kbwn

E-mail

tn_PrLogo303_jpg
Mann und Frau

online:
www.
kbwn.de

Auf dieser Seite lesen Sie:
1. Benedikt XVI. betont den unersetzbaren Wert der Familie und erklärt das christliche Menschenbild
2. Johannes Paul II. veröffentlichte ein Dokument der Glaubenskongregation zu Ehe und Emanzipation
3. Viele haben über die Enzyklika Humanae Vitae von Paul VI. gesprochen - nicht alle haben sie gelesen;
wir bringen hier dieses Lehrschreiben über die Weitergabe des Lebens in autorisierter Übersetzung
4. Eine Relecture der Enzyklika Humanae Vitae von Prof. Mnfred Spieker: Menschenwürdige Sexualität
5.  Joseph Kardinal Ratzinger: Warum wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion gehen dürfen.
6. Joseph Kardinal Ratzinger - Dokument - zu geschiedenen Wiederverheirateten

„Den unersetzbaren Wert der Familie unterstreichen“
Der Papst ruft zur Verteidigung des christlichen Menschenbilds auf

B015x

Papst Benedikt XVI. hat zur Verteidigung von Ehe und Familie aufgerufen.

   „Die Berufung zur Liebe ist das, was aus dem Menschen ein echtes Bild Gottes macht: Der Mensch wird Gott ähnlich in dem Maße, in dem er ein Liebender wird. Aus dieser grundlegenden Verbindung zwischen Gott und dem Menschen folgt eine andere: die unauflösbare Verbindung von Geist und Körper: Der Mensch ist nämlich Seele, die sich im Körper ausdrückt, und Körper, der von einem unsterblichen Geist beseelt wird. Auch der Körper des Mannes und der Frau hat daher sozusagen theologischen Charakter. Er ist nicht bloß Körper - und das, was am Menschen biologisch ist, ist nicht bloß biologisch, sondern Ausdruck und Erfüllung unseres Menschseins. Desgleichen steht die menschliche Sexualität nicht einfach neben unserer Person, sondern gehört zu ihr. Nur wenn die Sexualität integraler Bestandteil der Person ist, kann sie sich einen Sinn geben. 
   Die Ehe als öffentliche Institution ist daher keine ungebührliche Einmischung der Gesellschaft oder der Rechtsordnung. Sie ist keine dem Intimleben von außen aufgezwungene Form; sie ist vielmehr eine dem ehelichen Liebes-Bund innewohnende Forderung und entspringt dem tiefsten Wesen der menschlichen Person. Die verschiedenen heutigen Formen der Auflösung der Ehe, etwa die freien Verbindungen und die „Ehe auf Probe“ bis hin zur Pseudo-Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, sind hingegen Ausdruck einer anarchischen Freiheit, die sich selbst zu Unrecht als die wahre Befreiung des Menschen ausgibt. Eine solche Pseudo-Freiheit gründet auf einer Banalisierung des Körpers, die ihrerseits zwangsläufig eine Banali- sierung des Menschen einschließt. Ihre Vor-Annahme lautet, dass der Mensch aus sich machen kann, was er will. Das Leben wird nur dann ganz gegeben, wenn mit der Geburt auch die Liebe und der Sinn weiter- gegeben werden, die ein Ja zu diesem Leben möglich machen. Genau aus diesem Grund wird ganz klar, wie sehr es der menschlichen Liebe und der tiefsten Bestimmung von Mann und Frau widerspricht, ihre Vereini- gung systematisch gegen das Geschenk des Lebens zu verschließen oder gar das werdende Leben zu töten oder zu manipulieren. 
    Ein besonders hinterhältiges Hindernis in der Erziehung stellt in unserer Gesellschaft und Kultur die massive Gegenwart des Relativismus dar, der - indem er nichts als endgültig anerkennt - als letztes Maß nur das eigene Ich und seine Wünsche gelten lässt und unter dem Anschein der Freiheit für jeden Einzelnen zu einem Gefängnis wird. In einem solchen relativistischen Horizont ist eine wirkliche Erziehung nicht möglich. Es ist daher klar, dass wir nicht nur in unserer Erziehungsarbeit den Relativismus überwinden müssen, sondern aufgerufen sind, gegen seine zerstörerische Vormachtstellung in Gesellschaft und Kultur anzugehen. Deshalb sind neben dem Wort der Kirche das Zeugnis und das öffentliche Engagement der christlichen Familien be- sonders wichtig - insbesondere, um die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens von seiner Zeugung bis zum natürlichen Tod und den einzigartigen und unersetzbaren Wert der auf der Ehe gegründeten Familie zu unterstreichen.”  DT050609  

be--401CdRatzinger-z   Papst Johannes Paul II. und die Frauen:  ppJPII-2xx

Ein Dokument von Papst Johannes Paul II. beschreibt die katholische Haltung zu Ehe und Emanzipation.
Im Jahre 2004 veröffentlichte Johannes Paul II. dieses Dokument der Glaubenskongregation.
Die Zuarbeit des damaligen Kardinal Joseph Ratzinger ist unverkennbar.

  Papst Johannes Paul II. hat in einem 37-seitigen Dokument die Rolle der Frau aus katholischer Sicht fest- gelegt. Feminismus schaffe den biologischen Unterschied zwischen Mann und Frau ab, heißt es in dem Doku- ment. Die Handschrift von Papst Benedikt XVI. - damals noch als Leiter der Glaubenskongregation - ist nicht zu übersehen. Die Frauenbewegung würde die Gleichberechtigung von Mann und Frau falsch verstehen, heißt es im ersten Kapitel. Sexuelle Freizügigkeit sei kein Symbol für die Befreiung der Frau.
   Das Dokument umfasst vier Kapitel und ein Nachwort. Im zweiten Kapitel erläutert es die biblischen Grund- lagen als Haltung der katholischen Kirche und erinnert daran, dass Gott eine christliche Ehe gewollt hat, eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau und nicht ein Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Außerdem betont das Dokument, dass Frauen und Männer gleichberechtigt seien und in einer Ehe beide Pflichten zu tragen haben. Mann und Frau müssten zusammenarbeiten. In Kapitel Nummer drei ruft der Papst die Regierungen dazu auf, Bedingungen zu schaffen, die dazu führen, dass Frauen ihre Pflichten in der Familie nicht vernachlässigen müssen, wenn sie einem Beruf nachgehen. Frauen muss die Möglichkeit gegeben wer- den, Arbeit und Familie gleichzeitig zu leben, fordert die Schrift.
   Im letzten Kapitel beschäftigt sich das Dokument mit der Rolle der Frau in der Kirche. Erneut verneigt sich der Papst vor dem Genius der Frauen. Er weist daraufhin, dass Frauen in der Kirche unersetzlich sind und dass die katholische Kirche durch die Verehrung Marias bereits beweist, wie hoch sie Frauen schätzt. „Maria ist das Vorbild, auf das wir schauen müssen, was Geduld und Vertrauen angeht und die Fähigkeit zuzuhören”, heißt es in dem Dokument. Der Text ist datiert auf den 15. Mai, den Tag, an dem die Kirche das Fest Mariä Ver- kündigung feiert.
HA040730AndreasEnglisch

Über die Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt.
Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe der Katholischen Kirche

Einleitung
I. Das Problem
II. Die Grundaussagen der biblischen Anthropologie
III. Die Aktualität der fraulichen Werte im Leben der Gesellschaft
IV. Die Aktualität der fraulichen Werte im Leben der Kirche
Schluss

EINLEITUNG
   1. Erfahren in der Menschlichkeit, ist die Kirche immer an den Belangen von Mann und Frau interessiert. In der letzten Zeit wurde viel über die Würde der Frau, über ihre Rechte und Pflichten in den verschiedenen Be- reichen der bürgerlichen und der kirchlichen Gemeinschaft nachgedacht. Die Kirche, die besonders durch die Lehre von Johannes Paul II. zur Vertiefung dieses grundlegenden Themas beigetragen hat, wird heute von einigen Denkströmungen herausgefordert, deren Ideen oft nicht mit den genuinen Zielsetzungen der Förder- ung der Frau übereinstimmen.
   Nach einer kurzen Darlegung und kritischen Bewertung verschiedener gegenwärtiger anthropologischer Auf- fassungen möchte das vorliegende Dokument Überlegungen über einige Voraussetzungen für ein rechtes Ver- ständnis der aktiven Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt - bei ausdrücklicher Anerkennung ihrer Verschiedenheit - bieten. Diese Überlegungen sind inspiriert von den Lehraussagen der biblischen Anthropologie, die unerlässlich sind, um die Identität der menschlichen Person zu wahren. Sie wollen überdies Ausgangspunkt für einen Weg der Vertiefung innerhalb der Kirche und für den Aufbau eines Dialogs mit allen Männern und Frauen guten Willens sein, in der aufrichtigen Suche nach der Wahrheit und im gemeinsamen Bemühen um die Förderung von immer authentischeren Beziehungen.

I. DAS PROBLEM
    2. In den letzten Jahren haben sich in der Auseinandersetzung mit der Frauenfrage neue Tendenzen abge- zeichnet. Eine erste Tendenz unterstreicht stark den Zustand der Unterordnung der Frau, um eine Haltung des Protestes hervorzurufen. So macht sich die Frau, um wirklich Frau zu sein, zum Gegner des Mannes. Auf die Missbräuche der Macht antwortet sie mit einer Strategie des Strebens nach Macht. Dieser Prozess führt zu einer Rivalität der Geschlechter, bei der die Identität und die Rolle des einen zum Nachteil des anderen ge- reichen. Die Folge davon ist eine Verwirrung in der Anthropologie, die Schaden bringt und ihre unmittelbarste und unheilvollste Auswirkung in der Struktur der Familie hat.
 Im Sog dieser ersten Tendenz ergibt sich eine zweite. Um jegliche Überlegenheit des einen oder des anderen Geschlechts zu vermeiden, neigt man dazu, ihre Unterschiede zu beseitigen und als bloße Auswirkungen einer historisch-kulturellen Gegebenheit zu betrachten. Bei dieser Einebnung wird die leibliche Verschiedenheit, Geschlecht genannt, auf ein Minimum reduziert, während die streng kulturelle Dimension, Gender genannt, in höchstem Maß herausgestrichen und für vorrangig gehalten wird. Die Verschleierung der Verschiedenheit oder Dualität der Geschlechter bringt gewaltige Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen mit sich. Diese Anthropo- logie, die Perspektiven für eine Gleichberechtigung der Frau fördern und sie von jedem biologischen Deter- minismus befreien wollte, inspiriert in Wirklichkeit Ideologien, die zum Beispiel die Infragestellung der Familie, zu der naturgemäß Eltern, also Vater und Mutter, gehören, die Gleichstellung der Homosexualität mit der Heterosexualität sowie ein neues Modell polymorpher Sexualität fördern.
   3. Die unmittelbare Wurzel der genannten Tendenz findet sich im Kontext der Frauenfrage. Ihre tiefste Be- gründung muss aber im Versuch der menschlichen Person nach Befreiung von den eigenen biologischen Ge- gebenheiten gesucht werden. Gemäß dieser anthropologischen Perspektive hätte die menschliche Natur keine Merkmale an sich, die sich ihr in absoluter Weise auferlegen: Jede Person könnte und müsste sich nach eige- nem Gutdünken formen, weil sie von jeder Vorausbestimmung auf Grund ihrer Wesenskonstitution frei wäre.
    Diese Perspektive hat vielfaltige Auswirkungen. Zum einen wird dadurch die Meinung bekräftigt, die Be- freiung der Frau bringe eine Kritik an der Heiligen Schrift mit sich, die ein patriarchalisches Verständnis von Gott überliefere, das von einer wesentlich männlichen Kultur genährt sei. Zum anderen ist es gemäß dieser Tendenz unwichtig und bedeutungslos, dass der Sohn Gottes die menschliche Natur als Mann angenommen hat.
 4. Angesichts dieser Denkströmungen spricht die Kirche hingegen, erleuchtet vom Glauben an Jesus Christus, von aktiver Zusammenarbeit von Mann und Frau bei ausdrücklicher Anerkennung ihrer Verschiedenheit.
    Um die Grundlage, den Sinn und die Auswirkungen dieser Antwort besser zu verstehen, ist es angebracht, wenigstens kurz auf die Heilige Schrift zurückzugreifen, die auch reich ist an menschlicher Weisheit. In ihr wurde diese Antwort Schritt für Schritt dank des Eingreifens Gottes zum Wohl des Menschen offenbart.

II. Die Grundaussagen der biblischen Anthropologie
 
5. Eine erste Reihe biblischer Texte, die es zu untersuchen gilt, sind die ersten drei Kapitel der Genesis. Sie führen uns „in den Bereich jenes biblischen ,Anfangs', wo die über den Menschen als ,Abbild und  Gleichnis Gottes'  offenbarte  Wahrheit  die  unveränderliche Grundlage der gesamten christlichen Anthropologie darstellt”.
  Der erste Text Gen 1,1-2,4 beschreibt die Schöpfermacht des Wortes Gottes, die bewirkt, dass im ur- sprünglichen Chaos das eine vom anderen geschieden wird. So erscheinen Licht und Finsternis, Meer und Land, Tag und Nacht, Pflanzen und Bäume, Fische und Vögel, alle „nach ihrer Art”. Ausgehend von Ver- schiedenheiten, die zugleich neue Beziehungen verheißen, entsteht eine geordnete Welt. Dies ist der allgemeine Rahmen, in den die Erschaffung des Menschen eingeordnet ist. „Dann sprach Gott: Lasst uns Menschen machen als unser Abbild, uns ähnlich ... Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie” Gen 1,26- 27. Der Mensch wird hier als ein Wesen be- schrieben, das sich von seinem ersten Anfang an in der Beziehung von Mann und Frau artikuliert. Dieser ge- schlechtlich differenzierte Mensch wird ausdrücklich „Abbild Gottes” genannt.
   6. Der zweite Schöpfungsbericht Gen 2,4-25 bekräftigt in unzweideutiger Weise die Wichtigkeit der ge- schlechtlichen Verschiedenheit. Einmal von Gott geformt und in den Garten gesetzt, um ihn zu bebauen, macht jener, der noch mit dem allgemeinen Ausdruck Mensch beschrieben wird, die Erfahrung einer Einsamkeit, die von den anwesenden Tieren nicht ausgefüllt werden kann. Er braucht eine Hilfe, die ihm entspricht. Dieser Ausdruck bezeichnet hier nicht eine untergeordnete Rolle, sondern eine vitale Hilfe.

Das hebräische Wort ezer, das mit Hilfe übersetzt wird, bezeichnet eine Hilfeleistung,
die nur eine Person einer anderen Person gewährt.
Der Ausdruck hat in keiner Weise den Beigeschmack des Minderwertigen oder Zweckdienlichen,
wenn man bedenkt, dass auch Gott in seinem Verhältnis zum Menschen manchmal ezer genannt wird
 vgl. Ex 18,4; Ps 10,14.

   Das Ziel besteht darin, es möglich zu machen, dass das Leben des Menschen nicht in einer fruchtlosen und am Ende tödlichen Beschäftigung nur mit sich selbst versinkt. Es ist notwendig, dass er mit einem anderen, auf seiner Ebene lebenden Wesen in Beziehung tritt. Nur die Frau, die aus demselben „Fleisch” geschaffen und von demselben Mysterium umhüllt ist, gibt dem Leben des Mannes eine Zukunft. Die Erschaffung der Frau durch Gott charakterisiert den Menschen auf seinsmäßiger Ebene als Wesen in Beziehung. In dieser Begeg- nung fallt auch das Wort, das den Mund des Mannes zum ersten Mal in einem Ausdruck des Staunens öffnet: „Das endlich ist Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch” Gen 2,23.
   Der Johannes Paul II. hat mit Bezug auf diesen Text der Genesis geschrieben: „Die Frau ist ein anderes ,Ich' im gemeinsamen Menschsein. Von Anfang an erscheinen sie [Mann und Frau] als ,Einheit von zweien', und das bedeutet die Überwindung der ursprünglichen Einsamkeit, in welcher der Mensch ,keine Hilfe fand, die ihm entsprach' Gen 2,20. Handelt es sich hier nur um die ,Hilfe' bei der Arbeit, beim ,Unterwerfen der Erde' vgl. Gen 1,28? Mit Sicherheit handelt es sich um die Lebensgefährtin, mit der sich der Mann als mit seiner Frau ver- binden kann, so dass er ,ein Fleisch' mit ihr wird und deshalb ,Vater und Mutter verlässt' vgl. Gen 2,24”.
   Die vitale Verschiedenheit ist auf die Gemeinschaft ausgerichtet und wird in friedlicher Weise gelebt, wie es im Thema des Nacktseins zum Ausdruck kommt. „Beide, Adam und Eva, waren nackt, aber sie schämten sich nicht voreinander” Gen 2,25. Der menschliche Leib, der vom Siegel der Männlichkeit bzw. der Weiblichkeit ge- prägt ist, „umfasst von ,Anfang' an auch die Eigenschaft des ,Bräutlichen', das heißt die Fähigkeit, der Liebe Ausdruck zu geben: jener Liebe, in welcher der Mensch als Person Geschenk wird und - durch dieses Ge- schenk - den eigentlichen Sinn seines Seins und seiner Existenz verwirklicht”. In der weiteren Auslegung dieser Verse der Genesis fahrt der Heilige Vater fort: „In dieser seiner Besonderheit ist der Leib Ausdruck des Geistes und dazu gerufen, gerade im Mysterium der Schöpfung in der Gemeinschaft der Personen ,das Eben- bild Gottes' zu sein”.
   In der gleichen bräutlichen Perspektive versteht man, in welchem Sinn der alte Bericht der Genesis erken- nen lässt, wie die Frau in ihrem tiefsten und ursprünglichsten Sein „für den anderen” vgl. 1 Kor 11, 9 da ist. Diese Aussage will in keiner Weise eine Entfremdung heraufbeschwören. Sie bringt vielmehr einen grund- legenden Aspekt der Ähnlichkeit mit der heiligen Dreifaltigkeit zum Ausdruck, deren Personen sich durch das Kommen Christi als Gemeinschaft der gegenseitigen Liebe offenbaren. „In der ,Einheit der zwei' sind Mann und Frau von Anfang an gerufen, nicht nur nebeneinander' oder miteinander', sondern auch einer für den anderen zu leben. Der Text von Gen 2,18-25 weist darauf hin, dass die Ehe die erste und gewissermaßen grundlegende Dimension dieser Berufung ist.
   Allerdings nicht die einzige. Die gesamte Geschichte des Menschen auf Erden vollzieht sich im Rahmen dieser Berufung. Aufgrund des Prinzips, dass in der interpersonalen Gemeinschaft einer ,für' den anderen da ist, entwickelt sich in dieser Geschichte die Integration dessen, was ,männlich' und was ,weiblich' ist, in das von Gott gewollte Menschsein.
   Die friedliche Schau am Ende des zweiten Schöpfungsberichts ist ein Echo jenes „sehr gut”, das im ersten Bericht die Erschaffung des ersten Menschenpaares abgeschlossen hat. Hier ist die Herzmitte des ursprünglichen Planes Gottes  und der tiefsten Wahrheit über Mann und Frau, so wie Gott sie gewollt und geschaffen hat. Diese ursprünglichen Verfügungen des Schöpfers, wie sehr sie auch durch die Sünde entstellt und verdunkelt sind, können niemals zunichte gemacht werden.
  7. Die Erbsünde verfälscht die Art, in welcher der Mann und die Frau das Wort Gottes aufnehmen und leben, sowie ihre Beziehung zum Schöpfer. Sofort nachdem Gott dem Menschen den Garten anvertraut hat, gibt er ihm ein positives vgl. Gen 2,16 und dann ein negatives Gebot vgl. Gen 2,17, in dem implizit die wesentliche Verschiedenheit zwischen Gott und Mensch ausgesagt wird.  Verführt durch die Schlange, wird diese Verschie- denheit vom Mann und von der Frau bestritten. Als Folge davon wird auch die Art verzerrt, in der sie ihre geschlechtliche Verschiedenheit leben. Der Bericht der Genesis stellt so eine Beziehung von Ursache und Wirkung zwischen den beiden Verschiedenheiten her: Wenn der Mensch Gott als seinen Feind betrachtet, wird auch die Beziehung von Mann und Frau verdorben. Andererseits droht der Zugang zum Antlitz Gottes gefährdet zu werden, wenn die Beziehung von Mann und Frau entstellt wird.
   In den Worten, die Gott nach dem Sündenfall an die Frau richtet, kommt in knapper, aber erschütternder Weise zum Ausdruck, welches Gepräge die Beziehungen zwischen Mann und Frau nun haben werden: „Du hast Verlangen nach deinem Mann; er aber wird über dich herrschen” Gen 3,16. Häufig wird die Liebe durch die bloße Suche nach dem eigenen Ich entstellt, so dass eine Beziehung entsteht, in der die Liebe missachtet und getötet und durch das Joch der Herrschaft des einen Geschlechts über das andere ersetzt wird. Die Geschichte der Menschheit gibt diese Verhältnisse wieder, in denen sich offen die dreifache Begierde aus- drückt, an die der heilige Johannes erinnert, wenn er von der Begierde des Fleisches, der Begierde der Augen und der Hoffart der Welt spricht vgl. 1 Joh 2,16. In dieser tragischen Situation gehen jene Gleichheit, Achtung und Liebe verloren, die für die Beziehung von Mann und Frau nach dem ursprünglichen Plan Gottes erfor- derlich sind.
   8. Eine Durchsicht dieser grundlegenden Texte macht es möglich, einige Kernaussagen der biblischen Anthropologie zu bekräftigen. Vor allem muss der personale Charakter des Menschen unterstrichen werden.

 „Der Mensch ist eine Person: das gilt in gleichem Maße für den Mann und für die Frau;
denn beide sind nach dem Bild und Gleichnis des personhaften Gottes geschaffen”.

