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Papst Benedikt XVI. ernennt Bischof Rainer Maria Woelki zum Erzbischof von Berlin

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Woelki stellt sich in Berlin vor: Künftiger Erzbischof: Kirche ist keine Moralanstalt
   Rainer Maria Woelki, der vom Papst zum neuen Berliner Erzbischof ernannte Kölner Weihbischof, wird am 27. August in sein neues Amt einführt werden. Woelki sagte am Dienstag in Berlin, er hoffe, dass das große Interesse an seiner Person auch der Kirche zugute komme. Mit Einordnungen wie „konservativ", „erzkonservativ" oder „liberal" könne er nicht viel anfangen, sagte Woelki. Er sei kein Mitglied im „Opus Dei" und die Organisation sei nicht seine „geistliche Heimat". Zuvor war in einigen Medien darüber speku- liert worden, ob Woelki, der an einer vom„Opus Dei" betriebenen römischen Universität promoviert wurde, auch Mitglied des „Opus Dei" sei.
   Er wolle fortführen, was der verstorbene Kardinal Sterzinsky begonnen habe. Er werde versuchen, im Erzbistum „keine Lagerbildung aufkommen lassen". In Fragen der Homosexualität vertrete er die Lehre der Kirche. FAZ110705mk

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Pressekonferenz zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda
1. Einleitung
  
Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz stand ganz unter dem Eindruck der Apostolischen Reise von Papst Benedikt XVI. nach Deutschland. 69 Mitglieder waren in der Vollversammlung anwesend, unter ihnen Dr. Rainer Maria Woelki erstmals in seinem Amt als Erzbischof von Berlin und Wolfgang Ipolt in seinem Amt als Bischof von Görlitz.
2. Besuch von Papst Benedikt XVI. in Deutschland
   Die Bischöfe schauen dankbar auf die Apostolische Reise von Papst Benedikt XVI. nach Deutschland zurück. Diesen Besuch bewerten wir in Würdigung seiner vielfältigen Dimensionen als wahrhaft historisch. Es waren intensive und erfüllte Tage. 360.000 Menschen haben an den Gottesdiensten mit dem Papst teilgenommen.   3.600 Medienvertreter haben das Ereignis begleitet. Ohne übertreiben zu wollen, möchte ich sagen: Die Tage mit Papst Benedikt XVI. waren ein Ereignis für ganz Deutschland und haben großes Interesse auf nationaler und internationaler Ebene ausgelöst. Der Besuch des Heiligen Vaters hat die Einheit der Kirche gezeigt und gestärkt. Der Papst fühlt sich getragen durch die deutschen Bischöfe.
   Wir haben uns ausführlich über die Ansprachen und Predigten des Heiligen Vaters ausgetauscht.
> Papst  > Reformation  > Muslime & Christen . Die zahlreichen wertvollen Impulse für unsere Arbeit werden wir aufnehmen und für unsere Arbeit fruchtbar machen. Es mutet allerdings teilweise grotesk an, wenn jetzt bereits einige genau kontrollieren wollen, ob sich die deutschen Bischöfe an das halten, was der Heilige Vater gesagt hat.
Lassen Sie mich vier Punkte der Reden erläutern:
Zentrale Botschaft:
  
Papst Benedikt XVI. ist ein Zeuge des Glaubens, der weltweite Kenntnisse der Kirche, eine unbestechliche Intellektualität und eine große persönliche Frömmigkeit integriert und deshalb über alle Amtsautorität hinaus glaubwürdig ist. Der Papst kennt auch die Kirche in Deutschland, ihre Bistümer und Bischöfe. Er empfindet zu dieser Kirche emotionale Nähe und will ihr zugleich sagen, dass sie nicht oberflächlich sein und Gottes- vertrauen bewahren soll. Sie soll Dinge wachsen lassen und sich – ungeachtet aller partikulären Heraus- forderungen – in das Leben und die Vitalität einer weltumspannenden Kirche einbinden. Der Besuch des Heiligen Vaters entzieht sich einer vordergründigen politischen Deutung und auch manchen Denkschablonen, die in den Medien da und dort angewandt werden. Papst Benedikt ging und geht es ganz elementar um den christlichen Glauben und um den Kern des Evangeliums: Der Mensch findet seine letzte Erfüllung bei Gott. Der Glaube an Jesus Christus befreit aus der Enge bloß innerweltlicher Bezüge. Er ist die Antwort auf die existenziellen Fragen nach dem Woher und Wohin des menschlichen Lebens. Gerade das hat der Papst an vielen Stellen während der Reise betont, wenn er auf das Motto des Besuchs Bezug nahm: „Wo Gott ist, da ist Zukunft.“

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Bundestagsrede:
    Die Frage nach den vorpositiven, normativen Grundlagen der Gesetze begleitet Deutschland von Anfang an. Die Rede im Deutschen Bundestag war grundlegend und brillant. Sie musste jene nachdenklich machen, die meinten, den Papst für eigene Profilierungen vereinnahmen zu können, und deshalb der Rede fern blieben.
Ökumene:
   Der Papst hat sich in Erfurt auf den Reformator Martin Luther zubewegt. Sein Plädoyer dafür, alles ökumenische Bemühen zunächst und zutiefst auf den gemeinsamen Glauben zu beziehen, bewahrt vor einem kurzschlüssigen Ökumeneverständnis. Manche haben Gefühle der Enttäuschung darüber geäußert, dass Papst Benedikt keine konkreteren Schritte ökumenischer Verständigung vorgeschlagen hat. Vielleicht miss- versteht man die Geste, die ein solches Treffen darstellt, wenn man es – in der Logik politischer Prozesse – auf handhabbare Ergebnisse hin befragt. Auf jeden Fall ist die Umsetzung der konkreten Impulse, die aus dem Erfurter ökumenischen Treffen erwachsen, nun dem Gespräch zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland aufgegeben. In aller Deutlichkeit: Das wirklich Große an der ökumenischen Begegnung war, dass sie stattgefunden hat und vor allem, dass sie an diesem Ort stattfand. Wer hätte vor 50 Jahren gedacht, dass jemals ein Papst die Schwelle des Klosters überschreiten würde, in dem Martin Luther Mönch gewesen ist? Der wichtige ökumenische Impuls des Heiligen Vaters waren der Hinweis auf den suchenden und ringenden Martin Luther und die Bezugnahme auf die Frage Luthers nach einem gnädigen Gott. Mit seinen Aussagen zu Luther hat der Papst seine Anerkennung ihm gegenüber ausgedrückt.  Mehr dazu siehe > Reformation

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Konzerthausrede:
   Die Konzerthausrede gibt einen kräftigen Impuls für die Bestimmung des Weges der Kirche. Von einigen wurde bereits vermutet, der Papst strebe eine Änderung des bewährten Gefüges der Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Deutschland an. Es wurde gefragt, ob Papst Benedikt der Kirche in Deutschland einen Rückzug aus dem öffentlichen Engagement anraten wolle. Die Freiburger Rede zeigte den Heiligen Vater als intellektuellen Anreger und besorgten Kirchenführer. Wortwahl und Gedankenführung weisen nicht darauf hin, dass er von der Kirche in Deutschland eine grundstürzend neue Verfassung erwartet. Ihm geht es um die richtige Verbindung von christlichem Weltdienst aus dem Glauben und christlicher Kritik und Distanz gegen- über der modernen Welt mit ihren vielen Defiziten und Fragen. In diesem Zusammenhang spricht er von der Abschaffung von „Privilegien“, ohne damit die kurzschlüssige, antikirchliche Verwendung dieses Wortes als eines Kampfbegriffs fördern zu wollen. Papst Benedikt XVI. hat mehrfach die Kirche, ja alle Christen ermutigt, die Gesellschaft im Geist Jesu Christi zu prägen und sich so mitten hinein in die Fragen und Sorgen der Menschen von heute zu begeben. Die Kirche soll zu mehr Einfachheit und Eindeutigkeit finden und sich nicht auf falsche Stützen verlassen.
   Im Klartext: Der Papst spricht nicht von der Abschaffung des Kirchensteuersystems. Es handelt sich dabei auch nicht – wie fälschlicherweise behauptet wird – um Privilegien der Kirche, sondern um die institutionelle Ausgestaltung der Religionsfreiheit. In diesem Sinne fand übrigens auch das Gespräch mit den Muslimen statt. An dieser Stelle möchte ich eine Anmerkung zur Debatte um die so genannten Staatsleistungen machen, die im Zusammenhang mit der Konzerthausrede immer wieder in der Öffentlichkeit aufgekommen ist. In der Rede des Heiligen Vaters erkennen wir keine dezidierte Aufforderung zur Ablösung der Staatsleistungen. Wir verstellen uns der Debatte aber nicht: Schon heute treffen die Kirche und einzelne Bundesländer immer wieder Absprachen über Änderungen einzelner Staatsleistungen. Die Verfassung geht von einer Ablösung der Staatsleistungen aus. Allerdings hat es bislang, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen, sehr erheblichen Kostenverpflichtungen, keine diesbezügliche Initiative des Staates gegeben. Die Kirche wird sich Lösungen nicht verschließen, wenn diese ausgewogen sind. Die Entscheidung liegt bei den betroffenen Bistümern. Konkrete Überlegungen gibt es gegenwärtig nicht.

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   Ausdrücklich möchte ich hervorheben, dass uns die Predigten des Heiligen Vaters bei den Gottesdiensten sehr bewegt haben. Die ermutigenden Impulse während der Eucharistiefeier im Berliner Olympiastadion, die eindrucksvolle Messe auf dem Domplatz von Erfurt, die einfühlsamen Worte des Heiligen Vaters während der Jugendvigil in Freiburg und die zukunftsweisende Predigt während der Eucharistie in Freiburg waren Impulse, aus denen heraus wir als Gläubige leben werden. Besonders hervorgehoben sei die Marianische Vesper in Etzelsbach. Die Würdigung der Einheit Deutschlands und des Beitrags der ostdeutschen Christen zum Fall der Mauer bleiben in nachhaltiger Erinnerung. Sehr positiv waren außerdem die Treffen mit Vertretern der Juden und der Muslime, der orthodoxen Kirchen und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Dankbar sind wir dem Heiligen Vater, dass er sich mit fünf Frauen und Männern getroffen hat, die als Minderjährige durch kirchliche Mitarbeiter sexuell missbraucht wurden. Diese Begegnung in Erfurt war nach dem Zeugnis der Beteiligten sehr bewegend. Papst Benedikt XVI. hat dabei seine Scham und Erschütterung zum Ausdruck gebracht. Mit diesem Treffen hat der Papst erneut seinen unmissverständlichen Willen bekundet, dieses dunkle Kapitel der Kirche aufzuklären.
   Die Predigten und Ansprachen werden in wenigen Tagen in unserer Schriftenreihe erscheinen. Wir laden alle Gläubigen ein, sich in den kommenden Monaten mit den Texten des Heiligen Vaters auseinander zu setzen. Unser Dank gilt allen, die an der Vorbereitung und Durchführung der Papstreise beteiligt waren. Vor allem danken wir jenen Menschen, die sich auf den Weg gemacht und an den Gottesdiensten teilgenommen haben.
3. Gesprächsprozess der Deutschen Bischofskonferenz und Perspektiven
Im vergangenen Jahr haben wir deutschen Bischöfe während der Vollversammlung in Fulda beschlossen, einen überdiözesanen Gesprächsprozess zu initiieren. Vor wenigen Monaten konnten wir in Mannheim mit 300 Vertretern aus allen Bistümern, aber auch zum Beispiel aus den Verbänden, den Universitäten und Orden den Auftakt begehen. Wir haben uns dabei der Frage gestellt: „Im Heute glauben – wo stehen wir?“ Die Dokumentation dieser Begegnung von Mannheim ist neuerdings unter www.dbk.de einsehbar. Die geistlichen Impulse und Feiern haben dazu beigetragen, dass die Zusammenkunft auf eine Vertiefung des Glaubens und des kirchlichen Lebens abzielte. Eigene Erlebnisse konnten ebenso zur Sprache kommen wie Vorstellungen vom Weg, den die Kirche in Deutschland nehmen sollte. Aus der Begegnung in Mannheim wurde deutlich, dass einige hervorgehobene Themen vertieft zu erörtern und zu klären sind. Wir werden das Gespräch darüber beim nächsten Ständigen Rat im November vertiefen. Es ist uns wichtig, den Gesprächsprozess an den Themenkomplexen zu orientieren, die Kardinal Marx hervorgehoben hat:
  - Participatio: Gemeinsame Verantwortung aller Getauften in der Kirche
  - Compassio: Barmherziger Umgang mit gebrochenen Biographien
  - Communicatio: Kommunikationsfähigkeit der Kirche

   Im August hat die bischöfliche Steuerungsgruppe mit Kardinal Reinhard Marx, Bischof Dr. Franz-Josef Bode, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck und mir den Heiligen Vater über den Fortgang des Prozesses informiert. Der Papst hat uns ermutigt, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und den Gesprächsprozess auch als geist- liches Ereignis zu gestalten.
   Durch die Reise von Papst Benedikt XVI. fühlen wir uns zur Fortsetzung dieses Weges gestärkt. Zu Recht warnt der Papst vor zu vielen Strukturen, um gleichzeitig daran zu erinnern, dass wir uns bei allem Nach- denken und Handeln auf den Kern des christlichen Glaubens und die Glaubensverkündigung konzentrieren sollen. Das ist gut verträglich mit einem Gesprächsprozess. Der Gesprächsprozess ist ja letztlich ein Mittel, um die Glaubensverkündigung zu erleichtern und vor allem verloren gegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen. Wir werden uns in diesem Prozess mit den Wegweisungen des Heiligen Vaters auseinandersetzen und dabei die Orientierung entdecken, die uns der Papst gegeben hat. Benedikt XVI. regt an, die Fragen unserer Zeit im Licht des Evangeliums zu beantworten. In dem Maße, in dem es uns gelingt, unsere Hoffnung und Sehnsucht für die Welt von Heute ins Wort zu bringen, können wir andere begeistern und sie mit der Freude am Glauben anstecken, die uns erfüllt.
   Im Gesprächsprozess werden keine Beschlüsse gefasst, das habe ich immer klar betont. Auch der Papst kann bei seiner Reise nach Deutschland nicht Erwartungen einer Änderung der kirchlichen Lehre erfüllen. Viele – gerade die drängenden – Fragen sind immer im Horizont der Weltkirche und der weltweiten Lehre der Kirche zu sehen. Wir dürfen keinen deutschen Sonderweg für die so genannten „sperrigen“ Themen forcieren. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir versuchen, sie vertieft zu klären, auch im Gespräch mit Rom.
   Auch im kommenden Jahr wird es eine ähnliche Jahreszusammenkunft wie in Mannheim geben. Sie wird vom 14. bis 15. September 2012 stattfinden. Der thematische Schwerpunkt 2012 wird die „Diakonia“ der Kirche sein und steht unter dem Leitwort: „Unsere Verantwortung in der freien Gesellschaft“.
In drei Dimensionen wird dieses Thema erschlossen:
   Die erste Dimension knüpft an eine Botschaft des Heiligen Vaters bei seinem Deutschlandbesuch an: „Das hörende Herz“. Hiermit wird eine Haltung beschrieben, die für die Diakonia unverzichtbar ist, „um Gut und Böse zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen, der Gerechtigkeit zu dienen und dem Frieden“ (Rede am 22. September 2011 vor dem Deutschen Bundestag). Diese Haltung kennzeichnet den entscheidenden Punkt, in dem kirchliche Diakonia über die allgemeine, auch von Nichtchristen geleistete Wohlfahrtstätigkeit hinausgeht. Um sich dieser Haltung immer wieder neu zu vergewissern und um aus ihr zu handeln, bedarf es nach der Enzyklika „Deus Caritas est“ der „Herzensbildung“, die die Diakonia als eine Folge des Glaubens beschreibt, der in der Liebe wirksam wird. Das Wort der deutschen Bischöfe „Berufen zur caritas“ (2009) gibt wichtige Impulse, wie das „hörende Herz“ und die „Herzensbildung“ bei den caritativ Engagierten und in der Diakonia der Kirche insgesamt gestärkt und vertieft werden kann.
   Die zweite Dimension ist das diakonische Handeln von Christen im persönlichen Umfeld. Nach den beiden Vorbildern des barmherzigen Samariters und von Mutter Teresa geht es hier um die Antwort auf das, was in einer konkreten Situation unmittelbar Not tut. Die Orte dieser Diakonia sind die kirchliche Gemeinde, die Nach- barschaft, das Wohnquartier, der Arbeitsplatz oder der Verein. Der „Ernstfall“ für diese Diakonia ergibt sich im Alltag von Christen. Diese brauchen dafür keine spezielle Ausbildung, aber den christlichen Glauben und eine entsprechende Haltung des „hörenden Herzens“. Unser Bischofswort „Berufen zur caritas“ beschreibt in die- sem Zusammenhang eine „Mystik des offenen Blicks“, die für die Begegnung mit dem Nächsten sensibilisiert, und erläutert dies durch eine Passage einer Ansprache von Papst Benedikt XVI. am 9. September 2007 vor Ehrenamtlichen in Wien: „Jesus Christus lehrt uns nicht eine Mystik der geschlossenen Augen, sondern eine Mystik des offenen Blicks und damit der unbedingten Wahrnehmungspflicht für die Lage der anderen, für die Situation, in der sich der Mensch befindet, der gemäß dem Evangelium unser Nächster ist“.
  Die dritte Dimension ist die politisch-diakonische Positionierung der Kirche, ihr sozial-ethisches Sprechen durch die Bischöfe und die kirchlichen Verbände wie den Deutschen Caritasverband. Hier geht es um Orientierungen aus dem Glauben in gesellschaftspolitischen Fragestellungen zu so unterschiedlichen Themen wie der Präimplantationsdiagnostik, der Zukunft der Pflege oder der Schwangerschaftsberatung. Gemeinsam ist diesen Orientierungen eine Perspektive, die vom christlichen Menschenbild ausgeht, die Prinzipen der katholischen Soziallehre in Erinnerung ruft und vor diesem Hintergrund Kriterien entwickelt, denen eine Problemlösung genügen muss. Dabei ist der Konkretisierungsgrad dieser politisch-diakonischen Positio- nierungen zwar unterschiedlich, in der Regel sind darin jedoch keine „Rezepte“ oder konkreten Handlungs- anweisungen enthalten.
4. Nationaler Eucharistischer Kongress 2013
  
