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Privatrente

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Privatrente / Erwerbsminderungsrente / Berufsunfähigkeitsrente

FondsanlageGrxx

Private Vorsorge individuell auf den Versicherten abstimmen
Renten- oder Lebensversicherungen bieten je nach Alter und Familienstand viele verschiedene Möglichkeiten / Sofortrente ist für ältere Menschen interessant

   Wer im Alter finanziell unabhängig sein will, muss eine entsprechende private Vorsorge treffen. Mit der neuen Förderung vom Staat ist es nicht getan. Die Riester-Rente stopft nur das Loch, das die jüngste Rentenreform bei den gesetzlichen Renten gerissen hat.
• Privatrente: Sie bietet Sicherheit durch lebenslange Rentenzahlungen, egal wie alt der Versicherte wird. Der Kunde kann sich zwischen der Rentenversicherung mit aufgeschobenen Leistungen und mit oder ohne Kapitalwahlrecht sowie der Sofortrentenversicherung entscheiden.
   Kapitalwahlrecht heißt, dem Kunden wird zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einem einmaligen hohen Geldbetrag, der Kapitalabfindung, eingeräumt. Bei der Sofortrente wird einmalig ein größerer Betrag eingezahlt. Diese Summe fließt zuzüglich Überschussanteilen unmittelbar nach der Einzahlung in regelmäßigen, lebenslang gezahlten Renten zurück. Diese Sofortrente ist besonders für ältere Menschen interessant.
  Die Beiträge für private Renten können nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dafür unterliegt von der späteren Rente nur der sogenannte Ertragsanteil der Besteuerung, mit dem persönlichen Steuersatz.
   Wer sich statt einer monatlichen Rentenzahlung für eine Kapitalauszahlung entscheidet, muss den Ertrag (Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der auf sie entrichteten Beiträge) nur zur Hälfte versteuern, wenn das Kapital nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird und der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hatte. Anderenfalls ist der Ertrag voll zu versteuern. Diese Regelung gilt für alle Vertragsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2004.
• Kapitallebensversicherung: Vorsorge für später und eine Absicherung für den Partner oder die Familie kombiniert die Kapitallebensversicherung. Sie besteht aus einer Todesfallversicherung und einem Sparvertrag. Nach Ablauf des Vertrages wird die Lebensversicherung als einmalige Summe ausgezahlt.
   Die garantierten Summen, die der Versicherte im Erlebensfall oder seine Hinterbliebenen im Fall seines Todes erhalten, sind bei der Kapitalpolice meist gleich hoch. Es besteht auch die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit einer erhöhten Todesfallleistung oder einer erhöhten Erlebensfallleistung abzuschließen.
   Die Erträge einer Kapitallebensversicherung - also die Differenz zwischen Einzahlungen und der Auszahlung - werden im Erlebensfall ebenfalls zur Hälfte steuerfrei ausgezahlt. Verträge, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, behalten ihre volle steuerliche Attraktivität, sind also in der Regel steuerfrei.
   Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto geringer sind die Beiträge. Dieser Teil ist für die Todesfälle im Versichertenkollektiv reserviert, ein weiterer - kleinerer Teil - deckt die Kosten des Ver- sicherers. Der überwiegende Teil jedoch wird an den Finanzmärkten investiert. Diesen „Sparbeitrag” verzinst der Versicherer mit 2,25 Prozent. Dies gilt für ab dem 1. Januar 2007 abgeschlossene Verträge. Wer schon vorher eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, für den bleibt der bei Ver- tragsabschluss gültige Rechnungszins von zum Beispiel 3,25 oder 4 Prozent unverändert bestehen.
   Über die garantierte Leistung hinaus wird der Versicherte zusätzlich an den vom Versicherer erwirt- schafteten Überschüssen beteiligt.
• Fondsgebundene Variante: Eine weitere Variante für die private Vorsorge ist die so genannte fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung. Hier wird der „Sparanteil” des Versicherungsbeitrags in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt. Weil sich die Börsenlage aber nicht voraussehen lässt und sowohl Fonds als auch Aktien bekanntlich unterschiedlich starken Kurs- schwankungen unterliegen, gibt es für die Ablaufleistung dieser fondsgebundenen Produkte allerdings keine Leistungsgarantien wie bei den klassischen Renten- und Lebensversicherungen. HAZ071011

Riester für Renten-Bezieher. Bei Erwerbsunfähigkeit und -minderung

  Erstmals erhalten jetzt auch die rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland, die wegen einer schweren Krankheit eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit beziehen, eine staatliche Riester- Förderung. Bislang waren nur aktiv Versicherte zugelassen. Also jene Pflichtversicherten, die durch ihre Einzahlung in die Alterssicherungssysteme weiter einen Rentenanspruch aufbauen.
 Durch die gesetzliche Neuregelung wurden nun die Erwerbsminderungsrentner in den Kreis der Riester- Begünstigten aufgenommen, ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Riester-Produkt. Voraussetzung ist aber, dass sie unmittelbar vor dem Bezug ihrer Rente in einem der Alterssicherungssysteme pflicht- versichert waren, zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch vormalige Empfänger einer Besoldung oder von Amtsbezügen sind davon erfasst.
   Mit der neuen Regelung wird davon ausgegangen, dass der Betreffende nur wegen „des äußeren Umstands des Krankheitsfalls” keine weiteren Versorgungsansprüche aufgebaut hat. Ohne die Krankheit wäre er Riester-berechtigt gewesen.
NOZdpa080728

soBertRürup-x   Prof. Bert Rürup

Auf Fallstricke beim Abschluss achten
Bei Rürup-Renten machen Verbraucher schnell Fehler. Verbraucherschützer verklagen Talanx-Tochter

