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Das Katholische Blindenwerk Norddeutschland e.V. - kbwn - bietet auf den folgenden Seiten für unsere blinden und sehbehinderten Mitglieder barrierefreien Zugang zu wichtigen Informationen. V.i.S.d.P.G.: kbwn webmaster: Johann J. Meyer, Kollegienwall 20, 49074 Osnabrück, eMail: msgr.meyer@t-online.de

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Liebe Mitglieder des kbwn, verehrte Besucher unserer Homepage, auf dieser “Site”, die wir für Sie gestalten, geben wir Ihnen barrierefreien Zutritt zu Informationen, die sonst für viele nicht erreichbar wären. Aus Fachzeitschriften und überregionalen Tageszeitungen, aus Büchern und der internationalen Presse zitieren wir und lassen Sie so Teil haben am Geschehen dieser Welt. Wir berichten über neue Heilmethoden, Hich-Tech und Hilfsgeräte für Blinde und Sehbehinderte, über Ihr gutes Recht gegenüber Verbänden, Leistungsträgern und Behörden, über die Kirche weltweit und in Norddeutschland, über unsere Reisen, Fahrten, Einkehrtage und unsere regelmäßigen Treffen an fünfzehn zentralen Orten in den fünf norddeutschen Bundesländern. Wir sind erfreut darüber, wie sehr unsere oft weit verstreut wohnenden Mitglieder auf diese Weise Kontakt untereinander finden und auch am Leben unserer Welt partizipieren können, das Blinden und Sehbehinderten oft verschlossen ist. Wir haben unsere Site von einer Fachstelle des BSBV überprüfen lassen und sind dankbar und erfreut über eine gute Kritik. Weiter unten finden Sie unter Gleichstellung eine Erklärung der rechtlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland. “Die Zeit” berichtet darüber sehr anschaulich, dass der Internet- Auftritt deutscher Behörden für Behinderte nutzbar sein muss. Das erzwingt Vereinfachung und Klarheit - zum Wohle aller. Lesen Sie selbst diesen Artikel:
Einblick für Blinde
Eine quäkende Stimme begleitet Bernhard Claus durch den Büroalltag. Mit ungewohntem Tempo jagt die monotone Roboterstimme durch die Sätze.Und deswegen klingt sie wie Kermit, der Frosch, auf Ecstasy- Trip. »Wenn sie langsamer wäre, wurde ich beim Arbeiten verhungern«, entschuldigt sich Claus. Den winzigen, uralten Bildschirm seines Computers hat er an den Rand des Schreibtischs geschoben. Bernhard Claus ist blind, und die Stimme gehört dem Bildschirmleser oder Screenreader. In rasendem Staccato liest er ihm vor, was auf dem Schirm erscheint. Daneben gibt es als Hilfsmittel noch eine 12.000 Euro teure Braille-Zeile, in der sich bewegliche kleine Plastikstifte immer wieder neu zu den sechs Punkten der Blindenschrift gruppieren. Auch diese teuren Helfer stoßen bei der Darstellung von Internet-Seiten immer wieder auf Hindernisse. »Link: Marktplatz - leer - leer - leer«, quäkt Kermit, als Claus die Homepage der ZEIT anklickt. »Da ist eine Tabelle mit neun Spalten und sechs Reihen, die nur als Platzhalter dienen«, stellt Claus fest. Wie die Seite aussieht, ist ihm dennoch nicht klar. »Wo soll jetzt ein Menü sein?« Bis zum Leitartikel dringt er nicht vor, schon vorher hat er aufgegeben. Andere Seiten sind noch frustrierender. Ältere Screenreader stolpern über Formularfelder und bewegte Reklamebilder oder verheddern sich in unübersichtlichen Menüleisten. So bleiben ihm die Stadt- portale von München, Hamburg, Köln und Berlin weitgehend verschlossen, sagt Claus, der beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenband für Intenet-Belange zuständig ist. Dabei würden Blinde im Netz vieles finden, was ihnen das Leben erleichtern könnte. Von Behördenwegweisern über Online- Formulare bis hin zu Veranstaltungskalendern. Bei der Bahn nutzt Claus die speziellen Seiten für Seh- behinderte - die ihm aber nicht verraten, auf welchem Gleis sein Zug fährt. Deshalb setzt sich sein Verband - gemeinsam mit anderen