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AOK verweigert Bezahlung von Blindenführhunden

Der Münchner Rechtsanwalt Jürgen Greß, der zahlreiche Blinde in entsprechenden Verfahren gegen Krankenkassen vertritt, bezeichnete die AOK als “Vorreiter” und kritisiert: “Die AOK sagt rigoros und pauschal: 'Wir zahlen nicht'.”
   Zwischen dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) und der AOK Bayern gibt es Streit um die Kostenübernahme für Blindenhunde. Die Krankenkasse lehnte in mehreren Bescheiden, die der Nachrichtenagentur ddp vorliegen, die Finanzierung mit der Begründung ab, dass Blinde kein An- recht darauf hätten, längere Wegstrecken zurückzulegen. Der BBSB-Führhundreferent Günther Dürr bezeichnete diese Argumentation als “unmenschlich” und als “größte Unverschämtheit”.
   Die AOK Bayern versicherte hingegen, von pauschalen Ablehnungen könne nicht die Rede sein. Vielmehr prüfe die AOK “in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten die Notwendigkeit der Versorgung mit einem Blindenführhund”. In den AOK-Ablehnungsschreiben heißt es, zu den “vitalen Lebensbedürfnissen” gehöre lediglich, dass Blinde “die alltäglichen Verrichtungen im Nahbereich der Wohnung” selbstständig erledigen können. Dafür genüge aber der Blindenstock. “Eine Kostenübernahme beziehungsweise Kostenbeteiligung für einen Blindenführhund durch die AOK Bayern ist deshalb nicht möglich”, schrieb die Krankenkasse. Das “Gebot der Wirtschaftlichkeit” lasse dies nicht zu. Hunde seien Luxus
   BBSB-Führhundreferent Dürr beklagte: “Inzwischen werden die Hunde als Luxus abgestempelt, den die Kassen nicht zu bezahlen hätten.” Ein gut ausgebildeter Blindenführhund koste zwischen 18.000 und 20.000 Euro. In ganz Bayern seien nur rund 180 solche Tiere im Einsatz. “Die Beträge sind also eigentlich Peanuts für die Kassen”, so Dürr. 
   Für die Blinden bedeuteten die Hunde hingegen einen ganz wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität. Sie seien “mobiler, gesünder und auch psychisch besser drauf”. Der Blindenstock könne niemals einen Blindenhund ersetzen. “Der Stock zeigt mir nicht, wo die nächste Treppe ist, oder wo sich die Zugtür befindet”, sagte Dürr. Im Klartext laute die Aussage der Krankenkasse an die Blinden: “Du bleibst daheim, was willst Du denn auf der Straße?”
  Die AOK Bayern sei bei diesem Thema offenbar so etwas wie die Speerspitze für die Krankenkassen bundesweit, sagte Dürr. Von Blindenbund-Kollegen aus anderen Bundesländern wisse er, dass dort “noch nicht so rabiat” vorgegangen werde.“Aber wenn es uns nicht gelingt, in Bayern dagegenzuhalten, werden die anderen schnell nachziehen”, befürchtet Dürr.
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Der Blindenführhund als primäre Mobilitätshilfe

Georg Riederle, Rechtspfleger (Justizamtsrat) am Vormundschaftsgericht München
   Mit diesem Aufsatz will ich einen zusammenfassenden Überblick auf der Grundlage von fünf Fach- artikeln in der Zeitschrift »Die Sozialgerichtsbarkeit«, »Die Sozialversicherung« und »Die Rehabilitation« über wichtige - teilweise konträre - Entscheidungen von Sozialgerichten zur Führhundversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geben und dadurch die Sonderstellung des biologischen, ersetzenden Hilfsmittels gegenüber technischen, unterstützenden Hilfsmitteln herausstellen.

I. Der Blindenführhund als »anderes Hilfsmittel«

 1.  Der Blindenführhund ist als Hilfsmittel mit Augen und Seele das einzige sehende, lernfähige, senso- motorische  und  intelligente  Mobilitätshilfsmittel i. S .v. § 33 SGB V. Er ermöglicht blinden Menschen indirekte optische Fernwahrnehmung und damit eine selbstständige Mobilität in vertrauter und nicht vertrauter Umgebung. Gem. § 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt der Blindenführhund als »Begleiter«; andererseits müssen Tiere gem. § 28 StVO durch Personen »begleitet« werden, die in geeigneter Weise auf sie einwirken können. Der blinde »Hilfsmittelbenutzer« bildet mit seinem bio- logischen Hilfsmittel ein sogenanntes Führgespann, dessen »Funktionieren« vom Phänomen der Stimmungsübertragung bestimmt wird. Der Blindenführhund ist also keine Führmaschine und keine auf dem Markt käufliche Ware. Ein (guter) Führhund beherrscht als lebendes Wahrnehmungsmittel die Fähigkeit der intelligenten Gehorsamsverweigerung. Indem der Führhund das fehlende Sehvermögen »ausgleichen« soll,  ist er i. S. v. §§ 26 Abs. 2 Nr. 6,31 SGB IX ein Hilfsmittel der medizinischen Reha- bilitation; die sog. Leistungsträger sind Rehabilitationsträger, die Leistungserbringer - die so genannten Führhundtrainer - sind keine »Lieferanten«, sondern Rehabilitations-Trainer und die blinden Leistungs- berechtigten Rehabilitanden.

 2. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das primäre Hilfsmittel Führhund. Denn er dient der Befriedigung des elementaren Grundbedürfnisses auf Orientierung und Mobilität, indem er einem blinden Menschen - viel mehr als ein Blindenlangstock als »verlängerte Tasthand« - Um- weltkontrolle ermöglicht. Die selbstständige, sichere Fortbewegung eines Menschen im privaten und im öffentlichen Raum ist unabdingbare Voraussetzung für seine Gesundheit und Identitätsbildung. Der Blindenführhund dient der Verwirklichung des öffentlich-rechtlichen Integrationsanspruchs gemäß § 10 SGB I.

   3. Der Blindenführhund ist verordnungsfähig, da er in dem Hilfsmittel-Verzeichnis gem. § 128 SGB V als »individuelles Produkt« in der Kategorie 99 »Verschiedenes« aufgeführt wird. Er ist - wie der Blindenlangstock - eine primäre Mobilitätshilfe, auch wenn er nicht als »Blindenhilfsmittel« in der Pro- duktgruppe 07 eingeordnet ist. Das »Hilfsmittelverzeichnis« stellt zum Verhältnis Blindenlangstock, elektronische Blindenleitgeräte und Blindenführhund fest: »Mit dem einfachen Blindenlangstock werden Informationen vom Boden bis maximal zur Körpermitte gewonnen, nicht jedoch in Oberkörper- und Kopfhöhe. Hierfür sind entweder separate elektronische Blindenleitgeräte, Blindenführhunde oder Langstöcke  mit integriertem Leitgerät erforderlich.« Das bedeutet, dass neben einem Blindenführhund ein elektronisches Blindenleitgerät als sekundäres Hilfsmittel grundsätzlich nicht, erforderlich ist; denn ein (guter) Führhund verfügt über die Fähigkeit, seinem »Hilfsmittelbenutzer« sämtliche Arten von Hindernissen, insbesondere auch Höhenhindernisse anzuzeigen. Der Hauptunterschied: Mit einem Blinden-Langstock tastet sich ein blinder Mensch mühsam im Tast- raum von ca.1,5 m im Umkreis vorwärts. Mit einem (guten) Blindenführhund geht ein blinder Mensch zügig, entspannt und zielsicher - auch in offenem Gelände, bei Schneedecke, durch Menschen-Ansammlungen und an Baustellen vorbei.