Der Nationale Eucharistische Kongress im Rahmen des mehrjährigen Gesprächsprozesses findet vom 5. bis 9. Juni 2013 in Köln statt. Die Organisationsstruktur für dieses Ereignis steht fest. Zentraler Bestandteil ist ein Lenkungsausschuss unter dem Vorsitz des Erzbischofs von Köln, Kardinal Joachim Meisner, und mir als stell- vertretendem Vorsitzenden. Die Vollversammlung hat als Leitwort für den Nationalen Eucharistischen Kon- gress „Herr, wohin sollen wir gehen?“ Joh 6,68 beschlossen.
5. Bischofssynode 2012
   Papst Benedikt XVI. hat im vergangenen Jahr den neuen „Rat für die Neuevangelisierung“ eingerichtet. Ihm ist es ein Anliegen, wie wir den Glauben – gerade einer jungen Generation – auch morgen noch vermitteln können. Dieses Anliegen trat an mehreren Stellen während der Deutschlandreise zu Tage. Um es als durch- gehende Perspektive unseres Handelns zu vertiefen, wird vom 7. bis 28. Oktober 2012 eine Bischofssynode in Rom stattfinden, die unter dem Leitwort steht: „Die Neuevangelisierung für die Weitergabe des christlichen Glaubens“. Für diese Synode sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Insbesondere wird von Rom – in Konsultation mit den nationalen Bischofskonferenzen – ein Arbeitspapier erstellt. Dieser Prozess läuft derzeit. Vor dem Erstellen des offiziellen Arbeitspapiers Instrumentum laboris werden so genannte vorbereitende Synodenpapiere (Lineamenta) erarbeitet. Dazu ist uns ein umfangreicher Fragenkatalog aus Rom übermittelt worden, den wir in der Vollversammlung beraten haben. Ziel dieser Antworten ist es, die Erfahrungen der nationalen Bischofskonferenzen weltweit in das vorbereitende Papier mit einzubringen. Von deutscher Seite werden an der Bischofssynode in Rom Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz van Elst (Limburg) und Bischof Dr.Franz- Josef Bode (Osnabrück) sowie ich selbst teilnehmen.
6. Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste
   Kirchliche Bewegungen und neue geistliche Gemeinschaften
Die Vollversammlung hat eine Datenerhebung zu den kirchlichen Bewegungen und neuen geistlichen Gemein- schaften in Deutschland entgegen genommen. Diese Erhebung wurde von der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste (IV) gemeinsam mit der Pastoralkommission (III) durchgeführt. In Deutschland gibt es rund 83 Bewegungen mit bis ca. 100.000 Mitgliedern (Stand vom 31. Dezember 2010). Aufgrund des offenen Mitgliederbegriffs in den Bewegungen ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl der Frauen und Männer, die sich hier engagieren, weitaus höher liegt.
   Die Bewegungen bieten 1.698 Diözesanpriestern eine geistliche Heimat. 117 Gemeinschaften von ehelos le- benden Frauen oder Männern gibt es im Bereich der kirchlichen Bewegungen. Auf zwei Fachtagungen mit den bischöflich Beauftragten aus den (Erz-)Diözesen haben die Kommissionen III und IV Erfahrungen, Chancen und Herausforderungen der kirchlichen Bewegungen in Deutschland ausgewertet. Die Vollversammlung hat die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste gemeinsam mit der Pastoralkommission beauftragt, Hilfestellungen für die bischöflich Beauftragten und die Pfarreien zum Umgang mit den kirchlichen Bewegungen zu erarbeiten und die Bewegungen zu ermutigen, sich auf überdiözesaner Ebene zu vernetzen und den Kontakt mit der Bischofskonferenz sicher zu stellen.
7. Liturgie
Heilige und Selige im deutschen Regionalkalender
 
Die Vollversammlung hat sich mit der Neuaufnahme von Heiligen und Seligen in den Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet befasst und dabei auch die Aufnahme des am 1. Mai 2011 seliggesprochenen Papstes Johannes Paul II. beschlossen. Anders als bei Heiligen ist die liturgische Verehrung von Seligen zunächst nur auf bestimmte Regionen beschränkt – im Fall des neuen Seligen ist es Polen und die Diözese Rom. Papst Johannes Paul II. genießt aber weit darüber hinaus große Verehrung und Hochachtung, so etwa im gesamten deutschen Sprachgebiet. Damit nun auch hierzulande die Verbundenheit vieler Katholiken mit dem seligen Papst ihren liturgischen Ausdruck finden kann, ist als eigener Gedenktag der 22. Oktober festgelegt worden.
   Auch dem seligen Papst Johannes XXIII. wird in Deutschland besondere Zuneigung und Ehre entgegen- gebracht. Die Vollversammlung hat darauf reagiert und den Beschluss gefasst, einen entsprechenden Gedenk-tag am 11. Oktober in den Regionalkalender einzufügen. Schließlich hat sich die Vollversammlung darauf verständigt, zwei Heilige eigens in den Regionalkalender aufzunehmen: den heiligen Damian de Veuster, der als „Apostel der Aussätzigen“ und „Held der Nächstenliebe“ bekannt ist, sowie den heiligen Vinzenz Pallotti, dessen Katholisches Apostolat sich in allen fünf Kontinenten ausgebreitet hat. Die einzelnen Beschlüsse bedürfen noch der Zustimmung der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.
8. Publizistische Fragen
Jugendmedienschutztagung 2011
  
Der Jugendmedienschutz ist seit langem ein zentrales medienpolitisches Anliegen der Kirche, das sie durch Mitwirkung kirchlicher Vertreter in Gremien und Einrichtungen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes über eigene Angebote im Rahmen eines präventiven Jugendmedienschutzes und der Förderung der Medien- kompetenz verfolgt. Nach dem Gespräch zwischen den Kirchen und den Intendanten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens im Frühjahr in Rom ist der Beschluss gefasst worden, noch in diesem Jahr eine weitere Jugend- medienschutztagung durchzuführen, die es bereits seit 2003 in gemeinsamer Verantwortung von ARD, ZDF und den Kirchen gibt. Grund für die Dringlichkeit ist der gescheiterte Reformvorschlag der Länder, der neue Regulierungen für das Internet vorsah und eine Veränderung des seit 2003 geltenden Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien beinhaltet. Derzeit herrscht in der Medienpolitik Uneinigkeit, wie es mit dem medialen Jugendschutz in Deutschland weitergehen soll.
   Die Tagung „Quo vadis Jugendmedienschutz“ vom 30. November bis 1. Dezember 2011 in Mainz stellt eine Chance dar, die Position der Kirche darzulegen. Die Vollversammlung hat ihre Position bekräftigt, nach der die gesetzlichen Regelungen erhalten bleiben müssen, aber auch durch präventive Maßnahmen zu ergänzen sind. Der Vorsitzende der Publizistischen Kommission (IX) wird diese Position in Mainz darlegen, verbunden mit der Forderung, den Jugendschutz gesellschaftlich zu verankern durch die Beteiligung gesellschaftlich relevanter Gruppen. Außerdem müssen die Entscheidungen der Selbstkontrolleinrichtungen so kommuniziert werden, dass sie für den Nutzer nachvollziehbar und eine echte Orientierungshilfe sind.
Weiterentwicklung der überdiözesanen Medienarbeit
  
Zur Unterstützung der überdiözesanen Medienarbeit ist mittlerweile das „Katholische Medienhaus“ in Bonn eingerichtet worden. Durch eine Zusammenführung kirchlicher Medienunternehmen in einem Haus werden infrastrukturelle Vorteile erzielt und die Zusammenarbeit gefördert. So ist eine Grundlage geschaffen, um ver- schiedene Medienengagements der Kirche hinsichtlich von Produktion, Inhalten und Technik besser zu ver- netzen, die Zersplitterung kirchlicher Medienengagements aufzuhalten und die Steuerung der Unternehmen zu verbessern. Das „Katholische Medienhaus“ versteht sich als Mitmachmodell, an dem sich weitere Interes- sierte, zum Beispiel diözesane Medienanbieter, beteiligen können.
   Eine große Herausforderung ist die Frage, welche Rolle soziale Netzwerke im Rahmen der kirchlichen Medienarbeit spielen sollen. Zum Papstbesuch wurde auf der offiziellen Seite www.papst-in-deutschland.de eine Facebookseite eingerichtet, die für den kirchlichen Bereich sehr schnellen und sehr hohen Zuspruch gefunden hat. Die Publizistische Kommission hat sich der Thematik sozialer Netzwerke auf verschiedene Weise gestellt. Sie hat eine Studie in Auftrag gegeben, die von Theologen an der Universität Frankfurt durchgeführt wurde und den Titel „Vernetzt oder isoliert? Die Katholische Kirche und das Social Web“ trägt. Sie wird demnächst Thema in der Deutschen Bischofskonferenz werden.
Zukunftssicherung der Bistumszeitungen
  
Die Bistumspresse hat in den vergangenen Jahren – ohne Ausnahme – erneut deutlich an Auflage verloren. Voraussichtlich wird sich dieser Abwärtstrend fortsetzen. Ausschlaggebend ist neben einem veränderten Mediennutzungsverhalten die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft. Auch aus der Generation 50 plus können neue Leser und Abonnenten nicht oder nur schwer gewonnen werden. Weitere Gründe liegen in den Restrukturierungsmaßnahmen der Diözesen, bei denen immer mehr Pfarreistandorte zusammen gefasst werden. Dadurch ist die Verteilstruktur der Kirchenzeitung in erheblichem Maße betroffen. Die Publizistische Kommission hat sich mehrfach mit der Situation der Bistumszeitungen beschäftigt.
   Die Vollversammlung ist der Auffassung, dass ein möglicher Schritt zur Zukunftssicherung sein könnte, noch stärker als bisher Kooperationsmodelle vorzusehen und noch deutlicher die Potenziale, insbesondere im crossmedialen Bereich, auszuschöpfen. Die Idee eine Kooperationsmodells soll in einer Testphase durch- geführt und auf Machbarkeit und Synergieeffekte geprüft werden.

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9. Jugend
Weltjugendtag Madrid
Vom 16. bis 21. August 2011 fand in Madrid der XXVI. Weltjugendtag statt. Das Motto „Verwurzelt in Jesus Christus und auf ihn gegründet, fest im Glauben“ war dem Kolosserbrief entnommen. In der Vollversammlung hat uns der bisherige kommissarische Vorsitzende der Jugendkommission (XII) einen Bericht vorgelegt. Die Jugendkommission wird in den nächsten Wochen noch eine ausführliche Auswertung des Weltjugendtags vornehmen, zumal die Vorlaufzeit für den kommenden Weltjugendtag in Rio de Janeiro 2012 sehr kurz sein wird. Aus Deutschland pilgerten 16.500 Katholiken zum Weltjugendtag. Davon nahmen 11.000 Teilnehmer an Fahrten teil, die von Diözesen oder Geistlichen Gemeinschaften organisiert wurden. Etwa 5.500 Jugendliche fuhren in Eigeninitiative oder als Gruppe nach Spanien. 22 Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz waren in Madrid dabei
10. Caritas
Jahresbericht Caritaskommission
   In der Herbst-Vollversammlung diskutieren wir immer einen der jährlichen Kommissionsberichte ausführlich. Der bisherige Vorsitzende der Caritaskommission (XIII), Bischof Joachim Reinelt, hat in einem Bericht über die Arbeit der Caritaskommission in den zurückliegenden fünf Jahren drei Akzente hervorgehoben:
   Zwei Jahre nach der Verabschiedung des Wortes der deutschen Bischöfe „Berufen zur caritas“ durch die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2009 ist eine breite Rezeption des Textes in den Diözesen und den Caritasverbänden festzustellen. Das Wort, das von der Kommission XIII erarbeitet worden ist, gibt vor dem Hintergrund der Enzyklika „Deus Caritas est“ von Papst Benedikt XVI. Orientierungen und Impulse für das caritative Handeln und die Organisation der christlichen Nächstenliebe. Zur Implementierung des Wortes ist ein Beitrag des Vorsitzenden der Kommission XIII im Jahrbuch des Deutschen Caritas- verbandes erschienen. Neben weiteren Artikeln in überregionalen Zeitschriften (unter anderem in „Herder- Korrespondenz“ und „neue caritas“) haben sich Fortbildungen, Arbeitshilfen und Themenhefte von Caritas- Zeitschriften auf diözesaner Ebene mit dem Text beschäftigt mit dem Ziel, ihn für ehrenamtliche sowie hauptberuflich Mitarbeitende in Kirchengemeinden und Caritasverbänden vor Ort fruchtbar zu machen. Das Bischofswort ist vielerorts ein Grundlagentext bei Selbstverständnisprozessen caritativer Verbände geworden.
   Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2011 hat das Wort der deutschen Bischöfe „Die Zukunft der Pflege im Alter. Ein Beitrag der katholischen Kirche“ verabschiedet. Er richtet sich vorrangig an die Verantwortlichen für die Organisation und Durchführung von Pflegeleistungen, stellt die zentralen Optionen des christlichen Menschenbildes dar und zeigt die Folgerungen daraus für die Pflege auf. Zentrale Botschaft des Textes ist, dass Pflege jede und jeden angeht und daher eine Aufgabe darstellt, zu deren Be- wältigung nicht nur die politisch Verantwortlichen, die Träger von Pflegeeinrichtungen und die Pflegenden selbst, sondern auch jedes Mitglied der Gesellschaft beitragen muss.
   Die Caritaskommission koordiniert die kirchlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Vorwürfen ehema- liger Heimkinder bezüglich physischer und psychischer Gewalt und zu sexuellem Missbrauch in katholischen Heimen. Ziel ihrer Bemühungen ist es, zur Geltung zu bringen, dass Heimkinder auch in kirchlichen Einrichtun- gen viel Leid erfahren mussten und eine Entstigmatisierung und Rehabilitierung der Betroffenen zu fördern. Der Geschäftsführer der Kommission hat die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobern- konferenz beim Runden Tisch Heimerziehung (RTH) in den 50er und 60er Jahren vertreten und sich konstruktiv an der Arbeit des RTH beteiligt (Anfang 2009 – Ende 2010), insbesondere an der Entwicklung von Lösungs- wegen. Ich selbst habe mehrfach persönliche Gespräche mit ehemaligen Heimkindern geführt, unter anderem im August 2009, im Oktober 2009 und im Oktober 2010. Die Deutsche Bischofskonferenz hat im April 2009 gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband und den Orden an alle katholischen Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe appelliert, die Anliegen ehemaliger Heimkinder konstruktiv aufzugreifen, sie bei der Aufarbeitung ihrer Vergangenheit zu unterstützen und ihnen insbesondere die Einsicht in sie betreffende Akten zu ermöglichen. Gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland, den kirchlichen Wohlfahrts- verbänden und den Orden hat sie ein Projekt an der Ruhr-Universität Bochum zur Erforschung der konfessio- nellen Heimerziehung in Deutschland zwischen 1949 und 1972 gefördert.
Ehemalige Heimkinder – Umsetzung des Lösungsvorschlages des Runden Tisches Heimerziehung
   Der Ständige Rat hat im Januar diesen Jahres dem Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung (RTH) zugestimmt, der einen bundesweiten „Fonds für ehemalige Heimkinder“ mit einer Ausstattung von 120 Mio. Euro vorgeschlagen hatte, die zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie den beiden großen Kirchen, ihren Wohlfahrtsverbänden und den Orden getragen werden soll.
   Die Vollversammlung hat nun einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Lösungsvorschlages des RTH entgegen genommen. Sie begrüßt die Beschlüsse des Deutschen Bundestages und der Bundesländer in diesem Sommer, die eine weitgehende Übernahme der Empfehlungen des RTH vorsehen und eine angemes- sene Umsetzung der Lösungsvorschläge des RTH fordern. Dazu werden gegenwärtig intensive Gespräche ge- führt, an denen sich das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz konstruktiv beteiligt. Wir unterstützen ausdrücklich auch die Forderungen des Deutschen Bundestages, die gleichwertige Hilfen für Betroffene aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der DDR und andere Opfergruppen, insbesondere im Bereich der Behinderteneinrichtungen, betreffen. Der „Fonds für ehemalige Heimkinder“ soll zum 1. Januar 2012 starten. Entscheidungen über die Auszahlung von Mitteln aus dem Fonds sollen zwar ausschließlich von Vertretern der Institutionen getroffen werden, die in den Fonds einzahlen. Betroffene sollen aber bei der Entwicklung der Leistungsvoraussetzungen und bei der Befassung mit Anträgen auf Leistungen angemessen beteiligt werden. Wiederholt sind wir Bischöfe von ehemaligen Heimkindern darauf aufmerksam gemacht worden, wie viele positive Erfahrungen es in Heimen kirchlicher Trägerschaft gab. Wir wollen damit nicht die schweren Vergehen relativieren, aber deutlich machen, dass viele ehemalige Heimbewohner dankbar an die Erziehung und Bildung in den früheren Heimen zurückdenken.
   Gestatten Sie mir hier einen aktuellen Hinweis auf das Thema sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich. Sie wissen, dass wir seit der letzten Vollversammlung in Paderborn neben verschiedenen Aktivitäten zwei große Projekte begonnen haben. Über die wissenschaftliche Aufarbeitung in zwei For- schungsprojekten hat im Sommer der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen, Bischof Dr. Stephan Ackermann, informiert. Am 14. März 2011 haben wir unsere Vorgehensweise zur materiellen Anerkennung des Leids von Opfern sexuellen Missbrauchs ver- öffentlicht. Eine Zentrale Koordinierungsstelle nimmt die Anträge entgegen, berät sie mit Fachleuten und spricht dann eine Empfehlung an die Bistümer bzw. Orden aus, damit diese entscheiden und handeln können. Bisher sind bei der Zentralen Koordinierungsstelle im „Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich“ in Bonn 757 Anträge eingegangen (Stand: 13. September 2011). Davon lagen 664 der Koordinierungsstelle inzwischen zur Beratung vor, von denen bereits 627 mit einer Empfehlung ausge- sprochen worden sind.
11. Personalien
  
Wir haben zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bischof Norbert Trelle (Hildesheim) in Nachfolge von Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff (Aachen) gewählt. Außerdem haben wir die Vorsitzenden der 14 bischöflichen Kommissionen und deren Mitglieder neu gewählt (s. Anlage). Hinzu kommen Berater in den Kommissionen, die ebenfalls benannt wurden.
Weitere Personalentscheidungen waren:
Dr. Joachiem Giela (Münster) wird zum Visitator für die Seelsorge an den Priestern und Gläubigen aus der ehemaligen Erzdiözese Breslau und den ehemaligen Generalvikariaten Branitz und Glatz berufen.
Msgr. Dieter Olbrich (München und Freising) wird zum Visitator für die Seelsorge an den Sudeten- und Karpatendeutschen berufen.
Egmont Topits (Bamberg) wird zum Visitator für die Seelsorge an den Donauschwaben und Deutschen aus Südosteuropa berufen.
Dr. Alexander Hoffmann (München und Freising) wird zum Visitator für die Seelsorge an den Deutschen aus Russland, Kasachstan und anderen Ländern der GUS berufen.
Prälat Dr. Karl Jüsten (Berlin) wird erneut für eine Amtszeit von sechs Jahren zum Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin gewählt.
Dr. Matthias Meyer (Bonn) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Bereichs Kirche und Gesellschaft im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
Ulrich Pöner (Bonn) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Bereichs Weltkirche und Migration im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
Pfr. Dr. Thomas Roddey (Bonn) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Bereichs Pastoral im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
Dr. Frank Ronge (Bonn) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Bereichs Glaube und Bildung im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
Pfr. Peter Lang (Regensburg) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Katholischen Auslandssekretariats gewählt.
Prälat Dr. Eberhard Amon (Trier) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts berufen.
Pfr. Pirmin Spiegel (Speyer) wird für eine Amtszeit von sechs Jahren zum Hauptgeschäftsführer des Bischöflichen Hilfswerkes Misereor berufen.

