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 Erzbischof Marx fordert von der CDU »dezidiertes Bekenntnis« zum Glauben

   Der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, hat die von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführte CDU aufgefordert, bei ihrer Politik christliche Grundsätze stärker zu beachten. Das »C« verpflichte auf Jesus Christus hin, es sei nicht nur ein Adjektiv, wie »liberal« oder »sozial«, dessen Bedeutung beliebig interpretiert werden könne, sagte der Erzbischof in einem Interview des Hamburger Nachrichten-Magazins »Der Spiegel«. Wörtlich betonte der Erzbischof: »Was mir fehlt ist ein dezidier- tes Bekenntnis zum christlichen Glauben und zur Kirche. Im CDU-Grundsatzprogramm ist ganz allgemein von >christlichen< Werten die Rede. Das ist mir viel zu wolkig.« Im einzelnen wandte sich Marx gegen eine »Steuerpolitik, die allein die Wohlhabenden bevorteilt«, die Forschungspolitik in der Frage der embryonalen Stammzellen und den Ansatz der Familienpolitik der CDU. Das Leitbild einer christlichen Partei müsse die Ehe von Mann und Frau sein, betonte der Erzbischof. »Ich bin dagegen, dass andere Lebensformen, etwa homosexuelle, auf dieselbe Stufe mit der Ehe gestellt werden.«
  In Bezug darauf, dass in der obersten Parteiführung Protestanten stark vertreten sind, sagte Marx: »Eines ist völlig klar: Die starke Stellung der Protestanten in der CDU-Führung kann man auch als Einladung an Katholiken verstehen, sich stärker zu profilieren und einzubringen.«
   Am 12. Januar hat der Münchner Erzbischof zum ersten Mal an einer Tagung der bayerischen CSU- Landtagsfraktion teilgenommen. Ohne thematische Eingrenzung waren in Wildbad Kreuth zwei Nach- mittagsstunden für das Gespräch zwischen dem Erzbischof und Abgeordneten reserviert. Den Ab- schluss daran bildete  eine  ökumenische  Andacht den CSU-Parlamentariern.L’OsservatoreRomano100115

Erzbischof Reinhard Marx München:  Das C in der Politik
   Es macht mir Freude, dass über das C in der Programmatik von CDU und CSU diskutiert wird. Das zeigt, dass das Adjektiv „christlich" zum Denken provozieren kann. Christlicher Glaube und daraus abgeleitete christliche Werte sind weiterhin positiv herausfordernd. Die Säkularisierungsthese, nach der Religion in einer sich weiterentwickelnden Moderne wie Schnee unter der Sonne der Aufklärung weg- schmelzen würde, hat sich erledigt. Religion verschwindet nicht, ihre äußere Gestalt verändert sich möglicherweise, und die Vielfalt des Religiösen wird größer.
   Was bedeutet das für die Politik, ins­besondere für die Parteien, die sich ausdrücklich auf das Christentum berufen, indem sie das C in ihrem Namen führen? Wenn „christlich" nur noch eine nostal- gische Erinnerung oder eine historische Herkunft bezeichnen würde, dann sollte man das Wort gleich weglassen. Eine „Musealisierung" des Christentums ist überflüssig. Es geht darum, sich dieses C neu zu vergewissern, neu sehen zu lernen, dass der christliche Glaube nicht nur Quelle des politischen Enga- gements sein kann, sondern für die Ziele der Politik das geistige „Zukunftspotential" schlechthin ist.
   Deshalb ist die Berufung auf das C keineswegs gleichbedeutend mit Konservativismus. Es stört mich, dass „konservativ" und „christlich" oft synonym verwendet werden im Blick auf die Zielgruppen, die eine Partei nicht verlieren sollte. Eine Partei, die sich christlich nennt, kann dieses Adjektiv nicht ex- klusiv verstehen, sondern inklusiv. Mit der Orientierung am christlichen Glauben und an seinen Werten will man - so verstanden - dann nicht bestimmte „Restgruppen" in ihren Interessen befriedigen, sondern den Gesamthorizont des politischen Denkens und Handelns für alle benennen. Auch für die, die selber keine Christen (mehr) sind. Es ist ja offensichtlich, dass die Grundlagen unserer Zivilisation geprägt sind vom christlichen Glauben und vom christlichen Menschenbild. Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat im Blick auf das Grundgesetz von einem Baum gesprochen. Der Text der Grundrechte ist der Baum, aber die Wurzeln dieses Baumes sind identisch mit dem christlichen Menschenbild, dem Gedanken der Gottebenbildlichkeit jedes Menschen. Eine Vorstellung, die so nur in der biblischen Über- lieferung formuliert ist. Diese Wurzeln sind nicht nur historisch, sondern auch in der Gegenwart wird der Baum ohne diese Wurzeln nicht leben. Für einen christlichen Politiker sollte die Berufung auf den christ- lichen Glauben nicht ein verschämtes Zugeständnis sein, sondern das Bekenntnis zu der entschei- denden Grundvoraussetzung unserer Demokratie und Zivilisation insgesamt.
   Wie sollte denn die positive Faszination einer postchristlichen Gesellschaft aussehen? Was wären ihre zivilisatorischen Leitvorstellungen? Welchen ethischen Orientierungen würde sie folgen? Es wäre ein Missverständnis, das Christliche lediglich unter dem Gesichtspunkt der zu verteidigenden Werte zu sehen. Es ist Ausgangspunkt geistiger Erneuerung. Manchmal wird das erst in längeren Zyklen sichtbar, weil Politik und Debatten kurzatmig verlaufen.
   Wie oft haben wir seit Anfang der siebziger Jahre gehört, die Familie als Lebensmodell habe sich überholt. Natürlich leben wir in einer größeren Pluralität als vor fünfzig Jahren, aber die über­ wältigende Mehrheit der Menschen möchte Familie leben, möchte Familie als den Ort ihres „gelingenden Lebens" aufbauen. Christlich inspirierte Politik lässt sich da nicht beirren.
   Wenn man über den Tag hinaussieht, ist eine aus dem christlichen Leben heraus entwickelte Politik - davon bin ich überzeugt - entschieden nachhaltiger und damit zukunftsfähiger. Für Familie gilt zum Beispiel: Familie hat nicht Zukunft, sie ist die Zukunft.
   In der Politik geht es nicht nur um Regeln, die immer neu angepasst werden müssen, sondern um Personen, die einen inneren Kompass haben, die Vorbilder sind. Es reicht ja nicht, nicht vorbestraft zu sein, um sich als moralisches Subjekt bezeichnen zu können. Die christlichen Werte, von denen immer wieder die Rede ist, können nur lebendig bleiben, wenn der christliche Glaube überzeugend gelebt wird.
   Christliche Werte sind nicht zu verstehen ohne den Bezug zu Jesus Christus. Der christliche Glaube ist keine Zitrone, die ausgepresst wird, Werte übrig lässt und den Glauben hinter sich lässt. Deswegen gehört zu einer Politik und zu Parteien, die das Adjektiv „christlich" für sich in Anspruch nehmen, die enge Beziehung zu den Kirchen bis in Pfarreien und kirchliche Gruppen hinein. Politiker, die christlich geprägte Politik machen wollen, brauchen auch das Gebet, das persönliche und das in der Gemein- schaft.
   Und sie brauchen Ermutigung. „Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, dass junge Menschen sich aus ihrem christlichen Glauben heraus in der Politik engagieren. Das gelingt, wenn klar ist: Das Christliche ist kein Auslaufmodell, keine rückwärtsgewandte „Ideologie", sondern geistige Zukunftskraft, die Kraft­ quelle der nachhaltigen Innovation.  FAZ100125

CDU-Vorstandsklausur - Profil schärfen bis zur Unkenntlichkeit
Kritischer Blick auf das Koalitionstreffen von Egbert Nießler im Hamburger Abendblatt:

  ”Das Spiel hat Angela Merkel schon oft geübt: eine Debatte treiben lassen - auch unter Inkaufnahme des Vorwurfs der Führungsschwäche -, bis Protagonisten und Richtung klar werden, um dann im geeigneten Moment wieder einzugreifen. So hat es sie auch diesmal gemacht und rechtzeitig vor der CDU-Klausur und dem Koalitionstreffen, das nicht die Vorsilbe Krisen- haben darf, klargestellt, dass das Steuersystem gemäß Koalitionsvertrag reformiert werden soll. Das neu aufflammende Lamento der klammen Ministerpräsidenten dürfte dabei einkalkuliert sein.
  Auch eine neue Richtung soll die Partei nehmen. Wobei Richtung vielleicht nicht der korrekte Begriff ist. Es handelt sich mehr um ein dreidimensionales Etwas, in dem Markt, Globalisierung, Gerechtigkeit, Freiheit und Eigenverantwortung, Umwelt und Klima ebenso Platz haben wie Stammwähler neben bisherigen Anhängern von FDP, Grünen und SPD.
   Dabei ist die CDU schon seit der Zeit, als die Generalsekretäre noch Kurt Biedenkopf oder Heiner Geißler hießen, von einer konservativ-christlichen zu einer offenen bürgerlichen Partei geworden. Und das liegt mehr als 30 Jahre zurück. Neu ist lediglich, dass die Vorsitzende je nach politischer Groß- wetterlage und Wählerstimmung mal mehr die Kräfte des Marktes - wie 2003 auf dem Leipziger Parteitag - oder die Magie der ominösen gesellschaftlichen Mitte -wie derzeit - bemüht.
  Und so schreitet die Merkelisierung der CDU unaufhaltsam voran: Profil so lange schärfen, bis es nicht mehr erkennbar ist. Das liegt aber auch im Trend und kommt denjenigen Wählern entgegen, denen mehr an Sicherheit, Perspektive und Wohlstand gelegen ist als an polit-theoretischen Grundsatz- diskussionen. Und das hat der Kanzlerin bisher Erfolg verschafft - wenn auch auf immer niedrigerem Niveau.         HA100115

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   Auf der CDU Klausurtagung berieten die Politiker gemeinsam mit Vertretern Kirche. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, ist der Einladung der Partei gefolgt und hat betont, dass die Dinge, die die Gesellschaft bewegen, gemeinsames Anliegen von Partei und Kirche sein müssen. Das gebe schon das „C“ im Namen der Unionspartei vor: „Ich glaube, dass wir der CDU helfen können, sich wieder neu auf die Werte zu besinnen, von denen wir leben.“ rv100115

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Deutsche Bischöfskonferenz tagt erstmals in Hamburg

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68 Bischöfe zu Gast im Hamburger “Grand Elysee” Foto oben
   Eugen Block Grafik oben rechts bekam Besuch. Hohen Besuch - 68 katholische Bischöfe. Die Geistlichen trafen  sich für vier Tage in seinem Grand Elysee in der Rothenbaumchaussee in Hamburg zur Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz.
   Der Hamburger Unternehmer hatte sich eins vorgenommen: Er wollte es den Gottesmännern „schön machen". Dazu gehört ein guter Tropfen. „Wenn die Bischöfe schon die lieben Frauen nicht haben, sollen sie wenigstens einen guten Wein trinken", sagt der 68-Jährige, der 1968 das erste Hamburger Block House eröffnete. Heute gehören zur Block Group des Steakhaus-Gründers 13 Unternehmen mit über 1400 Beschäftigten, unter anderem das Elysee, in dem die Bischöfe genächtigt und getagt haben.
   Der Besuch war Eugen Block eine Herzensangelegenheit, „weil das alles feine Leute sind, die man wie Freunde lieb haben kann". Er selbst kommt aus einem Ort, „wo alle katholisch sind" - Harkebrügge in Südoldenburg. Als Zweitältester wurde er in ein Seminar geschickt, um Priester zu werden. Seine Mutter hatte sich das immer gewünscht. Dann kam es zwar anders und die Mädchen dazwischen, aber religiös blieb der gelernte Hotelkaufmann immer.
   Und so freute sich Eugen Block ganz besonders auf diesen Besuch, auch wenn in seinem Fünf- Sterne-Hotel nicht nur ein Bischof, sondern natürlich jeder Gast ein König ist.   HA090303ade
  
Die Idee, im Grand Elysee zu tagen, sei bereits vor fast drei Jahren in einem Gespräch mit Erzbischof Werner Thissen entstanden. Es gäbe in Hamburg keine passende kirchliche Einrichtung. „Die Bischöfe werden in normalen Zimmern auf der vierten und fünften Etage untergebracht", sagt Eugen Block. In Rechnung stelle er den Kirchenoberhäuptern aber lediglich eine Pro-Kopf-Pauschale, die nicht höher sein soll als der Preis, den sie auch in einem kirchlichen Haus zahlen müssten. Das dürfte kritische Stimmen, die eine Unterbringung von Bischöfen in einem luxuriösen Fünf-Sterne- Hotel anmahnen, zum Schweigen bringen. Über eine Kapelle verfügt das Hotel nicht. „Die Bischöfe werden jeden Morgen mit einem Bus zum Gottesdienst in die nahe gelegene Kirche St. Elisabeth an der Oberstraße gefahren", sagt der Ex-Block-House-Chef. Der Eröffnungsgottesdienst findet am Montag im Dom St. Marien statt.
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  Die Hamburger Katholiken sind das „Salz im Norden". In Anlehnung an das Wort Jesu, dass die Seinen das „Salz der Erde" sind, eröffnete der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch die Frühjahrsvollversammlung mit einem feierlichen Gottesdienst in der Domkirche St. Marien an der Danziger Straße Foto oben.
  „Katholische Bischöfe kommen, wie Sie sich vielleicht vorstellen können, nicht so häufig nach Hamburg wie in andere Städte Deutschlands, die stärker katholisch geprägt sind", sagte der Erzbischof zu Beginn seiner Predigt. Auf Einladung von Hamburgs Erzbischof Werner Thissen besuchten 68 Würdenträger aus ganz Deutschland in dieser Woche die Hansestadt, die erst seit 1994 katholischer Erzbischofssitz ist. 10,3 Prozent der 1,76 Millionen Einwohner sind katholisch. Rund 400.000 Mitglieder gehören dem Erzbistum Hamburg an, dazu zählen auch Teile Schleswig- Holsteins und Mecklenburg- Vorpommerns.
   Der hohe Besuch hatte sich hohe Ziele gesteckt: Die Teilnehmer der Bischofskonferenz haben den Streit mit der Pius-Bruderschaft weiter diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt war die Analyse der Wirtschafts- und Finanzkrise: „Wir tun dies nicht mit dem Anspruch, fachlich besser zu sein als andere. Wir tun es im Bewusstsein, dass es bei uns einen Schatz von Überzeugungen und Erkenntnissen gibt, die für die Gegenwart von großem Nutzen ist", sagte Zollitsch in seiner Predigt.
Weitere Themen der Vollversammlung werden die Zukunft der Pflege und der Seelsorge in der Palliativversorgung sowie die Unterstützung der katholischen Schulen bei der Wissens- und Werte- vermittlung sein. Auc „Die Lage der Christen im Nahen Osten" steht auf dem Programm.Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln, und Gerhard Kruip, Sozialethiker aus Mainz, sind als Referenten ins Hotel eingeladen. HA090303VeraAltrock

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Frühjahrs-Konferenz in der Hansestadt - Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise im Mittelpunkt
   Die deutschen Bischöfe tagten bei ihrer Frühjahrs-Konferenz in einem exklusiven Ambiente. Erstmals logieren sie in einem Fünf-Sterne Grand-Hotel, dem „Grand Elysee" am Hamburger Dammtor-Bahnhof, da geeignete kirchliche Tagungsstätten nicht zur Verfügung stehen. Der gastgebende Erzbischof Werner Thissen freute sich, seine Kollegen zum ersten Mal in dem erst 1995 wieder begründeten Erzbistum im hohen Norden begrüßen zu können. Für die Hansestadt Hamburg, in der bis 1918 Katholiken noch nicht einmal als Lehrer an öffentlichen Schulen arbeiten durften, ist die Bischofs- versammlung eine Premiere. Seit der staatlich verordneten Einführung der Reformation und der Vertreibung katholischer Priester und Ordensleute im Jahr 1529 hat die Stadt keine solche Ansammlung von Bischöfen mehr beherbergt.
  Im Mittelpunkt der Beratung, die der seit einem Jahr amtierende Erzbischof Robert Zollitsch geleitet hat, stand ein Studienhalbtag zur Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Zur Sache sprachen der Münchener Erzbischof Reinhard Marx, Professor Michael Hüther vom Institut für Deutsche Wirtschaft in Köln und der Sozialethiker Professor Gerhard Kruip von der Universität Mainz.
   Auf der Tagungsordnung standen ferner: Die Beratungen zur Seelsorge in der Palliativversorgung, ein Zwischenbericht zur Reform des Gesangbuches, Leitlinien zur Bewahrung von gefährdeten Bibliotheksbeständen, Qualitätskriterien für katholische Schulen sowie der Aufruf für die Pfingst- aktion „Renovabis".
  Vorgesehen war auch die Verabschiedung des Dokumentes „Die Feier der Heiligen Messe - Geheimnis, Schönheit und Ordnung der heiligen Liturgie".  Ein Thema, das nicht auf der offiziellen Tagesordnung stand nahm viel Raum ein: Die teilweise hysterischen und sachfremden Medien- berichte zur Rücknahme der Exkommunikation von vier Bischöfen der Piusbruderschaft.  DT090303HinrichBues  
Erzbischof Zollitsch distanziert sich von „Petition Vatikanum 2"
Integration der Pius-Bruderschaft ist allein Sache Roms - Liturgische Fragen bleiben offen

   Auf Grund des großen Medieninteresses und der aktuellen Diskussionen gerieten die vorgesehenen Themen   der   Bischofskonferenz zwangsläufig in den Hintergrund. In Bezug auf die Weltwirt- schaftskrise unterstrichen die Erzbischöfe Zollitsch und Marx die christliche Wertebasis als Grundlage des Wirtschaftslebens. Inwieweit sich diese im Abendland ebenfalls schwindenden Überzeugungen allerdings in einer globalen Welt durchsetzen lassen, blieb offen.
   In der Frage der „Schönheit der Liturgie" konnte sich die Bischofskonferenz ebenso wenig zu einer neuen Stellungnahme durchringen wie in der Frage des „pro multis". Es bleibt nach dem Hamburger Treffen ungeklärt, wann die Übersetzung von „Pro multis" in den deutschen Messbüchern korrigiert und ob der jüngste Beschluss des Ständigen Rats zu „Donum vitae" umgesetzt wird.  Hier war offenbar auch auf Grund der jüngsten Äußerungen der römischen Gottesdienstkongregation, die auf eine stärkere Beachtung der Konzilskonstitution „Sacrosanctum concilium" und hier insbesondere der lateinischen Sprache sowie anderer Elemente gedrungen hatte, offenbar neuer Beratungsbedarf entstanden. Hier entsteht der Eindruck bei Beobachtern, dass in liturgischen Fragen nach dem Konzil „zu viel reformiert" worden ist und die „ars celebrandi in ihrer theologischen Vielfalt" neu entdeckt werden müsse. DT090307HinrichEBuesReginaEinig

Statistische Übersicht: Mitglieder und Kirchensteuer kath./ev. 1991 - 2008

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31 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind katholisch; 30,1 Pozent evangelisch

