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   Gesetzliche Altersvorsorge: Die Rente ist besser als ihr Ruf. Trotz eines wachsenden Anteils an Rentnern und weniger Beitragszahlern bekommen Rentner auch künftig mehr Geld ausgezahlt, als sie an Beiträgen in die gesetzliche Altersvorsorge eingezahlt haben. Nach Angaben der Deutschen Rentenver- sicherung (DRV) ergeben sich auch für jüngere Jahrgänge „deutlich positive Renditen” von 2,8 bis 3,3 Prozent. Jedoch fällt die Rendite geringer aus, je jünger der Jahrgang ist.

   Mehr als jeder sechste Deutsche ist Riester-Sparer der sechste Deutsche hat mittlerweile einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge. Wie das Bundesministerium für Arbeit in Berlin mitteilte, haben seit Einführung der staatlich geförderten Riester-Rente im Jahr 2001 rund 13,25 Millionen Sparer einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Alleine im vergangenen Jahr seien 1,1 Millionen neue Verbraucher hinzugekommen. Den größten Anteil beim Riester-Sparen nähmen Versicherungsverträge ein mit fast 74 Prozent, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Ein weiteres Fünftel (rund 20 Prozent) entfalle auf Fondssparpläne, der Rest auf Banksparverträge und das sogenannte Wohn-Riester, bei dem mit staatlicher Förderung Wohneigentum für die Altersvorsorge gekauft werden kann. Die Zahl der Wohn- Riesterverträge verfünffachte sich  seit dem Jahr der Einführung 2008 auf 197.000 im vergangenen Jahr.   FAZ100206afp

   Das zur Deutschen Bank gehörende Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) betonte allerdings, dass das Risiko für Rendite-Einbußen bei der gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen 30 Jahren höher gewesen sei als am Kapitalmarkt. „Die kapitalgedeckte Vorsorge beinhaltet zwar ebenfalls Renditerisiken, aber diese sind geringer als bei der gesetzlichen Rentenversicherung”, urteilt Prof. Reinhold Schnabel, Koautor der DIA-Untersuchung.
   Optimal ist laut DIA eine Mischung aus privater Vorsorge und gesetzlicher Rente, am besten im Verhältnis ein Drittel zu zwei Dritteln.  Dies ließe sich mit den staatlich geförderten Riester- und Rürup- Renten erreichen.
   Das scheint auch ohne die neue Studie bei den Deutschen angekommen zu sein: In den Monaten April, Mai und Juni schlossen fast eine halbe Million Bürger einen Vertrag für eine Riester-Rente ab. Die Zahl der Verträge wuchs damit laut Bundessozialministerium auf mehr als 11,5 Millionen an.
   Die DIA-Studie wurde vom Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund kritisiert. Herbert Rische bezeichnete die Renditeberechnungen als fragwürdig. Zudem werde das „Risiko der Langlebig- keit” ausgeblendet: „Während die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Lebensende gezahlt wird, kann bei solchen Kapitalmarktprodukten die Absicherung im Rentenalter nur so lange reichen, wie Vermögen vorhanden ist.” Kritiker hatten dem DIA wiederholt Panikmache vorgeworfen.
HA080826ctj

Schlechtes Zeugnis fur Riester-Rentenvertrage
   Viele Verbraucher haben große Schwierigkeiten eine geeignete Riester-Rente zu finden. Das geht aus einem in Berlin vorgestellten Gutachten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hervor. „Ein passendes Riester-Produkt zu finden, gleicht einem Lotteriespiel", sagte vzbv-Vorstands- vorsitzender Gerd Billen. Acht Jahre nach der Einführung der Riester-Rente - einer vom Staat durch Zulagen geförderten, aber privat finanzierten Altersvorsorge - kritisierten die Verbraucherschiitzer mangelnde Kostentransparenz und schlechte Beratung. Das Gutachten im Auftrag der vzbv zeige, dass nur rund die Hälfte der Förderberechtigten bisher einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat - im September waren es knapp 13 Millionen. Nur rund 60 Prozent der Empfänger erhielten die maximale Zulage - „also das, was die Riester-Rente interessant macht", sagte Billen. Auch würden die Zulagen teilweise von den Vertragskosten aufgezehrt.
FAZ091208dpa

Risiken besser verteilen - Das System der Altersvorsorge funktioniert
Entscheidend ist die Kombination unterschiedlicher Versorgungswege

   Entgegen allen Unkenrufen bietet die Vorsorgesituation in Deutschland Anlass zu vorsichtigem Opti- mismus. Denn ein Forscherteam um den Vorsorgespezialisten Prof. Bernd Raffelhüschen von der Uni- versität Freiburg hat ermittelt, dass die Bundesbürger, die sowohl umlagefinanzierte als auch kapital- gedeckte Versorgungswege nutzen, für das Alter gut gewappnet sind. Immerhin 56 Prozent der erwerbstätigen Deutschen zwischen 20 und 65 Jahren mit einer Zusatzversorgung werden ihren aktu- ellen Lebensstandard halten können.
   Wie aber sieht die Situation der Bundesbürger aus, die sich bei der Altersvorsorge auf nur einen Vor- sorgeweg, wie zum Beispiel die gesetzliche Rente, verlassen? Hier muss deutlich gesagt werden: Allein mit Versorgungsansprüchen aus der Basisversorgung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), Beamtenpension oder der Berufsständische Versorgung (BSV) - kann nur ein Viertel der anspruchs- berechtigten Bundesbürger eine ausreichende Vorsorge für das Alter aufbauen. Vor allem für Ver- sicherte in der GRV und der BSV besteht die Notwendigkeit für eine zusätzliche Vorsorge.
   Mit 35 Millionen Versicherten ist die Gesetzliche Rentenversicherung der größte Versorgungsweg in der Basisversorgung. Die Anpassungen des Rentenniveaus als Folge der Reformen seit 2001 bekommt hier insbesondere die junge Generation der 20- bis 34-Jährigen zu spüren. Sie kann mit der GRV ledig- lich 39,3 Prozent des letzten Bruttoeinkommens ersetzen - 60 Prozent sind aber nötig, will man seinen gewohnten Lebensstandard im Alter fortführen. Auch die Gruppe der Gutverdiener kann nur einen geringen Teil ihres Einkommens durch die GRV ersetzen - gerade hier dürfte vielen Betroffenen das Ausmaß des Hand-lungsbedarfs jedoch nicht bewusst sein.
 Für die Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland ist neben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vor allem die Riester-Rente eine gute Möglichkeit zur Ergänzung der Basisversorgung. Über sie können die Bundesbürger durchschnittlich 25,6 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens sichern. Mit 27,3 Prozent im landesweiten Durchschnitt verfügt bereits ein gutes Viertel der riesterberechtigten Deut- schen über einen entsprechenden Vertrag.
   Regional zeigen sich allerdings große Unterschiede: Während die Beteiligung in  den  neuen  Bundes- ländern  oftmals über 32 Prozent liegt, finden sich vor allem im Süden der alten Bundesländer unterdurchschnittliche Partizipationsquoten bei der Riester-Rente. Gerade in den einkommens- und bevölkerungsstarken Regionen der ehemaligen Bundesrepublik hat sie noch keine hohe Durchdringung erzielt. Deutliche Unterschiede bestehen auch zwischen den verschiedenen Altersklassen. Besonders ausgeprägt ist die Beteiligung an der Riester-Rente in der Generation der 20- bis 34-Jährigen. Mit 47,2 Prozent verfügt fast die Hälfte dieser Altersgruppe über eine Riester-Rente. Auch hier liegt die Partizipationsquote im Süden der alten Bundesländer jedoch unter dem Bundesdurchschnitt.

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   Die Altersvorsorge muss auf eine möglichst breite Basis gestellt werden. Zum einen kann mit Ansprüchen aus einem einzelnen Versorgungsweg nicht in ausreichendem Maß für den dritten Lebens- abschnitt vorgesorgt werden. Die Verteilung der Altersvorsorge auf verschiedene Vorsorgewege bedeutet zugleich aber auch eine Streuung der verschiedenen Risiken, die den unterschiedlichen Versorgungswegen inhärent sind.
   Bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge handelt es sich dabei um das Kapitalmarktrisiko. Durch die Finanzmarktkrise ist dieses vielen Anlegern sehr präsent. Sie schreckt die Einbeziehung kapital- gedeckter  Vorsorgeformen ab, obwohl sie aufgrund ihrer höheren Renditechancen wichtiger Bestand- teil der   Altersvorsorge  sind. Viel weniger präsent ist den meisten Bundesbürgern allerdings, dass auch die umlagefinanzierte Altersvorsorge ihre eigenen Risiken birgt. Denn die Krise wird mittelfristig auch Auswirkungen auf die staatlichen Sozialsysteme haben: sinkende Beitragseinnahmen aufgrund einer steigenden Arbeitslosigkeit, weniger Beitragszahler aufgrund der demographischen Entwicklung sowie ein indirekter Konsolidierungsdruck durch die steigende Staatsverschuldung. All diese Faktoren könnten am Ende zu erneutem Reformbedarf und zu einem weiteren Absinken des Rentenniveaus führen. Durch die Kombination aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Vorsorge erhöhen Sparer daher nicht nur ihr Anspruchsniveau für das Alter, sondern verteilen gleichzeitig die verschiedenen Risiken bei der Alters Vorsorge. HansJoachimReinkeUnionInvestFfm

Zulagen bleiben liegen - Riester-Sparer: Unbedingt Anträge stellen

   Rund ein Drittel der staatlichen Riester-Zula¬gen werden nach einem „WISO"-Bericht gar nicht ab- gerufen. Für 2007 haben erst 7,36 Millionen Menschen Zulagen beantragt, obwohl in dem Jahr 10,76 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wurden. Für die restlichen 3,4 Millionen Verträge sei noch kein Antrag gestellt worden. Die   Sparer haben nun laut „WISO" noch bis zum Jahresende Zeit, dies nachzuholen. Danach verfällt der Anspruch auf Zulage, und die Riester-Rente bleibt für dieses Jahr ungefördert. Die spätere Riester-Rente fällt entsprechend geringer aus. Der Anspruch auf Zulagen erlischt zwei Jahre nach dem Kalenderjahr, für das sie gezahlt werden sollen. In den Jahren 2002 bis 2006 sind dem Bericht zu¬folge im Durchschnitt pro Jahr mehr als 30 Prozent der Zulagen verfallen. So seien den Riester-Sparern rund 480 Millionen Euro an staatlicher Förderung entgangen. NOZ091207AP#

Riester-Rente - aktueller Ratgeber

   Millionen Bundesbürger nutzen die Riester-Rente für ihre Altersvorsorge. Doch viele verschenken hierbei aus Unkenntnis Geld. So hat etwa ein Viertel der Riester-Sparer bisher noch keinen Zulagen- antrag für 2007 gestellt, obwohl die Frist für die staatliche Förderung 2007 am 31. Dezember 2009 abläuft. Auch andere Varianten - etwa zum neuen Wohn-Riester - sind für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Einen Überblick über Rechtslage und Modelle bietet der Ratgeber „Die Riester-Rente" der Verbraucherzentrale. Es gibt ihn für 7,90 Euro im Infozentrum (Kirchenallee 22, Hamburg), er kann auch angefordert werden unter bestellung@vzhh.de HA091212

Riester-Sparer in der Riesenfalle

   Vor dem Abschluss einer Riester-Rente sollten Sparer ganz genau hinschauen, mit welchen Beträgen sie „losriestern" wollen. Denn bei Normalverdienern im mittleren Beitragssegment verpufft der Steuervorteil. Damit man beim Abschluss einer Riester-Rente nicht auf die Nase fällt, sollte man sich gut informieren.
   68 Prozent der Banken in Deutschland wollen ihre Investitionen in Altersvorsorgeprodukte bis 2012 erheblich ausweiten. Das ist das Ergebnis des „Branchenkompass 2009 Kreditinstitute” von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem FAZ-Institut. Anders als die meisten Produkte hat die von der Bundesregierung geförderte Riester-Rente den Markt-Test bereits erfolgreich bestanden. Seit 2002 soll Erwerbstätigen durch Zulagen der Kapitalaufbau für das Alter erleichtert werden. Trotz der staatlichen Segnungen sollten Abschlusswillige jedoch ganz genau hinschauen, mit welchen Beträgen sie „losriestern" wollen. So ist vor allem bei Normalverdienern im mittleren Beitragssegment Vorsicht geboten. Denn in diesem Bereich verpufft der Steuervorteil, weil er von der maximalen Zulagen- förderung übertroffen wird. Die bittere Folge: Der Anteil der im Alter erneut zu versteuernden Beträge steigt -der Sparer tappt in die „Riesterfalle".
   Wie diese Problematik im konkreten Fall aussieht, erläutert folgendes Beispiel: Ein Familienvater mit einem Kind, das 2008 geboren wurde, plant den Abschluss eines Riestervertrages. Damit er die maximale Fördersumme von 154 Euro Grundzulage sowie 300 Euro Kinderzulage erhält, muss er inklusive Zulagen mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens sparen. Bei einem angenommenen Verdienst von 30.000 Euro ergibt das 1.200 Euro. Nach Abzug der vollen Zulagenförderung von 454 Euro bleibt ein Eigenanteil von 746 Euro übrig.
   Würde der Familienvater einen jährlichen Beitrag von weniger als vier Prozent des Vorjahres- bruttoeinkommens entrichten, wird die Förderung anteilig gekürzt. Maximal kann er Riester-Beiträge von insgesamt 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgabenabzug in seiner Einkommensteuer geltend machen und sich somit Steuererleichterungen sichern.
   Die Herausforderung besteht nun darin, das eigene Förderoptimum zu bestimmen. Für den Familien- vater bedeutet dies, dass er zunächst den Steuervorteil, der durch die Riesterente entsteht, ermitteln muss. Riester-Sparer, die kein Steuerberechnungsprogramm bemühen wollen, können zur ersten groben Abschätzung der zu erwartenden Steuerersparnis ihren Grenzsteuersatz heranziehen. Mit Hilfe des Grenzsteuersatzes kann einerseits die künftige Steuerlast bei zusätzlichen Einkünften errechnet werden, oder, wie in diesem Fall, die Höhe der Steuerentlastung aufgrund von Vorsorgeaufwendungen. Für den vorliegenden Fall wird von 28 Prozent Grenzsteuersatz ausgegangen. Würde der Familienvater also den Gesamtbeitrag von 2.100 Euro zahlen, beträgt seine Steuerersparnis 588 Euro. Da der Steuervorteil damit insgesamt größer ist als die Summe der Riester-Zulagen (454 Euro), erstattet ihm das Finanzamt die Differenz von 134 Euro. Doch das Geschenk vom Amt lohnt sich nicht immer. Denn der zusätzlichen Förderung von 134 Euro steht ein Mehraufwand von 900 Euro gegenüber, der im Alter zu einem womöglich höheren Steuersatz wiederholt versteuert werden müsste („kleine Riesterfalle"). Eine „Punktlandung" bei 1.200 Euro, die gerade noch die volle Zulage garantiert, ist also sinnvoller.
   Am problematischsten wird es für den Sparer, wenn er jährlich zwischen 1.200 und 1.621 Euro für seine Riester-Vorsorge aufwenden möchte. Gegen das mittlere Beitragssegment sprechen folgende Gründe: Zunächst erhält er für Beiträge in dieser Höhe keine zusätzliche Förderung mehr. Dies wider- spricht dem Grundsatz, dass jeder zusätzliche Beitrags-Euro zu einer akzeptablen zusätzlichen Förderung führen sollte. Würde der Vater beispielsweise 1.400 Euro einzahlen ergibt dies einen Steuer- vorteil von 392 Euro. Die Ersparnis ist somit geringer, als die volle Zulagenförderung von 454 Euro. Das hat zur Folge, dass ein Mehraufwand von 200 Euro zusätzlich aus dem Netto bestritten werden muss, für den es keine Absetzmöglichkeiten gibt und der im Rentenalter noch mal versteuert werden müsste („große Riesterfalle").
   Um die Nachteile einer Doppel-Besteuerung zu vermeiden, ist dem Vater zu raten, den Eigenbeitrag so zu wählen, dass eine Negativ-Rendite im Bereich der „großen Riesterfalle" vermieden wird. Generell besteht vor allem dann Optimierungsbedarf bei der Riester-Rente, wenn sich Veränderungen im Berufs- leben ergeben. Dazu zählen beispielsweise Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Einbrüche bei Tantiemen oder eine Umstellung auf Halbtagsarbeit. Zudem sollte bei anstehendem Familiennachwuchs genau nachgerechnet werden: Denn das Erreichen der letzten Förderstufe von 2.100 Euro macht wenig Sinn, wenn das Zulagenniveau aufgrund weiterer Kinder deutlich steigt - dann nämlich schrumpft das Steuergeschenk des Finanzamts im Bei¬spiel von 134 Euro auf null.
ArneIwersSeniorConsultantSteriaMum¬metConsultingHamburg

Mit wenig Geld viel fürs Alter tun
Minijobber können mit minimalem Aufwand Riester-Rente aufbauen und Ansprüche erhöhen

   Minijobber, Beschäftigte also, die maximal 400 Euro Monatsverdienst erzielen, sind zwar selbst von Sozialabgaben befreit. Dies erledigt der Arbeitgeber mit 28 Prozent plus im Regelfall 2 Prozent Steuerpauschale für sie. Doch eine Zuzahlung der Teilzeitkraft in Höhe von 4,9 Prozent ihres Verdienstes (= maximal 19,60 Euro im Monat) bringt ihr nicht nur Rentenversicherungspflicht mit den daraus resultierenden Vorteilen.
   Die „Pflicht" hat einen weiteren Vorteil: Die Teilzeitkraft kann einen „Riester-Vertrag" schließen - mit allen sich daraus ergebenden Vorteilen. Die Stiftung Warentest hört nicht auf zu betonen: Die Riester- Rente lohnt sich für jeden, der sie kriegen kann. Zu ergänzen ist: ... vor allem für Arbeitnehmer mit geringem   Einkommen. Denn   ihnen greift der Staat besonders großzügig unter die Arme.
   Im Jahr 2009 sind 4 Prozent des Vorjahresbruttoverdienstes auf einen Riester-Vertrag einzuzahlen, um die höchstmögliche staatliche Förderung kassieren zu können. Diese beträgt 154 Euro für die (rentenversicherungspflichtige) Teilzeitkraft plus 185 Euro für jedes Kind (für nach 2007 geborene Kinder sogar 300 Euro). Eine Mutter mit zwei 2007 und 2009 geborenen Kindern kommt somit auf 639 Euro Zulage im Jahr 2009. Aufbringen dafür muss sie - einen 400 Euro-Monatsverdienst mit 4,9 Prozent Zuzahlung unterstellt - lediglich 192 Euro im Jahr (4 Prozent von 12 mal 400-4800 Euro). Da die staatliche Zulage von 639 Euro von dem selbst aufzubringenden Anteil abgezogen wird, ergibt sich an sich sogar ein Eigenanteil von „0". Das Gesetz sieht jedoch einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr vor, der von der Teilzeitkraft zu leisten wäre, um die 639 Euro beigesteuert zu bekommen. Ihr Riester-Konto 2009 wäre dadurch mit 699 Euro prall gefüllt.
   Die Zuzahlungen der Minijobber können sich aber auch auf andere Weise lohnen. So werden die monatlich 400 Euro (oder der geringere Verdienst, falls der Grenzbetrag nicht ganz ausgereizt wird) in voller Höhe bei der späteren Rente berücksichtigt, nicht nur zu einem verschwindend geringen Teil ohne die Zuzahlung. Ebenso werden die Minijob-Beschäftigungsmonate voll auf die verschiedenen Wartezeiten für die Rente angerechnet, zum Beispiel für einen früheren Rentenbeginn.
   Auch der Anspruch auf Kuren und anderen Rehabilitationsleistungen sowie Renten wegen einer Erwerbsminderung lässt sich damit erreichen.
   Was ist zu tun? Wollen Minijobber die vom Arbeitgeber zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge aufstocken, so müssen sie ihn schriftlich darüber informieren, dass sie auf die - an sich bestehende - Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Die Entscheidung gilt nur für die Zukunft, kann also nicht für bereits abgelaufene Monate oder gar Jahre nachgeholt werden. Die Entscheidung gilt für die gesamte Dauer des Beschäf-tigungsverhältnisses. „Schnuppern" ist nicht möglich.
   Wichtig für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten, die über das Haushalts- scheckverfahren bei der Minijobzentrale in Essen gemeldet sind: Wollen sie den Rentenbeitrag aufstocken, so sind dafür 14,9 Prozent zu berappen - etwa dreimal so viel wie die Minijobber im gewerblichen Bereich. Denn hier zahlen die privaten Arbeitge¬ber nur 5 statt 15 Prozent- des Arbeitsverdienstes pauschal an die Rentenversicherung. HAZ091012WolfgangBüser 