II. Der Sachleistungs- und Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

 Gemäß dem Sachleistungsprinzip der GKV wird eine Sachleistung - also auch ein Hilfsmittel - durch die Leistungsträger (meist die Krankenkassen) kostenfrei »in natura« in funktionstüchtigem Zustand unter Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse und angemessener Wünsche dem Versicherten zur Ver- fügung gestellt. An den grundlegenden Voraussetzungen der Hilfsmittelversorgung im Sachleistungs- system durch die GKV hat sich durch das Gesundheits-Modernisierungsgesetz (GMG), in Kraft seit dem 1.1.2004, nichts geändert.

  1. Die Krankenkassen können die - ggf. nur leihweise - Zur-Verfügungstellung eines Hilfmittels, gemäß § 126 SGB V nur durch zugelassene Hilfsmittelerbringer bewirken (Kassenzulassung als Versorgungs- berechtigung). Gemäß den Zulassungsempfehlungen werden Hilfsmittelerbringer in drei Gruppen ein- geteilt, nämlich Gruppe 1: Hersteller von handwerklich individuell gefertigten Hilfsmitteln, Gruppe 2: Hersteller sonstiger Hilfsmittel ohne handwerkliche Zurichtungen und Gruppe 3: Hersteller von Hilfs- mitteln ohne Beratungs- und Einweisungsaufgabe. Die Kassenzulassung der vergleichbaren Hilfsmittel- erbringer erfolgt normalerweise aufgrund einer Berufsausbildung und einer mehrjährigen berufsprakti- schen Tätigkeit.
   Wegen der geringen Zahl der sogenannten Führhundausbilder gibt es keine berufsrechtlichen Vorschriften (Berufsbild), die auch nur die fachlichen Mindestanforderungen regeln würden. 

   2. Gemäß den Qualitätskriterien zur Auswahl, Ausbildung und Kosten- Übernahme für Blindenführ- hunde § 139 Abs. 1 SGB V gilt für die Blindenführhundversorgung: »Da der Blindenführhund - im Gegen- satz zu  den sonst üblichen Hilfsmitteln - ein Lebewesen ist, erfordert die Auswahl von Hunden und deren Ausbildung zum ständigen Begleiter des Versicherten einschließlich dessen Einschulung mit dem Blindenführhund ein besonderes Maß an individuellem Einfühlungsvermögen und Sachkunde in Bezug auf die Kynologie und das Orientierungs- und Mobilitätstraining für Blinde.«   
   Unter Ziff. 3 »Qualitätssicherung« der »Qualitätskriterien« heißt es in krassem Gegensatz dazu: »Die Zulassung als Leistungserbringer nach § 126 Abs. 1 SGB V setzt voraus, dass der Ausbilder / die Blinden- führhundschule gegenüber den Spitzenverbänden der Krankenkassen, Geschäftsstelle Hilfsmittel beim IKK-Bundesverband, verbindlich erklären, dass die Ausbildung zum Blindenführhund einschließlich der »Einschulung« und der Nachbetreuung des künftigen Führhundhalters nach diesen Kriterien durchge- führt wird.« Eine bloße, nicht überprüfte »Erklärung« eines Zulassungsbewerbers stellt aber keine gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V geforderte Gewährleistung einer ausreichenden, zweckmäßigen, funktionsgerechten und wirtschaftlichen Herstellung, Abgabe und Anpassung eines Hilfsmittels dar. Schon allein wegen der fehlenden Kassenzulassung waren und sind die »Qualitätskriterien« sowohl im Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Jahre 1993 als auch 11 Jahre danach für das Verhältnis der Krankenkassen zu Blindenführhundschulen und auch den blinden Leistungsberechtigten gegenüber ihrem ganzen Inhalt nach rechtsunwirksam.

   3. Tatsächlich kann also jeder Privatmann/Privatfrau gewerberechtlich ohne weiteres, d.h. ohne praktische und fachtheoretische Ausbildung eine »Führhund-Schule« als Gewerbe anmelden und sich »Führhundtrainer/Führhundtrainerin« nennen. Er/sie wird dann anschließend - gesetzwidrig - von den Krankenkassen als »Hilfsmittellieferant« faktisch zur kassenärztlichen Versorgung »zugelassen«, voraus- gesetzt der Kostenvoranschlag »stimmt«.
   Es wird also von den sog. Leistungsträgern nicht einmal die persönliche Zuverlässigkeit (z.B. Vor- strafen, gesundheitliche Eignung), die persönliche Fachkunde und die Betriebssicherheit i.S. des Gewerberechts sowie der Abschluss  einer Betriebshaftpflichtversicherung geprüft (im Gegensatz z. B. zur Konzessionserteilung für Taxifahrer oder Gastwirte). Wegen der treuhänderischen Verwaltung der Versicherungsbeiträge der Solidar-Gemeinschaft der Versicherten durch die Krankenkassen sind an die Qualifikation der Leistungserbringer in der GKV jedoch viel strengere Anforderungen zu stellen als im gewerblichen Bereich (Zulassungsschwelle). Eine anerkannte Ausbildungseinrichtung zur theoretischen und praktischen Ausbildung existiert - im Gegensatz zu Mobilitätstrainern - nicht. Damit ist auch keine Weiterbildung der Führhundtrainer gewährleistet. Wenn es keine Kassenzulassung als Nachweis der Ver- sorgungsberechtigung gibt, dann kann es natürlich keinen gesetzlich vorgesehenen Widerruf bzw. Rück- nahme einer solchen geben (z.B. bei offensichtlicher Unfähigkeit, Verurteilung wegen einer Straftat). Eine wirtschaftliche Versorgung gem. § 12 SGB V mit dem Mobilitätshilfsmittel Blindenführhund - die die Krankenkassen seltsamer- weise ständig für sich reklamieren - ist also schon deshalb nicht möglich, weil die Krankenkassen beharrlich seit Jahrzehnten nicht einmal ihrer Rechtspflicht, die Versorgungs- berechtigung zu gewährleisten, nachkommen. Die ständige floskelhafte Berufung der Krankenkassen ausgerechnet auf den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz mit dem Ziel der »Kostensenkung« ist - angesichts ihrer Verletzung fundamentaler Qualitätssicherungsvorschriften und der dadurch entstehenden Gefahren für Leib und Leben der Versicherten und Dritter - unzulässig und rechtsmissbräuchlich.

  4. Die Verwirklichung von Qualitätssicherung auch in der Führhundversorgung der GKV wäre aber ohne weiteres möglich, wenn die Krankenkassenverbände die ihnen seit Jahren von der Blindenselbsthilfe vorgelegten Entwürfe einer Zulassungsempfehlung, einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Blinden- führhund-Mobilitätslehrer, eines Rahmenvertrages, einer Prüfungsordnung für Blindenführhundgespanne sowie von »Führhundrichtlinien« umsetzen würden. Zwei Entwürfe von Zulassungsempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen blieben im Jahre 1997 in diesem Stadium stecken. Vor allem müsste - mangels entsprechender Strukturen (wie z.B. bei Gesund- heitshandwerkern - eine qualifizierte Zulassungskommission durch die GKV eingesetzt werden.

