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° Für unsere Mitglieder bringen wir hier aktuelle Berichte aus der überregionalen Presse
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: Versprechen eingelöst
Bundestag beschließt Familienpflegegesetz - Familienministerin Kristina Schröder: Versprechen eingelöst
Berufstätige sollen es künftig leichter haben, kranke Angehörige zu pflegen. Dazu hat der Bundestag mit der Stimmenmehrheit der Koalition das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflege- zeitgesetz) beschlossen. Es ist die erste von mehreren Reformen, die die Koalition zur Verbesserung der Pflege vorgenom- men hat. Die Spitzen von CDU, CSU und FDP wollen jetzt auch darüber beraten, wie die Pflegeversicherung ausgebaut und ihre Finanzierung reformiert werden soll. Beschäftigte, die die Familienpflegezeit mit ihren Arbeitgeber vereinbaren, können von Januar 2012 an bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit bis auf 15 Arbeitsstunden je Woche verringern. Der Lohn wird in der Zeit nur halb so stark abgesenkt wie die Arbeitszeit. Bei einer Halbierung der Zeit bekäme der Arbeitnehmer 75 Prozent des alten Lohns. Im Gegenzug würden Überstunden verrechnet oder würde später mehr ohne vollen Lohnausgleich gearbeitet. Die Opposition kritisierte, dass Beschäftigte keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit hätten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit abschließen. Der Arbeit- geber kann zur Refinanzierung des von ihm vorzuschießenden Gehaltsanteils beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen zinslosen Kredit beantragen. Die Beschäftigten müssen eine Versi- cherung abschließen, damit der Arbeitgeber im Falle späterer Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht auf den Kosten sitzenbleibt. Allerdings genießen die Arbeitnehmer in der Zeit Kündigungsschutz, auch erhal- ten sie ihre Rentenansprüche. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte, sie habe mit dem Gesetz das Versprechen eingelöst, die Lage pflegender Angehöriger zu verbessern. In Deutschland erhalten knapp 2,4 Millionen Menschen Geld aus der Pflegeversicherung, zwei Drittel davon werden zu Hause betreut. Schröder sagte, ihr Gesetz sei eine „Hilfe zur Selbsthilfe", wie sie von vielen gewünscht werde. Sie nannte Konzerne wie die Telekom, die Post und Airbus beispielhaft für Unternehmen, die die Regelung von Januar an anbieten wollten. Redner der Koalition hoben hervor, alle profitierten davon: Kranke, Angehörige und Arbeitgeber. Beschäftigte hätten Kündigungsschutz, Arbeitgeber wüssten, dass Fachkräfte zurückkämen. Vertreter der Opposition widersprachen heftig. Pflege sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch von allen finanziert werden müsse. Stattdessen mache die Koalition Pflege mit dem Gesetz zur Privatsache, hießt es von der SPD. Pflegebedingte Auszeiten sollten allein von den Beschäftigten durch Lohnverzicht finanziert werden. Die SPD will Angehörigen stattdessen ein staatlich finanziertes Konto von 1.000 Stunden - etwa ein halbes Jahr - für die Pflege Angehöriger zur Verfügung stellen. Die Fachpolitikerin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg, sagte, angesichts des von der Regierung 2011 ausgerufenen „Jahres der Pflege" sei das Gesetz ein „kümmerliches" Ergebnis. FAZ111021ami
Familienpflegezeitgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft
Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, trat am 1. Ja- nuar das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Die Familienpflegezeit soll es pflegenden Angehörigen ermög- lichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern - wenn der Arbeitgeber zustimmt. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. Um die Ein- kommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohn- aufstockung. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr Leistungen. Das gilt für die Pflege im häuslichen Um- feld, im stationären Bereich und für Pflegevertretungen. Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 Euro auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1.040 Euro auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe III von 1.510 Euro auf 1.550 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1.510 Euro auf 1.550 Euro und für Härtefälle von 1.825 Euro auf 1.918 Euro. HA111229
Hilfe für Angehörige - Pflege zu Hause. Viele Angebote sind kostenlos. Bei Institutionen, Vereinen und Pflegekassen findet man Unterstützung.
Gut zwei Drittel aller hilfe- und pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt, meist von Ange- hörigen, zum Teil unterstützt von ambulanten Pflegediensten. Erster Ansprechpartner in allen Fragen der Pflege daheim sind die Seniorenbüros beziehungsweise Pflegestützpunkte. Sie informieren, wie man eine Pflegestufe beantragt und geben Auskunft, welche Hilfen man noch in Anspruch nehmen kann. Zum Thema Pflege stellen wir hier Angebote vor, die für die Pflege zu Hause hilfreich sein können.
Hilfe für Pflegende Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise bieten die Möglichkeit, mit anderen Menschen, die sich in einer ähnlichen Pflegesituation befinden, ins Gespräch zu kommen. In speziellen Pflegekursen für Angehörige werden pflegerische und medizinische Grundkenntnisse vermittelt. Adressen und Termine für Kurse gibt es in den Seniorenbüros aber auch beim Deutschen Roten Kreuz, Tel: 0180-365 01 80. Tipps im Internet: www.wir-pflegen.net Betreuung von Demenzkranken Menschen, die einen demenzkranken Angehörigen pflegen, sind besonders gefordert. Entlastung bieten spe- zielle Angebote von Vereinen oder Selbsthilfegruppen. Helga Schneider-Schelte, Projektleiterin des deutsch- landweiten Beratungstelefons der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, kennt zahlreiche Angebote, zu denen man seine kranken Angehörigen mitbringen kann. Während die Pflegebedürftigen gut betreut werden, können sich die Angehörigen beraten lassen. Es gibt Gesprächsgruppen, Tanzcafés, Ausflüge und Reisen für Angehörige und Betroffene. Infos: www.alzheimergesellschaft-hannover.de/ Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Tel. 01803 -17 10 17 (9c/min.), Tel: 0511 – 726 15 05, (tgl. 9-17 Uhr), Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste bieten Unterstützung bei der Pflege und Behandlung. Sie helfen z.B. bei der Kör- perpflege, geben Hilfestellung beim Essen und Unterstützung im Haushalt. Ist eine Pflegestufe anerkannt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe. Hat der Pflegedienst einen Vertrag mit der Krankenkasse, kann er auch krankenpflegerische Leistungen wie Verbandswechsel und die Kontrolle und Gabe von Medikamenten übernehmen. Die Zeitschrift Ökotest untersuchte verschiedene Pflegedienste und kam zu dem Schluss: Die Trägerschaft oder werbewirksame Zertifikate erlauben keine Rückschlüsse auf die Qualität des Dienstes. Mehr Trans- parenz verspricht die Veröffentlichung der Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Infos zu Pflegediensten gibt es bei den Seniorenbüros, den Pflegekassen oder im Internet unter: www.aok.de/pflegenavigator.de Buchtipp: Ratgeber zu ambulanten Pflegediensten, 92 S., 9,90 Euro, zzgl. 2,50 Euro für Porto und Versand bestellbar bei Verbraucherzentrale NRW, publikationen@vz-nrw.de Tagespflege In Tagespflege-Einrichtungen können Pflegebedürftige bis zu sieben Tage in der Woche für je bis zu acht Stunden betreut werden. Auf Wunsch steht meist ein Fahrdienst zur Verfügung. Ist eine Pflegestufe an- erkannt, werden Kosten für eine Tagespflege bis zum jeweiligen Höchstbetrag der Pflegestufe übernommen. Wird Tagespflege neben Pflegegeld in Anspruch genommen, vermindert sich das Pflegegeld anteilig. Adressen erhält man in den Seniorenbüros, und bei den Pflegekassen. Anbietervergleich im Internet unter: www.aok-pflegenavigator.de Kurzzeitpflege Wenn ein pflegender Angehöriger selbst ins Krankenhaus muss oder einmal Urlaub machen möchte, kann der Pflegebedürftige im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung untergebracht werden. Die Pflegekasse übernimmt für bis zu vier Wochen pro Jahr Kosten bis maximal 1.510 Euro. Ebenfalls für maximal 28 Tage pro Jahr ist es möglich, die zu pflegende Person durch einen Pflege- dienst oder einen Verwandten zu Hause versorgen zu lassen, wenn die Hauptpflegeperson (z.B. durch Krankheit oder Erholungsurlaub) verhindert ist. Die Pflegekasse trägt dafür ebenfalls bis zu 1.510 Euro. Infos: www.hannover.de/de/gesundheit_soziales/beratung/pflegeinfo/senrat/Hilfe bei der Pflege Wird rund um die Uhr Unterstützung bei der Pflege gebraucht, kann man einen Pflegedienst engagieren, aber dies ist meist sehr teuer. Als Alternative bieten deutsche Agenturen die kostenpflichtige Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte an. Hier sollte man sich aber genau nach den Rahmenbedingungen erkundigen. Die Pflegekraft muss z.B. im Heimatland angestellt sein und dort Steuern und Sozialabgaben zahlen. Auf der sicheren Seite ist, wer sich eine Haushaltshilfe über die Arbeitsagentur vermitteln lässt, so Andreas Meyer von der Bundesfinanzdirektion Mitte. weitere Informationen zur Einstellung ausländischer Haushaltshilfen > unten auf dieser Seite Infos: ZAV-Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Tel.: 0228 – 713 14 14, www.arbeitsagentur.de Ratgeber der Verbaucherzentralen: „Hilfe rund um die Uhr - (l)egal durch wen?" (kostenlos) Pflegehilfsmittel Zu den Hilfsmitteln, die von der Pflegekasse bezahlt und meist über ein Sanitätshaus geliefert werden, ge- hören Haltegriffe, Badewannensitze, Duschsitze, Toilettensitzerhöhung, Strumpfanzieher, aber auch Rolla- toren oder das dreirädrige Deltarad. Die Anträge sind bei der Pflegekasse zu stellen. Ausführliche Liste unter www.Rehadat.de Wohnung umgestalten Um den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu erleichtern, ist oft eine Umgestaltung der Wohnung nötig. Hilfe geben spezielle Wohnungsberater, die sich die Situation vor Ort ansehen und konkrete Vorschläge machen. Adressen erhält man u. a. bei den Seniorenbüros. Diese beraten auch bei der Beantra- gung der Mittel bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse übernimmt Kosten für die sogenannte Wohnumfeld- verbesserung bis zu 2.557 Euro, es ist aber auch ein Eigenanteil zu leisten. Info: Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung, T: 0511-388 28 95, www.fachstelle-wohnberatung.de Psychologische Unterstützung Die Pflege eines Angehörigen kann sehr kräftezehrend sein. Neben der körperlichen Belastung spielen dabei auch seelische Probleme eine Rolle. Es kommt zu Aggressionen, Schuldgefühlen, alte Konflikte brechen wieder auf. Pflegende Hände könnten schon mal zu schlagenden Händen werden, so Frank Erkelenz von der Hamburger Polizei. Pflegenotruf über Sozialverband SOVD, 0180 - 200 08 72 oder 0511 – 701 48 13 (montags- donnerstags, 9-16 Uhr, Fr. 9-13 Uhr) Essen auf Rädern Ab ca. 4,50 Euro pro Mahlzeit kann man sich das Essen nach Hause liefern lassen. Die Versorgung mit mobilem Essenservice ist eine Frage des Geldbeutels und eine Frage des Anspruches. Experten empfehlen, erst mehrere Anbieter auszuprobieren. Infos über Anbieter gibt es bei den Seniorenbüros in den Kommunen oder bei Wohlfahrtsverbänden. Begleitservice Wer sich nicht mehr allein außer Haus bewegen kann oder möchte, kann sich von zu Hause abholen und wieder zurückbringen, oder auch begleiten lassen - z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen, oder kulturellen Veranstaltungen. Oft arbeiten die Helfer ehrenamtlich, es gibt aber auch kostenpflichtige Angebote. Maria Vogel, Geschäftsführerin des Niedersächsischen Landfrauenverbandes sagt, dass inzwischen 700 Senioren- begleiterinnen ausgebildet wurden. Dazu gehört es, ältere Menschen in ihrer Wohnung oder im Rahmen einer Gruppenbetreuung regelmäßig zu besuchen und in ihrem Alltag zu begleiten. Diese Dienstleistungen sind zwar nicht kostenlos, aber bezahlbar. Adressen gibt's bei den Seniorenservicebüros, Sozialstationen, Wohlfahrtsverbänden oder dem Landfrauenverband. Infos: Tel: 0511 - 353 96 00 www.landfrauen-nlv.de HAZ090918DieterWeirauch
700 Millionen Euro extra für Demenzkranke
Koalition einigt sich auf Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung - Mehr Geld, mehr Möglichkeiten Demenzpatienten können künftig auch entscheiden, welche Hilfe sie in Anspruch nehmen wollen, etwa pflegerische oder andere Betreuung, sowie Hilfe im Haushalt. Damit will man von der vielgescholtenen „Minutenpflege" wegkommen.
Demenzkranke und deren Angehörige können sich auf eine erhebliche Verbesserung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung einstellen. Auf entsprechende Details haben sich die Gesundheits- politiker der Koalition in dem zuvor von den Parteivorsitzenden gesteckten Rahmen geeinigt. Die zusätz- lichen Leistungen in einem Volumen von allein 700 Millionen Euro für alte Menschen mit Gedächtnisverlust sind ein Vorgriff auf die geplante grundsätzliche Überarbeitung der Pflegeleistungen. Diese sollen künftig daran festgemacht werden, wie sehr sie die Selbständigkeit der Betroffenen erhalten - und weniger am Grad der Pflegebedürftigkeit. Alles in allem dürften die Ausgaben der Pflegeversicherung von zuletzt gut 20 Milliarden Euro um 1,1 Milliarden Euro im Jahr steigen. Die vom nächsten Jahr an vorgesehenen zusätzlichen Leistungen kämen 500.000 ambulant gepflegten Demenzpatienten und ihren Angehörigen zugute, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Er begrün- dete die Konzentration auf die ambulante Pflege damit, dass die meisten Pflegepatienten und deren An- gehörige eine Einweisung in ein Heim möglichst lange hinauszögern wollten. Dies kommt der Pflegever- sicherung entgegen, weil die Unterbringung in einem Heim erheblich teurer ist. Die Verbesserung der am- bulanten Hilfe soll dazu führen, dass weniger Patienten - und wenn, dann später - ins Heim kommen. Deshalb hatte die Koalition auch die zum Januar begonnene Familienpflegezeit beschlossen, die es Be- schäftigten leichter machen soll, Angehörige zu pflegen, ohne den Verlust des Arbeitsplatzes und hohe Einkommenseinbußen zu riskieren. Die bisherigen Hilfen für Demenzpatienten von 100 Euro (in schweren Fällen 200 Euro) monatlich werden den Plänen zufolge deutlich aufgestockt. Das Pflegegeld für Patienten ohne Pflegestufe wird um 120 Euro erhöht; in Pflegestufe I steigt es um 70 Euro; in Pflegestufe II um 85 Euro im Monat. Die Patienten können selbst bestimmen, wofür sie das Pflegegeld ausgeben, etwa für helfende Familienmitglieder. Daneben werden die Sätze für Sachleistungen, die alternativ zum Pflegegeld gewählt werden könne, angehoben: um 225 Euro in Pflegestufe 0, um 215 Euro in Stufe I und um 150 Euro in Stufe II. Das alles summiert sich auf etwa 700 Millionen Euro. Hinzu kommen erweiterte Wahlmöglichkeiten für Demenzpatienten. So können sie entscheiden, welche Hilfe sie in Anspruch nehmen wollen, etwa pflegerische oder andere Betreuung sowie Hilfe im Haushalt. Damit will man von der vielgescholtenen „Minutenpflege" wegkommen. Dafür eingeplant sind 200 Millionen Euro. Bei Kurzzeit- und Behandlungspflege wird das halbe Pflegegeld weitergezahlt - das macht 150 Millionen Euro. Zweistellige Millionenbeträge sollen zur Förderung spezieller Wohnformen, für kurbedürftige pflegende Angehörige und andere Hilfen gestellt werden. Zudem will man die Verfahren zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und die medizinische Versorgung in Heimen verbessern. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Johannes Singhammer (CSU), sprach von einem „Meilenschritt für mehr Gerechtigkeit für Demenzkranke". Man werde Angehörige bei ihrer schwierigen und aufreibenden Tätigkeit besser unterstützen. Sein Fraktionskollege Jens Spahn (CDU) sagte, künftig könnten sich mehr Angehörige für eine Auszeit entscheiden. Die Selbsthilfearbeit werden verbessert, ärztlichen Hausbesuche in den Heimen besser bezahlt. Für die SPD hieß deren Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis Leistungsverbesserungen für Demenzkranke gut. Sie beklagte aber, dass die Neufassung des Pflegebegriffs weiter auf sich warten lasse. Minister Bahr will die neu aufgenommenen Arbeiten daran in dieser Legislatur abschließen. Dieser Teil der Pflegereform sei insoweit ein Vorgriff auf künftige Verbesserungen, sagte er. Ein anderer Teil der Pflegereform wird derzeit vom Finanzministerium vorbereitet. Dabei geht es um die ebenfalls ab 2013 geplanten steuerlichen Förderung der privaten Pf lege Vorsorge. Hier ist noch unklar, ob es um eine (begrenzte) steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten oder einen Zuschussbetrag geht. FAZ120119ami
Julia Hornung
Eine Kur für die Pflegebranche - Mit ihrer Master-Arbeit überzeugte Julia Hornung, 27, die Jury. Ihr neues Mitarbeiterkonzept wurde als HR-Nachwuchs des Jahres ausgezeichnet
Immer weniger Fachkräfte, immer mehr Pflegebedürftige - auf diesen Nenner lässt sich die Situation in der Pflege bringen. Ein weiterer schwieriger Aspekt: Das Durchschnittsalter der Pflegekräfte nimmt zu. Wie lässt sich dieses Dilemma lösen? Damit hat sich Julia Hornung, 27, in ihrer Masterarbeit an der Fachhochschule Koblenz befasst. Ihre Ideen für ein umfassendes Personalkonzept, das in Pflegebetrieben eingesetzt wer- den kann, überzeugte die Fachjury - sie wurde dafür mit dem Preis „Human-Resources (HR)-Nachwuchs des Jahres 2011" ausgezeichnet. Das Hamburger Abendblatt sprach mit der Preisträgerin während des Human Resources Management Campus der Personalberatung von Studnitz Management Consultants. Hamburger Abendblatt: 2011 ist offiziell das Jahr der Pflege. Bemerkt hat das bislang kaum jemand. Wo sehen Sie zurzeit die größten Herausforderungen für die Branche? Julia Hornung: Zentral ist das Personalthema, vor allem der Mangel an Fach- und Führungskräften. Der freie Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für andere EU-Bürger nach dem 1. Mai wird daran nichts ändern. Außer- dem fällt der Zivildienst weg, was weitere Lücken reißt, die mit Freiwilligen nicht zu füllen sind. Jetzt haben Sie ein preisgekröntes Konzept vorgelegt. Was ist Ihr zentraler Ansatz dabei? Es geht um nachhaltiges Personalmanagement. Wie gehen wir mit dem Nachwuchsproblem einerseits und mit der älter werdenden Belegschaft andererseits um? Mein Ansatz ist ein Konzept mit fünf Bausteinen: Gesundheitsmanagement, lebenslanges Lernen, Organisation und Arbeitsgestaltung, Rekrutierung sowie Führung. Mein Ziel ist es, über gezielte Maßnahmen in diesen fünf Feldern die Wettbewerbsfähigkeit von Pflegeunternehmen langfristig zu verbessern. Nun hat der Pflegeberuf ein Imageproblem. Glauben Sie, dass es gelingen wird, diese anstrengende und oft schlecht bezahlte Tätigkeit attraktiv zu machen? In den vergangenen fünf bis zehn Jahren hat sich da schon viel getan. Die Pflege hat bereits einen Wandel erlebt, weg von diesem einseitigen Image der Inkontinenzversorgung und des Anreichens von Essen an demente Patienten hin zu einem wissenschaftlich fundierten Berufsbild mit einem vielfältigen Spektrum an Wissen und Dienstleistungen. Ich habe bei meinen Recherchen auch gerade junge Menschen getroffen, die mit Begeisterung in der Pflegebranche tätig sind. Auch Studiengänge wie Gesundheits- und Sozialwirtschaft finden immer mehr Anklang. Innerhalb dieses Studiums haben Sie ja selbst Ihre Masterarbeit geschrieben. Nun werden Skeptiker einwenden: Na ja, das ist ja alles schöne Theorie. Inwieweit sind Sie selbst in der Praxis tätig gewesen und kennen den Arbeitsalltag von Pflegekräften? Ich habe direkt nach dem Abitur eine Ausbildung zur Pflegeassistentin gemacht und mich anschließend als Gesundheits- und Krankenpflegerin ausbilden lassen. Insofern kenne ich die Arbeit an der Pflegefront aus eigener Erfahrung. Das war für mein Studium enorm wichtig, weil ich so immer die Praxis im Blick hatte. Inwiefern spielt heute das Thema Gehalt eine Rolle, wenn es um die Attraktivität von Berufen im Pflege- bereich geht? Gehalt hat immer etwas mit materieller Anerkennung zu tun. Aber ich bin überzeugt, dass viele Menschen nicht wegen monetärer Anreize in der Pflege tätig sind. Es geht vor allem um Werteorientierung, Hilfe, Näch- stenliebe, das direkte Feedback vom Betreuten. Das gibt dem Berufstätigen für seinen hohen Einsatz auch viel zurück. Das Gesundheitssystem steht unter starkem Kostendruck. Sehen Sie überhaupt realistische Chancen, dass die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden kann? Der Druck ist immens, und das bekommen vor allem die Mitarbeiter zu spüren. Immer mehr, immer schneller, Prozesse werden verschlankt und verdichtet. Das geht auf Kosten der körperlichen und psychischen Gesund- heit der Mitarbeiter. Deshalb setzt mein Konzept mit einer Säule am Gesundheitsmanagement der Arbeit- nehmer an. Wer in dieser Branche langfristig Personal finden und binden will, muss seine Unternehmens- kultur nach seinen Mitarbeitern ausrichten. Das rechnet sich auch betriebswirtschaftlich. Eine Maßnahme könnte neben Gesundheitskursen für Mitarbeiter auch Pflegetandems aus mehr und weniger körperlich be- lastbaren Mitarbeitern sein. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel für überzeugende Demografiemanagement- Maßnahmen Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Das ist vielen Trägern gar nicht bekannt. Preisträgerin sucht Doktorvater Mit ihrem Konzept für generationenorientiertes Personalmanagement in der Pflege überzeugte Julia Hor- nung die Jury des Wettbewerbs „HR-Nachwuchs des Jahres". Mit diesem Preis werden bemerkenswerte Konzepte für die Personalarbeit prämiert. Die 27-Jährige arbeitet bei der Personalberatung con-Quaesso in Bochum und sucht für ihre angestrebte Promotion derzeit einen Doktorvater. Ihren Masterabschluss in Gesundheits- und Sozialwissenschaft hat die ausgebildete Krankenpflegerin an der Fachhochschule Koblenz am Standort RheinAhrCampus Remagen gemacht. Julia Hornung ist die dritte Prämierte des 2009 erstmals vergebenen Preises „HR-Nachwuchs des Jahres". Er wird während des Human Resources Management Campus verliehen, der wichtigsten norddeutschen Weiterbildungsveranstaltung für Personalmanager. www.vonstudnitzconsultants.de/hr-nachwuchspreis HA110611MarkHubner-Weinhold
Kurzzeitpflege - wer nicht aufpasst, zahlt drauf
Mehr Hilfe für pflegende Angehörige verspricht der Bundesgesundheitsminister - doch erst einmal wird gespart, zulasten von Pflegenden wie Karl-Heinz Behncke. Als Rentner Behncke kürzlich seine an Alzheimer erkrankte Frau für eine Woche in einem Pflegeheim in Garbsen-Berenbostel einquartieren wollte und auf die Rechnung schaute, glaubte er zuerst an einen Irrtum. Doch mitnichten. Der Wunsch, sich ein paar Tage im Jahr „freizunehmen", ist deutlich teurer geworden. Statt 19 Euro am Tag zahlt Karl-Heinz Behncke jetzt 41 Euro aus der eigenen Tasche, wenn er seine Frau in die Kurzzeitpflege gibt, um selbst einmal auszuspannen und Urlaub zu machen. Der Grund: 2011 hat das Land Niedersachsen seine finanzielle Unterstützung weit- gehend eingestellt. Die Kurzzeitpflege gehört zu den ergänzenden Leistungen der Pflegeversicherung, um die häusliche Pflege zu stärken. Bis zu vier Wochen im Jahr können Angehörige wie Behncke ihre Schützlinge in stationären Einrichtungen unterbringen. Die Pflegekasse erstattet die Kosten für die Pflege, entsprechend der Pflege- stufe; Unterkunft und Verpflegung müssen dagegen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Einen dritten Posten, die Investitionsfolgekosten, die variieren, aber im Schnitt 20 Euro pro Heimtag betragen, hatte bis Ende vergangenen Jahres das Land übernommen. Die aktuelle Kürzung, von der sich das Sozialministerium Einsparungen von sechs Millionen Euro in diesem Jahr erhofft, verteuert die vierwöchige Pflege-Auszeit für Angehörige wie Behncke um mehr als 500 Euro. Niedersachsens Rückzug aus der Förderung ist allerdings nicht ungewöhnlich und liegt im Trend. Die meisten anderen Bundesländer zahlen bereits seit Längerem Investitionszuschüsse von Fall zu Fall direkt an die Einrichtungsträger und nicht an die Nutzer der Kurzzeitpflege. Niedersachsen will sich zudem nicht kom- plett aus der Unterstützung pflegender Angehöriger verabschieden. Wer sich an Einrichtungen wendet, die ausschließlich Kurzzeitpflege anbieten und nicht „eingestreut" zwischen den Dauerpflegeplätzen, bekommt auch weiterhin die Investitionsfolgekosten vom Land erstattet. Die Suche nach diesen Häusern ist jedoch schwierig. Vor allem auf dem Land haben spezialisierte Ein- richtungen Probleme zu überleben. Seit 1999 sank das landesweite Angebot bei der „solitären" Kurzzeit- pflege kontinuierlich; von 69 Stationen überlebten gerade einmal 23. Mittlerweile sei eine Kurswende spürbar, heißt es im Ministerium. Aufgrund der eingeschränkten Förderung seien viele Heimträger dabei, von der Dauerpflege auf Kurzzeitpflege umzusteigen. Binnen zwei Monaten sei das Angebot von 299 auf 481 Plätze gestiegen; 150 Plätze seien in Planung. Fest steht: Die Nachfrage ist gering. Etwa 1,5 Millionen Men- schen werden zu Hause gepflegt, aber nur knapp 33.800 nahmen 2009 die sogenannte Verhinderungs- pflege in Anspruch, also eine Vertretung bei Abwesenheit; Kurzzeitpflege bezahlten die Pflegekassen in rund 16.500 Fällen. HAZ110429GabiStief
Anspruch auf Urlaub auch für Pflegende - Pflegekassen zahlen für Ersatz- und Kurzzeitpflege
Sehnsüchtig lauscht Marion D. den Urlaubserlebnissen ihrer Bekannten. Für die 56-Jährige ist es nicht so einfach, mal eben die Koffer zu packen. Sie betreut zu Hause ihre pflegebedürftige Mutter. Es gibt jedoch Wege, mit denen auch sie einmal Ferien machen kann: eine Ersatz- oder Kurzzeitpflege für ihre Mutter. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse. Für Marion D. eröffnen Einrichtungen, die Kurzzeitpflegeplätze anbieten, eine neue Perspektive. Häufig bieten Pflegeheime, Rehakliniken und Krankenhäuser leer stehende Betten als Kurzzeitpflegeplätze an. Dort erhalten Pflegebedürftige, um die sich sonst Angehörige kümmern, eine zeitlich begrenzte, stationäre Rund- um-die-Uhr-Betreuung. Bis zu 28 Tage können sie in der Kurzzeitpflege aufgenommen werden, zum Beispiel weil die Angehörigen in Urlaub oder zu einer Kur fahren, selbst erkranken oder die Wohnung umgebaut werden muss. Die Pflegeversicherung zahlt dabei maximal 1.510 Euro pro Jahr für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung. Wie schnell diese Summe aufgebraucht ist, hängt von der Pflegestufe ab. Für darüber hinausgehende Kosten sowie für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Dabei bewegen sich die Preise pro Tag - abhängig von den in den Heimen geltenden Pflegesätzen - um 30 Euro. Tipp: Man kann auch Unterstützung beim Sozialamt beantragen. Eine andere Möglichkeit ist die Ersatzpflege. Sie kann beantragt werden, wenn Pflegebedürftige ehren- amtlich von Angehörigen oder Freunden mindestens sechs Monate vor der Verhinderung in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sind. Die betreuende Person kann sich durch andere Angehörige oder auch professionelle Pflegedienstmitarbeiter vertreten lassen. Auch hier werden maximal 1.510 Euro für längstens 28 Tage gezahlt. Anträge müssen vorab bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Kassen geben auch Auskunft, welche Häuser und Pflegedienste infrage kommen. Oftmals lohnt es sich auch, selbst bei Pflegeeinrichtungen in der Umgebung nachzufragen. HAZ110806SibylleVonKamptz www.betreut.de www.wohnen-im-alter.de
 