Behindertenvertretungen - seit langem dafür ein, dass Internet-Auftritte barrierefrei gestaltet werden. Auf den ersten Blick ist das nur das Problem einer Randgruppe: In Deutschland leben 155.000 Blinde. Dazu sind allerdings noch einmal 600.000 stark Sehbehinderte zu rechnen. Und auch vielen Menschen, die im Alltag »normal« sehen, würde das Surfen wesentlich leichter fallen: Acht Prozent der Männer leiden an Rot-Grün-Schwäche und haben daher mit bestimmten Farbkombinationen auf dem Bildschirm Probleme. Ganz zu schweigen von der stetig wachsenden Zahl der »Silver Surfer«, der Senioren im Internet. Naturgemäß haben sie oft Probleme mit kleinen Lettern auf dem Monitor. Außerdem sind sie im Umgang mit der Maus nicht so trainiert wie die Jugend und freuen sich über größere Schaltflächen. Dasselbe gilt für alle, die unter motorischen Störungen leiden. Sogar der scharfsichtigste Surfer profitiert von barrierearmen Seiten: Die Ladezeiten werden kürzer, und man kann sie auch auf dem PDA, dem Westentaschen-Computer, oder auf dem Internet-Handy ohne Probleme lesen. Die Grundregeln für Seiten ohne Barrieren sind einfach: Die Schriftgröße muss beliebig einstellbar sein. Jedem Grafikelement sollte ein kleiner Text hinterlegt werden, den der Screenreader vorlesen kann: Wohin führt der Link, was ist auf dem Foto zu sehen? Und vor allem müssen Layout und Text klar getrennt sein. Grundsätzlich gilt: Eine sauber gebaute Seite stellt wenige Hürden in den Weg. Wesentlich genauere Regeln legt eine Verordnung fest, die jetzt zumindest alle Stolpersteine auf Behörden-Homepages wegräumen soll: die BITV oder Verordnung zur Schaffung bar- rierefreier Informationstechnik. Detailliert legt sie technische Standards für die Programmierung fest. »Die Seiten des Bundes kann ich mittlerweile gut nutzen,« bestätigt Claus. Doch an den Problemen mit anderen Seiten wird die gut gemeinte BITV kaum etwas ändern. Die Länder haben sie nur teilweise übernommen. Manche haben sich eine vereinfachte Variante gestrickt, andere verzögern den Prozess, weil sie fürchten, von den finanziell klammen Kommunen in Regress genommen zu werden, wenn diese ihre Seiten umbauen müssen. So ist kaum damit zu rechnen, dass die Wirtschaft auf den Zug aufspringt und ihre Seiten nach BITV-Regeln gestaltet. Sogar bei manchen Betroffenen ist die Verordnung unbeliebt. Tomas Caspers, der unter anderem die Webseiten der “Aktion Mensch” und der Initiative “Einfach für alle” erstellt hat, kritisiert das Werk als übertrieben regelungswütig, veraltet und bürokratisch. »Die BITV schreibt den technischen Stand von 1997 fest. Außerdem liegt der Schwerpunkt zu sehr bei den Blinden und Sehbehinderten. Die sind am besten organisiert.« Dabei kämpfen auch vier Millionen funktionaler Analphabeten in Deutschland. Legastheniker, geistig Behinderte oder Taubstumme mit Barrieren im Internet. Ihnen allen wäre schon geholfen, wenn Homepages einfach formuliert, klar strukturiert und übersichtlich gestaltet würden. Auch in Carsten Albrechts Büro in Hamburg-St. Pauli quäkt sich die Stimme des Screenreaders durch das Internet. Er berät Unternehmen dabei, Hindernisse von ihren Homepages zu räumen. Für manche Probleme seiner blinden Leidensgenossen hat er nur wenig Verständnis. »Es gibt immer wieder Be- schwerden, weil nicht alle Seiten der Bahn barrierefrei sind. Aber ich habe schon mindestens ein Dutzend Online-Tickets gekauft«, sagt Albrecht. »Es geht also, vielen fehlt nur die Geduld oder der Wille, durch komplexe Seiten zu surfen.« Moderne Screenreader können auch Flash-Animationen oder PDF-Dateien lesen. »Man muss seine Software nur genau kennen, um zum Beispiel zu wissen, wie man ein Navigationsmenü überspringt. Blinde, die auf dem neuesten technischen Stand sind und ihre Screenreader beherrschen, haben keine Probleme im Internet.« Die Regelungen der BITV hält Albrecht daher für übertrieben. »Manchmal ist unsere Gruppe sehr fordernd. Aber als Blinder muss ich auch einsehen, dass nicht alle Inhalte auf mich optimiert sein können. Man muss auch mal an die Sehenden denken.« DieZeitIvoMarusck050303