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epGerhardLudwigMüllerRx Bischof Gerhard Ludwig Müller, Regensburg

  „Unser Dialog ist kein Nachgeben" - Presseinterview mit Bischof Müller zur Reformdebatte

Herr Bischof,  braucht die katholische Kirche in Deutschland eine neue Diskussion über den klassischen Fragenkanon (Empfängnisverhütung, Zölibat, Diakonat der Frau)?
   Die theologischen, geistlichen und pastoralen Aspekte dieser unterschiedlichen Themen sind schon oft und kompetent behandelt worden. Wir müssen uns endlich den grundlegenden Einsichten des Glaubens zu- wenden: Christus allein hilft jedem Menschen im Leben und im Sterben, sein ganzes Dasein von Gott als Gabe anzunehmen.
Welche Themen sollten bei der von den Bischöfen angekündigten Dialoginitiative aufgegriffen werden?
   Es hilft uns nur eine vertiefte Begegnung mit dem dreifaltigen Gott im Glauben, in der Hoffnung, in der Liebe. Wichtig ist es, das Wort Gottes in der Heiligen Schrift zu hören, die Lehre der Kirche besser kennenzulernen, im Gebet unbedingtes Gottvertrauen zu finden, die Sakramente der Buße und der Eucharistie mit dem Feuer der Liebe zu feiern. Wenn wir uns als eine Wohlfühlorganisation mit mystischem Hintergrundgeraune anbiedern, der die gesellschaftliche Akzeptanz und der Einklang mit einem materialistischen Zeitgeist die oberste Maxime ist, dann haben wir Christus verraten. Unser Dialog ist kein Nachgeben gegenüber dem Druck der Straße, die sich blasphemisch für die Basis der Kirche ausgibt. Das Fundament der Kirche ist Christus und nicht die Wanderdüne wechselnder Meinungen. Nicht Unterwerfungsgesten an den gottlosen Säkularismus und die Verwässerung des Glaubensbekenntnisses führen aus der hausgemachten Krise heraus, sondern das furchtlose Bekenntnis zu dem lebendigen Gott.
Muss sich die Kirche nun entscheiden, ob sie im Kielwasser der Missbrauchsdebatte eine Zölibatsdebatte führen will?
   Opferverbände und Betroffene haben bestätigt, dass der Zölibat in keinem ursächlichen Verhältnis zu sexuellem Missbrauch steht und vielmehr ein Nebenschauplatz ist. Schuld war nicht die strenge Sexualmoral der Kirche, sondern ihre laxistische angeblich leibfreundlichere Anwendung, so dass sogar Priester sich im Ge- wissen davon dispensiert haben. Auf einem anderen Ticket kommen die Nutznießer der hausgemachten Krise, denen es mitnichten um die Opfer geht, sondern die nur daraus Kapital schlagen wollen für ihre sogenannten „Reformen". Sie bedienen das Bild vom Reformstau, der endlich abgebaut werden müsse. Es ist geradezu pervers, wie hier der Begriff der Kirchenreform verwendet wird. In der Geschichte heißt „Reform der Kirche an Haupt und Gliedern",dass alle treuer nach dem Evangelium leben, die Gebote Gottes gehorsam annehmen und sich auf den steilen Weg der Nachfolge Christi begeben. Ohne eine neue Wertschätzung der evangelischen Räte von Armut, keuscher Ehelosigkeit und Gehorsam um Christi willen wird es keine geistliche Erneuerung der Kirche geben.
Was bestätigt diesen „steilen Weg der Nachfolge Christi"?
   Wir haben den Vergleich zu den christlichen Denominationen, die keine unangenehmen Wahrheiten gegen- über dem Anpassungsdruck säkularisierter Gesellschaften zu vertreten haben. Hier zeigt sich, dass der Pries- terzölibat, die Unauflöslichkeit der Ehe von einem Mann und einer Frau, der Weihevorbehalt für den Mann, die Untrennbarkeit von ekklesialer und sakramentaler Kommunion etcetera nicht Ursachen der Krise des Christen- tums in der postmodernen Welt sind. Der Versuch, diese Positionen aufzuweichen, ist vielmehr ein Symptom dieser Krise. Nur an ihnen herumzubasteln bringt gar nichts, wenn nicht die tiefere Ursache der Krankheit erkannt und therapiert wird. Was erneuert werden muss ist der sensus fidei, die Einsicht, dass die Kirche eine Stiftung Gottes ist und das Sakrament des Heils in Christus für die ganze Welt. Das zölibatäre Priestertum steht nicht zufällig im Mittelpunkt des Frontalangriffes auf die Übernatürlichkeit der Offenbarung. Ist das Priestertum sakramental zu verstehen und zu leben oder nur funktional? Nur der Priester als Hirte, der wie der Jesus Christus sein Leben hingibt, wird zum glaubwürdigen Zeugen für das Reich Gottes. Den Geist, der alles neu macht, erwartet die Kirche von oben und nicht von unten. Erneuerung der Kirche im Heiligen Geist kommt „aus dem was Gott will und nicht aus dem, was Menschen wollen" Mt 16,23.
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Statistische Übersicht: Mitglieder und Kirchensteuer kath./ev. 1991 - 2008

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30,0 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind katholisch; 29,1 Pozent evangelisch. Grafik: kbwn

   Trotz des Streits um die Piusbruderschaft ist die Zahl der Austritte aus der katholischen Kirche im Jahr 2009 nur leicht gestiegen. Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mit. Nach ihren Zahlen verließen im vergangenen Jahr 123.681 Katholiken ihre Kirche. Im Jahr zuvor waren es 121.155. Die vor allem Anfang 2009 geführte Debatte um die Wiederaufnahme der Traditionalisten in die katholische Kirche und der Skandal um den Holocaust-Leugner Richard Williamson scheint nach diesen Zahlen kaum messbare Auswirkungen auf die Katholikenzahl in Deutschland gehabt zu haben. Nach den jetzt vorliegenden „Eckdaten des kirchlichen Lebens“ sank die Zahl der Gottesdienstteilnehmer von 13,4 auf 13,0 Prozent. Die Zahl der Weltpriester wird mit 13.158 und der Ordenspriester mit 2.209 angegeben. Zu den Orden in Deutschland werden 4.609 Ordensmänner und 21.982 Ordensfrauen gezählt. Weitere 1.906 Männer und Frauen gehören zudem Säkularinstituten an. RV100812kna
Allensbach-Studie: Protestanten denken öfter an Austritt -
Einstellung der Christen gegenüber der Kirche verändert sich vor allem bei weniger religiösen Menschen
   Der Missbrauchsskandal hat die Einstellung der Bevölkerung zur katholischen Kirche verändert. Allerdings betrifft dies vor allem religiös weniger Gebundene. Das geht aus einer in der „Frankfurter Allgemeinen Zei- tung" veröffentlichten Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach hervor. Demnach sank der Anteil derer, die der Kirche moralische Orientierung zutrauen, zwischen März und Juni von 29 auf 23 Prozent. 2005 lag er noch bei 35 Prozent. Antworten auf Sinnfragen erwarten sich nur noch 38 Prozent von der Kirche. Im März waren es noch 45 Prozent und vor fünf Jahren die Hälfte der Bevölkerung. Die umfangreiche Berichterstattung über Skandale hat nach Auskunft von Allensbach-Leiterin Renate Köcher zum Eindruck geführt, dass Miss- brauch ein in der katholischen Kirche weit verbreitetes Phänomen sei. „Obwohl die berichteten Fälle eine kleine Minderheit der Priester betreffen und überwiegend Jahrzehnte zurückliegen, halten heute 47 Prozent der gesamten Bevölkerung Kindesmissbrauch durch katholische Priester für häufig." Zugleich sei aber das Ver- trauen zu den Priestern in der eigenen Gemeinde „völlig ungetrübt".
  Mit eigenen Stellungnahmen drang die Kirche der Untersuchung zufolge kaum durch. Dass Benedikt XVI. „wiederholt und durchaus entschieden Stellung genommen hat, haben lediglich zwölf Prozent der Bevölkerung und auch nur gut jeder fünfte Katholik bewusst wahrgenommen", so Köcher. Allgemein verzeichnet die Studie eine schwächere persönliche Verbundenheit mit der Kirche als noch Mitte des Jahrzehnts. Die Mitgliedschaft werde immer mehr „zu einer Frage der bewussten Entscheidung und weniger der gesellschaftlichen Konven- tion".
   Bei der Zahl der Kirchenaustritte „verabschieden sich verstärkt diejenigen, die weder starke kirchliche noch religiöse Bindungen haben". Bei der „aktuellen Zunahme von Austrittsüberlegungen, die in erster Linie bei religiös Indifferenten zu beobachten ist, ist das Missbrauchsthema zum Teil der Anlass, aber in der Regel nicht die tiefer liegende eigentliche Ursache", schreibt Köcher. Nur eine kleine Minderheit sei fest entschlossen, auch auszutreten. Ihre Zahl lag in Schnitt beider Konfessionen Mitte der 90er Jahre bei drei Prozent, 2006 bei zwei und nun wieder bei drei Prozent.
   Nach wie vor sind die Protestanten stärker von Austrittsüberlegungen betroffen als die katholische. „Die katholische Kirche, die weitaus mehr Reibungsflächen bietet und in der Kritik steht, hält sich insgesamt weitaus besser", konstatiert Köcher. „Aktuell sind vier Prozent der Protestanten, jedoch nur zwei Prozent der Katholiken entschlossen, ihrer Kirche den Rücken zu kehren."
   Derzeit gehören noch 74 Prozent der westdeutschen und 32 Prozent der ostdeutschen Bevölkerung einer christlichen Konfession an. Insgesamt bezeichneten sich aber nur 43 Prozent der Befragten als „religiös". Im Westen waren es 47, im Osten 25 Prozent. Dabei zeigt sich eine deutliche Altersgebundenheit. Bei über 60- Jährigen liegt ihr Anteil bei 57 Prozent, bei 16- bis 29-Jährigen sinkt er auf 28 Prozent. Unter den Katholiken sind es 64, unter den Protestanten 53 Prozent. Allerdings unterscheiden sich religiöse Jugendliche deutlich von religiös gleichgültigen Altersgenossen: Zu beobachten sei vor allem „eine stärkere Familienhinwendung, ein überdurchschnittliches soziales Verantwortungsgefühl, Aufgeschlossenheit, Bildungsorientierung und eine signifikant größere Bereitschaft, sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen wie der Frage nach dem Lebenssinn auseinanderzusetzen, sowie unterdurchschnittlich ausgeprägter Materialismus". DT100626kna
     
Die Zahl der evangelischen Kirchenmitglieder ist 2010 auf 23,8 Millionen gesunken. Ende 2007 gehörten 24,83 Millionen Bundesbürger der evangelischen Kirche an, ergibt sich aus einer Übersicht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Das waren rund 1 Million weniger als vor drei Jahren. Die Zahl der Katholiken betrug im vergangenen Jahr 24,6 Millionen. Damit gehörten im letzten Jahr 59,1 Prozent der Bevölkerung einer der beiden großen christlichen Konfessionen an.
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Die Zahl der Katholiken in Hamburg steigt
   Die Zahl der Katholiken im Erzbistum Hamburg im vergangenen Jahr gestiegen. Allerdings verläuft die Mitgliederentwicklung in den einzelnen Regionen des Erzbistums sehr unterschiedlich, sagte Kirchensprecher Marco Chwalek gestern.
   Das Erzbistum Hamburg umfasst die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein sowie den Landesteil Mecklenburg des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. In Hamburg wurden 2010 im Vergleich zum Vorjahr 1.377 Katholiken mehr gezählt. Im Jahr 2010 waren im gesamten Erzbistum Hamburg 389.880 HA110803epd

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 Nach Ansicht des Religionssoziologen Detlef Pollack aus Münster hängt der Mitgliederschwund der Kirchen unter anderem mit der Wirtschaftskrise zusammen. „Die Ersparnis der Kirchensteuer ist ein we- sentliches Motiv für Kirchenaustritte“, fand der Wissenschaftler bei einer langfristigen Studie heraus. Die Austrittsraten stiegen immer dann an, wenn die Finanzbelastung wachse. Das lasse sich für die ver- gangenen 50 Jahre nachweisen, etwa beim Solidaritätszuschlag 1992 oder beim Konjunkturzuschlag Anfang der siebziger Jahre. Die Austritte hätten auch mit einer sinkenden Religiosität zu tun: „Menschen, die austreten, haben zumeist die Beziehung zu Glauben und Kirche verloren. Die Wirtschaftslage ist dann der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.“ Dabei seien es laut Statistik vor allem Besser- verdiener, Städter und Männer, die der Kirche den Rücken kehrten. „Für sie lohnt sich der Austritt finan- ziell am meisten. Die Bindung zur Kirche bleibt jedoch oft über die schlechter verdienende Frau bestehen. Dies erlaubt es, die Kinder dann dennoch taufen zu lassen“, so Pollack. Rv091019idea Grafik: kbwn

  Die Gretchenfrage: Wie hältst du es mit der Religion? Die Deutsche Bischofskonferenz wollte es genauer wissen und hat das Institut für Demoskopie Allensbach und Institut Sinus SocioVision mit einer Studie zu dieser Frage beauftragt: den Trendmonitor religiöse Kommunikation. Nun wurde er in Freiburg vorgestellt.
Petra Dierkes arbeitet für die Medienzentrale des Erzbistums Köln und berichtet dem Kölner Domradio von der Studie.
  „Es gibt keinen Aufschwung, keinen Trend zum Religiösen. Gefragt wurden im letzten Jahr 2.050 Katholiken - und die sagen, wir sind nicht religiöser geworden. Es bleibt allerdings konstant, es gibt also auch keinen Abbruch. Um zukunftsgerichtet weiter arbeiten zu können, hat Bischof Fürst deutlich gesagt, dass es wichtig ist, das Internet-Engagement der katholischen Kirche weiter zu verbessern, um auch die Jüngeren weiter gut zu bedienen, gut zu erreichen. Wichtig ist zudem, und das sagt die Trendstudie hier aus, dass wir in den säkularen Formaten, in den Talkshows oder auch in den Serien, weiterhin vorkommen. Und ganz wichtig sind die Pfarrbriefe, die ja eine ganz wichtige Informationsquelle für die Katholiken sind - die sollten wir nicht aus dem Blick lassen.“
   Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands reagiert auf diesen Trendmonitor mit der Auffor- derung, Konsequenzen aus dem vorgelegten Datenmaterial zu ziehen und ein umfangreiches und differen- ziertes Konzept zu entwickeln. Zum einen müssten bestehende Angebote für die Zielgruppen weiter entwickelt werden, zum anderen sei es aber auch wichtig, die sich bereits seit Jahren abzeichnende Entfrem- dung der jungen Generation und der Kirchendistanzierten ernst zu nehmen. Das erklärt die Vorsitzende der GKP, Hildegard Mathies in einer Presseerklärung. Es gelte, durch neue Ideen und durch zielgruppenorientierte Produkte diesen Menschen Information anzubieten. Es sei fatal, wenn Menschen nicht mehr erwarten würden, dass sie auf ihre Sinn- und Lebensfragen Antworten von der Kirche bekommen könnten, so Mathies weiter - Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands ist ein Zusammenschluss von über 560 Medien- schaffenden.
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 Die bremischen Landeskirche ist eine der kleinsten deutschen Landeskirchen und die einzige „Stadtkirche" - sie erstreckt sich mit 69 Gemeinden und 230.000 Mitgliedern fast ausschließlich auf das Stadtgebiet. Die Kirchenmitgliedschaft in Bremen sinkt weit dramatischer als anderswo: Der Anteil evangelischer Christen an der Bevölkerung hat sich von Anfang der siebziger Jahre bis heute von 80 Prozent auf 40,8 Prozent halbiert, während der Anteil von Katholiken mit gut zehn Prozent beständig blieb. FAZ090520

         Der deutsche Medienbischof    epGebhardFürst.Rottbg  Bischof Gebhard Fürst

Debatte über einen digitalen katholischen Fernsehsender
Bischof Gebhard Fürst bereitet ein neues Medien-Experiment vor

    Vierzig Jahre sind seit der Gründung zweier katholischer Zeitschriften vergangen. Publikationen, deren Erfolgsgeschichte nicht unterschiedlicher hätte verlaufen können. Während die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) ihr Experiment „Publik” wegen inhaltlicher Differenzen mit der Redaktion bereits nach drei Jahren wieder einstellte, feiert die Internationale Zeitschrift für Kommunikation in Religion, Kirche und Gesellschaft „Commu- nicatio Socialis” in diesem Jahr ein rundes Jubiläum. Zu diesem Anlass hielt der Vorsitzende der Publizistischen Kommission der DBK, Bischof Gebhard Fürst, vergangenen Donnerstag in Eichstätt einen Vortrag zur „Medien- strategie der katholischen Kirche”. Waren es vor vier Jahrzehnten noch die gesellschaftlichen Umbrüche, ist es heute der rasante Wandel in der Medienlandschaft, der die kirchlichen Würdenträger umtreibt.
Fürst: Kirchlichen Fernsehsender niemals Spartenkanal nennen
   Und Fürsts Zauberwort heißt „digitales Fernsehen”. Machbarkeitsstudien, Umfragen, Gespräche: Die Ent- scheidung, einen kircheneigenen Fernsehsender zu etablieren, ist laut Fürst zwar noch nicht gefallen, doch die Vorarbeiten laufen. Da er der Bischofskonferenz nicht vorgreifen wollte, blieben Aussagen über Inhalt und Finanzierung weitestgehend im Dunkeln. Eines steht für den Medienbischof wohl jetzt schon fest: Ein „Amts- blatt mit laufenden Bildern” wird es nicht geben.
   Damit stand die Frage nach den Zielgruppen jedoch immer noch unbeantwortet im Raum. Denn wie Fürst mit seiner „kirchlichen Kommunikationsoffensive” die gesellschaftlichen „Leitmilieus erreichen” will, ohne gleichzei- tig die traditionellen zu vernachlässigen, darüber schwieg er sich ebenfalls aus. Vorwürfe, ein eigener Sender führe lediglich zu einer verstärkten „Ghettobildung”, wollte der Bischof jedoch nicht gelten lassen. Zudem würde Fürst einen digitalen kirchlichen Sender niemals Spartenkanal nennen. Konkret heißt das für ihn:
Kein Fernsehprogramm, das allein liturgisch Interessierte anspricht.
   Die Kirche würde damit auch ein Feld verlassen, das durch die öffentlich-rechtlichen Sender bereits bestellt ist. Denn auch Fürst ist sich bewusst, um Weltjugendtage oder große Festgottesdienste in Szene zu setzen, bedarf es mehr als zwei, drei Redakteure, die mit digitaler Technik „etwas durchaus Respektables” auf die Beine stellen könnten. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sei solch ein eigener Sender „inhaltlich und ästhetisch nicht konkurrenzfähig”, erklärt der Medienbischof.
   Und dass Bischof Fürst in keinem Fall eine Konkurrenzsituation zum kirchlichen Engagement bei ARD und ZDF schaffen möchte, daraus macht er kein Geheimnis: „Wir sind ihre stärksten Verbündeten.” Doch was tun, wenn dieses Bündnis viele Menschen überhaupt nicht mehr erreicht? Siebzig Prozent in der Bevölkerung lebten inzwischen ohne das Öffentlich-rechtliche, gab Fürst zu bedenken. Mehrgleisig zu fahren, kann für die katholische Kirche also durchaus neue Chancen eröffnen, um im Wettbewerb mit anderen Sinnanbietern Schritt zu halten. Denn auf Bischof Fürst wirkt das verstärkte Engagement evangelikaler Prediger im digitalen Bereich durchaus alarmierend. Positive Vorbilder gibt es schließlich genug: Sechzig katholische Fernsehsender weltweit bieten sicher ein breites Spektrum an Konzepten, die es dann nur noch in die deutsche Medienlandschaft zu übersetzen gilt.
   Verkündigen, informieren (inner- und außerkirchlich), kirchliches Handeln transparent machen und kritisch sein - für Fürst die Hauptaufgaben katholischer Medienarbeit - müssen dabei stets Hand in Hand gehen. Und wenn über die traditionellen Formen nur noch wenige Menschen erreicht werden können, dann muss eben umgedacht werden. Aufgerüttelt durch die jüngste Religions-Studie der Bertelsmann-Stiftung hat der Rottenburger Bischof speziell die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen im Blick. Dies hat für ihn folgende Gründe: Zum einen gelten laut der Studie zwei Drittel dieser Altersgruppe als religiös interessiert, zum anderen nutzen diese die Medien „signifikant anders”.
   Ein komplizierter Spagat wird der Vorstoß ins digitale Fernsehzeitalter für die Verantwortlichen der Publi- zistischen Kommission mit sehr großer Wahrscheinlichkeit. Sind die letzten Skeptiker erstmal überzeugt, muss ein Programmkonzept entwickelt werden, das in der Lage ist, sowohl Kirchenferne anzuziehen als auch Kirchentreue zu binden. Die bevorstehenden Gespräche innerhalb der Bischofskonferenz werden es zeigen, ob sich die katholische Kirche in Deutschland schon bald auf ein neues Medien-Experiment einstellen kann. DTNicolasSchnall080207