„Der Pflegefall ist kein Scheinrisiko"
Wer pflegebedürftig ist, kommt mit dem Geld der staatlichen Versicherung oft nicht aus. Eine private Police kann sich lohnen. Gute Pflege kostet oft mehr, als die staatliche Versicherung zahlt. Das Vorhaben ist eines der konkretesten der neuen Bundesregierung: In dieser Legislaturperiode will sie die umlagefinanzierte Pflegeversicherung um eine kapitalgedeckte Komponente ergänzen. Sie soll „ver- pflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein", heißt es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP. Eine Arbeitsgruppe soll „zeitnah" einen Vorschlag ausarbeiten. Damit reagieren die Koalitionäre auf die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Weil die geburten- starken Jahrgänge in den kommenden fünf bis zehn Jahren allmählich ins Rentenalter kommen und von dieser Phase an das Pflegerisiko zunimmt, werden die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherungen die künftigen Leistungen nicht mehr decken können. Nur wenige Deutsche aber sorgen zusätzlich privat vor. Rund 1,3 Millionen Kunden mit einer Pflegezusatz- versicherung zählte der Verband der Privaten Krankenversicherer Ende vergangenen Jahres. Das sind zwar 750.000 mehr als vor zehn Jahren. Aber die Beitragseinnahmen stagnieren. Dabei zählen nicht nur Finanz- berater, sondern auch Verbraucherschützer sie nach der Haftpflicht- und der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Policen für Privatpersonen. Denn mit rund 1.500 Euro, die einem gesetzlich Versicherten monatlich zustehen, wenn er in die Pflegestufe III mit dem höchsten Betreuungsaufwand eingestuft wird, kommt man nicht allzu weit. Die durchschnittlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim betragen mehr als 3000 Euro im Monat. „Zusatzversicherungen bergen zwar oft die Gefahr, dass man sich überversichert", sagt Bastian Landorf von der Verbraucherzentrale Bayern. „Der Pflegefall aber ist kein Scheinrisiko." Selbst wenn eine staatliche Pflichtzusatzversicherung Chancen auf Zuschüsse oder Steuervergünstigungen eröffnen könnte, kann es für manchen Kunden sinnvoll sein, nicht erst auf sie zu warten. Denn vielfach bauen die Versicherungs- gesellschaften Altersgrenzen für ihre Verträge ein. Auch schwere Vorerkrankungen wie Herz- oder Kreislauf- störungen können ein Ausschlussgrund sein. Grundsätzlich werden zwei unterschiedliche Typen von Policen angeboten: solche, die nach dem Prinzip einer Lebensversicherung gestaltet sind (Pflegerenten- und Pflegerenten-Risikoversicherung), und solche, die nach Art der Krankenversicherung aufgebaut sind (Pflegetagegeld- und Pflegekostentarife). Verbraucher- zentralen und der Bund der Versicherten stehen Pflegerenten wegen ihrer vergleichsweise hohen Prämien und der Vermischung von Sparvorgang und Versicherungsschutz skeptisch gegenüber. Gerade für ältere Kunden sind sie aber oft die einzige Option, wenn sie von anderen Policen schon ausgeschlossen sind. Und wenn der Pflegefall eintritt, werden die Versicherten in der Regel beitragsfrei gestellt. Von den rund 1,4 Millionen Deutschen, die Ende 2008 Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten haben, waren nur 9,2 Prozent in die Pflegestufe III einklassiert. Mit 60,1 Prozent gehörte der über- wiegende Teil der Pflegestufe I an, in der der Bedarf für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung täglich eineinhalb Stunden betragen muss. „Wir empfehlen den größtmöglichen Kriterienkatalog, wenn man sich absichert", sagt Gerhard Frieg, Vorstandsmitglied des Finanzberaters MLP. „Dafür sollte man dann auch etwas mehr zahlen." Zu den wichtigsten Kriterien gehört für ihn, dass mit dem Vertrag alle drei Pflegestufen abgedeckt sind, denn wenn nur die höchste abgesichert ist, bekommt man in 90 Prozent der Fälle keine Leistung. Jüngere Kunden, die Geld sparen wollen, können allerdings auch auf Tarife zurückgreifen, die sie alle fünf Jahre um zusätzliche Pflegestufen erweitern können. Darüber hinaus sollte die private Versicherung immer dann zahlen, wenn dies auch die gesetzliche tut. So kann der Versicherte sich mühsame weitere Gutachten ersparen. Vor allem ältere Kunden sollten zudem darauf achten, dass die Versicherung nicht erst nach einer beispielsweise dreijährigen Wartezeit zahlt. Ein zusätzliches Kriterium ist eine mögliche Sofortleistung, wenn der Pflegefall eintritt. Sie kann dem Versicherten beispielsweise ermöglichen, seine Wohnung pflegegerecht umzubauen. Pflegetagegeld-Tarife garantieren den Versicherten im Leistungsfall einen festen Tagessatz, dessen Höhe sich nach der Pflegestufe richtet. Das Geld kann deshalb flexibel eingesetzt werden - für Zahlungen an helfende Nachbarn oder für einen mobilen Hilfsdienst. Weil Pflegeleistungen immer teurer werden, empfehlen Berater und Verbraucherschützer Verträge mit einer dynamischen Anpassung von Bei- trägen und Leistungen. „Weil die Preisentwicklung in der Medizin meist um 2 bis 3 Punkte über der Inflation liegt, sollte eine Dynamisierung von 4 bis 5 Prozent jährlich möglich sein", sagt der unabhängige Finanz- berater Yan Steinschen. Pflegekosten-Versicherungen benötigen diese Dynamik nicht, denn sie stocken die gesetzliche Leistung um einen bestimmten Prozentsatz auf. Das bedeutet umgekehrt, dass der Aufwand für den Versicherten steigt, weil er die Kosten mit einer Rechnung nachweisen muss. Nur wenige Gesellschaften bieten Pflegekosten- policen, die den bislang genannten Kriterien genügen; für eine 40 Jahre alte Frau filterte das Analysehaus Morgen & Morgen gerade drei von insgesamt acht Anbietern heraus: DKV, Axa und Mannheimer. Ihre Mo- natsbeiträge reichen von 12,20 bis 40,64 Euro. Allerdings zahlen sie im Pflegefall so unterschiedliche Leistun- gen, dass die Tarife sehr schwer vergleichbar sind. Nur die Axa verdoppelte die gesetzlichen Leistungen, ohne eine Höchstgrenze einzuziehen. Eine 65 Jahre alte Frau findet nach dieser Analyse nur zwei Anbieter und zahlt etwa den dreifachen Monatsbeitrag der Vierzigjährigen. Ob sie finanziell besser wegkommt, wenn sie schon mit 40 den Vertrag abschließt, hängt vom Beginn des Pflegealters ab. Tritt der Leistungsfall schon mit 70 oder 75 ein, hat sie einen Vorteil, wenn sie die Police erst mit 65 abgeschlossen hat. Tritt er mit 80 ein, fährt diejenige besser, die schon seit 40 Jahren eingezahlt und sich den günstigeren Beitrag gesichert hat. Zudem hat sie damit auch schon zwischen 40 und 65 Versicher- ungsschutz genossen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, in dieser Zeit pflegebedürftig zu werden, sehr gering siehe Grafik unten. „Unsere Kunden zeigen meistens zwischen 40 und 45 Jahren am meisten Inter- esse an dem Thema, weil sie in ihrem Umfeld mitbekommen, wie hoch der finanzielle Aufwand im Alter sein kann", sagt MLP-Vorstand Gerhard Frieg.

Die gängigste Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagegeld-Versicherung. Das Analysehaus Morgen & Morgen zählt 33 Gesellschaften, die 37 verschiedene Tarifvarianten anbieten. Die vier günstigsten Policen kommen in beiden Altersstufen von der DKV, der LVM, der Süddeutschen und der Württembergischen. Vergleichsweise günstige Anbieter wie die Provinzial oder Hanse Merkur, die für ein Pflegetagegeld von 50 Euro von einer 40 Jahre alten Frau 26,25 und 28,90 Euro Monatsbeitrag Verlangen, fallen aus der Analyse heraus, weil sie dreijährige Wartezeiten vorsehen, bevor ein Versicherter Leistungen erhalten kann. Wegen des geringeren Pflegerisikos der Vierzigjährigen kann das noch hinnehmbar sein, die 65 Jahre alte Frau muss abwägen. FAZ091208pik
Zusatzversicherung kann wichtig werden. Regierung will Pflegemodell angeblich um Kapitaldeckung ergänzen
Wie in die Arbeitslosenversicherung zahlen Erwerbstätige auch in die Pflegeversicherung ein. Mit dem Geld werden dann die Leistungen bezahlt, die für die derzeitigen Pflegebedürftigen nötig sind - Umlagefinan- zierung nennt sich das. Rücklagen für später bildet die gesetzliche Pflegeversicherung kaum, obwohl die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und steigt. Die Regierung plant nun Ergänzungen zum bestehenden Modell. Auch mit ihrem Eintreten bewerten Experten eine private Zusatzpolice als sinnvoll. „Die Umlagefinanzierung wird auf Dauer die steigenden Kosten nicht auffangen können", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Bundesregierung will deshalb, dass das Umlagemodell ergänzt wird durch die sogenannte Kapitaldeckung. Die Bürger sollen zusätzliches Geld in den Topf zahlen, die zusätzliche Kapitaldeckung des Systems soll laut dem Koalitionsvertrag „verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein".Was genau das bedeutet, ist aber bisher unklar. „Es ist bisher nur bekannt, dass es ein zusätzliches Element der Kapitaldeckung geben soll", sagt Dirk Lullies vom Verband der Privaten Krankenversicherer in Berlin. Möglicherweise müssen die Deutschen künftig mehr für die Pflegeversicherung zahlen. Neben dem regulären Beitrag könnten jeden Monat einige Euro extra für den Aufbau eines Kapitalstocks fällig werden. „Das bedeutet aber keine Zusatzversicherung" - Extraleistungen werde es für die Versicherten also wahrscheinlich nicht geben, erklärt Lullies. Eine Zusatz- police kann also sinnvoll sein für den, der sich im Alter gut abgesichert wissen will. Im Jahr 2008 gab es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 1,4 Millionen Pflegezusatzverträge. Ob der Einzelne einen solchen Vertrag braucht, „sollte individuell unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse abgewogen werden", rät Rudnik. Der Bedarf ist dabei entscheidend. Welche finanziellen Mittel stehen im Pflegefall zur Verfügung? Welche Leistungen kann man von seiner gesetzlichen Pflegeversicherung erwarten? Wie hoch ist das eigene Vermögen? Mit welchen Rentenzahlun- gen ist zu rechnen? Das sollten sich Interessierte fragen. Dazu kämen Rechenbeispiele: Wie teuer wäre ein Pflegeplatz in der eigenen Umgebung? „Ein Pflegeplatz für eine vollstationäre Betreuung in Stufe 3 kann monatlich 3.000 Euro und mehr kosten", sagt Rudnik. Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Grundabsicherung ist, reichen oft Rente und Vermögen zu- sammen mit diesen Leistungen nicht aus, um die Pflegekosten zu tragen. „Sollte nach der Bedarfsermittlung eine Versorgungslücke entstanden sein, könnte der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll sein", schlussfolgert der Experte. „So verhindern Sie, dass Ihre Angehörigen zu Zahlungen verpflichtet werden oder Sie auf Zuschüsse des Sozialamts angewiesen sind." Die Zusatzversicherungen können recht unterschiedlich ausgestaltet sein. Darauf weist Bastian Landorff von der Verbraucherzentrale Bayern hin. Die häufigsten Vertragsarten sind Pflegekostenversicherungen, Pflegetagegeldversicherungen und Pflegerentenversicherungen. Eine Pflegekostenversicherung etwa stockt nach Landorffs Worten die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf - „das ist im Schnitt die günstigste Variante der Pflegezusatzversicherungen". Der Vorteil einer Pflegetagegeldversicherung sei, dass die Pflegekosten meistens nicht im Einzelnen nach- gewiesen werden müssten - die vereinbarte Geldsumme wird pro Tag ausgezahlt. Vor Produkten, die nur die höchste Pflegestufe 3 abdecken, warnt der Gesundheitsexperte aus Nürnberg dagegen. Statistiken zufolge kämen die meisten Pflegebedürftigen in die Stufen 1 und 2. Expertentipp Die Pflegerentenversicherung empfiehlt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg nicht. „Die Pflegerentenversicherung ist eine undurchschaubare Kombination aus Versicherungsschutz und einem meist unrentablen Sparvorgang", urteilt Sprecher Thorsten Rudnik. Auch seien die Beiträge seiner Einschät- zung nach oft viel zu hoch. „Sinnvoller ist es, man deckt nur das Pflegerisiko ab und legt das restliche Geld selbst an." NOZ100205dpa