   Nach mehreren Jahren des Rückgangs ist die Zahl der Austritte aus der katholischen Kirche im Jahr 2007 wieder gestiegen. Wie die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mitteilte, verließen im vergan- genen Jahr 93.667 Bundesbürger die katholische Kirche. 2006 wurden 84.389 Austritte gezählt. Die Zahl der Wiederaufnahmen belief sich im vergangenen Jahr auf 10.207 im Vergleich zu 10.823 im Jahr 2006. Bei den Neueintritten gab es einen Rückgang um 76 auf 4.881. Insgesamt gehören 31 Prozent der  Bevölkerung  der  katholischen  Kirche an. Die Zahl der Priester sank von 15.935 im Jahr 2006 auf 15.759. In den Klöstern und Gemeinden wirkten 4.806 Ordensmänner und 23.183 Ordensfrauen. Die Zahl der Pfarreien ging von 12.521 auf 12.265 zurück. Im vergangenen Jahr ließen sich 49.393 Paare kirchlich trauen; das waren 220 weniger als im Vorjahr. Die Zahl kirchlicher Beerdigungen sank um mehr als 1.850 auf 251.405. RVkna081813mc
    
Die Zahl der evangelischen Kirchenmitglieder ist unter 25 Millionen gesunken. Ende 2007 gehörten 24,83 Millionen Bundesbürger der evangelischen Kirche an, ergibt sich aus einer Übersicht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Das waren rund 268.000 weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Katholiken betrug im vergangenen Jahr 25,46 Millionen, rund 224.000 weniger als 2006. Damit gehörten 61,2 Prozent der Bevölkerung einer der beiden großen Kirchen an. NOZ081118epd

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  Die Zahl der Kirchenaustritte in Deutschland ist 2008 auch auf evangelischer Seite drastisch gestiegen. Das ergab eine Umfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Den beiden großen Kirchen kehrten insgesamt 290.056 Bürger den Rücken. Das waren 29,5 Prozent mehr als 2007. Aus den 22 evangelischen Landeskirchen traten letztes Jahr 168.901 Personen aus, was einem Zuwachs von 29,6 Prozent entspricht. Bei der katholischen Kirche erhöhten sich die Austritte um 29,3 Prozent auf 121.155. Besonders hoch sind die Anstiege auf evangelischer Seite vor allem im Westen Deutschlands. Die prozentual größten Steigerungen verzeichneten die Landeskirchen Pfalz (41,2 Prozent) und Anhalt (40,4 Prozent). Über dem Durchschnitt lag auch die größte Landeskirche, die hannoversche, mit einem Plus von 29,6 Prozent. Nach Ansicht des Religionssoziologen Detlef Pollack aus Münster hängt der Mitgliederschwund der Kirchen unter anderem mit der Wirtschaftskrise zusammen. „Die Ersparnis der Kirchensteuer ist ein wesentliches Motiv für Kirchenaustritte“, fand der Wissenschaftler bei einer langfristigen Studie heraus. Die Austrittsraten stiegen immer dann an, wenn die Finanzbelastung wachse. Das lasse sich für die vergangenen 50 Jahre nachweisen, etwa beim Solidaritätszuschlag 1992 oder beim Konjunkturzuschlag Anfang der siebziger Jahre. Die Austritte hätten auch mit einer sinkenden Religiosität zu tun: „Menschen, die austreten, haben zumeist die Beziehung zu Glauben und Kirche verloren. Die Wirtschaftslage ist dann der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.“ Dabei seien es laut Statistik vor allem Besserverdiener, Städter und Männer, die der Kirche den Rücken kehrten. „Für sie lohnt sich der Austritt finanziell am meisten. Die Bindung zur Kirche bleibt jedoch oft über die schlechter verdienende Frau bestehen. Dies erlaubt es, die Kinder dann dennoch taufen zu lassen“, so Pollack. Rv091019idea

 Die bremischen Landeskirche ist eine der kleinsten deutschen Landeskirchen und die einzige „Stadtkirche" - sie erstreckt sich mit 69 Gemeinden und 230.000 Mitgliedern fast ausschließlich auf das Stadtgebiet. Die Kirchenmitgliedschaft in Bremen sinkt weit dramatischer als anderswo: Der Anteil evangelischer Christen an der Bevölkerung hat sich von Anfang der siebziger Jahre bis heute von 80 Prozent auf 40,8 Prozent halbiert, während der Anteil von Katholiken mit gut zehn Prozent beständig blieb. Immerhin: Die Zahl der Kirchenaustritte war 2006 die niedrigste der letzten 35 Jahre, die der (Wieder-)Eintritte eine der höchsten. FAZ090520

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Sachlich, offen, spannend. Die Deutsche Bischofskonferenz aus Korrespondentensicht
Foto oben: Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

   Vier Tage lang debattierten, beteten und studierten die deutschen Bischöfe in Fulda. Auf der Tagesordnung ihrer Herbstvollversammlung standen eine gemeinsame Erklärung zum Moscheebau, ein Studientag zum Thema Medien und zahlreiche Einzelfragen zu Liturgie und Ökumene. Zum Abschluss stellte der neue Vorsitzende Robert Zollitsch die Ergebnisse vor. Birgit Pottler war für Radio Vatikan vor Ort, Pater Max Cappabianca hat sie nach ihren Eindrücken gefragt.
Ein Fazit der Vollversammlung aus Korrespondentensicht?
   Es scheint ein sachliche, und einmütige Versammlung gewesen zu sein, diese erste unter dem Freiburger Erzbischof. Robert Zollitsch steht für präzise Zusammenfassungen, kurze Einführungen und große Offenheit für Fragen und Diskussion. So hat er sich den Journalisten gegenüber prä- sentiert, und das hat sicher auch die Versammlung der Bischöfe geprägt. Kardinal Lehmann ist dabei aber keineswegs in die kontrollierende, beobachtende „Ex-Vorsitzenden”-Rolle geschlüpft, sondern scheint voll und ganz in seinen neuen Aufgaben in der Glaubenskommission aufzugehen. Zollitsch betonte die gute Atmosphäre der Versammlung und die große Gemeinsamkeit. Keine Frage sei unaus- gesprochen geblieben und die Bischöfe hätten bei jeder Entscheidung einen Konsens gefunden. Das scheint mir bemerkenswert, schließlich standen ja durchaus Punkte auf der Tagesordnung, Moschee- bau und Alte Messe zum Beispiel, zu denen sie im Vorfeld mitunter unterschiedliche Positionen hatten.
Der Vorsitzende war klar die wichtigste Neuerung dieser Vollversammlung.
Gab es auch thematisch neue Aspekte oder gar Überraschungen?

   Überraschend war zunächst aus Journalistensicht die Ankündung, über die katholische Sexualethik und die als „Pillenenzyklika” in Misskredit geratene Enzyklika „Humanae Vitae” nachzudenken ausführlicher Bericht dazu unten auf der Seite. Gegen solche - so Erzbischof Zollitsch - einseitigen Interpretationen wollen die Bischöfe neue Überlegungen einbringen, vor allem jungen Menschen eine Verständnishilfe bieten und dabei den ganzen Komplex von personaler Liebe, Partnerschaft, Treue ansprechen, anstatt sich auf ein Nein zur Empfängnisverhütung reduzieren zu lassen. Das betont der Vorsitzende. Er wollte dieses Thema und für die Bischöfe war es daher wohl auch alles andere als überraschend, doch im schriftlichen Pressebericht zum Abschluss tauchte es nicht auf. 1968 hatte der deutsche Episkopat ja mit der so genannten „Königsteiner Erklärung” in Fragen der Empfängnis- verhütung die Gewissensentscheidung der Eheleute stärker betont. Kardinal Meisner fordert seit Jahren laut eine Korrektur. Die soll es laut Zollitsch jedoch nicht geben. Bis zum Frühjahr muss jetzt Kardinal Lehmann, der ja selbst als langjähriger Episkopatsvorsitzender mit dieser Diskussion konfrontiert war, mit der Glaubenskommission einen Kompromiss erarbeiten.
   Wirklich neu waren für viele Bischöfe die technischen Neuerungen der Medienwelt. Einen Tag lang informierten sie sich über Medienverhalten und Möglichkeiten. Zeitung, Radio, Fernsehen - das kennen wir, hieß es, aber im Internet da waren viele wohl noch nicht „wirklich drin”. Den Herren machte es Freude, sie sponnen Ideen und warten jetzt gespannt auf bewegte Bilder von Gottes- diensten im Netz - oder zumindest auf erste Vorschläge ihrer Medien- und Finanzexperten.
Was war das Ergebnis der Vollversammlung, was die wichtigste Entscheidung? Wie geht es weiter?
   Die Quintessenz: Wir müssen nach vorne schauen und uns nicht vor gesellschaftlichen Neuerungen, ob sie uns nun gefallen oder nicht, verschließen. Vom ersten bis zum letzten Tag riefen die Bischöfe in ihren Predigten und Erklärungen zum mutigen Glaubensbekenntnis auf, zum Bekenntnis und Engagement in der Öffentlichkeit. Die wichtigste Entscheidung mit Außenwirkung war zunächst die Orientierungshilfe zur Diskussion um den Moscheebau. Doch die Fragen nach der Sexualmoral und dem Medienauftritt werden die Bischöfe und damit die Kirche in Deutschland ja auch in Zukunft be- schäftigen. Zollitsch hat ja zu neuen Schritten in der Seelsorge aufgerufen, um die Menschen besser zu erreichen. Von seinen Bischofskollegen, so sagt er, hat er „sehr viel Zustimmung erfahren”. Ich bin gespannt - auf diesen neuen Weg der Verkündigung und auf die Reaktionen. rv080927bp

Der deutsche Medienbischof    epGebhardFürst.Rottbg    Bischof Gebhard Fürst

Debatte über einen digitalen katholischen Fernsehsender
Bischof Gebhard Fürst bereitet ein neues Medien-Experiment vor

    Vierzig Jahre sind seit der Gründung zweier katholischer Zeitschriften vergangen. Publikationen, deren Erfolgsgeschichte nicht unterschiedlicher hätte verlaufen können. Während die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) ihr Experiment „Publik” wegen inhaltlicher Differenzen mit der Redaktion bereits nach drei Jahren wieder einstellte, feiert die Internationale Zeitschrift für Kommunikation in Religion, Kirche und Gesellschaft „Communicatio Socialis” in diesem Jahr ein rundes Jubiläum. Zu diesem Anlass hielt der Vorsitzende der Publizistischen Kommission der DBK, Bischof Gebhard Fürst, vergangenen Donnerstag in Eichstätt einen Vortrag zur „Medienstrategie der katholischen Kirche”. Waren es vor vier Jahrzehnten noch die gesellschaftlichen Umbrüche, ist es heute der rasante Wandel in der Medienlandschaft, der die kirchlichen Würdenträger umtreibt.
Fürst: Kirchlichen Fernsehsender niemals Spartenkanal nennen
   Und Fürsts Zauberwort heißt „digitales Fernsehen”. Machbarkeitsstudien, Umfragen, Gespräche: Die Entscheidung, einen kircheneigenen Fernsehsender zu etablieren, ist laut Fürst zwar noch nicht gefallen, doch die Vorarbeiten laufen. Da er der Bischofskonferenz nicht vorgreifen wollte, blieben Aussagen über Inhalt und Finanzierung weitestgehend im Dunkeln. Eines steht für den Medienbischof wohl jetzt schon fest: Ein „Amtsblatt mit laufenden Bildern” wird es nicht geben.
   Damit stand die Frage nach den Zielgruppen jedoch immer noch unbeantwortet im Raum. Denn wie Fürst mit seiner „kirchlichen Kommunikationsoffensive” die gesellschaftlichen „Leitmilieus erreichen” will, ohne gleichzeitig die traditionellen zu vernachlässigen, darüber schwieg er sich ebenfalls aus. Vor- würfe, ein eigener Sender führe lediglich zu einer verstärkten „Ghettobildung”, wollte der Bischof jedoch nicht gelten lassen. Zudem würde Fürst einen digitalen kirchlichen Sender niemals Sparten- kanal nennen. Konkret heißt das für ihn:
Kein Fernsehprogramm, das allein liturgisch Interessierte anspricht.
   Die Kirche würde damit auch ein Feld verlassen, das durch die öffentlich-rechtlichen Sender be- reits bestellt ist. Denn auch Fürst ist sich bewusst, um Weltjugendtage oder große Festgottes- dienste in Szene zu setzen, bedarf es mehr als zwei, drei Redakteure, die mit digitaler Technik „etwas durchaus Respektables” auf die Beine stellen könnten. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sei solch ein eigener Sender „inhaltlich und ästhetisch nicht konkurrenzfähig”, erklärt der Medienbischof.
   Und dass Bischof Fürst in keinem Fall eine Konkurrenzsituation zum kirchlichen Engagement bei ARD und ZDF schaffen möchte, daraus macht er kein Geheimnis: „Wir sind ihre stärksten Ver- bündeten.” Doch was tun, wenn dieses Bündnis viele Menschen überhaupt nicht mehr erreicht? Siebzig Prozent in der Bevölkerung lebten inzwischen ohne das Öffentlich-rechtliche, gab Fürst zu bedenken. Mehrgleisig zu fahren, kann für die katholische Kirche also durchaus neue Chancen eröffnen, um im Wettbewerb mit anderen Sinnanbietern Schritt zu halten. Denn auf Bischof Fürst wirkt das verstärkte Engagement evangelikaler Prediger im digitalen Bereich durchaus alarmierend. Positive Vorbilder gibt es schließlich genug: Sechzig katholische Fernsehsender weltweit bieten sicher ein breites Spektrum an Konzepten, die es dann nur noch in die deutsche Medienlandschaft zu übersetzen gilt.
  Verkündigen, informieren (inner- und außerkirchlich), kirchliches Handeln transparent machen und kritisch sein - für Fürst die Hauptaufgaben katholischer Medienarbeit - müssen dabei stets Hand in Hand gehen. Und wenn über die traditionellen Formen nur noch wenige Menschen erreicht werden können, dann muss eben umgedacht werden. Aufgerüttelt durch die jüngste Religions-Studie der Bertelsmann-Stiftung hat der Rottenburger Bischof speziell die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen im Blick. Dies hat für ihn folgende Gründe: Zum einen gelten laut der Studie zwei Drittel dieser Altersgruppe als religiös interessiert, zum anderen nutzen diese die Medien „signifikant anders”.
   Ein komplizierter Spagat wird der Vorstoß ins digitale Fernsehzeitalter für die Verantwortlichen der Publizistischen Kommission mit sehr großer Wahrscheinlichkeit. Sind die letzten Skeptiker erstmal überzeugt, muss ein Programmkonzept entwickelt werden, das in der Lage ist, sowohl Kirchenferne anzuziehen als auch Kirchentreue zu binden. Die bevorstehenden Gespräche innerhalb der Bischofskonferenz werden es zeigen, ob sich die katholische Kirche in Deutschland schon bald auf ein neues Medien-Experiment einstellen kann.
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Diskussion auf der Herbstvollversammlung: Medien für Kirche „höchst attraktiv”
   Die katholische Kirche sollte nach Ansicht des Rottenburger Bischofs Gebhard Fürst offensivere Medienarbeit betreiben. „In der digitalen Medienwelt, die auch für religiöse Anbieter unterschied- lichster Art einen höchst attraktiven Markt darstellt”, dürfe sich die Kirche nicht abdrängen lassen, sagte der katholische Medienbischof der Katholischen Nachrichten-Agentur. Die deutschen Bischöfe suchten deshalb nach Wegen, wie Kirche und ihre Themen stärker in der Öffentlichkeit wahr- genommen werden könnten, so Fürst. Untersuchungen zeigten, dass kirchliche Themen und Belange in der derzeitigen Berichterstattung nur eine „eher marginale Rolle” spielten. Zu den Überlegungen zum Aufbau eines katholischen Fernsehsenders machte der Bischof keine konkreten Angaben. Derzeit beschäftigten sich die zuständigen Gremien der Deutschen Bischofskonferenz mit Zielsetzungen und der Kostenfrage.
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  Einen kompletten „Studientag” widmeten die in Fulda versammelten deutschen Bischöfe den neuen Entwicklungen in den Medien. Fachleute wie Renate Köcher vom Allensbach-Institut, ZDF- Programmdirektor Thomas Belluth oder auch Sat1-Anchorman Peter Limbourg schilderten ihnen die Trends auf dem Medienmarkt.
  Die Konvergenz der Medien im Internet und das interaktive, neue Kommunikationsgemeinschaften bildende „Web 2.0” kamen dabei ebenso zur Sprache wie die Frage, wie sich die Fernseh- gewohnheiten durch immer speziellere Spartenkanäle verändern.
   Seit die digitale Satellitentechnik und das Internet die Medienlandschaft von Grund auf verändern, treibt die Bischöfe die Frage um, welche Rolle die Kirche in der Medienwelt von morgen spielen wird. Als Leiter ihrer Medienkommission profiliert sich dabei vor allem der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst in der Rolle des Antreibers und Impulsgebers. Die Gründung eines eigenen kirchlichen Spartenkanals wird in der Debatte ebenso als Option erwogen wie eine deutlich verstärkte und zeitgemäßere Präsenz im Internet.
   Einzelne fmanzstarke Bistümer mehr Geld in eigene Medienprojekte, als es der bundesweite „Verband der Diözesen Deutschlands” (VDD) jemals könnte. So kommt es, dass etwa in Köln mit dem bistums- eigenen Medienhaus „domradio” www.domradio.de  oder im Bistum Augsburg mit seinen Medien- Aktivitäten neue, lokal gegründete Mitspieler heranwachsen, die ihrerseits dank Internet und Sendefrequenzen weit über das Heimatbistum hinausreichen.
   Hinzu kommt die anarchische Welt des Internet. Hier tummeln sich kirchliche Gruppen oder Einzelkämpfer jedweder Couleur. In ihren Foren und Blogs debattieren die Teilnehmer frisch und frei, aber längst nicht immer fromm und gebildet, über Glaubensinhalte oder was sie dafür halten. Die offizielle kirchliche Internetpräsenz kann diesem Wildwuchs außer solider Information bislang nicht viel entgegenhalten.
   „Wir spüren, dass es eine gewaltige Entwicklung innerhalb der Medien gibt”, schilderte denn auch der Konferenz-Vorsitzende Robert Zollitsch seine Wahrnehmung zu Beginn des Studientags. Und räumte ein: „Printmedien, Rundfunk, Fernsehen kennen wir - aber vom Internet haben wir alle noch relativ wenig Ahnung.”
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Bischof Norbert Trelle, Foto  Vorsitzender des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), plädiert für weiteren Sparkurs - „Der Handlungsspielraum ist begrenzt”

Hildesheims Bischof Norbert Trelle steht seit einem Monat an der Spitze des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD). Der Vorsitzende des Verbandsausschusses und des Verwaltungsrates des VDD verteidigt den Sparkurs der deutschen Diözesen. Sie müssten langfristig mit bis zu 30 Prozent we- niger Einnahmen aus der Kirchensteuer rechnen, sagte Trelle in Hildesheim im Interview mit Sabine Kleyboldt (KNA). Er äußerte sich auch skeptisch zur Gründung eines katholischen TV-Senders.
Herr Bischof Trelle, Sie stehen als Vorsitzender des Verbandsausschusses und des Verwaltungsrats dem Verband der Diözesen Deutschlands, kurz VDD, vor. Was verbirgt sich hinter diesem Amt?
 Der VDD ist die Institution, die überdiözesane Aufgaben der Bistümer in arbeitsrechtlicher, finanziel- ler und personeller Hinsicht berät und entscheidet. Insbesondere bereitet der VDD entscheidungs- fähige Vorlagen für die Vollversammlungen der Bischofskonferenz vor.
Derzeit sprudeln ja die Steuereinnahmen, was sich auch positiv auf die Kirchensteuern auswirkt. Könnte da die Kirche nicht mehr investieren?
  Der VDD hat in den letzten Jahren aus gutem Grund drei Haushalts-Sparrunden von je fünf Prozent gefahren. Da wir wissen, dass wir auf lange Sicht nicht mit den jetzigen Steuereinnahmen rechnen können, ist es angemessen, schon heute prognostisch zu agieren. Jetzt mehr Geld auszugeben, hielte ich für ganz falsch.
Wie sehen Sie denn die künftigen Steuerperspektiven?
 Ich bin kein Fachmann für Steuern. Daher muss ich mich auf Expertengutachten verlassen. Diese sprechen davon, dass wir auf lange Sicht mit einem Rückgang von etwa 20 bis 30 Prozent Steuer- einnahmen rechnen müssen. Von daher ist der Handlungsspielraum begrenzt.
In vielen Bistümern wird ja seit längerem ein rigider Sparkurs gefahren.
Gibt es nicht noch andere Möglichkeiten, sich auf magerere Zeiten einzustellen?

