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„Der Pflegefall ist kein Scheinrisiko"
Wer pflegebedürftig ist, kommt mit dem Geld der staatlichen Versicherung oft nicht aus. Eine private Police kann sich lohnen. Gute Pflege kostet oft mehr, als die staatliche Versicherung zahlt Das Vorhaben ist eines der konkretesten der neuen Bundesregierung: In dieser Legislaturperiode will sie die umlagefinanzierte Pflegeversicherung um eine kapitalgedeckte Komponente ergänzen. Sie soll „verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein", heißt es im Koalitions- vertrag von CDU/CSU und FDP. Eine Arbeitsgruppe soll „zeitnah" einen Vorschlag ausarbeiten. Damit reagieren die Koalitionäre auf die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Weil die geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden fünf bis zehn Jahren allmählich ins Rentenalter kommen und von dieser Phase an das Pflegerisiko zunimmt, werden die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherungen die künftigen Leistungen nicht mehr decken können. Nur wenige Deutsche aber sorgen zusätzlich privat vor. Rund 1,3 Millionen Kunden mit einer Pflege- zusatzversicherung zählte der Verband der Privaten Krankenversicherer Ende vergangenen Jahres. Das sind zwar 750.000 mehr als vor zehn Jahren. Aber die Beitragseinnahmen stagnieren. Dabei zählen nicht nur Finanzberater, sondern auch Verbraucherschützer sie nach der Haftpflicht- und der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Policen für Privatpersonen. Denn mit rund 1.500 Euro, die einem gesetzlich Versicherten monatlich zustehen, wenn er in die Pflegestufe III mit dem höchsten Betreuungsaufwand eingestuft wird, kommt man nicht allzu weit. Die durchschnittlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim betragen mehr als 3.000 Euro im Monat. „Zusatzversicherungen bergen zwar oft die Gefahr, dass man sich überversichert", sagt Bastian Landorf von der Verbraucherzentrale Bayern. „Der Pflegefall aber ist kein Scheinrisiko." Selbst wenn eine staatliche Pflichtzusatzversicherung Chancen auf Zuschüsse oder Steuervergünstigungen eröff- nen könnte, kann es für manchen Kunden sinnvoll sein, nicht erst auf sie zu warten. Denn vielfach bauen die Versicherungsgesellschaften Altersgrenzen für ihre Verträge ein. Auch schwere Vor- erkrankungen wie Herz- oder Kreislaufstörungen können ein Ausschlussgrund sein. Grundsätzlich werden zwei unterschiedliche Typen von Policen angeboten: solche, die nach dem Prinzip einer Lebensversicherung gestaltet sind (Pflegerenten- und Pflegerenten-Risikoversicherung), und solche, die nach Art der Krankenversicherung aufgebaut sind (Pflegetagegeld- und Pflege- kostentarife). Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten stehen Pflegerenten wegen ihrer vergleichsweise hohen Prämien und der Vermischung von Sparvorgang und Versicherungsschutz skeptisch gegenüber. Gerade für ältere Kunden sind sie aber oft die einzige Option, wenn sie von anderen Policen schon ausgeschlossen sind. Und wenn der Pflegefall eintritt, werden die Versicherten in der Regel beitragsfrei gestellt. Von den rund 1,4 Millionen Deutschen, die Ende 2008 Leistungen aus der gesetzlichen Pflege- versicherung erhalten haben, waren nur 9,2 Prozent in die Pflegestufe III einklassiert. Mit 60,1 Prozent gehörte der überwiegende Teil der Pflegestufe I an, in der der Bedarf für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung täglich eineinhalb Stunden betragen muss. „Wir empfehlen den größt- möglichen Kriterienkatalog, wenn man sich absichert", sagt Gerhard Frieg, Vorstandsmitglied des Finanzberaters MLP. „Dafür sollte man dann auch etwas mehr zahlen." Zu den wichtigsten Kriterien gehört für ihn, dass mit dem Vertrag alle drei Pflegestufen abgedeckt sind, denn wenn nur die höchste abgesichert ist, bekommt man in 90 Prozent der Fälle keine Leistung. Jüngere Kunden, die Geld sparen wollen, können allerdings auch auf Tarife zurückgreifen, die sie alle fünf Jahre um zusätzliche Pflegestufen erweitern können. Darüber hinaus sollte die private Ver- sicherung immer dann zahlen, wenn dies auch die gesetzliche tut. So kann der Versicherte sich mühsame weitere Gutachten ersparen. Vor allem ältere Kunden sollten zudem darauf achten, dass die Versicherung nicht erst nach einer beispielsweise dreijährigen Wartezeit zahlt. Ein zusätzliches Kriterium ist eine mögliche Sofortleistung, wenn der Pflegefall eintritt. Sie kann dem Versicherten beispielsweise ermöglichen, seine Wohnung pflegegerecht umzubauen. Pflegetagegeld-Tarife garan- tieren den Versicherten im Leistungsfall einen festen Tagessatz, dessen Höhe sich nach der Pflege- stufe richtet. Das Geld kann deshalb flexibel eingesetzt werden - für Zahlungen an helfende Nachbarn oder für einen mobilen Hilfsdienst. Weil Pflegeleistungen immer teurer werden, empfehlen Berater und Verbraucherschützer Verträge mit einer dynamischen Anpassung von Beiträgen und Leistungen. „Weil die Preisentwicklung in der Medizin meist um 2 bis 3 Punkte über der Inflation liegt, sollte eine Dynamisierung von 4 bis 5 Prozent jährlich möglich sein", sagt der unabhängige Finanzberater Yan Steinschen. Pflegekosten-Versicherungen benötigen diese Dynamik nicht, denn sie stocken die gesetzliche Leistung um einen bestimmten Prozentsatz auf. Das bedeutet umgekehrt, dass der Aufwand für den Versicherten steigt, weil er die Kosten mit einer Rechnung nachweisen muss. Nur wenige Gesell- schaften bieten Pflegekostenpolicen, die den bislang genannten Kriterien genügen; für eine 40 Jahre alte Frau filterte das Analysehaus Morgen & Morgen gerade drei von insgesamt acht Anbietern heraus: DKV, Axa und Mannheimer. Ihre Monatsbeiträge reichen von 12,20 bis 40,64 Euro. Allerdings zahlen sie im Pflegefall so unterschiedliche Leistungen, dass die Tarife sehr schwer vergleichbar sind. Nur die Axa verdoppelte die gesetzlichen Leistungen, ohne eine Höchstgrenze einzuziehen. Eine 65 Jahre alte Frau findet nach dieser Analyse nur zwei Anbieter und zahlt etwa den dreifachen Monats- beitrag der Vierzigjährigen. Ob sie finanziell besser wegkommt, wenn sie schon mit 40 den Vertrag abschließt, hängt vom Beginn des Pflegealters ab. Tritt der Leistungsfall schon mit 70 oder 75 ein, hat sie einen Vorteil, wenn sie die Police erst mit 65 abgeschlossen hat. Tritt er mit 80 ein, fährt diejenige besser, die schon seit 40 Jahren eingezahlt und sich den günstigeren Beitrag gesichert hat. Zudem hat sie damit auch schon zwischen 40 und 65 Versicherungsschutz genossen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, in dieser Zeit pflegebedürftig zu werden, sehr gering siehe Grafik unten. „Unsere Kunden zeigen meistens zwischen 40 und 45 Jahren am meisten Interesse an dem Thema, weil sie in ihrem Umfeld mitbekommen, wie hoch der finanzielle Aufwand im Alter sein kann", sagt MLP-Vorstand Gerhard Frieg.

Die gängigste Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagegeld-Versicherung. Das Analysehaus Morgen & Morgen zählt 33 Gesellschaften, die 37 verschiedene Tarifvarianten anbieten. Die vier günstigsten Policen kommen in beiden Altersstufen von der DKV, der LVM, der Süddeutschen und der Württembergischen. Vergleichsweise günstige Anbieter wie die Provinzial oder Hanse Merkur, die für ein Pflegetagegeld von 50 Euro von einer 40 Jahre alten Frau 26,25 und 28,90 Euro Monatsbeitrag Verlangen, fallen aus der Analyse heraus, weil sie dreijährige Wartezeiten vorsehen, bevor ein Versicherter Leistungen erhalten kann. Wegen des geringeren Pflegerisikos der Vierzigjährigen kann das noch hinnehmbar sein, die 65 Jahre alte Frau muss abwägen. FAZ091208pik
Zusatzversicherung kann wichtig werden Regierung will Pflegemodell angeblich um Kapitaldeckung ergänzen
Wie in die ArÂbeitslosenversicherung zahÂlen Erwerbstätige auch in die Pflegeversicherung ein. Mit dem Geld werden dann die Leistungen bezahlt, die für die derzeitigen Pflegebedürftigen nötig sind - Umlagefinanzierung nennt sich das. Rücklagen für später bildet die gesetzliche Pflegeversicherung kaum, obwohl die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und steigt. Die Regierung plant nun Ergänzungen zum bestehenden Modell. Auch mit ihrem Eintreten bewerten Experten eine private Zusatzpolice als sinnvoll. „Die Umlagefinanzierung wird auf Dauer die steigenden Kosten nicht auffangen können", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Bundesregierung will deshalb, dass das Umlagemodell ergänzt wird durch die sogenannte Kapitaldeckung. Die Bürger sollen zusätzliches Geld in den Topf zahlen, die zusätzliche Kapitaldeckung des Systems soll laut dem Koalitionsvertrag „verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein". Was genau das bedeutet, ist aber bisher unklar. „Es ist bisher nur bekannt, dass es ein zusätzliches Element der Kapitaldeckung geben soll", sagt Dirk Lullies vom Verband der Privaten Krankenversicherer in Berlin. Möglicherweise müssen die Deutschen künftig mehr für die Pflegeversicherung zahlen. Neben dem regulären Beitrag könnten jeden Monat einige Euro extra für den Aufbau eines Kapitalstocks fällig werden. „Das bedeutet aber keine Zusatzversicherung" -Extraleistungen werde es für die Versicherten also wahrscheinlich nicht geben, erklärt Lullies. Eine Zusatzpolice kann also sinnvoll sein für den, der sich im Alter gut abge- sichert wissen will. Im Jahr 2008 gab es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV) rund 1,4 Millionen Pflegezusatzverträge. Ob der Einzelne einen solchen Vertrag braucht, „sollte individuell unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse abgewogen werden", rät Rudnik. Der Bedarf ist dabei entscheidend. Welche finanziellen Mittel stehen im Pflegefall zur Verfügung? Welche Leistungen kann man von seiner gesetzlichen Pflegeversicherung erwarten? Wie hoch ist das eigene Vermögen? Mit welchen Rentenzahlungen ist zu rechnen? Das sollten sich Interessierte fragen. Dazu kämen Rechenbeispiele: Wie teuer wäre ein Pflegeplatz in der eigenen Umgebung? „Ein Pflege- platz für eine vollstationäre Betreuung in Stufe 3 kann monatlich 3.000 Euro und mehr kosten", sagt Rudnik. Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Grundabsicherung ist, reichen oft Rente und Vermögen zusammen mit diesen Leistungen nicht aus, um die Pflegekosten zu tragen. „Sollte nach der Bedarfsermittlung eine Versorgungslücke entstanden sein, könnte der Abschluss einer Zu- satzversicherung sinnvoll sein", schlussfolgert der Experte. „So verhindern Sie, dass Ihre Angehörigen zu Zahlungen verpflichtet werden oder Sie auf Zuschüsse des Sozialamts angewiesen sind." Die Zusatzversicherungen können recht unterschiedlich ausgestaltet sein. Darauf weist Bastian Landorff von der Verbraucherzentrale Bayern hin. Die häufigsten Vertragsarten sind Pflegekosten- versicherungen, Pflegetagegeldversicherungen und Pflegerentenversicherungen. Eine Pflegekosten versicherung etwa stockt nach Landorffs Worten die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf - „das ist im Schnitt die günstigste Variante der Pflegezusatzversicherungen". Der Vorteil einer Pflegetagegeldversicherung sei, dass die Pflegekosten meistens nicht im Einzelnen nachgewiesen werden müssten - die vereinbarte Geldsumme wird pro Tag ausgezahlt. Vor Produkten, die nur die höchste Pflegestufe 3 abdecken, warnt der Gesundheitsexperte aus Nürnberg dagegen. Statistiken zufolge kämen die meisten Pflegebedürftigen in die Stufen 1 und 2. Expertentipp Die Pflegerentenversicherung empfiehlt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzbürg bei Hamburg nicht. „Die Pflegerentenversicherung ist eine undurchschaubare Kombination aus Versicherungsschutz und einem meist unrentablen Sparvorgang", urteilt Sprecher Thorsten Rudnik. Auch seien die Beiträge seiner Einschätzung nach oft viel zu hoch. „Sinnvoller ist es, man deckt nur das Pflegerisiko ab und legt das restliche Geld selbst an." NOZ100205dpa