Trotz Krise mehr Riester-Renten

   Auch in der Wirtschaftskrise sorgen die Deutschen zusätzlich für das Alter vor. Die Zahl der Vertragsabschlüsse für eine Riester-Rente stieg im zweiten Quartal dieses Jahres um rund 220.000 auf 12,6 Millionen, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Der Zuwachs sei bemerkenswert, da das zweite Quartal eines Jahres traditionell schwach sei. Die Zahl der Wohn-Riester-Verträge habe sich im zweiten Quartal sogar fast verdoppelt. Das Ministerium sieht dagegen trotz des guten Zuspruchs die Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge noch nicht ausgeschöpft. Es will besonders Gering- verdiener für die Vorsorge gewinnen und betont, auch Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitsl- osengeld II könnten von der Riester-Förderung profitieren, wenn sie gesetzlich rentenversichert seien. Interessant sei die Riester-Rente außerdem für jene, die ihr Einkommen zusätzlich mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Denn der jährliche Mindestbeitrag von 60 Euro werde in diesen Fällen vom Einkommen abgezogen und erhöhe damit den Anspruch auf ergänzende Leistungen. „Aufstocker" müssten also den Eigenbeitrag nicht selbst aufbringen.  FAZ090919enn

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12 Millionen Riester-Verträge - Allein 2008 mehr als zwei Millionen neue Abschlüsse
   Die Finanzmarktkrise hat der privaten, vom Staat geförderten Altersvorsorge nicht geschadet. Im letzten Quartal des Jahres 2008 haben sich rund 700.000 Anleger für die Riester-Rente entschieden. Im Gesamtjahr wuchs die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge um rund 2,2 Millionen. Damit sparten zum Stichtag 31. Dezember 2008 hierzulande insgesamt rund 12,2 Millionen Bürger mittels Riester- Rente zusätzlich für das Alter. Diese Zahlen nannte Bundesarbeitsministerium am Montag. Erstmals seien in die Statistik auch Zahlen zum sogenannten Wohn-Riester eingeflossen. Bis Ende des Jahres dürften knapp 40.000 Verträge abgeschlossen worden sein.
   Bei den Zahlen wurde berücksichtigt, dass Verträge aufgelöst wurden. So gab es im Gesamtjahr 2008 rund 480.000 Stornierungen oder Vertragsabgänge. Da die Anbieter verstärkt mit attraktiven Angeboten um Neukunden würben, könne sich öfter als früher ein Produktwechsel lohnen, erläuterte das Arbeitsministerium. Den Wechsel von einem Riester-Vertrag zu einem anderen habe der Gesetz- geber ausdrücklich vorgesehen. Die Möglichkeit dazu müssten Verträge bieten, wenn sie als Riester- Anlage zertifiziert werden sollten. „Riester-Sparer sollen nicht über Jahre und Jahrzehnte hinaus an ein einmal gewähltes Produkt gebunden sein, sondern zu neuen, aus individueller Sicht besser geeigneten Produkten wechseln können."
   Das Arbeitsministerium hob hervor, gerade in Zeiten krisenhafter Entwicklungen auf den Finanz- märkten sei die Riester-Rente ein verlässliches, belaste bares Anlageprodukt. Die dafür zugelassenen Versicherungs-, Bankspar- und Investmentfondsverträge hätten nicht nur vielfältige Sicherheits- vorschriften, sondern auch die Garantie, dass am Ende der Ansparphase mindestens das eingezahlte Kapital plus staatliche Zulagen als Zusatzrente zur Verfügung stehen müsse. Die Zahlen zum Jahr 2008 zeigten, dass die Anleger diese Sicherheit schätzten.
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950.000 Riester-Sparer haben aufgehört

Ministerium warnt vor hohen Kosten
   Fast eine Million Riester-Sparer haben ihrem Anbieter bereits wieder den Rücken gekehrt. 950.000 der privaten Vorsorge-Sparer hätten inzwischen gekündigt, den Anbieter gewechselt oder die Zahlun- gen in den Vertrag eingestellt, sägte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums.
   Die Zahl der enttäuschten Riester-Sparer könnte demnach auch höher liegen. Denn in den Zahlen des Arbeitsministeriums sind nur Rentenversicherungen enthalten. Bankspar- und Fondssparpläne - die beiden anderen wichtigen Riester-Angebote - sind nicht berücksichtigt.
   Laut Ministerium machen die Rentenversicherungen allerdings nach wie vor den Löwenanteil aus: Von ihnen gebe es 9,3 Millionen Verträge. Daneben existierten derzeit 2,2 Millionen Riester-Fonds- sparpläne und rund 520.000 Banksparpläne, die nur von wenigen Instituten angeboten werden.
  Verbraucherschützer führen die Kündigungen auf die Unzufriedenheit vieler Sparer mit den hohen Pro- visionen und Kosten mancher Riester-Produkte zurück. Das Sozialministerium vertritt die Auffassung, dass etwa auch einige Riester-Sparer vorübergehend die Raten nicht mehr zahlen konnten.
   Der Sprecher wies auch darauf hin, dass die Kündigung eines Vertrags teuer sein könne. Vor allem am Anfang der Vertragslaufzeit fielen Provisionen für den Vermittler sowie Verwaltungs- und Bearbei- tungskosten an. Wer mit dem Riester-Sparen ganz aufhöre, müsse zudem Zulagen zurückzahlen, sagte der Sprecher. apNOZ081209AFP

Riester-Sparer haben keinen Anlass zum Jubeln. Trotz anderslautender Versprechen liegt die Rendite klassischer Rentenpolicen bei Berücksichtigung aller Zulagen und Steuern unter 4 Prozent pro Jahr.

   Vorsorge für das Alter muss sein. Das weiß in der Zwischenzeit jeder Deutsche. Nur fällt der Start vielen Menschen schwer. Hier soll die Riester-Rente für Abhilfe sorgen. Sie wurde 2002 von Walter Riester, dem damaligen Bundesarbeitsminister, aus der Taufe gehoben, um Angestellten und Beamten einen Anreiz zubieten, die Leistungen der staatlichen Versorgungswerke aufzubessern. Nach anfäng- licher Zurückhaltung sind bis heute etwa 12 Millionen Verträge abgeschlossen worden.
   Nun hat das Bundesarbeitsministerium mitgeteilt, dass rund 950.000 Verträge wieder gekündigt wurden. Die genauen Gründe für die Aufhebung sind nicht bekannt. Vermutlich haben die Kündigungen ähnliche Ursachen wie in der Versicherungswirtschaft. Die Kunden brauchen das Geld für andere Dinge. Oder sie haben die Pferde gewechselt, weil ihnen bewusst wurde, dass die Riester-Rente trotz der staatlichen Zulagen nicht so rentabel ist wie erhofft. Die Aufhebung der Riester-Verträge ist jedoch in den ersten Jahren mit hohen Einbußen verbunden, so dass vor dem Abschluss des Vertrages ein Blick hinter die Kulissen lohnt.
   Ein Anleger ist 37 Jahre alt. Er ist verheiratet und hat zusammen mit seiner Frau, die nicht berufs- tätig ist, zwei Kinder im Alter von fünf und drei Jahren. Der Bruttoverdienst des Vaters liegt bei 48.000 Euro pro Jahr, und die Eltern überlegen sich, einen Teil der monatlichen Überschüsse in eine Riester- Rente anzulegen. Grundlage des Angebotes ist Paragraph 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Danach können Arbeiter, Angestellte und Beamte beliebige Beträge in „überwachte" Geldanlagen wie zum Beispiel in Banksparpläne, Fondssparpläne und Rentenversicherungen einzahlen. Notwendig sind jährliche Sparraten von mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Grundförderung ist auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt, so dass die Wirkung ab einem Bruttoeinkommen von 52.500 Euro verpufft. Die Subventionen fließen entweder als Sparzulagen oder Steuervorteile.
    Die beiden Anleger wollen das Geld bis zum 67. Geburtstag des Vaters in eine Kapitalversicherung anlegen. Die Stiftung Warentest hat in ihrer letzten Untersuchung insgesamt 29 Angebote unter die Lupe genommen. Davon sind zwei Angebote sehr gut. Das ist auf der einen Seite die Cosmos in Saarbrücken, und das ist auf der anderen Seite die Hanse-Merkur aus Hamburg. Knapp verfehlt hat die Bestnote die Debeka aus Koblenz, die seit vielen Jahren zu den führenden Unternehmen der Branche zählt. Wer im Internet bei Cosmos vorbeischaut und sich über die Riester-Rente informiert, erhält ausführliche Darstellungen über den Vertrag. Mit gewisser Vorsicht sind freilich die Hinweise über die Rentabilität zu genießen, weil sie nur die halbe Wahrheit enthalten.
   Wenn das Ehepaar insgesamt 30 Jahre monatlich 4 Prozent des Bruttoeinkommens von 48.000 Euro - also 160 Euro - in die klassische Riester-Rente einzahlt, winkt im Alter eine lebenslange Rente von 613 Euro pro Monat. Das ist unter der Annahme, dass die Rente bis zum 85. Lebensjahr fließt, eine Basis- verzinsung von 3,41 Prozent pro Jahr. Davon steht aber in den Unterlagen kein Wort. Stattdessen werden Verzinsungen des Eigenbeitrages in Aussicht gestellt, die zwischen 4,8 und 7,3 Prozent liegen. Das mag auf den interessierten Leser mächtig Eindruck machen, doch wer dem Angebot mit Bleistift und Taschenrechner zu Leibe rückt, wird auf andere Ergebnisse kommen.
   Die staatliche Förderung besteht aus Zulagen oder Steuervorteilen. Die Zuwendungen sind feste Beträge, die sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richten. Im vorliegenden Fall kann das Ehepaar zunächst die jährliche Grundförderung in Anspruch nehmen. Das sind 154 Euro pro Elternteil, insgesamt folglich 308 Euro. Hinzu kommen 185 Euro für jedes Kind. Die Zulagen für die Kinder werden bis deren 25. Geburtstag bezahlt. Das heißt in Zahlen, dass die erste Kinderzulage noch 20 Jahre und die zweite Kinderzulage noch 22 Jahre bezahlt wird.
   Voraussetzung für die anfängliche Gesamtzuwendung von 678 Euro ist die Bereitschaft der Eltern, mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen zu sparen. Das sind im vorlie- genden Fall jährlich 1.242 Euro beziehungsweise 103,50 Euro pro Monat. Wenn diese Grenze unter- schritten wird, werden auch die Zulagen gekürzt. Alternativ kommen Steuervorteile in Betracht. Hier werden die Sparraten wie Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen, und die Frage, welche Lösung günstiger ist, hängt vom Verdienst ab. Die Zulagen von 678 Euro sind 32 Prozent des Höchstbetrages von 2.100 Euro, so dass bei Ehepaaren, die zwei Kinder haben und mehr als 32 Prozent an den Staat abgeben müssen, weil sie zum Beispiel noch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung beziehen, der Steuervorteil günstiger ist. Unter diesem Grenzwert sind die Zulagen vorteilhafter. Die Finanzämter sind nach Paragraph 10a Absatz 4 EStG verpflichtet, jedes Jahr zu überprüfen, ob die Zulage oder der Steuervorteil günstiger ist.
   Im Alter können 30 Prozent der Ablaufleistung als Einmalzahlung abgerufen werden. Der Rest wird auf Dauer verrentet. Sowohl die Einmalzahlung als auch die Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig. Vergünstigungen wie bei der Rürup-Rente oder der Staatsrente, die erst 2040 zu 100 Prozent besteuert werden, gibt es bei der Riester-Rente nicht. Die Höhe der Abgaben hängt vom persönlichen Steuersatz während des Ruhestandes ab. Unter dem Strich führt die Riester-Rente wie bei jedem Geldgeschäft zu einem Zahlungsstrom. Er besteht vor Steuern aus 360 Sparraten à 160 Euro und 204 Rentenzahlungen à 613 Euro. Das sind 3,4 Prozent pro Jahr. Unter dem Aspekt, dass von der Rente lediglich 294 Euro garantiert sind, die Differenz von 319 Prozent von den künftigen Erträgen des Unternehmens abhängt, sinkt die garantierte Verzinsung auf 0,4 Prozent pro Jahr.
   Unter Berücksichtigung der Subventionen und Steuern sieht die Lage etwas besser aus. Bei einem Einkommen von 48.000 Euro während des Berufslebens und 30.000 Euro während des Ruhestandes springen Zulagen von 678 Euro heraus und fallen Abgaben von 2.007 Euro an. Die Vorteile drücken die anfänglichen Sparraten auf 104 Euro, die Nachteile senken die Renten auf 445 Euro. Das führt zu einer Verzinsung von 3,7 Prozent pro Jahr und ist weit von den 6,1 Prozent entfernt, welche die Cosmos im Internet nennt. Der Grund ist schnell gefunden. In die Berechnung sind die Zulagen eingeflossen, doch die Steuern auf die Rente sind „vergessen" worden.
   Die Bewertung der Verzinsung ist Privatsache. Es gibt Fondssparpläne und Rentenversicherungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit höhere Erträge abwerfen, doch wer das Kapital in sichere Anleihen investieren möchte, muss diese Anlage mit ähnlichen Sparformen vergleichen, und hier kommen nur Rentenfonds und Kapitalversicherungen in Betracht. In den Rentenfonds werden die Sparraten in Anleihen angelegt. Bei einem Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr bleiben nach Abzug der künftigen Abgel- tungsteuer von 25 Prozent noch 3 Prozent übrig. Außerdem gibt es für die monatlichen Sparraten keine Vergünstigungen. Das führt zu einem Endguthaben von 64.000 Euro. Wenn der Betrag über 17 Jahre weiterhin zu 3 Prozent angelegt  und verrentet werden wird, winken monatliche Einkünfte von 381 Euro. Das entspricht einem abgezinsten Nachteil von 4.500 Euro.
   Bei der klassischen Kapitallebensversicherung ist die Lage freundlicher, doch zu Begeisterung be- steht auch kein Anlass. Die Prämien müssen in voller Höhe aus versteuertem Geld erbracht werden. Anschließend geht die Ablaufleistung in die Verrentung über, und die Renten sind mit dem Ertragsan- teil zu versteuern. Er wird 17 Prozent betragen, so dass die Gesamtrendite nach Steuern ungefähr 3,9 Prozent beträgt. Bei diesen Alternativen ist es kein Wunder, dass sich die Riester-Rente trotz der Startprobleme in der Zwischenzeit zu einem Grundstein der privaten Altersvorsorge entwickelt hat. Kritiker mögen zu Recht bemängeln, dass die Riester-Rente nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Trotzdem sollten Arbeiter, Angestellte und Beamte auf die Riester-Rente nicht verzichten, weil es „den" Sparvertrag fürs Alter nicht gibt.
   Stattdessen wird die Rente aus mehreren Töpfen fließen - ein bisschen Staatsrente, ein wenig Betriebsversorgung, ein paar Cent aus dem Riester-Topf und einige Euro aus der Privatschatulle. FAZ081227VolkerLoomanDer Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.

Deutschland muss Riester-Rente ändern - Gericht drängt auf Ausweitungen

   Deutschland muss die Förderung der privaten Alters¬vorsorge korrigieren. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstoßen drei Regelungen der Riester-Rente gegen EU-Recht.
   Das höchste EU-Gericht in Luxemburg gab der EU-Kommission recht, die gegen Deutschland geklagt hatte. Es stellte Verstöße gegen das Recht auf freie Wohnortwahl und die Gleichbehandlung von Ausländern fest. Ändert Deutschland die Regelungen nicht, riskiert es eine Geldstrafe. Az. C-269/07
   Einer der Kritikpunkte betrifft Personen, die sich für einen Umzug ins Ausland entscheiden und dadurch in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie müssen bisher die staatliche Zulage zurückzahlen. Die Regelung könne Menschen davon abhalten, von ihrem Recht auf Freizügigkeit innerhalb Europas Gebrauch zu machen, rügt der Gerichtshof.
   Der zweite Fall betrifft Menschen, die in. Deutschland arbeiten, aber einen Wohnsitz im Ausland haben und dort auch steuerpflichtig sind. Sie erhalten derzeit keine staatliche Zulage. Das EU-Gericht betont nun aber, die Zulage sei eine soziale Vergünstigung, die Arbeitnehmern unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ge¬währt werden müsse. Werde der Zuschuss von einem Wohnsitz in Deutschland abhängig gemacht, sei das ebenfalls ein Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit.
   Drittens befasst sich das Urteil mit Riester-Sparern, die ihr Sparkapital zum Kauf einer Wohnung oder eines Hauses verwenden wollen. Das ist ihnen bislang bis zu einer Grenze von 50.000 Euro erlaubt - allerdings muss sich die Immobilie in Deutschland befinden. Dadurch würden in Deutschland arbeitende Ausländer benachteiligt, stellt der EuGH fest. Diese seien häufig daran interessiert, eine Wohnung im Ausland zu erwerben.
   Die Bundesregierung sagte zu, auf eine möglichst schnelle Umsetzung der Vorgaben des EuGH in deutsches Recht zu drängen, Das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium betonten zugleich aber auch, grundsätzlich sei das System der Riester-Rente von dem Urteil nicht betroffen. Die Aus- wirkungen auf den Haushalt seien noch nicht absehbar, hieß es weiter.
   Nach einer Studie des Centrums für Europäische Politik werden die durch das Urteil erforderlichen Änderungen den Staatshaushalt Hunderte Millionen Euro kosten. Der Einnahmeverlust belaufe sich schon für die bislang abgeschlossenen Riester-Rentenverträge auf 470 Millionen Euro, wenn man davon ausgehe, dass rund sechs Prozent der Rentner im Ausland lebten. Künftig komme ein jährlicher Ausfall von gut 95 Millionen Euro hinzu. NOZdpd090911reuters

Richter rüffeln Riester-Regeln - Europäischer Gerichtshof kippt Einschränkungen für Altersvorsorge
   Das Rentnerleben unter südlicher Sonne ist seit gestern noch verlockender - denn Riester-Sparer müssen die staatliche Förderung nicht mehr zurückzahlen, wenn sie ins EU-Ausland umziehen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er kippte gleich zwei weitere Regelungen der nach dem früheren Sozial¬minister Walter Riester benannten Rente, die ebenfalls gegen das EU-Recht verstoßen. Die Bundesrepublik kommt das Urteil teuer zu stehen. Sie muss nicht nur das Gesetz nachbessern, sondern steht auch vor Steuerausfällen in Millionenhöhe.
   Seit 2003 währte der Streit, jetzt hat es die Bundesrepublik Schwarz auf Weiß: Die Riester-Rente ist in Teilen nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Gute Nachrichten sind dies vor allem für Sparer, die ihren Lebensabend nicht in Deutschland, sondern im europäischen Ausland verbringen. Ob auf Mallorca, in Italien oder Frankreich: Mussten staatliche Riester-Beiträge bei einem Umzug bisher an den Fiskus zurückgezahlt werden, bleibt das Geld mit der gestrigen Entscheidung nun beim Sparer.
   Die obersten Richter gaben damit der Klage der EU-Kom¬mission nach, die darin eine Verletzung der Freizügigkeit der Bürger sah. In der Urteilsbegründung heißt es, diese Rückzahlpflicht habe einen „abschreckenden Charakter", der viele Arbeitnehmer dazu bringe, auf die staatliche Rentenförderung von vornherein zu verzichten.
   Damit nicht genug: Deutschland muss an zwei weiteren Stellen nachbessern. So entschieden die Luxemburger Richter, dass sogenannte Grenzgänger, also Bürger, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen, ebenfalls von der Riester-Rente profitieren müssen. Bisher durften nur in der Bundes- republik Steuer¬pflichtige mit staatlicher Unterstützung „riestern". Da Grenzgänger am Wohnort Einkommensteuer zahlen müssen, hatten sie keinen Anspruch auf die Förderung.
  Die letzte Änderung, die vom EuGH besiegelt wurde, betrifft das mit staatlicher Hilfe gesparte Kapital. Das bisherige Gesetz hatte vorgeschrieben, dass Riester-Kapital nur in Immobilien in Deutschland investiert werden darf. Mit dem Urteil dürfen Riester-Sparer nun auch Häuser im europäischen Ausland kaufen.
   Die EU-Kommission zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden. Die Behörde hofft nun, dass Deutsch- land die Vorgaben so schnell wie möglich umsetzt. Während die Bundesregierung die dadurch entstehenden Steuerausfälle derzeit noch nicht beziffern kann, prophezeit eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP) ein dreistelliges Millionenminus: „Das EuGH-Urteil kostet Deutschland eine halbe Milliarde Euro", sagte Ralf Jaksch, Sprecher des CEP.
   Dabei musste Berlin mit der Niederlage rechnen. Schon im Dezember 2003 hatte die EU-Kommission Deutschland wissen lassen, dass die Riester-Rente bestimmte Personenkreise EU-rechtswidrig dis- kriminiere. Sogar der Juristische Dienst des Bundestages hatte damals in einem Gutachten diese Einschätzung geteilt.  HAZ090911HannaRoth

