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re-Rentenanpassung-z   Steigerung der Renten 2002-2012

Mehr Geld für 20 Millionen MenschenDeutsche Renten steigen kräftig
   Über drei Prozent werden die Renten im Osten Deutschlands vermutlich steigen, kündigt die Deutsche Rentenversicherung Bund an. Im Westen sollen es mehr als zwei Prozent sein. Zudem soll der Beitragssatz zur Versicherung sinken. Den rund 20 Millionen Ruheständler winkt im kommenden Jahr eine überraschend deutliche Rentenerhöhung. Im Westen ist mit einem Zuschlag von knapp 2,3 Prozent, im Osten von 3,2 Pro- zent zu rechnen. Dies kündigte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Herbert Rische, an. Er bezog sich dabei auf Berechnungen der Fachleute im sogenannten Schätzerkreis. Sollten sich die Prognosen bestätigen, erhielte ein Durchschnittsrentner nach 45 Beitragsjahren im kommenden Jahr einen Zuschlag von monatlich knapp 28,50 Euro im Westen und rund 35 Euro im Osten.
2011 hatten sich die Rentner mit einer bescheidenen Erhöhung von einem Prozent zufriedengeben müssen. 2010 hatte es als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise noch eine Renten-Nullrunde gegeben. Die Renten orientieren sich jeweils an der Lohnentwicklung des Vorjahres.
Möglich wird der überraschend hohe Rentenzuschlag deshalb vor allem durch die aktuell gute Lohn- entwicklung mit plus 3,2 Prozentpunkten im Westen und 3,3 Punkten im Osten, sagte Rische. Die Beitrags- senkung wird begünstigt durch den sich für 2011 abzeichnenden Überschuss von 4,4 Milliarden Euro in der Rentenkasse. Deren Rücklagen erreichen damit zum Jahresende fast 24 Milliarden Euro. Das entspricht 1,38 Monatsausgaben. ntv111027

Rentenbeitrag könnte 2012 und 2013 sinken
   Die Bundesregierung kann Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei den Sozialabgaben entlasten. 2012 könnte der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent sinken. 2013 könnte der Satz sogar auf 19,1 Prozent zurückgehen, sollte sich die Wirtschaftsentwicklung nicht deutlich verschlech- tern. Dies geht aus dem Haushaltsplan für die Deutsche Rentenversicherung hervor, mit dem sich das Kabinett befasst hat. Die Bundesregierung will im November über den Beitragssatz 2012 entscheiden. Die Beitragszahler könnten dabei von einem gesetzlichen Automatismus profitieren: Wenn die Finanzreserve der Rentenversicherung - wegen der guten Einnahmeentwicklung - eineinhalb Monatsausgaben überschreitet, muss der Beitragssatz sinken. Auch die gut 20 Millionen Rentner ziehen voraussichtlich Nutzen aus der bisher guten Konjunktur. FAZ111027enn

Zuschussrente gegen die Altersarmut  po-UrsVDLeyen-z

Ministerin Ursula von der Leyen:  “Bedingung für Geld vom Staat ist aber private Vorsorge.”

   Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat Details zu ihrem Vorschlag für eine Zuschussrente genannt. Zur Vermeidung von Altersarmut soll der Staat Geringverdienern die jeweilige Minirente bis auf netto 850 Euro aufstocken. Bedingung ist, dass die neuen Rentner 40 Jahre lang gesetzlich versichert waren und 30 Beitragsjahre nachweisen können. Außerdem müssen sie fünf Jahre lang privat vorgesorgt haben. Nach dem Jahr 2023 soll es die Zuschussrente nur geben, wenn 35 Beitragsjahre vorliegen. Opposition, Sozialverbände und CSU kritisierten diese Hürden als zu hoch.
   Laut von der Leyen zahlt sich private Altersvorsorge dann auch bei einem Niedrigeinkommen aus. Bislang lohnt sich private Vorsorge für Geringverdiener nicht, weil die damit erzielte Rente angerechnet wird und die Menschen trotz ihres Einsatzes nur in der Grundsicherung landen.
   Von der Leyen rechnet damit, dass im Startjahr 2013 rund 17.000 Menschen die Zuschussrente erhalten. Im Jahr 2035 könnten es 1,1 Millionen sein, die meisten davon Frauen. Die Kosten bezifferte die Ministerin auf anfangs 50 Millionen Euro und auf 2,5 Milliarden Euro in 20 Jahren. Mit Finanzminister Schäuble (CDU) seien die Zahlen nicht abgestimmt, es gebe deshalb auch noch keine Zustimmung. HA110910dapd

Mögliche Rentenerhöhungen werden künftig je nur zur Hälfte weitergegeben
   Eigentlich hätte 2011 die gute Lohnentwicklung rechnerisch zu einer doppelt so hohen Rentensteigerung führen müssen: Das mögliche Rentenplus von 1,99 Prozent wurde aber halbiert, weil ein Überhang, der in den Vorjahren wegen unterbliebener, aber eigentlich fälliger Rentenminderungen entstanden ist, nun Schritt für Schritt abgebaut wird. Den Ausgleichsbedarf gibt das Arbeitsministerium mit derzeit 3,81 Prozent im Westen und 1,83 Prozent im Osten an. Er ist durch die Rentenschutzklausel entstanden, die bei schwacher Lohnentwicklung die Rentner vor Kürzungen schützt. Diese Klausel sorgte also dafür, dass die Rentner im Westen gegenwärtig 3,81 Prozent mehr bekommen als ihnen ohne Rentengarantie zustünde. Im Osten sind es 1,83 Prozent.
   Dieser Überhang wird nun abgeschmolzen. Er verringerte sich zum 1. Juli im Westen auf 2,85 Prozent, im Osten auf 1,43 Prozent. In den kommenden Jahren wird er weiter abgebaut, indem mögliche Renten- erhöhungen jeweils nur zur Hälfte weitergegeben werden. Die Rentner bezahlen damit die Rentengarantie im Nachhinein. 2011 ist das erste Jahr, in dem früher durch Schutzklauseln verhinderte Rentenminderungen nachgeholt werden.
HA110316dpa

Jede vierte Rente wird angefochten
Bescheide sollen einfacher werden. Anlage der Geldreserve nach Finanzkrise schwieriger geworden
   Die gesetzliche Rente bleibt für viele Bürger ein Buch mit sieben Siegeln. Wann man unter welchen Bedin- gungen in den Ruhestand gehen darf und was die Rentenkasse jeden Monat überweist, ist vielen unklar - trotz einer wahren Flut an Informationen. Deshalb bleibt die Zahl der Einsprüche hoch. Fast jeder Vierte legte nach einem Rentenbescheid Widerspruch ein. Von rund 1,6 Millionen Festlegungen der Rentenversi- cherung im Jahr 2009 wurden 375.000 angefochten. 185.000 Widersprüche betrafen die Bescheide zur Altersrente. Der Rest bezog sich zum Beispiel auf Reha-Maßnahmen, die nicht gewährt wurden. „Die Zahl der Widersprüche ist noch relativ stabil, aber rückläufig", sagte der Präsident der Rentenversicherung, Herbert Rische, dem Hamburger Abendblatt. Und die Erfolgsaussichten sind gering. 120.000 Widersprüche wurden gleich per Telefon oder auf kurzem Dienstweg geklärt. Häufig war den Antragstellern die Gesetzeslage oder die Berechnung nicht klar. 3.000 Eingaben führten zu einem Teilerfolg, 2.000 Widersprüchen gab die Renten- versicherung komplett statt. Zur Verwirrung trägt auch bei, dass beispielsweise für eine heute 60-jährige Frau (geboren im Oktober 1950) vier Zeitpunkte gelten, an denen sie in Rente gehen kann. Normalerweise endet ihr Berufsleben im März 2016. Mit 45 Beitragsjahren kann sie jedoch schon vier Monate früher gehen, mit lebenslang 8,4 Prozent Einbußen bei der Rente schon im November 2013. Verzichtet sie auf 18 Prozent der Rente, kann sie bereits heute in den Ruhestand. Bei Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit sehen die Bedingungen wieder anders aus. Die jedes Jahr verschickten Renteninformationen tragen immerhin zu etwas Aufhellung bei. Sie sollen künftig sprachlich so verfeinert werden, dass Otto Normalversicherter sie besser versteht.
   Auch die Deutsche Rentenversicherung selbst muss sich mit einer komplexen Materie auseinandersetzen. Risches Rechenkünstler wissen kaum noch, wohin mit der Reservekasse. Die Geldanlage ist nach der Finanzkrise komplizierter geworden. Sicher müssen die Milliarden der Rentenversicherung investiert werden - und schnell abrufbar. Doch hohe Zinsen winken heute nicht. Rische sagte, man lege freie Mittel in Tagesgeld und Monatsgeld statt in renditestarken Papieren an.
HA101111ryb

Rentenansprüche in Deutschland sinken weiter

   Die Renten in Deutschland werden nach einer Prognose des Bundesarbeitsministeriums in den kommenden Jahren weiter nach unten gehen. Die Rentenanwartschaften seien durch wechselhafte Erwerbsverläufe sowie rentenrechtliche Einschnitte in den letzten Jahren zum Teil deutlich gesunken, berichtet die „Saar- brücker Zeitung" unter Berufung auf eine Stellungnahme des Ministeriums. Demnach hatte sich im Jahr 2004 ein 60-Jähriger in den alten Bundesländern eine Rente von durchschnittlich 717 Euro im Monat erarbeitet, fünf Jahre später waren es nur noch 710 Euro.
   In den neuen Bundesländern fällt der Unterschied deutlich größer aus: Dort kam ein 60-Jähriger im Jahr 2004 auf eine durchschnittliche Rentenanwartschaft von 922 Euro, fünf Jahre später nur noch auf 855 Euro. Lediglich Frauen in den westlichen Bundesländern können mehr Rente erwarten. Ihr Anspruch stieg zwischen 2004 und 2009 um 59 Euro, von 467 auf 526 Euro. Die sei auf mehr versicherungspflichtige Beschäftigungs- verhältnisse und eine bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten zurückzuführen.
   Die vom Arbeitsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag verwendeten Zahlen basieren auf einer Hochrechnung der deutschen Rentenversicherung Bund, die dazu 582.000 Versicherungsfälle heranzog. Bereits 2010 hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung einen „Sinkflug" für Neurentner seit dem Jahr 2000 festgestellt. Aktuell bezögen Neurentner 820 Euro Rente im Westen und 800 Euro im Osten, hieß es.
   Ursache seien unterbrochene Erwerbsbiografien, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben und geringere Beiträge für Hartz-IV-Empfänger.
HA110719epd

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Anträge online stellen – ein neuer Service der Deutschen Rentenversicherung

 Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung können jetzt auch online gestellt werden. Damit bietet die Deutsche Rentenversicherung eine moderne, wirtschaftliche und bürgernahe Dienstleistung an. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
   Die Online-Antragstellung ist möglich über die Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de (Beratung). Der ausgefüllte Antrag wird auf sicherem Weg elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung versandt und dort bearbeitet. Ähnlich wie beim Verfahren Elster der Finanzämter muss zusätzlich ein Unterschriften- blatt per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger gesandt werden. Wird eine Signaturchipkarte mit elektronischer Unterschrift verwendet, entfällt dieser Schritt.
   Wer seinen Antrag zusammen mit einem Rentenfachmann stellen möchte, kann in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, den Gemeindebehörden und Versicherungsämtern oder bei einem Versichertenberater einen Termin vereinbaren. Fragen, die bei der Antragstellung aufkommen, werden auch von den Mitarbeitern des Servicetelefons unter der kostenlosen Nummer 0800 1000 4800 beantwortet.
Online-Antragstellung
   Stellen Sie Ihren Rentenantrag bequem am eigenen Computer und leiten Sie ihn dann direkt weiter an die Deutsche Rentenversicherung. Unser Service macht´s möglich. Damit können Sie im komfortablen Dialog- verfahren einen Antrag in Ruhe zu Hause ausfüllen, Ihnen steht eine online-Hilfe zur Verfügung, die Sie bei unklaren Fragestellungen unterstützt und auf Eingabefehler hinweisen soll.
   Sie können bequem vom heimischen Computer aus Anträge auf Rente, auf eine Rehabilitationsmaßnahme, zur bargeldlosen Beitragsentrichtung oder auf Kontenklärung stellen. Völlig papierlos ist dies mit unserem eAntrag im eService möglich. Benötigt wird allerdings eine akzeptierte Signaturchipkarte und ein Internet- zugang. Der unkomplizierte direkte Draht zum Rentenversicherer nutzt bereits während der Antragstellung die beim Rentenversicherungsträger vorhandenen Daten. So können Ihre Angaben gleich überprüft werden. Zeitaufwändige Nachfragen sollen dadurch entfallen. Auf Wunsch können Sie Ihren Bescheid auch per eMail erhalten. Dieser wird selbstverständlich auf genauso sicherem Wege verschickt wie Ihre Antragsdaten.
   Sie besitzen keine Signaturchipkarte, dann gibt es auch dafür eine Lösung. Alles was Sie für Ihren eAntrag brauchen, ist ein PC, ein Drucker und eine Internetverbindung. Zur Erfassung des Antrages benötigen Sie die Versicherungsnummer. Diese finden Sie in der Post des Rentenversicherungsträgers. Damit der Antrag rechtsverbindlich gestellt ist, bitten wir Sie, den Antrag erst elektronisch abzusenden und dann den unter- schriebenen Ausdruck per Post innerhalb von 14 Tagen an Ihren Rentenversicherungsträger zu schicken.
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        Mittelfristig steigen die Rentenbeiträge
Wegen der Sparpläne der Regierung schmilzt das Finanzpolster in der Rentenkasse

Dr. Herbert Rische HerbertRische- re-AlexanderGunkel- Alexander Gunkel

   Das Sparpaket der schwarz-gelben Koalition führt mittelfristig zu höheren Belastungen für Beitragszahler und Rentner. Darauf hat der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alexander Gunkel Foto oben, auf der Vertreterversammlung in Frankfurt hingewiesen. Zudem werde sich die bisher in Aussicht gestellte, vorübergehende Senkung des Beitragssatzes durch die geplanten Sparvorhaben zumin- dest verschieben, sagte Gunkel. Der Wegfall der Beitragszahlungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird nach den Koalitionsplänen der Rentenkasse 2 Milliarden Euro jährlich entziehen. Dies führe dazu, dass das Finanzpolster der Rentenversicherung, die Nachhaltigkeitsrücklage, Ende 2014 um 8 Milliarden Euro ge- ringer ausfalle als nach der aktueller Vorausrechnung, sagte Gunkel. Mittelfristig müssten die Beitragszahler über höhere Beiträge und die Rentner über geringere Anpassungen die Finanzierungslücke schließen.
   Die Rentenversicherung steht durch Beschlüsse der Politik ohnehin schon unter Druck. Zum einen wurde auf Rechenfaktoren verzichtet, die den Rentenanstieg dämpfen würden. Zum anderen müssen wegen der Rentengarantie heute unterlassene Rentenkürzungen später nachgeholt werden. In diesem Jahr kommen die Rentner wegen der Rentengarantie mit einer Nullrunde davon, obwohl rein rechnerisch die Altersbezüge, wie die Löhne, sinken müssten.
   In ihren Annahmen zur mittelfristigen Entwicklung, in der das Sparpaket noch nicht berücksichtigt ist, rech- net die Bundesregierung bis 2013 weiter mit einem Beitragssatz von konstant 19,9 Prozent. Nach den bis- herigen Prognosen sollte der Beitragssatz 2014 auf 19,8 Prozent sinken können, weil dann die gesetzliche Obergrenze für die Nachhaltigkeitsrücklage überschritten würde. Diese Planung würde jedoch wegen der Mindereinnahmen im Zuge des Sparpakets obsolet.
  Der Haushalt der Rentenversicherung hat im Jahr 2011, obwohl der Bund noch Rentenbeiträge für Hartz-IV- Empfänger zahlte, erstmals seit vielen Jahren höhere Ausgaben als Einnahmen ausgewiesen, sagte Gunkel. Das Defizit von rund 2 Milliarden Euro konnte aber durch die Rücklage ausgeglichen werden. Bis Ende 2011 ist die Rücklage  auf 14,6 Milliarden Euro gesunken. Das entspreche rund 87 Prozent einer Monatsausgabe für die gut 20 Millionen Rentner. Der Beitragssatz konnte somit stabil bleiben. Die Wirtschaftskrise hat der Rentenversicherung nach Gunkels Worten bisher nicht viel angehabt.
   Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Herbert Rische
Foto oben, warnte davor, der Staat könne versuchen, seinen Anteil an der Finanzierung der Rente zu reduzieren und den Bundesschuss von rund 80 Milliarden Euro zu kürzen. „Die Bundesmittel sind keine Subvention", sagte Rische. Damit würden vielmehr Leistungen finanziert, die nicht zum Kerngeschäft der Rentenversicherung gehörten etwa die Anrechnung von Zeiten ohne Beitragszahlung, die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten sowie Fi- nanztransfers von West nach Ost. Ihre Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen sei sach- gerecht. FAZ100625enn

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Jüngere Arbeitnehmer erhalten  immer weniger Rente

   Durch die Rentenreform und Arbeitslosigkeit erreichen jüngere Arbeitnehmer nach einer Studie immer seltener volle Rentenansprüche. Die ausgezahlte Rente von Neu-Rentnern liege bereits deutlich unter der allgemeinen Durchschnittsrente der Ruheständler, teilte gestern die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler- Stiftung mit, die die Studie gefördert hat. Durch einen späteren Berufseinstieg und Phasen von Arbeitslosigkeit sammelten jüngere Beschäftigte im Durchschnitt weniger Renten-Entgeltpunkte. Ein 45- jähriges Arbeitsleben sei für die meisten Versicherten utopisch geworden, erklärte Falko Trischler vom Internationalen Institut für Empirische Sozialökonomie. Die jüngeren Jahrgänge seien öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. Der durch die Rentenreform spätere Eintritt in die Rente verschärft nach Auf- fassung der Wissenschaftler das Problem. 17 Prozent der Versicherten seien in den letzten Jahren vor der Rente überwiegend arbeitslos. Nicht einmal einem Drittel der über 25 Jahre versicherungspflichtigen Beschäftigten gelinge ein glatter Ubergang in den Ruhestand. HA110520epd

re-ProfWinfriedSchmähl-x           Die verengte Debatte über Altersarmut

Foto: Winfried Schmähl ist Rentenfachmann und emeritierter Professor für VWL in Bremen.