  5. Durch die fehlende Kassenzulassung wird blinden Versicherten rechtswidrig das Wahlrecht hin- sichtlich zugelassener, wirtschaftlicher Leistungserbringer verwehrt.
  Das deshalb notwendige besondere Vertrauensverhältnis zwischen einem blinden Versicherten und seinem Trainer ist um so wichtiger, als ein blinder Versicherter mit einem ungeeigneten Führhund buchstäblich »unter die Räder« - eines Autos oder einer U-Bahn - kommen kann,ja auch Leib und Leben unbeteiligter Verehrsteilnehmer gefährdet! Auch ein blinder Verkehrsteilnehmer trägt haftungsrechtlich - unbeschadet der Verletzung von Amtspflichten durch die Krankenkassen als Leistungsträger - für seine eigene Verkehrsfähigkeit und die seines Hilfsmittels, das ihn gerade befähigen soll, andere nicht zu gefährden, die alleinige Verantwortung. Ein blinder Verkehrsteilnehmer kann und darf sich also wegen der fehlenden Qualitätssicherung durch die Krankenkassen nur dem Trainer anvertrauen, von dem er selbst überzeugt ist, dass er »die besondere Sachkunde in Bezug auf Kynologie und das Orientierungs- und Mobilitätstraining«besitzt. Das Wunschrecht gem. §33 SGB I erstarkt daher zu einem Wahlrecht auch bezüglich des Trainers des buchstäblich blinden Vertrauens.

   6. Gemäß dem Zulassungserfordernis müssen Zulassungsbewerber die für die Versorgung der Ver- sicherten geltenden Vereinbarungen - nämlich einen Rahmenvertrag und darauf abgestimmte Preisvereinbarungen anerkennen. Es existiert jedoch kein Rahmenvertrag samt Preisvereinbarungen, weil die Krankenkassen nur mit zugelassenen Hilfsmittelerbringern solche Vereinbarungen schließen dürfen. Die Kassenzulassung soll also auch einheitliche Preise sicherstellen. In einem Rahmenvertrag müsste beispielsweise das für den Führhund als gesetzliches Hilfsmittel geltende Anforderungsprofil geregelt werden, um ihn von einem gewöhnlichen Familienhund abzugrenzen. Der Umfang und Inhalt der Leistungserbringung wäre nach erfolgter Kassenzulassung und dem Abschluss eines Kollektivvertrages in den Qualitätskriterien und aufgrund Verweisung in den »Richtlinien« für alle Beteiligten verbindlich be- stimmt.

III. Der Kostenerstattungsanspruch

   Für den Fall, dass eine Krankenkasse die ihr obliegende Sachleistung zu Unrecht ablehnt, gestatten es Sondervorschriften einem Versicherten, sich die medizinische Leistung »privat« zu beschaffen und anschließend die Kosten in der entstandenen Höhe von der Krankenkasse erstattet zu verlangen,  soweit sie »notwendig« waren. Wirtschaftlichkeit jedoch ist ohne Qualitätssicherung nicht denkbar. Erst Qualitätssicherung gewährleistet Gesundheitsschutz,  das Wesensmerkmal der GKV überhaupt! Der Zweck des Erstattungsanspruchs liegt aufgrund seiner Schadensersatzfunktion aber gerade darin, die Versicherten von erhöhten Aufwendungen freizustellen, die ihnen speziell wegen der zu Unrecht abgelehnten Leistungserbringung entstehen. Die Wirtschaftlichkeit der Selbstbeschaffung ist an den Möglichkeiten und Erfordernissen, zu messen, die den Berechtigten zur Verfügung standen und nicht an denen der Versicherungsträger.

   1. Das LSG Bayern L.4 KR 56/96 urteilte am 17. 06. 1998: Einer Versicherten steht ein Anspruch auf Er- stattung der  vollen  Kosten  in  Höhe von  SFR 39.460 (Euro 22.500) gemäß § 13 Abs. 3 SGB V für einen in der Schweiz selbst beschafften Ersatzführhund zu, weil die Krankenkasse durch ihr Beharren auf ihrer Untätigkeit zeigt, dass sie ihrer gesetzlichen Leistungspflicht nicht nachkommen will. Das LSG Bayern stellt außerdem fest, es liege eine Systemstörung bzw. Versorgungslücke vor.Zur Frage der Wirtschaft- lichkeit der zur Erstattung beantragten Kosten erklärt das LSG Bayern: Selbst wenn man mit der Beklagten der Auffassung sein sollte, der seinerzeit offensichtlich allein zur Verfügung stehende Schweizer Hund sei trotz fehlender Alternativen in der Anschaffung unwirtschaftlich  . . . , stünde dies einer Erstattung nicht im Wege. Die Sondervorschrift zur Kostenerstattung erfasst somit nicht nur eine unberechtigte Leistungsverweigerung im Einzelfall, sondern sogar eine Versorgungslücke dahingehend, dass jahrzehntelang durch die sog. Leistungsträger eine rechtskonforme Sachleistung verweigert wird.

   2. Ein Führhundtrainer hat ein Führgespann als eine operationale Einheit zweier artverschiedener Lebewesen herzustellen. Ein solches Führteam ist nicht Gegenstand des Marktes und hat somit keinen Markt- bzw. Einzelverkaufspreis. Ein Preisvergleich - wie er für technische Hilfsmittel in Betracht kommt - ist bei einem Führgespann nicht durchführbar. Es handelt sich bei einem Führgespann also um eine individuelle »Sonderanfertigung«, die einen Vergütungsanspruch begründet. Für das Führgespann entstehen somit Gesamtkosten, die sich aus dem Preis für den auszubildenden »Rohhund« und der Vergütung für den - je nach Einzelfall unterschiedlich langen - sog. Einführunglehrgang zusammen- setzen. Da die Höhe der für eine rechtskonforme Führhund-Versorgung erforderlichen Gesamtkosten zwischen den Verbänden der Leistungsträger und den Leistungserbringern nicht gem. § 127 Abs. 1 SGB V vereinbart wurde, existiert für die Kostenerstattung kein Vergleichswert. Sogar gemäß Ziff. 5 der Qualitätskriterien würde aber für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gelten: »Erst nach Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Gespannprüfung übernimmt die Krankenkasse die vom Blindenführhundausbilder bzw. der Blindenführhundschule in Rechnung gestellten Kosten nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen §. 127 SGB V.«
   3. Da es sich bei den sog. Führhundtrainern krankenversicherungsrechtlich nicht um zur GKV zugelassene Hilfsmittelerbringer handelt, sind die vom Trainer des blinden Vertrauens vom Vertrags- partner im Kostenvoranschlag verlangten, vollen Kosten aufgrund der Schadensersatzfunktion  des  Kostenerstattungs-Anspruchs wirtschaftlich und somit erstattungsfähig, zumindest soweit sie die in der Entscheidung des LSG Bayern bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Aus den Entscheidungen des SG Frankfurt und des SG Marburg folgt u.a.,dass die Krankenkasse zumindest die Beweislast dafür trifft, dass eine vom Versicherten gewählte, von ihr für zu teuer, also für »unwirtschaftlich« gehaltene »Führ- hundschule« des Leistungsberechtigten  dies tatsächlich ist. Die Verkehrsfähigkeit von Führgespannen in den verschiedenen Lebenssituationen und Umwelten lässt sich aber nicht ohne weiteres mit einem technischen, unterstützenden Hilfsmittel vergleichen. 