Finanzminister verspricht schnelle Riester-Korrektur

   Das Bundesfinanzministerium konnte in Berlin noch nicht beziffern, was die Ausdehnung der Riester- Rente ins Ausland kosten werde. Die Bundesregierung werde sich jedoch dafür einsetzen, dass die Vorgaben des EuGH-Urteils durch den Gesetzgeber möglichst rasch umgesetzt werden, kündigte ein Sprecher an. Die Entscheidung gebe nun Rechtssicherheit im Hinblick auf den begünstigten Personen- kreis. Die gute Nachricht für die rund 12,5 Millionen „Riester-Rentner sei überdies, dass die Richter das System der Riester-Rente grundsätzlich unangetastet ließen, das auf einer steuerlichen Förderung der Altersvorsorge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase beruhe.
  Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) forderte in diesem Zusammenhang, eine Dynamisierung der Riester-Fördergrenzen einzuführen. Dazu müsste der derzeit förderfä¬hige Höchstbetrag von 2100 Euro auf 2592 Euro im Jahr angehoben werden. Ohne eine deratige dynamische Ausgestaltung würde das Ziel der Riester-Förderung, die bis zum Rentenalter inflationsbedingt immer größer werdende Versorgungslücke zu schließen, nicht erreicht werden, warnte der GDV.
   Die Riester-Rente erfreut sich seit einiger Zeit wachsender Beliebtheit. Während die Nächfrage in der ersten Zeit nach ihrer Einführung im Jahr 2002 noch etwas schleppend verlief, haben sich die Vorteile unter den Kunden inzwischen herumgesprochen. Denn der Staat lässt sich die Förderung der privaten Zusatzversorgung einiges kosten: Wer mindestens 4 Prozent seines Einkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, bekommt den Höchstsatz der staatlichen Zulagen oben drauf: 154 Euro jährlich für jeden Erwachsenen, 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für Nachwuchs danach. Zudem gibt es Steuervorteile, die sich auf maximal 2.100 Euro belaufen können. Das macht sich auch im Haushalt des Bundes bemerkbar: Bis Mitte Mai wurden Zulagen in Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro an Riester-Kunden überwiesen.
   Doch nicht jeder, der eine solche private Zusatzversorgung möchte, bekommt sie auch - dazu muss man schon in Deutschland Arbeitnehmer und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflicht- versichert sein. Hintergrund für diese Regelung ist, dass nur diejenigen von den Zulagen profitieren sollen, die sonst unter den stetig sinkenden gesetzlichen Renten zu leiden hätten. Hinzu kam bisher auch, dass man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein muss, um eine Förderung zu erhalten. Andernfalls wurden die Zulagen und die Steuerersparnis einer „schädlichen Verwendung" zugeführt - wie es im Einkommenssteuerge¬setz heißt - und mussten zurückerstattet werden. Diese Voraus- setzung hat der Europäische Gerichtshof nun gekippt.
   Die finanziellen Konsequenzen dieser Entscheidung könnten in Zukunft größer werden, denn immer mehr Rentner verlegen ihren Wohnsitz ins Ausland. Im vergangenen Jahr haben mehr als 5 Prozent der Pensionäre ihre gesetzliche Rente ins Ausland überwiesen bekommen. Das waren rund 1,5 Millionen Menschen. Auch Grenzgänger sind von diesem Urteil betroffen: Im vergangenen Jahr pendelten 67.000 Erwerbstätige zum Arbeiten nach Deutschland. FAZenn090911cbu

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Hoher Zuschuss vom Staat für Riester-Rente

   Bereits zwölf Millionen Menschen in Deutschland haben einen Vertrag über eine Riester-Rente ab- geschlossen. Damit hat dieses Instrument nach anfänglichen Schwierigkeiten wegen seiner zunächst allzu bürokratischen Ausgestaltung breite Anerkennung gefunden. Allerdings nehmen noch immer längst nicht alle Anspruchsberechtigten die mit der Riester-Rente verbundene staatliche Förderung in An- spruch, beklagt das Deutsche Aktieninstitut.
   Seit Anfang 2008 können bis zu 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, maximal aber 2.100 Euro jährlich, in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Einen Teil davon erbringt der Sparer als Eigenbeitrag, ein anderer Teil wird vom Staat ergänzt. Die Grundzulage für Eheleute beträgt 154 Euro pro Person; je Kind kommen nochmals 185 Euro hinzu. Wenn also ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro 4 Prozent (1.800 Euro) in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält es Zulagen von insgesamt 678 Euro.  Die Eigenleistung beträgt in diesem Fall nur noch 1.122 Euro im Jahr bzw. 93,50 Euro im Monat - der Staat gibt mehr als die Hälfte des eigenen Sparbetrages hinzu.
  Bei der jährlichen Steuererklärung prüft das Finanzamt darüber hinaus automatisch, ob der Riester- Sparer mit einem Abzug des Sparbeitrags als Sonderausgabe nicht noch besser fährt als mit der Zula- ge. Auf alle Fälle ist die staatliche Förderung so attraktiv, dass kein Anspruchsberechtigter darauf ver- zichten sollte. Dies gilt um so mehr, als die eingezahlten Beträge - auch die Zulagen - von den Anbie- tern der Riester-Verträge garantiert werden müssen. Das Risiko ist also begrenzt.
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Bester Vertrag bringt 10.000 Euro mehr
Stiftung Warentest ermittelt große Angebotsunterschiede - Nur zwei Tarife mit Bestnote

  Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift „Finanztest” hat 35 klassische Riester- Rentenversicherungen verglichen. „Es gibt große Unterschiede”, kommentierte Chefredakteur Hermann- Josef Tenhagen das Ergebnis. Zwei Tarife landeten am Ende ganz vorne: die „Riester-Rente R1-A” von Cosmos Direkt und die „Riester-Care AR7” von Hanse Merkur. Knapp dahinter platzierte sich die Debeka mit ihrer „Förderrente F1 01/07”. Als gut bewertet wurde auch die HL Garant (Tarif AV1D) der Hanno- verschen Leben.
  Die Stiftung empfiehlt klassische Rentenversicherungen vor allem für 40- bis 50-Jährige. Für Jüngere seien eher Riester-Fondssparpläne geeignet, da sie mehr Gewinnchancen an der Börse bei garantiertem Kapitalerhalt bieten. Älteren rät Tenhagen zu Riester-Banksparplänen, die ordentliche und sichere Renditen ohne teure Abschlusskosten bringen.
   Die klassischen Riester-Rentenversicherungen seien etwas „für Bequeme”, sagt der Finanztest- Chef: „Die Verträge garantierten 2,25 Prozent Rendite auf den Sparanteil, und man muss sich um diese Geldanlage lebenslang nicht mehr kümmern.” Wichtig sei aber die regelmäßige Zahlung der Beiträge, da die Provision für den Vermittler dem Kunden in den ersten fünf Jahren nach Höhe der vereinbarten Beiträge in Rechnung gestellt werde.
   Schon bei der garantierten Mindestrente gibt es laut Tenhagen zwischen den Anbietern Unter- schiede von rund 20 Prozent. So zahle Cosmos Direkt im Modellfall einem 40-jährigen Alleinstehenden bei 25 Jahren Laufzeit rund 5.000 Euro mehr Mindestrente als ein schlecht bewerteter Anbieter wie Victoria. Hinzu kommt die prognostizierte Überschussbeteiligung, die um so höher ausfällt, je besser der Versicherer das Geld der Kunden anlegt und je kostengünstiger das Unternehmen arbeitet.
   Bei Cosmos erhält der Kunde so unterm Strich laut Tenhagen rund 10.000 Euro mehr. Die Stiftung geht dabei von einem Modellkunden aus, der pro Jahr rund 1.000 Euro einzahlt. „Bei Spitzenverdienern können die Anlagesummen doppelt so hoch sein”, so der Verbraucherschützer. Damit summiere sich der Vorteil bei den besten Anbietern sogar auf bis zu 20.000 Euro.
   Am schlechtesten schnitten im Test neben der Victoria die Basler und die Itzehoer ab. Alle drei Anbieter werden bei den getesteten Produkten nur mit ausreichend bewertet. Immerhin acht Tarife stuft die Stiftung Warentest als gut ein, darunter Asstel (Riester-Rente Classic), die Huk-Coburg(Zuschussrente) und der Marktriese Allianz (Zukunftsrente).
   Neben klassischen Riester-Rentenversicherungen bietet die Assekuranz auch Riester-Rentenpolicen an, die mit Fonds kombiniert werden. Davon rät die Stiftung ab. Zum einen erhielten die Kunden nur eine minimale Garantie. Zum anderen sei die Kostenstruktur ungünstig. Günstiger sei der Abschluss von Riester-Fondssparplänen. Gleichwohl hätten die Versicherer bereits mehr zwei Millionen der vergleichs- weise teuren fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen verkauft.
Für Details siehe “Finanztest”, Ausgabe 12/2007 HAZThomasWüppek071119

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Riester: Diese Rente ist wirklich, wichtig, richtig und richtig gut. Aber leider auch nicht ganz einfach. Lassen Sie sich jedoch nicht abschrecken von dem Mix aus Beiträgen, Zulagen und Steuervorteilen. Wer im Alter genug Rente haben möchte, wird um Riester kaum herumkommen.

   Ganz einfach ist sie nicht: Mit ihrem Mix aus verdienstabhängigem Beitrag, staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen lässt sich die Riester-Rente nicht auf eine leicht überschaubare Formel bringen. Aber sie lohnt sich. Rund ein Drittel des jährlichen Beitrages von 1.600 Euro steuert in unse- rem Beispielfall des 35-jährigen Angestellten siehe Tabelle unten der Staat bei. Ab 2008 lohnt sich die Riester-Rente noch mehr, denn die Zulagen erhöhen sich um rund ein Drittel. Statt 114 Euro Grundzulage gibt es dann für jeden Sparer 154 Euro vom Staat. Die Kinderzulage erhöht sich von 138 auf 185 Euro. Zusätzlicher neuer Bonus: Für ab Januar 2008 geborene Kinder gibt es 300 Euro. Zwar steigt auch der Eigenbeitrag von drei auf vier Prozent des Vorjahreseinkommens. Zum Ausgleich erhöhen sich die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
   So muss der Angestellte rechnen: Vier Prozent seines Einkommens von 40.000 Euro sind 1.600 Euro. Doch selbst einzahlen muss er nur 1.076 Euro, weil die Zulagen noch abgezogen werden. Würde seine Frau nicht arbeiten, könnte sie einen Riester-Vertrag auch ohne eigene Einzahlungen, jedoch mit der vollen Riester-Förderung, also 154 Euro Zulage, abschließen. Der eigene Gesamtaufwand würde dann nur noch 922 Euro betragen, die Förderung fast 40 Prozent erreichen. „Viele unterschätzen den Zulageneffekt, der allein schon eine Rendite garantiert”, sagt Dorothea Kleine vom Verbraucherzentrale- Bundesverband. Außerdem passt sich die Zusatzrente steigenden Einkommen und veränderten Familienverhältnissen an.
Die Riester-Rente ist steuerpflichtig
   Die staatliche Förderung hat auch ihren Preis. Anleger müssen sich mit weniger Flexibilität als bei nicht geförderten Anlagen arrangieren. Riester-Produkte bieten nur lebenslange Monatsrenten, frühes- tens vom 60. Lebensjahr an. Teilauszahlungen von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals sind aber möglich. Und im Alter will der Fiskus seinen Bonus. Die Riester-Rente ist steuerpflichtig.
   Angesichts zahlreicher Reformen bei der gesetzlichen Rente ist die Riester-Rente Pflicht, um Vorsor- gelücken auszugleichen. „Die Riester-Rente ist nur ein Ausgleich für die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus von 53 auf etwa 46 Prozent des Bruttoeinkommens”, betont Kleine. Das sei vielen gar nicht bewusst. Fast allen steht die Riester-Rente offen: Arbeitnehmern, Beamten, Lehrlingen, Haus- frauen, Kindererziehenden während der dreijährigen Elternzeit, Wehr- und Zivildienstleistenden. Ein knappes Budget gilt nicht als Ausrede. Da sich der eigene Beitrag nach dem Vorjahresbruttoeinkommen richtet und sich noch um die Zulagen reduziert, ist die Riester-Rente für fast alle finanzierbar. „Je nach Einkommen und Familienstand erreicht die Förderung einen Anteil zwischen 25 und 90 Prozent”, sagt Holger Schmitt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
   Dennoch ist es möglich, dass die Riester-Rente nicht lohnt. Fällt später die staatliche Rente so niedrig aus, dass sie mit der Grundsicherung, einer Art Sozialhilfe für Rentner, aufgestockt werden muss, läuft die Riester-Rente ins Leere. Denn sie wird mit der Grundsicherung verrechnet. Nach Be- rechnungen des ARD-Wirtschaftsmagazins „Plusminus” liegt die Einkommensgrenze bei 1.900 Euro monatlich, um in den vollen Genuss der Riester-Ersparnisse zu kommen. Das gilt natürlich nur, wenn das Einkommen im Verlauf nicht steigt und im Alter keine weiteren Einkünfte (z.B. Rente des Ehe- partners) und Vermögen zur Verfügung stehen.
Das Finanzamt prüft den Steuervorteil
   Während Familien vor allem von Grund- und Kinderzulage profitieren und so ihren eigenen Beitrag reduzieren, können sich Singles, die nur die Grundzulage erhalten, über einen zusätzlichen Steuer- bonus vom Finanzamt freuen. Deshalb ist wichtig, dass sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil aus den absetzbaren Einzahlungen höher ist als die Zulagen. Die Differenz wird als Steuerrückzahlung erstattet.
   Bei den Produkten gibt es eine große Auswahl. Wer sich für eine Rentenversicherung entscheidet, sollte sie auch durchhalten. „Denn ein vorzeitiger Ausstieg oder Umstieg zu einem anderen Anbieter muss teuer bezahlt werden”, sagt Susanne Meunier von der Stiftung Warentest. Bei der Auswahl sollte man vor allem auf die Höhe der garantierten Rente achten. „Da alle Anbieter mit dem gleichen Garan- tiezins von 2,25 Prozent rechnen, lässt sich so auf die Höhe der Kosten schließen”, sagt Meunier. Wer mehr bietet, hat geringe Kosten.
   Bei den Fondssparplänen fließt die Rente zunächst aus dem angesparten Kapital, kann also nur aufgrund von Annahmen einer bestimmten Wertentwicklung prognostiziert werden. Ein solcher Ent- nahmeplan ist bis zum 85. Lebensjahr konzipiert. Danach schließt sich eine lebenslange Restrenten- versicherung an, die bereits zum Ende der Sparphase mit einem Teil des angesammelten Kapitals eingekauft wird. Rund neun Prozent Rendite bringen die besten Angebote bei den Fondssparplänen, ermittelte die Stiftung Warentest. Sie favorisiert vor allem die Angebote von Union-Investment und DWS.
   Damit die Riester-Rente nicht zum Rohrkrepierer wird, muss einiges beachtet werden: So gibt es die Zulagen nur auf Antrag. 1,4 Millionen Sparer haben bisher ihre Zulagen verfallen lassen. „Die Kunden verschenken Geld, weil sie den komplizierten Weg der Zulagenbeantragung scheuen”, sagt Hans-Jür- gen Löckener, Vorstandschef der Neue Leben. Dabei gibt es längst Dauerzulagenanträge. Solange sich die Lebensumstände nicht verändern, ist der einmal ausgefüllte Antrag gültig. Löckener: „Das Formular schickt ihnen der Rentenanbieter automatisch zu.” Riester - einfach ist das nicht.
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Was die Riester-Rentenversicherung bringt.   Fall: Mann, 35 Jahre, verheiratet, zwei Kinder (5 und 8 Jahre alt, bis zum 18. Lebensjahr zulagenberechtigt) 40.000 Euro Jahresbruttoeinkommen, Ver- tragsstart 01. 01. 08, 1.600 Euro Jahresbeitrag, davon 1.076 Euro selbst aufzubringen, Rentenbeginn mit 65, Rentengarantiezeit: zehn Jahre, dynamische Rentenbezugsform.

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  Vom Verbraucherportal Money World hat das Hamburger Abendblatt nur Tarife berechnen lassen, die von der Rating-Agentur Franke & Bomberg mit der Bestnote „hervorragend” bewertet wurden. Die Ex- perten haben die Klauseln in den Vertragsbedingungen geprüft, die für alle Versicherten relevant sind. Zieht man noch die jüngste Untersuchung der Stiftung Warentest heran, so trifft man mit den Ver- sicherern Allianz, Alte Leipziger, Asstel, CosmosDirekt, Debeka, Hannoversche, Hanse Merkur und HUK Coburg eine gute Wahl. Diese Anbieter erhielten die Note „sehr gut" bzw. „gut".

Die besten klassischen Riester-Rentenversicherungen

Anbieter

Tarif

Zertifiz.-Nr.

Qualitätsurteil

CosmosDirekt

Klassische Riester-Rente R1-A*

003889

sehr gut (1,3)

HanseMerkur

Riester Care AR7

003856

sehr gut (1,5)

Debeka

FörderRente F1

001960

gut (1,6)

Asstel

Riester-Rente Classic AMRRC 1PE*

003751

gut (1,9)

PBV

Förder-Rente I*

003939

gut (2,0)

Hannoversche Leben

HL Garant HV1'

000145

gut (2,1)

Alte Leipziger

FiskAL RV50

003952

gut (2,4)

Huk-Coburg

Zuschussrente RZU

000109

gut (2,4)

Allianz

RiesterRente Klassik ARS1U

003918

gut (2,5)

Bayern-Vers.