   Deutschlands Alterssicherung befindet sich nach angeblich „alternativlosen" politischen Entscheidungen in einem schleichenden, aber tiefgreifenden Umbruch. Privatisierung und Deregulierung zur Stärkung des „Finanzplatzes Deutschland" wurden seinerzeit begleitet von demographischen Krisenszenarios, mit denen das Vertrauen in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (GRV) systematisch untergraben wurde. Mit den zwischenzeitlich in Kraft getretenen Maßnahmen wird das Leistungsniveau der GRV schritt- weise um rund ein Viertel reduziert. Die gesetzlichen Renten wurden von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt und zunehmend mit Steuern und Sozialabgaben belastet. Privat- wie auch Betriebsrenten sind kaum dynamisiert. Steigendem Einkommensbedarf bei Gesundheitsproblemen im Alter stehen Alterseinkom- men gegenüber, die damit nicht Schritt halten.
   Die Bürger müssen die aufgerissene Lücke in der Alterssicherung durch private und betriebliche kapital- marktabhängige Vorsorge stopfen, durchaus im Interesse der Finanzindustrie, setzt die Sparer dagegen weiteren Risiken aus und verteuert deren Altersvorsorge. Ergänzende Altersvorsorge erfolgt weder flächen- deckend noch vom Umfang her ausreichend, nicht zuletzt wegen vielfach langdauernder Arbeitslosigkeit oder niedriger Einkünfte. Folgen sind eine zunehmende Ungleichheit von Alterseinkommen und die Gefahr steigender Altersarmut. Dies wurde lange geleugnet, rückt nun aber ins Zentrum der politischen Diskussion. Die Regierung diskutiert seit kurzem in einem „Rentendialog" Gegenmaßnahmen.
   Die Diskussion wird aber gezielt auf wenige Fragen verengt, denn die Gründe für unzureichende Alters- einkünfte werden ausschließlich in der Entwicklung am Arbeitsmarkt und in Erwerbsbiographien gesucht, nicht jedoch in den politisch gewollten Leistungseinschnitten. Doch selbst ein Durchschnittsverdiener wird im Laufe der Zeit über 35 Beitragsjahre benötigen, um eine gesetzliche Rente in Höhe der - ohne Beitrags- zahlung erhältlichen - bedarfsorientierten Grundsicherung zu erzielen, bei unterdurchschnittlichem Verdienst sogar noch weitaus mehr. Selbst für Durchschnittsverdiener besteht die Gefahr, dass ihre spätere Rente bei Erwerbsunterbrechungen nicht einmal die Grundsicherung erreicht. Der Anreiz zur Beitragszahlung und zur privaten Vorsorge bei unterdurchschnittlichen Einkünften wird untergraben, da im Falle bedürftigkeits- geprüfter Leistungen die frühere Vorsorge möglicherweise nur das Sozialamt entlastet, statt die eigene Einkommenslage zu verbessern. Verlust der Akzeptanz für ein Pflicht-Beitragssystem und eine sozialpolitisch brisante Zeitbombe drohen. Doch politische, nicht nur fiskalische Nachhaltigkeit ist erforderlich.
   Inzwischen werden altbekannte Vorschläge für eine untere Auffanglinie zugunsten langjährig Versicherter präsentiert: Integration bedürftigkeitsgeprüfter Leistungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder die Anhebung niedriger Renten. Dies wären aber weitere Schritte zum Zerstören der gesetzlichen Rente als einem System, das auf Leistung und Gegenleistung beruht mit einer Rente als Lohnersatz. Stattdessen zielt dies auf ein Umverteilungssystem, das primär der Armutsbekämpfung dient und schließlich Steuerfinanzie- rung erfordert - ein Konzept, das schon bisher viele (mit Verweis auf Schweiz oder Niederlande) verfolgten.
   Die Alternative eines umlagefinanzierten, beitragsbezogenen Rentensystems mit einem Leistungsniveau, bei dem die Rente langjährig Versicherter spürbar über der Grundsicherung liegt, bleibt weiterhin politisch ausgeklammert, ist aber ökonomisch durchaus realisierbar. Dadurch würden negative Folgen der jetzigen Strategie vermieden, ohne signifikant die Beitrags-Obergrenze von 22 Prozent zu überschreiten. Die insge- samt erforderlichen Vorsorgebeiträge könnten sogar sinken, wenn Privatvorsorge die GRV ergänzen und nicht ersetzen müsste. Kann Altersarmut nicht vermieden werden, dann sollte sie zielgenau bekämpft wer- den, tatsächliche Bedürftigkeit voraussetzen und außerhalb der GRV erfolgen, um Beitrags- und Steuer- finanzierung nicht weiter zu vermischen. Um Arbeitsanreize nicht zu verwässern, sollte dem Rentenbeitrag eine entsprechende spätere Gegenleistung gegenüberstehen, die spürbar zum Lebensunterhalt im Alter beiträgt.
   Die jetzige Alterssicherungspolitik zerstört ein Modell, das jahrzehntelang maßgeblich durch Lohnbezogen- heit zur Vermeidung von Altersarmut beitrug. Doch bislang fehlen einflussreiche politische Kräfte, die ein Um- steuern auch nur in Erwägung ziehen. Eine Voraussetzung wäre, dass Medien der Bevölkerung Wirkungen alternativer Strategien aufzeigen. Auch wenn die Kürzung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rente bereits deutlich vorangeschritten ist, so ist es für die Korrektur noch nicht zu spät. Sie erfordert aber zweifellos den politischen Mut einzugestehen, dass Versicherte und Rentner nicht zu den Gewinnern des stattfindenden Umbruchs in der Altersvorsorge gehören. FAZ111005

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Mit Immobilienrente Altersrente aufbessern - Staatliche Förderbanken starten neues Angebot
für Hausbesitzer ab 60 - Verbraucherschützer zufrieden

Eine schöne Zusatzrente winkt Immobilienbesitzern, wenn sie das neue Angebot in Anspruch nehmen.
   Ältere Hausbesitzer können die eigene Immobilie schon bald zur Aufbesserung ihrer Rente nutzen und dabei lebenslang im Eigenheim wohnen bleiben. Möglich wird das durch die Immo-Förderrente, die in Kürze eingeführt wird. Dabei nimmt der Eigentümer eine Hypothek auf sein Haus oder die Eigentumswohnung auf. Vergeben wird das Darlehen durch öffentliche Förderbanken. Verbraucherschützer halten das Angebot für empfehlenswert. Das Grundkonzept überzeuge. „Ältere Immobilienbesitzer können sich so eine verlässliche Zweitrente sichern", sagt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
  Entwickelt wurde das Modell vom Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), dem die Landes- banken sowie die bundes- und landeseigenen Förderbanken angeschlossen sind. Die Immo-Förderrente orientiert sich an Modellen, wie sie schon lange in den USA und Großbritannien unter der Bezeichnung „Reverse Mortgage" (Umkehrhypothek) angeboten werden. Gedacht ist das Produkt für Immobilienbesitzer ab 60 Jahren mit geringem Einkommen. „Die Immo-Förderrente soll ihnen bis ins hohe Alter das Wohnen im eigenen Haus ermöglichen", sagt VÖB-Expertin Beate Siewert.
   Bei der Umkehrhypothek baut sich die Schuldenlast mit der Rentenzahlung Jahr für Jahr auf, der Empfänger bleibt aber immer Immobilienbesitzer. „Die Besonderheit ist, dass die Kredithöhe ausschließlich vom Wert der Immobilie abhängt", erläutert Siewert. Dabei schätzen Gutachter, was das Haus in 20 bis 30 Jahren wert ist. Auf dieser Grundlage wird festgelegt, wie hoch Haus oder Wohnung belastet werden können. Entscheidend für die Höhe der monatlichen Rente sind das Alter des Kunden bei Vertragsabschluss sowie der aktuelle Festzinssatz.
  Wie die Immo-Förderrente funktioniert, verdeutlicht ein Beispiel: Ein Gutachter ermittelt als Wert eines Hauses die Summe von 280.000 Euro. Der erwartete Wert der Immobilie in 20 Jahren beträgt 250.000 Euro. Von dieser Summe wird das sogenannte Garantieentgelt abgezogen. Das errechnet sich aus der statisti- schen Lebenserwartung des Kunden. Da die Rente in jedem Fall bis zum 110. Lebensjahr gezahlt wird und die ausgezahlte Rente die Darlehenssumme übersteigen kann, muss ein Garantieentgelt gezahlt werden, dessen Höhe zwischen 25 und 33 Prozent des Schätzpreises beträgt. Und so wird aus dem Schätzwert von 250.000 Euro ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro. Bei einem Zins von 6 Prozent würde ein 70-jähriger Eigentümer eine monatliche steuerfreie Rente in Höhe von 233 Euro bekommen.
   Als Rentenempfänger sind beide Eheleute berechtigt, und das gilt auch für das lebenslange Wohnrecht. Bei einem Umzug ins Pflegeheim endet der Vertrag automatisch. Dann kann der Eigentümer wählen, ob er das Haus verkauft, vermietet oder an die Erben übergibt. „Auf jeden Fall muss das Darlehen dann zurückgezahlt werden", erläutert Siewert.
  Die Immo-Förderrente wird zunächst in Schleswig-Holstein eingeführt, Danach folgen weitere Bundesländer, der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. „Allerdings werden die Vertragsbedingungen in jedem Land unterschiedlich ausfallen", sagt Siewert. Die Experten rechnen bundesweit mit einer erheblichen Nachfrage. Nach Untersuchungen des VÖB gibt es in der Altersklasse von 55 bis 69 Jahren bundesweit mehr als eine Million Haushalte, die eine Immobilie im Wert von mehr als 100.000 Euro besitzen und zugleich über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügen.
   Mittlerweile sind auch erste Angebote von Privatanbietern am Markt. Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW warnt jedoch vor einem schnellen Abschluss. Interessenten sollten unbedingt mehrere Angebote vergleichen und möglichst warten, bis auch die Förderbanken dabei sind. Auch sei es ratsam, das Vorhaben mit den Erben abzusprechen, um Ärger zu vermeiden. Und schließlich könnten die Bankangebote auch für Ernüchterung sorgen, denn: „Der Wert des eigenen Hauses wird von den Besitzern meist viel zu hoch geschätzt."
HAZap090720ManfredRolfsmeier

senBerndRaffelhüschen-                            

Experte: Der Steuerzahler ist der Verlierer. Der Ökonom Bernd Raffelhüschen Foto oben
warnt vor Konsequenzen für Beitragszahler. Bernd Raffelhüschen, Rentenexperte der Uni Freiburg,
unterstützt Peer Steinbrück in seiner Kritik an der Rentengarantie.

  Im Hamburger Abendblatt erklärt der Rentenexperte Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg, was er von der Rentengarantie hält und wer die Verlierer und die Gewinner sind.
Die Verlierer
   Die heutigen und zukünftigen Erwerbstätigen sind Raffelhüschens Ansicht nach die Verlierer. „Herr Steinbrück hat vollkommen und uneingeschränkt recht", sagte er dem Abendblatt. Die Rentengarantie sei nichts anderes als ein Wahlgeschenk an ältere Wähler. „Vernünftig ist sie jedenfalls nicht."
   Steinbrück hatte die Garantie für stabile Renten kritisiert, weil sie seiner Ansicht nach auf Kosten der jüngeren Generationen gehe. Sie sieht vor, dass die mehr als 20 Millionen Rentner künftig auch bei sinken- den Löhnen keine Kürzung ihrer Bezüge fürchten müssen. Normalerweise ist die Rente per Gesetz an die Lohnentwicklung gekoppelt. „Während andere um ihre Arbeitsplätze bangen, steigen in der Krise die Renten so stark wie seit drei, vier Jahren nicht", kritisierte Steinbrück. Die „Gekniffenen" seien die 25- bis 35- Jährigen.
   Rentenexperte Raffelhüschen schätzt dies ähnlich ein: „Wir wissen nicht, ob es die Beitragszahler oder die Steuerzahler sind, die die größten Verlierer sein werden. Wir wissen nur eins: Eine der beiden Gruppen wird verlieren.“ Es komme dabei darauf an, ob der zukünftige Finanzminister zur Finanzierung der Rente die Beiträge der Erwerbstätigen oder die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse erhöhen werde. Auf jeden Fall geht Raffelhüschen davon aus, dass es zu Beitragserhöhungen kommen wird. Dabei sei die Renten- versicherung bislang gut gestellt gewesen - trotz Wirtschafts- und Finanzkrise. „Sie geht gut angefüttert in die Krise", sagte Raffelhüschen dem Abendblatt. „Dieses Polster ist durch die neue Rentengarantie ganz schnell wieder weg." Wie der Experte in einer Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft darlegt, wäre es trotz der Beitragseinbußen infolge der Wirtschaftskrise möglich gewesen, den Beitragssatz 2010 auf 19,6 und 2011 auf 19,2 Prozent zu senken.
Die Gewinner
   Die Gewinner der Rentengarantie seien die heutigen Rentner: „Wenn es den Erwerbstätigen gut geht, dann partizipieren die Rentner eins zu eins. Wenn es den Erwerbstätigen schlecht geht, darf das nicht an die Rentner weitergegeben werden", sagte Raffelhüschen. Das sei eine Abkehr vom Gleichbehandlungsgrund- satz. Würde es infolge der Wirtschaftskrise zu Lohnkürzungen kommen, müssten die Renten angepasst werden. „Auch die Rentner müssten also Negativrunden machen", so Raffelhüschen. Die Rentengarantie verhindere dies jedoch. Von Kürzungen verschont bleiben die Rentner dennoch nicht. Die Rentengarantie sieht allerdings vor, dass sie die jetzt ausbleibende Anpassung durch Nullrunden oder reduzierte Erhöhun- gen später bezahlen müssen - vorausgesetzt, die wirtschaftliche Lage bessert sich. 
HA090714BrittaHesener 

„Rechenfehler" meist Folge falscher Daten - So prüfen Sie Ihren Rentenbescheid

  Ob es nun - wie behauptet - „massenhaft viele" Rentenbescheide sind, die vom Bundesversicherungsamt bei einer Prüfaktion beanstandet wurden, oder nur „viele". Fakt ist: Es sieht so aus, als würden die deut- schen Rentenversicherungsträger es mit der Genauigkeit bei der Feststellung der Renten nicht so genau nehmen.
   Das heißt: Die Computerprogramme sind schon in Ordnung. Aber bei der Beratung an Ort und Stelle be- ziehungsweise am Telefon hapert es bisweilen. Außerdem: Fehlerhaft übertragene Daten kann auch der beste Computer nur selten erkennen. Schlichtes menschliches Versagen kann so zu einer deutlich geringeren Rente führen. Hier einige Fragen und Antworten zum Thema.
Wie häufig sind Fehler in den Rentenbescheiden, die an die Versicherten herausgehen?
   Das wird statistisch nicht erfasst. In den vom Bundesversicherungsamt geprüften 8.000 Fällen ging es hauptsächlich darum, dass Versicherte eine - gegebenenfalls vorzeitige - Altersrente beantragt hatten, sie aber nicht darauf aufmerksam gemacht worden waren, dass statt der von ihnen beantragten eine andere der vier Varianten vorzeitig gezahlter Renten günstiger für sie gewesen wäre. So konnten zum Beispiel Frauen, die spätestens im November 1944 geboren wurden, die vorzeitige Frauen-Altersrente noch beanspruchen, ohne den Höchst-Abschlagssatz von 18 Prozent hinnehmen zu müssen:
Wie kann ich meinen Rentenbescheid darauf prüfen, ob die Rente korrekt berechnet wurde?
  Vergleichen Sie Ihre Rentenunterlagen Monat für Monat, Jahr für Jahr mit der Auflistung der Versiche- rungszeiten in Ihrem Rentenbescheid. Sind die Daten richtig übertragen worden? Stimmen die ein- getragenen Arbeitsverdienste beziehungsweise die freiwillig gezahlten Beiträge überein? Sind Lücken im „Versicherungsverlauf", für die es keine Erklärung gibt? Wurden Zeiten der Kindererziehung oder der Arbeitslosigkeit notiert?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Unstimmigkeiten oder gar Fehler festgestellt oder etwas nicht verstanden habe?
   Zunächst unmittelbar an Ihren Rentenversicherungsträger. Und das möglichst nicht telefonisch, sondern per Post (Einschreiben, Rückschein). Stellt Sie die Antwort nicht zufrieden, so haben Sie mehrere Möglich- keiten, sich persönlich an anderer Stelle beraten zu lassen:
- bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in größeren Städten,
- beim örtlichen Versicherungsamt (eingerichtet bei der Kommune),
- bei einem zugelassenen Rentenberater (siehe Gelbe Seiten unter „R" oder www.rentenberater.de) - der allerdings Gebühren berechnet.
   Auch die Sozialverbände (zum Beispiel SVD, VdK) unterstützen ihre Mitglieder. Für welche Zeit kann gege- benenfalls rückwirkend eine Nachzahlung verlangt werden? Solche Nachzahlungen werden längstens für vier Jahre rückwirkend und für das laufende Kalenderjahr gezahlt. Wichtig ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der Rentenversicherung. Bis Ende 2009 könnten also gegebenenfalls noch Nachzahlungen aus 2005 gefordert werden.
Wie gehe ich vor, wenn es Fehler gegeben hat?
   Schreiben Sie Ihrer Rentenversicherung und bitten Sie um Stellungnahme. Gibt es keinen Konsens, so können Sie Widerspruch einlegen, das geht noch ohne Rechtsbeistand und ist nicht mit Kosten verbunden. Auch eine mögliche anschließende Klage vor dem Sozialgericht wäre nicht mit Gerichtskosten verbunden(dafür käme die Rentenversicherung auf). Anwaltskosten können aber entstehen, wenn eine Klage zu Ihren Ungunsten ausgehen sollte. HAZ090914WolfganBüser

senRente65-x

Nicht einmal jeder Zehnte erreicht die Rente mit 65
Weniger Geld im Alter: Netto-Alterseinkommen der Männer sinkt

   Nur eine Minderheit der deutschen Arbeitnehmer steht bis zum 65. Geburtstag voll im Erwerbsleben. Von den 63- bis 65-Jährigen seien im September 2008 lediglich 7,4 Prozent in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion. Bei den 58- bis 63-Jährigen waren es nach einer Tabelle des Bundesarbeitsministeriums 26,6 Prozent, bei den 55- bis 58-Jährigen 39,4 Prozent.
   Gerade einmal 17,8 Prozent der Neurentner im Jahr 2008 waren nach den gestern veröffentlichten Daten der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) unmittelbar davor in einem ganz normalen Job sozialver- sicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Rund 15 Prozent wechselten aus der Altersteilzeit in die Rente. Gut zwei Drittel waren zuvor arbeitslos, selbstständig oder hatten irgendwann zuvor in ihrem Berufsleben Rentenansprüche erarbeitet.
   Im Schnitt verabschieden sich die Männer derzeit mit 63 Jahren in den Ruhestand. Jeder zweite Rentner nimmt durch ein frühzeitiges Ausscheiden Abschläge in Kauf. Einbußen drohen auch in Zukunft. Nach einer Prognose der Rentenversicherung wird die zusätzliche private und betriebliche Altersvorsorge die Einschnitte in der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen können. Wenn die Männer der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1961 in Ruhestand gehen, wird ihr Netto-Alterseinkommen mit durchschnittlich 1.596 Euro um sechs Prozent unter dem der heutigen Neurentner liegen.
  CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte nach einer Parteivorstandssitzung: „Die Rentengarantie war notwendig und richtig." Es habe die Gefahr bestanden, dass Millionen von Rentnern in Deutschland verun- sichert werden. Auch ohne die Garantie sei aber keine Kürzung der Renten zu erwarten.
HAZ090714AlexanderDahlGabiStief

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Nullrunden sind die Kehrseite: Die Bundesregierung will die gut 20 Millionen Rentner schützen und -
wenn nötig - Kürzungen auf bessere Zeiten verschieben. Das liefe allen Reformbemühungen zuwider.

