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Änderungen auch bei Riester-Rente

   Im Zusammenhang mit der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 kommt es zum 1. Januar 2012 für Produkte der geförderten Altersvorsorge sowie für die Lebensversicherung zu wichtigen Änderungen. Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hin.
   Beispiel Riester-Rente: Staatlich geförderte Riester-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlos- sen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann ist sichergestellt, dass der Riester-Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich.
   Der geänderte Auszahlungsbeginn bei der Riester- Rente ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für die staatlich geförderte Basisrente. Wer also erst nach dem Jahr 2011 eine Basisrente abschließen und seine Alters- vorsorgebeiträge mit einem Sonderausgabenabzug staatlich fördern lassen möchte, muss ebenfalls auf den neuen frühestmöglichen Auszahlungsbeginn (62. Lebensjahr) achten. Ansonsten ist keine steuerliche Förderung in Form des Sonderausgabenabzugs möglich. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, kann die Basisrente schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Steuervorteile gibt es auch bei der Lebensversicherung. Künftig werden Erträge aus privaten Lebensversicherungen, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden, nur zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen, wenn die Ver- sicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Erfolgt der Vertragsabschluss dagegen noch im Jahre 2011, ist die Vollendung des 60. Lebensjahres maßgebend.
NOZ111022dapd

Mitnahmeeffekte bei der Riester-Rente - Institut: Angebot zielgenauer gestalten

    Das Angebot der staatlich geförderten Riester-Rente erreicht die sozialpolitisch erwünschten Zielgruppen wie Geringverdiener und Jüngere, löst jedoch auch beträchtliche Mitnahmeeffekte aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Unter den Riester-Sparern gebe es eine überdurchschnittlich große Zahl an Gutverdienern und Kinderlosen, die wohl auch ohne Förderung Sparverträge abgeschlossen hätten, sagte DIA-Sprecher Bernd Katzenstein am Montag in Berlin. Angesichts der beträchtlichen staatlichen Zuschüsse von mehr als einer Milliarde Euro müsse über Korrekturen nachgedacht werden, meinte Katzenstein.
   Das DIA, eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft und der Deutschen Bank, hat zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente untersuchen lassen, wer eigentlich „riestert". Rund 15 Millionen Verträge gibt es mittlerweile. Die größte Gruppe sind laut DIA-Studie junge Familien (30 Prozent); aber auch Alleinerziehende(20 Prozent) nutzen das Angebot mehr als Alleinlebende oder kinderlose Paare. Die Zahl der 18- bis 29- Jährigen unter den Riestersparern ist zwischen 2004 und 2007 von 8 auf 19 Prozent gestiegen und liegt nach der DIA- Auswertung heute bei etwa 26 Prozent. HAZ110913GabiStief

Riestern ist oft ein teurer Spaß
Hohe Kostenbelastung der Verträge schmälert die Kapitalbildung für die Altersvorsorge 

   Riester-Rentenverträge sind mit hohen Kosten belastet. Von 100 Euro Einzahlung landen im Schnitt nur 84 Euro auf dem Kundenkonto. Insgesamt erreichen die Verwaltungskosten und Provisionen mehr als 70 Prozent der vom Staat gezahlten Zulagen. Dies ergibt sich aus einer Ausarbeitung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestag.
   Insgesamt wurden demnach seit Einführung der staatlich geförderten Altersvorsorge im Jahr 2002 bis Ende 2010 Gesamtbeiträge einschließlich der Zulagen von 36,704 Milliarden Euro auf derartige Verträge bei Ver- sicherungen, Banken oder Investmentgesellschaften eingezahlt. Hinzu kommen allerdings noch Zahlungen für die nicht erfassten zulagenfreien Riester-Verträge.
   Nach Berechnungen des Ministeriums für den Bundestag, verantwortet von Finanzstaatssekretär Hans Bernhard Beus, liegt „der Sparanteil bei Riester-Produkten im Durchschnitt bei 84 Prozent des Beitrags". Dies bedeutet, dass bislang 5,9 Milliarden Euro als Verwaltungskosten und Provisionen bei den Versicherungs- unternehmen verblieben oder jedenfalls nicht im Vorsorgevermögen gelandet sind.
   Nach dieser Zwischenbilanz der Bundesregierung leistete der Staat seit 2002 bisher Grundzulagen von 4,2 Milliarden Euro sowie knapp 4 Milliarden Euro an Kinderzulagen für Riester-Sparer.
   Im Beitragsjahr 2002 begann das Riester-Sparen mit 500 Millionen Euro an eingezahlten Beiträgen. 2007 waren es schon 4,8 Milliarden Euro, 2009 dann 8,2 Milliarden Euro. Im Beitragsjahr 2010 sank die Summe nach vorläufigen Berechnungen auf 8,0 Milliarden Euro. Für die Jahre 2009 und 2010 können aber noch Zulagen beantragt werden, sodass sich die entsprechenden Werte noch erhöhen können. Der förderfähige Bruttosparbetrag einschließlich der vom Staat gezahlten Zulagen von Riester-Verträgen liegt bei 4 Prozent des Bruttoverdienstes. HA110826DieterWonka  

Regierung repariert Riester-Rente
Mütter müssen keine Rückforderung mehr befürchten - Künftig keine Rente ohne Eigenbeitrag

 Entwarnung für viele „Riester-Sparer": Die Bundesregierung hat eine Änderung der Vorschriften beschlossen. Junge Mütter oder Minijobber müssen damit nicht mehr Rückbuchungen von schon gutschriebenen staatlichen Zuschüssen befürchten. Allerdings ist künftig immer ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für die staatlich geförderte Altersvorsorge zu leisten. Kürzlich war bekannt geworden, dass die staatliche Zulagestelle in mehr als einer Million Fällen Geld zurückverlangt hat. Begründung: Die Nachprüfung habe ergeben, dass die Bedingungen für die staatliche Förderung nicht erfüllt waren. Teilweise hatten die betroffenen Vorsorgesparer das angesparte Geld missbräuchlich verwendet - also das Guthaben vorzeitig aufgelöst, um zum Beispiel ein neues Auto zu finanzieren. Für solche Fälle gilt die nun beschlossene Kulanzregelung aber nicht. Diese richtet sich vielmehr an Betroffene, die die komplizierten Regeln über den Mindesteigenbeitrag nicht beachtet haben - und deshalb teils drastische Zulagenkürzungen oder -rückforderungen befürchten müssen. Es geht um nicht erwerbstätige und damit nicht rentenversicherungspflichtige Ehepartner von Riester-Sparern. Für diese gibt es die Möglichkeit, einen eigenen Altersvorsorgevertrag ohne Beitragszahlung abzuschließen, sofern der berufstätige Ehegatte einen „normalen" Riester-Vertrag bespart. Man spricht von einem „mittelbaren", also nur über den Ehepartner bestehenden Zulagenanspruch.
   Bei der Geburt eines Kindes ändert sich dies nach der derzeit geltenden Rechtslage jedoch. Dann wird der bislang nur mittelbar zulageberechtigte Riester-Sparer, in der Regel die Ehefrau, Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil der Staat ihr für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenver- sicherungszeiten anrechnet. Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung - und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
   Das gleiche Problem taucht auf, wenn ein - ebenfalls nur mittelbar zulageberechtigter - Minijobber von der Möglichkeit Gebrauch macht, den vom Arbeitgeber bezahlten Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Minijob-Gehalt aufzustocken, und damit in die Pflichtversicherung wechselt. Auch in diesem Fall wird aus dem mittelbaren ein unmittelbarer Zulagenanspruch - mit der Folge, dass mindestens 60 Euro pro Jahr einzuzahlen sind.
   Vielen Betroffenen war dies jedoch nicht bekannt. Die Zulagenstelle ist durch den Datenaustausch mit Meldebehörden, Finanzämtern und Rentenkassen in der Lage, solche Fälle aufzudecken, auch wenn sie Jahre zurückliegen. Dann werden die schon auf das jeweilige Kundenkonto bei einer Versicherung, Bank oder Investmentgesellschaft überwiesenen Zulagen zurückgeholt. Pro Jahr sind das bis zu 154 Euro sowie bis zu 300 Euro für jedes Kind. In Einzelfällen, insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern, können die Rückforderungen einige Tausend Euro erreichen.
   Das soll jedoch nicht mehr passieren. Die betroffenen Riester-Sparer werden nun darüber informiert, dass und wie sie die erforderlichen Eigenbeiträge nachzahlen können, um die volle Zulage zu erhalten. Das Verfahren soll unbürokratisch ablaufen, teilte die Bundesregierung mit. Die Zulagenstelle werde dann die schon zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen.
   Für die Zukunft wird das Problem dadurch gelöst, dass vom Jahr 2012 an alle Riester-Sparer immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr auf ihren Vertrag einzahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten. HAZ110509AlbrechtScheuermann

Anspruch auf Riester-Zulage nicht verwirkt
   Mit einer Gesetzesänderung bei der Riester-Rente will die Bundesregierung verhindern, dass Riester-Sparer aus Unwissenheit bereits gezahlte staatliche Zulagen zurückerstatten müssen. Das Kabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, wonach Ehepartner nachträglich den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich entrichten können, um sich den Zulagenanspruch rückwirkend zu sichern. Für nicht berufstätige, kinderlose Ehepartner bedeutet die Neuregelung ab 2012 eine höhere Belastung: Ab dann müssen auch sie immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr zahlen. Sie hatten bisher den vollen Zulagenanspruch auch ohne eigene Beiträge. Die Bundesregierung reagierte damit auf Fälle, in denen die Zentrale Zulagenstelle staatliche Zuschüsse zurückgefordert habe, weil Ehepartner irrtümlich keine Eigenbeiträge gezahlt hätten.
NOZ110505Reuters
 

Mehr Riester-Sparer in Deutschland
   Die Zahl der Riester-Sparer wächst. Im ersten Quartal dieses Jahres entschieden sich 193.000 Deutsche neu für eine Riester-Rente zur zusätzlichen Altersvorsorge. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Montag mit. Per Ende März sei die Gesamtzahl der Riester-Verträge auf einen Höchststand von fast 14,6 Millionen gestiegen. Den größten prozentualen Zuwachs mit plus 10,8 Prozent habe einmal mehr die 2008 eingeführte Eigenheimrente („Wohn-Riester") verzeichnet. Die Bundesregierung reagiere zudem auf Fälle, in denen die gezahlte Zulagen zurückgefordert werden mussten, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hätten, hieß es weiter. Für diese Fälle werde es nun die Mög- lichkeit gegeben, die Eigenbeiträge nachzuzahlen und so die volle Zulage wieder zurückzuerhalten. Künftig werde das Problem dadurch gelöst, dass von 2012 an alle Riester-Sparer immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr auf ihren Vertrag einzahlen müssten, um die volle Zulage zu erhalten.FAZ10517kpa

Gesetzliche Altersvorsorge: Die Rente ist besser als ihr Ruf. Trotz eines wachsenden Anteils an Rentnern und weniger Beitragszahlern bekommen Rentner auch künftig mehr Geld ausgezahlt, als sie an Beiträgen in die gesetzliche Altersvorsorge eingezahlt haben. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ergeben sich auch für jüngere Jahrgänge „deutlich positive Renditen” von 2,8 bis 3,3 Prozent. Jedoch fällt die Rendite geringer aus, je jünger der Jahrgang ist.

 Mehr als jeder sechste Deutsche ist Riester-Sparer:  Jeder sechste Deutsche hat mittlerweile einen Riester- Vertrag zur privaten Altersvorsorge. Wie das Bundesministerium für Arbeit in Berlin mitteilte, haben seit Ein- führung der staatlich geförderten Riester-Rente im Jahr 2001 rund 13,25 Millionen Sparer einen Riester-  Vertrag abgeschlossen. Alleine im vergangenen Jahr seien 1,1 Millionen neue Verbraucher hinzugekommen. Den größten Anteil beim Riester-Sparen nähmen Versicherungsverträge ein mit fast 74 Prozent, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Ein weiteres Fünftel (rund 20 Prozent) entfalle auf Fondssparpläne, der Rest auf Banksparverträge und das sogenannte Wohn-Riester, bei dem mit staatlicher Förderung Wohneigentum für die Altersvorsorge gekauft werden kann. Die Zahl der Wohn-Riesterverträge verfünffachte sich  seit dem Jahr der Einführung 2008 auf 197.000 im vergangenen Jahr. FAZ100206afp

Rentenbeginn: Für öffentlich geförderte Altersvorsorgeverträge ist das Datum 31.12.2011 wichtig: Wer bis dahin eine Riester-, oder Rürup-Rente abschließt, kann noch mit einem möglichen Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr kalkulieren. Bei Neuverträgen ab 2012 ist dies erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Ähnliches gilt künftig für private Lebensversicherungen: Nur wenn der Vertrag künftig erst ab dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt, bleibt die Kapitalauszahlung zu 50 Prozent steuerbefreit. HAZ101227vb

Bei Lohnerhöhungen auf das Riestern achten - Vier-Prozent-Grenze für Förderung wichtig
   Arbeitnehmer sollten nach einer Lohnerhöhung ihre Riester-Sparraten überprüfen. Denn für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung für die Altersvorsorge müssten mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres gespart werden, erläutert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg in Stuttgart. Wird die Sparrate nach Lohnaufstockungen nicht angepasst, werde auch die Zulage gekürzt.
   Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutsch- land im Jahr 2010 deutlich mehr als im Jahr zuvor. Der Reallohn, also der preisbereinigte Bruttomonats- verdienst, sei um durchschnittlich 1,4 Prozent gestiegen. 2009 waren die Reallöhne um 0,4 Prozent gesunken.
Riester-Sparer müssten nach einer Lohnerhöhung möglichst rasch selbst aktiv werden, empfahl Nauhauser. Sobald die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung aus dem Vorjahr vorliegt, sollte überprüft werden, um wie viel die Sparrate angehoben werden müsse. NOZ110212tmn

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Staat verlangt 490 Millionen Euro an Riester-Zulagen zurück
Unzulässige Verwendung ist überwiegend der Grund 

   Der deutsche Staat fordert von einer großen Zahl von Riester-Sparern schon überwiesene Zulagen zurück, entweder weil es auf die Zulage keinen Anspruch gab oder weil die Sparer das Geld für nicht geförderte Zwecke ausgegeben haben. Allerdings liege die Zahl der Betroffenen weit unter den in einem Bericht des Bayerischen Rundfunk (BR) genannten 1,5 Millionen liegen, hieß es am Dienstag aus dem Bundesfinanz- ministerium.
   Es gehe um 1,5 Millionen Rückbuchungen. Da jede der jährlich gezahlten Zulagen eine eigene Buchung erfordere, sei mit einer deutlich geringeren Zahl von Betroffenen zu rechnen. Die Summe von 490 Millionen Euro, die nun zurückgefordert werde, entfalle „weit überwiegend" auf Fälle, bei denen das Geld auf eine Weise verwendet worden sei, die nicht der Altersversorgung dient und die deshalb als nicht förderungswürdig gilt, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. In vielen dieser Fälle seien zum Beispiel die Verträge nach einigen Jahren gekündigt und das Geld - lange vor dem Ruhestand - einfach für den Konsum verwendet worden.
   Riester-Verträge sind steuerlich und durch staatliche Zulagen geförderte Sparverträge für die Alters Vor- sorge. Nur für diesen Zweck werden sie gefördert. Die Vorteile sind insbesondere für kinderreiche Familien groß. Auch für Sparer mit einer hohen Steuerbelastung können die Verträge günstig sein, weil die Beiträge von der Bemessungsgrundlage der Steuer abgezogen werden und erst die Auszahlungen im Alter versteuert werden. Doch für diese Förderung nehmen die Sparer einigen bürokratischen Aufwand und Einschränkungen in ihrer Handlungsfreiheit in Kauf. So müssen sie ihren Vertragspartnern - Versicherern, Banken und Fonds- gesellschaften - wichtige Veränderungen ihrer Lebensumstände mitteilen, zum Beispiel Heirat, Scheidung, die Geburt von Kindern oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wer das unter- lässt, läuft Gefahr, dass die mögliche Förderung nicht vollständig genutzt wird oder sogar der Anspruch auf Förderung erlischt. Das scheint bei vielen weiteren Fällen, die nun zu Rückbuchungen führen, so zu sein.
Riester-Verträge werden nur dann gefördert, wenn sie der Altersvorsorge dienen.
  
Allerdings müssen die Betroffenen das Geld nun nicht aufbringen, es wird von dem Vorsorgekonto ab- gebucht. Der Staat verlangt keine Zinsen und lässt die schon erworbenen Erträge den Sparern. Zudem deutete das Finanzministerium am Dienstag in gewundener Sprache Kulanz an. Es laufe eine Analyse, ob in Fällen, in denen wegen eines Versäumnisses der Sparer der Anspruch auf Zulagen entfallen sei, „gegebenen- falls besondere Umstände zu berücksichtigen sind". Es könnte sich also in manchen Fällen lohnen, Wider- spruch einzulegen und um eine Prüfung zu bitten. FAZ110413ruh
Der Staat fordert Geld zurück - Riester-Sparer verheddern sich im Zulagengestrüpp
   Wer mit einem sogenannten Riester-Vertrag privat fürs Alter vorsorgt, sollte aufpassen: Die für die Verteilung der staatlichen Zuschüsse zuständige zentrale Zulagenstelle fordert jetzt offenbar verstärkt Zulagen zurück, weil die Betroffenen bestimmte Bedingungen nicht erfüllt haben. Dies berichtet der Bayerische Rundfunk in seinem Wirtschaftsmagazin „Geld & Leben". Demnach müssen mehr als 1,5 Millionen Riester- Sparer Zulagen ganz oder teilweise zurückzahlen. Entdeckt worden i seien die Fälle durch die Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt.
   Bei den meisten Betroffenen dürften jedoch bei unrichtigen Zulagenanträgen keine böse Absicht im Spiel gewesen sein. Vielmehr haben sie sich im Dickicht der Vorschriften verheddert. So müssen Riester-Sparer eine Änderung der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder oder einen Umzug ihrem jeweiligen Vertragspartner melden. Auch das Einkommen spielt für die Höhe der Zulagen eine Rolle. Die Formalitäten dürften nach Ansicht von Experten viele Menschen überfordern. Die Anbieter solcher Verträge, allen voran die Versicherer, geben ihren Kunden häufig keine Hilfestellung.
   Insgesamt gibt es derzeit gut 14 Millionen Riester-Verträge. Überwiegend handelt es sich dabei um Rentenversicherungen. Ihren Namen haben diese D Verträge vom früheren Arbeits- und Sozialminister Walter Riester, auf dessen Initiative die staatlich geförderte Altersvorsorge Anfang 2002 eingeführt wurde.
HAZ110412AlbrechtScheuermann

  Das zur Deutschen Bank gehörende Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) betonte allerdings, dass das Risiko für Rendite-Einbußen bei der gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen 30 Jahren höher gewesen sei als am Kapitalmarkt. „Die kapitalgedeckte Vorsorge beinhaltet zwar ebenfalls Renditerisiken, aber diese sind geringer als bei der gesetzlichen Rentenversicherung”, urteilt Prof. Reinhold Schnabel, Koautor der DIA-Untersuchung.
   Optimal ist laut DIA eine Mischung aus privater Vorsorge und gesetzlicher Rente, am besten im Verhältnis ein Drittel zu zwei Dritteln.  Dies ließe sich mit den staatlich geförderten Riester- und Rürup-Renten erreichen.
   Die DIA-Studie wurde vom Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund kritisiert. Herbert Rische bezeichnete die Renditeberechnungen als fragwürdig. Zudem werde das „Risiko der Langlebigkeit” ausge- blendet: „Während die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Lebensende gezahlt wird, kann bei solchen Kapitalmarktprodukten die Absicherung im Rentenalter nur so lange reichen, wie Vermögen vor- handen ist.” Kritiker hatten dem DIA wiederholt Panikmache vorgeworfen.
HA080826ctj

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   Der deutsche Staat fordert von einer großen Zahl von Riester-Sparern schon überwiesene Zulagen zurück, entweder weil es auf die Zulage keinen Anspruch gab oder weil die Sparer das Geld für nicht geförderte Zwecke ausgegeben haben. Allerdings liege die Zahl der Betroffenen weit unter den in einem Bericht des Bayerischen Rundfunk (BR) genannten 1,5 Millionen liegen, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium.
   Es gehe um 1,5 Millionen Rückbuchungen. Da jede der jährlich gezahlten Zulagen eine eigene Buchung erfordere, sei mit einer deutlich geringeren Zahl von Betroffenen zu rechnen. Die Summe von 490 Millionen Euro, die nun zurückgefordert werde, entfalle „weit überwiegend" auf Fälle, bei denen das Geld auf eine Weise verwendet worden sei, die nicht der Altersversorgung dient und die deshalb als nicht förderungswürdig gilt, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. In vielen dieser Fälle seien zum Beispiel die Verträge nach einigen Jahren gekündigt und das Geld - lange vor dem Ruhestand - einfach für den Konsum verwendet worden.
   Riester-Verträge sind steuerlich und durch staatliche Zulagen geförderte Sparverträge für die Alters- vorsorge. Nur für diesen Zweck werden sie gefördert. Die Vorteile sind insbesondere für kinderreiche Familien groß. Auch für Sparer mit einer hohen Steuerbelastung können die Verträge günstig sein, weil die Beiträge von der Bemessungsgrundlage der Steuer abgezogen werden und erst die Auszahlungen im Alter versteuert werden. Doch für diese Förderung nehmen die Sparer einigen bürokratischen Aufwand und Einschränkungen in ihrer Handlungsfreiheit in Kauf. So müssen sie ihren Vertragspartnern - Versicherern, Banken und Fonds- gesellschaften - wichtige Veränderungen ihrer Lebensumstände mitteilen, zum Beispiel Heirat, Scheidung, die Geburt von Kindern oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wer das unter- lässt, läuft Gefahr, dass die mögliche Förderung nicht vollständig genutzt wird oder sogar der Anspruch auf Förderung erlischt. Das scheint bei vielen weiteren Fällen, die nun zu Rückbuchungen führen, so zu sein.
Riester-Verträge werden nur dann gefördert, wenn sie der Altersvorsorge dienen.
 Allerdings müssen die Betroffenen das Geld nun nicht aufbringen, es wird von dem Vorsorgekonto abgebucht. Der Staat verlangt keine Zinsen und lässt die schon erworbenen Erträge den Sparern. Zudem deutete das Finanzministerium am Dienstag in gewundener Sprache Kulanz an. Es laufe eine Analyse, ob in Fällen, in denen wegen eines Versäumnisses der Sparer der Anspruch auf Zulagen entfallen sei, „gegebenenfalls be- sondere Umstände zu berücksichtigen sind". Es könnte sich also in manchen Fällen lohnen, Widerspruch einzulegen und um eine Prüfung zu bitten. FAZ110413ruh

Der Staat fordert Geld zurück - Riester-Sparer verheddern sich im Zulagengestrüpp

 Wer mit einem sogenannten Riester-Vertrag privat fürs Alter vorsorgt, sollte aufpassen: Die für die Verteilung der staatlichen Zuschüsse zuständige zentrale Zulagenstelle fordert jetzt offenbar verstärkt Zulagen zurück, weil die Betroffenen bestimmte Bedingungen nicht erfüllt haben. Dies berichtet der Bayerische Rundfunk in seinem Wirtschaftsmagazin „Geld & Leben". Demnach müssen mehr als 1,5 Millionen Riester-Sparer Zulagen ganz oder teilweise zurückzahlen. Entdeckt worden seien die Fälle durch die Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt.
   Bei den meisten Betroffenen dürften jedoch bei unrichtigen Zulagenanträgen keine böse Absicht im Spiel gewesen sein. Vielmehr haben sie sich im Dickicht der Vorschriften verheddert. So müssen Riester-Sparer eine Änderung der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder oder einen Umzug ihrem jeweiligen Vertragspartner melden. Auch das Einkommen spielt für die Höhe der Zulagen eine Rolle. Die Formalitäten dürften nach Ansicht von Experten viele Menschen überfordern. Die Anbieter solcher Verträge, allen voran die Versicherer, geben ihren Kunden häufig keine Hilfestellung.
   Insgesamt gibt es derzeit gut 14 Millionen Riester-Verträge. Überwiegend handelt es sich dabei um Renten- versicherungen. Ihren Namen haben diese Verträge vom früheren Arbeits- und Sozialminister Walter Riester, auf dessen Initiative die staatlich geförderte Altersvorsorge Anfang 2002 eingeführt wurde.
HAZ110412AlbrechtScheuermann

Wie Riester-Sparer ihre Zulagen sichern können
Bund fordert von 1,5 Millionen Bürgern Geld zurück. Wichtige Tipps zur Zusatzrente

 â€žIhre Frau muss auch nichts dazuzahlen und bekommt dennoch alle staatlichen Zulagen." Mit einem solchen Satz des Versicherungsvertreters lassen sich Riester-Verträge für die Altersvorsorge leicht verkaufen. Denn auch Ehegatten ohne Beschäftigung haben Anspruch auf die Riester-Rente, wenn ihr Partner Arbeitnehmer oder Beamter ist. Auf diese Weise kann die Ehefrau jährlich 154 Euro Grundzulage für sich kassieren - ohne eigene Beiträge zu zahlen.
   Allerdings funktioniert dies nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ändert sich nur ein Kriterium, werden zu viel gezahlte staatliche Zulagen schnell zurückgebucht, wie jetzt rund 1,5 Millionen Sparer erfahren müssen. Die günstigen Konstellationen, mit denen Vertreter werben, erweisen sich somit als Falle. Insgesamt wurden von Riester-Konten durch den Bund eine halbe Milliarde Euro wegen unberechtigter Ansprüche wieder eingezogen.
   Große Anbieter wie Union Investment, der Marktführer bei Fondssparplänen, bestätigen das Vorgehen. „Für 2010 hat der Bund bei uns einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag zurückgefordert", sagt Markus Temme von Union Investment. Die Zulagenstelle überweist die Fördermittel an die Anbieter, doch die Überprüfung des Anspruchs erfolgt erst viel später.
   Bei den komplizierten Regeln verlieren die Verbraucher schnell den Überblick. „Riester-Sparen ist kein Vor- gang, den man abschließt und dann dem Selbstlauf überlassen kann", sagt Temme. So kann sich im eingangs erwähnten Beispiel die Situation schnell ändern, wenn ein Kind geboren wird. „Dann muss die Frau den Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro entrichten, sonst verliert sie den Anspruch auf die Förderung", sagt Theodor Pischke von der Stiftung Warentest. Denn durch die Geburt des Kindes werde sie auch ohne Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. Für drei Jahre zahlt der Staat für sie Beiträge in die Rentenkasse ein. „So wird die Frau von einem mittelbar zu einem unmittelbar Zulagenberechtigten, was eigene Einzahlun- gen erfordert", sagt Pischke. Auch ohne Kind kann sich der Status der Frau schnell ändern. Wenn sie sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend meldet, muss sie fortan den Mindestbeitrag von 60 Euro entrichten. Aber über diese Probleme werden die Verbraucher von ihren Vermittlern nicht aufgeklärt. Ihnen kommt es nur auf den schnellen Abschluss an."
   Es gibt viele Gründe, warum die Zulagenstelle annehmen kann, dass ein Sparer nicht mehr förderberechtigt ist. Da reicht es schon, dass sich die Kindergeldnummer ändert, die Berechtigung zum Kindergeld entfällt oder der Sparer eine neue Anschrift hat. „Über all diese Umstände muss der Sparer seinen Riester-Anbieter informieren", sagt Pischke.
   So gibt es die volle Zulage nur, wenn vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres eingezahlt werden. Davon können die Zulagen abgezogen werden. Beispiel: Bei einem Verdienst von 35.000 Euro wären das 1.061 Euro oder 88,42 Euro im Monat.  Denn  von  1.400 Euro (vier Prozent von 35.000 Euro) können noch die Zulagen abgezogen werden, in diesem Beispiel 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage. Die Berechnung des erforderlichen Beitrages ist also nicht ganz einfach.
   So müssen Arbeitslose oft mehr als 60 Euro im Jahr entrichten, weil sich ihr Beitrag nach dem Vor- jahreseinkommen richtet. Wer das ignoriert, verliert einen Teil seiner Zulagen, die dann nur anteilig fließen. Nach einer Studie von Union Investment wurden im Jahr 2007 im Bundesdurchschnitt etwa 40 Prozent der beantragten Zulagen nur in gekürzter Form gewährt. „Die Produkte wie die Regeln für die staatlichen Zulagen sind zu kompliziert", kritisiert Manfred Westphal vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Viele Riester-Sparer versäumen es, ihre Zulagen zu beantragen
  
Zurückgebuchte Zulagen können Verbraucher im Kontoauszug und weiteren Bescheinigungen des Riester- Anbieters erkennen. „Doch vielfach werden diese Bescheide nur abgeheftet", sagt Pischke. Dabei können sich die Sparer mit einem Festsetzungsantrag gegen zurückgebuchte Zulagen wehren. Die Behörde prüft dann noch einmal, ob die Fördermittel tatsächlich zu Unrecht gezahlt wurden oder ob beim Abgleich der Daten etwas schiefgegangen ist. Ein solcher Antrag muss beim Anbieter der Riester-Rente gestellt werden, der ihn dann an die Behörde weiterleitet.
   Union Investment sieht das größte Problem allerdings darin, „dass viele Riester-Sparer ihre Zulage gar nicht beantragen". Rund 25 Prozent der Sparer haben das 2007 bundesweit nicht getan. Sie verzichteten damit auf Zulagen in Höhe von knapp 700 Millionen Euro.