Gleichstellung: Behinderte sollen mehr Rechte haben

Behinderte Menschen sollen künftig im Umgang mit Landesbehörden mehr Ansprüche stellen können. Dies sieht ein „Gleichstellungsgesetz” vor, dessen Entwurf Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann Foto oben dem Landeskabinett vorlegt. Der Entwurf fordert für Behinderte einen „barrierefreien Zu- gang” zu allen Landesgebäuden - die Eingänge sollen so ausgerüstet sein, dass gehbehinderte, aber auch blinde, stumme und schwerhörige Menschen sich problemlos zurechtfinden. Kontrastbetonte Bemalung könnte die Orientierung erleichtern. Außerdem sollen Schwerhörige und Sprachbehinderte einen Anspruch darauf haben, in Behörden jemanden anzutreffen, der die Gebärdensprache kann. Für die Umrüstung der Landesgebäude rechnet das Land mit jährlichen Mehrausgaben von bis zu 3,5 Millionen Euro. Schwieriger ist der „barrierefreie Zugang” zu den Computerangeboten des Landes - die rund 200 Internetauftritte der Landesbehörden sind hier noch mangelhaft, eine Umrüstung könnte schwierig werden. Auch auf Landesstraßen soll es Orientierungshilfen für sehbinderte Menschen geben. Die heftigste Kritik dürfte der Regierungsentwurf deshalb ernten, weil er sich auf die Landesverwaltung beschränkt. Dem Land unterstellte Körperschaften, die Gerichte und auch die Kommunen bleiben aus- geklammert - die Gerichte deshalb, weil es für sie schon Vorschriften gibt, die Kommunen deshalb, weil sie laut Landesverfassung nicht ohne finanziellen Ausgleich zu teuren neuen Aufgaben gezwungen werden dürfen. Der Behindertenbeauftragte Karl Finke befürwortet zwar das Anliegen, hat den Entwurf aber nicht mitgezeichnet - weil die Vorschriften den Erwartungen der Behinderten nicht entsprächen, heißt es. kwHAZ070113 Lesen Sie weiter unter: Gleichstellung
Niedersachsen bechließt neues Gleichstellungsgesetz - Behinderte erhalten mehr Rechte
Behinderte Menschen in Niedersachsen haben künftig im Umgang mit Behörden weitaus mehr Rechte als bisher. Das ist im neuen „Gleichstellungsgesetz” geregelt, das der Landtag einstimmig beschlossen hat. Das Gesetz sieht mehrere Regeln vor, an die sich künftig nicht nur Landesbehörden, sondern auch die Kommunen halten müssen: Wenn ein Behinderter in der Behörde etwas erledigen muss, hat er Anspruch auf die Unterstützung durch einen Gebärdendolmetscher. Rollstuhlfahrer sollen ungehindert in die Amts- räume kommen können, notfalls müssen also Rampen oder Fahrstühle gebaut werden. Behördeneingänge sollen mit kontrastreichen Farben gekennzeichnet sein, damit sich sehbehinderte Menschen zurecht- finden. Bei Wahlen müssen Schablonen ausliegen, damit Sehbehinderte ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können. Mit dem Gesetz wird auch ein Verbandsklagerecht geschaffen. Es erlaubt Sozialverbänden, im Interesse von Behinderten eine Kommune oder Behörde zu verklagen, falls sie gegen das Gesetz verstößt. Weil diese Regelungen mit Kosten verbunden sind, stellt das Land den Kommunen zunächst einen pauschalen Beitrag von 1,5 Millionen Euro bereit. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) und die Sozialexperten Heidemarie Mundlos (CDU) und Gesine Meißner (FDP) lobten das neue Gesetz als „großen Fortschritt für die Behinderten”. HAZKlausWallbaum071115
Ronald Hinz - ein blinder Richter spricht Recht
Der 43-Jährige wohnt im Herzen von St. Pauli und arbeitet beim Landgericht Hamburg – vor 20 Jahren verlor er seine Sehkraft. „Ich führe ein ganz normales Leben", sagt er, „nur mit einem Handicap."