   4. Eine ggf. durchgeführte sog. Gespannprüfung hat allenfalls Bedeutung für das Verhältnis zwischen Krankenkasse und Bührhundschule. Eine im Auftrag einer Krankenkasse durchgeführte Gespannprüfung ändert nichts an der rechtswidrigen Versorgungslücke bzw. Systemstörung. Sie vermag jedoch, einen blinden Versicherten bei der Entscheidung zu unterstützen, ein ungeeignetes Hilfsmittel Führhund - falls erforderlich - zurückzugeben, obwohl er das Lebewesen Hund inzwischen lieb gewonnen hat.

IV. Kumulative Versorgung: Blindenlangstock und Blindenführhund?

   Wegen des vollständigen oder weitgehenden Verlusts des Sehvermögens genügt nur eine Schulung im »Gebrauch« des Mitgeschöpfs Führhund - wie bei einem technischen, einen noch vorhandenen Restsinn unterstützenden Hilfsmittel (z.B. Hörgerät) – allerdings nicht. Zum »Ausgleich« des Verlusts des Augenlichts ist zunächst eine Mobilitätsschulung als aktivierendes defektbezogenes Selbsthilfe- training des blinden Hilfsmittelbenutzers zur Erlangung einer Grundsicherheit des Bewegungsverhaltens notwendig. Nur mit dieser Basiskompetenz kann sich ein blinder Verkehrsteilnehmer sodann seinem das fehlende Augenlicht »ersetzenden« Hilfsmittel Führhund im modernen Massenverkehr des 21. Jahr- hunderts quasi blindlings, aber nicht wie einer Begleitperson anvertrauen.

  Das »Hilfsmittelverzeichnis« der GKV stellt insoweit fest: »Die Eignung, eine Mobilitätshilfe nutz- bringend einzusetzen, ist bei einem Orientierungs- und Mobilitätstrainer bzw. -lehrer (O + M-Lehrer) zu erlangen und der Krankenkasse nachzuweisen.« Bei der »kumulativen« Versorgung - O + M- Training plus Führhund - handelt es sich also sachlich um die Durchführung einer »Mobilitätsschulung« i.S. des Hilfsmittelverzeichnisses (Dienstleistung) und um die Ausstattung  mit einem lebenden, ersetzenden Hilfsmittel (Sachleistung). Das starre System »Heilmittel gleich Dienst- leistung und Hilfsmittel gleich Sachleistung« passt für die Rehabilitation durch Versorgung blinder Versicherter mit einer primären Mobilitätshilfe (Blindenlangstock und Blindenführhund) nicht. (aus: Behindertenrecht 2005/4 S.97ff)   

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Teamarbeit: Dieser Hund guckt für zwei. Blinde übt drei Wochen für Prüfung

  „Such Weg!” Zielstrebig umkurvt Schäferhund Guy einen Werbeaufsteller, ohne dabei den Kleider- ständer des benachbarten Geschäfts aus dem Blick zu verlieren. Vertrauensvoll lässt sich Silke Schröder von Guy durch die Innenstadt führen. Die 39-jährige Blinde hat in den vergangenen drei Wochen ein anspruchsvolles Training absolviert. Jetzt wurde es mit der bestandenen Gespannprüfung belohnt, die ihr verbrieft: Sie und ihr neuer Hund sind jetzt ein Team.
   „Such Eingang!” Der imposante Schäferhundrüde mit dem weißen Geschirr geht noch einige Schritte geradeaus und biegt rechts in den Eingang der Bank ein. Silke Schröder gibt gleich die nächste Anweisung: „Such Schalter!” Auch damit hat der junge Führhund kein Problem: Er bringt seine Halterin an den Bedienungsschalter. Schröder fährt ihm mit der Hand übers Fell.
   Auch Anke Brinkmann ist angetan davon, wie gut die Verständigung zwischen dem knapp zwei- jährigen Schäferhund und der Bramscherin klappt. Acht Monate lang hat die Angestellte der Blinden- führhundschule Küch im nordrhein-westfälischen Alpen den Hund ausgebildet und begleitet nun die Zusammenführung von Hund und Halterin.
   „Such Ausgang! Rechts weiter!”, gibt Schröder die Richtung an. Unbeirrt sucht Guy den Weg. Hier und da guckt er sich nach seiner Trainerin um, die dem Paar mit etwas Abstand folgt. „Das ist ganz normal, der Hund muss sich ja erst auf Frau Schröder einstellen”, erklärt Brinkmann.
   „Such Zebra!”, fordert Schröder Guy auf. Treffsicher steuert er den Zebrastreifen an und bleibt vor dem Bordstein stehen. Silke Schröder hört sich um. „Erst wenn ich mir hundertprozentig sicher bin, dass ich mich und meinen Hund sicher über die Straße bringe, schicke ich den Hund los”, wird sie später erklären, denn während des Übungsgangs durch die Stadt  muss sie sich voll und ganz auf den Hund konzentrieren.
   „Rüber!” Guy betritt die Fahrbahn und weist seine Halterin auf der anderen Seite durch  erneutes  Stehenbleiben auf den Bordstein hin. „Prima”, lobt Schröder.
  Was hätte der Hund bloß getan, wenn sich Silke Schröder getäuscht hätte, und nach ihrem Kom- mando ein Auto unvorhergesehen - oder muss es vielleicht besser unvorhergehört heißen? - um die Ecke gebogen wäre? „Das ist der Zeitpunkt für eine intelligente Gehorsamsverweigerung”, erklärt die Trainerin. Am Bahnhof angekommen: Trubelig und laut ist es hier. Silke Schröder will die Bahnsteige überqueren. Vor der Treppe, die auf die Brücke führt, bleibt Guy stehen, damit seine Halterin auf die Stufen aufmerksam wird. Problemlos bewältigt das Paar den Aufstieg. Auf der anderen Seite sollen sie den Aufzug benutzen. Die Befehle „Einsteigen” und „Aussteigen” beherrscht Guy auch, sie gehören zu den 30 bis 40 so genannten Hörsignalen, die ein Blindenführhund versteht.
  Mit Abstand zu den Gleisen schreitet Guy den Bahnsteig entlang. Ein Zug fährt ein. „Ist größer als ein Auto und macht mehr Krach”, sagt Schröder, die sich nach eigenem Bekunden selbst beim dritten Blindenführhund noch darüber wundert, wie unerschrocken diese Tiere sind. Kurze Pause am Bahnsteig und Gelegenheit zu erfahren, was ein Führhund im Leben der Blinden bedeutet.
„Ein riesiges Stück Unabhängigkeit”, sagt Schröder. „Ich nehme meinen Hund und unternehme was, und wenn es nur darum geht, ein Eis essen zu gehen, wenn es mir gerade in den Kopf kommt.”  Deshalb ist ihr Hund weitaus mehr als ein geliebtes Familienmitglied: ein unverzichtbares Hilfsmittel. Ein Problem gab es, als Guys Vorgänger im Alter gebrechlich wurde und nicht mehr als Führhund dienen konnte. Schröder brachte es nicht übers Herz, ihn aus der Familie zu geben, und pflegte ihn noch zwei Jahre bis zu seinem Tod. Damals verzichtete sie auf ein gutes Stück Unabhängigkeit. „Für Blinde, die dann einen Hund abgeben”, erklärt Anke Brinkmann, „muss man aber auch Verständnis haben.“ Dann werden Pflegefamilien für die Hundesenioren gefunden.
  „Gerade voran!” Wir machen uns auf den Rückweg. Zielstrebig zieht Guy einen Bogen um eine Laterne. „Da war irgendwas”, kommentiert Schröder. Ein Abstecher zur Post gibt Guy die Chance, sein Können erneut unter Beweis zu stellen. „Such Box!”, lautet die Anweisung, die das Team zum Briefkasten führt.
   Begeisterung löst Guy bei Trainerin Brinkmann aus, als er seine Halterin in ausreichendem Abstand an einer Hecke vorbeiführt, die den Fußweg im oberen Bereich überragt. Der Hund selbst hätte die Hecke bequem auch dichter passieren können, das Geäst hätte Silke Schröder aber im Gesicht getroffen.
  „Der führt einfach super”, findet Schröder. Das Gespräch in der Redaktion nutzt der Hund für ein entspanntes Nickerchen zu Füßen seiner Halterin, schließlich beginnt seine Arbeitszeit wieder in dem Moment, in dem sie vertrauensvoll in sein Geschirr greift.
JuliaKuhlmannNOZ060311