So funktioniert die Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die bereits von 14 Millionen Bürgern genutzt wird.
Produkte: Die Riester-Rente gibt es als Fondssparplan, Rentenversicherung und Banksparplan. Die Riester- Förderung kann auch für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden. Aus dem angesparten Kapital wird bei allen Produkten eine lebenslange Rente gezahlt. 30 Prozent des Gesparten können mit Rentenbeginn, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, auf einmal entnommen werden.
Förderung: Wer vier Prozent seines Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält jährlich 154 Euro Grundzulage vom Staat. Für Kinder gibt es 185 Euro. Ab 2008 geborene Kinder erhalten 300 Euro. Meist können Sparer noch zusätzliche Steuervorteile beim Finanzamt geltend machen. Zum Ausgleich ist die Riester-Rente im Alter voll steuerpflichtig.
Berechtigte: Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose, Auszubildende und deren Ehepartner können einen Vertrag abschließen. HAZ110413SteffenPreisler  

Risiken besser verteilen - Das System der Altersvorsorge funktioniert
Entscheidend ist die Kombination unterschiedlicher Versorgungswege

   Entgegen allen Unkenrufen bietet die Vorsorgesituation in Deutschland Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Denn ein Forscherteam um den Vorsorgespezialisten Prof. Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg hat ermittelt, dass die Bundesbürger, die sowohl umlagefinanzierte als auch kapitalgedeckte Versorgungs- wege nutzen, für das Alter gut gewappnet sind. Immerhin 56 Prozent der erwerbstätigen Deutschen zwischen 20 und 65 Jahren mit einer Zusatzversorgung werden ihren aktuellen Lebensstandard halten können.
   Wie aber sieht die Situation der Bundesbürger aus, die sich bei der Altersvorsorge auf nur einen Vor- sorgeweg, wie zum Beispiel die gesetzliche Rente, verlassen? Hier muss deutlich gesagt werden: Allein mit Versorgungsansprüchen aus der Basisversorgung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), Beamten- pension oder der Berufsständische Versorgung (BSV) - kann nur ein Viertel der anspruchsberechtigten Bundesbürger eine ausreichende Vorsorge für das Alter aufbauen. Vor allem für Versicherte in der GRV und der BSV besteht die Notwendigkeit für eine zusätzliche Vorsorge.
   Mit 35 Millionen Versicherten ist die Gesetzliche Rentenversicherung der größte Versorgungsweg in der Basisversorgung. Die Anpassungen des Rentenniveaus als Folge der Reformen seit 2001 bekommt hier insbesondere die junge Generation der 20- bis 34-Jährigen zu spüren. Sie kann mit der GRV lediglich 39,3 Prozent des letzten Bruttoeinkommens ersetzen - 60 Prozent sind aber nötig, will man seinen gewohnten Lebensstandard im Alter fortführen. Auch die Gruppe der Gutverdiener kann nur einen geringen Teil ihres Einkommens durch die GRV ersetzen - gerade hier dürfte vielen Betroffenen das Ausmaß des Handlungs- bedarfs jedoch nicht bewusst sein.
 Für die Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland ist neben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vor allem die Riester-Rente eine gute Möglichkeit zur Ergänzung der Basisversorgung. Über sie können die Bundesbürger durchschnittlich 25,6 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens sichern. Mit 27,3 Prozent im landesweiten Durchschnitt verfügt bereits ein gutes Viertel der riesterberechtigten Deutschen über einen entsprechenden Vertrag.
   Regional zeigen sich allerdings große Unterschiede: Während die Beteiligung in  den  neuen  Bundes- ländern  oftmals über 32 Prozent liegt, finden sich vor allem im Süden der alten Bundesländer unterdurch- schnittliche Partizipationsquoten bei der Riester-Rente. Gerade in den einkommens- und bevölkerungsstarken Regionen der ehemaligen Bundesrepublik hat sie noch keine hohe Durchdringung erzielt. Deutliche Unter- schiede bestehen auch zwischen den verschiedenen Altersklassen. Besonders ausgeprägt ist die Beteiligung an der Riester-Rente in der Generation der 20- bis 34-Jährigen. Mit 47,2 Prozent verfügt fast die Hälfte dieser Altersgruppe über eine Riester-Rente. Auch hier liegt die Partizipationsquote im Süden der alten Bundesländer jedoch unter dem Bundesdurchschnitt.

Zulagen und viel Kleingedrucktes -  Die Riester-Rente lohnt sich vor allem für Familien mit geringem Einkommen

   Wenn es um die private Altersvorsorge geht, kommt unweigerlich irgendwann auch die Riester-Rente zur Sprache. Mehr als 14 Millionen Deutsche haben heute nach Angaben der Bundesregierung einen sogenannten Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie zahlen also regelmäßig für ihre Altersvorsorge in eine Versicherung, einen Fondsoder Banksparplan oder einen Bausparvertrag ein und können dafür staatliche Zuschüsse, eventuell auch Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.
   Die nach dem damaligen Sozialminister Walter Riester benannte Vorsorgeform, auch Förderrente genannt, gibt es seit Anfang 2002. Sie soll es insbesondere Arbeitnehmern und Beamten erleichtern, zusätzlich Kapital für das Alter anzusparen, mit dessen Hilfe dann die gesetzliche Rente beziehungsweise Pension aufgestockt werden kann. Die Leistung besteht also in einer zusätzlichen Rente, es gibt jedoch Varianten. Keinesfalls ist es möglich, sich das Geld hinterher komplett auszahlen zu lassen, um damit einen Porsche oder eine Weltreise zu finanzieren - oder es den Nachkommen zu vermachen. Allerdings wurden die Regeln etwas gelockert: 30 Prozent des angesparten Kapitals darf der Sparer bei Rentenbeginn in einer Summe abrufen.
   Mit der Riester-Rente soll nur die finanzielle Lücke geschlossen werden, die durch die Änderung der so genannten Rentenformel bei den Altersrenten entstanden ist. Insgesamt bekommt diese private Altersvorsor- ge bei Tests gute Noten. Leider wurde die Sache aber, wie hierzulande üblich, ziemlich kompliziert geregelt. Das Prinzip sieht zwar einfach aus, aber der Teufel steckt im Detail.
   So funktioniert es: Der Vorsorgesparer muss regelmäßig 4 Prozent seines Bruttolohns in einen Altersvor- sorge-Vertrag investieren. Die tatsächliche Belastung ist jedoch geringer, weil die vom Staat gezahlten Zulagen angerechnet werden.
   Zusätzlich winkt eventuell ein Steuervorteil, weil die Beitragszahlungen bei der Einkommensteuer als Vor- sorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. Im Fachjargon spricht man von nachgelagerter Besteuerung: Die Beiträge sind steuerfrei, dafür ist die Riester-Rente später wie normales Einkommen zu versteuern. Diese Regelung wirkt sich aber nur dann aus, wenn die mögliche Steuerersparnis die Zulagen übertrifft. Für Geringverdiener, insbesondere Familien mit Kindern, ist jedoch in der Regel der finanzielle Vorteil durch die Zulagen größer. Für sie liegt also der eigentliche Witz dieser Vorsorge in den staatlichen Zulagen.
   Maximal betragen diese 154 Euro für den Riester-Sparer sowie 185 Euro je Kind, für 2008 und später geborene Kinder sogar 300 Euro. Diese Zulagen gibt es dann, wenn der Mindesteigenbeitrag erreicht ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Riester-Sparer 4 Prozent seines Vorjahresgehaltes abzüglich der Zulagen auf den Vertrag eingezahlt hat.
Beispiel: Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern (vor 2008 geboren), bei dem die Ehefrau ebenfalls einen Riester-Vertrag, aber ohne eigene Beitragszahlung, abgeschlossen hat, bezieht 2009 ein Jahres- bruttogehalt von 40 000 Euro. Die Rechnung:
- 4 Prozent von 40.000 Euro = 1.600 Euro
- abzüglich zweimal die Grundzulage von 154 Euro und zweimal die Kinderzulage von 185 Euro, zusammen 678 Euro
- Ergebnis = 922 Euro.
Der Sparer muss also im Jahr 2010 einen Mindesteigenbeitrag von 922 Euro oder monatlich 76,84 Euro auf seinen Vertrag einzahlen, um die volle Förderung zu kassieren.
    Eine nicht erwerbstätige Ehefrau (bzw. ein nicht erwerbstätiger Ehemann) eines Arbeitnehmers mit Riester- Vertrag konnte bislang ebenfalls einen Vertrag abschließen und 154 Euro Zulage beanspruchen, ohne dass sie selbst einen Beitrag leisten musste (sogenannte mittelbare Begünstigung). Diese Regelung wurde jedoch kürzlich abgeschafft, weil viele Riester-Sparer sich in den komplizierten Details verhedderten und deshalb schon erhaltene Zulagen wieder zurückzahlen sollten. Künftig ist stets ein Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr auf jeden Vertrag zu leisten.
   Trotz der von der Bundesregierung beschlossenen Vereinfachung gilt jedoch weiterhin: Wenn sich der Familienstand, die Zahl der förderberechtigten Kinder, das Einkommen oder die berufliche Situation ändern, muss man dies dem Anbieter mitteilen und eventuell Rat einholen. Diese Änderungen können sich auf die Zulagenberechtigung oder die Höhe der Zulagen auswirken. Bei Fehlern drohen Einbußen bei der Förderung. Jeder Riester-Sparer erhält alljährlich ein Datenblatt, auf dem die jeweils wichtigen Daten ausgewiesen sind. Dieses sollte man sorgfältig prüfen und gegebenenfalls mit Korrekturen zurücksenden.
HAZAlbrechtScheuermann110718

Riester-Sparer müssen aufpassenn -
Nur wer seinen Vertrag regelmäßig überprüft und anpasst, bekommt die volle Förderung

    Mehr als 14 Millionen Deutsche haben nach Angaben der Bundesregierung einen sogenannten Riester- Vertrag abgeschlossen. Sie zahlen also regelmäßig für ihre Altersvorsorge in eine Versicherung, einen Fonds- oder Banksparplan oder einen Bausparvertrag ein und kassieren dafür staatliche Zuschüsse. Theoretisch jedenfalls. Tatsächlich lassen sich viele „Riester-Sparer" die Zulagen ganz oder teilweise entgehen, weil sie die entsprechenden Anträge nicht ausfüllen oder die Bedingungen nicht beachten. Daran hat auch die Einführung von sogenannten Dauer-Zulageanträgen nichts geändert, die es den Betroffenen ersparen, jedes Jahr auf Neue die entsprechenden Formulare auszufüllen.
   Wer sich jedoch um die Zulagen nicht kümmert, verzichtet auf den wesentlichen Teil dieses Angebotes, der das Riester-Sparen überhaupt erst interessant macht. Schuld daran ist auch die Versicherungs- und Fonds- branche, die ihre Kunden häufig nicht ausreichend auf die wichtigen Details hinweist.
   Das Problem kommt dadurch zustande, dass die staatliche geförderte Altersvorsorge - wie hierzulande üblich - ziemlich kompliziert geregelt wurde. Demnach gibt es die volle staatliche Förderung nur dann, wenn der Riester-Sparer den sogenannten Mindesteigenbeitrag leistet. Dieser wiederum hängt von Bruttogehalt, Zahl und Alter der Kinder sowie eventuell auch dem Familienstand ab. Beim Einkommen wird dabei stets der Vorjahreswert zugrundegelegt.
   Maximal betragen die Zulagen 154 Euro für den Riester-Sparer sowie 185 Euro je Kind, für 2008 und später geborene Kinder sogar 300 Euro. Eine nicht erwerbstätige Ehefrau (bzw. ein nicht erwerbstätiger Ehemann) eines Arbeitnehmers mit Riester-Vertrag kann ebenfalls einen Vertrag abschließen und 154 Euro Zulage beanspruchen, ohne dass sie selbst einen Beitrag leisten muss (sogenannte mittelbare Berechtigung). Der Riester-Vertrag wird in diesem Fall also ausschließlich aus den Zulagen gespeist.
   Der Mindesteigenbeitrag ist dann er reicht, wenn der Riester-Sparer 4 Prozent seines Gehaltes abzüglich der Zulagen auf den Vertrag eingezahlt.
Beispiel: Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern (vor 2008 geboren), bei dem die Ehefrau ebenfalls eine Riester-Vertrag, aber ohne eigene Beitragszahlung, abgeschlossen hat, bezieht 2009 ein Jahresbrutto- gehalt von 40.000 Euro. Die Rechnung:
4 Prozent von 40.000 Euro = 1600 Euro
abzüglich zweimal die Grundzulage von 154 Euro und zweimal die Kinderzulage von 185 Euro,
zusammen 678 Euro
Ergebnis = 922 Euro.
   Der Sparer muss also im Jahr 2010 einen Mindesteigenbeitrag von 922 Euro oder monatlich 76,84 Euro auf seinen Vertrag einzahlen, um die volle Förderung zu kassieren.
   Diese Rechnung muss bei Einkommensänderungen, zum Beispiel einer tariflichen Lohnerhöhung, immer neu angestellt wurden. Das Gleiche gilt, wenn sich an der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder etwas ändert - zum Beispiel dann, wenn ein Kind seine Ausbildung beendet. Auch im Fall der Ehescheidung ist neues Rechnen angesagt.
   Doch wer denkt schon jedes Jahr daran? Niemand darf sich darauf verlassen, dass das Unternehmen, bei dem der Vertrag besteht, von sich aus solche Änderungen berücksichtigt - aus einem einfachen Grund: Die Versicherung oder Fondsgesellschaft erfährt nicht, wenn sich das Einkommen des Kunden ändert oder sich bei der Kinderzahl eine Änderung ergibt.
   Jeder Riester-Sparer erhält alljährlich ein Datenblatt, auf dem die jeweils wichtigen Daten ausgewiesen sind. Dieses sollte man sorgfältig prüfen und gegebenenfalls mit Korrekturen zurücksenden.
   Es gibt Unternehmen, die ihre Riester-Klientel über ds Mindesmaß hinbaus betreuen. Zum Beispiel nimmt die zur VGH gehörende Provinzial Lebensversicherung nach Angaben eines Sprechers regelmäßig zur Jahresmitte Kontakt zum Kunden auf, wenn im Vorjahr Zulagen gekürzt wurden, um die Gründe zu ermitteln und eventuell Korrekturen zu ermöglichen. Zum Jahresende würden Riester-Kunden zudem regelmäßig darauf hingewiesen, dass demnächst die Frist für die Beantragung der Zulage abläuft.
   Bei der Allianz hieß es, dass Kunden das alljährliche zugesandte Datenblatt gründlich prüfen sollten. Mithilfe eines sogenannten Festsetzungsantrag ließen sich eventuell falsche Angaben korrigieren. Nachträgliche Korrekturen seien jedoch nicht möglich, wenn der Mindestbeitrag nicht erreicht wurde und deshalb die Zulage nicht oder nur teilweise gezahlt wurde.
Tipp: Wenn sich der Familienstand, die Zahl der förderberechtigten Kinder, das Einkommen oder die beruflichen Situation ändern, muss man dies unbedingt dem Anbieter mitteilen und eventuell Rat einholen. Diese Änderungen können sich auf die Zulagenberechtigung oder die Höhe der Zulagen auswirken.
HAZ110418 Albrecht Scheuermann

Weniger Leistungen als gedacht
   Die ersten Auszahlungen von Riester- Fonds- und Banksparplänen führen bei den Kunden teils zu herben Enttäuschungen. Wie das Wirtschaftsmagazin „Capital" (Ausgabe 4/2011) berichtet, fallen die Zahlungen oft niedriger aus als von den Neu-Rentnern erwartet. Grund für die Enttäuschung ist laut „Capital" in aller Regel die spezielle Konstruktion der 2001 eingeführten Riester-Produkte, die eine gleich hohe monatliche Renten- zahlung nach dem 85. Lebensjahr durch eine Versicherungslösung garantieren sollen. Diese Lösung ist teurer als damals gedacht und betrifft rund 3,5 Millionen Deutsche, die bereits mit einem Riester-Fonds- oder Bank- Sparplan fürs Alter Vorsorgen. Wie jetzt eine von „Capital" durchgeführte Befragung von einem halben Dutzend Banken und Fondsanbieter ergab, fließen zwischen 20 und 30 Prozent des Geldes bei Riester- Sparplänen zum Rentenstart in eben diese Versicherung. Ein Grund für den hohen Beitragsanteil zur Renten- sicherung ab 85 ist der von den Versicherern angesetzte Sicherheitspuffer. HAZ110418AlbrechtScheuermann

Vorsicht Falle: Amt holt Geld zurück
   Viele Altersvorsorgesparer verzichten auf das staatliche Zubrot, weil sie die Anträge nicht richtig ausfüllen. Es gibt jedoch auch den umgekehrten Fall - dass nämlich die Sparer schon erhaltene Zulagen noch nach Jahren zurückzahlen müssen, weil die Zentrale Zulagenstelle Fehler in den Anträgen findet. Dies ist heute leicht möglich, weil die zur Deutschen Rentenversicherung gehörende Behörde mit den Sozialversicherungen, Meldebehörden, den Familienkassen und den Finanzbehörden vernetzt ist. Durch den automatisierten Datenabgleich werden Fehler unweigerlich entdeckt.
   Der Bayerische Rundfunk berichtete, dass derzeit der Bund von mehr als 1,5 Millionen Vorsorgesparern zu Unrecht gezahlte staatliche Zuschüsse zur Riester-Rente zurückfordere. Es handele sich dabei um Fälle, in denen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nicht oder nicht mehr erfüllt waren. Zum Beispiel seien einer Hausfrau und Mutter Anfang 2011 rückwirkend ab 2006 Zulagen entzogen worden, weil sie nach der Geburt ihres dritten Kindes keinen zusätzlichen Eigenbeitrag von 60 Euro eingezahlt hatte.
   Die Zulagenstelle bestätigte diesen Bericht.
Nach ihren Angaben können folgende Gründe eine Rückforderung von Zulagen auslösen.
Keine Zulagenberechtigung: Grundsätzlich sind nur Arbeitnehmer, Beamte und einige andere Gruppen „riester-fähig", nicht dagegen Selbständige oder Rentner. Wenn sie dennoch einen Riester-Vertrag abschlie- ßen und Zulage beantragen, wird diese zurückgefordert.
Schädliche Verwendung: Manche Riester-Sparer greifen, wenn sie Geld zum Beispiel für ein neues Auto benötigen, auf ihr Altersvorsorgeguthaben zurück. Dies führt dazu, dass die Zulagen zurückgezahlt werden müssen.
Mindesteigenbeitrag nichterfüllt: Um die vollen Zulagen zu kassieren, muss der Mindesteigenbeitrag geleistet werden, der vom Einkommen, Kinderzahl und eventuell Familienstand abhängt. Ist der Mindest- eigenbeitrag nicht erfüllt, gibt es Abzüge von der Zulagen.
Statusänderung: Nicht erwerbstätige Hausfrauen (bzw. Hausmänner), deren Ehegatte „riestert", können einen Riester-Vertrag abschließen, ohne einen eigenen Beitrag zu zahlen. In diesem Fall fließen nur die Zulagen für Frau und gegebenenfalls Kinder auf das Vertragskonto. Hier droht jedoch eine Falle: Mit der Geburt eines Kindes ist eine Frau für drei Jahr pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies bedeutet für ihren Riester-Vertrag, dass sie nicht mehr mittelbar, sondern unmittelbar Riester-berechtigt ist und deshalb nun den Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich zahlen muss. Wird dies versäumt, fordert die Zulagenstelle die Zulagen (auch die Kinderzulagen) zurück. Das Gleiche passiert, wenn ein - nicht pflicht- versicherter - Minijobber auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, also den Arbeitgeberbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung aus dem eigenen Minijob-Gehalt freiwillig aufstockt. In diesem Fall muss er ebenfalls die Mindestprämie von 60 Euro jährlich für den Riester-Vertrag entrichten.
   Erweist sich bei der Überprüfung ein Riester-Sparer als „unberechtigt", greift die Zulagenstelle ohne Vor- warnung auf das jeweilige Riester-Konto zu. Deshalb sollte jeder Riester-Sparer unbedingt darauf achten, dass er die Bedingungen erfüllt. Wer sich unsicher ist, sollte bei seinem Riester-Anbieter Rat einholen.
HAZ110418 Albrecht Scheuermann

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   Die Altersvorsorge muss auf eine möglichst breite Basis gestellt werden. Zum einen kann mit Ansprüchen aus einem einzelnen Versorgungsweg nicht in ausreichendem Maß für den dritten Lebensabschnitt vorgesorgt werden. Die Verteilung der Altersvorsorge auf verschiedene Vorsorgewege bedeutet zugleich aber auch eine Streuung der verschiedenen Risiken, die den unterschiedlichen Versorgungswegen inhärent sind.
   Bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge handelt es sich dabei um das Kapitalmarktrisiko. Durch die Finanz- marktkrise ist dieses vielen Anlegern sehr präsent. Sie schreckt die Einbeziehung kapitalgedeckter Vorsorgeformen ab, obwohl sie aufgrund ihrer höheren Renditechancen wichtiger Bestandteil der Altersvor- sorge  sind. Viel weniger präsent ist den meisten Bundesbürgern allerdings, dass auch die umlagefinanzierte Altersvorsorge ihre eigenen Risiken birgt. Denn die Krise wird mittelfristig auch Auswirkungen auf die staatlichen Sozialsysteme haben: sinkende Beitragseinnahmen aufgrund einer steigenden Arbeitslosigkeit, weniger Beitragszahler aufgrund der demographischen Entwicklung sowie ein indirekter Konsolidierungsdruck durch die steigende Staatsverschuldung. All diese Faktoren könnten am Ende zu erneutem Reformbedarf und zu einem weiteren Absinken des Rentenniveaus führen. Durch die Kombination aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Vorsorge erhöhen Sparer daher nicht nur ihr Anspruchsniveau für das Alter, sondern verteilen gleichzeitig die verschiedenen Risiken bei der Alters Vorsorge.
HansJoachimReinkeUnionInvestFfm

Auf die richtige Auswahl komm es an
Riester-Rentenverträge im Test: Auch Hannoversche Leben unter den guten Anbietern

   Eine Riester-Rentenversicherung mit garantierter Mindestverzinsung ist interessant für bequeme Sparer, die ihre Mindestrente schon bei Vertragsabschluss wissen wollen und ihre Beiträge dauerhaft zahlen können. Das von der Stiftung Warentest herausgegebene Verbrauchermagazin „Finanztest" hat die Versicherungen getestet und unter 22 Angeboten sieben gute gefunden. Sehr gut war allerdings kein einziger Tarif dieser Alters vor sorge, die mit Zulagen und Steuervorteilen staatlich stark gefördert wird.
   Ein wichtiges Kriterium ist die garantierte Rente. Je niedriger die Zusage ist, desto mehr hat der Ver- sicherer für Kosten abgezogen. Sehr teuer sind zum Beispiel die Tarife von LVM und Generali. Es sind die schlechtesten im Test.
   Ebenso wichtig wie die garantierte Rente ist der Anlageerfolg der Versicherer. Er ist entscheidend für die Höhe der Überschüsse. Anbieter, die sehr gut anlegen, erhöhen damit die garantierte Rente - vorausgesetzt, sie wirtschaften für ihre Kunden künftig genauso erfolgreich wie in den vergangenen Jahren.
   Aus einer Modellrechnung in den Vertragsunterlagen sollte der Kunde die garantierte Rente ohne mögliche Überschüsse, aber mit den staatlichen Zulagen bereits bei Vertragsschluss erfahren. So weiß er schon in jungen Jahren, mit wie viel Rente er im Alter mindestens rechnen kann.
  Vier Anbieter im Test (Generali, LVM, PBV und R+V) lassen ihre Kunden darüber im Unklaren. Sie nennen zwar eine Rente aus Eigenbeiträgen und Überschüssen, aber das hilft dem Kunden bei der Planung seiner Altersvorsorge wenig. Er sollte auch die garantierte Rente erfahren, die sich aus den Zulagen ergibt. Denn Prognosen von Überschussbeteiligungen sind kein Versprechen, sondern ungewiss.
   Sparer, die eine Riester-Rentenversicherung abschließen, brauchen einen langen Atem. Wenn sie den Ver- trag nicht durchhalten, reicht das Guthaben nicht für die erwartete Zusatzrente. Deshalb sollte der Vertrag zeigen, wie viel Sparguthaben der Kunde zu welchem Zeitpunkt mindestens erreichen wird. So sieht er, wie wenig ihm bleibt, wenn er einmal nicht mehr zahlen kann und den Vertrag beitragsfrei stellt oder wenn er früher als geplant in Rente gehen möchte.
   Auch Transparenz und Flexibilität der Tarife wurden getestet. Sehr zu wünschen übrig lässt bei vielen An- bietern immer noch die Darstellung der Kosten. Sogar Experten haben manchmal Mühe, die Kosten nach- zuvollziehen. Für den Kunden ist dies oft unmöglich.
   Der Turbo der Riester-Rente ist die staatliche Förderung. Die Riester-Rente ist eine gute Altersvorsorge - wenn der Sparer alles richtig macht: Er wählt einen guten Vertrag mit geringen Kosten, er zahlt bis zum Schluss der Vertragslaufzeit regelmäßig ein und nutzt die volle staatliche Förderung.
Hier noch einige Tipps:
• Auswahl: Eine gute Riester-Rente ist erste Wahl für die private Altersvorsorge. Es gibt sie in ganz ver- schiedenen Vertragsformen. Im aktuellen Test der klassischen Versicherungen haben die Tarife der Alten Leipziger und der Debeka am besten abgeschnitten. Gute Noten erhielten ebenfalls Angebote von HanseMerkur, PBV, Asstel, CosmosDirekt und Hannoversche Leben.
• Förderung: Beantragen Sie die staatliche Förderung mit einem Dauerzulagenantrag - auch wenn Sie schon einen Riester-Vertrag haben. Den Antrag bekommen Sie vom Anbieter. Überprüfen Sie, ob Sie den Beitrag zahlen, der für die volle Förderung notwendig ist. Dafür müssen Sie inklusive der Zulagen 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttolohns aus dem Vorjahr einzahlen - höchstens jedoch 2.100 Euro.
• Wechsel: Ein Wechsel des Anbieters ist möglich, aber immer mit Kosten verbunden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie von Anfang an einen leistungsstarken Tarif wählen.
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Zulagen bleiben liegen - Riester-Sparer: Unbedingt Anträge stellen

   Rund ein Drittel der staatlichen Riester-Zulagen werden nach einem „WISO"-Bericht gar nicht abgerufen. Für 2007 haben erst 7,36 Millionen Menschen Zulagen beantragt, obwohl in dem Jahr 10,76 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wurden. Für die restlichen 3,4 Millionen Verträge sei noch kein Antrag gestellt worden. Die   Sparer haben nun laut „WISO" noch bis zum Jahresende Zeit, dies nachzuholen. Danach verfällt der Anspruch auf Zulage, und die Riester-Rente bleibt für dieses Jahr ungefördert. Die spätere Riester-Rente fällt entsprechend geringer aus. Der Anspruch auf Zulagen erlischt zwei Jahre nach dem Kalenderjahr, für das sie gezahlt werden sollen. In den Jahren 2002 bis 2006 sind dem Bericht zufolge im Durchschnitt pro Jahr mehr als 30 Prozent der Zulagen verfallen. So seien den Riester-Sparern rund 480 Millionen Euro an staatlicher Förderung entgangen. NOZ091207AP

Jeder vierte Riester- Sparer verzichtet auf Zulagen

   Für die Finanzierung der eigenen vier Wände gibt es Geld vom Staat. Doch kaum einer weiß, unter welchen Voraussetzungen wie viel genau und was im Detail zu beachten ist. Das ergab eine Umfrage des Markt- forschungsinstituts Forsa im Auftrag der Allianz Lebensversicherung AG. Befragt wurden Immobilienbesitzer und -planer, die innerhalb der nächsten Jahre in die eigenen vier Wände ziehen möchten.
   Zugleich ergab eine Studie der Universität Freiburg im Auftrag einer Fondsgesellschaft, dass jeder vierte Riester-Sparer für das Jahr 2007 Geld verschenkt hat, weil er keinen Zulagenantrag gestellt hat. Die knapp drei Millionen Riester-Sparer haben damit wegen des fehlenden Antrages auf Grund- und Kinderzulagen in Höhe von 664 Millionen Euro verzichtet, hieß es. Riester-Zulagen können bis zu zwei Jahre nach Ende des jeweiligen Sparjahres beantragt werden. Für das Jahr 2009 läuft die Frist Ende 2011 ab.
   Ohne Förderung wird die Riester-Rente aber schnell zu einem schlechten Geschäft, denn im Alter ist die Riester-Rente voll zu versteuern. Zulagen und eventuell zusätzliche Steuerersparnis sind ein Ausgleich dafür. Beim Abschluss eines Riester-Vertrages sollte man daher darauf achten, die Zulage gleich mit zu beantragen. Am besten über einen Dauer-Zulagenantrag, den viele Anbieter seit Kurzem auch zur Verfügung stellen.
   Um die Riester-Zulage beantragen zu können, müssen Vertragsinhaber mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einbezahlen. Im Gegenzug wird die Grundzulage von 154 Euro jährlich auf den Vertrag überwiesen. Wer als Vertragsinhaber noch kindergeldberechtigte Kinder hat, erhält zusätzlich eine Zulage von 185 Euro pro Kind, wenn es vor 2008 und 300 Euro, wenn es nach dem 1. Januar 2008 geboren wurde. Zusätzlich haben Menschen unter 25 Jahren Anspruch auf den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, der einmalig bei Vertragsabschluss ausbezahlt wird. Laut Allianz kann sich die Förderung für eine Familie mit zwei Kindern auf bis zu 50.000 Euro bemessen.  
HA101113be

Riester-Rente - aktueller Ratgeber

   Millionen Bundesbürger nutzen die Riester-Rente für ihre Altersvorsorge. Doch viele verschenken hierbei aus Unkenntnis Geld. So hat etwa ein Viertel der Riester-Sparer bisher noch keinen Zulagenantrag für 2007 gestellt, obwohl die Frist für die staatliche Förderung 2007 am 31. Dezember 2009 abläuft. Auch andere Varianten - etwa zum neuen Wohn-Riester - sind für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Einen Überblick über Rechtslage und Modelle bietet der Ratgeber „Die Riester-Rente" der Verbraucherzentrale. Es gibt ihn für 7,90 Euro im Infozentrum (Kirchenallee 22, Hamburg), unter bestellung@vzhh.de kann er auch angefordert werden  HA091212