Hilfe annehmen
Es geht manchmal ganz schnell: Nach einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall kann ein Angehöriger sich nicht mehr selbst versorgen und ist auf Unterstützung angewiesen. Oder es zeichnet sich schon seit längerer Zeit ab: Eines Tages werden die alten Großeltern in der eigenen Wohnung nicht mehr alleine zurechtkommen. Wenn es soweit ist, ist die Familie gefordert. Es wird reihum gekocht und geputzt. Wenn umfassendere Betreuung nötig ist, ziehen die erwachsenen Kinder wieder ins Elternhaus oder organisieren einen wechselnden Besuchsdienst. Das ist der Idealfall. Doch häufig ist das nicht möglich. Die Kinder wohnen längst nicht mehr im Heimatort oder haben mit Beruf und eigenem Nachwuchs genug zu tun. Zahlreiche Schwierigkeiten tun sich auf: Wie kommt die gehbehinderte Tante aus ihrer Wohnung, wenn es im Haus keinen Fahrstuhl gibt? Wer hilft ihr beim Anziehen? Wer sorgt dafür, dass der Kühlschrank voll ist und das Essen zur gewohnten Zeit auf dem Tisch steht? Wer meint, die Lösung solcher Probleme sei reine „Familiensache", macht sich selbst das Leben schwer. Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen oder auch Kirchengemeinden bieten vielfältige Unter- stützung an. Mit der Pflegereform 2008 wurde nun außerdem unter anderem eine individuelle Pflege- beratung gesetzlich festgeschrieben. Wer sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert, sollte guten Gewissens jede mögliche Hilfe annehmen. Dann bleibt auch mehr Zeit für echte Zu- wendung. HAGesundheit090821SabineAbel Beratung ist kostenlos. Stützpunkte sind Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige Bis vor einigen Monaten kam der 79-jährige Friedrich Schulz in seiner Wohnung im vierten Stockwerk gut zurecht. Doch dann stürzte der Berliner im Treppenhaus und kam ins Krankenhaus. „Kann er sich noch allein versorgen, wenn er wieder nach Hause kommt?", sorgte sich seine Tochter Birgit, die in Bremen lebt. „Eins war von vornherein klar. Ins Heim wollte mein Vater auf keinen Fall", sagt Birgit Schulz. Im Internet suchte sie nach Informationen und fand so die Koordinierungsstelle Rund ums Alter in der Werbellinstraße in Berlin-Neukölln. „Dort erhielt ich schnelle Hilfe", berichtet sie, „und das ganz kostenlos." „Wir haben uns die Wohnung des alten Herrn angesehen und Empfehlungen zum Entfernen von Stolperfallen wie Schwellen und Teppichen gegeben, auch Haltegriffe wurden montiert. Hilfe gab es außerdem beim Ausfüllen des Antrags für eine Pflegestufe", berichtet Sozialarbeiterin Birgit Sprengemann von der Neuköllner Koordinierungsstelle, einem von 20 Pflegestützpunkten in Berlin. Angehörige können sich zehn Tage freistellen lassen Von ihr bekam Birgit Schulz auch den Tipp, dass sie sich nach der Entlassung des Vaters aus dem Krankenhaus bei ihrem Arbeitgeber kurzfristig bis zu zehn Tage lang freistellen lassen könne, um die weiterführende Pflege zu organisieren. Eine Betreuerin half außerdem, einen Rollator für ihren Vater zu beantragen. Seit 1. Januar dieses Jahres hat jeder Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf kostenlose Hilfe und Unterstützung durch einen Pflegeberater. Dafür werden zurzeit in vielen Bundesländern Pflege- stützpunkte eingerichtet, die u. a. von Kranken- und Pflegekassen, Wohlfahrtsverbänden und Ge- meinden getragen werden. In Berlin übernehmen zunächst die teilweise seit mehr als 20 Jahren existierenden Koordinierungsstellen „Rund ums Alter" diese Aufgabe. Zusätzlich werden weitere Pflegestützpunkte geschaffen. Hier sollen Betroffene und Angehörige Antworten auf alle Fragen bekommen, die bisher einzeln und bei verschiedenen Institutionen (Pflegekasse, Sozial- oder Bezirksamt) geklärt werden mussten. Viele Menschen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung und der gewohnten Umgebung alt zu werden. Doch wenn die Gebrechen zunehmen, sich die gesundheitliche Situation durch Unfall oder Sturz verschlechtert, wird es oft schwie¬rig. „Bei uns gilt ambulant vor stationär. Wir wollen den Menschen helfen, auch nach einem Krankenhausaufenthalt so lange wie möglich in ihrer Wohnung bleiben zu können", betont Birgit Sprengemann. Die Sozialdienste der Krankenhäuser wenden sich meist vor der Entlassung an die Pflegestützpunkte, damit diese dann das häusliche Umfeld vor- bereiten können. „Wir können eine ganze Palette der Möglichkeiten neben Hilfe durch die Familie und inzwischen rund 450 ambulanten Berliner Pflegediensten aufzeigen", sagt Birgit Sprengemann. Checklisten, beispiels- weise mit Tipps zur häuslichen Krankenpflege, zur Wohnraumanpassung, zur Auswahl von Pflege- diensten oder mit Adressen von Haushaltshilfen, Einkaufsdiensten, mobilen Friseuren oder Fahr- und Begleitservice werden auf Wunsch zugeschickt. Manchmal sind es einfache Dinge, die die Angehörigen zum Telefon greifen lassen, ist die Erfahrung von Marikka Hofmann vom Pflegenetz¬werk Leipzig. „So riefen unlängst zwei Töchter an und machten sich Sorgen um ihre apathisch wirkende Mutter. Sie dachten, die Mutter habe einen Schlaganfall, verweigere aber den Besuch des Arztes. Ich bin dann hingefahren und habe auf den ersten Blick gesehen, dass die alte Dame lange nichts getrunken hatte", sagt die erfahrene Pflegerin. Sie gab den Tipp, doch mehr zu trinken und dies auch zu kontrollieren. So wurde der Mutter das Krankenhaus erspart, bestätigten einige Tage später die Töchter. Ein leerer Kühlschrank kann ein Warnsignal sein Nicht immer sind die Dinge so ein¬fach zu regeln. „Problematisch wird es, wenn die Lebensführung nicht mehr sichergestellt ist", sagt Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Ein leerer, aber auch ein voller Kühlschrank, aus dem nichts verbraucht wird, könnten Warnsignale sein, dass jemand nicht mehr alleine zurecht kommt. Das gilt auch für eine vernachlässigte Wohnung, wenn jemand vorher ordentlich war. Das alles zeige, dass die Person Unterstützung braucht - aber nicht, dass sie ins Heim muss, erklärt die Pflegeexpertin. Und weder ein brennender Topf auf dem Herd noch ein Sturz bedeuteten zwangsläufig das Ende der Eigenständigkeit. Passiert so etwas, macht das Angehörigen große Angst. Viele Situationen ließen sich aber mit Hilfsmitteln entschärfen, beruhigt Heike Nordmann. Beispielsweise durch ein leicht zu installierendes Herdsicherungssystem. Über einen Hausnotruf, der am Körper getragen wird, kann man bei einem Sturz schnell Hilfe holen. Solch ein Dienst kostet zwischen 20 und 80 Euro pro Monat. Eine weitere Möglichkeit ist, eine Haushaltshilfe einzustellen, die für volle Kühlschränke und eine saubere Wohnung sorgt. Adressen gibt es bei den Pflegeberatern. Immer wieder werde gefragt, wie man am besten einen mobilen Mittagstisch findet, so Marikka Hofmann. „Da haben wir zertifizierte Unternehmen in unserem Verbund und können Empfehlungen geben." Die Helfer vom Pflegenetzwerk Leipzig sind rund um die Uhr erreichbar. „Wir können alle Leistungserbringer innerhalb von 48 Stunden koordinieren", unterstreicht Birgit Schneider vom Pflegenetz Sachsen in Dresden. Dazu gehöre auch die Beratung zur Auswahl von Häusern für betreutes Wohnen oder eines passenden Pflegeheimes in der Umgebung. Meist vermitteln die Experten den Kontakt zur jeweiligen Pflegekasse. Auf Wunsch kommt der Pflegeberater auch nach Hause Der Pflegestützpunkt in Hannover-Langenhagen nahm als Pilotprojekt bereits vor über einem Jahr seine Arbeit auf. In Niedersachsen sollen in der nächsten Zeit weitere Pflegestützpunkte eingerichtet werden. In Hamburg sind bis Ende des Jahres insgesamt acht Pflegestützpunkte geplant. Wie in den meisten Stützpunkten kann auch dort eine persönliche Beratung außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden Generell kommt der Pflegeberater auf Wunsch auch nach Hause. Krankenkassen wie AOK oder DAK unterhalten ebenfalls Hotlines, die weiterhelfen. Die 9,3 Millionen privat Pflegeversicherten erhalten Hilfe in einem von zehn Regionalbüros, die zu Compass gehören. Das Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) stellt für alle 47 privaten Kranken-und Pflegeversicherungen bundesweit die Pflegeberatung sicher. Am Telefon werden auch gesetzlich Versicherte beraten. Umgekehrt erhalten Privatversicherte Hilfe und Unterstützung bei jedem Pflegestützpunkt. Der Berliner Friedrich Schulz zog inzwischen mit Unterstützung der Pflegeberater vom vierten Obergerschoss in eine behindertengerechte Parterrewohnung. Sein Mittagessen wird täglich geliefert, und außerdem fand er über den Pflegestützpunkt zwei Freunde, mit denen er sich regelmäßig zu Ausflügen und zum Skatspielen trifft. Beim Einkaufen wird er von einem kostenfreien Mobilitäts- hilfedienst begleitet. HamburgerAbendblatt090821DieterWeirauch Rat und Auskunft Hamburg - Dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen sind: Pflegestützpunkt Hamburg-Nord, Kümmellstraße 7 (im Bezirksamt), Tel. 040 - 428 99 10 60, pflegestuetzpunkt@hamburg-nord.hamburg.de. Pflegestützpunkt Hamburg-Mitte, Besenbinderhof 41 (im Gesundheitsamt) Tel. 040 - 428 99 10 50, pflegestuetz-punkt@hamburg-mitte.hamburg.de Bis Ende 2009 soll es in jedem Bezirk mindestens einen Pflegestützpunkt geben. Weitere Infos unter: www.hamburg.de/pflege. Ratgeber: „Aktiv im Alter" sowie „Hilfe und Pflege im Alter" können bestellt werden bei der Behörde für Soziales/Familie, Broschürenservice, Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg, Tel. 040 - 428 63-77 78 Hannover: Seniorenservicebüro Ihmepassage 5 / Zugang über Blumenauer Straße, 30449 Hannover, Geöffnet: Mo. bis Do.: 8-16 Uhr, Freitag: 8-13 Uhr, Hotline: 0511 - 16 84 23 45, www.seniorenberatung-hannover.de Region Hannover: Pflegestützpunkt am Markt, Marktplatz 2, 30853 Langenhagen, Tel. 0511 – 590 42 18, eMail: info@pflegestuetzpunkt-am-markt.de, Öffnungszeiten: Dienstag 10-14, Donnerstag 14-18 Uhr Pflege-Info Service-Telefon der Region Hannover: Tel. 0511 - 61 62 28 56, -221 74, – 221 73 Infos zur Region Hannover www.hannover.de/de/gesundheit_soziales/beratung/pflegeinfo/ Dort kann auch ein Seniorenratgeber heruntergeladen werden. Seniorenservicebüros in Niedersachsen, Adressen unter: www.generationendialog-niedersachsen.de/sensb.html Wohlfahrtsverbände vor Ort: Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Paritäten Private Pflegekassen: Wer Rat und Unterstützung sucht, kann sich an die bundesweit gebührenfreie Servicenummer 0800 - 101 88 00 wenden. Die telefonische Pflegeberatung Compass vermittelt auf Wunsch einen Termin vor Ort. Die Versicherten können sich auch an ihr Versicherungsunternehmen wenden. Dieses stellt ebenfalls auf Wunsch den Kontakt zur Compass-Pflegeberatung her.www.compass-pflegeberatung.de
Rechner zur Pflegeversicherung Wer auf die Betreuung zu Haus oder in einer Pflegeeinrichtung angewiesen ist, hat in der Regel An- spruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Häufig reicht diese Grundsicherung jedoch nicht aus. Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung kann dann die Lücke zu den tatsächlichen Pflegekosten schließen. Um Kosten und Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherungen besser vergleichen zu können, bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen einen kostenlosen Vergleich an. Die Angebotsvielfalt der Versicherungsgesellschaften bei privaten Pflegezusatzversicherungen ist für viele kaum noch zu überschauen und ein Vergleich der zahlreichen Ange¬bote daher schwer. Die Versicherungs- unternehmen bieten verschiedene Vorsorgemodelle an und unterscheiden zwischen Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen. Unter der Internetadresse www. verbraucherzentrale-niedersachsen.de/Pflegeversicherungen können Interessierte einen Fragebogen herunterladen und ausfüllen. Der Fragebogen ist auch in allen Beratungsstellen erhältlich. Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Terminabsprache möglich. HAZ0909021e