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Eine Welt mit Hindernissen tut sich auf. Unwissenheit verursacht Probleme

   Auch mit Hund stellen sich Silke Schröder, die unter grünem Star leidet und lediglich auf einem Auge eine Restsehfähigkeit von einem Prozent hat, im Alltag noch zahlreiche und vielgestaltige Hindernisse. „Je länger man nicht mehr sehen kann, desto fremder wird einem die Welt der Sehen- den”, sagt sie.
   Dass sie von ihrem Wohnort an der Peripherie Bramsches morgens ausschließlich um kurz nach sieben einen Bus in die Stadt benutzen kann, ärgert die dreifache Mutter sehr. Ein großes Problem ist auch der Einkauf von Lebensmitteln. Zwar haben Blindenführhunde Zutritt zu allen öffentlichen Gebäuden, nur in den Lebensmittelmärkten kollidiert der Wunsch, den Hund nicht aus der Hand zu geben, mit den Verordnungen. Einen Blindenführhund, der um die 20.000 Euro kostet und für seine Halterin von geradezu unschätzbarem Wert ist, draußen anbinden?
   „Das mache ich nicht”, winkt Schröder ab. Bei einem Discounter fand sich ein Kompromiss. Der Hund darf mit in den Kassenbereich, das Personal nimmt den Einkaufszettel entgegen und besorgt die Produkte - allerdings auch nur dann, wenn Zeit dafür ist.
   Oft entstehen Hindernisse auch aus Unwissenheit der Mitmenschen. Regelmäßig zieht der Hund  die Aufmerksamkeit von Passanten auf sich, berichtet Schröder. „Der eine wedelt mit einem Leckerchen vor dem Hund herum, der andere will ihn streicheln,  der Nächste lässt seinen eigenen Hund frei laufen, und damit ist für mich der Weg blockiert”, berichtet Schröder. Was die Passanten nicht bedenken: Im Geschirr ist der Hund im Dienst. Er sollte dann noch nicht einmal angesprochen werden.
   Ein Lied kann Silke Schröder auch von jenen Zeitgenossen singen, die sich ihr absichtlich in den Weg stellen, um zu testen, ob sie wirklich nichts sieht und ob der Hund sie um das Hindernis herumführt. „Ich bin auf alles vorbereitet und lasse mich nicht beirren”, ist dabei ihr Prinzip.
   Aber auch übergroße Hilfsbereitschaft, die der Blinden geradezu aufgedrängt wird, kann zu einem Problem werden. Die einfache Frage „Kann ich Ihnen helfen?” hingegen ist durchaus willkommen. Ihr Wunsch an ihre Mitmenschen ist schnell formuliert: „Ich brauche kein Mitleid, sondern ich will einfach nur dazugehören.”
   Ansonsten ganz oben auf dem Wunschzettel an die Gesellschaft: Ampeln mit akustischen Signalen und öfter so abwechslungsreiches Pflaster wie in der Bramscher Fußgängerzone, denn das erleichtert die Orientierung ungemein.
jukNOZ060311

Zur Sache: Ausbildung von Blindenführhunden

   Die Blindenführhundschule Küch in Alpen-Veen züchtet Hunde oder erwirbt sie im Welpenalter. In der Regel, so erläutert Blindenführhundtrainerin Anke Brinkmann, handelt es sich um Schäferhunde und Labradore. Diese Hunde zeichnen sich durch große Lernfreudigkeit aus. Das erste Lebensjahr verbringen die Hunde in Patenfamilien, die sich von den Tieren dann wieder trennen müssen. In diesem Jahr sollen die Hunde schon möglichst viel kennen lernen und den Grundgehorsam erwerben, öffentliche Ver- kehrsmittel, städtische Umgebung und viele andere Umwelteinflüsse sollten den Vierbeinern keine Unbekannten mehr sein. Dann folgt die Ausbildung in der Blindenführhundschule, die die Anforderungen an die Tiere sukzessive steigert.
   Bevor es allerdings richtig losgeht, müssen die Tiere eine Eignungsprüfung ablegen und werden medizinisch auf Herz und Nieren geprüft. Die Ausbildung eines Blindenführhundes ist teuer, und so soll von vornherein sichergestellt werden, dass sich der Hund körperlich und charakterlich für seine an- spruchsvolle Aufgabe eignet. In der Ausbildung suchen die Trainer, mit den Hunden alle möglichen Orte auf, später folgt das Training im Geschirr. Wenn der Hund gelernt hat, seinen Halter zuverlässig zu führen, so berichtet Brinkmann, „machen wir uns zu Übungszwecken blind”. Mit dunkler Brille geht es auf die Straße. Brinkmann: „Als Sehender läuft man anders mit dem Hund als ein Blinder,  man weicht unwillkürlich selbst Hindernissen aus.” Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, werden Hund und Halter zusammengeführt. „Es ist ganz wichtig, dass beide zueinander passen”, sagt Brinkmann. Am Wohnort des künftigen Halters werden die neuen Partner aufeinander eingestellt. Drei Wochen hat die Trainerin beispielsweise in Bramsche verbracht, bis sie am erleben durfte, wie die blinde Silke Schröder, geführt von Guy, unter den Augen eines Prüfers eine souveräne Runde durch Bramsche drehte. Der Nachweis ist erforderlich für die Krankenkasse, die die Kosten für den Hund übernimmt.
jukNOZ060311

au-MarionKochHH-x Blinde Marion Koch organisiert Benefiz-Ball

Marion Koch scherzt in Hamburg-Großhansdorf mit ihrem Blindenführhund Ben

   Für sie war es ein Weltuntergang. Marion Koch öffnete vor knapp neun Jahren nach einem Huftritt eines Pferdes ihre Augen und konnte nichts mehr sehen. „Ich sah nur Schwarz. Es war wie ein Keller ohne Fenster", schildert sie ihre ersten Eindrücke. Das neue Leben danach, ohne Sehstärke, sei grausig gewesen. Nicht nur für sie, auch für ihren Mann Harald und die drei Söhne Christopher, Benedikt und Alexander war es eine schwere Situation: „Als Mutter war ich für alle da. Habe den Haushalt geregelt. Von jetzt auf gleich drehte sich die Perspektive um. Nun war ich auf meine Familie angewiesen."
  Langsam kam sie ins Leben zurück. An der Geschirrspülmaschine sind die Knöpfe durch erhöhte Punkte kenntlich gemacht, bei der Waschmaschine hat Marion Koch sich ihre eigene Eselsbrücke geschaffen: „Ich höre darauf, wie oft ich das Rädchen drehe und es ,Knack' macht."
   Das sind nur wenige Beispiele. Nach wie vor ist ihr Leben als erblindete Frau ein „ständiger Lern- prozess". Sie selbst sagt: „Dass ich noch einmal so viel lernen muss, hätte ich nie gedacht."  Dennoch hat die 51-Jährige nicht aufgegeben. Sie reitet sogar wieder und engagiert sich für die Christoffel- Blindenmission (CBM). „Ich möchte vor allem Betroffenen helfen, die dort leben, wo es noch schwieriger ist mit einer Behinderung zu leben." Deshalb steckt sie zurzeit in Vorbereitungen und Planungen. Nun hat Marion Koch zum einem Wohltätigkeitsball in das ehemalige Hauptzollamt in die Hamburger Speicherstadt zu Gunsten einer Schule in Kenia für blinde und sehbehinderte Kinder sowie Operationen am Grauen Star eingeladen.
HA100213NinaHolley

tt-Blindenfuhrhund04x      Bitte draußen bleiben!