Prämien Rente AV-ARK**

003942

gut (2,5)

* Angebot im Direktvertrieb;

*' Angebot regional eingeschränkt

HAZ-Tabelle: tob; Quelle: „Finanztest'

Stiftung Warentest ermittelt große Leistungsunterschiede bei Riester-Rente
Ein paar Hundert Euro mehr im Alter. Testsieger: Cosmos Direkt und Hanse Merkur

   Die besten Riester-Rentenversicherer garantieren ihren Kunden im Alter viel höhere Auszahlungen als schlechte Anbieter. Die Stiftung Warentest ermittelte große Leistungsunterschiede und rät zur sorg- fältigen Auswahl. Testsieger sind CosmosDirekt und HanseMerkur.
   Das Stiftungsblatt „Finanztest” nimmt in seiner Ausgabe 10/2008 insgesamt 29 klassische Riester- Rentenversicherungen unter die Lupe. Nur die beiden Testsieger erhalten die Bestnote. Acht Versi- cherer werden als gut bewertet, mehr als die Hälfte jedoch nur durchschnittlich oder schlechter.
   Zwei Dutzend Gesellschaften boykottierten den Test jedoch komplett und verweigerten damit die Teilnahme an dem Leistungsvergleich, der mehr Transparenz für Verbraucher schafft. Unter den Boy- kotteuren sind so prominente Namen wie die Aachen Münchener, HDI-Gerling, SV Sparkassenversi- cherung sowie Wüstenrot und Württembergische www.test.de/riester-verweigerer. Von ihren Verträ- gen raten die Experten ab.
   Der Vergleich der Stiftung zeigt eindrucksvoll, dass Verbraucher ihren Riester-Partner vor Ver- tragsabschluss genau prüfen sollten. Die garantierte Rente unterscheidet sich je nach Qualität des Anbieters erheblich. Ein 40-jähriger Modellkunde ohne Kinder, der pro Jahr 1.200 Euro einzahlt, be- kommt bei den Testsiegern ab dem 67. Geburtstag fast 170 Euro Monatsrente garantiert. Bei der Barmenia sind es nur 144 Euro.
   Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten mancher Anbieter drücken die Rendite gewaltig. „Finanz- test” nennt das Beispiel einer Frau, die nach zwei Jahren den Anbieter wechseln will und bis dahin 500 Euro Eigenbeitrag (ohne staatliche Zulagen) eingezahlt hat. Der bisherige Versicherer Victoria rückte nur noch rund 291 Euro heraus. Den Rest behielt die Victoria für sich und verwies auf das Klein- gedruckte im Vertrag. Auch eine Beschwerde beim Ombudsmann half nichts mehr. In einem weiteren Fall klagen Kunden der Bayern-Versicherung darüber, dass zu Beginn die komplette staatliche Zulage von Gebühren des Anbieters aufgefressen wurde.
  Die Stiftung Warentest rät daher, dass Riester-Rentenversicherungen nur Sparer abschließen sollten, die den Vertrag auf jeden Fall durchhalten, also bis zum Ende ihre Einzahlungen leisten können. Andernfalls droht ein schlechtes Geschäft. Auch älteren Sparern empfehlen die Experten die langlau- fenden Versicherungen wegen der hohen Anfangskosten grundsätzlich nicht. Alternativen sind Bank- und Fondssparpläne mit Riester-Förderung.
  Die Rentenversicherung ist mit Abstand die beliebteste Form der Riester-Vorsorge. Der Kunde zahlt monatliche Beiträge  und  erhält  dafür  staatliche Zulagen von derzeit bis zu 154 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Zulagen von bis zu 300 Euro jährlich für jedes Kind. Wer die Höchstförderung will, muss 4 Prozent seines Bruttoeinkommens (einschließlich Zulage) einzahlen. Der Versicherer zahlt dafür im Alter eine monatliche Rente, die nach dem Tod des Kunden noch bis zu zehn Jahre an dessen Erben fließen kann, sofern das vereinbart ist.
   Die Versicherer versuchen, mit dem Geld ihrer Kunden am Kapitalmarkt möglichst hohe Erträge zu erwirtschaften. Durch diese Überschüsse kann die tatsächliche Rente später deutlich höher sein als die garantierte Zahlung. Der Anlageerfolg ist aber ungewiss, die Zusagen der Anbieter sind entsprechend unverbindlich.
   Die Stiftung Warentest hat den Anlageerfolg der letzten drei Jahre geprüft. Dabei schnitt die Debeka am besten ab. Der Anbieter, insgesamt Drittplatzierter im Test, schaffte eine gewichtete Verzinsung von 5,6 Prozent. Dagegen fielen Victoria (4,2 Prozent), Concordia (4,3 Prozent) und Oeco Capital (4,6 Prozent) stark ab.
   Die Riester-Förderung zahlt sich für die Kunden aus. Beim Testsieger CosmosDirekt erhält der Modell- kunde künftig insgesamt eine Monatsrente von 255 Euro, sofern der Anbieter weiter so erfolgreich wie in den letzten Jahren wirtschaftet. Immerhin 87 Euro sollen aus der Überschussbeteiligung kommen, der Rest ist bereits garantiert.
HAZThomasWüpper080922

Höhere Rente durch niedrige Kosten -
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, kann im Alter eine zusätzliche Rente genießen

   Die Höhe der Rentenzusage und der Anlageerfolg in den vergangenen drei Jahren - das waren die wichtigsten Prüfpunkte im jüngsten Test der klassischen Riester-Rentenversicherungen durch die Stiftung Warentest. Immerhin fünf von 23 Tarifen erreichten ein „Gut": Alte Leipziger, Asstel, Cosmos Direkt, Debeka und Hannoversche Leben.
   Bei klassischen Rentenversicherungen fließt das Geld der Kunden überwiegend in sichere Kapital- anlagen. Die Sparer bekommen eine garantierte Verzinsung von zurzeit 2,25 Prozent auf den Sparanteil ihres Beitrags und eine feste Zusage für eine Mindestrente.Die Rente kann durch Überschüsse steigen, wenn Versicherer am Kapitalmarkt erfolgreich Geld anlegen.
   Manche, die eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen haben, wundern sich, warum sie trotz ihrer hohen Einzahlungen immer noch nicht richtig im „Plus" sind. Was sie nicht bedenken: In den ersten Beitragsjahren kann der Versicherungsvertrag kaum Rendite machen, weil die Versicherer von den Einzahlungen Abschlusskosten abziehen. Das gilt sowohl für klassische, als auch für fonds- gebundene Rentenversicherungen.
   Zu den Abschlusskosten zählen die Versicherer Provisionen für den Vermittler, Kosten für die Prüfung des Antrags und das Ausfertigen der Versicherungspolice. 4 Prozent und mehr von der Beitragssumme können die Unternehmen dafür abziehen. Bei Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurden, dürfen Versicherer die Kosten über die ersten fünf Jahre verteilen. Bei älteren Verträgen verteilen die Ver- sicherer die Kosten über einen längeren Zeitraum, mindestens über zehn Jahre. Rendite bringt jedoch immer nur der Teil des Geldes, der nicht für Kosten draufgeht.
   Halten Riester-Sparer ihren Vertrag durch, sind die mageren Anfangsjahre irgendwann vergessen, und es kommt vor allem darauf an, wie hoch die Kosten insgesamt sind. Denn das macht sich in der garantierten Leistung bemerkbar. Den Garantiezins gibt es schließlich nur auf das, was nach Abzug der Kosten bleibt. Je geringer also die Kosten sind, desto höher kann die Rentenzusage ausfallen.
   Was Versicherer ihren Kunden zusätzlich gutschreiben, ist genauso wichtig wie die Rentenzusage. Fast alle Versicherer haben durch die Finanzkrise im Jahr 2008 weniger erwirtschaftet als in den zurückliegenden Jahren. In Zukunft wird sich das wohl in niedrigeren Überschussbeteiligungen bemerkbar machen.
  Kunden, die mit ihrem Riester-Vertrag nicht zufrieden sind, dürfen wechseln. So regelt es das Gesetz. Die Sparer können ihr Vermögen auf einen neuen Anbieter übertragen, wenn das Unternehmen sie mit ihrem Ersparten annimmt. Sie können ihren alten Vertrag auch beitragsfrei stellen und einen neuen Vertrag abschließen. Tun sie das, müssen sie für einen neuen Riester-Rentenversicherungsvertrag erneut Abschlusskosten zahlen. Das ist nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll.
   Nutzen Kunden ihr Wechselrecht, ver¬langen manche Versicherer zum Abschied noch einmal Geld - bis zu 150 Euro. Auch Wohn-Riester haben die Versicherer als Einnahmequelle entdeckt. Entnehmen Sparer Kapital für eine Im¬mobilie, bitten die Versicherer ebenfalls zur Kasse.
   Der Testsieger Alte Leipziger macht vor, wie es auch gehen kann. Der Versicherer zieht keine Extrakosten ab, wenn Kunden zu einem anderen Anbieter wechseln, ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder Kapital für Wohn-Riester entnehmen. Hier noch einige Tipps:
- Eignung: Klassische Riester-Rentenversicherungen mit Garantiezins eignen sich für Sparer, die kontinuierlich einzahlen und den Vertrag bis zum Rentenbeginn durchhalten. Sparer über 50 Jahre setzen lieber auf Riester-Banksparpläne. Die Versicherungen können wegen der Abschlusskosten kaum ins Plus drehen, wenn die Laufzeit nur kurz ist.
- Auswahl: Gute Angebote für eine klassische Riester-Rentenversicherung machen Alte Leipziger, Asstel, Cosmos Direkt, Debeka und Hannoversche Leben.
- Jahresbeitrag: Zahlen Sie Ihren Beitrag möglichst jährlich. Die beliebte monatliche Zahlweise kostet Sie Zinsen oder Ratenzuschläge.
- Wechsel: Ein Wechsel von einer klassischen oder fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung in einen neuen Versicherungsvertrag ist wegen der hohen Abschlusskosten selten sinnvoll. Ein Aus- und Umstieg ist teuer und oft mit Verlust verbunden. Nur wenn der neue Versicherer eine höhere Garantierente zusichert, kann sich ein Wechsel lohnen.
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Von der Versicherung bis zum Banksparplan
   Die Riester-Rente gibt es in verschiedenen Produkten. Je nach Risikoneigung und verbleibender Zeit bis zur Rente kann der passende Vertrag gewählt werden. Für alle Produktarten gilt: Mindestens die eingezahlten Beiträge plus die staatliche Förderung sind zum Ende der Laufzeit garantiert.
Klassische Rentenversicherung: Sparanteil wird mit dem Garantiezins von 2,25 Prozent verzinst. Anlage vorwiegend in festverzinslichen Wertpapieren. Zusätzlich gibt es eine Überschussbeteiligung, die nicht garantiert ist.
Vorteile: Durchgängiger Vertrag von der Anspar- bis zur Verrentungsphase. Mindestrente steht bei Vertragsabschluss bereits fest. Sehr großes Angebot und daher hohe Akzeptanz bei den Ver- brauchern.
Nachteile: Hohe Abschlusskosten, die in den ersten fünf Jahren mit den Beiträgen verrechnet wer- den. Nachteile bei Ausstieg aus dem Vertrag oder eine Reduzierung der vereinbarten Einzahlungen. Niedrige Zinsen begrenzen Rendite.
Geeignet für: Menschen, die auf eine bequeme und berechenbare Altersvorsorge Wert legen und sich sicher sind, dass sie den Vertrag durchhalten.
Fondssparplan: Geld fließt in Aktien- und Rentenfonds. Rendite hängt vorwiegend von Kursgewin- nen und Dividenden ab.
Vorteile: Hohe durchschnittliche Renditen von bis zu zehn Prozent pro Jahr möglich.
Nachteile: Fünf Prozent Ausgabeaufschlag beim Kauf der Fondsanteile. Hohe Schwankungen des Kapitals in der Einzahlungsphase durch hohen Aktienfondsanteil möglich. Bei einem Produktwechsel kann es deshalb zu Einbußen kommen.
Geeignet für: Kunden bis Mitte 40, die von den Chancen des Aktienmarktes profitieren wollen.
Banksparplan: Sparvertrag mit flexibler Verzinsung.
Vorteile: Fast keine Kostenbelastung, sehr transparentes Produkt. Kein Verlustrisiko bei vorzeitigem Ausstieg.
Nachteile: Angebote nicht überall, begrenzte Rendite.
Geeignet für: Sehr sicherheitsorientierte Sparer und über 50-Jährige. Außerdem gut für Kunden, die ihr Guthaben zwischendurch für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie nutzen wollen.
HAstp071201

Riesterrente ist eine lukrative Vorsorge für das Alter
Steuervorteile und Zulagen sorgen für hohe Renditen dieser Spar- und Rentenverträge

  Vorsorge für Alter muss sein. Das ist heute bekannt. Nur der Einstieg fällt vielen Menschen schwer. Hier kann die Riesterrente eine Hilfe bieten. 2002 hatte Walter Riester (SPD), damals Bundesarbeits- minister, sie aus der Taufe gehoben, um einen Anreiz zu bieten, die Versorgungslücke, die trotz der Zahlungen der staatlichen Versorgungsanstalten bleibt, zu verkleinern.
 Nach anfänglicher Zurückhaltung haben sich viele Menschen für eine Riesterrente entschieden. Sie ist letztlich nur ein Tropfen, aber der stete Tropfen höhlt schließlich auch den Stein, und die staatlichen Zulagen werden 2008 weiter angehoben, so dass die Riesterrente unter dem Strich eine interessante Sache ist. Das wird in folgendem Beispiel deutlich.
   Ein angestellter Kaufmann ist 45 Jahre alt und verheiratet. Zusammen mit seiner Frau, die nicht berufstätig ist, hat er zwei halbwüchsige Kinder. Der Bruttoverdienst des Vaters liegt bei 50.000 Euro pro Jahr, und die Eltern überlegen sich, einen Teil der monatlichen Überschüsse in eine Riesterrente anzulegen. Grundlage des Angebots ist Paragraph 10a des Einkommensteuergesetzes. Danach können Arbeiter, Angestellte und Beamte beliebige Beträge in staatlich überwachte Geldanlagen wie Bankspar- pläne, Fondssparpläne und Rentenversicherungen einzahlen. Gefördert werden von 2008 an maximal 2100 Euro pro Jahr oder 175 Euro pro Monat.Hierfür gibt es entweder Sparzulagen oder Steuervorteile.
   Die beiden Anleger wollen das Geld bis zum 60. Geburtstag in einen Banksparplan einzahlen. So soll eine Rendite von 4 Prozent herauskommen, und die Wahrscheinlichkeit, dass die Rechnung aufgeht, ist verhältnismäßig hoch, wie die Stiftung Warentest jüngst in einer Untersuchung festgestellt hat, in der sie 51 Angebote untersucht hat. Dabei hat sie herausgefunden, dass die Zinsen während der Sparzeit meistens an Referenzzinsen wie zum Beispiel die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen oder eine Zinsmischung aus dem Dreimonatszins (Euribor) und dem Zehnjahreszins für Bundeswertpapiere gekop- pelt sind.
   Wenn die Sparraten in Zukunft mit 4 Prozent pro Jahr verzinst werden, kann das Ehepaar in 15 Jahren mit 43.000 Euro auf dem Konto rechnen. Daraus leitet sich in der Folge eine lebenslange Rente von 224 Euro ab. Voraussetzung sind die konstante Verzinsung von 4 Prozent und die Annahme, dass die Rente mindestens 25 Jahre lang bezahlt werden wird. Sollten die Zinsen fallen, wird die Rendite sinken, und wenn die Rente länger als 25 Jahre fließt, wird die Verzinsung steigen.
   Bei einem konstanten Zins von 4 Prozent ist die Verzinsung unter Berücksichtigung der Subven- tionen auf jeden Fall höher. Gefördert werden 2008 bis zu 175 Euro pro Monat. Hierfür winken den Anlegern entweder Zulagen oder Steuervorteile. Die Zulagen sind feste Beträge, die sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richten.
   Im vorliegenden Fall kann das Ehepaar zunächst die Grundförderung in Anspruch nehmen. Das sind 154 Euro pro Jahr. Hinzu kommen 185 Euro für jedes Kind, so dass Zulagen von 524 Euro anstehen. Voraussetzung für deren Auszahlung ist jedoch die Bereitschaft der Eltern, mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen zu sparen. Das sind hier jährlich 1.476 Euro oder monatlich 123 Euro. Wird die Grenze unterschritten, werden die Zulagen gekürzt.
   Alternativ kommen Steuervorteile in Betracht. Hier werden die Sparraten wie Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen. Die Frage, was günstiger ist, hängt vom Verdienst ab. Die Zulagen von 524 Euro sind ein Viertel des Höchstbetrages von 2.100 Euro, so dass bei Ehepaaren mit zwei Kindern, die mehr als 25 Prozent abgeben müssen, der Steuervorteil günstiger ist. Unter diesem Grenzwert sind die Zulagen vorteilhafter. Die Finanzämter sind verpflichtet, jedes Jahr zu prüfen, ob die Zulage öder der Steuervorteil günstiger ist, so dass sich die Sparer darüber keine Gedanken machen müssen.
   Im Alter können 30 Prozent der Ablaufleistung als Einmalzahlung abgerufen werden. Der Rest wird auf Dauer verrentet. Sowohl die Einmalzahlung als auch die Renten sind voll steuerpflichtig. Ver- günstigungen wie bei der Rüruprente oder der gesetzlichen Rente, die erst 2040 zu 100 Prozent be- steuert werden, gibt es bei der Riesterrente nicht. Die Höhe der Abgaben hängt vom persönlichen Steuersatz während des Ruhestands ab.
   Unter dem Strich führt die Riesterrente wie bei jedem Geldgeschäft zu einem Zahlungsstrom. Er be- steht vor Steuern aus 180 Sparraten à 175 Euro und 300 Rentenzahlungen à 224 Euro. Nach Steuern kommen bei einem Einkommen von 50.000 Euro während des Berufslebens und 30.000 Euro während des Ruhestands jährliche Steuerwerte von 650 und 720 Euro heraus. Die Vorteile drücken die Spar- raten auf 121 Euro, und die Nachteile senken die Renten auf 164 Euro. Das führt zu einer Verzinsung von 4,31 Prozent nach Steuern. Die Riesterrente ist frei von Sozialabgaben. Im Alter fallen also weder Beiträge an Krankenkassen noch Prämien für die Pflegeversicherung an, und von den 4,31 Prozent müssen keine Abstriche gemacht werden.
   Die Bewertung der Verzinsung ist Privatsache. Es gibt Fondssparpläne und Rentenversicherungen, die wahrscheinlich höhere Erträge abwerfen, doch wer das Kapital in sichere Anleihen investieren will, muss diese Anlage mit ähnlichen Sparformen vergleichen. Hier kommen nur Rentenfonds und Kapital- versicherungen in Betracht. In Rentenfonds Werden die Sparraten - wie bei Banksparplänen - in An- leihen angelegt. Daher kann mit demselben Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr kalkuliert werden. Davon bleiben nach Abzug der künftigen Abgeltungssteuer von 25 Prozent nur 3 Prozent übrig. Außerdem gibt es für die monatlichen Sparraten keine Vergünstigungen. Das führt zu einem Endguthaben von nur 40000 Euro. Wenn der Betrag über 25 Jahre zu 3 Prozent angelegt und verrentet wird, winken monat- liche Einkünfte von 187 Euro. Damit weichen die Aufwendungen und die Erträge stark von der Riester- rente ab, und die Nachteile summieren sich auf einen Barwert von knapp 5.000 Euro.
   Bei der klassischen Kapitallebensversicherung sieht es besser aus, doch zu Euphorie besteht kein Anlass. Die Prämien von jeweils 175 Euro müssen voll aus versteuertem Geld erbracht werden. An- schließend geht die Ablaufleistung in die Verrentung über, und die Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Er wird zwar nur 22 Prozent betragen, doch die Vorteile wiegen die fehlenden Steuervor- teile der Ansparphase nicht auf. Daher bringt die Kapital- und Rentenversicherung per Saldo nur 3,68 Prozent pro Jahr, das sind im Vergleich zur Riesterrente etwa 2.600 Euro weniger.
   Bei diesen Alternativen ist es kein Wunder, dass die Riesterrente ein Grundstein der privaten Alters Vorsorge geworden ist. Manche bemängeln zu Recht, dass die Riesterrente nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.Trotzdem sollten Arbeiter, Angestellte und Beamte nicht auf sie verzichten, weil es den perfekten Sparvertrag fürs Alters nicht gibt. Stattdessen wird die Rente aus mehreren Töpfen fließen - etwas Staatsrente, ein wenig Betriebsversorgung, ein paar Cent aus dem Riestertopf und einige Euro aus der Privatschatulle.
Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.
Mehr zum Thema im Internet unter: www.faz.net/vermoegensfrage    VolkerLoomanFAZ071020

Entwicklung der Riester-Rente. Zahl der Verträge. Quartale (in Millionen): Grafik unten.