  Sparer müssen beim Abschluss einer Rürup-Rente vorsichtig sein: Für viele ist sie nicht geeignet, andere wählen den falschen Tarif. Darauf wies die Zeitschrift „Finanztest" hin.
  Viele Selbstständige, für die die Rürup-Rente erfunden wurde, überschätzen ihre finanziellen Mög- lichkeiten und können die Beiträge nicht über viele Jahre bis zum Rentenalter aufbringen. Oder sie sind sich nicht darüber im Klaren, dass der Abschluss eines Rürup-Vertrags auch Risiken birgt. Oder sie wählen das falsche Rürup-Angebot aus. All dies kann teuer werden.
   So heißt es in den Bedingungen eines fondsgebundenen Rürup-Tarifs des Versicherers  Aspecta, einer Tochter des hannoverschen Talanx-Konzerns, lapidar: „Bei Beitragsfreistellung im ersten Versicherungs- jahr erlischt die Versicherung." Für Kunden, die in dieser Zeit die Einzahlung in ihren Vertrag stoppen, bedeutet dies: Ihre bis dahin gezahlten Beiträge sind verloren. Doch auch noch nach mehr als einem Jahr droht bei Beitragsfreistellung ein Totalverlust der Beiträge - wenn, die Fonds schlecht laufen und das Fondsvermögen laut Versicherungsbedingungen noch nicht für eine Rente reicht.
   Üblicherweise läuft der Vertrag weiter, wenn der Kunde keine Beiträge mehr zahlt; die Rente ist jedoch viel geringer. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Talanx-Tochter deshalb verklagt. Der Deutsche Ring, der eine ähnliche Klausel in seinen Verträgen verwendete, entging einer Klage, weil er eine Unterlassungserklärung, abgab. Dagegen lässt es Aspecta auf einen Prozess ankommen. Doch überzeugt davon scheint der Versicherer selbst nicht: In Neuverträgen verzichtet er auf die Klausel.
   Auch viele andere Versicherer halten sich beim Kunden schadlos, wenn er seinen Vertrag beitrags- frei stellt. Nach Untersuchungen von „Finanztest" kann eine Beitragsfreistellung mehrere Tausend Euro kosten. Die LVM beispielsweise verlangt in einem Tarif, dass der Kunde einen Rentenanspruch von 50 Euro im Monat erwerben muss. Schafft er dies nicht bis zu dem Tag, an dem er seinen Vertrag beitrags- frei stellt, sind seine gesamten Beiträge futsch. Ein Kunde, der 25 Jahre lang jährlich 1.200 Euro zahlen will, braucht bei der LVM acht Jahre, um auf diese jährliche garantierte Mindestrente zu kommen. Stellt er seinen Vertrag vorher beitragsfrei, ist das Geld weg.
   Rürup-Rentenversicherungen gibt es als klassische oder fondsgebundene Variante. Außerdem sind Rürup-Fondssparpläne auf dem Markt. Sie werden bisher allerdings nur von den Fondsgesellschaften Deka und DWS angeboten. Bei einer klassischen Rentenversicherung erfährt der Kunde vor Vertrags- schluss die Höhe seiner garantierten Rente, die durch Überschüsse noch, steigen kann. Bei Produkten mit Fonds trägt er das Anlagerisiko. Bei diesen Verträgen muss der Versicherer keine Rentengarantie geben.
   Die Tester weisen darauf hin, dass Angebote von Versicherungs- und Fondsgesellschaften für eine Rürup-Rente erst ab 2009 vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert werden. Im Gegensatz zur Riester-Rente werden Rürup-Produkte bisher nicht zertifiziert. Vielmehr klärt das Finanzamt in jedem einzelnen Fall, ob der jeweilige Rürup-Vertrag die Kriterien für die staatliche Förderung erfüllt. So wird beispielsweise für jeden Tarif geprüft, dass Rentenansprüche nicht vererblich und nicht übertragbar sind. Denn nur dann können Rürup-Sparer ihren Beitrag von der Steuer absetzen. Auch eine Kapitalzahlung ist ausgeschlossen. Es gibt nur eine monatliche, lebenslange Rente.
   Nicht vorgesehen ist bisher allerdings, Kunden im Rahmen der Zertifizierung besserzustellen und ihnen grundsätzlich ein Recht einzuräumen, den Anbieter zu wechseln oder ihnen eine Garantie in allen Rürup- Verträgen für die eingezahlten Beiträge zu geben. Bei Riester-Verträgen ist das gewährleistet. Für Rürup- Sparer gilt also eine schlechtere Regelung als für Riester-Sparer, kritisiert die Stiftung Warentest.
   Im Gegensatz zur Riester-Rente ist bei der Rürup-Rente auch nicht immer garantiert, dass zu Beginn der Rentenphase mindestens das eingezahlte Geld vorhanden ist. Wenn die Fonds schlecht laufen, sind auch Verluste möglich. Ein Kapitalerhalt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
   Zudem hapert es oft mit der Flexibilität bei der Beitragszahlung. Gerade Selbstständige brauchen möglichst viel Freiraum beim Vorsorgesparen. Denn oft verfügen sie nicht über ein sicheres Einkommen und können nur schwer abschätzen, wie viel Geld sie regelmäßig über Jahre hinweg für ihre Alters- vorsorge zurücklegen können. Flexibel - das bedeutet zum Beispiel die Möglichkeit, zu den bisherigen Konditionen neben den vereinbarten laufenden Beiträgen weiteres Geld in den Vertrag zu investieren; also beispielsweise wenn die Auftragslage eines Freiberuflers gut und zusätzliches Geld für die Altersvorsorge übrig ist. Dies erlauben viele Versicherer nicht.
Einige Tipps:
Entscheidung:
Wenn Sie selbstständig sind, auf eine lebenslange Rente Wert legen (also nicht zwischen einer Rente oder einer Kapitalauszahlung wählen möchten) und sicher sind, die einmal vereinbarten Beiträge bis zum Rentenalter zahlen zu können, fahren Sie gut mit der Rürup-Rente. Sie erzielen eine höhere Rendite als mit einer vergleichbaren, nicht geförderten privaten Altersvorsorge.
Auswahl: Eine Rürup-Rentenversicherung wird klassisch verzinst oder fondsgebunden angeboten. Außer- dem gibt es Rürup-Fondssparpläne. Bei Fonds tragen Sie das Risiko. Wenn sie schlecht laufen, können auch Verluste entstehen. Wenn Sie ein Rürup-Produkt mit Fonds wählen, nehmen Sie einen Vertrag mit Beitragsgarantie. Dann bleiben wenigstens die Beiträge zu Rentenbeginn erhalten.
Beitragsfreistellung: Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen. Doch dann sind im ungünstigsten Fall alle Einzahlungen verloren. Verlangen Sie deshalb vor Vertragsunterzeichnung vom Versicherer eine Verlaufstabelle, aus der hervorgeht, wie viel Beiträge Sie bis zu einer möglichen Beitragsfreistellung zahlen müssen, um überhaupt einen Anspruch auf Rente zu haben. Eine Rückzahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. Sie bekommen nur eine Rente, die frühestens dann beginnt, wenn Sie 60 Jahre alt sind.
Wechsel: Ein Wechsel des Anbieters ist zwar prinzipiell möglich. Dies muss aber ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden. Die meisten Versicherer tun dies nicht von sich aus. Verlangen Sie, dass eine Wechsel- möglichkeit vermerkt wird. HA090226ftd