Hilfe annehmen
Es geht manchmal ganz schnell: Nach einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall kann ein Ange- höriger sich nicht mehr selbst versorgen und ist auf Unterstützung angewiesen. Oder es zeichnet sich schon seit längerer Zeit ab: Eines Tages werden die alten Großeltern in der eigenen Wohnung nicht mehr alleine zurechtkommen. Wenn es soweit ist, ist die Familie gefordert. Es wird reihum gekocht und geputzt. Wenn umfassendere Betreuung nötig ist, ziehen die erwachsenen Kinder wieder ins Elternhaus oder organisieren einen wechselnden Besuchsdienst. Das ist der Idealfall. Doch häufig ist das nicht möglich. Die Kinder wohnen längst nicht mehr im Heimatort oder haben mit Beruf und eigenem Nachwuchs genug zu tun. Zahlreiche Schwierigkeiten tun sich auf: Wie kommt die gehbehinderte Tante aus ihrer Wohnung, wenn es im Haus keinen Fahrstuhl gibt? Wer hilft ihr beim Anziehen? Wer sorgt dafür, dass der Kühlschrank voll ist und das Essen zur gewohnten Zeit auf dem Tisch steht? Wer meint, die Lösung solcher Probleme sei reine „Familiensache", macht sich selbst das Leben schwer. Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen oder auch Kirchengemeinden bieten vielfältige Unterstützung an. Mit der Pflegereform 2008 wurde nun außerdem unter anderem eine individuelle Pflegeberatung gesetzlich festgeschrieben. Wer sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert, sollte guten Gewissens jede mögliche Hilfe annehmen. Dann bleibt auch mehr Zeit für echte Zuwendung. HAGesundheit090821SabineAbel Beratung ist kostenlos. Stützpunkte sind Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige Bis vor einigen Monaten kam der 79-jährige Friedrich Schulz in seiner Wohnung im vierten Stockwerk gut zurecht. Doch dann stürzte der Berliner im Treppenhaus und kam ins Krankenhaus. „Kann er sich noch allein versorgen, wenn er wieder nach Hause kommt?", sorgte sich seine Tochter Birgit, die in Bremen lebt. „Eins war von vornherein klar. Ins Heim wollte mein Vater auf keinen Fall", sagt Birgit Schulz. Im Internet suchte sie nach Informationen und fand so die Koordinierungsstelle Rund ums Alter in der Werbellinstraße in Berlin- Neukölln. „Dort erhielt ich schnelle Hilfe", berichtet sie, „und das ganz kostenlos." „Wir haben uns die Wohnung des alten Herrn angesehen und Empfehlungen zum Entfernen von Stolper- fallen wie Schwellen und Teppichen gegeben, auch Haltegriffe wurden montiert. Hilfe gab es außerdem beim Ausfüllen des Antrags für eine Pflegestufe", berichtet Sozialarbeiterin Birgit Sprengemann von der Neuköllner Koordinierungsstelle, einem von 20 Pflegestützpunkten in Berlin. Angehörige können sich zehn Tage freistellen lassen Von ihr bekam Birgit Schulz auch den Tipp, dass sie sich nach der Entlassung des Vaters aus dem Kran- kenhaus bei ihrem Arbeitgeber kurzfristig bis zu zehn Tage lang freistellen lassen könne, um die weiter- führende Pflege zu organisieren. Eine Betreuerin half außerdem,einen Rollator für ihren Vater zu beantragen. Seit 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf kostenlose Hilfe und Unterstützung durch einen Pflegeberater. Dafür werden zurzeit in vielen Bundesländern Pflegestützpunkte eingerichtet, die u. a. von Kranken- und Pflegekassen, Wohlfahrtsverbänden und Gemeinden getragen werden. In Berlin über- nehmen zunächst die teilweise seit mehr als 20 Jahren existierenden Koordinierungsstellen „Rund ums Alter" diese Aufgabe. Zusätzlich werden weitere Pflegestützpunkte geschaffen. Hier sollen Betroffene und Ange- hörige Antworten auf alle Fragen bekommen, die bisher einzeln und bei verschiedenen Institutionen (Pflege- kasse, Sozial- oder Bezirksamt) geklärt werden mussten. Viele Menschen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung und der gewohnten Umgebung alt zu werden. Doch wenn die Gebrechen zunehmen, sich die gesundheitliche Situation durch Unfall oder Sturz verschlechtert, wird es oft schwierig. „Bei uns gilt ambulant vor stationär. Wir wollen den Menschen helfen, auch nach einem Krankenhausaufenthalt so lange wie möglich in ihrer Wohnung bleiben zu können", betont Birgit Sprengemann. Die Sozialdienste der Krankenhäuser wenden sich meist vor der Entlassung an die Pflegestützpunkte, damit diese dann das häusliche Umfeld vorbereiten können. „Wir können eine ganze Palette der Möglichkeiten neben Hilfe durch die Familie und inzwischen rund 450 ambulanten Berliner Pflegediensten aufzeigen", sagt Birgit Sprengemann. Checklisten, beispielsweise mit Tipps zur häuslichen Krankenpflege, zur Wohnraumanpassung, zur Auswahl von Pflegediensten oder mit Adressen von Haushaltshilfen, Einkaufsdiensten, mobilen Friseuren oder Fahr- und Begleitservice werden auf Wunsch zugeschickt. Manchmal sind es einfache Dinge, die die Angehörigen zum Telefon greifen lassen, ist die Erfahrung von Marikka Hofmann vom Pflegenetzwerk Leipzig. „So riefen unlängst zwei Töchter an und machten sich Sorgen um ihre apathisch wirkende Mutter. Sie dachten, die Mutter habe einen Schlaganfall, verweigere aber den Besuch des Arztes. Ich bin dann hingefahren und habe auf den ersten Blick gesehen, dass die alte Dame lange nichts getrunken hatte", sagt die erfahrene Pflegerin. Sie gab den Tipp, doch mehr zu trinken und dies auch zu kontrollieren. So wurde der Mutter das Krankenhaus erspart, bestätigten einige Tage später die Töchter. Ein leerer Kühlschrank kann ein Warnsignal sein Nicht immer sind die Dinge so einfach zu regeln. „Problematisch wird es, wenn die Lebensführung nicht mehr sichergestellt ist", sagt Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düssel- dorf. Ein leerer, aber auch ein voller Kühlschrank, aus dem nichts verbraucht wird, könnten Warnsignale sein, dass jemand nicht mehr alleine zurecht kommt. Das gilt auch für eine vernachlässigte Wohnung, wenn jemand vorher ordentlich war. Das alles zeige, dass die Person Unterstützung braucht - aber nicht, dass sie ins Heim muss, erklärt die Pflegeexpertin. Und weder ein brennender Topf auf dem Herd noch ein Sturz bedeuteten zwangsläufig das Ende der Eigenständigkeit. Passiert so etwas, macht das Angehörigen große Angst. Viele Situationen ließen sich aber mit Hilfsmitteln entschärfen, beruhigt Heike Nordmann. Beispielsweise durch ein leicht zu installierendes Herdsicherungs- system. Über einen Hausnotruf, der am Körper getragen wird, kann man bei einem Sturz schnell Hilfe holen. Solch ein Dienst kostet zwischen 20 und 80 Euro pro Monat. Eine weitere Möglichkeit ist, eine Haushaltshilfe einzustellen, die für volle Kühlschränke und eine saubere Wohnung sorgt. Adressen gibt es bei den Pflegeberatern. Immer wieder werde gefragt, wie man am besten einen mobilen Mittagstisch findet, so Marikka Hofmann. „Da haben wir zertifizierte Unternehmen in unserem Verbund und können Empfehlungen geben." Die Helfer vom Pflegenetzwerk Leipzig sind rund um die Uhr erreichbar. „Wir können alle Leistungserbringer innerhalb von 48 Stunden koordinieren", unterstreicht Birgit Schneider vom Pflegenetz Sachsen in Dresden. Dazu gehöre auch die Beratung zur Auswahl von Häusern für betreutes Wohnen oder eines passenden Pflegeheimes in der Umgebung. Meist vermitteln die Experten den Kontakt zur jeweiligen Pflegekasse. Auf Wunsch kommt der Pflegeberater auch nach Hause Der Pflegestützpunkt in Hannover-Langenhagen nahm als Pilotprojekt bereits vor über einem Jahr seine Arbeit auf. In Niedersachsen werden weitere Pflegestützpunkte eingerichtet. Die folgende Grafik zeigt den Stand im Juli 2011.

In Hamburg sind bis Ende des Jahres insgesamt acht Pflegestützpunkte geplant. Wie in den meisten Stütz- punkten kann auch dort eine persönliche Beratung außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Gene- rell kommt der Pflegeberater auf Wunsch auch nach Hause. Krankenkassen wie AOK oder DAK unterhalten ebenfalls Hotlines, die weiterhelfen. Die 9,3 Millionen privat Pflegeversicherten erhalten Hilfe in einem von zehn Regionalbüros, die zu Compass gehören. Das Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) stellt für alle 47 privaten Kranken- und Pflegeversicherungen bundesweit die Pflegeberatung sicher. Am Telefon werden auch gesetzlich Versicherte beraten. Umgekehrt erhalten Privatversicherte Hilfe und Unterstützung bei jedem Pflegestützpunkt. Der Berliner Friedrich Schulz zog inzwischen mit Unterstützung der Pflegeberater vom vierten Oberge- rschoss in eine behindertengerechte Parterrewohnung. Sein Mittagessen wird täglich geliefert, und außer- dem fand er über den Pflegestützpunkt zwei Freunde, mit denen er sich regelmäßig zu Ausflügen und zum Skatspielen trifft. Beim Einkaufen wird er von einem kostenfreien Mobilitätshilfedienst begleitet. HamburgerAbendblatt090821DieterWeirauch Rat und Auskunft Hamburg - Dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen sind: Pflegestützpunkt Hamburg-Nord, Kümmellstraße 7 (im Bezirksamt), Tel. 040 - 428 99 10 60, pflegestuetzpunkt@hamburg-nord.hamburg.de. Pflegestützpunkt Hamburg-Mitte, Besenbinderhof 41 (im Gesundheitsamt) Tel. 040 - 428 99 10 50, pflegestuetz-punkt@hamburg-mitte.hamburg.de Bis Ende 2009 soll es in jedem Bezirk mindestens einen Pflegestützpunkt geben. Weitere Infos unter: www.hamburg.de/pflege. Ratgeber: „Aktiv im Alter" sowie „Hilfe und Pflege im Alter" können bestellt werden bei der Behörde für Soziales/Familie, Broschürenservice, Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg, Tel. 040 - 428 63-77 78 Hannover: Seniorenservicebüro Ihmepassage 5 / Zugang über Blumenauer Straße, 30449 Hannover, Geöffnet: Mo. bis Do.: 8-16 Uhr, Freitag: 8-13 Uhr, Hotline: 0511 - 16 84 23 45, www.seniorenberatung-hannover.de Region Hannover: Pflegestützpunkt am Markt, Marktplatz 2, 30853 Langenhagen, Tel. 0511 – 590 42 18, eMail: info@pflegestuetzpunkt-am-markt.de, Öffnungszeiten: Dienstag 10-14, Donnerstag 14-18 Uhr Pflege-Info Service-Telefon der Region Hannover: Tel. 0511 - 61 62 28 56, -221 74, – 221 73 Infos zur Region Hannover www.hannover.de/de/gesundheit_soziales/beratung/pflegeinfo/ Dort kann auch ein Seniorenratgeber heruntergeladen werden. Seniorenservicebüros in Niedersachsen, Adressen unter: www.generationendialog-niedersachsen.de/sensb.html Wohlfahrtsverbände vor Ort: Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Paritäten Private Pflegekassen: Wer Rat und Unterstützung sucht, kann sich an die bundesweit gebührenfreie Servicenummer 0800 - 101 88 00 wenden. Die telefonische Pflegeberatung Compass vermittelt auf Wunsch einen Termin vor Ort. Die Versicherten können sich auch an ihr Versicherungsunternehmen wenden. Dieses stellt ebenfalls auf Wunsch den Kontakt zur Compass-Pflegeberatung her.www.compass-pflegeberatung.de
Ratgeber für Wahl eines Pflegeheims
Ein kostenloser Ratgeber im Internet soll älteren Menschen und ihren Familien bei der Auswahl eines Pflegeheims helfen. Unter www.weisseliste.de/pflegeheim sei eine interaktive Checkliste zu finden, die individuelle Bedürfnisse berücksichtigt, erklärte die Bertelsmann-Stiftung. Nutzer könnten aus 200 Fragen eine persönliche Liste zusammenstellen, um sich beim Besuch von Pflegeheimen etwa über „Wohnen und Ausstattung", „Pflege und Betreuung" und anderes gezielt zu informieren. NOZ110106epd
Rechner zur Pflegeversicherung Wer auf die Betreuung zu Haus oder in einer Pflegeeinrichtung angewiesen ist, hat in der Regel Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Häufig reicht diese Grundsicherung jedoch nicht aus. Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung kann dann die Lücke zu den tatsächlichen Pflegekosten schließen. Um Kosten und Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherungen besser vergleichen zu können, bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen einen kostenlosen Vergleich an. Die Angebotsvielfalt der Versicher- ungsgesellschaften bei privaten Pflegezusatzversicherungen ist für viele kaum noch zu überschauen und ein Vergleich der zahlreichen Angebote daher schwer. Die Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Vor- sorgemodelle an und unterscheiden zwischen Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicher- ungen. Unter der Internetadresse www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/Pflegeversicherungen können Interes- sierte einen Fragebogen herunterladen und ausfüllen. Der Fragebogen ist auch in allen Beratungsstellen erhältlich. Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Terminabsprache möglich. HAZ0909021e

Sozialstationen der Caritas Osnabrück jetzt online
Ob in Leer, Lingen, Melle oder Bersenbrück - wer für seine Angehörigen auf der Suche nach einem geeig- neten Pflegedienst ist, sucht häufig in der Nähe seines Wohnorts. Meistens wünschen sich alte und kranke Menschen eine vertraute Umgebung. Die Caritas-Sozialstationen im Bistum Osnabrück starten deshalb ab sofort unter www.caritas-pflegedienste-bistum-osnabrueck.de mit einem gemeinsamen Internetauftritt. Ob fach- kundige Hilfe bei der Pflege, Unterstützung im Alltag oder bei der Wundbehandlung: Hilfesuchende finden die richtigen Ansprechpartner und Informationen rund um die Pflege. „Dieses Onlineangebot ist im Bistum bis- lang einmalig, 24 Sozialstationen präsentieren ganz individuell ihre Hilfeangebote. Zudem haben wir einen Online-Kostenrechner installiert, bei dem Interessierte sich vorab über die Kosten der gewünschten Pflege informieren können", sagt Michael LucasNülle vom Geschäftsbereich Altenhilfe und Pflege des Caritas- verbandes für die Diözese Osnabrück. Anhand einer interaktiven Landkarte gelangen Hilfesuchende direkt zu den angebotenen Caritas-Sozialstationen vor Ort. Weitere Informationen: Telefon 0541 - 349 78 - 132. NOZ100215
Sparmodell gegen hohe Pflegekosten Region stellt neues Konzept für Sozialhilfeempfänger vor. Fallmanager entscheiden.
Die explodierenden Kosten für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in Pflegeheimen stellen die Region Hannover zunehmend vor Probleme. Um Kosten zu sparen, soll künftig nach dem Grundsatz „Ambu- lant vor stationär" verfahren werden. Das neue Konzept wurde in Hannover vorgestellt. Der defizitäre Haushalt, wegbrechende Steuereinnahmen sowie ein zu erwartender starker Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen machten ein Umsteuern notwendig, sagte Wolfgang Püster, Leiter des Fach- bereichs Soziales bei der Region Hannover. Zurzeit zahlt die Region als Trägerin der Sozialhilfe pro Jahr rund 43 Millionen Euro, um die Heimunterbringung für 4.325 bedürftige Senioren zu finanzieren. „Die familiäre Pflege nimmt immer mehr ab, während die Zahl derer steigt, die einen Pflegeheimplatz nicht mehr selbst zahlen können", sagte Püster. Ende 2008 lebten in der Region Hannover 175.000 Menschen im Alter von 65 bis 79 Jahren. 58.000 sind älter als 80 Jahre. Nach Berechnungen der Region wird der Anteil der 65- bis 78-Jährigen bis zum Jahr 2025 um 5,1 Prozent auf 184.000 ansteigen. Bei den über 80-Jährigen rechnet die Verwaltung mit einem Anstieg um 54,9 Prozent auf 89.000. Diese Altersgruppe stellt die Mehrheit der Heimpflegefälle. Das neue Projekt „Steuerung in der stationären Hilfe zur Pflege" setzt auf ein Maßnahmenbündel, um die Kosten im Griff zu behalten, den Betroffenen aber weiterhin zu helfen. Im einzelnen sind folgende Schritte geplant: • Fallmanager, je ein Sozialarbeiter und eine Pflegefachkraft, sollen die ambulante Versorgung der Be- troffenen organisieren - unter Einbeziehung des persönlichen Netzwerks, ehrenamtlicher Hilfen und am- bulanter Pflegedienste. Die Fallmanager entscheiden auch - unabhängig vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der Pflegestufen festlegt - wann ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird. • Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig auf Pflege angewiesen sind, sollen etwa durch Kurzzeitpflege und verlängerte Reha-Maßnahmen wieder fit gemacht werden für eine möglichst selbst- ständige Lebensführung. „Notfalls übernimmt die Region vorübergehend die Mietkosten, wenn absehbar ist, dass sich der Pflegezuständ eines Betroffenen bessert", sagte Tanja Krug vom Regionsteam Hilfe zur Pflege. • Getestet wird das Projekt an zwei Standorten, und zwar zwölf Monate lang: In Langenhagen, angedockt an den dortigen Pflegestützpunkt, und in Hannover. Mitgewirkt an dem neuen Konzept haben unter ande- rem die Heimaufsicht, Sozialämter, Pflegeexperten,der Pflegestützpunkt Langenhagen, Wohlfahrtsverbände, Krankenhäuser und der Seniorenbeirat. HAZ091008VeronikaThomas Kommentar der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: Sensibler Bereich Es ist verständlich, dass die Region als Trägerin der Sozialhilfe Einfluss auf die steigenden (Pflege-)Kosten nehmen will. Durch eine verbesserte Beratung und das Organisieren passgenauer Hilfen, die es Pflege- bedürftigen ermöglicht, weiterhin in ihren eigenen vier Wänden zu leben, lässt sich sicher eine Menge Geld sparen. Aber die Region baut auch ein System der Zwangsberatung in einem sehr sensiblen Bereich auf, in dem das Vertrauen der hilfebedürftigen Menschen erst noch hergestellt werden muss. Hier ist viel Finger- spitzengefühl erforderlich. Sehr genau muss man auch auf die Kosten schauen, die durch den zusätzlichen Aufbau an Bürokratie entstehen. Das Konzept ist vom Grundsatz her gut, sofern alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Gut auch, dass eine lange Testphase eingeplant worden ist - mit der Möglichkeit, jederzeit gegensteuern zu können. HAZ091008TVerThomas

Pflegestufen - Hilfen von der Kasse Bevor die Versicherung über Zahlungen entscheidet, kommt ein Gutachter ins Haus
Wenn jemand wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft Unterstützung braucht, hat er An- spruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass man vorher Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt hat und mindestens eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit" besteht. Je nach- dem wie viel Hilfe der Pflegebedürftige braucht, wird er einer Pflegestufe zugeordnet. Was dies bedeutet, was die Pflegeversicherung zahlt und wo Betroffene oder ihre Angehörigen die nötige Unterstützung bean- tragen, erläutert die Gesund-Serie im Hamburger Abendblatt und in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Welche Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen? Bei häuslicher Pflege besteht die Wahl zwischen Sachleistungen (das heißt, die Kasse zahlt eine bestimmte Summe für den Einsatz eines professionellen Pflegedienstes) und Geldleistungen (wenn z.B. Angehörige oder Freunde selbst pflegen). Es ist auch eine Kombination aus beidem möglich. Die Höhe der Leistungen ist gesetzlich festgelegt siehe Tabelle Welche dieser Leistungen in welchem Umfang in Anspruch genommen werden kann, richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.