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Bei Riester-Rente winkt Bonus vom Finanzamt - Als Sonderausgabe absetzen
   Was in der Steuererklärung wo zu vermerken ist

   Riester-Verträge sind vor allem bekannt, weil der Staat die Eigenbeiträge der Sparer mit Zulagen fördert. So bekommt eine Familie mit zwei Kindern derzeit 504 Euro staatliche Zulage und kann damit bei einem Familieneinkommen von 36.000 Euro fast die Hälfte des fälligen Beitrags als Zuschuss kassieren. Das ist aber nicht die einzige Fördermöglichkeit. Neben den staatlichen Altersvorsorge- zulagen gibt es auch noch eine weniger bekannte Fördermöglichkeit. Denn die Beiträge können auch als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden - und zwar derzeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.575 Euro, ab 2008 liegt dieser Höchstbetrag sogar bei 2.100 Euro. Ob die Bei- träge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die dadurch mög- liche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Dies prüft das Finanzamt automatisch, wenn die Kosten als Sonderausgaben angegeben werden. Dafür müssen Steuerzahler auf Seite drei des Steuerhauptformulars in Zeile 73 ein Kreuz machen und der Steuererklärung die „Anlage AV” beifügen.
   Und dann wird es spannend: Ist der Steuerbonus durch den Sonderausgabenabzug höher, zahlt das Finanzamt diesen Bonus aus. Lohnend kann das allemal sein - vor allem für Gutverdiener. Bei einem Brutto-Jahresverdienst von 48.000 Euro bringt der Abzug der vollen Beiträge (1.575 Euro) eine Steuerersparnis von 614 Euro. Allerdings dürfen Verträge natürlich nicht doppelt gefördert werden. Deshalb erhält der Sparer in diesem Fall nur den Steuerbonus, der über die 114 Euro Zulagen hinaus- geht - also 500 Euro. Interessant dabei: Während die Zulage auf jeden Fall aufs RiesterKonto wandert, kann der Sparer den Steuerbonus nach Belieben verwenden.
Besteuerung im Alter
   So viele staatliche Wohltaten haben natürlich eine Schattenseite: Im Alter werden die Riester- Renten voll besteuert. Von den voll steuerpflichtigen Renten kann lediglich ein Werbungskosten- Pauschbetrag von 102 Euro abgesetzt werden - falls höhere Werbungskosten entstehen, sind diese natürlich auch abziehbar. Ferner sind die Renten begünstigt durch den Altersentlastungsbetrag, der derzeit bei maximal 1.672 Euro liegt. Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist jedoch, dass zu Beginn des Steuerjahres das 64. Lebensjahr vollendet worden ist. Ein Vorteil ist, dass private Riester-Renten zumindest derzeit nicht in die Sozialversicherungspflicht einbezogen sind. Deshalb müssen auf die Riester-Renten derzeit keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Teuer wird es hingegen auch, wenn eine sogenannte schädliche Verwendung des angesparten Geldes vorliegt. Dieser Fall liegt vor, wenn das Riester-Vermögen bestimmungswidrig verwendet wird.
NOZddp070830

Riester für Renten-Bezieher. Bei Erwerbsunfähigkeit und -minderung

   Erstmals erhalten jetzt auch die rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland, die wegen einer schweren Krankheit eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit beziehen, eine staatliche Riester-Förderung. Bislang waren nur aktiv Versicherte zugelassen. Also jene Pflicht- versicherten, die durch ihre Einzahlung in die Alterssicherungssysteme weiter einen Rentenanspruch aufbauen.
 Durch die gesetzliche Neuregelung wurden nun die Erwerbsminderungsrentner in den Kreis der Riester- Begünstigten aufgenommen, ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Riester-Produkt. Voraussetzung ist aber, dass sie unmittelbar vor dem Bezug ihrer Rente in einem der Alterssicherungssysteme pflicht- versichert waren, zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch vormalige Empfänger einer Besoldung oder von Amtsbezügen sind davon erfasst.
   Mit der neuen Regelung wird davon ausgegangen, dass der Betreffende nur wegen „des äußeren Umstands des Krankheitsfalls” keine weiteren Versorgungsansprüche aufgebaut hat. Ohne die Krank- heit wäre er Riester-berechtigt gewesen.
NOZdpa080728

sen.sen-xx Zuschüsse vom Staat nutzen

Die Riester-Rente ist für Arbeitnehmer eine der attraktivsten Formen der Altersvorsorge.
Auch Arbeitslose können Zulagenförderung erhalten.

   Die Riester-Rente erfreut sich wachsender Beliebtheit. Das war nicht immer so. Sie sei zu büro- kratisch, zu kompliziert und unverständlich, meinten die Kritiker. Doch das ist vergessen. Nicht zuletzt deshalb, weil wesentliche bürokratische Hemmnisse abgebaut und die Fördersätze jetzt planmäßig aufgestockt wurden. Es hat sich herumgesprochen, dass die Riester-Rente durch ihre kombinierte Förderung aus Zulage und Steuerabzugsmöglichkeit der Beiträge derzeit eine der sichersten und attraktivsten Geldanlagen ist.
   Solche Verträge werden in drei Varianten angeboten: als Rentenversicherung, Fondssparplan oder Banksparplan. Werden monatlich drei und vom Jahr 2008 an vier Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens in einen riesterfähigen Vertrag angelegt, zahlt der Staat 114 Euro, ab 2008 gibt es sogar 154 Euro. Für jedes Kind beträgt der jährliche Zuschuss 138 Euro. Ab 2008 werden 185 Euro pro Kind gezahlt.
   Nach dem Willen der Regierung soll die Kinderzulage für Neugeborene ab 2008 sogar 300 Euro betragen. Zudem sollen junge Berufsanfänger beim Abschluss eines Riester-Vertrages ab 2008 eine einmalige Bonuszahlung von 100 Euro erhalten.Beides ist jedoch noch nicht endgültig verabschiedet.
   Darüber hinaus sind die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Ergibt die soge- nannte Günstigerprüfung des Finanzamtes, dass der Steuervorteil höher ist als die ausgezahlten Zulagen, wird die Differenz zusätzlich erstattet. Damit lohnt sich die Riester-Rente auch für Bes- serverdiener. Und sogar Ehepartner profitieren von der Riester-Rente: Ist ein Ehepartner förder- berechtigt, kann der andere„mitriestern”, auch wenn er selbst keinen Anspruch auf die Leistung hat. Er bekommt für den eigenen Vertrag Riester-Zulagen, ohne den sonst obligatorischen Eigenbetrag leisten zu müssen.
   Günstig sind auch die angebotenen Kombinationsmöglichkeiten. So können Berufsunfähigkeits- absicherung und Hinterbliebenenschutz für die nächsten Angehörigen integriert werden. Möglich ist auch die Verbindung mit betrieblicher Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung.
 Selbst wenn der Riester-Vertrag nur eine geringe Wertsteigerung erfährt, ist durch die staatliche För- derung insgesamt eine beachtliche Rendite zu erzielen. Auch Arbeitslose können mit niedrigem finan- ziellen Aufwand in den Genuss der Zulagenförderung kommen und bei Empfängern von Arbeits- losengeld II sind Riester-Verträge bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens tabu. Ein weiterer Vorteil: In Zeiten, in denen der Anleger die Beiträge für die Riester-Rente nicht aufbringen kann, hat er das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen.
     Wer einen Riester-Vertrag abschließen will, sollte wie folgt vorgehen: Als erstes ist es wichtig, sich einen Überblick über die eigene finanzielle Situation zu verschaffen und zu klären, inwieweit bereits eine Absicherung im Hinblick auf die sogenannten vorzeitigen Risiken wie Tod und Berufsunfähigkeit besteht. Im nächsten Schritt sollte man sich darüber klar werden, welches Versorgungsniveau im Alter angestrebt wird.
   Anschließend heißt es dann, sich zu informieren, Angebote zu vergleichen und sich ausgiebig beraten zu lassen. Denn nicht jedes Angebot und jeder für die Riester-Förderung zugelassene (zertifizierte) Altersvorsorgevertrag passt zu jedem. Die Vor- und Nachteile sollten vorher abgeklärt werden.
   Wichtig: Man muss das Riester-Produkt auswählen, das am besten zur eigenen Lebenssituation passt. Ein 50-Jähriger ist mit risikoarmen Anlageformen gut beraten. Das können riesterfähige Banksparpläne, Rentenversicherungen oder Fondssparpläne mit geringem Aktienanteil sein. Wer 40 Jahre alt oder jünger ist, sollte sich eher für Fondssparpläne oder fondsgebundene Rentenversi- cherungen mit einem größeren Aktienanteil entscheiden. Die Kostenhöhe ist ein wichtiges Entschei- dungskriterium. Bei Banksparplänen sollten möglichst keine Kosten für die Kontoführung oder den Wechsel zu einem anderen Anbieter entstehen. Bei Riester-Investmentfonds sind neben den Anlage- grundsätzen und der bisherigen Performance des jeweiligen Fonds ebenfalls die Kosten ausschlag- gebend. Die jährliche Verwaltungsgebühr und der Ausgabeaufschlag könnten erheblich zu Buche schlagen.
HAZ071011

gRiesterZul-xx

Altersvorsorge – Bund fordert den Eigentumserwerb
Riester-Zulagen nutzen für die Finanzierung des eigenen Heims

   Der Erwerb der eigenen vier Wände und die Altersvorsorge lassen sich dank staatlicher Förderung gut miteinander verbinden; Die meisten denken dabei an günstige Darlehen der KfW-Förderbank, während die Riester-Förderung für viele noch ein Buch mit sieben Siegeln ist. Dabei kann diese staat- lich geför¬derte Altersvorsorge seit 2008 auch für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder den Kauf von Genossenschafts¬anteilen genutzt werden.
   Im Rahmen der Riester-Förde¬rung erhalten Erwachsene pro Jahr 154 Euro. Für jedes bis 2007 geborene Kind gibt es 185 Euro, für ab 2008 geborene Kin¬der 300 Euro. Eine vierköpfige Familie erhält so jährlich mindestens 678 Euro, mit denen der Immobilienkauf gefördert wird.
   Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten, die Riester-Förderung zu nutzen: aus bereits bestehenden Riester-Verträgen kann das Geld entnommen und als Eigenkapital für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden. Doch bei Altverträgen ist das nur möglich, wenn im Riester-Vertrag bereits 10.000 Euro angespart wurden. Ab 2010 entfällt diese Beschränkung.
   Die zweite und nach Einschätzung der Verbraucherschützer beste Möglichkeit sind spezielle Riester- Baudarlehen, die allerdings sehr selten angeboten werden. „Denn so kann der Kunde die jährlichen Zu- lagen und eventuellen Steuervorteile für die Tilgung seines Wohnungskredits einsetzen", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Die eigenen Riester-Zahlungen,vier Prozent des Brut- toeinkommens, fließen natürlich auch in das Darlehen. Voraussetzung: Das Eigenheim muss nach 2007 gekauft oder gebaut worden sein. Nach Gottschalks Berechnungen erhalten Hausbauer durch die Ries- ter-Förderung über ein Darlehen einen finanziellen Vorteil von 10.000 bis 50.000 Euro. Abhängig ist das vom Familienstand und dem Einkommen. Solche Riester-Kredite gibt es zum Beispiel bei der Allianz, der BHW und bei Wüstenrot.
   Weit verbreiteter sind Riester-Bausparverträge, für die dann die eigenen Zahlungen als Zulagen eingesetzt werden können. „Das ist allerdings nur ratsam, wenn sicher ist, dass man bauen will", sagt Gottschalk. Gegenwärtig werden 15 Prozent aller Bausparverträge mit der Riester-Förderung abge- schlossen. Ein Bausparvertrag kann auch mit einer Vorfinanzierung kombiniert werden. Dann wird das Darlehen über einen parallel angesparten Bausparvertrag getilgt. Der Vorteil: Die Ansparzeit entfällt, das Geld steht sofort für die Immobilienfinanzierung zur Verfügung.
   Wer an das Geld in einem Riester-Vertrag nicht herankommt und jetzt bauen will, kann die Einzahlun- gen aussetzen und die Förderung für eine Form von Wohn-Riester nutzen. „Für Hauseigentümer gibt es keine bessere Geldanlage, als Riester-Beiträge und Zulagen in die Tilgung zu stecken", sagt Jörg Sahr von der Stiftung Finanztest. Ein berufstätiges Ehepaar mit zwei Kindern und einem Darlehen über 150000 Euro habe so zu Rentenbeginn einen Vorteil von 32.000 Euro, rechnet der Experte vor. Die für die Riesterförderung übliche nachgelagerte Besteuerung ist schon berücksichtigt.
   Denn auch beim Hauskauf mit der Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Da es keine monatliche Rente gibt, die besteuert werden kann, wird ein Wohn-Förder-Konto gebildet. Darauf wer- den die staatliche Förderung und die angerechneten Tilgungsraten für das Haus mit einer jährlichen Verzinsung von zwei Prozent verrechnet. Diese Summe bildet dann im Ruhestand die Grundlage für die Besteuerung. Der Verbraucher kann wählen, ob er die Steuer mit einem Schlag zahlt. Dann müssen nur 70 Prozent des Kapitals mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Oder er zahlt als Rentner die auf sein fiktives Riester-Vermögen entfallende Steuer bis zu 23 Jahre lang ab.
   Probleme kann es geben, wenn die selbst genutzte Immobilie wegen unvorhergesehener Wechselfälle des Lebens wie Scheidung oder Ortswechsel wieder verkauft oder vermietet werden muss. Dann muss das geförderte Guthaben innerhalb von vier Jahren in eine neue selbst genutzte Wohnimmobilie fließen.
   Alternativ kann das Guthaben innerhalb eines Jahres auch in einen anderen riestergeförderten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Ansonsten sind die auf dem Wohnförderkonto verbuchten Beiträge als Leistung aus dem Altersvorsorgevertrag mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei einem beruflich bedingten Umzug entfallen diese Regelungen, sofern der Besitzer Wohnung oder Haus spätestens mit 67 Jahren wieder bewohnt. HA090718 SteffenPreißler

Wohn-Riester: Bis zu 50.000 Euro sparen.  

Bisher allerdings nur wenige Angebote auf dem Markt
   Wer jetzt für den Bau oder Kauf seines Eigenheims die neuen Wohn-Riester-Darlehen nutzt, kann mit staatlichen Zulagen, Steuervorteilen und Zinsersparnis bis zu 50.000 Euro sparen. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift „Finanztest", die für ihre Februar-Ausgabe erstmals Angebote für Wohn-Riester getestet hat. Bisher gibt es allerdings nur wenige Banken, Bausparkassen und Versicherer, die solche Riester-Kredite anbieten. Die meisten wollen vorerst keine eigenen Riester-Darlehen anbieten oder planen sie erst im Jahresverlauf.Wohn-Riester-Darlehen sind ganz normale Immobilienkredite, für die Kreditnehmer Raten aus Zins und Tilgung zahlen. Doch für die Tilgung eines Riester-Darlehens be- kommen Hauseigentümer Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag. Voraussetzung ist, dass sie ihr Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft haben und selbst nutzen.
   Stiftung Warentest nahm sechs Angebote unter die Lupe. Bei dem herangezogenen Modellfall kauft ein Ehepaar mit zwei Kindern für 200.000 Euro ein Haus und benötigt 150.000 Euro Kredit. Die Zins- bindung soll bei einer monatlichen Belastung von 900 Euro zehn Jahre betragen. Günstigster Anbieter im Test war die Landesbausparkasse (LBS) Baden-Württemberg. Mit einem Effektivzins von nur 4,45 Prozent war ihr Riester-Darlehen  Mitte  Dezember günstiger als ein herkömmliches Darlehen bei vielen Internetvermittlern. Bester bundesweiter Anbieter war die Allianz mit einem Effektivzins ab 4,5 Prozent.
   Verbraucherschützer hatten zuvor bereits vor voreiligen Vertragsabschlüssen für Wohn-Riester- Produkte gewarnt und Häuslebauern geraten, noch auf bessere Angebote zu warten.
NOZ090121AFP

Bauherren und Wohnungskäufer sollten neue Förderung nutzen.
Spezielle Bausparverträge in Vorbereitung. Das Riester-Haus lohnt sich.
Für den Eigenheimbau kann nun auch die sogenannte Riester-Förderung genutzt werden.

   Sie kommt verspätet, aber kommt: die neue Eigenheimförderung. Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann dafür künftig sein auf einem Riester-Vertrag angespartes Vermögen als Eigenkapital verwenden. Außerdem erhalten Wohneigentümer für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuer- vorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag. Dies hat der Bundestag nach jahrelangem Tauziehen beschlossen.
   Die Zeitschrift „Finanztest” empfiehlt, die neue Förderung voll auszuschöpfen. Die Experten rechnen vor, dass Wohn-Riester sich lohnt. Eine Familie mit zwei Kindern, die ein Haus kauft und in 20 Jahren abzahlt, erhält Riester-Zulagen bis zu 13.560 Euro. Weil die Zulagen aufs Darlehenskonto fließen und sofort die Schulden verringern, spart sie damit bei einem Kreditzinssatz von 5,5 Prozent zusätzlich gut 10.000 Euro Zinsen. Sind die Kinder nach 2007 geboren, steigen die Zulagen für die Familie auf 18.160 Euro und die zusätzliche Zinsersparnis erhöht sich auf 13.500 Euro. Die neue Förderung ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft. Eigentümer müssen Haus oder Wohnung selbst nutzen und dort ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Die Immobilie muss außerdem in Deutschland liegen.
   Zulagen und Steuervorteile gibt es nur für Darlehen, die der Eigentümer für eine Immobilie auf- nimmt, die er nach 2007 angeschafft oder fertiggestellt hat.  Das Darlehen ist spätestens bis zum 68. Lebensjahr zurückzuzahlen. Und der Darlehensvertrag muss wie jeder andere Riester-Vertrag von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zertifiziert sein.
  Neu gefördert werden Hypothekendarlehen, Bausparverträge und Kombikredite aus einem Bauspar- vertrag und einem tilgungsfreien Darlehen. Tilgungsleistungen und Bausparbeiträge fördert der Staat genauso wie Einzahlungen auf einen klassischen Riester-Sparvertrag. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Für jedes vor 2008 geborene Kind kommt eine Kinderzulage von 185 Euro im Jahr hinzu. Für später geborene Kinder erhöht sich die Zulage auf 300 Euro jährlich.
   Um die maximalen Zulagen zu erhalten, müssen Hauseigentümer pro Jahr eine Tilgung von mindes- tens 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens abzüglich der Zulage erbringen (maximal 2.100 Euro). Steuerlich können sich Vorsorgebeträge bis zu 2100 Euro im Jahr auswirken. Zurzeit hat die För- derung aber noch einen Haken: Es gibt noch keine zertifizierten Darlehens- und Bausparverträge. Vor- aussichtlich können Immobilienkäufer erst ab November solche Verträge abschließen.
   Zulagen und Steuervorteile gibt es auch für Riester-Sparer, die erst in der Zukunft ein Eigenheim planen. Egal, ob sie einen klassischen Riester-Vertrag haben oder einen neuen Riester-Bauspar- vertrag abschließen: Wenn sie bauen oder ein Eigenheim kaufen, können sie ihr Riester-Konto voll- ständig plündern und das Geld als Eigenkapital einsetzen. Das ist auch empfehlenswert, denn sie müssen dadurch entsprechend weniger Kredite für die Finanzierung aufnehmen und weniger Zinsen zahlen.
   Kehrseite der Förderung: Im Alter müssen die Hauseigentümer, die den Wohn-Riester in Anspruch genommen haben, für den Vorteil jedoch Steuern zahlen - so wie andere Sparer ihre Riester-Rente versteuern müssen. Um die Steuern festlegen zu können, werden alle geförderten Beträge - Entnah- men und Tilgungsleistungen - auf einem Wohnförderkonto verbucht und mit 2 Prozent im Jahr verzinst. Ab Rentenbeginn müssen Hauseigentümer den rechnerischen Kontostand auf dem Wohnförderkonto entweder in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuern. Oder sie zahlen die Steuern auf einen Schlag zu Rentenbeginn, dann aber nur auf einen um 30 Prozent gekürzten Betrag.
Hier einige Tipps:
> Sparen fürs Eigenheim: Wenn Sie für den Bau oder Kauf eines Eigenheims in einigen Jahren sparen wollen, eignen sich am besten Riester-Banksparpläne und Riester-Bausparverträge. Geförderte Bau- sparverträge gibt es vermutlich erst ab November. Bis dahin können Sie warfen.Um die volle Riester- Förderung zu erhalten, reicht es, wenn Sie den Vertrag in diesem Jahr abschließen und den ge- förderten Höchstbetrag einzahlen.
> Eigenheim finanzieren: Für Bauherren und Wohnungskäufer lohnt es sich, die neue Förderung voll auszuschöpfen. Lassen Sie sich durch die Besteuerung im Rentenalter nicht abschrecken.
> Restschuld tilgen: Zum Rentenbeginn können Sie Ihr Vermögen aus einem Riester-Vertrag in voller Höhe für die Tilgung von Restschulden einsetzen, die noch auf dem Eigenheim lasten. Das dürfen auch Riester-Sparer, die ihr Haus vor 2008 gekauft haben. Die Tilgungsbeträge sind aber auch in diesem Fall zu versteuern.
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Steuervorteil geltend machen. Riester-Verträge: In der Erklärung an Anlage AV denken