Riester-Sparer in der Riesenfalle

   Vor dem Abschluss einer Riester-Rente sollten Sparer ganz genau hinschauen, mit welchen Beträgen sie „losriestern" wollen. Denn bei Normalverdienern im mittleren Beitragssegment verpufft der Steuervorteil. Damit man beim Abschluss einer Riester-Rente nicht auf die Nase fällt, sollte man sich gut informieren.
   68 Prozent der Banken in Deutschland wollen ihre Investitionen in Altersvorsorgeprodukte bis 2012 erheblich ausweiten. Das ist das Ergebnis des „Branchenkompass 2009 Kreditinstitute” von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem FAZ-Institut. Anders als die meisten Produkte hat die von der Bundes- regierung geförderte Riester-Rente den Markt-Test bereits erfolgreich bestanden. Seit 2002 soll Erwerbs- tätigen durch Zulagen der Kapitalaufbau für das Alter erleichtert werden. Trotz der staatlichen Segnungen sollten Abschlusswillige jedoch ganz genau hinschauen, mit welchen Beträgen sie „losriestern" wollen. So ist vor allem bei Normalverdienern im mittleren Beitragssegment Vorsicht geboten. Denn in diesem Bereich ver- pufft der Steuervorteil, weil er von der maximalen Zulagenförderung übertroffen wird. Die bittere Folge: Der Anteil der im Alter erneut zu versteuernden Beträge steigt - der Sparer tappt in die „Riesterfalle".
   Wie diese Problematik im konkreten Fall aussieht, erläutert folgendes Beispiel: Ein Familienvater mit einem Kind, das 2008 geboren wurde, plant den Abschluss eines Riestervertrages. Damit er die maximale Förder- summe von 154 Euro Grundzulage sowie 300 Euro Kinderzulage erhält, muss er inklusive Zulagen mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens sparen. Bei einem angenommenen Verdienst von 30.000 Euro ergibt das 1.200 Euro. Nach Abzug der vollen Zulagenförderung von 454 Euro bleibt ein Eigenanteil von 746 Euro übrig.
   Würde der Familienvater einen jährlichen Beitrag von weniger als vier Prozent des Vorjahresbrutto- einkommens entrichten, wird die Förderung anteilig gekürzt. Maximal kann er Riester-Beiträge von insgesamt 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgabenabzug in seiner Einkommensteuer geltend machen und sich somit Steuererleichterungen sichern.
   Die Herausforderung besteht nun darin, das eigene Förderoptimum zu bestimmen. Für den Familienvater be- deutet dies, dass er zunächst den Steuervorteil, der durch die Riesterente entsteht, ermitteln muss. Riester- Sparer, die kein Steuerberechnungsprogramm bemühen wollen, können zur ersten groben Abschätzung der zu erwartenden Steuerersparnis ihren Grenzsteuersatz heranziehen. Mit Hilfe des Grenzsteuersatzes kann einerseits die künftige Steuerlast bei zusätzlichen Einkünften errechnet werden, oder, wie in diesem Fall, die Höhe der Steuerentlastung aufgrund von Vorsorgeaufwendungen. Für den vorliegenden Fall wird von 28 Prozent Grenzsteuersatz ausgegangen. Würde der Familienvater also den Gesamtbeitrag von 2.100 Euro zahlen, beträgt seine Steuerersparnis 588 Euro. Da der Steuervorteil damit insgesamt größer ist als die Summe der Riester-Zulagen (454 Euro), erstattet ihm das Finanzamt die Differenz von 134 Euro. Doch das Geschenk vom Amt lohnt sich nicht immer. Denn der zusätzlichen Förderung von 134 Euro steht ein Mehraufwand von 900 Euro gegenüber, der im Alter zu einem womöglich höheren Steuersatz wiederholt versteuert werden müsste („kleine Riesterfalle"). Eine „Punktlandung" bei 1.200 Euro, die gerade noch die volle Zulage garantiert, ist also sinnvoller.
   Am problematischsten wird es für den Sparer, wenn er jährlich zwischen 1.200 und 1.621 Euro für seine Riester-Vorsorge aufwenden möchte. Gegen das mittlere Beitragssegment sprechen folgende Gründe: Zu- nächst erhält er für Beiträge in dieser Höhe keine zusätzliche Förderung mehr. Dies widerspricht dem Grund- satz, dass jeder zusätzliche Beitrags-Euro zu einer akzeptablen zusätzlichen Förderung führen sollte. Würde der Vater beispielsweise 1.400 Euro einzahlen ergibt dies einen Steuervorteil von 392 Euro. Die Ersparnis ist somit geringer, als die volle Zulagenförderung von 454 Euro. Das hat zur Folge, dass ein Mehraufwand von 200 Euro zusätzlich aus dem Netto bestritten werden muss, für den es keine Absetzmöglichkeiten gibt und der im Rentenalter noch mal versteuert werden müsste („große Riesterfalle").
   Um die Nachteile einer Doppel-Besteuerung zu vermeiden, ist dem Vater zu raten, den Eigenbeitrag so zu wählen, dass eine Negativ-Rendite im Bereich der „großen Riesterfalle" vermieden wird. Generell besteht vor allem dann Optimierungsbedarf bei der Riester-Rente, wenn sich Veränderungen im Berufsleben ergeben. Dazu zählen beispielsweise Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Einbrüche bei Tantiemen oder eine Umstellung auf Halbtagsarbeit. Zudem sollte bei anstehendem Familiennachwuchs genau nachgerechnet werden: Denn das Erreichen der letzten Förderstufe von 2.100 Euro macht wenig Sinn, wenn das Zulagenniveau aufgrund weiterer Kinder deutlich steigt - dann nämlich schrumpft das Steuergeschenk des Finanzamts im Beispiel von 134 Euro auf null.
ArneIwersSeniorConsultantSteriaMummetConsultingHamburg

Mit wenig Geld viel fürs Alter tun
Minijobber können mit minimalem Aufwand Riester-Rente aufbauen und Ansprüche erhöhen

   Minijobber, Beschäftigte also, die maximal 400 Euro Monatsverdienst erzielen, sind zwar selbst von Sozial- abgaben befreit. Dies erledigt der Arbeitgeber mit 28 Prozent plus im Regelfall 2 Prozent Steuerpauschale für sie. Doch eine Zuzahlung der Teilzeitkraft in Höhe von 4,9 Prozent ihres Verdienstes (= maximal 19,60 Euro im Monat) bringt ihr nicht nur Rentenversicherungspflicht mit den daraus resultierenden Vorteilen.
   Die „Pflicht" hat einen weiteren Vorteil: Die Teilzeitkraft kann einen „Riester-Vertrag" schließen - mit allen sich daraus ergebenden Vorteilen. Die Stiftung Warentest hört nicht auf zu betonen: Die Riester-Rente lohnt sich für jeden, der sie kriegen kann. Zu ergänzen ist: ... vor allem für Arbeitnehmer mit geringem   Einkommen. Denn   ihnen greift der Staat besonders großzügig unter die Arme.
   Im Jahr 2009 sind 4 Prozent des Vorjahresbruttoverdienstes auf einen Riester-Vertrag einzuzahlen, um die höchstmögliche staatliche Förderung kassieren zu können. Diese beträgt 154 Euro für die (renten- versicherungspflichtige) Teilzeitkraft plus 185 Euro für jedes Kind (für nach 2007 geborene Kinder sogar 300 Euro).Eine Mutter mit zwei 2007 und 2009 geborenen Kindern kommt somit auf 639 Euro Zulage im Jahr 2009. Aufbringen dafür muss sie - einen 400 Euro-Monatsverdienst mit 4,9 Prozent Zuzahlung unterstellt - lediglich 192 Euro im Jahr (4 Prozent von 12 mal 400 = 4800 Euro). Da die staatliche Zulage von 639 Euro von dem selbst aufzubringenden Anteil abgezogen wird, ergibt sich an sich sogar ein Eigenanteil von „0". Das Gesetz sieht jedoch einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr vor, der von der Teilzeitkraft zu leisten wäre, um die 639 Euro beigesteuert zu bekommen. Ihr Riester-Konto 2009 wäre dadurch mit 699 Euro prall gefüllt.
   Die Zuzahlungen der Minijobber können sich aber auch auf andere Weise lohnen. So werden die monatlich 400 Euro (oder der geringere Verdienst, falls der Grenzbetrag nicht ganz ausgereizt wird) in voller Höhe bei der späteren Rente berücksichtigt, nicht nur zu einem verschwindend geringen Teil ohne die Zuzahlung. Ebenso werden die Minijob-Beschäftigungsmonate voll auf die verschiedenen Wartezeiten für die Rente an- gerechnet, zum Beispiel für einen früheren Rentenbeginn.
   Auch der Anspruch auf Kuren und anderen Rehabilitationsleistungen sowie Renten wegen einer Erwerbs- minderung lässt sich damit erreichen.
   Was ist zu tun? Wollen Minijobber die vom Arbeitgeber zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge auf- stocken, so müssen sie ihn schriftlich darüber informieren, dass sie auf die - an sich bestehende - Renten- versicherungsfreiheit verzichten. Die Entscheidung gilt nur für die Zukunft, kann also nicht für bereits abge- laufene Monate oder gar Jahre nachgeholt werden. Die Entscheidung gilt für die gesamte Dauer des Be- schäftigungsverhältnisses. „Schnuppern" ist nicht möglich.
   Wichtig für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten, die über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijobzentrale in Essen gemeldet sind: Wollen sie den Rentenbeitrag aufstocken, so sind dafür 14,9 Prozent zu berappen - etwa dreimal so viel wie die Minijobber im gewerblichen Bereich. Denn hier zahlen die privaten Arbeitgeber nur 5 statt 15 Prozent- des Arbeitsverdienstes pauschal an die Rentenversicherung.
HAZ091012WolfgangBüser 

Riester auch für “Aufstocker”

    Das Bundesarbeitsministerium sieht trotz des guten Zuspruchs die Möglichkeiten der zusätzlichen Alters- vorsorge noch nicht ausgeschöpft. Es will besonders Geringverdiener für die Vorsorge gewinnen und betont, auch Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II könnten von der Riester-Förderung profitieren, wenn sie gesetzlich rentenversichert seien. Interessant sei die Riester-Rente außerdem für jene, die ihr Einkommen zusätzlich mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Denn der jährliche Mindestbeitrag von 60 Euro werde in diesen Fällen vom Einkommen abgezogen und erhöhe damit den Anspruch auf ergänzende Leistungen. „Aufstocker" müssten also den Eigenbeitrag nicht selbst auf- bringen.  FAZ090919enn

950.000 Riester-Sparer haben aufgehört

Ministerium warnt vor hohen Kosten
   Fast eine Million Riester-Sparer haben ihrem Anbieter bereits wieder den Rücken gekehrt. 950.000 der privaten Vorsorge-Sparer hätten inzwischen gekündigt, den Anbieter gewechselt oder die Zahlungen in den Vertrag eingestellt, sägte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums.
   Die Zahl der enttäuschten Riester-Sparer könnte demnach auch höher liegen. Denn in den Zahlen des Arbeitsministeriums sind nur Rentenversicherungen enthalten. Bankspar- und Fondssparpläne - die beiden anderen wichtigen Riester-Angebote - sind nicht berücksichtigt.
   Laut Ministerium machen die Rentenversicherungen allerdings nach wie vor den Löwenanteil aus: Von ihnen gebe es 9,3 Millionen Verträge. Daneben existierten derzeit 2,2 Millionen Riester-Fondssparpläne und rund 520.000 Banksparpläne, die nur von wenigen Instituten angeboten werden.
  Verbraucherschützer führen die Kündigungen auf die Unzufriedenheit vieler Sparer mit den hohen Pro- visionen und Kosten mancher Riester-Produkte zurück. Das Sozialministerium vertritt die Auffassung, dass etwa auch einige Riester-Sparer vorübergehend die Raten nicht mehr zahlen konnten.
 Der Sprecher wies auch darauf hin, dass die Kündigung eines Vertrags teuer sein könne. Vor allem am Anfang der Vertragslaufzeit fielen Provisionen für den Vermittler sowie Verwaltungs- und Bearbeitungskosten an. Wer mit dem Riester-Sparen ganz aufhöre, müsse zudem Zulagen zurückzahlen, sagte der Sprecher.
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Riester-Sparer haben keinen Anlass zum Jubeln. Trotz anderslautender Versprechen liegt die Rendite klassischer Rentenpolicen bei Berücksichtigung aller Zulagen und Steuern unter 4 Prozent pro Jahr.

   Vorsorge für das Alter muss sein. Das weiß in der Zwischenzeit jeder Deutsche. Nur fällt der Start vielen Menschen schwer. Hier soll die Riester-Rente für Abhilfe sorgen. Sie wurde 2002 von Walter Riester, dem damaligen Bundesarbeitsminister, aus der Taufe gehoben, um Angestellten und Beamten einen Anreiz zu bieten, die Leistungen der staatlichen Versorgungswerke aufzubessern. Nach anfänglicher Zurückhaltung sind bis heute etwa 12 Millionen Verträge abgeschlossen worden.
  Nun hat das Bundesarbeitsministerium mitgeteilt, dass rund 950.000 Verträge wieder gekündigt wurden. Die genauen Gründe für die Aufhebung sind nicht bekannt. Vermutlich haben die Kündigungen ähnliche Ursachen wie in der Versicherungswirtschaft. Die Kunden brauchen das Geld für andere Dinge. Oder sie haben die Pferde gewechselt, weil ihnen bewusst wurde, dass die Riester-Rente trotz der staatlichen Zulagen nicht so rentabel ist wie erhofft. Die Aufhebung der Riester-Verträge ist jedoch in den ersten Jahren mit hohen Einbußen verbunden, so dass vor dem Abschluss des Vertrages ein Blick hinter die Kulissen lohnt.
   Ein Anleger ist 37 Jahre alt. Er ist verheiratet und hat zusammen mit seiner Frau, die nicht berufstätig ist, zwei Kinder im Alter von fünf und drei Jahren. Der Bruttoverdienst des Vaters liegt bei 48.000 Euro pro Jahr, und die Eltern überlegen sich, einen Teil der monatlichen Überschüsse in eine Riester-Rente anzulegen. Grundlage des Angebotes ist Paragraph 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Danach können Arbeiter, Angestellte und Beamte beliebige Beträge in „überwachte" Geldanlagen wie zum Beispiel in Banksparpläne, Fondssparpläne und Rentenversicherungen einzahlen. Notwendig sind jährliche Sparraten von mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Grundförderung ist auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt, so dass die Wirkung ab einem Bruttoeinkommen von 52.500 Euro verpufft. Die Subventionen fließen entweder als Sparzulagen oder Steuervorteile.
    Die beiden Anleger wollen das Geld bis zum 67. Geburtstag des Vaters in eine Kapitalversicherung anlegen. Die Stiftung Warentest hat in ihrer letzten Untersuchung insgesamt 29 Angebote unter die Lupe genommen. Davon sind zwei Angebote sehr gut. Das ist auf der einen Seite die Cosmos in Saarbrücken, und das ist auf der anderen Seite die Hanse-Merkur aus Hamburg. Knapp verfehlt hat die Bestnote die Debeka aus Koblenz, die seit vielen Jahren zu den führenden Unternehmen der Branche zählt. Wer im Internet bei Cosmos vorbeischaut und sich über die Riester-Rente informiert, erhält ausführliche Darstellungen über den Vertrag. Mit gewisser Vorsicht sind freilich die Hinweise über die Rentabilität zu genießen, weil sie nur die halbe Wahrheit enthalten.
   Wenn das Ehepaar insgesamt 30 Jahre monatlich 4 Prozent des Bruttoeinkommens von 48.000 Euro - also 160 Euro - in die klassische Riester-Rente einzahlt, winkt im Alter eine lebenslange Rente von 613 Euro pro Monat.  Das  ist  unter  der Annahme, dass die Rente bis zum 85. Lebensjahr fließt, eine Basisverzinsung von 3,41 Prozent pro Jahr. Davon steht aber in den Unterlagen kein Wort. Stattdessen werden Verzinsungen des Eigenbeitrages in Aussicht gestellt, die zwischen 4,8 und 7,3 Prozent liegen. Das mag auf den interessierten Leser mächtig Eindruck machen, doch wer dem Angebot mit Bleistift und Taschenrechner zu Leibe rückt, wird auf andere Ergebnisse kommen.
   Die staatliche Förderung besteht aus Zulagen oder Steuervorteilen. Die Zuwendungen sind feste Beträge, die sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richten. Im vorliegenden Fall kann das Ehepaar zunächst die jährliche Grundförderung in Anspruch nehmen. Das sind 154 Euro pro Elternteil, insgesamt folglich 308 Euro. Hinzu kommen 185 Euro für jedes Kind. Die Zulagen für die Kinder werden bis deren 25. Geburtstag bezahlt. Das heißt in Zahlen, dass die erste Kinderzulage noch 20 Jahre und die zweite Kinderzulage noch 22 Jahre bezahlt wird.
   Voraussetzung für die anfängliche Gesamtzuwendung von 678 Euro ist die Bereitschaft der Eltern, min- destens 4 Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen zu sparen. Das sind im vorliegenden Fall jährlich 1.242 Euro beziehungsweise 103,50 Euro pro Monat. Wenn diese Grenze unterschritten wird, werden auch die Zulagen gekürzt. Alternativ kommen Steuervorteile in Betracht. Hier werden die Sparraten wie Son- derausgaben vom Einkommen abgezogen, und die Frage, welche Lösung günstiger ist, hängt vom Verdienst ab. Die Zulagen von 678 Euro sind 32 Prozent des Höchstbetrages von 2.100 Euro, so dass bei Ehepaaren, die zwei Kinder haben und mehr als 32 Prozent an den Staat abgeben müssen, weil sie zum Beispiel noch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung beziehen, der Steuervorteil günstiger ist. Unter diesem Grenzwert sind die Zulagen vorteilhafter. Die Finanzämter sind nach Paragraph 10a Absatz 4 EStG verpflichtet, jedes Jahr zu überprüfen, ob die Zulage oder der Steuervorteil günstiger ist.
  Im Alter können 30 Prozent der Ablaufleistung als Einmalzahlung abgerufen werden. Der Rest wird auf Dauer verrentet. Sowohl die Einmalzahlung als auch die Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig. Vergünstigungen wie bei der Rürup-Rente oder der Staatsrente, die erst 2040 zu 100 Prozent besteuert werden, gibt es bei der Riester-Rente nicht. Die Höhe der Abgaben hängt vom persönlichen Steuersatz während des Ruhestandes ab. Unter dem Strich führt die Riester-Rente wie bei jedem Geldgeschäft zu einem Zahlungsstrom. Er besteht vor Steuern aus 360 Sparraten à 160 Euro und 204 Rentenzahlungen à 613 Euro. Das sind 3,4 Prozent pro Jahr. Unter dem Aspekt, dass von der Rente lediglich 294 Euro garantiert sind, die Differenz von 319 Prozent von den künftigen Erträgen des Unternehmens abhängt, sinkt die garantierte Verzinsung auf 0,4 Prozent pro Jahr.
   Unter Berücksichtigung der Subventionen und Steuern sieht die Lage etwas besser aus. Bei einem Ein- kommen von 48.000 Euro während des Berufslebens und 30.000 Euro während des Ruhestandes springen Zulagen von 678 Euro heraus und fallen Abgaben von 2.007 Euro an. Die Vorteile drücken die anfänglichen Sparraten auf 104 Euro, die Nachteile senken die Renten auf 445 Euro. Das führt zu einer Verzinsung von 3,7 Prozent pro Jahr und ist weit von den 6,1 Prozent entfernt, welche die Cosmos im Internet nennt. Der Grund ist schnell gefunden. In die Berechnung sind die Zulagen eingeflossen, doch die Steuern auf die Rente sind „vergessen" worden.
   Die Bewertung der Verzinsung ist Privatsache. Es gibt Fondssparpläne und Rentenversicherungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit höhere Erträge abwerfen, doch wer das Kapital in sichere Anleihen investieren möchte, muss diese Anlage mit ähnlichen Sparformen vergleichen, und hier kommen nur Rentenfonds und Kapitalversicherungen in Betracht. In den Rentenfonds werden die Sparraten in Anleihen angelegt. Bei einem Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr bleiben nach Abzug der künftigen Abgeltungsteuer von 25 Prozent noch 3 Prozent übrig. Außerdem gibt es für die monatlichen Sparraten keine Vergünstigungen. Das führt zu einem Endguthaben von 64.000 Euro. Wenn der Betrag über 17 Jahre weiterhin zu 3 Prozent angelegt  und verrentet werden wird, winken monatliche Einkünfte von 381 Euro. Das entspricht einem abgezinsten Nachteil von 4.500 Euro.
   Bei der klassischen Kapitallebensversicherung ist die Lage freundlicher, doch zu Begeisterung besteht auch kein Anlass. Die Prämien müssen in voller Höhe aus versteuertem Geld erbracht werden. Anschließend geht die Ablaufleistung in die Verrentung über, und die Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Er wird 17 Prozent betragen, so dass die Gesamtrendite nach Steuern ungefähr 3,9 Prozent beträgt. Bei diesen Alter- nativen ist es kein Wunder, dass sich die Riester-Rente trotz der Startprobleme in der Zwischenzeit zu einem Grundstein der privaten Altersvorsorge entwickelt hat. Kritiker mögen zu Recht bemängeln, dass die Riester- Rente nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Trotzdem sollten Arbeiter, Angestellte und Beamte auf die Riester-Rente nicht verzichten, weil es „den" Sparvertrag fürs Alter nicht gibt.
   Stattdessen wird die Rente aus mehreren Töpfen fließen - ein bisschen Staatsrente, ein wenig Betriebs- versorgung, ein paar Cent aus dem Riester-Topf und einige Euro aus der Privatschatulle.
FAZ081227VolkerLoomanDer Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Deutschland muss Riester-Rente ändern - Gericht drängt auf Ausweitungen

   Deutschland muss die Förderung der privaten Altersvorsorge korrigieren. Nach einem Urteil des Euro- päischen Gerichtshofs (EuGH) verstoßen drei Regelungen der Riester-Rente gegen EU-Recht.
   Das höchste EU-Gericht in Luxemburg gab der EU-Kommission recht, die gegen Deutschland geklagt hatte. Es stellte Verstöße gegen das Recht auf freie Wohnortwahl und die Gleichbehandlung von Ausländern fest. Ändert Deutschland die Regelungen nicht, riskiert es eine Geldstrafe. Az. C-269/07
   Einer der Kritikpunkte betrifft Personen, die sich für einen Umzug ins Ausland entscheiden und dadurch in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie müssen bisher die staatliche Zulage zurück- zahlen. Die Regelung könne Menschen davon abhalten, von ihrem Recht auf Freizügigkeit innerhalb Europas Gebrauch zu machen, rügt der Gerichtshof.
   Der zweite Fall betrifft Menschen, die in. Deutschland arbeiten, aber einen Wohnsitz im Ausland haben und dort auch steuerpflichtig sind. Sie erhalten derzeit keine staatliche Zulage. Das EU-Gericht betont nun aber, die Zulage sei eine soziale Vergünstigung, die Arbeitnehmern unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gewährt werden müsse. Werde der Zuschuss von einem Wohnsitz in Deutschland abhängig gemacht, sei das ebenfalls ein Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit.
   Drittens befasst sich das Urteil mit Riester-Sparern, die ihr Sparkapital zum Kauf einer Wohnung oder eines Hauses verwenden wollen. Das ist ihnen bislang bis zu einer Grenze von 50.000 Euro erlaubt - allerdings muss sich die Immobilie in Deutschland befinden. Dadurch würden in Deutschland arbeitende Ausländer be- nachteiligt, stellt der EuGH fest. Diese seien häufig daran interessiert, eine Wohnung im Ausland zu erwerben.
   Die Bundesregierung sagte zu, auf eine möglichst schnelle Umsetzung der Vorgaben des EuGH in deutsches Recht zu drängen, Das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium betonten zugleich aber auch, grund- sätzlich sei das System der Riester-Rente von dem Urteil nicht betroffen. Die Auswirkungen auf den Haushalt seien noch nicht absehbar, hieß es weiter.
   Nach einer Studie des Centrums für Europäische Politik werden die durch das Urteil erforderlichen Änderun- gen den Staatshaushalt Hunderte Millionen Euro kosten. Der Einnahmeverlust belaufe sich schon für die bis- lang abgeschlossenen Riester-Rentenverträge auf 470 Millionen Euro, wenn man davon ausgehe, dass rund sechs Prozent der Rentner im Ausland lebten. Künftig komme ein jährlicher Ausfall von gut 95 Millionen Euro hinzu.
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Richter rüffeln Riester-Regeln - Europäischer Gerichtshof kippt Einschränkungen für Altersvorsorge
   Das Rentnerleben unter südlicher Sonne ist seit gestern noch verlockender - denn Riester-Sparer müssen die staatliche Förderung nicht mehr zurückzahlen, wenn sie ins EU-Ausland umziehen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er kippte gleich zwei weitere Regelungen der nach dem früheren Sozialminister Walter Riester benannten Rente, die ebenfalls gegen das EU-Recht verstoßen. Die Bundesrepublik kommt das Urteil teuer zu stehen. Sie muss nicht nur das Gesetz nachbessern, sondern steht auch vor Steuerausfällen in Millionenhöhe.
   Seit 2003 währte der Streit, jetzt hat es die Bundesrepublik Schwarz auf Weiß: Die Riester-Rente ist in Teilen nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Gute Nachrichten sind dies vor allem für Sparer, die ihren Lebens- abend nicht in Deutschland, sondern im europäischen Ausland verbringen. Ob auf Mallorca, in Italien oder Frankreich: Mussten staatliche Riester-Beiträge bei einem Umzug bisher an den Fiskus zurückgezahlt werden, bleibt das Geld mit dieser Entscheidung nun beim Sparer.
 Die obersten Richter gaben damit der Klage der EU-Kommission nach, die darin eine Verletzung der Freizügig- keit der Bürger sah. In der Urteilsbegründung heißt es, diese Rückzahlpflicht habe einen „abschreckenden Charakter", der viele Arbeitnehmer dazu bringe, auf die staatliche Rentenförderung von vornherein zu ver- zichten.
   Damit nicht genug: Deutschland muss an zwei weiteren Stellen nachbessern. So entschieden die Luxem- burger Richter, dass sogenannte Grenzgänger, also Bürger, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen, ebenfalls von der Riester-Rente profitieren müssen. Bisher durften nur in der Bundesrepublik Steuerpflichtige mit staatlicher Unterstützung „riestern". Da Grenzgänger am Wohnort Einkommensteuer zahlen müssen, hatten sie keinen Anspruch auf die Förderung.
  Die letzte Änderung, die vom EuGH besiegelt wurde, betrifft das mit staatlicher Hilfe gesparte Kapital. Das bisherige Gesetz hatte vorgeschrieben, dass Riester-Kapital nur in Immobilien in Deutschland investiert wer- den darf. Mit dem Urteil dürfen Riester-Sparer nun auch Häuser im europäischen Ausland kaufen.
   Die EU-Kommission zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden. Die Behörde hofft nun, dass Deutschland die Vorgaben so schnell wie möglich umsetzt. Während die Bundesregierung die dadurch entstehenden Steuer- ausfälle derzeit noch nicht beziffern kann, prophezeit eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP) ein dreistelliges Millionenminus: „Das EuGH-Urteil kostet Deutschland eine halbe Milliarde Euro", sagte Ralf Jaksch, Sprecher des CEP.
   Dabei musste Berlin mit der Niederlage rechnen. Schon im Dezember 2003 hatte die EU-Kommission Deutschland wissen lassen, dass die Riester-Rente bestimmte Personenkreise EU-rechtswidrig diskriminiere. Sogar der Juristische Dienst des Bundestages hatte damals in einem Gutachten diese Einschätzung geteilt. 
HAZ090911HannaRoth

Finanzminister verspricht schnelle Riester-Korrektur

   Das Bundesfinanzministerium konnte in Berlin noch nicht beziffern, was die Ausdehnung der Riester-Rente ins Ausland kosten werde. Die Bundesregierung werde sich jedoch dafür einsetzen, dass die Vorgaben des EuGH-Urteils durch den Gesetzgeber möglichst rasch umgesetzt werden, kündigte ein Sprecher an. Die Entscheidung gebe nun Rechtssicherheit im Hinblick auf den begünstigten Personenkreis. Die gute Nachricht für die rund 13 Millionen „Riester-Rentner sei überdies, dass die Richter das System der Riester-Rente grund- sätzlich unangetastet ließen, das auf einer steuerlichen Förderung der Altersvorsorge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase beruhe.
  Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) forderte in diesem Zusammenhang, eine Dynamisierung der Riester-Fördergrenzen einzuführen. Dazu müsste der derzeit förderfähige Höchstbetrag von 2.100 Euro auf 2.592 Euro im Jahr angehoben werden. Ohne eine deratige dynamische Ausgestaltung würde das Ziel der Riester-Förderung, die bis zum Rentenalter inflationsbedingt immer größer werdende Ver- sorgungslücke zu schließen, nicht erreicht werden, warnte der GDV.
   Die Riester-Rente erfreut sich seit einiger Zeit wachsender Beliebtheit. Während die Nachfrage in der ersten Zeit nach ihrer Einführung im Jahr 2002 noch etwas schleppend verlief, haben sich die Vorteile unter den Kunden inzwischen herumgesprochen. Denn der Staat lässt sich die Förderung der privaten Zusatzversorgung einiges kosten: Wer mindestens 4 Prozent seines Einkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, bekommt den Höchstsatz der staatlichen Zulagen oben drauf: 154 Euro jährlich für jeden Erwachsenen, 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für Nachwuchs danach. Zudem gibt es Steuervorteile, die sich auf maximal 2.100 Euro belaufen können. Das macht sich auch im Haushalt des Bundes bemerkbar: Bis Mitte Mai wurden Zulagen in Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro an Riester-Kunden überwiesen.
   Doch nicht jeder, der eine solche private Zusatzversorgung möchte, bekommt sie auch - dazu muss man schon in Deutschland Arbeitnehmer und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Hintergrund für diese Regelung ist, dass nur diejenigen von den Zulagen profitieren sollen, die sonst unter den stetig sinkenden gesetzlichen Renten zu leiden hätten. Hinzu kam bisher auch, dass man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein muss, um eine Förderung zu erhalten. Andernfalls wurden die Zulagen und die Steuerersparnis einer „schädlichen Verwendung" zugeführt - wie es im Einkommenssteuergesetz heißt - und mussten zurückerstattet werden. Diese Voraussetzung hat der Europäische Gerichtshof nun gekippt.
   Die finanziellen Konsequenzen dieser Entscheidung könnten in Zukunft größer werden, denn immer mehr Rentner verlegen ihren Wohnsitz ins Ausland. Im vergangenen Jahr haben mehr als 5 Prozent der Pensionäre ihre gesetzliche Rente ins Ausland überwiesen bekommen. Das waren rund 1,5 Millionen Menschen. Auch Grenzgänger sind von diesem Urteil betroffen: Im vergangenen Jahr pendelten 67.000 Erwerbstätige zum Arbeiten nach Deutschland.
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Hoher Zuschuss vom Staat für Riester-Rente

   Bereits dreizehn Millionen Menschen in Deutschland haben einen Vertrag über eine Riester-Rente abge- schlossen. Damit hat dieses Instrument nach anfänglichen Schwierigkeiten wegen seiner zunächst allzu bürokratischen Ausgestaltung breite Anerkennung gefunden. Allerdings nehmen noch immer längst nicht alle Anspruchsberechtigten die mit der Riester-Rente verbundene staatliche Förderung in Anspruch, beklagt das Deutsche Aktieninstitut. Seit Anfang 2008 können bis zu 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Ein- kommens, maximal aber 2.100 Euro jährlich, in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Einen Teil davon erbringt der Sparer als Eigenbeitrag, ein anderer Teil wird vom Staat ergänzt. Die Grundzulage für Eheleute beträgt 154 Euro pro Person; je Kind kommen nochmals 185 Euro hinzu. Wenn also ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro 4 Prozent (1.800 Euro) in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält es Zulagen von insgesamt 678 Euro.  Die Eigenleistung beträgt in diesem Fall nur noch 1.122 Euro im Jahr bzw. 93,50 Euro im Monat - der Staat gibt mehr als die Hälfte des eigenen Sparbetrages hinzu.
  Bei der jährlichen Steuererklärung prüft das Finanzamt darüber hinaus automatisch, ob der Riester- Sparer mit einem Abzug des Sparbeitrags als Sonderausgabe nicht noch besser fährt als mit der Zulage. Auf alle Fälle ist die staatliche Förderung so attraktiv, dass kein Anspruchsberechtigter darauf verzichten sollte. Dies gilt um so mehr, als die eingezahlten Beträge - auch die Zulagen - von den Anbietern der Riester-Verträge garantiert werden müssen. Das Risiko ist also begrenzt.
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Bester Vertrag bringt 10.000 Euro mehr
Stiftung Warentest ermittelt große Angebotsunterschiede - Nur zwei Tarife mit Bestnote

  Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift „Finanztest” hat 35 klassische Riester-Renten- versicherungen verglichen. „Es gibt große Unterschiede”, kommentierte Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen das Ergebnis. Zwei Tarife landeten am Ende ganz vorne: die „Riester-Rente R1-A” von Cosmos Direkt und die „Riester-Care AR7” von Hanse Merkur. Knapp dahinter platzierte sich die Debeka mit ihrer „Förderrente F1 01/07”. Als gut bewertet wurde auch die HL Garant (Tarif AV1D) der Hannoverschen Leben.
  Die Stiftung empfiehlt klassische Rentenversicherungen vor allem für 40- bis 50-Jährige. Für Jüngere seien eher Riester-Fondssparpläne geeignet, da sie mehr Gewinnchancen an der Börse bei garantiertem Kapital- erhalt bieten. Älteren rät Tenhagen zu Riester-Banksparplänen, die ordentliche und sichere Renditen ohne teure Abschlusskosten bringen.
   Die klassischen Riester-Rentenversicherungen seien etwas „für Bequeme”, sagt der Finanztest-Chef: „Die Verträge garantierten 2,25 Prozent Rendite auf den Sparanteil, und man muss sich um diese Geldanlage lebenslang nicht mehr kümmern.” Wichtig sei aber die regelmäßige Zahlung der Beiträge, da die Provision für den Vermittler dem Kunden in den ersten fünf Jahren nach Höhe der vereinbarten Beiträge in Rechnung ge- stellt werde.
   Schon bei der garantierten Mindestrente gibt es laut Tenhagen zwischen den Anbietern Unterschiede von rund 20 Prozent. So zahle Cosmos Direkt im Modellfall einem 40-jährigen Alleinstehenden bei 25 Jahren Laufzeit rund 5.000 Euro mehr Mindestrente als ein schlecht bewerteter Anbieter wie Victoria. Hinzu kommt die prognostizierte Überschussbeteiligung, die um so höher ausfällt, je besser der Versicherer das Geld der Kunden anlegt und je kostengünstiger das Unternehmen arbeitet.
   Bei Cosmos erhält der Kunde so unterm Strich laut Tenhagen rund 10.000 Euro mehr. Die Stiftung geht dabei von einem Modellkunden aus, der pro Jahr rund 1.000 Euro einzahlt. „Bei Spitzenverdienern können die Anlagesummen doppelt so hoch sein”, so der Verbraucherschützer. Damit summiere sich der Vorteil bei den besten Anbietern sogar auf bis zu 20.000 Euro.
   Am schlechtesten schnitten im Test neben der Victoria die Basler und die Itzehoer ab. Alle drei Anbieter werden bei den getesteten Produkten nur mit ausreichend bewertet. Immerhin acht Tarife stuft die Stiftung Warentest als gut ein, darunter Asstel (Riester-Rente Classic), die Huk-Coburg (Zuschussrente) und der Marktriese Allianz (Zukunftsrente).
   Neben klassischen Riester-Rentenversicherungen bietet die Assekuranz auch Riester-Rentenpolicen an, die mit Fonds kombiniert werden. Davon rät die Stiftung ab. Zum einen erhielten die Kunden nur eine minimale Garantie. Zum anderen sei die Kostenstruktur ungünstig. Günstiger sei der Abschluss von Riester-Fonds- sparplänen. Gleichwohl hätten die Versicherer bereits mehr zwei Millionen der vergleichsweise teuren fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen verkauft.
HAZThomasWüppek071119

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Riester: Diese Rente ist wirklich, wichtig, richtig und richtig gut. Aber leider auch nicht ganz einfach.
Lassen Sie sich jedoch nicht abschrecken von dem Mix aus Beiträgen, Zulagen und Steuervorteilen.
Wer im Alter genug Rente haben möchte, wird um Riester kaum herumkommen.