Wie wird eine Pflegestufe beantragt? Leistungen müssen schriftlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies kann auch formlos geschehen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der man versichert ist. Wird der Antrag positiv be- schieden, werden die entsprechenden Leistungen rückwirkend ab Antragstellung gewährt. Derzeit erhalten rund 2,25 Millionen Bürgerinnen und Bürger Leistungen aus der Pflegeversicherung. Welche Pflegestufen gibt es? Das Gesetz unterscheidet bislang drei Stufen der Pflegebedürftigkeit. Derzeit wird diskutiert, die Zahl der Pflegestufen von bisher drei auf fünf zu erweitern. Nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflege soll für die Ein- stufung ausschlaggebend sein, sondern der Grad der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. Welche Voraussetzungen müssen für Pflegestufe I vorliegen? Wer Pflegestufe I erhält, ist erheblich pflegebedürftig. Hier werden Personen zugeordnet, die pro Tag min- destens 90 Minuten Hilfestellung benötigen. Dabei wird der Zeitaufwand zugrunde gelegt, den eine Laien- Pflegekraft, zum Beispiel ein Familienangehöriger, für die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen aufbringen muss. Auf die sogenannte Grundpflege (im Wesentlichen Hygiene, Ernährung, Mobilität) müssen mehr als 50 Prozent, also mehr als 45 Minuten entfallen. Die Haushaltshilfe muss entsprechend im wöchent- lichen Tagesdurchschnitt weniger als 50 Prozent (45 Minuten) ausmachen. Außerdem muss die Grundpflege mindestens einmal täglich für mindestens zwei unterschiedliche Verrichtungen, Hilfe im Haushalt mehrmals wöchentlich notwendig sein. Welche Bedingungen gelten für Pflegestufe II? Bei Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) beträgt der Hilfebedarf mindestens drei Stunden pro Tag, und es entfallen davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege. Leistungen aus den Bereichen der Grund- pflege müssen dabei dreimal täglich für mindestens zwei unterschiedliche Verrichtungen und die Haushalts- hilfe mehrmals wöchentlich notwendig sein. Wer erhält Pflegestufe III? Wenn jemand schwerstpflegebedürftig ist, erhält er Pflegestufe III. Das gilt, wenn Hilfe rund um die Uhr verfügbar sein muss und wenn für durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Tag Hilfe benötigt wird. Auf die Grundpflege müssen dabei mindestens vier Stunden entfallen, Haushaltshilfe muss mehrmals wöchentlich notwendig sein. Übersteigt der Pflegeaufwand das übliche Maß der Pflegestufe III, kann die Pflegekasse eine Einstufung als Härtefall vornehmen. Gibt es auch ohne eine Einstufung Leistungen von der Pflegekasse? Seit dem 1. Juli 2008 kann die Pflegeversicherung für Menschen mit einem besonderen Betreuungsbedarf die sogenannte Pflegestufe 0 bewilligen, das kann z.B. bei an Alzheimer oder Demenz Erkrankten der Fall sein. Je nach dem nötigen Betreuungs-Aufwand werden bis zu 2.400 Euro pro Jahr gezahlt. Wer prüft die Pflegebedürftigkeit? Zu welcher Pflegestufe ein hilfebedürftiger Mensch gehört, entscheidet die Pflegekasse auf der Grundlage eines Gutachtens. Dafür ist bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und bei privat Pflegeversicherten der medizinische Dienst Medicproof zuständig. Der Gutachter stellt in der Regel bei einem Hausbesuch fest, wie viel Pflege notwendig ist. Geprüft wird die Pflegebedürftigkeit anhand eines standardisierten Fragebogens. Berücksichtigt werden dabei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der Bedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Weiterhin findet in dem bis zu einer Stunde dauernden Be- such eine körperliche Untersuchung statt. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 1,5 Millionen Begut- achtungen im Auftrag der Krankenkassen durchgeführt. Was sollte man beim Besuch des Gutachters beachten? Wenn Besuch ins Haus kommt, bemühen sich Pflegebedürftige oft, gesünder zu erscheinen, als sie sind, weil sie sich ihres Zustands schämen. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Gutachter kommt. Deshalb sollte unbedingt ein Angehöriger oder eine andere vertraute Person dabei sein, um die Situation zu schildern, wie sie wirklich ist, rät Sozialarbeiterin Birgit Spengemann von der Koordinierungsstelle rund ums Alter in Berlin- Neukölln. Dabei sollte jede nötige pflegerische Unterstützung und der Zeitaufwand dafür dargelegt werden. Sinnvoll ist es, in der Zeit vor dem Gutachter-Besuch ein Pflegetagebuch zu führen. Vorlagen dafür erhält man bei den Pflegekassen sowie den Pflegestützpunkten. Aber auch Verbraucherzentralen haben Muster parat: www.vz-nrw.de/pflegeta-gebuch. Die Notizen helfen dem Gutachter, die pflegerischen Arbeiten einzu- schätzen. Es sollten außerdem alle medizinischen Unterlagen vorgelegt werden. Ratsam ist, gleich anschließend an den Besuch einige Einzelheiten (z.B. Dauer des Besuchs, Umfang der Untersuchung, angesprochene Probleme) zu notieren und diese Notizen bei den eigenen Unterlagen auf- zubewahren. Was ist zu tun, wenn der Antrag abgelehnt wird oder man mit der Einstufung nicht einverstanden ist? Innerhalb eines Monats sollte Widerspruch gegen den Bescheid (nicht gegen das Gutachten) bei der Kasse eingelegt werden. Es genügt vorerst, seinen grundsätzlichen Einspruch zu Papier zu bringen. Hilfe bieten dabei Pflegeberater oder die Verbraucherzentralen. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Wenn die Klage abgewiesen wird, kann der Pflegebedürftige oder für ihn der Angehörige vor dem Sozialgericht in Berufung gehen. Dazu benötige man keinen Anwalt, so Frau Spengemann.« HA090904Diet.WeihrauchHAZ
„Guten Tag, wir sind vom MDK.”
Wie verläuft die Prüfung eines Pflegeheims durch den Medizinischen Dienst? Foto: Ein Besuch mit dem Gutachterteam. Sylvia Theis und Jens Fieser (r.) vom Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen bei ihren Besuchen.
Es ist Donnerstagmorgen, 8.45 Uhr, eine Kleinstadt im Calenberger Land. Die beiden Gutachter Sylvia Theis und Jens Fieser vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDK) sind verabredet, ein Seniorendomizil in der Region Hannover zu überprüfen - unangemeldet. Um 9 Uhr soll die Qualitätsprü- fung beginnen. Fieser klingelt und erklärt dem Mitarbeiter an der Tür höflich, aber bestimmt das Vorhaben. Der Mann ist freundlich und bittet in das Büro der Heimleitung. Dann wird er etwas hektisch, das Leitungs- team - Einrichtungsleiterin und Pflegedienstleiterin - hat sich den ganzen Tag wegen eines Auswärtstermins abgemeldet. Es folgt ein kurzes Telefonat, dann verkündet der Mitarbeiter, dass die beiden Damen spätes- tens in einer Dreiviertelstunde da sein werden. Das Haus ist gut organisiert. Unaufgefordert stellt der Mann den Gutachachtern die wichtigsten Akten- ordner zur Verfügung: Versorgungsverträge, Qualitätshandbuch, Einsatzpläne und Organigramm. Innerhalb weniger Minuten hat Fieser ermittelt, wie viele Bewohner für die Qualitätsprüfung befragt werden müssen. 71 Plätze hat das Haus, zehn Prozent der Bewohner stehen zur Begutachtung an. Ihren Pflegestufen ent- sprechend werden nach der Zufallsziehung je drei Bewohner in Pflegestufe eins und zwei sowie ein Bewohner in Pflegestufe drei zur Überprüfung herausgesucht - einschließlich persönlicher Befragung und dem Check ihrer Pflegedokumentation. Ein bis zwei Stunden kalkulieren die Gutachter pro Bewohner ein. Unterdessen sind auch die ersten Mitglieder des Heimbeirats informiert worden, die sich für Auskünfte zur Verfügung stellen. Die Prüferin beginnt mit Frau F. Die 87-Jährige lebt seit zwei Jahren in der Seniorenresidenz, leidet unter De- menz und bezieht Leistungen nach Pflegestufe eins. „Guten Tag, ich komme im Auftrag Ihrer Krankenkasse", stellt sich Theis vor. „Fühlen Sie sich wohl in Ihrem Zimmer?", fragt die examinierte Krankenschwester zur Einstimmung. Die alte Dame bejaht die Frage. „Schmeckt Ihnen das Essen, und sind Sie mit den Essens- zeiten zufrieden?", fragt die Gutachterin weiter. Frau F. nickt und beginnt, von ihren Töchtern zu erzählen. Theis hört interessiert zu, stellt ergänzende Fragen und versucht, ihren Katalog von insgesamt 18 Fragen abzuarbeiten, den die Befragung der Bewohner vorsieht. Bei der nächsten Frage, ob Frau F. entscheiden könne, dass die Zimmertür offen oder geschlossen gehalten wird, schaut die alte Dame schon etwas abwesend drein. Die MDK-Prüferin entscheidet, die Befragung an diesem Punkt erst einmal abzubrechen. Sie will später noch einmal wiederkommen. Bei der Begutachtung der Pflegedokumentation erzählt ihre Bezugspflegerin, dass Frau F. manchmal sehr unwirsch reagiere und Pfleger schon mal aus dem Zimmer werfe. Außerdem möge sie ihre Zahnprothese nicht und verstecke sie deshalb häufiger. Hier hakt Theis nach und fragt, ob diese Besonderheiten irgendwo festgehalten werden. Das ist der Fall. Die anschließende Prüfung der Pflegedokumentation hat es in sich. „Ermitteln Sie ihre Stimmung tages- aktuell? Hält die Bewohnerin ihr Gewicht? Werden ihre Medikamente der Verordnung des Arztes gemäß ver- abreicht?" Die Gutachterin, die seit zweieinhalb Jahren für den MDK arbeitet, fragt routiniert nach und schaut sich die Lagerung der Medikamente an. Sie werden vorschriftsmäßig und bewohnerbezogen getrennt gelagert, die täglichen Dosen stimmen mit der Verordnung überein. Ihr Kollege Fieser arbeitet sich zeitgleich durch die Pflegedokumentation einer 89-jährigen Bewohnerin in Pflegestufe zwei. Aus den Akten geht hervor, dass die Seniorin vier Kilogramm Gewicht in vier Wochen ver- loren hat. Die Pflegerin wirkt unsicher, kann sich den Gewichtsverlust nicht eindeutig erklären. Frau B. habe schon wieder zwei Kilo zugenommen, sei außerdem herzkrank und bekäme Entwässerungstabletten. „Das steht aber so nicht in der Dokumentation", sagt Fieser, selbst examinierter Altenpfleger. Die Pflegerin er- läutert, dass die Dokumentation gerade von Papier auf EDV umgestellt werde, sie sei bisher noch nicht dazu gekommen, die Daten nachzutragen. Der Gutachter bohrt weiter, vieles lässt sich nachvollziehen, dennoch bleibt Frau Bs. Akte lückenhaft. Fieser notiert es. Nicht nur Bewohner und deren Pflegedokumentation stehen zur Begutachtung an, sondern die gesamte Organisation des Hauses. „Ich würde jetzt gern einmal sehen, wie Sie es organisiert haben, dass die Pflege durch Examinierte gewährleistet ist, auch an den Wochenenden", sagt Theis. Die Heimleiterin legt ihr die archivierten Dienstpläne vor. Die Prüferin fragt weiter, unter anderem nach den Verantwortlichkeiten, nach Fortbildungs- und Speiseplänen, Dekubitus- und Sturzprophylaxe, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Fallbesprechun- gen, Pflegevisiten und dem Konzept zur Sterbebegleitung. Nach eineinhalb Tagen ist die Arbeit der beiden MDK-Gutachter abgeschlossen - und die Einrichtungsleiterin erleichtert: „Seit Wochen standen wir hier unter Druck, weil wir wussten, dass der MDK irgendwann kommt", sagt sie und fügt hinzu: „Ich finde die Über- prüfungen gut. Sie bedeuten ja, dass jede Einrichtung unter den gleichen Bedingungen geprüft wird. Und wir müssen uns wirklich nicht verstecken." Ihre Einschätzung gibt ihr Wochen später recht. Das Pflegeheim erhielt die Pflegenote 1,3. HAZ100515VeronikaThomas
Pflegeprüfung in fünf Stufen In Niedersachsen hat der Medizinische Dienst der Kranken- und Pflegekassen nahezu alle 1.370 Pflege- heime überprüft - mit einer Durchschnittsnote von 2,1 erzielten sie ein passables Ergebnis. Auch fast 20 Prozent der ambulanten Pflegedienste wurden inzwischen überprüft - bis Ende Mai wird für sie die erste Durchschnittsnote vorliegen. Jeder Interessierte kann dann die Qualitätsberichte im Einzelnen im Internet einsehen; bislang stehen dort nur die Pflegeheime. Dennoch sei die Note wenig geeignet, ein Pflegeheim danach wirklich bewerten zu können, sagt Stefan Neumann, Pflegeexperte des Fachverlags Vincentz Network. Der Prüfkatalog für jede Einrichtung umfasst insgesamt 82 Fragen in fünf Rubriken. Im Qualitätsbereich 1, dem umfangreichsten des Verfahrens, sind zur Pflege und medizinischen Versorgung 35 Fragen aufgelistet. Der Qualitätsbereich 2, der Umgang mit demenzkranken Bewohnern, umfasst zehn Fragen. Im Qualitäts- bereich 3, der die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung bewerten soll, sind ebenso zehn Fragen auf- geführt. Der Qualitätsbereich 4 - Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft, Hygiene - wird mit neun Fragen be- handelt. Die Zufriedenheit der Bewohner im Qualitätsbereich 5 soll mithilfe von 13 Fragen festgestellt werden. Aus 64 Einzelposten (ohne die Befragung der Bewohner) wird die Gesamtnote ermittelt. Die Ergebnisse sind auf folgenden Internetseiten der Krankenkassen einsehbar: www.aok-Gesundheitsnavi.de (AOK), www.bkk-pflege.de (BKK) www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LKK, IKK), www.pflegelotse.de (Verband der Ersatzkassen, vdek) Pflegefachmann Neumann ist mit dem Prüfverfahren trotz aller Kritik zufrieden: „Das bringt einen enormen Qualitätsschub und forciert eine bessere Versorgung der Pflegeheimbewohner."Zwar gebe es Einrichtungen, die Noten zwischen 3,8 und 4,5 erhielten, doch die Mehrheit der Heime habe gut abgeschnitten. HAZ100515
Informationen - Buichtipps - Beratungstelefone
Buchtipps „Das Pflegegutachten", Pocketratgeber, Verbraucherzentrale NRW, 96 S., 4,90 Euro, erhältlich bei den Verbraucherzentralen, für zuzüglich zwei Euro Porto und Versand auch unter Tel.: 0211 - 380 95 55 oder per eMail: publikationen@vz-nrw.de Sabine Keller: „Ratgeber Pflege zu Hause", Stiftung Warentest, 19,90 €, www.test.de Rainer Reitzier: „Wenn Eltern Pflege brauchen". Humboldt, 12,90 € Christina Manthey: Die neue Pflegeversicherung", C.H. Beck, 6,80 € Ilse Biberti: „Hilfe, meine Eltern sind alt", Südwest Vlg., 12,95 € Beratungstelefone Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 01805 - 99 66 03 (14 Cent/Minute). Unabhängige Patientenberatung: 0800 - 011 77 22 (kostenfrei); Bund der Versicherten (privat) 04193 - 94 222
Mehr Geld für Pflegefälle - Seit Jahresbeginn gelten höhere Sätze / Einstufung dauert aber oft lange
Seit 1. Januar 1911 haben die etwa 1,4 Millionen Schwerkranken, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, ein bisschen mehr Geld zur Verfügung. Quer durch die drei Pflegestufen müssen die finanziell angeschlagenen Kassen jetzt monatlich 10 Euro mehr Pflegegeld überweisen - ein Tropfen auf den heißen Stein, wie Kritiker meinen. Bei vielen Patienten, die eine Neueinstufung oder höhere Pflegestufe brauchen, kommt momentan aber erst einmal null Euro Unterstützung an. Die Bearbeitung dringend benötigter Pflegegutachten schleppe sich häufig bis zu drei Monate lang hin, bemängelt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP). Die Folge: Betroffene Familien müssen so lange finanziell in Vorleistung gehen, bis ihr Antrag auf Neu- einstufung oder Umstufung eines Pflegebedürftigen „durch" ist. Wird entgegen anfänglicher Erwartungen keine Pflegestufe und damit kein Pflegegeld bewilligt, bleiben die Angehörigen in der Regel auf ihren Aus- gaben sitzen. Verzögerungen durch Mitarbeiter von Pflegekassen oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicher- ung (MDK) sollten auf keinen Fall klaglos hingenommen werden, sagt DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus. „Dies ist ein unhaltbarer Zustand." Pflegebedürftige seien in der Regel auf die rasche Unter- stützung der Kassen angewiesen. Grundsätzlich gilt: Versicherte haben einen Rechtsanspruch auf eine zügige Bearbeitung von Pflege- anträgen. Die Begutachtung der Pflegesituation sollte spätestens fünf Wochen nach Eintritt der Pflege- bedürftigkeit oder einer Änderung des Pflegebedarfs unter Dach und Fach sein, so die Patienten-Initiative DGVP. „Früher konnten Pflegekassen das halten wie sie lustig waren. Damit ist es seit der Pflegereform Mitte 2008 vorbei", erklärt Heike Nordmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Aus- reden wie der Verweis auf organisatorische oder personelle Engpässe sollen nicht länger gelten. In der Praxis hakt es trotzdem immer wieder. Von den Betroffenen ist oft viel Geduld gefragt. Was schwer fällt, wenn ein Mensch von einem Tag auf den anderen pflegebedürftig geworden ist und schnelle Entschei- dungen getroffen werden müssen, was beispielsweise die Anschaffung eines Pflegebetts, eines Rollstuhls oder die Unterbringung in der Kurzzeitpflege angeht. Im Gesetz steht lediglich, dass ein Pflegeantrag innerhalb von fünf Wochen abgeschlossen sein soll. Er muss es aber nicht. Wegen dieser schwammigen Vorgabe sind zeitliche Verzögerungen bei den Pflege- kassen offenbar keine Seltenheit. Die „eigentlich als Ausnahme hinzunehmende Überschreitung der fünf Wochen" sei eher zur Regel geworden, so auch die Erfahrungen von Pflegeexpertin Gudrun Matusch von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zum Hintergrund: Oftmals bessert sich der Zustand eines pflegebedürftig gewordenen Patienten nach der ersten Akutphase ein wenig. Erkennt die Pflegekasse sehr früh eine bestimmte Pflegestufe an, gilt diese dann erst mal als gesetzt. Deshalb scheuen einige Kassen offenbar vor allzu schnellen Entscheidungen und den damit verbundenen finanziellen Risiken zurück. Zieht sich eine Terminvereinbarung mit dem MDK-Gutachter oder die Auswertung der Pflegeexpertise über die gesetzlich vorgeschlagene Frist von fünf Wochen hinaus hin, sollten Betroffene „Dampf machen", empfiehlt Nordmann. Das heißt: Die zuständige Pflegekasse anrufen, auf schnelle Bearbeitung dringen und die Notlage schildern. Zieht sich eine Entscheidung weiter hin, können Betroffene erst nach sechs Monaten eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Tröstlich zu wissen: Pflegegeld wird immer ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt. Selbst bei stark verzögerter Bearbeitung können betroffene Familien damit rechnen, dass die Leistung noch rückwirkend gezahlt wird - wenn die Bewilligung durch ist. Dabei ist egal, ob es sich um eine Erst- oder Änderungs- einstufung handelt. „Diesen Familien geht damit wenigstens kein Geld verloren", so Nordmann. Wer zur Erleichterung der Pflegesituation daheim allerdings gleich ein Pflegebett oder andere Hilfsmittel anschafft, ohne die konkrete Einstufung durch die Kasse abzuwarten, handelt erst einmal auf eigene Rech- nung. Kommt eine Ablehnung, bleibt noch das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats ab Eingang des Schreibens. HAZapn100125BereitGräber
Weiter Erhöhungen absehbar
Seit Jahresbeginn 2011 bekommen Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, 10 Euro mehr Pflege- geld überwiesen. In der Pflegestufe 1 beträgt die monatlichen Leistung der Pflegekasse jetzt 225 Euro, in Stufe 2 gibt es 430 Euro. In Pflegestufe 3 erhalten Kranke neuerdings 685 Euro. Für 2012 sind weitere Erhöhungen geplant, ab 2015 sollen die Beträge alle drei Jahre angepasst werden. Wird die Pflege zu Hause nicht von einem Angehörigen, sondern von einem ambulanten Dienst erbracht, fließt ebenfalls in diesem Jahr mehr Geld. Die so genannten Pflegesachleistungen für Patienten mit Pflege- stufe I betragen jetzt 440 Euro (20 Euro mehr), in Stufe 2 sind es 1.040 Euro (plus 60 Euro) und in der dritten Stufe 1.510 Euro (40 Euro mehr). Die Pflegekasse übernimmt dabei entweder die festgelegten Anteile für Pflegesachleistungen zu Hause oder für teilstationäre Tages- und Nachtbetreuung. Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub verhindert oder muss der Schwerkranke vorüber- gehend in eine stationäre Kurzzeitpflege, trägt die Kasse die anfallenden Kosten bis zu 1.510 Euro. Die Stufe 3 bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand in Höhe von monatlich 1.918 Euro bleibt 2010 unverändert. Beispiele: Der Pflegebedürftige hat Krebs im Endstadium oder einen schweren Schlaganfall, weshalb er regelmäßig rund um die Uhr durch mehrere Pflegekräfte zeitgleich gepflegt werden muss. HAZ100125apn

Wenn der Pflege-TUV klingelt. Jörg Gehrke überwacht mit seinem Team die Qualität von Senioren- wohnanlagen. Foto: Heimprüfer Jörg Gehrke befragt zusammen mit Hauptprüferin Jaqueline Paul die 92- jährige Hertha Junge. “Wir merken, wenn der Ton zu den Bewohnern rüde und lieblos ist.”
Das Schreiben kommt morgens um acht aus dem Faxgerät in der Seniorenwohnanlage Neuwiedenthal und lässt dort den Stresspegel steigen: „Am heutigen Tag", steht da zu lesen, „findet durch Gutachter eine Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes gemäß Paragraf 114 Sozialgesetzbuch statt." Es ist nicht der beste Tag für eine Kontrolle. Der 70er-Jahre-Bau im Hamburger Süden wird saniert, und das Personal braucht viel Kraft, um Baulärm und Staub zu bändigen. 60 Minuten später stehen Prüfer Jörg Gehrke und sein Team vor der Tür. Manche Heime sparen am Essen „Wir achten auf jedes Detail", sagt der 40-Jährige. „Wenn wir etwa bei einem Bewohner im Vergleich zum Pflegebeginn einen deutlichen Gewichtsabfall feststellen, dann versuchen wir die Ursache im Gespräch oder anhand der Akten herauszufinden." Gehrke kennt Heime, in denen die Bewohner nicht ausreichend zu trinken bekamen oder die Ernährung schlecht war. Auch der Umgang der Mitarbeiter mit den Bewohnern wird beobachtet. „Wir merken, wenn der Ton zu den Bewohnern rüde und lieblos ist." Mit einem umfangreichen Fragenkatalog im Gepäck klopft das Team an Zimmertür der 92-jährigen Hertha Junge. Gerade ist sie vom Singen alter Volkslieder aus dem Aufenthaltsraum zurückgekommen und bester Laune. 40 Minuten bleiben Gehrke gemeinsam mit Hauptprüferin Jaqueline Paul fürs Gespräch, man redet auch Plattdeutsch. „Bitte heben Sie doch mal ihre Arme", sagt Frau Paul und notiert: „Eingeschränkt bewe- gungsfähig". Nächste Frage: „Können Sie noch allein auf die Toilette gehen?" Der Körper wird nach Druckgeschwüren untersucht. Sie können darauf hindeuten, dass druckentlastende Maßnahmen unterblieben sind, erläutert Frau Paul. Bei Frau Junge ist alles in Ordnung. Die alte Dame ist voller Vorfreude. Gleich wird die Rettungshundestaffel des Roten Kreuzes zu Besuch in die Wohnanlage kommen. Hertha Junge kann dann das warme, weiche Fell der Tiere unter den Händen spüren. „Das Gespräch mit den Bewohnern ist besonders wichtig", sagt Gehrke. Seine offizelle Bezeichnung heißt TQM-Auditor, es steht für Total Quality Management. Er hat eine entsprechende Weiterbildung nach den Kriterien der Internationalen Organisation für Normung (ISO) gemacht. 31 Gutachter umfasst Gehrkes Pflegeteam der Hamburger Zentrale des Medizinischen Dienstes der Kran- kenkassen (MDK). Sie haben regelmäßig mehr als 1.500 Pflegeheime und ambulante Dienste in Hamburg und Schleswig-Holstein zu kontrollieren. Der MDK liefert Gutachten an die Pflegekassen und gibt Empfehlungen. Inzwischen hat der MDK noch mehr zu tun bekommen. Alten- und Pflegeheime sollen jährlich unange- meldet überprüft und benotet werden. Laut Gesetz müssen bis Ende 2010 alle Einrichtungen kontrolliert worden sein. Bereits in diesem Herbst werden die ersten Benotungen im Internet stehen. Bei schlechten Noten droht Vertragskündigung Schlecht benoteten Heimen oder Diensten drohen damit nicht nur wie bisher Auflagen und Folgeüber- prüfungen, sondern auch öffentliche Aufmerksamkeit. Der erste Besuch ist kostenlos, eine Nachprüfung kostet das Heim 4.500 Euro. Im Extremfall, auch das hat Gehrke mehrfach erlebt, können Pflegekassen den Versorgungsauftrag kündigen. Dann müssen die Bewohner in andere Heime umziehen. Zum Teil finden Prü- fungen gemeinsam mit der Heimaufsicht statt. Sie ist für bauliche Fragen und die Hygiene zuständig und untersteht den Ländern. Gleich am Morgen hat sich Gehrkes Team die Liste mit den Namen aller 82 Heim- bewohner vorlegen lassen. Jeder zehnte wird zur „Inaugenscheinnahme" ausgewählt, darunter auch Demenzkranke und Bettlägerige. Das Prüfteam kontrolliert nach mehr als 100 Kriterien, schaut in den Speise- raum, in die Küche, prüft Pflegedokumente, Gewichtsdaten der Bewohner, Essensgewohnheiten, Medika- mentenausgabe, das Verfallsdatum der Arzneien, das Unterhaltungsprogramm. Neben den Singveranstal- tungen gibt es für die Bewohner in Neuwiedenthal unter anderem Gedächtnistraining, Kaffeeklatsch, Gym- nastikkurse und als eine Art Fitnessübung auch die Spielkonsole Nintendo Wii. „Ein 99-jähriger Bewohner war bis vor kurzem noch täglich mit dem Laptop im Internet", erzählt die Heimleiterin stolz. Gehrke hat andere Häuser gesehen: „Es kam schon vor, dass im Behandlungsraum Spritzen auf dem Boden lagen oder dass das Verfallsdatum der Medikamente längst überschritten war." Manchmal gibt es anonyme Anzeigen gegen solche Heime. Dann wird Gehrkes Team in Marsch gesetzt. Mittags trifft man sich mit der Pflegeleitung im Besprechungsraum ganz oben im Haus. Im Hintergrund ver- vielfältigen die mitgebrachten Tischkopierer surrend Teile der Pflegeakten. Das Material wird mitgenommen und später ausgewertet. Acht Stunden - dann ist für die Pflegekräfte der „Spuk" vorbei. Gravierende Mängel haben die Prüfer nicht gefunden, dennoch geben ihre Mienen nicht zu erkennen, wie das Heim abgeschnitten hat. „Bis das Gutachten auf dem Tisch der Heimleiterin liegt, werden zwei bis drei Wochen vergehen", sagt Jörg Gehrke. HA090710DieterWeirauch