   Geht es um die Riester-Rente, denken viele nur an die Zulagen für Erwachsene und Kinder. Doch daneben kann es einen Steuervorteil geben, der jetzt per Steuererklärung für das vergangene Jahr geltend gemacht werden sollte.
   Das Sparen in Riester-Verträgen bei einer Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft fördert der Staat seit 2008 mit bis zu 154 Euro jährlicher Grundzulage. Pro Kind mit Kindergeldanspruch kommen bis zu 185 Euro jährlich hinzu, bei ab 2008 geborenen Kindern sogar bis zu 300 Euro. Die Zulagen fließen direkt auf das Konto der jeweiligen Riester-Verträge.
   Unterschätzt wird mitunter der Sonderausgabenauszug von bis zu 2.100 Euro, durch den sich eine zusätzliche Steuererstattung ergeben kann - die der Riester-Sparer behalten darf, also nicht aufs Sparkonto einzahlen muss. Wer Geld vom Finanzamt bekommt und wer nicht, hängt von der persön- lichen Situation ab. Als Faustformel lässt sich sagen: Besserverdiener ohne Kinder können sich die meisten Hoffnungen machen, Geringverdiener mit Kindern die geringsten.
   Der Grund: Das Finanzamt führt eine sogenannte „Günstigerprüfung" durch. Das funktioniert so: Angenommen, jemand kann 1.600 Euro als Sonderabgaben ansetzen, weil er so viel 2008 an eigenen Beiträgen und Zulagen in einen Riester-Vertrag eingezahlt hat und im Vorjahr 40.000 Euro zu ver- steuerndes Einkommen hatte. Bei einem Steuersatz von 36 Prozent würde sich eine Gutschrift von 576 Euro ergeben. Wurden eine Erwachsenen-Zulage (154 Euro) sowie zwei Kinder-Zulagen (370 Euro) gutgeschrieben, insgesamt 524 Euro, ergibt sich nur eine Differenz von 54 Euro zur Steuer- gutschrift wegen des Sonderausgabenauszuges. Dieser Betrag würde ausgezahlt.
   Viel größer wäre der Geldregen vom Finanzamt, wenn der Riester-Sparer keine Kinder hätte und folglich keine Kinderzulagen angerechnet würden. In diesem Fall würde die Differenz zwischen 154 Euro und 576 Euro ausgezahlt, also 422 Euro. Dieses Geld hat der Riester-Sparer zur freien Verfügung. Es muss nicht an die Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft überwiesen werden.
   Wichtig jedoch zu wissen: Die besondere Steuerermäßigung wegen des Riester-Sparens wird vom Finanzamt im Steuerbescheid ausgewiesen und zudem der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mitgeteilt.
   Im Fall einer schädlichen Verwendung des Riester-Vertrages, etwa bei einer vorzeitigen Kündigung, werden alle Förderungen zurückgefordert - nicht nur die Zulagen, sondern auch Steuerermäßigungen Paragraf 10a Abs. 4 EStG.
   Ein häufiger Irrtum ist es, der Riester-Sparer könne sich den Zulagenantrag beim Finanzinstitut sparen und nur Sonderausgaben geltend machen. Wäre das so, hätte es den Reiz, über viel mehr Geld frei verfügen zu können. Funktioniert aber nicht: Das Finanzamt zieht von der maximalen Steuer- gutschrift fiktive Zulagen ab. Das heißt: Es wird so gerechnet, als habe der Riester-Sparer die Zulagen in jedem Fall schon bekommen - selbst wenn sie nicht beantragt wurden.
   So wird der Sonderausgabenabzug beantragt: Im Steuerhauptformular ist in Zeile 73 ein schlichtes Kreuz notwendig. Dann ist die Anlage AV auszufüllen und der Steuererklärung schließlich noch die Bescheinigung über Riester-Beiträge beizufügen, die jährlich vom Finanzinstitut an die Kunden verschickt wird.
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 Bis zu 16 000 Euro für die eigenen vier Wände

   Riester-Verträge werden immer beliebter. Nun will der Staat auch den Kauf eigener Wohnungen fördern, damit die Bürger ausreichend für das Alter Vorsorgen.
   Die selbstgenutzte Wohnimmobilie wird Teil der staatlich geförderten Alters Vorsorge, die unter dem Namen des ehemaligen Bundesarbeitsministers Walter Riester bekannt geworden ist. Der Bundestag hat das Eigenheimrentengesetz beschlossen. Wie bei Lebensversicherungen und anderen klassischen Riester-Produkten gilt auch in dem Fall: In der Phase des Vermögensaufbaus sind die Beiträge steuerfrei. Im Alter, wenn die Leistungen konsumiert werden, werden sie besteuert. Hintergrund der neuen Regelung ist die Überlegung, dass die eigenen vier Wände die Miete im Alter ersparen und deshalb der Staat auch das Wohneigentum fördern sollte.
Wie hoch ist die Förderung?
   Die Grundzulage für Erwachsene ist erst in diesem Jahr von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinder- zulage von 138 Euro auf 185 Euro erhöht worden. Zusätzlich sind die Riester-Beiträge von der Einkommensteuer befreit. Für Kinder, die 2008 oder später geboren werden, wird die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Aufwendungen für die Riester-Rente können am Jahresende als Sonderaus- gaben von der Steuer abgesetzt werden. 2008 sind bis zu 2.100 Euro abzugsfähig.
Wie hoch ist die Unterstützung?
   Eine vierköpfige Familie kann künftig fast 16 000 Euro Unterstützung für den Erwerb einer Wohnung erhalten, wie der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Ulrich Krüger, jüngst vorrechnete. Zugrunde gelegt hat er dabei eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro und zwei Kindern, von denen das eine vor dem 1. Januar 2008 und eins danach geboren ist. Sie bekommt nach seinen Angaben fast 40 Prozent vom Staat, wenn sie mit Hilfe eines Riester-Vertrags ein Darlehen von 40.000 Euro tilgt. Demnach müssen sie dafür nur gut 24.000 Euro selbst auf- bringen, der Rest würde durch den Staat gedeckt.
Wie funktioniert die Besteuerung im Alter?
   Das geförderte Kapital wird dafür auf einem fiktiven Wohnförderkonto festgehalten, hinzu kommen jeweils 2 Prozent Zinsen im Jahr. Es greift der individuelle Steuersatz, der im Alter jedoch zumeist niedriger ist als in der Erwerbsphase. Der Geförderte hat zudem zwei Möglichkeiten: die Steuer auf einmal mit einem Abschlag zu zahlen oder sie über die Jahre abzustottern. Im ersten Fall gibt es einen Rabatt von 30 Prozent. Wie lange er im zweiten Fall zahlen muss, hängt davon ab, wann er in Rente geht.
Wofür kann der „Wohn-Riester” genützt werden?
   Grundsätzlich wird der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses so- wie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften mit der Zulage oder dem Steuernachlass belohnt. Wird jedoch das Wohneigentum später verkauft und nicht direkt durch neues ersetzt, verlangt der Fiskus die Förderung komplett zurück.
Wie kann der „Wohn-Riester" gestaltet werden?
   Das Geld kann aus bestehenden Riester-Verträgen entnommen werden, um die eigenen vier Wände zu finanzieren. Es muss dann - anders als bisher - nicht bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Ebenso können Bauherren oder Wohnungskäufer den Zuschuss auch nutzen, um die darauf lastenden Schulden zu tilgen. Zudem wird es bald eigene Riester-Bausparverträge geben.
Was ändert sich bei der Wohnungsbauprämie?
   Die Wohnungsbauprämie soll künftig nur noch gezahlt werden, wenn Bausparer das geförderte Guthaben für den Immobilienkauf oder Renovierungen verwenden. Die Zulage von bis zu 45 Euro ist an Einkommensgrenzen geknüpft. Junge Bausparkunden unter 25 Jahren können aber weiterhin über den gesparten Betrag nach einer Sperrfrist von sieben Jahren frei verfügen. Die Zweckbindung fällt bei ihnen weg.
Lohnt sich die Riester-Rente für Jugendliche?
   Grundsätzlich gilt: Je länger gespart wird, um so mehr bringen Zins und Zinseszinsen im Alter. Als Bonbon erhalten künftig junge Erwachsene, die noch nicht 25 Jahre alt sind, mit dem Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig 200 Euro.
FAZmas080621

Bundestag beschließt Wohn-Riester. Förderung für Häuslebauer - Heftige Kritik vom Mieterbund

   Selbst genutztes Wohneigentum kann künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden. Der Bun- destag billigte gestern mit den Stimmen von Union und SPD die Gesetzespläne der Koalition für die Eigenheimrente (Wohn-Riester).
   Die Regelung sieht vor, dass Verbraucher mit dem Geld aus Riester-Verträgen wie Banken- oder Fondssparplänen auch einen Hausbau oder Wohnungskauf finanzieren dürfen. Bis Ende 2009 gilt zudem eine Übergangsregelung, nach der Riester-Verträge erst ab 10.000 Euro für den Immobilienkauf ver- wendet werden dürfen. Wie bei allen „Riester-Produkten" gilt, dass in der Sparphase die Beiträge steuerfrei sind und in der Auszahlungsphase die Leistungen besteuert werden. Das geförderte Kapital soll in einem „Wohnförderkonto” erfasst werden.
   Der Deutsche Mieterbund kritisierte das Gesetz heftig. „Das Eigenheimrentengesetz enthält eine Reihe von schweren Geburtsfehlern und ist ein wahres Bürokratiemonster”, sagte Verbandspräsident Franz-Georg Rips. Eine Schwachstelle sei, dass der Wohn-Riester nicht für Wohnungen gelte, die der Eigentümer vermieten will. „Gerade die vermietete Wohnung liefert laufende Einnahmen zur Alters- vorsorge", sagte Rips.
   Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich Anfang Juli mit der Vorlage befassen. 
NOZdpaAFPddp080621

Riester-Zulagen fürs Eigenheim

   Die Finanzierung eines Eigenheims will wohl überlegt sein. Künftig kann man die staatliche Riester- förderung miteinbeziehen, um schneller schuldenfrei zu werden.
   Häuslebauer sollen stärker unterstützt werden. Staatliche Zulagen als Tilgung, Angespartes als Eigenkapital nutzbar. Wohneigentum wird als Altersvorsorge in die Riester-Förderung Integriert. Nach jahrelangen Verhandlungen hat die große Koalition die Rahmenbedingungen für die sogenannte Eigenheimrente beschlossen. Danach können Riester-Verträge und die staatliche Förderung besser als bisher für den Erwerb und die Entschuldung von Wohneigentum genutzt werden. Bisher konnten Riester-Verträge nur unter bestimmten Bedingungen für den Erwerb von Immobilien genutzt werden. Erst ab einem Guthaben von 10.000 Euro durften die Riester-Verträge angetastet werden und nach zwei Jahren musste mit der Rückzahlung des Geldes begonnen werden. „Eine unpraktikable Rege- lung”, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Dieses Verfahren wird jetzt durch eine verbraucherfreundliche Regelung ersetzt.”
   Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen (Riester) angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden. „Wir raten dazu, das gesamte Kapital zu entnehmen und als Eigenkapital einzusetzen”, sagt Nauhauser. Eine Rückzahlung - wie bisher - ist nicht mehr erforderlich. Außerdem werden Tilgungsleistungen für die selbst genutzte Immobilie förderfähig im Rahmen der Riester-Rente.
   Wer selbst genutztes Wohneigentum abbezahlt, hat Anspruch auf die staatliche Förderung. Das sind 154 Euro Grundpauschale im Jahr sowie Kinderzuschläge von 185 Euro pro Kind (Geburt vor 2008) oder 300 Euro (Geburt ab 2008) wenn vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag fließen. Bei Wohn-Riester werden die Tilgungszahlungen so gewertet, als würden sie in einen Riester- Vertrag investiert. Die staatliche Förderung wird dann nicht auf das Riester-Konto gezahlt, sondern kann als zusätzliche Tilgung verwendet werden. Die Regelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 gelten.
   „Es wäre günstig, wenn die Abwicklung über die Zulagenstelle laufen würde, denn die Banken werden kein Interesse an Wohn-Riester haben, sondern lieber die provisionsträchtigen klassischen Riester- Produkte verkaufen wollen”, befürchtet Nauhauser. „Wer jetzt einen Kreditvertrag für das Eigenheim abschließt, sollte vereinbaren, dass Sondertilgungen auf das Darlehen im Rahmen der Riester- Förderung möglich sind.” Bei bestehenden Finanzierungen sei es ebenfalls sinnvoll, mit der Bank über die Aufnahme von Sondertilgungsrechten durch Riester-Zulagen zu verhandeln.
   Auch bei Wohn-Riester gilt die nachgelagerte Besteuerung. Da es keine monatliche Rente gibt, die besteuert werden kann, wird ein Wohn-Förder-Konto gebildet. Darauf werden die staatliche Förderung und die angerechneten Tilgungsraten für das Haus mit einer jährlichen Verzinsung von zwei Prozent verrechnet. Diese Summe bildet dann im Ruhestand die Grundlage für die Besteuerung. Der Ver- braucher kann sich auch dafür entscheiden, die Steuer auf einen Schlag zu zahlen. Dann müssen nur 70 Prozent des Kapitals mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Alternativ kann der Rentner die auf sein fiktives Riester-Vermögen entfallende Steuer bis zu 23 Jahre lang abbezahlen. Obwohl vordergründig die Steuer mit Abschlag günstiger erscheint, muss das nicht zutreffen. „Die laufende steuerliche Belastung sollte nicht überschätzt werden”, sagt Nauhauser. In einem Beispielfall einer Familie mit zwei Kindern (100.000 Euro Kredit) hat er eine monatliche Be- lastung von 42 Euro berechnet.
  Dafür hat die Familie mit Wohn-Riester ihr Häuschen knapp sechs Jahre früher abbezahlt und spart über 30 Jahre Finanzierungskosten von 20.000 Euro. „Wir sehen Wohn-Riester sehr positiv”, sagt Nauhauser. „Solange man Schulden hat, ist es immer besser, diese erst abzubauen, als einen Vor- sorgevertrag zu besparen.” Wer noch unsicher ist, ob er seinen Riester-Vertrag für den Immobilien- erwerb nutzen will, sollte einen Banksparplan wählen. Nauhauser: „Da gibt es weder Kosten noch Kursschwankungen.”
HASteffenPreißler080419

Bundesrat billigt „Wohn-Riester”
Auch der Erwerb eines Eigenheims wird bald als Altersvorsorge gefördert

   Die neue staatliche Förderung des Eigenheimerwerbs, der sogenannte „Wohn-Riester”, hat eine weitere Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf zu, den zuvor schon das Bundeskabinett gebilligt hatte. Nun muss noch das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden, dann kann das von der Bauwirtschaft und den Bausparkassen ersehnte Gesetz in Kraft treten.
   Durch die Neuregelung wird das Sparen für die eigengenutzte Immobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbezogen, die unter dem Namen Riester-Rente bekannt ist. Neben die schon bisher möglichen Bank-, Fonds- und Versicherungssparverträge tritt als vierte Variante ein geförderter Sparvertrag für den Eigenheimerwerb. Die Bausparkassen haben entsprechende Angebote bereits in der Schublade.
   Damit gibt es künftig die staatlichen Zulagen und Steuerfreiheit der Beiträge auch für Kauf, Bau oder Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie den Erwerb von Anteilen an Wohngenossen- schaften. Auch schon bestehende Riester-Verträge zum Beispiel bei Versicherungen können vollständig für den Kauf eines Hauses oder die Ablösung von Schulden verwendet werden.
   Die Zulagen betragen bis zu 154 Euro pro Kopf und Jahr. Für Kinder zahlt der Staat 185 Euro - wenn sie nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, sogar 300 Euro. In den Genuss kommen vor allem Arbeitnehmer,  Beamte  und nicht  erwerbstätige Ehepartner. Alternativ gilt die Steuerfreiheit für die Beiträge, die dann zum Tragen kommt, wenn die Steuerersparnis die Zulagen übertrifft.
   Dafür müssen die späteren Leistungen aus Riester-Verträgen versteuert werden. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung gilt auch für den „Wohn-Riester". Das geförderte Kapital soll dazu in einem „Wohnförderkonto” erfasst werden.
   Zum Beginn der Auszahlungsphase können Sparer wählen: Begleichen sie ihre Verpflichtung gegen- über dem Finanzamt auf einen Schlag, dann müssen sie nur 70 Prozent des bis dahin angesparten geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Wer zum Beispiel durch eigene Beiträge und Zulagen 15.000 Euro angespart hat und für den Immobilienerwerb verwendet, würde in dieser Variante auf 70 Prozent davon - also 10.500 Euro - Steuern zahlen.
   Förderberechtigte können sich aber auch dafür entscheiden, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt zu versteuern. Ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist, hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab. Zum Beispiel bleiben viele Ruheständler vom Finanzamt verschont, weil ihre steuerpflichtigen Einkommen unter den ent- sprechenden Freibeträgen liegen.
   Die Bausparkassen-Verbände finden diese Regelung zu kompliziert und bürokratisch. Sie fürchten, dass es schwierig sein dürfte, die nachgelagerte Besteuerung den Kunden zu erklären. Trotz dieser Einwände begrüßen sie ebenso wie die Bauwirtschaft das Gesetz. Ihre Hoffnung: Der „Wohn- Riester” könnte trotz seinem Mangel dem - infolge der Abschaffung der Eigenheimförderung Ende 2006 – dar- niederliegenden Eigenheimmarkt neuen Schwung geben.
HAZAlbrechtScheuermann080524
Ratgeber zum Wohn-Riestern
   Rund 16.000 Euro kann eine vierköpfige Familie in 20 Jahren als Zuschuss zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie bekommen, wenn sie die. Riesterförderung in der Variante Wohrn-Riester nutzt. Diese Zahl haben die Landesbausparkassen (LBS) errechnet. Informationen darüber, wie das zu schaffen ist, haben sie in der Broschüre „Wohneigentum in der Altersvorsorge - das neue Eigenheim- rentengesetz” zusammengefasst. Autor Dr. Jörg Leitolf: „Die Immobilienrente hat klare Vorteile im Vergleich zur Geldrente, denn Eigentümer können ihre Altersvorsorge sofort genießen und müssen nicht bis zum Ruhestand warten.”  
   Mit Immobilienrente meint Leitolf die eingesparten Mietkosten. Gegengerechnet werden müssen allerdings die Unterhalts-, Instandsetzungs- und Modernisierungskosten einer Immobilie. Im Gegensatz zur Geldrente kann die Immobilie auch vererbt werden und damit die Mietersparnis. Auch zertifizierte Bausparverträge, die seit Anfang des Monats angeboten werden, werden nach dem Eigenheimrentengesetz gefördert. Die Broschüre der Landesbausparkassen beantwortet unter anderem Fragen zur Förderberechtigung, zu Zulagen und zu Sonderförderungen für Berufseinsteiger. Sie kann über das Internet bei den Landesbausparkassen bestellt werden.
www.LBS.de/ratgeber  HAZ081115rckr

gRiesterBau-xx

Mit Riester ins Eigenheim. Staatliche Altersvorsorge erweitert.
Alle Vorteile werden erst von 2010 an wirksam. Wer schon Eigentümer ist, geht leer aus.