   Die gleiche Würde der Personen  verwirklicht sich als physische, psychologische und ontologische Komple- mentarität, die eine auf Beziehung angelegte harmonische „Einheit in der Zweiheit” schafft. Nur die Sünde und die in der Kultur eingeschriebenen „Strukturen der Sünde” haben aus dieser Beziehung eine potentielle Konfliktsituation gemacht. Die biblische Anthropologie legt nahe, die Probleme im Zusammenhang mit der Verschiedenheit des Geschlechts auf öffentlicher und privater Ebene in einer Weise anzugehen, die von der gegenseitigen Beziehung und nicht von Konkurrenz oder Rache ausgeht.
   Darüber hinaus ist zu unterstreichen, wie wichtig und sinnvoll die Verschiedenheit der Geschlechter als eine dem Mann und der Frau tief eingeschriebene Wirklichkeit ist. „Die Geschlechtlichkeit kennzeichnet Mann und Frau nicht nur auf der physischen, sondern auch auf der psychologischen und geistigen Ebene und prägt alle ihre Ausdrucksweisen”. Sie kann nicht auf einen unbedeutenden biologischen Aspekt reduziert werden, son- dern „ist eine grundlegende Komponente der Persönlichkeit; sie ist eine ihrer Weisen zu sein, sich zu äußern, mit den anderen in Kontakt zu treten und die menschliche Liebe zu empfinden, auszudrücken und zu leben”. Diese Fähigkeit zu lieben, Abglanz und Bild Gottes, der die Liebe ist, äußert sich auch im bräutlichen Charakter des Leibes, in dem die Männlichkeit bzw. die Weiblichkeit der Person eingeschrieben ist.
  Diese anthropologische Dimension der Geschlechtlichkeit kann nicht von der theologischen Dimension ge- trennt werden. Das menschliche Geschöpf in seiner Einheit von Seele und Leib ist von Anfang an durch die Beziehung zum anderen gekennzeichnet. Diese Beziehung ist immer gut und zugleich entstellt. Sie ist gut, von einer ursprünglichen Güte, die Gott vom ersten Augenblick der Schöpfung an kundgetan hat. Sie ist aber auch entstellt durch die Disharmonie zwischen Gott und Mensch, die mit der Sünde gekommen ist. Diese Verfäl- schung entspricht jedoch weder dem anfänglichen Plan Gottes über Mann und Frau noch der Wahrheit der Beziehung zwischen den Geschlechtern. Daraus ergibt sich, dass diese gute, aber verwundete Beziehung der Heilung bedarf.
   Welche Wege der Heilung kann es geben? Würden die Probleme im Zusammenhang mit der Beziehung zwi- schen den Geschlechtern nur ausgehend von der durch die Sünde geprägten Situation betrachtet und ana- lysiert, fiele das Denken notwendigerweise in die oben erwähnten Irrtümer zurück. Man muss deshalb die Logik der Sünde durchbrechen und einen Weg suchen, der es möglich macht, diese Logik aus dem Herzen des sündigen Menschen zu beseitigen. Einen klaren Hinweis in diesem Sinn enthält die göttliche Verheißung eines Retters, in welche die „Frau” und ihr „Nachwuchs” einbezogen sind vgl. Gen 3,15. Diese Verheißung kennt vor ihrer Verwirklichung eine lange Vorbereitung in der Geschichte.
   9. Ein erster Sieg über das Böse wird in der Geschichte des Noach geschildert, einem gerechten Mann, der von Gott geführt wird und mit seiner Familie und den verschiedenen Tierarten der Sintflut entkommt vgl. Gen 6-9. Aber vor allem durch die göttliche Erwählung Abrahams und seiner Nachkommen vgl. Gen 12,1ff. wird die Hoffnung auf Heil bekräftigt. So beginnt Gott, sein Antlitz zu enthüllen, damit die Menschheit durch das auserwählte Volk den Weg der Ähnlichkeit mit ihm lerne: den Weg der Heiligkeit und damit der Verwandlung des Herzens. Unter den vielen Weisen, in denen sich Gott - gemäß einer langen und geduldigen Pädagogik - seinem Volk offenbart vgl. Hebr 1,1, findet sich auch der regelmäßig wiederkehrende Hinweis auf das Thema des Bundes von Mann und Frau. Dies ist paradox, wenn man das Drama, an das die Genesis erinnert und das sich zur Zeit der Propheten auf sehr konkrete Weise wiederholt hat, sowie die Vermischung zwischen Sakra- lem und Sexualität in den Religionen rund um Israel in Betracht zieht. Dieser Symbolismus scheint aber un- erlässlich, um die Weise zu verstehen, in der Gott sein Volk liebt: Er gibt sich als Bräutigam zu erkennen, der Israel, seine Braut, liebt.
   Wenn Gott in dieser Beziehung als „eifersüchtiger Gott” vgl. Ex 20,5; Nah 1,2 beschrieben und Israel als „ehebrecherische” Frau oder als „Dirne” vgl. Hos 2,4-15; Ez 16,15-34 angeklagt wird, hat dies seinen Grund gerade in der durch das Prophetenwort bekräftigten Hoffnung, das neue Jerusalem als die vollkommen ge- wordene Braut zu sehen: „Wie der junge Mann sich mit der Jungfrau vermählt, so vermählt sich mit dir dein Erbauer. Wie der Bräutigam sich freut über die Braut, so freut sich dein Gott über dich” Jes 62,5. Neu ge- schaffen in „Gerechtigkeit und Recht”, in „Liebe und Erbarmen” Hos 2,21, wird jene, die sich abgewandt hat, um Leben und Glück bei falschen Göttern zu suchen, zu dem zurückkehren, der zu ihrem Herzen spricht. Sie wird singen „wie in den Tagen ihrer Jugend” Hos 2,17, und sie wird hören, wie er verkündet: „Dein Schöpfer ist dein Gemahl” Jes 54,5. Hier kommt im Wesentlichen dasselbe zum Ausdruck wie an den Stellen, an denen das Buch Jesaja parallel zum Mysterium des Werkes, das Gott durch die männliche Gestalt des leidenden Knechts vollbringt, die weibliche Gestalt von Zion erwähnt, die geschmückt ist mit einer Transzendenz und Heiligkeit, die das Geschenk des für Israel bestimmten Heils ankündigen.
   Im Gebrauch dieser Weise der Offenbarung ist das Hohelied zweifellos von herausragender Bedeutung. In den Worten einer ganz und gar menschlichen Liebe, welche die Schönheit der Leiber und das Glück der gegenseitigen Suche besingt, kommt auch die göttliche Liebe für sein Volk zum Ausdruck. Die Kirche ist deshalb nicht in die Irre gegangen, wenn sie in der kühnen Verbindung des ganz und gar Menschlichen mit dem ganz und gar Göttlichen durch die Verwendung derselben Ausdrücke das Mysterium ihrer Beziehung zu Christus erkannt hat.
 Das ganze Alte Testament hindurch nimmt eine Heilsgeschichte Gestalt an, bei der sowohl männliche als auch weibliche Gestalten mitwirken. Die Begriffe von Bräutigam und Braut oder auch von Bund, durch die sich die Dynamik des Heils auszeichnet, haben gewiss eine offenkundig bildliche Dimension, sind aber doch viel mehr als bloße Metaphern. Das hochzeitliche Vokabular berührt nämlich das Wesen der Beziehung, die Gott mit seinem Volk aufbaut, auch wenn diese Beziehung über das hinausgeht, was mit der menschlichen Erfahrung der Hochzeit zum Ausdruck gebracht werden kann. Zugleich sind in der Art, in der etwa die Weissagungen des Jesaja männliche und weibliche Rollen bei der Ankündigung und Verheißung des Heilswerkes durch Gott mit- einander verknüpfen, die konkreten Bedingungen der Erlösung im Spiel. Dieses Heil weist den Leser sowohl auf die männliche Gestalt des leidenden Knechts als auch  auf die weibliche Gestalt von Zion hin. In den Weis- sagungen des Jesaja wechseln die Gestalt von Zion und jene des Gottesknechts einander ab, bevor sie am Ende des Buches in der geheimnisvollen Schau der Stadt Jerusalem gipfeln, die ein Volk an einem einzigen Tag gebiert vgl. Jes 66,7-14: Prophetie der großen Neuheit, die Gott dabei ist zu verwirklichen vgl. Jes 48,6-8.
   10. Im Neuen Testament gehen alle diese Verheißungen in Erfüllung. Auf der einen Seite umfasst und verwandelt Maria, die auserwählte Tochter Zions, als Frau das Brautsein des Volkes Israel, das auf den Tag seines Heils wartet. Auf der anderen Seite kann man im Mannsein des Sohnes erkennen, wie Jesus in seiner Person all das aufnimmt, was der alttestamentliche Symbolismus auf die Liebe Gottes zu seinem Volk ange- wandt hatte, die als die Liebe eines Bräutigams zu seiner Braut beschrieben wird. Jesus und Maria, seine Mutter, sichern so nicht nur die Kontinuität des Alten Testaments mit dem Neuen, sondern ragen darüber hinaus, weil mit Jesus Christus „die ganze Neuheit” sichtbar wird, wie der heilige Irenäus sagt.
    Dieser Aspekt wird besonders durch das Johannesevangelium herausgestrichen. Bei der Hochzeit in Kana zum Beispiel wird Jesus von seiner Mutter - die „Frau” genannt wird - gebeten, für das Zeichen des neuen Weines der zukünftigen Hochzeit mit der Menschheit zu sorgen vgl. Joh 2,1-12.
    Diese messianische Hochzeit verwirklicht sich unter dem Kreuz, wo - wieder in Gegenwart der Mutter, die als „Frau” angesprochen wird - aus dem geöffneten Herzen des Gekreuzigten das Blut / der Wein des Neuen Bundes strömt vgl. Joh 19,25-27.34. Es ist deshalb nicht überraschend, dass Johannes der Täufer auf die Frage, wer er sei, sich „Freund des Bräutigams” nennt, der sich freut, wenn er die Stimme des Bräutigams hört, und der bei seinem Kommen zurücktreten muss: „Wer die Braut hat, ist der Bräutigam; der Freund des Bräutigams aber, der dabei steht und ihn hört, freut sich über die Stimme des Bräutigams. Diese Freude ist nun für mich Wirklichkeit geworden. Er muss wachsen, ich aber muss kleiner werden” Joh 3,29-30.
   In seinem apostolischen Wirken entfaltet Paulus den ganzen hochzeitlichen Sinn der Erlösung, wenn er das christliche Leben als hochzeitliches Mysterium begreift. Er schreibt an die von ihm gegründete Kirche von Korinth: „Ich liebe euch mit der Eifersucht Gottes; ich habe euch einem einzigen Mann verlobt, um euch als reine Jungfrau zu Christus zu führen” 2 Kor 11,2.
   Im Brief an die Epheser wird die bräutliche Beziehung zwischen Christus und der Kirche aufgegriffen und ausführlich vertieft. Im Neuen Bund ist die geliebte Braut die Kirche. Im Brief an die Familien lehrt der Heilige Vater: „Diese Braut, von der der Epheserbrief spricht, vergegenwärtigt sich in jedem Getauften und ist wie eine Person, die vor dem Blick ihres Bräutigams erscheint: Er hat ,die Kirche geliebt und sich für sie hingege- ben ... So will er die Kirche herrlich vor sich erscheinen lassen, ohne Flecken, Falten oder andere Fehler; heilig soll sie sein und makellos' Eph 5,25-27.
 Bei der Betrachtung der Vereinigung von Mann und Frau, wie sie im Zusammenhang  mit  der  Erschaffung der Welt beschrieben wird vgl. Gen 2,24, ruft der Apostel aus: „Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche” Eph 5,32. Die in der Kraft der Taufgnade gelebte Liebe von Mann und Frau wird nun zum Sakrament der Liebe Christi und der Kirche, zum Zeugnis für das Mysterium der Treue und der Einheit, aus dem die „neue Eva” geboren wird und von dem sie auf ihrem irdischen Pilgerweg lebt, während sie auf die Vollendung der ewigen Hochzeit wartet.
   11. Die christlichen Eheleute, die in das Pascha-Mysterium eingetaucht und zu lebendigen Zeichen der Liebe  Christi und der Kirche gemacht wurden, sind in ihrem Herzen erneuert. Sie können die Beziehungen meiden, die von der Begierde und der Tendenz, den anderen zu beherrschen, geprägt sind, welche der Bruch mit Gott durch die Sünde im ersten Menschenpaar hinterlassen hatte. Die Güte der Liebe, nach der sich das verwun- dete menschliche Herz immerfort gesehnt hatte, offenbart sich durch sie mit neuen Akzenten und Möglich- keiten. In diesem Licht kann Jesus im Zusammenhang mit der Frage nach der Scheidung vgl. Mt 19,3-9 an die Forderungen des Bundes zwischen Mann und Frau erinnern, wie Gott sie am Anfang stellte, also vor dem Einbruch der Sünde, der die nachfolgenden Anordnungen des mosaischen Gesetzes gerechtfertigt hatte. Dieses Wort Jesu will in keiner Weise eine starre, unbarmherzige Ordnung auferlegen, sondern ist in Wirk- lichkeit die Ankündigung einer „frohen Botschaft”, der Botschaft der Treue, die stärker ist als die Sünde. In der Kraft der Auferstehung ist der Sieg der Treue über die Schwächen, die erlittenen Verwundungen und die Sünden des Ehepaares möglich. In der Gnade Christi, der ihr Herz erneuert, werden Mann und Frau fähig, sich von der Sünde zu befreien und die Freude der gegenseitigen Hingabe zu erkennen.
   12. „Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus als Gewand angelegt. Es gibt nicht mehr ... Mann und Frau”, schreibt der heilige Paulus an die Galater 3,27-28. Der Apostel erklärt hier nicht, dass die Unterscheidung von Mann und Frau hinfällig ist, von der er an anderer Stelle sagt, dass sie zum Plan Gottes gehört. Er will vielmehr sagen, dass in Christus die Rivalität, die Feindschaft und die Gewalt, welche die Beziehung von Mann und Frau entstellt haben, überwunden werden können und überwunden wurden. In diesem Sinn wird die Unterscheidung von Mann und Frau mehr als je zuvor bekräftigt, welche die biblische Offenbarung übrigens bis zum Ende begleitet. In der letzten Stunde der gegenwärtigen Geschichte erschei- nen in der Offenbarung des Johannes „ein neuer Himmel” und „eine neue Erde” Offb 21,1, und es taucht in der Vision die weibliche Gestalt der Stadt Jerusalem auf, „bereit wie eine Braut,  die sich für ihren Mann ge- schmückt hat” Offb 21,2. Die Offenbarung schließt mit dem Wort des Geistes und der Braut, die um das Kom- men des Bräutigams beten: „Komm, Herr Jesus!” Offb 22,20.
   Mannsein und Frausein sind so als ontologisch zur Schöpfung gehörend offenbart und deshalb dazu bestimmt, über die gegenwärtige Zeit hinaus Bestand zu haben, natürlich in einer verwandelten Form. Auf diese  Weise  charakterisieren  sie  die  Liebe,  die niemals aufhört vgl. 1 Kor 13,8, wenngleich die zeitliche, irdische Aus- drucksweise der Geschlechtlichkeit in ihrer Hinordnung auf die durch Zeugung und Tod geprägten Lebens- bedingungen vergänglich ist. Für diese Form der zukünftigen Verwirklichung des Mann- und Frauseins will die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen ein prophetisches Zeichen sein. Jene, die zölibatär leben, nehmen eine Wirklichkeit des Daseins vorweg, die jene eines Mannes bzw. einer Frau bleibt, aber nicht mehr den ge- genwärtigen Begrenzungen der ehelichen Beziehung unterworfen sein wird vgl. Mt 22,30. Für jene, die in der Ehe leben, ist dieser Stand zudem ein Hinweis und ein prophetisches Zeichen für die Vollendung, die ihre Beziehung in der Begegnung mit Gott von Angesicht zu Angesicht finden wird.
   Mann und Frau sind von Beginn der Schöpfung an unterschieden und bleiben es in alle Ewigkeit. In das Pascha-Mysterium Christi eingefügt, erfahren sie ihre Verschiedenheit nicht mehr als Ursache von Uneinigkeit, die durch Leugnung oder Einebnung überwunden werden müsste, sondern als Möglichkeit zur Zusammen- arbeit, die in der gegenseitigen Achtung der Verschiedenheit zu verwirklichen ist. Von hier aus eröffnen sich neue Perspektiven für ein tieferes Verständnis der Würde der Frau und ihrer Rolle in der menschlichen Gesellschaft und in der Kirche.

III.  Die Aktualität der fraulichen Werte im Leben der Gesellschaft
  
13. Unter den Grundwerten, die mit dem konkreten Leben der Frau verbunden sind, ist jener zu erwähnen, den man ihre „Fähigkeit für den anderen” genannt hat. Trotz der Tatsache, dass eine gewisse Strömung des Feminismus Ansprüche „für sie selber” einfordert, bewahrt die Frau doch die tiefgründige Intuition, dass das Beste ihres Lebens darin besteht, sich für das Wohl des anderen einzusetzen, für sein Wachstum, für seinen Schutz.
   Diese Intuition ist mit ihrer physischen Fähigkeit verbunden, Leben zu schenken. Die gelebte oder poten- tielle Fähigkeit zur Mutterschaft ist eine Wirklichkeit, die die weibliche Persönlichkeit zutiefst prägt. Sie hilft ihr, sehr schnell Reife, Sinn für die Bedeutung des Lebens und die damit verbundene Verantwortung zu erlangen. Sie entfaltet in ihr den Sinn und die Ehrfurcht gegenüber dem Konkreten, das sich den Abstraktionen ent- gegenstellt, die für das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft oft tödlich sind. Schließlich besitzt die Frau auch in den aussichtslosesten Situationen - Vergangenheit und Gegenwart sind dafür Zeugen - eine einzig- artige Fähigkeit, in den Widerwärtigkeiten standzuhalten, in extremen Umständen das Leben noch möglich zu machen, einen festen Sinn für die Zukunft zu bewahren und durch Tränen an den Preis jedes Menschenlebens zu erinnern.
   Auch wenn die Mutterschaft eine zentrale Bedeutung für die weibliche Identität hat, ist es aber nicht richtig, die Frau nur unter dem Aspekt der biologischen Fortpflanzung zu sehen.
  In dieser Hinsicht kann es schwerwiegende Übertreibungen geben, welche die biologische Fruchtbarkeit mit vitalistischen Ausdrücken verherrlichen und oft mit einer gefährlichen Abwertung der Frau verbunden sind. Die christliche Berufung zur Jungfräulichkeit, die gegenüber der alttestamentlichen Tradition und den Ansprüchen vieler menschlicher Gesellschaftssysteme  eine echte Herausforderung ist, hat in dieser Hinsicht größte Bedeu- tung. Diese Berufung widerlegt radikal jeden Anspruch, die Frauen in ein bloß biologisches Schicksal ein- zuschließen. Wie die Jungfräulichkeit durch die leibliche Mutterschaft daran erinnert wird, dass zur christlichen Berufung immer die konkrete Selbsthingabe an den anderen gehört, so wird die leibliche Mutterschaft durch die Jungfräulichkeit an ihre wesentlich geistliche Dimension erinnert: Um dem anderen wirklich das Leben zu schenken, darf man sich nicht mit der physischen Zeugung begnügen. Dies bedeutet, dass es Formen der vollen Verwirklichung der Mutterschaft auch dort geben kann, wo keine physische Zeugung erfolgt.
   In dieser Perspektive wird die unersetzliche Rolle der Frau in allen Bereichen des familiären und gesell- schaftlichen Lebens verständlich, bei denen es um die menschlichen Beziehungen und die Sorge um den anderen geht. Hier zeigt sich deutlich, was der Heilige Vater den Genius der Frau genannt hat. Dies beinhaltet vor allem, dass die Frauen aktiv und auch fest in der Familie, „der anfänglichen und in gewissem Sinn ,Souve- ränen' Gesellschaft”, gegenwärtig sein sollen. Besonders hier wird nämlich das Antlitz eines Volkes geformt, hier eignen sich seine Glieder die grundlegenden Kenntnisse an. Sie lernen lieben, weil sie selber umsonst geliebt werden; sie lernen jede andere Person achten, weil sie selber geachtet werden; sie lernen das Antlitz Gottes kennen, weil sie dessen erste Offenbarung von einem Vater und einer Mutter erhalten, die ihnen ihre ganze Zuwendung schenken. Jedes Mal, wenn diese Grunderfahrungen fehlen, wird der ganzen Gesellschaft Gewalt angetan und bringt die Gesellschaft dann ihrerseits vielfältige Formen der Gewalt hervor. Dies be- inhaltet darüber hinaus, dass die Frauen in der Welt der Arbeit und des gesellschaftlichen Lebens gegen- wärtig sein und zu verantwortungsvollen Stellen Zugang haben sollen, die ihnen die Möglichkeit bieten, die Politik der Völker zu inspirieren und neue Lösungen für die wirtschaftlichen und sozialen Probleme anzuregen.
    Man darf aber in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass die Überschneidung von zwei Tätigkeiten - Familie und Arbeit - bei der Frau andere Merkmale annimmt als beim Mann. Deshalb stellt sich die Aufgabe, die Gesetzgebung und die Organisation der Arbeit mit den Anforderungen der Sendung der Frau innerhalb der Familie zu harmonisieren. Hier geht es nicht nur um eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Frage, sondern vor allem um eine Frage der  Mentalität, der Kultur und der Achtung. Erforderlich ist eine gerechte Wertschätzung der Arbeit, welche die Frau in der Familie leistet. So könnten die Frauen, die es freiwillig wünschen, ihre ganze Zeit der häuslichen Arbeit widmen, ohne sozial gebrandmarkt und wirtschaftlich be- straft zu werden. Jene hingegen, die auch andere Tätigkeiten verrichten möchten, könnten dies in einem angepassten Arbeitsrhythmus tun, ohne vor die Alternative gestellt zu werden, ihr Familienleben aufzugeben oder einer ständigen Stresssituation ausgesetzt zu sein, die weder dem persönlichen Gleichgewicht noch der Harmonie in der Familie förderlich ist. Johannes Paul II. hat darüber geschrieben: „Es wird einer Gesellschaft zur Ehre gereichen, wenn sie es der Mutter ermöglicht, sich ohne Behinderung ihrer freien Entscheidung, ohne psychologische oder praktische Diskriminierung und ohne Benachteiligung gegenüber ihren Kolleginnen der Pflege und Erziehung ihrer Kinder je nach den verschiedenen Bedürfnissen ihres Alters zu widmen”.
   14. Es ist jedoch angebracht, daran zu erinnern, dass die eben erwähnten fraulichen Werte vor allem menschliche Werte sind: Die menschliche Verfassung, sowohl des Mannes als auch der Frau, die als Abbild Gottes erschaffen wurden, ist nämlich eine und unteilbar. Nur weil die Frauen spontaner mit den genannten Werten übereinstimmen, können sie ein Aufruf und ein bevorzugtes Zeichen für diese Werte sein. Letztlich ist aber jeder Mensch, ob Mann oder Frau, dazu bestimmt, „für den anderen” da zu sein. In dieser Perspektive ist das, was man „Fraulichkeit” nennt, mehr als ein bloßes Attribut des weiblichen Geschlechts. Der Ausdruck be- schreibt  nämlich  die grundlegende Fähigkeit des Menschen,für den anderen und dank des anderen zu leben.
   Deshalb muss die Förderung der Frau innerhalb der Gesellschaft als eine Vermenschlichung verstanden und gewollt werden, welche durch die dank der Frauen neu entdeckten Werte Wirklichkeit wird. Jede Perspektive, die sich als Kampf der Geschlechter ausgeben möchte, ist nur Illusion und Gefahr: Sie würde in Situationen der Abkapselung und der Rivalität zwischen Männern und Frauen enden und eine Ichbezogenheit fordern, die von einem falschen Freiheitsverständnis genährt wird.
   Unbeschadet der Bemühungen zur Förderung der Rechte, welche die Frauen in der Gesellschaft und in der Familie anstreben, wollen diese Anmerkungen eine Perspektive korrigieren, in der die Männer als Feinde be- trachtet werden, die zu besiegen wären. Die Beziehung zwischen Mann und Frau kann ihre gerechte Ordnung nicht in einer Art misstrauischer, defensiver Gegnerschaft finden. Es ist notwendig, dass diese Beziehung im Frieden und im Glück der ungeteilten Liebe gelebt wird.
   Auf einer mehr konkreten Ebene müssen die sozialpolitischen Maßnahmen - bezüglich der Erziehung, der Familie, der Arbeit, dem Zugang zu Dienstleistungen, der Mitwirkung am bürgerlichen Leben - auf der einen Seite jegliche ungerechte geschlechtliche Diskriminierung bekämpfen und auf der anderen Seite die Bestre- bungen und Bedürfnisse eines jeden wahrzunehmen und zu erkennen wissen. Die Verteidigung und die För- derung der gleichen Würde und der gemeinsamen persönlichen Werte müssen mit der sorgsamen Anerken- nung der gegenseitigen Verschiedenheit harmonisiert werden, wo dies von der Verwirklichung des eigenen Mann- oder Frauseins gefordert wird.
IV.  Die Aktualität der fraulichen Werte im Leben der Kirche
 
15. Was die Kirche betrifft, ist das Zeichen der Frau mehr denn je zentral und fruchtbar. Dies hängt mit der Identität zusammen, welche die Kirche von Gott erhalten und im Glauben angenommen hat.
  Diese „mystische”, grundlegende, seinshafte Identität muss man beim Nachdenken über die entsprechenden Rollen des Mannes und der Frau in der Kirche gegenwärtig halten.
   Seit den ersten christlichen Generationen betrachtet sich die Kirche als Gemeinschaft, die von Christus ge- zeugt wurde und durch eine Beziehung der Liebe an ihn gebunden bleibt, deren vorzüglichster Ausdruck die hochzeitliche Erfahrung ist. Daraus ergibt sich, dass die erste Aufgabe der Kirche darin besteht, in der Gegen- wart dieses Mysteriums der Liebe Gottes zu bleiben, das in Jesus Christus offenbar wurde, es zu betrachten und zu feiern. In dieser Hinsicht ist Maria in der Kirche der grundlegende Bezugspunkt. Man könnte mit einer Metapher sagen, dass Maria der Kirche den Spiegel reicht, in dem sie ihre eigene Identität erkennen soll, aber auch die Einstellungen des Herzens, die Haltungen und die Taten, die Gott von ihr erwartet.
  Marias Dasein ist für die Kirche eine Einladung, ihr Sein im Hören und Aufnehmen des Wortes Gottes zu verankern. Der Glaube ist nämlich nicht so sehr die Suche des Menschen nach Gott, sondern vielmehr die An- erkennung des Menschen, dass Gott zu ihm kommt, ihn heimsucht und zu ihm spricht. Dieser Glaube, gemäß dem „für Gott nichts unmöglich ist” vgl. Gen 18,14; Lk 1,37, lebt und wächst im demütigen, liebenden Gehor- sam, mit dem die Kirche zum Vater sagen kann: „Mir geschehe, wie du es gesagt hast” Lk 1, 38. Der Glaube weist immerfort auf Jesus hin: „Was er euch sagt, das tut!” Joh 2,5. Der Glaube geht mit Jesus den Weg bis unter das Kreuz. In der Stunde der tiefsten Finsternis harrt Maria mutig und getreu aus, weil sie mit einzig- artiger Gewissheit auf das Wort Gottes vertraut.
   Von Maria lernt die Kirche die Vertrautheit mit Christus. Maria, die das kleine Kind von Betlehem in ihren Händen getragen hat, lehrt die unendliche Demut Gottes erkennen. Sie, die den gemarterten, vom Kreuz ab- genommenen Leib Jesu in ihre Arme genommen hat, zeigt der Kirche, wie sie sich aller Menschen annehmen soll, die in dieser Welt durch Gewalt und Sünde entstellt sind. Von Maria lernt die Kirche die Bedeutung der Macht der Liebe, wie Gott sie im Leben seines vielgeliebten Sohnes zeigt und offenbart: „Er zerstreut, die im Herzen voll Hochmut sind ...  und erhöht die Niedrigen” Lk 1,51-52. Von Maria empfangen die Jünger Christi den Sinn und den Geschmack für den Lobpreis vor dem Werk der Hände Gottes: „Der Mächtige hat Großes an mir getan” Lk 1,49. Sie lernen, dass sie in der Welt sind, um das Andenken an diese „Großtaten” zu bewahren und den Tag des Herrn wachsam zu erwarten.
   16. Auf Maria schauen und sie nachahmen, bedeutet aber nicht, die Kirche einer Passivität preiszugeben, die von einer überwundenen Auffassung der Weiblichkeit inspiriert ist, und sie einer Verwundbarkeit aus- zusetzen, die gefährlich ist in einer Welt, in der vor allem die Herrschaft und die Macht zählen. Der Weg Christi ist nämlich weder der Weg der Herrschaft vgl. Phil 2,6 noch der Weg der Macht im weltlichen Sinn vgl. Joh 18, 36. Vom Sohn Gottes kann man lernen, dass diese „Passivität” in Wirklichkeit der Weg der Liebe ist, dass sie eine königliche Macht darstellt, die jede Gewalt besiegt, dass sie „Passion” ist, welche die Welt von Sünde und Tod erlöst und die Menschheit neu schafft. Der Gekreuzigte, der den Apostel Johannes seiner Mutter an- vertraut, lädt seine Kirche ein, von Maria das Geheimnis jener Liebe zu lernen, die triumphiert.
   Der Hinweis auf Maria und ihre Haltungen des Hörens, des Aufnehmens, der Demut, der Treue, des Lob- preises und der Erwartung verleiht der Kirche in keiner Weise eine Identität, die in einem zufälligen Modell der Weiblichkeit gründet, sondern stellt sie in die Kontinuität mit der geistlichen Geschichte Israels. In Jesus und durch Jesus werden diese Haltungen zur Berufung eines jeden Getauften. Unabhängig von den Verhältnissen, den Lebensständen, den verschiedenen Berufungen - mit oder ohne öffentliche Verantwortung - machen die genannten Haltungen einen wesentlichen Aspekt der Identität des christlichen Lebens aus. Auch wenn es sich dabei um Einstellungen handelt, die jeden Getauften prägen sollten, zeichnet sich die Frau dadurch aus, dass sie diese Haltungen  mit besonderer Intensität und Natürlichkeit lebt. So erfüllen die Frauen eine Rolle von größter Wichtigkeit im kirchlichen Leben. Sie rufen allen Getauften diese Haltungen in Erinnerung und tragen auf einzigartige Weise dazu bei, das wahre Antlitz der Kirche, der Braut Christi und der Mutter der Gläubigen, zu offenbaren.
   In dieser Perspektive wird auch verständlich, wie die Tatsache, dass die Priesterweihe ausschließlich Män- nern vorbehalten ist, die Frauen in keiner Weise daran hindert, zur Herzmitte des christlichen Lebens zu gelangen. Die Frauen sind berufen, unersetzliche Vorbilder und Zeugen dafür zu sein, wie die Kirche als Braut mit Liebe auf die Liebe des Bräutigams antworten muss.