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Bischof Norbert Trelle, Foto  Vorsitzender des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD),
plädiert für weiteren Sparkurs - „Der Handlungsspielraum ist begrenzt”

   Hildesheims Bischof Norbert Trelle steht seit einem Monat an der Spitze des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD). Der Vorsitzende des Verbandsausschusses und des Verwaltungsrates des VDD verteidigt den Sparkurs der deutschen Diözesen. Sie müssten langfristig mit bis zu 30 Prozent weniger Einnahmen aus der Kirchensteuer rechnen, sagte Trelle in Hildesheim im Interview mit Sabine Kleyboldt (KNA). Er äußerte sich auch skeptisch zur Gründung eines katholischen TV-Senders.
Herr Bischof Trelle, Sie stehen als Vorsitzender des Verbandsausschusses und des Verwaltungsrats
dem Verband der Diözesen Deutschlands, kurz VDD, vor. Was verbirgt sich hinter diesem Amt?
   Der VDD ist die Institution, die überdiözesane Aufgaben der Bistümer in arbeitsrechtlicher, finanzieller und personeller Hinsicht berät und entscheidet. Insbesondere bereitet der VDD entscheidungsfähige Vorlagen für die Vollversammlungen der Bischofskonferenz vor.
Derzeit sprudeln ja die Steuereinnahmen, was sich auch positiv auf die Kirchensteuern auswirkt. Könnte da die Kirche nicht mehr investieren?
 Der VDD hat in den letzten Jahren aus gutem Grund drei Haushalts-Sparrunden von je fünf Prozent gefahren. Da wir wissen, dass wir auf lange Sicht nicht mit den jetzigen Steuereinnahmen rechnen können, ist es angemessen, schon heute prognostisch zu agieren. Jetzt mehr Geld auszugeben, hielte ich für ganz falsch.
Wie sehen Sie denn die künftigen Steuerperspektiven?
   Ich bin kein Fachmann für Steuern. Daher muss ich mich auf Expertengutachten verlassen. Diese sprechen davon, dass wir auf lange Sicht mit einem Rückgang von etwa 20 bis 30 Prozent Steuereinnahmen rechnen müssen. Von daher ist der Handlungsspielraum begrenzt.
In vielen Bistümern wird ja seit längerem ein rigider Sparkurs gefahren. Gibt es nicht noch andere Mög- lichkeiten, sich auf magerere Zeiten einzustellen?
  Wir waren im Grunde genommen in der Kirche in Deutschland über Jahrzehnte hinweg und bis heute finanziell bestens ausgestattet - im Vergleich zu anderen Kirchen weltweit ohnehin - und das gilt bis in die Gegenwart hinein. Rigides Sparen darf nicht bedeuten, all jenes aufzugeben, womit wir den Glauben in die Gesellschaft hinein vermitteln können. Katholische Schulen etwa oder Bildungshäuser kosten Geld, aber es ist wichtig, auch in dieser Form der Verkündigung präsent zu bleiben. Wir müssen sicher im Sinne überdiözesaner Zusammenarbeit manche Strukturen straffen und Einrichtungen zusammenführen.
Ein Vorschlag zur Konzentration lautet, Verwaltungsaufgaben der Bistümer zugunsten überdiözesaner Strukturen an den VDD zu verlagern. Was halten Sie davon?

   Es gibt - wie schon gesagt - vernünftige Gründe, vermehrt Aufgaben bistumsübergreifend zu behandeln. Das tut der VDD ja auch, aber nicht so, dass damit die Eigenverantwortlichkeit des Ortsbischofs außer Kraft gesetzt wird. Nicht jedes Bistum hält beispielsweise eine eigene Gerichtsbarkeit für arbeitsrechtliche Klärun- gen vor. Und Tarifvereinbarungen werden schon seit langem in überregionalen Kommissionen ausgehandelt. Solche bistumsübergreifende Kooperation gehörte immer schon zum Selbstverständnis des VDD, und sie wird weiter gefördert, wo immer es möglich ist. Aber um es nochmals zu sagen: Der VDD versteht sich keineswegs als eine Art Überdiözese.
Ein stark diskutiertes Projekt des VDD beziehungsweise der Deutschen Bischofskonferenz ist die Grün- dung eines katholischen Fernsehsenders. Wie stehen Sie zu solchen Plänen?
   Ich bin für moderne Medien und neue Kommunikationsmöglichkeiten durchaus aufgeschlossen. Dennoch bleibt bei mir eine gewisse Skepsis und Zurückhaltung. Was die Möglichkeiten eines katholischen Fernseh- senders in Deutschland betrifft, verlasse ich mich auf die Projektstudien, die in der Publizistischen Kommission erstellt wurden und werden. In der Beratung dieser Vorlagen sind wir in der Vollversammlung und im Ständigen Rat noch nicht zu einer Beschlussfassung gekommen. Neben der Frage nach der Programmstruktur besteht auch Dissens hinsichtlich der zu erwartenden Kosten.
Halten Sie einen solchen Sender in Deutschland für notwendig?
   Der katholische Fernsehsender in Frankreich zum Beispiel hat eine wirklich gute Reputation, allerdings gibt es dort auch nicht die vergleichsweise günstige Situation wie in Deutschland, wo wir bei den öffentlich- rechtlichen Sendern als Kirchen über Rechtsvereinbarungen gut vertreten sind. Und die Öffentlich-Rechtlichen wollen es sich ja auch gar nicht nehmen lassen, im Raum der Kirchen präsent zu bleiben. Natürlich wäre es für uns schon ein entscheidender Vorteil, über einen sogeannten Spartenkanal als kirchlicher Sender den ganzen Tag über abrufbar zu sein. Also der katholische TV-Sender bringt uns sicher noch genügend Diskussionsstoff. Ich selbst wäge noch ab.
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Die deutschen Bischöfe bekräftigen Recht auf Moscheebau
Foto links: Moschee-Planung, Köln Foto rechts: Yavus-Sultan-Selim-Moschee, Mannheim

   Die katholischen Bischöfe haben in Übereinstimmung mit ihrer bisherigen Haltung das Recht der Muslime bekräftigt, hierzulande „würdige Moscheen” zu bauen. Dem Menschenrecht Religionsfreiheit entspreche auch, dass die Genehmigung von Moscheebauten nicht daran geknüpft werden dürfe, dass Christen in islamischen Ländern gleichfalls individuelle und korporative Religionsfreiheit genössen.
   „Gerade weil wir Christen die Einschränkungen der Religionsfreiheit in muslimisch geprägten Ländern ablehnen und verurteilen, setzen wir uns nicht nur für die Rechte der dortigen Christen ein, sondern auch für die Rechte der Muslime bei uns”, heißt es in einer „Orientierungshilfe”, die der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Zollitsch, nach Abschluss der Herbst-Vollversammlung in Fulda vorstellte.
   In dem Text heißt es allerdings weiter: „Die Befürwortung des Rechtes zum Moscheebau schließt das Recht auf Kritik im Einzelfall nicht aus.” Sorgen und Ängste der Bevölkerung dürften aber nicht politisch instru- mentalisiert werden: „Kritik ist erlaubt, Hetze nicht.” Angesichts der Diskussionen über die Großmoschee in Köln und ähnliche Projekte äußerten die Bischöfe die Erwartung, dass Moscheen sich in die vorhandene Umgebung einfügten und gewachsene Baustrukturen nicht beeinträchtigten. Auch sollten „einseitige Bevöl- kerungsstrukturen" vermieden werden. Im Blick auf die Höhe von Minaretten formulierten die Bischöfe den Grundsatz, religiöse Bauten sollten in einer sich religiös pluralisierenden Gesellschaft „nicht zum Ausdruck von Machtansprüchen, Rivalität oder eines aggressiven Gegeneinander missbraucht werden”.
   In der Orientierungshilfe nicht verschwiegen wird der Umstand, dass ein Moscheebau sich der Einfluss- nahme aus den islamischen Herkunftsländern verdanken könne. Um diesen Bedenken zu begegnen, sollten die Moscheegemeinden „offen Aufschluss geben über die Finanzierung ihres Vorhabens, über Trägerstruktu- ren Und Verantwortlichkeiten”. Keine Stellung nahm die Bischofskonferenz zu der Frage, ob die Glaubensver- kündigung in Moscheen in deutscher Sprache geschehen solle. Für seine Person nahm Zollitsch in Anspruch, dieses Anliegen zu vertreten. Muslimischen Angaben zufolge gibt es in Deutschland derzeit etwa 160 größere und im Stadtbild als solche erkennbare Moscheen. In mehr als 180 Städten und Gemeinden sind repräsen- tative Moscheen im Bau oder in Planung.
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         Liturgie                  GGB            Liturgische Bücher

  Eine „Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch”, die in Abstimmung mit der Päpstlichen Kongre- gation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung überarbeitet wurde, ist von der Vollversammlung bereits im Vorjahr angenommen worden. Gleiches gilt für ein Ergänzungsheft zum Deutschen Messbuch, in dem die Messformulare der in jüngerer Zeit kanonisierten Heiligen und Seligen enthalten sind. Wir gehen davon aus, dass beide Texte” auch von der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofs- konferenz sowie den Erzbischöfen von Luxemburg und Vaduz, die Mitherausgeber sind, approbiert werden. Das Erscheinungsdatum der 3. Auflage des Missale Romanum, das seit 2002 von der Deutschen Bischofs- konferenz übersetzt wird, wird erneut nochmals geprüft. Erzbischof Zollitsch konnte 2011 in Paderborn noch keinen Erscheinungstermin nennen.
Der Vorsitzende der Unterkommission für das Gemeinsame Gebet- und Gesangbuch, Bischof Dr. Friedhelm Hof- mann (Würzburg), berichtete über den Stand der Arbeiten am Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuch (GGB). Im Advent 2007 war bereits eine Erprobungsphase: In 190 ausgewählten repräsentativen Pfarreien der deutschsprachigen Diözesen wurde eine Probepublikation bis Pfingsten 2008 getestet.
   Die Vollversammlung hat grundsätzlich dem Entwurf eines geplanten „Werkbuches für Gottesdienste an Wochentagen” zugestimmt. Es trägt den Titel „Versammelt in Seinem Namen. Tagzeitenliturgie - Wort- Gottes- Feier - Andachten an Wochentagen” und ist für die Hand von Laien gedacht, die Gottesdienste an Wochen- tagen in ihren Gemeinden vorbereiten und leiten. Neben einer Pastoralen Einführung und der Erläuterung von liturgischen Grandelementen enthält es Modelle und Bausteine für die Tagzeitenliturgie, für Wort-Gottes- Feiern und Andachten.
   Die Überarbeitung des Rituale „Die kirchliche Begräbnisfeier” ist noch nicht abgeschlossen. Wir sind darüber im Gespräch mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.

Bischof Friedhelm Hofmann, Würzburg epFriedhelmHofmann-xx

 Bischof Friedhelm Hofmann leitet die mit der Erarbeitung des neuen Gotteslobs beauftragte Unter- kommission der Deutschen Bischofskonferenz. Die DT fragte ihn nach dem Stand der Arbeiten.

Herr Bischof, die erste Testphase der Probepublikation in den Gemeinden ist abgeschlossen. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse?
   Die Ergebnisse der Probepublikation waren für uns überraschend gut. Sowohl das Liedgut als auch die Texte wurden überwiegend positiv beurteilt. In Einzelbereichen müssen wir nacharbeiten und bestimmte Textlängen straffen. Das sind Aufgaben, die wir zurzeit auch wahrnehmen. Sehr positiv wurden die Andachten und die Tagzeitenliturgien bewertet, negativ eher die XI. Choralmesse, weil sie nicht mehr bekannt ist. Man sieht daran: Was im Leben der Kirche nicht mehr praktiziert wird, gerät aus dem Blick. Hohen Zuspruch bekamen wir für die graphische Gestaltung. Sehr positiv ist auch das Orgelbuch beurteilt worden.
Die Pfarreien sind gerade im städtischen Raum multikultureller, mehrsprachiger geworden.
Trägt das neue Gotteslob diesem Phänomen Rechnung?
   Mit der Aufnahme mehrsprachiger Texte haben wir versucht, diesem Phänomen Rechnung zu tragen. Bei der Evaluation der Probepublikation mussten wir aber feststellen, dass viele Gemeinden die Vielfalt der Sprachen nicht wollen. Nicht alles, was gewünscht wird, ist auch praktikabel.
Welche anderen zeitgenössischen Einflüsse werden im neuen Gebet- und Gesangbuch deutlich?
   Unsere Sprache hat sich zum Teil verändert. Wir haben versucht, Begriffe, die nicht mehr ohne weiteres zu verstehen sind, entweder zu erklären oder durch andere zu ersetzen, sodass der heutige Mensch mit seinen Empfindungen und seinen Lebensumständen vorkommt. Der Einzelne kann dieses Buch in die Hand nehmen, um sich zu informieren und um Defizite des Glaubens aufzufangen.
Können Sie dafür ein Beispiel nennen?
   Zum Beispiel das Kreuzzeichen: Was bedeutet es? Wie bekreuzigt man sich? Weiterhin das Thema Tod: Was ist ewiges Leben? Welche Perspektive haben wir mit der Vorstellung des Lebens nach dem Tod? Wie verabschiede ich mich von Verstorbenen? Solche Fragen werden inhaltlich in den Gebeten, aber auch in den Erklärungen aufgefangen.
Sind denn auch Messtexte der außerordentlichen Form des Ritus vorgesehen?
   Derzeit nicht. Es handelt sich ja um ein Gemeindebuch. Man kann aber davon ausgehen, dass viele Anliegen des außerordentlichen Ritus - zum Beispiel die lateinische Sprache - vorkommen, ohne dass der außerordent- liche Ritus explizit aufgegriffen würde.
Die neuen Medien beeinflussen ja auch die Frömmigkeitspraxis der Gläubigen. Wird das neue Gesang- buch dem Rechnung tragen?
   Wir haben uns schon viele Gedanken über die Begleitpublikationen gemacht. Wenn das neue Gotteslob eingeführt wird, müssen vorher schon den Verantwortlichen in den Gemeinden Hilfen an die Hand gegeben werden. Vieles ist denkbar: mit Blick auf das Orgelbuch könnte zum Beispiel eine CD-Rom erstellt werden, die den Musikern hilft, ein ganz bestimmtes Liedgut zu adaptieren und in der Gemeinde bekannt zu machen.
Lohnt es sich denn noch, sich das derzeit gebräuchliche Gotteslob zuzulegen?
   Auf jeden Fall lohnt es sich noch, denn der Zeitpunkt der Endpublikation ist noch
nicht ganz klar. Wir sind angewiesen auf die Texte der Bibelrevision und auf die jetzt stattfindende Messbuch- Übersetzung. Wir wollen natürlich mit einem solchen Gebet- und Gesangbuch auch den neuesten Stand ver- treten. Deswegen wird es sicherlich vor dem 1.Adventssonntag 2012 auf keinen Fall ein neues Gotteslob geben.
Können Sie sich vorstellen, dass bis dahin aktuelle Fragen wie „pro multis", die noch offen sind, geklärt sind?
   Das hoffe ich sehr, denn mit dem neuen Messbuch sollen solche Fragen geklärt sein.  DT090328ReginaEmig 
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Liturgie

   Das neue katholische Gebet- und Gesangbuch „Gotteslob II“ wird nach Angaben des Münchner Liturgiewissenschaftlers Winfried Haunerland nicht vor 2013 erscheinen. Zur Begründung verwies er in der Zeitschrift „Stimmen der Zeit“ (Juli) auf die ausstehenden kirchlichen Genehmigungen sowie auf den notwendigen Vorlauf bei der Herstellung. Das vorgesehene Spezialpapier könne nicht lange gelagert und erst bestellt werden, wenn der konkrete Drucktermin feststehe. So sei „noch manche Hürde zu nehmen“. Haunerland leitet eine der im Jahr 2004 errichteten Arbeitsgruppen der Unterkommission „Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch“, die die 2001 begründete Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz ein- gesetzt hatte. Wie er erläuterte, soll das „Gotteslob II“ auch ein Modell für selbstständige Wort-Gottes-Feiern beinhalten. Sie seien heute vielfach eine Notlösung, wenn an einem Sonntag in einer Kirche keine Euchari- stiefeier möglich sei. – Das „Gotteslob II“ für die deutschsprachigen Katholiken in Deutschland, Österreich, Ostbelgien und Südtirol soll das 1975 eingeführte „Einheitsgesangsbuch Gotteslob“ ersetzen. Nach 2001 war zunächst davon die Rede, dass die Neuerarbeitung des Buches mehrere Jahre in Anspruch nehmen werde. Der Liturgiewissenschaftler führte als Grund für die lange Dauer der Erarbeitung die gleichfalls im Jahr 2001 vom Vatikan angekündigte Revision des Messbuchs sowie die Überarbeitung der sogenannten Einheitsübersetzung der Bibel an. RV100709kap

Messfeiern im außerordentlichen Ritus: Angebot ausreichend, Nachfrage gedeckt

   Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat Berichten widersprochen, die deutschen Bischöfe sorgten nicht für ein ausreichendes Angebot an Messfeiern im außerordentlichen Ritus. Ein Jahr nach Inkraft- treten des päpstlichen Motu Proprio „Summorum Pontificum” wollen die Bischöfe bei ihrer Herbstvollver- sammlung in Fulda eine Zwischenbilanz über die Messfeiern im alten Ritus ziehen. Dazu liegen die Ergebnisse einer Umfrage in den Diözesen vor. Medienberichten der vergangenen Tage zufolge verschleppten mehrere Diözesen entsprechende Gesuche von Gläubigen. Erzbischof Robert Zollitsch wies diese Darstellungen zurück. Zugleich kritisierte er das Verhalten einzelner Anhänger der alten Messe.
   „Es ist nun so, dass einige versucht haben, eine Art Agentur zu gründen und sagen, „wir organisieren dort wo wir meinen, dass es sinnvoll ist, die Messe”. Das entspricht nicht der Regelung, zuständig sind der Pfarrer und der Bischof. Unsere Umfrage wird zeigen, dass wir dort, wo berechtigte Wünsche waren, diesen Wün- schen entgegengekommen sind. Die Umfrage wird das, so viel kann ich schon voraus sagen, tatsächlich widerlegen. Es gibt natürlich Leute, die daran interessiert sind, mehr zu erreichen, als an Bedarf da ist.”
   Nach Abschluss der Bischofsversammlung wolle er die Ergebnisse der Umfrage zu Bedarf und Angebot der
Messfeiern im außerordentlichen Ritus vorlegen, so der Bischofskonferenzvorsitzende Zollitsch. rv080923bp