   Riester-Verträge gab es bisher nur für eine zusätzliche Rente im Alter. Jetzt kann die staatlich ge- förderte Altersvorsorge auch für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder den Kauf von Genossenschaftsanteilen genutzt werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 tritt nämlich das soge- nannte Eigenheimrentengesetz in Kraft. Danach können die staatlichen Zulagen der Riester-Rente für die Tilgung von Krediten genutzt werden. Eine vierköpfige Familie erhält entsprechend jährlich 678 Euro vom Staat. Zusätzlich kann aus bereits bestehenden Riester-Verträgen das Geld als Eigenkapital entnommen werden.
   Allerdings wurde hier eine Hürde im Interesse der Finanzbranche eingebaut, die fürchtet, dass bestehende Verträge zugunsten eines Hauskaufs geplündert werden. Verbraucher, die ihren Riester- Vertrag vor 2008 abgeschlossen haben, müssen mindestens 10.000 Euro für den Immobilienkauf entnehmen. „Das ist eine unerfüllbare Hürde, denn eine solche Summe dürfte kaum ein Vertrag aufweisen”, sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Für Riester-Verträge, die erst ab 2008 abgeschlossen wurden, entfällt diese Klausel. Hier kann das komplette Kapital entnommen werden. Die Besitzer von Altverträgen müssen sich bis zum Jahr 2010 gedulden, dann entfällt die 10000-Euro-Klausel.
   Wer bereits eine Immobilie besitzt, kann ohnehin kaum vom neuen Wohn-Riester profitieren. „Wurde die Immobilie vor 2008 erworben, kann das Guthaben aus Riester-Verträgen frühestens mit 60 Jahren für die Entschuldung genutzt werden”, sagt Iris Laduch von der Postbank. Auch eine Tilgungsförderung über Zulagen sei nicht möglich.
   Besser gestellt sind jene, die erst in diesem Jahr eine Immobilie kaufen. Sie kommen zwar bis 2010 auch nicht an das Eigenkapital aus ihrem Riester-Vertrag, „können aber zumindest die staatlichen Zulagen für die Tilgung der eigenen Wohnimmobilie nutzen”, sagt Laduch. Die persönlichen Tilgungs- zahlungen an die Bank werden dann so gewertet, als würden sie in einen Riester-Vertrag fließen, und danach bemisst sich die Förderung. Die Zulagen fließen dann nicht mehr auf das Riester-Konto, sondern an die Bank zur zusätzlichen Tilgung des Kredits. Den Riester-Vertrag lässt man ruhen. „Das Guthaben des ruhenden Vertrages kann dann ebenfalls frühestens ab dem 60. Lebensjahr zur Ent- schuldung des Wonneigentums eingesetzt werden”, ergänzt Laduch. Zur Nutzung des Wohn-Riesters sind spezielle zertifizierte Baudarlehen bzw. Bauspardarlehen erforderlich, die es nicht vor November 2008 geben wird. „Unabhängig davon können Wohneigentumserwerber die Riester-Förderung aber schon für den Immobilienkauf nutzen, wenn der ab dem 1. Januar 2008 erfolgte”, versichert Laduch.
   Um doch an sein Eigenkapital zu kommen, kann man einen Trick anwenden. Man wechselt den Anbieter, und das angesparte Geld fließt dann in einen neuen Vertrag, der wegen des Zeitpunkts seines Abschlusses keinen Beschränkungen unterliegt. Ein solcher Wechsel ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.
  Auch beim Hauskauf mit der Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Da es keine monat- liche Rente gibt, die besteuert werden kann, wird ein Wohn-Förder-Konto gebildet.
   Darauf werden die staatliche Förderung und die angerechneten Tilgungsraten für das Haus mit einer jährlichen Verzinsung von zwei Prozent verrechnet. Diese Summe bildet dann im Ruhestand die Grundlage für die Besteuerung. Der Verbraucher kann wählen, ob er die Steuer mit einem Schlag zahlt. Dann müssen 70 Prozent des Kapitals mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Alternativ kann der Rentner die auf sein fiktives Riester-Vermögen entfallenden Steuern in einem Zeitraum von bis zu 23 Jahren abbezahlen.
   Richtig anlaufen dürfte der Wohn-Riester erst, wenn die 10.000-Euro-Klausel nicht mehr gilt und es zertifizierte Wohn-Riester-Verträge am Markt gibt. „Ein Ersatz für die Eigenheimzulage ist der Wohn- Riester dennoch nicht”, sagt Jürgen Michael Schick, Sprecher des Immobilienverbandes Deutschland.
HASteffenPreißler080809

Wohn-Riester:  Experten zeigen sich skeptisch

   Die neuen Möglichkeiten, mit Riester-Verträgen auch Wohneigentum zu erwerben, stoßen bei Ex- perten auf große Skepsis. Der Traum von einer Immobilie als Altersvorsorge sei wegen des Bevöl- kerungsschwunds und stagnierender Einkommen bei vielen Familien mit einem hohen Risiko behaftet, berichtet das ARD-Wirtschaftsmagazin „Plusminus”.
   Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW befürchtet vor allem Mitnahmeeffekte beim sogenannten Wohn-Riester. Wer sich heute keine Immobilie leisten könne, werde sie sich auch mit Wohn-Riester nicht leisten können, da die Förderbeträge nicht ausreichten. Wörtlich sagte Bieler: „Es ist letztendlich ein Entlastungseffekt für die, die die Immobilie stemmen können und dann praktisch sagen können: Okay, dann integriere ich die Altersvorsorge direkt mit rein und freu mich über die Zulagen, die ich bekomme.”
   Auch der Experte für die Ökonomie von Stadt- und Regionalplanung, Ulf Hahne, äußerte sich in „Plusminus” skeptisch. Eine Immobilie als Altersvorsorge sei nur in bester Lage empfehlenswert. Gute Lagen seien für die meisten aber unbezahlbar. Deshalb befürchtet er, dass mit Wohn-Riester eher Verlustgeschäfte gefördert werden. Wohn-Riester sei gut gedacht, ziele aber in die falsche Richtung, sagte Hahne. Statt Immobilien sollten Energiesparbauten und der Bau von altersgerechten Wohnungen gefördert werden. 
NOZ080827

 Ungeförderter Riester-Vertrag bringt Vorteil

   Anleger können mit einem Riester-Fondssparplan unter Umständen bei der Steuer günstiger weg- kommen, auch wenn sie keine Riester-Förderung erhalten. Darauf weist die Zeitschrift „Finanztest” hin. Denn für solche Sparpläne gilt die ab 2009 eingeführte Abgeltungssteuer von 25 Prozent nicht.
   Für ungeförderte Riester-Fondssparpläne gelten dieselben Steuerregeln wie für Fondspolicen, erläutern die Geldexperten der Stiftung Warentest. Ist der Sparer bei der Auszahlung des ange- sparten Vermögens mindestens 60 Jahre alt und hat der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden, muss er für die Hälfte der Gewinne den persönlichen Steuersatz abführen.
   Einen ungeförderten Riester-Plan können den Angaben zufolge auch Selbstständige abschließen, die nicht riestern dürfen. Förderberechtigte Sparer können ihren bestehenden Vertrag überzahlen, das heißt, einschließlich staatlicher Zulagen müssen mehr als 2.100 Euro im Jahr eingezahlt werden. Sie können auch einen zweiten, ungeförderten Vertrag abschließen. Das Geld, das ungefördert in einen Riester-Vertrag fließt, muss nicht verrentet werden. Der Sparer kann es bei Rentenbeginn abheben.
HAZftd080302 Näheres zum Thema Fonds und Abgeltungssteuer in „Finanztest” (3/2008)

Immobilienwirtschaft lobt den „Wohn-Riester”. - Bauherren und Wohnungskäufer
können leichter auf laufende Verträge zurückgreifen.

   Die Immobilienwirtschaft hat die Einigung der Koalition auf die Einbindung der selbstgenutzten Woh- nung in die staatlich geförderte private Altersvorsorge („Wohn-Riester”) gelobt. „Die vorgelegten Eck- punkte müssen nunmehr zügig in einen Referentenentwurf umgesetzt werden, um die bereits zum 1. Januar 2008 in Aussicht gestellte Förderung in die Tat umzusetzen”, mahnte die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft. Wichtig sei, dass auch die bestehenden, nach dem ehe- maligen Bundesminister Walter Riester benannten Verträge für die Bildung von selbstgenutztem Wohn- eigentum sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen eingesetzt werden könnten. Sie forderte, auch vermietetes Wohneigentum in die Riesterförderung einzubinden.
   Union und SPD haben ihr zwei Jahre währendes Ringen um den „Wohn-Riester” gütlich beendet. Bauherren und Wohnungskäufer können danach leichter auf Kapital aus laufenden Riester-Verträgen zurückgreifen. Auch sollen sie bei der Tilgung ihrer Darlehen unterstützt werden. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von Union und SPD, Michael Meister und Joachim Poß, sprachen von einer guten Nachrichten für alle Häuslebauer und die Bauwirtschaft. Die Politiker legten sich nicht fest, von wann an die Neuregelung gelten soll. Nach Angaben des finanzpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, dürfte das Gesetz in der ersten Hälfte 2008 beschlossen und zum Januar des Jahres rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
   Wie Meister und Poß hervorhoben, soll künftig der Erwerb oder die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie genauso gefördert werden wie die begünstigten Altersvorsorgeprodukte, die im Alter eine Geldrente vorsehen. „Damit wird Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Formen der Alters- vorsorge hergestellt.” Auch der Erwerb eines Genossenschaftsanteils solle gefördert werden. Darüber hinaus werde der Kreis der be- günstigten Anlageprodukte um Darlehensverträge für die selbstgenutzte Wohnimmobilie erweitert. „Auch Bausparkassen werden entsprechende Produkte anbieten dürfen.” Tilgungsleistungen sollten wie Altersvorsorgebeiträge unmittelbar gefördert werden. „Das heißt, dass insbesondere die Zulagen zu 100 Prozent für die Tilgung eingesetzt werden können.”
   Konkret ist geplant, dass aus dem steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen bis zu 75 Prozent für die Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entnommen werden kann. Eine Rückzahlung soll nicht mehr notwendig sein. Doch wird es eine Besteuerung im Alter geben. Zu Beginn der Auszahlungsphase soll ein Wählrecht zwischen der nachgelagerten Besteuerung und einer einmaligen Besteuerung eingeräumt werden. Wählt der Steuerpflichtige die Einmalbesteuerung, muss er die Immobilie 20 Jahre halten oder das Geld reinvestieren, sonst droht ihm eine nach Haltedauer gestaffelte Nachversteuerung. Die Koalition beschloss ferner, an der Wohnungsbauprämie festzuhalten. Diese Förderung soll aber wirksamer auf wohnungswirtschaftliche Zwecke begrenzt werden.
FAZmas071114

G-Riester-Haus-xx  Eckpunkte für Wohnriestern 

Riestern fiir die eigenen vier Wände - jetzt sind die ersten Produkte auf dem Markt
   Die Deutschen können künftig mit einem Riester-Vertrag für ihr Eigenheim sparen:
 Banken und Bausparkassen bieten ab sofort so genannte Wohn-Riester-Produkte an.

   Deutschlandweit bekommen zunächst rund 450 der neuartigen Verträge eine staatliche Ver- triebserlaubnis, wie Peter Abrahams, Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(Bafin), ankündigte.
   Die neuen Angebote wird es zunächst vor allem bei Sparkassen und Bausparkassen geben. Andere Banken haben bisher kaum Produkte angemeldet. Wohn-Riester-Sparer können mit staatlichen Zuschüssen für ein Eigenheim sparen und einen Immobilienkredit abzahlen. Es folgen die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema: Was ist Wohn-Riester?
   Wohn-Riester ist eine zusätzliche Form der privaten Altersvorsorge. Riester-Sparer können mit dem Wohn-Riester ihr Geld künftig nicht nur in Fonds- und Banksparpläne oder fondsgebunde Ren- tenversicherungen einzahlen, sondern auch für den Hausbau oder den Kauf einer Immobilie ver- wenden. Allerdings muss der Sparer die Immobilie selbst bewohnen und darf sie nicht vermieten.
Wie funktioniert Wohn-Riester?
 Die Sparer zahlen - wie bei anderen Riester-Produkten -vier Prozent des Jahreseinkommens in ihren Vertrag ein, maximal 2.100 Euro. Dieses Geld kann künftig dann in vollem Umfang für den Hausbau oder -kauf aus dem Vertrag entnommen werden, mitsamt allen staatlichen Zulagen. Bis Ende 2009 können Bauherren und Hauskäufer ihr Riester-Vermögen aber nur anzapfen, wenn die Sparsumme über 10.000 Euro liegt. Außerdem kann das Geld auch im Alter für die Entschuldung einer Immobilie entnommen werden.
Brauche ich dazu einen speziellen Riester-Vertrag?
   Nein. Das Geld für eine Wohnung kann auch aus einem bereits bestehenden Vertrag entnommen werden. Zum 1. November geben die Behörden allerdings zahlreichen neuen Produkten grünes Licht, die speziell auf Wohn-Riester zugeschnitten sind.
Wie hoch ist die Förderung?
   So hoch wie bei allen Riester-Produkten: Jeder Sparer bekommt jährlich vom Staat 154 Euro. Für jedes Kind bekommt er 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder jeweils 300 Euro. Für Gutverdiener, die einen höheren Steuersatz haben, kann die Förderung höher liegen.
Wer bietet spezielle Wohn-Riester-Produkte an?
   In einem ersten Schritt werden vor allem Bausparkassen und Sparkassen die neuen Produkte anbieten. Die Sparkassen haben rund 400 Produkte angemeldet, die Bausparkassen rund 40. Andere Banken halten sich bis jetzt noch zurück.
Wie sehen die Riester-Produkte genau aus?
   Es wird wohl zwei große Gruppen geben: zum einen Verträge, die nach dem Hauskauf für das Abzahlen eines Darlehens  genutzt  werden können. Außerdem bieten die Bausparkassen eigene Pro- dukte an, die ähnlich wie Bausparverträge funktionieren. Hier wird zunächst Eigenkapital für den Eigenheimkauf angespart. Dann wird das angesparte Geld für das Abzahlen des Kredits entnommen.
Kann ich auch für eine Immobilie riestern, die ich schon besitze?
   Nur wenn die Immobilie seit Anfang 2008 gekauft wurde. Für vorher erworbene Häuser oder Wohnungen gibt es die Förderung nicht. Wer das Riester-Vermögen erst im Alter für die Ent- schuldung einer Wohnung nutzt, kann dies auch für vor 2008 gekaufte Immobilien tun.
Werden bei der Wohn-Ries-ter-Auszahlung Steuern fällig?
 Normalerweise müssen auf Riester-Renten Steuern gezahlt werden. Wer aber mit dem Geld ein Haus oder eine Wohnung kauft, bekommt im Alter keine Zahlungen, die besteuert werden könnten. Die Lösung: Ein Wohn-Riester-Sparer hat ein fiktives Konto, auf dem die Einzahlungen summiert und mit zwei Prozent verzinst werden. Bei Beginn der Rente wird dann berechnet, wie viel Steuern binnen 25 Jahren Rente fällig wären. Diese Summe kann der Riester-Sparer während seiner Rente dann jährlich abzahlen oder mit 30 Prozent Rabatt sofort.
Darf eine Riester-Wohnung auch verkauft werden?
 Ja. Allerdings müssen dann Teile der Riester-Förderung wieder zurückgezahlt werden.
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Wohn-Riester: Bis zu 50.000 Euro sparen - Bisher allerdings nur wenige Angebote auf dem Markt

   Wer jetzt für den Bau oder Kauf seines Eigenheims die neuen Wohn-Riester-Darlehen nutzt, kann mit staatlichen Zulagen, Steuervorteilen und Zinsersparnis bis zu 50.000 Euro sparen. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift „Finanztest", die für ihre Februar-Ausgabe erstmals Angebote für Wohn-Riester getestet hat. Bisher gibt es allerdings nur wenige Banken, Bausparkassen und Versicherer, die solche Riester-Kredite anbieten. Die meisten wollen vorerst keine eigenen Riester- Darlehen anbieten oder planen sie erst im Jahresverlauf.
   Wohn-Riester-Darlehen sind ganz normale Immobilienkredite, für die Kreditnehmer Raten aus Zins und Tilgung zahlen. Doch für die Tilgung eines Riester-Darlehens bekommen Hauseigentümer Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag. Voraussetzung ist, dass sie ihr Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft haben und selbst nutzen.
   Stiftung Warentest nahm sechs Angebote unter die Lupe. Bei dem herangezogenen Modellfall kauft ein Ehepaar mit zwei Kindern für 200.000 Euro ein Haus und benötigt 150.000 Euro Kredit. Die Zinsbindung soll bei einer monatlichen Belastung von 900 Euro zehn Jahre betragen. Günstigster Anbieter im Test war die Landesbausparkasse (LBS) Baden-Württemberg. Mit einem Effektivzins von nur 4,45 Prozent war ihr Riester-Darlehen Mitte Dezember günstiger als ein herkömmliches Darlehen bei vielen Internetvermittlern. Bester bundesweiter Anbieter war die Allianz mit einem Effektivzins ab 4,5 Prozent.
   Verbraucherschützer hatten zuvor bereits vor voreiligen Vertragsabschlüssen für Wohn-Riester- Produkte gewarnt und Häuslebauern geraten, noch auf bessere Angebote zu warten. NOZ090121AFP

Wohn-Riester nicht für Anschlusskredite

   Seit der Überarbeitung der Regelungen zum Riester-Sparen durch die Bundesregierung ist es möglich, dass sich der Staat mit der Riester-Förderung auch an der Tilgung der Eigenheimfinanzierung beteiligt. Allerdings gibt es dabei eine wichtige Einschränkung: Tilgungsraten werden nur gefördert, wenn das selbst genutzte Eigenheim nach dem 31. Dezember 2007 erworben oder fertiggestellt wurde. Damit bleibt jedoch bei der Anschlussfinanzierung den allermeisten Hausbauern der Zugang zu Wohn-Riester verwehrt, weil Immobilienkauf und Erstfinanzierung einige Jahre zurückliegen. Wer auf der Suche nach einer Anschlussfinanzierung ist, sollte daher die Frage nach der Riester-Förderung links liegen lassen und sich beim Anbietervergleich auf die Kriterien konzen- trieren, die letztlich die finanziellen Vorteile bringen: nämlich möglichst günstige Zinsen in Verbindung mit großzügigen Regelungen zur Sonder- tilgung und Ratenänderung während der Zins- bindungsfrist.
   Verbraucherschützer raten zudem, die niedrigen Zinssätze zu nutzen, um eine höhere Tilgung zu vereinbaren. Wer jetzt um ein bis zwei Prozentpunkte niedriger abschließen könnte als bei der ersten Baufinanzierung,  kann bei gleichbleibender Kreditrate entsprechend höhere Tilgungszahlungen leisten. Der Vorteil: Der Kredit ist dann wesentlich schneller zurückgezahlt, was wiederum Zinsen spart. Ein weiterer Vorteil der niedrigen Zinssätze: Verbraucher können sich eher die kleinen Aufschläge für flexible Rückzahlungsmöglichkeiten leisten. HAZr090224rck

Geldsegen nicht nur für Häuslebauer

   Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes begrüßten den Plan für den „Wohnriester”. Erwartet werde ein wichtiger Impuls für den Wohnungsbau. Man hoffe, dass sich die desolate Lage im privaten Eigenheimbau damit verbessere, erklärte das Baugewerbe. Die Bautätigkeit war nach der Streichung der Eigenheimzulage stark zurückgegangen.
   Einen anhaltenden Boom bei den Riester-Renten erwarten auch die Anlageexperten. Die deutschen Invest­mentgesellschaften verwalten inzwischen gut 1,6 Millionen Riester-Depots. Es folgt ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung über das neue „Wohnriester”:
• Erwerb oder die Herstellung selbstgenutzter Wohnimmobilien sowie der Erwerb von Genossen- schaftsanteilen werden künftig in die Regelungen zur Riester-Förderung einbezogen. Das betrifft den Kreis der Förderberechtigten ebenso wie die Förderbedingungen und -verfahren sowie die Förderhöhe bei Zulage bzw. Sonderausgabenabzug. Entsprechende Darlehensverträge werden in den Kreis der begünstigten Anlageprodukte aufgenommen.
• Im Zusammenhang mit der Investition in selbstgenutztes Wohneigentum oder in Genossenschafts- anteile werden die Entnahmemöglichkeiten verbessert (bis zu 75 Prozent) beziehungsweise eine einmalige Entnahme zur Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase ermöglicht. Die Rückzahlung des entnommenen Betrages ist dann nicht mehr zwingend erforderlich.
• Tilgungsbeiträge werden wie Vorsorgebeiträge steuerlich berücksichtigt. Gewährte Zulagen können zu 100 Prozent zur Tilgung eingesetzt werden.
• In der Auszahlungsphase wird ein Wahlrecht zwischen einer nachgelagerten Besteuerung über 25 Jahre oder einer Einmalbesteuerung gewährt. Wird die Einmalbesteuerung gewählt, tritt eine 20- jährige Haltefrist der geförderten Immobilie in Kraft, um den Förderzweck sicherzustellen. Jederzeit ist auch in der Auszahlungsphase die Umschichtung von einer geförderten Immobilie in einen zertifi- zierten Altersvorsorgevertrag möglich.Internet: www.bundesfinanzministerium.de 
NOZwamAP071116

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Riester-Rente: Unterschied von bis zu 10.000 Euro