Rente gegen Einmalzahlung oft wenig rentabel. Vor dem Vertragsabschluss sollte man
in jedem Fall Alternativen durchrechnen - Verzinsliche Anlage hat Vorteile

   Wer heute eine größere Summe Geld im Alter ausgezahlt bekommt, legt das Geld meist in Fonds oder festverzinslich an, um im Alter eine Zusatzrente zu kassieren. Auch Versicherungen bieten für diese Fälle natürlich eine Lösung an: Die Rente gegen Einmalzahlung. Das Ersparte wird so angelegt, dass ein Leben lang eine sichere Rente fällig wird, die durch zusätzliche Überschüsse steigen kann. Auf Wunsch (und gegen Aufpreis) wird auch eine Rentengarantiezeit vereinbart. Dann wird die Rente für einen verein- barten Zeitraum von zehn oder 15 Jahren auch dann gezahlt, wenn der Versicherte bereits verstorben ist. So können Familien oder der Partner versorgt werden.
   Die Frage für die Versicherten ist natürlich: Lohnt sich das für mich? Dafür macht es Sinn, sich einmal ein Angebot genauer anzuschauen. Wer als heute 60-Jähriger 100.000 Euro bei einem Direkt- versicherer anlegt, erhält lebenslang eine garantierte Rente von 390 Euro, mit Überschussbeteiligung können das bis 506 Euro werden - sicher ist das aber nicht. Werden es am Ende wirklich nur die garantierten 390 Euro, bekommt der Sparer erst einmal über 21 Jahre nur sein eigenes Geld zurück - und hat keinen Cent Zinsen bekommen. Um eine Rendite von 2,5 Prozent zu erreichen, müsste die Rente insgesamt 30 Jahre und fast vier Monate gezahlt werden. Und selbst bei 506 Euro Rente erhalten die Sparer bei der Renten- versicherung mehr als 16 Jahre nur ihr eingezahltes Kapital zurück. 2,5 Prozent Rendite erreicht man dann erst bei einer Laufzeit von über 21 Jahren.
   Die Rendite ist also nicht das, was den Sparer in eine Rentenversicherung gegen Einmalzahiung ziehen dürfte. Denn die 100.000 Euro werfen als festverzinslich angelegtes Geld bei einem Zinssatz von 4 Prozent schon rund 330 Euro monatliche Zinsen ab - bei vollem Kapitalerhalt. Den kann die Renten- versicherung nicht bieten. Bei ihr gibt es nur eine Rentengarantiezeit über zehn Jahre, die allerdings noch einmal bis zu 0,25 Prozent Rendite kosten.
   Eine wichtige Rolle spielt natürlich auch die Steuer. Die Rentenversicherung bietet hier Vorteile, da im Alter nur der Ertragsanteil besteuert wird, der bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren nur 18 Prozent beträgt - Sparzinsen werden hingegen in Zukunft mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt, wenn nicht der individuelle Steuersatz geringer ist.
   Eine besondere Form der Rentenversicherung gegen Einmalzahlung bietet das Rürup-Modell an siehe Basisrente. Bei einer Einmaleinzahlung können derzeit 65 Prozent der Beiträge steuerlich abgesetzt werden - begrenzt auf 13.200 Euro für Alleinstehende und 26.400 Euro für Verheiratete. Damit sind Steuerersparnisse von fast 11.000 Euro möglich, die allerdings teuer bezahlt werden. Denn auch die Rentenversicherung an sich wird durch die Rürup-Variante nicht zum Renditeknaller. Das gilt um so mehr, als die Rürup-Renten bereits heute mit 56 Prozent besteuert werden - und dieser Satz steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang an.
   Das große Plus der Rentenversicherung ist der Faktor Sicherheit. Denn während das Ersparte in vielen Fällen verbraucht sein dürfte, muss die Rentenversicherung bis zum Lebensende zahlen - egal, wie alt der Versicherte wird. Damit dürfte es vor allem eine gute Lösung für alle sein, die sich eine lebenslang sichere Rente zulegen möchten. In allen anderen Fällen heißt es: Nachrechnen und Alternativen prüfen.
HAZddp080714OliverMest

Privatrente mit Mängeln. Nur vier Angebote beim Kleingedruckten „sehr gut"
Recherche der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung

  In der Altersvorsorge hat das seit Anfang des Jahres geltende Alterseinkünftegesetz die Weichen neu gestellt. Zu den Gewinnern der Änderungen dürfte auch die klassische private Rentenversicherung gehören. Der Klassiker passt sich flexibler an den persönlichen Bedarf an als beispielsweise die Riester- Rente oder die neue Rürup-Rente. Herkömmliche Privatrenten müssen außerdem im Alter nur mit einem geringen Ertragsanteil versteuert werden (18 Prozent bei Rentenbeginn im Alter von 65).
   Doch auch bei den Privatrenten stecken die Tücken im Kleingedruckten. Die Qualität der Policen unter- scheidet sich zum Teil gewaltig, so eine Studie der Rating-Agentur Franke & Bornberg in Hannover. Etliche Klauseln in den Bedingungen könnten für den Kunden sogar zur bösen Überraschung werden und viel Geld kosten.
   Wenig sinnvoll seien etwa Tarife, die keine Lösungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten bieten und den Kunden im Ernstfall zu einer verlustreichen Kündigung zwingen. Oder Angebote, die keine Kündi- gungsmöglichkeit während der Ansparphase vorsehen. Fatal könne es sich auch auswirken, wenn das Kapitalwahlrecht bei Rentenbeginn nicht mehr ausgeübt werden kann, sondern einige Jahre früher hätte beantragt werden müssen. Das Rententeam von Franke & Bornberg hat private Rentenversicherungen erstmals detailliert unter die Lupe genommen und festgestellt: Hervorragende Angebote gibt es gar nicht und nur vier Produkte haben die Bewertung „sehr gut” erreicht. Die Studie zeigt nicht nur Mängel in den Versicherungsbedingungen, sondern auch eine eklatante Intransparenz bei der Kostenbelastung.
   Geschäftsführer Michael Franke: „Diese Schwäche erweist sich geradezu als Politikum. Wie soll der Verbraucher privat vorsorgen, wenn er die Effizienz der Investition nicht überprüfen oder überprüfen lassen kann?”  
   Anhand von 300 Unterscheidungskriterien haben die Experten alle derzeit angebotenen Renten- versicherungen untersucht. Hauptkriterien waren die Flexibilität der Policen, ihre Sicherheit und Ren- tabilitätstransparenz. Punkteabzüge gab es beispielsweise bei intransparenten oder fehlenden Rege- lungen   im Kleingedruckten.  Nicht bewertet wurde allerdings das Preis-Leistungs-Verhältnis - das bei den herkömmlichen Tests stets im Vordergrund steht.
   Neben anderen Kriterien wie etwa der Finanzstärke des Versicherers sollte bei der Suche nach einem geeigneten Vertrag die Qualität der Versicherungsbedingungen ausschlaggebend sein. Michael Franke empfiehlt, vor Vertragsabschluss zusätzlich immer sorgfältig zu prüfen, ob die Police tatsächlich zum per- sönlichen Bedarf passt.
Einen Überblick über die Rating-Ergebnisse gibt es im Internet unter:  www.franke-bornberg.de

Empfehlenswerte Angebote

Folgende Rentenversicherungen bekamen im Test von Franke & Bornberg die
                                            Note „sehr gut”:
Deutscher Herold, Ansparrente, www.herold.de, Tel.: (02 28) 2 68 01,
(auch über die Deutsche Bank als db Ansparrente)
Direkte Leben, Rente Plus, www.direkte-leben.de, Tel.: (0 18 05) 77 02 20
Stuttgarter Leben, Komplettrente Tarif 30, www.stuttgarter.de, Tel.: (0711) 6650
Zürich Leben, Ansparrente, www.zuerich.de, T: (069) 711 50  HAZElkeDolle-Helms050620

Wahl der falschen Rentenpolice geht ins Geld. Tester: Nur jede elfte Versicherung
ist  „sehr gut”. Unterschiede summieren sich in 20 Jahren auf über 7.000 €

  Bei privaten Rentenversicherungen gibt es deutliche Unterschiede, die sich beim Verbraucher am Ende mit mehreren tausend Euro bemerkbar machen können. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in einer Untersuchung von 55 Angeboten für ihre Zeitschrift „Finanztest”.
  Wer 30 Jahre lang 1.200 Euro jährlich in eine klassische Rentenversicherung einzahlt, dem prognos- tiziert ein erfolgreicher Anbieter eine lebenslange Rente von 360 Euro monatlich, ein schwacher kann dagegen nur 240 Euro bieten. Allein bei der Garantierente, also ohne mögliche Überschüsse, würde sich der Unterschied über 20 Jahre gerechnet auf bis zu 7.200 Euro bei Frauen und bis zu 7.680 Euro bei Männern summieren.
   Von den 55 getesteten Angeboten war allerdings nur jedes elfte „sehr gut”. Der überwiegende Teil kam auf ein „befriedigend”, acht Angebote für Frauen und sechs für Männer waren nur „ausreichend”. Bei einem „sehr guten” Tarif bekommen die Kunden schon heute bis zu 15 Prozent mehr garantiert als bei schwächeren Anbietern, wie „Finanztest”-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen in Berlin erläuterte. Die besten Gesamtergebnisse erzielten die Interrisk, WGV, CosmosDirekt, Debeka und Europa. Mit einem schwachen „ausreichend” fanden sich unter anderen die Produkte der Victoria, Aachen-Münchener, BBV und Inter am Ende des Feldes.
   Ein Renditeknüller ist eine private Rentenversicherung laut Stiftung Warentest nicht. Sie bietet aber Sparern durch die lebenslang garantierte Rentenzahlung eine Sicherheit bis ins hohe Alter. Außerdem muss nur ein kleiner Teil der Auszahlungssumme versteuert werden, die sich aus der Garantierente und möglichen Überschüssen zusammensetzt.
   Besonders attraktiv ist die private Rentenversicherung für Kunden, die schon eine Altersvorsorge wie etwa eine Riester-Rente haben, sich aber zusätzlich absichern müssen, um ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Der größte Nachteil der Produkte: Wer nicht alt wird, macht mit der Privatrente kein gutes Geschäft. Zum einen gingen die Versicherer vorsichtshalber davon aus, dass ihre Kunden deutlich älter werden als der normale Deutsche, sagte Tenhagen. Zum anderen sei die jährliche Rendite bei allen Angeboten nicht hoch. Wer sich allerdings schon ein ordentliches Alterseinkommen gesichert habe, für den seien die niedrigen Steuern auf die Privatrente attraktiv. AFPapNOZ060920

Versicherer informieren. Wer sich genauer informieren will, kann dafür mehrere Broschüren nutzen, die Zukunft klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer, herausgibt:

•  „Vorsorgen mit staatlichen Zulagen. Die Riester-Rente
•  „Vorsorgen mit steuerlicher Förderung. Die
Basisrente
•  „Altersvorsorge und Risikoschutz.
Lebensversicherung - Ihre private Vorsorge"
   Diese Broschüren sind kostenlos erhältlich bei: Zukunft klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer, Postfach 08 04 31, 10004 Berlin,
telefonisch sind sie über (08 00) 7 42 43 75 zu bestellen. Informationen gibt es auch im Internet:
www.klipp-und-klar.de oder unter der Beratungshotline (08 00) 3 39 93 99.