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   Die Renten sollen niemals sinken - nicht einmal dann, wenn die Arbeitnehmer Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Deshalb hatte die Bundesregierung eine Schutzklausel für die gut 20 Millionen Rentner beschlossen. Die entscheidende Variable ist die Entwicklung der Löhne, die schwer vorherzusagen ist.
   Das Gegengewicht zur neuen Schutzklausel bildet ein „Nachholfaktor": In konjunkturell besseren Zeiten sollen unterlassene Rentenkürzungen behutsam nachgeholt werden. Auch dann werden die Rentner jedoch geschont: Die Rentenanpassungen, die sich immer zur Jahresmitte aus der gesetzlichen Rentenformel ergeben, sollen später allenfalls halbiert werden. Ergäbe sich also rechnerisch ein Rentenplus von 2 Prozent, bekämen die Rentner nur 1 Prozent mehr. Fällt das Wirtschafts- und Einkommenswachstum in den kommen- den Jahren bescheiden aus, verschiebt sich das Nachholen der Kürzungen weiter in die Zukunft. Die Renten- kasse gibt den Rentnern Kredit.
   In der Formel zur Rentenberechnung gibt es seit einigen Jahren Faktoren, die den Rentenanstieg dämpfen. Auf diese Weise soll die gesetzliche Altersvorsorge in einer alternden Gesellschaft langfristig finanzierbar bleiben. So mindert der sogenannte Riester-Faktor den Anstieg in dem Maß, in dem die Arbeitnehmer zusätzlich in eine private Altersvorsorge einzahlen. Zum anderen dämpft der „Nachhaltigkeitsfaktor" als demographischer Faktor die Rentenentwicklung, sobald die Zahl der Rentner im Vergleich zu der der Beitragszahler steigt. In diesem Zusammenhang existiert schon heute eine Schutzklausel: Solange die Löhne steigen, dürfen nicht allein die Dämpfungsfaktoren zu einer Minusrunde führen. Die neue Schutzklausel wirkt diametral entgegengesetzt zu den Dämpfungsfaktoren; Bemühungen um eine „demographiefeste" Rente steht sie entgegen.
   Sollten künftige Regierungen nicht neue Schonungen ersinnen, wird jedoch die Entwicklung der Alters- bezüge wegen des Nachholfaktors künftig  umso stärker von der Lohnentwicklung abgekoppelt - dann nicht zugunsten der Rentner wie heute, sondern zu ihren Lasten. Ihnen drohen auf viele Jahre Nullrunden. Das ist die Kehrseite.
   Der Sozialverband VdK nannte die Schutzklausel einen „Schritt in die richtige Richtung". VdK-Präsidentin Mascher forderte, „Rentenkürzungsfaktoren" wie der Riester- oder der Nachhaltigkeitsfaktor müssten abge- schafft werden, um weitere Renten-Nullrunden zu verhindern.
   Die Arbeitgeber lehnten hingegen die Rentengarantie ab. „Der Beschluss ist eine Fehlentscheidung. Mit wiederholten Eingriffen in die Rentenformel untergräbt die Regierung das Vertrauen in Rentengarantie; denn nachgeholt werden müssten nicht nur womöglich unterlassene Rentenkürzungen 2010. Ausgeglichen wer- den muss vielmehr von 2011 an zudem die überplanmäßige Rentenerhöhung in den Jahren 2008 und 2009, in denen die Regierung den Riester-Faktor ausgesetzt hat, um die Rentner stärker  am  Wirtschafts- aufschwung teilhaben zu lassen. 2008 und 2009 hätten die Anpassungen von 1,1 und 2,4 Prozent (im Osten sogar 3,38 Prozent) eigentlich um 0,6 Prozentpunkte niedriger ausfallen müssen.
   Die Manipulation an der Rentenformel kostet die Rentenkasse Milliarden - selbst wenn die Kürzungen später langsam nachgeholt werden. Denn dadurch steigen die Aufwendungen der Rentenversicherer für die Altersbezüge und die Krankenversicherung der Rentner. Die Rentenstabilität müsste durch einen Rückgriff auf das Finanzpolster der Rentenversicherung (derzeit knapp eine Monatsausgabe von etwa 16 Milliarden Euro) finanziert werden. In der Folge müsste der Beitragssatz entweder kurzfristig steigen - oder weniger stark sinken als geplant.
   Nach den bisherigen Kalkulationen der Bundesregierung soll der Rentenbeitragssatz - unter Berück- sichtigung des vorübergehenden Verzichts auf den Riester-Faktor - erst im Jahr 2014 auf 19,7 Prozent und 2015 auf 19,3 Prozent zurückgehen. Das bleibt auch nicht ohne Folgen für den Bundeshaushalt. Denn Beitragssenkungen führen auch zu einer Verringerung des Bundeszuschusses, was den Etat entlastet. Nach einer Faustformel fällt der Zuschuss, den der Finanzminister an die Rentenkasse zu überweisen hat, um 250 Millionen Euro höher aus, wenn der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte steigt. Ebenso wird er belastet, wenn der Beitrag nicht wie geplant sinkt.
FAZ090507Kerstin Schwenn

sen-gFondsrente-xx

Geplatzter Traum von der dicken Fondsrente. Aktiendebakel: Versicherte bangen um ihr Geld
Fondsrenten zur Aufbesserung der kargen gesetzlichen Rente? Das kann ins Auge gehen

   Elf Jahre lang hat Frau B. ihre fondsgebundene Rentenversicherung bespart. Gut 6.750 Euro legte sie an, freiwillig, um später im Alter mal eine schöne Zusatzrente herauszubekommen. Pustekuchen. Ihr Vertrag sei momentan nur noch 4.549 Euro wert, teilte der Versicherer der entsetzten Dame unlängst mit. Die Kurseinbrüche an der Börse, teure Gebühren und hohe Provisionen haben den Traum vom Finanzpolster platzen lassen wie eine Seifenblase.
   Wie Frau B. ergeht es zurzeit Tausenden Versicherten, die in fondsgebundene Rentenversicherungen investiert haben. „Viele Leute sind schockiert und in Panik", weiß Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Bei dieser Altersvorsorge hängt die spätere Rente stark davon ab, wie gut der Aktienfonds gelaufen ist. Doch viele Kunden wussten bei Abschluss gar nicht, dass sie mit ihrem Modell an der Börse spekulieren. Und viel Geld verlieren können.
   In den neuen Pflichtmeldungen der Versicherer zur Wertentwicklung sehen es die meisten jetzt erstmals schwarz auf weiß: Ihr Vertrag steckt tief im Minus, so manche Altersvorsorge ist momentan nur noch die Hälfte wert oder noch weniger. Ob Verluste von bis zu 80 Prozent bis zum Rentenbeginn wiedergutgemacht und wenigstens noch ein paar Euro Rente drin sind, steht für viele Sparer in den Sternen. „Wir stellen häufig fest, dass man nicht verstanden hat, auf welches Produkt man wirklich gesetzt hat", berichtet Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen.
   Viele Anleger denken, dass sie mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung eine ähnlich sichere Alters- vorsorge wie die herkömmliche klassische Rentenversicherung an Land gezogen haben, nur mit besonderen Gewinnchancen an der Börse. So wird das Produkt auch gern verkauft.
   Aber weit gefehlt, denn bei der Fondsvariante geht es nicht um sichere Zinsanlagen, sondern um ein Investment in Aktienfonds, in Anleihen oder Immobilien. Den Sparanteil des Beitrags legt ein Fondsmanager an, nicht die Versicherung. Das volle Risiko trägt auch nicht der Anbieter, sondern der Kunde. Bei guter Wertentwicklung darf er sich über Renditen freuen, bei schlechter - wie jetzt - müssen herbe Verluste ver- kraftet werden.
   Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung weiß der Versicherte deshalb auch bis zum Ruhestand nicht, ob und wenn ja, mit wie viel Rente er eigentlich rechnen kann. „Für jemanden, der sehr sicherheits- orientiert ist, eignet sich das Produkt nicht", warnt Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucher- zentralen (vzbv). Nur Sparer, die eine Fondsrente mit Garantie gewählt haben, können sich in vielen Fällen wenigstens darauf verlassen, dass ihre Einzahlungen erhalten bleiben.
   Was Frau B. und die vielen anderen zusätzlich in die Bredouille gebracht hat, sind die immensen Kosten der Fondsrente, die zum Teil doppelt so hoch sind wie herkömmliche Rentenpolicen. „Schuld an der Misere ist nicht nur die Börse, sondern auch die hohen Abschlussprovisionen und Verwaltungsgebühren", sagt Gott- schalk. Das zehre massiv. „Von 100 Euro im Monat kommen vielleicht nur 83 Euro im Fonds an, der Rest geht vorher schon drauf."
   Wer aus seiner fondsgebundenen Altersvorsorge rauswill, sollte sich unbedingt beraten lassen, betont Verbraucherschützer Wortberg. Eine übereilte Kündigung aus Panik sei nicht ratsam. „Dann kann alles Eingezahlte hin sein", warnt der Fachmann. Oft sei es besser, den Vertrag erst einmal beitragsfrei zu stellen und erst nach einer Kurserholung zu kündigen. Voraussetzung: Der Vertrag hat die vorgeschriebene beitragsfreie Mindestsumme bereits erreicht. Kleiner Trost: Wer sich dazu entschließt, weiter zu sparen und Verlorenes aufzuholen, bekomme in diesen Zeiten wenigstens mehr Fondsanteile fürs gleiche Geld, so Wort- berg. Vor allem bei jüngeren Policen könne es allerdings sinnvoll sein, schnellstmöglich die Reißleine zu zie- hen und sich für ein verlustreiches Ende mit Schrecken zu ent- scheiden, betonen die Verbraucherschützer.
NOZ090504AP

Was man zur Rente wissen sollte: Langes Arbeitsleben bewahrt vor Rentenkürzung
Die wichtigsten Regelungen von der Rente mit 67 bis zum Minijob

   Rente mit 67? Was ist, wenn ich schon vorher nicht mehr arbeiten kann? Wie viel darf ich hinzuverdienen? Gibt es die Frauen-Altersrente noch? Haben Minijobber Rentenansprüche? Was bringen Kindererziehungs- zeiten? Fragen, die gesetzlich Rentenversicherte bewegen. Hier Antworten:
Rente mit 67
   Zunächst die Entwarnung: Die „Regelaltersrente" ohne Abschläge beginnt derzeit noch mit dem 65. Geburtstag. Einen Schritt zum Alter „67" hat erstmals der Geburtsjahrgang 1947 zu tun. Der aber ist noch recht klein. Denn zunächst wird das „Renteneintrittsalter" nur um einen Monat pro Geburtsjahrgang angehoben.
   Das heißt: Sind Sie zum Beispiel im Januar 1947 geboren, dann können Sie nicht bereits ab Februar 2012, sondern erst ab März 2012 Altersrente ohne Abzug beziehen. Bei Rentenbeginn bereits ab Februar 2012 würde die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Entsprechendes gilt für diejenigen, die im Laufe des Jahres 1947 geboren wurden.
   Im Januar 1948 Geborene können erst ab April 2013 abschlagfrei die Altersrente beziehen. Bei Renten- beginn im Februar 2013, dem Monat nach dem 65. Geburtstag, müssten 0,6 Prozent Abschlag in Kauf genommen werden.
   Und so geht es weiter. Erst die 1964 und später Geborenen können nur vom 67. Geburtstag an ohne Abzug in Rente gehen. Vorheriger Rentenbezug, der auch dann bis zu fünf Jahre möglich ist, kostet bis zu 18 Prozent Rentenabschlag - je nach Art der Rente.
   Doch auch vor „67" kann die Altersrente noch in voller Höhe zustehen. Das gilt zum Beispiel für „besonders langjährig Versicherte". Sie können auch ab 2012 noch mit 65 Jahren ungeschoren den Ruhestand genießen, wenn sie 45 Jahre Pflichtversicherungszeit (ohne Arbeitslosigkeit) nachweisen können.
   Und was ist mit der „Frauen-Altersrente"? Frauen, die vor 1952 geboren sind, können unverändert vor dem 65. Geburtstag - frühestens mit 60 - Altersrentnerin werden. Dies allerdings mit einem Rentenabschlag von bis zu 18 Prozent. Beispiel:Sie sind 1950 geboren. 60 Jahre alt werden Sie 2010. Ihre Altersrente würde um 18 Prozent gekürzt. 14,4 Prozent wären es, wenn die Rente 2011 beginnen würde. 10,8 Prozent bei Rentenbeginn im Jahr 2012. Und so weiter. Für die Geburtsjahrgänge ab 1952 gibt es diese Altersrentenart nicht mehr.
Erwerbsminderungsrente
  Wer in jungen Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheidet, bekommt keine Rente mehr, ist oft zu hören. Das ist falsch. Rentenversicherte, die ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Behinderung oder Unfall eingebüßt haben, bekommen Erwerbsminderungsrente:
- Voll erwerbsgemindert sind Personen, die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.
- Teilweise erwerbsgemindert (mit halbeim Rentenanspruch) ist, wer zwar noch drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann.
   Erwerbsminderungsrenten werden so berechnet, als wäre bis zum 60. Geburtstag weiter gearbeitet worden. Die „Zurechnungszeit" sorgt dafür. Vor 1961 geborene Frauen und Männer können auch heute noch Anspruch auf die „alte" Berufsunfähigkeitsrente haben.
Rente und Hinzuverdienst
   Ab 65 können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen: An der Rente ändert sich nichts. Sozialversicherung und Steuern können allerdings fällig werden. Vorher ist für Altersrentner wie für Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung die normale Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro pro Monat festgelegt. Zweimal im Jahr dürfen es 800 Euro sein. Höherer Nebenverdienst führt dazu, dass nur noch eine „Teilrente" gezahlt wird. In welchem Umfang Zusatzeinkommen möglich ist und welche Rentenkürzung das zur Folge hat, das ergibt sich - individuell für jeden Rentner - aus dem Renten- bescheid und richtet sich nach dem Verdienst der letzten drei Jahre vor dem Rentenbeginn. Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente haben größere Hinzuverdienst- möglichkeiten, was mit ihrer vorherigen Berufstätigkeit zusammenhängt.Die Rententräger beraten individuell.
Rente für Minijobber?
   Minijobber (mit Verdiensten bis zu 400 Euro im Monat) erwerben nur minimale Rentenansprüche aus dieser Tätigkeit. Sie haben aber das Recht, durch eigene Beitragszahlung die Anwartschaften kräftig aufzustocken und außerdem Anspruch auf Rehabilitationsleistungen zu erwerben, etwa Kuren. Dazu ist es erforderlich, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass 4,9 Prozent des Bruttoverdienstes vom Lohn des Minijobbers abgezogen und an die Rentenkasse überwiesen werden sollen. Bei 400 Euro im Monat sind das 19,80 Euro. Bei 300 Euro wären es 14,70 Euro im Monat.
Kindererziehungszeiten
   Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird entweder der Mutter oder dem Vater ein Jahr als „Kinder- erziehungszeit" gutgeschrieben. Für seit 1992 geborene Kinder sind es drei Jahre. Die Gutschrift entspricht dem Durchschnittsbeitrag aller Rentenversicherten. Dies ergibt - nach jetzigem Stand - eine Rente von 26,56(im Osten: 23,34) Euro für vor 1992 geborene Kinder. 79,68 (70,02) Euro sind es für nach 1991 geborene Mädchen und Jungen. HAZ090105WolfgangBüser
Lesen Sie auch: Rentenrechner mit Vorsicht zu gneießen >
Alterssicherung

Immer mehr Rentner arbeiten nebenher  -  Dafür weniger Ältere ganz ohne Rente

   Immer mehr Rentner in Deutschland arbeiten nebenher. Von 1991 bis 2007 ist die Erwerbsbeteiligung der 65- bis 69-Jährigen angestiegen. Das geht aus dem aktuellen Altersübergangs-Monitor des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen hervor.
  Während 1991 nur 4,9 Prozent der 65- bis 69-Jährigen arbeiteten, waren es 2007 bereits 7,1 Prozent. Vor fast 20 Jahren erhielt die Mehrheit der älteren Erwerbstätigen (3,1 Prozent) keine Rente. Inzwischen stellt diese Gruppe unter den 65- bis 69-Jährigen eine klare Minderheit dar (1,5 Prozent).
   Ältere ohne Rentenbezug arbeiteten überwiegend in Vollzeit mit 35 Stunden pro Woche und mehr. Bei den 65-Jährigen galt das für 68,6 Prozent, bei den 66-Jährigen sogar für 71,6 Prozent. Ältere mit Rentenbezug reduzierten dagegen häufig die Arbeitszeit. 47,7 Prozent dieser 65-Jährigen arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche, weitere 21,1 Prozent 15 bis 35 Stunden. Lediglich 31,3 Prozent gingen im Alter einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach. Basis der Untersuchung ist der Mikrozensus der Jahre 1991 bis 2007, eine jährlich wiederholte repräsentative Befragung der Bevölkerung.
NOZ100626tmn

sen-gRentenentwicklg-xx

Grafik: *Rente nach 45 Versicherungsjahren mit durchschnittlichem Verdienst;
nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Kassen gut gefüllt