Der Würzburger Bischof an seine Priester zum Thema Zölibat: „Zeichen der Liebe Christi"

   In einem Brief des Bischofs an die Priester heißt es: In den vergangenen Wochen und Monaten ist vieles an Verunsicherung spürbar geworden. (...) „Mein erstes Ziel als Bischof von Würzburg ist es, den Glauben zu stärken. In der gegenwärtigen Stunde der Kirche von Würzburg drängt es mich, an Sie, liebe Mitbrüder, ein Wort des Dankes, des Trostes und der Ermutigung zu richten. Die Infragestellung der zölibatären Lebensform geht den Priester ganz existenziell an: Muss er sich bedauern lassen? Ist seine Lebensentscheidung unglaubwürdig? Geht sein Zeugnis ins Leere?"
   Die Frage nach dem Zölibat sei „eine Frage nach der Liebe und eine Frage nach Gott", schreibt Hofmann: „Sie ist eine Frage nach der Liebe: Wenn die römisch-katholische Kirche nach wie vor an der Angemessenheit der zölibatären Lebensform für die Priester festhält, wie das II. Vatikanische Konzil ausdrücklich betont, dann darf das nicht gegen die eheliche Liebe ausgespielt werden. Die eheliche Liebe ist Zeichen der Liebe Christi zu seiner Kirche, letztlich der Liebe Gottes zum Menschen und verwirklicht sich in der Liebe zu einem konkreten „Du". Die Fruchtbarkeit dieser Liebe ist hineingestellt in die Schöpferliebe Gottes. So wird die Ehe zum Abbild der persönlichen Bejahung des Einzelnen durch Gott und der bleibenden Gegenwart Gottes in seiner Schöpfung durch die fruchtbare Liebe der Ehe- leute."
   Das Fehlen des menschlichen Du in der Ehe solle durch die ganzheitlich gelebte Gottesbeziehung aufgefangen werden, heißt es in dem Schreiben. Gerade durch ein überzeugendes eheloses Priester- leben werde den Mitmenschen die reale Nähe Gottes deutlich. „Sie erfahren im Priester", so der Bischof, „dass er nicht nur von und über Gott spricht, sondern in dessen realer Gegenwart wurzelt und aus ihr lebt. Der Priester lebt diese Lebensform nicht nur für sich, sondern für das Volk Gottes." Die Verfügbarkeit für Gott sei Grundlage für eine große Einsatzfreiheit in der Gemeinde. Das II. Vatika- nische Konzil hat das Tun des Priesters grundlegend als „Dienst an der Einheit" bezeichnet. Seine Lebensform gibt Zeugnis für diese Offenheit Gottes für die vielen.
   Christsein verwirkliche sich in der Le¬bensentscheidung für Ehe und Familie oder für die Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen". Letztlich, so der Würzburger Bischof, gehe es hier um die Frage nach Gott und die Frage nach dem, wozu Gott den Einzelnen in seinem Leben berufe.
DT091031

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Karl Kardinal Lehmann erhält den Auftrag, mit der Glaubenskommission
eine Verständnishilfe für die Enzyklika Humanae Vitae vorzubereiten

  Die Deutsche Bischofskonferenz hat angekündigt, über die katholische Sexualethik und die als „Pillen- enzyklika” in Misskredit geratene Enzyklika „Humanae Vitae” nachzudenken. Gegen einseitige Inter- pretationen - so Erzbischof Zollitsch - wollen die Bischöfe neue Überlegungen einbringen, vor allem jungen Menschen eine Verständnishilfe bieten und dabei den ganzen Komplex von personaler Liebe, Partnerschaft, Treue ansprechen, anstatt sich auf ein Nein zur Empfängnisverhütung reduzieren zu lassen. Das betont der Vorsitzende. Er wollte dieses Thema und für die Bischöfe war es daher wohl auch alles andere als überraschend, doch im schriftlichen Pressebericht zum Abschluss tauchte es nicht auf. 1968 hatte der deutsche Episkopat ja mit der so genannten „Königsteiner Erklärung” in Fragen der Empfängnisverhütung die Gewissensentscheidung der Eheleute stärker betont. Kardinal Meisner fordert seit Jahren laut eine Korrektur. Die soll es laut Zollitsch jedoch nicht geben. Bis zum Frühjahr muss jetzt Karl Kardinal Lehmann, der ja selbst als langjähriger Episkopatsvorsitzender mit dieser Diskussion konfrontiert war Foto oben mit dem Apostolischen Nuntius Jean-Claude Périsset, mit der Glaubens- kommission einen Kompromiss erarbeiten.

Nein zu künstlicher Verhütung, ja zu personaler Liebe

   Papst Benedikt XVI. hat die kirchliche Position gegen künstliche Verhütung verteidigt. Zwar gebe es „schwerwiegende Umstände”, die ein Ehepaar dazu drängten, die Geburt von Kindern aufzuschieben oder gar auszuschließen. In diesen Fällen sollten Paare jedoch zur so genannten natürlichen Familienplanung greifen. Die Beobachtung des Zyklus der Frau erlaube ein christliches Eheleben und die volle sexuelle Hingabe aneinander, ohne in den Schöpfungsplan Gottes einzugreifen. Künstliche Verhütung leugne jedoch die „innerste Wahrheit” der ehelichen Liebe, so der Papst. Das Kirchenoberhaupt äußerte sich in einem Grußwort an einen Kongress am Päpstlichen Institut Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie. Die zweitägige Veranstaltung beschäftigt sich 40 Jahre nach der Enzyklika „Humanae Vitae” zur kirchlichen Sexualmoral mit aktuellen pastoralen Herausforderungen für die Kirche. Benedikt XVI. nannte das als „Pillenenzyklika” in Verruf gekommene Lehrschreiben ein „wichtiges Dokument”, das einen der grundlegenden Aspekte der ehelichen Berufung behandle. Kein Mensch dürfe sich über „unüberwindlichen Grenzen“ bei der Herrschaft über seinen Körper und dessen Funktionen hinwegsetzen. rv081003bp
Benedikt XVI.: Nicht gegen die Pille, sondern für die Liebe
   Jede Form der Liebe neigt dazu, die Fülle zu verbreiten, aus der sie lebt – und die eheliche Liebe hat eine ganz eigene Art, sich mitzuteilen, nämlich in der Zeugung von Kindern. Daran hat Papst Benedikt XVI. am Donnerstag in einer Botschaft an Teilnehmer eines Kongresses erinnert, den das Päpstliche In- stitut Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie zum 40. Jahrestag der Enyzklika Humanae Vitae in Rom abhält. Unter den Teilnehmern war auch Heinz Hürzeler, Delegierter des Schweizer Instituts für Natürliche Empfängnisregelung. Er sagte uns:
   „Ich schätze es als sehr weise ein, dass Benedikt XVI. für die lebensfördernden Regulationsmethoden ist, aber nicht a priori Negatives über die - aus meiner Sicht natürlich - nicht gottgewollten Verhütungs- methoden sagt. Es ist eine prophetische Art, die nicht von vornherein sagt: Das ist verboten, und das ist verboten. Denn sobald man sich gegen etwas stellt, ist die Wirkung gerne kontraproduktiv. Bei ihm schwingt immer mit: Liebe Gläubige, denkt daran - das größte Geschenk Gottes ist das Leben.”
   Benedikt hatte in seiner Botschaft eingeräumt, dass es im Leben von Ehepaaren zu schwierigen Situa- tionen kommen könne, „in denen es ratsam sein könne, die Abstände zwischen den Geburten der Kinder zu vergrößern oder diese gar auszusetzen.” Dann werde die Kenntnis der natürlichen Fruchtbarkeits- rhythmen der Frau für das Leben der Eheleute wichtig. Der Papst versuchte auch die Frage zu beant- worten, warum es heute sogar viele Gläubige schwer finden, die Botschaft der Kirche zu verstehen, die die Schönheit der ehelichen Liebe in ihrem natürlichen Offenbarwerden verteidige. „Die technische Lö- sung scheint auch in den großen menschlichen Fragen oft als die leichteste”, so der Papst wörtlich. Sie verberge jedoch in Wirklichkeit die Grundfrage nach dem Sinn der menschlichen Sexualität. mrv081004gs

Neues zur Sexualmoral

   Die deutschen Bischöfe wollen sich erneut mit der Sexualmoral der katholischen Kirche befassen. 40 Jahre nach Veröffentlichung der Enzyklika „Humanae Vitae” und dem Nein zur künstlichen Empfängnis- verhütung sei eine neue Verständnishilfe für die Menschen, gerade auch für die Jugend wichtig, erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda. „Es geht darum, wie helfen wir zu einer angemessenen Auseinandersetzung, die nicht nur einseitig die Spannung zwischen Lehramt und Gewissen bringt, oder einseitig nur auf Familienplanung hinweist, sondern wie die Frage nach Personalität, Liebe, Partnerschaft, Ehe und Treue heute neu dargestellt werden kann und wie wir dies heute verkünden können, denn wir spüren eine Neubesinnung auf das personale Geschehen, und das scheint uns sehr wichtig zu sein.” Die Herbstvollversammlung der Bischöfe habe dazu der Glaubenskommission einen Auftrag erteilt. Der Anstoß dazu sei jedoch nicht aus Rom, sondern aus dem Kreis der Bischöfe selber gekommen, so Zollitsch.
   „Es wurde auch angesprochen, dass wir manche problematische Tendenzen im schulischen Sexual- kundeunterricht sehen, wenn es etwa nur darum geht, technische Möglichkeiten der Emfpängnis- verhütung zu vermitteln, ohne das personale Geschehen miteinzubeziehen. Auch durch die heutige Reproduktionsmedizin kommen Fragen auf, wo wir uns um der Würde des Menschen willen zu Wort melden sollen.”
   In der Enzyklika „Humanae Vitae - Über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens” vom 25. Juli 1968
Text unten auf dieser Seite befasste sich Paul VI. mit einer ganzheitlichen Sicht des Menschen, der ehelichen Liebe und der Würde von Mann und Frau. Heftig kritisiert werden bis heute Passagen, die jegliche Form der künstlichen Empfängnisverhütung ablehnen und katholischen Ehepaaren nur natürliche Methoden der Verhütung erlauben. Die deutschen Bischöfe reagierten Ende August 1968 mit ihrer „Königsteiner Erklärung” auf das päpstliche Rundschreiben. In dem Dokument widersprachen sie der Enzyklika nicht, versuchten aber, pastorale Hilfen zu geben und die persönliche Gewissensentschei- dung der Eheleute zu respektieren.
   Beide Dokumente behielten ihre Gültigkeit, betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Bis zum Frühjahr soll die Glaubenskommission jedoch unter Federführung von Kardinal Karl Lehmann neue weiter gehende Überlegungen aus heutiger Sicht präsentieren. Zollitsch: „Es geht nicht um eine Revision, sondern um eine Weiterführung angesichts der Fragen, die sich zusätzlich gestellt haben.”RVkna080926bp  

Benedikt XVI: “Humanae Vitae wichtiger denn je”

   Vor vierzig Jahren – am 25. Juli 1968 – veröffentlichte Paul VI. die Enzyklika „Humanae Vitae” über die Empfängnisverhütung. Aus Anlass des Jahrestages fand jetzt an der Päpstlichen Lateran-Universität eine internationale Tagung statt. Die Teilnehmer des Kongresses empfing Papst Benedikt XVI. in Audienz:
  „Vierzig Jahre nach der Veröffentlichung der Enzyklika ist nicht nur ihr Lehrinhalt unverändert wahr, es zeigt sich auch die Weitsicht, mit der das Problem behandelt worden ist. Die eheliche Liebe wird nämlich als ein ganzheitlicher Prozess beschrieben und bleibt nicht bei einer Trennung von Leib und Seele stehen; auch ist diese Liebe nicht allein Gefühlen unterworfen, die oft flüchtig und fragwürdig sind, sondern sie nimmt die Einheit der Person ernst und die Tatsache, dass die Eheleute alles miteinander teilen, wenn sie sich gegenseitig schenken im Versprechen einer treuen und exklusiven Liebe, die Frucht einer wirklich freien Wahl ist.”
Die in Humane Vitae ausgedrückte Wahrheit bleibe unverändert, so Benedikt XVI.
   „Im Gegenteil, gerade im Licht neuer wissenschaftlicher Entdeckungen ist ihre Lehre aktueller denn je und provoziert eine Reflexion über die ihr innewohnenden Werte nachzudenken. Das Schlüsselwort, um angemessen ihre Inhalte zu verstehen, bleibt die Liebe … In einer Kultur, in der das Haben über Das Sein dominiert, riskiert das menschliche Leben seinen Wert zu verlieren. Wenn die Ausübung der Sexualität sich in eine Droge verwandelt, die den Partner den eigenen Sehnsüchten und Interessen unterwirft, ohne die Zeiten der geliebten Person zu respektieren, dann geht es nicht mehr nur darum, das wahre Verständnis von Liebe zu verteidigen, sondern zuallererst die Würde der Person überhaupt. Als Gläubige können wir niemals zulassen, dass die Vorherrschaft der Technologie den Wert der Liebe und die Heiligkeit des Lebens zerstört.”
   Angesichts des oft fragwürdigen Verhaltens von jungen Menschen sei eine Erziehung „zum Leben” dringend geboten:„Ich hoffe wirklich sehr, dass man sich ganz besonders der Jugendlichen annimmt, damit sie den wahren Sinn der Liebe lernen und sich durch eine angemessene Erziehung auf die Sexualität vorbereiten, ohne sich von flüchtigen Botschaften abbringen zu lassen, die das Erreichen des Wesens der Wahrheit behindern, um die es hier geht. Sich falsche Vorstellungen über die Liebe zu machen oder sich Illusionen hinzugeben, was die ursprüngliche Verantwortung angeht, die wahr- zunehmen man aufgerufen ist, wenn man seine Sexualität ausübt, gereicht einer Gesellschaft nicht zur Ehre, die für sich die Prinzipien von Freiheit und Demokratie in Anspruch nimmt. Die Freiheit muss sich mit der Wahrheit verbinden und die Verantwortung mit der Kraft zur Hingabe an den anderen, die auch Opfer einschließt; ohne diese Elemente kann die Gemeinschaft der Menschen nicht wachsen, und ständig lauert die Gefahr, sich in einem Zirkel erstickenden Egoismus einzuschließen.” rv080510mc
Vor den Vertretern der katholischen Familienverbände ergänzte Papst Benedikt XVI.:
   „Die biblische Offenbarung ist ja zuallererst Ausdruck einer Liebesgeschichte, nämlich der Geschichte vom Bund Gottes mit den Menschen: Das ist der Grund, warum die Geschichte der Liebe und der Verbindung eines Mannes und einer Frau im Bund der Ehe von Gott als Symbol der Heilsgeschichte über- nommen wurde. Genau darum ist die Gemeinschaft des Lebens und der Liebe, die auf der Ehe eines Man- nes und einer Frau gründet, die eine Familie bildet, ein unersetzliches Gut für die gesamte Gesellschaft, das nicht mit anderen Formen des Zusammenlebens verwechselt oder gleichgestellt werden darf.” rv080516

In der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung schreibt Angelika Wölk in einem Leitartikel
über 40 Jahre "Humanae vitae" - Eine Kluft, die blieb.
   Als Papst Paul VI. vor 40 Jahren die Enzyklika “Humanae vitae” veröffentlichte, setzte er einen Prozess in Gang, der bis heute andauert und der für die katholische Kirche durchaus tragisch zu nennen ist. Denn sie schuf eine Kluft im Bewusstsein vieler Katholiken. Die Enzyklika, die schon bald als “Pillenenzyklika” in die Geschichte einging, beförderte die Trennung zwischen Kirche und Welt, Kirche und Sexualmoral, und sie hat die Glaubwürdigkeit der Kirche stark erschüttert. Und bis heute ist es ihr nicht wirklich gelungen, die eigenen Gläubigen von ihrem Verbot der künstlichen Empfängnisverhütung, von “Pille” und Kondom, ganz zu überzeugen.
   Vor allem jedoch stürzte sie damals viele katholische Frauen in einen ernsten Gewissenskonflikt. Denn die hormonelle Verhütung, seit 1960 auf dem Markt, war zum Symbol der sexuellen Befreiung schlechthin geworden. Über mögliche medizinische Folgeschäden sprach damals kaum jemand und die - scheinbar problemlose - Verhütung ungewollter Schwangerschaften empfanden viele Paare als riesigen Fortschritt. Als Paul VI. ihnen diesen “Fortschritt” verbot, wollten das viele Gläubige nicht akzeptieren. Es regte sich ungeahnter Protest. Eine erste Austrittswelle setzte ein.
   Die deutschen Bischöfe wollten mit ihrer “Königsteiner Erklärung” im August 1968 den Konflikt entschärfen. Ohne dem Schreiben aus Rom direkt zu widersprechen, erklärten sie Empfängnis- verhütung zu einer Gewissensentscheidung der Eheleute, nicht des Lehramts. Doch die Kluft zwischen Kirche und Welt vermochten auch sie nicht mehr zu schließen. Das Thema entwickelte sich zum Dauerkonflikt.
   Heute jedoch hat sich die Empörung über das Schreiben von 1968 längst gelegt. Viele Katholiken haben sich arrangiert und leben nach ihrer eigenen Sexualmoral. Und im Abstand von 40 Jahren wird auch erkannt, dass “Humanae vitae” außer dem Pillenverbot mehr zu bieten hatte. So warnte Paul VI. frühzeitig davor, Sex zum reinen Konsumartikel, zur Ware verkommen zu lassen. Eine Befürchtung, die sich in weiten Teilen der Welt leider bewahrheitet hat.
WAZ080724ots
40 Jahre „Humanae Vitae“
   Vor genau 40 Jahren - am 25. Juli 1968 - unterzeichnete Paul VI. die Enzyklika „Humanae vitae”. Der „L`Osservatore Romano” hat eine Sonderbeilage zum Jahrestag der bis heute vieldiskutierten Enzyklika publiziert. Der Chefredakteur der Vatikanzeitung, Gian Maria Vian, stellt in seinem Leitartikel fest, dass die Enzyklika noch immer ein „authentisches Zeichen des Widerspruchs” sei, an das man sich nicht gern erinnere, „zweifellos wegen ihrer anspruchsvollen Lehre, die sich gegen den Zeitgeist stellte”. Die Enzyklika sei als „Pillenenzyklika” lächerlich gemacht worden, obwohl sie mit den „wichtigen neuen Erkenntnissen” des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Ehe übereinstimme, bedauert Vian. Die Enzyklika sei von den Polemiken gleichsam hinweggeschwemmt worden. Angesichts der neuen Ent- wicklungen der Biotechnik erscheine der Text von „Humanae vitae” allerdings als „klarsichtig und prophetisch”. Vian betont, dass die „beispiellose Opposition” gegen das päpstliche Dokument auch auf die „komplexe kulturelle Situation” jener Jahre zurückzuführen sei. Der Widerstand gegen „Humanae vitae” habe Paul VI. jedenfalls bewogen, „nie mehr die feierliche Form der Enzyklika” für seine Lehräußerungen zu verwenden.Vian ist Historiker und Spezialist für das Pontifikat von Paul VI.
   Die US-Bischofskonferenz hat im Zusammenhang mit dem 40-Jahr-Gedenken von „Humanae vitae” eine einwöchige Bewusstseinsbildungskampagne für natürliche Familienplanung gestartet. Es gehe um eine Einladung, das „Bild Gottes von der menschlichen Sexualität” zu feiern und zu ehren, heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz. In den Diözesen und Pfarrgemeinden werden Unterlagen und Seminare über natürliche Geburtenregelung und die entsprechende Lehre der Kirche angeboten.
RVkap080725sk
  