Rentenabschläge sind rechtswidrig bei Erwerbsminderungsrenten

   Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sind rechtswidrig. Darauf macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts.
   Die Experten raten jedem Erwerbsminderungsrentner, dessen Rentenanspruch nach dem 1. Januar entstand und der zu diesem Zeitpunkt unter 60 Jahre alt war, einen Überprüfungsantrag bei der Renten- versicherung zu stellen. Die Möglichkeit, nachträglich erhöhte Rentenzahlungen zu erhalten, sei auf einen Zeitraum von vier Jahren begrenzt. Gerechnet werde dabei rückwirkend von der Antragstellung.
   Nach bisheriger Rechtsauslegung wurde die Rente wegen Erwerbsminderung für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 Prozent, höchstens jedoch um 10,8 Prozent gekürzt.
AZ: B 4 RA 23/05 R apNOZ060824

Abschläge nicht rechtens / Nachzahlung für Frührentner?
   Hunderttausende Frührentner können auf Nachzahlungen bei der Rente hoffen.
   Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor. Der Entscheidung zufolge sind die 2001 eingeführten Rentenabschläge bei Erwerbsminderungs-Renten  gesetz- und verfassungswidrig, wenn sie bei Rentenempfängern vor dem 60. Lebensjahr abgezogen werden. Betroffene sollten daher nach Einschätzung von Experten ihre Ansprüche überprüfen.
   Die Kasseler Richter berufen sich demnach auf eine Gesetzeslücke bei der Rentenreform von 2001: In der Reform seien zwar Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent für Frührentner ab dem 60. Lebensjahr verankert, nicht aber für jüngere.
   Betroffen sind dem Bericht zufolge bis zu 900.000 Frührentner, die ab 2001 vor dem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen bewilligt bekamen. Im Höchstfall könnten Betroffene im Westen bis zu 4.700 Euro, im Osten bis zu 4.100 Euro zurückerhalten. Außerdem müssten sie künftig etwa 100 Euro mehr Rente bekommen. Nach Ansicht des Präsidenten des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer, ist der Sachverhalt klar: „Wir erwarten von der Rentenversicherung, dass sie das Urteil buchstabengetreu umsetzt.” Der Sozialverband rät allen Be- troffenen, Widerspruch gegen ihren Rentenbescheid einzulegen, wenn er nicht älter als einen Monat ist, oder einen Überprüfungsantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. NOZ060911ap

Gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Fall der „Erwerbsminderung“.
Frührente ist nicht abgeschafft. Mehr Geld bei Problemen am Arbeitsmarkt

  Arbeitnehmer, die nach einem Unfall oder schwerer Krankheit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können, haben oft Angst vor dem sozialen Absturz. Doch die Erwerbsminderungsrente sorgt dafür, dass in diesem Fall kein Versicherter ins Bodenlose fällt. Es stimme also nicht, dass es in der gesetzlichen Rentenversicherung - wie hin und wieder von Vertretern privater Versicherer behauptet - keine „Frührente” mehr gäbe, betont die Deutsche Rentenversicherung.
   Insgesamt zahlt die staatliche Rentenversicherung derzeit knapp 1,7 Millionen Erwerbsminderungs- renten. Dabei orientiert sich der Zugang zu einer solchen Rente grundsätzlich am verbliebenen Leistungs- vermögen des Versicherten. Er kann auf alle am Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitsplätze verwiesen werden - also auch auf Niedriglohnjobs.Die bisherige berufliche Tätigkeit spielt keine Rolle.
   Mehr als 90 Prozent aller vermindert Erwerbsfähigen beziehen eine Rente wegen voller Erwerbs- minderung. Nur rund 6,5 Prozent erhalten die um die Hälfte niedrigere Rente wegen teilweiser Erwerbs- minderung. Wichtiger Grund für diese Diskrepanz: Teilweise Erwerbsgeminderte finden in der Regel wegen der Probleme auf dem Arbeitsmarkt den vom Gesetzgeber vorgesehen Teilzeitjob neben einer (Teil-) Rente nicht. In diesem Fall steht auch Versicherten, die noch zwischen drei und unter sechs Stunden pro Tag arbeiten könnten, die volle Rente zu.
   Neben einer solchen „vollen” Rente kann bis zu 350 Euro monatlich verdient werden, ohne den Renten- anspruch zu verlieren - zweimal im Jahr bis zu 700 Euro.
   Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente können auch heute noch alle Versicherten bekommen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Anspruch auf eine solche Rente haben Versicherte, die zwar aus gesundheitlichen Gründen noch eine Tätigkeit von sechs Stunden oder mehr täglich (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) ausüben könnten, aber nicht mehr in ihrem erlernten oder gleichwertigen Beruf.
   Unabhängig davon kann es sinnvoll sein, rechtzeitig eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Dies gilt vor allem für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Sie haben generell keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.
   Neben einer gesundheitlichen Leistungseinschränkung muss ein Versicherter für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente eine Wartezeit von fünf Jahren (= 60 Kalendermonate) mit Beitrags- oder Kindererziehungszeiten erfüllen,  in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Leistungsminderung mindestens 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten belegt haben - wobei sich der Fünf-Jahres- zeitraum zum Beispiel um Zeiten von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung verlängern kann.
   Für Berufsstarter gilt eine wichtige Besonderheit: Wer zum Beispiel während einer Ausbildung einen Unfall oder eine schwere Krankheit erleidet, hat unter Umständen bereits nach Zahlung nur eines einzigen Rentenbeitrages Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
   Würde sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente allein nach den zuvor gezahlten Beiträgen richten, käme oft nicht viel heraus, wenn die Erwerbsminderung bereits weit vor dem 60. Lebensjahr eintritt. Deshalb gibt es die so genannte Zurechnungszeit. Sie sorgt dafür, dass erwerbsgeminderte Versicherte so gestellt werden, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr weiter Beiträge in bisheriger Höhe gezahlt.    
Literatur zum Thema: „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle”, kostenlos zu beziehen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin www.deutsche-rentenversicherung.de;
eMail: drv@drv-bund.de  ohHAZ060320