   In den vergangenen fünf Jahren haben die Rentner nach Bereclmung von Experten 8,5 Prozent an Kaufkraft verloren. Dies meldete die „Bild"-Zeitung unter Berufung auf Experten der Universität Freiburg. Hintergrund sind geringe Rentenerhöhungen, höhere Sozialbeiträge und hohe Inflation.
   Der Sozialverband VdK verlangte die Rücknahme aller Rentenkürzungen aus den jüngsten Reformen. Verbandspräsidentin Ulrike Mascher sagte „Bild", vielen Rentnern bleibe „keine Luft mehr für weitere Einsparungen". Gegen drohende Altersarmut künftiger Rentner erwägen inzwischen sowohl Union als auch SPD Gegenkonzepte. „Wir wollen die beitragsbezogene gesetzliche Rente nicht infrage stellen, aber wir müssen Geringverdienern im Alter einen Mindestlebensstandard bieten", sagte SPD-Präsidiumsmitglied Ralf Stegner der „Rheinischen Post".
HA090206AP

senAlexanderGunkel-x  Rentenkasse erwartet 3,5 Milliarden Überschuss

   Der Präsident der Rentenversicherung, Herbert Rische, bekräftigte derweil seinen Standpunkt zur Altersarmut. „Altersarmut stellt heute in Deutschland objektiv kein drängendes gesellschaftliches Problem dar.” Der Anteil der Bezieher von Fürsorgeleistungen unter den älteren Menschen sei derzeit erheblich niedriger als im Bevölkerungsdurchschnitt. „Nicht etwa ältere Menschen, sondern Langzeitarbeitslose, Familien mit mehreren Kindern und insbesondere auch Alleinerziehende sind heute diejenigen Bevölkerungs- gruppen, die in besonders starkem Maße von Armut betroffen sind”, sagte Rische. Dennoch seien Invalidität und Arbeitslosigkeit große Risiken für Armut im Alter. HA080626ryb

gRente-3xx

Wie viele arme Rentner gibt es wirklich? Jürgen Rüttgers Vorschlag entzweit Experten und Politiker

   Durch Minijobs und längere Zeiten von Arbeitslosigkeit sinkt die gesetzliche Rente. Aber viele sorgen längst privat vor.
   Martin Harms (45) ist Handwerker, arbeitet für 7,50 Euro Stundenlohn und geht nach 47 Arbeitsjahren 2030 in Rente. Die Rentenversicherung, in die er immer eingezahlt hat, überweist ihm dann 530 Euro im Monat - zu wenig, um zu leben und weniger als die 615 Euro durchschnittliche Grundsicherung (347 Euro plus Unterkunftkosten). Die Grundsicherung erhält auch, wer gar nicht gearbeitet hat.
   Martin Harms ist erfunden, aber der Prototyp des Armuts-Rentiers, den NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) vor Augen hat, wenn er sein Konzept zur Erhöhung der Altersbezüge von Mini-Rentnern durchboxen will. Geht es nach Rüttgers, soll Harms Rente künftig 770 Euro monatlich betragen. Doch wie viele Menschen wie Harms gibt es heute und künftig? Wer konnte zusätzlich privat vorsorgen? Als
Riester- Rentner, per Lebensversicherung oder Betriebsrente?
Rentenniveau
   Weil es immer mehr Rentner geben wird, sie immer länger ihre verdiente gesetzliche Rente beziehen und immer weniger Menschen in die Rentenkasse einzahlen, schrumpft dieser Topf. Das Nettorentenniveau (vom Brutto des letzten Verdienstes) betrug 1977 etwa 60 Prozent, heute 50, in zehn Jahren gut 46 Prozent - Tendenz weiter sinkend.
Grundsicherung
  Gut 680.000 Menschen erhalten zurzeit die Grundsicherung. Über die Hälfte der Bezieher hat aber nie in die Rentenkasse eingezahlt. Deshalb sagte Rentenversicherungs-Präsident Herbert Rische: „Nicht die zu niedri- ge Rente ist mehrheitlich der Auslöser des Grundsicherungsbedarfes, sondern die fehlende Absicherung in der Rentenversicherung.”
Armutsrisiko
   11,6 Prozent der über 65-jährigen Deutschen gelten als armutsgefährdet, in der Gesamtbevölkerung sind es nach Berechnungen des Sachverständigenrates aber sogar 18,3 Prozent. Obwohl das nur eine Moment- aufnahme einer relativ wohlhabenden Seniorengeneration ist: Auch das Statistische Bundesamt weist nach,  dass in den vergangenen zehn Jahren die Armutsquote bei den 51- bis 70-Jährigen gesunken ist. Jüngere Generationen müssen Armut im Alter statistisch gesehen eher fürchten. Aber sie sorgen inzwischen auch besser vor.
Private Altersvorsorge
   Nach einer umfassenden Studie von Rentenversicherung und Arbeitsministerium werden westdeutsche Endvierziger auch mit Betriebsrente und privater Absicherung rund sechs Prozent weniger haben als vergleichbare Pensionäre heute. Dennoch lässt sich an der enormen Zahl von zehn Millionen Riester- Verträgen ablesen, dass der Wille zur privaten Vorsorge zunimmt. Nahezu explodiert ist die betriebliche Altersvorsorge. Zwischen 2001 und 2006 wuchs der Anteil der Beschäftigten mit einer Anwartschaft auf eine Betriebsrente auf über 71 Prozent.
   Risiko Arbeitslosigkeit „Gebrochene Erwerbsbiografie” heißt im Expertendeutsch die Aussicht auf eine schmale Rente. Wer seinen Job verliert, erreicht zunächst etwa 80 Prozent der früheren Rentenbeiträge, rutscht dann jedoch als Bezieher von Arbeitslosengeld II in der Rentenversicherung ab. Für ein Jahr ALG II erwirbt man magere 2,19 Euro Rentenanspruch im Monat. Oft muss man auch das Ersparte anknabbern, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Minijobber
   Auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Solo-Selbstständige haben nur kleine oder gar keine An- sprüche gegenüber der Rentenversicherung. Und die Zahl der Geringverdiener steigt. Jeder fünfte Vollzeit- beschäftigte erhielt 2006 weniger als 9,61 Euro in West- beziehungsweise 6,81 Euro in Ostdeutschland. Im Jahr 2001 war es laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nur jeder Sechste. Nehmen diese „Patchwork-Biografien” zu, wird es künftig mehr Senioren mit geringen Rentenzahlungen aus öffentlichen Töpfen geben.
Fazit
   So leicht lässt sich eine Generation von Mini-Rentnern à la Rüttgers nicht herbeireden. Bei einer Rede in Essen sagte Rentenversicherungs-Chef Rische: „Ich plädiere deshalb ausdrücklich dafür, einer ursachen- adäquaten Strategie zur Vermeidung von Altersarmut Priorität einzuräumen vor resignativen Ansätzen, die eine bloße nachträgliche Umverteilung zugunsten von Personen mit niedrigem Alterseinkommen vorsehen.”
HA080507ChristophRybarczyk

Änderung bei Nachzahlung an Rentner

   Alters- und Sozialrentner sollen nach einem „Focus”-Bericht bei fehlerhaften Rentenbescheiden künftig keine Nachzahlung über höchstens vier Jahre mehr erhalten. Das ergibt sich dem Nachrichtenmagazin zufolge aus einer bisher kaum bekannten Klausel des Sozialgesetzbuches,  die zum 1. Mai 2007 in Kraft getreten ist. Die Gesetzesverschärfung treffe Rentner, deren Bescheide aufgrund höchstrichterlicher Urteile nach oben korrigiert werden, hieß es weiter.  NOZddp070911

Widerspruch zum Rentenbescheid  -  „Korrekturen bei weniger als einem Prozent”

   Mehr als 70.000 Rentenanträge hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover im  Jahr 2006 bearbeitet. Wer dann einen Rentenbescheid bekommt und mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann bei Bedarf Widerspruch einlegen. Etwa 600 solcher Widersprüche, die sich vorwiegend auf die Ren- tenhöhe bezogen, wurden 2006 zugunsten der Betroffenen entschieden. „Bei weniger als einem Prozent der Rentenbescheide gab es Nachbesserungen”, teilte jetzt der Rentenversicherer mit. Damit reagierte er auf einen Bericht von „Bild”, wonach viele Rentenbescheide fehlerhaft seien.
   Insgesamt haben bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover den Angaben zufolge im vergangenen Jahr rund 2.600 Versicherte und Rentner Widerspruch eingelegt, etwa weil sie mit ihrer Rente nicht einverstanden waren. Viele Widersprüche konnten allerdings schnell zugunsten der Versicherten geklärt werden, weil sie selbst nachträglich fehlende Unterlagen - beispielsweise für Beschäftigungszeiten - einreichten.
   Oft legen auch Versicherte Widerspruch ein, weil ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus medizini- schen Gründen abgelehnt wurde. Da das Verfahren für die Versicherten kostenlos ist, gehen sie mit ihrem Widerspruch kein Risiko ein.
   Lücken im Rentenversicherungskonto können später bares Geld kosten. Deshalb rät die Deutsche Renten- versicherung Braunschweig-Hannover allen Versicherten, frühzeitig Unterlagen zusammenzutragen und ein- zureichen, die für die Rente wichtig sind. Dazu zählen unter anderem Angaben über Ausbildungsjahre, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung.
   Ob Lücken im Versicherungskonto bestehen, erkennen Versicherte im sogenannten Versicherungsverlauf, der ihnen mit der ersten Renteninformation zugeschickt wird. Das Schreiben kann aber auch telefonisch unter 0800 - 100 04 80 10 oder im Internet unter www.drv-bsh.de bestellt werden.
  Wer mit einem Bescheid der Rentenversicherung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann jederzeit eine Überprüfung beantragt werden.
HAZe071119

Bernd Osterloh sen-Ztg-x   Rente mit 63? Das ist möglich – aber teuer

Auch das Gesetz zur Rente mit 67 erlaubt einen vorgezogenen Ruhestand -
doch wer die Abzüge verkraften will, muss finanziell zusätzlich vorsorgen

   Wie bisher wird es auch künftig die Möglichkeit geben, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen - je früher, desto größer sind allerdings die Abschläge bei der Rente. Dies wiederum führt Kritiker wie den VW- Betriebsratschef Bernd Osterloh zu der Feststellung: „Im Kern geht es also um nichts anderes als um eine Rentenkürzung.”
   Die heftige Kritik am „Altersgrenzenanpassungsgesetz” blieb nicht ganz ohne Wirkung: Wer mindestens 45 Jahre lang beitragspflichtig gearbeitet hat, kann weiterhin ohne Abzüge mit 65 Jahren in Rente gehen. Auch Zeiten der Kindererziehung werden hier angerechnet. Damit reagiert die Bundesregierung vor allem auf Vor- haltungen, dass in manchen Knochenjobs 45 Jahre schon mehr als genug seien.
   Folglich kann ein Arbeitnehmer, der beispielsweise mit 20 ins Berufsleben einsteigt und dann ohne Unter- brechung sein Leben lang arbeitet, weiterhin mit 65 in Rente gehen, ohne Abzüge befürchten zu müssen. Zeiten der Kindererziehung bis zum  10.  Geburtstag des Kindes werden dabei voll angerechnet. Alle an- deren müssen sich jedoch entweder an eine längere Lebensarbeitszeit gewöhnen - oder geringere Renten in Kauf nehmen.
   Die Ausnahme von der Rente mit 67 trifft allerdings bei Experten noch auf große Vorbehalte. „Die Regelung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, sie wird in Karlsruhe keinen Bestand haben”, erklärte Bert Rürup, der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaft- lichen Entwicklung, gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. So bekämen Arbeitnehmer, die nach 45 Beitragsjahren mit 65 in Rente gehen, die gleiche Rente wie diejenigen, die erst mit 67 dieses Pensum hinter sich gebracht haben - obwohl letztere statistisch die Rente zwei Jahre kürzer beziehen. Der renom- mierte Sozialexperte und Regierungsberater hält die Ausnahmeregelung ohnehin nicht für nötig: Menschen, die gesundheitlich nicht mehr bis zur Regelaltersgrenze  arbeitsfähig seien, könnten schließlich die Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch nehmen.
   Betroffen von der allmählichen Verlängerung des Arbeitslebens sind alle Jahrgänge von 1947 an. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, ist erst mit 67 Jahren Feierabend - allerdings nur dann, wenn sie ohne finanzielle Abstriche in Rente gehen wollen. Wer will, darf sich auch im Jahr 2029 vom 63. Geburtstag an vorzeitig zur Ruhe setzen. Weil aber jeder Monat vor der Regelaltersgrenze einen Abzug von 0,3 Prozent der gesetzlichen Altersbezüge mit sich bringt, müssen 63-jährige Altersrentner in der Endstufe ein Minus von 14,4 Prozent hinnehmen. Beim derzeitigen gesetzlichen Renteneintrittsalter von 65 beträgt der entsprechende Abzug nur die Hälfte, also 7,2 Prozent.

Konsolidierung der Renten
    Jahr                 Rentenbeitrag      Rentenniveau
2006                    19,5%                  52,2%
2010                    19,9%                  49,1%
2015                    19,4%                  47,1%
2020 (Zielwert)          20,0%                  46,0%    
2030 (Zielwert)          22,0%                  43,0%    
Prozentuales Verhältnis der Nettorente gegenüber dem Nettoarbeitsentgelt eines Durchschnittsverdieners nach Abzug der Sozialversicherungs-Beiträge, vor Abzug der Steuern. 
Quelle: BMAS

   Doch das ist noch nicht die ganze Wahrheit für Frühaussteiger, wie Wolf-Dieter Bürde von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover erläutert. Wer vor Erreichen der Altersgrenze in Rente geht, habe schließlich weniger Beitragsjahre vorzuweisen. Weniger Beitrag bedeutet jedoch - unabhängig von den zusätzlichen Abzügen - weniger Rente. Umgekehrt bekommen 67-jährige Neurentner - unter sonst gleichen Umständen - mehr Rente als 65-jährige Ruheständler, weil sie länger eingezahlt haben.
   Die finanziellen Auswirkungen eines vorgezogenen Renteneintritts zeigen sich an folgenden Beispielen, die einen Arbeitnehmer mit dem durchschnittlichen Jahresbruttogehalt von derzeit 29.488 Euro abbilden.
Geburtsjahr 1946: Geht der Arbeitnehmer regulär mit 65 in den Ruhestand, kann er mit einer monatlichen Bruttorente von 1.097,46 Euro rechnen. Beantragt er schon mit 63 Jahren die Rente, erhält er 969,95 Euro monatlich.
Geburtsjahr 1958:Geht der Arbeitnehmer, wie in dem neuen Gesetz vorgesehen, regulär mit 66 in Rente, bekommt er von der Rentenversicherung vor Steuern 1.123,59 Euro. Beim Ruhestand mit 63 sind es lediglich 932,32 Euro.
Geburtsjahr 1964: Dieser Jahrgang muss als erster bis 67 arbeiten, um die ungekürzte Rente zu bekommen. Sie beträgt im Beispielfall 1.149,72 Euro. Geht der Arbeitnehmer jedoch schon mit 63, kann er nur noch mit 894,69 Euro rechnen. Vor allem der Generation der heute 40- bis 45-Jährigen drohen also Einbußen - aber es sind Einbußen, die sich berechnen und mit zusätzlicher Vorsorge ausgleichen lassen.
AScheuermannHAZ070227 

Rentner müssen künftig Widerspruch einlegen

   Der Gesetzentwurf zur Rente mit 67 beschränkt die Möglichkeiten von Rentnern, bei rechtswidrigen Rentenbescheiden Nachzahlungen zu verlangen. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Renten- bescheides hat, sollte künftig nicht abwarten, bis ein Musterverfahren die Rechtslage geklärt hat. Er muss rechtzeitig Widerspruch einlegen, um zu verhindern, dass der Bescheid bestandskräftig wird. Nur dann kann man Nachzahlungen verlangen, falls sich herausstellt, dass die Rechtsgrundlage des Bescheids verfassungs- widrig war.
  Auf diese Klausel, die am 1. Mai 2007 in Kraft getreten ist, hat der Sozialverband Deutschland (SOVD) hingewiesen. Betroffen seien etwa Erwerbsminderungsrentner. Im Mai 2006 hat das Bundessozialgericht die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner unter 60 Jahren für verfassungswidrig erklärt. Um ihre Rück- zahlungsansprüche zu sichern, hätten Betroffene bis 1. Mai 2007 einen Überprüfungsantrag stellen müssen, so der SOVD. Auch Neurentner seien von der Rechtsänderung betroffen. So bereitet der SOVD derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Vorschrift vor, nach der Neurentner den vollen Pflegeversicherungs- beitrag bezahlen müssen.
   Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig erklären, könnten nach neuem Recht nur jene Rentner eine Nachzahlung verlangen, die gegen ihren Rentenbescheid Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen könnten nur für die Zukunft eine Anpassung fordern.
   Nach geltendem Recht ist ein solcher Widerspruch nicht erforderlich: Gemäß Paragraph 44 Sozialgesetz- buch X muss eine Behörde auch unanfechtbare Rentenbescheide zurücknehmen, wenn sie rechtswidrig sind. Wurde die Rente des Betroffenen zu niedrig angesetzt, kann er für bis zu vier Jahre Nachzahlungen verlangen.
amaFAZ070227

Sofortrente gegen Einmalbeitrag

   Rentenalter erreicht, viel Geld gespart - doch wo am besten anlegen? Da bietet sich die Sofortrente an. Der Kunde zahlt eine größere Summe ein und erhält lebenslang eine monatliche Rente. Das ist meist attraktiver als Bankentnahmepläne, die ähnlich sicher sind. Während dort das Spargeld irgendwann aufgebraucht ist, läuft die Rente lebenslang. Außerdem ist sie steuerlich günstiger. Beim Tod wird die Rente eingestellt, aber der Kunde kann auch eine Garantiezeit vereinbaren. Dann wird sie an die Erben weitergezahlt. In unserem Beispiel hat ein Mann 60.000 Euro eingezahlt bei 20 Jahren Garantiezeit. Im Modell wird zuerst die garantierte Rente gezahlt, die sich über die Jahre durch die Überschussbeteiligung erhöht. Ausführliche Informationen, auch zu Renten für Frauen, finden Sie im Finanztest 12/08

 

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395

02 21/5 73 72 00

Debeka

S1

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242

412

02 61/4 9813 99

CosmosDirekt

R3²

GUT (1,6)

245

367

06 81/9 66 66 66

Hannoversche Leben

R1²

GUT (1,6)

250

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0511/9 56 5815

R+V

LSE

GUT (1,7)

241

391

0611/53 30

Asstel

RMAS11²

GUT (1,8)

245

369

02 21/9 67 76 77

HanseMerkur

RBS7

GUT (1,8)

247

390

0 40/4119 44 00

WGV

L3E®

GUT (1,9)

245

381

0711/169517 00

 

DEVK Eisenbahn

LR3M20³

 

GUT (2,1)

238

377

0180 2/75 77 57

 

Rente für Männer  ² Direktversicherer   ³Angebot auf Personengruppen beschränkt  Test 23.Oktober 2008

Rente67xx

Jetzt entschieden: Rente mit 67 - Altersgrenze steigt in kleinen Schritten - Niveau sinkt

  „Dies ist nach einer Flut von Gesetzen der letzte Baustein, um das System zu justieren”, sagt Herbert Rische, der Chef der Deutschen Rentenversicherung Bund. Er meint damit die Anpassung der Sozial- versicherung an die Bevölkerungsentwicklung. Denn weil die Menschen immer älter werden, haben sie auch immer länger Anspruch auf Rente. Aber auch um die Beitragszahler nicht zu überlasten, wird nun das Renteneintrittsalter, ab dem eine abschlagsfreie gesetzliche Rente ausgezahlt wird, von 65 auf 67 Jahre angehoben.
   „Doch fällt die Rente mit 67 nicht vom Himmel” (Rische). Sie kommt vielmehr in vielen kleinen Schritten. Das zeigt sich besonders am Beispiel der Regelaltersgrenze: Ihre Anhebung beginnt im Jahr 2012. Bis 2023 wird die Regelarbeitszeit um jeweils einen Monat pro Jahr erhöht, danach geht es bis 2029 in Zwei-Monats- Schritten weiter. Das heißt: Der Geburtsjahrgang 1949 ist der erste Jahrgang, der bis zur vollen Rente einen Monat länger arbeiten muss - und der Jahrgang 1964 ist der erste Jahrgang, für den das neue Rentenalter 67 gilt. Probleme: Wichtigster Kritikpunkt ist, dass - je nach Definition - 40 bis 50 Prozent der Betriebe keine Beschäftigten mehr haben, die älter als 50 Jahre sind. Folglich laufe die höhere Altersgrenze auf eine Renten- kürzung hinaus, sagen Kritiker. Hier setzt das Förderprogramm 50plus der Regierung an. Zudem bauen Experten darauf, dass die Unternehmen angesichts kommender geburtenschwacher Jahrgänge wieder ver- stärkt auf ältere Beschäftigte angewiesen sein werden. Und schließlich enthält das Gesetz zur Rente mit 67 eine Klausel, nach der im Jahr 2010 geprüft werden soll, wie der Arbeitsmarkt dann aussieht.
Ausnahmen: Um Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen, darf auch künftig schon mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen, wer mehr als 45 Jahre Beiträge bezahlt hat. Rentenfachleute sprechen hier allerdings eher von einer psychologischen Maßnahme zur Durchsetzung der Reform. Denn fest steht: Nur ein sehr kleiner Teil der Beschäftigten kommt auf 45 Versicherungsjahre. Bei den Männern sind es aktuell 28,2 Prozent, bei den Frauen 3,7 Prozent.