  Wir waren im Grunde genommen in der Kirche in Deutschland über Jahrzehnte hinweg und bis heute finanziell bestens ausgestattet - im Vergleich zu anderen Kirchen weltweit ohnehin - und das gilt bis in die Gegenwart hinein. Rigides Sparen darf nicht bedeuten, all jenes aufzugeben, womit wir den Glauben in die Gesellschaft hinein vermitteln können.Katholische Schulen etwa oder Bildungshäuser kosten Geld, aber es ist wichtig, auch in dieser Form der Verkündigung präsent zu bleiben. Wir müssen sicher im Sinne überdiözesaner Zusammenarbeit manche Strukturen straffen und Einrichtungen zusammenführen.
Ein Vorschlag zur Konzentration lautet, Verwaltungsaufgaben der Bistümer
zugunsten überdiözesaner Strukturen an den VDD zu verlagern. Was halten Sie davon?

   Es gibt - wie schon gesagt - vernünftige Gründe, vermehrt Aufgaben bistumsübergreifend zu be- handeln. Das tut der VDD ja auch, aber nicht so, dass damit die Eigenverantwortlichkeit des Orts- bischofs außer Kraft gesetzt wird. Nicht jedes Bistum hält beispielsweise eine eigene Gerichtsbarkeit für arbeitsrechtliche Klärungen vor. Und Tarifvereinbarungen werden schon seit langem in überregio- nalen Kommissionen ausgehandelt. Solche bistumsübergreifende Kooperation gehörte immer schon zum Selbstverständnis des VDD, und sie wird weiter gefördert, wo immer es möglich ist. Aber um es nochmals zu sagen: Der VDD versteht sich keineswegs als eine Art Überdiözese.
Ein stark diskutiertes Projekt des VDD beziehungsweise der Deutschen Bischofskonferenz
ist die Gründung eines katholischen Fernsehsenders. Wie stehen Sie zu solchen Plänen?

  Ich bin für moderne Medien und neue Kommunikationsmöglichkeiten durchaus aufgeschlossen. Den- noch bleibt bei mir eine gewisse Skepsis und Zurückhaltung. Was die Möglichkeiten eines katho- lischen Fernsehsenders in Deutschland betrifft, verlasse ich mich auf die Projektstudien, die in der Publizistischen Kommission erstellt wurden und werden. In der Beratung dieser Vorlagen sind wir in der Vollversammlung und im Ständigen Rat noch nicht zu einer Beschlussfassung gekommen. Neben der Frage nach der Programmstruktur besteht auch Dissens hinsichtlich der zu erwartenden Kosten.
Halten Sie einen solchen Sender in Deutschland für notwendig?
   Der katholische Fernsehsender in Frankreich zum Beispiel hat eine wirklich gute Reputation, aller- dings gibt es dort auch nicht die vergleichsweise günstige Situation wie in Deutschland, wo wir bei den öffentlich-rechtlichen Sendern als Kirchen über Rechtsvereinbarungen gut vertreten sind. Und die Öffentlich-Rechtlichen wollen es sich ja auch gar nicht nehmen lassen, im Raum der Kirchen präsent zu bleiben. Natürlich wäre es für uns schon ein entscheidender Vorteil, über einen sogeannten Spartenkanal als kirchlicher Sender den ganzen Tag über abrufbar zu sein. Also der katholische TV- Sender bringt uns sicher noch genügend Diskussionsstoff. Ich selbst wäge noch ab. DT080729

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Die deutschen Bischöfe bekräftigen Recht auf Moscheebau
Foto links: Moschee-Planung, Köln Foto rechts: Yavus-Sultan-Selim-Moschee, Mannheim

   Die katholischen Bischöfe haben in Übereinstimmung mit ihrer bisherigen Haltung das Recht der Muslime bekräftigt, hierzulande „würdige Moscheen” zu bauen. Dem Menschenrecht Religionsfreiheit entspreche auch, dass die Genehmigung von Moscheebauten nicht daran geknüpft werden dürfe, dass Christen in islamischen Ländern gleichfalls individuelle und korporative Religionsfreiheit genössen.
   „Gerade weil wir Christen die Einschränkungen der Religionsfreiheit in muslimisch geprägten Ländern ablehnen und verurteilen, setzen wir uns nicht nur für die Rechte der dortigen Christen ein, sondern auch für die Rechte der Muslime bei uns”, heißt es in einer „Orientierungshilfe”, die der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Zollitsch, nach Abschluss der Herbst- Vollversammlung in Fulda vorstellte.
   In dem Text heißt es allerdings weiter: „Die Befürwortung des Rechtes zum Moscheebau schließt das Recht auf Kritik im Einzelfall nicht aus.” Sorgen und Ängste der Bevölkerung dürften aber nicht politisch instrumentalisiert werden: „Kritik ist erlaubt, Hetze nicht.” Angesichts der Diskussionen über die Großmoschee in Köln und ähnliche Projekte äußerten die Bischöfe die Erwartung, dass Moscheen sich in die vorhandene Umgebung einfügten und gewachsene Baustrukturen nicht beeinträchtigten. Auch sollten „einseitige Bevölkerungsstrukturen" vermieden werden. Im Blick auf die Höhe von Minaretten formulierten die Bischöfe den Grundsatz, religiöse Bauten sollten in einer sich religiös pluralisierenden Gesellschaft „nicht zum Ausdruck von Machtansprüchen, Rivalität oder eines aggressiven Gegeneinander missbraucht werden”.
   In der Orientierungshilfe nicht verschwiegen wird der Umstand, dass ein Moscheebau sich der Einflussnahme aus den islamischen Herkunftsländern verdanken könne. Um diesen Bedenken zu begegnen, sollten die Moscheegemeinden „offen Aufschluss geben über die Finanzierung ihres Vor- habens, über Trägerstrukturen Und Verantwortlichkeiten”. Keine Stellung nahm die Bischofskonferenz zu der Frage, ob die Glaubensverkündigung in Moscheen in deutscher Sprache geschehen solle. Für seine Person nahm Zollitsch in Anspruch, dieses Anliegen zu vertreten. Muslimischen Angaben zufolge gibt es in Deutschland derzeit etwa 160 größere und im Stadtbild als solche erkennbare Moscheen. In mehr als 180 Städten und Gemeinden sind repräsentative Moscheen im Bau oder in Planung.
FAZ080927DD

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          Liturgie                  GGB            Liturgische Bücher

   Eine „Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch”, die in Abstimmung mit der Päpstlichen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung überarbeitet wurde, ist von der Vollversammlung bereits im Vorjahr angenommen worden. Gleiches gilt für ein Ergänzungsheft zum Deutschen Messbuch, in dem die Messformulare der in jüngerer Zeit kanonisierten Heiligen und Seligen enthalten sind. Wir gehen davon aus, dass beide Texte” auch von der Österreichischen Bischofs- konferenz, der Schweizer Bischofskonferenz sowie den Erzbischöfen von Luxemburg und Vaduz, die Mitherausgeber sind, approbiert werden. Der Vorsitzende der Unterkommission für das Gemeinsame Gebet- und Gesangbuch, Bischof Dr. Friedhelm Hofmann (Würzburg), berichtete über den Stand der Arbeiten am Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuch (GGB). Im letzten Advent war bereits eine Erprobungsphase: In 190 ausgewählten repräsentativen Pfarreien der deutschsprachigen Diözesen wurde eine Probepublikation bis Pfingsten 2008 getestet.
   Die Vollversammlung hat grundsätzlich dem Entwurf eines geplanten „Werkbuches für Gottes- dienste an Wochentagen” zugestimmt. Es trägt den Titel „Versammelt in Seinem Namen. Tag- zeitenliturgie - Wort-Gottes-Feier - Andachten an Wochentagen” und ist für die Hand von Laien gedacht, die Gottesdienste an Wochentagen in ihren Gemeinden vorbereiten und leiten. Neben einer Pastoralen Einführung und der Erläuterung von liturgischen Grandelementen enthält es Modelle und Bausteine für die Tagzeitenliturgie, für Wort-Gottes-Feiern und Andachten.
   Die Überarbeitung des Rituale „Die kirchliche Begräbnisfeier” ist noch nicht abgeschlossen. Wir sind darüber im Gespräch mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.

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 Bischof Friedhelm Hofmann leitet die mit der Erarbeitung des neuen Gotteslobs beauftragte Unter- kommission der Deutschen Bischofskonferenz. Die DT fragte ihn nach dem Stand der Arbeiten.

Herr Bischof, die erste Testphase der Probepublikation in den Gemeinden
ist abgeschlossen. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse?

   Die Ergebnisse der Probepublikation waren für uns überraschend gut. Sowohl das Liedgut als auch die Texte wurden überwiegend positiv beurteilt. In Einzelbereichen müssen wir nacharbeiten und be- stimmte Textlängen straffen. Das sind Aufgaben, die wir zurzeit auch wahrnehmen. Sehr positiv wur- den die Andachten und die Tagzeitenliturgien bewertet, negativ eher die XI. Choralmesse, weil sie nicht mehr bekannt ist. Man sieht daran: Was im Leben der Kirche nicht mehr praktiziert wird, gerät aus dem Blick. Hohen Zuspruch bekamen wir für die graphische Gestaltung. Sehr positiv ist auch das Orgelbuch beurteilt worden.
Die Pfarreien sind gerade im städtischen Raum multikultureller, mehrsprachiger geworden.
Trägt das neue Gotteslob diesem Phänomen Rechnung?

   Mit der Aufnahme mehrsprachiger Texte haben wir versucht, diesem Phänomen Rechnung zu tragen. Bei der Evaluation der Probepublikation mussten wir aber feststellen, dass viele Gemeinden die Vielfalt der Sprachen nicht wollen. Nicht alles, was gewünscht wird, ist auch praktikabel.
Welche anderen zeitgenössischen Einflüsse werden im neuen Gebet- und Gesangbuch deutlich?
   Unsere Sprache hat sich zum Teil verändert. Wir haben versucht, Begriffe, die nicht mehr ohne weiteres zu verstehen sind, entweder zu erklären oder durch andere zu ersetzen, sodass der heutige Mensch mit seinen Empfindungen und seinen Lebensumständen vorkommt. Der Einzelne kann dieses Buch in die Hand nehmen, um sich zu informieren und um Defizite des Glaubens aufzufangen.
Können Sie dafür ein Beispiel nennen?
   Zum Beispiel das Kreuzzeichen: Was bedeutet es? Wie bekreuzigt man sich? Weiterhin das Thema Tod: Was ist ewiges Leben? Welche Perspektive haben wir mit der Vorstellung des Lebens nach dem Tod? Wie verabschiede ich mich von Verstorbenen? Solche Fragen werden inhaltlich in den Gebeten, aber auch in den Erklärungen aufgefangen.
Sind denn auch Messtexte der außerordentlichen Form des Ritus vorgesehen?
   Derzeit nicht. Es handelt sich ja um ein Gemeindebuch. Man kann aber davon ausgehen, dass viele Anliegen des außerordentlichen Ritus - zum Beispiel die lateinische Sprache - vorkommen, ohne dass der außerordentliche Ritus explizit aufgegriffen würde.
Die neuen Medien beeinflussen ja auch die Frömmigkeitspraxis der Gläubigen.
Wird das neue Gesangbuch dem Rechnung tragen?

   Wir haben uns schon viele Gedanken über die Begleitpublikationen gemacht. Wenn das neue Gotteslob eingeführt wird, müssen vorher schon den Verantwortlichen in den Gemeinden Hilfen an die Hand gegeben werden. Vieles ist denkbar: mit Blick auf das Orgelbuch könnte zum Beispiel eine CD- Rom erstellt werden, die den Musikern hilft, ein ganz bestimmtes Liedgut zu adaptieren und in der Gemeinde bekannt zu machen.
Lohnt es sich denn noch, sich das derzeit gebräuchliche Gotteslob zuzulegen?
   Auf jeden Fall lohnt es sich noch, denn der Zeitpunkt der Endpublikation ist noch nicht ganz klar. Wir sind angewiesen auf die Texte der Bibelrevision und auf die jetzt stattfindende Messbuch-Über- setzung. Wir wollen natürlich mit einem solchen Gebet- und Gesangbuch auch den neuesten Stand vertreten. Deswegen wird es sicherlich vor dem 1. Adventssonntag 2012 auf keinen Fall ein neues Gotteslob geben.
Können Sie sich vorstellen, dass bis dahin aktuelle Fragen wie „pro multis",
die noch offen sind, geklärt sind?

   Das hoffe ich sehr, denn mit dem neuen Messbuch sollen solche Fragen geklärt sein.
DT090328ReginaEmig  
Mehr unter: Liturgie

Messfeiern im außerordentlichen Ritus: Angebot ausreichend, Nachfrage gedeckt

   Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat Berichten widersprochen, die deutschen Bischöfe sorgten nicht für ein ausreichendes Angebot an Messfeiern im außerordentlichen Ritus. Ein Jahr nach Inkrafttreten des päpstlichen Motu Proprio „Summorum Pontificum” wollen die Bischöfe bei ihrer Herbstvollversammlung in Fulda eine Zwischenbilanz über die Messfeiern im alten Ritus ziehen. Dazu liegen die Ergebnisse einer Umfrage in den Diözesen vor. Medienberichten der vergangenen Tage zufolge verschleppten mehrere Diözesen entsprechende Gesuche von Gläubigen. Erzbischof Robert Zollitsch wies diese Darstellungen zurück. Zugleich kritisierte er das Verhalten einzelner Anhänger der alten Messe.
   „Es ist nun so, dass einige versucht haben, eine Art Agentur zu gründen und sagen, „wir organisieren dort wo wir meinen, dass es sinnvoll ist, die Messe”. Das entspricht nicht der Regelung, zuständig sind der Pfarrer und der Bischof. Unsere Umfrage wird zeigen, dass wir dort, wo be- rechtigte Wünsche waren, diesen Wünschen entgegengekommen sind. Die Umfrage wird das, so viel kann ich schon voraus sagen, tatsächlich widerlegen. Es gibt natürlich Leute, die daran interessiert sind, mehr zu erreichen, als an Bedarf da ist.”
   Nach Abschluss der Bischofsversammlung wolle er die Ergebnisse der Umfrage zu Bedarf und An- gebot der Messfeiern im außerordentlichen Ritus vorlegen, so der Bischofskonferenzvorsitzende Zollitsch. rv080923bp

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Der Würzburger Bischof an seine Priester zum Thema Zölibat: „Zeichen der Liebe Christi"

   In einem Brief des Bischofs an die Priester heißt es: In den vergangenen Wochen und Monaten ist vieles an Verunsicherung spürbar geworden. (...) „Mein erstes Ziel als Bischof von Würzburg ist es, den Glauben zu stärken. In der gegenwärtigen Stunde der Kirche von Würzburg drängt es mich, an Sie, liebe Mitbrüder, ein Wort des Dankes, des Trostes und der Ermutigung zu richten. Die Infragestellung der zölibatären Lebensform geht den Priester ganz existenziell an: Muss er sich bedauern lassen? Ist seine Lebensent¬scheidung unglaubwürdig? Geht sein Zeugnis ins Leere?"
   Die Frage nach dem Zölibat sei „eine Frage nach der Liebe und eine Frage nach Gott", schreibt Hofmann: „Sie ist eine Frage nach der Liebe: Wenn die römisch-katho¬lische Kirche nach wie vor an der Angemessenheit der zölibatären Lebensform für die Priester festhält, wie das II. Vatikanische Konzil ausdrücklich betont, dann darf das nicht gegen die eheliche Liebe ausgespielt werden. Die eheliche Liebe ist Zeichen der Liebe Christi zu seiner Kirche, letztlich der Liebe Gottes zum Menschen und verwirklicht sich in der Liebe zu einem konkreten „Du". Die Fruchtbarkeit dieser Liebe ist hineingestellt in die Schöpferliebe Gottes. So wird die Ehe zum Abbild der persönlichen Bejahung des Einzelnen durch Gott und der bleibenden Gegenwart Gottes in seiner Schöpfung durch die fruchtbare Liebe der Eheleute."
   Das Fehlen des menschlichen Du in der Ehe solle durch die ganzheitlich gelebte Gottesbeziehung aufgefangen werden, heißt es in dem Schreiben. Gerade durch ein überzeugendes eheloses Priester- leben werde den Mitmenschen die reale Nähe Gottes deutlich.„Sie erfahren im Priester", so der Bischof, „dass er nicht nur von und über Gott spricht, sondern in dessen realer Gegenwart wurzelt und aus ihr lebt. Der Priester lebt diese Lebensform nicht nur für sich, sondern für das Volk Gottes." Die Verfügbarkeit für Gott sei Grundlage für eine große Einsatzfreiheit in der Gemeinde. Das II. Vatika- nische Konzil hat das Tun des Priesters grundlegend als „Dienst an der Einheit" bezeichnet. Seine Lebensform gibt Zeugnis für diese Offenheit Gottes für die vielen.
   Christsein verwirkliche sich in der Le¬bensentscheidung für Ehe und Familie oder für die Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen". Letztlich, so der Würzburger Bi¬schof, gehe es hier um die Frage nach Gott und die Frage nach dem, wozu Gott den Einzelnen in seinem Leben berufe.
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Karl Kardinal Lehmann erhält den Auftrag, mit der Glaubenskommission
eine Verständnishilfe für die Enzyklika Humanae Vitae vorzubereiten

  Die Ankündung der Deutschen Bischofskonferenz, über die katholische Sexualethik und die als „Pillenenzyklika” in Misskredit geratene Enzyklika „Humanae Vitae” nachzudenken hier kommen- tieren wir ausführlich darüber. Gegen solche - so Erzbischof Zollitsch - einseitigen Inter- pretationen wollen die Bischöfe neue Überlegungen einbringen, vor allem jungen Menschen eine Verständnishilfe bieten und dabei den ganzen Komplex von personaler Liebe, Partnerschaft, Treue ansprechen, anstatt sich auf ein Nein zur Empfängnisverhütung reduzieren zu lassen. Das betont der Vorsitzende. Er wollte dieses Thema und für die Bischöfe war es daher wohl auch alles andere als überraschend, doch im schriftlichen Pressebericht zum Abschluss tauchte es nicht auf. 1968 hatte der deutsche Episkopat ja mit der so genannten „Königsteiner Erklärung” in Fragen der Empfängnis- verhütung die Gewissensentscheidung der Eheleute stärker betont. Kardinal Meisner fordert seit Jahren laut eine Korrektur. Die soll es laut Zollitsch jedoch nicht geben. Bis zum Frühjahr muss jetzt Karl Kardinal Lehmann, der ja selbst als langjähriger Episkopatsvorsitzender mit dieser Diskussion konfrontiert war Foto oben mit dem Apostolischen Nuntius Jean-Claude Périsset, mit der Glaubenskommission einen Kompromiss erarbeiten.