Dass Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, blind sei, über den lockeren Spruch, der bis- weilen zu hören ist, hat Ronald Hinz noch nie ernsthaft nachgedacht. Hinz ist Richter - er kann niemanden sehen. Nicht den jungen Mann, der an diesem Morgen im Prozess vor ihm sitzt, der zwei Autos gekauft hat und nun vom Händler verklagt wird, weil er sie nicht bezahlt hat, nicht den Anwalt des Klägers, nicht die Protokollführerin. Keiner ahnt es im Saal: Ronald Hinz ist blind, ist einer von rund 60 blinden Richtern in Deutschland. Der 43-Jährige, der den Fall am Landgericht an diesem Morgen verhandelt, kann gerade noch Hell und Dunkel wahrnehmen, schemenhaft, Kontraste, mehr nicht. Das ist ihm nicht anzumerken. Er trägt keine Blindenbinde, scheint den Beteiligten direkt ins Gesicht zu schauen. „Wo ist denn Ihr Anwalt?", fragt er, als er die Verhandlung eröffnet, die Personalien der Anwesenden abgefragt hat. „Nicht da", sagt der Beklagte. Hinz: „Das ist schlecht, Sie brauchen beim Landgericht einen Anwalt, sonst kommen wir hier nicht weiter." 6.000 Euro begehrt der Advokat des Klägers für seinen Mandanten, den Händler. „Ich kann nichts zahlen, vielleicht 20 Euro im Monat", sagt der Autokäufer. Hinz erlässt ein „Versäumnisurteil", weil der Beklagte ohne Anwalt erschien. Doch der Rechtsprecher versprüht Lebensmut: „Nicht den Kopf in den Sand stecken." Der Autokäufer hebt seinen Kopf, freut sich über die Ansprache. Hinz diktiert den Fall der Protokollführernin, die gibt es in den PC ein. erledigt ist die Sache. Der blinde Richter steht auf, verabschiedet sich. Er geht aus dem Saal, mit sicherem Gang. Links herum, ein paar Meter. Dann wieder links. Er hält vor einer Tür. Sein Büro. Er schließt auf. Orientierung ohne Blindenstock. Hinz lächelt. „Hier kenne ich jeden Winkel", sagt er. Er fährt den Computer hoch. Eine Stimme aus dem PC begrüßt ihn. Sie benennt jeden Mausklick, den Hinz macht. Eine besondere Sprach-Software für Blinde macht es möglich. Blindenschrift versteht Hinz nur wenig. Die Computer-Stimme liest ihm jede Mail vor. Die Akten mit den Zivilrechtsfällen, die er braucht, werden alle zuvor eingescannt. Eine Assistentin bespricht täglich mit ihm die Post. Ronald Hinz wohnt im Herzen von St. Pauli. „Mitten im Leben", sagt er und lacht. Er wirkt positiv, dynamisch. Gut zwanzig Minuten benötigt er bis zum Gerichtsge¬bäude. Ampelsignale beachten, ein Auto, das ausparkt. Hupen, Stimmengewirr. Hinz horcht genau hin. „Vorsicht, da ist ein Pfeiler", sagt er einmal dem Reporter. Sein Weg: Heiligengeistfeld, Planten un Blomen, bis zum Sievekingplatz. Er geht zügig. Schritt für Schritt, punktgenau ertastet er mit dem Blindenstock die Hürden. Den klappt er vor dem Ziviljustizgebäude zusammen, verstaut ihn in seiner Aktentasche. Im Gebäude kennt er sich aus. Ronald Hinz wuchs in Othmarschen auf, sein Vater war Steuerberater. Als Kind ist er nur stark kurz- sichtig. Doch er weiß, seine Sehkraft kann sich verändern. Jeden Tag. Retinitis pigmentosa, heißt die Stoffwechselerkrankung, an der Hinz leidet, eine Netzhautdegeneration. Er besucht das Jenisch-Gymnasium. Als Ronald Hinz 15,16 Jahre alt