Schroffe Zurückweisung bis zur Demütigung: In vielen Geschäften wird Jaqueline M. und ihrem Blindenführhund der Zutritt verwehrt.   Jaqueline M. ist blind und hat ein Problem:
 Eigentlich darf sie mit ihrem Hund überall hinein -
doch viele Geschäftsleute wollen davon nichts wissen. Die Geschichte einer Zurückweisung.

  Das Unbehagen kann die Verkäuferin nicht verbergen. Sie blickt, mit einer Mischung aus Unsicherheit und Abscheu, auf den Hund, dann auf die junge Frau, wieder auf den Hund, schließlich verharrt sie bei den Brötchen vor ihr in der Theke, als müsse sie ihre Kräfte sammeln. Jaqueline M., die Frau mit dem Hund, kann all das nicht sehen. Aber vielleicht ist das in diesem Fall ausnahmsweise auch besser so. Es reicht, dass sie hört, was die Verkäuferin nun sagt. Dass sie, Jaqueline, mit ihrem Hund hier keinen Kaffee trinken darf. „Verlassen Sie bitte das Geschäft.”
   Dies wäre keine ungewöhnliche Szene, wenn Jaqueline M. eine ganz normale Hundebesitzerin wäre, die mit ihrem Labrador gedankenlos in die Bäckerei spaziert. Doch das ist nicht so. Bruno steckt in einem weißen Geschirr, Jaqueline trägt einen langen Stock, mit dem sie den Boden vor sich ertastet. Die 25-Jährige ist blind, von Geburt an. Der schwarze Labrador führt sie durch die Welt. Und dabei stoßen sie beide immer wieder an Grenzen - zum Beispiel hier, in der Bäckereifiliale in Anderten.
   So illustriert diese Szene ein ungewöhnliches Problem. Blindenführhunde sind einerseits Tiere - und lösen somit bei Verkäufern und Geschäftsleuten reflexhaft Sorgen um Sauberkeit aus. Andererseits sind diese Hunde ein Hilfsmittel, auf das viele Blinde schlicht angewiesen sind. Dieser Konflikt ist sogar ge- setzlich geregelt: „Dem Mitführen von Blindenführhunden im Lebensmitteleinzelhandel steht nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung nichts entgegen”, schrieb die damalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband schon 1999. Mit anderen Worten: Es gibt keinen vernünftigen Grund, Blinden mit ihren Hunden den Zutritt zu Geschäften zu verwehren. Praktisch ist diese Bestimmung den meisten Geschäftsleuten und ihren Angestellten jedoch unbekannt. Zudem gibt es eben auch noch das Hausrecht, das die Toleranz wiederum fast beliebig einschränken kann. „Das ist schon ein Problem”, sagt der Volker Schilling vom Blindenverband Niedersachsen.
   Praktisch bedeutet dieser Gegensatz eine Mischung aus gelegentlicher Freundlichkeit und schroffer Zurückweisung bis zur Demütigung, wie es sich bei einem Einkauf mit Jaqueline M. erleben lässt. Da sind ausgerechnet die beiden Fleischer, die offenbar gar nicht auf Idee kommen, dass Hund Bruno hier irgendwas oder irgendwen stören könnte. Die junge Verkäuferin im Discounter versucht, die beiden Gäste aus dem Supermarkt zu schicken („Der darf hier nicht mit rein”), schreckt dann aber, angesichts der Blicke der anderen Kunden, vor weiterer Konfrontation zurück. Im zweiten Bäckergeschäft bedient die Verkäuferin angesichts der anderen Kunden ebenfalls, um bei einer Nachfrage anschließend ein- zuräumen, dass sie die junge Blinde schon häufiger aufgefordert habe, mit dem Hund draußen zu bleiben: „Sie kann doch an die Scheibe klopfen, dann bringe ich ihr die Sachen raus.” Ein Gespür für das Verletzende dieses Vorschlags scheint die Verkäuferin nicht zu haben. „Manchmal”, sagt Jaqueline M., „weiß man gar nicht, wohin mit seiner Wut.” Die Probleme mit Bruno und den Geschäften sind es nicht allein, die sie manchmal an den Rand der Verzweiflung bringen. Sie stehen sinnbildlich für das, was sie alltäglich zwar selten als offene Diskriminierung, wohl aber als beiläufigen Ausschluss erlebt. Vor zwei Jahren hat Jaqueline M. eine Wohnung in Hannover gesucht. 40-mal hat sie sich beworben, bis sie endlich eine Zusage bekam. Die Wenigsten sagten offen, warum sie die junge Frau nicht wollten. „Viele haben einfach komisch nachgefragt. Wie ich das denn schaffen wolle, so allein.” Sie hätten es sehen sollen.
   In ihrer Zweizimmerwohnung herrscht penible Ordnung. Nichts hat hier zufällig seinen Platz. Nicht viel weist darauf hin, dass hier jemand lebt, der nicht sehen kann. Es hängen Bilder an den Wänden. Aber es gibt auch die großformatige, vielbändige Bibelausgabe in Blindenschrift im Regal. Das altmodisch anmutende Gerät, mit dem sie Notizen auf Blindenschrift in schmale Papierstreifen stanzen kann. Das Diktafon, mit dem sie wichtige Arbeitstelefonate aufzeichnet, weil sie währenddessen keine Notizen machen kann.
   Jaqueline M. gehört zu den wenigen jungen Blinden, die allein leben. Zu ihren Eltern hatte sie schon früh wenig Kontakt. Auf der Blindenschule lernte sie Korbflechterin, einen jener Berufe, in denen Blinde ausgebildet wurden. Mit einem Kollegen versuchte sie, sich selbstständig zu machen. „Aber es kam nicht richtig in Gang.” So arbeitet sie nun auf 400-Euro-Basis für eine Rückenschule als Telefonistin. Mithilfe der Sprachausgabe ihres Computers kann sie sogar im Internet surfen. Sie lebt von dem Lohn, von Blindengeld, und weil das zum Leben noch nicht reicht, erhält sie zusätzlich Hartz IV.  Sie wohnt in der Nähe des Mittellandkanals. Aber da geht sie mit Bruno nur selten hin. Die Krankenkasse hatte ihr den Trainer zum Kennenlernen der Umgebung nur für zehn Stunden bezahlt. Das reichte für die um- liegenden Straßen, nicht aber für fernere Wege. Einmal ist sie dennoch losgezogen, auf eigene Faust. „Aber da haben wir uns übel verlaufen.”
   Jaqueline M. hat Freunde, die sehen können. Ihren Haushalt jedoch erledigt sie allein. Selbst das Putzen. Hilfe nimmt sie nur bei den Fenstern in Anspruch. Sie ist eine schmale, eher zart gebaute Frau, ausgestattet mit einer gewissen Burschikosität und dem Willen, sich durchzusetzen, wo sie kann. Um dabei zu scheitern, braucht es manchmal nur eine neue Verkäuferin in der Bäckereifiliale um die Ecke.
HAThorstenFuchs080718