Schluss
 
17. In Jesus Christus ist alles neu gemacht worden vgl. Offb 21,5. Es gibt aber keine Erneuerung in der Gnade ohne die Bekehrung der Herzen. Im Blick auf Jesus und im Bekenntnis, dass er der Herr ist, geht es darum, den Weg der Liebe zu erkennen, der die Sünde besiegt und den er seinen Jüngern weist.
   So wird die Beziehung des Mannes zur Frau umgestaltet und die dreifache Begierde, von der der erste Jo- hannesbrief spricht vgl. 1Joh 2,16, hat nicht mehr die Oberhand. Man muss das Zeugnis annehmen, das vom Leben der Frauen ausgeht und Werte offenbart, ohne die sich die Menschheit in Selbstgenügsamkeit, in Machtträumen und im Drama der Gewalt einsperren würde. Auch die Frau muss sich bekehren lassen und die einzigartigen, in der Liebe zum anderen so wirksamen Werte anerkennen, deren Trägerin sie als Frau ist. In beiden Fällen handelt es sich um die Bekehrung des Menschen zu Gott, so dass sowohl der Mann als auch die Frau Gott in Wahrheit anerkennen als ihre „Hilfe”, als Schöpfer, der voll Erbarmen ist, als Erlöser, der „die Welt so sehr geliebt hat, dass er seinen einzigen Sohn hingab” Joh 3,16.
   Eine solche Bekehrung kann es nicht ohne demütiges Gebet geben, um von Gott jenen klaren Blick zu erhalten, der sowohl die eigene Sünde als auch die heilende Gnade erkennt. In besonderer Weise muss man die Jungfrau Maria anrufen, die Frau nach dem Herzen Gottes, „gesegnet mehr als alle anderen Frauen” vgl. Lk 1,42 und dazu auserwählt, den Menschen, Männern und Frauen, den Weg der Liebe zu offenbaren. Nur so kann in jedem Mann und in jeder Frau, nach der je eigenen Gnade, das „Abbild Gottes” sichtbar werden, jenes heilige Bild, mit dem sie ausgezeichnet sind vgl. Gen 1,27. Nur so kann die Straße des Friedens und des Staunens wiedergefunden werden, welche die biblische Tradition in den Versen des Hohenliedes bezeugt, in denen die Leiber und die Herzen in denselben Jubel ausbrechen.
   Die Kirche weiß um die Macht der Sünde, die in den Einzelnen und in den Gesellschaftssystemen am Werk ist und manchmal dazu führen könnte, die Hoffnung auf das Gutsein von Mann und Frau zu verlieren. Aber auf Grund ihres Glaubens an den gekreuzigten und auferstandenen Christus weiß sie noch mehr um die Kraft der Vergebung und der Hingabe trotz aller Wunden und Ungerechtigkeiten. Der Friede und das Staunen, auf die sie die Männer und Frauen von heute mit Vertrauen hinweist, sind der Friede und das Staunen, die im Garten der Auferstehung unsere Welt und die ganze Geschichte erleuchtet haben mit der Offenbarung: „Gott ist die Liebe” 1 Joh 4,8.16.
Papst Johannes Paul II. hat das vorliegende Schreiben, das in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz approbiert und seine Veröffentlichung angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 31. Mai 2004, dem Fest Maria Heimsuchung.
+ Joseph Card. Ratzinger, Präfekt     + Angelo Amato, SDB Titularerzbischof von Sila. Sekretär

Stellungnahme Karl Kardinal Lehmann zur Veröffentlichung des Schreibens der Kongregation für die Glaubenslehre über die Zusammenarbeit von Mann und Frau  in der Kirche und in der Welt:

  1. Das relativ knappe Schreiben knüpft durch zahlreiche Hinweise auf frühere Veröffentlichungen von Papst Johannes Paul II. und verschiedener römischer Kongregationen an bisher schon vorgetragene Perspektiven zur Anthropologie der Geschlechter und besonders zum Verhältnis von Mann und Frau an. Der Text hat offenbar das Anliegen, diese Verhältnisbestimmung sehr knapp - durch die Hervorhebung der Grundlinien und der elementaren Zusammenhänge - darzulegen, ohne die Ausführungen zu sehr durch eine direkte Ausein- andersetzung mit Namen, Bewegungen und Tendenzen zu belasten und in gewisser Weise vielleicht auch zu verstellen. Der Kundige spürt aber, dass die konkrete Diskussion vor allem um die “Frauenfrage” indirekt und im Hintergrund weitgehend präsent ist. Dies gibt dem Text eine relativ einfache Diktion, die jedoch in ihrer Weite und Tiefe nicht unterschätzt werden darf.
   2. Die Grundthese ist nicht ganz neu: “Die Verteidigung und die Förderung der gleichen Würde (von Mann und Frau) und der gemeinsamen persönlichen Werte müssen mit der sorgsamen Anerkennung der gegen- seitigen Verschiedenheit harmonisiert werden, wo dies von der Verwirklichung des eigenen Mann- oder Frauseins gefordert wird.”
Nr. 14. Das Schreiben weiß von der Spannung zwischen den Geschlechtern, die nicht selten in Unterordnung und Diskriminierung, Feindschaft und Gewalt zu Ungunsten der Frau endet. Unter Verwendung von Elementen einer Anthropologie der Polarität zwischen Mann und Frau, die jedoch keine offe- ne oder verborgene Unterordnung der Frau zulässt, wird der Reichtum der Beziehungen im Sinne einer grund- legenden Komplementarität begriffen. Die recht verstandene Verschiedenheit verschleiert nicht die Unter- schiede, sondern schafft durch ihre Anerkennung gerade neue Beziehungen.
   3. Das Schreiben lässt jedoch keinen Zweifel, dass die Anerkennung dieser Verschiedenheit - und darin besteht ein Unterschied zu vielen klassischen Polaritäts-Modellen - nur unter strikter Voraussetzung der glei- chen Würde der Person von Mann und Frau legitim ist und dass dies auch konkrete Konsequenzen für die Stellung der Frau in der Kirche und in der Gesellschaft haben muss, so z. B. im Verhältnis von Familie und Arbeit
vgl. Nr. 13. Das Schreiben vertritt diese Verschiedenheit nicht naiv, sondern weiß darum, dass das konkrete Verhältnis zwischen Mann und Frau zwar von der Absicht des Schöpfers her gut, aber zugleich faktisch ver- wundet und entstellt ist. Die Ursünde des Menschen hat hier oft nicht nur Rivalität, Diskriminierung und Konflikte, sondern auch Gewalt und Feindschaft erzeugt. Gerade deshalb wird unter Hinweis auf zahlreiche biblische Aussagen die Beziehung zwischen Mann und Frau ganz in die umfassende Ordnung von Schöpfung und Erlösung einbezogen.
   4. Unter Voraussetzung dieses Ansatzes sieht das Schreiben im losen Anschluss an manche philosophische und theologische Theorien der Geschlechterbeziehungen das Spezifikum der Frau in der Bereitschaft einer be- sonderen Weise des Einsatzes “für den anderen”
vgl. Nr. 6. Dies ist natürlich ein menschlicher Grundwert überhaupt, der von Männern und Frauen zu verwirklichen ist vgl. Nr. 14, aber die Frau realisiert ihn auf eine eigene Weise. So wird z. B. gesagt, “dass das Beste ihres Lebens darin besteht, sich für das Wohl des ande- ren einzusetzen, für sein Wachstum, für seinen Schutz” Nr. 13. Dies bedeutet keine Reduktion der Frau auf die physische Mutterschaft; wohl wird diese in ihrer großen Würde und Bedeutung für die Menschheit dargestellt, aber Mutterschaft gibt es weit darüber hinaus auch im psychischen, kulturellen und spirituellen Sinn vgl. Nr.13. Dieser “Genius der Frau” vgl. Nr. 13 wird im Schreiben an manchen Stellen recht eindrucksvoll geradezu als Loblied der Frau entfaltet vgl. Nrn. 13, 14, 16. Dies ist keine übersteigerte Romantik, wie manche vielleicht meinen, sondern ein Hinweis auf die mögliche und wirkliche Größe der Würde der Frau.
   5. Vor diesem Hintergrund werden die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Mann und Frau - dies ist ja der Titel des Schreibens - entfaltet, die fundamental Gleichwertigkeit und Achtung voraussetzt. Dabei geht es dem Schreiben mehr um die Grundlegung dieses Gedankens, weniger um die einzelnen Konsequenzen, die in anderen Veröffentlichungen des Papstes und der Kurie entfaltet werden (z.B. Enzyklika
“Mulieris digni- tatem”, Brief an die Frauen, Brief an die Familie usw.). Das Schreiben gipfelt auf den letzten Seiten Nrn. 15-17 in einer Besinnung vor allem auf Maria, die als ein Urbild des Frauseins verstanden wird. Die Frage nach dem Ausschluss der Frau von der Priesterweihe wird in diesem Kontext, wo ihre anderen und eigenen Vorzüge so- wie ihre Sendung betont werden, mit einem Verweis auf die bekannten Dokumente, nur knapp angesprochen. Von einem möglichen Diakonat der Frau, der in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel diskutiert und gefordert wird, ist hier nicht die Rede.
   6. Der zunächst einfach erscheinende Text enthält bei näherem Zusehen viele differenzierte und auch weiterführende Elemente. Manche Perspektiven haben geradezu den Charakter einer Vision. Deswegen muss die im Schreiben enthaltene Skizze einer Anthropologie der Geschlechter auch philosophisch und theologisch, theoretisch und praktisch von den zuständigen wissenschaftlichen Disziplinen erweitert und vertieft werden. Für die Diskussion der “Frauenfrage”, nicht zuletzt im Blick auf einzelne Tendenzen im Feminismus und die sogenannte Gender-Forschung, mag der Text streckenweise manchen wie eine grundlegende Heraus- forderung erscheinen. Man darf jedoch nicht achtlos an ihm vorbeigehen oder ihn übergehen. Die intensive Beschäftigung mit den Grundgedanken könnte zu einer heilsamen Herausforderung werden.
   In diesem Sinne begrüße ich für die Deutsche Bischofskonferenz die Veröffentlichung dieses gewichtigen Schreibens, das gewiss nicht nur an die Bischöfe gerichtet ist.
Mainz/Bonn 31. Juli 2004 Karl Kardinal Lehmann. 

Enzyklika von Papst Paul VI.: Humanae Vitae

   Papst Paul VI. wusste sehr gut, dass er in bestimmten Punkten seiner Lehre die öffentliche Meinung gegen sich hatte. Das sagte Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone bei einem Gottesdienst in Castel Gandolfo zum Gedenken an den vor 30 Jahren verstorbenen Montini-Papst.
   „Einige seiner prophetischen Entscheidungen, denken wir an die Enzyklika „Humanae Vitae”, haben dazu geführt, dass Papst Paul sich nahezu isoliert und unverstanden wiederfand, ungerechterweise sogar von der dominierenden öffentlichen Meinung bekämpft. In einer Generalaudienz 1968 vertraute er den Gläubigen an, er habe in einer so heiklen Frage wie der ehelichen Moral nach Beratungen mit vielen Fachleuten sein Gewissen ganz in den Dienst der Wahrheit gestellt und versucht, die göttliche Norm zu interpretieren. Es war ihm klar, dass ein großer Teil der öffentlichen Meinung gegen ihn war, mit Rückwirkungen auch auf die kirch- liche Gemeinschaft. Aber er zögerte nicht zu entscheiden. Und er tat es für das wahre Wohl des Mannes und der Frau.”
rv080807gs

  Gedenken an Papst Paul VI. Paul-VI.xx

Erzbischof Rino Fisichella leitet die Lateran-Universität und die Päpstliche Akademie für das Leben:
   „Paul VI. wollte vor allem einen Wunsch verwirklichen, den das Konzil ausgesprochen hatte. Wir sollten also vor allem die Kontinuität der Lehre von „Humanae Vitae” mit dem sehen, was die Konzilsväter gefordert hat- ten, nämlich eine ehrliche Aussage zur Weitergabe des Lebens. „Humanae Vitae” ruht auf zwei Prinzipien. Zum einen das Naturrecht, die wahre Anerkennung der Gleichheit der Personen im Respekt der natürlichen Ordnung, ohne zu irgendwelchen Techniken Zuflucht zu nehmen. Und zweitens eine Erinnerung an die Verant- wortung. Vergessen wir nicht, dass „Humanae Vitae” von verantworteter Vater- und Mutterschaft spricht; es geht um eine Wahl, die nicht dem Zufall überlassen ist, sondern um eine verantwortliche Wahl. Ich glaube wirklich, dass diese Lehre doch sehr vorausschauend war.”
   Vor der Veröffentlichung der Enzyklika hatte eine vom Papst gebildete Kommission nicht zu einer ein- heitlichen Haltung zur künstlichen Empfängnisverhütung gefunden. Erzbischof Fisichella: 
  „Paul VI. hat lange überlegt, und meiner Meinung nach konnte er gar nicht anders, als dann das zu lehren, was in Kontinuität mit der bisherigen Lehre der Kirche immer und überall stand. Natürlich war in einem solchen Jahr 1968 ein solcher Text sofort ein Zeichen des Widerspruchs – aber der Papst hat mit großem Mut die Kon- tinuität der Tradition betont. Die Wahrheit wird nicht von der Mehrheit bestimmt, sondern sie bestimmt sich aus der Treue zum Evangelium und zur Lehre der Kirche.”

Kardinal Schönborn kritisiert neuerlich „Nein zum Leben"
   Kardinal Christoph Schönborn hat seine Kritik an der Mariatroster Erklärung, die in Österreich vor vier Jahrzehnten - vergleichbar der Königsteiner Erklärung in Deutschland - zur Enzyklika Humanae vitae Stellung nahm, bekräftigt. In der ORF-Sendung „Orientierung” meinte er zu dieser Erklärung der österreichischen Bischöfe, man habe „aus der damaligen Situation verständlich” gehandelt, aber doch nicht die richtige Option getroffen”. Schönborn hatte im März in einer Predigt in Jerusalem ein dreifaches Nein Europas zum Leben analysiert: „Das erste Mal im Jahr 1968 durch das Ablehnen von Humanae vitae. Das zweite Mal im Jahr 1975, als die Abtreibungsgesetze Europa überschwemmt haben.” Das dritte Nein zum Leben sieht der Wiener Erzbischof in einer Gleichstellung homosexueller Gemeinschaften mit der Ehe. In mehreren österreichischen Medien wurde Schönborns Kritik an der Mariatroster Erklärung als Kritik an seinem Vorvorgänger Franz König, der damals Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz und Erzbischof von Wien war, gedeutet, zumal Schönborn in Jerusalem gesagt hatte, „dass das Nein zum Leben auch eine Sünde von uns Bischöfen ist”. In dem ORF-Interview begründete Schönborn seine Position mit der „demographischen Implosion” Europas, die ein „irreversibler Prozess” sei. Die „Verhütung von neuem Leben” sei ein „Nein zum Leben”. Schönborn wörtlich: „Es geht um die Frage: Was macht uns Mut zur Familie und zu Kindern.” 
DT081202sb

Papst Paul VI: Enzyklika HUMANAE VITAE  Paul-VI-x in autorisierter Übersetzung

Über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens

An die ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, die Erzbischöfe, Bischöfe und die übrigen Ordinarien,
die mit dem Apostolischen Stuhl in Frieden und Gemeinschaft leben, an den Klerus und die Christgläubigen des ganzen katholischen Erdkreises sowie an alle Menschen guten Willens.

Ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter! Gruß und Apostolischen Segen!
Die Weitergabe des Lebens
1. Die überaus ernste Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben, durch die die Gatten freie und bewusste Mitarbeiter des Schöpfergottes sind, erfüllt sie immer mit großer Freude; doch ist die Freude vielfach mit nicht geringen Schwierigkeiten und Bedrängnissen verbunden.
   Zu allen Zeiten stellte die Erfüllung dieser Aufgabe das Gewissen der Gatten vor schwere Probleme. Die jüngste Entwicklung jedoch, die die menschliche Gesellschaft nimmt, bringt derartige Veränderungen mit sich, dass sich neue Fragen erheben, denen die Kirche sich stellen muss, weil sie aufs engste mit menschlichem Leben und Glück zusammenhängen.
I. Neue Problemstellungen
2. Die Veränderungen sind wirklich bedeutsam und verschiedenartig. Zunächst handelt es sich um die rasche Bevölkerungszunahme: viele fürchten, dass die Weltbevölkerung schneller zunimmt, als die zur Verfügung stehende Nahrung erlaubt. Dadurch wächst die Not in vielen Familien und in den Entwicklungsländern. Das kann staatliche Regierungen leicht dazu drängen, diese Gefahr mit radikalen Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu erschweren nicht nur Arbeits- und Wohnverhältnisse, sondern auch gesteigerte Ansprüche wirtschaftlicher Art und im Hinblick auf die Erziehung und den Unterricht der Jugend den angemessenen Unterhalt einer größeren Zahl von Kindern.
   Wir erleben auch einen gewissen Wandel in der Auffassung von der Persönlichkeit der Frau und ihrer Auf- gabe in der menschlichen Gesellschaft, ebenso in der Auffassung vom Wert der Gattenliebe in der Ehe und in der Beurteilung des ehelichen Verkehrs im Hinblick auf diese Liebe.
   Schließlich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt des Menschen in der Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler Auswertung in Betracht zu ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen: auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln.
3. Diese Sachlage wirft neue Fragen auf. Wäre es nicht angebracht, angesichts der gegenwärtigen Lebens- verhältnisse und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr für die Harmonie und gegenseitige Treue der Gatten hat, die heute geltenden sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, dass diese unter Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können?
   Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen Bereich angewandt werden und damit die Planung einer weniger großen, aber vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen physisch unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und vorausschauende Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten, dass das Ziel des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzem aufgegeben sei als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten Verant- wortungsbewusstsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen Regel- mässigkeiten.
Zusatändigkeit des Lehramtes
4. Zweifellos forderten solche Fragen vom kirchlichen Lehramt eine neue und vertiefte Überlegung über die Prinzipien der Ehemoral, die ihre Grundlage im natürlichen Sittengesetz haben, das durch die gött- liche Offenbarung erhellt und bereichert wird.
   Kein gläubiger Christ wird bestreiten, dass die Auslegung des natürlichen Sittengesetzes zur Aufgabe des kirchlichen Lehramtes gehört. Denn zweifellos hat - wie Unsere Vorgänger wiederholt ausgesprochen haben 1
Christus Jesus, als er dem Petrus und den übrigen Aposteln an seiner göttlichen Gewalt Anteil gab und sie aussandte, alle Völker zu lehren, was er uns geboten hat,2 sie zu zuverlässigen Wächtern und Auslegern des ganzen Sittengesetzes bestellt, das heißt nicht nur des evangelischen, sondern auch des natürlichen Sitten- gesetzes. Denn auch das natürliche Sittengesetz bringt den Willen Gottes zum Ausdruck, und dessen treue Befolgung ist ja allen Menschen zum ewigen Heil notwendig.3
   In Erfüllung dieses Auftrags hat sich die Kirche zu allen Zeiten, besonders oft in letzter Zeit über die Natur der Ehe, über die sittlich geordnete Inanspruchnahme der ehelichen Rechte und die Pflichten der Eheleute in übereinstimmenden Dokumenten geäußert.4
Spezielle Studien
5. Im Bewusstsein dieser gleichen Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger Johannes XXIII. im März 1963 eingesetzten Ausschuss bestätigt und erweitert. Ihm gehörten außer vielen Gelehrten aus den betref- fenden Fachgebieten auch Ehepaare an. Dieser Ausschuss sollte Gutachten einholen über die Fragen, die das eheliche Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung aufwirft; er sollte darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so vorlegen, dass das kirchliche Lehramt eine den Erwartungen nicht nur der Gläubigen, sondern auch der übrigen Welt entsprechende Antwort geben könnte.5 Das Forschungsergebnis der Sachkundigen und die Gutachten vieler Unserer Brüder im Bischofsamt, die sie teils aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns erbeten waren, erlaubten Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus sorgfältiger zu bedenken. Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.
Die Antwort des Lehramts
6. Die Folgerungen jedoch, zu denen der Ausschuss gelangt war, konnten für Uns kein sicheres und endgül- tiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben hätte, ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung des Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen über die vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem, weil einige Lösungsvorschläge auftauchten, die von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen.
  Daher wollen Wir nun nach genauer Prüfung der Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach inständigem Gebet zu Gott, in Kraft des von Christus Uns übertragenen Auftrags auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.
II. Gesamtschau des Menschen
7. Die Frage der Weitergabe menschlichen Lebens darf - wie jede andere Frage, die das menschliche Leben angeht - nicht nur unter biologischen, psychologischen, demographischen, soziologischen Gesichtspunkten gesehen werden; man muss vielmehr den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist; nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche und ewige. Da nun viele, die sich für künstliche Geburtenregelung einsetzen, sich dabei auf die Forderungen der ehe- lichen Liebe und der verantwortlichen Elternschaft berufen, ist es nötig, diese beiden bedeutsamen Elemente des ehelichen Lebens genauer zu bestimmen und zu beleuchten. - Dabei wollen Wir vor allem zurückgreifen auf die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, in der sich jüngst das Zweite Vatikanische Konzil mit sehr hoher Autorität dazu geäußert hat.
Die eheliche Liebe
8. Die eheliche Liebe zeigt sich uns in ihrem wahren Wesen und Adel, wenn wir sie von ihrem Quellgrund her sehen; von Gott, der «Liebe ist»
6, von ihm, dem Vater, «nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen 7.
   Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, dass sie in den Men- schen seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens.
   Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.
Eigenart der ehelichen Liebe
9. In diesem Licht wird die besondere Eigenart und Forderung der ehelichen Liebe deutlich. Es kommt sehr darauf an, dass man davon die rechte Vorstellung hat.
   An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heißt als sinnenhaft und geistig zu- gleich. Sie entspringt darum nicht nur Trieb und Leidenschaft, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch stärker zu werden: so werden dann die Gatten ein Herz und eine Seele und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung.
  Weiterhin ist es Liebe, die aufs Ganze geht, jene besondere Form personaler Freundschaft, in der die Gatten alles großherzig miteinander teilen, weder unberechtigte Vorbehalte machen noch ihren eigenen Vorteil su- chen. Wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, dass er durch seine Ganzhingabe bereichern darf.
   Die Liebe der Gatten ist zudem treu und ausschließlich bis zum Ende des Lebens; so wie sie Braut und Bräutigam an jenem Tag verstanden, da sie sich frei und klar bewusst durch das gegenseitige eheliche Jawort aneinander gebunden haben. Niemand kann behaupten, dass die Treue der Gatten - mag sie auch bisweilen schwer werden - unmöglich sei. Im Gegenteil. Zu allen Zeiten hatte sie ihren Adel und reiche Verdienste. Beispiele sehr vieler Ehepaare im Lauf der Jahrhunderte sind der Beweis dafür: Treue entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, sie ist darüber hinaus eine Quelle innigen, dauernden Glücks.
   Diese Liebe ist schließlich fruchtbar, da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will. «Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiss die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr bei.8»
Verantwortliche Elternschaft
10. Deshalb fordert die Liebe von den Ehegatten, dass sie ihre Aufgabe verantwortlicher Elternschaft richtig erkennen. Diese Aufgabe, auf die man heute mit gutem Recht ganz besonderen Wert legt, muss darum richtig verstanden werden. Sie muss aber unter verschiedenen, berechtigten, miteinander zusammenhängenden Gesichtspunkten betrachtet werden. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören. Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft betrifft, so meint verantwortungsbewusste Elternschaft ihre erforderliche Beherrschung durch Vernunft und Willen9.
   Im Hinblick schließlich auf die gesundheitliche, wirtschaftliche, seelische und soziale Situation bedeutet ver- antwortungsbewusste Elternschaft, dass man entweder, nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sitten- gesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten.
   Endlich und vor allem hat verantwortungsbewusste Elternschaft einen inneren Bezug zur sogenannten objektiven sittlichen Ordnung, die auf Gott zurückzuführen ist, und deren Deuterin das rechte Gewissen ist. Die Aufgabe verantwortungsbewusster Elternschaft verlangt von den Gatten, dass sie in Wahrung der rechten Güter- und Wertordnung ihre Pflichten gegenüber Gott, sich selbst, gegenüber ihrer Familie und der menschlichen Gesellschaft anerkennen.
   Daraus folgt, dass sie bei der Aufgabe, das Leben weiterzugehen, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab. Sie sind vielmehr verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den anderseits die beständige Lehre der Kirche kundtut.10
Achtung vor dem Wesen und der Zielsetzung des ehelichen Aktes
11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen und die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat, «zu achten und zu ehren11»; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt, geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so gefügt, dass diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen. Indem die Kirche die Men- schen zur Beobachtung des von ihr in beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun, dass «jeder eheliche Akt» von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muss.12
Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und Fortpflanzung
12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen.
   Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Ver- einigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunft- gemässheit dieser Lehre zu erfassen.
Treue zum Schöpfungplan Gottes
13. Man weist ja mit Recht darauf hin, dass ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, dass solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muss man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einer- seits Gottes Gabe genießt und anderseits - wenn auch nur teilweise - Sinn und Ziel dieser Gabe ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe genießt und sich dabei an die Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer zurückgehenden Planes. Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist. «Das menschliche Leben muss allen etwas Heiliges sein», mahnt Unser Vorgänger Johannes XXIII., «denn es verlangt von seinem ersten Aufkeimen an das schöpferische Eingreifen Gottes.13
Unerlaubte Wege der Geburtenregelung
14. Gemäss diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtrei- bung - auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen.14 Gleicherweise muss, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden15. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.16 Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, dass solche Akte eine gewisse Einheit dar- stellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu ver- hindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern17, so ist es dennoch niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen18: das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muss; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesell- schaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.
Erlaubte therapeutische Mittel
15. Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Vor- aussetzung dabei ist, dass diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird.19
Erlaubte Inanspruchnahme der unfruchtbaren Perioden
16. Doch dieser Lehre der Kirche über die Gestaltung der ehelichen Sittlichkeit halten einige heute entgegen, wie schon oben Nr. 3 erwähnt, es sei Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft, die ihr von der Naturwelt dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des Menschen entsprechen. Ja, man fragt: Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen Situationen künstliche Geburtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit mehr Frieden und Eintracht in der Familie erreichen und für die Erziehung schon lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann? Auf diese Frage ist entschieden zu antworten: Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht, das den vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet; aber ebenso betont sie, dass man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muss.
   Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten - Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äusseren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, dass die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden.20
   Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft - auch wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und schwerwiegende Gründe angeführt werden. Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch; bei der ande- ren dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, dass sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, dass nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehe- lichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr wünschens- wert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.
Ernste Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung
17. Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der Mensch ist, und um zu begreifen, dass der Mensch - besonders der jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist - anspornender Hilfe bedarf, um das Sittenge- setz zu beobachten, und dass es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muss man wohl befürchten: Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet.
   Schließlich ist sehr zu bedenken, welch gefährliche Macht man auf diese Weise jenen staatlichen Behörden in die Hand gäbe, die sich über sittliche Grundsätze hinwegsetzen. Wer könnte es Staatsregierungen verweh- ren, zur Überwindung der Schwierigkeiten ihrer Nationen für sich in Anspruch zu nehmen, was man Ehegatten als erlaubte Lösung ihrer Familienprobleme zugesteht? Wer könnte Regierungen hindern, empfängnisver- hütende Methoden zu fördern, die ihnen am wirksamsten zu sein scheinen, ja sogar ihre Anwendung allge- mein vorzuschreiben, wo immer es ihnen notwendig erscheint? Auf diese Weise könnte es geschehen, dass man, um Schwierigkeiten persönlicher, familiärer oder sozialer Art, die sich aus der Befolgung des göttlichen Gesetzes ergeben, zu vermeiden, es dem Ermessen staatlicher Behörden zugestände, sich in die ganz persönliche und intime Aufgabe der Eheleute einzumischen.
   Will man nicht den Dienst an der Weitergabe des Lebens menschlicher Willkür überlassen, dann muss man für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen Körper und seine natürlichen Funktionen unüber- schreitbare Grenzen anerkennen, die von niemand, sei es Privatperson oder öffentliche Autorität, verletzt werden dürfen. Diese Grenzen bestimmen sich einzig aus der Ehrfurcht, die dem menschlichen Leibe in seiner Ganzheit und seinen natürlichen Funktionen geschuldet wird: und zwar entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen und dem recht verstandenen sogenannten Ganzheitsprinzip,so wie es Unser Vorgänger Pius XII. erläutert hat.21
Die Kirche als Garant der wahren Werte des Menschen
18. Es ist vorauszusehen, dass vielleicht nicht alle diese überkommene Lehre ohne weiteres annehmen werden -, es werden sich, verstärkt durch die modernen Kommunikationsmittel, zu viele Gegenstimmen gegen das Wort der Kirche erheben. Die Kirche aber, die es nicht überrascht, dass sie ebenso wie ihr göttlicher Stifter gesetzt ist «zum Zeichen, dem widersprochen wird22»,steht dennoch zu ihrem Auftrag, das gesamte Sittengesetz, das natürliche und evangelische, demütig, aber auch fest zu verkünden.
   Die Kirche ist ja nicht Urheberin dieser beiden Gesetze; sie kann deshalb darüber nicht nach eigenem Er- messen entscheiden, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nachdem wahren Wohl des Menschen widerspricht.
   Indem sie das eheliche Sittengesetz unverkürzt wahrt, weiß die Kirche sehr wohl, dass sie zum Aufbau echter, menschlicher Kultur beiträgt; darüber hinaus spornt sie den Menschen an, sich nicht seiner Verant- wortung dadurch zu entziehen, dass er sich auf technische Mittel verlässt; damit sichert sie die Würde der Eheleute. Indem die Kirche so dem Beispiel und der Lehre unseres göttlichen Erlösers getreu vorgeht, zeigt sie, dass ihre aufrichtige und uneigennützige Liebe den Menschen begleitet: sie will ihm helfen in dieser Welt, dass er wirklich als Kind am Leben des lebendigen Gottes teilhat, der aller Menschen Vater ist.23
III. Die Kirche als Mutter und Lehrmeisterin
19. Unsere Worte wären nicht der volle und deutliche Ausdruck der Gedanken und Sorgen der Kirche, der Mutter und Lehrmeisterin aller Völker, wenn sie den Menschen, die sie zur treuen Befolgung von Gottes Gebot über die Ehe auffordern, nicht auch in den schweren Situationen, unter denen heute Familien und Völker lei- den, Hilfen böten bei der Durchführung einer sittlich geordneten Geburtenregelung. Die Kirche kann sich ja zu den Menschen nicht anders verhalten als unser göttlicher Erlöser: sie kennt die Schwachheit der Menschen, sie hat Erbarmen mit den Scharen, sie nimmt sich der Sünder an; sie muss aber jenes Gesetz lehren, das wirklich das Gesetz des menschlichen Lebens ist: jenes Lebens, das auf seine ursprüngliche Wahrheit zurückgeführt, von Gottes Geist bewegt wird.24
Möglichkeit der Beobachtung des göttlichen Gesetzes
20. Die Verwirklichung der Lehre über die rechte Geburtenregelung, die die Kirche als Gottes Gebot selbst verkündet, erscheint zweifellos vielen schwer, ja sogar ganz unmöglich. Aber wie jedes besonders hohe und wertvolle Gut verlangt dieses Gesetz vom einzelnen Menschen, von der Familie und von der menschlichen Gesellschaft feste Entschlüsse und viele Anstrengungen. Ja, seine Befolgung ist nicht möglich ohne die helfen- de Gnade Gottes, die den guten Willen des Menschen stützt und stärkt. Wer aber tiefer nachdenkt, wird erkennen, dass diese Anstrengungen die Würde des Menschen erhöhen und beitragen zum Wohl der menschlichen Gesellschaft.
Selbstbeherrschung
21. Sittlich geordnete Geburtenregelung aber verlangt von den Gatten vor allem eine volle Anerkennung und Wertschätzung der wahren Güter des Lebens und der Familie, ferner eine ständige Bemühung um allseitige Beherrschung ihrer selbst und ihres Trieblebens. Ganz sicher ist diese geistige Herrschaft über den Naturtrieb ohne Askese nicht möglich. Nur so vermag man die dem ehelichen Leben eigentümlichen Ausdrucksformen der Liebe in Einklang zu bringen mit der rechten Ordnung. Das gilt besonders für jene Zeiten, in denen man Ent- haltsamkeit üben muss. Solche Selbstzucht, Ausdruck ehelicher Keuschheit, braucht keineswegs der Gatten- liebe zu schaden; sie erfüllt sie vielmehr mit einem höheren Sinn für Menschlichkeit. Solche Selbstzucht ver- langt zwar beständiges Sich-Mühen; ihre heilsame Kraft aber führt die Gatten zu einer volleren Entfaltung ihrer selbst und macht sie reich an geistlichen Gütern. Sie schenkt der Familie wahren Frieden und hilft, auch sonstige Schwierigkeiten zu meistern. Sie fördert bei den Gatten gegenseitige Achtung und Besorgtsein für- einander; sie hilft den Eheleuten, ungezügelte Selbstsucht, die der wahren Liebe widerspricht, zu überwin- den, sie hebt bei ihnen das Verantwortungsbewusstsein für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie verleiht den Eltern bei der Erziehung der Kinder eine innerlich begründete, wirkungsvollere Autorität: dementsprechend werden dann Kinder und junge Menschen mit fortschreitendem Alter zu den wahren menschlichen Werten die rechte Einstellung bekommen und die Kräfte ihres Geistes und ihrer Sinne in glücklicher Harmonie entfalten.
Schaffung einer für die Keuschheit gedeihlichen Atmosphäre
22. Bei dieser Gelegenheit wollen Wir die Erzieher und alle, die für das Gemeinwohl der menschlichen Gesell- schaft verantwortlich sind, an die Notwendigkeit erinnern, ein Klima zu schaffen, das geschlechtlich zuchtvolles Verhalten begünstigt. So überwindet wahre Freiheit Ungebundenheit durch Wahrung der sittlichen Ordnung.
   Alle, denen der Fortschritt der menschlichen Kultur und der Schutz der wesentlichen Güter der Seele am Herzen liegt, müssen einstimmig verurteilen, was bei den modernen Massenmedien dazu beiträgt, die Sinne aufzupeitschen und Sittenverfall zu verbreiten, ebenso jede Form von Pornographie in Schrift, Wort und Dar- stellung. Man soll doch nicht versuchen, solche Entartung mit Berufung auf Kunst und Wissenschaft zu rechtfertigen oder mit dem Hinweis auf die Freiheit, die vielleicht in diesem Bereich die staatlichen Stellen gewähren.25
Appell an die staatlichen Behörden
23. Daher richten Wir das Wort an die Regierungen, denen vor allem die Verantwortung für den Schutz des Gemeinwohls obliegt, und die soviel zur Wahrung der guten Sitten beitragen können: Duldet niemals, dass die guten Sitten eurer Völker untergraben werden; verhindert unter allen Umständen, dass durch Gesetze in die Familie, die Keimzelle des Staates, Praktiken eindringen, die zum natürlichen und göttlichen Gesetz im Widerspruch stehen. Um das Problem des Bevölkerungszuwachses zu lösen, kann und muss die staatliche Gewalt einen anderen Weg gehen: den einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik, die das Sittengesetz und die Freiheit der Bürger sicherstellt.
   Wir wissen sehr wohl um die Schwierigkeiten, die hier die Regierungen haben, zumal in den Entwicklungs- ländern. Unser Verständnis für diese begründeten Sorgen beweist Unsere Enzyklika Populorum progressio. Hier aber wiederholen Wir mit Unserem Vorgänger Johannes XXIII.: «Bei Behandlung und Lösung dieser Fragen darf der Mensch weder Wege gehen noch Mittel anwenden, die im Widerspruch zu seiner Würde stehen, wie sie von jenen ungescheut angeboten werden, die vom Menschen und seinem Leben rein materialistisch denken. Unserer Überzeugung nach lässt sich die Frage nur lösen, wenn beim wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt sowohl der einzelnen wie des ganzen Menschheitsgeschlechts die echt menschlichen Güter und Werte geachtet und gemehrt werden.26»
   Sehr zu Unrecht würde man die göttliche Vorsehung für das verantwortlich machen, was im Gegenteil eine Folge kurzsichtiger Politik ist, mangelnden Sinns für soziale Gerechtigkeit, selbstsüchtiger Bereicherung, schließlich fauler Nachlässigkeit in der Übernahme von Anstrengungen, die ein Volk mit all seinen Bürgern zu höherem Lebensstandard führen könnten.27 Möchten doch alle Verantwortlichen, auf die es ankommt - wie es einige schon ausgezeichnet tun -, immer wieder mit allen Kräften ans Werk gehen. Man darf nicht nachlassen im Eifer, sich innerhalb der großen Menschenfamilie gegenseitig zu helfen; hier öffnet sich, meinen Wir, ein schier unbegrenztes Betätigungsfeld für die großen überstaatlichen Einrichtungen.
An die Wissenschaftler
24. Wir möchten nun Unsern Appell an die Männer der Wissenschaft richten, «die dem Wohl von Ehe und Familie und dem Frieden des Gewissens sehr dienen, wenn sie durch ihre gemeinsame wissenschaftliche Arbeit die Voraussetzungen für eine sittlich einwandfreie Geburtenregelung genauer zu klären versuchen28». Vor allem ist zu wünschen - was schon Pius XII. gesagt hat -, dass aufbauend auf dem Wissen um die natür- lichen Zyklen die Medizin für eine sittlich geordnete Geburtenregelung sichere Grundlagen zu schaffen ver- mag29. So werden dann die Wissenschaftler - besonders die Katholiken unter ihnen - durch ihren Beitrag beweisen, dass es so ist, wie die Kirche lehrt: dass nämlich «es keinen wahren Widerspruch geben kann zwischen den göttlichen Gesetzen hinsichtlich der Übermittlung des Lebens und dem, was echter ehelicher Liebe dient30».
An die christlichen Eheleute
25. Nun richtet sich Unser Wort insbesondere an Unsere Söhne und Töchter, besonders an diejenigen, die Gott beruft, ihm im Ehestand zu dienen. Indem die Kirche die unumstößlichen Forderungen des göttlichen Gesetzes weitergibt, verkündet sie das Heil und schließt in den Sakramenten Wege der Gnade auf: dadurch wird der Mensch eine neue Schöpfung, die in Liebe und echter Freiheit dem erhabenen Plan seines Schöpfers und Erlösers entspricht und Sinn hat für die leichte Last Christi.31 Indem sie in Demut seiner Stimme folgen, sollen die christlichen Eheleute daran denken, dass ihre Berufung zum christlichen Leben, die in der Taufe gründet, im Sakrament der Ehe entfaltet und gefestigt wurde. So werden sie «gestärkt und gleichsam ge- weiht», um ihre Aufgaben treu erfüllen, ihre Berufung zur Vollendung führen und vor der Welt das ihnen aufgetragene christliche Zeugnis geben zu können.32 Diese Aufgabe hat der Herr ihnen anvertraut, damit sie den Menschen jenes heilige und doch milde Gesetz offenbar machen, das ihre gegenseitige Liebe und ihr Zusammenwirken mit der Liebe Gottes, des Urhebers menschlichen Lebens, innig vereint.
   Dass für das Leben christlicher Eheleute bisweilen ernste Schwierigkeiten auftreten, leugnen Wir keines- wegs: denn wie für jeden von uns ist auch für sie «die Pforte eng und schmal der Weg, der zum Leben führt33». Dennoch wird die Hoffnung auf dieses Leben wie ein hellstrahlendes Licht ihren Weg erleuchten, wenn sie tapferen Sinnes bemüht sind, «nüchtern, gerecht und gottesfürchtig in dieser Welt zu leben34», wohl wissend, dass «die Gestalt dieser Welt vergeht»35.
   Deshalb sollen die Eheleute die ihnen auferlegten Opfer bereitwillig auf sich nehmen, gestärkt durch den Glauben und die Hoffnung, die «nicht zuschanden werden lässt: denn die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ward36». Sie sollen ferner in inständigem Gebet die Hilfe Gottes erflehen und vor allem aus der immer strömenden Quelle der Eucharistie Gnade und Liebe schöpfen. Sollten aber Sünden ihren Weg hemmen, dann mögen sie nicht den Mut verlieren, sondern demütig und beharrlich zur Barmherzigkeit Gottes ihre Zuflucht nehmen, die ihnen im Bußsakrament in reichem Masse geschenkt wird. So können die Eheleute zu der ihnen als Gatten eigenen Vollkommenheit kommen wie der Apostel sie kennzeichnet: «Ihr Männer, liebet eure Frauen wie Christus die Kirche geliebt hat ... So sollen die Männer ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Hat doch niemand je sein eigenes Fleisch gehasst, sondern er hegt und pflegt es wie Christus seine Kirche ... Dieses Geheimnis ist groß: ich meine im Hinblick auf Christus und die Kirche. Wohlan, so liebe jeder von euch seine Frau ebenso wie sich selbst; die Frau aber stehe in Ehrfurcht zum Manne37

Familienapostolat
26. Eine der edelsten Früchte, die aus dem unentwegten Bemühen der Eheleute um die Befolgung des göttlichen Gesetzes heranreift, ist der häufige Wunsch der Eheleute, andere an ihrer Erfahrung teilhaben zu lassen. So fügt sich dem weiten Bereich der Laienberufung ein neues Apostolat ausgezeichneter Art ein: der Dienst jener aneinander, die in gleicher Situation stehen: die Eheleute übernehmen für andere Eheleute, denen gegenüber sie sich als Führer erweisen, eine apostolische Aufgabe. Das scheint heute eine besonders zeitgemässe Form des Apostolates zu sein38
An die Ärzte und ihre Helfer
27. Große Hochachtung zollen Wir den Ärzten und ihren Helfern, die in der Ausübung ihres Berufes mehr darauf schauen, was ein christliches Berufsethos von ihnen fordert als auf rein menschliche Interessen. Sie mögen beharrlich bei dem Vorsatz bleiben, sich für die Lösungen einzusetzen, die dem Glauben und der Vernunft entsprechen; sie mögen sich auch bemühen, ihre Berufskollegen für die gleiche Einstellung zu gewinnen. Zudem sollen sie es als besondere Aufgabe ihres Berufes betrachten, sich das notwendige Wissen zu erwerben, um in diesem schwierigen Bereich Eheleute, die zu ihnen kommen, recht beraten und ihnen verantwortbare Wege zeigen zu können, wie es mit Fug und Recht von ihnen erwartet wird.

An die Priester
28. Liebe Priester, liebe Söhne! Durch euren heiligen Beruf seid ihr Berater und geistliche Führer der einzelnen Menschen wie der Familien.
   Voll Vertrauen möchten Wir Uns an euch wenden. Eure Pflicht ist es ja - Unser Wort gilt besonders den Lehrern der Moraltheologie -, die kirchliche Ehelehre unverfälscht und offen vorzulegen. An erster Stelle gebt ihr bei der Ausübung eures Amtes das Beispiel aufrichtigen Gehorsams, der innerlich und nach außen dem kirchlichen Lehramt zu leisten ist. Wie ihr wohl wisst, verpflichtet euch dieser Gehorsam nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe, als wegen des Lichtes des Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten der Kirche bei der Darlegung der Wahrheit ausgestattet sind39. Ihr wisst auch, dass es zur Wahrung des innern  Friedens der einzelnen und der Einheit des christlichen Volkes von größter Bedeutung ist, dass in Sitten- wie in Glaubensfragen alle dem kirchlichen Lehramt gehorchen und die gleiche Sprache sprechen. Deshalb machen Wir Uns die eindringlichen Worte des großen Apostels Paulus zu eigen und appellieren erneut an euch aus ganzem Herzen: «Ich ermahne euch, Brüder.... dass ihr alle in Eintracht redet; keine Parteiungen soll es unter euch geben, vielmehr sollt ihr im gleichen Sinn und in gleicher Überzeugung zusammenstehen40
29. Ferner, wenn nichts von der Heilslehre Christi zu unterschlagen eine hervorragende Ausdrucksform der Liebe ist, so muss dies immer mit Duldsamkeit und Liebe verbunden sein; dafür hat der Herr selbst durch sein Wort und Werk den Menschen ein Beispiel gegeben. Denn obwohl er gekommen war, nicht um die Welt zu richten, sondern zu retten40, war er zwar unerbittlich streng gegen die Sünde, aber geduldig und barmherzig gegenüber den Sündern.
   Bei ihren Schwierigkeiten und Nöten sollten die Eheleute im Wort und im mitfühlenden Herzen des Priesters ein Echo der Stimme und der Liebe unseres Erlösers finden.
   Redet mit Zuversicht, liebe Söhne, überzeugt, dass der Heilige Geist, welcher dem Lehramt bei der Dar- legung der rechten Lehre beisteht, die Herzen der Gläubigen erleuchtet und sie zur Zustimmung einlädt. Es geht nicht ohne Gebet. Lehrt es die Eheleute; unterweist sie, dass sie oft, mit großem Glauben, zu den Sakramenten der Eucharistie und der Busse kommen und niemals wegen ihrer Schwachheit den Mut verlieren.
An die Bischöfe
30. Liebe und ehrwürdige Brüder im Bischofsamt! Am Ende dieses Rundschreibens wenden Wir Uns in Ehrerbietung und Liebe an euch. Mit euch teilen Wir besonders eng die Sorgen um das geistliche Wohl des Gottesvolkes. An euch richtet sich Unsere dringende Bitte: Setzt euch an der Spitze eurer Mitarbeiter, der Priester, und eurer Gläubigen restlos und unverzüglich ein für Schutz und Heiligkeit der Ehe; dafür, dass damit das Leben in der Ehe zu menschlicher und christlicher Vollendung kommt. Das sollt ihr als die größte und ver- antwortungsvollste Aufgabe ansehen, die euch heute anvertraut ist. Ihr wisst sehr wohl, dass dieser Hirten- dienst eine gewisse Abstimmung der pastoralen Bemühungen aufeinander erfordert, die alle Bereiche menschlichen Tuns umfasst: den wirtschaftlichen, den der Bildung und den gesellschaftlichen. Gleichzeitiger Fortschritt auf allen diesen Gebieten wird das Leben von Eltern und Kindern in der Familie erträglicher, leichter und froher machen. Bei ehrfürchtiger Wahrung von Gottes Plan mit der Welt wird auch das Leben der menschlichen Gesellschaft durch brüderliche Liebe reicher und durch wahren Frieden gesicherter werden.
An alle Menschen guten Willens
31. Euch, ehrwürdige Brüder, liebe Söhne und Töchter, und euch alle, Menschen guten Willens, rufen Wir auf zu einem wahrhaft großen Werk der Erziehung und des Fortschritts und der Liebe. Wir stützen Uns dabei auf die feste Lehre der Kirche, die der Nachfolger des heiligen Petrus, gemeinsam mit den Brüdern im katholischen Bischofsamt, treu bewahrt und auslegt. Dieses wahrhaft große Werk, davon sind Wir fest überzeugt, gereicht sowohl der Welt wie der Kirche zum Segen. Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seine Natur eingeschriebenen und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält, kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen. Für dieses große Werk erflehen Wir nicht nur euch allen, sondern besonders den Eheleuten, vom allheiligen und allbarmherzigen Gott die Fülle himmlischer Gnade und erteilen euch als deren Unterpfand von Herzen Unseren Apostolischen Segen.
Rom, bei St. Peter, am 25. Juli 1968, am Fest des heiligen Apostels Jakobus,
im sechsten Jahre Unseres Pontifikats.                                            
  Papst Paul VI.