  Ganz einfach ist sie nicht: Mit ihrem Mix aus verdienstabhängigem Beitrag, staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen lässt sich die Riester-Rente nicht auf eine leicht überschaubare Formel bringen. Aber sie lohnt sich. Rund ein Drittel des jährlichen Beitrages von 1.600 Euro steuert in unserem Beispielfall des 35-jährigen Angestellten siehe Tabelle unten der Staat bei. Ab 2008 lohnt sich die Riester-Rente noch mehr, denn die Zulagen erhöhen sich um rund ein Drittel. Statt 114 Euro Grundzulage gibt es dann für jeden Sparer 154 Euro vom Staat. Die Kinderzulage erhöht sich von 138 auf 185 Euro. Zusätzlicher neuer Bonus: Für ab Januar 2008 geborene Kinder gibt es 300 Euro. Zwar steigt auch der Eigenbeitrag von drei auf vier Prozent des Vorjahreseinkommens. Zum Ausgleich erhöhen sich die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
   So muss der Angestellte rechnen: Vier Prozent seines Einkommens von 40.000 Euro sind 1.600 Euro. Doch selbst einzahlen muss er nur 1.076 Euro, weil die Zulagen noch abgezogen werden. Würde seine Frau nicht arbeiten, könnte sie einen Riester-Vertrag auch ohne eigene Einzahlungen, jedoch mit der vollen Riester- Förderung, also 154 Euro Zulage, abschließen. Der eigene Gesamtaufwand würde dann nur noch 922 Euro betragen, die Förderung fast 40 Prozent erreichen. „Viele unterschätzen den Zulageneffekt, der allein schon eine Rendite garantiert”, sagt Dorothea Kleine vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Außerdem passt sich die Zusatzrente steigenden Einkommen und veränderten Familienverhältnissen an.
Die Riester-Rente ist steuerpflichtig
   Die staatliche Förderung hat auch ihren Preis. Anleger müssen sich mit weniger Flexibilität als bei nicht geförderten Anlagen arrangieren. Riester-Produkte bieten nur lebenslange Monatsrenten, frühestens vom 60. Lebensjahr an. Teilauszahlungen von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals sind aber möglich. Und im Alter will der Fiskus seinen Bonus. Die Riester-Rente ist steuerpflichtig.
   Angesichts zahlreicher Reformen bei der gesetzlichen Rente ist die Riester-Rente Pflicht, um Vorsor- gelücken auszugleichen. „Die Riester-Rente ist nur ein Ausgleich für die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus von 53 auf etwa 46 Prozent des Bruttoeinkommens”, betont Kleine. Das sei vielen gar nicht bewusst. Fast allen steht die Riester-Rente offen: Arbeitnehmern, Beamten, Lehrlingen, Hausfrauen, Kindererziehenden während der dreijährigen Elternzeit, Wehr- und Zivildienstleistenden. Ein knappes Budget gilt nicht als Ausrede. Da sich der eigene Beitrag nach dem Vorjahresbruttoeinkommen richtet und sich noch um die Zulagen reduziert, ist die Riester-Rente für fast alle finanzierbar. „Je nach Einkommen und Familien- stand erreicht die Förderung einen Anteil zwischen 25 und 90 Prozent”, sagt Holger Schmitt vom Gesamt- verband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
   Dennoch ist es möglich, dass die Riester-Rente nicht lohnt. Fällt später die staatliche Rente so niedrig aus, dass sie mit der Grundsicherung, einer Art Sozialhilfe für Rentner, aufgestockt werden muss, läuft die Riester- Rente ins Leere. Denn sie wird mit der Grundsicherung verrechnet. Nach Berechnungen des ARD-Wirt- schaftsmagazins „Plusminus” liegt die Einkommensgrenze bei 1.900 Euro monatlich, um in den vollen Genuss der Riester-Ersparnisse zu kommen. Das gilt natürlich nur, wenn das Einkommen im Verlauf nicht steigt und im Alter keine weiteren Einkünfte (z.B. Rente des Ehepartners) und Vermögen zur Verfügung stehen.
Das Finanzamt prüft den Steuervorteil
   Während Familien vor allem von Grund- und Kinderzulage profitieren und so ihren eigenen Beitrag reduzieren, können sich Singles, die nur die Grundzulage erhalten, über einen zusätzlichen Steuerbonus vom Finanzamt freuen. Deshalb ist wichtig, dass sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil aus den absetzbaren Einzahlungen höher ist als die Zulagen. Die Differenz wird als Steuerrückzahlung erstattet.
   Bei den Produkten gibt es eine große Auswahl. Wer sich für eine Rentenversicherung entscheidet, sollte sie auch durchhalten. „Denn ein vorzeitiger Ausstieg oder Umstieg zu einem anderen Anbieter muss teuer bezahlt werden”, sagt Susanne Meunier von der Stiftung Warentest. Bei der Auswahl sollte man vor allem auf die Höhe der garantierten Rente achten. „Da alle Anbieter mit dem gleichen Garantiezins von 2,25 Prozent rechnen, lässt sich so auf die Höhe der Kosten schließen”, sagt Meunier. Wer mehr bietet, hat geringe Kosten.
   Bei den Fondssparplänen fließt die Rente zunächst aus dem angesparten Kapital, kann also nur aufgrund von Annahmen einer bestimmten Wertentwicklung prognostiziert werden. Ein solcher Entnahmeplan ist bis zum 85. Lebensjahr konzipiert. Danach schließt sich eine lebenslange Restrentenversicherung an, die bereits zum Ende der Sparphase mit einem Teil des angesammelten Kapitals eingekauft wird. Rund neun Prozent Rendite bringen die besten Angebote bei den Fondssparplänen, ermittelte die Stiftung Warentest.Sie favorisiert vor allem die Angebote von Union-Investment und DWS.
   Damit die Riester-Rente nicht zum Rohrkrepierer wird, muss einiges beachtet werden: So gibt es die Zulagen nur auf Antrag.  1,4 Millionen Sparer haben bisher ihre Zulagen verfallen lassen. „Die Kunden verschenken Geld, weil sie den komplizierten Weg der Zulagenbeantragung scheuen”, sagt Hans-Jürgen Löckener, Vorstandschef der Neue Leben. Dabei gibt es längst Dauerzulagenanträge. Solange sich die Lebensumstände nicht verändern, ist der einmal ausgefüllte Antrag gültig. Löckener: „Das Formular schickt ihnen der Rentenanbieter automatisch zu.” Riester - einfach ist das nicht.
HASt.Preißler021201

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Was die Riester-Rentenversicherung bringt.  Fall: Mann, 35 Jahre, verheiratet, zwei Kinder (5 und 8 Jahre alt, bis zum 18. Lebensjahr zulagenberechtigt) 40.000 Euro Jahresbruttoeinkommen, Vertragsstart 01. 01. 08, 1.600 Euro Jahresbeitrag, davon 1.076 Euro selbst aufzubringen, Rentenbeginn mit 65, Rentengarantiezeit: zehn Jahre, dynamische Rentenbezugsform.

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  Vom Verbraucherportal Money World hat das Hamburger Abendblatt nur Tarife berechnen lassen, die von der Rating-Agentur Franke & Bomberg mit der Bestnote „hervorragend” bewertet wurden. Die Experten haben die Klauseln in den Vertragsbedingungen geprüft, die für alle Versicherten relevant sind. Zieht man noch die jüngste Untersuchung der Stiftung Warentest heran, so trifft man mit den Ver- sicherern Allianz, Alte Leipziger, Asstel, CosmosDirekt, Debeka, Hannoversche, Hanse Merkur und HUK Coburg eine gute Wahl. Diese Anbieter erhielten die Note „sehr gut" bzw. „gut".

Die besten klassischen Riester-Rentenversicherungen

Anbieter

Tarif

Zertifiz.-Nr.

Qualitätsurteil

CosmosDirekt

Klassische Riester-Rente R1-A*

003889

sehr gut (1,3)

HanseMerkur

Riester Care AR7

003856

sehr gut (1,5)

Debeka

FörderRente F1

001960

gut (1,6)

Asstel

Riester-Rente Classic AMRRC 1PE*

003751

gut (1,9)

PBV

Förder-Rente I*

003939

gut (2,0)

Hannoversche Leben

HL Garant HV1'

000145

gut (2,1)

Alte Leipziger

FiskAL RV50

003952

gut (2,4)

Huk-Coburg

Zuschussrente RZU

000109

gut (2,4)

Allianz

RiesterRente Klassik ARS1U

003918

gut (2,5)

Bayern-Vers.

Prämien Rente AV-ARK**

003942

gut (2,5)

* Angebot im Direktvertrieb;

*' Angebot regional eingeschränkt

HAZ-Tabelle: tob; Quelle: „Finanztest'

Stiftung Warentest ermittelt große Leistungsunterschiede bei Riester-Rente
Ein paar Hundert Euro mehr im Alter. Testsieger: Cosmos Direkt und Hanse Merkur

   Die besten Riester-Rentenversicherer garantieren ihren Kunden im Alter viel höhere Auszahlungen als schlechte Anbieter. Die Stiftung Warentest ermittelte große Leistungsunterschiede und rät zur sorgfältigen Auswahl. Testsieger sind CosmosDirekt und HanseMerkur.
   Das Stiftungsblatt „Finanztest” nimmt in seiner Ausgabe 10/2008 insgesamt 29 klassische Riester- Rentenversicherungen unter die Lupe. Nur die beiden Testsieger erhalten die Bestnote. Acht Versicherer werden als gut bewertet, mehr als die Hälfte jedoch nur durchschnittlich oder schlechter.
   Zwei Dutzend Gesellschaften boykottierten den Test jedoch komplett und verweigerten damit die Teil- nahme an dem Leistungsvergleich, der mehr Transparenz für Verbraucher schafft. Unter den Boykotteuren sind so prominente Namen wie die Aachen Münchener, HDI-Gerling, SV Sparkassenversicherung sowie Wüstenrot und Württembergische www.test.de/riester-verweigerer. Von ihren Verträgen raten die Experten ab.
   Der Vergleich der Stiftung zeigt eindrucksvoll, dass Verbraucher ihren Riester-Partner vor Vertrags- abschluss genau prüfen sollten. Die garantierte Rente unterscheidet sich je nach Qualität des Anbieters erheblich. Ein 40-jähriger Modellkunde ohne Kinder, der pro Jahr 1.200 Euro einzahlt, bekommt bei den Testsiegern ab dem 67. Geburtstag fast 170 Euro Monatsrente garantiert. Bei der Barmenia sind es nur 144 Euro.
   Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten mancher Anbieter drücken die Rendite gewaltig. „Finanz- test” nennt das Beispiel einer Frau, die nach zwei Jahren den Anbieter wechseln will und bis dahin 500 Euro Eigenbeitrag (ohne staatliche Zulagen) eingezahlt hat. Der bisherige Versicherer Victoria rückte nur noch rund 291 Euro heraus. Den Rest behielt die Victoria für sich und verwies auf das Kleingedruckte im Vertrag. Auch eine Beschwerde beim Ombudsmann half nichts mehr. In einem weiteren Fall klagen Kunden der Bayern- Versicherung darüber, dass zu Beginn die komplette staatliche Zulage von Gebühren des Anbieters auf- gefressen wurde.
  Die Stiftung Warentest rät daher, dass Riester-Rentenversicherungen nur Sparer abschließen sollten, die den Vertrag auf jeden Fall durchhalten, also bis zum Ende ihre Einzahlungen leisten können. Andernfalls droht ein schlechtes Geschäft. Auch älteren Sparern empfehlen die Experten die langlaufenden Versicherungen wegen der hohen Anfangskosten grundsätzlich nicht. Alternativen sind Bank- und Fondssparpläne mit Riester- Förderung.
  Die Rentenversicherung ist mit Abstand die beliebteste Form der Riester-Vorsorge. Der Kunde zahlt monat- liche Beiträge  und  erhält  dafür  staatliche Zulagen von derzeit bis zu 154 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Zu- lagen von bis zu 300 Euro jährlich für jedes Kind. Wer die Höchstförderung will, muss 4 Prozent seines Brut- toeinkommens (einschließlich Zulage) einzahlen. Der Versicherer zahlt dafür im Alter eine monatliche Rente, die nach dem Tod des Kunden noch bis zu zehn Jahre an dessen Erben fließen kann, sofern das vereinbart ist.
   Die Versicherer versuchen, mit dem Geld ihrer Kunden am Kapitalmarkt möglichst hohe Erträge zu er- wirtschaften. Durch diese Überschüsse kann die tatsächliche Rente später deutlich höher sein als die garan- tierte Zahlung. Der Anlageerfolg ist aber ungewiss, die Zusagen der Anbieter sind entsprechend unverbindlich.
   Die Stiftung Warentest hat den Anlageerfolg der letzten drei Jahre geprüft. Dabei schnitt die Debeka am besten ab. Der Anbieter, insgesamt Drittplatzierter im Test, schaffte eine gewichtete Verzinsung von 5,6 Prozent. Dagegen fielen Victoria (4,2 Prozent), Concordia (4,3 Prozent) und Oeco Capital (4,6 Prozent) stark ab.
   Die Riester-Förderung zahlt sich für die Kunden aus. Beim Testsieger CosmosDirekt erhält der Modellkunde künftig insgesamt eine Monatsrente von 255 Euro, sofern der Anbieter weiter so erfolgreich wie in den letzten Jahren wirtschaftet. Immerhin 87 Euro sollen aus der Überschussbeteiligung kommen, der Rest ist bereits garantiert.
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Höhere Rente durch niedrige Kosten -
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, kann im Alter eine zusätzliche Rente genießen

   Die Höhe der Rentenzusage und der Anlageerfolg in den vergangenen drei Jahren - das waren die wichtigsten Prüfpunkte im jüngsten Test der klassischen Riester-Rentenversicherungen durch die Stiftung Warentest. Immerhin fünf von 23 Tarifen erreichten ein „Gut": Alte Leipziger, Asstel, Cosmos Direkt, Debeka und Hannoversche Leben.
   Bei klassischen Rentenversicherungen fließt das Geld der Kunden überwiegend in sichere Kapital- anlagen. Die Sparer bekommen eine garantierte Verzinsung von zurzeit 2,25 Prozent auf den Sparanteil ihres Beitrags und eine feste Zusage für eine Mindestrente. Die Rente kann durch Überschüsse steigen, wenn Versicherer am Kapitalmarkt erfolgreich Geld anlegen.
   Manche, die eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen haben, wundern sich, warum sie trotz ihrer hohen Einzahlungen immer noch nicht richtig im „Plus" sind. Was sie nicht bedenken: In den ersten Beitrags- jahren kann der Versicherungsvertrag kaum Rendite machen, weil die Versicherer von den Einzahlungen Ab- schlusskosten abziehen. Das gilt sowohl für klassische, als auch für fondsgebundene Rentenversicherungen.
   Zu den Abschlusskosten zählen die Versicherer Provisionen für den Vermittler, Kosten für die Prüfung des Antrags und das Ausfertigen der Versicherungspolice. 4 Prozent und mehr von der Beitragssumme können die Unternehmen dafür abziehen. Bei Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurden, dürfen Versicherer die Kosten über die ersten fünf Jahre verteilen. Bei älteren Verträgen verteilen die Versicherer die Kosten über einen längeren Zeitraum, mindestens über zehn Jahre. Rendite bringt jedoch immer nur der Teil des Geldes, der nicht für Kosten draufgeht.
   Halten Riester-Sparer ihren Vertrag durch, sind die mageren Anfangsjahre irgendwann vergessen, und es kommt vor allem darauf an, wie hoch die Kosten insgesamt sind. Denn das macht sich in der garantierten Leistung bemerkbar. Den Garantiezins gibt es schließlich nur auf das, was nach Abzug der Kosten bleibt. Je geringer also die Kosten sind, desto höher kann die Rentenzusage ausfallen.
   Was Versicherer ihren Kunden zusätzlich gutschreiben, ist genauso wichtig wie die Rentenzusage. Fast alle Versicherer haben durch die Finanzkrise im Jahr 2008 weniger erwirtschaftet als in den zurückliegenden Jahren. In Zukunft wird sich das wohl in niedrigeren Überschussbeteiligungen bemerkbar machen.
  Kunden, die mit ihrem Riester-Vertrag nicht zufrieden sind, dürfen wechseln. So regelt es das Gesetz. Die Sparer können ihr Vermögen auf einen neuen Anbieter übertragen, wenn das Unternehmen sie mit ihrem Ersparten annimmt. Sie können ihren alten Vertrag auch beitragsfrei stellen und einen neuen Vertrag ab- schließen. Tun sie das, müssen sie für einen neuen Riester-Rentenversicherungsvertrag erneut Abschluss- kosten zahlen. Das ist nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll.
   Nutzen Kunden ihr Wechselrecht, verlangen manche Versicherer zum Abschied noch einmal Geld - bis zu 150 Euro. Auch Wohn-Riester haben die Versicherer als Einnahmequelle entdeckt. Entnehmen Sparer Kapital für eine Immobilie, bitten die Versicherer ebenfalls zur Kasse.
   Der Testsieger Alte Leipziger macht vor, wie es auch gehen kann. Der Versicherer zieht keine Extrakosten ab, wenn Kunden zu einem anderen Anbieter wechseln, ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder Kapital für Wohn-Riester entnehmen. Hier noch einige Tipps:
- Eignung: Klassische Riester-Rentenversicherungen mit Garantiezins eignen sich für Sparer, die kontinuierlich einzahlen und den Vertrag bis zum Rentenbeginn durchhalten. Sparer über 50 Jahre setzen lieber auf Riester- Banksparpläne. Die Versicherungen können wegen der Abschlusskosten kaum ins Plus drehen, wenn die Lauf- zeit nur kurz ist.
- Auswahl: Gute Angebote für eine klassische Riester-Rentenversicherung machen Alte Leipziger, Asstel, Cosmos Direkt, Debeka und Hannoversche Leben.
- Jahresbeitrag:
Zahlen Sie Ihren Beitrag möglichst jährlich. Die beliebte monatliche Zahlweise kostet Sie Zinsen oder Ratenzuschläge.
- Wechsel: Ein Wechsel von einer klassischen oder fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung in einen neuen Versicherungsvertrag ist wegen der hohen Abschlusskosten selten sinnvoll. Ein Aus- und Umstieg ist teuer und oft mit Verlust verbunden. Nur wenn der neue Versicherer eine höhere Garantierente zusichert, kann sich ein Wechsel lohnen.
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Von der Versicherung bis zum Banksparplan
   Die Riester-Rente gibt es in verschiedenen Produkten. Je nach Risikoneigung und verbleibender Zeit bis zur Rente kann der passende Vertrag gewählt werden. Für alle Produktarten gilt: Mindestens die eingezahlten Beiträge plus die staatliche Förderung sind zum Ende der Laufzeit garantiert.
Klassische Rentenversicherung: Sparanteil wird mit dem Garantiezins von 2,25 Prozent verzinst. Anlage vorwiegend in festverzinslichen Wertpapieren. Zusätzlich gibt es eine Überschussbeteiligung, die nicht garan- tiert ist.
Vorteile: Durchgängiger Vertrag von der Anspar- bis zur Verrentungsphase. Mindestrente steht bei Vertrags- abschluss bereits fest. Sehr großes Angebot und daher hohe Akzeptanz bei den Verbrauchern.
Nachteile: Hohe Abschlusskosten, die in den ersten fünf Jahren mit den Beiträgen verrechnet werden. Nachteile bei Ausstieg aus dem Vertrag oder eine Reduzierung der vereinbarten Einzahlungen. Niedrige Zinsen begrenzen Rendite.
Geeignet für: Menschen, die auf eine bequeme und berechenbare Altersvorsorge Wert legen und sich sicher sind, dass sie den Vertrag durchhalten.
Fondssparplan: Geld fließt in Aktien- und Rentenfonds. Rendite hängt vorwiegend von Kursgewinnen und Dividenden ab.
Vorteile: Hohe durchschnittliche Renditen von bis zu zehn Prozent pro Jahr möglich.
Nachteile: Fünf Prozent Ausgabeaufschlag beim Kauf der Fondsanteile. Hohe Schwankungen des Kapitals in der Einzahlungsphase durch hohen Aktienfondsanteil möglich. Bei einem Produktwechsel kann es deshalb zu Einbußen kommen.
Geeignet für: Kunden bis Mitte 40, die von den Chancen des Aktienmarktes profitieren wollen.
Banksparplan: Sparvertrag mit flexibler Verzinsung.
Vorteile: Fast keine Kostenbelastung, sehr transparentes Produkt. Kein Verlustrisiko bei vorzeitigem Ausstieg.
Nachteile: Angebote nicht überall, begrenzte Rendite.
Geeignet für: Sehr sicherheitsorientierte Sparer und über 50-Jährige. Außerdem gut für Kunden, die ihr Guthaben zwischendurch für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie nutzen wollen.
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Riesterrente ist eine lukrative Vorsorge für das Alter
Steuervorteile und Zulagen sorgen für hohe Renditen dieser Spar- und Rentenverträge

  Vorsorge für Alter muss sein. Das ist heute bekannt. Nur der Einstieg fällt vielen Menschen schwer. Hier kann die Riesterrente eine Hilfe bieten. 2002 hatte Walter Riester (SPD), damals Bundesarbeitsminister, sie aus der Taufe gehoben, um einen Anreiz zu bieten, die Versorgungslücke, die trotz der Zahlungen der staatlichen Versorgungsanstalten bleibt, zu verkleinern.
 Nach anfänglicher Zurückhaltung haben sich viele Menschen für eine Riesterrente entschieden. Sie ist letztlich nur ein Tropfen, aber der stete Tropfen höhlt schließlich auch den Stein, und die staatlichen Zulagen werden 2008 weiter angehoben, so dass die Riesterrente unter dem Strich eine interessante Sache ist. Das wird in folgendem Beispiel deutlich.
   Ein angestellter Kaufmann ist 45 Jahre alt und verheiratet. Zusammen mit seiner Frau, die nicht berufstätig ist, hat er zwei halbwüchsige Kinder. Der Bruttoverdienst des Vaters liegt bei 50.000 Euro pro Jahr, und die Eltern überlegen sich, einen Teil der monatlichen Überschüsse in eine Riesterrente anzulegen. Grundlage des Angebots ist Paragraph 10a des Einkommensteuergesetzes. Danach können Arbeiter, Angestellte und Beamte beliebige Beträge in staatlich überwachte Geldanlagen wie Banksparpläne, Fondssparpläne und Renten- versicherungen einzahlen. Gefördert werden von 2008 an maximal 2100 Euro pro Jahr oder 175 Euro pro Monat. Hierfür gibt es entweder Sparzulagen oder Steuervorteile.
   Die beiden Anleger wollen das Geld bis zum 60. Geburtstag in einen Banksparplan einzahlen. So soll eine Rendite von 4 Prozent herauskommen, und die Wahrscheinlichkeit, dass die Rechnung aufgeht, ist verhältnis- mäßig hoch, wie die Stiftung Warentest jüngst in einer Untersuchung festgestellt hat, in der sie 51 Angebote untersucht hat. Dabei hat sie herausgefunden, dass die Zinsen während der Sparzeit meistens an Referenz- zinsen wie zum Beispiel die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen oder eine Zinsmischung aus dem Dreimonats- zins (Euribor) und dem Zehnjahreszins für Bundeswertpapiere gekoppelt sind.
   Wenn die Sparraten in Zukunft mit 4 Prozent pro Jahr verzinst werden, kann das Ehepaar in 15 Jahren mit 43.000 Euro auf dem Konto rechnen. Daraus leitet sich in der Folge eine lebenslange Rente von 224 Euro ab. Voraussetzung sind die konstante Verzinsung von 4 Prozent und die Annahme, dass die Rente mindestens 25 Jahre lang bezahlt werden wird. Sollten die Zinsen fallen, wird die Rendite sinken, und wenn die Rente länger als 25 Jahre fließt, wird die Verzinsung steigen.
   Bei einem konstanten Zins von 4 Prozent ist die Verzinsung unter Berücksichtigung der Subventionen auf jeden Fall höher. Gefördert werden 2008 bis zu 175 Euro pro Monat. Hierfür winken den Anlegern entweder Zulagen oder Steuervorteile. Die Zulagen sind feste Beträge, die sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richten.
   Im vorliegenden Fall kann das Ehepaar zunächst die Grundförderung in Anspruch nehmen. Das sind 154 Euro pro Jahr. Hinzu kommen 185 Euro für jedes Kind, so dass Zulagen von 524 Euro anstehen. Voraus- setzung für deren Auszahlung ist jedoch die Bereitschaft der Eltern, mindestens 4 Prozent des Brutto- einkommens abzüglich der Zulagen zu sparen. Das sind hier jährlich 1.476 Euro oder monatlich 123 Euro. Wird die Grenze unterschritten, werden die Zulagen gekürzt.
   Alternativ kommen Steuervorteile in Betracht. Hier werden die Sparraten wie Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen. Die Frage, was günstiger ist, hängt vom Verdienst ab. Die Zulagen von 524 Euro sind ein Viertel des Höchstbetrages von 2.100 Euro, so dass bei Ehepaaren mit zwei Kindern, die mehr als 25 Prozent abgeben müssen, der Steuervorteil günstiger ist. Unter diesem Grenzwert sind die Zulagen vorteilhafter. Die Finanzämter sind verpflichtet, jedes Jahr zu prüfen, ob die Zulage öder der Steuervorteil günstiger ist, so dass sich die Sparer darüber keine Gedanken machen müssen.
  Im Alter können 30 Prozent der Ablaufleistung als Einmalzahlung abgerufen werden. Der Rest wird auf Dauer verrentet. Sowohl die Einmalzahlung als auch die Renten sind voll steuerpflichtig. Vergünstigungen wie bei der Rüruprente oder der gesetzlichen Rente, die erst 2040 zu 100 Prozent besteuert werden, gibt es bei der Riesterrente nicht. Die Höhe der Abgaben hängt vom persönlichen Steuersatz während des Ruhestands ab.
   Unter dem Strich führt die Riesterrente wie bei jedem Geldgeschäft zu einem Zahlungsstrom. Er besteht vor Steuern aus 180 Sparraten à 175 Euro und 300 Rentenzahlungen à 224 Euro. Nach Steuern kommen bei einem Einkommen von 50.000 Euro während des Berufslebens und 30.000 Euro während des Ruhestands jährliche Steuerwerte von 650 und 720 Euro heraus. Die Vorteile drücken die Sparraten auf 121 Euro, und die Nachteile senken die Renten auf 164 Euro. Das führt zu einer Verzinsung von 4,31 Prozent nach Steuern. Die Riesterrente ist frei von Sozialabgaben. Im Alter fallen also weder Beiträge an Krankenkassen noch Prämien für die Pflegeversicherung an, und von den 4,31 Prozent müssen keine Abstriche gemacht werden.
   Die Bewertung der Verzinsung ist Privatsache. Es gibt Fondssparpläne und Rentenversicherungen, die wahr- scheinlich höhere Erträge abwerfen, doch wer das Kapital in sichere Anleihen investieren will, muss diese Anlage mit ähnlichen Sparformen vergleichen. Hier kommen nur Rentenfonds und Kapitalversicherungen in Betracht. In Rentenfonds Werden die Sparraten - wie bei Banksparplänen - in Anleihen angelegt. Daher kann mit demselben Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr kalkuliert werden. Davon bleiben nach Abzug der künftigen Abgeltungssteuer von 25 Prozent nur 3 Prozent übrig. Außerdem gibt es für die monatlichen Sparraten keine Vergünstigungen. Das führt zu einem Endguthaben von nur 40.000 Euro. Wenn der Betrag über 25 Jahre zu 3 Prozent angelegt und verrentet wird, winken monatliche Einkünfte von 187 Euro. Damit weichen die Aufwendungen und die Erträge stark von der Riesterrente ab, und die Nachteile summieren sich auf einen Barwert von knapp 5.000 Euro.
   Bei der klassischen Kapitallebensversicherung sieht es besser aus, doch zu Euphorie besteht kein Anlass. Die Prämien von jeweils 175 Euro müssen voll aus versteuertem Geld erbracht werden. Anschließend geht die Ablaufleistung in die Verrentung über, und die Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Er wird zwar nur 22 Prozent betragen, doch die Vorteile wiegen die fehlenden Steuervorteile der Ansparphase nicht auf. Daher bringt die Kapital- und Rentenversicherung per Saldo nur 3,68 Prozent pro Jahr, das sind im Vergleich zur Riesterrente etwa 2.600 Euro weniger.
   Bei diesen Alternativen ist es kein Wunder, dass die Riesterrente ein Grundstein der privaten Alters Vor- sorge geworden ist. Manche bemängeln zu Recht, dass die Riesterrente nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Trotzdem sollten Arbeiter, Angestellte und Beamte nicht auf sie verzichten, weil es den perfekten Spar- vertrag fürs Alters nicht gibt. Stattdessen wird die Rente aus mehreren Töpfen fließen - etwas Staatsrente, ein wenig Betriebsversorgung, ein paar Cent aus dem Riestertopf und einige Euro aus der Privatschatulle. Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen. 
VolkerLoomanFAZ071020

Entwicklung der Riester-Rente. Zahl der Verträge. Quartale (in Millionen): Grafik unten.