Niedersachsen richtet mindestens 46 Pflegestützpunkte ein – Neutrale Beratung für alle Bürger
Niedersachsen will mindestens 46 Pflegestützpunkte einrichten, in denen sich Bürger unabhängig über pflegerische, medizinische und soziale Leistungen informieren können. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen Kranken- und Pflegekassen sowie den kommunalen Spitzenverbänden wurde gestern in Hannover unterzeichnet. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU), dessen Ressort das Projekt moderierend begleitet hatte, nannte die Über- einkunft einen „großen Erfolg". „Pflegebedürftige und deren Angehörige brauchen demnächst nicht mehr von Pontius zu Pilatus rennen, um Auskunft in Sachen Pflege zu bekommen und die richtigen Ansprechpartner zu finden", betonte Ross-Luttmann. Möglichst noch in diesem Jahr sollten sie in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt min- destens einen Stützpunkt finden, in dem jeweils zwei Fachkräfte eine neutrale Beratung in allen mit der Pflege zusammenhängenden Fragen gewährleisten und den Kontakt mit zuständigen Mitarbeitern etwa bei Behörden, Kassen und Pflegeeinrichtungen vermitteln. Es wurde die Erwartung geäußert, dass sich zu dem grundlegenden Netz von Stützpunkten in den 46 Kreisen und kreisfreien Städten noch zusätzliche Einrichtungen in flächenmäßig besonders großen Gebietseinheiten gesellen dürften. Das könnte zum Beispiel in den Kreisen Osnabrück und Emsland sowie in der Region Hannover der Fall seift. Als denkbar kennzeichneten es die Initiatoren, die Pflegestützpunkte an vorhandene Senioren- servicebüros anzukoppeln. Derzeit gebe es in Niedersachsen 16 solcher Einrichtungen, zehn sollten nach Angaben von Ross-Luttmann noch kurzfristig hinzukommen. Die dauerhafte Finanzierung der Stützpunkte übernehmen die Pflegekassen und die Kommunen. Sie verpflichteten sich, pro Jahr jeweils gut zwei Millionen Euro zu zahlen. Vom Bund gibt es eine Anschubfinanzierung von mindestens 45.000 Euro pro Einrichtung. Unterstrichen wurde, dass mit dem Aufbau der Pflegestützpunkte keine zusätzliche Verwaltung und keine Doppelstrukturen geschaffen würden; vielmehr gehe es um einen „ergänzenden Baustein" zu den bereits vorhandenen Beratungsangeboten. Es hieß allerdings auch, dass in den Pflege- stützpunkten keine Entscheidung etwa über die Versorgung der jährlich gut 240.000 Pfleger be- dürftigen in Niedersachsen getroffen werde. Dies bleibe auch künftig den zuständigen Kassen überlassen. NOZ090529hab
Erster Pflegestützpunkt in Niedersachsen eröffnet. Ingesamt 46 Beratungsstellen für 240.000 Menschen Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) hat in Stadthagen den ersten Pflegestützpunkt des Landes eröffnet. Insgesamt sollen nach Angaben des Sozialministeriums mindestens 46 solcher Stützpunkte entstehen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen trägerunabhängig aus einer Hand beraten. „Für mehr als 240.000 Pflegebedürftige in Niedersachsen entsteht damit ein Angebot, das bestehende Strukturen sinnvoll zusammenführt", sagte Ross- Luttmann. Alle niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte sollten künftig eine Anlaufstelle erhalten. In größeren Städten seien auch mehrere Stützpunkte möglich. Die Beratungsstellen informierten zum Beispiel über Leistungen und Qualität von Pflegeheimen und Pflegediensten einer Region. Zum 1. Februar sollen im Landkreis Emsland und in Braunschweig zwei weitere Stützpunkte eröffnen, Anfang März ist die Eröffnung im Landkreis Northeim geplant. Pflegekassen und KommuÂnen sind den Angaben zufolge für die Finanzierung der Stützpunkte verantwortlich. Der Bund leistet pro Stützpunkt eine Anschubfinanzierung von maximal 50.000 Euro. Die gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen stellen jährlich 45.500 Euro für den Stützpunkt in Stadthagen zurVerfügung. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen, Jürgen Peter, sagte bei der Eröffnung, bürokratische Doppelstrukturen würden mit dem Angebot vermieden. Das Geld komme so den Versicherten direkt zugute. Seit Inkrafttreten der bundesweiten Pflegereform hat jeder Pflegebedürftige ab 2009 einen Rechtsanspruch auf eine individuelle und unabhängige Beratung. Die Länder können selbst darüber entscheiden, ob sie vorhandene Beratungsstellen in Pflegestützpunkte umfunktionieren oder neue Stützpunkte einrichten. Im Mai hatten in Niedersachsen Kranken- und Pflegekassen sowie Kommunen unter Moderation des Sozialministeriums eine Rahmenvereinbarung für die Pflegestützpunkte ge- schlossen. NOZ100126epd
Sozialstationen der Caritas Osnabrück jetzt online
Ob in Leer, Lingen, Melle oder Bersenbrück - wer für seine Angehörigen auf der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst ist, sucht häufig in der Nähe seines Wohnorts. Meistens wünschen sich alte und kranke Menschen eine vertraute Umgebung. Die Caritas-Sozialstationen im Bistum Osnabrück starten deshalb ab sofort unter www.caritas-pflegedienste-bistum-osnabrueck.de mit einem gemein- samen Internetauftritt. Ob fachkundige Hilfe bei der Pflege, Unterstützung im Alltag oder bei der Wundbehandlung: Hilfesuchende finden die richtigen Ansprechpartner und Informationen rund um die Pflege. „Dieses Onlineangebot ist im Bistum bislang einmalig, 24 Sozialstationen präsentieren ganz individuell ihre Hilfeangebote. Zudem haben wir einen Online-Kostenrechner installiert, bei dem Inter- essierte sich vorab über die Kosten der gewünschten Pflege informieren können", sagt Michael Lucas- Nülle vom Geschäfts-bereich Altenhilfe und Pflege des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück. Anhand einer interaktiven Landkarte gelangen Hilfesuchende direkt zu den angebotenen Caritas- Sozialstationen vor Ort. Weitere Informationen: Telefon 0541 - 349 78 - 132. NOZ100215
Hilfe für Angehörige - Pflege zu Hause. Viele Angebote sind kostenlos. Bei Institutionen, Vereinen und Pflegekassen findet man Unterstützung.
Gut zwei Drittel aller hilfe- und pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt, meist von Angehörigen, zum Teil unterstützt von ambulanten Pflegediensten. Erster Ansprechpartner in allen Fragen der Pflege daheim sind die Seniorenbüros beziehungsweise Pflegestützpunkte. Sie informieren, wie man eine Pflegestufe beantragt und geben Auskunft, welche Hilfen man noch in Anspruch nehmen kann. Zum Thema Pflege stellen wir einige Angebote vor, die für die Pflege zu Hause hilfreich sein können. Hilfe für Pflegende Angehörigen- bzw. Selbsthilfegrup¬pen und Gesprächskreise bieten die Möglichkeit, mit anderen Menschen, die sich in einer ähnlichen Pflegesituation befinden, ins Gespräch zu kommen. In speziellen Pflegekursen für Angehörige wer¬den pflegerische und medizinische Grundkenntnisse vermittelt. Adressen und Termine für Kurse gibt es in den Seniorenbüros aber auch beim Deutschen Roten Kreuz, Tel: 0180-365 01 80. Tipps im Internet: www.wir-pflegen.net Betreuung von Demenzkranken Menschen, die einen demenzkranken Angehörigen pflegen, sind besonders gefordert. Entlastung bieten spezielle Angebote von Vereinen oder Selbsthilfegruppen. Helga Schneider-Schelte, Projekt- leiterin des deutschlandweiten Beratungstelefons der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, kennt zahl- reiche Angebote, zu denen man seine kranken Angehörigen mitbringen kann. Während die Pflege- bedürftigen gut betreut werden, können sich die Angehörigen beraten lassen. Es gibt Gesprächs- gruppen, Tanzcafés, Ausflüge und Reisen für Angehörige und Betroffene. Infos: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., Tel. 01803 -17 10 17 (9c/min.), Tel: 0511 – 726 15 05, (tgl. 9-17 Uhr), www.alzheimergesellschaft-hannover.de/ Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste bieten Unterstützung bei der Pflege und Behandlung. Sie helfen z.B. bei der Körperpflege, geben Hilfestellung beim Essen und Unterstützung im Haushalt. Ist eine Pflegestufe anerkannt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe. Hat der Pflegedienst einen Vertrag mit der Krankenkasse, kann er auch krankenpflegerische Leistungen wie Verbands- wechsel und die Kontrolle und Gabe von Medikamenten übernehmen. Die Zeitschrift Ökotest untersuchte verschiedene Pflegedienste und kam zu dem Schluss: Die Trägerschaft oder werbewirksame Zertifikate erlauben keine Rückschlüsse auf die Qualität des Dienstes. Mehr Transparenz verspricht die für Jahresende angekündigte Veröffentlichung der Prüf- berichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Infos zu Pflegediensten gibt es bei den Seniorenbüros, den Pflegekassen oder unter: www.aok.de/pflegenavigator.de Buchtipp: Ratgeber zu ambulanten Pflegediensten, 92 S., 9,90 Euro, zzgl. 2,50 Euro für Porto und Versand bestellbar bei Verbraucherzentrale NRW, publikationen@vz-nrw.de Tagespflege In Tagespflege-Einrichtungen können Pflegebedürftige bis zu sieben Tage in der Woche für je bis zu acht Stunden betreut werden. Auf Wunsch steht meist ein Fahrdienst zur Verfügung. Ist eine Pflegestufe anerkannt, werden Kosten für eine Tagespflege bis zum jeweiligen Höchstbetrag der Pflegestufe übernommen. Wird Tagespflege neben Pflegegeld in Anspruch genommen, vermindert sich das Pflegegeld anteilig. Adressen erhält man in den Seniorenbüros, und bei den Pflegekassen. Anbietervergleich im Internet: www.aok-pflegenavigator.de Kurzzeitpflege Wenn ein pflegender Angehöriger selbst ins Krankenhaus muss oder einmal Urlaub machen möchte, kann der Pflegebedürftige im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege in einer Kurzzeitpflege- Einrichtung untergebracht werden. Die Pflegekasse übernimmt für bis zu vier Wochen pro Jahr Kosten bis maximal 1.470 Euro (ab 2010 1.510 Euro). Ebenfalls für maximal 28 Tage pro Jahr ist es möglich, die zu pflegende Person durch einen Pflegedienst oder einen Verwandten zu Hause versorgen zu lassen, wenn die Hauptpflegeperson (z.B. durch Krankheit oder Erholungsurlaub) verhindert ist. Die Pflegekasse trägt dafür ebenfalls bis zu 1.470 Euro (ab 2010 - 1.510 Euro). Infos: www.hannover.de/de/gesundheit_soziales/beratung/pflegeinfo/senrat/ Hilfe bei der Pflege Wird rund um die Uhr Unterstützung bei der Pflege gebraucht, kann man einen Pflegedienst engagieren, aber dies ist meist sehr teuer. Als Alternative bieten deutsche Agenturen die kosten- pflichtige Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte an. Hier sollte man sich aber genau nach den Rahmenbedingungen erkundigen. Die Pflegekraft muss z.B. im Heimatland angestellt sein und dort Steuern und Sozialabgaben zahlen. Auf der sicheren Seite ist, wer sich eine Haushaltshilfe über die Arbeitsagentur vermitteln lässt, so Andreas Meyer von der Bundesfinanzdirektion Mitte. Infos: ZAV- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Tel.: 0228 – 713 14 14, www.arbeitsagentur.de Ratgeber der Verbaucherzentralen: „Hilfe rund um die Uhr - (l)egal durch wen?" (kostenlos) Pflegehilfsmittel Zu den Hilfsmitteln, die von der Pflegekasse bezahlt und meist über ein Sanitätshaus geliefert werden, gehören Haltegriffe, Badewannensitze, Duschsitze, Toilettensitzerhöhung, Strumpfanzieher, aber auch Rollatoren oder das dreirädrige Deltarad. Die Anträge sind bei der Pflegekasse zu stellen. Ausführliche Liste unter www.Rehadat.de Wohnung umgestalten Um den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu erleichtern, ist oft eine Umgestaltung der Wohnung nötig. Hilfe geben spezielle Wohnungsberater, die sich die Situation vor Ort ansehen und konkrete Vorschläge machen. Adressen erhält man u. a. bei den Seniorenbüros. Diese beraten auch bei der Beantragung der Mittel bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse übernimmt Kosten für die sogenannte Wohnumfeldverbesserung bis zu 2.557 Euro, es ist aber auch ein Eigenanteil zu leisten. Info: Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung, Tel.: 0511 - 388 28 95, www.fachstelle-wohnberatung.de Psychologische Unterstützung Die Pflege eines Angehörigen kann sehr kräftezehrend sein. Neben der körperlichen Belastung spielen dabei auch seelische Probleme eine Rolle. Es kommt zu Aggressionen, Schuldgefühlen, alte Konflikte brechen wieder auf. Pflegende Hände könnten schon mal zu schlagenden Händen werden, so Frank Erkelenz von der Hamburger Polizei. Pflegenotruf über Sozialverband SOVD, 0180 - 200 08 72 oder 0511 – 701 48 13 (Mo.-Do., 9-16 Uhr, Fr. 9-13 Uhr) Essen auf Rädern Ab ca. 4,50 Euro pro Mahlzeit kann man sich das Essen nach Hause liefern lassen. Die Versorgung mit mobilem Essenservice ist eine Frage des Geldbeutels und eine Frage des Anspruches. Experten empfehlen, erst mehrere Anbieter auszuprobieren. Infos über Anbieter gibt es bei den Seniorenbüros in den Kommunen oder bei Wohlfahrtsverbänden. Begleitservice Wer sich nicht mehr allein außer Haus bewegen kann oder möchte, kann sich von zu Hause abholen und wieder zurückbringen, oder auch begleiten lassen - z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen, oder kulturellen Veranstaltungen. Oft arbeiten die Helfer ehrenamtlich, es gibt aber auch kostenpflichtige Angebote. Maria Vogel, Geschäftsführerin des Niedersächsischen Landfrauenverbandes sagt, dass inzwischen 700 Seniorenbegleiterinnen ausgebildet wurden. Dazu gehört es, ältere Menschen in ihrer Wohnung oder im Rahmen einer Gruppenbetreuung regelmäßig zu besuchen und in ihrem Alltag zu begleiten. Diese Dienstleistungen sind zwar nicht kostenlos, aber bezahlbar. Adressen gibt's bei den Seniorenservicebüros, Sozialstationen, Wohlfahrtsverbänden oder dem Landfrauenverband. Infos: Tel: 0511 - 353 96 00 www.landfrauen-nlv.de HAZ090918DieterWeirauch
Sparmodell gegen hohe Pflegekosten Region stellt neues Konzept für Sozialhilfeempfänger vor. Fallmanager entscheiden
Die explodierenden Kosten für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in Pflegeheimen stellen die Region Hannover zunehmend vor Probleme. Um Kosten zu sparen, soll künftig nach dem Grundsatz „Ambulant vor stationär" verfahren werden. Das neue Konzept wurde in Hannover vorgestellt. Der defizitäre Haushalt, wegbrechende Steuereinnahmen sowie ein zu erwartender starker Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen machten ein Umsteuern notwendig, sagte Wolfgang Püster, Leiter des Fachbereichs Soziales bei der Region Hannover. Zurzeit zahlt die Region als Trägerin der Sozialhilfe pro Jahr rund 43 Millionen Euro, um die Heimunterbringung für 4.325 bedürftige Senioren zu finan- zieren. „Die familiäre Pflege nimmt immer mehr ab, während die Zahl derer steigt, die einen Pflege- heimplatz nicht mehr selbst zahlen können", sagte Püster. Ende 2008 lebten in der Region Hannover 175.000 Menschen im Alter von 65 bis 79 Jahren. 58.000 sind älter als 80 Jahre. Nach Berechnungen der Region wird der Anteil der 65- bis 78-Jährigen bis zum Jahr 2025 um 5,1 Prozent auf 184.000 ansteigen. Bei den über 80-Jährigen rechnet die Verwaltung mit einem Anstieg um 54,9 Prozent auf 89.000. Diese Altersgruppe stellt die Mehrheit der Heim- pflegefälle. Das neue Projekt „Steuerung in der stationären Hilfe zur Pflege" setzt auf ein Maßnahmenbündel, um die Kosten im Griff zu behalten, den Betroffenen aber weiterhin zu helfen. Im einzelnen sind folgende Schritte geplant: • Fallmanager, je ein Sozialarbeiter und eine Pflegefachkraft, sollen die ambulante Versorgung der Betroffenen organisieren - unter Einbeziehung des persönlichen Netzwerks, ehrenamtlicher Hilfen und ambulanter Pflegedienste. Die Fallmanager entscheiden auch - unabhängig vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der Pflegestufen festlegt - wann ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird. • Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig auf Pflege angewiesen sind, sollen etwa durch Kurzzeitpflege und verlängerte Reha-Maßnahmen wieder fit gemacht werden für eine möglichst selbstständige Lebensführung. „Notfalls übernimmt die Region vorübergehend die Miet- kosten, wenn absehbar ist, dass sich der Pflegezuständ eines Betroffenen bessert", sagte Tanja Krug vom Regionsteam Hilfe zur Pflege. • Getestet wird das Projekt an zwei Standorten, und zwar zwölf Monate lang: In Langenhagen, angedockt an den dortigen Pflegestützpunkt, und in Hannover, wo voraussichtlich im nächsten Jahre Pflegestützpunkte aufgebaut werden. Start soll im ersten Halbjahr 2010 sein. Mitgewirkt an dem neuen Konzept haben unter anderem die Heimaufsicht, Sozialämter, Pflegeexperten, der Pflege- stütz¬punkt Langenhagen, Wohlfahrtsverbände, Krankenhäuser und der Seniorenbeirat. HAZ091008VeronikaThomas Kommentar der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: Sensibler Bereich Es ist verständlich, dass die Region als Trägerin der Sozialhilfe Einfluss auf die steigenden (Pflege-) Kosten nehmen will. Durch eine verbesserte Beratung und das Organisieren passgenauer Hilfen, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, weiterhin in ihren eigenen vier Wänden zu leben, lässt sich sicher eine Menge Geld sparen. Aber die Region baut auch ein System der Zwangsberatung in einem sehr sensiblen Bereich auf, in dem das Vertrauen der hil-febedürftigen Menschen erst noch hergestellt werden muss. Hier ist viel Fingerspitzengefühl erforderlich. Sehr genau muss man auch auf die Kosten schauen, die durch den zusätzlichen Aufbau an Bürokratie entstehen. Das Konzept ist vom Grundsatz her gut, sofern alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Gut auch, dass eine lange Testphase eingeplant worden ist - mit der Möglichkeit, jederzeit gegensteuern zu können. HAZ091008TVerThomas

Pflegestufen - Hilfen von der Kasse Bevor die Versicherung über Zahlungen entscheidet, kommt ein Gutachter ins Haus
Wenn jemand wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft Unterstützung braucht, hat er An- spruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass man vorher Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt hat und mindestens eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit" besteht. Je nachdem wie viel Hilfe der Pflegebedürftige braucht, wird er einer Pflegestufe zugeordnet. Was dies bedeutet, was die Pflegeversicherung zahlt und wo Betroffene oder ihre Angehörigen die nötige Unterstützung beantragen, erläutert die GESUND-Serie im Hamburger Abendblatt und in der Hanno- verschen Allgemeinen Zeitung. Welche Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen? Bei häuslicher Pflege besteht die Wahl zwischen Sachleistungen (das heißt, die Kasse zahlt eine bestimmte Summe für den Einsatz eines professionellen Pflegedienstes) und Geldleistungen (wenn z.B. Angehörige oder Freunde selbst pflegen). Es ist auch eine Kombination aus beidem möglich. Die Höhe der Leistungen ist gesetzlich festgelegt siehe Tabelle Welche dieser Leistungen in welchem Umfang in Anspruch genommen werden kann, richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.