Für Muslime sind Hunde „unrein" au-MonaRamouni-Cali-x Pferd führt blinde Frau durchs Leben

Im Bus, im Büro ersetzt Pferd Cali seiner Besitzerin, der Muslimin Mona Ramouni, das Augenlicht.   
Eine blinde Muslimin in den USA lässt sich von einem Blindenpferd führen

   Mit ungeduldigen Augen unter seiner schwarzen Mähne schaut Cali zu, wie Mona Ramounis Finger über die Seite fliegen. Ramouni liest einen Text in Blindenschrift. Für Cali, das kleine Pferd, ist das langweilig. Cali stupst sie mit der Schnauze an und kassiert dafür einen kleinen Rüffel: „Cali, hör auf!" Wirklich sauer ist Mona Ramouni nicht, denn das Pferdchen leistet wertvolle Dienste: Es ersetzt ihr das Augenlicht, das sie von Geburt an nicht hat. Cali ist ein Blindenpferd, es führt Mona Ramouni durch den Alltag und ist immer dabei - im Bus, im Büro, bei McDonald's.
   Cali erfüllt eine Aufgabe, die normalerweise von Hunden übernommen wird. Für Ramouni, die in Dearborn im US-Bundesstaat Michigan lebt, gab es da ein Problem. Sie lebt im Haus ihrer aus Jordanien stammenden Eltern, und im islamischen Kulturkreis gelten Hunde als unrein. Zwar haben renomierte Religionsgelehrte geurteilt, dass Blindenhunde islamkonform sind; doch konnten sich Ramounis Eltern nie mit diesen Tieren anfreunden. Also kam Mona die Idee mit dem Pferd.
   Im vergangenen Oktober kaufte sie die vierjährige Cali. Das Zwergpferd ist so klein, dass es mühelos in Busse, Bahnen und Wohnungen passt. Sieben Monate lang bereitete die Tiertrainerin Dolores Artse das Pferd auf die neue Aufgabe vor: Cali warnt nun durch Huf-klappern vor Hindernissen, steigt in öffentliche Verkehrs¬mittel ein und räumt gelegentlich sogar Gegenstände aus Ramounis Weg. „Ich fühle mich jetzt viel mehr als Teil der Welt", sagt Ramouni. „Und ich bin sichtbarer für die Welt ge- worden.”
   Oft wird die 29-Jährige un¬terwegs auf das Pferd angesprochen. Sie genießt das, sie ist stolz. „Es ist wirklich ein tolles kleines Pferd”, sagt Ramouni. In der Regel dauert es bis zu einem Jahr, bis sich Blinde und ihre vierbeinigen Helfer vollkommen aneinander gewöhnt haben. „Ich arbeite mit Cali, und sie arbeitet mit mir”, berichtet Ramouni. „Wir tasten uns aneinander heran.”
   Der Vorteil an den Blindenpferden ist, dass sie viel älter werden als Hunde - bis zu 30 Jahre. Ein Nachteil sind die hohen Kosten für Training und Pflege. Nicht alle in ihrer Umgebung brachten Verständnis für Ramounis zotteligen Begleiter auf. Die Blinde berichtet, von einem Nachbarn, der kein Pferd in der Wohngegend dulden wollte. Bei der Stadtverwaltung habe er den Bau eines kleinen Stalls für Cali verbieten lassen wollen. Bei den Ramounis seien außerdem Hass-eMails eingegangen, in denen die Familie und ihr religiöser Glaube  verspottet und geschmäht worden seien.
   Ramouni freilich will die Zügel von Cali nicht mehr abgeben. Sie erinnert sich noch an die Zeit, in der sie viel allein zu Hause saß, weil sie sich nicht ins Freie traute. „Meine ganze Welt hat sich geändert, ich habe jetzt viel mehr Chancen”, sagt sie - und verfolgt bereits den nächsten ehrgeizigen Plan: Sie strebt einen Doktortitel in Kinderpsychologie an und will ihre eigene Praxis eröffnen. „Was ich will, ist ganz einfach ein normales Leben”, sagt Ramouni. 
NOZ090804afp

GPS-Blindenhund    elektronischer Blindenhund “Mygo” GPS

Junger Designer entwickelt völlig neuen Langstock für Blinde. Mehr: Langstock

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Dieses Schild an einem Fußgängerweg der bayrischen Stadt Rosenheim ist für Blinde und Sehende eher verwirrend.   NOZ080604

Blinder Hund hat Blindenhund. England gerührt von ungewöhnlicher Tierfreundschaft

   Eine Geschichte wie im Disney-Film: Ein blinder Hund und sein Blindenhund warten in einem Tierheim im englischen Norfolk auf ein neues Zuhause.
   Die zwei streunenden Border Collies Bonnie und Clyde wurden von Tierschützern aufgegriffen. Die Tierretter wussten zunächst nicht, warum der eine Hund immer dem anderen folgt. Eine Mitarbeiterin fand schließlich heraus, dass Bonnie ihren blinden Freund Clyde führt, der wegen einer Krankheit sein Augenlicht verlor.
   „Wenn Clyde sich unsicher ist, wo er ist, tastet er sich auf einmal hinter Bonnie und legt seine Schnauze auf ihren Rücken, sodass sie ihn führen kann", sagte Hunderetterin Cherie Cootes. „Er vertraut ihr völlig", sagte Cootes. Deshalb müsse für das ungewöhnliche Duo ein gemeinsames Zuhause gefunden werden. NOZ090728dpa

Blindenführhündin allein auf großer Fahrt - „Josy" nutzt Bus und Bahn

   Was seine Hündin in Hannover umgetrieben hat, kann sich Claus Werner im Nachhinein nicht erklären. Gegen 5.30 Uhr war der zu 100 Prozent sehbehinderte Mann wie jeden Tag mit seiner Blindenhündin „Josy" Gassi gegangen. Danach bekommt „Josy" normalerweise einen Keks. Doch anstatt den Keks ab- zuwarten und dann mit ins Haus zu gehen, verschwand die elf Jahre alte Labradorhündin und ging ihrer Wege.Üstra-Mitarbeiter hatten sie zunächst die Hannnoversche Straße in Havelse entlanglaufen sehen, danach war „Josy" in den Bus gestiegen und bis zur Endhaltestelle gefahren.
   Dort sprang die ausgebildete Blindenführhündin - gut erkennbar mit einer orangeblauen Weste für Blindenführhunde bekleidet - in die Straßenbahn und fuhr bis zur Station Kröpcke, wo sie bereits von Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma in Empfang genommen wurde. Zunächst war befürchtet worden, dass dem Halter des Tieres möglicherweise etwas zugestoßen sein könnte - schließlich verlassen Blindenfürhunde so gut wie nie die ihnen anvertrauten Menschen.
   Anhand „Josys" Tätowierung konnte schließlich der Besitzer der Hündin ausfindig gemacht werden, der schon die Polizei über sein entlaufenes Tier informiert hatte. Bekannte des 48-jährigen Rentners brachten „Josy" schließlich zurück nach Garbsen, wo sein Herrchen die Ausreißerin mit dem schwarzen Fell und der grauen Schnauze in Empfang nahm. „Ich hatte noch nie Probleme mit Josy“, sagte Claus Werner. „Ich wundere mich aber, dass sie zum Kröpcke gefahren ist. Normalerweise fahren wir immer mit der Linie 5 nach Kleefeld, wo ich mich gelegentlich mit Freunden in einem Lokal zum Stammtisch treffe. Vielleicht hat ihr die Hitze zu schaffen gemacht", vermutet Werner. HAZ100715VeronikaThomas