Nein zu künstlicher Verhütung, ja zu personaler Liebe

   Papst Benedikt XVI. hat die kirchliche Position gegen künstliche Verhütung verteidigt. Zwar gebe es „schwerwiegende Umstände”, die ein Ehepaar dazu drängten, die Geburt von Kindern aufzuschieben oder gar auszuschließen. In diesen Fällen sollten Paare jedoch zur so genannten natürlichen Familienplanung greifen. Die Beobachtung des Zyklus der Frau erlaube ein christliches Eheleben und die volle sexuelle Hingabe aneinander, ohne in den Schöpfungsplan Gottes einzugreifen. Künstliche Verhütung leugne jedoch die „innerste Wahrheit” der ehelichen Liebe, so der Papst. Das Kirchen- oberhaupt äußerte sich in einem Grußwort an einen Kongress am Päpstlichen Institut Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie. Die zweitägige Veranstaltung beschäftigt sich 40 Jahre nach der Enzyklika „Humanae Vitae” zur kirchlichen Sexualmoral mit aktuellen pastoralen Herausforderungen für die Kirche. Benedikt XVI. nannte das als „Pillenenzyklika” in Verruf gekommene Lehrschreiben ein „wichtiges Dokument”, das einen der grundlegenden Aspekte der ehelichen Berufung behandle. Kein Mensch dürfe sich über „unüberwindlichen Grenzen“ bei der Herrschaft über seinen Körper und dessen Funktionen hinwegsetzen. rv081003bp
Benedikt XVI.: Nicht gegen die Pille, sondern für die Liebe
   Jede Form der Liebe neigt dazu, die Fülle zu verbreiten, aus der sie lebt – und die eheliche Liebe hat eine ganz eigene Art, sich mitzuteilen, nämlich in der Zeugung von Kindern. Daran hat Papst Benedikt XVI. am Donnerstag in einer Botschaft an Teilnehmer eines Kongresses erinnert, den das Päpstliche Institut Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie zum 40. Jahrestag der Enyzklika „Humanae Vitae” in Rom abhält. Unter den Teilnehmern war auch Heinz Hürzeler, Delegierter des Schweizer Instituts für Natürliche Empfängnisregelung. Er sagte uns:
   „Ich schätze es als sehr weise ein, dass Benedikt XVI. für die lebensfördernden Regulations- methoden ist, aber nicht a priori Negatives über die - aus meiner Sicht natürlich - nicht gott- gewollten Verhütungsmethoden sagt. Es ist eine prophetische Art, die nicht von vornherein sagt: Das ist verboten, und das ist verboten. Denn sobald man sich gegen etwas stellt, ist die Wirkung gerne kontraproduktiv. Bei ihm schwingt immer mit: Liebe Gläubige, denkt daran - das größte Geschenk Gottes ist das Leben.”
   Benedikt hatte in seiner Botschaft eingeräumt, dass es im Leben von Ehepaaren zu schwierigen Situationen kommen könne, „in denen es ratsam sein könne, die Abstände zwischen den Geburten der Kinder zu vergrößern oder diese gar auszusetzen.” Dann werde die Kenntnis der natürlichen Frucht- barkeitsrhythmen der Frau für das Leben der Eheleute wichtig. Der Papst versuchte auch die Frage zu beantworten, warum es heute sogar viele Gläubige schwer finden, die Botschaft der Kirche zu verstehen, die die Schönheit der ehelichen Liebe in ihrem natürlichen Offenbarwerden verteidige. „Die technische Lösung scheint auch in den großen menschlichen Fragen oft als die leichteste”, so der Papst wörtlich. Sie verberge jedoch in Wirklichkeit die Grundfrage nach dem Sinn der menschlichen Sexualität. mrv081004gs

Neues zur Sexualmoral

   Die deutschen Bischöfe wollen sich erneut mit der Sexualmoral der katholischen Kirche befassen. 40 Jahre nach Veröffentlichung der Enzyklika „Humanae Vitae” und dem Nein zur künstlichen Empfängnis- verhütung sei eine neue Verständnishilfe für die Menschen, gerade auch für die Jugend wichtig, erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, zum Abschluss der Herbst- vollversammlung in Fulda. „Es geht darum, wie helfen wir zu einer angemessenen Auseinandersetzung, die nicht nur einseitig die Spannung zwischen Lehramt und Gewissen bringt, oder einseitig nur auf Familienplanung hinweist, sondern wie die Frage nach Personalität, Liebe, Partnerschaft, Ehe und Treue heute neu dargestellt werden kann und wie wir dies heute verkünden können, denn wir spüren eine Neubesinnung auf das personale Geschehen, und das scheint uns sehr wichtig zu sein.” Die Herbstvollversammlung der Bischöfe habe dazu der Glaubenskommission einen Auftrag erteilt. Der Anstoß dazu sei jedoch nicht aus Rom, sondern aus dem Kreis der Bischöfe selber gekommen, so Zollitsch.
   „Es wurde auch angesprochen, dass wir manche problematische Tendenzen im schulischen Sexualkundeunterricht sehen, wenn es etwa nur darum geht, technische Möglichkeiten der Emfpängnisverhütung zu vermitteln, ohne das personale Geschehen miteinzubeziehen. Auch durch die heutige Reproduktionsmedizin kommen Fragen auf, wo wir uns um der Würde des Menschen willen zu Wort melden sollen.”
   In der Enzyklika „Humanae Vitae - Über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens” vom 25. Juli 1968
Text unten auf dieser Seite befasste sich Paul VI. mit einer ganz- heitlichen Sicht des Menschen, der ehelichen Liebe und der Würde von Mann und Frau. Heftig kritisiert werden bis heute Passagen, die jegliche Form der künstlichen Empfängnisverhütung ablehnen und katholischen Ehepaaren nur natürliche Methoden der Verhütung erlauben. Die deutschen Bischöfe rea- gierten Ende August 1968 mit ihrer „Königsteiner Erklärung” auf das päpstliche Rundschreiben. In dem Dokument widersprachen sie der Enzyklika nicht, versuchten aber, pastorale Hilfen zu geben und die persönliche Gewissensentscheidung der Eheleute zu respektieren.
   Beide Dokumente behielten ihre Gültigkeit, betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Bis zum Frühjahr soll die Glaubenskommission jedoch unter Federführung von Kardinal Karl Lehmann neue weiter gehende Überlegungen aus heutiger Sicht präsentieren. Zollitsch: „Es geht nicht um eine Revision, sondern um eine Weiterführung angesichts der Fragen, die sich zusätzlich gestellt haben.” RVkna080926bp  

Benedikt XVI: “Humanae Vitae wichtiger denn je”

   Vor vierzig Jahren – am 25. Juli 1968 – veröffentlichte Paul VI. die Enzyklika „Humanae Vitae” über die Empfängnisverhütung. Aus Anlass des Jahrestages fand jetzt an der Päpstlichen Lateran- Universität eine internationale Tagung statt. Die Teilnehmer des Kongresses empfing Papst Benedikt XVI. in Audienz:
  „Vierzig Jahre nach der Veröffentlichung der Enzyklika ist nicht nur ihr Lehrinhalt unverändert wahr, es zeigt sich auch die Weitsicht, mit der das Problem behandelt worden ist. Die eheliche Liebe wird nämlich als ein ganzheitlicher Prozess beschrieben und bleibt nicht bei einer Trennung von Leib und Seele stehen; auch ist diese Liebe nicht allein Gefühlen unterworfen, die oft flüchtig und fragwürdig sind, sondern sie nimmt die Einheit der Person ernst und die Tatsache, dass die Eheleute alles miteinander teilen, wenn sie sich gegenseitig schenken im Versprechen einer treuen und exklusiven Liebe, die Frucht einer wirklich freien Wahl ist.”
Die in Humane Vitae ausgedrückte Wahrheit bleibe unverändert, so Benedikt XVI.
   „Im Gegenteil, gerade im Licht neuer wissenschaftlicher Entdeckungen ist ihre Lehre aktueller denn je und provoziert eine Reflexion über die ihr innewohnenden Werte nachzudenken. Das Schlüsselwort, um angemessen ihre Inhalte zu verstehen, bleibt die Liebe … In einer Kultur, in der das Haben über Das Sein dominiert, riskiert das menschliche Leben seinen Wert zu verlieren. Wenn die Ausübung der Sexualität sich in eine Droge verwandelt, die den Partner den eigenen Sehnsüchten und Interessen unterwirft, ohne die Zeiten der geliebten Person zu respektieren, dann geht es nicht mehr nur darum, das wahre Verständnis von Liebe zu verteidigen, sondern zuallererst die Würde der Person überhaupt. Als Gläubige können wir niemals zulassen, dass die Vorherrschaft der Technologie den Wert der Liebe und die Heiligkeit des Lebens zerstört.”
   Angesichts des oft fragwürdigen Verhaltens von jungen Menschen sei eine Erziehung „zum Leben” dringend geboten:„Ich hoffe wirklich sehr, dass man sich ganz besonders der Jugendlichen annimmt, damit sie den wahren Sinn der Liebe lernen und sich durch eine angemessene Erziehung auf die Sexualität vorbereiten, ohne sich von flüchtigen Botschaften abbringen zu lassen, die das Erreichen des Wesens der Wahrheit behindern, um die es hier geht. Sich falsche Vorstellungen über die Liebe zu machen oder sich Illusionen hinzugeben, was die ursprüngliche Verantwortung angeht, die wahr- zunehmen man aufgerufen ist, wenn man seine Sexualität ausübt, gereicht einer Gesellschaft nicht zur Ehre, die für sich die Prinzipien von Freiheit und Demokratie in Anspruch nimmt. Die Freiheit muss sich mit der Wahrheit verbinden und die Verantwortung mit der Kraft zur Hingabe an den anderen, die auch Opfer einschließt; ohne diese Elemente kann die Gemeinschaft der Menschen nicht wachsen, und ständig lauert die Gefahr, sich in einem Zirkel erstickenden Egoismus einzuschließen.” rv080510mc
Vor den Vertretern der katholischen Familienverbände ergänzte Papst Benedikt XVI.:
   „Die biblische Offenbarung ist ja zuallererst Ausdruck einer Liebesgeschichte, nämlich der Geschichte vom Bund Gottes mit den Menschen: Das ist der Grund, warum die Geschichte der Liebe und der Verbindung eines Mannes und einer Frau im Bund der Ehe von Gott als Symbol der Heilsgeschichte übernommen wurde. Genau darum ist die Gemeinschaft des Lebens und der Liebe, die auf der Ehe eines Mannes und einer Frau gründet, die eine Familie bildet, ein unersetzliches Gut für die gesamte Gesellschaft, das nicht mit anderen Formen des Zusammenlebens verwechselt oder gleichgestellt werden darf.” rv080516

In der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung schreibt Angelika Wölk in einem Leitartikel
über 40 Jahre "Humanae vitae" - Eine Kluft, die blieb.
   Als Papst Paul VI. vor 40 Jahren die Enzyklika “Humanae vitae” veröffentlichte, setzte er einen Prozess in Gang, der bis heute andauert und der für die katholische Kirche durchaus tragisch zu nennen ist. Denn sie schuf eine Kluft im Bewusstsein vieler Katholiken. Die Enzyklika, die schon bald als “Pillenenzyklika” in die Geschichte einging, beförderte die Trennung zwischen Kirche und Welt, Kirche und Sexualmoral, und sie hat die Glaubwürdigkeit der Kirche stark erschüttert. Und bis heute ist es ihr nicht wirklich gelungen, die eigenen Gläubigen von ihrem Verbot der künstlichen Empfängnisverhütung, von “Pille” und Kondom, ganz zu überzeugen.
   Vor allem jedoch stürzte sie damals viele katholische Frauen in einen ernsten Gewissenskonflikt. Denn die hormonelle Verhütung, seit 1960 auf dem Markt, war zum Symbol der sexuellen Befreiung schlechthin geworden. Über mögliche medizinische Folgeschäden sprach damals kaum jemand und die - scheinbar problemlose - Verhütung ungewollter Schwangerschaften empfanden viele Paare als riesigen Fortschritt. Als Paul VI. ihnen diesen “Fortschritt” verbot, wollten das viele Gläubige nicht akzeptieren. Es regte sich ungeahnter Protest. Eine erste Austrittswelle setzte ein.
   Die deutschen Bischöfe wollten mit ihrer “Königsteiner Erklärung” im August 1968 den Konflikt entschärfen. Ohne dem Schreiben aus Rom direkt zu widersprechen, erklärten sie Empfängnis- verhütung zu einer Gewissensentscheidung der Eheleute, nicht des Lehramts. Doch die Kluft zwischen Kirche und Welt vermochten auch sie nicht mehr zu schließen. Das Thema entwickelte sich zum Dauerkonflikt.
   Heute jedoch hat sich die Empörung über das Schreiben von 1968 längst gelegt. Viele Katholiken haben sich arrangiert und leben nach ihrer eigenen Sexualmoral. Und im Abstand von 40 Jahren wird auch erkannt, dass “Humanae vitae” außer dem Pillenverbot mehr zu bieten hatte. So warnte Paul VI. frühzeitig davor, Sex zum reinen Konsumartikel, zur Ware verkommen zu lassen. Eine Befürchtung, die sich in weiten Teilen der Welt leider bewahrheitet hat.
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40 Jahre „Humanae Vitae“
   Vor genau 40 Jahren - am 25. Juli 1968 - unterzeichnete Paul VI. die Enzyklika „Humanae vitae”. Der „L`Osservatore Romano” hat in einer Sonderbeilage zum Jahrestag der bis heute vieldiskutierten Enzyklika publiziert. Der Chefredakteur der Vatikanzeitung, Gian Maria Vian, stellt in seinem Leitartikel fest, dass die Enzyklika noch immer ein „authentisches Zeichen des Widerspruchs” sei, an das man sich nicht gern erinnere, „zweifellos wegen ihrer anspruchsvollen Lehre, die sich gegen den Zeitgeist stellte”. Die Enzyklika sei als „Pillenenzyklika” lächerlich gemacht worden, obwohl sie mit den „wichtigen neuen Erkenntnissen” des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Ehe übereinstimme, bedauert Vian. Die Enzyklika sei von den Polemiken gleichsam hinweggeschwemmt worden. Ange- sichts der neuen Entwicklungen der Biotechnik erscheine der Text von „Humanae vitae” allerdings als „klarsichtig und prophetisch”. Vian betont, dass die „beispiellose Opposition” gegen das päpstliche Dokument auch auf die „komplexe kulturelle Situation” jener Jahre zurückzuführen sei. Der Widerstand gegen „Humanae vitae” habe Paul VI. jedenfalls bewogen, „nie mehr die feierliche Form der Enzyklika” für seine Lehräußerungen zu verwenden.Vian ist Historiker und Spezialist für das Pontifikat von Paul VI.
   Die US-Bischofskonferenz hat im Zusammenhang mit dem 40-Jahr-Gedenken von „Humanae vitae” eine einwöchige Bewusstseinsbildungskampagne für natürliche Familienplanung gestartet. Es gehe um eine Einladung, das „Bild Gottes von der menschlichen Sexualität” zu feiern und zu ehren, heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz. In den Diözesen und Pfarrgemeinden werden Unterlagen und Seminare über natürliche Geburtenregelung und die entsprechende Lehre der Kirche angeboten.
RVkap080725sk
  
Eher offensiv erinnert die Kirchenführung in diesen Tagen an ein heikles Jubiläum: Vor vierzig Jahren wurde „Humanae Vitae” veröffentlicht, die Enzyklika zum Thema Familienplanung, die dem damaligen Papst Paul VI. viel Häme und Widerspruch eintrug. In dem Text bekräftigte der Papst die kirchliche Tradition im Bereich Ehe und Familie und wandte sich gegen künstliche Verhütungsmittel. Maria Luisa Di Pietro unterrichtet Bioethik an Roms Katholischer Universität; sie sagt:
   „Paul VI. hat in diesem Text vor dem Risiko einer tiefgehenden Banalisierung der Sexualität gewarnt. Gerade was diesen Punkt betrifft, ist seine Enzyklika heute sehr aktuell... Die schärfsten Angriffe richteten sich u.a. auf die Umsetzbarkeit der Lehre von „Humanae Vitae”; noch heute denken viele, das sei gar nicht machbar... Paul VI. hat die Aufmerksamkeit neu auf die Begriffe Körperlichkeit, Sexualität, Zusammenleben und verantwortliche Elternschaft gelenkt. Er sieht die Person als Ganzheit, im Respekt vor dem Paar und vor der Frau. Das ist eine Botschaft voller Hoff- nung – ein großes Erbe, das er uns hinterlassen hat.”
   „Authentisches Zeichen des Widerspruchs” – so hat die Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano” die Enzyklika vor zwei Tagen in einem Leitartikel genannt. Ihr Direktor Giovanni Maria Vian bekräftigt, die Kirche habe ein Recht, sich beim Thema Sexualität zu Wort zu melden:
   „Paul VI. selbst hat zwei Tage nach Veröffentlichung der Enzyklika auf diesen Einwand geant- wortet. Die Kirche äußert sich nach seinen Worten „als Expertin in Sachen Humanität”. Natürlich richtet sich die Enzyklika zunächst einmal an die Katholiken – aber sie wertet die Ehe als natürliches Gut und spricht damit eine allgemeine Wahrheit über den Menschen aus.”
   Positiv ist nach Meinung des Tübinger Moraltheologen Dietmar Mieth zu bewerten, dass die En- zyklika manche Entwicklung in der Reproduktionsmedizin gleichsam „prophetisch” vorhergesehen habe – Stichwort In-Vitro-Fertilisation, Klonen und andere Biotechnologien.
RVsk080727mc