Erwerbsminderungsrenten: In ihnen sehen Fachleute ein wichtiges Auffangnetz für jene, die das Renten- eintrittsalter auf Grund starker gesundheitlicher Belastungen nicht erreichen. Der maximale Abschlag für Erwerbsgeminderte beträgt 10,8 Prozent. Wer 35 Beitragsjahre vorweist, kann auch künftig mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Dies gilt bis zum Jahr 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.
Abschläge: Wer noch arbeitsfähig ist, aber schon mit 63 in Rente gehen möchte, kann dies tun. Allerdings muss er 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben und Abschläge hinnehmen: 0,3 Prozent für jeden Monat, den er vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Ruhestand geht. Beiträge: Aktuell liegt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 19,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Ziel der Reform ist es, den Satz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent steigen zu lassen, obwohl der Anteil der von den Beitragszahlern zu versor- genden Rentner an der Gesamtbevölkerung stetig steigt.
Wie geht es weiter?
SPD-Politiker wollen erreichen, dass die Lebensarbeitszeit nur dann verlängert wird, wenn bei der für 2010 geplanten Überprüfung des Arbeitsmarktes mehr als die Hälfte der 55- bis 60- Jähri- gen einen regulären Job hat. Derzeit sind es knapp 30 Prozent. Zudem diskutiert die Koalition über gleitende Übergange in den Ruhestand durch eine Kombination von Teilrente, Teilzeitarbeit und Lohnzuschlägen.
   Außerdem werden die betriebliche und die private Altersvorsorge immer wichtiger, da die Bezüge aus der gesetzlichen Versicherung auf eine Basissicherung abfallen, so der Wirtschaftsweise Bert Rürup: „Das Brutto- Rentenniveau sinkt bis 2030 auf 40 Prozent.” Zum Vergleich: Im Jahr 2003 waren es noch etwa 48 Prozent des Arbeitseinkommens. Für Rürup steht deshalb fest: „Weitere Leistungsrücknahmen sind nicht mehr möglich.”
UweWestdörpNOZ070309

Rente mit 67

Altersgrenze bei der Altersrente
   Von 2012 an steigt die gesetzliche Altersgrenze schrittweise bis 2029 von 65 auf 67 Jahre. So können Arbeitnehmer, die 1947 geboren sind, 2012 erst einen Monat nach dem 65. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Diese Grenze steigt bis 2023 für jeden neuen Rentnerjahrgang um je einen Monat. Von 2024 an geht die Verlängerung der Lebensarbeitszeit dann in Zwei-Monats-Schritten voran. 2029 - also für Arbeit- nehmer des Geburtsjahrgangs 1964 - gilt erstmals die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Altersgrenze bei anderen Renten
   Grundsätzlich werden die Altersgrenzen auch hier um zwei Jahre erhöht.
Zum Beispiel wird die Grenze für eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Grenze für die „große Witwenrente” steigt von 45 auf 47 Jahre.
Rentenabschläge
   Wer vor dem Erreichen des Rentenalters in Ruhestand gehen will, muss Abschläge von 0,3 Prozent je Monat in Kauf nehmen. Der frühestmögliche Rentenbeginn steigt schrittweise bis 2029 auf 63 Jahre (dann mit einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent). Auch bei den Sonderregelungen werden die Altersgrenzen um zwei Jahre heraufgesetzt. So können Schwerbehinderte künftig erst mit 62 statt mit 60 unter Abschlägen in Rente gehen.
Rente für besonders langjährig Versicherte
   Als Ausnahme von der „Rente mit 67” können Arbeitnehmer, die mehr als 45 Beitragsjahre vorweisen kön- nen, auch in Zukunft ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen. Als Beitragsjahre gelten auch Kinder- erziehungszeiten.
Rente für langjährig Versicherte
   Arbeitnehmer mit mindestens 35 Versicherungsjahren dürfen derzeit mit 63 Jahren aus dem Beruf aus- scheiden. Sie müssen dann einen Rentenabschlag von 7,2 Prozent hinnehmen. Für die langjährig Versicher- ten ist weiter der Vorruhestand mit 63 möglich - allerdings mit 14,4 Prozent Abschlag.
Altersteilzeit
   Für Arbeitnehmer, die bis 1954 geboren wurden und im Vertrauen auf die bisherigen Altersgrenzen bis 31. Dezember 2006 einen Altersteilzeitvertrag vereinbart haben, soll sich bei den Altersgrenzen nichts ändern. Ein Rentenbeginn ist danach frühestens mit 62 und nicht erst mit 63 Jahren möglich, ein abschlagsfreier Rentenbezug mit 65.
Erwerbsminderung
   Wer wegen seines Gesundheitszustands nur weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, hat weiter Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, erhält eine anteilige Rentenzahlung. Hier ändert sich nichts.
Modifizierte Schutzklausel
   Diese Klausel erlaubt von 2011 an unterlassene Rentenkürzungen nachzuholen. Die derzeit rechnerisch erforderlichen Kürzungen der Altersbezüge werden durch eine Schutzklausel zugunsten der Rentner seit 2005 verhindert. Der Ausgleichsbedarf soll schrittweise dadurch abgebaut werden, dass die Renten jedes Jahr nur halb so stark steigen, wie es rechnerisch richtig wäre.
ennFAZ070310

Pflege: Rentner müssen selbst zahlen

  Die Rentner in Deutschland müssen ihren Beitrag zur Pflegeversicherung weiterhin voll aus eigener Tasche bezahlen. Die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 ist nicht verfassungswidrig, urteilte das Bundessozial- gericht in Kassel Az.: B 12 RJ 2/05 R. Die Sozialverbände wollen nun eine Verfassungsbeschwerde prüfen. Bis Ende März 2004 zahlten die Renten-Versicherungsträger auf die von ihnen ausgezahlten Renten den halben Beitrag zur Pflegeversicherung. Seit April 2004 müssen die Rentner den Beitrag von 1,7 Prozent allein aufbringen. Sie werden dadurch im Durchschnitt um etwa acht bis zehn Euro im Monat zusätzlich belastet. Ziel der Gesetzesänderung war eine Entlastung der Rentenversicherung. Für Erwerbstätige zahlen die Arbeitgeber die Hälfte,  dafür wurde der Buß- und Bettag als Feiertag gestrichen. HA061130

Papier2x      Präsident Hans-Jürgen Papier

Droht Minusrendite? Papier warnt vor Verfassungsproblemen

   Rentenexperten schlagen Alarm: „Immer mehr junge Menschen werden aus der Rentenversicherung weniger herausbekommen, als sie eingezahlt haben”, sagte Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen der Tageszeitung „Die Welt”. Ähnlich äußerte sich der Direktor des Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft, Meinhard Miegel. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnte vor verfas- sungsrechtlichen Problemen bei einer solchen Minus-Rendite. Die Deutsche Rentenversicherung wies die Berichte zurück.
  Die Renditen verringerten sich nach den jüngsten Reformen zwar, blieben aber auch künftig positiv, betonte der Präsident der Dachorganisation aller Rentenkassen, Herbert Rische: „Es besteht deshalb kein Anlass, das System der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich in Frage zu stellen und die Menschen durch negative Aussagen zu verunsichern.” Er verwies auf Untersuchungen unabhängiger Institutionen, die bislang regelmäßig zu dem Ergebnis gekommen seien,  dass die Renditen auch langfristig positiv sein würden. So würden die Renditeberechnungen der Rentenversicherung gestützt durch Analysen der Wirtschaftsweisen, des Sozialbeirats der Bundesregierung, der Rürup-Kommission und des Forschungsinstituts Ökonomie und demographischer Wandel.
   Bei Berichten über niedrige oder negative Renditen werde häufig nicht berücksichtigt, dass die Renten- versicherung auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitationsleistungen umfasse, sagte Rische. Außerdem bezögen einige Berechnungen die Inflation mit ein, was bei Produkten von Banken und Lebensversicherungen nicht üblich sei. Rentenexperte Miegel äußerte sich in der „Welt” und im Deutsch- landfunk dagegen skeptisch:Wer im Jahre 1950 geboren worden sei, der habe noch eine hypothetische Ren- dite vielleicht von einem Prozent. „Wer nach 1970 geboren worden ist, hat auch diese Rendite nicht mehr, und das kippt dann ins Negative.” Die langfristigen Prognosen der Rentenversicherer von mindestens drei Prozent Rendite beruhten auf haltlosen Annahmen, die geeignet seien, die Bevölkerung weiter in die Irre zu führen. Verfassungsgerichtspräsident Papier warnte erneut: Rentenbeiträge kommen in eine verfassungs- rechtliche Problemzone, wenn das eingezahlte Kapital regelhaft bei weitem das Übersteigt, was der Einzelne später an Leistungen erhält.” Die Verfassung verbiete jedoch eine offenkundige Unverhältnismäßigkeit zwi- schen eingezahlten Beiträgen und Versicherungsleistungen.
apHAZ060718

Rente gegen Einmalzahlung oft wenig rentabel. Vor dem Vertragsabschluss sollte man in jedem Fall Alternativen durchrechnen - Verzinsliche Anlage hat Vorteile

   Wer heute eine größere Summe Geld im Alter ausgezahlt bekommt, legt das Geld meist in Fonds oder festverzinslich an, um im Alter eine Zusatzrente zu kassieren. Auch Versicherungen bieten für diese Fälle natürlich eine Lösung an: Die Rente gegen Einmalzahlung. Das Ersparte wird so angelegt, dass ein Leben lang eine sichere Rente fällig wird, die durch zusätzliche Überschüsse steigen kann. Auf Wunsch (und gegen Aufpreis) wird auch eine Rentengarantiezeit vereinbart. Dann wird die Rente für einen vereinbarten Zeitraum von zehn oder 15 Jahren auch dann gezahlt, wenn der Versicherte bereits verstorben ist. So können Fami- lien oder der Partner versorgt werden.
  Die Frage für die Versicherten ist natürlich: Lohnt sich das für mich? Dafür macht es Sinn, sich einmal ein An- gebot genauer anzuschauen. Wer als heute 60-Jähriger 100.000 Euro bei einem Direktversicherer anlegt, erhält lebenslang eine garantierte Rente von 390 Euro, mit Überschussbeteiligung können das bis 506 Euro werden - sicher ist das aber nicht. Werden es am Ende wirklich nur die garantierten 390 Euro, bekommt der Sparer erst einmal über 21 Jahre nur sein eigenes Geld zurück - und hat keinen Cent Zinsen bekommen. Um eine Rendite von 2,5 Prozent zu erreichen, müsste die Rente insgesamt 30 Jahre und fast vier Monate gezahlt werden. Und selbst bei 506 Euro Rente erhalten die Sparer bei der Rentenversicherung mehr als 16 Jahre nur ihr eingezahltes Kapital zurück. 2,5 Prozent Rendite erreicht man dann erst bei einer Laufzeit von über 21 Jahren.
   Die Rendite ist also nicht das, was den Sparer in eine Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ziehen dürfte. Denn die 100.000 Euro werfen als festverzinslich angelegtes Geld bei einem Zinssatz von 4 Prozent schon rund 330 Euro monatliche Zinsen ab - bei vollem Kapitalerhalt. Den kann die Rentenversicherung nicht bieten. Bei ihr gibt es nur eine Rentengarantiezeit über zehn Jahre, die allerdings noch einmal bis zu 0,25 Prozent Rendite kosten.
   Eine wichtige Rolle spielt natürlich auch die Steuer. Die Rentenversicherung bietet hier Vorteile, da im Alter nur der Ertragsanteil besteuert wird, der bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren nur 18 Prozent beträgt - Sparzinsen werden hingegen in Zukunft mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt, wenn nicht der individuelle Steuersatz geringer ist.
   Eine besondere Form der Rentenversicherung gegen Einmalzahlung bietet das Rürup-Modell an
siehe Basisrente. Bei einer Einmaleinzahlung können derzeit 65 Prozent der Beiträge steuerlich abgesetzt werden - begrenzt auf 13.200 Euro für Alleinstehende und 26.400 Euro für Verheiratete. Damit sind Steuerersparnisse von fast 11.000 Euro möglich, die allerdings teuer bezahlt werden. Denn auch die Rentenversicherung an sich wird durch die Rürup-Variante nicht zum Renditeknaller.  Das gilt um so mehr, als die Rürup-Renten be- reits heute mit 56 Prozent besteuert werden - und dieser Satz steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang an.
   Das große Plus der Rentenversicherung ist der Faktor Sicherheit. Denn während das Ersparte in vielen Fällen verbraucht sein dürfte, muss die Rentenversicherung bis zum Lebensende zahlen - egal, wie alt der Versicherte wird. Damit dürfte es vor allem eine gute Lösung für alle sein, die sich eine lebenslang sichere Rente zulegen möchten. In allen anderen Fällen heißt es: Nachrechnen und Alternativen prüfen.
HAZddp080714OliverMest

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Rente mit 67 – die Einzelheiten:

 Mit dem Altersgrenzenanpassungsgesetz soll die gesetzliche Rentenversicherung “zukunftsfest” gemacht werden. Wegen der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenzahlen erscheint die Ver- schiebung des Rentenbeginns als eine notwendige Maßnahme, um in der Zeit bis 2030 einen übermäßigen Anstieg des Beitragssatzes oder eine übermäßige Senkung des Rentenniveaus zu vermeiden. Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor:
Altersgrenze bei der Altersrente
   Von 2012 an steigt die gesetzliche Altersgrenze für den Rentenbeginn schrittweise bis 2029 von 65 auf 67 Jahre. So können Arbeitnehmer, die 1947 geboren sind, im Jahr 2012 erst einen Monat nach dem 65. Geburtstag ohne Rentenabschläge in Ruhestand gehen. Für den Jahrgang 1948 gilt die Altersgrenze von 65 Jahren und zwei Monaten. Diese Regelaltersgrenze steigt in den Jahren bis 2023 für jeden neuen Rentner Jahrgang um jeweils einen Monat. Von 2024 an geht die Verlängerung der Lebensarbeitszeit dann in Zwei- Monats-Schritten voran. 2029 - also für Arbeitnehmer des Geburtsjahrgangs 1964 - gilt dann erstmals die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Altersgrenze bei anderen Rentenarten
   Grundsätzlich werden die Altersgrenzen auch in den übrigen Rentenarten gegenüber der bisherigen Regelung um zwei Jahre heraufgesetzt. Zum Beispiel wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Alters- rente für Schwerbehinderte von 63 auf 65 Jahre angehoben. Bergleute sollen künftig erst mit 64 statt mit 62 eine abschlagsfreie Rente beziehen können. Die Altersgrenze für die „große Witwenrente” steigt von 45 auf 47 Jahre.
Rentenabschläge
   Wer vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Ruhestand gehen will, muss Abschläge von den Altersbezügen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat in Kauf nehmen. Der frühestmögliche Rentenbeginn steigt schrittweise bis 2029 auf 63 Jahre  (dann mit einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent). Auch bei den Son- derregelungen werden die Altersgrenzen um zwei Jahre heraufgesetzt. So können Schwerbehinderte künftig erst mit 62 statt mit 60 unter Abschlägen in Rente gehen.
   Von der grundsätzlichen Verschiebung des Rentenbeginns mit und ohne Abschläge hat die Koalition eine Reihe von Ausnahmen vereinbart.
Rente für besonders langjährig Versicherte
  Wie schon im Koalitionsvertrag festgelegt, gilt für diese Personengruppe eine Ausnahme von der “Rente mit 67”. Arbeitnehmer, die mehr als 45 Beitragsjahre vorweisen können, dürfen auch in Zukunft ohne finanzielle Einbußen mit 65 Jahren in Rente gehen können. Nach Auskunft der Rentenversicherer erfüllen derzeit 27 Prozent der Männer und 4 Prozent der Frauen dieses Kriterium. Weil von der Regelung somit fast ausschließlich Männer profitierten, sollen Beitragsjahre auch Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes gerechnet werden. Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen sind aber nicht vorgesehen.
Rente für langjährig Versicherte
   Arbeitnehmer, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen derzeit mit 63 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Sie müssen dann einen Rentenabschlag von 7,2 Prozent hinnehmen. Ent- gegen den ursprünglichen Plänen wird die Altersgrenze für den vorzeitigen Ruhestand nicht angehoben. Für die meisten Versicherten ist also weiter der Vorruhestand mit 63 möglich - allerdings wachsen die Einbußen bei den Altersbezügen bis 2029 bis auf 14,4 Prozent.
Altersteilzeit
   Für Arbeitnehmer, die bis einschließlich 1954 geboren wurden und im Vertrauen auf die bisherigen Alters- grenzen einen Altersteilzeitvertrag vereinbart haben, soll sich bei den Altersgrenzen nichts ändern. Ein Ren- tenbeginn ist danach weiterhin frühestens mit 62 und nicht erst mit 63 Jahren möglich. Ein abschlagsfreier Rentenbezug ist mit 65 möglich.
Erwerbsminderung
   Wer wegen seines Gesundheitszustands nur weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, hat An- spruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, erhält eine anteilige Rentenzahlung. An dieser Regelung ändert sich nichts. Junge Erwerbsunfähige werden überdies bei der Rentenhöhe weiter so behandelt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr eingezahlt. Grundsätzlich steigt die Altersgrenze für die abschlagfreie Rente von 63 auf 65 Jahre. Bis 2023 können aber 63 Jahre alte Versicherte mit 35 Beitragsjahren weiter ohne Abschläge Einbußen ausscheiden. Von 2024 an gilt dies nur noch nach 40 Beitragsjahren.
Modifizierte Schutzklausel
   Diese im Gesetz verankerte Klausel, die vorübergehend Nachholfaktor hieß, erlaubt von 2011 an, unter- lassene Rentenkürzungen in wirtschaftlich besseren Zeiten nachzuholen. Die derzeit rechnerisch erforder- lichen Kurzungen der Altersbezüge, die sich wegen der geringen Lohnsteigerungen sowie der dämpfenden Faktoren in der Rentenformel ergeben, werden durch eine Schutzklausel zu Gunsten der Rentner seit 2005 verhindert. Der Ausgleichsbetrag wird schrittweise dadurch abgebaut, dass die Renten dann nur jedes Jahr nur halb so stark steigen, wie es rechnerisch richtig wäre.
ennFAZ061130

GrafRente

Mehr Chancen für Ältere  -  Die Rente ab 67 Jahren wird von 2012 an schrittweise eingeführt.
Lohnzuschüsse sollen mehr über 50jährige in Arbeit bringen.