Wie wird eine Pflegestufe beantragt? Leistungen müssen schriftlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies kann auch formlos ge- schehen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der man versichert ist. Wird der Antrag positiv beschieden, werden die entsprechenden Leistungen rückwirkend ab Antragstellung gewährt. Derzeit erhalten rund 2,25 Millionen Bürgerinnen und Bürger Leistungen aus der Pflege- versicherung. Welche Pflegestufen gibt es? Das Gesetz unterscheidet bislang drei Stufen der Pflegebedürftigkeit. Derzeit wird diskutiert, die Zahl der Pflegestufen von bisher drei auf fünf zu erweitern. Nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflege soll für die Einstufung ausschlaggebend sein, sondern der Grad der Selbstständigkeit der Pflege- bedürftgen. Welche Voraussetzungen müssen für Pflegestufe I vorliegen? Wer Pflegestufe I erhält, ist erheblich pflegebedürftig. Hier werden Personen zugeordnet, die pro Tag mindestens 90 Minuten Hilfestellung benötigen. Dabei wird der Zeitaufwand zugrunde gelegt, den eine Laien-Pflegekraft, zum Beispiel ein Familienangehöriger, für die pflegerischen und hauswirt- schaftlichen Leistungen aufbringen muss. Auf die sogenannte Grundpflege (im Wesentlichen Hygiene, Ernährung, Mobilität) müssen mehr als 50 Prozent, also mehr als 45 Minuten entfallen. Die Haushalts- hilfe muss entsprechend im wöchentlichen Tagesdurchschnitt weniger als 50 Prozent (45 Minuten) ausmachen. Außerdem muss die Grundpflege mindestens einmal täglich für mindestens zwei unter- schiedliche Verrichtungen, Hilfe im Haushalt mehrmals wöchentlich notwendig sein. Welche Bedingungen gelten für Pflegestufe II? Bei Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) beträgt der Hilfebedarf mindestens drei Stunden pro Tag, und es entfallen davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege. Leistungen aus den Bereichen der Grundpflege müssen dabei dreimal täglich für mindestens zwei unterschiedliche Verrichtungen und die Haushaltshilfe mehrmals wöchentlich notwendig sein. Wer erhält Pflegestufe III? Wenn jemand schwerstpflegebedürftig ist, erhält er Pflegestufe III. Das gilt, wenn Hilfe rund um die Uhr verfügbar sein muss und wenn für durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Tag Hilfe benö- tigt wird. Auf die Grundpflege müssen dabei mindestens vier Stunden entfallen, Haushaltshilfe muss mehrmals wöchentlich notwendig sein. Übersteigt der Pflegeaufwand das übliche Maß der Pflegestufe III, kann die Pflegekasse eine Einstufung als Härtefall vornehmen. Gibt es auch ohne eine Einstufung Leistungen von der Pflegekasse? Seit dem 1. Juli 2008 kann die Pflegeversicherung für Menschen mit einem besonderen Betreuungs- bedarf die sogenannte Pflegestufe 0 bewilligen, das kann z.B. bei an Alzheimer oder Demenz Erkrank- ten der Fall sein. Je nach dem nötigen Betreuungs-Aufwand werden bis zu 2.400 Euro pro Jahr ge- zahlt. Wer prüft die Pflegebedürftigkeit? Zu welcher Pflegestufe ein hilfebedürftiger Mensch gehört, entscheidet die Pflegekasse auf der Grundlage eines Gutachtens. Dafür ist bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Kran- kenkassen (MDK) und bei privat Pflegeversicherten der medizinische Dienst Medicproof zuständig. Der Gutachter stellt in der Regel bei einem Hausbesuch fest, wie viel Pflege notwendig ist. Geprüft wird die Pflegebedürftigkeit anhand eines standardisierten Fragebogens. Berücksichtigt werden dabei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der Bedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Weiter- hin findet in dem bis zu einer Stunde dauernden Besuch eine körperliche Untersuchung statt. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 1,5 Millionen Begutachtungen im Auftrag der Krankenkassen durchgeführt. Was sollte man beim Besuch des Gutachters beachten? Wenn Besuch ins Haus kommt, bemühen sich Pflegebedürftige oft, gesünder zu erscheinen, als sie sind, weil sie sich ihres Zustands schämen. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Gutachter kommt. Deshalb sollte unbedingt ein Angehöriger oder eine andere vertraute Person dabei sein, um die Situation zu schildern, wie sie wirklich ist, rät Sozialarbeiterin Birgit Spengemann von der Koordi- nierungsstelle rund ums Alter in Berlin-Neukölln. Dabei sollte jede nötige pflegerische Unterstützung und der Zeitaufwand dafür dargelegt werden. Sinnvoll ist es, in der Zeit vor dem Gutachter-Besuch ein Pflegetagebuch zu führen. Vorlagen dafür erhält man bei den Pflegekassen sowie den Pflege- stützpunkten. Aber auch Verbraucherzentralen haben Muster parat. (Im Internet runterzuladen unter www.vz-nrw.de/pflegeta-gebuch) Die Notizen helfen dem Gutachter, die pflegerischen Arbeiten einzuschätzen. Es sollten außerdem alle medizinischen Unterlagen vorgelegt werden. Ratsam ist, gleich anschließend an den Besuch einige Einzelheiten (z.B. Dauer des Besuchs, Umfang der Untersuchung, angesprochene Probleme) zu notieren und diese Notizen bei den eigenen Unter- lagen aufzubewahren. Was ist zu tun, wenn der Antrag abgelehnt wird oder man mit der Einstufung nicht einverstanden ist? Innerhalb eines Monats sollte Widerspruch gegen den Bescheid (nicht gegen das Gutachten) bei der Kasse eingelegt werden.Es genügt vorerst, seinen grundsätzlichen Einspruch zu Papier zu bringen. Hilfe bieten dabei Pflegeberater oder die Verbraucherzentralen. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Wenn die Klage abgewiesen wird, kann der Pflegebedürftige oder für ihn der Angehörige vor dem Sozialgericht in Berufung gehen. Dazu benötige man keinen Anwalt, so Frau Spengemann.« HA090904Diet.WeihrauchHAZ
Informationen - Buichtipps - Beratungstelefone
Buchtipps „DasPflegegutachten", Pocketratgeber, Verbraucherzentrale NRW, 96 S., 4,90 Euro, erhältlich bei den Verbraucherzentralen, für zuzüglich zwei Euro Porto und Versand auch unter Tel.: 0211 - 380 95 55 oder per eMail: publikationen@vz-nrw.de Sabine Keller: „Ratgeber Pflege zu Hause", Stiftung Warentest, 19,90 €, www.test.de. Rainer Reitzier: „Wenn Eltern Pflege brauchen". Humboldt, 12,90 € Christina Manthey: Die neue Pflegeversicherung", C.H. Beck, 6,80 € Ilse Biberti: „Hilfe, meine Eltern sind alt", Südwest Vlg., 12,95 € Beratungstelefone Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 01805 - 99 66 03 (14 Cent/Minute). Unabhängige Patientenberatung: 0800 - 011 77 22 (kostenfrei); Bund der Versicherten (privat) 04193 - 94 222
Mehr Geld für PflegefälleSeit Jahresbeginn gelten höhere Sätze / Einstufung dauert aber oft lange
Seit 1. Januar haben die etwa 1,4 Millionen Schwerkranken, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, ein bisschen mehr Geld zur Verfügung. Quer durch die drei Pflegestufen müssen die finanziell angeschlagenen Kassen jetzt monatlich 10 Euro mehr Pflegegeld überweisen - ein Tropfen auf den heißen Stein, wie Kritiker meinen. Bei vielen Patienten, die eine Neueinstufung oder höhere Pflegestufe brauchen, kommt momentan aber erst einmal null Euro Unterstützung an. Die Bearbeitung dringend benötigter Pflegegutachten schleppe sich häufig bis zu drei Monate lang hin, bemängelt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP). Die Folge: Betroffene Familien müssen so lange finanziell in Vorleistung gehen, bis ihr Antrag auf Neueinstufung oder Umstufung eines Pflegebedürftigen „durch" ist. Wird entgegen anfänglicher Erwartungen keine Pflegestufe und damit kein Pflegegeld bewilligt, bleiben die Angehörigen in der Regel auf ihren Ausgaben sitzen. Verzögerungen durch Mitarbeiter von Pflegekassen oder des Medizinischen Dienstes der Kranken- versicherung (MDK) sollten auf keinen Fall klaglos hingenommen werden, sagt DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus. „Dies ist ein unhaltbarer Zustand." Pflegebedürftige seien in der Regel auf die rasche Unterstützung der Kassen angewiesen. Grundsätzlich gilt: Versicherte haben einen Rechtsanspruch auf eine zügige Bearbeitung von Pflegeanträgen. Die Begutachtung der Pflegesituation sollte spätestens fünf Wochen nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder einer Änderung des Pflegebedarfs unter Dach und Fach sein, so die Patien- ten-Initiative DGVP. „Früher konnten Pflegekassen das halten wie sie lustig waren. Damit ist es seit der Pflegereform Mitte 2008 vorbei", erklärt Heike Nordmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen. Ausreden wie der Verweis auf organisatorische oder personelle Engpässe sollen nicht länger gelten. In der Praxis hakt es trotzdem immer wieder. Von den Betroffenen ist oft viel Geduld gefragt. Was schwer fällt, wenn ein Mensch von einem Tag auf den andeÂren pflegebedürftig geworden ist und schnelle Entscheidungen getroffen werÂden müssen, was beispielsweise die Anschaffung eines Pflegebetts, eines Rollstuhls oder die Unterbringung in der Kurzzeitpflege angeht. Im Gesetz steht lediglich, dass ein Pflegeantrag innerhalb von fünf Wochen abgeschlossen sein soll. Er muss es aber nicht. Wegen dieser schwammigen Vorgabe sind zeitliche Verzögerungen bei den Pflegekassen offenbar keine Seltenheit. Die „eigentlich als Ausnahme hinzunehmende Überschreitung der fünf Wochen" sei eher zur Regel geworden, so auch die Erfahrungen von Pflegeexpertin Gudrun Matusch von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zum Hintergrund: Oftmals bessert sich der Zustand eines pflegebedürftig gewordenen Patienten nach der ersten Akutphase ein wenig. Erkennt die Pflegekasse sehr früh eine bestimmte Pflegestufe an, gilt diese dann erst mal als gesetzt. Deshalb scheuen einige Kassen offenbar vor allzu schnellen Entscheidungen und den damit verbundenen finanziellen Risiken zurück. Zieht sich eine Terminvereinbarung mit dem MDK-Gutachter oder die Auswertung der Pflegeexpertise über die gesetzlich vorgeschlagene Frist von fünf Wochen hinaus hin, sollten Betroffene „Dampf machen", empfiehlt Nordmann. Das heißt: Die zuständige Pflegekasse anrufen, auf schnelle Bearbei- tung dringen und die Notlage schildern. Zieht sich eine Entscheidung weiter hin, können Betroffene erst nach sechs Monaten eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Tröstlich zu wissen: Pflegegeld wird immer ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt. Selbst bei stark verzögerter Bearbeitung können betroffene Familien damit rechnen, dass die Leistung noch rückwirkend gezahlt wird - wenn die Bewilligung durch ist. Dabei ist egal, ob es sich um eine Erst- oder Änderungseinstufung handelt. „Diesen Familien geht damit wenigstens kein Geld verloren", so Nordmann. Wer zur Erleichterung der Pflegesituation daheim allerdings gleich ein Pflegebett oder andere Hilfs- mittel anschafft, ohne die konkrete Einstufung durch die Kasse abzuwarten, handelt erst einmal auf eigene Rechnung. Kommt eine Ablehnung, bleibt noch das Recht auf Widerspruch innerhalb eines MoÂnats ab Eingang des Schreibens. HAZapn100125BereitGräber
Weiter Erhöhungen absehbar
Seit Jahresbeginn bekommen PflegeÂbedürftige, die zu Hause betreut werden, 10 Euro mehr Pflegegeld überwiesen. In der Pflegestufe 1 beträgt die monatlichen Leistung der Pflegekasse jetzt 225 Euro, in Stufe 2 gibt es 430 Euro. In Pflegestufe 3 erhalten Kranke neuerdings 685 Euro. Für 2012 sind weitere Erhöhungen geplant, ab 2015 sollen die Beträge alle drei Jahre angepasst werden. Wird die Pflege zu Hause nicht von einem Angehörigen, sondern von einem ambulanten Dienst erbracht, fließt ebenfalls in diesem Jahr mehr Geld. Die so genannten Pflegesachleistungen für Patienten mit Pflegestufe I betragen jetzt 440 Euro (20 Euro mehr), in Stufe 2 sind es 1.040 Euro(plus 60 Euro) und in der dritten Stufe 1.510 Euro (40 Euro mehr). Die Pflegekasse übernimmt dabei entweder die festgelegten Anteile für Pflegesachleistungen zu Hause oder für teilstationäre Tages- und Nachtbetreuung. Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub verhindert oder muss der Schwerkranke vor- übergehend in eine stationäre Kurzzeitpflege, trägt die Kasse die anfallenden Kosten bis zu 1.510 Euro. Die Stufe 3 bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand in Höhe von monatlich 1.918 Euro bleibt 2010 unverändert. Beispiele: Der Pflegebedürftige hat Krebs im Endstadium oder einen schweren Schlaganfall, weshalb er regelmäßig rund um die Uhr durch mehrere Pflegekräfte zeitgleich gepflegt werden muss. HAZ100125apn

Wenn der Pflege-TUV klingelt. Jörg Gehrke überwacht mit seinem Team die Qualität von Senioren- wohnanlagen. Foto: Heimprüfer Jörg Gehrke befragt zusammen mit Hauptprüferin Jaqueline Paul die 92-jährige Hertha Junge. “Wir merken, wenn der Ton zu den Bewohnern rüde und lieblos ist.”
Das Schreiben kommt morgens um acht aus dem Faxgerät in der Seniorenwohnanlage Neu- wiedenthal und lässt dort den Stresspegel steigen: „Am heutigen Tag", steht da zu lesen, „findet durch Gutachter eine Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes gemäß Paragraf 114 Sozial- gesetzbuch statt." Es ist nicht der beste Tag für eine Kontrolle. Der 70er-Jahre-Bau im Hamburger Süden wird saniert, und das Personal braucht viel Kraft, um Baulärm und Staub zu bändigen. 60 Minuten später stehen Prüfer Jörg Gehrke und sein Team vor der Tür. Manche Heime sparen am Essen „Wir achten auf jedes Detail", sagt der 40-Jährige. „Wenn wir etwa bei einem Bewohner im Vergleich zum Pflegebeginn einen deutlichen Gewichtsabfall feststellen, dann versuchen wir die Ur- sache im Gespräch oder anhand der Akten herauszufinden." Gehrke kennt Heime, in denen die Bewohner nicht ausreichend zu trinken bekamen oder die Ernährung schlecht war. Auch der Umgang der Mitarbeiter mit den Bewohnern wird beobachtet. „Wir merken, wenn der Ton zu den Bewohnern rüde und lieblos ist." Mit einem umfangreichen Fragenkatalog im Gepäck klopft das Team an Zimmertür der 92-jährigen Hertha Junge. Gerade ist sie vom Singen alter Volkslieder aus dem Aufenthaltsraum zurückgekommen und bester Laune. 40 Minuten bleiben Gehrke gemeinsam mit Hauptprüferin Jaqueline Paul fürs Gespräch, man redet auch Plattdeutsch. „Bitte heben Sie doch mal ihre Arme", sagt Frau Paul und notiert: „Eingeschränkt bewegungsfähig". Nächste Frage: „Können Sie noch allein auf die Toilette gehen?" Der Körper wird nach Druckgeschwüren untersucht. Sie können darauf hindeuten, dass druck- entlastende Maßnahmen unterblieben sind, erläutert Frau Paul. Bei Frau Junge ist alles in Ordnung. Die alte Dame ist voller Vorfreude. Gleich wird die Rettungshundestaffel des Roten Kreuzes zu Besuch in die Wohnanlage kommen. Hertha Junge kann dann das warme, weiche Fell der Tiere unter den Händen spüren. „Das Gespräch mit den Bewohnern ist besonders wichtig", sagt Gehrke. Seine offizelle Bezeichnung heißt TQM-Auditor, es steht für Total Quality Management. Er hat eine entsprechende Weiterbildung nach den Kriterien der Internationalen Organisation für Normung (ISO) gemacht. 31 Gutachter umfasst Gehrkes Pflegeteam der Hamburger Zentrale des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Sie haben regelmäßig mehr als 1.500 Pflegeheime und ambulante Dienste in Hamburg und Schleswig-Holstein zu kontrollieren. Der MDK liefert Gutachten an die Pflegekassen und gibt Empfehlungen. Inzwischen hat der MDK noch mehr zu tun bekommen. Alten- und Pflegeheime sollen jährlich unangemeldet überprüft und benotet werden. Laut Gesetz müssen bis Ende 2010 alle Einrichtungen kontrolliert worden sein. Bereits in diesem Herbst werden die ersten Benotungen im Internet stehen. Bei schlechten Noten droht Vertragskündigung Schlecht benoteten Heimen oder Diensten drohen damit nicht nur wie bisher Auflagen und Folgeüberprüfungen, sondern auch öffentliche Aufmerksamkeit. Der erste Besuch ist kostenlos, eine Nachprüfung kostet das Heim 4.500 Euro. Im Extremfall, auch das hat Gehrke mehrfach erlebt, können Pflegekassen den Versorgungsauftrag kündigen. Dann müssen die Bewohner in andere Heime umziehen. Zum Teil finden Prüfungen gemeinsam mit der Heimaufsicht statt. Sie ist für bauliche Fragen und die Hygiene zuständig und untersteht den Ländern. Gleich am Morgen hat sich Gehrkes Team die Liste mit den Namen aller 82 Heimbewohner vorlegen lassen. Jeder zehnte wird zur „Inaugenscheinnahme" ausgewählt, darunter auch Demenzkranke und Bettlägerige. Das Prüfteam kontrolliert nach mehr als 100 Kriterien, schaut in den Speiseraum, in die Küche, prüft Pflege- dokumente, Gewichtsdaten der Bewohner, Essensgewohnheiten, Medika¬mentenausgabe, das Ver- fallsdatum der Arzneien, das Unterhaltungsprogramm. Neben den Singveranstaltungen gibt es für die Bewohner in Neuwiedenthal unter anderem Gedächtnistraining, Kaffeeklatsch, Gymnastikkurse und als eine Art Fitnessübung auch die Spielkonsole Nintendo Wii. „Ein 99-jähriger Bewohner war bis vor kurzem noch täglich mit dem Laptop im Internet", erzählt die Heimleiterin stolz. Gehrke hat andere Häuser gesehen: „Es kam schon vor, dass im Behandlungsraum Spritzen auf dem Boden lagen oder dass das Verfallsdatum der Medikamente längst überschritten war." Manchmal gibt es anonyme Anzeigen gegen solche Heime. Dann wird Gehrkes Team in Marsch gesetzt. Mittags trifft man sich mit der Pflegeleitung im Besprechungsraum ganz oben im Haus. Im Hintergrund vervielfältigen die mitgebrachten Tischkopierer surrend Teile der Pflegeakten. Das Material wird mitgenommen und später ausgewertet. Acht Stunden - dann ist für die Pflegekräfte der „Spuk" vorbei. Gravierende Mängel haben die Prüfer nicht gefunden, dennoch geben ihre Mienen nicht zu erkennen, wie das Heim abgeschnitten hat. „Bis das Gutachten auf dem Tisch der Heimleiterin liegt, werden zwei bis drei Wochen vergehen", sagt Jörg Gehrke. HA090710DieterWeirauch