ist, kann er kaum noch ein Buch lesen. Er muss mehr pauken als seine Mitschüler, härter ackern fürs Abitur. Aber er schafft es. Behält seinen Humor: „Die Bundeswehr wollte mich erstaunlicherweise nicht haben." Hinz studiert Jura in Marburg. Er lässt sich den Weg zur Uni zeigen und merkt sich, wo die Waren im Supermarkt liegen. Er wohnt in einer Studentenbude. Der junge Mann beißt sich durchs Jura-Studium, trotz Handicap. „Das war eine Quälerei." Beim Jura-Studium lernt er seine spätere Ehefrau kennen. Er lächelt, sagt trocken: Damals habe ich sie noch gesehen." Er schafft beide Examina, jobbt unter anderem als Anwalt. Bei TV-Richterin Barbara Salesch, früher am Landgericht in Hamburg tätig, hatte er im Referendariat eine Ausbildungsstation gehabt. 2001 wird er selbst Richter. Der Einsatz von blinden Richtern ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach ein blinder Richter nicht Vorsitzender einer Haupt- verhandlung beim Strafgericht sein darf. Ronald Hinz arbeitet beim Zivilgericht, in einer Kammer mit zwei Kollegen. Er verhandelt in der Regel als Einzelrichter Baurechts-Streitfälle, allgemeines Zivilrecht. Nach dem Mittagessen sitzt er wieder im Sitzungssaal. Es geht um schwere Harley-Davidson-Motor- räder. Streitwert: 37.000 Euro. Ein verzwickter Fall. „Wollen Sie nicht beide aufeinander zugehen?", fragt Richter Hinz wenig später die Prozessparteien. Sie schließen einen Vergleich. Der Richter blickt in zufriedene Gesichter - die er nicht sehen kann. Es ist Nachmittag. Ronald Hinz zieht seine Robe aus. „Feierabend", sagt er. Denkt er an die Zeit, als er noch sehen konnte? Daran, wie seine Sehkraft verschwand, ganz langsam? „Nein", sagt er. „Ich würde mich doch unglaublich belasten damit, ich lebe im Hier und Jetzt."Er mag es, mit seiner Frau einzukaufen. „Sie sucht aus." Oder mit Freunden ein Bier trinken. Joggen mit einem Kumpel. Er spielt Fußball in der Blinden-Mannschaft des FC St. Pauli. Läuft dabei einem Ball hinterher, an dem eine Klingel hängt. Hinz war sogar mal Nationalspieler. „Ich führe ein ganz normales Leben", sagt er, „nur mit einem Handicap." HA090718RalfNehmzow
Das kbwn gratuliert dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) mit seinen 1.500 Mitgliedern zu seinrm 100. Jubiläum in diesem Jahr
1909 gegründet, vertritt der Verein als Selbsthilfeorganisation die Interessen der blinden und sehbehinderten Menschen in Hamburg. Seine Hauptaufgaben: Beratung in allen Fragen des Blinden- und Sehbehindertenwesens, Förderung der sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Rehabilitation und Integration von blinden und sehbehinderten Menschen, Vermittlung von blinden- und sehbehinderten- spezifischen Fertigkeiten, Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Weiterbildung Blinder und Sehbehinderter jeden Alters. In Deutschland leben ca. 150.000 blinde und ca. 500.000 sehbehinderte Menschen. Kontakt: Blinden-und Sehbehindertenverein Hamburg, Louis-Braille-Center, Holsteinischer Kamp 26, 22081 Hamburg, Telefonnummer 040 - 209 40 40, Fax: 20 94 04 30. Veranstaltungstelefon: 040 -20 94 04 66.
kbwn
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