Anmerkungen:
1 Vgl. Pius IX., Enz. Qui Pluribus, 9. Nov. 1846, Pii IX. P. M. Acta, Bd. 1, S. 9-10; Pius X., Enz. Singulari Quadam, 24. Sept. 1912, AAS 4 (1912), S. 658; Pius XL, Enz. Casti Connubii, 31. Dezember 1930, AAS 22 (1930). S. 579-581; Pius XII., Anspr. Magnificate Dominum, an den katholischen Weltepiskopat, 2. Nov. 1954, AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961, AAS 53 (1961), S. 457.
2 Vgl. Mt., 28, 1819.
3 Vgl. Mt., 7, 21.
4 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. CIII; Leo XIII., Enz. Arcanum, 10. Febr. 1880, Acta Leonis XIII., 2 (1881), S. 26-29; Pius XI., Enz. Divini Illius Magistri, 31. Dez 1929, AAS 22 (1930), S. 56-61; Enz.Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 545-546; Pius XII., Anspr. An die italienische medizinisch-biologische Vereinigung vom hl. Lukas, 12. Nov. 1944, Anspr. und Radiobotschaften, VI, S. 191192; An die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens, 29. Okt. 1951, AAS 43 (1951), S. 835854; An den Kongress des Fronte della Famiglia und der Vereinigung der kinderreichen Familien, 28. Nov. 195 1, AAS 43 (1951), S. 857859; An den 7. Kongress der internationalen Gesellschaft für Hämatologie, 12. Sept. 1958, AAS 50 (1958), S. 734-735; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 446-447; Codex luris Canonici, c. 1067; c. 1068, § 1; c. 1076, §§ 1-2; Conc. Vat. II., Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 4752.
5 Vgl. Anspr. Paul VI., An das Kardinalskollegium, 23. Juni 1964, AAS 56 (1964), S. 588; An die Kommission zum Studium der Probleme der Bevölkerung, der Familie und der Geburten, 27. März 1965, AAS 57 (1965), S. 388; An den Nationalkongress der italienischen Vereinigung der Hebammen und Gynäkologen, 29. Okt. 1966, AAS 58 (1966), S. 1168.
6 Vgl. 1 Jo., 4-8.
7 Vgl. Eph., 3, 15.
8 Vgl. Conc. Vat. II., Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50.
9 Vgl. S. Thom, Aqu., S. Th., I-II, qu. 94, a. 2.
10 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 50 und 51.
11 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes. Nr. 49.
12 Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 92 (1930), S. 560; Pius XII., AAS 43 (1951), S. 843.
13 Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.
14 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 562- 564; Pius XII., Anspr. und Radiobotschaften, VI (1944), S. 191-192; AAS 43 (1951), S. 842 bis 843; S. 857-859; Johannes XXIII., Enz. Pacem in Terris, 11. April 1963, AAS 55 (1963), S. 259260; Gaudium et Spes, Nr. 51.
15 Vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 565; Dekret d. Hl. Off., 22. Februar 1940, AAS 32 (1940), S. 73; Pius XII., AAS 43 (1951), S. 843-844; AAS 50 (1958), S. 734-735.
16 Vgl. Catechismus Romanus Concilii Tridentini, II. Teil, c. VIII; Pius XI., Enz. Casti Connubii, AAS 22 (1930), S. 559- 561; Pius XII., AAS 43 (1951), S. 843; AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 50 (1958), S. 734-735. Mater er Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.
17 Vgl. Pius XII., Anspr. an den Nationalkongress der Vereinigung kath. Juristen Italiens, 6. Dez. 1953, AAS 45 (1953),S. 798-799
18 Vgl. Röm., 3, 8.
19 Vgl. Pius XII., Anspr. an die Teilnehmer des Kongresses der italien. Gesellschaft für Urologie, 8. 7. 1953, AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 50 (1958), S. 734-735.
20 Vgl. Pius XII., AAS 43 (1951), S. 846.
21 Vgl. AAS 45 (1953), S. 674-675; AAS 48 (1956), S. 461-462.
22 Vgl. Lk., 2, 34.
23 Vgl. Paul VI., Enz. Populorum Progressio, 26. März 1967, Nr. 21.
24 Vgl. Röm., 8.
25 Vgl. Conc. Vat. II., Dekret Inter Mirifica, Über die sozialen Kommunikationsmittel, Nr. 67.
26 Vgl. Enz. Mater et Magistra, AAS 53 (1961), S. 447.
27 Vgl. Enz. Populorum Progressio, Nr. 4855.
28 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 52.
29 Vgl. AAS 43 (1951), S. 859.
30 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 51.
31 Vgl. Mt., 11, 30.
32 Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48; Conc. Vat.II., Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35.
33 Mt., 7, 14; vgl. Hebr., 12, 11.
34 Vgl. Tit., 2, 12.
35 Vgl. I. Kor., 7, 31.
36 Vgl. Röm., 5, 5.
37 Eph., 5, 25, 28-29, 32-33.
38 Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 35 und 41; Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 48-49; Conc. Vat. II., Decretum Apostolicam Actuositatem, Nr. 11.
39 Vgl. Dogm. Konst. Lumen Gentium, Nr. 25.
40 Vgl. I. Kor., 1, 10.
41 Vgl. Jo., 3, 17.

NuntPérisset.cdLehm.xx

Karl Kardinal Lehmann erhält den Auftrag, mit der Glaubenskommission
eine Verständnishilfe für die Enzyklika Humanae Vitae vorzubereiten

  Die Deutsche Bischofskonferenz hat angekündigt, über die katholische Sexualethik und die als „Pillen- enzyklika” in Misskredit geratene Enzyklika „Humanae Vitae” nachzudenken. Gegen einseitige Interpreta- tionen - so Erzbischof Zollitsch - wollen die Bischöfe neue Überlegungen einbringen, vor allem jungen Men- schen eine Verständnishilfe bieten und dabei den ganzen Komplex von personaler Liebe, Partnerschaft, Treue ansprechen, anstatt sich auf ein Nein zur Empfängnisverhütung reduzieren zu lassen. Das betont der Vor- sitzende. Er wollte dieses Thema und für die Bischöfe war es daher wohl auch alles andere als überraschend, doch im schriftlichen Pressebericht zum Abschluss tauchte es nicht auf. 1968 hatte der deutsche Episkopat ja mit der so genannten „Königsteiner Erklärung” in Fragen der Empfängnisverhütung die Gewissens- entscheidung der Eheleute stärker betont. Kardinal Meisner fordert seit Jahren laut eine Korrektur. Die soll es laut Zollitsch jedoch nicht geben. Bis zum Frühjahr muss jetzt Karl Kardinal Lehmann, der ja selbst als langjähriger Episkopatsvorsitzender mit dieser Diskussion konfrontiert war Foto oben mit dem Apostolischen Nuntius Jean-Claude Périsset, mit der Glaubenskommission einen Kompromiss erarbeiten.

Nein zu künstlicher Verhütung, ja zu personaler Liebe

  Papst Benedikt XVI. hat die kirchliche Position gegen künstliche Verhütung verteidigt. Zwar gebe es „schwer- wiegende Umstände”, die ein Ehepaar dazu drängten, die Geburt von Kindern aufzuschieben oder gar aus- zuschließen. In diesen Fällen sollten Paare jedoch zur so genannten natürlichen Familienplanung greifen. Die Beobachtung des Zyklus der Frau erlaube ein christliches Eheleben und die volle sexuelle Hingabe aneinan- der, ohne in den Schöpfungsplan Gottes einzugreifen. Künstliche Verhütung leugne jedoch die „innerste Wahrheit” der ehelichen Liebe, so der Papst. Das Kirchenoberhaupt äußerte sich in einem Grußwort an einen Kongress am Päpstlichen Institut Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie. Die zweitägige Veran- staltung beschäftigt sich 40 Jahre nach der Enzyklika „Humanae Vitae” zur kirchlichen Sexualmoral mit aktu- ellen pastoralen Herausforderungen für die Kirche. Benedikt XVI. nannte das als „Pillenenzyklika” in Verruf ge- kommene Lehrschreiben ein „wichtiges Dokument”, das einen der grundlegenden Aspekte der ehelichen Be- rufung behandle. Kein Mensch dürfe sich über „unüberwindlichen Grenzen“ bei der Herrschaft über seinen Körper und dessen Funktionen hinwegsetzen. rv081003bp
Benedikt XVI.: Nicht gegen die Pille, sondern für die Liebe
   Jede Form der Liebe neigt dazu, die Fülle zu verbreiten, aus der sie lebt – und die eheliche Liebe hat eine ganz eigene Art, sich mitzuteilen, nämlich in der Zeugung von Kindern. Daran hat Papst Benedikt XVI. am Donnerstag in einer Botschaft an Teilnehmer eines Kongresses erinnert, den das Päpstliche Institut Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie zum 40. Jahrestag der Enyzklika „Humanae Vitae” in Rom abhält. Unter den Teilnehmern war auch Heinz Hürzeler, Delegierter des Schweizer Instituts für Natürliche Empfängnis- regelung. Er sagte uns:
   „Ich schätze es als sehr weise ein, dass Benedikt XVI. für die lebensfördernden Regulationsmethoden ist, aber nicht a priori Negatives über die - aus meiner Sicht natürlich - nicht gottgewollten Verhütungsmethoden sagt. Es ist eine prophetische Art, die nicht von vornherein sagt: Das ist verboten, und das ist verboten. Denn sobald man sich gegen etwas stellt, ist die Wirkung gerne kontraproduktiv. Bei ihm schwingt immer mit: Liebe Gläubige, denkt daran - das größte Geschenk Gottes ist das Leben.”
   Benedikt hatte in seiner Botschaft eingeräumt, dass es im Leben von Ehepaaren zu schwierigen Situa- tionen kommen könne, „in denen es ratsam sein könne, die Abstände zwischen den Geburten der Kinder zu vergrößern oder diese gar auszusetzen.” Dann werde die Kenntnis der natürlichen Fruchtbarkeitsrhythmen der Frau für das Leben der Eheleute wichtig. Der Papst versuchte auch die Frage zu beantworten, warum es heute sogar viele Gläubige schwer finden, die Botschaft der Kirche zu verstehen, die die Schönheit der ehel- ichen Liebe in ihrem natürlichen Offenbarwerden verteidige. „Die technische Lösung scheint auch in den großen menschlichen Fragen oft als die leichteste”, so der Papst wörtlich. Sie verberge jedoch in Wirklichkeit die Grundfrage nach dem Sinn der menschlichen Sexualität.
mrv081004gs

Neues zur Sexualmoral

   Die deutschen Bischöfe wollen sich erneut mit der Sexualmoral der katholischen Kirche befassen. 40 Jahre nach Veröffentlichung der Enzyklika „Humanae Vitae” und dem Nein zur künstlichen Empfängnisverhütung sei eine neue Verständnishilfe für die Menschen, gerade auch für die Jugend wichtig, erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda. „Es geht darum, wie helfen wir zu einer angemessenen Auseinandersetzung, die nicht nur einseitig die Spannung zwischen Lehr- amt und Gewissen bringt, oder einseitig nur auf Familienplanung hinweist, sondern wie die Frage nach Per- sonalität, Liebe, Partnerschaft, Ehe und Treue heute neu dargestellt werden kann und wie wir dies heute ver- künden können, denn wir spüren eine Neubesinnung auf das personale Geschehen, und das scheint uns sehr wichtig zu sein.” Die Herbstvollversammlung der Bischöfe habe dazu der Glaubenskommission einen Auftrag erteilt. Der Anstoß dazu sei jedoch nicht aus Rom, sondern aus dem Kreis der Bischöfe selber gekommen, so Zollitsch.
   „Es wurde auch angesprochen, dass wir manche problematische Tendenzen im schulischen Sexualkunde- unterricht sehen, wenn es etwa nur darum geht, technische Möglichkeiten der Emfpängnisverhütung zu ver- mitteln, ohne das personale Geschehen miteinzubeziehen. Auch durch die heutige Reproduktionsmedizin kom- men Fragen auf, wo wir uns um der Würde des Menschen willen zu Wort melden sollen.”
   In der Enzyklika „Humanae Vitae - Über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens” vom 25. Juli 1968 befasste sich Paul VI. mit einer ganzheitlichen Sicht des Menschen, der ehelichen Liebe und der Würde von Mann und Frau. Heftig kritisiert werden bis heute Passagen, die jegliche Form der künstlichen Empfängnisverhütung ablehnen und katholischen Ehepaaren nur natürliche Methoden der Verhütung erlau- ben. Die deutschen Bischöfe reagierten Ende August 1968 mit ihrer „Königsteiner Erklärung” auf das päpst- liche Rundschreiben. In dem Dokument widersprachen sie der Enzyklika nicht, versuchten aber, pastorale Hilfen zu geben und die persönliche Gewissensentscheidung der Eheleute zu respektieren.
   Beide Dokumente behielten ihre Gültigkeit, betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Bis zum Frühjahr soll die Glaubenskommission jedoch unter Federführung von Kardinal Karl Lehmann neue weiter gehende Überlegungen aus heutiger Sicht präsentieren. Zollitsch: „Es geht nicht um eine Revision, sondern um eine Weiterführung angesichts der Fragen, die sich zusätzlich gestellt haben.”
RVkna080926bp  

Benedikt XVI: “Humanae Vitae wichtiger denn je”

   Vor vierzig Jahren – am 25. Juli 1968 – veröffentlichte Paul VI. die Enzyklika „Humanae Vitae” über die Empfängnisverhütung. Aus Anlass des Jahrestages fand jetzt an der Päpstlichen Lateran-Universität eine internationale Tagung statt. Die Teilnehmer des Kongresses empfing Papst Benedikt XVI. in Audienz:
  „Vierzig Jahre nach der Veröffentlichung der Enzyklika ist nicht nur ihr Lehrinhalt unverändert wahr, es zeigt sich auch die Weitsicht, mit der das Problem behandelt worden ist. Die eheliche Liebe wird nämlich als ein ganzheitlicher Prozess beschrieben und bleibt nicht bei einer Trennung von Leib und Seele stehen; auch ist diese Liebe nicht allein Gefühlen unterworfen, die oft flüchtig und fragwürdig sind, sondern sie nimmt die Einheit der Person ernst und die Tatsache, dass die Eheleute alles miteinander teilen, wenn sie sich gegen- seitig schenken im Versprechen einer treuen und exklusiven Liebe, die Frucht einer wirklich freien Wahl ist.”
Die in Humane Vitae ausgedrückte Wahrheit bleibe unverändert, so Benedikt XVI.
   „Im Gegenteil, gerade im Licht neuer wissenschaftlicher Entdeckungen ist ihre Lehre aktueller denn je und provoziert eine Reflexion über die ihr innewohnenden Werte nachzudenken. Das Schlüsselwort, um angemes- sen ihre Inhalte zu verstehen, bleibt die Liebe … In einer Kultur, in der das Haben über Das Sein dominiert, riskiert das menschliche Leben seinen Wert zu verlieren. Wenn die Ausübung der Sexualität sich in eine Droge verwandelt, die den Partner den eigenen Sehnsüchten und Interessen unterwirft, ohne die Zeiten der gelieb- ten Person zu respektieren, dann geht es nicht mehr nur darum, das wahre Verständnis von Liebe zu ver- teidigen, sondern zuallererst die Würde der Person überhaupt. Als Gläubige können wir niemals zulassen, dass die Vorherrschaft der Technologie den Wert der Liebe und die Heiligkeit des Lebens zerstört.”
   Angesichts des oft fragwürdigen Verhaltens von jungen Menschen sei eine Erziehung „zum Leben” dringend geboten: „Ich hoffe wirklich sehr, dass man sich ganz besonders der Jugendlichen annimmt, damit sie den wahren Sinn der Liebe lernen und sich durch eine angemessene Erziehung auf die Sexualität vorbereiten, ohne sich von flüchtigen Botschaften abbringen zu lassen, die das Erreichen des Wesens der Wahrheit behin- dern, um die es hier geht. Sich falsche Vorstellungen über die Liebe zu machen oder sich Illusionen hin- zugeben, was die ursprüngliche Verantwortung angeht, die wahrzunehmen man aufgerufen ist, wenn man seine Sexualität ausübt, gereicht einer Gesellschaft nicht zur Ehre, die für sich die Prinzipien von Freiheit und Demokratie in Anspruch nimmt. Die Freiheit muss sich mit der Wahrheit verbinden und die Verantwortung mit der Kraft zur Hingabe an den anderen, die auch Opfer einschließt; ohne diese Elemente kann die Gemein- schaft der Menschen nicht wachsen, und ständig lauert die Gefahr, sich in einem Zirkel erstickenden Egoismus einzuschließen.” rv080510mc
Vor den Vertretern der katholischen Familienverbände ergänzte Papst Benedikt XVI.:
   „Die biblische Offenbarung ist ja zuallererst Ausdruck einer Liebesgeschichte, nämlich der Geschichte vom Bund Gottes mit den Menschen: Das ist der Grund, warum die Geschichte der Liebe und der Verbindung eines Mannes und einer Frau im Bund der Ehe von Gott als Symbol der Heilsgeschichte übernommen wurde. Genau darum ist die Gemeinschaft des Lebens und der Liebe, die auf der Ehe eines Mannes und einer Frau gründet, die eine Familie bildet, ein unersetzliches Gut für die gesamte Gesellschaft, das nicht mit anderen Formen des Zusammenlebens verwechselt oder gleichgestellt werden darf.” rv080516

In der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung schreibt Angelika Wölk in einem Leitartikel über 40 Jahre "Humanae vitae" - Eine Kluft, die blieb.
   Als Papst Paul VI. vor 40 Jahren die Enzyklika “Humanae vitae” veröffentlichte, setzte er einen Prozess in Gang, der bis heute andauert und der für die katholische Kirche durchaus tragisch zu nennen ist. Denn sie schuf eine Kluft im Bewusstsein vieler Katholiken. Die Enzyklika, die schon bald als “Pillenenzyklika” in die Geschichte einging, beförderte die Trennung zwischen Kirche und Welt, Kirche und Sexualmoral, und sie hat die Glaubwürdigkeit der Kirche stark erschüttert. Und bis heute ist es ihr nicht wirklich gelungen, die eigenen Gläubigen von ihrem Verbot der künstlichen Empfängnisverhütung, von “Pille” und Kondom, ganz zu über- zeugen.
   Vor allem jedoch stürzte sie damals viele katholische Frauen in einen ernsten Gewissenskonflikt. Denn die hormonelle Verhütung, seit 1960 auf dem Markt, war zum Symbol der sexuellen Befreiung schlechthin ge- worden. Über mögliche medizinische Folgeschäden sprach damals kaum jemand und die - scheinbar problem- lose - Verhütung ungewollter Schwangerschaften empfanden viele Paare als riesigen Fortschritt. Als Paul VI. ihnen diesen “Fortschritt” verbot, wollten das viele Gläubige nicht akzeptieren. Es regte sich ungeahnter Protest. Eine erste Austrittswelle setzte ein.
   Die deutschen Bischöfe wollten mit ihrer “Königsteiner Erklärung” im August 1968 den Konflikt entschärfen. Ohne dem Schreiben aus Rom direkt zu widersprechen, erklärten sie Empfängnisverhütung zu einer Gewis- sensentscheidung der Eheleute, nicht des Lehramts. Doch die Kluft zwischen Kirche und Welt vermochten auch sie nicht mehr zu schließen. Das Thema entwickelte sich zum Dauerkonflikt.
   Heute jedoch hat sich die Empörung über das Schreiben von 1968 längst gelegt. Viele Katholiken haben sich arrangiert und leben nach ihrer eigenen Sexualmoral. Und im Abstand von 40 Jahren wird auch erkannt, dass “Humanae vitae” außer dem Pillenverbot mehr zu bieten hatte. So warnte Paul VI. frühzeitig davor, Sex zum reinen Konsumartikel, zur Ware verkommen zu lassen. Eine Befürchtung, die sich in weiten Teilen der Welt leider bewahrheitet hat. WAZ080724ots
40 Jahre „Humanae Vitae“
   Vor genau 40 Jahren - am 25. Juli 1968 - unterzeichnete Paul VI. die Enzyklika „Humanae vitae”. Der „Osservatore Romano” hat eine Sonderbeilage zum Jahrestag der bis heute vieldiskutierten Enzyklika pub- liziert. Der Chefredakteur der Vatikanzeitung, Gian Maria Vian, stellt in seinem Leitartikel fest, dass die En- zyklika noch immer ein „authentisches Zeichen des Widerspruchs” sei, an das man sich nicht gern erinnere, „zweifellos wegen ihrer anspruchsvollen Lehre, die sich gegen den Zeitgeist stellte”. Die Enzyklika sei als „Pillenenzyklika” lächerlich gemacht worden, obwohl sie mit den „wichtigen neuen Erkenntnissen” des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Ehe übereinstimme, bedauert Vian. Die Enzyklika sei von den Pole- miken gleichsam hinweggeschwemmt worden. Angesichts der neuen Entwicklungen der Biotechnik erscheine der Text von „Humanae vitae” allerdings als „klarsichtig und prophetisch”. Vian betont, dass die „beispiellose Opposition” gegen das päpstliche Dokument auch auf die „komplexe kulturelle Situation” jener Jahre zurück- zuführen sei. Der Widerstand gegen „Humanae vitae” habe Paul VI. jedenfalls bewogen, „nie mehr die feier- liche Form der Enzyklika” für seine Lehräußerungen zu verwenden. Vian ist Historiker und Spezialist für das Pontifikat von Paul VI.
   Die US-Bischofskonferenz hat im Zusammenhang mit dem 40-Jahr-Gedenken von „Humanae vitae” eine einwöchige Bewusstseinsbildungskampagne für natürliche Familienplanung gestartet. Es gehe um eine Ein- ladung, das „Bild Gottes von der menschlichen Sexualität” zu feiern und zu ehren, heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz. In den Diözesen und Pfarrgemeinden werden Unterlagen und Seminare über natür- liche Geburtenregelung und die entsprechende Lehre der Kirche angeboten. RVkap080725sk
  
Eher offensiv erinnert die Kirchenführung in diesen Tagen an ein heikles Jubiläum: Vor vierzig Jahren wurde „Humanae Vitae” veröffentlicht, die Enzyklika zum Thema Familienplanung, die dem damaligen Papst Paul VI. viel Häme und Widerspruch eintrug. In dem Text bekräftigte der Papst die kirchliche Tradition im Bereich Ehe und Familie und wandte sich gegen künstliche Verhütungsmittel. Maria Luisa Di Pietro unterrichtet Bioethik an Roms Katholischer Universität; sie sagt:
   „Paul VI. hat in diesem Text vor dem Risiko einer tiefgehenden Banalisierung der Sexualität gewarnt. Gerade was diesen Punkt betrifft, ist seine Enzyklika heute sehr aktuell ... Die schärfsten Angriffe richteten sich u.a. auf die Umsetzbarkeit der Lehre von „Humanae Vitae”; noch heute denken viele, das sei gar nicht machbar... Paul VI. hat die Aufmerksamkeit neu auf die Begriffe Körperlichkeit, Sexualität, Zusammenleben und verant- wortliche Elternschaft gelenkt. Er sieht die Person als Ganzheit, im Respekt vor dem Paar und vor der Frau. Das ist eine Botschaft voller Hoffnung – ein großes Erbe, das er uns hinterlassen hat.”
   „Authentisches Zeichen des Widerspruchs” – so hat die Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano” die Enzyk- lika in einem Leitartikel genannt. Ihr Direktor Giovanni Maria Vian bekräftigt, die Kirche habe ein Recht, sich beim Thema Sexualität zu Wort zu melden:
   „Paul VI. selbst hat zwei Tage nach Veröffentlichung der Enzyklika auf diesen Einwand geantwortet. Die Kirche äußert sich nach seinen Worten „als Expertin in Sachen Humanität”. Natürlich richtet sich die Enzyklika zunächst einmal an die Katholiken – aber sie wertet die Ehe als natürliches Gut und spricht damit eine all- gemeine Wahrheit über den Menschen aus.”
   Positiv ist nach Meinung des Tübinger Moraltheologen Dietmar Mieth zu bewerten, dass die Enzyklika man- che Entwicklung in der Reproduktionsmedizin gleichsam „prophetisch” vorhergesehen habe – Stichwort In- Vitro-Fertilisation, Klonen und andere Biotechnologien.
RVsk080727mc

be-157xLichtDWelt epKlausKüngStPölten-z

Humanae vitae erklären
Bischof Küng fordert, die Lehre der Kirche nicht zu ändern, sondern neu darzulegen – Über die neue En- zyklika nachdenken.
Foto: Bischof Klaus Küng ist Oberhirte von St. Pölten, Familienbischof Österreichs.