Pflegebedürftige bewerten künftig ihre Pfleger
Es ist ein neues Gesetz, das mehr als 40.000 Hamburger unmittelbar betrifft: So viele pflegebedürftige Menschen leben in der Stadt, bedingt durch Alter, Krankheit, Verletzungen oder Behinderungen. Jetzt verabschiedete die Bürgerschaft neue Regelungen für die Betreuung, die nicht wie zuvor nur für Heime gelten, sondern auch das wachsende Angebot ambulanter Pflegedienste einschließen, die beispielsweise Menschen zu Hause oder in Wohngemeinschaften pflegen. Damit schöpft Hamburg - drei Jahre nach der Föderalismusreform - seine Selbstbestimmung als Bundesland aus, was laut Senat „veränderten Bedürfnissen" gerecht werde. Kernpunkte sind ein Anspruch auf Beratung für Kunden und ihre Angehörigen sowie eine Kontrolle der Pflegeleistung, auch mittels Befragungen der Pflegebedürftigen. Die Ergebnisse müssen regelmäßig veröffentlich werden. Verbindlich ist nun auch der - bisher offenbar nicht selbstverständliche - Grundsatz, dass Anbieter vor Vertragsabschluss in „verständlicher Form" über Konditionen informieren müssen. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) sprach von einem „Meilenstein für mehr Selbst- bestimmung." Die SPD begrüßte das Gesetz als „längst überfälligen Schritt in Richtung mehr Verbraucherschutz und Transparenz", betonte jedoch, das Problem der Branche, etwa Personalmangel, bleibe ungelöst. Laut Arbeitsagentur sind der¬zeit in Hamburg 545 Stellen in der Pflegebranche frei, weitere 487 Ausbildungsplätze seien verfügbar. Zudem sei die Zahl der Beschäftigten in diesem Sektor im Septem- ber dieses Jahres auf 79.800 angestiegen, im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Anstieg um 6,3 Prozent. Rolf Steil, Chef der Arbeitsagentur, wirbt um Interessenten: „Mehr als 4.800 Betriebe in der Stadt sorgen für feste Beschäftigungsverhältnisse und sichere Einkommen." 2009 seien 287 Arbeits- lose zu Pflegeassistenten, 25 Altenpflegern weitergebildet worden. Diese Qualifikationen sind auf dem Arbeitsmarkt begehrt: Die Vorgabe, dass mindestens jeder zweite Mitarbeiter eines Pflegeanbieters eine Fachkraft sein muss, bleibt im Hamburger Gesetz bisher erhalten. Nach Ansicht des SPD-Sozialexperten Dirk Kienscherf seien aus diesem Grund geplante Einsparungen im Sozialbereich nicht vertretbar: „Letztlich laufen Senator Wersichs Sparpläne darauf hinaus, dass die letzten Träger im Pflegebereich, die noch Tariflöhne zahlen, derart unter Druck geraten, dass sie aufgeben oder untertariflich zahlen müssten." Die konkrete Umsetzung des Gesetzes wird allerdings von Verordnungen bestimmt, die erst noch beschlossen werden sollen. SPD-Politiker Kienscherf verwies darauf, dass sich dann erst die Qualität des Gesetzes zeige. „Wir als Opposition werden sehr genau darauf achten, wie Details umgesetzt werden." Das betreffe neben der Fachkraftquote auch Art und Umfang der geplanten Überprüfungen sowie die Form der Veröffentlichungen der von Pflegebedürftigen abgegebenen Bewertungen. HA091211PhilipVolkmannSchluck
„Ich mache immer alles selbst“ Was bei dem Begutachtungsverfahren für die Pflegestufe nicht gesagt werden sollte
Als Ulla F. nach einem leichten Schlaganfall im Krankenhaus liegt, stellt sich die Frage: Wie geht es danach zu Hause weiter? Allein wird sie vermutlich nicht mehr zurechtkommen. Die 86-Jährige ist schwerbehindert, sie hat eine künstliche Hüfte, zwei künstliche Kniegelenke und leidet an Alters- schwäche. Ihre Tochter wohnt für eine tägliche Betreuung zu weit weg, und einen Pflegedienst kann sie sich auf Dauer nicht leisten. So beschließt sie, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen. Um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllt sind, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieser erstellt bei einem vorher angekündigten Hausbesuch» ein„Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit". Auf dieser Basis entscheidet die Pflegekasse dann über den Antrag. Die Pflegeversicherung deckt aber nicht alles ab, was wünschenswert wäre. Oft gebe es das Missverständnis, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung finanziert wird; sagt Bernhard Fleer vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen in Essen. Sein Rat lautet daher: „Orientieren Sie sich, was an Leistungen in der Pflegeversicherung möglich ist." Wie Fleer rät auch Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen. Dadurch werde den Antragstellern bewusst: „Welche Tätigkeiten fallen wie oft an, und wie lange dauern sie?" Es sollte mindestens einen Tag, am besten aber 14 Tage lang geführt werden und sei eine wertvolle Hilfe beim Gespräch mit dem Gut- achter. „Für den MDK zählt vor allem die Körperpflege", erläutert die Referentin für Pflegedienst- leistungen. Der Gutachter ermittele zum Beispiel, welche Hilfe der Pflegebedürftige beim Waschen oder Anziehen braucht. Eine zweite wichtige Rolle spielt die Mobilität. So lasse sich der Gutachter etwa vom Pflegebedürftigen zeigen, wo dieser sich wäscht, erklärt Fleer. Dies gebe gleichzeitig Auskunft darüber, wie gut sich der Betroffene in seiner Wohnung zurechtfindet - wie viel sogenannte Alltagskompetenz er also noch hat. Auch ob Begleitung beim Verlassen der Wohnung für einen Arztbesuch nötig ist, sollte ermittelt werden. Nicht relevant ist laut Nordmann dagegen, ob jemand beim täglichen Spaziergang Begleitung braucht. Drittes entscheidendes Thema im Bereich „Grundpflege" ist schließlich die Ernährung: Kann sich der Betroffene die Nahrung nicht zubereiten und allein zu sich nehmen, spricht das für Hilfebedarf. „Um die Pflegestufe eins zu erhalten, geht der Gesetzgeber von einem Mindestpflegebedarf von 90 Minuten täglich aus", sagt Nordmann. Für die drei Punkte der Grundpflege müssten dann minimal 46 Minuten angesetzt sein. Bei wem das der Fall ist, der erreiche wahrscheinlich auch die insgesamt erforderlichen 90 Minuten und bekomme Unterstützung. Auf den weniger bedeutsamen Aspekt Hilfe im Haushalt - also etwa Einkaufen - könnten dann 44 Minuten entfallen. Auf die leichte Schulter sollte die Begutachtung niemand nehmen. „Die Bedingungen sind hart", sagt Christiane Schiller von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Bonn. Schließlich gehe es um die sorgfältige Vergabe von Steuergeldern. Deshalb sei es sinnvoll, den Pflegebedürftigen nicht alleinzulassen. „Wenn eine Person des Vertrauens dabei ist, fühlt sich derjenige, der „untersucht" wird, wohler, außerdem kann man besser nachhaken", sagt Schiller. Denn in diesem Moment zählt jedes Wort. „Wenn die pflegebedürftige Person dauernd sagt, „Ich mache immer alles selbst", dann ist das natürlich nicht so günstig", warnt auch Schiller. Sie rät dringend dazu, ehrlich zu bleiben und nichts herunterzuspielen, aber auch nicht zu übertreiben. Ein anwesender Angehöriger könne eingreifen und auch ein unangenehmes, weil zum Beispiel intimes Thema wie Inkontinenz als Problem benennen. Auch ein bereits tätiger Pflegedienst könne dem Gutachter wertvolle Hinweise geben und sollte daher hinzugezogen werden. Wenn aber trotz aller Bemühungen einige Zeit später wie bei Ulla F. ein ablehnender Bescheid der Pflegekasse ins Haus flattert, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser sollte anhand des Gutachtens begründet werden. „Oft gibt es nachher doch eine Zusage", lautet Schillers Erfahrung. NOZ090514dpa Literatur: Verbraucherzentrale NRW: Das Pflegegutachten, ISBN: 978-3-938-17480-7, - 4,90 Euro.
Ministerin Schmidt: Neue Pflegereform in den nächsten Wochen
Noch vor der Bundestagswahl am 27. September will Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine weitere Reform der Pflegeversicherung voranbringen. Die über zwei Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland und die steigende Zahl der 1,2 Millionen Demenzkranken sollen besser versorgt werden. Die drei Pflegestufen sollen nach dem Willen eines Pflegebeirats, der Schmidt seinen Bericht übergab, auf fünf ausgeweitet werden. Die heute praktizierte „Pflege im Minutentakt" hätte dann ausgedient. Die Experten des Beirats empfehlen, dass die Pflegebedürftigen länger im eigenen Umfeld bleiben sollen. Deshalb plane man unter anderem, Pflege-Budgets bereitzustellen, die der Einzelne individuell für Hilfen ausgeben kann. Das künftige Begutachtungssystem soll mit Punktwerten arbeiten, stärker personenbezogen sein und zielgenaue Hilfen ermöglichen. Nach verschiedenen Berechnungen müssten die Pflegekassen für diese Reform zwischen mehreren Hundert Millionen und 3,7 Milliarden Euro jährlich zusätzlich ausgeben. Der Sozialverband VdK erklärte, Verbesserungen für Demenzkranke seien nicht zum Nulltarif zu haben. Sie dürften nicht zu Benachteiligungen für andere Pflegebedürftige führen. Solche Vorschläge seien „inakzeptabel", sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Im Koalitionsvertrag von 2005 steht, dass bisher zu eng gefasst sei, wer als „pflegebedürftig" gelte. Schmidt warb erneut für eine Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Pflegekassen zu einer Bürgerversicherung. Damit sei die Finanzierung für die nächsten 20 Jahre gesichert. Im vergangenen Jahr waren die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht worden, der Beitrag stieg auf 1,95 Prozent vom Bruttoeinkommen, Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. HA090526ryb
„Gute Pflege soll auch gut bezahlt werden" Drei Fragen der HAZ an die Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann Foto
Frau Ross-Luttmann, alle tarifgebundenen Heimbetreiber klagen über zu niedrige Pflegesätze. Was kann die Landesregierung tun, um für Abhilfe zu sorgen? Es gab ja schon ein Gespräch mit Pflegekassen, dem neuen Pflegebündnis und Ihrem Ministerium. Auf die Höhe der Pflegesätze hat die Landesregierung keinen direkten Einfluss. Am Verhandlungs- tisch sitzen Heimbetreiber und Pflegekassen sowie die Landkreise als örtliche Sozialhilfeträger. Das Sozialministerium ist in dieser Angelegenheit moderierend tätig. Unter unserer Moderation haben sich Pflegekassen und kommunale Spitzenverbände darauf verständigt, dass die Pflegekassen eine Empfehlung für ein vereinfachtes Verfahren abgeben, mit dem Pflegeheimen die Chance eröffnet wird, zu einer moderaten Erhöhung ihrer Pflegesätze zu kommen. Das Sozialministerium wird mit den Verbänden, den Kassen und Kommunen im Gespräch bleiben. Ich halte es überdies für richtig, dass gute Pflege auch gut bezahlt wird. Könnte eine umlagefinanzierte Ausbildung von Altenpflegern eine Entlastung für ausbildende Heimbetreiber bringen, die in der Regel ja tarifgebundene Unternehmen sind? Aufgrund des demographischen Wandels und einer immer älter werdenden Bevölkerung sind wir darauf angewiesen, auch zukünftig Nachwuchs in der Pflege zu bekommen. Deshalb ist es mir wichtig, den Beruf attraktiv zu gestalten. Ich möchte diejenigen fördern, die noch ausbilden. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers möchte ich Ausbildungsplätze in der Altenpflege in Nieder- sachsen finanziell mit einer Pauschale fördern. Die Arbeiterwohlfahrt fordert eine Differenzierung der Pflegesätze von tarifungebundenen und tarifierten Heimbetreibern. Wäre das eine mögliche Lösung des Problems? Nach einem höchstrichterlichen Urteil des Bundessozialgerichts vom Januar 2009 wäre eine solche Differenzierung gesetzeswidrig. HAZ090716VeronikaThomas
Zur Vermeidung einer Insolvenz hat der Caritasverband Hannover seine fünf Altenpflegeheime an die Diakonie Berlin verkauft. Gabi Stief macht sich darüber in der HAZ ihre Gedanken.
So sieht also ein Krisengewinnler aus: Er kommt aus Berlin, ist Protestant, sozial engagiert - und kürzt die Gehälter um 13 Prozent. Das evangelische Johannesstift in Berlin ist dabei, fünf Altenheime der Caritas in Hannover zu übernehmen und vor der Insolvenz zu retten. Die Gewerkschaft läuft Sturm, die Wohlfahrtsverbände sind entsetzt, die Kirche ist zerstritten. Viel Lärm um nichts? Die Krise, von der die Rede ist, hat nichts zu tun mit der Pleite großer Geldhäuser oder den Absatzproblemen von Industriekonzernen. Es geht um einen Notstand, der sich im Verborgenen ab- spielt. Es geht um die Pflege alter und kranker Menschen, einen Berufszweig ohne einflussreiche Lobby, der überall, nicht nur in Hannover, mit Geldnot, Bürokratie und geringem Ansehen kämpft. Erneut erhebt sich eine unbequeme, eine gern verdrängte Frage: Was ist uns die Pflege wert? Bislang wenig. Altenpflegekräfte fin¬den sich auf den unteren Stufen der Gehaltsleiter wieder. Sie teilen das Schicksal aller Berufsgruppen, die nicht Akten lesen oder am Fließband stehen. Der Dienst am Menschen, das Kümmern und Umsorgen, wird nicht nur schlecht bezahlt; er gilt auch nicht als Ausweis für Aufstieg und Karriere. Kein Wunder, dass für junge Menschen die Altenpflege alles andere als ein Traumjob ist. Es geht nicht allein um Kosten,... Dabei wird die Pflege unterschätzt. Sie braucht nicht nur ein „gutes Herz und eine ruhige Hand", wie einst Exminister Norbert Blüm meinte. Sie ist nicht nur körperlich und seelisch belastend. Es ist ein Job, der viel Kompetenz voraussetzt und Verantwortung verlangt. Die Qualität dieser Arbeit ent- scheidet, ob Menschen ihre letzten Lebensjahre in Würde verbringen. Der Beruf ist zudem ein Beruf mit Zukunft: Die „Kunden" werden immer zahlreicher - auch wenn sich keiner wünscht, diese Dienstleistung einst nachfragen zu müssen. Doch wer bestimmt den Preis der Leistung? Zunächst die Pflegekassen. Kein Heim kann seine Dienste anbieten, ohne dass die Pflegekassen den Preis genehmigen. Dabei geht es nicht nur um den Kassenzuschuss, der bundesweit einheitlich ist, sondern auch um jenen Betrag, den die Bewohner aus eigener Tasche zahlen. In Niedersachsen haben die Kassen ein aus ihrer Sicht sehr gutes Verhand- lungsergebnis erzielt: Ein hiesiger Heimplatz der Pflegestufe III ist mit durchschnittlich 2.500 Euro im Monat preiswerter als in allen anderen Ländern. Das Preisdiktat hat mancherorts zu einem ruinösen Wettbewerb geführt. Denn ob sich eine Ein- richtung an Tarifverträge hält oder ausbildet, schert die Kassen wenig. Wer dagegen Niedriglöhne zahlt und die kostspielige Förderung des Nachwuchses anderen überlässt, macht einen besseren Schnitt. Wird der Wettbewerb - wie in der Region Hannover - zusätzlich durch ein Überangebot verschärft; sind Pleiten nicht mehr ausgeschlossen. Leere Zimmer bedeuten dann den Ruin. ... sondern auch um Qualität Wahr ist aber auch: Der Markt belohnt nicht zwangsläufig Dumpinglöhne. Er honoriert es, wenn Heimbetreiber intelligentes Kostenmanagement betreiben, das nicht zulasten der Mitarbeiter geht. Heime sind gefragt, wenn sie auf veränderte Bedürfnisse reagieren, Wohnkonzepte überdenken und mit Service und Qualität punkten. Niedrige Löhne können nur gezahlt werden, solange es an Pflege- kräften keinen Mangel gibt. Bereits heute aber werden qualifizierte Mitarbeiter gesucht. Dennoch wird der Markt das Problem nicht lösen. Er garantiert weder angemessene Löhne noch liefert er bislang die Transparenz, die notwendig ist, um wie beim Autokauf die Macht der Verbraucher zu stärken. Was tun? Die Pflege muss aus ihrem Schattendasein heraus. Betriebe, die ausbilden, müssen belohnt werden - am besten durch eine Umlage. Dass Altenpflegeschüler nach wie vor Schulgeld aus der eigenen Tasche zahlen müssen, ist ungerecht. Gute Pflege muss sich auszahlen. Die Große Koalition war nicht untätig. Seit Kurzem müssen Kassen bei neuen Verträgen auf die Einhaltung ortsüblicher Löhne achten. Qualitätsberichte der Heime müssen veröffentlicht werden. Ein neues Bewertungsmodell für die Pflege liegt auf dem Tisch. Nach der Wahl wird es zum Schwur kommen. In allen Parteien wird derzeit nach einer „ehrlichen Debatte" gerufen. Ohne mehr Geld, übers Solidarsystem finanziert, wird es nicht gehen. Die christ- liche Ethik sagt, der Lohn muss sich nach dem Wert der Arbeitsleistung richten. Umgekehrt bedeutet dies: Ein schlechter Lohn rechtfertigt schlechte Pflege. Wer will das riskieren? HAZ090718 Gabi Stief
Pflegeberufe: Jetzt reicht Hauptschule
Künftig reicht der Hauptschulabschluss für die Ausbildung als Kranken- oder Altenpfleger. Damit können nun alle Schüler mit zehnjähriger Schulausbildung direkt in die Ausbildung einsteigen. Das entsprechende Gesetz wurde jetzt vom Bundesrat gebilligt. Wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste in Berlin mitteilt, soll die Neuregelung unmittelbar nach der Verkündung im Bundes- gesetzblatt in Kraft treten, voraussichtlich Mitte August. NOZ090718tmn

In der Koalitionsvereinbarung 2005 waren sich Union und SPD einig, dass bisher zu eng gefasst ist, wer als „pflegebedürftig" gilt. Ende Januar schlug ein Expertenbeirat vor, statt der heute drei Pflegestufen fünf „Bedarfsgrade" einzuführen. Diese sollen sich daran orientieren, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Bislang gibt es drei Pflegestufen, die am zeitlichen Hilfebedarf ausgerichtet sind. Abgerechnet wird im Minutentakt. Vorgerechnet wird nun eine Vielfalt von finanziellen Szenarien. Die Einführung der neuen Bedarfsgrade könnte demnach für 302 Millionen Euro gelingen oder bis zu 3,124 Milliarden Euro verschlingen - je nachdem, wie viel Geld es für die Pflegebedürftigen in den neuen Bedarfsklassen gäbe. Hinzu kommen Kosten für die Übergangsphase, weil man einmal zugesprochene Leistungen nicht kürzen kann. So würden bei der Umstellung für 302 Millionen Euro binnen drei Jahren zusätzlich 3,014 Milliarden Euro für den Bestandsschutz fällig. Insgesamt käme man also auf rund 1,3 Milliarden pro Jahr. Schmidt plädierte für eine kostengünstige Umsetzung: „Wer Akzeptanz will, der geht zunächst mal den Weg der Kostenneutralität." Die Leistungen ausweiten könne man später. Das für sie Entscheidende sei der „Paradigmenwechsel" hin zu den fünf Bedarfsgraden. Familienministerin Ursula der Leyen (CDU) trägt die Umstellung auf Bedarfsgrade mit, wie ein Sprecher erklärte. Trotzdem stimmte das Ministerium im Beirat gegen den Bericht. Zur Begründung hieß es, die finanziellen Auswirkungen seien nicht klar beziffert. Die offenen Fragen müssten vor Umsetzung des Konzepts beantwortet werden. NOZ090526APddp