Pflegebedürftige bewerten künftig ihre Pfleger
Es ist ein neues Gesetz, das mehr als 40.000 Hamburger unmittelbar betrifft: So viele pflegebedürftige Menschen leben in der Stadt, bedingt durch Alter, Krankheit, Verletzungen oder Behinderungen. Jetzt ver- abschiedete die Bürgerschaft neue Regelungen für die Betreuung, die nicht wie zuvor nur für Heime gelten, sondern auch das wachsende Angebot ambulanter Pflegedienste einschließen, die beispielsweise Menschen zu Hause oder in Wohngemeinschaften pflegen. Damit schöpft Hamburg - drei Jahre nach der Föderalis- musreform - seine Selbstbestimmung als Bundesland aus, was laut Senat „veränderten Bedürfnissen" ge- recht werde. Kernpunkte sind ein Anspruch auf Beratung für Kunden und ihre Angehörigen sowie eine Kontrolle der Pflegeleistung, auch mittels Befragungen der Pflegebedürftigen. Die Ergebnisse müssen regelmäßig ver- öffentlicht werden. Verbindlich ist nun auch der - bisher offenbar nicht selbstverständliche - Grundsatz, dass Anbieter vor Vertragsabschluss in „verständlicher Form" über Konditionen informieren müssen. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) sprach von einem „Meilenstein für mehr Selbstbestimmung." Die SPD begrüßte das Gesetz als „längst überfälligen Schritt in Richtung mehr Verbraucherschutz und Transparenz",betonte jedoch, das Problem der Branche, etwa Personalmangel, bleibe ungelöst. Laut Arbeitsagentur sind derzeit in Hamburg 545 Stellen in der Pflegebranche frei, weitere 487 Aus- bildungsplätze seien verfügbar. Zudem sei die Zahl der Beschäftigten in diesem Sektor im September dieses Jahres auf 79.800 angestiegen, im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Anstieg um 6,3 Prozent. Rolf Steil, Chef der Arbeitsagentur, wirbt um Interessenten: „Mehr als 4.800 Betriebe in der Stadt sorgen für feste Beschäf- tigungsverhältnisse und sichere Einkommen." 2009 seien 287 Arbeitslose zu Pflegeassistenten, 25 Alten- pflegern weitergebildet worden. Diese Qualifikationen sind auf dem Arbeitsmarkt begehrt: Die Vorgabe, dass mindestens jeder zweite Mit- arbeiter eines Pflegeanbieters eine Fachkraft sein muss, bleibt im Hamburger Gesetz bisher erhalten. Nach Ansicht des SPD-Sozialexperten Dirk Kienscherf seien aus diesem Grund geplante Einsparungen im Sozial- bereich nicht vertretbar: „Letztlich laufen Senator Wersichs Sparpläne darauf hinaus, dass die letzten Träger im Pflegebereich, die noch Tariflöhne zahlen, derart unter Druck geraten, dass sie aufgeben oder untertarif- lich zahlen müssten." Die konkrete Umsetzung des Gesetzes wird allerdings von Verordnungen bestimmt, die erst noch be- schlossen werden sollen. SPD-Politiker Kienscherf verwies darauf, dass sich dann erst die Qualität des Gesetzes zeige. „Wir als Opposition werden sehr genau darauf achten, wie Details umgesetzt werden." Das betreffe neben der Fachkraftquote auch Art und Umfang der geplanten Überprüfungen sowie die Form der Veröffentlichungen der von Pflegebedürftigen abgegebenen Bewertungen. HA091211PhilipVolkmannSchluck
„Ich mache immer alles selbst“ Was bei dem Begutachtungsverfahren für die Pflegestufe nicht gesagt werden sollte
Als Ulla F. nach einem leichten Schlaganfall im Krankenhaus liegt, stellt sich die Frage: Wie geht es danach zu Hause weiter? Allein wird sie vermutlich nicht mehr zurechtkommen. Die 86-Jährige ist schwerbehindert, sie hat eine künstliche Hüfte, zwei künstliche Kniegelenke und leidet an Alters- schwäche. Ihre Tochter wohnt für eine tägliche Betreuung zu weit weg, und einen Pflegedienst kann sie sich auf Dauer nicht leisten. So beschließt sie, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflege- versicherung zu stellen. Um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllt sind, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieser erstellt bei einem vorher angekündigten Hausbesuch» ein „Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit". Auf dieser Basis entscheidet die Pflegekasse dann über den Antrag. Die Pflegeversicherung deckt aber nicht alles ab, was wünschenswert wäre. Oft gebe es das Missver- ständnis, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung finanziert wird; sagt Bernhard Fleer vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen in Essen. Sein Rat lautet daher: „Orientieren Sie sich, was an Leistungen in der Pflegeversicherung möglich ist." Wie Fleer rät auch Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen. Dadurch werde den Antragstellern bewusst: „Welche Tätig- keiten fallen wie oft an, und wie lange dauern sie?" Es sollte mindestens einen Tag, am besten aber 14 Tage lang geführt werden und sei eine wertvolle Hilfe beim Gespräch mit dem Gut- achter. „Für den MDK zählt vor allem die Körperpflege", erläutert die Referentin für Pflegedienstleistungen. Der Gutachter ermittele zum Beispiel, welche Hilfe der Pflegebedürftige beim Waschen oder Anziehen braucht. Eine zweite wichtige Rolle spielt die Mobilität. So lasse sich der Gutachter etwa vom Pflegebedürftigen zeigen, wo dieser sich wäscht, erklärt Fleer. Dies gebe gleichzeitig Auskunft darüber, wie gut sich der Be- troffene in seiner Wohnung zurechtfindet - wie viel sogenannte Alltagskompetenz er also noch hat. Auch ob Begleitung beim Verlassen der Wohnung für einen Arztbesuch nötig ist, sollte ermittelt werden. Nicht rele- vant ist laut Nordmann dagegen, ob jemand beim täglichen Spaziergang Begleitung braucht. Drittes entscheidendes Thema im Bereich „Grundpflege" ist schließlich die Ernährung: Kann sich der Betrof- fene die Nahrung nicht zubereiten und allein zu sich nehmen, spricht das für Hilfebedarf. „Um die Pflegestufe eins zu erhalten, geht der Gesetzgeber von einem Mindestpflegebedarf von 90 Minuten täglich aus", sagt Nordmann. Für die drei Punkte der Grundpflege müssten dann minimal 46 Minuten angesetzt sein. Bei wem das der Fall ist, der erreiche wahrscheinlich auch die insgesamt erforderlichen 90 Minuten und bekomme Unter- stützung. Auf den weniger bedeutsamen Aspekt Hilfe im Haushalt - also etwa Einkaufen - könnten dann 44 Minuten entfallen. Auf die leichte Schulter sollte die Begutachtung niemand nehmen. „Die Bedingungen sind hart", sagt Christiane Schiller von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Bonn. Schließlich gehe es um die sorgfältige Vergabe von Steuergeldern. Deshalb sei es sinnvoll, den Pflege- bedürftigen nicht alleinzulassen. „Wenn eine Person des Vertrauens dabei ist, fühlt sich derjenige, der „untersucht" wird, wohler, außerdem kann man besser nachhaken", sagt Schiller. Denn in diesem Moment zählt jedes Wort. „Wenn die pflegebedürftige Person dauernd sagt, „Ich mache immer alles selbst", dann ist das natürlich nicht so günstig", warnt auch Schiller. Sie rät dringend dazu, ehrlich zu bleiben und nichts herunterzuspielen, aber auch nicht zu übertreiben. Ein anwesender Angehöriger könne eingreifen und auch ein unangenehmes, weil zum Beispiel intimes Thema wie Inkontinenz als Problem benennen. Auch ein bereits tätiger Pflegedienst könne dem Gutachter wertvolle Hinweise geben und sollte daher hinzugezogen werden. Wenn aber trotz aller Bemühungen einige Zeit später wie bei Ulla F. ein ablehnender Bescheid der Pflege- kasse ins Haus flattert, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser sollte anhand des Gutach- tens begründet werden. „Oft gibt es nachher doch eine Zusage", lautet Schillers Erfahrung. NOZ090514dpa Literatur: Verbraucherzentrale NRW: Das Pflegegutachten, ISBN: 978-3-938-17480-7, - 4,90 Euro.
Niedersachsen: 256.000 brauchen Pflege - Zwei Drittel werden zu Hause betreut
256.100 Menschen in Niedersachsen sind pflegebedürftig. Das geht aus einem jetzt vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN) vorgelegten Ländervergleich hervor. Diesen Zahlen aus dem Jahr 2009 zufolge handelt es sich bei den Pflegebedürftigen zu etwa zwei Dritteln um Frauen. 68 Prozent der Hilfsbedürftigen in Niedersachsen wurden laut LSKN zu Hause gepflegt, zwei Drittel davon allein durch Angehörige. In 25 Prozent der Fälle wurde ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen. Nach Angaben der Statistiker nahm die Zahl der in Heimen versorgten Pflegebedürftigen in Niedersachsen von 2007 bis 2009 um 5,7 Prozent zu. Bei den im häuslichen Bereich betreuten Hilfsbedürftigen gab es eine Steigerung um sieben Prozent. Um 12,8 Prozent kletterte so gar die Zahl der Personen, die ambulante Pfle- ge in Anspruch nahmen. NOZ110423hab
Pflegeberufe: Jetzt reicht Hauptschule
Künftig reicht der Hauptschulabschluss für die Ausbildung als Kranken- oder Altenpfleger. Damit können nun alle Schüler mit zehnjähriger Schulausbildung direkt in die Ausbildung einsteigen. Das entsprechende Gesetz wurde jetzt vom Bundesrat gebilligt. Wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste in Berlin mitteilt, soll die Neuregelung unmittelbar nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, voraussichtlich Mitte August. NOZ090718tmn

Pflegeheime werden im Internet bewertet - Datenbank informiert bundesweit über Alteneinrichtungen
Wie wohl fühlen sich Senioren in einem Heim? Welche besonderen Angebote gibt es für sie, wie selbstständig können sie agieren, und wie werden sie als Persönlichkeiten respektiert? Diese und andere Kriterien rund um die Lebensqualität in Alten- und Pflegeheimen der Region Hannover sind im Intenet auf einen Blick abrufbar. Gestern ist ein Online-Heimverzeichnis an den Start gegangen, das bis zum Sommer nächsten Jahres zu einem bundesweiten Informationsforum über Alteneinrichtungen ausgebaut werden soll. 75 der insgesamt 160 Heime in der Region Hannover waren bereits in der Modellphase dabei - und 67 von ihnen wurden als „verbraucherfreundlich" eingestuft. Verantwortlich für das auch wissenschaftlich be- gleitete Projekt, an dem die Heime freiwillig teilnehmen, ist der Verein BIVA, die bundesweite Interessen- vertretung der Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten. „Wir möchten alle Heime motivieren mitzu- machen", sagt Geschäftsführerin Katrin Markus. Ehrenamtliche Gutachter haben in den vergangenen Mona- ten insgesamt 100 Heime in den Modellregionen Hannover und Berlin/Brandenburg besucht. Der Veröffent- lichung der Daten müssen die Einrichtungen zustimmen. Ins Netz gestellt würden nur die Häuser, die an- hand eines Kriterienkatalogs mit positivem Ergebnis begutachtet wurden, sagt Markus. Heime, die nicht bestanden haben, könnten sich erneut bewerten lassen. Im Internet finden sich aus der Region Hannover derzeit nur 28 „verbraucherfreundliche" Heime statt der begutachteten 67. Die Datenbank sei im Aufbau, heißt es bei der BIVA. Eine aussagekräftige Gesamtüber- sicht ist darum noch licht möglich. Die hannoverschen Heime, die an dem Modellprojekt teilgenommnen haben, sehen in einem positiven Abschneiden einen Wettbewerbsvorteil. Wir haben auch mitgemacht, weil wir Wert auf eine objektive Beurteilung legen", sagt Monika Stadtmüller, Heimleiterin bei der Henrietten- stiftung, die mit allen sieben Häusern dabei war. Nur das Stiftungsheim in der Fischerstraße habe kein positives Ergebnis erzielt. Es habe doch herausgestellt, dass die Betreuung der Wachkoma-Patienten nicht mit der standardisierten Kriterienliste vereinbar sei, sagt Stadtmüller. Wolfgang Strotmann, städtischer Fachbereichsleiter Senioren, befürwortet das Internetprojekt. Bisher seien nur zwei der sechs Heime in städtischer Trägerschaft begutachtet worden, obwohl alle angemeldet worden seien. So wurden das Alten- zentrum Eichenpark und das Pflegezentrum Herta- Meyer-Haus als „verbraucherfreundlich" eingestuft. Strotmann betrachtet die BIVA-Erhebung, die vom „Wohlfühlfaktor" ausgehe, als „sinnvolle Ergänzung" zu den bereits angelaufenen Ranglisten zur Qualität der Pflege. Der Gesetzgeber verpflichtet Heimbetreiber dazu, Pflegestandards bewerten zu lassen.. HAZ090219JulianeKaune Infos: www.heimverzeichnis.de.
TV-Bericht: Zu gute Noten bei Pflege-TÜV Die umstrittenen Benotungen von Altenpflegeheimen geraten erneut in die Kritik
Trotz nachgewiesener Pflegemängel würden zu gute Noten vergeben, bemängelt einem Bericht des ARD- Magazins „Report Mainz" zufolge der saarländische Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Geschäftsführer Jochen Messer sprach von einer „dramatischen Situation". Es bestehe dringender Hand- lungsbedarf, damit sich Pflegebedürftige und Angehörige auf die Benotungen verlassen könnten. Seit dem 1. Juli wurden den Angaben zufolge im Saarland neun Pflegeheime nach den Kriterien des Pflege- TÜV geprüft. Die schlechteste Einrichtung bekam noch die Note 3,1. „Und das ist eine Einrichtung, bei der die Pflegekassen und die Heimaufsicht die Schließung betreiben, weil die Gefährdung der Bewohner nach- gewiesen wurde", sagte Messer. Auch in Rheinland-Pfalz gebe es solche Fälle, hieß es weiter. Dort sei ein Heim mit 2,8 benotet worden, obwohl der MDK die Versorgung der Senioren „für nicht sichergestellt hält". Beim Pflege-TÜV können schlechte Werte durch gute Noten in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Bewertet werden die Kriterien Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit Demenzkranken, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene. Aus insgesamt 64 Kriterien wird die Gesamtnote gebildet. Zusätzlich gibt es eine Note aus der Befragung eines Teils der Bewohner. Ziel ist die bundesweite Vergleichbarkeit aller geprüften Heime. HA091006epd

Durchgefallen! Noten sollen Transparenz bei Pflegeeinrichtungen schaffen - jetzt sehen sie selbst auf dem Prüfstand
Die Niedersachsen können sich sehen lassen: Im Zwischenzeugnis steht die Note 2,1. Die Baden- Württemberger schneiden zwar besser ab und präsentieren sich mit 1,3 wieder mal als Einserkandidat. Aber die Niedersachsen haben die Hamburger abgehängt, die gerade einmal die Note 3,2 erreichten. Worum geht's? Nicht ums Aufsagen von Gedichten, auch nicht um das Lösen komplizierter Rechen- aufgaben. Benotet wird die Qualität der Pflegeeinrichtungen; seit Dezember sind erste Zensuren im Internet nachlesbar. Eigentlich sollte dies eine gute Nachricht sein. Doch es gibt niemanden, der die neuen Trans- parenzregeln über den grünen Klee lobt. Im Gegenteil. Die Zeit des Feierns war sehr kurz. Bei der Verabschiedung der Pflegereform 2008 galt die verpflichtende Veröffentlichung der neuen Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) als Durch- bruch. Es schien, als könnte die Suche nach einem guten Heim, einem guten ambulanten Pflegedienst auf dem unüberschaubaren Markt mit bundesweit 24.000 Einrichtungen leichter werden; schließlich versprechen Noten zwischen Eins und Fünf klare Orientierung. Die Hoffnung schwand, als es konkret wurde. Erst protestierten die Sozialministerinnen in Rheinland-Pfalz und Bayern gegen die Bewertungsregeln und drohten mit Blockade. Dann zogen immer mehr Einrichtungen vor Gericht, um sich gegen die Veröffent- lichungspflicht zu wehren. Hunderte Klagen sind anhängig; einige Einrichtungen konnten bereits einen vor- läufigen Sieg verbuchen - so auch in Niedersachsen. Anders erging es einem Pflegeheim in Bochum: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erklärte den Pflege-TÜV und die Veröffentlichung grundsätzlich für rechtens. Dennoch ist längst klar, dass der Pflege-TÜV selbst auf den Prüfstand gehört. „Dass ambulante Dienste im Schnitt schlechter abschneiden als Pflegeheime, liegt nur daran, dass dort Kuschelkriterien fehlen", kritisiert die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz. Pflegeexperten wie Claus Fussek bemängeln, dass das wichtigste Qualitätskriterium, eine gute qualifizierte Personalausstattung, in der Bewertung zu kurz kommt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe beklagt, dass die Prüfung nur eine Momentaufnahme sei. Auch der MDK und die Pflegekassen fordern Nachbesserung. Es dürfe nicht sein, dass eine schlechte medizinische Versorgung in der Gesamtnote durch einen in Großbuchstaben geschriebenen Speiseplan ausgeglichen wer- den kann. Spätestens am Jahresende, wenn alle Einrichtungen einmal gecheckt sind, steht eine General- revision an. Dabei wird es um die grundlegende Frage gehen, die längst beantwortet sein müsste: Was ist gute Pflege? Im Einigungspapier über Noten und Unternoten räumten die Verhandlungspartner - Pflegekassen bis Ein- richtüngsträger - ein, dass sie dies nicht wüssten. Die Transparenzvereinbarung bekam den Stempel „vorläufig", weil „es derzeit keine pflegewissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über valide Indikatoren der Ergebnis- und Lebensqualität der pflegerischen Versorgung in Deutschland gibt." Nähere Auskunft erhofft man sich im Herbst von den Pflegewissenschaftlern der Universität Bielefeld. Im Auftrag des Familien- und Gesundheitsministeriums werden dort Instrumente erprobt, mit denen Ergebnis- qualität in Pflegeheimen beurteilt werden kann - sozusagen das Handwerkszeug für ein Handwerk, das seit einem Jahr praktiziert wird. Ein weiterer Expertenbericht liegt bereits auf dem Tisch des Bundesgesundheitsministers und wartet darauf, umgesetzt zu werden. Vor gut einem Jahr empfahl ein eigens eingesetzter Beirat mit Nachdruck, die Bewertung von Pflegebedürftigkeit grundlegend zu korrigieren. Nicht die Pflegezeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit sollte Maßstab sein. Nicht zuletzt: Auch das Benotungssystem selbst wird durch eine unabhängige Einrichtung wissen- schaftlich ausgewertet. Das Ergebnis soll erst in einem Jahr vorliegen. Was auch immer folgt - die Pflege- kassen sind bescheiden geworden. Man hofft, zumindest ein Element der vermeintlichen Transparenz- offensive retten zu können: „Noten kennt jeder aus seiner eigenen Erfahrung. Jeder weiß, was eine Eins oder eine Fünf bedeutet." HAZ100515GabiStief
Kritik an den Noten für Pflegeheime
Wie aussagekräftig sind die Benotungen für Alten- und Pflegeheime und ambulante Dienste? Seit Ende 2009 werden sie öffentlich mit Noten von sehr gut bis mangelhaft bewertet, geprüft und beurteilt vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Bisher liegt der Durchschnitt der veröffentlichten Gesamtnoten nahe zwei, viel zu gut, sagen Kritiker. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer nannte das Projekt „reine Volksverdummung". Jürgen Brüggemann, Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege beim Medizinischen Dienst des Spitzenver- bands der Krankenkassen (MDS) betont dagegen: „Wir halten die Pflegenoten für einen Riesenschritt im Sinne des Verbraucherschutzes." Heike Nordmann, Leiterin Wohnen und Pflege in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, überzeugt das nicht. „Weder die Gesamtnote noch die Teilnoten der Qualitätsbereiche sind wirklich aussagefähig", urteilt sie in der „Apotheken Umschau". Kritik kommt auch aus der Wissen- schaft: „Die Kriterien sind nicht empirisch fundiert", sagt Gabriele Meyer, Professorin für Klinische Pflege- forschung an der Uni Witten-Herdecke. Wichtige und weniger wichtige Kriterien würden gleichrangig behandelt. HA100218
Neues Heimgesetz in Hamburg soll Qualität der Pflege verbessern
Der Hamburger Senat hat den Entwurf für ein landeseigenes Heimgesetz beschlossen. „Wir wollen die Qualität, die Transparenz und den Verbraucherschutz in Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf eine neue Grundlage stellen", sagte Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU). Der Gesetzentwurf, den die Bürgerschaft jetzt beraten wird, enthält Mindestanforderungen für Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften zum Bei- spiel für Menschen mit Demenz, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen. Das sind die zentralen Inhalte: - Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie Angehörige erhalten einen Rechtsanspruch auf eine un- abhängige Beratung. - Alle Einrichtungen müssen vor Vertragsschluss in verständlicher Form über Art, Umfang, Preise und Gren- zen ihres Angebots informieren. Die Einrichtungen müssen ihre Nutzer oder Bewohner regelmäßig zu ihrer Zufriedenheit befragen und die Ergebnisse veröffentlichen. Auch die Heimaufsicht muss ihre Prüfergebnisse veröffentlichen. - Die Fachkraftquote muss 50 Prozent betragen. Heime sollen jährlich, Wohngemeinschaften anlassbezogen und per Stichprobe kontrolliert werden. Der Gesetzentwurf war zwei Monate lang unter anderem mit Senioren- und Behindertenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und der Hamburgischen Pflegegesellschaft diskutiert worden. Dabei konnte unter anderem durchgesetzt werden, dass Beschwerden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beschwerde- führers von Beratungsstellen an die Aufsichtsbehörde weitergegeben werden dürfen. HA090826pum