Invaliden droht Kürzung ihrer Erwerbsminderungsrente

   Mehr als einer Million Invaliden in Deutschland droht eine empfindliche Kürzung ihrer Erwerbsmin- derungsrente. Das Bundessozialgericht in Kassel hat zwei Klagen gegen eine Kürzung von Ruhegeldern in Höhe von gut zehn Prozent nicht recht gegeben. Auch ein Begehren nach mehr Hinterbliebenenrente scheiterte.
   Damit widersprach der Senat 5a des Bundesgerichtes dem 4. Senat, der im Mai 2006 in einem ähnlichen Fall im Sinne der Invaliden entschieden hatte. Mit dem aktuellen Beschluss will der Senat die bisherige Rechtsprechung des obersten deutschen Sozialgerichts in diesem Fall aufgeben.
   Nach dem üblichen Prozedere will der Senat 5a bei den Richter-Kollegen jetzt offiziell anfragen, ob diese bei ihrer Auffassung bleiben. Wenn ja, müsste der Große Senat des Bundessozialgerichts entscheiden. Betroffen sind etwa 1,2 Millionen Invaliden mit im Schnitt 35 Euro im Monat. In Extrem- fällen geht es um 10,8 Prozent der Rente. Die Versicherungsträger zahlen diese Beträge nicht aus und haben dabei auch von verschiedenen Gerichten, trotz des BSG-Urteils, von unteren Instanzen recht bekommen. Sollten sich die Senate nicht einigen können oder der Große Senat für den 5a entscheiden, wären die Kürzungen endgültig. Das Bundessozialgericht spricht von einem Volumen von 500 Millionen Euro im Jahr.
  Der Fall gilt selbst unter Experten als außerordentlich kompliziert, weil er zahlreiche Sonderregelungen in der hochkomplexen Rentenberechnung betrifft. Im Kern geht es um die Übertragung des Abschlags der Alters- auf die Erwerbsminderungsrente: Bezieht ein Arbeitnehmer schon vor dem 65. Geburtstag Alters- rente, muss er Kürzungen hinnehmen. Das Gleiche gilt nach Ansicht der Rentenversicherer auch für andere Rentenformen, das habe der Gesetzgeber mit der Rentenreform von 1992 so gewollt. Anderenfalls drohe eine „Flucht in die Erwerbsminderungsrente”.
   Die Anwälte der Kläger argumentierten hingegen, dass es keine freiwillige Invalidenrente gebe. Die Er- werbsunfähigkeit könne nicht beeinflusst werden: „Der Versicherungsfall tritt ein oder er tritt nicht ein.” Dem wollten die Richter so nicht folgen. HAdpa080130

Wer nicht vorsorgt, lebt riskant. Berufsunfähigkeit ist ein unterschätztes Risiko.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt in vielen Fällen gar nichts mehr.

  Jeder vierte Beschäftigte scheidet heute vor Erreichen des Rentenalters aus dem Berufsleben aus. Grund ist in neun von zehn Fällen eine Erkrankung oder ein Unfall, und in solchen traurigen Fällen ist von der gesetzlichen Rentenversicherung wenig zu erwarten. Auch eine Unfallversicherung deckt in der Regel nicht das Existenzrisiko bei Verlust der Arbeitskraft ab. Dennoch stehen rund 90 Millionen Renten- und Lebensversicherungsverträgen und etwa 30 Millionen Unfallversicherungen in Deutschland lediglich 16 Millionen Abschlüsse einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber. Deutschlands Arbeitnehmer sind in dieser Hinsicht unterversichert.
   „Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen”, sagt eine Sprecherin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Besonders dramatisch ist die Situation für jüngere Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Dieser Gruppe wurde vor vier Jahren der bis dahin gültige gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz gestrichen, und auch älteren Erwerbstätigen kürzte man den Schutz von 66 auf 50 Prozent.
    Trotz fehlenden gesetzlichen Schutzes wird das Risiko vor allem von jüngeren Menschen noch häufig unterschätzt. Ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt den Betroffenen jedoch bestenfalls nur die sehr niedrige, gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Konsequenzen können verheerend sein: Einem 40-jährigen Familienvater mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.000 Euro zahlt der Staat im Falle einer vollständigen Berufsunfähigkeit gerade einmal 850 Euro.
   Dagegen zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung im Regelfall dann eine Rente, wenn ein Kunde aus gesundheitlichen Gründen keinen Job mehr ausüben kann, der den gewohnten finanziellen Lebens- standard weiterhin ermöglicht.
  Bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zunächst die Qualität im Vordergrund stehen, denn die Policen bieten höchst unterschiedlichen Schutz. Beim Ausfüllen des Antrags müssen grund- sätzlich alle Fragen über den Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden. Wer falsche Angaben macht, riskiert möglicherweise seinen Versicherungsschutz.
   Aber nicht allein die Vertragsbedingungen unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich, auch der Preis. Für einen Dreißigjährigen kann ein Jahresbeitrag von 350 oder von 1.400 Euro fällig sein, je nach Versicherungsgesellschaft. Einige Berufsgruppen müssen so hohe Beiträge zahlen, dass sich ein Schutzpaket nicht lohnt. Immerhin, jede zweite Versicherung schnitt bei der Stiftung Warentest mit „sehr gut” ab. Es lohnt sich also, den Berufsunfähigkeitsschutz nicht bei der erstbesten Versicherung abzuschließen.
Tipp: Wie findet man die passende Police, und was muss bei Verträgen, Klauseln und Versicherungszeiten beachtet werden? Antworten gibt der neu aufgelegte Ratgeber „Berufsunfähigkeit gezielt absichern”, den die Verbraucherzentralen gemeinsam mit der Stiftung Warentest herausgegeben haben. Den Ratgeber „Berufsunfähigkeit gezielt absichern”  gibt es zum  Preis von 12,90 Euro im Buchhandel. Für 2,50 Euro zusätzlich für Porto und Versand kommt er auch ins Haus. Bestelladresse: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Versandservice, Postfach 61 26, 30061 Hannover, Tel: 0511- 91 19 60,  Fax: 0511 - 911 96 - 10   eMail: info@vzniedersach-sen.de
oder Internet: www.verbraucher-zentrale-niedersachsen.de  HAZHermannusPfeiffer050711

Private Berufsunfähigkeitsversicherungen: 15-mal gab es „sehr gut”