Bu-HumVitae-Geheimnis-x   Ohne Umkehr keine Heilung

Christoph Casettis Überlegungen zur Enzyklika „Humanae vitae" rütteln auf

   Aus den Büchern, die aus Anlass der 40. Wiederkehr der Veröffentlichung von „Humanae vitae" auf dem Markt erschienen sind, sticht dieses Buch besonders hervor. Es ist der prophetischen Enzyklika Papst Pauls VI. und dem Umkreis der damit verbundenen Themen gewidmet. Am Anfang und am Ende des Bandes stehen zwei bedeutsame Ansprachen Papst Benedikts XVI., die dokumentieren, wie nahtlos die zwischenzeitlichen Pontifikate von Johannes Paul I. und II. sowie von Benedikt XVI. sich in die Lehre des Montini-Papstes einordnen oder sie weiterentwickeln.
   Bevor die Enzyklika im Wortlaut wiedergegeben wird, führt Domherr Casetti im zweiten Kapitel kenntnisreich in das Dokument ein. Vom gleichen Autor folgt danach eine aufschlussreiche „Chronologie zur Fragestellung von Humanae vitae", die das umstrittene Thema in das geschichtliche Ambiente einordnet und besonders deutlich die leidvollen Veränderungen aufgrund der Nichtbeachtung der lehr- amtlichen Weisungen dokumentiert - unter anderem auch durch manche unglücklichen bischöflichen und theologischen Erklärungen zwischen 1968 und 2008.
 Zum 20-jährigen Jubiläum hielt Papst Johannes II. 1988 eine viel beachtete Rede, die hier im 5. Kapitel dokumentiert wird. Die folgenden vierKapitel sind Berichten aus der Praxis und Zeugnissen über das Leben nach den Regeln der Verantwortlichen Elternschaft und der Natürlichen Empfängnisregelung gewidmet. Dieser Lebensstil beinhaltet überraschend viele und nur gute Begleiterscheinungen für eine verantwortlich gelebte und darum glückliche Ehe und Familie. Besondere Bedeutung erhält ein Auszug aus der Predigt von Kardinal Christoph Schönborn an europäische Bischöfe, die er im März 2008 im Abendmahlssaal in Jerusalem hielt. Darin hält er den europäischen Bischöfen den Spiegel vor und be- kennt mutig und selbstkritisch: „Wir hatten nicht den Mut, ein klares JA zu Humanae vitae zu sagen." Das vielfältige NEIN, das damals auch aus bischöflichen Verlautbarungen klang (manchmal war es ein gequältes JEIN) nennt der Kardinal ganz offen „eine Sünde". Es gab rühmliche Ausnahmen: neben dem damaligen Erzbischof und Kardinal Karol Woityla in Krakau war es der Ostberliner Kardinal Bengsch, der einen prophetischen Text für die Deutsche Bischofskonferenz vorbereitet hatte. „Aber dieser Text ist verschwunden und erschie¬nen ist die Königsteiner Erklärung, welche die katholische Kirche in Deutschland geschwächt hat, das JA zum Leben zu sagen.  „Heute tragen wir alle in unseren Kirchen und in unseren Diözesen die Last der Kon¬sequenzen dieser Sünde" (S. 132f).
   Wer sich die Situation unserer ehe- und familienpastoralen Lage in Deutschland 40 Jahre nach Humanae vitae ungeschminkt und realistisch vor Augen führt, wird wohl oder übel diesen klaren, mutigen und prophetischen Worten des Wiener Kardinals zustimmen müssen. Wann finden Bischöfe in Deutschland den Mut, sich und die katholischen Ehen aus dieser Fessel zu befreien? Denn ohne Umkehr wird keine Heilung stattfinden. Das vorliegende Buch könnte dazu aufrütteln.
Christoph Casetti: Geheimnis ehelicher Liebe. Humanae vitae - 40 Jahre danach. Christiana-Verlag,- Stein am Rhein, 2008, 143 Seiten, ISBN 978-3-902336-98-9, EUR 9,80
DT091203NorbertMartin

Gedenken an Paul VI.  Paul-VI.xx

   Papst Paul VI. wusste sehr gut, dass er in bestimmten Punkten seiner Lehre die öffentliche Meinung gegen sich hatte. Das sagte Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone bei einem Gottesdienst in Castel Gandolfo zum Gedenken an den vor 30 Jahren verstorbenen Montini-Papst.
   „Einige seiner prophetischen Entscheidungen, denken wir an die Enzyklika „Humanae Vitae”, haben dazu geführt, dass Papst Paul sich nahezu isoliert und unverstanden wiederfand, ungerechterweise sogar von der dominierenden öffentlichen Meinung bekämpft. In einer Generalaudienz 1968 vertraute er den Gläubigen an, er habe in einer so heiklen Frage wie der ehelichen Moral nach Beratungen mit vielen Fachleuten sein Gewissen ganz in den Dienst der Wahrheit gestellt und versucht, die gött- liche Norm zu interpretieren. Es war ihm klar, dass ein großer Teil der öffentlichen Meinung gegen ihn war, mit Rückwirkungen auch auf die kirchliche Gemeinschaft. Aber er zögerte nicht zu entscheiden. Und er tat es für das wahre Wohl des Mannes und der Frau.” rv080807gs

Vatikan-Erzbischof: „Humanae Vitae war prophetisch”
   40 Jahre „Humanae Vitae” - ein Vatikanerzbischof spricht von einem „prophetischen Text”. Erzbischof Rino Fisichella leitet die Lateran-Universität und die Päpstliche Akademie für das Leben; er meint:
   „Paul VI. wollte vor allem einen Wunsch verwirklichen, den das Konzil ausgesprochen hatte. Wir sollten also vor allem die Kontinuität der Lehre von „Humanae Vitae” mit dem sehen, was die Kon- zilsväter gefordert hatten, nämlich eine ehrliche Aussage zur Weitergabe des Lebens. „Humanae Vitae” ruht auf zwei Prinzipien. Zum einen das Naturrecht, die wahre Anerkennung der Gleichheit der Personen im Respekt der natürlichen Ordnung, ohne zu irgendwelchen Techniken Zuflucht zu nehmen. Und zweitens eine Erinnerung an die Verantwortung. Vergessen wir nicht, dass „Humanae Vitae” von verantworteter Vater- und Mutterschaft spricht; es geht um eine Wahl, die nicht dem Zufall über- lassen ist, sondern um eine verantwortliche Wahl. Ich glaube wirklich, dass diese Lehre doch sehr vorausschauend war.”
  Vor der Veröffentlichung der Enzyklika hatte eine vom Papst gebildete Kommission nicht zu einer einheitlichen Haltung zur künstlichen Empfängnisverhütung gefunden. Erzbischof Fisichella: 
  „Paul VI. hat lange überlegt, und meiner Meinung nach konnte er gar nicht anders, als dann das zu lehren, was in Kontinuität mit der bisherigen Lehre der Kirche immer und überall stand. Natürlich war in einem solchen Jahr 1968 ein solcher Text sofort ein Zeichen des Widerspruchs – aber der Papst hat mit großem Mut die Kontinuität der Tradition betont. Die Wahrheit wird nicht von der Mehrheit bestimmt, sondern sie bestimmt sich aus der Treue zum Evangelium und zur Lehre der Kirche.”
   Die italienische Tageszeitung „Corriere della Sera” hat an diesem Freitag eine Anzeige veröffentlicht, die den Titel „Offener Brief an den Papst” trägt. Darin üben kirchenkritische Gruppen harsche Kritik an „Humanae Vitae”. Vatikan-Sprecher Federico Lombardi hat auf die Anzeige mit einer harschen Erklärung reagiert. Darin spricht der Jesuit von „bezahlter Propaganda für Verhütungsmittel”. Sie berühre noch nicht einmal entfernt die Kernfragen, die „Humanae Vitae” behandle.
  „Außerdem ist der härteste Vorwurf, dass nämlich die katholische Position die Verbreitung von Aids begünstige und damit von Schmerz und Tod, eindeutig unbegründet. Die Verbreitung von Aids ist völlig unabhängig von der religiösen Konfession der jeweiligen Bevölkerung und vom Einfluss der kirchlichen Hierarchien; und eine Politik, die als Antwort auf Aids vor allem auf die Verbreitung von Kondomen setzte, ist weithin gescheitert. Die Antwort auf Aids braucht viel tiefgehendere und klarere Maß- nahmen, und da ist die Kirche in vielerlei Hinsicht aktiv.” rv080725sk
Kardinal Schönborn kritisiert neuerlich „Nein zum Leben"
   Kardinal Christoph Schönborn hat seine Kritik an der Mariatroster Erklärung, die in Österreich vor vier Jahrzehnten - vergleichbar der Königsteiner Erklärung in Deutschland - zur Enzyklika Humanae vitae Stellung nahm, bekräftigt. In der ORF-Sendung „Orientierung” meinte er zu dieser Erklärung der österreichischen Bischöfe, man habe „aus der damaligen Situation verständlich” gehandelt, aber doch nicht die richtige Option getroffen”. Schönborn hatte im März in einer Predigt in Jerusalem ein dreifaches Nein Europas zum Leben analysiert: „Das erste Mal im Jahr 1968 - wir feiern jetzt 40 Jahre -  durch das Ablehnen von Humanae vitae. Das zweite Mal im Jahr 1975, als die Abtreibungs- gesetze Europa überschwemmt haben.” Das dritte Nein zum Leben sieht der Wiener Erzbischof in einer Gleichstellung homosexueller Gemeinschaften mit der Ehe. In mehreren österreichischen Medien wurde Schönborns Kritik an der Mariatroster Erklärung als Kritik an seinem Vorvorgänger Franz König, der damals Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz und Erzbischof von Wien war, gedeutet, zumal Schönborn in Jerusalem gesagt hatte, „dass das Nein zum Leben auch eine Sünde von uns Bischöfen ist”. In dem ORF-Interview begründete Schönborn seine Position mit der „demographischen Implosion” Europas, die ein „irreversibler Prozess” sei. Die „Verhütung von neuem Leben” sei ein „Nein zum Leben”. Schönborn wörtlich: „Es geht um die Frage: Was macht uns Mut zur Familie und zu Kindern.” 
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ENZYKLIKA PAPST PAULS VI.   Paul-VI-x HUMANAE VITAE

ÜBER DIE RECHTE ORDNUNG DER WEITERGABE MENSCHLICHEN LEBENS

AN DIE EHRWÜRDIGEN BRÜDER, DIE PATRIARCHEN, DIE ERZBISCHÖFE, BISCHÖFE
UND DIE ÜBRIGEN ORTSORDINARIEN, DIE MIT DEM APOSTOLISCHEN STUHL IN FRIEDEN UND GEMEINSCHAFT LEBEN, AN DEN KLERUS UND DIE CHRISTGLÄUBIGEN DES GANZEN KATHOLISCHEN ERDKREISES SOWIE AN ALLE MENSCHEN GUTEN WILLENS. PAPST PAUL VI.

Ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter! Gruss und Apostolischen Segen!
DIE WEITERGABE DES LEBENS
1. Die überaus ernste Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben, durch die die Gatten freie und bewusste Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, erfüllt sie immer mit grosser Freude; doch ist die Freude vielfach mit nicht geringen Schwierigkeiten und Bedrängnissen verbunden.
Zu allen Zeiten stellte die Erfüllung dieser Aufgabe das Gewissen der Gatten vor schwere Probleme. Die jüngste Entwicklung jedoch, die die menschliche Gesellschaft nimmt, bringt derartige Veränderungen mit sich, dass sich neue Fragen erheben, denen die Kirche sich stellen muss, weil sie aufs engste mit menschlichem Leben und Glück zusammenhängen.
I. NEUE PROBLEMSTELLUNGEN
2. Die Veränderungen sind wirklich bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst handelt es sich um die rasche Bevölkerungszunahme: viele fürchten, dass die Weltbevölkerung schneller zunimmt, als die zur Verfügung stehende Nahrung erlaubt. Dadurch wächst die Not in vielen Familien und in den Entwicklungsländern. Das kann staatliche Regierungen leicht dazu drängen, diese Gefahr mit radikalen Massnahmen zu bekämpfen. Dazu erschweren nicht nur Arbeits- und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte Ansprüche wirtschaftlicher Art und im Hinblick auf die Erziehung und den Unterricht der Jugend den angemessenen Unterhalt einer grösseren Zahl von Kindern.
Wir erleben auch einen gewissen Wandel in der Auffassung von der Persönlichkeit der Frau und ihrer Aufgabe in der menschlichen Gesellschaft, ebenso in der Auffassung vom Wert der Gattenliebe in der Ehe und in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese Liebe.
Schliesslich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt des Menschen in der Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler Auswertung in Betracht zu ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen: auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln.
3. Diese Sachlage wirft neue Fragen auf. Wäre es nicht angebracht, angesichts der gegenwärtigen Lebensverhältnisse und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr für die Harmonie und gegenseitige Treue der Gatten hat, die heute geltenden sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, dass diese unter Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können?
Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen Bereich angewandt werden und damit die Planung einer weniger grossen, aber vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen physisch unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und vorausschauende Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten, dass das Ziel des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzem aufgegeben sei als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten Verantwortungsbewusstsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen Regelmässigkeiten.
ZUSTÄNDIGKEIT DES LEHRAMTES
4. Zweifellos forderten solche Fragen vom kirchlichen Lehramt eine neue und vertiefte Überlegung über die Prinzipien der Ehemoral, die ihre Grundlage im natürlichen Sittengesetz haben, das durch die göttliche Offenbarung erhellt und bereichert wird.
Kein gläubiger Christ wird bestreiten, dass die Auslegung des natürlichen Sittengesetzes zur Aufgabe des kirchlichen Lehramtes gehört. Denn zweifellos hat - wie Unsere Vorgänger wiederholt ausgesprochen haben1 Christus Jesus, als er dem Petrus und den übrigen Aposteln an seiner göttlichen Gewalt Anteil gab und sie aussandte, alle Völker zu lehren, was er uns geboten hat,2 sie zu zuverlässigen Wächtern und Auslegern des ganzen Sittengesetzes bestellt, das heisst nicht nur des evangelischen, sondern auch des natürlichen Sittengesetzes. Denn auch das natürliche Sittengesetz bringt den Willen Gottes zum Ausdruck, und dessen treue Befolgung ist ja allen Menschen zum ewigen Heil notwendig.3
In Erfüllung dieses Auftrags hat sich die Kirche zu allen Zeiten, besonders oft in letzter Zeit über die Natur der Ehe, über die sittlich geordnete Inanspruchnahme der ehelichen Rechte und die Pflichten der Eheleute in übereinstimmenden Dokumenten geäussert.4
SPEZIELLE STUDIEN
5. Im Bewusstsein dieser gleichen Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger Johannes XXIII. im März 1963 eingesetzten Ausschuss bestätigt und erweitert. Ihm gehörten ausser vielen Gelehrten aus den betreffenden Fachgebieten auch Ehepaare an. Dieser Ausschuss sollte Gutachten einholen über die Fragen, die das eheliche Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung aufwirft; er sollte darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so vorlegen, dass das kirchliche Lehramt eine den Erwartungen nicht nur der Gläubigen, sondern auch der übrigen Welt entsprechende Antwort geben könnte.5 Das Forschungsergebnis der Sachkundigen und die Gutachten vieler Unserer Brüder im Bischofsamt, die sie teils aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns erbeten waren, erlaubten Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus sorgfältiger zu bedenken. Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.
DIE ANTWORT DES LEHRAMTS
6. Die Folgerungen jedoch, zu denen der Ausschuss gelangt war, konnten für Uns kein sicheres und endgültiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben hätte, ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung des Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen über die vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem, weil einige Lösungsvorschläge auftauchten, die von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen.
Daher wollen Wir nun nach genauer Prüfung der Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach inständigem Gebet zu Gott, in Kraft des von Christus Uns übertragenen Auftrags auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.
II. GESAMTSCHAU DES MENSCHEN
7. Die Frage der Weitergabe menschlichen Lebens darf - wie jede andere Frage, die das menschliche Leben angeht - nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen, soziologischen Gesichtspunkten gesehen werden; man muss vielmehr den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist; nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche und ewige. Da nun viele, die sich für künstliche Geburtenregelung einsetzen, sich dabei auf die Forderungen der ehelichen Liebe und der verantwortlichen Elternschaft berufen, ist es nötig, diese beiden bedeutsamen Elemente des ehelichen Lebens genauer zu bestimmen und zu beleuchten. - Dabei wollen Wir vor allem zurückgreifen auf die Pastoralkonstitution «Gaudium et Spes», in der sich jüngst das Zweite Vatikanische Konzil mit sehr hoher Autorität dazu geäussert hat.
DIE EHELICHE LIEBE
8. Die eheliche Liebe zeigt sich uns in ihrem wahren Wesen und Adel, wenn wir sie von ihrem Quellgrund her sehen; von Gott, der «Liebe ist6», von ihm, dem Vater, «nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen trägt7».
Weit davon entfernt, das blosse Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, dass sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschliesslich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens.
Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.
EIGENART DER EHELICHEN LIEBE
9. In diesem Licht wird die besondere Eigenart und Forderung der ehelichen Liebe deutlich. Es kommt sehr darauf an, dass man davon die rechte Vorstellung hat.
An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heisst als sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt darum nicht nur Trieb und Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch stärker zu werden: so werden dann die Gatten ein Herz und eine Seele und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung.
Weiterhin ist es Liebe, die aufs Ganze geht, jene besondere Form personaler Freundschaft, in der die Gatten alles grossherzig miteinander teilen, weder unberechtigte Vorbehalte machen noch ihren eigenen Vorteil suchen. Wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, dass er durch seine Ganzhingabe bereichern darf.
Die Liebe der Gatten ist zudem treu und ausschliesslich bis zum Ende des Lebens; so wie sie Braut und Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und klar bewusst durch das gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben. Niemand kann behaupten, dass die Treue der Gatten - mag sie auch bisweilen schwer werden - unmöglich sei. Im Gegenteil. Zu allen Zeiten hatte sie ihren Adel und reiche Verdienste. Beispiele sehr vieler Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür: Treue entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber hinaus eine Quelle innigen, dauernden Glücks.
Diese Liebe ist schliesslich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will. «Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiss die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei.8»
VERANTWORTLICHE ELTERNSCHAFT
10. Deshalb fordert die Liebe von den Ehegatten, dass sie ihre Aufgabe verantwortlicher Elternschaft richtig erkennen. Diese Aufgabe, auf die man heute mit gutem Recht ganz besonderen Wert legt, muss darum richtig verstanden werden. Sie muss aber unter verschiedenen, berechtig- ten, miteinander zusammenhängenden Gesichtspunkten betrachtet werden.
Was zunächst die biologischen Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewusste Elternschaft die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören.9
Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft betrifft, so meint verantwortungsbewusste Elternschaft ihre erforderliche Beherrschung durch Vernunft und Willen.
Im Hinblick schliesslich auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet verantwortungsbewusste Elternschaft, dass man entweder, nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem grösseren Kinderreichtum entschliesst, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten.
Endlich und vor allem hat verantwortungsbewusste Elternschaft einen inneren Bezug zur sogenannten objektiven sittlichen Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist, und deren Deuterin das rechte Gewissen ist. Die Aufgabe verantwortungsbewusster Elternschaft verlangt von den Gatten, dass sie in Wahrung der rechten Güter- und Wertordnung ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber ihrer Familie und der menschlichen Gesellschaft anerkennen.
Daraus folgt, dass sie bei der Aufgabe, das Leben weiterzugehen, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab. Sie sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den anderseits die beständige Lehre der Kirche kundtut.10
ACHTUNG VOR DEM WESEN UND DER ZIELSETZUNG DES EHELICHEN AKTES
11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen und die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat, «zu achten und zu ehren11»; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt, geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so gefügt, dass diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen. Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun, dass «jeder eheliche Akt» von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muss.12
UNTRENNBARKEIT VON LIEBENDER VEREINIGUNG UND FORTPFLANZUNG
12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen.
Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemässheit dieser Lehre zu erfassen.
TREUE ZUM SCHÖPFUNGSPLAN GOTTES
13. Man weist ja mit Recht darauf hin, dass ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, dass solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muss man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe geniesst und anderseits - wenn auch nur teilweise - Sinn und Ziel dieser Gabe ausschliesst, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe geniesst und sich dabei an die Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist. «Das menschliche Leben muss allen etwas Heiliges sein», mahnt Unser Vorgänger Johannes XXIII., «denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische Eingreifen Gottes.13.»
UNERLAUBTE WEGE DER GEBURTENREGELUNG
14. Gemäss diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmässiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen.14
Gleicherweise muss, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden.15
Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.16 Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, dass solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein grösseres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern17, so ist es dennoch niemals erlaubt -auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen18: das heisst etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muss; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.
ERLAUBTE THERAPEUTISCHE MITTEL
15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Massnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungs- verhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, dass diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird.19
ERLAUBTE INANSPRUCHNAHME DER UNFRUCHTBAREN PERIODEN
16. Doch dieser Lehre der Kirche über die Gestaltung der ehelichen Sittlichkeit halten einige heute entgegen, wie schon oben (Nr. 3) erwähnt, es sei Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des Menschen entsprechen. Ja, man fragt: Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen Situationen künstliche Geburtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit mehr Frieden und Eintracht in der Familie erreichen und für die Erziehung schon lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann? Auf diese Frage ist entschieden zu antworten: Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht, das den vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet; aber ebenso betont sie, dass man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muss.
Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten - Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äusseren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, dass die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden.20.
Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft - auch wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und schwerwiegende Gründe angeführt werden. Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmässig Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, dass sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, dass nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.
ERNSTE FOLGEN DER METHODEN EINER KÜNSTLICHEN GEBURTENREGELUNG
17. Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der Mensch ist, und um zu begreifen, dass der Mensch - besonders der jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist - anspornender Hilfe bedarf, um das Sittengesetz zu beobachten, und dass es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muss man wohl befürchten: Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum blossen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet.
Schliesslich ist sehr zu bedenken, welch gefährliche Macht man auf diese Weise jenen staatlichen Behörden in die Hand gäbe, die sich über sittliche Grundsätze hinwegsetzen. Wer könnte es Staatsregierungen verwehren, zur Überwindung der Schwierigkeiten ihrer Nationen für sich in Anspruch zu nehmen, was man Ehegatten als erlaubte Lösung ihrer Familienprobleme zugesteht? Wer könnte Regierungen hindern, empfängnisverhütende Methoden zu fördern, die ihnen am wirk- samsten zu sein scheinen, ja sogar ihre Anwendung allgemein vorzuschreiben, wo immer es ihnen notwendig erscheint? Auf diese Weise könnte es geschehen, dass man, um Schwierigkeiten per- sönlicher, familiärer oder sozialer Art, die sich aus der Befolgung des göttlichen Gesetzes ergeben, zu vermeiden, es dem Ermessen staatlicher Behörden zugestände, sich in die ganz persönliche und intime Aufgabe der Eheleute einzumischen.
Will man nicht den Dienst an der Weitergabe des Lebens menschlicher Willkür überlassen, dann muss man für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen Körper und seine natürlichen Funk- tionen unüberschreitbare Grenzen anerkennen, die von niemand, sei es Privatperson oder öffent- liche Autorität, verletzt werden dürfen. Diese Grenzen bestimmen sich einzig aus der Ehrfurcht, die dem menschlichen Leibe in seiner Ganzheit und seinen natürlichen Funktionen geschuldet wird: und zwar entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen und dem recht verstandenen sogenannten Ganzheitsprinzip, so wie es Unser Vorgänger Pius XII. erläutert hat.21
DIE KIRCHE ALS GARANT DER WAHREN WERTE DES MENSCHEN
18. Es ist vorauszusehen, dass vielleicht nicht alle diese überkommene Lehre ohne weiteres annehmen werden-, es werden sich, verstärkt durch die modernen Kommunikationsmittel, zu viele Gegenstimmen gegen das Wort der Kirche erheben. Die Kirche aber, die es nicht überrascht, dass sie ebenso wie ihr göttlicher Stifter gesetzt ist «zum Zeichen, dem widersprochen wird22», steht dennoch zu ihrem Auftrag, das gesamte Sittengesetz, das natürliche und evangelische, demütig, aber auch fest zu verkünden.
Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser beiden Gesetze; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nachdem wahren Wohl des Menschen widerspricht.
Indem sie das eheliche Sittengesetz unverkürzt wahrt, weiss die Kirche sehr wohl, dass sie zum Aufbau echter, menschlicher Kultur beiträgt; darüber hinaus spornt sie den Menschen an, sich nicht seiner Verantwortung dadurch zu entziehen, dass er sich auf technische Mittel verlässt; damit sichert sie die Würde der Eheleute. Indem die Kirche so dem Beispiel und der Lehre unseres göttlichen Erlösers getreu vorgeht, zeigt sie, dass ihre aufrichtige und uneigennützige Liebe den Menschen begleitet: sie will ihm helfen in dieser Welt, dass er wirklich als Kind am Leben des lebendigen Gottes teilhat, der aller Menschen Vater ist.23
III. DIE KIRCHE ALS MUTTER UND LEHRMEISTERIN
19. Unsere Worte wären nicht der volle und deutliche Ausdruck der Gedanken und Sorgen der Kir- che, der Mutter und Lehrmeisterin aller Völker, wenn sie den Menschen, die sie zur treuen Befolgung von Gottes Gebot über die Ehe auffordern, nicht auch in den schweren Situationen, unter denen heute Familien und Völker leiden, Hilfen böten bei der Durchführung einer sittlich geordneten Geburtenregelung. Die Kirche kann sich ja zu den Menschen nicht anders verhalten als unser göttlicher Erlöser: sie kennt die Schwachheit der Menschen, sie hat Erbarmen mit den Scharen, sie nimmt sich der Sünder an; sie muss aber jenes Gesetz lehren, das wirklich das Gesetz des menschlichen Lebens ist: jenes Lebens, das auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgeführt, von Gottes Geist bewegt wird.24
MÖGLICHKEIT DER BEOBACHTUNG DES GÖTTLICHEN GESETZES
20. Die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet, erscheint zweifellos vielen schwer, ja sogar ganz unmöglich. Aber wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt dieses Gesetz vom einzelnen Menschen, von der Familie und von der menschlichen Gesellschaft feste Entschlüsse und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist nicht möglich ohne die helfende Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen stützt und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, dass diese Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum Wohl der menschlichen Gesellschaft.
SELBSTBEHERRSCHUNG
21. Sittlich geordnete Geburtenregelung aber verlangt von den Gatten vor allem eine volle Anerkennung und Wertschätzung der wahren Güter des Lebens und der Familie, ferner eine ständige Bemühung um allseitige Beherrschung ihrer selbst und ihres Trieblebens. Ganz sicher ist diese geistige Herrschaft über den Naturtrieb ohne Askese nicht möglich. Nur so vermag man die dem ehelichen Leben eigentümlichen Ausdrucksformen der Liebe in Einklang zu bringen mit der rechten Ordnung. Das gilt besonders für jene Zeiten, in denen man Enthaltsamkeit üben muss. Solche Selbstzucht, Ausdruck ehelicher Keuschheit, braucht keineswegs der Gattenliebe zu schaden; sie erfüllt sie vielmehr mit einem höheren Sinn für Menschlichkeit. Solche Selbstzucht verlangt zwar beständiges Sich-Mühen; ihre heilsame Kraft aber führt die Gatten zu einer volleren Entfaltung ihrer selbst und macht sie reich an geistlichen Gütern. Sie schenkt der Familie wahren Frieden und hilft, auch sonstige Schwierigkeiten zu meistern. Sie fördert bei den Gatten gegenseitige Achtung und Besorgtsein füreinander; sie hilft den Eheleuten, ungezügelte Selbstsucht, die der wahren Liebe widerspricht, zu überwinden, sie hebt bei ihnen das Verantwortungsbewusstsein für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie verleiht den Eltern bei der Erziehung der Kinder eine innerlich begründete, wirkungsvollere Autorität: dementsprechend werden dann Kinder und junge Menschen mit fortschreitendem Alter zu den wahren menschlichen Werten die rechte Einstellung bekommen und die Kräfte ihres Geistes und ihrer Sinne in glücklicher Harmonie entfalten.
SCHAFFUNG EINER FÜR DIE KEUSCHHEIT GEDEIHLICHEN ATMOSPHÄRE
22. Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesellschaft verantwortlich sind, an die Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlechtlich zuchtvolles Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung der sittlichen Ordnung.
Alle, denen der Fortschritt der menschlichen Kultur und der Schutz der wesentlichen Güter der Seele am Herzen liegt, müssen einstimmig verurteilen, was bei den modernen Massenmedien dazu beiträgt, die Sinne aufzupeitschen und Sittenverfall zu verbreiten, ebenso jede Form von Pornographie in Schrift, Wort und Darstellung. Man soll doch nicht versuchen, solche Entartung mit Berufung auf Kunst und Wissenschaft zu rechtfertigen25 oder mit dem Hinweis auf die Freiheit, die vielleicht in diesem Bereich die staatlichen Stellen gewähren.
APPELL AN DIE STAATLICHEN BEHÖRDEN
23. Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt, und die soviel zur Wahrung der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, dass die guten Sitten eurer Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, dass durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen. Um das Problem des Bevölkerungszuwachses zu lösen, kann und muss die staatliche Gewalt einen anderen Weg gehen: den einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik, die das Sittengesetz und die Freiheit der Bürger sicherstellt.
Wir wissen sehr wohl um die Schwierigkeiten, die hier die Regierungen haben, zumal in den Entwicklungsländern. Unser Verständnis für diese begründeten Sorgen beweist Unsere Enzyklika «Populorum progressio». Hier aber wiederholen Wir mit Unserem Vorgänger Johannes XXIII.: «Bei Behandlung und Lösung dieser Fragen darf der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die im Widerspruch zu seiner Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut angeboten werden, die vom Menschen und seinem Leben rein materialistisch denken. Unserer Überzeugung nach lässt sich die Frage nur lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschheitsgeschlechts die echt menschlichen Güter und Werte geachtet und gemehrt werden.26»
Sehr zu Unrecht würde man die göttliche Vorsehung für das verantwortlich machen, was im Gegenteil eine Folge kurzsichtiger Politik ist, mangelnden Sinns für soziale Gerechtigkeit, selbst- süchtiger Bereicherung, schliesslich fauler Nachlässigkeit in der Übernahme von Anstrengungen, die ein Volk mit all seinen Bürgern zu höherem Lebensstandard führen könnten.27 Möchten doch alle Verantwortlichen, auf die es ankommt - wie es einige schon ausgezeichnet tun -, immer wieder mit allen Kräften ans Werk gehen. Man darf nicht nachlassen im Eifer, sich innerhalb der grossen Menschenfamilie gegenseitig zu helfen; hier öffnet sich, meinen Wir, ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld für die grossen überstaatlichen Einrichtungen.
AN DIE WISSENSCHAFTLER
24. Wir möchten nun Unsern Appell an die Männer der Wissenschaft richten, «die dem Wohl von Ehe und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen, wenn sie durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen für eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klären versuchen28». Vor allem ist zu wünschen - was schon Pius XII. gesagt hat -, dass aufbauend auf dem Wissen um die natürlichen Zyklen die Medizin für eine sittlich geordnete Geburtenregelung sichere Grundlagen zu schaffen vermag29. So werden dann die Wissenschaftler - besonders die Katholiken unter ihnen - durch ihren Beitrag beweisen, dass es so ist, wie die Kirche lehrt: dass nämlich «es keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient30».
AN DIE CHRISTLICHEN EHELEUTE
25. Nun richtet sich Unser Wort insbesondere an Unsere Söhne und Töchter, besonders an diejenigen, die Gott beruft, ihm im Ehestand zu dienen. Indem die Kirche die unumstösslichen Forderungen des göttlichen Gesetzes weitergibt, verkündet sie das Heil und schliesst in den Sakramenten Wege der Gnade auf: dadurch wird der Mensch eine neue Schöpfung, die in Liebe und echter Freiheit dem erhabenen Plan seines Schöpfers und Erlösers entspricht und Sinn hat für die leichte Last Christi.31
Indem sie in Demut seiner Stimme folgen, sollen die christlichen Eheleute daran denken, dass ihre Berufung zum christlichen Leben, die in der Taufe gründet, im Sakrament der Ehe entfaltet und gefestigt wurde. So werden sie «gestärkt und gleichsam geweiht», um ihre Aufgaben treu erfüllen, ihre Berufung zur Vollendung führen und vor der Welt das ihnen aufgetragene christliche Zeugnis geben zu können.32 Diese Aufgabe hat der Herr ihnen anvertraut, damit sie den Menschen jenes heilige und doch milde Gesetz offenbar machen, das ihre gegenseitige Liebe und ihr Zusammenwirken mit der Liebe Gottes, des Urhebers menschlichen Lebens, innig vereint.
Dass für das Leben christlicher Eheleute bisweilen ernste Schwierigkeiten auftreten, leugnen Wir keineswegs: denn wie für jeden von uns ist auch für sie «die Pforte eng und schmal der Weg, der zum Leben führt33». Dennoch wird die Hoffnung auf dieses Leben wie ein hellstrahlendes Licht ihren Weg erleuchten, wenn sie tapferen Sinnes bemüht sind, «nüchtern, gerecht und gottesfürchtig in dieser Welt zu leben34», wohl wissend, dass «die Gestalt dieser Welt vergeht35».
Deshalb sollen die Eheleute die ihnen auferlegten Opfer bereitwillig auf sich nehmen, gestärkt durch den Glauben und die Hoffnung, die «nicht zuschanden werden lässt: denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ward36». Sie sollen ferner in inständigem Gebet die Hilfe Gottes erflehen und vor allem aus der immer strömenden Quelle der Eucharistie Gnade und Liebe schöpfen. Sollten aber Sünden ihren Weg hemmen, dann mögen sie nicht den Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur Barmherzigkeit Gottes ihre Zuflucht nehmen, die ihnen im Busssakrament in reichem Masse geschenkt wird. So können die Eheleute zu der ihnen als Gatten eigenen Vollkommenheit kommen wie der Apostel sie kennzeichnet:«Ihr Männer, liebet eure Frauen wie Christus die Kirche geliebt hat ... So sollen die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Hat doch niemand je sein eigenes Fleisch gehasst, sondern er hegt und pflegt es wie Christus seine Kirche ... Dieses Geheimnis ist gross: ich meine im Hinblick auf Christus und die Kirche. Wohlan, so liebe jeder von euch seine Frau ebenso wie sich selbst; die Frau aber stehe in Ehrfurcht zum Manne37.»
FAMILIENAPOSTOLAT
26. Eine der edelsten Früchte, die aus dem unentwegten Bemühen der Eheleute um die Befolgung des göttlichen Gesetzes heranreift, ist der häufige Wunsch der Eheleute, andere an ihrer Erfahrung teilhaben zu lassen. So fügt sich dem weiten Bereich der Laienberufung ein neues Apostolat ausgezeichneter Art ein: der Dienst jener aneinander, die in gleicher Situation stehen: die Eheleute übernehmen für andere Eheleute, denen gegenüber sie sich als Führer erweisen, eine apostolische Aufgabe. Das scheint heute eine besonders zeitgemässe Form des Apostolates zu sein38.
AN DIE ÄRZTE UND IHRE HELFER
27. Grosse Hochachtung zollen Wir den Ärzten und ihren Helfern, die in der Ausübung ihres Berufes mehr darauf schauen, was ein christliches Berufsethos von ihnen fordert als auf rein menschliche Interessen. Sie mögen beharrlich bei dem Vorsatz bleiben, sich für die Lösungen einzusetzen, die dem Glauben und der Vernunft entsprechen; sie mögen sich auch bemühen, ihre Berufskollegen für die gleiche Einstellung zu gewinnen. Zudem sollen sie es als besondere Aufgabe ihres Berufes betrachten, sich das notwendige Wissen zu erwerben, um in diesem schwierigen Bereich Eheleute, die zu ihnen kommen, recht beraten und ihnen verantwortbare Wege zeigen zu können, wie es mit Fug und Recht von ihnen erwartet wird.
AN DIE PRIESTER
28. Liebe Priester, liebe Söhne! Durch euren heiligen Beruf seid ihr Berater und geistliche Führer der einzelnen Menschen wie der Familien.
Voll Vertrauen möchten Wir Uns an euch wenden. Eure Pflicht ist es ja - Unser Wort gilt besonders den Lehrern der Moraltheologie -, die kirchliche Ehelehre unverfälscht und offen vorzulegen. An erster Stelle gebt ihr bei der Ausübung eures Amtes das Beispiel aufrichtigen Gehorsams, der innerlich und nach aussen dem kirchlichen Lehramt zu leisten ist. Wie ihr wohl wisst, verpflichtet euch dieser Gehorsam nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe, als wegen des Lichtes des Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten der Kirche bei der Darlegung der Wahrheit ausgestattet sind39. Ihr wisst auch, dass es zur Wahrung des innern Friedens der einzelnen und der Einheit des christlichen Volkes von grösster Bedeutung ist, dass in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem kirchlichen Lehramt gehorchen und die gleiche Sprache sprechen. Deshalb machen Wir Uns die eindringlichen Worte des grossen Apostels Paulus zu eigen und appellieren erneut an euch aus ganzem Herzen: «Ich ermahne euch, Brüder.... dass ihr alle in Eintracht redet; keine Parteiungen soll es unter euch geben, vielmehr sollt ihr im gleichen Sinn und in gleicher Überzeugung zusammenstehen40.»
29. Ferner, wenn nichts von der Heilslehre Christi zu unterschlagen eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muss dies immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war, nicht um die Welt zu richten, sondern zu retten41, war er zwar unerbittlich streng gegen die Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern.
Bei ihren Schwierigkeiten und Nöten sollten die Eheleute im Wort und im mitfühlenden Herzen des Priesters ein Echo der Stimme und der Liebe unseres Erlösers finden.
Redet mit Zuversicht, liebe Söhne, überzeugt, dass der Heilige Geist, welcher dem Lehramt bei der Darlegung der rechten Lehre beisteht, die Herzen der Gläubigen erleuchtet und sie zur Zustimmung einlädt. Es geht nicht ohne Gebet. Lehrt es die Eheleute; unterweist sie, dass sie oft, mit grossem Glauben, zu den Sakramenten der Eucharistie und der Busse kommen und niemals wegen ihrer Schwachheit den Mut verlieren.
AN DIE BISCHÖFE
30. Liebe und ehrwürdige Brüder im Bischofsamt! Am Ende dieses Rundschreibens wenden Wir Uns in Ehrerbietung und Liebe an euch. Mit euch teilen Wir besonders eng die Sorgen um das geistliche Wohl des Gottesvolkes. An euch richtet sich Unsere dringende Bitte: Setzt euch an der Spitze eurer Mitarbeiter, der Priester, und eurer Gläubigen restlos und unverzüglich ein für Schutz und Heiligkeit der Ehe; dafür, dass damit das Leben in der Ehe zu menschlicher und christlicher Vollendung kommt. Das sollt ihr als die grösste und verantwortungsvollste Aufgabe ansehen, die euch heute anvertraut ist. Ihr wisst sehr wohl, dass dieser Hirtendienst eine gewisse Abstimmung der pastoralen Bemühungen aufeinander erfordert, die alle Bereiche menschlichen Tuns umfasst: den wirtschaftlichen, den der Bildung und den gesellschaftlichen. Gleichzeitiger Fortschritt auf allen diesen Gebieten wird das Leben von Eltern und Kindern in der Familie erträglicher, leichter und froher machen. Bei ehrfürchtiger Wahrung von Gottes Plan mit der Welt wird auch das Leben der menschlichen Gesellschaft durch brüderliche Liebe reicher und durch wahren Frieden gesicherter werden.
AN ALLE MENSCHEN GUTEN WILLENS
31. Euch, ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter, und euch alle, Menschen guten Willens, rufen Wir auf zu einem wahrhaft grossen Werk der Erziehung und des Fortschritts und der Liebe. Wir stützen Uns dabei auf die feste Lehre der Kirche, die der Nachfolger des heiligen Petrus, gemeinsam mit den Brüdern im katholischen Bischofsamt, treu bewahrt und auslegt. Dieses wahrhaft grosse Werk, davon sind Wir fest überzeugt, gereicht sowohl der Welt wie der Kirche zum Segen. Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen. Für dieses grosse Werk erflehen Wir nicht nur euch allen, sondern besonders den Eheleuten, vom allheiligen und allbarmherzigen Gott die Fülle himmlischer Gnade und erteilen euch als deren Unterpfand von Herzen Unseren Apostolischen Segen.
Rom, bei St. Peter, am 25. Juli 1968, am Fest des heiligen Apostels Jakobus, im sechsten Jahre Unseres Pontifikats.     PAPST PAUL VI.