  Die Chancen Älterer auf dem Arbeitsmarkt sollen sich mit einem ganzen Maßnahmenpaket der Bundes- regierung erheblich verbessern. Gleichzeitig verabschiedete das Kabinett die Pläne für die Rente mit 67, die von 2012 an schrittweise eingeführt wird. Das Hamburger Abendblatt dokumentiert die wichtigsten Änderungen.
Rente ab 67: Die Regelaltersgrenze wird von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer zum Jahrgang 1947 gehört,  geht 2012 mit 65 Jahren und einem Monat in Rente. Die 1958 Geborenen sind dann bereits 66 bei regulärem Rentenbeginn. Nach Zweimonatsschritten pro Jahrgang hören dann die 1964er als Erste regulär mit 67 Jahren auf zu arbeiten
siehe Grafik. Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einbezahlt hat, darf ohne Abschläge mit 65 in den Ruhestand gehen. Dabei werden auch Zeiten von Selbstständigkeit und Kindererziehung angerechnet. Allerdings gehen derzeit nur 27 Prozent der Männer und vier Prozent der Frauen mit 45 Beitragsjahren in Rente. Der Rest nimmt zum Teil kräftige Abschläge in Kauf. Deshalb kritisieren Gewerkschafter diese Regelung als ungerecht.
Frühester Rentenbeginn ist zukünftig das 63. Lebensjahr (bislang 60). Wer früher geht, muss Abschläge hinnehmen. Wer mit 65 statt mit 67 geht, dem wird die Rente um 14,4 Prozent gekürzt.
Beamte sollen in ihrem Versorgungsrecht den gleichen Regelungen unterliegen.
Altersteilzeit ist nach wie vor möglich. Wer bis 1954 geboren ist und zum Stichtag 31. Dezember 2006 einen verbindlichen Vertrag zur Altersteilzeit abgeschlossen hat, kann noch mit 62 Jahren in Rente gehen.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll bis 2020 unter 20 Prozent bleiben und 2030 insgesamt 22 Prozent des Bruttoverdienstes nicht überschreiten.
Die Höhe der Rente soll bis 2020 nicht unter 46 Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent des derzeitigen Durchschnittseinkommens sinken.
Der Rentenbericht sagt voraus, dass die sogenannte Eckrente für langjährige Beitragszahler von derzeit 1065,76 Euro im Westen bis Anfang nächsten Jahres auf 1061,06 Euro  sinken wird.  Im Osten schrumpft sie von 939,46 Euro auf 935,32 Euro. Die Eckrente gibt an, wie viel ein Ruheständler durchschnittlich nach 45 Jahren Beitragszahlungen erhält. Von dem Maßnahmenpaket sind vor allem die heute 30- bis 45-Jährigen betroffen. Nach dem letzten Gutachten der fünf Weisen müssen sie überdurchschnittlich viel einzahlen, gehen erst spät in Rente und erhalten weniger Rente als die Jüngeren und Älteren.
Die Riester-Rente soll für Berufseinsteiger (bis 21 Jahre) attraktiver werden. Von 2008 an erhalten sie bei Vertragsabschluss 100 Euro Prämie. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, steigt der jährliche Kinder- zuschlag von 138 auf 300 Euro.
Die Initiative 50plus
soll die Chancen Älterer auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Es gibt vom Staat einen Ein- gliederungszuschuss, der für mindestens ein Jahr mindestens 30 Prozent der Lohnkosten beträgt. Die För- derhöchstgrenzen sind drei Jahre und 50 Prozent der Lohnkosten. Ein Kombilohn für Ältere sieht vor,dass ein Arbeitsloser bei der Annahme einer Beschäftigung,die geringer bezahlt wird als seine vorherige, einen Teil der Differenz als Zuschuss erhält. Im ersten Jahr der Beschäftigung wird die Hälfte der Differenz erstattet.  rybHA061130

“Keine Kuh, die im Himmel frisst und auf Erden gemolken werden kann”

Interview der FAZ mit dem Vorsitzenden des Sachverständigenrats, Bert Rürup, über die dritte Renten- Nullrunde, sinkende Krankenkassenbeiträge und den Zwang zur zusätzlichen Altersvorsorge

Bert Rürup       BertRürup

 Herr Rürup, ist das Ende der dynamischen Rente gekommen?
   Eine so fundamentale Aussage sollte man nicht machen. Niemand kann heute sagen, dass die Löhne auch in der Zukunft nicht mehr steigen werden. Ich jedenfalls gehe davon aus, dass es mittel- und erst recht lang- fristig wieder Lohnerhöhungen geben wird, die auch zu Rentensteigerungen führen werden.
Also dürfen die Ruheständler nicht über eine „Schrumpfrente” klagen?
   Der Begriff Schrumpfrente ist geeignet, die neuen realitätsnäheren Annahmen in den langfristigen Voraus- berechnungen und die richtigen Maßnahmen zur Dämpfung des Beitragssatzanstiegs zu diskreditieren. Unser umlagefinanziertes Rentensystem ist keine Kuh,  die im Himmel frisst und auf der Erde gemolken werden kann. Es ist beschlossen worden, dass die Renten im Interesse der langfristigen Finanzierbarkeit schwächer als die Löhne steigen sollen und das Rentenniveau sinken soll. Daher können die Rentner keine Renten- steigerungen erwarten, wenn die Arbeitnehmer keine nennenswerten Lohnerhöhungen bekommen.
Zeitweise müssten die Renten eigentlich sogar sinken, wenn eine gesetzliche „Sicherungsklausel” dies nicht verhinderte. Die unterlassene Dämpfung des Rentenanstiegs soll in wirtschaftlich besseren Zeiten nachgeholt werden. Die Bundesregierung denkt an einen „Nachholfaktor” von 2012 an. Ist das zeitig genug?
   Ein Nachholen von Rentenkürzungen dringend geboten, wenn die langfristigen Beitragsziele - 20 Prozent bis 2020 und höchstens 22 Prozent bis 2030 - eingehalten werden sollen. Der Nachholfaktor führt im übrigen nicht zu zusätzlichen Einschnitten, er zielt darauf ab, die Leistungsrücknahmen zu realisieren, die in der Re- form 2004 verabschiedet worden sind.
Müssen die Rentner mit Belastungen an anderer Stelle rechnen, zum Beispiel mit einem höheren Bei- tragsanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung?
   Ich sehe hinsichtlich allgemeiner Leistungsrücknahmen mit den beschlossenen Einschnitten das Ende der Fahnenstange erreicht. Das neue Rentenniveau, das „Sicherungsniveau vor Steuern”, welches heute bei etwa 53 Prozent liegt, soll sinken - aber bis 2020 nicht unter 46 Prozent und nicht unter 43 Prozent bis 2030. Ein höherer Anteil an der Krankenversicherung könnte schnell zu einem Unterschreiten der Mindestniveaus führen. Das wäre eine fiskalische Notoperation, aber keine vernünftige Lösung: In einem beitragsfinan- zierten System ist man nicht frei in der Wahl des Rentenniveaus. Es muss einen hinreichenden Abstand zur steuerfinanzierten Mindestsicherung im Alter bieten, und die Beitragsrendite des Systems muss positiv blei- ben. Dies verlangt meines Erachtens die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Die Zwangsmitgliedschaft in einem beitragsfinanzierten Rentensystem darf nicht zu einem enteignungsgleichen Akt werden.
Und wenn es im Rahmen der Reform des Gesundheitswesens bei der Krankenversicherung zum Systemwechsel käme?
   Ich würde einen Umstieg zu kostenorientierten Pauschalbeiträgen und eine Verlagerung des sozialen Ausgleichs in das Steuersystem begrüßen. In der heute über einkommensabhängige Beiträge finanzierten Krankenversicherung beträgt die Selbstfinanzierungsquote der Rentner 40 Prozent. Wenn demnächst die Zahl der Rentner steigt, schlägt die Bevölkerungsalterung stark auf die Finanzierung des Gesundheits- systems durch. Deshalb sollte die Regierung, wenn sie sich zu einer steuerfinanzierten Kinderversicherung entschließen sollte, überlegen, ob man diese Steuermittel - etwa 14 Milliarden Euro - für eine allgemeine Beitragssenkung nutzt oder ob man damit nur den Beitrag der Beschäftigten senkt. Die Rentner würden in einem solchen Fall nicht zusätzlich belastet, der damit verbundene Arbeitskosteneffekt wäre aber deutlich höher. Denn mit 14 Milliarden Euro könnte der allgemeine Beitragssatz um 1,4 Prozentpunkte gesenkt wer- den; bei einer Senkung des Beitragssatzes nur der Arbeitnehmer wären es etwa 2 Prozentpunkte, und die Demographie-Empfindlichkeit des Systems würde nicht erhöht. Aber so ein Schritt erfordert viel Mut.
Genau wie Kürzungen bei der Hinterbliebenenversorgung, die immer wieder ins Gespräch gebracht werden ...
   ... die wegen des Vertrauensschutzes nur auf lange Sicht möglich sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1998 festgestellt, dass es sich bei Hinterbliebenenrenten um Renten handelt, die nicht durch Beiträge erworben wurden. Daher sind diese Renten versicherungsfremde Leistungen. Immer mehr Frauen arbeiten und bauen - jenseits der bestehenden Möglichkeit des Rentensplittings - eigene Ansprüche auf. Insofern wäre es - selbst wenn man das derzeitige System der abgeleiteten Hinterbliebenenversorgung nicht in Frage stellt - vertretbar, den Freibetrag der Einkünfte des überlebenden Partners, der nicht auf seine Hinterblie- benenrente angerechnet wird, zur Zeit 640 Euro, einzufrieren und nicht wie bisher nach Maßgabe der Rentenanpassungen zu erhöhen. Aber in dieser Legislaturperiode wird hier vermutlich nichts mehr passieren.
Anders sieht es bei der „Rente mit 67“ aus.
   Der Beschluss war richtig und nötig. Nur paar Zahlen: 1960 bezog man durchschnittlich zehn Jahre Rente, heute sind es 17 Jahre, und die Bezugsdauer nimmt weiter zu, da erfreulicherweise die Lebenserwartung steigt. Den Arbeitnehmern, die sich durch diese Regelung belastet fühlen, sei gesagt: Wer länger arbeitet und entsprechend einzahlt, bekommt auch eine höhere Rente, pro Jahr etwa 2,5 Prozent. Außerdem ent- lastet die „Rente mit 67” die Rentner: Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit reduziert die die Renten dämpfende Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors, weil sich das Verhältnis von Rentenempfängern und Bei- tragszahlern günstiger entwickelt. Leider geht vom gewünschten, den Beitragssatz senkenden Effekt eine Menge dadurch verloren, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren weiter mit 65 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können.
Was verlangt die „Rente mit 67” von den Arbeitgebern?
   Sie müssen sich von dem Glauben verabschieden,  mit  älteren  Belegschaften nicht im Wettbewerb beste- hen zu können. Und an dem geplanten Programm zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer müssen auch die Arbeitgeber mitwirken. Hier geht es um Weiterbildung, Gesundheit am Arbeitsplatz und Gruppenarbeit von Alten und Jungen.
Sollte man das Geld, statt es für teure, aber sinnlose Förderprogramme heraus zu werfen, nicht besser für eine Beitragssenkung nutzen?
   Wir sollten sehr viel Energie darauf verwenden, die Nachfrage nach Arbeit zu erhöhen. Denn wir dürfen uns nicht darauf verlassen, dass die demographische Entwicklung über einen Rückgang des Arbeitsangebots die Arbeitsmarkt-Probleme löst.
Zur Abfederung der „Rente mit 67“ werden jetzt Vereinfachungen bei der Erwerbsminderungsrente gefordert. Was muss passieren?
   Wer kaputt ist, der kann und sollte nicht bis 67 arbeiten. Daher kann es auch Korrekturen an der heutigen Regelung geben; aber die Erwerbsminderungsrente darf definitiv kein neues Einfallstor für die Früh- verrentung werden.
Die gesetzliche Rente wird langfristig nur eine Basissicherung sein.Wer seinen Lebensstandard später halten will, muss zusätzlich vorsorgen. Sollte es den Zwang zur privaten Alterssicherung geben?
   Die Bundesregierung wird darüber entscheiden müssen. Ich rechne nicht mit einem Obligatorium bei der Riester-Rente, wohl aber damit, dass die Förderung noch stärker auf Familien und Geringverdiener konzen- triert wird.
Entscheiden will die Regierung auch darüber, ob die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer für die be- triebliche Altersvorsorge weiter von Sozialbeiträgen befreit bleibt.
   Die derzeitige Regelung ist nicht unproblematisch, da es sich hierbei um eine Begünstigung des Aufbaus der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu Lasten der Finanzierungsbasis der umlagefinanzierten Sozialversi- cherungen handelt. Nur: Als 2001 beschlossen wurde, die Sozialabgabenfreiheit - die für viele Arbeitnehmer relevanter ist als die Steuerfreiheit der umgewandelten Entgeltanteile - bis 2008 zu befristen, mussten noch keine Kranken- und Pflegebeiträge auf Betriebsrenten gezahlt werden. Deshalb stellt ein Auslaufen der Sozialabgabenfreiheit, solange die Politik kein anderes Förderinstrument bereitstellt, einen massiven Fehl- anreiz hinsichtlich des wünschenswerten Ausbaus der betrieblichen Altersvorsorge dar. Die für viele Arbeit- nehmer attraktivere Betriebsrente würde gegenüber der privaten Vorsorge diskriminiert.

Was passiert, wenn man die Befreiung von Sozialabgaben abschafft?
   Das Aufkommen der Sozialbeiträge würde, anders als von der Regierung erwartet, kaum steigen. Eine Kon- sequenz dürfte sein, dass viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Arbeitszeitkonten ausweichen würden, die schon heute - leider - als ein neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge propagiert werden. Das halte ich für problematisch. Denn die Arbeitszeitkonten sind als Instrument der Flexibilisierung der Wo- chenarbeitszeit gedacht, werden aber als neuer Weg in die Frühverrentung instrumentalisiert. Das kann die Politik nicht wollen, denn die Sozialkassen saniert man so nicht. KerstinSchwerinFAZ060415

Rente wird drei Monate ungekürzt weitergezahlt

  Stirbt der Partner oder ein Elternteil, dann zahlt die gesetzliche Rentenversicherung den Hinterbliebenen eine Art Unterhalt: Witwen, Witwer und Waisen erhalten eine Rente, in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners sogar unabhängig vom eigenen Einkommen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin.
   Bekam der Verstorbene bereits eine Rente, dann bleiben den Hinterbliebenen in den ersten drei Monaten nach seinem Tod zumindest finanzielle Einbußen erspart. In dieser Zeit zahlt die gesetzliche Renten- versicherung die volle Rente weiter. Auch wenn bislang noch kein Altersgeld gezahlt wurde, erhält die Witwe oder der Witwer im so genannten Sterbevierteljahr eine Rente. Erst nach diesen drei Monaten wird geprüft, wie weit steuerpflichtige Einkommen der Hinterbliebenen angerechnet werden.
  Wie alle anderen Renten muss auch eine Hinterbliebenenrente zunächst beantragt werden. Die Familien- angehörigen können sich dabei an die Experten der gesetzlichen Rentenversicherung wenden. In der Aus- kunft und Beratung der Deutschen Rentenversicherung stehen ihnen erfahrene Rentenfachleute zur Seite. Auch die Versichertenältesten helfen den Hinterbliebenen weiter.
eHAZ060619 

Kluft zwischen Pensionären und Rentnern wächst.
Sachverständiger Rürup: Einschnitte in die Beamtenpensionen sind überfällig