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Bei Riester-Rente winkt Bonus vom Finanzamt - Als Sonderausgabe absetzen
   Was in der Steuererklärung wo zu vermerken ist

   Riester-Verträge sind vor allem bekannt, weil der Staat die Eigenbeiträge der Sparer mit Zulagen fördert. So bekommt eine Familie mit zwei Kindern derzeit 504 Euro staatliche Zulage und kann damit bei einem Familieneinkommen von 36.000 Euro fast die Hälfte des fälligen Beitrags als Zuschuss kassieren. Das ist aber nicht die einzige Fördermöglichkeit. Neben den staatlichen Altersvorsorgezulagen gibt es auch noch eine weniger bekannte Fördermöglichkeit. Denn die Beiträge können auch als Sonderausgabe in der Steuer- erklärung geltend gemacht werden - und zwar derzeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.575 Euro, ab 2008 liegt dieser Höchstbetrag sogar bei 2.100 Euro. Ob die Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die dadurch mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Dies prüft das Finanzamt automatisch, wenn die Kosten als Sonderausgaben angegeben werden. Dafür müssen Steuerzahler auf Seite drei des Steuerhauptformulars in Zeile 73 ein Kreuz machen und der Steuer- erklärung die „Anlage AV” beifügen.
   Und dann wird es spannend: Ist der Steuerbonus durch den Sonderausgabenabzug höher, zahlt das Finanzamt diesen Bonus aus. Lohnend kann das allemal sein - vor allem für Gutverdiener. Bei einem Brutto- Jahresverdienst von 48.000 Euro bringt der Abzug der vollen Beiträge (1.575 Euro) eine Steuerersparnis von 614 Euro. Allerdings dürfen Verträge natürlich nicht doppelt gefördert werden. Deshalb erhält der Sparer in diesem Fall nur den Steuerbonus, der über die 114 Euro Zulagen hinausgeht - also 500 Euro. Interessant dabei: Während die Zulage auf jeden Fall aufs RiesterKonto wandert, kann der Sparer den Steuerbonus nach Belieben verwenden.
Besteuerung im Alter
   So viele staatliche Wohltaten haben natürlich eine Schattenseite: Im Alter werden die Riester-Renten voll besteuert. Von den voll steuerpflichtigen Renten kann lediglich ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro abgesetzt werden - falls höhere Werbungskosten entstehen, sind diese natürlich auch abziehbar. Ferner sind die Renten begünstigt durch den Altersentlastungsbetrag, der derzeit bei maximal 1.672 Euro liegt. Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist jedoch, dass zu Beginn des Steuerjahres das 64. Lebensjahr vollendet worden ist. Ein Vorteil ist, dass private Riester-Renten zumindest derzeit nicht in die Sozialversicherungspflicht einbezogen sind. Deshalb müssen auf die Riester-Renten derzeit keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Teuer wird es hingegen auch, wenn eine sogenannte schädliche Verwendung des angesparten Geldes vorliegt. Dieser Fall liegt vor, wenn das Riester- Vermögen bestimmungswidrig verwendet wird.
NOZddp070830

Riester für Renten-Bezieher. Bei Erwerbsunfähigkeit und -minderung

  Erstmals erhalten jetzt auch die rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland, die wegen einer schweren Krankheit eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit beziehen, eine staatliche Riester- Förderung. Bislang waren nur aktiv Versicherte zugelassen. Also jene Pflichtversicherten, die durch ihre Einzahlung in die Alterssicherungssysteme weiter einen Rentenanspruch aufbauen.
  Durch die gesetzliche Neuregelung wurden nun die Erwerbsminderungsrentner in den Kreis der Riester- Begünstigten aufgenommen, ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Riester-Produkt. Voraussetzung ist aber, dass sie unmittelbar vor dem Bezug ihrer Rente in einem der Alterssicherungssysteme pflichtversichert waren, zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch vormalige Empfänger einer Besoldung oder von Amtsbezügen sind davon erfasst. Mit der neuen Regelung wird davon ausgegangen, dass der Betreffende nur wegen „des äußeren Umstands des Krankheitsfalls” keine weiteren Versorgungsansprüche aufgebaut hat. Ohne die Krankheit wäre er Riester-berechtigt gewesen.
NOZdpa080728

sen.sen-xx Zuschüsse vom Staat nutzen

Die Riester-Rente ist für Arbeitnehmer eine der attraktivsten Formen der Altersvorsorge.
Auch Arbeitslose können Zulagenförderung erhalten.

   Die Riester-Rente erfreut sich wachsender Beliebtheit. Das war nicht immer so. Sie sei zu bürokratisch, zu kompliziert und unverständlich, meinten die Kritiker. Doch das ist vergessen. Nicht zuletzt deshalb, weil wesentliche bürokratische Hemmnisse abgebaut und die Fördersätze jetzt planmäßig aufgestockt wurden. Es hat sich herumgesprochen, dass die Riester-Rente durch ihre kombinierte Förderung aus Zulage und Steuerabzugsmöglichkeit der Beiträge derzeit eine der sichersten und attraktivsten Geldanlagen ist.
   Solche Verträge werden in drei Varianten angeboten: als Rentenversicherung, Fondssparplan oder Banksparplan. Werden monatlich drei und vom Jahr 2008 an vier Prozent des beitragspflichtigen Brutto- einkommens in einen riesterfähigen Vertrag angelegt, zahlt der Staat 114 Euro, ab 2008 gibt es sogar 154 Euro. Für jedes Kind beträgt der jährliche Zuschuss 138 Euro. Ab 2008 werden 185 Euro pro Kind gezahlt.
  Nach dem Willen der Regierung soll die Kinderzulage für Neugeborene ab 2008 sogar 300 Euro betragen. Zudem sollen junge Berufsanfänger beim Abschluss eines Riester-Vertrages ab 2008 eine einmalige Bonus- zahlung von 100 Euro erhalten. Beides ist jedoch noch nicht endgültig verabschiedet.
   Darüber hinaus sind die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Ergibt die sogenannte Günstigerprüfung des Finanzamtes, dass der Steuervorteil höher ist als die ausgezahlten Zulagen, wird die Differenz zusätzlich erstattet. Damit lohnt sich die Riester-Rente auch für Besserverdiener. Und sogar Ehepart- ner profitieren von der Riester-Rente: Ist ein Ehepartner förderberechtigt, kann der andere „mitriestern”, auch wenn er selbst keinen Anspruch auf die Leistung hat. Er bekommt für den eigenen Vertrag Riester-Zulagen, ohne den sonst obligatorischen Eigenbetrag leisten zu müssen.
   Günstig sind auch die angebotenen Kombinationsmöglichkeiten. So können Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenschutz für die nächsten Angehörigen integriert werden. Möglich ist auch die Verbindung mit betrieblicher Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung.
   Selbst wenn der Riester-Vertrag nur eine geringe Wertsteigerung erfährt, ist durch die staatliche Förderung insgesamt eine beachtliche Rendite zu erzielen. Auch Arbeitslose können mit niedrigem finanziellen Aufwand in den Genuss der Zulagenförderung kommen und bei Empfängern von Arbeitslosengeld II sind Riester-Verträge bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens tabu. Ein weiterer Vorteil: In Zeiten, in denen der Anleger die Beiträge für die Riester-Rente nicht aufbringen kann, hat er das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen.
     Wer einen Riester-Vertrag abschließen will, sollte wie folgt vorgehen: Als erstes ist es wichtig, sich einen Überblick über die eigene finanzielle Situation zu verschaffen und zu klären, inwieweit bereits eine Ab- sicherung im Hinblick auf die sogenannten vorzeitigen Risiken wie Tod und Berufsunfähigkeit besteht. Im nächsten Schritt sollte man sich darüber klar werden, welches Versorgungsniveau im Alter angestrebt wird.
   Anschließend heißt es dann, sich zu informieren, Angebote zu vergleichen und sich ausgiebig beraten zu lassen. Denn nicht jedes Angebot und jeder für die Riester-Förderung zugelassene (zertifizierte) Alters- vorsorgevertrag passt zu jedem. Die Vor- und Nachteile sollten vorher abgeklärt werden.
   Wichtig: Man muss das Riester-Produkt auswählen, das am besten zur eigenen Lebenssituation passt. Ein 50-Jähriger ist mit risikoarmen Anlageformen gut beraten. Das können riesterfähige Banksparpläne, Rentenversicherungen oder Fondssparpläne mit geringem Aktienanteil sein. Wer 40 Jahre alt oder jünger ist, sollte sich eher für Fondssparpläne oder fondsgebundene Rentenversicherungen mit einem größeren Aktienanteil entscheiden. Die Kostenhöhe ist ein wichtiges Entscheidungskriterium. Bei Banksparplänen sollten möglichst keine Kosten für die Kontoführung oder den Wechsel zu einem anderen Anbieter entstehen. Bei Riester-Investmentfonds sind neben den Anlage- grundsätzen und der bisherigen Performance des jeweiligen Fonds ebenfalls die Kosten ausschlaggebend. Die jährliche Verwaltungsgebühr und der Ausgabeaufschlag könnten erheblich zu Buche schlagen.
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Altersvorsorge – Bund fordert den Eigentumserwerb
Riester-Zulagen nutzen für die Finanzierung des eigenen Heims

   Der Erwerb der eigenen vier Wände und die Altersvorsorge lassen sich dank staatlicher Förderung gut miteinander verbinden; Die meisten denken dabei an günstige Darlehen der KfW-Förderbank, während die Riester-Förderung für viele noch ein Buch mit sieben Siegeln ist. Dabei kann diese staatlich geförderte Altersvorsorge seit 2008 auch für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder den Kauf von Genossenschaftsanteilen genutzt werden.
   Im Rahmen der Riester-Förderung erhalten Erwachsene pro Jahr 154 Euro. Für jedes bis 2007 geborene Kind gibt es 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Eine vierköpfige Familie erhält so jährlich mindestens 678 Euro, mit denen der Immobilienkauf gefördert wird.
   Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten, die Riester-Förderung zu nutzen: aus bereits bestehenden Riester- Verträgen kann das Geld entnommen und als Eigenkapital für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden. Doch bei Altverträgen ist das nur möglich, wenn im Riester-Vertrag bereits 10.000 Euro angespart wurden. Ab 2010 ist diese Beschränkung entfallen.
   Die zweite und nach Einschätzung der Verbraucherschützer beste Möglichkeit sind spezielle Riester- Baudarlehen, die allerdings sehr selten angeboten werden. „Denn so kann der Kunde die jährlichen Zulagen und eventuellen Steuervorteile für die Tilgung seines Wohnungskredits einsetzen", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Die eigenen Riester-Zahlungen, vier Prozent des Bruttoeinkommens, fließen natürlich auch in das Darlehen. Voraussetzung: Das Eigenheim muss nach 2007 gekauft oder gebaut worden sein. Nach Gottschalks Berechnungen erhalten Hausbauer durch die Riester-Förderung über ein Darlehen einen finanziellen Vorteil von 10.000 bis 50.000 Euro. Abhängig ist das vom Familienstand und dem Einkom- men. Solche Riester-Kredite gibt es zum Beispiel bei der Allianz, der BHW und bei Wüstenrot.
   Weit verbreiteter sind Riester-Bausparverträge, für die dann die eigenen Zahlungen als Zulagen eingesetzt werden können. „Das ist allerdings nur ratsam, wenn sicher ist, dass man bauen will", sagt Gottschalk. Gegenwärtig werden 15 Prozent aller Bausparverträge mit der Riester-Förderung abgeschlossen. Ein Bausparvertrag kann auch mit einer Vorfinanzierung kombiniert werden. Dann wird das Darlehen über einen parallel angesparten Bausparvertrag getilgt. Der Vorteil: Die Ansparzeit entfällt, das Geld steht sofort für die Immobilienfinanzierung zur Verfügung.
   Wer an das Geld in einem Riester-Vertrag nicht herankommt und jetzt bauen will, kann die Einzahlungen aussetzen und die Förderung für eine Form von Wohn-Riester nutzen. „Für Hauseigentümer gibt es keine bessere Geldanlage, als Riester-Beiträge und Zulagen in die Tilgung zu stecken", sagt Jörg Sahr von der Stiftung Finanztest. Ein berufstätiges Ehepaar mit zwei Kindern und einem Darlehen über 150.000 Euro habe so zu Rentenbeginn einen Vorteil von 32.000 Euro, rechnet der Experte vor. Die für die Riesterförderung übliche nachgelagerte Besteuerung ist schon berücksichtigt.
   Denn auch beim Hauskauf mit der Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Da es keine monatliche Rente gibt, die besteuert werden kann, wird ein Wohn-Förder-Konto gebildet. Darauf werden die staatliche Förderung und die angerechneten Tilgungsraten für das Haus mit einer jährlichen Verzinsung von zwei Pro- zent verrechnet. Diese Summe bildet dann im Ruhestand die Grundlage für die Besteuerung. Der Verbraucher kann wählen, ob er die Steuer mit einem Schlag zahlt. Dann müssen nur 70 Prozent des Kapitals mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Oder er zahlt als Rentner die auf sein fiktives Riester-Vermögen entfallende Steuer bis zu 23 Jahre lang ab.
   Probleme kann es geben, wenn die selbst genutzte Immobilie wegen unvorhergesehener Wechselfälle des Lebens wie Scheidung oder Ortswechsel wieder verkauft oder vermietet werden muss. Dann muss das geförderte Guthaben innerhalb von vier Jahren in eine neue selbst genutzte Wohnimmobilie fließen.
   Alternativ kann das Guthaben innerhalb eines Jahres auch in einen anderen riestergeförderten Alters- vorsorgevertrag eingezahlt werden. Ansonsten sind die auf dem Wohnförderkonto verbuchten Beiträge als Leistung aus dem Altersvorsorgevertrag mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei einem beruflich bedingten Umzug entfallen diese Regelungen, sofern der Besitzer Wohnung oder Haus spätestens mit 67 Jahren wieder bewohnt.
HA090718 SteffenPreißler

Wohn-Riester: Bis zu 50.000 Euro sparen.  

Bisher allerdings nur wenige Angebote auf dem Markt
   Wer jetzt für den Bau oder Kauf seines Eigenheims die neuen Wohn-Riester-Darlehen nutzt, kann mit staatlichen Zulagen, Steuervorteilen und Zinsersparnis bis zu 50.000 Euro sparen. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift „Finanztest", die für ihre Februar-Ausgabe erstmals Angebote für Wohn-Riester getestet hat. Bisher gibt es allerdings nur wenige Banken, Bausparkassen und Versicherer, die solche Riester-Kredite anbieten. Die meisten wollen vorerst keine eigenen Riester-Darlehen anbieten oder planen sie erst im Jahresverlauf. Wohn-Riester-Darlehen sind ganz normale Immobilienkredite, für die Kreditnehmer Raten aus Zins und Tilgung zahlen. Doch für die Tilgung eines Riester-Darlehens bekommen Hauseigentümer Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag. Voraussetzung ist, dass sie ihr Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft haben und selbst nutzen.
   Stiftung Warentest nahm sechs Angebote unter die Lupe. Bei dem herangezogenen Modellfall kauft ein Ehepaar mit zwei Kindern für 200.000 Euro ein Haus und benötigt 150.000 Euro Kredit. Die Zinsbindung soll bei einer monatlichen Belastung von 900 Euro zehn Jahre betragen. Günstigster Anbieter im Test war die Landesbausparkasse (LBS) Baden-Württemberg. Mit einem Effektivzins von nur 4,45 Prozent war ihr Riester- Darlehen  Mitte  Dezember günstiger als ein herkömmliches Darlehen bei vielen Internetvermittlern. Bester bundesweiter Anbieter war die Allianz mit einem Effektivzins ab 4,5 Prozent.
   Verbraucherschützer hatten zuvor bereits vor voreiligen Vertragsabschlüssen für Wohn-Riester-Produkte gewarnt und Häuslebauern geraten, noch auf bessere Angebote zu warten.
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Bauherren und Wohnungskäufer sollten neue Förderung nutzen.
Spezielle Bausparverträge in Vorbereitung. Das Riester-Haus lohnt sich.
Für den Eigenheimbau kann auch die sogenannte Riester-Förderung genutzt werden.

   Sie kommt verspätet, aber kommt: die neue Eigenheimförderung. Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann dafür künftig sein auf einem Riester-Vertrag angespartes Vermögen als Eigenkapital verwenden. Außerdem erhalten Wohneigentümer für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag. Dies hat der Bundestag nach jahrelangem Tauziehen beschlossen.
   Die Zeitschrift „Finanztest” empfiehlt, die neue Förderung voll auszuschöpfen. Die Experten rechnen vor, dass Wohn-Riester sich lohnt. Eine Familie mit zwei Kindern, die ein Haus kauft und in 20 Jahren abzahlt, erhält Riester-Zulagen bis zu 13.560 Euro. Weil die Zulagen aufs Darlehenskonto fließen und sofort die Schulden verringern, spart sie damit bei einem Kreditzinssatz von 5,5 Prozent zusätzlich gut 10.000 Euro Zinsen. Sind die Kinder nach 2007 geboren, steigen die Zulagen für die Familie auf 18.160 Euro und die zusätzliche Zinsersparnis erhöht sich auf 13.500 Euro. Die neue Förderung ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft. Eigentümer müssen Haus oder Wohnung selbst nutzen und dort ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Die Immobilie muss außerdem in Deutschland liegen.
   Zulagen und Steuervorteile gibt es nur für Darlehen, die der Eigentümer für eine Immobilie aufnimmt, die er nach 2007 angeschafft oder fertiggestellt hat.  Das Darlehen ist spätestens bis zum 68. Lebensjahr zurückzuzahlen. Und der Darlehensvertrag muss wie jeder andere Riester-Vertrag von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zertifiziert sein.
  Neu gefördert werden Hypothekendarlehen, Bausparverträge und Kombikredite aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen. Tilgungsleistungen und Bausparbeiträge fördert der Staat genauso wie Einzahlungen auf einen klassischen Riester-Sparvertrag. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Für jedes vor 2008 geborene Kind kommt eine Kinderzulage von 185 Euro im Jahr hinzu. Für später geborene Kinder erhöht sich die Zulage auf 300 Euro jährlich.
   Um die maximalen Zulagen zu erhalten, müssen Hauseigentümer pro Jahr eine Tilgung von mindestens 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens abzüglich der Zulage erbringen (maximal 2.100 Euro). Steuerlich können sich Vorsorgebeträge bis zu 2100 Euro im Jahr auswirken. Zurzeit hat die Förderung aber noch einen Haken: Es gibt noch keine zertifizierten Darlehens- und Bausparverträge. Voraussichtlich können Immobilienkäufer erst ab November solche Verträge abschließen.
   Zulagen und Steuervorteile gibt es auch für Riester-Sparer, die erst in der Zukunft ein Eigenheim planen. Egal, ob sie einen klassischen Riester-Vertrag haben oder einen neuen Riester-Bausparvertrag abschließen: Wenn sie bauen oder ein Eigenheim kaufen, können sie ihr Riester-Konto vollständig plündern und das Geld als Eigenkapital einsetzen. Das ist auch empfehlenswert, denn sie müssen dadurch entsprechend weniger Kredite für die Finanzierung aufnehmen und weniger Zinsen zahlen.
   Kehrseite der Förderung: Im Alter müssen die Hauseigentümer, die den Wohn-Riester in Anspruch genom- men haben, für den Vorteil jedoch Steuern zahlen - so wie andere Sparer ihre Riester-Rente versteuern müssen. Um die Steuern festlegen zu können, werden alle geförderten Beträge - Entnahmen und Tilgungs- leistungen - auf einem Wohnförderkonto verbucht und mit 2 Prozent im Jahr verzinst. Ab Rentenbeginn müssen Hauseigentümer den rechnerischen Kontostand auf dem Wohnförderkonto entweder in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuern. Oder sie zahlen die Steuern auf einen Schlag zu Rentenbeginn, dann aber nur auf einen um 30 Prozent gekürzten Betrag.
Hier einige Tipps:
> Sparen fürs Eigenheim:
Wenn Sie für den Bau oder Kauf eines Eigenheims in einigen Jahren sparen wollen, eignen sich am besten Riester-Banksparpläne und Riester-Bausparverträge. Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, reicht es, wenn Sie den Vertrag in diesem Jahr abschließen und den geförderten Höchstbetrag einzahlen.
> Eigenheim finanzieren: Für Bauherren und Wohnungskäufer lohnt es sich, die neue Förderung voll aus- zuschöpfen. Lassen Sie sich durch die Besteuerung im Rentenalter nicht abschrecken.
> Restschuld tilgen: Zum Rentenbeginn können Sie Ihr Vermögen aus einem Riester-Vertrag in voller Höhe für die Tilgung von Restschulden einsetzen, die noch auf dem Eigenheim lasten. Das dürfen auch Riester-Sparer, die ihr Haus vor 2008 gekauft haben. Die Tilgungsbeträge sind aber auch in diesem Fall zu versteuern.
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Steuervorteil geltend machen. Riester-Verträge: In der Erklärung an Anlage AV denken

   Geht es um die Riester-Rente, denken viele nur an die Zulagen für Erwachsene und Kinder. Doch daneben kann es einen Steuervorteil geben, der jetzt per Steuererklärung für das vergangene Jahr geltend gemacht werden sollte.
   Das Sparen in Riester-Verträgen bei einer Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft fördert der Staat seit 2008 mit bis zu 154 Euro jährlicher Grundzulage. Pro Kind mit Kindergeldanspruch kommen bis zu 185 Euro jährlich hinzu, bei ab 2008 geborenen Kindern sogar bis zu 300 Euro. Die Zulagen fließen direkt auf das Konto der jeweiligen Riester-Verträge.
   Unterschätzt wird mitunter der Sonderausgabenauszug von bis zu 2.100 Euro, durch den sich eine zusätz- liche Steuererstattung ergeben kann - die der Riester-Sparer behalten darf, also nicht aufs Sparkonto einzahlen muss. Wer Geld vom Finanzamt bekommt und wer nicht, hängt von der persönlichen Situation ab. Als Faustformel lässt sich sagen: Besserverdiener ohne Kinder können sich die meisten Hoffnungen machen, Geringverdiener mit Kindern die geringsten.
   Der Grund: Das Finanzamt führt eine sogenannte „Günstigerprüfung" durch. Das funktioniert so: Angenom- men, jemand kann 1.600 Euro als Sonderabgaben ansetzen, weil er so viel 2008 an eigenen Beiträgen und Zulagen in einen Riester-Vertrag eingezahlt hat und im Vorjahr 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatte. Bei einem Steuersatz von 36 Prozent würde sich eine Gutschrift von 576 Euro ergeben. Wurden eine Erwachsenen-Zulage (154 Euro) sowie zwei Kinder-Zulagen (370 Euro) gutgeschrieben, insgesamt 524 Euro, ergibt sich nur eine Differenz von 54 Euro zur Steuergutschrift wegen des Sonderausgabenauszuges. Dieser Betrag würde ausgezahlt.
   Viel größer wäre der Geldregen vom Finanzamt, wenn der Riester-Sparer keine Kinder hätte und folglich keine Kinderzulagen angerechnet würden. In diesem Fall würde die Differenz zwischen 154 Euro und 576 Euro ausgezahlt, also 422 Euro.  Dieses Geld hat der Riester-Sparer zur freien Verfügung. Es muss nicht an die Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft überwiesen werden.
   Wichtig jedoch zu wissen: Die besondere Steuerermäßigung wegen des Riester-Sparens wird vom Finanz- amt im Steuerbescheid ausgewiesen und zudem der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mitgeteilt.
   Im Fall einer schädlichen Verwendung des Riester-Vertrages, etwa bei einer vorzeitigen Kündigung, werden alle Förderungen zurückgefordert - nicht nur die Zulagen, sondern auch Steuerermäßigungen Paragraf 10a Abs. 4 EStG.
   Ein häufiger Irrtum ist es, der Riester-Sparer könne sich den Zulagenantrag beim Finanzinstitut sparen und nur Sonderausgaben geltend machen. Wäre das so, hätte es den Reiz, über viel mehr Geld frei verfügen zu können. Funktioniert aber nicht: Das Finanzamt zieht von der maximalen Steuergutschrift fiktive Zulagen ab. Das heißt: Es wird so gerechnet, als habe der Riester-Sparer die Zulagen in jedem Fall schon bekommen - selbst wenn sie nicht beantragt wurden.
   So wird der Sonderausgabenabzug beantragt: Im Steuerhauptformular ist in Zeile 73 ein schlichtes Kreuz notwendig. Dann ist die Anlage AV auszufüllen und der Steuererklärung schließlich noch die Bescheinigung über Riester-Beiträge beizufügen, die jährlich vom Finanzinstitut an die Kunden verschickt wird.
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 Bis zu 16.000 Euro für die eigenen vier Wände

   Riester-Verträge werden immer beliebter. Der Staat fördert auch den Kauf eigener Wohnungen, damit die Bürger ausreichend für das Alter Vorsorgen.
   Die selbstgenutzte Wohnimmobilie wird Teil der staatlich geförderten Alters Vorsorge, die unter dem Namen des ehemaligen Bundesarbeitsministers Walter Riester bekannt geworden ist. Der Bundestag hat das Eigenheimrentengesetz beschlossen. Wie bei Lebensversicherungen und anderen klassischen Riester- Produkten gilt auch in dem Fall: In der Phase des Vermögensaufbaus sind die Beiträge steuerfrei. Im Alter, wenn die Leistungen konsumiert werden, werden sie besteuert. Hintergrund der neuen Regelung ist die Überlegung, dass die eigenen vier Wände die Miete im Alter ersparen und deshalb der Staat auch das Wohneigentum fördern sollte.
Wie hoch ist die Förderung?
   Die Grundzulage für Erwachsene ist erst 2008 von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage von 138 Euro auf 185 Euro erhöht worden. Zusätzlich sind die Riester-Beiträge von der Einkommensteuer befreit. Für Kinder, die 2008 oder später geboren werden, ist die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Aufwendungen für die Riester-Rente können am Jahresende als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. 2008 sind bis zu 2.100 Euro abzugsfähig.
Wie hoch ist die Unterstützung?
   Eine vierköpfige Familie kann künftig fast 16.000 Euro Unterstützung für den Erwerb einer Wohnung er- halten, wie der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Ulrich Krüger, jüngst vorrechnete. Zugrunde gelegt hat er dabei eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro und zwei Kindern, von denen das eine vor dem 1. Januar 2008 und eins danach geboren ist. Sie bekommt nach seinen Angaben fast 40 Prozent vom Staat, wenn sie mit Hilfe eines Riester-Vertrags ein Darlehen von 40.000 Euro tilgt. Demnach müssen sie dafür nur gut 24.000 Euro selbst aufbringen, der Rest würde durch den Staat gedeckt.
Wie funktioniert die Besteuerung im Alter?
   Das geförderte Kapital wird dafür auf einem fiktiven Wohnförderkonto festgehalten, hinzu kommen jeweils 2 Prozent Zinsen im Jahr. Es greift der individuelle Steuersatz, der im Alter jedoch zumeist niedriger ist als in der Erwerbsphase. Der Geförderte hat zudem zwei Möglichkeiten: die Steuer auf einmal mit einem Abschlag zu zahlen oder sie über die Jahre abzustottern. Im ersten Fall gibt es einen Rabatt von 30 Prozent. Wie lange er im zweiten Fall zahlen muss, hängt davon ab, wann er in Rente geht.
Wofür kann der „Wohn-Riester” genützt werden?
   Grundsätzlich wird der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften mit der Zulage oder dem Steuernachlass belohnt. Wird jedoch das Wohneigentum später verkauft und nicht direkt durch neues ersetzt, verlangt der Fiskus die Förderung komplett zurück.
Wie kann der „Wohn-Riester" gestaltet werden?
   Das Geld kann aus bestehenden Riester-Verträgen entnommen werden, um die eigenen vier Wände zu finanzieren. Es muss dann - anders als bisher - nicht bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Ebenso können Bauherren oder Wohnungskäufer den Zuschuss auch nutzen, um die darauf lastenden Schulden zu tilgen. Zudem wird es bald eigene Riester-Bausparverträge geben.
Was ändert sich bei der Wohnungsbauprämie?
   Die Wohnungsbauprämie soll künftig nur noch gezahlt werden, wenn Bausparer das geförderte Guthaben für den Immobilienkauf oder Renovierungen verwenden. Die Zulage von bis zu 45 Euro ist an Einkommens- grenzen geknüpft. Junge Bausparkunden unter 25 Jahren können aber weiterhin über den gesparten Betrag nach einer Sperrfrist von sieben Jahren frei verfügen. Die Zweckbindung fällt bei ihnen weg.
Lohnt sich die Riester-Rente für Jugendliche?
   Grundsätzlich gilt: Je länger gespart wird, um so mehr bringen Zins und Zinseszinsen im Alter. Als Bonbon erhalten künftig junge Erwachsene, die noch nicht 25 Jahre alt sind, mit dem Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig 200 Euro.
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so-RiesterHaus-xx Geld sparen mit  Wohn-Riester