Eher offensiv erinnert die Kirchenführung in diesen Tagen an ein heikles Jubiläum: Vor vierzig Jahren wurde „Humanae Vitae” veröffentlicht, die Enzyklika zum Thema Familienplanung, die dem damaligen Papst Paul VI. viel Häme und Widerspruch eintrug. In dem Text bekräftigte der Papst die kirchliche Tradition im Bereich Ehe und Familie und wandte sich gegen künstliche Verhütungsmittel. Maria Luisa Di Pietro unterrichtet Bioethik an Roms Katholischer Universität; sie sagt:
   „Paul VI. hat in diesem Text vor dem Risiko einer tiefgehenden Banalisierung der Sexualität gewarnt. Gerade was diesen Punkt betrifft, ist seine Enzyklika heute sehr aktuell... Die schärfsten Angriffe richteten sich u.a. auf die Umsetzbarkeit der Lehre von „Humanae Vitae”; noch heute denken viele, das sei gar nicht machbar... Paul VI. hat die Aufmerksamkeit neu auf die Begriffe Körperlichkeit, Sexualität, Zusammenleben und verantwortliche Elternschaft gelenkt. Er sieht die Person als Ganzheit, im Respekt vor dem Paar und vor der Frau. Das ist eine Botschaft voller Hoffnung – ein großes Erbe, das er uns hinterlassen hat.”
   „Authentisches Zeichen des Widerspruchs” – so hat die Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano” die Enzyklika in einem Leitartikel genannt. Ihr Direktor Giovanni Maria Vian bekräftigt, die Kirche habe ein Recht, sich beim Thema Sexualität zu Wort zu melden:
   „Paul VI. selbst hat zwei Tage nach Veröffentlichung der Enzyklika auf diesen Einwand geantwortet. Die Kirche äußert sich nach seinen Worten „als Expertin in Sachen Humanität”. Natürlich richtet sich die Enzyklika zunächst einmal an die Katholiken – aber sie wertet die Ehe als natürliches Gut und spricht damit eine allgemeine Wahrheit über den Menschen aus.”
   Positiv ist nach Meinung des Tübinger Moraltheologen Dietmar Mieth zu bewerten, dass die Enzyklika manche Entwicklung in der Reproduktionsmedizin gleichsam „prophetisch” vorhergesehen habe – Stichwort In-Vitro-Fertilisation, Klonen und andere Biotechnologien.
RVsk080727mc

Papst Benedikts Vision von Sexualität
  
Papst Benedikt XVI. hat zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität aufgerufen. Deren tiefere Faszination entfalte sich erst durch eine Liebe, die sich nicht selbst genüge, sondern offen für die Gründung einer Familie sei, sagte der Papst am Freitag vor Angehörigen des Päpstlichen Instituts Johannes Paul II. für Studien über Ehe und Familie. Die Liebenden müssten sich stets bewusst sein, dass auch sie selbst ihr Leben ihren Eltern und letztlich Gott als Schöpfer verdankten. Das „Drama“ heutiger Sexualität bestehe darin, dass diese oft auf den eigenen Körper und die eigenen Emotionen beschränkt bleibe und nicht über sich selbst hinausweise.
   Wo Sexualität aus ihrem größeren Zusammenhang in der Schöpfung Gottes gelöst werde, rebelliere der Körper gegen den Menschen, sagte der Papst. Der Körper werde unter diesen Umständen zum bloßen Objekt der Inbesitznahme des Anderen.
   An den von Michelangelo (1475-1564) geschaffenen nackten Figuren in der Sixtinischen Kapelle ver- deutlichte der Papst, dass der menschliche Körper Ausdruck der wahren Liebe sei. Die Menschheit heutzutage neige dazu, den Körper als eine träge Materie anzusehen, die der Freiheit und dem Wissen des menschlichen Geistes gegenüberstehe, sagte Benedikt XVI. Die auf den Fresken des Renaissance- Künstlers dargestellten Figuren seien hingegen von „Licht, Leben und Glanz“ bewohnt. Damit habe Michelangelo zeigen wollen, „dass in unseren Körpern ein Geheimnis verborgen ist“. Der Geist zeige sich in ihnen und arbeite in ihnen, so der Papst.
RVkna110513gs

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Humanae vitae erklären
Bischof Küng fordert, die Lehre der Kirche nicht zu ändern, sondern neu darzulegen – Über die neue En- zyklika nachdenken. Foto: Bischof Klaus Küng ist Oberhirte von St. Pölten, Familienbischof Österreichs.

Ein Interview mit der Würzburger Tagespost
Die Äußerungen des Papstes zum Thema Aids und Kondome haben weltweit für Schlagzeilen gesorgt.
Was ist tatsächlich heu an dem, was Benedikt XVI. gesagt hat?

   Zunächst einmal ist klar: Die Äußerung des Papstes bedeutet keine Änderung der Lehre der Kirche. In der Interview-Passage, die zur Diskussion steht, hat Benedikt XVI. nicht über Empfängnisverhütung, sondern über Aids-Bekämpfung gesprochen. Der Papst betont - und das ist inzwischen eine weltweit gemachte Erfahrung -, dass der Kampf gegen Aids dann besonders erfolgreich ist, wenn Menschen ihr Verhalten ändern. Weg von Promiskuität und einer „Banalisierung der Sexualität", hin zu Verantwortung, Treue und Enthaltsamkeit. Wo Aids-Bekämpfung nur darauf zielt, Kondome zu verteilen, breitet sich die Krankheit noch stärker aus. Das lässt sich belegen. Es gibt aber auch Personen, die absolut nicht empfänglich sind für die Aufforderung zu Ver¬antwortung, zu ehelicher Treue und Enthaltsamkeit. Wenn diese infiziert sind oder die Gefahr besteht, sich bei ihnen zu infizieren, kann es Situationen geben - etwa im Drogenmilieu oder bei Prostituierten - in denen es besser ist, zur Vermeidung von Ansteckung ein Kondom zu verwenden. Das bedeutet keine Relativierung von Humanae vitae. Es geht hier aus- schließlich um die Vermeidung von Ansteckung. Neu ist, dass der Papst die Verwendung eines Kondoms in diesen Fällen als einen ersten Schritt der Wahrnehmung von Verantwortung bezeichnet. Das ändert nichts daran, dass das grundsätzliche Ziel immer darin besteht, falsche Verhaltensweisen zu ändern.
Vatikansprecher Lombardi hat die Äußerungen des Papstes als einen „wichtigen Beitrag
zur Klärung und Vertiefung einer seit langem debattierten Frage" bezeichnet.
Inwiefern sorgt die Position Benedikts XVI. für mehr Klarheit?

   Das undifferenzierte Echo auf die Interviewäußerung hat eher für erhebliche Verwirrung gesorgt. Die Äußerung des Papstes ist in der Tat ein Beitrag zu einer notwendigen Klärung. Ich selbst habe vor einigen Monaten in ganz ähnlicher Weise aus Anlass der Welt-Aids-Konferenz in dieser Zeitung Stellung genommen. Noch einmal: Es geht nicht darum, die Lehre der Kirche zu ändern, sondern um eine wichtige Differenzierung. Auch Paul VI. hat kurz nach Veröffentlichung von „Humanae vitae" einer Schwestern- gemeinschaft in Afrika, die ständig in der Bedrohung lebte, überfallen zu werden, auf Anfrage den Hinweis gegeben, dass sie sich durch die Einnahme der Pille schützen dürften, sofern sie das wollen. Das zeigt: In begründeten Einzelfällen hat es schon im¬mer solch eine differenzierte Beurteilung gegeben.
Papst Benedikt nennt im Interview ein konkretes Beispiel für solche „begründete Einzelfälle".
Er spricht von einem Prostituierten. Auf welche anderen Fälle lässt sich dieses Beispiel anwenden?

   Ich will hier keine Kasuistik betreiben. Als Beispiel habe ich das Drogenmilieu bereits genannt.
genannt. Es geht immer um Personen, die in keiner Weise zugänglich sind für die Auf-forderung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Sexualität. Das Kondom ist auch in solchen Fällen nie die erste und niemals die einzige Antwort. Wo aber alle Anstrengungen, Appelle und Hilfen zur Änderung einer fal- schen Lebensweise versagen, kann es helfen, die Gefahr einer Aids-Ansteckung zu verringern. Absoluten Schutz bietet ein Kondom nicht.
In Ihrem Beitrag zur Welt-Aids-Konferenz haben Sie auch von Situationen in der Ehe gesprochen, in denen es erlaubt sein kann, zum Schutz des anderen ein Kondom zu verwenden. Sehen Sie sich in dieser Auffassung durch die Aussagen des Heiligen Vaters bestätigt?
   Ich verstehe die Äußerung Benedikts XVI. in diesem Sinne. Wenn zum Beispiel ein an Aids erkrankter Mann in keiner Weise einsichtig ist und ein Nichtentsprechen seiner Forderung Gewalt nach sich ziehen würde, könnte die Frau in einer solchen Situation berechtigterweise verlangen, dass er ein Kondom verwendet, weil das eine Verminderung der Infektionsgefahr bedeutet. Das steht meines Erachtens nicht im Widerspruch zu Humanae vitae. In einer solchen Situation ist nicht Empfängnisverhütung das Ziel der Verwendung des Kondoms, sondern der Schutz vor Ansteckung.
Schon damals haben Sie eine lehramtliche Klärung dieser Detailfragen als wünschenswert bezeichnet.
Nun ist ein Interview des Papstes keine offizielle Äußerung des Lehramtes.
Halten Sie nach den jüngsten Diskussionen und Irritationen eine lehramtliche Stellungnahme für geboten?

   Ich kann mir vorstellen, dass sich eine Kommission mit den nun diskutierten Fragen befassen wird. Es gibt in der Tat großen Handlungsbedarf, aber nicht die Lehre der Kirche zu ändern, sondern sie neu darzulegen und Zusammenhänge bewusst zu machen. Die Lehre der Kirche über die menschliche Sexua- lität muss vertieft, verdeutlicht und in einem umfassenden Sinn so übersetzt werden, dass sie jedem gut verständlich ist. Dabei ist eine differenzierte Beurteilung bestimmter Einzelfälle wichtig.
Die Enzyklika „Humanae vitae" ist 1968 er¬schienen. Seitdem hat sich viel verändert. Das Ideal kirch- licher Sexuallehre und die Lebenspraxis der meisten Menschen driften immer weiter auseinander. Die Promiskuität nimmt zu, Aids breitet sich aus, die Gleichstellung von homosexuellen Verbindungen mit der Ehe schreitet voran. Wesentliche ethische Probleme der modernen Biomedizin haben ihren Ursprung in der künstlichen Befruchtung, die zunehmend in Anspruch genommen wird. Sollte die Kirche angesichts dieser Situation ihre Sexuallehre lehramtlich noch einmal neu in die gegenwärtige Situation hinein formulieren?
   Ich glaube, das wäre hilfreich. Es ist heute viel zu wenig bewusst, dass das Gelingen von Beziehung bestimmte Verhaltensweisen voraussetzt. Genau auf diese Zusammenhänge weist die Kirche hin. Sexualität hat ein doppelte Grundbedeutung. Sie ist Ausdruck der Liebe zwischen Mann und Frau, aber es geht dabei eben auch um die Weitergabe des menschlichen Lebens. Diese doppelte Bedeutung macht menschliche Sexualität in besonderer Weise wertvoll. Die Kirche hat die Aufgabe, für Jung und Alt von Neuem darzulegen, dass die wahre Liebe etwas ganz Großes ist, ja den Menschen Gott ähnlich macht. Gerade deshalb lohnt es sich, an den Grundsätzen von „Humanae vitae" festzuhalten.
Sie plädieren für eine neue Enzyklika, um das dem Menschen von heute neu zu erklären?
   Ja, das könnte durchaus in Form einer Enzyklika geschehen. Aber es gibt auch viele andere Wege der Verkündigung. Hier sind gerade die besonders wichtig, in denen Ehepaare sich selbst und ihre Erfahrung einbringen. Es zeigt sich heute immer klarer, Ehepaare sind nicht nur Empfänger kirchlicher Lehre, sondern wichtige Multiplikatoren. Wir brauchen vor allem das Lebenszeugnis von jungen und reifen Menschen. Beispiele, die zeigen, wie Eheleben gelingt und was wirklich glücklich macht, sind in unserer Zeit die wirksamste Art der Verkündigung.
  DT101127

Bu-HumVitae-Geheimnis-x   Ohne Umkehr keine Heilung

Christoph Casettis Überlegungen zur Enzyklika „Humanae vitae" rütteln auf

   Aus den Büchern, die aus Anlass der 40. Wiederkehr der Veröffentlichung von „Humanae vitae" auf dem Markt erschienen sind, sticht dieses Buch besonders hervor. Es ist der prophetischen Enzyklika Papst Pauls VI. und dem Umkreis der damit verbundenen Themen gewidmet. Am Anfang und am Ende des Bandes stehen zwei bedeutsame Ansprachen Papst Benedikts XVI., die dokumentieren, wie nahtlos die zwischenzeitlichen Pontifikate von Johannes Paul I. und II. sowie von Benedikt XVI. sich in die Lehre des Montini-Papstes einordnen oder sie weiterentwickeln.
   Bevor die Enzyklika im Wortlaut wiedergegeben wird, führt Domherr Casetti im zweiten Kapitel kennt- nisreich in das Dokument ein. Vom gleichen Autor folgt danach eine aufschlussreiche „Chronologie zur Fragestellung von Humanae vitae", die das umstrittene Thema in das geschichtliche Ambiente einordnet und besonders deutlich die leidvollen Veränderungen aufgrund der Nichtbeachtung der lehramtlichen Weisungen dokumentiert - unter anderem auch durch manche unglücklichen bischöflichen und theo- logischen Erklärungen zwischen 1968 und 2008.
   Zum 20-jährigen Jubiläum hielt Papst Johannes II. 1988 eine viel beachtete Rede, die hier im 5. Kapitel dokumentiert wird. Die folgenden vierKapitel sind Berichten aus der Praxis und Zeugnissen über das Leben nach den Regeln der Verantwortlichen Elternschaft und der Natürlichen Empfängnisregelung gewidmet. Dieser Lebensstil beinhaltet überraschend viele und nur gute Begleiterscheinungen für eine verantwortlich gelebte und darum glückliche Ehe und Familie. Besondere Bedeutung erhält ein Auszug aus der Predigt von Kardinal Christoph Schönborn an europäische Bischöfe, die er im März 2008 im Abendmahlssaal in Jerusalem hielt. Darin hält er den europäischen Bischöfen den Spiegel vor und be- kennt mutig und selbstkritisch: „Wir hatten nicht den Mut, ein klares JA zu Humanae vitae zu sagen." Das vielfältige NEIN, das damals auch aus bischöflichen Verlautbarungen klang (manchmal war es ein gequältes JEIN) nennt der Kardinal ganz offen „eine Sünde". Es gab rühmliche Ausnahmen: neben dem damaligen Erzbischof und Kardinal Karol Woityla in Krakau war es der Ostberliner Kardinal Bengsch, der einen prophetischen Text für die Deutsche Bischofskonferenz vorbereitet hatte. „Aber dieser Text ist verschwunden und erschienen ist die Königsteiner Erklärung, welche die katholische Kirche in Deutsch- land geschwächt hat, das JA zum Leben zu sagen.  „Heute tragen wir alle in unseren Kirchen und in unseren Diözesen die Last der Konsequenzen dieser Sünde" (S. 132f).
   Wer sich die Situation unserer ehe- und familienpastoralen Lage in Deutschland 40 Jahre nach Humanae vitae ungeschminkt und realistisch vor Augen führt, wird wohl oder übel diesen klaren, mutigen und prophetischen Worten des Wiener Kardinals zustimmen müssen. Wann finden Bischöfe in Deutsch- land den Mut, sich und die katholischen Ehen aus dieser Fessel zu befreien? Denn ohne Umkehr wird keine Heilung stattfinden. Das vorliegende Buch könnte dazu aufrütteln.
Christoph Casetti: Geheimnis ehelicher Liebe. Humanae vitae - 40 Jahre danach. Christiana-Verlag,-
Stein am Rhein, 2008, 143 Seiten, ISBN 978-3-902336-98-9, EUR 9,80
DT091203NorbertMartin

Gedenken an Paul VI.  Paul-VI.xx

   Papst Paul VI. wusste sehr gut, dass er in bestimmten Punkten seiner Lehre die öffentliche Meinung gegen sich hatte. Das sagte Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone bei einem Gottesdienst in Castel Gandolfo zum Gedenken an den vor 30 Jahren verstorbenen Montini-Papst.
   „Einige seiner prophetischen Entscheidungen, denken wir an die Enzyklika „Humanae Vitae”, haben dazu geführt, dass Papst Paul sich nahezu isoliert und unverstanden wiederfand, ungerechterweise sogar von der dominierenden öffentlichen Meinung bekämpft. In einer Generalaudienz 1968 vertraute er den Gläubigen an, er habe in einer so heiklen Frage wie der ehelichen Moral nach Beratungen mit vielen Fachleuten sein Gewissen ganz in den Dienst der Wahrheit gestellt und versucht, die göttliche Norm zu interpretieren. Es war ihm klar, dass ein großer Teil der öffentlichen Meinung gegen ihn war, mit Rück- wirkungen auch auf die kirchliche Gemeinschaft. Aber er zögerte nicht zu entscheiden. Und er tat es für das wahre Wohl des Mannes und der Frau.” rv080807gs