Caritas-Anwalt: „Eigenes Bild machen statt auf Pflege-TÜV setzen“
Die Qualität von Pflegeeinrichtungen steht bundesweit auf dem Prüfstand. Allerdings erreicht der derzeiti- ge Prüfkatalog nicht das Ziel des Gesetzgebers, die Qualität der stationären und ambulanten Pflege offenzulegen und für die Bürger vergleichbar zu machen. Das kritisieren Fachanwälte der Caritas aus dem ganzen Bundesgebiet - und fordern deshalb eine Überarbeitung des „Pflege-TÜVs“. Der Darmstädter Fach- anwalt Jörn Bachem macht im Gespräch mit Radio Vatikan deutlich, warum auch die neuen Transparenz- berichte, mit denen der Gesetzgeber seit Ende letzten Jahres versucht, neben einem Katalog von Standard- leistungen auch die Lebens- und Ergebnisqualität von Pflegeeinrichtungen zu überprüfen, noch nicht der Weisheit letzter Schluss sind: „Man muss sich vor Augen führen, dass der so genannte Pflege-TÜV ungefähr eineinhalb Jahre vor der letzten Bundestagswahl beschlossen wurde. Natürlich auch, um öffentlichkeitswirksame Erfolge zu ver- melden. Aber in Fachkreisen war immer klar, und das wissen die Pflegeeinrichtungsverbände genauso wie die Kranken- und Pflegekassen, dass es eindeutige Indikatoren, also Kriterien, um die Lebens- und Ergebnisqualität zu messen, bisher noch nicht gibt. Was macht gutes Leben in Pflegeeinrichtungen aus? Das muss erst noch wissenschaftlich erforscht werden. Dass diese Messungen bisher nicht wirklich gelingen, zeigt sich zum Beispiel in den gravierenden Unterschieden in der Herangehensweise in den unterschied- lichen Bundesländern. Da die Bereitstellung von aussagekräftigen Prüfberichten unter diesen Voraussetzungen noch einiges an Zeit und wissenschaftlicher Aufarbeitung bedürfe, appelliert Bachem an die Betroffenen, verstärkt nicht nur auf aus- gestellte Notenspiegel, sondern die eigenen Einschätzungen zu setzen: „Zuerst einmal muss man sich klar werden: Was brauche ich? Oder was brauchen beispielsweise meine Eltern? Was ist ihnen wichtig? Ist es ihnen zum Beispiel wichtig, dass sie ins Freie kommen? Gibt es einen Garten? Gibt es zum Beispiel auch ehrenamtliches Personal, das dafür Sorge trägt, dass auch diejenigen in den Garten kommen, die nicht mehr mobil sind? Ganz wichtig ist beim Lesen der Pflegenoten auch, auf die Einzel- bewertungen zu achten und diese kritisch zu hinterfragen. Wenn mich eine 5 irritiert, macht es Sinn, in die Einrichtung zu gehen und die Pflegedienstleitung darauf anzusprechen, wo die Bewertung herkommt. Außer- dem sind klare Ansagen darüber nötig, was genau von einem Heim erwartet wird. Man muss konkret anfragen, wie diese Erwartungen erfüllt werden können. Und der Einsatz von Ehrenamtlichen ist dabei für mich ein ganz wesentliches Kriterium.“ rv100316vp
Klagen gegen Pflege-TÜV Sozialgerichte urteilen unterschiedlich - Anwaltverein hält alle Qualitätsberichte für nichtig
Wer pflegt gut, wer schlecht? Der sogenannte Pflege-TÜV soll bei der Wahl des richtigen Heims Orientie- rung bieten. Doch seit der Veröffentlichung der ersten Testberichte vor gut drei Monaten ist das Bewer- tungssystem selbst in die Kritik geraten. Bei den Sozialgerichten häufen sich die Klagen. 200 Heimbetreiber wehren sich mittlerweile gegen die Veröffentlichungspflicht - zum Teil mit Erfolg. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor Chaos. „Es besteht die Gefahr, dass alle bisher durchgeführten Qualitätsprüfungen nichtig sind", sagt Ronald Richter, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), zuständig für die Prüfung, bangt um die Glaubwürdigkeit des Noten- systems und plädiert für eine Verschärfung der Vorgaben. Mehr Transparenz versprach die Große Koalition, als sie 2008 mit der Pflegereform die Einführung eines Notensystems für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen auf den Weg brachte. Einzelne der Trans- parenzregeln, nach denen die Heime mit Schulnoten zwischen „eins" und „fünf" beurteilt werden, seien absurd, kritisiert Anwalt Ronald Richter. So müssten die Prüfer beispielsweise die Frage beantworten, ob die Portionsteller den Bedürfnissen der Bewohner entsprächen. Weitaus umstrittener ist bei Pflegeexperten jedoch das Zustandekommen der Gesamtnote. 64 Einzelnoten werden in vier „Fächern" - Pflegequalität, Umgang mit Demenzkranken, soziale Betreuung und Wohnqualität - vergeben, ohne gesonderte Gewich- tung. Kritiker bemän- geln, dass im Einzelfall die Gesamtnote „gut" lauten kann, obwohl die medizinische Pflege „mangelhaft" ist. Die Gerichte bewerten den Pflege-TÜV bislang sehr unterschiedlich. 30 Entscheidungen über Eilanträge liegen nach Angaben des Anwaltvereins bereits vor. So gab das Sozialgericht in Münster einem Heim- betreiber recht, der Wettbewerbsnachteile durch die Note „fünf" fürchtete. Die Veröffentlichung wurde ge- stoppt. Sozialrichter in Regensburg wiesen dagegen eine ähnliche Klage zurück und verwiesen darauf, dass das Internet - „mangels Relevanz" - nicht als Sanktion zu werten sei. Während das Landessozialgericht Sachsen nichts gegen die Veröffentlichung der Noten einzuwenden hat, äußerte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verfassungsrechtliche Bedenken. „Elternunterhalt überfordert" Die demografische Entwicklung eröffnet auch Juristen neue Geschäftsbereiche. Bei den rechtlichen Fragen, die Senioren beträfen, gehe es häufig um sehr existenzielle Probleme, heißt es bei der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Themen wie Patientenverfügung, Pflege, Sterbehilfe und Elternunterhalt spielten in der täglichen Praxis der Sozialrechtler eine immer größere Rolle. Erstmals veran- staltet der Verein aus diesem Anlass heute in Berlin einen „Deutschen Seniorenrechtstag". Änderungsbedarf sieht der DAV unter anderem beim gesetzlich geregelten Elternunterhalt. Nur wenigen sei bislang bekannt, dass Kinder ihren Eltern Unterhalt schuldeten, sagte die Rechtsanwältin Gudrun Doering-Striening im Vorfeld der Veranstaltung. „Die meisten erfahren es erst, wenn ihre Eltern in ein Heim kommen und sie vom Sozialamt aufgefordert werden, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar- zulegen." Die Praxis zeige, dass das Gesetz nicht mehr den realen Lebensverhältnissen entspreche. Viele seien mit dem Unterhaltsanspruch finanziell überfordert. Die Ermittlung der Unterstützungsleistung sei sehr aufwendig, und die Verwaltungskosten seien sehr hoch. HAZ100416GabiStief
Pflege-Test: Ab Mai 2009 gibt es Noten für alle Heime in Hamburg – Qualitätsprüfung: 82 Fragen von Hygiene bis zum Essen. Ergebnisse werden ab Herbst veröffentlicht. 153 stationäre und 346 ambulante Pflegedienste sollen bewertet werden
Sie schwärmen aus, prüfen unangekündigt Heime und ambulante Pflegedienste, sprechen mit Bewohnern und Patienten, schauen in Medizinschränke und Dokumentation. Anschließend bewerten die Pflege-Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die 499 Hamburger Anbieter nach dem Schulnoten- Prinzip: von „sehr gut" bis „mangelhaft". Nach der Veröffentlichung im Internet kann das den Pflegebedürftigen und Angehörigen die Auswahl einer geeigneten Einrichtung erleichtern. „Endlich bekommen wir ein klares Bild von der Pflegesituation, denn der MDK geht überall hin", sagt der Landesbeauftragte Uwe Clasen vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA). Und Dirk Kienscherf, Pflege-Experte der Hamburger SPD, meint: „Jetzt müssen sich Heime und ambulante Dienste dem Qualitätswettbewerb stellen. Damit besteht die Hoffnung, dass Einrich- tungen minderer Qualität vom Markt verschwinden oder sich anpassen." Die Pflegeeinrichtungen werden mit unterschiedlichen Fragekatalogen bewertet. Heime müssen 82 Fragen zu den Bereichen Pflege und medizinische Versorgung, zum Umgang mit Demenzkranken, zu sozialer Be- treuung sowie zu Hauswirtschaft und Hygiene beantworten. So wollen die Prüfer wissen, ob Kompressions- strümpfe sachgerecht angelegt und verordnete Medikamente verabreicht werden, wie das Wohlbefinden von Demenzkranken ermittelt wird und wie Speisen und Getränke dargereicht werden. Ambulanten Diens- ten werden 49 Fragen zu Pflege und medizinischer Betreuung, Dienstleitung und Organisation gestellt - etwa ob individuelle Wünsche zu Körperpflege, Essen und Getränken wie vereinbart berücksichtigt werden, ob ärztliche Verordnungen ausgeführt werden, und ob die Pflegedienstmitarbeiter regelmäßig Ersthilfe- Schulungen erhalten. Im stationären und ambulanten Bereich werden die einzelnen Kriterien auf einer Skala von eins bis zehn bewertet. Daraus werden die Gesamtnoten errechnet und mit Zensuren ergänzt, die von Heimbewohnern und Patienten vergeben werden. Der MDK-Nord sieht eine Menge Arbeit auf sich zukom- men. „Wir nehmen seit Jahren Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten vor", sagt Martin Schünemann, Abteilungsleiter Pflegeversicherung. „Neu sind aber die Veröffentlichungen und die Anzahl der Einrichtungen, die wir überprüfen müssen." Bis Ende 2010 sollen in Hamburg 153 Heime und 346 ambulanten Pflegedienste geprüft und bewertet werden. Um die Benotungen vornehmen zu können, hat der MDK-Nord seine elf Mitarbeiter um 25 Kollegen aufgestockt. „Die Noten sind ein erster Schritt in Richtung Transparenz", sagt Karin Kell, Fachbereichsleiterin für Pflege beim Diakonischen Werk. „Gerade in Hamburg, wo viele Pflegedienste und Heime nah erreichbar sind, suchen die Menschen nach Entscheidungshilfen." Zustimmung kommt von vielen Seiten: „Wir haben lange für eine Bewertung im Pflegebereich gekämpft und freuen uns, dass es endlich so weit ist", sagt Marianne Paszeitis vom Landesseniorenbeirat. Und Ursula Kölschbach, Chefin des Pflegedienstes Kölschbach-Weiss, sagt: „Wir haben keine Angst vor einer Benotung. Das ist doch ein positives Feedback für gute Pflege- einrichtungen." Zahlen zur Pflege in Hamburg In Hamburg leben rund 41.400 pflegebedürftige Menschen. 13.100 von ihnen sind In Alten- und Pflege- heimen untergebracht, die restlichen 28.300 Menschen leben in Wohnungen. Für die Betreuung von Pflege- bedürftigen gibt es 116 betreute Wohnanlagen mit mehr als 10.000 Wohnungen, 153 Alten- und Pflege- heime mit rund 16.000 Plätzen und 346 ambulante Pflegedienste, die Betroffene zu Hause versorgen. Darüber hinaus gibt es 15 Tages-Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 300 Plätzen. Die Pflegebedürftigen werden von etwa 9.000 Pflegekräften versorgt - davon arbeiten rund 4.300 im stationären und 4.700 im ambulanten Bereich. Fast 800.000 Hamburger sind über 45 Jahre alt und damit in einem Alter, in dem das Thema Angehörigen-Pflege ins Blickfeld rückt. HA090311FriederikeUlrich
Nur Heime in Ostdeutschland sind billiger - In Niedersachsen kostet Pflegeplatz 2.493 Euro
Wer in Niedersachsen auf Heimpflege angewiesen ist, muss deutlich weniger zahlen als in allen anderen westdeutschen Bundesländern. Nach einem Ländervergleich des Statistischen Bundesamts kostete Ende 2007 ein Heimplatz in der Pflegestufe III, einschließlich Unterkunft und Verpflegung, im Bundesdurchschnitt monatlich 2.766 Euro. In Niedersachsen lag der Preis dagegen bei 2.493 Euro; nur in ostdeutschen Einrichtungen fällt die Vergütung geringer aus. Spitzenreiter in der Tabelle sind Nordrhein-Westfalen (3.131 Euro) und Hamburg (3.040 Euro). In der Pflegeklasse II betrug die Vergütung 2.341 Euro, in der Pflege- klasse I durchschnittlich 1.915 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt - bundesweit einheitlich - in der Pflegestufe III 1.470 Euro, sodass der Eigenanteil der Bewohner im Bundesdurchschnitt bei rund 1.300 Euro liegt. Hinzukommt häufig noch ein Beitrag für Investitionsaufwendungen, den die Heime verlangen. Diese Pauschale schlägt laut Berechnungen der Betriebskrankenkassen zusätzlich mit durchschnittlich 367 Euro im Monat zu Buche. Auch bei der Trägerstruktur nimmt Niedersachsen eine Sonderrolle ein. Der Anteil der Privatunternehmen bei der stationären Versorgung liegt bei 59 Prozent, während bundesweit die meisten Heime von frei- gemeinnützigen Trägern betrieben werden. Insgesamt arbeiteten laut Statistischem Bundesamt Ende 2007 574.000 Beschäftigte in 11.000 Einrichtungen - jeder Zweite in Teilzeit. Die unterdurchschnittlichen Heimentgelte in Niedersachsen sorgen seit Längerem für Unmut in der Branche. Beklagt wird ein restriktives Vorgehen der Pflegekassen, die die Preise genehmigen müssen. Die Kassen reagierten und bieten seit Kurzem ei

Kinder zahlen für die Eltern.Wenn die Rente nicht reicht, bitten Pflegeheime die Angehörigen zur Kasse. Teure Altenpflege: Bevor der Staat mit Sozialhilfe einspringt, müssen die Kinder zahlen.
Der Brief war zwei Seiten lang, höflich im Ton, aber bestimmt in der Sache. Anita Möller fiel aus allen Wolken. 24.000 Euro forderte das Sozialamt für die Pflegekosten ihrer Eltern. Seit Jahren lebten Mutter und Vater nun schon in einem Pflegeheim. Damals, als der Umzug ins Heim anstand, musste alles ganz schnell gehen. Die nahe Lage war entscheidend, auf den Preis hat Anita Möller nicht so genau geschaut. Das Sozialamt, so meinte die nette Heimleiterin, werde schon helfen, falls das Geld nicht reiche. Es reichte nicht. Die Rente des Vaters und der Zuschuss der Pflegeversicherung langten vorn und hinten nicht. Das Sozialamt zahlte bis zu jenem Tag, als die Behörde die Zeit fand, die aufgelaufenen Rechnungen aufzulisten und bei den Kindern, Tochter und Sohn, anzufragen, wie es um ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse steht. Rechtlich ist dies nicht zu beanstanden. Kinder haften für die Heimkosten ihrer Eltern. Den sogenannten Elternunterhalt regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Auch moralisch ist die Unterstützung gut begründet, so lange man innerfamiliäre Solidarität als einen Wert begreift, der gegenseitige finanzielle Hilfe einschließt. Dennoch wächst sich die Zahlungspflicht zu einem brisanten Thema aus. Anlass sind nicht nur steigende Heimpreise, die trotz Pflegekassenbeitrag eine wachsende Zahl an Be- wohnern überfordern. 2007 kostete ein Pflegeheimplatz in der höchsten Pflegestufe nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts bereits 2.700 Euro im Monat. Im Schnitt. Rechnungen von 3.000 Euro, von denen rund 1.500 Euro selbst bezahlt werden müssen, sind keine Ausnahme. Mehr als jeder dritte Heimbewohner ist bereits auf Sozialhilfe angewiesen. Immer mehr Kinder müssen einspringen - Söhne und Töchter, die häufig selbst kurz vor der Rente stehen oder gezwungen sind, stärker privat vorzusorgen als früher. Welche Belastung ist zumutbar? Monatelang haben Anita Möller und ihr Bruder versucht, sich mit dem Sozialamt zu einigen; Wochen ver- strichen, bevor die Behörde auf ihre Schreiben reagierte. „Bei vielen, die zu uns kommen, füllt der Schriftver- kehr bereits mehrere Aktenordner", berichtet die hannoversche Fachanwältin Kirsten Reimers. „Die meisten haben eine Odyssee hinter sich." Das Problem sei, so meinen Juristen und Betroffene, dass es keine klaren Regeln und keine abschließenden gesetzlichen Vorgaben gibt. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) seit 2002 mehrere Grundsatzurteile gesprochen, doch die rechtliche Lage bleibt unübersichtlich. 2006 entschied der BGH, dass der Elternunterhalt nicht die „gewählte Lebensstellung" der Kinder gefähr- den dürfe. Was dies im Einzelfall bedeutet, ist eine hochkomplexe Rechenaufgabe mit vielen Unbekannten. Beim Einkommen gilt ein Nettoverdienst bis zur Grenze von 1.400 Euro als unantastbar. Jeder Euro zusätz- lich kann zu 50 Prozent vom Sozialamt zur Begleichung der Pflegekosten eingefordert werden. Doch was ist mit dem Ersparten oder dem vermieteten Eigenheim, das den Lebensstandard im Alter sichern sollte? Bei der Berechnung des „Notgroschens", der nicht für den Elternunterhalt zur Verfügung steht, werden fünf Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens seit Berufseinstieg zuzüglich einer vierprozentigen Verzinsung als ange- messene Altersvorsorge hochgerechnet. Was sinnvoll klingt, kann paradoxe Folgen haben. So auch im Fall von Anita Möller. Die 65-Jährige, die mittleweile eine Rente von 670 Euro bezieht, hat eine typische Frauenberufskarriere. Als die Kinder zur Welt kamen, setzte sie aus. Später arbeitete sie in Teilzeit, bevor sie schließlich die Arbeitszeit erneut reduzierte, um ihre Eltern zu pflegen. Ihr Durchschnittsverdienst wurde mit 1.650 brutto berechnet. Der Bruder kam als Beamter auf mehr als das Doppelte - und erzielte damit auf der Basis der Berechnungsvorgaben des BGH einen um 100.000 Euro höheren Freibetrag als die Tochter. Ist das gerecht? „Eine strikte Umsetzung des Urteils des BGH wäre fatal gewesen", sagt die Juristin Reimers, die für die Familie Möller die Verhandlungen mit dem Sozialamt übernahm. Angesichts der geringen Rente wäre ein höherer Freibetrag nötig gewesen. Am Ende einigte man sich auf einen außergerichtlichen Vergleich. Die Nachforderung von 24.000 Euro schrumpfte auf 12.000 Euro. Kirsten Reimers hätte gern ein Urteil erstritten, damit es nicht anderen so ergeht wie ihren Mandanten. Aber Anita Möller und ihr Bruder wollten die Akte gern schließen. Nicht alle geben sich mit kleinen Erfolgen zufrieden. Seit Monaten werben die Verfasser einer Petition an den Bundestag um Mitstreiter und „für klare Gesetze und Gerechtigkeit". Auch sie beklagen, dass es keine verbindliche Berechnungsmethode gebe. Das Vorgehen der Sozialämter sei sehr unterschiedlich, der Verwal- tungsaufwand enorm. 90 Prozent würden nach Aussagen von Fachanwälten den Elternunterhalt zu hoch ansetzen. Bereits vor Jahren stritt der Deutsche Juristinnenbund über Konsequenzen und eine mögliche Abschaffung des Unterhalts zulasten der öffentlichen Kassen. Am Ende empfahl man, das Thema „nur sehr behutsam anzugehen". Den Petitionsverfasser ist eins wichtig: „Jeder sollte wissen, mit welchem Betrag er im Fall der Heimbedürftigkeit der Eltern rechnen muss." HAZ090218GabiStief
Neues Urteil: Pflege ist „Naturalunterhalt"
Wenn erwachsene Kinder den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern sichern müssen, können sie diese Pflicht auch durch Dienstleistungen statt durch Geldzahlungen erfüllen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das jetzt veröffentlicht wurde Az.: 14 UF 134/09. Im entschiedenen Fall ging es um eine pflegebedürftige 95-Jährige, die in einem Seniorenheim für betreu- tes Wohnen lebt. Das Sozialamt forderte von ihrer Tochter, einen Teil der Heimkosten zu übernehmen, nämlich 105,81 Euro pro Monat. Vor dem OLG hatte die Behörde damit aber keinen Erfolg. Der 5. Senat für Familiensachen entschied, dass die Mutter ihre Unterhaltspflicht bereits umfassend durch „Naturalleistungen" erfülle: Die Mutter werde beim betreuten Wohnen zwar morgens und abends von Pflegekräften versorgt; ansonsten betreue aber die Tochter täglich für mehrere Stunden die erblindete und demente Frau. Ohne diese Hilfe wäre die 95-Jährige auf stationäre Vollzeitpflege angewiesen, was die öffentlichen Kassen wesentlich mehr belasten würde. Zudem wäre es laut Urteil eine „unbillige Härte", wenn die Tochter noch mit zusätzlichen Geldzahlungen belastet würde, obwohl sie durch ihre Betreuungsarbeit bereits „in einem weit über das geschuldete Maß hinaus" ihre Unterhaltspflichten erfülle. Eine mögliche Revision beim Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu. Das Sozialamt kann gegen diese Entscheidung aber eine „Nichtzulassungsbeschwerde" einlegen. HAZ100125stg
Pflege wird besser honoriert - Durch Reform noch weitere 20.000 Euro steuerfrei
Geschwister, Freunde und andere Mitglieder der Steuerklassen II und III können etwas mehr steuerfrei bekommen, wenn sie den Verstorbenen kostenlos gepflegt haben. Außer dem persönlichen Freibetrag dieser Erben sind in solchen Fällen mit der Reform noch weitere 20.000 Euro steuerfrei. Bisher blieben nur zusätzliche 5.200 Euro von der Steuer verschont, wenn die Pflege kosten- los oder nur gering vergütet war. Bedingung: „Das Zugewendete ist als angemessenes Entgelt anzusehen", darf also nicht unverhältnis- mäßig hoch sein (was den Schluss zuließe, nicht allein die Pflegetätigkeit solle entgolten werden). Tipp: Die Stiftung Warentest hält in ihrem neuen Ratgeber „Vererben und Erben" noch folgenden Tipp bereit: Damit derjenige, der Sie pflegt, den Freibetrag bekommt, müssen Sie möglichst im Testament festlegen, wie die Pflegeleistung angerechnet werden soll. Sie können sich zum Beispiel daran orientieren, wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung für Pflegedienste zählt. So viel müsste die Finanzverwaltung pro Pflegemonat auch akzeptieren. In der höchsten Pflegestufe III können mehr als 17.600 Euro im Jahr zusammenkommen. Rein rechnerisch wird zuerst die Pflegeleistung aus dem Nachlass vergütet. Nur das restliche Erbe wird dann unter den gesetzlichen Erben verteilt. Wer seinen Angehörigen gepflegt hat, kann nach dem neuen Erbschaftsteuergesetz von einem höheren Freibetrag ausgehen. NOZ090324wam
Neues Erbrecht belohnt Pflegende
Anfang kommenden Jahres tritt die Reform des Erbrechts in Kraft. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, haben dann bei der Aufteilung des Erbes Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für ihre Fürsorge. Zudem ist es künftig schwieriger, einen Angehörigen, dem ein Pflichtteil zusteht, per Testament gänzlich zu enterben. Auf die Änderungen weist die Zeitschrift „Test" hin. Der finanzielle Ausgleich für eine Pflegeleistung wird künftig vor der Aufteilung des Erbes dem pflegenden Angehörigen zugeschlagen. Bislang bekommen beispielsweise Sohn und Tochter jeweils die Hälfte des Ver- mögens, wenn ihre alleinstehende Mutter ohne andere Regelungen im Testament stirbt. Falls die Tochter ihre Mutter gepflegt hat, erhält sie nun künftig bei einem Erbe von 100.000 Euro zunächst 20.000 Euro für die Pflegeleistung. Nur die verbleibenden 80.000 Euro werden aufgeteilt. Insgesamt erhält damit die Tochter 60.000 Euro und der Sohn 40.000. Angehörige, denen zumindest ein Pflichtteil des Erbes zusteht, können bislang nur bei „ehrlosem, unsittlichem Lebenswandel" gänzlich enterbt werden. Künftig ist der Entzug zulässig, wenn der Erbe zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde. Zudem darf der Pflichtteil entzogen werden, wenn der Angehörige dem Erblasser, seinem Lebenspartner oder seinen Kindern nach dem Leben getrachtet hat. Bei der Berechnung des Pflichtteils zählen Schenkungen der letzten zehn Jahre mit. Künftig werden aber nur noch Schenkungen im ersten Jahr vor dem Erbfall voll angerechnet. NOZ091114
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Private Pflegezusatzversicherung - Verbraucherzentrale bietet kostenlosen Vergleich an
Rund 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit pflegebedürftig. Viele werden dabei zu Hause von Angehörigen oder Pflegediensten versorgt. Wer Unterstützung bei der Pflege oder Versorgung braucht, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Häufig können die laufenden Kosten für eine Pflegekraft oder einen Platz im Pflegeheim vom Pflegebedürftigen nicht gezahlt werden. Familienangehörige können dann verpflichtet werden, für den Restbetrag aufzukommen. Der Abschluss einer Pflegezusatz- versicherung kann dann sinnvoll sein, um die Lücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten zu schließen. Finanzielle Notlagen im Pflegefall können so vermieden werden. Bei der Pflegezusatzversicherung wird zwischen Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung unter- schieden. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur entstandene Kosten, wenn professionelles Pflege- personal eingesetzt wurde. Die Pflegetagegeldversicherung gewährt den vereinbarten Tagessatz bei Fest- stellung der entsprechenden Pflegestufe. Der Pflegebedürftige ist dabei völlig frei in der Verwendung des Pflegetagesgeldes. Kostenloser Service für Verbraucher* Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet Interessierten www.vzniedersachsen.de einen kostenlosen EDV-gestützten Vergleich zur privaten Pflegezusatzversicherung an. Verbraucher erhalten damit einen Über- blick über Kosten und Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung und können besser bewerten, ob und wann eine Pflegekosten- oder eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll ist. Ein Fragebogen kann heruntergeladen und ausgefüllt an info@vzniedersachsen.de gemailt werden. Der Fragebogen ist auch in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich. Adressen und Öffnungszeiten in Osnabrück: Die kosten- lose Info-Mappe gibt es in der Verbraucherberatung, Große Str. 67, während der Öffnungszeiten montags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, dienstags von 10 bis 13 Uhr. Pflegemappe informiert Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege* Weitere Informationen und Hinweise rund um das Thema "Häusliche Pflege" bietet die Mappe "Pflege - transparent – Informationen für Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege" der Verbraucherzentrale. Sie erläutert, wer Anspruch auf Leistungen hat und was bei der Antragstellung zu beachten ist und erklärt, was zu bedenken ist, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegeperson erfolgen soll. Ferner gibt sie Tipps, welche Pflegehilfsmittel im eigenen Heim die Pflege erleichtern und welche Leistungen für Pflegepersonen bestehen. Checklisten bieten einen schnellen Überblick und helfen bei den wichtigen Entscheidungen. Die kostenlose Info-Mappe gibt es in allen Beratungsstellen. *Projektförderung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. 0904