BL-BlindenhundAnton-x      Wenn der Blindenhund ausfällt

Golden Retriever Anton verletzte sich 2010. Heute führt er sein Frauchen wieder durch die Stadt

   Hülya Welkert strahlt, während sie mit ihrem Blindenführhund Anton im Stadtpark Winterhude herum- tollt. Ein Bild, das vor Monaten undenkbar gewesen wäre. An gleicher Stelle fing für Anton nämlich eine sechsmonatige Leidenszeit an. Der Grund: ein Kreuzbandriss. Doch sein Frauchen im Stich zu lassen kam für den Labrador-Golden-Retriever-Mix nicht infrage. Auf drei Beinen humpelnd, führte er Hülya Welkert nach Hause. „Mein Mann und ich sind am nächsten Morgen mit ihm zum Tierarzt gegangen. Die Diagnose nach den Röntgenaufnahmen: Verdacht auf Kreuzbandriss."
   Der Tierarzt verwies auf einen Orthopäden, der den Verdacht bestätigte. Einen Tag später wurde Anton operiert. Der Ausfall ihres Hundes schränkte die seit ihrer Geburt blinde 35-Jährige erheblich in ihrer Mobilität ein. „Die sechsmonatige Physiotherapie für Anton wäre ohne Hilfe meiner Mutter kaum möglich gewesen", sagt die dreifache Mutter. In der Anfangszeit musste Anton jeden Tag zur Physio- therapie, da er viel Muskelmasse verloren hatte.
  Die Behandlung, bei Zweibeinern normal, wirkt bei Hunden überraschend: Anton musste auf das Unter- wasserlaufband. Das hat den Vorteil, dass die Belastung unter Wasser geringer ist. Die Krankenkasse von Frauchen Welkert übernahm die Kosten für Operation und Physiotherapie, weil Anton sonst nicht mehr als Führhund einsetzbar gewesen wäre. Ein doppeltes Happy End. Hülya Welkert: „Ich bin über- glücklich. Die Kosten wurden übernommen, und Anton ist wieder einsatzfähig."
HA110720TobiasSchmidt

au-BlindenführhundHH-z Die „Hundebande" ist los

In der Frauenvollzugsanstalt Hahnöfersand bilden Häftlinge Welpen zu Blindenführhunden aus

   Kerstien bei einer Übungsstunde im Frauenvollzug in Hahnöversand mit dem Königspudel Cleo und „ihrem“ Labrador Rose   Kerstien springt mit Rose auf dem Rasen herum. Der Labrador-Welpe macht Sitz und Platz und erhält zur Belohnung jedes Mal ein Leckerli. Dann tobt er wieder los und läuft bis zu einem hohen Metallzaun. Weiter kommt er nicht. Sein Spielplatz befindet sich im Frauengefängnis Hahnöfersand. Auf der Marschinsel in der Elbe läuft seit acht Monaten ein bundesweit einzigartiges Projekt, das sich „Hundebande" nennt und von der Sozialpädagogin Manuela Maurer initiiert worden ist: Welpen werden von weiblichen Häftlingen zu Blindenführhunden ausgebildet.
Kerstien mag Tiere und wollte in ihrem Leben Verantwortung übernehmen
  
Unter der Leitung der Hundetrai- nerin Nadja Steffen kümmern sich Kerstien und zwei weitere Mitgefangene rund um die Uhr um drei Welpen. „Als ich das erste Mal von dem Projekt gehört habe, dachte ich: Hunde im Knast - na, mal sehen, was das wird", sagt Kerstien. Die 38-jährige Hamburgerin hat sich nach einer Woche entschieden, mitzumachen. „Weil ich Verantwortung übernehmen wollte - und weil ich Tiere sehr gerne mag." Sie findet es „klasse", dass Rose vielleicht irgendwann einem blinden Menschen helfen kann, sich im Leben besser zurechtzufinden, „und dass ich so mit meiner Arbeit hier im Gefängnis der Gesellschaft etwas zurückgeben kann".
   Die ersten Wochen waren hart. Der Labrador war „wie ein Baby", hat kaum gehorcht, dazu kam das Zusammenleben auf engstem Raum in ihrer zehn Quadratmeter großen Zelle. Einmal hat Rose unter dem Bett die Lebensmittelbestände entdeckt und aufgefressen - und sich dann die ganze Nacht entleert.
   Nach monatelangem Training und unzähligen Streicheleinheiten sagt Kerstien, Rose habe ihr „sehr viel zurückgegeben". Und dass sich ein Hund „bei einer vernünftigen Erziehung eben ganz normal entwickelt". In Kerstiens Leben gab es diese Chance nicht. Sie ist bei Pflegeeltern aufgewachsen, wurde misshandelt, landete im Kinderheim. Sie schaffte den Realschulabschluss, zwei Ausbildungen und studierte dann Betriebswirtschaft.
   Als innerhalb kurzer Zeit fünf ihr nahe stehende Menschen starben, fing sie an zu spielen. In der Spielhalle, im Kasino, Mit Betrügereien besorgte sie sich immer neues Geld. Sie verstieß gegen Bewährungsauflagen, ihre letzte Straftat beging sie im Mai 2008. Ein Jahr später wurde sie zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Kerstien landete im Maßregelvollzug in Ochsenzoll. Mithilfe einer Strafvoll- streckungsänderung schaffte sie die Verlegung nach Hahnöfersand.
   Rosemarie Höner-Wysk ist die Anstaltsleiterin im Frauenvollzug. Sie sagt, dass sich die Frauen durch die Arbeit mit den Hunden verändert haben. „Kerstien hat sich über das Projekt geöffnet. Sie zeigt viel mehr, was sie empfindet. Sie hat soziale Kompetenzen erworben und mehr Sicherheit im Umgang mit anderen Häftlingen."
   Sie sei reflexionsfähig und zeige Bereitschaft, die eigene Ohnmacht zuzulassen. „Das wäre ohne das Projekt nicht möglich gewesen."
   Was die Versorgung von Rose angehe, sei sie „uneingeschränkt zuverlässig". Vor allem habe sie jetzt wieder Mut, „trotz der riesigen Schuldensumme Pläne zu schmieden".
   Kerstien ist eine zierliche Person mit blonden Haaren. Sie hat noch etliche Schulden, ihre Gläubiger angeschrieben und den Blick nach vorne gerichtet. Sie hat sich im Gefängnis in fünf Computerprogrammen weitergebildet und ein Jahr lang mit einer Therapeutin gearbeitet.
  
„Ich werde alles daransetzen, ein neues Leben zu beginnen", sagt sie und drückt Rose ganz fest an sich. 
HAZ110604JanHaarmeyer 

Spenden erbeten: Wer den Frauen in Hahnöfersand die Chance geben möchte, Welpen zu Blinden- führhunden auszubilden, wird um eine Spende und Förderung gebeten. Damit würde das einmalige, erfolgreiche und nachhaltige Projekt weitergeführt werden können.
Konto: Von Mensch zu Mensch, Haspa 1280/ 202 001, BLZ 200 505 50. Danke.

 

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