Vatikan-Erzbischof: „Humanae Vitae war prophetisch”
   40 Jahre „Humanae Vitae” - ein Vatikanerzbischof spricht von einem „prophetischen Text”. Erzbischof Rino Fisichella leitet die Lateran-Universität und die Päpstliche Akademie für das Leben; er meint:
   „Paul VI. wollte vor allem einen Wunsch verwirklichen, den das Konzil ausgesprochen hatte. Wir sollten also vor allem die Kontinuität der Lehre von „Humanae Vitae” mit dem sehen, was die Konzilsväter ge- fordert hatten, nämlich eine ehrliche Aussage zur Weitergabe des Lebens. „Humanae Vitae” ruht auf zwei Prinzipien. Zum einen das Naturrecht, die wahre Anerkennung der Gleichheit der Personen im Respekt der natürlichen Ordnung, ohne zu irgendwelchen Techniken Zuflucht zu nehmen. Und zweitens eine Erinnerung an die Verantwortung. Vergessen wir nicht, dass „Humanae Vitae” von verantworteter Vater- und Mutterschaft spricht; es geht um eine Wahl, die nicht dem Zufall überlassen ist, sondern um eine verantwortliche Wahl. Ich glaube wirklich, dass diese Lehre doch sehr vorausschauend war.”
   Vor der Veröffentlichung der Enzyklika hatte eine vom Papst gebildete Kommission nicht zu einer ein- heitlichen Haltung zur künstlichen Empfängnisverhütung gefunden. Erzbischof Fisichella: 
  „Paul VI. hat lange überlegt, und meiner Meinung nach konnte er gar nicht anders, als dann das zu lehren, was in Kontinuität mit der bisherigen Lehre der Kirche immer und überall stand. Natürlich war in einem solchen Jahr 1968 ein solcher Text sofort ein Zeichen des Widerspruchs – aber der Papst hat mit großem Mut die Kontinuität der Tradition betont. Die Wahrheit wird nicht von der Mehrheit bestimmt, sondern sie bestimmt sich aus der Treue zum Evangelium und zur Lehre der Kirche.”
   Die italienische Tageszeitung „Corriere della Sera” hat eine Anzeige veröffentlicht, die den Titel „Offener Brief an den Papst” trägt. Darin üben kirchenkritische Gruppen harsche Kritik an „Humanae Vitae”. Vatikan-Sprecher Federico Lombardi hat auf die Anzeige mit einer harschen Erklärung reagiert. Darin spricht der Jesuit von „bezahlter Propaganda für Verhütungsmittel”. Sie berühre noch nicht einmal entfernt die Kernfragen, die „Humanae Vitae” behandle.
  „Außerdem ist der härteste Vorwurf, dass nämlich die katholische Position die Verbreitung von Aids begünstige und damit von Schmerz und Tod, eindeutig unbegründet. Die Verbreitung von Aids ist völlig unabhängig von der religiösen Konfession der jeweiligen Bevölkerung und vom Einfluss der kirchlichen Hierarchien;und eine Politik, die als Antwort auf Aids vor allem auf die Verbreitung von Kondomen setzte, ist weithin gescheitert. Die Antwort auf Aids braucht viel tiefgehendere und klarere Maßnahmen, und da ist die Kirche in vielerlei Hinsicht aktiv.” rv080725sk
Kardinal Schönborn kritisiert neuerlich „Nein zum Leben"
   Kardinal Christoph Schönborn hat seine Kritik an der Mariatroster Erklärung, die in Österreich vor vier Jahrzehnten - vergleichbar der Königsteiner Erklärung in Deutschland - zur Enzyklika Humanae vitae Stellung nahm, bekräftigt. In der ORF-Sendung „Orientierung” meinte er zu dieser Erklärung der öster- reichischen Bischöfe, man habe „aus der damaligen Situation verständlich” gehandelt, aber doch nicht die richtige Option getroffen”. Schönborn hatte im März in einer Predigt in Jerusalem ein dreifaches Nein Europas zum Leben analysiert: „Das erste Mal im Jahr 1968 - wir feiern jetzt 40 Jahre -  durch das Ablehnen von Humanae vitae. Das zweite Mal im Jahr 1975, als die Abtreibungsgesetze Europa über- schwemmt haben.” Das dritte Nein zum Leben sieht der Wiener Erzbischof in einer Gleichstellung homo- sexueller Gemeinschaften mit der Ehe. In mehreren österreichischen Medien wurde Schönborns Kritik an der Mariatroster Erklärung als Kritik an seinem Vorvorgänger Franz König, der damals Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz und Erzbischof von Wien war, gedeutet, zumal Schönborn in Jeru- salem gesagt hatte, „dass das Nein zum Leben auch eine Sünde von uns Bischöfen ist”. In dem ORF- Interview begründete Schönborn seine Position mit der „demographischen Implosion” Europas, die ein „irreversibler Prozess” sei. Die „Verhütung von neuem Leben” sei ein „Nein zum Leben”. Schönborn wörtlich: „Es geht um die Frage: Was macht uns Mut zur Familie und zu Kindern.” 
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ENZYKLIKA PAPST PAULS VI.    Paul-VI-x    HUMANAE VITAE

ÜBER DIE RECHTE ORDNUNG DER WEITERGABE MENSCHLICHEN LEBENS

AN DIE EHRWÜRDIGEN BRÜDER, DIE PATRIARCHEN, DIE ERZBISCHÖFE, BISCHÖFE
UND DIE ÜBRIGEN ORTSORDINARIEN, DIE MIT DEM APOSTOLISCHEN STUHL IN FRIEDEN UND GEMEINSCHAFT LEBEN, AN DEN KLERUS UND DIE CHRISTGLÄUBIGEN DES GANZEN KATHOLISCHEN ERDKREISES SOWIE AN ALLE MENSCHEN GUTEN WILLENS. PAPST PAUL VI.

Ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter! Gruss und Apostolischen Segen!
DIE WEITERGABE DES LEBENS
1. Die überaus ernste Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben, durch die die Gatten freie und bewusste Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, erfüllt sie immer mit grosser Freude; doch ist die Freude vielfach mit nicht geringen Schwierigkeiten und Bedrängnissen verbunden.
Zu allen Zeiten stellte die Erfüllung dieser Aufgabe das Gewissen der Gatten vor schwere Probleme. Die jüngste Entwicklung jedoch, die die menschliche Gesellschaft nimmt, bringt derartige Veränderungen mit sich, dass sich neue Fragen erheben, denen die Kirche sich stellen muss, weil sie aufs engste mit menschlichem Leben und Glück zusammenhängen.
I. NEUE PROBLEMSTELLUNGEN
2. Die Veränderungen sind wirklich bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst handelt es sich um die rasche Bevölkerungszunahme: viele fürchten, dass die Weltbevölkerung schneller zunimmt, als die zur Verfügung stehende Nahrung erlaubt.Dadurch wächst die Not in vielen Familien und in den Entwicklungs- ländern. Das kann staatliche Regierungen leicht dazu drängen, diese Gefahr mit radikalen Massnahmen zu bekämpfen. Dazu erschweren nicht nur Arbeits- und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte Ansprüche wirtschaftlicher Art und im Hinblick auf die Erziehung und den Unterricht der Jugend den angemessenen Unterhalt einer grösseren Zahl von Kindern.
   Wir erleben auch einen gewissen Wandel in der Auffassung von der Persönlichkeit der Frau und ihrer Aufgabe in der menschlichen Gesellschaft, ebenso in der Auffassung vom Wert der Gattenliebe in der Ehe und in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese Liebe.
   Schliesslich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt des Menschen in der Beherrschung der Natur- kräfte und deren rationaler Auswertung in Betracht zu ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen: auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln.
3. Diese Sachlage wirft neue Fragen auf. Wäre es nicht angebracht, angesichts der gegenwärtigen Lebensverhältnisse und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr für die Harmonie und gegenseitige Treue der Gatten hat, die heute geltenden sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, dass diese unter Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können?
   Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen Bereich angewandt werden und damit die Planung einer weniger grossen, aber vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen physisch unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und vorausschauende Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten, dass das Ziel des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzem aufgegeben sei als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten Verant- wortungsbewusstsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen Regelmässigkeiten.
ZUSTÄNDIGKEIT DES LEHRAMTES
4. Zweifellos forderten solche Fragen vom kirchlichen Lehramt eine neue und vertiefte Überlegung über die Prinzipien der Ehemoral, die ihre Grundlage im natürlichen Sittengesetz haben, das durch die gött- liche Offenbarung erhellt und bereichert wird.
   Kein gläubiger Christ wird bestreiten, dass die Auslegung des natürlichen Sittengesetzes zur Aufgabe des kirchlichen Lehramtes gehört. Denn zweifellos hat - wie Unsere Vorgänger wiederholt ausgesprochen haben1 Christus Jesus, als er dem Petrus und den übrigen Aposteln an seiner göttlichen Gewalt Anteil gab und sie aussandte, alle Völker zu lehren, was er uns geboten hat,2 sie zu zuverlässigen Wächtern und Auslegern des ganzen Sittengesetzes bestellt, das heisst nicht nur des evangelischen, sondern auch des natürlichen Sittengesetzes. Denn auch das natürliche Sittengesetz bringt den Willen Gottes zum Ausdruck, und dessen treue Befolgung ist ja allen Menschen zum ewigen Heil notwendig.3
  
In Erfüllung dieses Auftrags hat sich die Kirche zu allen Zeiten, besonders oft in letzter Zeit über die Natur der Ehe, über die sittlich geordnete Inanspruchnahme der ehelichen Rechte und die Pflichten der Eheleute in übereinstimmenden Dokumenten geäussert.4
SPEZIELLE STUDIEN
5. Im Bewusstsein dieser gleichen Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger Johannes XXIII. im März 1963 eingesetzten Ausschuss bestätigt und erweitert. Ihm gehörten ausser vielen Gelehrten aus den betreffenden Fachgebieten auch Ehepaare an. Dieser Ausschuss sollte Gutachten einholen über die Fragen, die das eheliche Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung aufwirft; er sollte darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so vorlegen, dass das kirchliche Lehramt eine den Erwartungen nicht nur der Gläubigen, sondern auch der übrigen Welt entsprechende Antwort geben könnte.5Das Forschungsergebnis der Sachkundigen und die Gutachten vieler Unserer Brüder im Bischofs- amt, die sie teils aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns erbeten waren, erlaubten Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus sorgfältiger zu bedenken. Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.
DIE ANTWORT DES LEHRAMTS
6. Die Folgerungen jedoch, zu denen der Ausschuss gelangt war, konnten für Uns kein sicheres und endgültiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben hätte, ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung des Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen über die vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem, weil einige Lösungsvorschläge auf- tauchten, die von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen.
   Daher wollen Wir nun nach genauer Prüfung der Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach inständigem Gebet zu Gott, in Kraft des von Christus Uns übertragenen Auftrags auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.
II. GESAMTSCHAU DES MENSCHEN
7. Die Frage der Weitergabe menschlichen Lebens darf - wie jede andere Frage, die das menschliche Leben angeht - nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen, soziologischen Ge- sichtspunkten gesehen werden; man muss vielmehr den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist; nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche und ewige. Da nun viele, die sich für künstliche Geburtenregelung einsetzen, sich dabei auf die Forderungen der ehelichen Liebe und der verantwortlichen Elternschaft berufen, ist es nötig, diese beiden bedeutsamen Elemente des ehelichen Lebens genauer zu bestimmen und zu beleuchten. - Dabei wollen Wir vor allem zurückgreifen auf die Pastoralkonstitution «Gaudium et Spes», in der sich jüngst das Zweite Vatikanische Konzil mit sehr hoher Autorität dazu geäussert hat.
DIE EHELICHE LIEBE
8. Die eheliche Liebe zeigt sich uns in ihrem wahren Wesen und Adel, wenn wir sie von ihrem Quellgrund her sehen; von Gott, der «Liebe ist6», von ihm, dem Vater, «nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen trägt7».
   Weit davon entfernt, das blosse Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Natur- kräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, dass sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegen- seitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschliesslich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens.
   Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.
EIGENART DER EHELICHEN LIEBE
9. In diesem Licht wird die besondere Eigenart und Forderung der ehelichen Liebe deutlich. Es kommt sehr darauf an, dass man davon die rechte Vorstellung hat.
   An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heisst als sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt darum nicht nur Trieb und Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem Ent- scheid des freien Willens, der darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch stärker zu werden: so werden dann die Gatten ein Herz und eine Seele und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung.
   Weiterhin ist es Liebe, die aufs Ganze geht, jene besondere Form personaler Freundschaft, in der die Gatten alles grossherzig miteinander teilen, weder unberechtigte Vorbehalte machen noch ihren eigenen Vorteil suchen. Wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, dass er durch seine Ganzhingabe bereichern darf.
   Die Liebe der Gatten ist zudem treu und ausschliesslich bis zum Ende des Lebens; so wie sie Braut und Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und klar bewusst durch das gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben. Niemand kann behaupten, dass die Treue der Gatten - mag sie auch bisweilen schwer werden - unmöglich sei. Im Gegenteil. Zu allen Zeiten hatte sie ihren Adel und reiche Verdienste. Beispiele sehr vieler Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür: Treue entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber hinaus eine Quelle innigen, dauernden Glücks.
Diese Liebe ist schliesslich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will. «Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiss die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei.8»
VERANTWORTLICHE ELTERNSCHAFT
10. Deshalb fordert die Liebe von den Ehegatten, dass sie ihre Aufgabe verantwortlicher Elternschaft richtig erkennen. Diese Aufgabe, auf die man heute mit gutem Recht ganz besonderen Wert legt, muss darum richtig verstanden werden. Sie muss aber unter verschiedenen, berechtigten, miteinander zusam- menhängenden Gesichtspunkten betrachtet werden.
   Was zunächst die biologischen Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewusste Elternschaft die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören.9
  
Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft betrifft, so meint verantwortungsbewusste Eltern- schaft ihre erforderliche Beherrschung durch Vernunft und Willen.
   Im Hinblick schliesslich auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation be- deutet verantwortungsbewusste Elternschaft, dass man entweder, nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem grösseren Kinderreichtum entschliesst, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten.
   Endlich und vor allem hat verantwortungsbewusste Elternschaft einen inneren Bezug zur sogenannten objektiven sittlichen Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist, und deren Deuterin das rechte Gewissen ist. Die Aufgabe verantwortungsbewusster Elternschaft verlangt von den Gatten, dass sie in Wahrung der rechten Güter- und Wertordnung ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber ihrer Familie und der menschlichen Gesellschaft anerkennen.
   Daraus folgt, dass sie bei der Aufgabe, das Leben weiterzugehen, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab. Sie sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan aus- zurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den anderseits die beständige Lehre der Kirche kundtut.10
ACHTUNG VOR DEM WESEN UND DER ZIELSETZUNG DES EHELICHEN AKTES
11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen und die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat, «zu achten und zu ehren11»; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt, geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so gefügt, dass diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen. Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun, dass «jeder eheliche Akt» von sich aus auf die Er- zeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muss.12
UNTRENNBARKEIT VON LIEBENDER VEREINIGUNG UND FORTPFLANZUNG
12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen.
   Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemässheit dieser Lehre zu erfassen.
TREUE ZUM SCHÖPFUNGSPLAN GOTTES
13. Man weist ja mit Recht darauf hin, dass ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, dass solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muss man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe geniesst und anderseits - wenn auch nur teilweise - Sinn und Ziel dieser Gabe ausschliesst, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe geniesst und sich dabei an die Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte Ver- fügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ur- sprung Gott ist.«Das menschliche Leben muss allen etwas Heiliges sein», mahnt Unser Vorgänger Johan- nes XXIII., «denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische Eingreifen Gottes.13.»
UNERLAUBTE WEGE DER GEBURTENREGELUNG
14. Gemäss diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmässiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen.14
  