Pflegeheime werden im Internet bewertet Datenbank informiert bundesweit über Alteneinrichtungen
Wie wohl fühlen sich Senioren in einem Heim? Welche besonderen Angebote gibt es für sie, wie selbstständig können sie agieren, und wie werden sie als Persönlichkeiten respektiert? Diese und andere Kriterien rund um die Lebensqualität in Alten- und Pflegeheimen der Region Hannover sind künftig im Internet auf einen Blick abrufbar. Gestern ist ein Online-Heimverzeichnis an den Start gegangen, das bis zum Sommer nächsten Jahres zu einem bundesweiten Informationsforum über Alteneinrichtungen ausgebaut werden soll. 75 der insgesamt 160 Heime in der Region Hannover waren bereits in der Modellphase dabei - und 67 von ihnen wurden als „verbraucherfreundlich" eingestuft. Verantwortlich für das auch wissenschaftlich begleitete Projekt, an dem die Heime frei- willig teilnehmen, ist der Verein BIVA, die bundesweite Interessenvertretung der Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten. „Wir möchten alle Heime motivieren mitzumachen", sagt Geschäftsführerin Katrin Markus. Ehrenamtliche Gutachter haben in den vergangenen Monaten insgesamt 100 Heime in den Modellregionen Hannover und Berlin/Brandenburg besucht. Der Veröffentlichung der Daten müssen die Einrichtungen zustimmen. Ins Netz gestellt würden nur die Häuser, die anhand eines Kriterienkatalogs mit positivem Ergebnis begutachtet wurden, sagt Markus. Heime, die nicht bestanden haben, könnten sich erneut bewerten lassen. Im Internet finden sich aus der Region Hannover derzeit nur 28 „verbraucherfreundliche" Heime statt der begutachteten 67. Die Datenbank sei im Aufbau, heißt es bei der BIVA. Eine aussage- kräftige Gesamtübersicht ist darum noch licht möglich. Die hannoverschen Heime, die an dem Modellprojekt teilgenommnen haben, sehen in einem positiven Abschneiden einen Wettbewerbs- vorteil. Wir haben auch mitgemacht, weil wir Wert auf eine objektive Beurteilung legen", sagt Monika Stadtmüller, Heimleiterin bei der Henriettenstiftung, die mit allen sieben Häusern dabei war. Nur das Stiftungsheim in der Fischerstraße habe kein positives Ergebnis erzielt. Es habe doch herausgestellt, dass die Betreuung der Wachkoma-Patienten nicht mit der standardisierten Kriterienliste vereinbar sei, sagt Stadtmüller. Wolfgang Strotmann, städtischer Fachbereichsleiter Senioren, befürwortet das Internetprojekt. Bisher seien nur zwei der sechs Heime in städtischer Trägerschaft begutachtet worden, obwohl alle angemeldet worden seien. So wurden das Altenzentrum Eichenpark und das Pflegezentrum Herta-Meyer-Haus als „verbraucherfreundlich" eingestuft. Strotmann betrachtet die BIVA-Erhebung, die vom „Wohlfühlfaktor" ausgehe, als „sinnvolle Ergän- zung" zu den bereits angelaufenen Ranglisten zur Qualität der Pflege. Der Gesetzgeber verpflichtet Heimbetreiber dazu, Pflegestandards bewerten zu lassen. Erste Ergebnisse für die niedersächsischen Heime sollen im August veröffentlicht werden. HAZ090219 JulianeKaune Infos: www.heimverzeichnis.de.
TV-Bericht: Zu gute Noten bei Pflege-TÜV Die umstrittenen Benotungen von Altenpflegeheimen geraten erneut in die Kritik
Trotz nachgewiesener Pflegemängel würden zu gute Noten vergeben, bemängelt einem Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz" zufolge der saarländische Medizinische Dienst der Krankenkassen(MDK). Geschäftsführer Jochen Messer sprach von einer „dramatischen Situation". Es bestehe dringender Handlungsbedarf, damit sich Pflegebedürftige und Angehörige auf die Benotungen verlassen könnten. Seit dem 1. Juli wurden den Angaben zufolge im Saarland neun Pflegeheime nach den Kriterien des Pflege-TÜV geprüft. Die schlechteste Einrichtung bekam noch die Note 3,1. „Und das ist eine Einrichtung, bei der die Pflegekassen und die Heimaufsicht die Schließung betreiben, weil die Gefährdung der Bewohner nachgewiesen wurde", sagte Messer. Auch in Rheinland-Pfalz gebe es solche Fälle, hieß es weiter. Dort sei ein Heim mit 2,8 benotet worden, obwohl der MDK die Versorgung der Senioren „für nicht sichergestellt hält". Beim Pflege-TÜV können schlechte Werte durch gute Noten in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Bewertet werden die Kriterien Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit Demenz- kranken, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene. Aus insgesamt 64 Kriterien wird die Gesamtnote gebildet. Zusätzlich gibt es eine Note aus der Befragung eines Teils der Bewohner. Ziel ist die bundesweite Vergleichbarkeit aller geprüften Heime. HA091006epd
Kritik an den Noten für Pflegeheime
Wie aussagekräftig sind die Benotungen für Alten- und Pflegeheime und ambulante Dienste? Seit Ende 2009 werden sie öffentlich mit Noten von sehr gut bis mangelhaft bewertet, geprüft und beurteilt vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Bisher liegt der Durchschnitt der veröffentlichten Gesamtnoten nahe zwei, viel zu gut, sagen Krit- iker. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer nannte das Projekt „reine Volksverdum- mung". Jürgen Brüggemann, Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen (MDS) betont dagegen: „Wir halten die Pflegenoten für einen Riesenschritt im Sinne des Verbraucherschutzes." Heike Nordmann, Leiterin Wohnen und Pflege in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, überzeugt das nicht. „Weder die Gesamtnote noch die Teilnoten der Qualitätsbereiche sind wirklich aussagefähig", urteilt sie in der „Apotheken Um- schau". Kritik kommt auch aus der Wissenschaft: „Die Kriterien sind nicht empirisch fundiert", sagt Gabriele Meyer, Professorin für Klinische Pflegeforschung an der Uni Witten-Herdecke. Wichtige und weniger wichtige Kriterien würden gleichrangig behandelt. HA100218
Neues Heimgesetz in Hamburg soll Qualität der Pflege verbessern
Der Hamburger Senat hat den Entwurf für ein landeseigenes Heimgesetz beschlossen. „Wir wollen die Qualität, die Transparenz und den Verbraucherschutz in Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf eine neue Grundlage stellen", sagte Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU). Der Gesetzentwurf, den die Bürgerschaft jetzt beraten wird, enthält Mindestanforderungen für Betreutes Wohnen, Wohn- gemeinschaften zum Bei¬spiel für Menschen mit Demenz, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen. Das sind die zentralen Inhalte: - Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie Angehörige erhalten einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige Beratung. - Alle Einrichtungen müssen vor Vertragsschluss in verständlicher Form über Art, Umfang, Preise und Grenzen ihres Angebots informieren. Die Einrichtungen müssen ihre Nutzer oder Bewohner regelmäßig zu ihrer Zufriedenheit befragen und die Ergebnisse veröffentlichen. Auch die Heimaufsicht muss ihre Prüfergebnisse veröffentlichen. - Die Fachkraftquote muss 50 Prozent betragen. Heime sollen jährlich, Wohngemeinschaften anlass- bezogen und per Stichprobe kontrolliert werden. Der Gesetzentwurf war zwei Monate lang unter anderem mit Senioren- und Behinderten- organisationen, Wohlfahrtsverbänden und der Hamburgischen Pflegegesellschaft diskutiert worden. Dabei konnte unter anderem durchgesetzt werden, dass Beschwerden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beschwerdeführers von Beratungsstellen an die Aufsichtsbehörde weitergegeben werden dürfen. HA090826pum

Pflege-Test: Ab Mai gibt es Noten für alle Heime in Hamburg – Qualitätsprüfung: 82 Fragen von Hygiene bis zum Essen. Ergebnisse werden ab Herbst veröffentlicht. 153 stationäre und 346 ambulante Pflegedienste sollen bewertet werden
Ab Mai schwärmen sie aus, prüfen unangekündigt Heime und ambulante Pflegedienste, sprechen mit Bewohnern und Patienten, schauen in Medizinschränke und Dokumentation. Anschließend be- werten die Pflege-Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die 499 Hamburger Anbieter nach dem Schulnoten-Prinzip: von „sehr gut" bis „mangelhaft". Spätestens ab Herbst sollen sie im Internet veröffentlicht werden und damit Pflegebedürftigen und Angehörigen die Auswahl einer geeigneten Einrichtung erleichtern. „Endlich bekommen wir ein klares Bild von der Pflegesituation, denn der MDK geht überall hin", sagt der Landesbeauftragte Uwe Clasen vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA). Und Dirk Kienscherf, Pflege-Experte der Hamburger SPD, meint: „Jetzt müssen sich Heime und ambulante Dienste dem Qualitätswettbewerb stellen. Damit besteht die Hoffnung, dass Einrichtungen minderer Qualität vom Markt verschwinden oder sich anpassen." Die Pflegeeinrichtungen werden mit unterschiedlichen Fragekatalogen bewertet. Heime müssen 82 Fragen zu den Bereichen Pflege und medizinische Versorgung, zum Umgang mit Demenzkranken, zu sozialer Betreuung sowie zu Hauswirtschaft und Hygiene beantworten. So wollen die Prüfer wissen, ob Kompressionsstrümpfe sachgerecht angelegt und verordnete Medikamente verabreicht werden, wie das Wohlbefinden von Demenzkranken ermittelt wird und wie Speisen und Getränke dargereicht werden. Ambulanten Diensten werden 49 Fragen zu Pflege und medizinischer Betreuung, Dienst- leitung und Organisation gestellt - etwa ob individuelle Wünsche zu Körperpflege, Essen und Ge- tränken wie vereinbart berücksichtigt werden, ob ärztliche Verordnungen ausgeführt werden, und ob die Pflegedienstmitarbeiter regelmäßig Ersthilfe-Schulungen erhalten. Im stationären und ambu- lanten Bereich werden die einzelnen Kriterien auf einer Skala von eins bis zehn bewertet. Daraus werden die Gesamtnoten errechnet und mit Zensuren ergänzt, die von Heimbewohnern und Patienten vergeben werden. Der MDK-Nord sieht eine Menge Arbeit auf sich zukommen. „Wir nehmen seit Jahren Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten vor", sagt Martin Schüne- mann, Abteilungsleiter Pflegeversicherung. „Neu sind aber die Veröffentlichungen und die Anzahl der Einrichtungen, die wir überprüfen müssen." Bis Ende 2010 sollen in Hamburg 153 Heime und 346 ambulanten Pflegedienste geprüft und bewertet werden. Um die Benotungen vornehmen zu können, hat der MDK-Nord seine elf Mitarbeiter um 25 Kollegen aufgestockt. „Die Noten sind ein erster Schritt in Richtung Transparenz", sagt Karin Kell, Fachbereichsleiterin für Pflege beim Diakonischen Werk. „Gerade in Hamburg, wo viele Pflegedienste und Heime nah erreichbar sind, suchen die Menschen nach Entscheidungshilfen." Zustimmung kommt von vielen Seiten: „Wir haben lange für eine Bewertung im Pflegebereich gekämpft und freuen uns, dass es endlich so weit ist", sagt Marianne Paszeitis vom Landesseniorenbeirat. Und Ursula Kölschbach, Chefin des Pflegedienstes Kölschbach-Weiss, sagt: „Wir haben keine Angst vor einer Benotung. Das ist doch ein positives Feedback für gute Pflegeeinrichtungen." Zahlen zur Pflege in Hamburg In Hamburg leben rund 41.400 pflegebedürftige Menschen. 13.100 von ihnen sind In Alten- und Pflegeheimen untergebracht, die restlichen 28.300 Menschen leben in Wohnungen. Für die Betreuung von Pflegebedürftigen gibt es 116 betreute Wohnanlagen mit mehr als 10.000 Wohnungen,153 Alten- und Pflegeheime mit rund 16.000 Plätzen und 346 ambulante Pflegedienste, die Betroffene zu Hause versorgen. Darüber hinaus gibt es 15 Tages-Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 300 Plätzen. Die Pflegebedürftigen werden von etwa 9.000 Pflegekräften versorgt - davon arbeiten rund 4.300 im stationären und 4.700 im ambulanten Bereich. Fast 800.000 Hamburger sind über 45 Jahre alt und damit in einem Alter, in dem das Thema Angehörigen-Pflege ins Blickfeld rückt. HA090311FriederikeUlrich
Caritas-Anwalt: „Eigenes Bild machen statt auf Pflege-TÜV setzen“
Die Qualität von Pflegeeinrichtungen steht bundesweit auf dem Prüfstand. Allerdings erreicht der derzeitige Prüfkatalog nicht das Ziel des Gesetzgebers, die Qualität der stationären und ambulanten Pflege offenzulegen und für die Bürger vergleichbar zu machen. Das kritisieren Fachanwälte der Caritas aus dem ganzen Bundesgebiet - und fordern deshalb eine Überarbeitung des „Pflege-TÜVs“. Der Darmstädter Fachanwalt Jörn Bachem macht im Gespräch mit Radio Vatikan deutlich, warum auch die neuen Transparenzberichte, mit denen der Gesetzgeber seit Ende letzten Jahres versucht, neben einem Katalog von Standardleistungen auch die Lebens- und Ergebnisqualität von Pflege- einrichtungen zu überprüfen, noch nicht der Weisheit letzter Schluss sind: „Man muss sich vor Augen führen, dass der so genannte Pflege-TÜV ungefähr eineinhalb Jahre vor der letzten Bundestagswahl beschlossen wurde. Natürlich auch, um öffentlichkeitswirksame Erfolge zu vermelden. Aber in Fachkreisen war immer klar, und das wissen die Pflegeeinrichtungsverbände genauso wie die Kranken- und Pflegekassen, dass es eindeutige Indikatoren, also Kriterien, um die Lebens- und Ergebnisqualität zu messen, bisher noch nicht gibt. Was macht gutes Leben in Pflege- einrichtungen aus? Das muss erst noch wissenschaftlich erforscht werden. Dass diese Messungen bisher nicht wirklich gelingen, zeigt sich zum Beispiel in den gravierenden Unterschieden in der Herangehensweise in den unterschiedlichen Bundesländern.“ Da die Bereitstellung von aussagekräftigen Prüfberichten unter diesen Voraussetzungen noch einiges an Zeit und wissenschaftlicher Aufarbeitung bedürfe, appelliert Bachem an die Betroffenen, verstärkt nicht nur auf ausgestellte Notenspiegel, sondern die eigenen Einschätzungen zu setzen: „Zuerst einmal muss man sich klar werden: Was brauche ich? Oder was brauchen beispielsweise meine Eltern? Was ist ihnen wichtig? Ist es ihnen zum Beispiel wichtig, dass sie ins Freie kommen? Gibt es einen Garten? Gibt es zum Beispiel auch ehrenamtliches Personal, das dafür Sorge trägt, dass auch diejenigen in den Garten kommen, die nicht mehr mobil sind? Ganz wichtig ist beim Lesen der Pflegenoten auch, auf die Einzelbewertungen zu achten und diese kritisch zu hinterfragen. Wenn mich eine 5 irritiert, macht es Sinn, in die Einrichtung zu gehen und die Pflegedienstleitung darauf anzusprechen, wo die Bewertung herkommt. Außerdem sind klare Ansagen darüber nötig, was genau von einem Heim erwartet wird. Man muss konkret anfragen, wie diese Erwartungen erfüllt werden können. Und der Einsatz von Ehrenamtlichen ist dabei für mich ein ganz wesentliches Kriterium.“ rv100316vp
Nur Heime in Ostdeutschland sind billiger - In Niedersachsen kostet Pflegeplatz 2.493 Euro
Wer in Niedersachsen auf Heimpflege angewiesen ist, muss deutlich weniger zahlen als in allen anderen westdeutschen Bundesländern. Nach einem Ländervergleich des Statistischen Bundesamts kostete Ende 2007 ein Heimplatz in der Pflegestufe III, einschließlich Unterkunft und Verpflegung, im Bundesdurchschnitt monatlich 2.766 Euro. In Niedersachsen lag der Preis dagegen bei 2.493 Euro; nur in ostdeutschen Einrichtungen fällt die Vergütung geringer aus. Spitzenreiter in der Tabelle sind Nordrhein-Westfalen (3.131 Euro) und Hamburg (3.040 Euro). In der Pflegeklasse II betrug die Ver- gütung 2.341 Euro, in der Pflegeklasse I durchschnittlich 1.915 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt - bundesweit einheitlich - in der Pflegestufe III 1.470 Euro, sodass der Eigen- anteil der Bewohner im Bundesdurchschnitt bei rund 1.300 Euro liegt. Hinzukommt häufig noch ein Beitrag für Investitionsaufwendungen, den die Heime verlangen. Diese Pauschale schlägt laut Be- rechnungen der Betriebskrankenkassen zusätzlich mit durchschnittlich 367 Euro im Monat zu Buche. Auch bei der Trägerstruktur nimmt Niedersachsen eine Sonderrolle ein. Der Anteil der Privat- unternehmen bei der stationären Versorgung liegt bei 59 Prozent, während bundesweit die meisten Heime von freigemeinnützigen Trägern betrieben werden. Insgesamt arbeiteten laut Statistischem Bundesamt Ende 2007 574.000 Beschäftigte in 11.000 Einrichtungen - jeder Zweite in Teilzeit. Die unterdurchschnittlichen Heimentgelte in Niedersachsen sorgen seit Längerem für Unmut in der Branche. Beklagt wird ein restriktives Vorgehen der Pflegekassen, die die Preise genehmigen müssen. Die Kassen reagierten und bieten seit Kurzem eine Erhöhung um bis zu 3,95 Prozent an. HAZ090310gstNOZepd
Höhere Pflegesätze in Heimen. Pflegeheime in Niedersachsen können mit höheren Zuwendungen rechnen.
Wie aus dem Sozialministerium in Hannover verlautete, haben sich die Pflegekassen und kommu- nalen Spitzenverbänden als Kostenträger bereit erklärt, unter bestimmten Kriterien die Pflegesätze zu erhöhen. Zentrale Voraussetzung sei, dass diese Pflegeeinrichtungen mit einer besonderen Leistungsqualität aufwarten können. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) gab zu verstehen, sie habe in Gesprächen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden auf Lösungsansätze gedrängt. Zwar habe das Land keine direkten Einflussmöglichkeiten auf die Pflege-Kostenträger, doch sei dem Werben um Verbesserungen schließlich Rechnung getragen worden. „Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", sagte die Ministerin, derzufolge Heime mit besonderer Qualität ab sofort ein vereinfachtes Verfahren zur Erhöhung der Pflegesätze in Anspruch nehmen können. Im Sommer letzten Jahres hatte die Caritas in den Diözesen Osnabrück und Hildesheim sowie in Südoldenburg eine mehrmonatige „Pflegealarm-Kampagne" gestartet. Die zuständigen Bischöfe be- klagten in einem „Brandbrief", dass Niedersachsen Schlusslicht in der Altenpflege sei und in diesem Land „unsäglich" um Pflegesätze gefeilscht werde. NOZ090226hab
Mehr Geld für Altenpflege - Kassen bieten Schnellverfahren für höhere Pflegesätze
Im Streit um zu geringe Entgelte für die stationäre Pflege kommen die Pflegekassen jetzt den Heimträgern entgegen: Das langwierige „Feilschen um jeden Cent", das die Caritas vor einem Jahr beklagte, soll ein Ende haben. Auf Drängen von Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann einigten sich die Spitzenverbände der Kassen auf ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für höhere Pflegesätze. In der Folge dürften viele der 1.200 Pflegeheime in Niedersachsen, die in den vergange- nen Jahren vor Verhandlungen mit den Kassen zurückschreckten, nun Preiserhöhungen beantragen. „Gute Pflege muss auch gut bezahlt werden", sagte Ministerin Ross-Luttmann. Auch die Kommunen, die als Sozialhilfeträger von Preiserhöhungen betroffen sind, haben der Verein- barung zugestimmt. Voraussetzung für das vereinfachte Genehmigungsverfahren ist allerdings die Qualität der jeweiligen Einrichtung. Wer bei den Prüfungen des Medizinischen Dienstes ordentlich abgeschnitten und seine Pflegesätze lange nicht erhöht habe, profitiere von der Vereinbarung, sagte Jörg Niemann, Leiter des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Maßstab für eine Preisanpassung ist weiterhin die allgemeine Grundlohnentwicklung, die sich seit 2004 auf 3,95 Prozent summiert. Neu ist zudem, dass bei der Genehmigung auf einen strengen Vergleich der Pflegesätze in einer Region verzichtet wird. Vor allem dieser externe Vergleich hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass Pflegeheime, die wie die Caritas Tarifgehälter zahlen, als „unwirtschaftlich" galten. Die Neuregelung betrifft nicht die bundesweit einheitlichen Zuschüsse der Pflegekassen. Die Pflegesätze sind die Entgelte, die Heimbewohner zahlen und die sich das Heim von den Kassen genehmigen lassen muss. In Niedersachsen liegt der Durchschnittspreis für einen Heimplatz in der Pflegestufe III, inklusive Unterkunft und Verpflegung, bei 2.415 Euro im Monat. Die Kasse übernimmt 1.500 Euro. Bundesweit kostet ein Heimplatz (Pflegestufe III) im Schnitt 2.700 Euro. Die Caritas und andere Verbände hatten in der Vergangenheit beklagt, dass auf Grund der rigiden Genehmigungs- praxis die niedersächsischen Einrichtungen im Vergleich der westdeutschen Länder mit den geringsten Pflegesätzen haushalten müssen. HAZ090226GabiStief