Angebote für alle Einkommensklassen - Verbraucherzentralen bieten Beratung

  Mit Wohn-Riester erweitern Immobilienkäufer dank staatlicher Förderung ihre Möglichkeiten: Sie können den Gegenwert von mehreren Familienurlauben sparen, oder sie entscheiden die Frage Keller oder Bodenplatte zugunsten des zusätzlichen Stauraums, oder sie werden überhaupt erst in die Lage versetzt, sich die eigenen vier Wände zu leisten. Staatliche Förderung bei der Rückzahlung des Darlehens und Prämien in der Anspar- phase sind Teil des Konzepts, zusätzlich zur Rente privat für den Lebensabend vorzusorgen.
   Das Marktforschungsinstitut Innofact stellte bei einer Umfrage fest, dass 93 Prozent der Deutschen Wohn- Riester kennen, 90 Prozent es aber ablehnen oder ihm zumindest skeptisch gegenüberstehen. Die Bauspar- kassen als die größten Anbieter von Wohn-Riester-Verträgen haben trotzdem allein im vergangenen Jahr 300000 neue Verträge abgeschlossen.
   Finanzexperte Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen erklärt den scheinbaren Widerspruch so: „Die Bausparkassen sind beim Wohn-Riester-Angebot breiter aufgestellt als die Hypothekenbanken. Beim Abschluss eines Bausparvertrages ist aber noch nicht sicher, dass er später auch tatsächlich für eine Baufinanzierung eingesetzt wird. Andererseits können seit Jahresanfang auch bestehende konventionelle Riester-Verträge zur Baufinanzierung eingesetzt werden." Die typische Eigenheimfinanzierung werde bisher nur zu einem geringen Teil aus Bausparverträgen und zum größten Teil mit Hypothekendarlehen bestritten.
   Dazu komme, dass die Eigenheimrente mit den Komponenten Ansparprämien, Tilgungsförderung und an- schließender Besteuerung nicht einfach zu verstehen sei. „Es ist kompliziert, aber nicht überkompliziert", sagt Gottschalk. In einem wichtigen Punkt stimmt der Verbraucherberater den RiesterAnbietern zu: Richtig ange- wendet lohnt sich die Eigenheimrente. Sein Tipp: Interessenten sollten sich zusätzlich zu den Beratungen bei den Kreditinstituten auch unabhängig beraten lassen. Für eine Berechnung der Förderung und anschließender Steuerpflicht haben die Verbraucherzentralen eigene Computerprogramme entwickelt, die allerdings noch nicht überall zur Verfügung stehen. „Interessenten sollten nachfragen, ob ihre Verbraucherzentrale diese Beratung schon anbietet. Wenn nicht, kann die Verbraucherzentrale Bremen per Brief oder eMail einspringen", bietet Gottschalk an.
Fast 1.000 Euro pro Jahr
  Familien mit zwei kleinen Kindern können jährlich 908 Euro an Zulagen erhalten. Wer über ein mittleres Einkommen verfügt, kann auf diese Weise sogar mehr Förderung erhalten, als er selbst an Spar- oder Tilgungsleistung beisteuern muss. Für ein Darlehen von 90.000 Euro übernehme der Staat somit ein Prozent Tilgung, haben die Landesbausparkassen ausgerechnet. Im Gegensatz zur früheren Eigenheimzulage gibt es diesen Betrag nicht nur acht Jahre, sondern über die ganze Laufzeit der Finanzierung.
   Einkommensgrenzen gibt es beim Wohn-Riester nicht; Singles mit guten Einkommen können einschließlich der Steuervorteile ebenfalls mit bis zu 1.000 Euro pro Jahr profitieren. Wie auch die Stiftung Warentest er- rechnet hat, summiert sich der Wohn-Riester-Effekt für die meisten Wohneigentumserwerber auf hohe fünf- stellige Finanzierungskosten-Einsparungen. Oder anders ausgedrückt: Das Ziel der Schuldentilgung wird einige Jahre früher erreicht als ohne Förderung. www.verbraucherzentrale-bremen.de 
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Riester-Zulagen fürs Eigenheim

   Die Finanzierung eines Eigenheims will wohl überlegt sein. Künftig kann man die staatliche Riesterförder- ung miteinbeziehen, um schneller schuldenfrei zu werden.
   Häuslebauer sollen stärker unterstützt werden. Staatliche Zulagen als Tilgung, Angespartes als Eigenkapital nutzbar. Wohneigentum wird als Altersvorsorge in die Riester-Förderung Integriert. Nach jahrelangen Ver- handlungen hat die große Koalition die Rahmenbedingungen für die sogenannte Eigenheimrente beschlossen. Danach können Riester-Verträge und die staatliche Förderung besser als bisher für den Erwerb und die Entschuldung von Wohneigentum genutzt werden. Bisher konnten Riester-Verträge nur unter bestimmten Bedingungen für den Erwerb von Immobilien genutzt werden. Erst ab einem Guthaben von 10.000 Euro durften die Riester-Verträge angetastet werden und nach zwei Jahren musste mit der Rückzahlung des Geldes begonnen werden. „Eine unpraktikable Regelung”, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Dieses Verfahren wird jetzt durch eine verbraucherfreundliche Regelung ersetzt.”
   Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen (Riester) angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden. „Wir raten dazu, das gesamte Kapital zu entnehmen und als Eigenkapital einzusetzen”, sagt Nauhauser. Eine Rückzahlung - wie bisher - ist nicht mehr erforderlich. Außerdem werden Tilgungsleistungen für die selbst genutzte Immobilie förderfähig im Rahmen der Riester-Rente.
   Wer selbst genutztes Wohneigentum abbezahlt, hat Anspruch auf die staatliche Förderung. Das sind 154 Euro Grundpauschale im Jahr sowie Kinderzuschläge von 185 Euro pro Kind (Geburt vor 2008) oder 300 Euro (Geburt ab 2008) wenn vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag fließen. Bei Wohn-Riester werden die Tilgungszahlungen so gewertet, als würden sie in einen Riester-Vertrag investiert. Die staatliche Förderung wird dann nicht auf das Riester-Konto gezahlt, sondern kann als zusätzliche Tilgung verwendet werden. Die Regelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 gelten.
   „Es wäre günstig, wenn die Abwicklung über die Zulagenstelle laufen würde, denn die Banken werden kein Interesse an Wohn-Riester haben, sondern lieber die provisionsträchtigen klassischen Riester-Produkte ver- kaufen wollen”, befürchtet Nauhauser. „Wer jetzt einen Kreditvertrag für das Eigenheim abschließt, sollte ver- einbaren, dass Sondertilgungen auf das Darlehen im Rahmen der Riester- Förderung möglich sind.” Bei be- stehenden Finanzierungen sei es ebenfalls sinnvoll, mit der Bank über die Aufnahme von Sonder- tilgungsrechten durch Riester-Zulagen zu verhandeln.
   Auch bei Wohn-Riester gilt die nachgelagerte Besteuerung. Da es keine monatliche Rente gibt, die besteuert werden kann, wird ein Wohn-Förder-Konto gebildet. Darauf werden die staatliche Förderung und die ange- rechneten Tilgungsraten für das Haus mit einer jährlichen Verzinsung von zwei Prozent verrechnet. Diese Summe bildet dann im Ruhestand die Grundlage für die Besteuerung. Der Verbraucher kann sich auch dafür entscheiden, die Steuer auf einen Schlag zu zahlen. Dann müssen nur 70 Prozent des Kapitals mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Alternativ kann der Rentner die auf sein fiktives Riester- Vermögen entfallende Steuer bis zu 23 Jahre lang abbezahlen. Obwohl vordergründig die Steuer mit Abschlag günstiger erscheint, muss das nicht zutreffen. „Die laufende steuerliche Belastung sollte nicht überschätzt werden”, sagt Nauhauser. In einem Beispielfall einer Familie mit zwei Kindern (100.000 Euro Kredit) hat er eine monatliche Belastung von 42 Euro berechnet.
  Dafür hat die Familie mit Wohn-Riester ihr Häuschen knapp sechs Jahre früher abbezahlt und spart über 30 Jahre Finanzierungskosten von 20.000 Euro. „Wir sehen Wohn-Riester sehr positiv”, sagt Nauhauser. „Solan- ge man Schulden hat, ist es immer besser, diese erst abzubauen, als einen Vorsorgevertrag zu besparen.” Wer noch unsicher ist, ob er seinen Riester-Vertrag für den Immobilienerwerb nutzen will, sollte einen Bank- sparplan wählen. Nauhauser: „Da gibt es weder Kosten noch Kursschwankungen.”
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Bundesrat billigt „Wohn-Riester” - Auch der Erwerb eines Eigenheims wird bald als Altersvorsorge gefördert

   Die neue staatliche Förderung des Eigenheimerwerbs, der sogenannte „Wohn-Riester”, hat eine weitere Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf zu, den zuvor schon das Bundeskabinett gebilligt hatte. Nun muss noch das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden, dann kann das von der Bauwirtschaft und den Bausparkassen ersehnte Gesetz in Kraft treten.
   Durch die Neuregelung wird das Sparen für die eigengenutzte Immobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbezogen, die unter dem Namen Riester-Rente bekannt ist. Neben die schon bisher mög- lichen Bank-, Fonds- und Versicherungssparverträge tritt als vierte Variante ein geförderter Sparvertrag für den Eigenheimerwerb. Die Bausparkassen haben entsprechende Angebote bereits in der Schublade.
   Damit gibt es künftig die staatlichen Zulagen und Steuerfreiheit der Beiträge auch für Kauf, Bau oder Ent- schuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie den Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften. Auch schon bestehende Riester-Verträge zum Beispiel bei Versicherungen können vollständig für den Kauf eines Hauses oder die Ablösung von Schulden verwendet werden.
   Die Zulagen betragen bis zu 154 Euro pro Kopf und Jahr. Für Kinder zahlt der Staat 185 Euro - wenn sie nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, sogar 300 Euro. In den Genuss kommen vor allem Arbeitnehmer,  Beamte  und nicht  erwerbstätige Ehepartner. Alternativ gilt die Steuerfreiheit für die Beiträge, die dann zum Tragen kommt, wenn die Steuerersparnis die Zulagen übertrifft.
   Dafür müssen die späteren Leistungen aus Riester-Verträgen versteuert werden. Diese sogenannte nach- gelagerte Besteuerung gilt auch für den „Wohn-Riester". Das geförderte Kapital soll dazu in einem „Wohn- förderkonto” erfasst werden.
   Zum Beginn der Auszahlungsphase können Sparer wählen: Begleichen sie ihre Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt auf einen Schlag, dann müssen sie nur 70 Prozent des bis dahin angesparten geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Wer zum Beispiel durch eigene Beiträge und Zulagen 15.000 Euro angespart hat und für den Immobilienerwerb verwendet, würde in dieser Variante auf 70 Prozent davon - also 10.500 Euro - Steuern zahlen.
   Förderberechtigte können sich aber auch dafür entscheiden, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt zu versteuern. Ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist, hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab. Zum Beispiel bleiben viele Ruheständler vom Finanz- amt verschont, weil ihre steuerpflichtigen Einkommen unter den entsprechenden Freibeträgen liegen.
   Die Bausparkassen-Verbände finden diese Regelung zu kompliziert und bürokratisch. Sie fürchten, dass es schwierig sein dürfte, die nachgelagerte Besteuerung den Kunden zu erklären. Trotz dieser Einwände be- grüßen sie ebenso wie die Bauwirtschaft das Gesetz. Ihre Hoffnung: Der „Wohn-Riester” könnte trotz seinem Mangel dem - infolge der Abschaffung der Eigenheimförderung Ende 2006 – darniederliegenden Eigen- heimmarkt neuen Schwung geben. HAZAlbrechtScheuermann080524
Ratgeber zum Wohn-Riestern
   Rund 16.000 Euro kann eine vierköpfige Familie in 20 Jahren als Zuschuss zur Finanzierung einer selbst ge- nutzten Immobilie bekommen, wenn sie die Riesterförderung in der Variante Wohrn-Riester nutzt. Diese Zahl haben die Landesbausparkassen (LBS) errechnet. Informationen darüber, wie das zu schaffen ist, haben sie in der Broschüre„Wohneigentum in der Altersvorsorge - das neue Eigenheimrentengesetz” zusammengefasst. Autor Dr. Jörg Leitolf: „Die Immobilienrente hat klare Vorteile im Vergleich zur Geldrente, denn Eigentümer können ihre Altersvorsorge sofort genießen und müssen nicht bis zum Ruhestand warten.”  
   Mit Immobilienrente meint Leitolf die eingesparten Mietkosten. Gegengerechnet werden müssen allerdings die Unterhalts-, Instandsetzungs- und Modernisierungskosten einer Immobilie. Im Gegensatz zur Geldrente kann die Immobilie auch vererbt werden und damit die Mietersparnis. Auch zertifizierte Bausparverträge, die seit Anfang des Monats angeboten werden, werden nach dem Eigenheimrentengesetz gefördert. Die Broschüre der Landesbausparkassen beantwortet unter anderem Fragen zur Förderberechtigung, zu Zulagen und zu Sonderförderungen für Berufseinsteiger. Sie kann über das Internet bei den Landesbausparkassen bestellt werden. www.LBS.de/ratgeber 
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Mit Riester ins Eigenheim. Staatliche Altersvorsorge erweitert.
Alle Vorteile werden erst von 2010 an wirksam. Wer schon Eigentümer ist, geht leer aus.

   Riester-Verträge gab es bisher nur für eine zusätzliche Rente im Alter. Jetzt kann die staatlich geförderte Altersvorsorge auch für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder den Kauf von Genossen- schaftsanteilen genutzt werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 tritt nämlich das sogenannte Eigenheim- rentengesetz in Kraft. Danach können die staatlichen Zulagen der Riester-Rente für die Tilgung von Krediten genutzt werden. Eine vierköpfige Familie erhält entsprechend jährlich 678 Euro vom Staat. Zusätzlich kann aus bereits bestehenden Riester-Verträgen das Geld als Eigenkapital entnommen werden.
   Allerdings wurde hier eine Hürde im Interesse der Finanzbranche eingebaut, die fürchtet, dass bestehende Verträge zugunsten eines Hauskaufs geplündert werden. Verbraucher, die ihren Riester-Vertrag vor 2008 abgeschlossen haben, müssen mindestens 10.000 Euro für den Immobilienkauf entnehmen. „Das ist eine unerfüllbare Hürde, denn eine solche Summe dürfte kaum ein Vertrag aufweisen”, sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Für Riester-Verträge, die erst ab 2008 abgeschlossen wurden, entfällt diese Klausel. Hier kann das komplette Kapital entnommen werden.
   Wer bereits eine Immobilie besitzt, kann ohnehin kaum vom neuen Wohn-Riester profitieren. „Wurde die Immobilie vor 2008 erworben, kann das Guthaben aus Riester-Verträgen frühestens mit 60 Jahren für die Entschuldung genutzt werden”, sagt Iris Laduch von der Postbank. Auch eine Tilgungsförderung über Zulagen sei nicht möglich.
   Besser gestellt sind jene, die erst in diesem Jahr eine Immobilie kaufen. Sie kommen zwar bis 2010 auch nicht an das Eigenkapital aus ihrem Riester-Vertrag, „können aber zumindest die staatlichen Zulagen für die Tilgung der eigenen Wohnimmobilie nutzen”, sagt Laduch. Die persönlichen Tilgungs- zahlungen an die Bank werden dann so gewertet, als würden sie in einen Riester-Vertrag fließen, und danach bemisst sich die Förderung. Die Zulagen fließen dann nicht mehr auf das Riester-Konto, sondern an die Bank zur zusätzlichen Tilgung des Kredits. Den Riester-Vertrag lässt man ruhen. „Das Guthaben des ruhenden Vertrages kann dann ebenfalls frühestens ab dem 60. Lebensjahr zur Entschuldung des Wonneigentums eingesetzt werden”, ergänzt Laduch. Zur Nutzung des Wohn-Riesters sind spezielle zertifizierte Baudarlehen bzw. Bauspar- darlehen erforderlich, die es nicht vor November 2008 geben wird. „Unabhängig davon können Wohn- eigentumserwerber die Riester-Förderung aber schon für den Immobilienkauf nutzen, wenn der ab dem 1. Januar 2008 erfolgte”, versichert Laduch.
  Um doch an sein Eigenkapital zu kommen, kann man einen Trick anwenden. Man wechselt den Anbieter, und das angesparte Geld fließt dann in einen neuen Vertrag, der wegen des Zeitpunkts seines Abschlusses keinen Beschränkungen unterliegt. Ein solcher Wechsel ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.
  Auch beim Hauskauf mit der Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Da es keine monatliche Rente gibt, die besteuert werden kann, wird ein Wohn-Förder-Konto gebildet.
   Darauf werden die staatliche Förderung und die angerechneten Tilgungsraten für das Haus mit einer jährlichen Verzinsung von zwei Prozent verrechnet. Diese Summe bildet dann im Ruhestand die Grundlage für die Besteuerung. Der Verbraucher kann wählen, ob er die Steuer mit einem Schlag zahlt. Dann müssen 70 Prozent des Kapitals mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Alternativ kann der Rentner die auf sein fiktives Riester-Vermögen entfallenden Steuern in einem Zeitraum von bis zu 23 Jahren abbezahlen.
 â€žEin Ersatz für die Eigenheimzulage ist der Wohn- Riester dennoch nicht”, sagt Jürgen Michael Schick, Sprecher des Immobilienverbandes Deutschland.
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Wohn-Riester:  Experten zeigen sich skeptisch

   Die neuen Möglichkeiten, mit Riester-Verträgen auch Wohneigentum zu erwerben, stoßen bei Experten auf große Skepsis. Der Traum von einer Immobilie als Altersvorsorge sei wegen des Bevölkerungsschwunds und stagnierender Einkommen bei vielen Familien mit einem hohen Risiko behaftet, berichtet das ARD-Wirt- schaftsmagazin „Plusminus”.
   Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW befürchtet vor allem Mitnahmeeffekte beim sogenannten Wohn-Riester. Wer sich heute keine Immobilie leisten könne, werde sie sich auch mit Wohn-Riester nicht leisten können, da die Förderbeträge nicht ausreichten. Wörtlich sagte Bieler: „Es ist letztendlich ein Entlastungseffekt für die, die die Immobilie stemmen können und dann praktisch sagen können: Okay, dann integriere ich die Altersvorsorge direkt mit rein und freu mich über die Zulagen, die ich bekomme.”
   Auch der Experte für die Ökonomie von Stadt- und Regionalplanung, Ulf Hahne, äußerte sich in „Plusminus” skeptisch. Eine Immobilie als Altersvorsorge sei nur in bester Lage empfehlenswert. Gute Lagen seien für die meisten aber unbezahlbar. Deshalb befürchtet er, dass mit Wohn-Riester eher Verlustgeschäfte gefördert werden. Wohn-Riester sei gut gedacht, ziele aber in die falsche Richtung, sagte Hahne. Statt Immobilien sollten Energiesparbauten und der Bau von altersgerechten Wohnungen gefördert werden. 
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 Ungeförderter Riester-Vertrag bringt Vorteil

   Anleger können mit einem Riester-Fondssparplan unter Umständen bei der Steuer günstiger wegkommen, auch wenn sie keine Riester-Förderung erhalten. Darauf weist die Zeitschrift „Finanztest” hin. Denn für solche Sparpläne gilt die ab 2009 eingeführte Abgeltungssteuer von 25 Prozent nicht.
   Für ungeförderte Riester-Fondssparpläne gelten dieselben Steuerregeln wie für Fondspolicen, erläutern die Geldexperten der Stiftung Warentest. Ist der Sparer bei der Auszahlung des angesparten Vermögens mindestens 60 Jahre alt und hat der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden, muss er für die Hälfte der Gewinne den persönlichen Steuersatz abführen.
   Einen ungeförderten Riester-Plan können den Angaben zufolge auch Selbstständige abschließen, die nicht riestern dürfen. Förderberechtigte Sparer können ihren bestehenden Vertrag überzahlen, das heißt, ein- schließlich staatlicher Zulagen müssen mehr als 2.100 Euro im Jahr eingezahlt werden. Sie können auch einen zweiten, ungeförderten Vertrag abschließen. Das Geld, das ungefördert in einen Riester-Vertrag fließt, muss nicht verrentet werden. Der Sparer kann es bei Rentenbeginn abheben.
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G-Riester-Haus-xx  Eckpunkte für Wohnriestern 

Wohn-Riester nicht für Anschlusskredite

   Seit der Überarbeitung der Regelungen zum Riester-Sparen durch die Bundesregierung ist es möglich, dass sich der Staat mit der Riester-Förderung auch an der Tilgung der Eigenheimfinanzierung beteiligt. Allerdings gibt es dabei eine wichtige Einschränkung: Tilgungsraten werden nur gefördert, wenn das selbst genutzte Eigenheim nach dem 31. Dezember 2007 erworben oder fertiggestellt wurde. Damit bleibt jedoch bei der Anschlussfinanzierung den allermeisten Hausbauern der Zugang zu Wohn-Riester verwehrt, weil Immobilien- kauf und Erstfinanzierung einige Jahre zurückliegen. Wer auf der Suche nach einer Anschlussfinanzierung ist, sollte daher die Frage nach der Riester-Förderung links liegen lassen und sich beim Anbietervergleich auf die Kriterien konzentrieren, die letztlich die finanziellen Vorteile bringen: nämlich möglichst günstige Zinsen in Ver- bindung mit großzügigen Regelungen zur Sondertilgung und Ratenänderung während der Zinsbindungsfrist.
   Verbraucherschützer raten zudem, die niedrigen Zinssätze zu nutzen, um eine höhere Tilgung zu ver- einbaren. Wer jetzt um ein bis zwei Prozentpunkte niedriger abschließen könnte als bei der ersten Bau- finanzierung,  kann bei gleichbleibender Kreditrate entsprechend höhere Tilgungszahlungen leisten. Der Vorteil: Der Kredit ist dann wesentlich schneller zurückgezahlt, was wiederum Zinsen spart. Ein weiterer Vorteil der niedrigen Zinssätze: Verbraucher können sich eher die kleinen Aufschläge für flexible Rück- zahlungsmöglichkeiten leisten.
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Geldsegen nicht nur für Häuslebauer

   Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes begrüßten den Plan für den „Wohnriester”. Erwartet werde ein wichtiger Impuls für den Wohnungsbau. Man hoffe, dass sich die desolate Lage im privaten Eigenheimbau damit verbessere, erklärte das Baugewerbe. Die Bautätigkeit war nach der Streichung der Eigenheimzulage stark zurückgegangen.
   Einen anhaltenden Boom bei den Riester-Renten erwarten auch die Anlageexperten. Die deutschen Investmentgesellschaften verwalten inzwischen gut 1,6 Millionen Riester-Depots. Es folgt ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung über das neue „Wohnriester”:
• Erwerb oder die Herstellung selbstgenutzter Wohnimmobilien sowie der Erwerb von Genossenschafts- anteilen werden künftig in die Regelungen zur Riester-Förderung einbezogen. Das betrifft den Kreis der Förderberechtigten ebenso wie die Förderbedingungen und -verfahren sowie die Förderhöhe bei Zulage bzw. Sonderausgabenabzug. Entsprechende Darlehensverträge werden in den Kreis der begünstigten Anlage- produkte aufgenommen.
• Im Zusammenhang mit der Investition in selbstgenutztes Wohneigentum oder in Genossenschaftsanteile werden die Entnahmemöglichkeiten verbessert (bis zu 75 Prozent) beziehungsweise eine einmalige Entnahme zur Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase ermöglicht. Die Rückzahlung des entnommenen Betrages ist dann nicht mehr zwingend erforderlich.
• Tilgungsbeiträge werden wie Vorsorgebeiträge steuerlich berücksichtigt. Gewährte Zulagen können zu 100 Prozent zur Tilgung eingesetzt werden.
• In der Auszahlungsphase wird ein Wahlrecht zwischen einer nachgelagerten Besteuerung über 25 Jahre oder einer Einmalbesteuerung gewährt. Wird die Einmalbesteuerung gewählt, tritt eine 20-jährige Haltefrist der geförderten Immobilie in Kraft, um den Förderzweck sicherzustellen. Jederzeit ist auch in der Auszahlungs- phase die Umschichtung von einer geförderten Immobilie in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Internet: www.bundesfinanzministerium.de     
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Versteckte Kosten bei der Riester-Rente . Darauf sollten Interessenten beim Abschluss achten

   Allein im vergangenen Jahr schlossen die Bundesbürger nach Angaben der ING-Diba 2,5 Millionen Altersvor- sorgeverträge zur Riester-Rente ab. Bei den Angeboten gibt es aber teilweise beträchtliche Preis-Leistungs- Unterschiede. Um die Intransparenz zu beseitigen, sollten Interessenten laut ING-Diba auf folgende Punkte achten:
Abschlusskosten: sollten über die Laufzeit verteilt sein. Einerseits habe der Kunde dann nicht verge- bens einen Großteil der Kosten bezahlt. Außerdem könne er bei einer Reduzierung des Beitrags auch die fälligen Kostenanteile senken. Wechselkosten: Eine Gebühr von 100 Euro halten die Experten für akzeptabel. Bei manchen Anbietern sei sie aber an die Höhe des angesparten Kapitals gekoppelt. So könnten Kosten von gut 2.000 Euro entstehen.
Pausenkosten: Will ein Versicherter seinen Vertrag beitragsfrei stellen, weil er zum Beispiel arbeitslos geworden ist, verlangen viele Anbieter nach Einschätzung der Experten nichts dafür. Das sei aber nicht bei allen der Fall.
Auszahlkosten: Auch im Ruhestand, wenn die Rente ausgezahlt wird, verlangen Versicherer Geld. In der Regel liege der Satz bei ein bis zwei Prozent der Jahresrente. Manche verlangten aber mehr.
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Riester-Verträge: Beim Abschluss auf die Kosten achten

   Das Riester-Geschäft boomt. Mehr als 14 Millionen Bundesbürger besitzen mittlerweile einen Riester-Vertrag. Nicht immer zur Freude der Versicherer, deren Vertreter über zu niedrige Provisionen klagen - aber auch nicht immer so, wie sich die Kunden das gedacht haben. Die größte Falle: Bei manchen Riester-Verträgen sind die Kosten so hoch, dass sie die staatliche Förderung vollständig auffressen.
   Einen Fall machte jüngst die Verbraucherzentrale Hamburg publik: Ein 43-jähriger Angestellter hatte bei der BHW Lebensversicherung einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Die Abrechnungen waren jedoch ernüchternd: 2005 entstanden Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten in Höhe von 111,17 Euro; dem stand nur eine Grundzulage von 76 Euro gegenüber. 2006 entstanden diverse Kosten in Höhe von 164,68 Euro, denen 114 Euro Zulage gegenüberstanden. So dürfte es auch in den nächsten Jahren weitergehen.
   Das Problem des Versicherten: Er hatte des Vertreters liebste Variante gewählt, eine fondsgebundene Riester-Police. Sie ist für den Vermittler am lukrativsten - und entsprechend ungünstig für den Kunden. Die Riester-Fondspolice ist ein teures Mittelding zwischen einem reinen Riester-Fondssparplan und einer Riester- Versicherung. Die Rendite dürfte bei Auszahlung auch bescheiden sein, denn der Großteil des Kapitals wird in festverzinslichen Wertpapieren angelegt, damit der Kunde kein Geld verliert und die garantierte Mindestrente bekommt.
   In Sachen Riester-Kosten sind die Versicherer sehr erfindungsreich. Schon die Einzahlungen werden mit fünf Kostenpositionen belastet. Und wer glaubt, wenigstens die Auszahlung geschieht kostenfrei, irrt: Für die Überweisungen werden dem Versicherten 1,35 Prozent der Rente und 2 Euro pro Rentenfälligkeit abgezogen. Für Normalsterbliche sind somit die Gesamtkosten überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen.
   Warum die Politik die Anbieter nicht auch gezwungen hat, die Kosten transparent zu machen, ist wohl kaum mit Logik zu beantworten. Die Verbraucherzentrale rät daher allen Kunden, auf Riester-Verträge mit niedrigen Kosten zu achten und fondsgebundene Riester-Policen zu meiden. Der Kunde kann entweder einen Bank- oder reinen Fondssparplan wählen oder einen nachweislich kostengünstigen Versicherer. Dazu gehören Cosmos Direkt, Debeka, Asstel, Hannoversche Leben und Huk Coburg. Und übrigens auch einige öffentliche Versicherer.  
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Telefonaktion der NOZ: Richtig ristern! NOZ-ExpRiester-xx 

 Hartz-IV-sicheres Vermögen.  Über 14 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen und profitieren so von der staatlichen Förderung ihrer privaten Altersvorsorge.
Hilfestellung bei allen Fragen zum Thema Riester-Rente leisteten die Experten der NOZ-Telefonaktion.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Ich bin Single und kinderlos. Lohnt sich die Riester-Rente trotzdem für mich?
   Ja, klar. Denn neben den Zulagen gibt es ja noch die Steuervorteile, und die sind zum Teil enorm. Wenn sie ledig sind und gut verdienen, beträgt der Steuervorteil ein Vielfaches der Zulagen.
Ich bin 53 Jahre alt. Ist in meinem Alter ein Riester-Vertrag noch sinnvoll?
   Das ist durchaus sinnvoll, da Sie die staatliche Förderung noch 12 Jahre ausschöpfen können. Allerdings würde ich Ihnen wegen der relativ kurzen Restlaufzeit zu einer sicheren Anlageform mit hohen Garantien raten.
Welche Fragen sollte ich bei der Auswahl des passenden Produkts bedenken?
   Zunächst sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie eher ein sicherheitsorientierter oder risikofreudiger Anleger sind. Risikofreudige Kunden, die sich für eine renditeorientierte Anlageform entscheiden, haben die Chance, von den positiven Entwicklungen des Kapitalmarkts zu profitieren. Produkte, die eine hohe garan- tierte Rente bieten, schmälern üblicherweise die Renditechancen, was sich auf die Höhe der späteren Rente auswirkt.
Wie sicher sind die Produkte? Kann es sein, dass ich die eingezahlten Beiträge verliere?
   Im Gesetz ist vorgegeben, dass bei Ablauf des Vertrages mindestens die eingezahlten Bruttobeiträge zur Verrentung zur Verfügung stehen müssen.
Kann ich meine Riester-Rente vererben?
   Grundsätzlich ja. Allerdings müssen die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Es sei denn, der hinterbliebene Ehepartner zahlt das Kapital in einen eigenen Riester-Vertrag ein, dann bleiben Zula- gen und Steuervorteile erhalten. Bei Fondssparplänen ist zu beachten, dass im Todesfall nur der aktuelle Kurswert des Vermögens ausgezahlt wird. Das Risiko der Schwankungen am Kapitalmarkt können Sie mit einer separaten Risikolebensversicherung abfedern.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich aus dem Kreis der Förderberechtigten ausscheide?
   Dann ruht der Vertrag. Wenn Sie wieder förderberechtigt sind, können Sie ihn problemlos fortsetzen. Ist Ihr Ehepartner förderberechtigt und hat einen eigenen Riester-Vertrag, können Sie die abgeleitete Förderberech- tigung in Anspruch nehmen.
Ist die Riester-Rente Hartz-IV-sicher?