Deutschlandweit einmaliges Angebot. Qualifikation zum Palliativpfleger und Palliativmediziner so nur in Osnabrück möglich. Foto von links: Das Team für qualifizierte Hospiz- und Palliativarbeit: Reinhold Kassing, Ulrich Barlag, Kirsten Frankenberg, Maria Lindemann, Winfried Hardinghaus, Kerstin Moldenhauer, Hansjörg Hermes, Bernhard Greitemann und Hartmut Remmers.
Ein in dieser Form einmaliges Qualifikationsangebot hat das Institut für Gesundheit und Bildung Osnabrück (IFGB) jetzt vorgestellt. Ärzte, Pfleger, Sozialarbeiter, aber auch in der Palliativversorgung ehrenamtlich Tätige können sich hier zum Palliativmedizinier oder Palliativpfleger weiterbilden. Dieses interdisziplinäre Angebot hat das IFGB in Zusammenarbeit mit dem Hospiz- und Palliativstützpunkt Osnabrück, dem Bildungszentrum St. Hildegard, der Akademie des Klinikums Osnabrück GmbH und der Uni- versität Osnabrück aus der Taufe gehoben. Im Klinikum Osnabrück informierten sich nun die infrage kommenden Berufsgruppen über die Weiterbildung, die im Mai 2009 beginnt und über ein knappes Jahr laufen wird. Der Leiter der Niedersächsischen Koordi- nierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliatiwersorgung, Winfried Hardinghaus, wies auf den besonderen Status des Angebots hin. „Das IFGB ist der einzige Bildungsanbieter in Deutschland, bei dem Ärzte, Pflegende, Ehrenamtliche, Seelsorger und Angehörige psycho- sozialer Berufe gemeinsam den Um- gang mit Palliativpatienten erlernen." Das Angebot sei von langjährig erfahrenen Praktikern aus der Region entwickelt worden, die sich in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Hospiz- und Palliativstützpunktes zusammengefunden haben. Bernhard Greitemann, erster Vorsitzender des IFGB, hob die besondere Bedeutung der Weiterbildung für das Institut hervor: „Die Bevölkerung wird immer älter, sodass der Bedarf an palliativer Versorgung stetig steigt." Deshalb sei das Thema Palliativmedizin für die Mitgliedseinrichtungen sehr wichtig. „Wir bieten mit der Weiterbildung ein Paradebeispiel für interdisziplinäre Zusammenarbeit", so Greitemann. Der Erste Kreisrat Reinhold Kassing freute sich über das neue Angebot im Osnabrücker Land: „Damit bauen wir unsere regionalen Kompetenzen bei der Versorgung mit Schwerkranken und Sterbenden weiter aus." Mit der Fortbildungsmaßnahme sei ein weiterer Leuchtturm für die gesamte Region entstanden. Der Geschäftsführer des Klinikums Osnabrück und Vorstandsmitglied, Hansjörg Hermes, dankte der Ge- schäftsführerin des IFGB Kirsten Frankenberg, der Leiterin der Akademie des Klinikums, Kerstin Moldenhauer, und dem Leiter des Bildungszentrums St. Hildegard, Ulrich Barlag: „Die große Kooperationsbereitschaft der drei Bildungsanbieter macht dieses innovative Qualifizierungsangebot möglich." Anmeldungen für die Weiter- bildung sind noch möglich beim Institut für Gesundheit und Bildung Osnabrück e.V.; Kontakt unter Telefon 05424/220-100. NOZ090224
Forschung: „Intelligentes Zuhause" für Demenzkranke
In nicht allzu ferner Zukunft könnten innovative Sensor-Systeme Demenzkranken den Alltag erleichtem. Die von britischen Forschern entwickelte Technik registriert Bewegungen und Tätigkeiten eines Patienten und gibt verbale Hilfestellungen. So erinnert das System etwa daran, den Wasserhahn zuzudrehen oder den Herd auszuschalten. Außerdem kann es Lichtschalter oder Haushaltsgeräte auch direkt ansteuern und an- oder abschalten. Zwei Testsysteme dieses „intelligenten" Zuhauses funktionieren bereits seit mehr als einem Jahr erfolgreich in zwei Londoner Pflegeheimen. HA090305wsa
Die Haushaltshilfe darf auch pflegen
Legaler Weg für Kräfte aus Osteuropa ist frei Ausländische Haushaltshilfen dürfen auch bei der häuslichen Pflege unterstützen.
Zehntausende Frauen aus Osteuropa kümmern sich in deutschen Familien um Pflegebedürftige. Die Helfe- rinnen aus Polen, Tschechien oder Ungarn sind angesichts immenser Pflegekosten oft die einzig bezahlbare Entlastung für erschöpfte Angehörige, die Schwerkranke rund um die Uhr zu Hause versorgen wollen. Das Geschäft mit der Vermittlung ausländischer Hilfskräfte boomt, vor allem im Internet. Doch so manche Agentur arbeitet am Rand der Legalität. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich über die Agentur für Arbeit eine Hilfe aus dem Ausland in den Haushalt holen. Seit dem 24. Dezember 2009 dürfen legal beschäftigte Polinnen oder Tschechinnen jetzt auch einfache „pflegerische Alltagshilfe" leisten. So etwas hatte der Gesetzgeber bisher nicht erlaubt. Die Frauen konnten seit 2005 offiziell nur als Haushaltshilfe angestellt werden. Die Pflege von Patienten war ihnen ausdrücklich verboten - was. in der Praxis häufig zur rechtlichen Gratwanderung wurde. Was gehört noch zur Hausarbeit, und wo beginnt die Pflege? Das ist nun besser geklärt. Jetzt dürfen die Helferinnen aus Osteuropa nicht nur Essen kochen, sondern den Kranken auch damit füttern. Muss der Pflegebedürftige zur Toilette, dürfen sie ihn auch offiziell dabei unterstützen. Bis vor Kurzem hätte ihm nur ein Angehöriger oder ein Profi, vom ambulanten Pflegedienst dabei helfen dürfen. Der Gesetzgeber erlaubt jetzt alles, wofür keine Ausbildung nötig ist. Dazu gehört das An- und Ausziehen der Pflegebedürftigen, die Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, beim Waschen, Baden, Duschen, Kämmen, bei der Haut-, Mund- oder Nagelpflege. Auch zur Hand gehen beim Rasieren oder bei der Zahn- pflege sind nun legal möglich. „Die Änderung ist allerdings noch nicht so publik", erklärt Beate Raabe von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn. Weiterhin tabu bleiben Arbeiten der Behand- lungspflege wie Verband wechseln, Spritzen geben oder Medikamente reichen. Das muss ausgebildetem Fachpersonal überlassen werden. Die Kosten dafür trägt die Pflegerespektive die Krankenkasse. Wichtig: Die Bezahlung ist nicht frei aushandelbar. Die Osteuropäerin muss nach Tarif bezahlt werden. Die Bruttolöhne liegen derzeit zwischen 1.099 und 1.353 Euro. Dazu kommen Sozialabgaben, beispielsweise für die Krankenversicherung. Man sollte Zusatzkosten von 20 bis 30 Prozent einkalkulieren. Als Arbeitszeit gilt die 38,5-Stunden-Woche sowie ein Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen. Mehrleistung muss als Überstunden bezahlt werden. Werden Unterkunft und Verpflegung gestellt, dürfen gut 380 Euro vom Bruttolohn abgezogen werden. Außerdem hilft der Fiskus mit. Das sozialversicherungspflichtige Engagieren einer osteuropäischen Haushaltshilfe gilt als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung. Aus- gaben bis maximal 4.000 Euro können in die Steuer gepackt werden. Um diesen Betrag sinkt die Steuerlast. Günstiger als deutsche Pflegedienste komme die offizielle Vermittlung durch die Arbeitsagentur allemal, sagen Fachleute. Bei einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung könnten sich die Kosten schnell auf bis zu 5.000 Euro summieren. Der Weg über die ZAV ist in Deutschland der einzig gesicherte Weg, an eine legale Haushaltshilfe zu kommen. Zwar gibt es auch Vermittler, die ganz offen übers Internet ihre Dienste anbieten. Doch Modelle, wonach eine Hilfe in ihrer Heimat angestellt ist und nur monatsweise nach Deutschland entsandt wird, sind rechtlich sehr umstritten und könnten als Schwarzarbeit ausgelegt werden. Auf dünnem Eis bewegt sich auch, wer sich eine ausländische Betreuerin ins Haus holt, die in Deutschland ein Gewerbe angemeldet hat. HAZap100503BerritGräber
So engagieren Sie eine legale Hilfe
Wer eine Haushaltshilfe aus Osteuropa offiziell in Vollzeit beschäftigen will, muss sich an seine örtliche Agentur für Arbeit wenden. Die Vermittlung von Kräften aus Polen, Tschechien, Ungarn, Bulgarien oder Rumänien läuft dann über die ZAV und ist kostenfrei. Eine ausländische Kraft kann bis zu drei Jahre legal angestellt werden. Vorher wird geprüft, ob es deutsche Bewerber für die Stelle gäbe. Das dauert in der Regel etwa sieben Wochen. Etwas schneller kann es gehen, wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst eine Hilfe finden und diese der Behörde melden. Wer eine illegale Hilfe aus der Schwarzarbeit herauslösen und offiziell anmelden will, kann sich ebenfalls an die Arbeitsagentur wenden, ohne unangenehme Nachfragen befürchten zu müssen. Informationen zur Vermittlung und zu den Kosten bieten die örtlichen Arbeitsagenturen sowie die Zentral- stelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn, Telefon 0228 – 713 14 14, eMail: zav.bonn.Haushaltshilfen@arbeitsagentur.de Hintergrundinformationen gibt es online unter www.arbeitsagentur.de (auf der Startseite „Bürgerinnen & Bürger" anklicken, dann „Arbeit und Beruf", dann „Vermittlung", schließlich „Haushaltshilfen"). HAZ100503ap
Marga reicht Salat, aber eine Polackin ist sie nicht
Pünktlich rollt der Kleinbus mit dem polnischen Kennzeichen auf den Garagenhof. Am Steuer des futuris- tisch anmutenden Wagens mit lang heruntergezogenen Fenstern sitzt ein junger Mann. Hinten, in der dritten Sitzreihe, das muss Marga - sein, mit dem blonden Pferdeschwanz. Sie sucht ihre Sachen zusammen, steigt aus und holt einmal tief Luft. Die anderen Frauen im Bus rufen ihr einen Abschiedsgruß zu. Sie sehen er- schöpft aus. Die Fahrt aus Kattowitz war lang, acht Stunden, aber noch sind sie nicht am Ziel. Es geht weiter nach Koblenz. Marga hat zwei schwere Gepäckstücke, die sie später auspackt: Kleidung für drei Monate, Fotos ihrer beiden Kinder, einer Tochter, die Abitur machen wird, während Marga in Frankfurt das alte Ehepaar pflegt, und eines Sohnes, der studiert. „Ich muss arbeiten", sagt Marga. Sie ist 50 Jahre alt, schlank und hoch- gewachsen und zieht ihre beiden Kinder als Witwe seit sieben Jahren allein groß. Seit vier Jahren arbeitet sie als polnische Pflegekraft in Deutschland, nach dem Modus „3,2", wie es im Vertrag heißt. Das heißt, sie ist drei Monate im Ausland und zwei daheim in Kattowitz, 46 Quadratmeter mit kleinem Balkon. Was im neuen Haushalt auf sie zukommt, Alter, Krankheitszustand, weiß sie nur andeutungsweise. „Ich bin Polin", sagt sie bei der Begrüßung, beugt sich zu den alten Leuten hinab und zieht Geschenke aus der Ta- sche, ein Kästchen mit Marzipan und ein Paar geräucherte oberschlesische Dauerwürste, die würzig riechen. Drei Monate lang wird Marga ihre Dreiwortsätze verbreiten, die Komposita umdrehen, wenn sie die „Suppe- tomate" auf den Tisch stellt. Ihr Ausruf: „Gemüse, gesuund" wird ins Familienvokabular eingehen und auch die Formulierung „Nein, ist!" auf die Frage beim Einkauf, ob sie Dosenmilch brauche. Die Katholikin wird den Papst zitieren, wenn es hoch hergeht bei der Pflege, und sagen: „Ich rufe Papa Benedikt an, habe Nummer." Sie wird immer dann, wenn sie nichts versteht, ihren Pferdeschwanz schwenken und sagen: „Ich bin Polin, ich habe 100 Stunden Deutsch." Aber sie wird auch zwei- bis dreimal in der Nacht aufstehen, dem Patienten Wasser und Schokolade rei- chen, ihn beruhigen und dann wach liegen und sich um ihre Kinder sorgen. Wird tagsüber die Wohnung putzen, den Patienten waschen. anziehen und mit dem Rollator ins Wohnzimmer bringen, wird kochen, die Tabletten viermal täglich nicht vergessen und pünktlich um zwölf Uhr das Essen auf den Tisch stellen: Suppetomate, Salat und ein Hauptgericht, dreimal Fleisch in der Woche, einmal Fisch und zweimal vege- tarisch. Mit Marga wird der Obstsalat zur Regel. Marga ist die erste Polin in diesem Haushalt, eine Garantie dafür, dass das Ehepaar nicht ins Heim muss. Für die alten Leute ist Marga ein Fremdkörper im Haus, an den sie sich gewöhnen müssen. Öfter als früher kommt der alte Mann auf seine Kriegsjahre zu sprechen. In seiner Erziehung war Polen nicht gut wegge- kommen. Jetzt ist eine Polin seine Rettung. Wenn er verwirrt ist, wird er sie als Polackin beschimpfen, und Marga wird sich empört wehren. Sie hasst dieses Wort. Beim Abschied werden alle weinen, das alte Ehepaar, weil es sich an Margas Fürsorglichkeit gewöhnt hat, und Marga, weil sie Herz hat und doch noch nicht heim nach Kattowitz fahren kann. Ihr Kühlschrank ist kaputtgegangen, ihr Sohn hat in den Semesterferien keinen Job gefunden. In solchen Augenblicken werden die Falten um den Mund scharf. Ihre nächste Station ist Köln. „Keln", sagt sie, „Haus mit Garten, ich schneide Gras, nur eine alte Dame, das ist wie Ferien." Diesmal fährt sie mit dem Zug. FAZ09084Martina Dreisbach
Bezahlbare Pflege zu Hause: 24 Stunden Pflege für 1.500 Euro
Caritas und Privatfirmen vermitteln in Niedersachsen legal Polinnen
Die Nachfrage ist groß, das bisherige Angebot hat seine Tücken: Wer in Deutschland für einen pflegebe- dürftigen Angehörigen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sucht, kann diese oft nicht bezahlen - oder greift auf rechtlich nicht abgesicherte Helferinnen aus Polen zurück. Etliche Tausend Schwarzarbeiterinnen und Schein- selbstständige aus dem Nachbarland tummeln sich auf dem wachsenden Markt. In der etablierten Pflege- branche wurden die Frauen, die für Billiglohn arbeiten, bisher kritisch beäugt. Nun holt erstmals ein nieder- sächsischer Wohlfahrtsverband selbst Hilfskräfte aus Osteuropa in die Haushalte. Der Caritas-Landes- verband Oldenburg bietet von Mai an Familien einen Vermittlungsdienst an. „Wir wollen die polnischen Haushaltshilfen aus der rechtlichen Grauzone holen", sagt Altenpflegereferent Manfred Bockhorst. Erprobt worden ist das Modell seit zwei Jahren bei der Caritas im westfälischen Paderborn. Mit der EU- weiten Erleichterung der Arbeitsmöglichkeiten osteuropäischer Mitglieder steht es von Mai an allen offen; auch die Caritas in Hildesheim denkt an eine Übernahme. Bockhorst betont, dass es bei der geplanten Zu- sammenarbeit mit dem Partnerverband in Polen nicht um eine Konkurrenz zu bisherigen eigenen Angeboten geht, sondern um eine Erweiterung. „Die Caritas mit ihrem ambulanten Dienst kommt weiter ins Haus, etwa für Injektionen", sagt der Pflegereferent. „Zusätzlich stellt die Familie eine Frau aus Polen ein, die in einem eigenen Zimmer im Haus lebt und beispielsweise beim Waschen hilft." Dies geschehe sozialversichert zum Gastgewerbe-Tarif; die Kosten beliefen sich einschließlich Essen und Unterkunft auf etwa 1.800 Euro im Monat. Gegen eine geringe Gebühr übernehme die Caritas gern die Abrechnung. Der katholische Verband will die Helferinnen durch Sprachkurse und regelmäßige Treffen mit Landsleuten aus der Isolation holen. Auch legt er Wert darauf, Polinnnen durch das für sie finanziell attraktive Angebot nicht ihren Familien zu entreißen. Wenn Frauen zu Hause selbst Kinder betreuen müssten, kämen sie nicht in Betracht. Private Anbieter sehen das weniger eng. „Bei uns wechseln sich in der Regel zwei Frauen aus Polen im Dreimonatsrhythmus ab", sagt Diplom-Kaufmann Oskar Majzner.„Sie freunden sich in der Zeit mit den Pflege- bedürftigen an, gucken mit ihnen Fernsehen, lesen vor oder gehen spazieren." Der 28-Jährige vermittelt seit einem halben Jahr in Osnabrück über eine polnische Partnerfirma Pflege- helferinnen in Familien, ab etwa 1.500 Euro im Monat. Rund 1.000 Euro davon kämen bei der - umfassend versicherten - Helferin an, die jede Woche von Majzners Mutter besucht werde. Über Isolation oder 24- Stunden-Bereitschaft habe sich bisher keine beschwert. Die Gewerkschaft ver.di indes fürchtet Lohndumping. Das gilt vor allem ab Mai. Dann bietet Majzner seine Dienste in großem Stil sogar Pflegeheimen an. HAZ110301GabrieleSchulte