Kinder zahlen für die Eltern. Wenn die Rente nicht reicht, bitten Pflegeheime die Angehörigen zur Kasse. Teure Altenpflege: Bevor der Staat mit Sozialhilfe einspringt, müssen die Kinder zahlen.
Der Brief war zwei Seiten lang, höflich im Ton, aber bestimmt in der Sache. Anita Möller fiel aus allen Wolken. 24.000 Euro forderte das Sozialamt für die Pflegekosten ihrer Eltern. Seit Jahren lebten Mutter und Vater nun schon in einem Pflegeheim. Damals, als der Umzug ins Heim anstand, musste alles ganz schnell gehen. Die nahe Lage war entscheidend, auf den Preis hat Anita Möller nicht so genau geschaut. Das Sozialamt, so meinte die nette Heimleiterin, werde schon helfen, falls das Geld nicht reiche. Es reichte nicht. Die Rente des Vaters und der Zuschuss der Pflegeversicherung langten vorn und hinten nicht. Das Sozialamt zahlte bis zu jenem Tag, als die Behörde die Zeit fand, die aufgelaufenen Rechnungen aufzulisten und bei den Kindern, Tochter und Sohn, anzufragen, wie es um ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse steht. Rechtlich ist dies nicht zu beanstanden. Kinder haften für die Heimkosten ihrer Eltern. Den sogenannten Elternunterhalt regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Auch moralisch ist die Unterstützung gut begründet, so lange man innerfamiliäre Solidarität als einen Wert begreift, der gegenseitige finanzielle Hilfe einschließt. Dennoch wächst sich die Zahlungspflicht zu einem brisanten Thema aus. Anlass sind nicht nur steigende Heimpreise, die trotz Pflegekassenbeitrag eine wachsende Zahl an Bewohnern überfordern. 2007 kostete ein Pflegeheimplatz in der höchsten Pflegestufe nach Berech- nungen des Statistischen Bundesamts bereits 2700 Euro im Monat. Im Schnitt. Rechnungen von 3000 Euro, von denen rund 1500 Euro selbst bezahlt werden müssen, sind keine Ausnahme. Mehr als jeder dritte Heimbewohner ist bereits auf Sozialhilfe angewiesen. Immer mehr Kinder müssen einspringen - Söhne und Töchter, die häufig selbst kurz vor der Rente stehen oder gezwungen sind, stärker privat vorzusorgen als früher. Welche Belastung ist zumutbar? Monatelang haben Anita Möller und ihr Bruder versucht, sich mit dem Sozialamt zu einigen; Wochen verstrichen, bevor die Behörde auf ihre Schreiben reagierte.„Bei vielen, die zu uns kommen, füllt der Schriftverkehr bereits mehrere Aktenordner", berichtet die hannoversche Fachanwältin Kirsten Reimers. „Die meisten haben eine Odyssee hinter sich." Das Problem sei, so meinen Juristen und Betroffene, dass es keine klaren Regeln und keine abschließenden gesetzlichen Vorgaben gibt. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) seit 2002 mehrere Grundsatzurteile gesprochen, doch die rechtliche Lage bleibt unübersichtlich. 2006 entschied der BGH, dass der Elternunterhalt nicht die „gewählte Lebensstellung" der Kinder gefährden dürfe. Was dies im Einzelfall bedeutet, ist eine hochkomplexe Rechenaufgabe mit vielen Unbekannten. Beim Einkommen gilt ein Nettoverdienst bis zur Grenze von 1400 Euro als unantastbar. Jeder Euro zusätzlich kann zu 50 Prozent vom Sozialamt zur Begleichung der Pflegekosten ein- gefordert werden. Doch was ist mit dem Ersparten oder dem vermieteten Eigenheim, das den Lebensstandard im Alter sichern sollte? Bei der Berechnung des „Notgroschens", der nicht für den Elternunterhalt zur Verfügung steht, werden fünf Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens seit Berufseinstieg zuzüglich einer vierprozentigen Verzinsung als angemessene Altersvorsorge hoch- gerechnet. Was sinnvoll klingt, kann paradoxe Folgen haben. So auch im Fall von Anita Möller. Die 65-Jährige, die mittlerweile eine Rente von 670 Euro bezieht, hat eine typische Frauenberufskarriere. Als die Kinder zur Welt kamen, setzte sie aus. Später arbeitete sie in Teilzeit, bevor sie schließlich die Arbeitszeit erneut reduzierte, um ihre Eltern zu pflegen. Ihr Durchschnittsverdienst wurde mit 1.650 brutto berechnet. Der Bruder kam als Beamter auf mehr als das Doppelte - und erzielte damit auf der Basis der Berechnungsvorgaben des BGH einen um 100.000 Euro höheren Freibetrag als die Tochter. Ist das gerecht? „Eine strikte Umsetzung des Urteils des BGH wäre fatal gewesen", sagt die Juristin Reimers, die für die Familie Möller die Verhandlungen mit dem Sozialamt übernahm. Angesichts der geringen Rente wäre ein höherer Freibetrag nötig gewesen. Am Ende einigte man sich auf einen außergerichtlichen Vergleich. Die Nachforderung von 24.000 Euro schrumpfte auf 12.000 Euro. Kirsten Reimers hätte gern ein Urteil erstritten, damit es nicht anderen so ergeht wie ihren Mandanten. Aber Anita Möller und ihr Bruder wollten die Akte gern schließen. Nicht alle geben sich mit kleinen Erfolgen zufrieden. Seit Monaten werben die Verfasser einer Petition an den Bundestag um Mitstreiter und „für klare Gesetze und Gerechtigkeit". Auch sie beklagen, dass es keine verbindliche Berechnungsmethode gebe. Das Vorgehen der Sozialämter sei sehr unterschiedlich, der Verwaltungsaufwand enorm. 90 Prozent würden nach Aussagen von Fach- anwälten den Elternunterhalt zu hoch ansetzen. Bereits vor Jahren stritt der Deutsche Juristinn- enbund über Konsequenzen und eine mögliche Abschaffung des Unterhalts zulasten der öffentlichen Kassen. Am Ende empfahl man, das Thema „nur sehr behutsam anzugehen". Den Petitionsverfasser ist eins wichtig: „Jeder sollte wissen, mit welchem Betrag er im Fall der Heimbedürftigkeit der Eltern rechnen muss." HAZ090218GabiStief
Neues Urteil: Pflege ist „Naturalunterhalt"
Wenn erwachsene Kinder den UnterÂhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern sichern müssen, können sie diese Pflicht auch durch Dienstleistungen statt durch Geldzahlungen erfüllen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das jetzt veröffentlicht wurde Az.: 14 UF 134/09. Im entschiedenen Fall ging es um eine pflegebedürftige 95-Jährige, die in einem Seniorenheim für betreutes Wohnen lebt. Das Sozialamt forderte von ihrer Tochter, einen Teil der Heimkosten zu übernehmen, nämlich 105,81 Euro pro Monat. Vor dem OLG hatte die Behörde damit aber keinen Erfolg. Der 5. Senat für Familiensachen entschied, dass die Mutter ihre Unterhaltspflicht bereits umfassend durch „Naturalleistungen" erfülle: Die Mutter werde beim betreuten Wohnen zwar morgens und abends von Pflegekräften versorgt; ansonsten betreue aber die Tochter täglich für mehrere Stunden die erblindete und demente Frau. Ohne diese Hilfe wäre die 95-Jährige auf stationäre Vollzeitpflege angewiesen, was die öffentlichen Kassen wesentlich mehr belasten würde. Zudem wäre es laut Urteil eine „unbillige Härte", wenn die Tochter noch mit zusätzlichen Geld- zahlungen belastet würde, obwohl sie durch ihre Betreuungsarbeit bereits „in einem weit über das geschuldete Maß hinaus" ihre Unterhaltspflichten erfülle. Eine mögliche Revision beim Bundes- gerichtshof ließ das OLG nicht zu. Das Sozialamt kann gegen diese Entscheidung aber eine „Nichtzulassungsbeschwerde" einlegen. HAZ100125stg
Pflege wird besser honoriert - Durch Reform noch weitere 20.000 Euro steuerfrei
Geschwister, Freunde und andere Mitglieder der Steuerklassen II und III können etwas mehr steuerfrei bekommen, wenn sie den Verstorbenen kostenlos gepflegt haben. Außer dem persönlichen Freibetrag dieser Erben sind in solchen Fällen mit der Reform noch weitere 20.000 Euro steuerfrei. Bisher blieben nur zusätzliche 5.200 Euro von der Steuer verschont, wenn die Pflege kostenlos oder nur gering vergütet war. Bedingung: „Das Zugewendete ist als angemessenes Entgelt anzusehen", darf also nicht unverhältnismäßig hoch sein (was den Schluss zuließe, nicht allein die Pflegetätigkeit solle entgolten werden). Tipp: Die Stiftung Warentest hält in ihrem neuen Ratgeber „Vererben und Erben" noch folgenden Tipp bereit: Damit derjenige, der Sie pflegt, den Freibetrag bekommt, müssen Sie möglichst im Testament festlegen, wie die Pflegeleistung angerechnet werden soll. Sie können sich zum Beispiel daran orien- tieren, wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung für Pflegedienste zählt. So viel müsste die Finanzverwaltung pro Pflegemonat auch akzeptieren. In der höchsten Pflegestufe III können mehr als 17.600 Euro im Jahr zusammenkommen. Rein rechnerisch wird zuerst die Pflegeleistung aus dem Nachlass vergütet. Nur das. restliche Erbe wird dann unter den gesetzlichen Erben verteilt. Wer seinen Angehörigen gepflegt hat, kann nach dem neuen Erbschaftsteuergesetz von einem höheren Freibetrag ausgehen. NOZ090324wam
Neues Erbrecht belohnt Pflegende
Anfang kommenden Jahres tritt die Reform des Erbrechts in Kraft. Angehörige, die den Ver- storbenen gepflegt haben, haben dann bei der Aufteilung des Erbes Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für ihre Fürsorge. Zudem ist es künftig schwieriger, einen Angehörigen, dem ein Pflichtteil zusteht, per Testament gänzlich zu enterben. Auf die Änderungen weist die Zeitschrift „Test" hin. Der finanzielle Ausgleich für eine Pflegeleistung wird künftig vor der Aufteilung des Erbes dem pflegenden Angehörigen zugeschlagen. Bislang bekommen beispielsweise Sohn und Tochter jeweils die Hälfte des Vermögens, wenn ihre alleinstehende Mutter ohne andere Regelungen im Testament stirbt. Falls die Tochter ihre Mutter gepflegt hat, erhält sie nun künftig bei einem Erbe von 100.000 Euro zunächst 20.000 Euro für die Pflegeleistung. Nur die verbleibenden 80.000 Euro werden aufgeteilt. Insgesamt erhält damit die Tochter 60.000 Euro und der Sohn 40.000. Angehörige, denen zumindest ein Pflichtteil des Erbes zusteht, können bislang nur bei „ehrlosem, unsittlichem Lebenswandel" gänzlich enterbt werden. Künftig ist der Entzug zulässig, wenn der Erbe zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde. Zudem darf der Pflichtteil entzogen werden, wenn der Angehörige dem Erblasser, seinem Lebenspartner oder seinen Kindern nach dem Leben getrachtet hat. Bei der Berechnung des Pflichtteils zählen Schenkungen der letzten zehn Jahre mit. Künftig werden aber nur noch Schenkungen im ersten Jahr vor dem Erbfall voll angerechnet. NOZ091114
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Private Pflegezusatzversicherung - Verbraucherzentrale bietet kostenlosen Vergleich an
Rund 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit pflegebedürftig. Viele werden dabei zu Hause von Angehörigen oder Pflegediensten versorgt. Wer Unterstützung bei der Pflege oder Versor- gung braucht, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Häufig können die laufen- den Kosten für eine Pflegekraft oder einen Platz im Pflegeheim vom Pflegebedürftigen nicht gezahlt werden. Familienangehörige können dann verpflichtet werden, für den Restbetrag aufzukommen. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung kann dann sinnvoll sein, um die Lücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten zu schließen. Finanzielle Notlagen im Pflegefall können so vermieden werden. Bei der Pflegezusatzversicherung wird zwischen Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung unterschieden. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur entstandene Kosten, wenn professio- nelles Pflegepersonal eingesetzt wurde. Die Pflegetagegeldversicherung gewährt den vereinbarten Tagessatz bei Feststellung der entsprechenden Pflegestufe. Der Pflegebedürftige ist dabei völlig frei in der Verwendung des Pflegetagesgeldes. Kostenloser Service für Verbraucher* Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet Interessierten www.vzniedersachsen.de einen kostenlosen EDV-gestützten Vergleich zur privaten Pflegezusatzversicherung an. Verbraucher erhal- ten damit einen Überblick über Kosten und Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung und können besser bewerten, ob und wann eine Pflegekosten- oder eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll ist. Ein Fragebogen kann heruntergeladen und ausgefüllt an info@vzniedersachsen.de gemailt werden. Der Fragebogen ist auch in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich. Adressen und Öffnungszeiten in Osnabrück: Die kostenlose Info-Mappe gibt es in der Verbraucher- beratung, Große Str. 67, während der Öffnungszeiten montags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, dienstags von 10 bis 13 Uhr. Pflegemappe informiert Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege* Weitere Informationen und Hinweise rund um das Thema "Häusliche Pflege" bietet die Mappe "Pflege - transparent – Informationen für Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege" der Verbraucherzentrale. Sie erläutert, wer Anspruch auf Leistungen hat und was bei der Antragstellung zu beachten ist und erklärt, was zu bedenken ist, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegeperson erfolgen soll. Ferner gibt sie Tipps, welche Pflegehilfsmittel im eigenen Heim die Pflege erleichtern und welche Leistungen für Pflegepersonen bestehen. Checklisten bieten einen schnellen Überblick und helfen bei den wichtigen Entscheidungen. Die kostenlose Info-Mappe gibt es in allen Beratungsstellen. *Projektförderung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. 0904