RentenBezüge,xx

  Die Maßnahmen zur Dämpfung des Rentenanstiegs müssen schnell auf die Altersversorgung der Beamten übertragen werden. Das fordert der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamt- wirtschaftlichen Entwicklung, Bert Rürup. „Einschnitte in die Beamtenpensionen sind überfällig”, sagte Rürup der FAZ in Berlin. „Die wirkungsgleiche Übertragung der Maßnahmen, die das Rentenniveau senken, sowie der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre auf die Pensionen ist ein Gebot der Gleichbehand- lung.” Zwar seien die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zwei unterschiedliche Systeme, die nicht ohne weiteres zu vergleichen seien. „Aber auch wenn sich der Staat zwei verschiedene Systeme leistet, ist die Gleichbehandlung bei Leistungskürzungen ein Gebot der gesellschaftlichen Fairness.”
   Das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz müsse dringend wieder auf die Tagesordnung des Parlaments kommen, forderte Rürup. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, der die Übertragung vorsieht, war im Bundesrat gescheitert. Rürup dringt darauf, das Gesetz um die Wirkungen der „Rente mit 67” zu er- gänzen. Er wies ferner darauf hin, eine Übertragung der Rentenreformen könne eine Reform der Beamten- versorgung nicht ersetzen. Vor allem die Länder hätten langfristig hohe Versorgungslasten zu tragen.
  Das Bundesinnenministerium schließt jedoch eine rasche Übertragung der Renteneinschnitte auf die Pensio- näre aus. „Der Bund kann das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz erst wieder einbringen, wenn die Födera- lismusreform unter Dach und Fach ist”, sagte eine Ministeriumssprecherin. Denn damit solle die Kompetenz für die Versorgung der Länder- und  Kommunalbeamten auf die Länder übergehen. Erst danach könne der Bund ein neues Gesetz für seine Beamten auf den Weg bringen. Obwohl auch die Pensionäre schon Einbußen erleiden mussten, stiegen ihre Altersbezüge nach Angaben des Innenministeriums in den vergan- genen Jahren stärker als die Renten. Die Kluft wird sich in den nächsten Jahren noch vergrößern, da die rentendämpfenden Maßnahmen wie Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor künftig erst richtig wirken.
   Nach den Erkenntnissen des Bundes der Steuerzahler erhalten Beamte im Ruhestand rund dreimal soviel Pension wie Rentner. Während die pensionierten Beamten 2003 in den alten Ländern im Schnitt 2.620 Euro monatlich bezogen hätten, betrage die durchschnittliche Rente nur 766 Euro im Monat. Das hat das Karl- Bräuer-Institut des Steuerzahlerbundes errechnet. Noch aussagefähiger sei der Blick auf die Versorgungs- niveaus, bei denen Pension und Rente in Relation zu Erwerbseinkommen gesetzt werden. Danach erhielten Beamte nach 40 Dienstjahren 74,5 Prozent ihres letzten Gehalts. Dagegen bezögen Rentner nach 40 Versicherungsjahren nur 43 Prozent ihres Erwerbseinkommens. Etwas gemindert wird die Diskrepanz, wenn die tatsächlichen Nettozahlungen berechnet würden. Aber auch hier ergebe sich noch ein deutlicher Abstand von mehr als 20 Prozentpunkten.
   Das Institut verweist darauf, dass die Pensionen in den vergangenen Jahren stärker gestiegen seien als die Renten: Von 1990 bis 2004 hätten die Pensionen um 31 Prozent zugelegt, die Renten nur um 29 Prozent. Es empfiehlt die Dämpfung des Anstiegs der Beamtenpensionen, da ansonsten vor allem den Ländern eine finanzielle Paralyse drohe. So müsse die Frühpensionierung weiter eingedämmt werden. Derzeit gingen immer noch mehr als 50 Prozent der Beamten vorzeitig in Ruhestand. Zudem müsse die gesetzliche Regel- altersgrenze von 65 Jahren heraufgesetzt werden. Die Lebenserwartung der Beamten sei höher als die der Rentner.
   Nach Berechnungen des Instituts haben die Gebietskörperschaften 2003 rund 25 Milliarden Euro an ihre Pensionäre gezahlt. Rund zwei Drittel der Versorgungslasten schlügen bei den Ländern zu Buche, 5 Milli- arden Euro entfielen auf den Bund und 3 Milliarden auf die Gemeinden. Im Durchschnitt hätten die alten Länder fast 11 Prozent ihres Steueraufkommens an die Pensionäre überweisen müssen. Doch der finanzielle Spielraum der Länder werde sich noch weiter verschlechtern, da sich die Zahl der Empfänger bis 2035 auf 1,2 Millionen Menschen fast verdoppeln werde. Das sei auf die Ausweitung des Personalbestands Mitte bis Ende der siebziger Jahre zurückzuführen. Im Extremfall müssten die Gebietskörperschaften 2050 bis zu 137 Milliar- den Euro für Pensionen aufbringen. Es sei daher geboten, den Personalbestand weiter abzubauen.
nn/mmueFAZ060320

Der dritte Lebensabschnitt

Jahr

durchschnittliche Renten-
bezugsdauer In Jahren

durchschnittliches Renteneintrittsalter:
Alter und Erwerbsminderung

1960

  9,9

59,2

1970

11,1

61,5

1980

12,1

59,2

1990

15,4

60,6

2000

16,3

60,2

2004

16,9

60,8

PeerSteinbrück.xx

Der Bundeszuschuss an die Rentenkasse soll eingefroren werden. Ein Kommentar in der HAZ

Die Wahrheit
   Die Bühne war gut gewählt: In Frankfurt, Deutschlands Banken- und Finanzplatz Nummer eins, hat Peer Steinbrück seine erste Grundsatzrede gehalten. Von einer Kurswende war die Rede, von der Beschränkung des Staates auf seine Kernaufgaben. Der SPD-Politiker Steinbrück gab zudem ein Versprechen ab: Man werde nichts beschönigen und die Wahrheit sagen.
   Die Lage der Staatsfinanzen sei miserabel, sagte Steinbrück. 35 Milliarden Euro werde man einsparen müssen; eine kräftige Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungssteuer sei unausweichlich. Viele Bürger würde dies hart treffen, räumt der Finanzminister ein. Aber mit Klarheit und Wahrheit wolle man die tiefe Ver- trauenskrise der Bürger in die Politik überwinden. Erst wenn die Verbraucher wieder Vertrauen in ihre wirt- schaftliche Zukunft gewinnen und wissen, woran sie mit den Staatsabgaben in der nächsten Zukunft sind, werden die Bürger auch wieder mehr kaufen und die zum Aufschwung notwendige Binnenkonjunktur an- kurbeln.
Ohne Zuschuss sinkt das Niveau
   Das sind schöne, beruhigende Worte, wäre da nicht dieser Satz: Der Bundeszuschuss an die Rentenkasse soll eingefroren werden. Es ist eine der gewichtigsten Sparmaßnahmen des Bundes. Laut Rentenbericht würden damit binnen 15 Jahren etwa 130 Milliarden Euro eingespart.  Steinbrück versichert zwar, dass es keine Rentenkürzungen geben soll, da die Hälfte der 20 Millionen Altersrentner nur von der gesetzlichen Rente lebe. Aber angesichts des Sparzwangs könne man sich weiter steigende Überweisungen aus der Steuerkasse an die Rentenkasse nicht leisten. Das bedeutet, dass die Altersrenten in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr steigen. Das wäre faktisch das Ende der vor 50 Jahren eingeführten dynamischen Rente, der Beteiligung der Rentner am wachsenden Wohlstand.
   In der Riege der Gegner finden sich viele, die ansonsten eher gegeneinander statt miteinander kämpfen. Das Einfrieren des Bundeszuschusses lehnen sowohl die Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften ab, die Sozialverbände sowieso. Nicht ohne Grund.
   Rentenerhöhungen sind ohnehin selten geworden. Durch die vergangenen Reformen - durch die so genannte Riestertreppe, durch den Nachhaltigkeitsfaktor und durch den Nachholfaktor - wird die jährliche Anpassung bereits kräftig ausgebremst. Wird zusätzlich der Bundeszuschuss eingefroren, bleibt bei abseh- bar weiter steigenden Rentenausgaben in der zunehmend älter werdenden Gesellschaft nur eine Konse- quenz: Die Beitragssätze der Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen erhöht werden, was in der Renten- arithmetik die Rentenerhöhungen erneut dämpft.
   Zusammen mit allen „Treppen und Faktoren” wären Rentenerhöhungen in den nächsten Jahrzehnten ausgeschlossen. Das Rentenniveau würde stärker sinken als bisher geplant und die Höhe der Sozialhilfe erreichen, die der Staat auch jenen gewährt, die nie Beiträge gezahlt haben.
Die Rechnung geht nicht auf
   Klarheit und Wahrheit? Die Koalition hat vereinbart, die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung insgesamt von jetzt knapp 42 auf unter 40 Prozent zu senken. Im Gesetz wird zudem ein Mindestrentenniveau garantiert. Beides ist mit dem Verzicht auf steigende Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung nicht einzuhalten.
   Bleibt die Frage, wie die Koalition dem Bürger erklären will, dass die wachsenden Einnahmen aus der Öko- steuer, die in voller Höhe der Rentenkasse zustehen, und der ebenfalls der Rentenversicherung zustehende Anteil der Mehrwertsteuer künftig einfach vom Bundesfinanzminister kassiert werden? Es ist schwer vor- stellbar, dass die SPD-Abgeordneten der Zertrümmerung des von Union und SPD gemeinsam geschaffenen Rentensystems zustimmen werden.
  Die Rentenanwartschaften fallen laut Bundesverfassungsgericht unter den Eigentumsschutz des Grund- gesetzes. Hohe Rentenbeiträge, die am Ende mit Minirenten belohnt werden, sind verfassungswidrig.
BKnebelHAZ060112

Geburten

Die Deutschen werden immer weniger. 

   Die Bevölkerungszahl in Deutschland ist im vergangenen Jahr erneut leicht geschrumpft. Ende 2005 hatte die Bundesrepublik schätzungsweise 82,45 Millionen Einwohner, wie das Statistische Bundesamt mit Verweis auf vorläufige Zahlen mitteilte.  Dies waren rund 50.000  weniger als Ende 2004, als noch 82,50 Millionen Menschen in Deutschland lebten. Der Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass es nach vorläufigen Schätzungen 140.000 mehr Sterbefälle als Geburten gab. 2004 lag das Geburtendefizit bei rund 113.000 Menschen.
   Im vergangenen Jahr starben hier zu Lande 820.000 bis 830.000 Menschen. Dies ist laut Bundesamt nur eine  geringfügige  Veränderung  im Vergleich zum Vorjahr, als 818.000 Sterbefälle registriert wurden. Dage- gen ist die Zahl der Lebendgeborenen, die 2004  bei  rund  706.000 lag, nach  den  vorläufigen  Schätzungen deutlich auf etwa 680.000 bis 690.000 zurückgegangen.
   Das Geburtendefizit konnte auch 2005 wie schon im Vorjahr nicht durch den so genannten Zuwanderungs- überschuss ausgeglichen werden: Es kamen schätzungsweise 90.000 bis 100.000 Menschen mehr nach Deutschland, als wegzogen.
   Ein wichtiger Grund für das Schrumpfen der Bevölkerung ist die Tatsache, dass die geburtenstarken Jahrgänge mittlerweile schon älter als 40 sind und deshalb seltener Kinder bekommen. Die Altersgruppe der Frauen zwischen 20 und 35, die nach der Wortwahl der Statistiker „im gebärfähigen Alter sind”, ist jedoch im Vergleich zu den Vorjahren viel kleiner. Damit beginnt der „demographische Wandel” in der Bundesrepublik seine volle Wirkung allmählich zu entfalten.
HAZ060124

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Renteneintrittsalter: Die Regelaltersgrenze wird ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben

Geburts jahrgang

frühestes Renten eintrittsalter
bei vollen Bezügen

Beispiel: frühestes Renteneintrittsdatum für
im Januar Geborene bei vollen Bezügen

bis 1946

65 Jahre

 

1947

65 Jahre + 1 Monat

Februar 2012

1948

65 Jahre + 2 Monate

März 2013

1949

65 Jahre + 3 Monate

April 2014

1950

65 Jahre + 4 Monate

Mai 2015

1951

65 Jahre + 5 Monate

Juni 2016

1952

65 Jahre + 6 Monate

Juli 2017

1953

65 Jahre + 7 Monate

August 2018

1954

65 Jahre + 8 Monate

September 2019

1955

65 Jahre + 9 Monate

Oktober 2020

1956

65 Jahre + 10 Monate

November 2021

1957

65 Jahre + 11 Monate

Dezember 2022

1958

66 Jahre

Januar 2023

1959

66 Jahre + 1 Monat

Februar 2024

1960

66 Jahre + 2 Monate

März 2025

1961

66 Jahre + 3 Monate

April 2026

1962

66 Jahre + 4 Monate

Mai 2027

1963

66 Jahre + 5 Monate

Juni 2028

1964

66 Jahre + 6 Monate

Juli 2029

1965

66 Jahre + 7 Monate

August 2030

1966

66 Jahre + 8 Monate

September 2031

1967

66 Jahre + 9 Monate

Oktober 2032

1968

66 Jahre + 10 Monate

November 2033

1969

66 Jahre + 11 Monate

Dezember 2034

ab 1970   

67 Jahre

HAZ051114

Rentenanspruch im Internet prüfen  

   Die beiden großen deutschen Rentenversicherer BfA und LVA präsentieren im Internet, wie die Zukunft der Rentenverwaltung aussehen könnte: “Die erste gemeinsame Plattform der beiden Behörden soll künftig Wege verkürzen und die Bearbeitung beschleunigen”, so Jochen Müller von der LVA Rheinprovinz. Ein Weg soll künftig die Signatur-Chipkarte sein. Dieser elektronische Ausweis trägt die digitale Unterschrift des Antragstellers. Damit sollen sich Rentenanträge stellen und persönliche Daten ändern lassen - auch im Internet. Infos bei: Deutsche Rentenversicherung, Internet-Redaktion 40194 Düsseldorf, T.: 0211-937 2020.   Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de    CB406

Rente berechnen mit CD-RM von der BfA

  Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bietet eine CD-ROM zur Rentenberechnung an. Das Programm sei leicht verständlich; jeder könne seine Rente nach Eingabe aller notwendigen Daten bequem am eigenen PC ausrechnen lassen, teilt die BfA in Berlin mit. Ein so genannter Vor- sorgerechner ermittle zudem aus Geburtsdatum und gewünschtem Rentenbeginn, ob und mit welchen Abschlägen ein Rentenbezug grundsätzlich möglich sei. Zusätzlich könne eine Vorsorgeanalyse vorgenommen werden. Die CD-ROM mit dem Rentenberechnungsprogramm für Windows könne für 9,95 Euro inklusive Versandkosten bei der BfA www.bfa.de bestellt werden. HAZap050712  

Studie: Vielen Deutschen droht Armut im Alter. „Fast jeder dritte Haushalt in Gefahr”

   Bei der Altersvorsorge der Deutschen klaffen alarmierend große Löcher: Fast 60 Prozent aller deutschen Haushalte sorgen nicht genug für die Rente vor, fast jedem dritten droht Altersarmut.
   Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in Berlin vorstellte. Grund: Die meisten Bürger unterschätzen ihre Lebenserwartung um fünf bis sieben Jahre. Sie könnten daher die Rentenlücke nicht schließen, die durch die Absenkung der gesetzlichen Rente entsteht.
   „Die Rentendauer wird insgesamt um etwa 40 Prozent unterschätzt”, sagte der Experte Axel Börsch- Supan vom Mannheimer Forschungs-Institut für Ökonomie und demografischen Wandel, der die Studie im Auftrag des DIA erstellt hatte. Weil die Lebenserwartung in den kommenden Jahrzehnten deutlich steige - auf 81,6 Jahre für Männer und 87,4 Jahre für Frauen -, verlängere sich die durchschnittliche Rentendauer auf 17,4 Jahre für Männer und sogar auf 24,2 Jahre für Frauen. Viele Bürger seien auf diese Entwicklung nicht vorbereitet.
   In der Altersvorsorge klaffen deshalb große Löcher: Den heute 40- bis 49-Jährigen fehlen laut DIA im Alter geschätzte 215 Euro monatlich. Bei den 50- bis 59-Jährigen beträgt die Rentenlücke 112 Euro und bei den über 60-Jährigen immerhin noch 61 Euro. Hintergrund ist, dass mit den Rentenreformen von 2001 und 2004 das gesetzliche Rentenniveau um rund 18 Prozent gesunken ist. Entsprechend hoch ist die Notwendigkeit zur privaten Vorsorge.
   Allerdings greifen bis dato nur wenige Bürger zu dieser Möglichkeit: Für 59,2 Prozent aller Haushalte reiche das gesparte Vermögen nicht, um im Alter die Versorgungslücke zu füllen, sagte Börsch-Supan. Ein Drittel verfüge über gar kein Finanzvermögen und spare auch nichts.
   Laut einer Studie der Dresdner Bank sorgen besonders Frauen und junge Leute zu wenig privat fürs Alter vor. Unter den Frauen bildeten fast 42 Prozent keine Rücklagen. Ähnlich war die Lage bei jungen Leuten bis 29 Jahren.
   Zur Deckung der Versorgungslücke schlägt das DIA ein Alternativmodell zur so genannten Entgelt- umwandlung vor, mit der Beschäftigte Teile ihres Gehalts abgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen können. Danach sollen im Prinzip alle Erwerbstätigen eine freiwillige
betriebliche Altersvorsorge  abschließen. Wer dies nicht will, soll sich explizit dagegen aussprechen. NOZafp050803

Altersvorsorge: Steigendes Risiko

  Privat Vorsorgen fürs Alter? Was kümmert's mich, sagt sich manch junger Berufstätiger. Bis zur Rente sind es noch viele Jahrzehnte, und der Staat lässt niemanden verhungern. Wer so denkt, lebt vermutlich auch sonst sorglos, bekommt selten Magengeschwüre und wird deshalb alt. Aber was dann?
   Zum Glück sind die meisten Deutschen mit Blick auf ihre eigene Zukunft vorsichtig. Was freilich nicht heißt, dass sie ausreichend vorgesorgt haben. Krankheit, Arbeitslosigkeit und Kinderreichtum sind in diesem Land schon jetzt Armutsrisiken. Mit dem Alter könnte bald eines hinzukommen, das alle betrifft.
   Um 18 Prozent ist das Niveau der gesetzlichen Rente durch die Reformen von 2001 und 2004 gesunken. Statt endlich seine eigene Neuverschuldung zu verringern, muss der Staat den Rentenkassen Kredit geben. Mit Nullrunden für die Rentner wie im letzten und in diesem Jahr gibt sich die Wirtschaft längst nicht mehr zufrieden: Sie fordert Rentenkürzungen und zugleich eine drastische Senkung der Lehrlingsgehälter auf 270 Euro für alle. Wo da die Altersvorsorge bleibt, sagt sie nicht: auf der Strecke.
   Dies zeigt: Die Aussicht auf ein angenehmes Rentnerleben gibt es für immer weniger Deutsche. Die meisten würden das liebend gern ändern, wenn sie von Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft stärker unterstützt würden. 
NOZNorbertMeyer050803

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Hinzuverdienstgrenzen für Rentner. Minijobs für Rentner bringen Abwechslung und Geld.
Vorsicht vor unseriösen Angeboten!