Gleicherweise muss, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden.15
  
Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.16 Man darf, um diese ab- sichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, dass solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein grösseres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern17, so ist es dennoch niemals erlaubt -auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen18: das heisst etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muss; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.
ERLAUBTE THERAPEUTISCHE MITTEL
15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Massnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten not- wendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, dass diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt ange- strebt wird.19
ERLAUBTE INANSPRUCHNAHME DER UNFRUCHTBAREN PERIODEN
16. Doch dieser Lehre der Kirche über die Gestaltung der ehelichen Sittlichkeit halten einige heute ent- gegen, wie schon oben Nr. 3 erwähnt, es sei Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des Menschen entsprechen. Ja, man fragt: Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen Situationen künstliche Ge- burtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit mehr Frieden und Eintracht in der Familie er- reichen und für die Erziehung schon lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann? Auf diese Frage ist entschieden zu antworten: Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht, das den vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet; aber ebenso betont sie, dass man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muss.
   Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten - Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äusseren Ver- hältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu be- schränken und die Kinderzahl so zu planen, dass die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden.20.
   Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnis- freien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft - auch wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und schwerwiegende Gründe angeführt werden. Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit recht- mässig Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, dass sie aus guten Gründen Kinder ver- meiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, dass nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der ver- sprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.
ERNSTE FOLGEN DER METHODEN EINER KÜNSTLICHEN GEBURTENREGELUNG
17. Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der Mensch ist, und um zu begreifen, dass der Mensch - besonders der jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist - anspornender Hilfe bedarf, um das Sittengesetz zu beobachten, und dass es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muss man wohl befürchten: Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum blossen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet.
   Schliesslich ist sehr zu bedenken, welch gefährliche Macht man auf diese Weise jenen staatlichen Behörden in die Hand gäbe, die sich über sittliche Grundsätze hinwegsetzen. Wer könnte es Staats- regierungen verwehren, zur Überwindung der Schwierigkeiten ihrer Nationen für sich in Anspruch zu nehmen, was man Ehegatten als erlaubte Lösung ihrer Familienprobleme zugesteht? Wer könnte Regierungen hindern, empfängnisverhütende Methoden zu fördern, die ihnen am wirksamsten zu sein scheinen, ja sogar ihre Anwendung allgemein vorzuschreiben, wo immer es ihnen notwendig erscheint? Auf diese Weise könnte es geschehen, dass man, um Schwierigkeiten persönlicher, familiärer oder sozialer Art, die sich aus der Befolgung des göttlichen Gesetzes ergeben, zu vermeiden, es dem Ermessen staatlicher Behörden zugestände, sich in die ganz persönliche und intime Aufgabe der Eheleute einzumischen.
   Will man nicht den Dienst an der Weitergabe des Lebens menschlicher Willkür überlassen, dann muss man für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen Körper und seine natürlichen Funktionen unüberschreitbare Grenzen anerkennen, die von niemand, sei es Privatperson oder öffentliche Autorität, verletzt werden dürfen. Diese Grenzen bestimmen sich einzig aus der Ehrfurcht, die dem menschlichen Leibe in seiner Ganzheit und seinen natürlichen Funktionen geschuldet wird: und zwar entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen und dem recht verstandenen sogenannten Ganzheitsprinzip, so wie es Unser Vorgänger Pius XII. erläutert hat.21
DIE KIRCHE ALS GARANT DER WAHREN WERTE DES MENSCHEN
18. Es ist vorauszusehen, dass vielleicht nicht alle diese überkommene Lehre ohne weiteres annehmen werden -, es werden sich, verstärkt durch die modernen Kommunikationsmittel, zu viele Gegenstimmen gegen das Wort der Kirche erheben. Die Kirche aber, die es nicht überrascht, dass sie ebenso wie ihr göttlicher Stifter gesetzt ist «zum Zeichen, dem widersprochen wird22»,steht dennoch zu ihrem Auftrag, das gesamte Sittengesetz, das natürliche und evangelische, demütig, aber auch fest zu verkünden.
   Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser beiden Gesetze; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nachdem wahren Wohl des Menschen widerspricht.
   Indem sie das eheliche Sittengesetz unverkürzt wahrt, weiss die Kirche sehr wohl, dass sie zum Auf- bau echter, menschlicher Kultur beiträgt; darüber hinaus spornt sie den Menschen an, sich nicht seiner Verantwortung dadurch zu entziehen, dass er sich auf technische Mittel verlässt; damit sichert sie die Würde der Eheleute. Indem die Kirche so dem Beispiel und der Lehre unseres göttlichen Erlösers getreu vorgeht, zeigt sie, dass ihre aufrichtige und uneigennützige Liebe den Menschen begleitet: sie will ihm helfen in dieser Welt, dass er wirklich als Kind am Leben des lebendigen Gottes teilhat, der aller Menschen Vater ist.23
III. DIE KIRCHE ALS MUTTER UND LEHRMEISTERIN
19. Unsere Worte wären nicht der volle und deutliche Ausdruck der Gedanken und Sorgen der Kirche, der Mutter und Lehrmeisterin aller Völker, wenn sie den Menschen, die sie zur treuen Befolgung von Gottes Gebot über die Ehe auffordern, nicht auch in den schweren Situationen, unter denen heute Familien und Völker leiden, Hilfen böten bei der Durchführung einer sittlich geordneten Geburtenregelung. Die Kirche kann sich ja zu den Menschen nicht anders verhalten als unser göttlicher Erlöser: sie kennt die Schwachheit der Menschen, sie hat Erbarmen mit den Scharen, sie nimmt sich der Sünder an; sie muss aber jenes Gesetz lehren, das wirklich das Gesetz des menschlichen Lebens ist: jenes Lebens, das auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgeführt, von Gottes Geist bewegt wird.24
MÖGLICHKEIT DER BEOBACHTUNG DES GÖTTLICHEN GESETZES
20. Die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet, erscheint zweifellos vielen schwer, ja sogar ganz unmöglich. Aber wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt dieses Gesetz vom einzelnen Menschen, von der Familie und von der menschlichen Gesellschaft feste Entschlüsse und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist nicht möglich ohne die helfende Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen stützt und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, dass diese Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum Wohl der menschlichen Gesellschaft.
SELBSTBEHERRSCHUNG
21. Sittlich geordnete Geburtenregelung aber verlangt von den Gatten vor allem eine volle Anerkennung und Wertschätzung der wahren Güter des Lebens und der Familie, ferner eine ständige Bemühung um allseitige Beherrschung ihrer selbst und ihres Trieblebens. Ganz sicher ist diese geistige Herrschaft über den Naturtrieb ohne Askese nicht möglich. Nur so vermag man die dem ehelichen Leben eigentümlichen Ausdrucksformen der Liebe in Einklang zu bringen mit der rechten Ordnung. Das gilt besonders für jene Zeiten, in denen man Enthaltsamkeit üben muss. Solche Selbstzucht, Ausdruck ehelicher Keuschheit, braucht keineswegs der Gattenliebe zu schaden; sie erfüllt sie vielmehr mit einem höheren Sinn für Menschlichkeit. Solche Selbstzucht verlangt zwar beständiges Sich-Mühen; ihre heilsame Kraft aber führt die Gatten zu einer volleren Entfaltung ihrer selbst und macht sie reich an geistlichen Gütern. Sie schenkt der Familie wahren Frieden und hilft, auch sonstige Schwierigkeiten zu meistern. Sie fördert bei den Gatten gegenseitige Achtung und Besorgtsein füreinander; sie hilft den Eheleuten, ungezügelte Selbstsucht, die der wahren Liebe widerspricht, zu überwinden, sie hebt bei ihnen das Verantwortungs- bewusstsein für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie verleiht den Eltern bei der Erziehung der Kinder eine innerlich begründete, wirkungsvollere Autorität: dementsprechend werden dann Kinder und junge Menschen mit fortschreitendem Alter zu den wahren menschlichen Werten die rechte Einstellung bekommen und die Kräfte ihres Geistes und ihrer Sinne in glücklicher Harmonie entfalten.
SCHAFFUNG EINER FÜR DIE KEUSCHHEIT GEDEIHLICHEN ATMOSPHÄRE
22. Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft verantwortlich sind, an die Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlecht- lich zuchtvolles Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung der sittlichen Ordnung.
   Alle, denen der Fortschritt der menschlichen Kultur und der Schutz der wesentlichen Güter der Seele am Herzen liegt, müssen einstimmig verurteilen, was bei den modernen Massenmedien dazu beiträgt, die Sinne aufzupeitschen und Sittenverfall zu verbreiten, ebenso jede Form von Pornographie in Schrift, Wort und Darstellung. Man soll doch nicht versuchen, solche Entartung mit Berufung auf Kunst und Wissenschaft zu rechtfertigen25 oder mit dem Hinweis auf die Freiheit, die vielleicht in diesem Bereich die staatlichen Stellen gewähren.
APPELL AN DIE STAATLICHEN BEHÖRDEN
23. Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt, und die soviel zur Wahrung der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, dass die guten Sitten eurer Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, dass durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und gött- lichen Gesetz im Widerspruch stehen. Um das Problem des Bevölkerungszuwachses zu lösen, kann und muss die staatliche Gewalt einen anderen Weg gehen:den einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik, die das Sittengesetz und die Freiheit der Bürger sicherstellt.
   Wir wissen sehr wohl um die Schwierigkeiten, die hier die Regierungen haben, zumal in den Entwick- lungsländern. Unser Verständnis für diese begründeten Sorgen beweist Unsere Enzyklika «Populorum progressio». Hier aber wiederholen Wir mit Unserem Vorgänger Johannes XXIII.: «Bei Behandlung und Lösung dieser Fragen darf der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die im Widerspruch zu seiner Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut angeboten werden, die vom Menschen und seinem Leben rein materialistisch denken. Unserer Überzeugung nach lässt sich die Frage nur lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschheits- geschlechts die echt menschlichen Güter und Werte geachtet und gemehrt werden.26»
   Sehr zu Unrecht würde man die göttliche Vorsehung für das verantwortlich machen, was im Gegenteil eine Folge kurzsichtiger Politik ist, mangelnden Sinns für soziale Gerechtigkeit, selbstsüchtiger Be- reicherung, schliesslich fauler Nachlässigkeit in der Übernahme von Anstrengungen, die ein Volk mit all seinen Bürgern zu höherem Lebensstandard führen könnten.27 Möchten doch alle Verantwortlichen, auf die es ankommt - wie es einige schon ausgezeichnet tun -, immer wieder mit allen Kräften ans Werk gehen. Man darf nicht nachlassen im Eifer, sich innerhalb der grossen Menschenfamilie gegenseitig zu helfen; hier öffnet sich, meinen Wir, ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld für die grossen überstaatlichen Einrichtungen.
AN DIE WISSENSCHAFTLER
24. Wir möchten nun Unsern Appell an die Männer der Wissenschaft richten, «die dem Wohl von Ehe und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen, wenn sie durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen für eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klären ver- suchen28». Vor allem ist zu wünschen - was schon Pius XII. gesagt hat -, dass aufbauend auf dem Wissen um die natürlichen Zyklen die Medizin für eine sittlich geordnete Geburtenregelung sichere Grundlagen zu schaffen vermag29. So werden dann die Wissenschaftler - besonders die Katholiken unter ihnen - durch ihren Beitrag beweisen, dass es so ist, wie die Kirche lehrt: dass nämlich «es keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient30».
AN DIE CHRISTLICHEN EHELEUTE
25. Nun richtet sich Unser Wort insbesondere an Unsere Söhne und Töchter, besonders an diejenigen, die Gott beruft, ihm im Ehestand zu dienen. Indem die Kirche die unumstösslichen Forderungen des göttlichen Gesetzes weitergibt, verkündet sie das Heil und schliesst in den Sakramenten Wege der Gnade auf: dadurch wird der Mensch eine neue Schöpfung, die in Liebe und echter Freiheit dem erhabe- nen Plan seines Schöpfers und Erlösers entspricht und Sinn hat für die leichte Last Christi.31
  
Indem sie in Demut seiner Stimme folgen, sollen die christlichen Eheleute daran denken, dass ihre Berufung zum christlichen Leben, die in der Taufe gründet, im Sakrament der Ehe entfaltet und gefestigt wurde. So werden sie «gestärkt und gleichsam geweiht», um ihre Aufgaben treu erfüllen, ihre Berufung zur Vollendung führen und vor der Welt das ihnen aufgetragene christliche Zeugnis geben zu können.32 Diese Aufgabe hat der Herr ihnen anvertraut, damit sie den Menschen jenes heilige und doch milde Gesetz offenbar machen, das ihre gegenseitige Liebe und ihr Zusammenwirken mit der Liebe Gottes, des Urhebers menschlichen Lebens, innig vereint.
   Dass für das Leben christlicher Eheleute bisweilen ernste Schwierigkeiten auftreten, leugnen Wir keineswegs: denn wie für jeden von uns ist auch für sie «die Pforte eng und schmal der Weg, der zum Leben führt33». Dennoch wird die Hoffnung auf dieses Leben wie ein hellstrahlendes Licht ihren Weg erleuchten, wenn sie tapferen Sinnes bemüht sind, «nüchtern, gerecht und gottesfürchtig in dieser Welt zu leben34», wohl wissend, dass «die Gestalt dieser Welt vergeht35».
   Deshalb sollen die Eheleute die ihnen auferlegten Opfer bereitwillig auf sich nehmen, gestärkt durch den Glauben und die Hoffnung, die «nicht zuschanden werden lässt: denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ward36». Sie sollen ferner in inständigem Gebet die Hilfe Gottes erflehen und vor allem aus der immer strömenden Quelle der Eucharistie Gnade und Liebe schöpfen. Sollten aber Sünden ihren Weg hemmen, dann mögen sie nicht den Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur Barmherzigkeit Gottes ihre Zuflucht nehmen, die ihnen im Busssakrament in reichem Masse geschenkt wird. So können die Eheleute zu der ihnen als Gatten eigenen Vollkommenheit kommen wie der Apostel sie kennzeichnet: «Ihr Männer, liebet eure Frauen wie Christus die Kirche geliebt hat ... So sollen die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Hat doch niemand je sein eigenes Fleisch gehasst, sondern er hegt und pflegt es wie Christus seine Kirche ... Dieses Geheimnis ist gross: ich meine im Hinblick auf Christus und die Kirche. Wohlan, so liebe jeder von euch seine Frau ebenso wie sich selbst; die Frau aber stehe in Ehrfurcht zum Manne37.»
FAMILIENAPOSTOLAT
26. Eine der edelsten Früchte, die aus dem unentwegten Bemühen der Eheleute um die Befolgung des göttlichen Gesetzes heranreift, ist der häufige Wunsch der Eheleute, andere an ihrer Erfahrung teilhaben zu lassen. So fügt sich dem weiten Bereich der Laienberufung ein neues Apostolat ausgezeichneter Art ein: der Dienst jener aneinander, die in gleicher Situation stehen: die Eheleute übernehmen für andere Eheleute, denen gegenüber sie sich als Führer erweisen, eine apostolische Aufgabe. Das scheint heute eine besonders zeitgemässe Form des Apostolates zu sein38.
AN DIE ÄRZTE UND IHRE HELFER
27. Grosse Hochachtung zollen Wir den Ärzten und ihren Helfern, die in der Ausübung ihres Berufes mehr darauf schauen, was ein christliches Berufsethos von ihnen fordert als auf rein menschliche Interessen. Sie mögen beharrlich bei dem Vorsatz bleiben, sich für die Lösungen einzusetzen, die dem Glauben und der Vernunft entsprechen; sie mögen sich auch bemühen, ihre Berufskollegen für die gleiche Einstellung zu gewinnen. Zudem sollen sie es als besondere Aufgabe ihres Berufes betrachten, sich das notwendige Wissen zu erwerben, um in diesem schwierigen Bereich Eheleute, die zu ihnen kommen, recht beraten und ihnen verantwortbare Wege zeigen zu können, wie es mit Fug und Recht von ihnen erwartet wird.
AN DIE PRIESTER
28. Liebe Priester, liebe Söhne! Durch euren heiligen Beruf seid ihr Berater und geistliche Führer der einzelnen Menschen wie der Familien.
   Voll Vertrauen möchten Wir Uns an euch wenden. Eure Pflicht ist es ja - Unser Wort gilt besonders den Lehrern der Moraltheologie -, die kirchliche Ehelehre unverfälscht und offen vorzulegen. An erster Stelle gebt ihr bei der Ausübung eures Amtes das Beispiel aufrichtigen Gehorsams, der innerlich und nach aussen dem kirchlichen Lehramt zu leisten ist. Wie ihr wohl wisst, verpflichtet euch dieser Gehorsam nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe, als wegen des Lichtes des Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten der Kirche bei der Darlegung der Wahrheit ausgestattet sind39. Ihr wisst auch, dass es zur Wahrung des innern Friedens der einzelnen und der Einheit des christlichen Volkes von grösster Bedeutung ist, dass in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem kirchlichen Lehramt gehorchen und die gleiche Sprache sprechen. Deshalb machen Wir Uns die eindringlichen Worte des grossen Apostels Paulus zu eigen und appellieren erneut an euch aus ganzem Herzen: «Ich ermahne euch, Brüder.... dass ihr alle in Eintracht redet; keine Parteiungen soll es unter euch geben, vielmehr sollt ihr im gleichen Sinn und in gleicher Überzeugung zusammenstehen40.»
29. Ferner, wenn nichts von der Heilslehre Christi zu unterschlagen eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muss dies immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war, nicht um die Welt zu richten, sondern zu retten41, war er zwar unerbittlich streng gegen die Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern.
   Bei ihren Schwierigkeiten und Nöten sollten die Eheleute im Wort und im mitfühlenden Herzen des Priesters ein Echo der Stimme und der Liebe unseres Erlösers finden.
   Redet mit Zuversicht, liebe Söhne, überzeugt, dass der Heilige Geist, welcher dem Lehramt bei der Darlegung der rechten Lehre beisteht, die Herzen der Gläubigen erleuchtet und sie zur Zustimmung einlädt. Es geht nicht ohne Gebet. Lehrt es die Eheleute; unterweist sie, dass sie oft, mit grossem Glauben, zu den Sakramenten der Eucharistie und der Busse kommen und niemals wegen ihrer Schwach- heit den Mut verlieren.
AN DIE BISCHÖFE
30. Liebe und ehrwürdige Brüder im Bischofsamt! Am Ende dieses Rundschreibens wenden Wir Uns in Ehrerbietung und Liebe an euch. Mit euch teilen Wir besonders eng die Sorgen um das geistliche Wohl des Gottesvolkes. An euch richtet sich Unsere dringende Bitte: Setzt euch an der Spitze eurer Mitarbeiter, der Priester, und eurer Gläubigen restlos und unverzüglich ein für Schutz und Heiligkeit der Ehe; dafür, dass damit das Leben in der Ehe zu menschlicher und christlicher Vollendung kommt. Das sollt ihr als die grösste und verantwortungsvollste Aufgabe ansehen, die euch heute anvertraut ist. Ihr wisst sehr wohl, dass dieser Hirtendienst eine gewisse Abstimmung der pastoralen Bemühungen aufeinander erfordert, die alle Bereiche menschlichen Tuns umfasst: den wirtschaftlichen, den der Bildung und den gesellschaftlichen. Gleichzeitiger Fortschritt auf allen diesen Gebieten wird das Leben von Eltern und Kindern in der Familie erträglicher, leichter und froher machen. Bei ehrfürchtiger Wahrung von Gottes Plan mit der Welt wird auch das Leben der menschlichen Gesellschaft durch brüderliche Liebe reicher und durch wahren Frieden gesicherter werden.
AN ALLE MENSCHEN GUTEN WILLENS
31. Euch, ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter, und euch alle, Menschen guten Willens, rufen Wir auf zu einem wahrhaft grossen Werk der Erziehung und des Fortschritts und der Liebe. Wir stützen Uns dabei auf die feste Lehre der Kirche, die der Nachfolger des heiligen Petrus, gemeinsam mit den Brüdern im katholischen Bischofsamt, treu bewahrt und auslegt. Dieses wahrhaft grosse Werk, davon sind Wir fest überzeugt, gereicht sowohl der Welt wie der Kirche zum Segen. Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen. Für dieses grosse Werk erflehen Wir nicht nur euch allen, sondern besonders den Eheleuten, vom allheiligen und allbarmherzigen Gott die Fülle himmlischer Gnade und erteilen euch als deren Unterpfand von Herzen Unseren Apostolischen Segen.
Rom, bei St. Peter, am 25. Juli 1968, am Fest des heiligen Apostels Jakobus, im sechsten Jahre Unseres Pontifikats.     PAPST PAUL VI.

Anmerkungen:
1 Vgl. Pius IX., Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1846, Pii IX. P. M. Acta, Bd. 1, S. 9-10; Pius X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912, AAS 4 (1912), S. 658; Pius XL, Enz. Casti Connubii, 31. Dezember 1930, AAS 22 (1930). S. 579-581; Pius XII., Anspr. Magnificate Dominum, an den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov. 1954, AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961, AAS 53 (1961), S. 457.
2 Vgl. Mt., 28, 1819.
3 Vgl. Mt., 7, 21.
4 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; Leo XIII., Enz. Arcanum, 10. Febr. 1880, Acta Leonis XIII., 2 (1881), S. 26-29; Pius XI., Enz. Divini Illius Magistri, 31. Dez 1929, AAS 22 (1930), S. 56-61; Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 545-546; Pius XII., Anspr. An die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944, Anspr. und Radiobotschaften, VI, S. 191192; An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951, AAS 43 (1951), S. 835854; An den Kongress des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 195 1, AAS 43 (1951), S. 857859; An den 7. Kongress der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958, AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 446-447; Codex luris Canonici, c. 1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§ 1-2; Conc. Vat. II., Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 4752.
5 Vgl. Anspr. Paul VI., An das Kardinalskollegium, 23. Juni 1964, AAS 56 (1964), S. 588; An die Kommission zum Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie und der Geburten, 27. März 1965, AAS 57 (1965), S. 388; An den Nationalkongress der italienischen Vereinigung der Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt. 1966, AAS 58 (1966), S. 1168.
6 Vgl. 1 Jo., 4-8.
7 Vgl. Eph., 3, 15.
8 Vgl. Conc. Vat. II., Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50.
9 Vgl. S. Thom, Aqu., S. Th., I-II, qu. 94, a. 2.
10 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50 und 51.
11 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes. Nr. 49.
12 Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 92 (1930), S. 560; Pius XII., AAS 43 (1951), S. 843.
13 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.
14 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 562-564; Pius XII., Anspr. und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192; AAS 43 (1951), S. 842 bis 843; S. 857-859; Johannes XXIII., Enz. Pacem in Terris, 11. April 1963, AAS 55 (1963), S. 259260; Gaudium et Spes, Nr. 51.
15 Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl. Off., 22. Februar 1940, AAS 32 (1940), S. 73; Pius XII., AAS 43 (1951), S. 843-844; AAS 50 (1958), S. 734-735.
16 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 559-561; Pius XII., AAS 43 (1951), S. 843; AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 50 (1958), S. 734-735. Mater er Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.
17 Vgl. Pius XII., Anspr. an den Nationalkongress der Vereinigung kath. Juristen Italiens, 6. Dez. 1953, AAS 45 (1953), S. 798-799
18 Vgl. Röm., 3, 8.
19 Vgl. Pius XII., Anspr. an die Teilnehmer des Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8. 7. 1953, AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 50 (1958), S. 734-735.
20 Vgl. Pius XII., AAS 43 (1951), S. 846.
21 Vgl. AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 48 (1956), S. 461-462.
22 Vgl. Lk., 2, 34.
23 Vgl. Paul VI., Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.
24 Vgl. Röm., 8.
25 Vgl. Conc. Vat. II., Dekret Inter Mirifica, Über die sozialen Kommunikationsmittel, Nr. 67.
26 Vgl. Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.
27 Vgl. Enz. Populorum Progressio, Nr. 4855.
28 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 52.
29 Vgl. AAS 43 (1951), S. 859.
30 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 51.
31 Vgl. Mt., 11, 30.
32 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48; Conc. Vat.II., Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.
33 Mt., 7, 14; vgl. Hebr., 12, 11.
34 Vgl. Tit., 2, 12.
35 Vgl. I. Kor., 7, 31.
36 Vgl. Röm., 5, 5.
37 Eph., 5, 25, 28-29, 32-33.
38 Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35 und 41; Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48-49; Conc. Vat. II., Decretum Apostolicam Actuositatem, Nr. 11.
39 Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 25.
40 Vgl. I. Kor., 1, 10.
41 Vgl. Jo., 3, 17.

epZollitsch,Koch,Doré

Erzbischof Dr. Robert Zollitsch links mit den Bischöfen von Basel und Strasbourg

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