  Die Zeitschrift „Finanztest” hat die Qualität von 91 Angeboten für private Berufsunfähigkeits- versicherungen untersucht und bewertet. 15 bekamen die Note „sehr gut”.
   Die Tester haben so genannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen untersucht, die mit einer Risikolebensversicherung kombiniert sind. Dann leistet der Versicherer bei Berufsunfähigkeit eine Rente und zahlt außerdem den Angehörigen des Kunden nach dessen Tod eine Geldsumme aus.
   Der Berufsunfähigkeitsschutz ist teuer. Zwischen 430 und 1.650 Euro Beitrag im Jahr müssen die 30- jährigen Modellkunden für 1.000 Euro Monatsrente zahlen. Das Qualitätsurteil basiert zu 70 Prozent auf den Versicherungsbedingungen. Sie entscheiden zu einem großen Teil darüber, ob und wann ein Anbieter im Ernstfall zahlt. 30 Prozent des Urteils gehen auf die Anträge zurück, die ein Versicherer verwendet. Die Höhe der Prämie wird in der Übersicht von „Finanztest” zwar ausgewiesen, spielte für das Test- ergebnis dagegen keine Rolle.   HAZap050711

Keine Rente nach Treppensturz

  Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unvollständige Angaben zu Vorerkrankungen macht, hat unabhängig vom Grund der Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf die Versicherungs- leistungen. Der Deutsche Anwaltverein verweist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe Az.: 12 U 391/04.
   Die Klägerin hatte in dem Antragsformular für den Vertrag einen Herzklappenfehler, erhöhte Cholesterinwerte sowie psychische Probleme verschwiegen. Schließlich erlitt die Frau infolge eines Treppensturzes erhebliche Verletzungen und ist seither arbeitsunfähig. Die Versicherung sah sich jedoch durch die unvollständigen Angaben der Klägerin bei Abschluss des Vertrags arglistig getäuscht und verweigerte die Zahlung. Die Richter gaben ihr Recht. Wahrheitsgemäße Angaben hätten einen Aus- schluss oder zumindest einen Prämienaufschlag zur Folge gehabt. Der Vertrag müsse deshalb als nicht zu Stande gekommen angesehen werden. Damit entfallen auch Ansprüche der Frau. Folglich wies das Gericht die Klage ab,  ohne auf den Grund der Arbeitsunfähigkeit überhaupt einzugehen.  HAZap050711

Erwerbsminderungsrenten

   Zehntausende Empfänger von Erwerbsminderungsrenten mussten besonders einschneidende Steuer- belastungen hinnehmen. Die bisher geltende steuerliche Begünstigung dieser Einkünfte ist entfallen. Dies ergibt sich aus dem Alterseinkünftegesetz,  das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Das Bundes- finanzministerium rechtfertigt die Sonderbelastung der erwerbsgeminderten Personen mit der Gleich- behandlung aller Bezieher von Renten, die auch das Bundesverfassungsgericht bezweckt habe, als es dem Gesetzgeber in seinem  Urteil vom März 2002 die Neuregelung der Rentenbesteuerung auferlegt habe.
   Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - bis 2001 Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrenten ge- nannt - sind befristete Renten, die längstens bis zum Beginn der Altersrente bezogen werden können. Bislang werden sie in Höhe eines sehr geringen Anteils steuerlich erfasst. Dieser Ertragsanteil richtet sich nicht nach dem Alter des Empfängers bei Rentenbeginn, sondern nach der Laufzeit der Rente und beträgt oft weniger als 10 Prozent der Rente oberhalb eines Freibetrages. Bei den Altersrenten wird derzeit ein Ertragsanteil von durchschnittlich 27 Prozent steuerlich erfasst. Dieser Anteil erhöht sich 2005 sowohl für Erwerbsminderungs- als auch für Altersrentner auf 50 Prozent. Für die jeweils neuen Rentner eines Jahrgangs erhöht sich der Ertragsanteil bis 2020 zunächst um 2 Prozentpunkte (für die gesamte Rentenlaufzeit), von 2021 an um 1 Prozentpunkt. Im Gegenzug werden Arbeitnehmer schritt- weise von der Versteuerung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung frei gestellt.
   Das Finanzministerium begründet die Heraufsetzung des Ertragsanteils damit, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung nie versteuert habe. Dies gelte auch für gut eine Million Erwerbsminderungsrenten.
   In Deutschland wird jeder vierte Erwerbstätige vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist nach verbleibender Arbeitskraft gestaffelt. Eine volle Rente, die etwa 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens entspricht, erhält ein Versicherter, der seinen Beruf oder jede andere Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht länger als drei Stunden täglich ausüben kann oder keine Stelle findet. Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer eine Arbeitstätigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich ausüben kann.
   Nach Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) liegt die Zahl der Erwerbs- geminderten, deren Renten den steuerlichen Freibetrag von rund 18.900 Euro im Jahr übersteigen, zwar lediglich bei rund 25.000. Dabei seien allerdings nicht jene Personen berücksichtigt, die über Neben- einkünfte wie etwa Betriebsrenten verfügten. Somit dürfte sich die Zahl der Betroffenen deutlich er- höhen. Auch bei den Altersrentnern sind es vor allem Personen mit solchen zusätzlichen Einkünften, die durch die künftige Besteuerung spürbar belastet werden.
   Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, kritisierte, bei der Neuregelung der Renten- besteuerung seien sozialstaatliche Aspekte vernachlässigt worden. Deshalb werde der Verband das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das Gericht habe in seinem Rentensteuer-Urteil 2002 selbst darauf hingewiesen, dass es nur die einkommensteuerliche, nicht aber die sozialstaatliche Seite geprüft habe. Das Gericht soll nach Vorstellung Hirrlingers nicht nur die Rentenbesteuerung, sondern auch die Erhebung der vollen Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten überprüfen. FAZ040906

Hinzuverdienstgrenze:

   Ehepartner und Kinder von gesetzlich Krankenversicherten bleiben bis zu Einkünften von 355 Euro statt bislang 350 Euro im Monat kostenfrei mitversichert; für geringfügig Beschäftigte gilt hier weiterhin der Grenzwert von 400 Euro. Diese Hinzuverdienstgrenze gilt künftig auch für Bezieher vorzeitiger Alters- renten sowie Erwerbsminderungsrentner. Bislang waren es 350 Euro. HAZ071231

Berufsunfähigkeitsversicherung ist mindestens so wichtig wie eine zusätzliche Altersvorsorge  - 
Lücke bei der Vorsorge schließen

   Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen. Wer denkt, eine Un- fallversicherung bietet hinreichenden Schutz, der irrt. Denn sie zahlt zwar bei Unfällen mit daraus resultierender Invalidität eine einmalige Kapitalabfindung. Tatsache aber ist, dass nur etwa jeder zehnte Berufsunfähige aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann. Es sind vor allem Erkrankungen der Wirbelsäule und der Gelenke, Herz- und Kreislauferkrankungen, aber auch psychische Krankheiten, die zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess führen. Jeder vierte Arbeitnehmer muss sich vor- zeitig aus dem Berufsleben verabschieden, weil Körper oder Psyche nicht mehr mitmachen, Tendenz steigend.
   Die staatliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit war immer recht dürftig. Durch die seit dem 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Kürzungen sind neue einschneidende Lücken entstanden. Die von der gesetz- lichen Rentenversicherung an die Anspruchsberechtigten gezahlte Sozialrente (Erwerbsminderungsrente) bietet allenfalls einen Grundschutz. Er reicht aber meist nicht aus, um selbst oder mit der Familie über die Runden zu kommen. Bevor der Rentenversicherungsträger überhaupt zahlt, muss der Arbeitnehmer in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Für Auszubildende und Berufs- anfänger gelten besondere Bestimmungen.
   Private Absicherung ist für den Fall des Falles also dringend geboten. Sie ist nicht nur wichtig für junge Leute. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten zwar noch staatlichen Berufs- unfähigkeitsschutz, die Leistungen liegen aber meist unter dem bisherigen Nettoeinkommen.
   Die volle Erwerbsminderungsrente erhält zudem nur, wer nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Um diese Lücken ausgleichen zu können, ist ein zusätzlicher privater Schutz grundsätzlich ratsam. Für Berufseinsteiger ist diese Versicherung geradezu ein „Muss”, weil Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht bestehen.
   Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird entweder als selbstständige Police oder als Zusatzbaustein zur Risikolebens-, Kapitallebens-, fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung oder zur privaten Ren- tenversicherung angeboten. Auch bei der Riester-Rente, der betrieblichen Altersvorsorge oder der Basis- rente kann das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Welche der möglichen Kombinationen für den jeweiligen Fall günstig ist, sollte in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann geklärt werden.
   Bereits bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit zahlen die meisten Versicherungsunternehmen eine Rente aus, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Körperverletzungen oder Kräfteverfall „vor- aussichtlich sechs Monate ununterbrochen” nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben.
   Die Höhe der BU-Rente hängt von den individuellen Ansprüchen ab. Zu berücksichtigen ist auch, dass Einkommen und Ansprüche mit den Jahren steigen. Angestrebt werden sollte eine möglichst hohe Ab- sicherung des jüngsten Nettoeinkommens.
   Wer am Anfang eine geringere BU-Rente vereinbart hat, sollte deshalb darauf achten, dass er einen Vertrag mit sogenannter Nachversicherungsgarantie abschließt oder auch eine Dynamik vereinbart.
HAZ071007

Versicherung früh abschließen und Geld sparen. das Eintrittsalter ist ein wichtiges Kriterium für die Höhe der Beiträge. Laufzeit beachten und Fragen ehrlich beantworten

Hier einige Tipps für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung:
• Früh abschließen: Ein wichtiges Kriterium für die Höhe der Beiträge für eine private Berufsunfähig- keitsversicherung ist das Eintrittsalter. Wer schon in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt einen geringeren Monatsbeitrag als ein 40- oder 50-Jähriger. Denn ab diesem Alter steigt das Risiko, berufsunfähig zu werden, drastisch an. Das macht sich dann auch in den zu zahlenden Prämien bemerkbar.
• Bedingungen prüfen: Auf der Suche nach dem günstigsten Versicherer sollte nicht allein auf einen niedrigen Monatsbeitrag gesehen werden. Auch auf die Versicherungsbedingungen kommt es an. Hier unterscheiden sich die Angebote ebenfalls - zum Beispiel im Hinblick auf die „abstrakte Verweisung”.
  Manche Angebote verweisen einen berufsunfähigen Versicherungsnehmer, der in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht einmal mehr halbtags arbeiten kann, auf einen anderen Beruf. Dieser andere Beruf muss zwar in etwa der Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechen. Es ist aber gleichgültig, ob der Betroffene einen solchen Arbeitsplatz überhaupt findet. Erfreulicherweise wird inzwischen in den meisten Tarifen auf diese Klausel verzichtet.
• Fragen ehrlich beantworten: Versicherungsunternehmen bestehen vor Vertragsabschluss meistens auf einer Gesundheitsprüfung. Das Ergebnis hat möglicherweise Einfluss auf die Höhe der Prämie. Wer beim Versicherungsantrag nicht die Wahrheit gesagt und vielleicht eine zuvor schon bestehende Erkrankung verschwiegen hat, muss damit rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft die Zahlung möglicherweise verweigert.
• Notlösung Unfallversicherung: Wer ein zu großes Risiko darstellt, erhält oftmals gar keine Berufs- unfähigkeitsversicherung. In diesen Fällen empfiehlt es sich zu prüfen, ob nicht ein gewisser Schutz über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung hergestellt werden kann.
• Laufzeit beachten: Beim Abschluss einer Lebensversicherung mit einem Berufsunfähigkeits-Zusatz- schutz (BUZ) ist unbedingt auf die Laufzeit des Vertrages zu achten. Denn die BUZ endet oft mit Ablauf der Hauptversicherung (Lebensversicherungspolice).
   Je nach individueller Lebensplanung ist es ratsam, den Vertrag möglichst bis zum Ende seiner Berufs- tätigkeit abzuschließen, beispielsweise bis 65 oder auch 67. Kürzere Laufzeiten bis 60 Jahre sind zwar oft billiger, aber dann droht im Ernstfall ein finanzieller Engpass bis zum Beginn der Rente.
   Gerade wenn man nicht so viel aufbringen kann, ist es entscheidend, regelmäßig zu sparen. Dies fällt leichter, als von Zeit zu Zeit einen größeren Betrag aufzubringen. Und wie überall gilt auch in der Alters- vorsorge: Disziplin ist alles, dann kommt man auch mit kleinen Beträgen langfristig zu höheren Summen.
HAZ071019

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Grafik unten: Beitragszahler,die für einen Rentner aufkommen

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