  Für viele Rentner kommt es  nicht in Frage, nur noch die  Füße hoch zu legen. Unter  dem Motto „Wer rastet, der rostet” suchen sie noch einmal die Herausforderungen  des Arbeitsmarktes und steigen mit einer Nebentätigkeit  wieder ins Berufsleben ein.
   Egal ob als Pförtner, Reinigungskraft, Babysitter oder  Zeitungsausträger, Möglichkeiten gibt es viele. Ent- sprechende Angebote lassen sich  in fast allen Tageszeitungen  finden. Und auch die Jobvermittlung der Agentur für Arbeit ist ein geeigneter Ansprechpartner. Außerdem kann man selbst Anzeigen schalten, Flugblätter aufhängen oder direkt bei den Firmen nachfragen, bei denen man arbeiten möchte.
    Bei vielen Jobangeboten in Zeitungen oder im Internet ist allerdings Vorsicht geboten. „Nicht jede ver- lockende  Anzeige ist seriös”, warnt Eva Gröver von der Verbraucherzentrale Berlin e.V. Oft gehe  es nur darum, aus der Leichtgläubigkeit der Leute Kapital zu schlagen. Deshalb sollte man sofort hellhörig und vorsichtig werden, sobald ein potenzieller Arbeitgeber im Vorfeld Geld will.
   Dabei seien diese ersten Zahlungen oft verschleiert und nicht offensichtlich, fügt Gröver hinzu. Zu den Tricks der „schwarzen Schafe” gehören zum Beispiel kostenpflichtige Telefonnummern, auf denen der Job- interessent weitere Informationen zum Angebot erfahren könne. Das kann teuer werden, insbesondere, wenn die Kosten im Stundentakt abgerechnet werden. „Eine Minute - meist sinnloses - Tonbandanhören kann dann schon mal rund 60 Euro kosten”, warnt Gröver. Auch von Angeboten, bei denen der Arbeitnehmer im Vorfeld ein teures Seminar absolvieren oder kostenpflichtige „Kennenlern-Sets” bestellen soll, rät die Verbraucherschützerin ab.
   Rentner können sich auch selbstständig machen. Viele haben in ihrem Berufsleben genug Erfahrung und Know-how gesammelt, um ein eigenes kleines Unternehmen zu gründen. Oft steckt auch im eigenen Hobby das Potenzial für ein paar Nebeneinnahmen - oder im Bekanntenkreis hat jemand eine kleine Geschäftsidee.
   Dabei sollte man sich nicht übernehmen, rät Lars Kissner von der KIZ Zentrale für Existenzgründung AG in Offenbach. Er empfehle jedem Firmengründer, einen Businessplan aufstellen, um einen Überblick über mög- liche Kosten, Einnahmen und die Entwicklung der neuen Firma zu bekommen. Dazu kann man sich auch professionellen Rat bei einem der vielen Büros für Existenzgründer holen, die auch entsprechende Kurse anbieten, fügt Kissner hinzu. Außerdem sollten die Investitionen so gering wie möglich gehalten werden, um kein zu großes Risiko einzugehen.
   Ab dem 65. Lebensjahr darf ein Rentner arbeiten und hinzuverdienen, so lange und so viel er will. Doch bei Renten vor Vollendung des 65. Lebensjahres sieht es ganz anders aus. Frührentner sollten sich deshalb auf jeden Fall mit ihrer Versicherungsanstalt absprechen. Auch bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten,  bei Voll-  und Teilrenten sowie bei Witwen-, Erziehungs- und Waisenrenten gelten verschiedene Hinzuverdienst- grenzen, die beachtet werden müssen, um die eigene Rente nicht zu mindern oder zu gefährden.
NOZddpFoto:dpa050106

Worauf arbeitende Rentner unbedingt achten sollten: Ab 400 Euro Verdienst wird Rente gekürzt

   Ob aus Lust am Job oder um die Rente aufzubessern - wer im Rentneralter weiter arbeiten gehen möchte, ist in Deutschland nicht allein: Mehr als 1,24 Millionen Menschen über 60 Jahren gehen einer Neben- beschäftigung oder geringfügigen Beschäftigung nach - also etwa jeder 16. Rentner. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.
   Allerdings sollten arbeitende Rentner aufpassen, dass ihnen ihr Fleiß nicht zum Nachteil gereicht: Laut Deutscher Rentenversicherung dürfen Rentner unter 65 Jahren nur 400 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer mehr verdient, riskiert, dass seine Rente gekürzt oder ganz gestrichen wird. Anja Huth, Sprecherin bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, rät, sich in diesen Fällen von seiner Renten- versicherung beraten zu lassen.
   Wenn man erst einmal die Regelaltersgrenze erreicht hat, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, und der Hinzuverdienst muss der Rentenversicherung nicht einmal gemeldet werden. Solange es sich nicht um einen 400-Euro-Job handelt, müssen aber Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.
   Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt seien von der allgemeinen Wirtschaftslage abhängig, sagt Anja Huth, weniger von den formalen Qualifikationen des Rentners. „Oftmals haben gerade Menschen aus Berufen mit niedrigem Einkommen die Motivation, sich zu ihrer Rente etwas hinzuzuverdienen."
NOZ100714ddp

Zuverdienst kann Geld kosten

   Rentner, die jünger als 65 Jahre sind, müssen bei einem Hinzuverdienst von über 350 Euro mit einer Rentenkürzung rechnen. Ab dem 65. Geburtstag kann unbegrenzt hinzuverdient werden. Die Renten- versicherung weist darauf hin, dass im Einzelfall die Rente und das Einkommen aus einem 400-Euro-Job niedriger sein können als die ungekürzte Rente plus Hinzuverdienst von 350 Euro. AP060825HA

Nebenverdienst auch im Alter möglich. Zu beachten sind verbindliche Einkommensgrenzen

  Seit Jahren stagnierende Renten lassen das Budget von Ruheständlern immer knapper werden. Um trotz- dem über die Runden zu kommen, verdienen sich einige etwas dazu. Vor allem in Ostdeutschland leben mehr als 90 Prozent ausschließlich von der gesetzlichen Rente. In der Zukunft wird das nach Worten von Experten kaum mehr ausreichen. Doch nicht jeder Job lohnt sich. Denn wer zu viel verdient, bekommt die Rente gekürzt. „Noch geht es den Rentnern relativ gut”, sagt Guido Klumpp von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen in Bonn. Schon in wenigen Jahren werde die Zahl der jobbenden Rentner aber steigen.
   Eine wachsende Nachfrage nach Nebenjobs sei bereits heute zu verzeichnen. „Und die leeren Renten- kassen und die immer älter werdende Gesellschaft wird diese Nachfrage in den kommenden Jahren noch steigern”, sagt Guido Klumpp voraus. Wer sich nicht früher verrenten lässt, hat bei der Organisation einer Nebentätigkeit gar nicht so viel zu beachten. „Rentner über 65 Jahre dürfen so viel verdienen, wie sie wollen, ohne dass es sich rentenschädlich auswirkt”, sagt Renate Thiemann Von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Keine Kürzungen
   Wer allerdings jünger als 65 Jahre alt ist, darf monatlich nur bis zu 350 Euro hinzuverdienen. Zusätzlich ist zweimal im Jahr ein Verdienst von bis zu 700 Euro möglich, ohne dass sich der Nebenjob auf die aktuelle Rente auswirkt.
  „Für Frührentner bieten sich daher die Minijobs an, bei denen sie sozialversichert sind und die Obergrenze ohnehin bei 400 Euro im Monat liegt”, sagt Claudia Müller von der Minijob-Zentrale in Essen. Das seien in der Regel klassische Nebenjobs - zum Beispiel als Hausmeister, Kassierer, Taxifahrer, Putzfrau, Babysitter oder Zeitungsausträger.
   Andere wiederum arbeiten mit verminderter Stundenzahl in ihrem alten Job weiter. „Dadurch erarbeitet man sich dann ja wieder einen weiteren Rentenanspruch”, empfiehlt Thiemann. Dabei sollte aber be- rücksichtigt werden, ob der zusätzliche Verdienst und die zusätzliche Rente in der Zukunft insgesamt höher sind als die durch den Zuverdienst erfolgte Rentenminderung.
Witwenrente
   Andere Regelungen gelten bei Witwen- oder Witwerrenten - auch Hinterbliebenenrente genannt. „Be- kommt jemand eine Witwenrente, gilt in den alten Bundesländern ein Freibetrag von knapp 690 Euro monatlich, in den neuen von etwa 606 Euro”, erklärt Renate Thiemann. Übersteigt das Einkommen diese Grenzen, werden vom „Überschuss” 40 Prozent abgezogen. Wer Renten wegen verminderter Erwerbs- fähigkeit bezieht, kann im Allgemeinen bis zu 350 Euro brutto im Monat dazuverdienen. Wie bei der Altersrente darf auch hier die Grenze in zwei Monaten im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden, ohne dass sich das auf die Rente negativ auswirkt.
   Wer vor Vollendung des 65. Lebensjahres freiwillig nur eine Teilrente bezieht und zu ihr Geld hinzu- verdient, kann sich auf Anfrage von seinem Versicherungsträger ausrechnen lassen, wie viel er im Ne- benjob beziehen darf. Prinzipiell lautet die Regel: Je niedriger die gewählte Teilrente, desto höher ist der erlaubte Zusatzverdienst ohne eine Rentenminderung. „Grundsätzlich gilt, dass bei allen Frührentnern genau abgewogen werden muss, ob sich der Nebenjob tatsächlich lohnt“, schränkt Renate Thienemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund ein. Bei der Berechnung hilft diese ebenso wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder die Verbraucherzentralen. Internet: www.bmas.bund.de   dpaNOZ060722

Teurer Nebenjob - Rentner unter 65 müssen Verdienstgrenzen beachten

   Rentner können ihren Lebensunterhalt mit der Rente allein nicht finanzieren und arbeiten daher auch im Ruhestand. Wenn Rentner eine reguläre Altersrente beziehen, also derzeit mindestens 65 Jahre alt sind, hat der Nebenverdienst keine Auswirkungen auf ihre Rente. Bei einer vorgezogenen Altersrente, Erwerbs- minderungs- oder auch Hinterbliebenenrente jedoch mindert das erzielte Einkommen unter Umständen die Rentenhöhe.
   Wer nur einen Minijob hat, bekommt in jedem Fall seine volle Rente ausbezahlt. Liegt das Nebenein- kommen regelmäßig über 400 Euro, werden hingegen Abschläge fällig. Die im Detail komplizierten Regelun- gen erläutert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der aktuellen Ausgabe ihrer Schriftenreihe „Summa Summarum", die auch im Internet als Download verfügbar ist www.drv-bund.de,
Ausgabe 4/2010
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   So errechnen sich die Zuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten aus dem individuellen versicherungspflichtigen Einkommen, das der Rentner in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn verdient hat. Je höher das Einkommen vor Renteneintritt war, desto mehr dürfen Rentner ohne Abschläge verdienen. Die exakten Hinzuverdienstgrenzen teilt die Rentenversicherung im Rentenbe- scheid und auf Anfrage mit.
        Bei einem früheren Einkommen von monatlich 2.667 Euro beispielsweise und einem Nebenverdienst über 400 Euro sinkt die vorgezogene Altersrente in den alten Bundesländern um ein Drittel. Ab exakt 996,45 Euro  zahlt  die  Rentenkasse noch die Hälfte und ab 1.456,35 Euro nur noch ein Drittel der Rente aus. Über 1.916,25 Euro gibt es gar keine Rente mehr. In Ostdeutschland gelten niedrigere Grenzwerte.
   Bezieher einer vollen oder halben Erwerbsminderungsrente müssen ebenfalls Renteneinbußen bei Neben- einkommen hinnehmen, wobei die Grenzwerte durchweg höher liegen. So behält ein voll erwerbsgemin- derter Rentner mit einem früheren Einkommen von 2.667 Euro immerhin noch die Hälfte seiner Rente, wenn er bis zu 1.763 Euro hinzuverdient. Allerdings dürfte die Rentenversicherung in diesem Fall prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente überhaupt noch vorliegen. Noch andere Regeln müssen Erwerbstätige mit einer Hinterbliebenenrente beachten. Das (Netto-)Einkommen von Witwen, Witwern und Waisen bleibt nur bis zu pauschalierten Freibeträgen anrechnungsfrei. Der Teil des Einkommens, der über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
NOZ100824ddp

 Durchschnitts-Einkommen der Rentner 1.953 Euro

          Rentner und Pensionäre in Deutschland verfügen im Schnitt über, ein Netto-Haushaltseinkommen von 1.953 Euro im Monat. Das geht aus einer gemeinsamen Untersuchung der Postbank und des Instituts für Demoskopie Allensbach hervor. Gravierende Unterschiede gebe es aber beim Blick auf Regionen, Schul- und Berufsausbildung. Ostdeutsche Ruheständler-Haushalte kommen demnach nur auf 1.647 € im Monat, 19 Prozent weniger als im Westen. Dort betrage das Netto-Durchschnittseinkommen 2.040 Euro. Bei den Berufsgruppen hegen pensionierte Beamte mit 2.578 Euro weit vorn.
    Neben dem West-Ost-Gefälle gibt es der Studie zufolge auch ein Süd-Nord-Gefälle. Ruheständler- Haus- halte  in Südwestdeutschland und im Rhein-Main-Gebiet haben monatlich im Schnitt 2.207 Euro netto  zur Verfügung, in Bayern 2.036 Euro. In Norddeutschland sind es 1.920 Euro, im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen 1.969 Euro. Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern mit 1.579 Euro.
    Große Unterschiede gibt es demnach auch bei der Herkunft der Einkommen von Ruheständler-Haushalten. In Westdeutschland verfügen 89 Prozent über eine gesetzliche Rente, in Ostdeutschland 92 Prozent. Zahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge erhalten im Westen 37 Prozent der Rentner-Haushalte, im Osten nur 9 Prozent. Rund 45 Prozent der westdeutschen Ruheständler haben ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung, in Ostdeutschland sind es nur 28 Prozent.
   Auch die Schulbildung spielt bei den Alterseinkünften eine gewichtige Rolle. Ruheständler mit Abitur oder Studium verfügten über ein Netto-Haushaltseinkommen von bundesweit 2.486 Euro. Dies sind 27 Prozent mehr als im Schnitt und sogar 36 Prozent mehr als bei Rentnern und Pensionären mit einfachem Schul- abschluss.   
dpaHA070222

gRentnerin-xx  Versorgungsausgleich?

Das dicke Ende mit der Rente. Scheidung: Die Ungerechtigkeit nach dem Versorgungsausgleich

   Bei der Scheidung geht es auch ums Geld im Alter. Doch so mancher hätte dem Versorgungsausgleich wohl nicht zugestimmt, wenn er geahnt hätte, was passieren kann.
   Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Meist bedeutet die Trennung einen großen finan- ziellen Einschnitt, der sich bis in den Ruhestand hinein auswirken kann. Grund dafür ist der Versorgungs- ausgleich, der für Gerechtigkeit im Alter sorgen soll. Dazu werden die Versorgungsansprüche aus der ge- setzlichen Rentenversicherung, die während der Ehe erworben wurden, aufgeteilt. „Die Ansprüche werden so erhöht oder gemindert, dass beide Partner für die Ehezeit letztlich gleich hohe Ansprüche erhalten”, sagt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Was beim Versorgungsausgleich berücksichtigt wird und was nicht
  Angenommen, der Mann hat während der Ehe 400 Euro an Rentenanwartschaften erworben, die Frau aufgrund von Kindererziehung nur 100 Euro, so werden 150 Euro vom Versicherungskonto des Mannes auf das der Frau übertragen. Der Unterschied zwischen beiden Ansprüchen beträgt 300 Euro (400-100). Die Hälfte davon sind 150 Euro als Ausgleichsanspruch für die Frau.
  Haben die Ehepartner nichts anderes vereinbart, leitet das Familiengericht einen Versorgungsausgleich ein. Dabei werden nicht nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, sondern auch Anwartschaften aus Beamtentätigkeit, berufsständischen Versorgungswerken und Betriebsrenten. Private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen werden dagegen nicht berücksichtigt. Das komplizi- erte Berechnungsverfahren und die meist noch lange Zeit zur Rente bringen es mit sich, dass die Aus- wirkungen des Versorgungsausgleiches meist unterschätzt werden.
  „Die Regelung geht von einer Hausfrauen-Ehe aus, in der einer zu Hause bleibt und der andere das Geld verdient”, sagt die Familienanwältin Angelika Protte. „Anders sieht es schon bei einem Ehepaar aus, bei dem sie als Angestellte gut verdient und er als Selbstständiger nicht in die Rentenversicherung, sondern in eine Lebensversicherung einzahlt.” Die Frau müsste die Hälfte ihrer Rentenansprüche an den Mann abgeben, die Versicherung würde dagegen nicht in den Versorgungsausgleich fallen. Der Versorgungsausgleich ist zwar bei Scheidungen gängige Praxis, aber nicht zwangsläufig. Mit einem Ehevertrag oder einer Trennungsverein- barung lässt er sich ausschließen. „Auch noch während der Scheidung kann der Versorgungsausgleich durch eine Parteivereinbarung einvernehmlich geregelt werden”, sagt Thiemann.
   Das kann die bessere Lösung sein. Zwar ist gegen die Aufteilung der Rentenansprüche nichts einzu- wenden, doch ob das wirklich zum Nutzen des Partners ist, lässt sich nicht absehen. Das zeigt sich erst in der Rentenphase. Solange der Ex-Partner noch lebt, mag der Ausgleichspflichtige den monatlichen Abzug von der Rente noch akzeptieren. Doch verstirbt der Ex-Partner, endet nicht automatisch die Ausgleichspflicht. „Denn der Ausgleich der Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten ist auf Dauer angelegt und wirkt nach dem Tod des ausgleichsberechtigten Partners weiter”, sagt Thiemann. Nur wenn der Partner den Versorgungsausgleich höchstens zwei Jahre bezogen hat, wird die Rente des Ausgleichspflichtigen wieder aufgestockt. In den meisten Fällen bleibt es aber bis zum Tod des zweiten Partners bei der Kürzung. Auch durch eine spätere Heirat des Ex-Partners bleibt der Versorgungsausgleich erhalten.
450 Euro Abzug, obwohl der Ex-Partner längst tot ist
   Meist sind die Männer die Ausgleichspflichtigen. Doch auch Marianne Grahl ärgert sich jeden Monat, dass ihr 450 Euro von der Pension abgezogen werden, der Ausgleichsbetrag für ihren Ex-Mann, der längst tot ist. Hätte sie das geahnt, hätte sie dem Versorgungsausgleich niemals zugestimmt.
   Doch das Bundesjustizministerium plant eine Reform des Versorgungsausgleiches. Danach soll die Aus- gleichsfrist von 24 auf 36 Monate erhöht werden. Hat also der Partner nicht mehr als 36 Monate Versor- gungsausgleich bezogen, kann der andere darauf hoffen, dass seine Rente nach dem Tod des Ex-Partners erhöht wird. Eine kleine Hoffnung, aber keine Lösung des Problems. HASteffenPreißler080112

 

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