Ein Interview mit der Würzburger Tagespost
Die Äußerungen des Papstes zum Thema Aids und Kondome haben weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Was ist tatsächlich heu an dem, was Benedikt XVI. gesagt hat?

   Zunächst einmal ist klar: Die Äußerung des Papstes bedeutet keine Änderung der Lehre der Kirche. In der Interview-Passage, die zur Diskussion steht, hat Benedikt XVI. nicht über Empfängnisverhütung, sondern über Aids-Bekämpfung gesprochen. Der Papst betont - und das ist inzwischen eine weltweit gemachte Erfahrung -, dass der Kampf gegen Aids dann besonders erfolgreich ist, wenn Menschen ihr Verhalten ändern. Weg von Promiskuität und einer „Banalisierung der Sexualität", hin zu Verantwortung, Treue und Enthaltsamkeit. Wo Aids-Bekämpfung nur darauf zielt, Kondome zu verteilen, breitet sich die Krankheit noch stärker aus. Das lässt sich belegen. Es gibt aber auch Personen, die absolut nicht empfänglich sind für die Aufforderung zu Ver- antwortung, zu ehelicher Treue und Enthaltsamkeit. Wenn diese infiziert sind oder die Gefahr besteht, sich bei ihnen zu infizieren, kann es Situationen geben - etwa im Drogenmilieu oder bei Prostituierten - in denen es besser ist, zur Vermeidung von Ansteckung ein Kondom zu verwenden. Das bedeutet keine Relativierung von Humanae vitae. Es geht hier ausschließlich um die Vermeidung von Ansteckung. Neu ist, dass der Papst die Verwendung eines Kondoms in diesen Fällen als einen ersten Schritt der Wahrnehmung von Verantwortung bezeichnet. Das ändert nichts daran, dass das grundsätzliche Ziel immer darin besteht, falsche Verhal- tensweisen zu ändern.
Vatikansprecher Lombardi hat die Äußerungen des Papstes als einen „wichtigen Beitrag zur Klärung und Vertiefung einer seit langem debattierten Frage" bezeichnet. Inwiefern sorgt die Position Benedikts XVI. für mehr Klarheit?
   Das undifferenzierte Echo auf die Interviewäußerung hat eher für erhebliche Verwirrung gesorgt. Die Äußer- ung des Papstes ist in der Tat ein Beitrag zu einer notwendigen Klärung. Ich selbst habe vor einigen Monaten in ganz ähnlicher Weise aus Anlass der Welt-Aids-Konferenz in dieser Zeitung Stellung genommen. Noch ein- mal: Es geht nicht darum, die Lehre der Kirche zu ändern, sondern um eine wichtige Differenzierung. Auch Paul VI. hat kurz nach Veröffentlichung von „Humanae vitae" einer Schwesterngemeinschaft in Afrika, die ständig in der Bedrohung lebte, überfallen zu werden, auf Anfrage den Hinweis gegeben, dass sie sich durch die Einnahme der Pille schützen dürften, sofern sie das wollen. Das zeigt: In begründeten Einzelfällen hat es schon immer solch eine differenzierte Beurteilung gegeben.
Papst Benedikt nennt im Interview ein konkretes Beispiel für solche „begründete Einzelfälle". Er spricht von einem Prostituierten. Auf welche anderen Fälle lässt sich dieses Beispiel anwenden?
   Ich will hier keine Kasuistik betreiben. Als Beispiel habe ich das Drogenmilieu bereits genannt. Es geht immer um Personen, die in keiner Weise zugänglich sind für die Aufforderung zu einem verantwortungsvollen Um- gang mit ihrer Sexualität. Das Kondom ist auch in solchen Fällen nie die erste und niemals die einzige Antwort. Wo aber alle Anstrengungen, Appelle und Hilfen zur Änderung einer falschen Lebensweise versagen, kann es helfen, die Gefahr einer Aids-Ansteckung zu verringern. Absoluten Schutz bietet ein Kondom nicht.

In Ihrem Beitrag zur Welt-Aids-Konferenz haben Sie auch von Situationen in der Ehe gesprochen, in denen es erlaubt sein kann, zum Schutz des anderen ein Kondom zu verwenden. Sehen Sie sich in dieser Auffassung durch die Aussagen des Heiligen Vaters bestätigt?
   Ich verstehe die Äußerung Benedikts XVI. in diesem Sinne. Wenn zum Beispiel ein an Aids erkrankter Mann in keiner Weise einsichtig ist und ein Nichtentsprechen seiner Forderung Gewalt nach sich ziehen würde, könnte die Frau in einer solchen Situation berechtigterweise verlangen, dass er ein Kondom verwendet, weil das eine Verminderung der Infektionsgefahr bedeutet. Das steht meines Erachtens nicht im Widerspruch zu Humanae vitae. In einer solchen Situation ist nicht Empfängnisverhütung das Ziel der Verwendung des Kon- doms, sondern der Schutz vor Ansteckung.
Schon damals haben Sie eine lehramtliche Klärung dieser Detailfragen als wünschenswert bezeichnet. Nun ist ein Interview des Papstes keine offizielle Äußerung des Lehramtes. Halten Sie nach den jüngsten Diskussionen und Irritationen eine lehramtliche Stellungnahme für geboten?
   Ich kann mir vorstellen, dass sich eine Kommission mit den nun diskutierten Fragen befassen wird. Es gibt in der Tat großen Handlungsbedarf, aber nicht die Lehre der Kirche zu ändern, sondern sie neu darzulegen und Zusammenhänge bewusst zu machen. Die Lehre der Kirche über die menschliche Sexualität muss vertieft, verdeutlicht und in einem umfassenden Sinn so übersetzt werden, dass sie jedem gut verständlich ist. Dabei ist eine differenzierte Beurteilung bestimmter Einzelfälle wichtig.
Die Enzyklika „Humanae vitae" ist 1968 erschienen. Seitdem hat sich viel verändert. Das Ideal kirch- licher Sexuallehre und die Lebenspraxis der meisten Menschen driften immer weiter auseinander. Die Promiskuität nimmt zu, Aids breitet sich aus, die Gleichstellung von homosexuellen Verbindungen mit der Ehe schreitet voran. Wesentliche ethische Probleme der modernen Biomedizin haben ihren Ursprung in der künstlichen Befruchtung, die zunehmend in Anspruch genommen wird. Sollte die Kirche angesichts dieser Situation ihre Sexuallehre lehramtlich noch einmal neu in die gegenwärtige Situation hinein formu- lieren?
   Ich glaube, das wäre hilfreich. Es ist heute viel zu wenig bewusst, dass das Gelingen von Beziehung be- stimmte Verhaltensweisen voraussetzt. Genau auf diese Zusammenhänge weist die Kirche hin. Sexualität hat ein doppelte Grundbedeutung. Sie ist Ausdruck der Liebe zwischen Mann und Frau, aber es geht dabei eben auch um die Weitergabe des menschlichen Lebens. Diese doppelte Bedeutung macht menschliche Sexualität in besonderer Weise wertvoll. Die Kirche hat die Aufgabe, für Jung und Alt von Neuem darzulegen, dass die wahre Liebe etwas ganz Großes ist, ja den Menschen Gott ähnlich macht. Gerade deshalb lohnt es sich, an den Grundsätzen von „Humanae vitae" festzuhalten.

Sie plädieren für eine neue Enzyklika, um das dem Menschen von heute neu zu erklären?
   Ja, das könnte durchaus in Form einer Enzyklika geschehen. Aber es gibt auch viele andere Wege der Ver- kündigung. Hier sind gerade die besonders wichtig, in denen Ehepaare sich selbst und ihre Erfahrung ein- bringen. Es zeigt sich heute immer klarer, Ehepaare sind nicht nur Empfänger kirchlicher Lehre, sondern wichtige Multiplikatoren. Wir brauchen vor allem das Lebenszeugnis von jungen und reifen Menschen. Bei- spiele, die zeigen, wie Eheleben gelingt und was wirklich glücklich macht, sind in unserer Zeit die wirksamste Art der Verkündigung.  DT101127

Prof. Manfred Spieker, Osnabrück:     kil-ManfredSpieker-z   Menschenwürdige Sexualität

Eine Relecture der Enzyklika “Humanae Vitae” - Die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens

   In seiner Enzyklika über die Liebe Deus Caritas Est vom 25. Dezember 2005 fragt Benedikt XVI.: «Vergällt uns die Kirche mit ihren Geboten und Verboten nicht das Schönste im Leben? Stellt sie nicht gerade da Ver- botstafeln auf, wo uns die vom Schöpfer zugedachte Freude ein Glück anbietet, das uns etwas vom Ge- schmack des Göttlichen spüren lässt?» Seit langem ist diese Ansicht weit verbreitet, wenn es um die ge- schlechtliche Liebe zwischen Mann und Frau geht. Friedrich Nietzsche hat ihr den von Benedikt XVI. zitierten markanten Ausdruck gegeben. «Das Christentum habe dem Eros Gift zu trinken gegeben; er sei zwar nicht daran gestorben, aber zum Laster entartet». In seiner Antwort auf Nietzsche zeigt Benedikt XVI., dass die Kirche «nicht dem Eros als solchen eine Absage erteilt, sondern seiner zerstörerischen Entstellung den Kampf ansagt», dass der Eros mithin der Reinigung und der Verbindung mit der Agape bedarf, um dem Menschen nicht nur den Genuss eines Augenblicks, sondern einen gewissen Vorgeschmack von jener Seligkeit zu schen- ken, auf die unser ganzes Sein wartet. Aber es ist in der Tat so, wenn die Kirche sich zu moralischen Fragen äußert, hören viele zunächst einmal das Nein. Sie hören, was die Kirche als unsittlich und damit unerlaubt verwirft. Sie blenden aus, was sie verteidigt. Nie war das im vergangenen Jahrhundert mehr der Fall als bei der Enzyklika «Humanae Vitae» über die Weitergabe des menschlichen Lebens durch Paul VI. vom 25. Juli 1968. Die Kirche verbiete die hormonale Empfängnisverhütung, so lautete die Botschaft, die in Europa, in den USA und vor allem in Deutschland verbreitet wurde.

«Humanae Vitae» und der historische Kontext
   Was war der Hintergrund der Enzyklika «Humanae Vitae»? Im Jahr 1960 war in den USA, 1961 dann auch in Deutschland und in vielen anderen Ländern ein die Empfängnis verhinderndes Hormonpräparat auf den Markt gekommen, das den Körper der Frau so manipuliert, dass eine Schwangerschaft vorgetäuscht, eine neue Empfängnis in der Regel unmöglich und im Falle einer dennoch vorkommenden Empfängnis eine Nidation verhindert wird. Der Volksmund nannte das Präparat bald zutreffend «Anti-Baby-Pille». Die Kirche stand vor der Frage, wie dieses Hormonpräparat zu bewerten sei, ein Präparat, bei dessen Anwendung das Paar die Sexualität des Menschen von der ihr immanenten Fruchtbarkeit trennt. In der Enzyklika «Humanae Vitae» gab Paul VI. die Antwort der Kirche: Die eheliche Liebe, die im Geschlechtsakt, dem biblischen «Ein-Fleisch-Wer- den», gipfelt, ist eine Gabe Gottes. Sie ist eine besondere Form personaler Freundschaft, sinnenhaft und geistig zugleich. «Wer seinen Gatten liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt. Und es ist seine Freude, dass er ihn durch seine Ganzhingabe bereichern darf». «Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste mit- einander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind». Die Kenntnis dieser biologischen Gesetze ist die Voraussetzung einer verantwortlichen Elternschaft, die nicht ohne die Tugend der Selbstbeherrschung denkbar ist". Die Anwendung von Hormonpräparaten zum Zweck der Empfängnisverhütung beraubt den ehelichen Akt seiner Natur, Zeichen der Ganzhingabe zu sein und ist deshalb verwerflich. Jeder eheliche Akt hat auf die Ver- knüpfung seiner beiden Sinngehalte — liebende Vereinigung und Offenheit für die Weitergabe des Lebens - zu achten. Jeder Handlung ist deshalb verwerflich, «die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern». Ein absichtlich unfruchtbar gemachter ehelicher Akt ist in sich unsittlich und kann auch nicht «durch die fruchtbaren Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten».

«Humanae Vitae» und das II. Vatikanische Konzil
   «Humanae Vitae» fügte sich ein in die vom II. Vatikanischen Konzil propagierte «Förderung der Würde der Ehe und der Familie». Mit diesem Titel überschrieb das Konzil das erste Kapitel des zweiten Teils von Gaudium et Spes, in dem von der Berufung zu Ehe und Familie und von der sittlichen Würde des ehelichen Geschlechts- aktes die Rede ist. In einer Fußnote zu Ziffer 51 hatte das Konzil aber festgehalten, dass es sich noch nicht zur Bewertung der hormonalen Empfängnisverhütung äußern wolle, weil Paul VI. diese Frage der Unter- suchung durch eine Kommission anvertraut habe und nach Abschluss der Untersuchung selbst eine Ent- scheidung treffen werde. Diese Entscheidung enthielt «Humanae Vitae». Die Fußnote hatten jedoch manche Leser auch unter den Moraltheologen fälschlicherweise bereits als Billigung der chemischen Empfängnis- verhütung interpretiert, obwohl das Konzil selbst schon unterstrichen hatte, dass die sittliche Qualität des ehelichen Aktes nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive abhängt, «sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne den aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit». Deshalb sei es nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft. Diese Aussage des Konzils ergibt aber nur dann einen Sinn, wenn sich die objektiven Kriterien, die für die sittliche Qualität des Geschlechtsaktes entscheidend sind, und die sich aus dem Wesen der Person und ihrer Akte ergeben, jeden Akt der Eheleute meinen.

Die Königsteiner Erklärung
  
Die Kritik an «Humanae Vitae» ist der Enzyklika nicht gerecht geworden. Sie hat die Entscheidung Pauls VI. häufig auf die Frage der Methoden der Empfängnisregelung reduziert und übersehen oder verdrängt, dass es der Enzyklika um eine anthropologische Frage ging. Zu dieser Engführung der Kritik hat auch das Wort der deutschen Bischöfe zur seelsorgerlichen Lage nach dem Erscheinen der Enzyklika vom 30. August 1968, die sogenannte «Königsteiner Erklärung» beigetragen. Diese Erklärung wies die Gläubigen zwar mit einem Zitat aus dem Konzilsdekret über die Religionsfreiheit daraufhin, dass sie bei ihrer Gewissensbildung die Lehre der Kirche sorgfältig vor Augen haben müssen. Es sei Aufgabe der Kirche, «die Wahrheit, die Christus ist, zu ver- kündigen und authentisch zu lehren; zugleich auch die Prinzipien der sittlichen Ordnung, die aus dem Wesen des Menschen selbst hervorgehen, autoritativ zu erklären und zu bestätigen». Sie erinnerte auch daran, dass viele Christen in der Frage der Empfängnisregelung der Lehre von «Humanae Vitae» entsprechen (11) und dass das Gesetz Christi von jedem Christen verlange, «mehr und mehr von sich selbst abzusehen, um sich mehr und mehr dem anderen hingeben zu können» (17). Sie beklagte auch, dass in der Kritik an der Enzyklika wichtige Aussagen über die eheliche Liebe und die verantwortete Elternschaft ausgeblendet werden (10). Aber die Erklärung erweckte zugleich den Eindruck, als sei die Frage der Empfängnisregelung eine Angelegenheit «privater Theorie und Praxis» (3), bei der man auch zu einem anderen Ergebnis kommen könne als Paul VI. Wer zu einem anderen Ergebnis komme, müsse nur «Rücksicht nehmen auf die Gesetze des innerkirchlichen Dialogs und jedes Ärgernis zu vermeiden trachten» (12). Mehrfach war davon die Rede, den Dialog über die Enzyklika auch mit dem Papst fortzusetzen (15/16) und die Lehre der Enzyklika zu ergänzen (9), so dass die Annahme naheliegend war, es handle sich um eine revidierbare Entscheidung. Die Seelsorger wurden aufgefordert, Gewissensentscheidungen der Gläubigen zu respektieren. Sie wurden aber nicht aufge- fordert, die Gläubigen auch aufzuklären. Größeres Verständnis für die Enzyklika hat die Königsteiner Erklärung nicht bewirkt. Sie wurde im Gegenteil schnell als bischöfliche Erlaubnis interpretiert, «Humanae Vitae» zu ignorieren. Sie förderte die Verbreitung eines fragwürdigen Gewissensbegriffes.
   Die gleiche Wirkung hatten auch die Erklärungen vieler anderer Bischofskonferenzen, so die Maria-Troster Erklärung der österreichischen Bischöfe vom 21. September 1968, das Winnipeg Statement on Humanae Vitae der kanadischen Bischöfe und Erklärungen der holländischen, der belgischen und der italienischen Bischöfe. Für alle diese Erklärungen gilt, was der Erzbischof von Wien Christoph Kardinal Schönborn in einer Predigt in Jerusalem am 27. März 2008 seinen bischöflichen Mitbrüdern aus ganz Europa bekannte: «Wir hatten nicht den Mut, ein klares Ja zu «Humanae Vitae» zu sagen ... Aus Angst verschlossen wir uns hinter den Türen, nicht aus Angst vor den Juden vgl. Joh 20,19, sondern wegen der Presse und auch wegen des Unverständ- nisses unserer Gläubigen. Weil wir keinen Mut hatten, veröffentlichten wir in Osterreich die Maria-Troster Erklärung, so wie in Deutschland die Königsteiner Erklärung. Dies hat im Volk Gottes den Sinn für das Leben geschwächt und die Kirche entmutigt, sich für das Leben zu öffnen». Die Bischöfe hatten bisher auch nicht den Mut, diese Erklärungen zu revidieren, obwohl sie sowohl von Johannes Paul II. als auch von Benedikt XVI. bei ihren Ad-Limina-Besuchen in Rom und bei anderen Gelegenheiten wiederholt dazu aufgefordert wurden.

Entwicklungen seit 1968: Die Theologie des Leibes
   Drei Entwicklungen haben in den vergangenen Jahrzehnten zu einem besseren Verständnis der eigentlichen Anliegen der Enzyklika «Humanae Vitae» beigetragen: Ein ganzheitliches personales Verständnis der Sexua- lität, Fortschritte im Verständnis des Fruchtbarkeitszyklus der Frau und die Entwicklungen in der Ehekultur und im Lebensschutz, die in Deutschland und in vielen modernen Gesellschaften seit der Einführung der chemi- schen Empfängnisverhütung zu beobachten sind. Es scheint deshalb an der Zeit zu sein, die Enzyklika «Hu- manae Vitae» mehr als vier Jahrzehnte nach ihrem Erscheinen einer Relecture zu unterziehen, einer neuen und vertieften Lektüre, die nicht zuerst nach dem fragt, was sie verbietet, sondern nach dem, was sie ver- teidigt: «Humanae Vitae» verteidigt die eheliche Sexualität als Ausdruck personaler Liebe. Die Enzyklika ist ein «Hohes Lied» der Liebe. Sie verteidigt ein Menschenbild, in dessen Zentrum die Person steht, die Anspruch auf Anerkennung hat und für die Selbsthingabe ebenso zu den Bedingungen eines gelingenden Lebens ge- hört wie die Selbstbestimmung. Sie verteidigt ein Menschenbild, in dem der Mensch ein geschlechtliches We- sen ist, in dem Mann und Frau füreinander geschaffen sind, und in dem die Ehe nicht nur eine Vertrags- beziehung, sondern Bedingung einer gelingenden sexuellen Vereinigung, biblisch gesprochen, eines gegen- seitigen Erkennens von Mann und Frau ist, die sich in dieser Vereinigung gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Zeugung neuen menschlichen Lebens.
  Die gegenseitige Vollendung im ehelichen Akt und die Offenheit für die Zeugung neuen Lebens sind nicht nur durch die chemische Empfängnisverhütung Anfang der 60er Jahre, sondern auch 15 bis 20 Jahre später durch die künstliche Befruchtung, die 1978 zur Geburt des ersten im Labor erzeugten Menschen führte, auseinander gerissen worden. Auch diese Form der Zeugung widerspricht dem personalen Verständnis einer menschen- würdigen Sexualität. Deshalb hat sich die katholische Kirche in den beiden bioethischen Instruktionen der Kongregation für die Glaubenslehre Donum Vitae vom 10. März 1987 und Dignitas Personae vom 8. Sep- tember 2008 mit allen Formen und Problemen der assistierten Reproduktion kritisch auseinandergesetzt. Sie verteidigt in diesen Instruktionen die eheliche Sexualität und die Würde der Fortpflanzung gegen die Reproduktionsindustrie, deren Verfahren zur fahrlässigen Tötung von Embryonen und zum Verlust der Würde des Menschen führen.
   Anliegen der katholischen Sexualethik ist es, deutlich zu machen, nicht nur, dass die gegenseitige Vollen- dung in der sexuellen Umarmung und die Offenheit für die Empfängnis neuen Lebens zusammengehören, sondern auch dass das eine durch die Verknüpfung mit dem anderen konstituiert wird. Die Sexualität ist nicht etwas rein Biologisches. Sie betrifft vielmehr den innersten Kern der menschlichen Person. Der Geschlechtsakt ist deshalb nicht nur ein körperlicher, sondern ein untrennbar leiblicher und geistiger Akt. Er ist ein Akt gegen- seitiger Vollendung durch gegenseitige, vorbehaltlose Hingabe. Dieses vorbehaltlose Sich-Schenken setzt die umfassende gegenseitige Bejahung, die lebenslange Treue und die Bereitschaft zur Transzendierung der Beziehung in der Offenheit für die Weitergabe des Lebens voraus. Auf menschenwürdige Weise wird der Ge- schlechtsakt nur vollzogen, wenn er in jene Liebe integriert ist, mit der sich Mann und Frau vorbehaltlos einander schenken und die den natürlichen Rhythmus zwischen sexueller Vereinigung und Enthaltsamkeit beachtet. Er ist deshalb nie nur ein Akt des Triebes oder der Leidenschaft, sondern sittlicher Akt einer han- delnden Person. Er setzt die Tugend der Selbstbeherrschung voraus, in der auch die Enthaltsamkeit zu einem leiblichen Ausdruck der Liebe und der verantwortlichen Elternschaft wird. «Die leibliche Ganzhingabe wäre eine Lüge», schreibt Johannes Paul II. in Familiaris Consortio 1981, «wenn sie nicht Zeichen und Frucht per- sonaler Ganzhingabe wäre, welche die ganze Person, auch in ihrer zeitlichen Dimension, miteinschließt. Wenn die Person sich etwas vorbehielte, zum Beispiel die Möglichkeit, in Zukunft anders zu entscheiden, so wäre schon dadurch die Hingabe nicht umfassend. Die Ganzheit, wie sie die eheliche Liebe verlangt, entspricht auch den Forderungen, wie sie sich aus einer verantworteten Fruchtbarkeit ergeben. Auf die Zeugung eines Men- schen hin geordnet, überragt diese ihrer Natur nach die rein biologische Sphäre und berührt ein Gefüge von personalen Werten, deren harmonische Entfaltung den dauernden, einträchtigen Beitrag beider Eltern ver- langt». Benedikt XVI. unterstreicht die «unveränderte Wahrheit» von Humanae Vitae und die ganzheitliche Betrachtung des Geschlechtsaktes in einer Ansprache zum 40. Jahrestag der Enzyklika am 10. Mai 2008. In Humanae Vitae werde die eheliche Liebe «innerhalb eines ganzheitlichen Prozesses beschrieben, der nicht bei der Trennung von Seele und Leib haltmacht und auch nicht dem bloß flüchtigen und vergänglichen Gefühl unterworfen ist, sondern Sorge trägt um die Einheit der Person und die vollkommene Gemeinschaft der Ehe- leute, die sich in der gegenseitigen Annahme einander hingeben im Versprechen treuer und ausschließlicher Liebe, das einer wirklich freien Entscheidung entspringt».
   Johannes Paul II. hat während seines langen Pontifikats nicht nur die Lehre von «Humanae Vitae» mehrfach bestätigt, er hat ihr in seiner Theologie des Leibes auch eine vertiefte Begründung gegeben. Diese Theologie des Leibes hat er in den Katechesen bei seinen Generalaudienzen in den ersten fünf Jahren seines Pontifikats 1979 bis 1984 entfaltet. Die Tatsache, dass die Theologie auch über den Leib reflektiert, dürfe niemanden verwundern, der um das Geheimnis und die Wirklichkeit der Inkarnation weiß. Dadurch, dass das Wort Gottes Fleisch wurde, sei der Leib zum Gegenstand der Theologie geworden. Die Theologie des Leibes hat nicht nur in seinem Apostolischen Schreiben
Familiaris Consortio, sondern auch im Katechismus und in seiner En- zyklika «Evangelium Vitae» über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens vom 25. März 1995 ihren Niederschlag gefunden. Der Katechismus greift die Perspektive von «Humanae Vitae», von Fami- liaris Consortio und der Theologie des Leibes auf, wenn er feststellt: «Während die geschlechtliche Ver- einigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt, wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einer objektiv widersprüchlichen Gebärde, zu einem Sich- nicht-ganz-Schenken. So kommt zur aktiven Zurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfäl- schung der inneren Wahrheit ehelicher Liebe, die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist. Dieser anthropologische und moralische Unterschied zwischen der Empfängnisverhütung und der Zuflucht zu den natürlichen Fruchtbarkeitszyklen ist mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft». Johannes Paul II. richtete in Familiaris Consortio einen «dringenden Aufruf an die Theologen», dem kirchlichen Lehramt zu helfen, «die biblischen Grundlagen, die ethische Motivation und die personalistische Begründung» der Lehre von «Humanae Vitae» und dem II. Vatikanischen Konzil über die Empfängnisregelung allen Gläubigen zu verdeutlichen. Die Zusammenarbeit der Theologen mit dem kirchlichen Lehramt sei auch deshalb dringend geboten, weil eine innere Verbindung zwischen der kirchlichen Lehre zur Empfängnisregelung und jener zum Menschenbild bestehe. Auch 30 Jahre nach Familiaris Consortio hat dieser Aufruf nichts von seiner Dringlichkeit verloren. Von der Theologie des Leibes hat die Moraltheologie bisher nur sehr unzureichend Kenntnis genommen.
   Die Enzyklika «Evangelium Vitae» setzt die anthropologische Betrachtung der Sexualität fort und verknüpft sie mit einer theologischen. Johannes Paul II. preist die Fortpflanzung als Kooperation der Eheleute mit dem Schöpfer. Die Zeugung eines Kindes durch das vollkommene Sich Schenken von Mann und Frau im ehelichen Liebesakt sei «ein zutiefst menschliches und in hohem Maße religiöses Ereignis, insofern sie die Ehegatten, die <ein Fleisch> werden
Gen 2,24 und zugleich Gott selbst beteiligt, der dabei gegenwärtig ist». Das Kind bringe «ein besonderes Abbild Gottes [...] in die Welt: in die Biologie der Zeugung ist die Genealogie der Person eingeschrieben». In der menschlichen Fortpflanzung sei «Gott selber in einer anderen Weise gegen- wärtig [...] als bei jeder anderen Zeugung <auf Erden>. Denn nur von Gott kann jenes <Abbild und jene Ähnlichkeit> stammen, die dem Menschen wesenseigen ist, wie es bei der Schöpfung geschehen ist. Die Zeugung ist die Fortführung der Schöpfung».