   Ja, das gebildete Altersvorsorgevermögen wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet oder verwertet.
Bin ich als Sozialhilfeempfänger förderberechtigt?
   Nein, als Sozialhilfeempfänger haben Sie keine eigene Förderberechtigung. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen aber schon.
Kann ich mir im Alter statt einer Rente auch das Kapi­tal ganz oder teilweise auszahlen lassen?
   Sie können sich mit Rentenbeginn 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen. Möchten Sie die ganze Summe auf einmal haben, müssen Sie Zulagen und Steuervergünstigungen allerdings zurückzahlen.
Ich bin verheiratet und habe als Hausfrau kein eigenes Einkommen. Kann ich trotzdem riestern?
  Wenn Sie noch in der Erziehungszeit sind, sind Sie selbst förderberechtigt. Ansonsten können Sie einen Riester-Vertrag im Rahmen der sogenannten Ehegattenregelung abschließen.  Die Voraussetzungen dafür sind, dass der Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, beide Ehepartner einen eigenen Alters- vorsorgevertrag abschließen und die Ehepartner nicht dauerhaft getrennt voneinander leben.
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Keine Sorge um die Altersvorsorge. Lesertelefonaktion „Riester-Rente” der NOZ

   Angesichts der Krise auf den Finanzmärkten macht sich manch einer Sorgen um die Sicherheit seiner Altersvorsorge. Doch Experten geben Entwarnung: Um seine Riester-Ersparnisse muss sich auch in der Krise niemand sorgen. Hier die wichtigsten Fragen - und die Antworten der Experten:
Wie sicher ist meine Riester-Rente?
   Die Riester-Rente ist sehr sicher, denn alle Anbieter müssen den Kapitalerhalt garantieren. Zu Beginn der Rentenphase muss also mindestens das angesparte Eigenkapital plus der staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Die meisten Riester-Produkte bieten jedoch noch mehr Sicherheit:  So garantieren zum Beispiel Riester-Rentenversicherungen den Sparern einen Mindestzins. Fondsgebundene Riester-Renten, die eine stär- kere Beteiligung an den Kapitalmärktentwicklurigen vorsehen, garantieren meist den Erhalt des eingezahlten Kapitals.
Sind    Banksparpläne   und Riester-Rentenversicherungen jetzt Fondssparplänen vorzuziehen?
   Das lässt sich pauschal nicht sagen. Bei Fondssparplänen und Fondspolicen wiegt die Länge der Anlage- dauer und die damit verbundenen höheren Renditechancen die geringere Sicherheitsgarantie auf. Bleiben noch viele Jahre bis zum Rentenbeginn, kann die Anlage bei einer Erholung der Kapitalmärkte zwischen- zeitliche Verluste gegebenenfalls wieder ausgleichen und eine gute Rendite erbringen.
Was hat sich 2008 bei Beiträgen und Zulagen zur Riester-Rente geändert?
   Um die volle Förderung vom Staat zu bekommen, müssen Sie seit Januar 2008 vier Prozent des Vorjahres- Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen als sogenannten Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen. Dann bekommen Sie die Grundzulage von 154 Euro und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, gibt es 185 Euro dazu. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Bei Ihrer Steuererklärung können Sie jetzt bis zu 2.100 Euro, zusammengesetzt aus Eigen- beitrag und Zulagen, als Sonderausgabe geltend machen. Und junge Riester-Sparer, die nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro.
Werden die staatlichen Zulagen automatisch in meinen Riester-Vertrag eingezahlt?
   Sie müssen die Zulagen zunächst in Form eines Dauerzulagenantrages beantragen. Danach erhalten Sie die jährliche Zulage automatisch.
Wer ist förderberechtigt?
   Förderberechtigt sind alle Menschen, die in Deutschland gesetzlich rentenversichert sind.
Welches Riester-Produkt ist das richtige für mich?
   Dazu sollten Sie sich selbst einige Fragen beantworten: Sind Sie eher ein sicherheitsorientierter oder risiko- freudiger Anleger? Ist Ihnen eine möglichst hohe garantierte Rente oder eine möglichst renditeorientierte Anlageform wichtiger? Renditeorientierte Anlageformen können von einer positiven Entwicklung des Kapital- markts profitieren, bergen aber auch ein gewisses, wenn auch überschaubares Risiko. Produkte, die eine hohe garantierte Rente bieten, schmälern üblicherweise die Renditechancen, was sich auf die Höhe der späteren Rente auswirkt.
Ist ein Riester-Vertrag in jungen Jahren sinnvoll?
  Ja! Je früher Sie einen Riester-Vertrag abschließen, desto höher wird Ihre spätere Rente ausfallen. Nutzen Sie die Zeit, um mit Hilfe der staatlichen Förderung eine Summe für den Ruhestand anzusparen und verzinsen zu lassen.
Ich bin bereits 52 Jahre alt und kinderlos. Lohnt sich die Riester-Rente trotzdem noch für mich?
   Auch in Ihrem Fall ist eine Riester-Rente lohnenswert, da Sie noch 13 Jahre von der staatlichen Förderung profitieren können. Da der Zeitraum bis zum Renteneintritt allerdings relativ kurz ist, wäre eine sichere Anlageform mit hohen Garantien ratsam.
Was passiert, wenn ich den Mindesteigenbeitrag einmal nicht zahlen kann?
  Dann werden die staatlichen Zulagen anteilig gekürzt. Wenn Sie zeitweilig gar keine Beiträge zahlen können, kann der Vertrag ruhen, bis wieder bessere Zeiten kommen. Die Gebühren für den Vertrag fallen dann allerdings weiter an.
Bin ich auch förderberechtigt, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?
   Ja, alle Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, sind förderberechtigt.
Kann ich meine Riester-Rente vererben?
   Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Wird das Guthaben in Form einer Rente oder Übertragung auf einen anderen Riester-Vertrag an die berechtigten Hinterbliebenen - also den Ehegatte oder die kindergeld- berechtigten Kinder - vererbt, so muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Geht das Geld an Dritte, so muss sämtliche Förderung zurückgezahlt werden.
Kann meine Riester-Rente gepfändet werden, wenn ich Schulden habe?
   In der Ansparphase ist die Riester-Rente pfändungssicher. Sie müssen den Vertrag also nicht auflösen, um Ihre Schulden zu "bezahlen. In der Rentenphase gilt die Riester-Rente jedoch als Einkommen, das gepfändet werden kann.
Was genau ist Wohn-Riester?
   Im Juni 2008 wurde die Einführung des sogenannten Wohn-Riesters beschlossen. Da viele Menschen den Erwerb des Eigenheims als Altersvorsorge nutzen. Künftig können Riester-Sparbeiträge und die staatlichen Zulagen mitgenutzt werden, um selbst bewohnte Immobilien abzuzahlen. Bei einem Verkauf der Immobilie müssen die staatlichen Zulagen unter Umständen zurückgezahlt werden.
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Angespartes Vermögen übertragbar

   Wenn ein Riester-Sparer stirbt, müssen die staatlichen Zulagen und mögliche Steuervorteile häufig zurück- gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt nur für zusammenlebende Ehepartner: In diesem Fall kann das gesamte angesparte Vermögen übertragen werden, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Hintergrund der Regelung sei, dass der gesetzliche Förderungszweck - die Absicherung des Lebensstandards im Alter - im Erbfall nur auf die Ehepartner anwendbar ist.
   Erbt ein Ehepartner die angesparten Riester-Zulagen, ist es unerheblich, ob er oder sie bereits einen eigenen Riester-Vertrag hat oder diesen erst mit der Übertragung abschließt. Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Erbe zum begünstigten Personenkreis gehört. Voraussetzung für das Vererben des Vermögens ist in allen Fällen aber ein Riester-Vertrag mit Beitragsrückgewähr”.
   Dieser Tipp und andere Ratschläge zur staatlich geförderten Altersvorsorge stehen in der Bro- schüre „Private Altersvorsorge”. Sie ist kostenlos erhältlich beim Bundesverband deutscher Banken (Burgstraße 28, 10178 Berlin) oder kann von der Homepage www.bankenverband.de heruntergeladen werden.
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Große Unterschiede bei den Renditen

  Berufstätige können auf verschiedenen Wegen an eine geförderte Altersvorsorge kommen. Angestellte und Arbeiter können Riester-, Rürup- und Firmenverträge abschließen. Beamte und viele Selbstständige haben die Wahl zwischen Riester und Rürup. Wegen der unterschiedlichen Förderung müssen Interessenten genau rechnen, welche Variante für sie die beste ist, rät die Zeitschrift „Finanztest”.
   Angenommen, eine Angestellte schließt dieses Jahr einen Riester-Vertrag ab, der bis zur Rente noch zehn Jahre läuft und eine Grundrendite von 4,0 Prozent bringt. Dann steigt die Vertragsrendite durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen auf 6,4 Prozent (mit 30 Prozent Steuersatz). Damit ist die Angestellte gut bedient, auch wenn die Auszahlung aus dem Riester-Vertrag später voll steuerpflichtig ist.
   Ungünstig ist am Riester-Vertrag jedoch, dass der Staat nur relativ geringe Einzahlungen fördert. Dieses Jahr sind es höchstens 1.575 Euro. In Rürup-Rentenversicherungen, die jeder Berufstätige bekommt, sind dagegen Einzahlungen von mehreren Tausend Euro möglich. Die Förderung ist aber geringer als bei Riester. Die Angestellte kann nach Berechnungen von „Finanztest” mit 5,5 Prozent Rendite rechnen, wenn sie dieses Jahr eine Rürup-Versicherung mit zehnjähriger Laufzeit bis zur Rente abschließt. Das sind 0,9 Prozent weniger als bei Riester (mit 30 Prozent Steuersatz).
   Aus Rürup-Policen können Versicherte frühestens mit 60 Jahren eine Rente erhalten. Von den Bei- trägen erkennt das Finanzamt bis zu 20.000 bzw. 40.000 Euro für Ehepaare an und zieht davon dieses Jahr 64 Prozent als Sonderausgaben ab.  Das sind maximal 12.800 bzw. 25.600 Euro. Rürup-Sparer müssen den Höchstbetrag aber gegebenenfalls um Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und berufliche Versorgungswerke kürzen.
   Der Teil vom Beitrag, den Versicherte absetzen können, steigt bis zum Jahr 2025 von 64 auf 100 Prozent. Im Gegenzug wird von der Rürup-Rente immer mehr steuerpflichtig sein. Für Jüngere ist die Rendite durch die Rürup-Förderung deshalb nicht so hoch wie für ältere Versicherte.
   Für Arbeiter und Angestellte kommt als dritte Variante eine Altersvorsorge über den Betrieb infrage. Sie können dieses Jahr bis zu 2.520 Euro Lohn steuerfrei in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds investieren und dafür im Alter eine Rente oder Kapital bekommen.
   Die Ersparnis bei den Sozialabgaben läuft Ende 2008 aus. Dazu kommt, dass Renten oder Kapital aus Firmenverträgen im Alter steuerpflichtig sind und der Staat dafür meist auch Sozialabgaben kassiert. Nur Spitzenverdiener, die jetzt und im Alter mit ihren Einnahmen über den Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherung liegen, können bei langen Laufzeiten für Firmenverträge gute Renditen bekommen.
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Was Sie über die Riester-Rente wissen sollten:

Wo gibt es die Riester-Rente?
   Banken und Versicherungen sind der Ansprechpartner. Im Idealfall haben Banken drei Produkte zur Aus- wahl: Banksparplan, Rentenversicherung oder Fondssparplan, meist aber eher nur eins oder zwei.
Wer hat Anspruch auf die Riester-Rente?
   Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, versicherungspflichtige Selbstständige, Arbeit- nehmer im öffentlichen Dienst, Kindererziehende während der dreijährigen Elternzeit, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Berufssoldaten, Arbeitslose, Behinderte in anerkannten Werkstätten, nicht erwerbsmäßige Pflege- personen sowie Ehepartner, die nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören.
Ist die Riester-Rente Pflicht?
   Nein, aber sehr empfehlenswert. Sie wurde geschaffen, um Kürzungen in der staatlichen Rentenversicher- ung auszugleichen. Sie dürfte künftig nur noch 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens ausmachen, während es heute noch rund 67 Prozent sind. Zusätzliche Einbußen kommen für jene hinzu, die nicht bis 67 arbeiten können oder wollen. Schon ein Rentenbeginn mit 65 statt 67 schlägt mit einer zusätzlichen Renten- kürzung von 7,2 Prozent zu Buche.
Wonach richtet sich die Förderung?
   Jeder, der einen Vertrag abschließt und drei Prozent seines Vorjahreseinkommens einzahlt, bekommt vom Staat in diesem und im nächsten Jahr jeweils 114 Euro Grundzulage. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 138 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann also insgesamt 504 Euro Förderung erhalten. Von 2008 an steigt die Förderung noch einmal(siehe Tabelle unten). Wer weniger als den geforderten Mindesteigenbeitrag spart, bekommt die Förderung nur anteilig.

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Wie bekomme ich die staatlichen Zulagen?
  Die Zulagen erhält nur, wer sie auch beantragt. Das dafür notwendige Formular erhalten Sparer von ihrem Anbieter. Seit 2005 gibt es einen Dauerzulagenantrag, der gleich bei Vertragsabschluss mit ausgefüllt werden kann und die jährliche Neubeantragung erspart. Der Anbieter übernimmt die Abwicklung mit der Zentralen Stelle für Altersvorsorge (ZfA). Die Zulagen werden dann von der ZfA an den Anbieter überwiesen und dem Kundenkonto gutgeschrieben.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es?
  Steuerzahler können die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil. Im Gegenzug ist die Riester-Rente in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig.
Wie sicher ist die Riester-Rente?
   Alle Produkte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu zählt die Kapitalgarantie für die ein- gezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zu Rentenbeginn. Verluste sind also bei allen Produkten nicht möglich. Durch die Zulagen bringt der Vertrag selbst bei einer unterstellten Nullrendite eine Verzinsung von bis zu sechs Prozent.
Welche sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Riester-Produkte?
  Versicherungen punkten mit einem Garantiezins von 2,25 Prozent auf den Sparanteil und können eine garantierte Mindestrente vorrechnen, die sich noch um eine nicht garantierte Überschussbeteiligung erhöht. Hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten, die vom Kapital des Sparers abgezogen werden, geraten da oft in den Hintergrund. Fondssparpläne garantieren zwar Einzahlungen und Zulagen, haben aber keine Garantie- verzinsung. Das zu Rentenbeginn erreichte Kapital hängt von der Rendite der Fonds ab. Da stärker als bei Versicherungen in die Aktienmärkte investiert wird, sind die Chancen und Risiken größer. Die monatlichen Zahlungen fließen in einen oder mehrere Fonds. Wie hoch der Aktienanteil dabei ist, hängt bei den meisten Anbietern vom Alter des Sparers ab. Je näher der Ruhestand rückt, um so stärker wird das Kapital in weniger schwankungsanfällige Rentenfonds umgeschichtet. Banksparpläne sind ein sehr konservatives, wenig verbreitetes und kostengünstiges Produkt. Die spätere Rente hängt hierbei von der Zinsentwicklung ab. Während viele Volksbanken die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen mit einem Abschlag von bis zu 0,75 Prozentpunkten verwenden, arbeiten Sparkassen mit Zinstreppen und Bonuszahlungen.
Für welches Riester-Produkt soll ich mich entscheiden?
   Das muss am Ende jeder selbst herausfinden. Aber es gibt einige Anhaltspunkte: Banksparpläne sind besonders gut für risikoscheue und ältere Sparer geeignet. Wegen der niedrigen Kosten ist der Sparer von Anfang an im Plus, was sich besonders bei kürzeren Laufzeiten auszahlt, etwa wenn man schon Mitte 50 ist. Wer auf die Riester-Rente als Ergänzung der gesetzlichen Altersrente existenziell angewiesen ist, sollte keine Risiken eingehen und deshalb ein Versicherungsprodukt mit möglichst hoher garantierter Rente bevorzugen. Die Ertragschancen der Kapitalmärkte in Form von Fondssparplänen können jüngere Sparer (bis ca. 45 Jahre) nutzen und jene, die schon ein anderes Versicherungsprodukt für ihre Altersvorsorge haben. Über den Anlageerfolg entscheiden hier die Qualität der zur Auswahl stehenden Fonds, aber auch das Anlagekonzept.
Was passiert, wenn ich während der Einzahlphase sterbe?
   Der verwitwete Ehepartner kann das im Riester-Vertrag angesammelte Vermögen übernehmen, voraus- gesetzt er überträgt es auf seinen eigenen Vertrag. Hat er noch keinen Riester-Vertrag, so kann er einen abschließen. Alternativ kann bei Vertragsabschluss auch vereinbart werden, das Kapital im Todesfall als Witwen oder Waisenrente auszuzahlen. Erben die Kinder, müssen die Fördermittel zurückgezahlt werden.
SteffenPreißlerHA061209

Viele Bürger dürfen riestern

Wer wird gefördert?
•  Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung wie Arbeiter und Angestellte, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende
• Beamte, Richter und Soldaten
•  Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II
•  Eltern in der Erziehungszeit
•  bestimmte Selbstständige (zum Beispiel Handwerker, die in der Handwerkerrolle eingetragen sind)
•  Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
•  Geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 15 Prozent auf den jeweils geltenden vollen Beitragssatz(derzeit 19,9 Prozent) aufgestockt haben.
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Wegweiser zur privaten Altersvorsorge

   Immer mehr Bundesbürger setzen zusätzlich zur staatlichen Rente auf die Riester-Vorsorge - als Bank- sparplan, Fondssparplan oder als Rentenversicherung, wie der Bundesverband deutscher Banken berichtet. Auf dem Weg bis zum Abschluss eines Vertrages stellen sich nach wie vor viele Fragen.
   Erhält jeder Vorsorgesparer nach dem Altersvermögensgesetz steuerliche Vergünstigungen? Welche Produkte gibt es, und wie werden sie gefördert? Wie erhält man die Zulage? Diese und andere Fragen beantwortet der Bundesverband deutscher Banken in seiner überarbeiteten Auflage der Broschüre „Private Altersvorsorge. Informationen für Privatkunden”.
   Der Bankenverband informiert unter anderem darüber, dass die Riester-Vorsorge als einzige private Kapitalanlageform zur Alterssicherung für Empfänger von Arbeitslosengeld II vor dem Zugriff des Staates geschützt ist. Insgesamt 27 Fragen und Antworten erleichtern den Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Broschüre kann beim Bankenverband kostenlos bestellt werden, Fax 030 - 16 63 12 99 Burgstraße 28, 10178 Berlin  oder im Internet unter: www.bankenverband.de
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Mit Riester-Vertrag zur eigenen Altersvorsorge. Aber nicht ohne Ehemann oder Mini-Job

  Kinder, Küche, keine eigene Altersversorgung? Muss nicht mehr sein, meinen Rentenexperten. Seit es das freiwillige „Riester”-Sparen für den Ruhestand gibt, können sich auch Hausfrauen und Mütter mit wenig bis null Einkommen ein kleines, persönliches Polster fürs Alter aufbauen, unterstützt durch Fördermittel des Staats.
  „Eine fast geschenkte Rente”, meint Merten Larisch, Altersvorsorge-Spezialist der Verbraucherzentrale Bayern. Die einen Frauen müssten dafür derzeit ganze fünf Euro im Monat aufbringen, unzählige andere sogar keinen einzigen Cent. „Die lukrativste Geldanlage überhaupt”, sagt Ines Wilck von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
   Nur wenige der betroffenen Frauen wissen allerdings von ihrer Chance. Und nur wer sie in jungen Jahren ergreift, hat Zeit genug, einen ansehnlichen Rentenanspruch anzusammeln. Außerdem ist vom Staat zwingend vorgeschrieben: Entweder ein Ehemann, die dreijährige Kindererziehungszeit oder wenigstens ein Mini-Job unter bestimmten Vorzeichen.
   Am besten dran sind Frauen, die einen „Riester”-fähigen Mann geheiratet haben und nach Hochzeit oder Familiengründung zu Hause bleiben. Ist der Mann ein pflichtversicherter Angestellter, Beamter, Landwirt oder Berufssoldat und damit selbst förderberechtigt, kann die Partnerin einen eigenständigen Vertrag abschließen - auch ohne eigenen Job und Einkommen. Voraussetzung: Der Ehemann „riestert” ebenfalls. Seine Frau muss für ihren Partnervertrag keinen Cent an Beiträgen einzahlen. Höchstens eine Gebühr an den Anbieter, wie von einigen verlangt.
   Was das Riester-Konto der Frau im Laufe der Jahre wachsen lässt, sind die staatlichen Zulagen. Eine Mutter mit zwei Kindern zum Beispiel bekommt 2006 und 2007 jeweils 390 Euro jährlich vom Staat zum Aufbau der Altersvorsorge geschenkt, ab 2008 sogar 524 Euro. Ihr Vorteil: Ist nichts anderes ausdrücklich vereinbart, fließt die Kinderzulage immer in den Vertrag der Mutter, wie Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucher- zentrale Rheinland-Pfalz, erläutert.
   Ist die Frau jedoch mit einem Selbstständigen oder Freiberufler verheiratet, geht sie leer aus. Ihr Ehemann ist dann nicht rentenversicherungspflichtig, er kann also nicht „riestern”. „Die Riester-Förderung ist immer gekoppelt an Heirat und Beschäftigung”, erläutert Beckerle. Das bekommen vor allem allein erziehende Mütter ohne Ehering und Job zu spüren. Sie haben zunächst nach der Geburt die Chance auf einen gesponserten Riester-Vertrag gegen Selbstzahlung eines Sockelbetrags von 60 Euro im Jahr. Ist die Elternzeit vorbei, das Kind drei Jahre alt, gibt ihnen der Staat nichts mehr zum Aufbau der Altersversorgung dazu, Ihre Riester-Police kann die Frau dann zwar weiter besparen, wenn das Geld reicht. „Die Förderung ist aber, betont Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen, weg”
   Der einzige Ausweg aus der Misere: Eine Beschäftigung suchen, etwa einen Mini-Job auf 400-Euro-Basis, falls eine Rückkehr in den Beruf nicht möglich sein sollte. Zahlt die Geringverdienerin dann freiwillig einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ein (7,5 Prozent des Einkommens), sprudeln die staatlichen Riester-Zulagen wieder. „Schon bei einem Kind kann sich das lohnen, bei mehreren sowieso”, meint Beckerle. Auch Geringverdiener müssen für ihre Riester-Absicherung nur 5 Euro im Monat aus eigener Tasche zusteuern.
   Den Umweg über den Mini-Job können nicht nur ledige Alleinerziehende nutzen. Auch Geschiedene oder mit einem Selbstständigen Verheiratete können sich so wieder in den Kreis der Förderungsberechtigten hineinmanövrieren, wie Markus Jähnig vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) bestätigt.
epdBerritGräberHAZ060717

Mit 60 Euro volle Förderung kassieren. Viele Geringverdiener verschenken
die Riester-Zulagen, obwohl sie kaum etwas dafür tun müssen

  Von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren zwei Gruppen überdurchschnittlich: diejenigen, die nur ein verhältnismäßig geringes Einkommen beziehen, und diejenigen, die sehr gut verdienen. Während Letztere schon überdurchschnittlich häufig einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sieht es bei den weniger gut Verdienenden anders aus. Der Grund scheint auf der Hand zu liegen: Es fehlt das Geld zum Sparen. Vielfach dürfte aber nach wie vor auch Unkenntnis über die Förderregeln bestehen, meint die Verbraucherzentrale Bremen. Denn oft reicht schon eine recht geringe eigene Sparleistung, um ein Mehrfaches an Förderung zu erhalten.
    Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt auf zwei Wegen, und zwar durch Zulagen, die der Staat auf das Riester-Konto überweist, sowie steuerlich durch den Sonderausgabenabzug.
    Ein Single ohne Kinder müsste - unter Anrechnung der Grundzulage - selbst aber nur 786 Euro einzahlen. Bei einem Förderberechtigten mit einem Kind läge der notwendige Eigenbeitrag bei 648 Euro; bei zwei Kindern bei 510 Euro.
   Ist der Förderberechtigte verheiratet und der Partner selbst nicht direkt förderfähig, so kann dieser einen Riester-Ehegattenvertrag abschließen. Für diesen muss kein Eigenbeitrag geleistet werden. Wird genügend Geld in den Hauptvertrag eingezahlt, bekommt auch der Ehegatte eine Grundzulage. Mehr noch: Diese wird sogar bei den notwendigen Einzahlungen in den Hauptvertrag angerechnet. Im vorstehenden Beispiel muss ein Ehepaar mit zwei Kindern dann sogar nur 396 Euro selbst aufbringen - während der Staat 504 Euro dazulegt.
   Die Anrechnung der Zulagen führt bei geringen Einkommen dazu, dass der rechnerische Eigenbeitrag sogar auf null sinkt. Tatsächlich muss jedoch stets ein Mindesteigenbetrag von 60 Euro jährlich aufgebracht werden, um die Zulagen zu erhalten. Ein Förderberechtigter mit einem Kind, der 2005 weniger als 10.400 Euro verdient  hat, muss also selbst 60 Euro sparen, um Zulagen von 252 Euro zu bekommen. Bei zwei Kindern liegt die Verdienstgrenze für den Mindestbeitrag bei 15.000 Euro.
   Interessant kann das besonders bei 400-Euro-Jobs sein. Diese sind in der Regel zwar nicht sozial- versicherungspflichtig, so dass die betreffende Person nicht direkt förderfähig ist. Ist der 400-Euro-Jobber nicht verheiratet oder der Ehepartner nicht direkt förderfähig, eröffnet sich aber folgende Möglichkeit:
   Der Betreffende verzichtet auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dann muss er zwar bis zu 30 Euro im Monat selbst in die Rentenversicherung einzahlen. Er erhöht damit aber seinen gesetzlichen Rentenanspruch und kann dann auch die Riester-Förderung mitnehmen.
   Durch die Zulagen allein bauen sich natürlich keine üppigen Zusatzrenten auf. Gerade für diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nur sehr unzureichend abgesichert sind, wird aber später jeder Euro ins Gewicht fallen. Zu beachten ist deshalb, dass auch alle ALG-II-Bezieher förderberechtigt sind. Auch hier wird oft die Möglichkeit bestehen, sich die Zulagen allein über den Mindestbeitrag zu sichern.
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Satte Rendite durch staatliche Förderung
Riester-Rente - eine der sichersten und attraktivsten Geldanlagen

   Die Riester-Rente ist durch ihre kombinierte Förderung aus Zulage und Steuerabzugsmöglichkeit der Beiträge derzeit eine der sichersten und attraktivsten Geldanlagen. Das erkennen immer mehr Vor- sorgesparer. Wer monatlich vier Prozent seines beitragspflichtigen Bruttoeinkommens in einen Riester- fähigen Vertrag anlegt, erhält 114 Euro vom Staat. Ab 2008 sind es schon 154 Euro.
   Für jedes Kind beträgt der jährliche Zuschuss 138 Euro. Ab 2008 werden 185 Euro pro Kind gezahlt. Darüber hinaus sind die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar.  Ergibt die sogenannte Günstiger- prüfung des Finanzamtes, dass der Steuervorteil höher ist als die ausgezahlten Zulagen, wird die Differenz zusätzlich erstattet. Damit lohnt sich die Riester-Rente auch für Besserverdiener.
   Sogar Ehepartner profitieren von der Riester-Rente: Ist ein Ehepartner förderberechtigt, kann der andere „mitriestern”, auch wenn er selbst keinen Anspruch auf die Leistung hat. Er bekommt für den eigenen Vertrag Riester-Zulagen, ohne den sonst obligatorischen Eigenbetrag leisten zu müssen.
   Günstig sind auch die gebotenen Kombinationsmöglichkeiten. So können Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenschutz für die nächsten Angehörigen integriert werden. Möglich ist auch die Kombinations- möglichkeit mit betrieblicher Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung.
   Selbst wenn der Riester-Vertrag nur eine geringe Wertsteigerung erfährt, ist allein durch die staatliche Förderung insgesamt eine beachtliche Rendite zu erzielen. Auch Arbeitslose können mit niedrigem finanziellen  Aufwand in den Genuss der Zulagenförderung kommen und, bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern sind Riester- Verträge bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens tabu. Ein weiterer Vorteil:  In Zeiten, in denen der Anleger die Beiträge für die Riester-Rente  nicht aufbringen kann, hat er das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen.
   Nach Angaben der Anbieter haben inzwischen rund vierzehn Millionen Menschen einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, der sie in den Genuss der staatlichen Förderung bringt. Seit 2007 muss der Riester-Sparer zum Beispiel nicht mehr jährlich einen Zulagenantrag stellen. Sondern er stellt einmal den Antrag als so genannten Dauerzulagenantrag und beauftragt damit seinen Vertragspartner (Versicherer, Investmentgesellschaft, Bank, Sparkasse), für die Folgejahre seine Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden.
   Nur wenn sich die persönlichen Verhältnisse des Vorsorgesparers ändern, zum Beispiel durch Heirat, Scheidung, Zuwachs oder Wegfall des Kindergeldanspruchs, muss eine entsprechende Mitteilung gegeben werden.  Sein Einkommen muss er nicht mehr angeben, wenn er damit einverstanden ist, dass die Zulagen- stelle sich diese Angaben vom Rentenverversicherungsträger übermitteln lässt. Es wurden die Informa- tionspflichten der Anbieter erweitert. Dies betrifft beispielsweise die Verpflichtung zur jährlichen Information über die Kapitalentwicklung und zu vorvertraglichen Infos über das Risikopotenzial und über die Anlagepolitik.
  Von jetzt an dürfen die Anbieter von Riester-Verträgen die Abschluss- und Vertriebs kosten auf die ersten fünf Jahre der Vertragsdauer verteilen. Bislang war die Kostenverteilung über zehn Jahre vorgesehen. „Diese verbraucherfreundlichere Regelung wurde leider aufgegeben”, bedauert Andreas Gernt von der Verbraucher- zentrale Niedersachsen.
  Wer sich jetzt entschließt, einen Riester-Vertrag abzuschließen, sollte wie folgt vorgehen: Es ist wichtig, sich einen genauen Überblick über, die eigene finanzielle Situation zu verschaffen und zu klären, inwieweit bereits eine Absicherung  gegen die so genannten Risiken wie Tod, Hinterbliebenenschutz und Schutz für den Fall der Berufs unfähigkeit besteht. Im nächsten Schritt sollte man sich darüber klar werden, welches Versorgungs- niveau im Alter angestrebt wird. Anschließend heißt es dann, Angebote zu vergleichen und sich ausgiebig beraten zu lassen. Denn nicht jedes Angebot und jeder für die Riester-Förderung zugelassene Altersvorsorge- vertrag passt zu jedem.
   Die Vor- und Nachteile sollten vorher sehr genau abgeklärt werden. Wichtig: Es ist das Riester-Produkt auszuwählen, das am besten zur eigenen Lebenssituation passt. Ein 50-Jähriger ist mit risikoarmen Anlageformen gut beraten. Das können Riester-fähige Banksparpläne, kostengünstige Rentenversicherungen oder Fondssparpläne mit geringem Aktienanteil sein. Wer 40 Jahre oder jünger ist, sollte sich eher für Fondssparpläne oder fondsgebundene Rentenversicherungen mit einem größeren Aktienanteil entscheiden.
ChristianSchüttHAZ060228

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  In nur hundert Jahren hat sich das Alltagsleben der Menschen schneller verändert als in den vielen Jahrhun- derten zuvor. Abzulesen ist dies auch an der Lebenserwartung. Ein Junge, der 1901 geboren wurde, hatte eine rechnerische Lebenserwartung von knapp 45 Jahren. Ein Mädchen konnte etwas älter als 48 Jahre alt werden. Heute hat ein neugeborenes Mädchen eine Lebenserwartung von fast 82 Jahren, bei Jungen sind es etwas mehr als 76 Jahre. Und die Lebenserwartung steigt weiter. HAZG070521

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„Riester-Hopping” kann sehr teuer werden. Verbraucherschützer:
Bei hohen Wechselgebühren lohnt sich Mitnahme des Ersparten nicht immer

  Im Jahr fünf nach Start des staatlich gesponserten Zusatzsparens guckt sich so mancher nach besseren An- geboten um. Vertrags-„Hopping” ist keine Seltenheit mehr. Dem einen ist mittlerweile aufgegangen, dass er nicht die renditestärkste Lösung erwischt hat. Andere müssen notgedrungen umsteigen, weil sich ihr Anbieter aus dem Geschäft zurückzieht. „Die ersten Leute fangen an rumzuwechseln”, bestätigt Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz.
   Grundsätzlich hat der Gesetzgeber den Kunden eine Wechselmöglichkeit eingeräumt, zu jeder Zeit, mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Riester-Sparer dürfen ihr angesammeltes Guthaben mitsamt Fördergeldern zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Der Pferdefuß daran:  Hohe Gebühren können den Umstieg richtig teuer machen. So teuer, dass sich ein Wechsel mit geschrumpftem Rest- guthaben manchmal nicht mehr lohnt, wie Peter Grieble, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg betont.
   Im Kleingedruckten des Vertrags steht genau drin, wie teuer ein Ausstieg zu stehen käme. Die meisten Anbieter verlangen eine einmalige pauschale Gebühr, beispielsweise 50 oder 100 Euro, völlig unabhängig vom aktuellen Guthaben respektive Beitrag. Bei vielen Banksparplänen fielen gar keine Wechselkosten an. Auch Besitzer von Fondslösungen komme ein Umstieg häufig nicht teuer.
  Kostspieliger kann es für Sparer werden, die sich für eine Rentenversicherung entschieden hatten, den Verkaufsrenner unter den drei möglichen Riester-Varianten. Da kann es sein, dass die Kosten beispiels- weise prozentual zur Höhe des beim Wechsel bereits gebildeten Kapitals berechnet werden. Außerdem können Belastungen entstehen, die abhängig von der Provisionsstruktur sind. Werden Abschluss- und Vertriebs- kosten großzügig über die gesamte Ansparzeit verteilt, kann ein Kunde mehr Geld mitnehmen. Zieht der Anbieter diese Provisionen gleich in den ersten Jahren ab, schmälert das das angesparte Guthaben.
   Deshalb: „Vorsicht vor Mega-Gebühren”, warnt Wortberg. Und noch eine Hürde gilt es zu beachten: Jeder Anbieter kann frei entscheiden, ob er Neukunden mit fremdem Guthaben aufnehmen will oder nicht. Grieble rät Wechselwilligen, sich vor einer Kündigung immer erst bei der neuen Gesellschaft rückzuversichern, ob man willkommen ist.
  Trotz hoher Gebühren kann es sich in einigen Fällen dennoch rechnen umzusatteln. Wie Merten Larisch, Rentenexperte der Verbraucherzentrale Bayern, betont, gibt es vor allem im Bereich der Renten- versicherungen gewaltige Leistungsunterschiede. Bei schlechten Verträgen könne die Rentenzahlung für den Kunden um 250 bis 700 Euro niedriger ausfallen, Monat für Monat.  Wer aus einem schwachen Vertrag raus will, muss penibel rechnen. Verbraucherzentralen können helfen, optimale Sparverträge herauszupicken. Das gilt auch für Kunden, deren Bank, Versicherer oder Fondsgesellschaft sich aus dem Riester-Geschäft verabschiedet haben.
  Wer zu dem Schluss kommt, sein bislang erspartes Riester-Vermögen lieber nicht zu übertragen, weil die Wechselkosten zu sehr drücken, dem steht immer noch folgendes Szenario offen: Den ungünstigen alten Vertrag nicht weiter besparen und parallel dazu mit einem besseren Anbieter ganz neu anfangen. Die staatliche Förderung sei problemlos auf den neuen Vertrag übertragbar, betont Grieble. Nach seiner Erfahrung sei „das Ruhenlassen oft finanziell interessanter”. Auch Larisch ist überzeugt: „Wenn ich noch 30 Jahre bis zur Rente vor mir habe, ist es oft die bessere Wahl, den ungünstigen Vertrag nicht mehr weiter zu besparen.” Voraussetzung ist aber, dass die Kosten- belastung für die alte Riester-Police nicht allzu hoch ausfällt.
apNOZ060220

Wechsel bei Riester-Rente einfach

  Wer eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte in der Regel nicht kündigen. Bei der Riester-Rente ist ein Anbieterwechsel jedoch meist einfach machbar. Die Kündigung eines Riester- Vertrages sei ohne großen Aufwand und Hürden möglich, sofern das angesparte Riester-Kapital in einen neuen Riester-Vertrag übertragen werde, berichtete laversicherung.net in Marbach. Im Gegensatz zu sonstigen Altersvorsorgeverträgen wird bei einer Kündigung das gesamte (Riester-) Kapital übertragen. Die einzigen Kosten bei einem Anbieterwechsel sind die Umschreibungsgebühren in der Größenordnung von rund 100 Euro. Internet: laversicherung.net NOZddp080315

Experten zur Riester-Rente. Fragen und Antworten zur Riester-Rente

Bislang galt die Riester-Rente als wenig attraktiv. Mittlerweile empfehlen Experten sie wieder?
 