Deutschlandweit einmaliges Angebot. Qualifikation zum Palliativpfleger und Palliativmediziner so nur in Osnabrück möglich. Foto von links: Das Team für qualifizierte Hospiz- und Palliativarbeit: Reinhold Kassing, Ulrich Barlag, Kirsten Frankenberg, Maria Lindemann, Winfried Hardinghaus, Kerstin Moldenhauer, Hansjörg Hermes, Bernhard Greitemann und Hartmut Remmers.
Ein in dieser Form einmaliges Qualifikationsangebot hat das Institut für Gesundheit und Bildung Osnabrück (IFGB) jetzt vorgestellt. Ärzte, Pfleger, Sozialarbeiter, aber auch in der Palliativversorgung ehrenamtlich Tätige können sich hier zum Palliativmedizinier oder Palliativpfleger weiterbilden. Dieses interdisziplinäre Angebot hat das IFGB in Zusammenarbeit mit dem Hospiz- und Palliativ- stützpunkt Osnabrück, dem Bildungszentrum St. Hildegard, der Akademie des Klinikums Osnabrück GmbH und der Universität Osnabrück aus der Taufe gehoben. Im Klinikum Osnabrück informierten sich nun die infrage kommenden Berufsgruppen über die Weiterbildung, die im Mai 2009 beginnt und über ein knappes Jahr laufen wird. Der Leiter der Nieder- sächsischen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliatiwersorgung, Winfried Hardinghaus, wies auf den besonderen Status des Angebots hin. „Das IFGB ist der einzige Bildungs- anbieter in Deutschland, bei dem Ärzte, Pflegende, Ehrenamtliche, Seelsorger und Angehörige psychosozialer Berufe gemeinsam den Umgang mit Palliativpatienten erlernen." Das Angebot sei von langjährig erfahrenen Praktikern aus der Region entwickelt worden, die sich in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Hospiz- und Palliativstützpunktes zusammengefunden haben. Bernhard Greitemann, erster Vorsitzender des IFGB, hob die besondere Bedeutung der Weiter- bildung für das Institut hervor: „Die Bevölkerung wird immer älter, sodass der Bedarf an palliativer Versorgung stetig steigt." Deshalb sei das Thema Palliativmedizin für die Mitgliedseinrichtungen sehr wichtig. „Wir bieten mit der Weiterbildung ein Paradebeispiel für interdisziplinäre Zusammen- arbeit", so Greitemann. Der Erste Kreisrat Reinhold Kassing freute sich über das neue Angebot im Osnabrücker Land: „Damit bauen wir unsere regionalen Kompetenzen bei der Versorgung mit Schwerkranken und Sterbenden weiter aus." Mit der Fortbildungsmaßnahme sei ein weiterer Leuchtturm für die gesamte Region entstanden. Der Geschäftsführer des Klinikums Osnabrück und Vorstandsmitglied, Hansjörg Hermes, dankte der Geschäftsführerin des IFGB, Kirsten Frankenberg, der Leiterin der Akademie des Klinikums, Kerstin Moldenhauer, und dem Leiter des Bildungszentrums St. Hildegard, Ulrich Barlag: „Die große Kooperationsbereitschaft der drei Bildungsanbieter macht dieses innovative Qualifizierungsangebot möglich." Anmeldungen für die Weiterbildung sind noch möglich beim Institut für Gesundheit und Bildung Osnabrück e.V.; Kontakt unter Telefon 05424/220-100. NOZ090224
Forschung: „Intelligentes Zuhause" für Demenzkranke
In nicht allzu ferner Zukunft könnten innovative Sensor-Systeme Demenzkranken den Alltag er- leichtem. Die von britischen Forschern entwickelte Technik registriert Bewegungen und Tätigkeiten eines Patienten und gibt verbale Hilfestellungen. So erinnert das System etwa daran, den Wasserhahn zuzudrehen oder den Herd auszuschalten. Außerdem kann es Lichtschalter oder Haus- haltsgeräte auch direkt ansteuern und an- oder abschalten. Zwei Testsysteme dieses „intelligen- ten" Zuhauses funktionieren bereits seit mehr als einem Jahr erfolgreich in zwei Londoner Pflege- heimen. HA090305wsa


Wege aus dem Pflegenotstand - Arbeitskreis will helfen, Personalprobleme zu lösen
Betreiber von Altenpflegeheimen und Pflegediensten haben zunehmend Probleme, qualifiziertes Personal zu finden. Vor allem jüngere Frauen und Männer schrecken davor zurück, einen Beruf im Bereich der Altenpflege zu ergreifen. Gleichzeitig wächst der Bedarf an Pflegekräften, weil die Zahl derer zunimmt, die Pflege benötigen. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, suchen Heimleiter und Personalverantwortliche von Pflegeeinrichtungen nach Strategien gegen den drohenden Pflegenot- stand. In einem Arbeitskreis, den die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung der Region Hannover gemeinsam mit der Gesellschaft für Projektentwicklung und Innovation anbietet, wollen Heimbetreiber und Pflegedienste jetzt nach Wegen suchen, um in ihren eigenen Häusern Bedingungen zu schaffen, die ein Arbeiten ohne unnötige Belastung ermöglichen. „Dazu gehören sicher auch Anreizsysteme für die Beschäftigten wie Dienstfahrzeuge, die auch privat genutzt werden können, oder Wellnessgut- scheine", sagt Wirtschaftsförderer Hermann Bodendieck. Zu den weiteren Schwerpunkten des Forums gehören Maßnahmen, wie die psychische und physi- sche Arbeitsfähigkeit der Pflegekräfte erhalten werden kann, eine Analyse der Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter sowie ein individuelles Stärken-Schwächen-Profil jeder Einrichtung. Start des neuen Arbeitskreises ist der 4. Mai. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 0511- 61 62 32 46 oder per eMail unter hermann.bodendieck@region-hannover.de. Jetzt gründen Verbände und Einrichtungen der stationären Pflege in der Region das „Aktionsbündnis Altenpflege". Daran beteiligen sich unter anderem Caritas, Diakonie, AWO, DRK und städtische Alten- und Pflegezentren. HAZ090424VeronikaThomasn
„Gefragte Arbeitskräfte" - Kranken-und Altenpflege sucht Nachwuchs
In der Alten- und Krankenpflege wird weiterhin Nachwuchs gesucht. Der Bedarf an Pflege nimmt nach Einschätzung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) deutlich zu. So werde sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 verdoppeln und die Zahl der Stellen im Pflege- bereich um 300.000 wachsen. Schon ak¬tuell gehört der Alten- und Krankenpfleger zu den am meisten gesuchten Arbeits¬kräften in Deutschland, wie der bpa mitteilt. Nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit gab es im August 22.000 freie Stellen für Altenpfleger/in¬nen, Sozialarbeiter/innen und Erzieher/innen. Das war ein Plus von 41 Prozent im Ver- gleich zum Vorjahr. Hinzu kamen 19.000 freie Stellen für Krankenpfleger/innen, Sprechstundenhilfen und Masseur/innen. Das ent¬spricht immerhin noch einem Plus von 18 Prozent. Die Beschäftigungschan¬cen im Gesundheits- und Sozialwesen entwickeln sich damit anders als in vielen anderen Branchen: Bei den Elektrikern hatte es ein Minus von 41 Prozent, bei der Daten- verarbeitung von 26 Prozent gegeben. Der Bedarf an Pflegekräften werde so groß bleiben, dass es nach Einschätzung des bpa-Präsidenten Bernd Meurer schwierig sein dürfte, ihn allein durch Ausbildung in diesem Bereich zu decken. NOZ090912dpa
Marga reicht Salat, aber eine Polackin ist sie nicht
Pünktlich rollt der Kleinbus mit dem polnischen Kennzeichen auf den Garagenhof. Am Steuer des futuristisch anmutenden Wagens mit lang heruntergezogenen Fenstern sitzt ein junger Mann. Hinten, in der dritten Sitzreihe, das muss Marga - sein, mit dem blonden Pferdeschwanz. Sie sucht ihre Sachen zusammen, steigt aus und holt einmal tief Luft. Die anderen Frauen im Bus rufen ihr einen Abschiedsgruß zu. Sie sehen erschöpft aus. Die Fahrt aus Kattowitz war lang, acht Stunden, aber noch sind sie nicht am Ziel. Es geht weiter nach Koblenz. Marga hat zwei schwere Gepäckstü¬cke, die sie später auspackt: Kleidung für drei Monate, Fotos ihrer beiden Kinder, einer Tochter, die Abitur machen wird, während Marga in Frankfurt das alte Ehepaar pflegt, und eines Sohnes, der studiert. „Ich muss arbeiten", sagt Marga. Sie ist 50 Jahre alt, schlank und hochgewachsen und zieht ihre beiden Kinder als Witwe seit sieben Jahren allein groß. Seit vier Jahren arbeitet sie als polnische Pflegekraft in Deutschland, nach dem Modus „3,2", wie es im Vertrag heißt. Das heißt, sie ist drei Monate im Ausland und zwei daheim in Kattowitz, 46 Quadrat- meter mit kleinem Balkon. Was im neuen Haushalt auf sie zukommt, Alter, Krankheitszustand, weiß sie nur andeutungsweise. „Ich bin Polin", sagt sie bei der Begrüßung, beugt sich zu den alten Leuten hinab und zieht Geschenke aus der Tasche, ein Kästchen mit Marzipan und ein Paar geräucherte oberschlesische Dauerwürste, die würzig riechen. Drei Monate lang wird Marga ihre Dreiwortsätze verbreiten, die Komposita umdrehen, wenn sie die „Suppetomate" auf den Tisch stellt. Ihr Ausruf: „Gemüse, gesuund" wird ins Familienvokabular eingehen und auch die Formulierung „Nein, ist!"auf die Frage beim Einkauf, ob sie Dosenmilch brauche. Die Katholikin wird den Papst zitieren, wenn es hoch hergeht bei der Pflege, und sagen: „Ich rufe Papa Benedikt an, habe Nummer." Sie wird immer dann, wenn sie nichts versteht, ihren Pferde- schwanz schwenken und sagen: „Ich bin Polin, ich habe 100 Stunden Deutsch." Aber sie wird auch zwei- bis dreimal in der Nacht aufstehen, dem Patienten Wasser und Schokolade reichen, ihn beruhigen und dann wach liegen und sich um ihre Kinder sorgen. Wird tagsüber die Woh- nung putzen, den Patienten waschen. anziehen und mit dem Rollator ins Wohnzimmer bringen, wird kochen, die Tabletten viermal täglich nicht vergessen und pünktlich um zwölf Uhr das Essen auf den Tisch stellen: Suppetomate, Salat und ein Hauptgericht, dreimal Fleisch in der Woche, einmal Fisch und zweimal vegetarisch. Mit Marga wird der Obstsalat zur Regel. Marga ist die erste Polin in diesem Haushalt, eine Garantie dafür, dass das Ehepaar nicht ins Heim muss. Für die alten Leute ist Marga ein Fremdkörper im Haus, an den sie sich gewöhnen müssen. Öfter als früher kommt der alte Mann auf seine Kriegsjahre zu sprechen. In seiner Erziehung war Polen nicht gut weggekommen. Jetzt ist eine Polin seine Rettung. Wenn er verwirrt ist, wird er sie als Polackin beschimpfen, und Marga wird sich empört wehren. Sie hasst dieses Wort. Beim Abschied werden alle weinen, das alte Ehepaar, weil es sich an Margas Fürsorglichkeit gewöhnt hat, und Mar¬ga, weil sie Herz hat und doch noch nicht heim nach Kattowitz fahren kann. Ihr Kühlschrank ist kaputtgegangen, ihr Sohn hat in den Semesterferien keinen Job gefunden. In solchen Augenblicken werden die Falten um den Mund scharf. Ihre nächste Station ist Köln. „Keln", sagt sie, „Haus mit Garten, ich schneide Gras, nur eine alte Dame, das ist wie Ferien." Diesmal fährt sie mit dem Zug. FAZ09084Martina Dreisbach
Altenpflege: Beruf mit Zukunft!
 
Europäischer Wachstumsmarkt: Pflege
Laut der European Confederation of Care Home Organisations (E.C.H.O.) fehlen in Europa bis 2020 rund 750.000 Pflegeplätze. Jetzt hat die auf Sozialimmobilien spezialisierte Beratungsgesellschaft Terranus in einem Ländervergleich die Pflegemärkte von Frankreich, England, Italien, Spanien und Deutschland analysiert: „Vor allem in Deutschland und Italien erwarten Demographen zwischen 2000 und 2025 einen An- stieg der über 80jährigen von 96,7 % bzw. 91,3 %", so Herman J. Thiel, Geschäftsführer der Terranus Consulting GmbH. Dieser rapide Zuwachs, moderne Gesellschaftsstrukturen und zunehmende Akzep- tanz für Heimpflege in familienorientierten Ländern wie Italien und Spanien, generierten eine dyna- mische Nachfrage. 2020 sollen europaweit 27,4 Millionen über 80jährige leben (2005: 18,8 Millionen). Bei 83 Jahren liege derzeit das durchschnittliche Eintrittsalter in die stationäre Betreuung. Überproportional stiegen auch Demenz und Alzheimer-Erkrankungen: Waren 2005 noch 5,3 Millionen Europäer betroffen, sollen es 2050 ca. 11,8 Millionen sein. Mit der gemeinsamen Problematik gehen die Nationen nach der Terranus-Analyse sehr unter- schiedlich um: „Die EU-Staaten reglementieren und lenken ihre Pflege absolut autark. Konsoli- dierungsgrad, Eintrittsbarrieren, Belegungsrate, Preisflexibilität und staatliche Reglements differieren in den Märkten deutlich". Die Briten zum Beispiel rechneten zwischen 2000 und 2025 mit einem Anstieg ihrer 80jährigen um 50 %. Gepflegt würden diese voraussichtlich in einer privatwirt- schaftlichen Einrichtung. „73 % aller stationären Pflegeplatze auf der Insel stellen bereits private Anbieter. Durch die starke Kommer- zialisierung der vergangenen Jahre weist England aktuell die höchste Marktkonsolidierung in Europa auf. Anreize für Investoren sind im sozialen Sektor kaum noch gegeben". Anders in Südeuropa: In Italien lebten nur 1,3 % der über 65jährigen im Pflegeheim. Zum Ver- gleich: In Deutschland stehen für 4,3 % dieser Altersgruppe Pflegebetten bereit, in Frankreich und im europäischen Durchschnitt sind es rund sechs Prozent. „Italien zeigt in unserer Analyse das größte Entwicklungspotential", so Thiel. Der stationäre Sektor befinde sich noch im Aufbau. Derzeit sei die Altenpflege mit 47 % überwiegend staatlich oder durch NPO (35 %) organisiert. Auch die iberische Halbinsel vollziehe einen spürbaren Umbruch von der überwiegend häuslich geleisteten hin zur institutionellen Pflege. Für Entwicklungspotential spreche ein neues soziales Sicherungssystem, das die Regierung 2007 initiierte. Ähnlich der deutschen Pflegeversicherung sieht es eine stufenweise Kategorisierung der Pflegebedürftigkeit und damit verknüpft eine staatliche Unterstützung vor. Es soll bis 2015 etabliert sein. Den nominal stärksten Bettenzuwachs müssten die beiden größten Pflegemärkte der EU, Deutschland und Frankreich, schultern. In der Bundesrepublik müssten jährlich 20.000 bis 25.000 Betten neu hinzukommen, in Frankreich 10.000 Betten pro Jahr. In beiden Nationen beschränkten knappe Staatskassen die öffentlichen Träger. Ein gravierender Unterschied liege in der Rolle des Staates: Während es im deutschen Markt keinerlei Einschränkungen für den Aufbau neuer Kapazitä- ten gebe, deckele die französische Regierung das jährliche Wachstum auf maximal 7.500 Pflege- betten. Durch stärkere Eintrittsbarrieren und eine Belegungsrate von 95 % (Deutschland: 92 %) sei das allgemeine Marktrisiko im Nachbarland niedriger. Weitere Informationen: www.terranus.de BfS090303


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