Entwicklungen seit 1968: Die natürliche Empfängnisregelung
  
Die Fortschritte in der Erforschung des Fruchtbarkeitszyklus der Frau in den vergangenen 40 Jahren haben das Verständnis für die Enzyklika «Humanae Vitae» deutlich verbessert. Sie haben zugleich besser erkennen lassen, dass es sich bei der Entscheidung zwischen der natürlichen Empfängnisregelung und der chemischen Empfängnisverhütung nicht nur um eine Methodenfrage, sondern um eine anthropologische und moralische Frage handelt. Paul VI. hatte in «Humanae Vitae» bereits darauf hingewiesen, dass die Kirche «die Berück- sichtigung der empfängnisfreien Zeiten» beim Geschlechtsverkehr durch die Ehegatten für legitim hält. Diese Berücksichtigung empfängnisfreier Zeiten schließt die Tugend der Keuschheit ein. Zugleich hat er deutlich ge- macht, dass die Entscheidung zwischen der Berücksichtigung empfängnisfreier Zeiten und der chemischen Empfängnisverhütung durch die Manipulation des Köipers der Frau «zwei ganz unterschiedliche Verhaltens- weisen» zum Gegenstand hat. Diese Entscheidung lässt sich deshalb nicht auf die Methodenfrage redu- zieren. In diesen unterschiedlichen Verhaltensweisen spiegeln sich, schreibt Johannes Paul II. in Familiaris Consortio anthropologische und moralische Differenzen, die größer und tiefer sind, «als man gewöhnlich meint» und die mit «zwei sich gegenseitig ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft» sind. «Die Entscheidung für die natürlichen Rhythmen beinhaltet ein Annehmen der Zeiten der Person, der Frau, und damit auch ein Annehmen des Dialoges, der gegenseitigen Achtung, der ge- meinsamen Verantwortung, der Selbstbeherrschung. Die Zeiten und den Dialog annehmen heißt, den zugleich geistigen und körperlichen Charakter der ehelichen Vereinigung anerkennen und die personale Liebe in ihrem Treueanspruch leben. In diesem Zusammenhang macht das Ehepaar die Erfahrung, dass die eheliche Ver- einigung um jene Werte der Zärtlichkeit und der Affektivität bereichert wird, die die Seele der menschlichen Geschlechtlichkeit bilden, auch in ihrer leiblichen Dimension. Auf diese Weise wird die Sexualität in ihrer echt- und vollmenschlichen Dimension geachtet und gefördert, sie wird nicht <benutzt> wie ein Gegenstand, was die personale Einheit von Leib und Seele auflösen und so die Schöpfung Gottes in ihrer intimsten Verflechtung von Natur und Person verletzen würde». Benedikt XVI. bestätigt diese ebenso anthropologische wie theo- logische Perspektive in seiner Ansprache zum 40. Jahrestag von Humanae Vitae: «Keine mechanische Technik kann den gegenseitigen Liebesakt der beiden Eheleute ersetzen, der Zeichen eines größeren Geheimnisses ist, durch das sie als Protagonisten an der Schöpfung beteiligt sind».
  Zur Zeit der Veröffentlichung von «Humanae Vitae» war zwar der Fruchtbarkeitszyklus der Frau bekannt. Der japanische Arzt Kyusaku Ogino und der österreichische Arzt Hermann Knaus hatten viel zur Unterscheidung der fruchtbaren und der unfruchtbaren Tage der Frau beigetragen, aber die nach ihnen benannte Knaus- Ogino-Methode der Empfängnisregelung war eine Methode, die nur den Kalender und nicht die physio- logischen Vorgänge beobachtete und die deshalb mit größeren Unsicherheiten verbunden war. Hier haben die Methoden der Natürlichen Empfängnisregelung erhebliche Fortschritte gebracht. Mit ihnen lassen sich frucht- bare und unfruchtbare Tage der Frau sehr genau unterscheiden und sowohl für die Erfüllung eines Kinder- wunsches als auch für die verantwortliche Vermeidung einer Empfängnis nutzen. Diese sogenannte sympto- thermale Methode aber ist weit mehr als eine Methode der Empfängnisregelung. Sie ist ein partnerschaftlicher Weg, der den Ehepaaren hilft, einen Weg gegenseitiger Annahme, gemeinsamer Verantwortung und des Dialoges über ihre Sexualität zu gehen. Die Erfahrungen, die die Menschen in vielen Ländern und Kulturen in den vergangenen 30 Jahren auf diesem Weg der Natürlichen Empfängnisregelung gemacht haben, sind positiv. Es geht bei der Wahl zwischen der Natürlichen Empfängnisregelung und der chemischen Empfängnis- verhütung nicht um eine Frage der Technik bzw. der «natürlichen» oder «künstlichen» Methoden, sondern um eine Entscheidung zwischen zwei verschiedenen Haltungen. Bei der Natürlichen Empfängnisregelung ändern die Ehegatten ihr sexuelles Verhalten durch gemeinsame Enthaltsamkeit, wenn berechtigte Gründe es nahelegen, eine Empfängnis zu vermeiden. Sie manipulieren aber nicht den Akt der Hingabe ihrer selbst und der Annahme des Anderen. Dieser moralischen Entscheidung aber versucht ein Paar aus dem Weg zn gehen, das den Körper der Frau mittels eines Hormonpräparats manipuliert und zum Objekt degradiert.
   Parallel zu diesen Fortschritten in der Erforschung des Fruchtbarkeitszyklus der Frau sind auch die Erkennt- nisse über die Wirkungen der Hormonpräparate vertieft worden. Damit sind nicht nur die gesundheitlichen Risiken und die psychischen Belastungen gemeint,die die Frau bei längerer Anwendung der Pille in Kauf nimmt, sondern auch die Tatsache, dass diese Präparate nicht nur die Eireifung, sondern auch die Einnistung des be- fruchteten Eis in die Gebärmutter verhindern. Sie sind also nicht nur Ovulations-, sondern auch Nidations- hemmer, mithin nicht nur ein Mittel der Empfängnisverhütung, sondern auch der Embryonenvernichtung. Diese Funktion der Pille kann in den Bemühungen um Aufklärung über die chemische Empfängnisverhütung nicht verdrängt werden.

Entwicklungen seit 1968: Der Verfall der Ehekultur
  
Die Entwicklungen in der Ehekultur und im Lebensschutz, die bei der Relecture von «Humanae Vitae» zu be- achten sind, liefern für das Verständnis der Enzyklika Gründe ex negativo, mithin nur plausible Neben- argumente und keine Hauptargumente. Diese Entwicklungen haben all das, was Paul VI. schon in «Humanae Vitae» angekündigt hatte, noch weit übertreffen. Paul VI. nannte als ernste Folgen einer künstlichen Ge- burtenregelung die Zunahme ehelicher Untreue, die Aufweichung sittlicher Zucht, den Verlust der Ehrfurcht vor der Frau seitens der Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, und die Machtzu- nahme der Politik, wenn diese der Versuchung nachgibt, sich in Angelegenheiten der Geburtenregelung einzumischen . Die Ehekultur hat in den 50 Jahren seit der Einführung der chemischen Empfängnisverhütung deutlich gelitten. Dies spiegelt sich zum einen in einer beispiellosen Explosion der Scheidungsrate, die in Deutschland 1965 bei 12% lag und die im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts über 50% erreicht hat. Waren auf 100 Eheschließungen 1965 zwölf Scheidungen gekommen, so waren es 2003 bereits 55. Auch wenn für eine Ehescheidung viele Gründe in Frage kommen, so ist die Annahme doch naheliegend, dass sich in diesen Zahlen auch eine Zunahme ehelicher Untreue spiegelt. Die Ehe wurde von einem im Grundgesetz geschützten Institut zu einer Vertragsbeziehung, bei deren Eingehen häufig schon die Auflösungsfolgen geregelt werden.
   Der Verlust der Ehekultur spiegelt sich zum anderen in einem zunehmenden Anteil von ehelos zusammen lebenden Paaren, Patchworkfamilien, unehelichen Geburten und Alleinerziehenden mit allen Risiken an vermin- derten Entwicklungschancen für die Kinder durch Armut, Vaterverlust und psychische Belastungen. Dass die Kinder auch die ersten Opfer einer Scheidung sind, dass die jährlich rund 200.000 Scheidungswaisen in Deutschland für die Scheidung ihrer Eltern mit deutlich erhöhten Schulabbrecherquoten, Delinquenzraten, Frühschwangerschaften bei Mädchen und Scheidungsraten beim Eingehen einer eigenen Ehe einen hohen Preis zu zahlen haben, der auch die Gesellschaft belastet, ist durch die Scheidungsforschung in der Soziologie, der Entwicklungspsychologie und der Erziehungswissenschaft vielfach nachgewiesen worden. Der Verlust der Ehekultur spiegelt sich schließlich auch in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung, die im vergangenen Jahrzehnt begonnen haben, die Rechtsstellung eingetragener Lebenspartnerschaften an die der Ehe an- zugleichen und so den besonderen Schutz, den das Grundgesetz in Artikel 6 Ehe und Familie zusichert, preis- zugeben. Nicht zuletzt spiegelt sich dieser Verlust der Ehekultur in den Behauptungen des 7. Familien- berichts der Bundesregierung von 2006, dass das «nichteheliche Zusammenleben normativ geworden» sei und dass «die Mehrheit der Menschen in Zukunft, unabhängig davon, ob eine Heirat erfolgte oder nicht, im Laufe ihres Lebens multiple Beziehungen mit verschiedenen Lebenspartnern erfahren» werde, weshalb die Familienpolitik einen «Wechsel von einem Modell der lebenslangen Ehe zu einem Modell der seriellen Mono- gamie)» voraussetzt. Obgleich dieser Familienbericht von den Parteien, den Medien und auch den Kirchen weitgehend ignoriert wird, drängt sich der Eindruck auf, dass sich die «lebenslaufbezogene Familienpolitik» der Bundesregierung am Modell der «seriellen Monogamie» orientiert.

Entwicklungen seit 1968: Die Preisgabe des Lebensschutzes
   Nicht weniger dramatisch als die Entwicklung der Ehekultur ist die Entwicklung des Lebensschutzes. Es wird zwar häufig behauptet, die sichere und allen zugängliche Empfängnisverhütung sei das wirksamste Mittel gegen die Abtreibung. Die katholische Kirche wird immer wieder beschuldigt, de facto der Abtreibung Vorschub zu leisten, weil sie die hormonale Empfängnisverhütung ablehnt. Diese Behauptungen hat schon Johannes Paul II. in Evangelium Vitae zurückgewiesen: Es mag sein, «dass viele auch in der Absicht zu Verhütungs- mitteln greifen, um in der Folge die Versuchung der Abtreibung zu vermeiden. Doch die der <Verhütungs- mentalität> [...J innewohnenden Pseudowerte verstärken nur noch diese Versuchung angesichts der mög- lichen Empfängnis eines unerwünschten Lebens. In der Tat hat sich die Abtreibungskultur gerade in Kreisen besonders entwickelt, die die Lehre der Kirche über die Empfängnisverhütung ablehnen». Die Ver- hütungsmentalität übernimmt keine Verantwortung für unerwünschte Folgen des sexuellen Verhaltens bei einem immer möglichen Versagen der Verhütung, nachdem sie den natürlichen Zusammenhang zwischen der Sexualität und der Weitergabe des Lebens zerrissen hat. Sie betrachtet die Abtreibung als alternative Form der Verhütung oder als «Notfallverhütung».
   Der zeitliche und der statistische Zusammenhang zwischen der Ausbreitung der die Empfängnis und die Nidation verhindernden Hormonpräparate einerseits und der Legalisierung der Abtreibung sowie der Explo- sion der Abtreibungszahlen andererseits ist unübersehbar. Wenige Jahre nach der Einführung der «Anti-Baby- Pille» haben viele Staaten begonnen, den strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens zu lockern oder ganz preiszugeben und die Abtreibung zu legalisieren. Allein in Deutschland sind seit der Legalisierung der Abtreibung 1974 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes über fünf Millionen Abtreibungen vorgenom- men worden. Da das Statistische Bundesamt oft selbst darauf hingewiesen hat, dass seine Statistik kein realistisches Bild der Abtreibungszahlen vermittelt, dass sie nur rund 60% der Abtreibungen erfassen, die realen Zahlen mithin deutlich höher liegen, muss von über neun Millionen Abtreibungen seit 1974 ausge- gangen werden. In dieser Schätzung sind die Frühabtreibungen, die die nidationshemmende Wirkung der Pille hervorruft, noch nicht enthalten. Die massenhafte Tötung ungeborener Kinder hat gravierende Auswir- kungen auf die demographische Entwicklung. Die jährlichen Geburten haben sich seit Mitte der 60er Jahre halbiert. Wurden 1965 noch über 1,3 Millionen Kinder in Deutschland (Ost und West) geboren, so waren es 2009 nur noch rund 660.000.

Das Evangelium des Lebens
   Die menschenwürdige Sexualität, zu der die Kirche in der Enzyklika «Humanae Vitae», im Katechismus und in zahlreichen Texten der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. den Weg weist, bezieht ihre Überzeu- gungskraft nicht aus den dramatischen Fehlentwicklungen der Ehekultur und des Lebensschutzes, die in Deutschland und in zahlreichen anderen Ländern zu beobachten sind. Sie bezieht ihre Nonnen und ihre Uber- zeugungskraft vielmehr aus der personalen Natur des Menschen, aus der dialogischen Struktur seines Leibes, aus den Weisungen Jesu im Neuen Testament, aber auch aus den Erfahrungen glücklicher Eheleute. Gott hat den Menschen nach seinem Bild geschaffen. Er hat ihn als Mann und Frau erschaffen und einander zugeführt. Mann und Frau entzücken und «erkennen» einander. Sie werden «ein Fleisch». Sie zeugen neues Leben, das schon im Mutterleib eine dialogische Natur hat Gen 2,22-25; 4,1. Schon im Mutterleib ist der Mensch Adressat von Gottes Fürsorge und Berufung und zugleich Subjekt der Freude und des Lobpreises seines Schöpfers, wie sowohl das Alte Testament Jes 49,1-5; Ps 71,6; 139,13-16 als auch das Neue Testament in der Begegnung der schwangeren Elisabeth mit der schwangeren Gottesmutter Maria zeigen, die ja zugleich die Begegnung Jesu mit Johannes dem Täufer ist Lk 1,44. Für die Weitergabe des Lebens offen zu sein, ist eine wesentliche Dimension im gegenseitigen und vorbehaltlosen Sich-Schenken der Eheleute. Sie ist eine Bedingung geglück- ter Sexualität. Diese Offenheit und dieses Sich-Schenken setzen Liebe und Selbstbeherrschung voraus. Sie bleiben auf Vergebung und Versöhnung angewiesen. Sie stehen unter dem Segen des Schöpfers. Sie bleiben eine Bedingung für das Gelingen des ehelichen Lebens. Die Kirche wird nicht müde, den Menschen auf diesem Weg zu einer menschenwürdigen Sexualität und zum Gelingen des ehelichen Lebens zu helfen. Ihr erster Auftrag ist es, das Evangelium des Lebens zu verkünden. Humanae Vitae, Familiaris Consortio, Donum Vitae, Evangelium Vitae und Dignitas Personae sind wesentliche Pfeiler dieser Verkündigung.
_______________
Manfred Spieker, geb. 1943 Prof. für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück. Wissenschaftlicher Apparat zum Beitrag: siehe IKaZ 40 (2011), 561-573

be-Card.Ratzinger-z        Joseph Kardinal Ratzinger:

Warum wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion dürfen

   Zur Vollversammlung des Päpstlichen Familienrates 2012 veröffentlichte die Vatikanzeitung Osservatore Romano einen kaum bekannten Text des heutigen Papstes zum Thema Seelsorge für Geschiedene und Wiederverheiratete. Darin geht er konkret auf Einwände gegen die kirchliche Vorschrift ein, dass Geschiedene, die eine neue Ehe eingegangen sind, nicht zur Kommunion gehen dürfen. Das Thema hat vor allem die deutschsprachige Kirche in den letzten Jahrzehnten immer wieder beschäftigt und war zuletzt beim Papst- besuch in Deutschland wieder benannt worden. Den Essay hatte Kardinal Joseph Ratzinger 1998 als Vorwort zu einem vom Vatikan veröffentlichten Buch beigesteuert; an diesem Mittwoch hob ihn der „Osservatore Romano“, zusammen mit einem Papst-Text zum selben Thema, auf die Doppelseite im Innenteil.
Unauflöslichkeit
   Detailliert geht der damalige Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation auf Kritik am Kommunion- verbot für wiederverheiratete Geschiedene ein. Als erstes widerspricht er der Ansicht einiger Exegeten, gar so streng habe es Jesus mit der Unauflöslichkeit der Ehe gar nicht gemeint. „Das Lehramt betont ..., dass sich die kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aus der Treue gegenüber dem Wort Jesu ableitet. Jesus bezeichnet die alttestamentliche Scheidungspraxis eindeutig als Folge der menschlichen Hartherzigkeit,“ so der heutige Papst. Ähnlich sieht es für Ratzinger zweitens bei einem Blick auf die Kirchenväter aus: Auch hier stellt er fest, dass es „einen klaren Konsens der Väter bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe“ gibt und dass „die Kirche der Väterzeit Ehescheidung und Wiederheirat eindeutig ausschließt“. Das wiegt aus seiner Sicht schwerer als Hinweise darauf, dass einige der Kirchenväter „auf der pastoralen Ebene eine gewisse Flexibi- lität mit Rücksicht auf schwierige Einzelsituationen toleriert“ haben.
Praxis der Ostkirchen
   Dem damaligen Kardinal ist zwar klar, dass die von Rom getrennten Ostkirchen unter Berufung auf „einen Strang der patristischen Tradition ... in gewissen Fällen eine Zweit- und auch eine Drittehe erlauben“. Doch diese Praxis ist für ihn „die Folge eines komplexen historischen Prozesses, einer immer liberaleren – und sich mehr und mehr vom Herrenwort entfernenden – Interpretation einiger dunkler Vätertexte“. Sie könne „von der katholischen Kirche aus lehrmäßigen Gründen nicht übernommen werden“. Zumal in dieser Frage die katholische Lehre „die ursprüngliche Auffassung der Väter“ wiedergibt.
Der Gewissen der Einzelnen
   Aber darf denn die Kirche in einem so delikaten Bereich „nur auf rechtliche Normen verweisen“, ohne „auch das Gewissen der einzelnen (zu) achten und (zu) tolerieren“? Das ist der dritte Einwand, dem sich der Essay von Joseph Ratzinger stellt. „Vor allem in der Frage des Sakramentenempfangs solle die Kirche hier Schritte setzen und den betroffenen Gläubigen nicht nur Verbote vorhalten“, zitiert er die Kritiker. Seine Replik: „Die Unauflöslichkeit der Ehe ist eine dieser Normen, die auf den Herrn selbst zurückgehen und daher als Normen göttlichen Rechts bezeichnet werden. Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramen- tenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen.“ Allerdings dürfe sie prüfen, „welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Ehe als unauflöslich im Sinne Jesu betrachtet werden kann“. Wiederverheiratete Geschiedene, die ihre frühere Ehe als nicht gültig ansehen, sollten sich auf jeden Fall an das kirchliche Ehegericht wenden, statt sich sozusagen selbst freizusprechen. Aber wenn das Ehe- gericht ein Fehlurteil spricht? Dann könnte es allerdings sein, so Kardinal Ratzinger, dass Gläubige sich nicht daran halten müssten: „Diese Frage bedarf aber weiterer Studien und Klärungen.“
Die Tradition des Konzils
   Alles zu „legalistisch“, ja „vorkonziliar“? Was ist denn, wenn eine Ehe sozusagen stirbt, weil „das personale Band der Liebe zwischen den Ehegatten“ reißt? Der heutige Papst zeigt zunächst, dass das Konzil, an dem er als theologischer Berater teilgenommen hat, keineswegs mit „der traditionellen Eheauffassung gebrochen“ hat: Wenn es zum Beispiel statt von einem Ehevertrag von einem Bund spricht, dann „darf dabei nicht verges- sen werden, dass auch im Bund das Element des Vertrags enthalten“ sei. „Ehe ohne rechtliche Normierung, die sie ins ganze Gefüge von Gesellschaft und Kirche einordnet, gibt es nicht“, befindet der Präfekt der Glau- benskongregation. Und „wenn die Kirche die Theorie annehmen würde, dass eine Ehe tot ist, wenn die bei- den Gatten sich nicht mehr lieben, dann würde sie damit die Ehescheidung gutheißen und die Unauflöslichkeit der Ehe nur noch verbal, aber nicht mehr faktisch vertreten.“
Pastoral und Praxis
   Der Essay geht fünftens auch auf den Vorwurf ein, die Haltung der Kirche sei heutzutage schwer ver- ständlich, „nicht pastoral“ und nicht barmherzig genug. „Gewiss ist es schwierig, dem säkularisierten Men- schen die Forderungen des Evangeliums verständlich zu machen“, räumt Ratzinger ein. „Aber diese pastorale Schwierigkeit darf nicht zu Kompromissen mit der Wahrheit führen.“ Immerhin bemühe sich die Kirche doch in letzter Zeit deutlich darum, „die Forderungen der Wahrheit mit jenen der Liebe (zu) verbinden“. „Wenn früher bei der Darlegung der Wahrheit vielleicht gelegentlich die Liebe zu wenig aufleuchtete, so ist heute die Gefahr groß, im Namen der Liebe die Wahrheit zu verschweigen oder zu kompromittieren.“ Letztlich könne doch „nur das Wahre ... letzten Endes auch pastoral sein“. RV111130sk