Opas neuer Zivi. Schon bald sollen dienende Roboter wie „Care-O-bot 3" helfen, die wachsende Personalnot in der Pflege zu lindern. Ein Kongress in Duisburg führte vor, was Ingenieure möglich machen - und wovor es Ethikern graut
Fotos oben: „Care-O-bot 3" im Praxistest: Mit dem Greifarm hat er einen Wasserbecher auf sein Tablett gestellt rechts. Dann versorgt er damit einen Pflegeheimbewohner links. Der Roboter surrt herbei, dann sagt er mit blecherner Stimme: „Hallo, ich bin Care-O-bot 3, ich werde Ihnen etwas zu trinken bringen." Er dreht sich um, rollt zum Tisch mit den Getränken, fährt vorn seinen Greif- arm aus und auf seiner Rückseite ein Tablett. Die metallenen Finger umfassen eine Wasserflasche und stellen sie aufs Tablett. Dann rollt der Roboter wieder heran. „Hier ist Ihr Getränk", sagt er, „bitte bedienen Sie sich." Birgit Graf nimmt das Wasser und sagt „Danke schön". Die Diplom-Informatikerin ist so etwas wie die Mutter des „Care-O-bot 3". Seit über zehn Jahren entwickelt sie solche Maschinen am Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung. Auf dem Markt ist „Care-O-bot 3" noch nicht. „Wir brauchen noch eine Sicherheitsrichtlinie", sagt Birgit Graf. Doch das sei kein Problem. Heute ist mal wieder eine gute Gele- genheit zu zeigen, dass „Care-O-bot 3" lebt. An diesem grauen Novembertag sind in Duisburg Produktentwickler, Soziologen und Philosophen zusam- mengekommen. “Assistenz im Alter: Bedarfsorientierte Technikentwicklung" heißt der Titel ihrer Fachtagung. Draußen vor der Fensterfront wirbelt der Herbstwind das letzte braune Laub von den Bäumen - es wirkt wie eine Metapher für das Thema: Bereits jeder vierte Deutsche ist über 60 Jahre alt, im Jahr 2050 wird es schon jeder dritte sein. Heute sind 2,25 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, 2050 wird sich diese Zahl auf 4,4 Millionen erhöhen, schätzen Experten. Immer mehr Alte, gepflegt von immer weniger Jungen. Schon im Jahr 2030 werden eine halbe Million Pflegekräfte fehlen. Und die geplante Aussetzung der Wehr- und damit auch der Zivildienstpflicht wird das Problem noch erheblich verschärfen. Ein Soziologe von der Duisburger Uni sagt, dass Roboter etwas gegen den Pflegenotstand ausrichten können. Deshalb gebe es ein Projekt von Forschern und Roboter-Herstellern, der Bund fördert es mit einer Million Euro. Ziel des Projekts sei die Weiterentwicklung des Care-O-bot 3“ sowie des iPhonegesteuerten Transportfahrzeugs „Casero", das schwere Lasten durch Altenheim-Flure schleppen soll. Zunächst haben die Forscher akribisch untersucht, was eine Pflegekraft alles leisten muss. Sie waren bei der Frühschicht dabei, bei der Mittel- und der Spätschicht. „Es ist toll zu sehen, was da abgeht", sagt ein eu- phorischer Wissenschaftler, der sein Geld mit der Entwicklung von Roboter-Systemen für die Pflege verdient. Die Forscher haben aus der Arbeit der Pflegekräfte unterschiedliche Szenarien abgeleitet: Getränke-Sze- nario, Transport-Szenario, Interaktions-Szenario, Informations-Szenario. Alles, was eine Pflegekraft kann, soll ein Roboter auch können. Theoretisch. Das Tablett ist zugleich ein Bedienfeld wie auf dem iPhone Während einer Kaffeepause lässt Birgit Graf im Foyer wieder ihren „Care-O-bot 3" übers Parkett surren. „Er hat taktile Fingerflächen, um die Greifkraft zu dosieren", sagt die Informatikerin. Stereovision-Farb- kameras, Laserscanner und 3-D-Tiefenbildkamera erfassen die Umwelt, erkennen Hindernisse, identifizieren Gesichter, finden Gegenstände. Das Getränke-Szenario hatte „Care-O-bot 3" eingangs schon vorgeführt. Man kann ihn auch so programmieren, dass er mit seinem „Manipulator-Arm" zum Beispiel Speisen und Bü- cher bewegt, bis zu einem Gewicht von fünf Kilo. Es ist das Transport-Szenario. Das Tablett des Roboters ist nicht nur Abstellfläche, sondern auch Bedienfeld. „Ein Touchscreen",sagt Birgit Graf stolz. So kann der Altenheimbewohner per Fingerdruck Befehle für das Interaktions-Szenario eingeben. Er kann eine Jukebox in Gang setzen oder Brettspiele starten. Der Roboter funkt Alarm, wenn ein Patient nicht genügend trinkt Und alles, was der Roboter tut, wird gespeichert. Die Maschine erkennt Senioren, die nachts auf dem Gang ihres Heims herumirren. Sie hat die Patientenakte parat, wenn ein Patient stürzt, sie führt ein Protokoll über die Flüssigkeit, die ein Patient einnimmt und funkt Alarm, wenn zu wenig getrunken wird. Informations-Sze- nario: erledigt. Ein „Care-0-bot 3" kostet eine viertel Million Euro. Barbara Klein, Professorin von der FH Frankfurt, lehrt Soziale Arbeit und Gesundheit, bei ihr kann man „Case Management für ein barrierefreies Leben" studieren, „ein super Studiengang", wie sie findet. Auf der Leinwand hinter ihr im Tagungsraum erscheint ein Roboter, der aussieht wie ein Mensch. „Humanoide sind das", sagt Frau Professor Klein, „sie können sich hinlegen, aufstehen, vorlesen, auf Befehle reagieren. In Japan gibt es Humanoide schon." In der am stärksten alternden Gesellschaft der Welt. Es gebe auch Unter- haltungsroboter, doziert sie und zeigt den Roboter-Hund „Pleo", ein reines Spielzeug. Und es gibt Rehabili- tations-Roboter: Anzüge für gelähmte Menschen, die mit Sensoren arbeiten. Die Sensoren erkennen auf der Haut Impulse, die vom Gehirn ausgesendet werden. „So können gelähmte Menschen wieder gehen", sagt Frau Klein. Bis jetzt nicken die Zuhörer im Saal noch. Doch dann spricht Klein über ihr Lieblingsthema, „emotionale Robotik". In der emotionalen Robotik werden die Roboter zu einer eigenen Persönlichkeit. „Es kommt zu einer gefühlsmäßigen Beziehung", sagt sie und ergänzt, damit es auch alle verstehen: „Nicht vom Roboter zum Menschen, sondern umgekehrt." Die Professorin drückt einen Knopf, eine Kuscheltier-Robbe erscheint auf der Leinwand. „Das ist Paro", sagt sie. Die Robbe hat 15 Sensoren, zwölf Motoren und ist zu 300 verschiedenen Interaktionen fähig. „Paro" wurde in Japan kreiert, wo sonst. „Sie kann Stimmen erkennen, den Kopf hin und her bewegen. Sie reagiert sogar darauf, wenn man sie streichelt. Auch ihren Gesichtsausdruck kann Paro verändern." Barbara Klein klingt jetzt richtig enthusiastisch. Denn Paro brauche kein Futter und vermisse auch ihr Heimatgewässer nicht; Paro sei immer da, Tag und Nacht, solange die Batterien halten. Ersetzt Paro auch den menschlichen Kontakt? „Ein so inniger Kontakt kann im professionellen Pflegebereich nicht geleistet werden“, sagt sie. Ein Mann meldet sich. Er ist Technik-Philosoph an der Karlsruher Uni und ziemlich erregt. „Warum gaukeln wir den Menschen vor, dass die Robbe eine eigene Persönlichkeit besitzt und ein Subjekt ist und kein Objekt?", fragt er, sein Kopf ist rot, die Stimme wird immer lauter. „Warum sollen wir alte Menschen auf diese Weise behandeln? Das ist ein zynisches Vorgehen." Barbara Klein wirkt jetzt ein wenig verschüchtert. Sie erzählt von einer dementen Frau, die den ganzen Tag geschrien habe. Und dass sie ruhiger wurde, als die Robbe Paro auf ihrem Schoß saß. Sie meint: „Wer heilt, hat recht." Beim Test im Pflegeheim ließen sich die Bewohner kaum beeindrucken Ein Kölner Altenpfleger meldet sich. „Können Sie sich vorstellen, in 40 Jahren eine elektrifizierte Robbe zu küssen und zu streicheln, Frau Klein?", fragt er. Klein weicht ihm aus, sagt nur, dass die Robbe wirklich „süß" sei. „Wir sollten Pflege wieder richtig lernen", sagt der Pfleger. „Wir sollen menschliche Kontakte aufwerten. Dabei hilft solch ein Roboter nicht." Die Diskussion ist keine technische mehr, sondern eine ethische. Es geht jetzt um Roboter, die Menschen ersetzen. Um Maschinen, die Demenzkranke versorgen. Um die elektrifizierte Abschiebung von Alten in eine souverän funktionierende Roboter-Ecke. „Ich hätte da auch eine Frage an Sie", meldet sich wieder der Wissenschaftler, der die Szenarien ent- wickelt hat. Er spricht jetzt den Philosophen und den Pfleger an. „Finden Sie es auch unethisch, dass Men- schen im Altenheim Windeln tragen mit mehreren Litern Aufnahmevermögen, weil das Personal nicht mehr die Zeit hat, mit ihnen auf die Toilette zu gehen oder die Windeln regelmäßig zu wechseln?" Der Soziologe von der Duisburger Universität ist froh, dass die Mittagspause dazwischenkommt. Irgendwie ist ihm sein Forschungsprojekt selbst ein wenig unheimlich geworden. Dabei gehe es doch nur um das Ver- fahren, das er wissenschaftlich begleite, sagt er. „Wir beabsichtigen nicht, dass Roboter Menschen komplett versorgen", sagt er. „Sie sollen die Pflegekräfte unterstützen, ihnen Arbeit ersparen, damit sie sich mehr auf ihre Patienten konzentrieren können." Ein Herr im schwarzen Anzug, er kommt vom Bundesforschungs- ministerium, ergänzt, dass Roboter den Pflegekräften mehr Zeit schenken würden, Zeit zum Spazierengehen mit den Patienten zum Beispiel. „Und währenddessen räumt der Roboter das Zimmer auf." Deutschland dürfe den Anschluss nicht verlieren, sagt er. Noch seien deutsche Forscher in der Robotik ganz vorne dabei. Es geht auch um Jobs in der Industrie, um viel Geld. Im Foyer hat Birgit Graf jetzt einen Werbefilm über ihren „Care-O-bot 3" gestartet. Er wurde bei einem Test in einem Stuttgarter Altenheim gedreht. Man sieht, wie „Care-O-bot 3" über den Gang zum Wasserspender surrt, Wasser in einen Becher zapft und mit diesem auf seinem Tablett eine Gruppe Senioren ansteuert. Diese wirken nicht gerade beeindruckt. 20-mal hat der Roboter in der Testphase Getränke ausgeliefert. Getrunken haben die Rentner das Wasser nicht, geben die Entwickler zu. Weil die alten Menschen das Ganze irritierend fanden. Und weil ihre Pfleger ihnen schon Wasser gebracht hatten. Ein Video zeigt den Praxistest von Roboter “Care-O-bot 3” > Abendblatt.de/roboter
Transport-Roboter Casero
Der "Casero" ist kein Roboter, wie man ihn aus Science-Fiction-Filmen kennt: Er hat weder Arme noch Beine, er hat kein Gesicht und sprechen kann er auch nicht. Trotzdem könnte der Roboter, der etwa so groß wie ein Einkaufswagen ist, schon in zwei bis drei Jahren zu einem beliebten Kollegen der Pfleger im Altenheim werden. An dieser Antwort auf den demografischen Wandel arbeitet zurzeit ein Forscherteam der Universität Duisburg. Der Roboter Foto orientiert sich mit mehreren Kameras, während er selbstständig über die Flure rollt und bis zu 100 Kilogramm schwere Lasten schleppt. Einen Haken hat der elektronische Helfer dennoch: "Der Casero ist so teuer wie eine Vollzeitkraft", sagt Volker Beßler aus dem Stuttgarter Altenheim, in dem die ersten Service-Roboter getestet wurden. Für den "Casero" müsste ein Altenheim etwa so viel hinblättern wie für einen Mittelklassewagen. Doch die Investition könnte sich auszahlen, wie der Soziologe Diego Compagna von der Universität Duis- burg annimmt: "Die Zeit, die sonst für den Transport von Gegenständen gebraucht wird, könnten die Pfleger dann mit den Heimbewohnern verbringen." Roboter fordert drahtlos Aufzug an Transportroboter gibt es schon seit fast 40 Jahren. Einer, der sich selbstständig orientiert, Hindernissen ausweicht und dabei so klein und wendig ist, sei dagegen neu. Die Experten bezeichnen den "Casero" auch als "fahrerloses Transportsystem". Mit Hilfe einer Reihe von Sensoren und Kameras kann der Robo-Packesel über die Gänge fahren, ohne gegen eine Wand oder einen Menschen zu stoßen. Und er kann sogar Aufzug fahren. Über einen drahtlosen Internetzugang ruft er den Lift und lässt sich so in einen anderen Stock beför- dern. Krone110103B
Wachsende Personalnot in der Pflege In Hamburg sind 43.000 Menschen pflegebedürftig. Nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands wird die Zahl bis zum Jahr 2025 auf über 56.000 steigen. Derzeit werden rund 13.000 Senioren in Heimen gepflegt - 2025 werden es 21.000 sein. 19.500 Pflegekräfte arbeiteten Ende 2007 in Hamburg. Bis zum Jahr 2025 müssten 2000 zusätzliche Stellen geschaffen werden, um den drohenden Pflegenotstand zu beheben. Dabei wird es immer schwerer, genügend Bewerber zu finden. Bundesweit sind Lage und Prognose noch dramatischer: Laut Wirtschaftsberatung PriceWaterhouseCoo- pers fehlen bereits im Jahr 2020 über 174.000 Krankenschwestern, -pfleger und Hilfspflegekräfte. 2030 seien es 500.000. HA101112VolkerTerHaseborg

EU will Pflicht-Abi für Krankenpfleger. Um Betreuungsberufe attraktiver zu machen, sollen zwölf Jahre Schulbildung vorgeschrieben werden. In Deutschland ist die Skepsis groß
Wer sich für die Krankenpflege entscheidet, muss bei seiner Ausbildung einiges hinter sich bringen: Allein 2.100 Theoriestunden, dazu kommen 2.500 Praxisstunden. Und auch der Job selbst ist für viele zwar schön, aber auch nicht immer einfach. Es kann anstrengend sein und hart, jeden Tag mit Krankheit und Leid kon- frontiert zu werden. Physisch und psychisch müssen Krankenschwestern und -pfleger mitunter sehr belast- bar sein - und nicht jeder findet den Wert seiner Arbeit angemessen belohnt, wenn es um das monatliche Gehalt geht. Um die 1.600 Euro netto verdienen die Pflegenden im Schnitt - auch wenn der tatsächliche Ver- dienst je nach Region und Berufserfahrung variiert. Die EU-Kommission plant, die Ausbildung für Krankenpfleger und Hebammen einheitlicher zu gestalten und die Zulassungsvoraussetzungen in allen Mitgliedstaaten auf das gleiche Niveau zu bringen. Demnach muss künftig jeder zwölf Jahre zur Schule gehen, bevor er eine Ausbildung in der Pflege antritt. Bislang sind in Deutschland anders als in anderen Mitgliedstaaten zehn Jahre Schule ausreichend - oder auch ein Haupt- schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Bundesregierung findet, dass es künftig auch dabei bleiben soll, und lehnt den Vorstoß der EU ab. Auch die Opposition unterstützt sie dabei. „Wir müssen auch Haupt- und Realschülern die Möglichkeit geben, einen Pflegeberuf zu ergreifen", meint etwa Gesund- heitsminister Daniel Bahr (FDP). Berufsverbände sind hingegen erleichtert. „Eine höhere allgemeine Bildung für die Pflegeausbildung ist der richtige Weg", sagte Gertrud Stöcker, Vizepräsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) dem Hamburger Abendblatt. „Es ist notwendig , dass die Professionalisierung der Pflege und die Auf- wertung des Berufsbildes in Deutschland vorangetrieben wird." Vor allem verweist sie auf die gestiegenen Anforderungen, denen sich Auszubildende in der Praxis stellen müssen. „Internationale Studien haben be- legt, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen der Personalqualifikation und der Versorgungsqualität der Patienten gibt", so Stöcker. „Je geringer die Personalqualifikation, desto mehr Komplikationen bis hin zu Todesfällen treten auf." Wichtig ist für sie zudem, dass zwölf Jahre Schulbildung nicht zwangsläufig eine Abiturpflicht bedeuten müssen. „Bei gutem politischen Willen" seien Alternativen möglich. „Denkbar wäre eine Kombination aus Schule und einer berufsvorbereitenden Ausbildung, etwa zur Pflegeassistenz." Der Vorschlag der EU-Kommission sehe so etwas ausdrücklich vor. Für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, wären die Pläne dennoch eine deutliche „Überakademisierung" der Krankenpflege. Vor allem das Nachwuchsproblem würde so deutlich ver- schärft. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rosler (FDP), gelernter Arzt, sieht es genauso. Und tatsächlich hängt der drohende Fachkräftemangel seit Jahren wie ein Damoklesschwert über der Pflegebranche. Bis 2020 werden nach Einschätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) rund 220.000 zusätzliche Voll- zeit-Pfleger gebraucht. 2009 hat die Bundesregierung die Zulassungsvoraussetzungen deshalb auf Haupt- schulniveau abgesenkt, um mehr Bewerber zu rekrutieren. Das habe jedoch „überhaupt nicht geholfen", bemängelt DBfK-Vize Stöcker - und verweist auch auf das europäische Ausland: Von den 27 EU-Mitglied- staaten sind bereits in 24 Ländern zwölf Jahre Schulbildung vorgeschrieben. Der Bewerbermangel sei hier nicht so groß wie in der Bundesrepublik. Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks: Pflege braucht keinen „Arzt light" Doch auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) sieht nicht, dass die Dauer der Schulzeit für Pflegende ausschlaggebend ist. „Entscheidend für die Qualifikation der Krankenpflegekräfte ist nicht die Dauer der Schulvorbildung, sondern die Qualität der Ausbildung", sagte sie dem Abendblatt. Die deutsche Ausbildung sei im internationalen Vergleich von hoher Qualität. Eine Aufwertung der Pflege könne nicht über die Ausgrenzung eines Großteils von potenziellen Bewerbern geschehen. Die Senatorin befürchtet zudem einen „Systemwandel", sollte sich die EU durchsetzen: „Eine Steigerung der Zahl von Pflegekräften mit Hochschulabschluss müsste aus Kostengründen zwangsläufig zu einem höhe- ren Anteil an niedrig qualifizierten Pflegekräften führen", so Prüfer-Storcks. In anderen europäischen Ländern sei das bereits Realität. „Darüber hinaus soll in vielen Ländern der Ärztemangel kompensiert werden, indem Fachkräfte ärztliche Tätigkeiten übernehmen", befürchtet sie. „Die Pflege in Deutschland fordert Professiona- lisierung bezogen auf originär pflegerische Tätigkeiten, wie das Wund- oder Schmerzmanagement, nicht den Arzt light'". Da die Bundesrepublik mit ihrem Verfahren in der EU bereits jetzt zur Minderheit zählt, wird sie kaum genug Verbündete finden, um die Pläne der Kommission zu verhindern. Setzt Berlin die neuen Regeln dann nicht um, könnten deutsche Pfleger nur noch schwer im Ausland arbeiten - und Berlin könne ein Vertragsverletzungsverfahren blühen. Immerhin würde die Reform nur für Berufsanfänger gelten. Wer heute in der Krankenpflege arbeitet, muss sein Abi nicht nachholen. Schere, Tupfer, Abi-Zeugnis? Geht es nach der EU, sollen Krankenpfleger zwölf Jahre die Schulbank drücken. Ha120123NinaPaulsen
Altenpflege: Beruf mit Zukunft!
 
Europäischer Wachstumsmarkt: Pflege
Laut der European Confederation of Care Home Organisations (E.C.H.O.) fehlen in Europa bis 2020 rund 750.000 Pflegeplätze. Jetzt hat die auf Sozialimmobilien spezialisierte Beratungsgesellschaft Terranus in einem Ländervergleich die Pflegemärkte von Frankreich, England, Italien, Spanien und Deutschland analy- siert: „Vor allem in Deutschland und Italien erwarten Demographen zwischen 2000 und 2025 einen Anstieg der über 80jährigen von 96,7 % bzw. 91,3 %", so Herman J. Thiel, Geschäftsführer der Terranus Consulting GmbH. Dieser rapide Zuwachs, moderne Gesellschaftsstrukturen und zunehmende Akzeptanz für Heimpflege in familienorientierten Ländern wie Italien und Spanien, generierten eine dynamische Nachfrage. 2020 sollen europaweit 27,4 Millionen über 80jährige leben (2005: 18,8 Millionen). Bei 83 Jahren liege derzeit das durch- schnittliche Eintrittsalter in die stationäre Betreuung. Überproportional stiegen auch Demenz und Alzheimer- Erkrankungen: Waren 2005 noch 5,3 Millionen Europäer betroffen, sollen es 2050 ca. 11,8 Millionen sein. Mit der gemeinsamen Problematik gehen die Nationen nach der Terranus-Analyse sehr unterschiedlich um: „Die EU-Staaten reglementieren und lenken ihre Pflege absolut autark. Konsolidierungsgrad, Eintritts- barrieren, Belegungsrate, Preisflexibilität und staatliche Reglements differieren in den Märkten deutlich". Die Briten zum Beispiel rechneten zwischen 2000 und 2025 mit einem Anstieg ihrer 80jährigen um 50 %. Gepflegt würden diese voraussichtlich in einer privatwirtschaftlichen Einrichtung. „73 % aller stationären Pflegeplatze auf der Insel stellen bereits private Anbieter. Durch die starke Kommerzialisierung der ver- gangenen Jahre weist England aktuell die höchste Marktkonsolidierung in Europa auf. Anreize für Investoren sind im sozialen Sektor kaum noch gegeben". Anders in Südeuropa: In Italien lebten nur 1,3 % der über 65jährigen im Pflegeheim. Zum Vergleich: In Deutschland stehen für 4,3 % dieser Altersgruppe Pflegebetten bereit, in Frankreich und im europäischen Durchschnitt sind es rund sechs Prozent. „Italien zeigt in unserer Analyse das größte Entwicklungspotential", so Thiel. Der stationäre Sektor befinde sich noch im Aufbau. Derzeit sei die Altenpflege mit 47 % über- wiegend staatlich oder durch NPO (35 %) organisiert. Auch die iberische Halbinsel vollziehe einen spürbaren Umbruch von der überwiegend häuslich geleisteten hin zur institutionellen Pflege. Für Entwicklungspotential spreche ein neues soziales Sicherungssystem, das die Regierung 2007 initiierte. Ähnlich der deutschen Pflegeversicherung sieht es eine stufenweise Kategorisierung der Pflegebedürftigkeit und damit verknüpft eine staatliche Unterstützung vor. Es soll bis 2015 etabliert sein. Den nominal stärksten Bettenzuwachs müssten die beiden größten Pflegemärkte der EU, Deutschland und Frankreich, schultern. In der Bundesrepublik müssten jährlich 20.000 bis 25.000 Betten neu hinzukommen, in Frankreich 10.000 Betten pro Jahr. In beiden Nationen beschränkten knappe Staatskassen die öffentlichen Träger. Ein gravierender Unterschied liege in der Rolle des Staates: Während es im deutschen Markt keiner- lei Einschränkungen für den Aufbau neuer Kapazitäten gebe, deckele die französische Regierung das jähr- liche Wachstum auf maximal 7.500 Pflegebetten. Durch stärkere Eintrittsbarrieren und eine Belegungsrate von 95 % (Deutschland: 92 %) sei das allgemeine Marktrisiko im Nachbarland niedriger. Weitere Informationen: www.terranus.de BfS090303
Ab August 2010 erhalten Pflegkräfte 8,50 Euro gesetzlichen Mindestlohn
Rund 560.000 Pflegekräfte in Altenheimen und bei ambulanten Diensten erhalten ab 1. August 2010 einen gesetzlichen Mindestlohn. Nach monatelangen Diskussionen verabschiedete das Bundeskabinett eine entsprechende Rechtsverordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Danach gilt künftig eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro im Osten und 8,50 Euro im Westen. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 werden die Stundensätze noch einmal um jeweils 25 Cent steigen, sodass sie dann bei neun Euro im Westen und acht Euro im Osten liegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten sich im März nach zähen Verhandlungen auf den Kompromiss geeinigt. In der Pflegebranche arbeiten insgesamt rund 810.000 Menschen. Die Monopolkommission kritisierte das neue Gesetz. „Mit Sorge sehen wir den immer stärker werdenden politischen Einfluss auf die Lohnfestlegung", sagte der Kommissionsvorsitzende Justus Haucap in Berlin. Das untergrabe nicht nur die Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern, sondern gefährde zusätzlich auch den Wettbewerb. HAZdpa100715AFP

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