Jetzt ist die Riester-Rente vor allem flexibler und damit nochmals interessanter geworden, weil man sich auf Wunsch bei Fälligkeit 30 Prozent der Summe in Form einer Kapitalabfindung auf einen Schlag auszahlen lassen kann. Und das Antragsverfahren wurde deutlich vereinfacht: Man stellt einmal einen Zulagenantrag und nicht wie bisher jährlich immer wieder.
   Daneben gibt es weiterhin die attraktiven Zulagen für den versicherten Erwachsenen und seine Kinder. Konkret: Der Staat zahlt in diesem Jahr 76 Euro für den  Erwachsenen  und  92 Euro je Kind. Bei einer Familie mit zwei Kindern kommen da bis zu 336 Euro zusammen. Darüber hinaus gewährt der Staat Steuervorteile.
Können auch Selbstständige und Freiberufler riestern?
  
Das können sie dann, wenn sie einen Ehegatten haben, der selbst unmittelbar förderfähig ist und der einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat. Die Eheleute müssen zusammenleben und gemeinsam steuerlich veranlagt sein. Dann kommt auch der Selbstständige oder Freiberufler in den Genuss der Zulagen, allerdings nicht in den der Steuervergünstigung in Form des Sonderausgabenabzugs. Übrigens sind versicherungs- pflichtige Selbstständige, zum Beispiel Handwerker, ebenfalls direkt förderfähig.
In welchem Alter sollte man eine Riester-Rente abschließen?
  
Es gilt: je früher desto besser, um den Zinseszinseffekt mitzunehmen, der allenthalben unterschätzt wird. Und: Wer früher anfängt, kassiert auch länger die staatlichen Zulagen.
Können auch Menschen mit einem 400-Euro-Job riestern?
 
Können sie, wenn sie auf die so genannte Versicherungsfreiheit verzichten. Dann ist man unmittelbar förderfähig. Hat der 400-Euro-Jobber einen förderfähigen Ehepartner, dann braucht er das nicht zu tun, da er über den Ehepartner mittelbar förderfähig ist.
Kann ein Berufstätiger, der eine Riester-Rente abgeschlossen hat, für seine nicht sozialversicherungs- pflichtige Ehefrau Zulagen beantragen?
 
Wenn die beiden zusammenleben, gemeinsam steuerlich veranlagt werden: Ja. Aber die Frau muss dazu einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, in den dann ihre Zulage fließt.

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Mehr Geld für den Ruhestand. Interesse an Fondssparplänen steigt – 700.000 Depots. Chancen mit Invest- mentfonds. Risiko lässt sich begrenzen. Während der Ansparzeit werden Förderung und Beiträge garantiert.

 Die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente kommt in Schwung. „Denn die Riester- Rente ist lediglich ein Ausgleich für die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus von 53 auf etwa 46 Prozent des Bruttoeinkommens”, sagt Dorothea Kleine, Altersvorsorgeexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf  und  bietet durch die staatliche Förderung eine attraktive Rendite.”
Beiträge lassen sich als Sonderausgaben absetzen
   Die Riester-Rente bietet Steuervorteile. Die Beiträge sind als Sonderausgaben von der Steuer ab- setzbar. Falls der Steuervorteil daraus höher ist als die ausgezahlten Zulagen, wird die Differenz zusätzlich erstattet. „Berechnung und Auszahlung übernimmt das Finanzamt mit der Steuererklärung”, sagt Kleine. Von dieser Regelung profitieren nicht nur Gutverdiener, sondern auch Riester-Sparer mit durchschnittlichem Einkommen, wenn sie nur die Grundzulage erhalten. Allerdings müssen zum Ausgleich die Leistungen der Riester-Rente  im Alter voll versteuert werden.
Klarer Favorit ist die Rentenversicherung
   Nur staatlich zertifizierte Produkte können für die Riester-Rente genutzt werden. Zur Auswahl stehen Banksparpläne, Rentenversicherungen und Fondssparpläne. Klarer Favorit bei den Abschlusszahlen sind die Rentenversicherungen. Mit einem Garantiezins von 2,75 Prozent auf den Sparanteil des Beitrages und einer garantierten Mindestrente lässt sich das Produkt gut verkaufen. Die oftmals erheblichen Vertriebs- und Verwaltungskosten,die vom Kapital des Sparers abgezogen werden, geraten eher in den Hintergrund.
   Allmählich holen aber Fondssparpläne auf. Ein Fünftel der im ersten Quartal abgeschlossenen Verträge entfällt auf diese Produktgruppe. Innerhalb von zwölf Monaten konnte die Fondsbranche ihre Riester-Depots auf knapp 700.000 verdoppeln. „Die Vorteile des langfristigen Sparens mit Investmentfonds setzen sich jetzt auch in der geförderten Altersvorsorge durch”, so Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI).
   Vom Prinzip her sind alle Fondsprodukte ähnlich gestrickt: Die monatlichen Einzahlungen fließen in einen Investmentfonds. Je nach Alter und Ablaufzeit kann der Aktienanteil in diesen Fonds unterschiedlich hoch gewichtet sein. Das zum Rentenbeginn erreichte Kapital entscheidet über die Höhe der Rente. Bis zum 85. Lebensjahr wird die Rente aus dem Sparkapital gezahlt. Lebt der Sparer länger, kommt seine Rente aus einer Leibrentenversicherung, die zu Beginn des Ruhestandes abgeschlossen werden muss. Dafür müssen 20 bis 30 Prozent des angesparten Kapitals aufgewendet werden. Anders als bei herkömmlichen Fondssparplänen ist der Anleger der Börsenentwicklung nicht völlig ausgeliefert. Die eingezahlten Beiträge und die staatliche Förderung werden von den Anbietern zum Laufzeitende garantiert. Ein Verlustrisiko gibt es also nicht.
Die Bewertung der Fonds durch die Stiftung Warentest
   Dennoch sollten sich Sparer genau mit dem Fondskonzept des Anbieters beschäftigen. Favorit der Stiftung Warentest ist die Uni-ProfiRente von Union Investment. Auch im Vergleich
siehe Tabelle weist die Gesellschaft die höchsten Renten aus. Eine Garantie ist das nicht, denn es handelt sich lediglich um eigene Prognosen der Anbieter.

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  Andere kalkulieren vorsichtiger in der Sparphase und erreichen so niedrigere Ergebnisse. Die Ver- braucherschützer hat das Konzept von Union Investment dennoch überzeugt. Die Sparbeiträge fließen unabhängig vom Alter in einen weltweit anlegenden Aktienfonds. „Es ist bei Fondssparplänen sinnvoll mit einer möglichst hohen Aktienquote zu beginnen und diese nur in der letzten Phase vor Rentenbeginn zu senken”, so Susanne Meunier von „Finanztest”. „Wer nichts mit Aktien am Hut hat, sollte ein anderes Riester- Produkt wählen.”
   „Wir haben bei großen Börsenturbulenzen die Möglichkeit, sowohl das angesparte Kapital als auch die Einzahlungen in den schwankungsärmeren Rentenfonds UniRenta umzuleiten”, sagt Wolfram Erling von Union- Investment. „Aber nicht jedes Börsengewitter macht das erforderlich, denn die meisten Anleger haben noch eine lange Zeit bis zum Rentenbeginn vor sich.”
  Andere Fondsgesellschaften orientieren sich stärker am Alter der Kunden bei der Aufteilung von Aktien- und Rentenanteilen. „Je näher das Rentenalter rückt, desto mehr sichert ein wachsender Prozentsatz an Renten- anteilen den Erhalt und die Sicherung des angesparten Kapitals und der erzielten Erträge”, sagt Felizitas Thom von der Deka. Sparer bei Hansainvest haben nur noch 20 Prozent Aktien im Depot, wenn sie weniger als zwölf Jahre vom Ende der Laufzeit entfernt sind. Riester-Sparer können bei der Adig zwischen sechs Fonds auswählen - vom reinen Aktienfonds bis zum Mischfonds.
Alternative zu Versicherungen
  „Zur Absicherung werden die Fonds zusätzlich mit Laufzeitfonds kombiniert, die sich nach dem Alter des Kun- den richten“, sagt Kris Harms von der Adig. Dit, die Investmenttochter der Dresdner Bank, hat die förder- fähigen Altersvorsorgefonds nach Geburtsjahrgängen gestaffelt.„So beträgt bei den Geburtsjahrgängen 1967 bis 1976 der maximale Aktienanteil bis Ende 2022 nicht mehr als 80 Prozent”, sagt Marc Savani vom Dit.
   Fondssparpläne sind eine Alternative zu den Versicherungsprodukten, vor allem wenn man schon mit einer Renten- oder Kapitallebensversicherung vorgesorgt hat. Auch unter Kostengesichtspunkten zahlen sich die Fonds aus. Mehr als der Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent und eine jährliche Gebühr von rund 15 Euro wird nicht fällig. Das ist im Vergleich zu den Versicherungen preiswert. Wer allerdings den Vertrag später für den Immobilienerwerb beleihen will, sollte ein anderes Produkt favorisieren. Bei ungünstiger Börsen- entwicklung wären bei vorzeitiger Kapitalentnahme sogar Verluste möglich: Die Garantie gilt nur am Ende der Ansparzeit.
SteffenPreißlerHA060624

  Riestern trotz „Rente mit 67”    Verträge haben Bestandsschutz

   Riestersparer müssen für bereits abgeschlossene Vorsorgeverträge keine nachträgliche Anpassung der Altersgrenze fürchten, wenn die „Rente mit 67” eingeführt wird. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule” in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Renten- versicherung getragen wird. Für alle bis zur geplanten Anhebung des Rentenalters im Jahr 2012 ab- geschlossenen Verträge bestehe Bestandsschutz.
   Diese könnten sich Sparer daher auch weiterhin mit dem 65. Geburtstag oder sogar vorher auszahlen lassen. Grundsätzlich gelte dabei aber: Steuerliche Förderung bekommen nur Verträge, die nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.
   Neue Konditionen gelten den Angaben zufolge erst für Verträge, die nach 2012 abgeschlossen werden. Hier liege die Altersgrenze künftig bei 62 Jahren. Wer sich seinen Vertrag dann vorher auszahlen lässt, verliere seinen Anspruch auf Förderung.
NOZtmn070929

Heftige Attacke gegen die Riester-Rente. Lohnt sich die Riester-Rente? Oder sollten Geringverdiener das Geld lieber ausgeben? Ein Fernsehbeitrag der ARD greift die staatlich geförderte Privatrente als nutzlos an.
Die Regierung weist die These als abstrus zurück. Die Opposition fordert eine Reform.

   Vierzehn Millionen Beamte und Angestellte haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Nun beunruhigt ein Fernsehbeitrag des ARD-Magazins Monitor die Sparer. Anders als es mancher Finanzberater behaupte, werde die Zusatzrente bei der Bemessung einer Grundsicherung doch angerechnet und mindere dadurch den Anspruch des Bedürftigen auf Unterstützung. Die Grundsicherung erhalten Rentner, wenn die eigene Rente nicht ausreicht. Deshalb lohne sich das Zusatzsparen für die meisten Geringverdiener nicht. Ihre Rente sei im Alter so gering, dass sie auch mit Riester-Rente nicht mehr als die Grundsicherung erhalten werden.
   Der frühere Arbeitsminister Walter Riester kritisierte die Darstellung. Er bezeichnete es gegenüber dieser Zeitung als „katastrophal”, wenn Geringverdiener dazu verleitet würden, darauf zu setzen, dass die Steuer- zahler sie dauerhaft alimentierten. „Dafür ist Sozialhilfe nicht gemacht.” Die Grundsicherung gleiche nur aus, was trotz eigener Vorleistung fehle. Der SPD-Politiker lehnte es auch ab, dass der Staat künftig darauf verzichtet, die Erträge aus der nach ihm bezeichneten Altersvorsorge mit der Grundsicherung zu verrechnen. Die Riester-Rente basiere zu einem großen Teil auf staatlichen Zuschüssen. Warum solle man diese ausnehmen, nicht aber die gesetzliche Rente und andere Eigenleistungen, fragte er rhetorisch Das gehe nicht. Bundesregierung und Rentenversicherung warnten die Arbeitnehmer davor. au die geförderte Altersvorsorge zu verzichten. Das Bundesarbeitsministerium stellte klar: „Die Riester-Rente lohnt für alle.” Gerade für Gering- verdiener seien die Förderquoten mit bis zu 90 Prozent besonders hoch. Die These, „Geringverdiener lassen besser die Finger von der Riester-Rente, da sie im Alter sowieso von der Sozialhilfe leben werden”, sei zynisch-pessimistisch. Dann könnte man sämtliche Sparvorgänge und in letzter Konsequenz auch die Erwerbs- tätigkeit einstellen und auf die Versorgung durch das Gemeinwesen vertrauen. Die Deutsche Renten- versicherung Bund kritisierte die Aussage, dass ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen, der 32 Jahre in die Renten- versicherung eingezahlt habe, keinen Nutzen von der Riester-Rente haben werde. Die Einkommen aus anderer Vorsorge, Zinsen oder Vermietung würden ausgeblendet. Auch könne ein Berufs- starter, der über den Abschluss eines Riesterertrages nachdenke, gar nicht abschätzen, ob er auf die Grund- sicherung im Alter angewiesen sein werde. Die Opposition, aber auch die Versicherungswirtschaft forderte, die Riesterrente nicht länger auf die gesetzliche Grundsicherung im Alter anzurechnen. Solange die Regierung daran festhalte, untergrabe sie die Bereitschaft, durch Sparen vorzusorgen, meinten die Grünen-Politikerinnen Christine Scheel und Irmingard Schewe-Gerigk. Der FDP-Politiker Heinrich Kolb schlug vor, dass 100 Euro aus der privaten und betrieblichen Altersvorsorge anrechnungsfrei bleiben sollte. Auch darüber hinaus sollte die Eigenvorsorge nur zum Teil angerechnet werden.
   Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) weist der Monitor-Bericht zu Recht auf die abseh- bar rapide steigende Altersarmut hin. Selbst Durchschnittsverdiener brauchten fast dreißig Jahre, um mit ihrer Rente über die Grundsicherungsschwelle zu gelangen, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Damit gehe die Akzeptanz des Rentensystems verloren. Viele Arbeitnehmer mit geringem Einkommen glaubten zu Recht, dass sich für sie weder die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung noch zusätzliche Vorsorge lohne, weil der Staat ihnen ihre Anwartschaften über die Anrechnung bei der Grundsicherung wieder wegnehme. Sie verlangte existenzsichernde Renten und den Verzicht auf die volle Anrechnung von Alters- einkommen auf die Grundsicherung. Die Produktanbieter der Riester-Renten - Versicherer, Banken und Fonds- gesellschaften - werben damit, dass sich der geförderte Sparvertrag für fast jeden lohne.
   Er lohne sich entweder wegen der Zulagen, die vor allem Geringverdiener und Familien mit Kindern bekom- men. Oder sie lohne sich bei höheren Einkommen wegen der Steuervorteile, denn die Beiträge sind von der Einkommenssteuer befreit. Dafür werden die Auszahlungen im Alter versteuert, meist mit geringeren Sätzen.
   Ein Beispiel zeigt, dass die Empfehlung auch für Geringverdiener nicht falsch ist: Eine Alleinerziehende, 30 Jahre alt, hat drei Kinder, verdient halbtags mit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit 1.000 Euro monatlich und will in zwölf Jahren wieder ganztags arbeiten. Wegen der hohen Zulagen müsste sie nach Darstellung der staatlichen Zulagenstelle für eine jährliche Sparsumme von 769 Euro, derzeit nur 60 Euro selbst aufbringen. Reicht das für eine Rente über der Grundsicherung? Durch die Erwerbsarbeit würde sie auf etwa 18 Rentenpunkte kommen, die derzeit einen Wert von 26,27 Euro haben. Hinzu kommen 9 Punkte für die Erziehungszeit. Lässt man Inflation und Lohnerhöhungen außen vor, wäre eine Rente von mehr als 700 Euro zu erwarten - unterstellt man Berufstätigkeit vor der ersten Schwangerschaft noch etwas mehr. Samt Riester-Rente, käme die Frau auf mindestens 1.000 Euro monatlicher Rente.
FAZmas/ruh080112

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Und sie lohnt sich doch - die Riesterrente

   Seit es die Riester-Rente gibt, wird sie verteufelt. Anfangs als bürokratisches Monster, nun als Falle für Arme und Dumme. Trotzdem haben schon zehn Millionen Sparer einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie liegen damit richtig. Auch die jüngste Variante der Kritik - Geringverdiener hätten nichts von der Riester-Rente, weil sie auf die Grundsicherung angerechnet wird - läuft ins Leere. Selbstverständlich darf Sozialhilfe nicht gezahlt werden, wenn es ausreichend andere Einnahmen aus einer Riester-Rente oder einer Betriebsrente gibt. Das gilt für alle Arten der privaten Vorsorge wie Eigenheim, Sparbuch oder Lebensversicherung. Warum sollte es mit der staatlich geförderten Zusatz- rente anders sein? Daraus den Rat abzuleiten, dass Geringverdiener das Geld lieber für Urlaub und Auto ausgeben sollten, ist falsch und entlarvend für den Ratgeber. Niemand kann die Höhe künftiger Sozialhilfesätze abschätzen. Noch weniger kennen die Sparer ihren Lebensweg im Voraus. Wer heute wenig hat, kann morgen gut ver- dienen. Die private Absicherung ist ein Wert an sich, auch für Geringverdiener. Sie macht unabhängiger von staatlicher Fürsorge, sie macht jeden Sparer ein Stück freier. FAZStefanRuhkamp080112

Und sie lohnt sich doch: Abschluss einer Riester-Rente in der Regel empfehlenswert
Anspruch auf Grundsicherung ist die Ausnahme

  Der Abschluss von geförderten Altersvorsorgeverträgen, bekannt als Riester-Rente, lohnt sich für viele Geringverdiener nicht. Mit dieser provozierenden Aussage sorgte jetzt ein Fernsehmagazin für Aufregung. Demnach müssten die zusätzlichen Leistungen aus der Riester-Rente im Alter häufig mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet werden - so dass unter dem Strich die Altersvorsorge gar keinen Vorteil bringt. Fachleute räumen ein, dass dies in bestimmten Fällen so ist. In der Regel bringt die Riester-Rente jedoch im Alter zusätzliches Geld, weil die Masse der Ruheständler keinen Anspruch auf Grundsicherung hat.
   Im Schnitt beträgt der monatliche Grundsicherungsbedarf nach Berechnungen der Frankfurt School of Finance für einen Alleinstehenden 703 Euro monatlich. Dies bedeutet, dass kein Anspruch auf diese Leistung besteht, wenn im Alter das Einkommen aus Rente oder anderen Quellen diese Höhe erreicht. Der Betrag errechnet sich aus dem Regelsatz von 345 Euro sowie den angemessenen Aufwendungen für Miete und Heizung. Hier gibt es allerdings große Unterschiede. In Städten wie Hannover liegt der Betrag wegen der meist höheren Mieten über dem Durchschnitt, auf dem Lande in der Regel darunter. Die Spanne beim Grundsicherungsbedarf reicht daher von 614 Euro in Emden bis 847 Euro in München.
  Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover erreicht ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von 29.600 Euro (= 2.466 Euro monatliches Durchschnittseinkommen) nach 26 Jahren und neun Monaten Erwerbstätigkeit einen Altersrentenanspruch in Höhe von 703 Euro. Ein Arbeiter mit einem Jahresbruttolohn von lediglich 22800 Euro (= 1.900 Euro monatlich) muss dafür 35 Jahre lang einzahlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jedenfalls in den alten Bundesländern die meisten Arbeitnehmer zusätzliche Einkünfte - zum Beispiel aus einer betrieblichen Altersversorgung - erwarten können. In der Regel liegen also die Einkünfte im Alter deutlich über dem Grundsicherungsbedarf. Daraus ergibt sich, dass sich der Abschluss einer Riester-Rente meistens lohnt - also im Alter zusätzliche Einkünfte bringt und nicht mit staatlichen Leistungen verrechnet wird. Auch Geringverdiener sollten nicht grundsätzlich einen Bogen um die zusätzliche Alters- vorsorge machen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie einen Großteil ihres Arbeitslebens noch vor sich haben. Schließlich kann sich das Einkommen später noch erhöhen.
   „Die Frage, ob zusätzliche Altersvorsorge sinnvoll ist, stellt sich allenfalls für Menschen jenseits von 50 Jahren, die das Ende ihres Berufslebens und damit ihre spätere Einkommenssituation genau absehen können - dabei hilft die Renteninformation”, erklärt Ralf Kreikebohm, Chef der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. „Nur wer dann erkennbar das Grundsicherungsniveau nicht erreichen wird, muss nicht über Riester nachdenken.”
   Schon bestehende Verträge können in solchen Fällen gekündigt werden. Allerdings muss der Versicherte dann die staatlichen Zulagen und eventuell zusätzliche Steuervorteile zurückzahlen. Erst informieren: Es gibt große Unterschiede zwischen den Angeboten der geförderten Altersvorsorge. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss gründlich informieren. Unabhängige Beratung bieten auch die Verbraucherzentralen sowie die gesetzlichen Rentenversicherer an.
HAZAlbrechtScheuermann080121

Riester  - Vor allem Familien profitieren

  In den Genuss der nach dem früheren Sozialminister Walter Riester benannten Altersvorsorge kommen in erster Linie Arbeitnehmer und Beamte, aber auch Hausfrauen, Minijobber oder Arbeitslose. Es gibt drei Varianten, eine Riester-Rente anzusparen: Fondssparplan, private Rentenversicherung oder Banksparplan. Für die staatlichen Zu- schüsse spielt es keine Rolle, welche Möglichkeit man wählt.
   Wer die höchstmögliche staatliche Förderung erreichen will, der zahlt im Jahr 2008 auf einen Riester-Vertrag 4 Prozent des Vorjahresbruttoverdienstes ein. Unter dem Strich ist der Aufwand allerdings deutlich geringer, weil die staatliche Förderung in den Beitrag einfließt.
   Die Grundlage beträgt 154 Euro im Jahr zusätzlich zahlt der Staat 185 Euro pro Kind. Für jetzt geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro. Für die nicht berufstätige Ehefrau (beziehungsweise den Ehemann) wird ebenfalls Grundzulage gezahlt, wenn sie (beziehungsweise er) einen entsprechenden Vertrag abschließt. Eine vierköpfige Familie kann also insgesamt bis zu 678 Euro jährlich für ihre Riester-Verträge vom Staat kassieren, bei neu geborenen Kindern sind es sogar 908 Euro.
  Außerdem können die Vorsorgeaufwendungen bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben bei der Einkom- mensteuer geltend gemacht werden. Dies kommt dann zum Tragen, wenn die Steuerersparnis die Zulagen übertrifft, was vor allem bei Kinderlosen in der Regel zutrifft.
  Am stärksten profitieren von der staatlichen Förderung jedoch Gering- bis Mittelverdiener-Familien mit mehreren Kindern. Bei ihnen kann der Zuschuss sogar den Eigenbeitrag übertreffen - die zusätzliche Alters vor sorge wird also überwiegend aus der Staatskasse finanziert.
   Den Zulagen und Steuervorteilen in der Ansparphase steht die volle Steuerpflicht auf die später gezahlte Riester-Rente gegenüber. Im Allgemeinen ist jedoch das zu versteuernde Einkommen im Ruhe- stand deutlich niedriger, so dass die Steuer dann geringer ausfällt als die in der Ansparphase erhaltenen Steuervorteile beziehungsweise Zulagen.
   Übrigens: Auch bei längerer Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II bleibt das Kapital im Riester- Vertrag bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Der Vertrag muss also nicht aufgelöst werden.
HAZash080121

Vorsicht bei Beschäftigung in der Familie

   Sie sind familiär verbunden und zugleich Kollegen: Bei kleineren oder mittelständischen Unternehmen sind sehr häufig Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder angestellt. Sie werden, wie alle anderen Mitarbeiter, zur Sozialversicherung angemeldet. Doch dies kann ein schwerwiegender Fehler sein. Denn oft besteht gar keine Sozialversicherungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige. Eine falsche Einschätzung kann für die Betroffenen fatale Folgen haben.
   „Unternehmer sind grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig, abhängig beschäftigte Arbeitnehmer dagegen schon. Auf den ersten Blick ist diese Regelung ganz einfach, doch in der Praxis ist die Abgrenzung manchmal nicht leicht", erläutert Claudia Veh von der Swiss-Life-Tochtergesellschaft Schweizer Leben Pensionsmanagement. „Gerade bei mitarbeitenden Familienangehörigen verschwimmen oft die Grenzen, ihre Rolle ist - zumindest aus Sicht der Sozialversicherung - nicht klar definiert. Wir empfehlen deshalb jedem Betroffenen, rechtzeitig seinen Versicherungsstatus feststellen zu lassen."
   Die falsche Annahme einer Versicherungspflicht kann verhängnisvolle Folgen haben. Trotz jahrelanger Beitragszahlung verweigert zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung von Arbeitslosengeld. Im Fall einer Erwerbsminderung besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Rentenzahlung. Und bei bereits abgeschlossenen Riester-Verträgen kann es so weit kommen, dass staatliche Zulagen und Vergünstigungen zu¬rückzuzahlen sind. Eine frühzeitige Statusüberprüfung ist deshalb sinnvoll.
HAZ090831e

Tod des Sparers vor der Auszahlung

   Stirbt ein Riester-Sparer vor der Auszahlung, geht das angesparte Kapital zwar an seine Hinterbliebenen. Die volle Summe erhalte aber nur der Ehepartner, berichtet das Portal www.ihre-vorsorge.de. Dieser muss das Geld allerdings wieder in einen Riester-Vertrag investieren. Der Staat wolle auf diese Weise sicherstellen, dass das von ihm geförderte Riester-Kapital für die Altersvorsorge verwendet wird. Ob der Begünstigte das Geld in einen bereits bestehenden Vertrag fließen lässt oder einen neuen abschließt, spiele dabei keine Rolle.
   Bei allen anderen Angehörigen werden den Angaben zufolge die aufgelaufenen staatlichen Zulagen abge- zogen. Derzeit erhalten alle Sparer eine Grundzulage von bis zu 154 Euro jährlich. Besteht ein Anspruch auf Kindergeld, kommt eine Kinderzulage von maximal 300 Euro hinzu.
   In den Riester-Vertrag lässt sich den Experten zufolge auch ein Hinterbliebenenschutz einbauen. Dieser werde zwar selten angeboten, sorge aber dafür, dass die Erben im Todesfall mindestens die eingezahlten Beiträge bekommen.
090112dpa

 

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