Dokument: Joseph Kardinal Ratzinger zu geschiedenen Wiederverheirateten

  Der Osservatore Romano veröffentlichte ein Vorwort, das der damalige Kardinal Joseph Ratzinger 1998 für einen Sammelband der von ihm geleiteten Glaubenskongregation („Documenti e Studi 17“) verfasste. Wir dokumentieren diesen Text hier in der vom „Osservatore“ veröffentlichten deutschsprachigen Fassung.
ZU EINIGEN EINWÄNDEN GEGEN DIE KIRCHLICHE LEHRE ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG
VON WIEDERVERHEIRATETEN GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN (1)
  Das Schreiben der Glaubenskongregation über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiede- nen Gläubigen vom 14. September 1994 hat in weiten Teilen der Kirche ein lebhaftes Echo gefunden. Neben vielen positiven Stellungnahmen waren auch nicht wenige kritische Stimmen zu hören. Die wesentlichen Einwände gegen die kirchliche Lehre und Praxis werden im folgenden in vereinfachender Form umrissen.
   Einige gewichtigere Einwände – vor allem der Verweis auf die angeblich flexiblere Praxis der Kirchenväter, welche die Praxis der von Rom getrennten Ostkirchen bis heute präge, sowie der Hinweis auf die traditio- nellen Prinzipien der
Epikie und der Aequitas canonica – wurden von der Glaubenskongregation eingehend untersucht. Die Artikel der Professoren Pelland, Marcuzzi und Rodríguez Luño sind neben anderem im Zuge dieses Studiums entstanden. Die hauptsächlichen Ergebnisse der Untersuchung, die die Richtung einer Ant- wort auf die vorgebrachten Einwände anzeigen, sollen hier in Kürze zusammengefasst werden.
   Manche meinen, einige Stellen des Neuen Testaments deuteten an, dass das Wort Jesu über die Unauflös- lichkeit der Ehe eine flexible Anwendung erlaube und nicht in eine streng rechtliche Kategorie eingeordnet werden dürfe.
   Einige Exegeten merken kritisch an, dass das Lehramt im Zusammenhang mit der Unauflöslichkeit der Ehe fast ausschließlich eine Perikope – nämlich
Mk 10,11-12 – zitiere und andere Stellen aus dem Matthäus- Evangelium und aus dem 1. Korintherbrief nicht genügend berücksichtige. Diese Bibelstellen sprächen von einer gewissen Ausnahme vom Herrenwort über die Unauflöslichkeit der Ehe, und zwar im Fall von porneia Mt 5,32; 19,9 und im Fall der Trennung um des Glaubens wegen 1 Kor 7,12-16. Solche Texte seien Hinweise, dass die Christen in schwierigen Situationen schon in der apostolischen Zeit eine flexible Anwendung des Wortes Jesu gekannt haben.
   Auf diesen Einwand ist zu antworten, dass die lehramtlichen Dokumente die biblischen Grundlagen der Ehe- lehre nicht umfassend darlegen wollen. Sie überlassen diese wichtige Aufgabe den kompetenten Fachleuten. Das Lehramt betont allerdings, dass sich die kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aus der Treue gegenüber dem Wort Jesu ableitet. Jesus bezeichnet die alttestamentliche Scheidungspraxis eindeutig als Folge der menschlichen Hartherzigkeit. Er verweist – über das Gesetz hinaus – auf den Anfang der Schöpfung, auf den Schöpferwillen, und fasst seine Lehre mit den Worten zusammen: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“
Mk 10,9. Mit dem Kommen des Erlösers wird also die Ehe in ihrer schöpfungs- gemäßen Urgestalt wieder hergestellt und der menschlichen Willkür entrissen – vor allem der männlichen Willkür, denn  für die Frau gab es ja die Möglichkeit der Scheidung nicht. Jesu Wort von der Unauflöslichkeit der Ehe ist die Überwindung der alten Ordnung des Gesetzes in der neuen Ordnung des Glaubens und der Gnade. Nur so kann die Ehe der gottgegebenen Berufung zur Liebe und der menschlichen Würde voll gerecht und zum Zeichen der unbedingten Bundesliebe Gottes, d.h. zum Sakrament, werden vgl. Eph 5,32.
   Die Trennungsmöglichkeit, die Paulus in
1 Kor 7 eröffnet, betrifft Ehen zwischen einem christlichen und einem nicht getauften Partner. Die spätere theologische Reflexion hat erkannt, dass nur Ehen zwischen zwei Getauften Sakrament im strengen Sinn des Wortes sind und dass nur für diese im Raum des Christusglaubens stehenden Ehen die unbedingte Unauflöslichkeit gilt. Die sogenannte Naturehe hat ihre Würde von der Schöpfungsordnung her und ist daher auf Unauflöslichkeit angelegt, kann aber unter Umständen eines höheren Gutes – hier des Glaubens – wegen aufgelöst werden. So hat die theologische Systematik den Hinweis des heiligen Paulus rechtlich als Privilegium Paulinum eingeordnet, d.h. als Möglichkeit, eine nicht sakramentale Ehe um des Gutes des Glaubens willen aufzulösen. Die Unauflöslichkeit der wirklich sakramen- talen Ehe bleibt gewahrt; es handelt sich also nicht um eine Ausnahme vom Wort des Herrn. Darauf werden wir später zurückkommen.
   Bezüglich des rechten Verständnisses der porneia-Klauseln gibt es eine Fülle von Literatur mit vielen unterschiedlichen, ja gegensätzlichen Hypothesen. Unter den Exegeten herrscht in dieser Frage keinerlei Einmütigkeit. Viele nehmen an, dass es sich hier um ungültige eheliche Verbindungen und nicht um Ausnah- men von der Unauflöslichkeit der Ehe handelt. Auf alle Fälle kann die Kirche ihre Lehre und Praxis nicht auf unsichere exegetische Hypothesen aufbauen. Sie hat sich an die eindeutige Lehre Christi zu halten.
   2. Andere wenden ein, dass die patristische Tradition Raum lasse für eine differenziertere Praxis, die schwierigen Situationen besser gerecht wird; die katholische Kirche könne zudem vom ostkirchlichen Ökonomie-Prinzip lernen.
   Man sagt, dass das gegenwärtige Lehramt sich nur auf einen Strang der patristischen Tradition stützt, aber nicht auf das ganze Erbe der Alten Kirche. Obwohl die Väter eindeutig am doktrinellen Prinzip der Unauflöslich- keit der Ehe festhielten, haben einige von ihnen auf der pastoralen Ebene eine gewisse Flexibilität mit Rücksicht auf schwierige Einzelsituationen toleriert. Auf dieser Grundlage haben die von Rom getrennten Ostkirchen später neben dem Prinzip der
akribia,der Treue zur geoffenbarten Wahrheit, jenes der oikonomia, der gütigen Nachsicht in schwierigen Einzelfällen, entwickelt. Ohne die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aufzugeben, erlauben sie in gewissen Fällen eine Zweit- und auch eine Drittehe, die allerdings von der sakra- mentalen Erstehe unterschieden und vom Charakter der Buße geprägt ist. Diese Praxis sei von der katho- lischen Kirche nie ausdrücklich verurteilt worden. Die Bischofssynode von 1980 habe angeregt, diese Tradition gründlich zu studieren, um die Barmherzigkeit Gottes besser aufleuchten zu lassen.
   Die Studie von P. Pelland legt die wesentlichen Vätertexte zur Problematik klar und deutlich vor. Für die Interpretation der einzelnen Texte bleibt natürlich der Historiker zuständig. Aufgrund der schwierigen Textlage werden die Kontroversen auch in Zukunft nicht ausbleiben. In theologischer Hinsicht ist festzuhalten:

   a) Es gibt einen klaren Konsens der Väter bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe. Weil diese dem Willen des Herrn entspringt, besitzt die Kirche keinerlei Gewalt darüber. Deshalb war die christliche Ehe von Anfang an unterschieden von der Ehe der römischen Zivilisation, auch wenn es in den ersten Jahrhunderten noch keine eigene kanonische Ordnung gab. Die Kirche der Väterzeit schließt Ehescheidung und Wiederheirat eindeutig aus, und zwar aus gläubigem Gehorsam gegenüber dem Neuen Testament.
   b) In der Kirche der Väterzeit wurden geschiedene wiederverheiratete Gläubige niemals nach einer Bußzeit offiziell zur heiligen Kommunion zugelassen. Es trifft indes zu, dass die Kirche Zugeständnisse in einzelnen Ländern nicht immer rigoros rückgängig gemacht hat, auch wenn sie als nicht mit Lehre und Disziplin über- einstimmend bezeichnet wurden. Wahr scheint auch, dass einzelne Väter, etwa Leo der Große, für seltene Grenzfälle pastorale Lösungen suchten.
   c) In der Folge kam es zu zwei gegensätzlichen Entwicklungen:
  - In der Reichskirche nach Konstantin suchte man mit der immer stärkeren Verflechtung von Staat und Kirche eine größere Flexibilität und Kompromissbereitschaft in schwierigen Ehesituationen. Bis zur Gregorianischen Reform zeigte sich auch im gallischen und germanischen Raum eine ähnliche Tendenz. In den von Rom ge- trennten Ostkirchen setzte sich diese Entwicklung im zweiten Jahrtausend weiter fort und führte zu einer immer liberaleren Praxis. Heute gibt es in manchen orthodoxen Kirchen eine Vielzahl von Scheidungsgründen, die mit den Worten Jesu über Unauflöslichkeit der Ehe nicht zu vereinbaren ist. Im ökumenischen Dialog muss dieses Problem unbedingt zur Sprache gebracht werden.
   - Im Westen wurde durch die Gregorianische Reform die ursprüngliche Auffassung der Väter wieder her- gestellt. Diese Entwicklung fand auf dem Konzil von Trient einen gewissen Abschluss und wurde auf dem 2. Vatikanischen Konzil erneut als Lehre der Kirche vorgetragen.
   Die Praxis der von Rom getrennten Ostkirchen, die Folge eines komplexen historischen Prozesses, einer immer liberaleren – und sich mehr und mehr vom Herrenwort entfernenden – Interpretation einiger dunkler Vätertexte sowie eines nicht geringen Einflusses ziviler Gesetze ist, kann von der katholischen Kirche aus lehrmäßigen Gründen nicht übernommen werden. Zudem ist die Behauptung unrichtig, dass die katholische Kirche die orientalische Praxis einfach toleriert habe. Gewiss hat Trient keine ausdrückliche Verurteilung ausgesprochen. Die mittelalterlichen Kanonisten sprachen allerdings durchgehend von einer missbräuchlichen Praxis. Zudem gibt es Zeugnisse, dass Gruppen orthodoxer Gläubiger, die katholisch wurden, ein Glaubens- bekenntnis mit einem ausdrücklichen Verweis auf die Unmöglichkeit einer Zweitehe unterzeichnen mussten.

   3. Manche schlagen vor, auf der Basis der traditionellen Prinzipien der Epikie und der Aequitas canonica Ausnahmen von der kirchlichen Norm zu gestatten.
   Bestimmte Ehefälle, so sagt man, können im
Forum externum nicht geregelt werden. Die Kirche dürfe nicht nur auf rechtliche Normen verweisen, sondern müsse auch das Gewissen der einzelnen achten und tolerieren. Die überlieferte Lehre von Epikie und Aequitas canonica könnten moraltheologisch bzw. juridisch eine Ent- scheidung des Gewissens, die von der allgemeinen Norm abweicht, rechtfertigen. Vor allem in der Frage des Sakramentenempfangs solle die Kirche hier Schritte setzen und den betroffenen Gläubigen nicht nur Verbote vorhalten.
   Die beiden Beiträge von Prof. Marcuzzi und Prof. Rodríguez Luño werfen Licht auf diese komplexe Proble- matik. Dabei sind drei Fragenbereiche deutlich voneinander zu unterscheiden:
  a)
Epikie und Aequitas canonica sind im Bereich menschlicher und rein kirchlicher Normen von großer Bedeu- tung, können aber nicht im Bereich von Normen angewandt werden, über die die Kirche keine Verfügungs- gewalt hat. Die Unauflöslichkeit der Ehe ist eine dieser Normen, die auf den Herrn selbst zurückgehen und daher als Normen göttlichen Rechts bezeichnet werden. Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramenten- empfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden.
   b) Die Kirche hat indes die Vollmacht zu klären, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Ehe als unauflöslich im Sinne Jesu betrachtet werden kann. Auf der Linie der paulinischen Aussagen in
1 Kor 7 legte sie fest, dass nur zwei Christen eine sakramentale Ehe schließen können. Sie entwickelte die Rechtsfiguren des Privilegium Paulinum und des Privilegium Petrinum. Mit Rückgriff auf die porneia-Klauseln bei Matthäus und in Apg 15,20 wurden Ehehindernisse formuliert. Zudem wurden Ehenichtigkeitsgründe immer klarer er- kannt und das Prozessverfahren ausführlicher entwickelt. All dies trug dazu bei, den Begriff der unauflöslichen Ehe einzugrenzen und zu präzisieren. Man kann sagen, dass auf diese Weise auch in der Westkirche dem Prinzip der oikonomia Raum gegeben wurde, allerdings ohne die Unauflöslichkeit der Ehe als solche anzu- tasten. Auf dieser Linie liegt auch die rechtliche Weiterentwicklung im Codex Iuris Canonici von 1983, gemäß der auch den Erklärungen der Parteien Beweiskraft zukommt. An sich scheinen damit nach Ansicht kompeten- ter Fachleute die Fälle praktisch ausgeschlossen, in denen eine ungültige Ehe auf dem prozessualen Weg nicht als solche nachweisbar ist. Weil die Ehe wesentlich öffentlich-kirchlichen Charakter hat und der Grund- satz gilt Nemo iudex in propria causa Niemand ist ( Richter in eigener Sache), müssen Eheangelegenheiten im Forum externum gelöst werden. Wenn wiederverheiratete geschiedene Gläubige meinen, dass ihre frühe- re Ehe nicht gültig war, sind sie demnach verpflichtet, sich an das zuständige Ehegericht zu wenden, das die Frage objektiv und unter Anwendung aller rechtlich verfügbaren Möglichkeiten zu prüfen hat.
   c) Freilich ist nicht ausgeschlossen, dass bei Eheprozessen Fehler unterlaufen. In einigen Teilen der Kirche gibt es noch keine gut funktionierenden Ehegerichte. Manchmal dauern die Prozesse ungebührlich lange. Hin und wieder enden sie mit fragwürdigen Entscheidungen. Hier scheint im Forum internum die Anwendung der
Epikie nicht von vorne herein ausgeschlossen. Im Schreiben der Glaubenskongregation von 1994 ist dies an- gedeutet, wenn gesagt wird, dass durch die kirchenrechtlichen Neuerungen Abweichungen der gerichtlichen Urteile von der objektiven Wahrheit „so weit wie möglich“ ausgeschlossen werden sollen vgl. Nr. 9. Manche Theologen sind der Auffassung, dass sich die Gläubigen auch im Forum internum an ihrer Meinung nach falsche gerichtliche Urteile zu halten haben. Andere meinen, dass hier im Forum internum Ausnahmen denk- bar sind, weil es in der Prozessordnung nicht um Normen göttlichen Rechts, sondern um Normen kirchlichen Rechts geht. Diese Frage bedarf aber weiterer Studien und Klärungen. Freilich müssten die Bedingungen für das Geltendmachen einer Ausnahme sehr genau geklärt werden, um Willkür auszuschließen und den – dem subjektiven Urteil entzogenen – öffentlichen Charakter der Ehe zu schützen.
   4. Manche werfen dem aktuellen Lehramt vor, die Lehrentwicklung des Konzils wieder rückgängig zu machen und eine vorkonziliare Eheauffassung zu vertreten.
   Einige Theologen behaupten, an der Basis der neueren lehramtlichen Dokumente über Ehefragen stehe eine naturalistische, legalistische Auffassung der Ehe. Das Augenmerk werde dabei auf den Vertrag zwischen den Ehegatten und das
ius in corpus gelegt. Das Konzil habe dieses statische Verständnis überwunden und die Ehe in mehr personalistischer Weise als Bund der Liebe und des Lebens beschrieben. So habe es Mög- lichkeiten eröffnet, schwierige Situationen menschlicher zu lösen. Auf dieser Linie weiterdenkend, stellen einzelne Forscher die Frage, ob man nicht auch vom Tod der Ehe sprechen könne, wenn das personale Band der Liebe zwischen den Ehegatten nicht mehr existiere. Andere werfen die alte Frage auf, ob der Papst in solchen Fällen nicht die Möglichkeit der Eheauflösung habe.
   Wer allerdings die neueren kirchlichen Verlautbarungen aufmerksam liest, wird erkennen, dass sie in den zentralen Aussagen auf
Gaudium et spes aufbauen und die darin enthaltene Lehre auf der vom Konzil gezo- genen Spur in durchaus personalistischen Zügen weiterentwickeln. Es ist aber unangemessen, zwischen der personalistischen und der juridischen Sichtweise der Ehe einen Gegensatz aufzurichten. Das Konzil hat nicht mit der traditionellen Eheauffassung gebrochen, sondern sie weiterentfaltet. Wenn zum Beispiel immer wieder darauf hingewiesen wird, dass das Konzil den streng rechtlichen Begriff des Vertrags durch den weiträumige- ren und theologisch tieferen Begriff Bund ersetzt hat, darf dabei nicht vergessen werden, dass auch im Bund das Element des Vertrags enthalten und freilich in eine größere Perspektive gestellt ist. Dass Ehe weit über das bloß Rechtliche in die Tiefe des Menschlichen und ins Geheimnis des Göttlichen hineinreicht, ist zwar immer schon mit dem Wort Sakrament ausgesagt, aber doch oft nicht mit der Deutlichkeit bedacht worden, die das Konzil diesen Aspekten gewidmet hat. Das Recht ist nicht das Ganze, aber ein unverzichtbarer Teil, eine Dimension des Ganzen. Ehe ohne rechtliche Normierung, die sie ins ganze Gefüge von Gesellschaft und Kirche einordnet, gibt es nicht. Wenn die Neuordnung des Rechts nach dem Konzil auch den Bereich der Ehe um- greift, so ist dies nicht Verrat am Konzil, sondern Durchführung seines Auftrags.
   Wenn die Kirche die Theorie annehmen würde, dass eine Ehe tot ist, wenn die beiden Gatten sich nicht mehr lieben, dann würde sie damit die Ehescheidung gutheißen und die Unauflöslichkeit der Ehe nur noch verbal, aber nicht mehr faktisch vertreten. Die Auffassung, der Papst könne eine sakramentale, vollzogene Ehe, die unwiderruflich zerbrochen ist, eventuell auflösen, muss deshalb als irrig bezeichnet werden. Eine solche Ehe kann von niemandem gelöst werden. Die Eheleute versprechen sich bei der Hochzeit die Treue bis zum Tod.
   Weiterer gründlicher Studien bedarf allerdings die Frage, ob ungläubige Christen – Getaufte, die nicht oder nicht mehr an Gott glauben – wirklich eine sakramentale Ehe schließen können. Mit anderen Worten: Es ist zu klären, ob wirklich jede Ehe zwischen zwei Getauften
ipso facto eine sakramentale Ehe ist. In der Tat weist auch der Kodex darauf hin, daß nur der gültige Ehevertrag zwischen Getauften zugleich Sakrament ist vgl. CIC can. 1055 § 2. Zum Wesen des Sakraments gehört der Glaube; es bleibt die rechtliche Frage zu klären, welche Eindeutigkeit von Unglaube dazu führt, dass ein Sakrament nicht zustande kommt.
   5. Viele behaupten, dass die Haltung der Kirche zur Frage der geschiedenen wiederverheirateten Gläubigen einseitig normativ und nicht pastoral ist.
   Eine Reihe von kritischen Einwänden gegen die kirchliche Lehre und Praxis betrifft Fragen pastoraler Art. Man sagt etwa, dass die Sprache der kirchlichen Dokumente zu legalistisch sei, dass die Härte des Gesetzes über dem Verständnis für dramatische menschliche Situationen stehe. Eine solche Sprache könne der Mensch von heute nicht mehr verstehen. Jesus habe ein offenes Ohr für die Nöte aller Menschen gehabt, besonders für jene am Rande der Gesellschaft. Die Kirche hingegen zeige sich eher als Richterin, die verwundete Menschen von den Sakramenten und bestimmten öffentlichen Diensten ausschließt.
   Man kann ohne weiteres zugeben, dass die Ausdrucksform des kirchlichen Lehramtes manchmal nicht ge- rade leicht verständlich erscheint. Diese muss von den Predigern und Katecheten in eine Sprache übersetzt werden, die den Menschen und ihrer jeweiligen kulturellen Umwelt gerecht wird. Der wesentliche Inhalt der kirchlichen Lehre muss dabei allerdings gewahrt bleiben. Er darf nicht aus angeblich pastoralen Gründen ver- wässert werden, weil er die geoffenbarte Wahrheit wiedergibt. Gewiss ist es schwierig, dem säkularisierten Menschen die Forderungen des Evangeliums verständlich zu machen. Aber diese pastorale Schwierigkeit darf nicht zu Kompromissen mit der Wahrheit führen. Johannes Paul II. hat in der Enzyklika
Veritatis splendor sogenannte pastorale Lösungen, die im Gegensatz zu lehramtlichen Erklärungen stehen, eindeutig zurück- gewiesen vgl. ebd. 56.
   Was die Position des Lehramts zur Frage der wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen anbelangt, muss zudem betont werden, dass die neueren Dokumente der Kirche in sehr ausgewogener Weise die Forder- ungen der Wahrheit mit jenen der Liebe verbinden. Wenn früher bei der Darlegung der Wahrheit vielleicht gelegentlich die Liebe zu wenig aufleuchtete, so ist heute die Gefahr groß, im Namen der Liebe die Wahrheit zu verschweigen oder zu kompromittieren. Sicherlich kann das Wort der Wahrheit weh tun und unbequem sein. Aber es ist der Weg zur Heilung, zum Frieden, zur inneren Freiheit. Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muss immer in der Wahrheit gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien“
Joh 8,32.
Fussnoten:
1 Vgl. Angel Rodríguez Luño, L’epicheia nella cura pastorale dei fedeli divorziati risposati, ebd., 75-87; Piero Giorgio Marcuzzi, S.D.B., Applicazione di “aequitas et epikeia” ai contenuti della Lettera della Congregazione per la Dottrina della Fede del 14 settembre 1994, ebd., 88-98; Gilles Pelland, S.J., La pratica della Chiesa antica relativa ai fedeli divorziati risposati, ebd., 99-131.
2 Dabei gilt, was Johannes Paul II. im Apostolischen Schreiben Familiaris consortio, Nr. 84 bekräftigt hat: „Die Wieder- versöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Ver- pflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.“ Vgl. auch Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben
Sacramentum caritatis, Nr. 29.
3 Bei einer Begegnung mit dem Klerus von Aosta am 25. Juli 2005 sagte Papst Benedikt XVI. zu dieser schwierigen Frage: „Besonders schmerzlich würde ich die Situation derer nennen, die kirchlich verheiratet, aber nicht wirklich gläubig waren und es aus Tradition taten, sich aber dann in einer neuen nichtgültigen Ehe bekehren, zum Glauben finden und sich vom Sakrament ausgeschlossen fühlen. Das ist wirklich ein großes Leid, und als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre lud ich verschiedene Bischofskonferenzen und Spezialisten ein, dieses Problem zu untersuchen: ein ohne Glauben gefeiertes Sakrament. Ich  wage nicht zu sagen, ob man hier tatsächlich ein Moment der Ungültigkeit finden kann, weil dem Sakrament eine grundlegende Dimension gefehlt hat. Ich persönlich dachte es, aber aus den Debatten, die wir hatten, verstand ich, dass es ein sehr schwieriges Problem ist und dass es noch vertieft werden muss.“
L’OsservatoreRomano111130RVsk

 

[kbwn] [Blindenwerk] [Reisen Fahrten] [Hörbücher] [Heilung] [HiTech] [Kirche] [Glaube & Leben] [Liebst du mich?] [Weltjugendtag] [Mann und Frau] [Mel Gibson: Passion] [Holocaust] [Weltkirche] [weltweit] [Europa] [Fundamentalismus] [China] [Friedensgebet] [Großdruck & Punktschrift] [Jahr der Bibel] [kirche-online] [Himmel & Erde] [Dialog der Religionen] [Recht] [Alterssicherung] [Galerie] [-x-]