Anmerkungen:
1 Vgl. Pius IX., Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1846, Pii IX. P. M. Acta, Bd. 1, S. 9-10; Pius X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912, AAS 4 (1912), S. 658; Pius XL, Enz. Casti Connubii, 31. Dezember 1930, AAS 22 (1930). S. 579-581; Pius XII., Anspr. Magnificate Dominum, an den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov. 1954, AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961, AAS 53 (1961), S. 457.
2 Vgl. Mt., 28, 1819.
3 Vgl. Mt., 7, 21.
4 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; Leo XIII., Enz. Arcanum, 10. Febr. 1880, Acta Leonis XIII., 2 (1881), S. 26-29; Pius XI., Enz. Divini Illius Magistri, 31. Dez 1929, AAS 22 (1930), S. 56-61; Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 545-546; Pius XII., Anspr. An die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944, Anspr. und Radiobotschaften, VI, S. 191192; An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951, AAS 43 (1951), S. 835854; An den Kongress des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 195 1, AAS 43 (1951), S. 857859; An den 7. Kongress der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958, AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 446-447; Codex luris Canonici, c. 1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§ 1-2; Conc. Vat. II., Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 4752.
5 Vgl. Anspr. Paul VI., An das Kardinalskollegium, 23. Juni 1964, AAS 56 (1964), S. 588; An die Kommission zum Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie und der Geburten, 27. März 1965, AAS 57 (1965), S. 388; An den Nationalkongress der italienischen Vereinigung der Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt. 1966, AAS 58 (1966), S. 1168.
6 Vgl. 1 Jo., 4-8.
7 Vgl. Eph., 3, 15.
8 Vgl. Conc. Vat. II., Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50.
9 Vgl. S. Thom, Aqu., S. Th., I-II, qu. 94, a. 2.
10 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50 und 51.
11 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes. Nr. 49.
12 Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 92 (1930), S. 560; Pius XII., AAS 43 (1951), S. 843.
13 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.
14 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 562-564; Pius XII., Anspr. und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192; AAS 43 (1951), S. 842 bis 843; S. 857-859; Johannes XXIII., Enz. Pacem in Terris, 11. April 1963, AAS 55 (1963), S. 259260; Gaudium et Spes, Nr. 51.
15 Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl. Off., 22. Februar 1940, AAS 32 (1940), S. 73; Pius XII., AAS 43 (1951), S. 843-844; AAS 50 (1958), S. 734-735.
16 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 559-561; Pius XII., AAS 43 (1951), S. 843; AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 50 (1958), S. 734-735. Mater er Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.
17 Vgl. Pius XII., Anspr. an den Nationalkongress der Vereinigung kath. Juristen Italiens, 6. Dez. 1953, AAS 45 (1953), S. 798-799
18 Vgl. Röm., 3, 8.
19 Vgl. Pius XII., Anspr. an die Teilnehmer des Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8. 7. 1953, AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 50 (1958), S. 734-735.
20 Vgl. Pius XII., AAS 43 (1951), S. 846.
21 Vgl. AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 48 (1956), S. 461-462.
22 Vgl. Lk., 2, 34.
23 Vgl. Paul VI., Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.
24 Vgl. Röm., 8.
25 Vgl. Conc. Vat. II., Dekret Inter Mirifica, Über die sozialen Kommunikationsmittel, Nr. 67.
26 Vgl. Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.
27 Vgl. Enz. Populorum Progressio, Nr. 4855.
28 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 52.
29 Vgl. AAS 43 (1951), S. 859.
30 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 51.
31 Vgl. Mt., 11, 30.
32 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48; Conc. Vat.II., Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.
33 Mt., 7, 14; vgl. Hebr., 12, 11.
34 Vgl. Tit., 2, 12.
35 Vgl. I. Kor., 7, 31.
36 Vgl. Röm., 5, 5.
37 Eph., 5, 25, 28-29, 32-33.
38 Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35 und 41; Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48-49; Conc. Vat. II., Decretum Apostolicam Actuositatem, Nr. 11.
39 Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 25.
40 Vgl. I. Kor., 1, 10.
41 Vgl. Jo., 3, 17.

  Ab 2009 sind kirchliche Trauungen auch ohne Heirat auf einem Standesamt möglich. Grund ist eine Änderung des Personenstandrechts. Für die rechtlichen und steuerlichen Vorteile der Ehe zählt allerdings nach wie vor nur das Jawort vor dem Standesamt.  HAap080513

Trauringe-xx  Kirchliche Trauung künftig ohne Standesamt möglich

 Kirchliche Trauungen sind nach dem im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedeten neuen Personenstandsrecht ab 2009 auch ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich.
  Die Deutsche Bischofskonferenz hat jetzt dazu eine kirchenrechtliche Regelung ausgearbeitet. Danach sollen kirchliche Heiraten ohne staatlichen Trauschein nur mit Ausnahmegenehmigung des Bischofs möglich sein. Gedacht sei vor allem an die sogenannte Rentnerehe, bei der zwei Hinterbliebene gern das Ehesakrament spenden wollen, ohne ihre Witwenrente zu verlieren.
    Die rund 120 Jahre alte bestehende Regelung entstammt dem Kulturkampf zwischen Preußen und der katholischen Kirche; in anderen EU-Staaten wie Österreich gibt es keine solche Koppelung. Diese schreibt für Deutschland aber auch das Reichskonkordat von 1933 fest. Es gestattet die kirchliche Einsegnung der Ehe vor der Ziviltrauung nur “im Falle einer lebensgefährlichen, einen Auf- schub nicht gestattenden Erkrankung eines Verlobten” sowie “im Falle schweren sittlichen Not- standes”. Der Pfarrer ist in solchen Fällen verpflichtet, dem Standesamt “unverzüglich Anzeige zu erstatten”. Abgesehen davon gilt im alten Personenstandsgesetz eine kirchliche Vorabtrauung als Ordnungswidrigkeit.
OffVec508
  
In Deutschland wurden 2006 laut „Süddeutscher Zeitung” rund 373.700 Ehen vor dem Standesamt geschlossen; rund 105.000 Paare gingen dann auch vor den Altar. rvKNA080703gs 

 Standesamt für religiöse Trauung bald verzichtbar.   Reform des Personenstandsgesetzes löst die seit dem Kulturkampf bestehende Verknüpfung

 Der Bundestag hat im Februar 2007 einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Perso- nenstandsgesetz zugestimmt, das unter anderem eine Regelung aus dem Kulturkampf zwischen Kirche und Staat in Deutschland aus dem 19. Jahrhundert gestrichen hat. Fast einhundert Jahre waren demnach Paare mit Strafe bedroht, die sich ohne standesamtliche Eheschließung in der Kirche trauen ließen, seit den fünfziger Jahren handelten sie ordnungswidrig, blieben aber straffrei.
   Im Zuge der preußischen, dann der Reichsdeutschen Gesetzgebung, die vom Personenstands- gesetz aus dem Jahr 1937 und dann durch die Bundesrepublik übernommen wurde, ist eine nur kirch- liche Eheschließung ohne vorherige Amtswaltung des Standesbeamten ordnungswidrig. Diese Vorschrift war im Zuge der Reform des Personenstandsgesetzes 2006 erörtert und dann verworfen worden. Zur Begründung hieß es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Eine Vorschrift zur Konkurrenz von staatlicher Eheschließung und religiöser Trauung, wie sie nach geltendem Recht in den Paragraphen 67 und 67a PStG getroffen ist, wird für entbehrlich gehalten und ist daher im Entwurf nicht mehr vorgesehen. Die ursprünglich zur Durchsetzung der obligatorischen Zivilehe und zur Sicherung ihres zeitlichen Vorrangs gegenüber der kirchlichen Trauung mit Strafvorschrift (heute Ordnungswidrigkeit) versehene Regelung hat - zumindest im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen - keine praktische Bedeutung mehr.” Es bestehe, so heißt es in der Begründung der Bundesregierung weiter, „kein Zweifel daran, dass nur die standesamtliche Eheschließung eine Ehe im Rechtssinne begründen kann und damit Vorrang vor einer kirchlichen Trauung oder sonstigen Eheschließungs- feierlichkeiten hat”.
   Von den etwa 374.000 Ehepaaren, die 2006 standesamtlich die Ehe schlossen, traten mehr als ein Viertel danach noch vor den Altar. Der Gesetzentwurf Drucksache 16/1831 war mit den Ressorts und den Bundesländern abgestimmt. Er wurde am 9. November 2006 in zweiter und dritter Lesung ohne Debatte vom Bundestag verabschiedet (Gegenstimmen von Grünen, Linkspartei, Enthaltungen bei der FDP) und am 23. Februar 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft.
   Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung” äußerte der Regensburger Familienrechtler Schwab nun Bedenken und warb für eine Aufklärung Heiratswilliger, die sich nur kirchlich trauen lassen möchten: „Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die vom staatlichen Recht als nichteheliche   Gemeinschaft  angesehen wird - mit allen Konsequen- zen”, sagte Schwab. Dies bedeute:  kein Unterhalt, kein Erbrecht, keine Schutzvorschriften beim Scheitern der Ehe, auch kein Zugewinnausgleich.
   Die evangelische Christen lehnen einen Segen ohne vorherige staatliche Eheschließung ab. „Das lässt das evangelische Kirchenrecht nicht zu und daran will man auch festhalten”, sagte der stellvertretende EKD-Bevollmächtigte Gill. Eine Sprecherin der katholischen Deutschen Bischofs- konferenz sagte, man wolle nicht, dass das staatliche und das kirchliche Eherecht unverbunden nebeneinanderstünden. Es gebe allerdings noch keinen entsprechenden Beschluss der katholischen Bischöfe.
FAZ080703pca

Trotz Neuregelung: Kirchen wollen keine Ehe ohne Staat
Wer aufs Standesamt verzichtet, hat weniger Rechte

    Als vor 130 Jahren die obligatorische Zivilehe eingeführt wurde - am 1. Oktober 1874 in Preußen, am 6. Februar 1875 im Deutschen Reich - protestierten die Christen heftig. Denn damit griff der Staat in die Religionsfreiheit ein. Das galt besonders für die katholische Kirche, in der die Ehe ein Sakrament ist. Ein Grund für die Zivilehe war, dass Reichskanzler Otto von Bismarck im Kulturkampf den Einfluss der katholischen Kirche zurückdrängen wollte.
   In der Nazi-Zeit drohte Priestern sogar Gefängnis für eine kirchliche Vorausehe. In der Bundes- republik wurde sie als Ordnungswidrigkeit geahndet. Sinnvoll kann eine rein kirchliche Ehe für ver- witwete Menschen sein - für Brautleute also, die nach dem Tod ihres Partners nochmals heiraten möchten. Viele haben dies bisher nicht getan, weil ihnen dann der Verlust einer Hinterbliebenenrente droht. Manche Rentner, die kirchlich heiraten wollten, sind daher bisher auf Österreich ausgewichen.
Doch wer diesen Schritt geht, muss auch die Konsequenzen einer ausschließlich kirchlichen Hochzeit tragen: Es gibt weniger Rechte als bei einer standesamtlichen Ehe, keinen Anspruch auf Unterhalt und Erbe, keinen Steuerfreibetrag und keine Schutzvorschriften für den Schwächeren, wenn die Ehe scheitert.
   Auch ganz andere Probleme könnten sich ergeben: Nach katholischem Kirchenrecht sind Eheschließungen für Männer ab 16 und für Frauen ab 14 erlaubt - nach staatlichem Recht jedoch erst ab 18.
NOZChristofHaverkamp080704

Interview: Der Münchner Kanonist Winfried Aymans  begrüßt
die Änderung des Personenstandsgesetzes: „Eine Befreiung”

  Der Münchner Kanonist Klaus Mörsdorf sah in der zivilen Vorausehe einen Verstoß gegen Art. 4 GG. Ist die Neuregelung des Personenstandsgesetzes ein Sieg für die Religionsfreiheit?
   Das ist ohne jede Einschränkung zu bejahen. Erstaunlich ist, dass die Regelung des Personen- standsrechtes, wie sie bei uns bis jetzt noch herrscht, so viele Systemänderungen lebend über- standen hat. Es handelt sich hier um ein Relikt aus der Kulturkampfzeit - zunächst in Preußen, dann in Deutschland - das vom System der Staatskirchenhoheit zur Weimarer Republik, von dort zur Ge- waltherrschaft der Nationalsozialisten und schließlich in die Bundesrepublik Deutschland übernommen worden ist. In der Bundesrepublik Deutschland ist es eine systemwidrige Regelung gewesen.
Welche Gründe haben Ihrer Auffassung nach zu dieser Änderung geführt?
   Es ist schwierig zu sagen, was den Gesetzgeber dazu veranlasst hat, weil keine große Debatte stattgefunden hat. Im besten Fall ist es die Erkenntnis gewesen, dass es allerhöchste Zeit war, ein solche systemwidrige Einrichtung nun endlich verschwinden zu lassen.
Die Zulassung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare hat das unterschiedliche Eheverständnis zwischen Staat und Kirche deutlich gemacht. Ist dadurch das Bewusstsein für das bei Kirche und Staat sehr unterschiedliche Rechtsverständnis der Ehe geschärft worden?
   Ich würde hier von einem veränderten Institutsselbstverständnis, nämlich der Institution der Ehe sprechen. Die Ehe wird heute im weltlichen Recht zunehmend nicht mehr als Keimzelle der Gesell- schaft und Keimzelle des gesellschaftlichen Zusammenlebens gesehen, sondern als ein beliebiges und immer wieder neu zu gestaltendes Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen. Die sogenannte ,Homo- Ehe' ist natürlich der Gipfel von Veränderungen, die sich ja vorher im Eheverständnis immer deut- licher ausgeprägt haben. Je mehr sich die Ehe zu einer durch Scheidung beliebig veränderbaren Einrichtung darstellte, desto mehr ist das durch Verbindungen gleichgeschlechtlicher Art unter dem- selben Begriff der Fall. Dagegen muss auch die Kirche mit ihrem eigenen Eheverständnis ihre eigene Verkündigung frei vornehmen können.
Ist die neue Regelung dabei hilfreich?
   Dem Vernehmen nach gibt es in der Deutschen Bischofskonferenz Skepsis angesichts des ge- änderten Personenstandsgesetzes. Wenn es diese Bedenken in der Deutschen Bischofskonferenz tatsächlich gibt, so kann ich sie nicht nachvollziehen. Die Kirche gewinnt jetzt die Freiheit, so zu handeln, wie sie es aus ihrem eigenen Verständnis heraus für richtig hält. Wenn sie meint, dass die Verbindung zur staatlichen Ehe doch noch besser gehalten werden sollte, kann sie das jetzt frei entscheiden in ihrem eigenen Recht. Aber sie steht jetzt nicht unter einem systemwidrigen Zwang.
Welche Auswirkungen hat die Möglichkeit, ausschließlich kirchlich zu heiraten, in der kirchlichen Praxis? Entstehen mehr Informationspflichten oder größere pastorale Spielräume?
   Ich würde hier unterscheiden zwischen der seelsorglichen Praxis und der politischen Praxis. Für die seelsorgliche Praxis entstehen größere Spielräume: Es kann auch Menschen geholfen werden, die auf eine staatliche Eheschließung keinen Wert legen, ein Problem der sogenannten Rentenehe. Hier ist neuer Spielraum entstanden. Natürlich ist es auch Sache der Kirche, klar darüber zu informieren, dass die rein kirchliche Eheschließung nach dem geltenden System keine staatlichen Wirkungen her- vorbringt. Zur politischen Praxis ist zu sagen, dass Artikel 26 des Reichskonkordates ja schon vor 75 Jahren in Aussicht gestellt hat, dass es einmal zu einer umfassenden Neuregelung der eherechtlichen Fragen kommen könnte. Dieser Augenblick scheint jetzt auch gekommen zu sein.
Was bedeutet das konkret?
   Man könnte jetzt auch von kirchlicher Seite aus einmal mit dem staatlichen Partner die Frage aufwerfen, ob nicht die kirchliche Eheschließung als solche auch die staatlichen zivilen Rechtsfolgen nach sich zieht und die kirchliche Eheschließung also auch staatlich anerkannt wird. Paare könnten dann entweder in der kirchlichen oder in der weltlichen Form die Ehe schließen. Wer in der kirchlichen Form die Ehe schließt und dies dem Staat mitteilt, wäre von den gleichen staatlichen und zivilen Rechtswirkungen betroffen. Das ist aus der Sicht der Kirche sicher die beste Lösung. Wenn sie den Staat dafür gewinnen könnte, wäre das ein weiterer großer Gewinn.
Die Verfechter einer Trennung von Staat und Kirche würden auf die Barrikaden gehen...
   Das kann natürlich sein. Dann wäre der Versuch gescheitert. Aber es ist ja im Artikel 26 des Reichskonkordates eine umfassende Neuregelung in Aussicht gestellt worden und darüber kann man ja verhandeln. Immerhin gilt in der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union das System der alternativen Eheschließungen.
In Österreich müssen Paare, die ausschließlich kirchlich heiraten wollen,
dies von der Diözese genehmigen lassen. Ist diese Regelung sinnvoll?

   Durchaus, denn sie sichert die Kirche jedenfalls auch davor, dass später einmal Ansprüche gegen sie erhoben werden könnten, weil sich Ehepaare nicht ausreichend über die Folgen einer rein kirchlichen Eheschließung informiert erklären.
Könnten Sie sich vorstellen, dass die Neuregelung auch Auswirkungen hat
auf Trauungen bei Muslimen, Sekten, Freikirchen?

   Die Regelung, die wir bisher hatten, war eine Regelung aus dem Kulturkampf. Die Kirche war damals die einzige Einrichtung, die über ein eigenes Eheschließungsrecht und über ein ausgebautes Eherecht verfügte. Insofern ist das auch jetzt zunächst einmal eine Befreiung der katholischen Kirche. Aber sie gilt natürlich für alle Bürger. Aber alle Bürger können sich eben auch in ihrem religiö- sen Verhalten immer nur in dem Rahmen des für alle geltenden Gesetzes bewegen - und das gilt auch für Muslime, für Juden und für jeden Bürger.
DTReginaEinig080705

Kirchlich heiraten ohne Standesamt: Eine Chance für die Kirche

   Der Münchner Kanonist Professor Aymans weist in seinem Interview siehe oben auf die positiven Seiten des neuen Personen- standsrechts hin. Die verpflichtende Zivilehe vor der kirchlichen Trauung ist ein Kulturkampfrelikt, das schon zu Zeiten seiner Einführung vor allem den Sinn hatte, das katholische Eheverständnis zu marginalisieren. Um so erstaunlicher ist, dass im kirchlichen Bereich die jetzige Neuregelung mit so viel Skepsis begleitet wird und es so scheint, als wolle man am liebsten den Status quo beibehalten. Man führt Scheingründe ins Feld - etwa die Befürchtung, nun könnten Minderjährige kirchlich heiraten - oder sorgt sich um den zivilrechtlichen und finanziellen Status der Heiratswilligen. Keine Sorge - so dumm sind die Leute in Geldangelegenheiten im Allgemeinen nicht!
  Vom „Rentenkonkubinat” redet seltsamerweise kaum jemand. Viele gläubige Menschen, die als Ver- witwete im Alter noch einmal gern eine neue Partnerschaft beginnen möchten, hatten bisher die Wahl zwischen Altersarmut (wegen Wegfalls der Hinterbliebenenrente) oder einem schlechten Ge- wissen. Oder sie spendeten sich unter großen Schwierigkeiten ohne Ziviltrauung im Ausland das Ehesakrament. Eigentlich müssten die Vertreter von Kirche und Kanonistik aufatmen, dass das nun bald nicht mehr nötig sein wird.
   Die gesellschaftliche Realität läuft ohnehin auf eine immer weitergehende Relativierung der Zivilehe hinaus. Die schrittweise rechtliche Aufwertung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und einge- tragenen Lebenspartnerschaften - bis hin zur Möglichkeit solcher Lebenspartnerschaften für Homo- sexuelle - zeigt genau diesen Trend, ebenso wie die seit Jahrzehnten fortgetriebene Erleichterung der Scheidung, oder zur Zeit die immer lauter werdenden Stimmen nach Abschaffung dies Ehe- gattensplittings. Dies ist längst Forderung aller linken Parteien in Deutschland, und auch auf die CDU ist in dieser Hinsicht - wie es auch bei den anderen, vorgenannten Entwicklungen war - kein Verlass. Die Zivilehe ist in einer säkularisierten Gesellschaft wie unserer gegenwärtigen ein Auslaufmodell, ob wir es nun wahrhaben wollen oder nicht.
   Doch das ist die Stunde der Kirche. Wenn überhaupt jemand ein Modell der Lebenspartnerschaft von Mann und Frau anzubieten hat, das zu Recht den Namen „Ehe” trägt, dann sind wir es! Nur wir als Christen können Einheit, Unauflöslicbkeit und Sakramentalität des Ehebundes fundiert begründen, weil wir es aus dem Glauben an die unverbrüchliche Treue Gottes heraus tun, und nicht aus dem Rückgriff auf gesellschaftliche oder „natürliche” Beweggründe, die heute kaum noch greifen.
   Der Kirche eröffnet sich hier neu die Chance, die Eigenart der christlichen, sakramentalen (das heißt: strikt übernatürlichen!) Ehe - und der daraus entstehenden Familie - gegenüber allen anderen Lebensgemeinschaften herauszustellen, und den Menschen die Besonderheit dieser Berufung gegen- über lediglich zivilrechtlichen, mehr oder weniger verbindlichen Verträgen deutlich zu machen.
Dr.theol.Dominik Burghardt,DT080708

Esther Caspary, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin,
weist in der FAZ auf folgenden Aspekt hin:

   Denkbar wäre eine ähnliche Lösung wie in den Vereinigten Staaten. Dort darf ein Geistlicher ein Paar nur dann trauen, wenn das Paar eine Ehelizenz vorlegen kann, die vom Staat ausgestellt wird. Mit dieser Lizenz soll sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung nach staatlichem Recht vorliegen. Die Lizenz muss nach der religiösen Eheschließung zurückgeschickt werden, damit die Ehe staatlich registriert und anerkannt werden kann.
   Der Vorteil dieser Lösung ist, dass jedes Paar vor einer religiösen Eheschließung einmal den Standesbeamten aufsuchen muss und dort über die fehlende rechtliche Absicherung einer rein religiösen Eheschließung aufgeklärt wird. Außerdem darf auch ein Geistlicher eine Ehe nur dann schließen, wenn die Voraussetzungen für eine Ehe nach staatlichem Recht vorliegen. Vielehen wären also ausgeschlossen. Allerdings wird nach dieser Lösung letztlich jede vor einem Geistlichen geschlossene Ehe zwangsläufig auch eine Ehe nach staatlichem Recht.
   Möchte man das nicht, müsste man die Rücksendung der Lizenz ins Belieben der Eheleute stellen. Darüber hinaus könnte man religiöse Eheschließungen, die Grundwerten unserer Verfassung widersprechen, wie der Gleichheit von Mann und Frau oder dem Selbstbestimmungsrecht der Frau (also zum Beispiel Zwangsehen), verbieten. Das sollte genügen, um den Schutz des Schwächeren zu gewährleisten. Das Recht kann und darf nicht vor jeder möglichen Torheit schützen.
FAZ080731

ppPiusIX,Bismarck1875-xx

Geschichte: Der “Kulturkampf” im Deutschen Reich
Karikatur links: Reichskanzler Bismarck rechts: Papst Pius IX.

   Bald nach den siegreichen Feldzügen gegen Österreich (1866) und Frankreich (1870/71), und nach der  Gründung des neuen Deutschen Kaiserreiches  (18. Januar 1871) machte Deutschland den Versuch, das alt-preußische Staatskirchentum zu erneuern. Durch den von ihm heraufbeschworenen Kampf wurde der konfessionelle Frieden erschüttert. Die Erregung über den Syllabus und über die Unfehlbarkeitserklärung auf dem Vatikanum I gab den Anhängern der liberalen Weltanschauung Anlass, die katholische Kirche als rückständig und staatsgefährlich zu verdächtigen und gegen den angeblich das „evangelische” Kaisertum und das neue Reich bedrohenden „Ultramontanismus” zu Felde zu ziehen. Die feste Organisation der katholischen Kirche sollte gebrochen werden, um sie der Staatsgewalt unbedingt zu unterwerfen. Der politische Kampf wurde zum Kampf der Weltanschau- ungen und ging als „Kulturkampf” in die Geschichtsbücher ein. Der Hauptverantwortliche und Führer des Kampfes war unstreitig der leitende deutsche Staatsmann Fürst Otto von Bismarck, preußischer Ministerpräsident und deutscher Reichskanzler. Er konnte dabei auf die unbedingte Gefolgschaft der nationalliberalen Partei rechnen und stütze sich für die Durchführung des Kampfes auf den Kultus- minister Adalbert Falk (1872—79). Bei Bismarck war der Hauptbeweggrund seines Vorgehens vor al- lem ein politischer: die Abneigung gegen die parlamentarische Vertretung der deutschen Katholiken, die Fraktion des  Zentrums im  preußischen Abgeordnetenhaus und im deutschen Reichstag (seit 1871), in welcher der große Staatsmann einen Sammelpunkt aller Gegner des neuen Reichs und ein Werkzeug der kurialen Politik in Deutschland erblicken zu müssen glaubte.
   Der Kulturkampf begann in Preußen mit der Aufhebung der katholischen Abteilung im Kultusminis- terium (8. Juli 1871). Konflikte mit den Bischöfen wegen der Altkatholikenfrage steigerten die erregte Stimmung. Rasch aufeinander folgten der so genannte Kanzelparagraph  im  deutschen  Straf- gesetzbuch  (Dez. 1871 auf Antrag Bayerns), das Schulaufsichtsgesetz in Preußen (März 1872) und von Reichswegen das Jesuitengesetz  (4. Juli 1872), das die Niederlassungen der Jesuiten und „ver- wandter” Orden im ganzen Reich auflöste und Ausweisung bzw. Internierung der einzelnen Mitglieder anordnete. Den Höhepunkt erreichte der Kampf in den vier preußischen Maigesetzen (11.-14. Mai) von 1873, betreffend die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, die kirchliche Disziplinargewalt und Errichtung eines königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten, die Grenzen des kirchlichen Strafrechts und den Austritt aus der Kirche.
   Diese Gesetze, die die Zerstörung der Hierarchie der Kirche und ihre Umwandlung in eine nationale Staatskirche bezweckten, waren so tief einschneidend, dass zu ihrer Durchführung die Paragraphen der Verfassung von 1850, welche die Selbständigkeit und Selbstverwaltung der Kirche verbürgten, zuerst (1873) abgeändert, später (1875) ganz aufgehoben werden mussten. Die Bischöfe und Geist- lichen, die sich nicht fügten, wurden zu harten Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt, die Erz- bischöfe von Köln (Melchers) und Gnesen-Posen (Graf Ledochowski) und vier Bischöfe (von Paderborn, Breslau, Münster und Limburg) für abgesetzt erklärt. Die Maigesetze wurden 1874 und 1875 noch verschärft und der Widerstand auf jede Weise zu brechen gesucht, in Preußen durch das unmoralische „Sperr- oder Brotkorb-Gesetz” (April 1875), durch die Aufhebung aller Orden außer den kranken- pflegenden (Mai 1875) und die Begünstigung der Altkatholiken, im Reiche durch die Entziehung der Militärfreiheit der Geistlichen und das drakonische Expatriierungs-Gesetz (Mai 1874). Auch die Einführung der obligatorischen Zivilehe (Februar 1875) ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Papst Pius IX. erklärte in der Enzyklika Quod nunquam vom 5. Februar 1875 die preußisch-deutschen Gesetze, soweit sie der göttlichen Einrichtung der Kirche widersprechen, für nichtig. Die Antwort darauf war die erwähnte Verschärfung der Gesetze.
   Die Verheerungen, die der Kulturkampf in der katholischen Kirche in Preußen-Deutschland anrich- tete, waren ungeheuer. Im Jahre 1878 befanden sich von zwölf Bischöfen nur mehr vier im Amt, die bischöflichen Konvikte und Seminarien waren geschlossen, gegen tausend Pfarreien „gesperrt” und der geregelten Seelsorge beraubt, mehrere hundert Priester ausgewiesen. Aber alle Anstrengungen der Regierungen, die kirchenfeindlichen Gesetze durchzuführen, scheiterten an der Standhaftigkeit von Klerus und Volk. Von verschwindenden Ausnahmen abgesehen („Staatspfarrer”, „Staatskatho- liken”), hielten sie treu zum Papst und zu ihren Bischöfen, und ihre Widerstandskraft wuchs im Kampfe. Die katholischen Vereine nahmen einen bedeutenden Aufschwung, das Zentrum, unter der Leitung des früheren hannoverschen Ministers Ludwig Windthorst und dem Westfalen Hermann von Mallinckrodt erhielt in den Wahlen eine beträchtliche Verstärkung und machte seine Bedeutung von Jahr zu Jahr mehr geltend. Allenthalben zeigte sich ein starkes Friedensbedürfnis.Die schwere Schä- digung auch der staatlichen Autorität, das Anwachsen der Sozialdemokratie und anarchistischer Bestrebungen (Attentate auf Kaiser Wilhelm I. 1878) waren ernste Warnungssignale. Die Wende Bismarcks von der liberalen zur konservativen Wirtschaftspolitik und die Notwendigkeit, dem Sozialis- mus durch eine gesunde soziale Gesetzgebung einen Damm entgegenzuwerfen, machten einen Abbruch des Kampfes notwendig. Er wurde durch den damals eintretenden Pontifikats-Wechsel wesentlich erleichtert. Papst Leo XIII sah in der Wiederherstellung des kirchlichen Friedens in Deutschland eine seiner Hauptaufgaben und kam der preußischen Regierung so weit als möglich entgegen. Nach vorbereitenden Besprechungen mit dem Nuntien von München (Masella) und Wien (Jacobini) und nach der Entlassung Falks (1879) begann Bismarck 1880 mit dem allmählichen Abbau der Kulturkampfgesetzgebung. Durch drei kirchenpolitische Novellen von 1880—83 wurde wenigstens eine geordnete Diözesanverwaltung und eine provisorische Seelsorge in den verwaisten Pfarreien wieder ermöglicht, ferner wurden von 1881—86 die Bistümer Trier, Fulda, Osnabrück, Paderborn, Breslau, Köln, Gnesen-Posen neu besetzt und 1882 die preußische Gesandtschaft beim Vatikan erneuert. Eine von Bismarck geplante Berliner Nuntiatur scheiterte an dem Widerstand des Kaisers.
  Bei allem Wandel der Dinge blieben die Maigesetze ihrer Substanz nach aber immer noch bestehen. Erst als die Beziehungen zwischen Bismarck und Leo XIII. freundlicher geworden waren (Schieds- gericht des Papstes im Karolinenstreit 1885) trat die preußische Regierung zum Zweck des Friedens- schlusses in direkte Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl. Um die Herbeiführung eines Modus vivendi zwischen Staat und Kirche unter Ausschaltung des Zentrums machte sich namentlich Bischof Kopp von Fulda verdient. Durch zwei neue Novellen von 1886/87 wurde der Gerichtshof für kirchliche An- gelegenheiten aufgehoben, das „Kulturexamen” der Studierenden der Theologie abgeschafft und das Studium an den Seminarien unter gewissen Bedingungen wieder anerkannt; ferner wurden die Orden zum größten Teil wieder zugelassen, die Feier der heiligen Messe und die Sakramentsspendung all- gemein für straffrei erklärt und die Anzeigepflicht der Bischöfe auf die dauernde Übertragung eines Kirchenamtes beschränkt. Das Friedensgesetz vom 29. April 1887 bezeichnete Papst Leo selbst als den „Zugang zum Frieden” (aditus ad pacem). Auch in Baden und Hessen nahm man zwischen 1880 und 1887 die Kampfgesetze gegen die Kirche in der Hauptsache zurück, und die Bischofsstühle von Freiburg und Mainz wurden wieder besetzt.
   So war der gewaltige Ansturm gegen die Freiheit, ja im Grunde gegen die Existenz der katholischen Kirche in Preußen-Deutschland durch die Standhaftigkeit, Opferwilligkeit und einmütige Geschlossenheit der Katholiken im wesentlichen erfolgreich abgeschlagen. Das Selbstbewusstsein der Katholiken war durch den siegreichen Ausgang gehoben, das Gefühl der Zusammengehörigkeit und des Verbundenseins mit dem Papsttum außerordentlich gestärkt worden. Dass der Kulturkampf auch vom staatlichen Standpunkt aus betrachtet ein großer Fehler war, wird heute wohl von allen Ein- sichtigen zugegeben, denn er verbitterte durch die ungerechten Ausnahmegesetze Millionen katholi- scher Staatsbürger.
   Von den Überbleibseln der Kulturkampfgesetzgebung wurde nur ein Teil seit den neunziger Jahren abgetragen. So wurden die katholischen Theologen vom aktiven Militärdienst wieder befreit (Februar 1890), das Ausweisungsgesetz für Geistliche aufgehoben (Mai 1890), die „Sperrgelder” in Preußen an die Diözesen zurückgegeben (1891), die Redemptoristen und Väter vom Heiligen Geist im Reiche (1894) wieder zugelassen und § 2 des Jesuitengesetztes, die Ausweisung bzw. Internierung der einzelnen Jesuiten betreffend (1904) beseitigt; das ganze Jesuitengesetz fiel erst im 1. Weltkrieg (19. April 1917). Und nun wird am 01. Januar 2009 das Personenstandsgesetz geändert und dadurch der staatliche Einfluss auf das Sakrament der Ehe beendet.

   Per Dekret ist die “Ordnung für kirchliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung”,
die “Erklärung der Brautleute bei der Bitte um das Nihil obstat für eine kirchliche Trauung bei fehlender Zivileheschließung” in den deutschen Diözesen in Kraft getreten.

Ordnung für kirchliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung
   Das Verbot der kirchlichen Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung entfällt nach der Novellierung des Personenstandrechts zum 1. Januar 2009. Eine solche kirchliche Trauung entfaltet jedoch keine Rechtsfolgen im staatlichen Rechtsbereich. Daher ist der Kirche daran gelegen, dass auch eine zivilrechtliche Ehe geschlossen wird, damit den Gläubigen deren Rechtswirkungen ge- währleistet werden und sie auf diese Weise besser im Stande sind, die Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, die mit der kirchlichen Trauung verbunden sind.
   Eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung soll nur im Ausnahmefall erfolgen, wenn eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist.
   Bei fehlender Zivileheschließung ist immer das Nihil obstat des Ortsordinarius einzuholen. Dazu dient folgender Antrag:
Erklärung der Brautleute bei der Bitte um das Nihil obstat
ür eine kirchliche Trauung bei fehlender Zivileheschließung

Wir                                                               
                                                                 und
                                         
(Name der Braut, Name des Bräutigams)
erbitten von der katholischen Kirche das Nihil obstat für die kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung.
   Wir wurden darüber belehrt und es ist uns bewusst, dass die kirchliche Trauung keine rechtlichen Wirkungen im staatlichen Bereich entfaltet; kirchlich getraute Personen ohne Zivileheschließung
- gelten nach staatlichem Recht als unverheiratet,
- haben gegenseitig keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche nach staatlichem Eherecht,
- genießen kein gesetzliches Ehegattenerbrecht, dürfen keinen gemeinsamen Familiennamen führen,
- können keine aus der Ehe abgeleiteten Rentenansprüche (z. B. Witwenrente) geltend machen,
    werden im Steuerrecht wie Unverheiratete behandelt,
- haben vor Gericht keine Zeugnisverweigerungsrechte, wie sie standesamtlich Verheirateten
    zugestanden werden,
- haben kein Recht auf Auskunft durch den Arzt und kein Besuchsrecht im Falle ernsthafter Krank-
    heit.
Wir wissen, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist.
   Wir versprechen, alle Pflichten zu übernehmen und gewissenhaft zu erfüllen, die mit der kirch- lichen Trauung verbunden sind; dazu gehört insbesondere auch die materielle Fürsorge der Ehe- partner füreinander und für aus der Ehe hervorgehende Kinder.
Gründe für die kirchliche Trauung ohne Zivileheschließung:
Ort und Datum:
            Braut                                 Bräutigam                                Pfarrer/Beauftragter

epZollitsch,Koch,Doré

Erzbischof Dr. Robert Zollitsch (links) mit den Bischöfen von Basel und Strasbourg

  Ein bedeutendes Wort: “Plädoyer für das Leben” hat der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofs- konferenz mit den alemannischen Bischöfen in der Schweiz und Frankreich herausgebracht. Lesen Sie das Hirtenwort mit Kommentar bei uns unter: sterben in Würde                                 t

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