   Die Höhe der Riester-Rente hängt stark von der Qualität des Anbieters ab, mit dem Kunden einen Vertrag schließen. Die später garantierte monatliche Mindestrente könne bei einem guten Anbieter über 20 Prozent höher liegen als bei einem schlechten, ermittelte die Stiftung Warentest für „Finanztest”. Da es zudem auch noch bei der Gesamtrente, also der Mindestrente plus der Über- schussbeteiligung, erhebliche Unterschiede gibt, kann die falsche Wahl der Riester-Rentner 10.000 Euro und mehr kosten. Die Unterschiede liegen laut „Finanztest” vor allem in den Rentengarantien und dem Anlageerfolg des Anbieters.
   Testsieger wurde mit einem „sehr gut” CosmosDirect. Einem durchschnittlichen Sparer werde bei diesem Unternehmen inklusive der Überschüsse eine Riester-Rente von 216 Euro pro Monat prognos- tiziert, sagte „Finanztest-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Beim schlechtesten getesteten Anbieter, der Victoria, seien es nur 183 Euro. Bei einer Laufzeit der Riester-Rente von 25 Jahren läppere sich dieser monatliche Unterschied von 33 Euro auf insgesamt fast 10.000 Euro. Dabei handle es sich bei dem für das Beispiel gewählten 40-jährigen Modellkunden nicht um einen Spitzenverdiener, er zahle nur etwas über 1.000 Euro im Jahr ein. Bei Spitzenverdienern könne die Anlagesumme doppelt so groß sein - und damit auch die Unterschiede.
   Von den 35 getesteten Angeboten bewertete die Stiftung Warentest außer Cosmos-Direkt auch HanseMerkur mit „sehr gut”. Beide Unternehmen garantierten eine hohe Rente für den Eigenbeitrag des Sparers und sind in den vergangenen Jahren auch als Anleger erfolgreich gewesen. Die in den vergangenen Jahren ebenfalls am Anlagemarkt sehr gute Debeka schlitterte demnach nur knapp an der Bestnote vorbei und erhielt als drittbester Anbieter ein Gesamturteil „gut”. Diese Note wurde achtmal vergeben, neben der Debeka an Asstel, Huk-Coburg, Öffentliche Versicherung Braun- schweig, Allianz, Hannoversche Leben, Alte Leipziger und Direkte Leben.
  Die Tester vergaben 19-mal „befriedigend” und dreimal „ausreichend”. Schlusslichter waren Basler, Itzehoer und Victoria. „Finanztest” rät Jüngeren unter 40 Jahren zu Riester-Fondssparplänen, da diese bei langen Laufzeiten die Gewinnchancen der Börse mitnehmen. Für 40- bis 50-Jährige halten die Tester demnach die getestete klassische Ren- tenversicherung für geeignet, während Ältere ab 50 Jahre am ehesten zu Riester-Banksparplänen grei­fen sollten.
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Versteckte Kosten bei der Riester-Rente . Darauf sollten Interessenten beim Abschluss achten

   Allein im vergangenen Jahr schlossen die Bundesbürger nach Angaben der ING-Diba 2,5 Millionen Altersvorsorgeverträge zur Riester-Rente ab. Bei den Angeboten gibt es aber teilweise beträchtliche Preis-Leistungs-Unterschiede. Um die Intransparenz zu beseitigen, sollten Interessenten laut ING- Diba auf folgende Punkte achten:
Abschlusskosten: sollten über die Laufzeit verteilt sein. Einerseits habe der Kunde dann nicht verge- bens einen Großteil der Kosten bezahlt. Außerdem könne er bei einer Reduzierung des Beitrags auch die fälligen Kostenanteile senken. Wechselkosten: Eine Gebühr von 100 Euro halten die Experten für akzeptabel. Bei manchen Anbietern sei sie aber an die Höhe des angesparten Kapitals gekoppelt. So könnten Kosten von gut 2.000 Euro entstehen.
Pausenkosten: Will ein Versicherter seinen Vertrag beitragsfrei stellen, weil er zum Beispiel arbeitslos geworden ist, verlangen viele Anbieter nach Einschätzung der Experten nichts dafür. Das sei aber nicht bei allen der Fall.
Auszahlkosten: Auch im Ruhestand, wenn die Rente ausgezahlt wird, verlangen Versicherer Geld. In der Regel liege der Satz bei ein bis zwei Prozent der Jahresrente. Manche verlangten aber mehr.
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Riester-Verträge: Beim Abschluss auf die Kosten achten

   Das Riester-Geschäft boomt. Mehr als 11 Millionen Bundesbürger besitzen mittlerweile einen Riester- Vertrag. Nicht immer zur Freude der Versicherer, deren Vertreter über zu niedrige Provisionen klagen - aber auch nicht immer so, wie sich die Kunden das gedacht haben. Die größte Falle: Bei manchen Riester-Verträgen sind die Kosten so hoch, dass sie die staatliche Förderung vollständig auffressen.
Einen Fall machte jüngst die Verbraucherzentrale Hamburg publik: Ein 43-jähriger Angestellter hatte bei der BHW Lebensversicherung einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Die Abrechnungen waren jedoch ernüchternd: 2005 entstanden Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten in Höhe von 111,17 Euro; dem stand nur eine Grundzulage von 76 Euro gegenüber. 2006 entstanden diverse Kosten in Höhe von 164,68 Euro, denen 114 Euro Zulage gegenüberstanden. So dürfte es auch in den nächsten Jahren weitergehen.
   Das Problem des Versicherten: Er hatte des Vertreters liebste Variante gewählt, eine fonds- gebundene Riester-Police. Sie ist für den Vermittler am lukrativsten - und entsprechend ungünstig für den Kunden. Die Riester-Fondspolice ist ein teures Mittelding zwischen einem reinen Riester- Fonds- sparplan und einer Riester-Versicherung. Die Rendite dürfte bei Auszahlung auch bescheiden sein, denn der Großteil des Kapitals wird in festverzinslichen Wertpapieren angelegt, damit der Kunde kein Geld verliert und die garantierte Mindestrente bekommt.
   In Sachen Riester-Kosten sind die Versicherer sehr erfindungsreich. Schon die Einzahlungen werden mit fünf Kostenpositionen belastet. Und wer glaubt, wenigstens die Auszahlung geschieht kostenfrei, irrt: Für die Überweisungen werden dem Versicherten 1,35 Prozent der Rente und 2 Euro pro Rentenfälligkeit abgezogen. Für Normalsterbliche sind somit die Gesamtkosten überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen.
   Warum die Politik die Anbieter nicht auch gezwungen hat, die Kosten transparent zu machen, ist wohl kaum mit Logik zu beantworten. Die Verbraucherzentrale rät daher allen Kunden, auf Riester- Verträge mit niedrigen Kosten zu achten und fondsgebundene Riester-Policen zu meiden. Der Kunde kann entweder einen Bank- oder reinen Fondssparplan wählen oder einen nachweislich kostengünsti- gen Versicherer. Dazu gehören Cosmos Direkt, Debeka, Asstel, Hannoversche Leben und Huk Coburg. Und übrigens auch einige öffentliche Versicherer.  
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Telefonaktion der NOZ: Richtig ristern!  NOZ-ExpRiester-xx 

 Hartz-IV-sicheres Vermögen.  Über 10 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen und profitieren so von der staatlichen Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Hilfestellung bei allen Fragen zum Thema Riester-Rente leisteten die Experten der NOZ-Telefonaktion. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Ich bin Single und kinderlos. Lohnt sich die Riester-Rente trotzdem für mich?
   Ja, klar. Denn neben den Zulagen gibt es ja noch die Steuervorteile, und die sind zum Teil enorm. Wenn sie ledig sind und gut verdienen, beträgt der Steuervorteil ein Vielfaches der Zulagen.
Ich bin 53 Jahre alt. Ist in meinem Alter ein Riester-Vertrag noch sinnvoll?
   Das ist durchaus sinnvoll, da Sie die staatliche Förderung noch 12 Jahre ausschöpfen können. Allerdings würde ich Ihnen wegen der relativ kurzen Restlaufzeit zu einer sicheren Anlageform mit hohen Garantien raten.
Welche Fragen sollte ich bei der Auswahl des passenden Produkts bedenken?
   Zunächst sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie eher ein sicherheitsorientierter oder risiko- freudiger Anleger sind. Risikofreudige Kunden, die sich für eine renditeorientierte Anlageform ent- scheiden, haben die Chance, von den positiven Entwicklungen des Kapitalmarkts zu profitieren. Produkte, die eine hohe garantierte Rente bieten, schmälern üblicherweise die Renditechancen, was sich auf die Höhe der späteren Rente auswirkt.
Wie sicher sind die Produkte? Kann es sein, dass ich die eingezahlten Beiträge verliere?
   Im Gesetz ist vorgegeben, dass bei Ablauf des Vertrages mindestens die eingezahlten Brutto- beiträge zur Verrentung zur Verfügung stehen müssen.
Kann ich meine Riester-Rente vererben?
   Grundsätzlich ja. Allerdings müssen die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Es sei denn, der hinterbliebene Ehepartner zahlt das Kapital in einen eigenen Riester- Vertrag ein, dann bleiben Zulagen und Steuervorteile erhalten. Bei Fondssparplänen ist zu beachten, dass im Todesfall nur der aktuelle Kurswert des Vermögens ausgezahlt wird. Das Risiko der Schwankungen am Kapitalmarkt können Sie mit einer separaten Risikolebensversicherung abfedern.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich aus dem Kreis der Förderberechtigten ausscheide?
   Dann ruht der Vertrag. Wenn Sie wieder förderberechtigt sind, können Sie ihn problemlos fortsetzen. Ist Ihr Ehepartner förderberechtigt und hat einen eigenen Riester-Vertrag, können Sie die abgeleitete Förderberechtigung in Anspruch nehmen.
Ist die Riester-Rente Hartz-IV-sicher?
   Ja, das gebildete Altersvorsorgevermögen wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet oder verwertet.
Bin ich als Sozialhilfeempfänger förderberechtigt?
   Nein, als Sozialhilfeempfänger haben Sie keine eigene Förderberechtigung. Wenn Sie Arbeitslosen- geld II beziehen aber schon.
Kann ich mir im Alter statt einer Rente auch das Kapi­tal ganz oder teilweise auszahlen lassen?
   Sie können sich mit Rentenbeginn 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen. Möchten Sie die ganze Summe auf einmal haben, müssen Sie Zulagen und Steuervergünstigungen allerdings zurückzahlen.
Ich bin verheiratet und habe als Hausfrau kein eigenes Einkommen. Kann ich trotzdem riestern?
  Wenn Sie noch in der Erziehungszeit sind, sind Sie selbst förderberechtigt. Ansonsten können Sie einen Riester-Vertrag im Rahmen der sogenannten Ehegattenregelung abschließen. Die Voraus- setzungen dafür sind, dass der Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, beide Ehepartner einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen und die Ehepartner nicht dauerhaft getrennt voneinander leben.
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Keine Sorge um die Altersvorsorge. Lesertelefonaktion „Riester-Rente” der NOZ

   Angesichts der Krise auf den Finanzmärkten macht sich manch einer Sorgen um die Sicherheit seiner Altersvorsorge. Doch Experten geben Entwarnung: Um seine Riester-Ersparnisse muss sich auch in der Krise niemand sorgen. Hier die wichtigsten Fragen - und die Antworten der Experten:
Wie sicher ist meine Riester-Rente?
   Die Riester-Rente ist sehr sicher, denn alle Anbieter müssen den Kapitalerhalt garantieren. Zu Beginn der Rentenphase muss also mindestens das angesparte Eigenkapital plus der staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Die meisten Riester-Produkte bieten jedoch noch mehr Sicherheit: So garantieren zum Beispiel Riester-Rentenversicherungen den Sparern einen Mindestzins. Fondsge- bundene Riester-Renten, die eine stärkere Beteiligung an den Kapitalmärktentwicklurigen vorsehen, garantieren meist den Erhalt des eingezahlten Kapitals.
Sind    Banksparpläne   und Riester-Rentenversicherungen jetzt Fondssparplänen vorzuziehen?
   Das lässt sich pauschal nicht sagen. Bei Fondssparplänen und Fondspolicen wiegt die Länge der An- lagedauer und die damit verbundenen höheren Renditechancen die geringere Sicherheitsgarantie auf. Bleiben noch viele Jahre bis zum Rentenbeginn, kann die Anlage bei einer Erholung der Kapitalmärkte zwischenzeitliche Verluste gegebenenfalls wieder ausgleichen und eine gute Rendite erbringen.
Was hat sich 2008 bei Beiträgen und Zulagen zur Riester-Rente geändert?
   Um die volle Förderung vom Staat zu bekommen, müssen Sie seit Januar 2008 vier Prozent des Vor- jahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen als sogenannten Mindesteigenbeitrag in den Riester- Vertrag einzahlen. Dann bekommen Sie die Grundzulage von 154 Euro und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, gibt es 185 Euro dazu. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Bei Ihrer Steuererklärung können Sie jetzt bis zu 2100 Euro, zusammengesetzt aus Eigenbeitrag und Zulagen, als Sonderausgabe geltend machen. Und junge Riester-Sparer, die nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro.
Werden die staatlichen Zulagen automatisch in meinen Riester-Vertrag eingezahlt?
   Sie müssen die Zulagen zunächst in Form eines Dauerzulagenantrages beantragen. Danach erhalten Sie die jährliche Zulage automatisch.
Wer ist förderberechtigt?
   Förderberechtigt sind alle Menschen, die in Deutschland gesetzlich rentenversichert sind.
Welches Riester-Produkt ist das richtige für mich?
   Dazu sollten Sie sich selbst einige Fragen beantworten: Sind Sie eher ein sicherheitsorientierter oder risikofreudiger Anleger? Ist Ihnen eine möglichst hohe garantierte Rente oder eine möglichst renditeorientierte Anlageform wichtiger? Renditeorientierte Anlageformen können von einer positiven Entwicklung des Kapitalmarkts profitieren, bergen aber auch ein gewisses, wenn auch überschau- bares Risiko. Produkte, die eine hohe garantierte Rente bieten, schmälern üblicherweise die Ren- ditechancen, was sich auf die Höhe der späteren Rente auswirkt.
Ist ein Riester-Vertrag in jungen Jahren sinnvoll?
  Ja! Je früher Sie einen Riester-Vertrag abschließen, desto höher wird Ihre spätere Rente ausfallen. Nutzen Sie die Zeit, um mit Hilfe der staatlichen Förderung eine Summe für den Ruhestand anzusparen und verzinsen zu lassen.
Ich bin bereits 52 Jahre alt und kinderlos. Lohnt sich die Riester-Rente trotzdem noch für mich?
   Auch in Ihrem Fall ist eine Riester-Rente lohnenswert, da Sie noch 13 Jahre von der staatlichen Förderung profitieren können. Da der Zeitraum bis zum Renteneintritt allerdings relativ kurz ist, wäre eine sichere Anlageform mit hohen Garantien ratsam.
Was passiert, wenn ich den Mindesteigenbeitrag einmal nicht zahlen kann?
   Dann werden die staatlichen Zulagen anteilig gekürzt. Wenn Sie zeitweilig gar keine Beiträge zahlen können, kann der Vertrag ruhen, bis wieder bessere Zeiten kommen. Die Gebühren für den Vertrag fallen dann allerdings weiter an.
Bin ich auch förderberechtigt, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?
   Ja, alle Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, sind förderberechtigt.
Kann ich meine Riester-Rente vererben?
   Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Wird das Guthaben in Form einer Rente oder Über- tragung auf einen anderen Riester-Vertrag an die berechtigten Hinterbliebenen - also den Ehegatte oder die kindergeldberechtigten Kinder - vererbt, so muss die Förderung nicht zurückgezahlt wer- den. Geht das Geld an Dritte, so muss sämtliche Förderung zurückgezahlt werden.
Kann meine Riester-Rente gepfändet werden, wenn ich Schulden habe?
   In der Ansparphase ist die Riester-Rente pfändungssicher. Sie müssen den Vertrag also nicht auflösen, um Ihre Schulden zu "bezahlen. In der Rentenphase gilt die Riester-Rente jedoch als Ein- kommen, das gepfändet werden kann.
Was genau ist Wohn-Riester?
   Im Juni 2008 wurde die Einführung des sogenannten Wohn-Riesters beschlossen. Da viele Menschen den Erwerb des Eigenheims als Altersvorsorge nutzen. Künftig können Riester-Sparbeiträge und die staatlichen Zulagen mitgenutzt werden, um selbst bewohnte Immobilien abzuzahlen. Bei einem Verkauf der Immobilie müssen die staatlichen Zulagen unter Umständen zurückgezahlt werden. NOZ081018

Angespartes Vermögen übertragbar

   Wenn ein Riester-Sparer stirbt, müssen die staatlichen Zulagen und mögliche Steuervorteile häufig zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme gilt nur für zusammenlebende Ehepartner: In diesem Fall kann das gesamte angesparte Vermögen übertragen werden, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Hintergrund der Regelung sei, dass der gesetzliche Förderungszweck - die Absicherung des Lebensstandards im Alter - im Erbfall nur auf die Ehepartner anwendbar ist.
   Erbt ein Ehepartner die angesparten Riester-Zulagen, ist es unerheblich, ob er oder sie bereits einen eigenen Riester-Vertrag hat oder diesen erst mit der Übertragung abschließt. Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Erbe zum begünstigten Personenkreis gehört. Voraussetzung für das Vererben des Vermögens ist in allen Fällen aber ein Riester-Vertrag mit Beitragsrückgewähr”.
   Dieser Tipp und andere Ratschläge zur staatlich geförderten Altersvorsorge stehen in der Bro- schüre „Private Altersvorsorge”. Sie ist kostenlos erhältlich beim Bundesverband deutscher Banken (Burgstraße 28, 10178 Berlin) oder kann von der Homepage www.bankenverband.de heruntergeladen werden. 
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Große Unterschiede bei den Renditen

  Berufstätige können auf verschiedenen Wegen an eine geförderte Altersvorsorge kommen. Ange- stellte und Arbeiter können Riester-, Rürup- und Firmenverträge abschließen. Beamte und viele Selbstständige haben die Wahl zwischen Riester und Rürup. Wegen der unterschiedlichen Förderung müssen Interessenten genau rechnen, welche Variante für sie die beste ist, rät die Zeitschrift „Finanz- test”.
   Angenommen, eine Angestellte schließt dieses Jahr einen Riester-Vertrag ab, der bis zur Rente noch zehn Jahre läuft und eine Grundrendite von 4,0 Prozent bringt. Dann steigt die Vertragsrendite durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen auf 6,4 Prozent (mit 30 Prozent Steuersatz). Damit ist die Angestellte gut bedient, auch wenn die Auszahlung aus dem Riester-Vertrag später voll steuerpflichtig ist.
   Ungünstig ist am Riester-Vertrag jedoch, dass der Staat nur relativ geringe Einzahlungen fördert. Dieses Jahr sind es höchstens 1.575 Euro. In Rürup- Rentenversicherungen, die jeder Berufstätige bekommt, sind dagegen Einzahlungen von mehreren Tausend Euro möglich. Die Förderung ist aber geringer als bei Riester. Die Angestellte kann nach Berechnungen von „Finanztest” mit 5,5 Prozent Rendite rechnen, wenn sie dieses Jahr eine Rürup-Versicherung mit zehnjähriger Laufzeit bis zur Rente abschließt. Das sind 0,9 Prozent weniger als bei Riester (mit 30 Prozent Steuersatz).
   Aus Rürup-Policen können Versicherte frühestens mit 60 Jahren eine Rente erhalten. Von den Bei- trägen erkennt das Finanzamt bis zu 20.000 bzw. 40.000 Euro für Ehepaare an und zieht davon dieses Jahr 64 Prozent als Sonderausgaben ab.  Das sind maximal 12.800 bzw. 25.600 Euro. Rürup-Sparer müssen den Höchstbetrag aber gegebenenfalls um Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und berufliche Versorgungswerke kürzen.
   Der Teil vom Beitrag, den Versicherte absetzen können, steigt bis zum Jahr 2025 von 64 auf 100 Prozent. Im Gegenzug wird von der Rürup-Rente immer mehr steuerpflichtig sein. Für Jüngere ist die Rendite durch die Rürup-Förderung deshalb nicht so hoch wie für ältere Versicherte.
   Für Arbeiter und Angestellte kommt als dritte Variante eine Altersvorsorge über den Betrieb infrage. Sie können dieses Jahr bis zu 2.520 Euro Lohn steuerfrei in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds investieren und dafür im Alter eine Rente oder Kapital bekommen.
   Die Ersparnis bei den Sozialabgaben läuft Ende 2008 aus. Dazu kommt, dass Renten oder Kapital aus Firmenverträgen im Alter steuerpflichtig sind und der Staat dafür meist auch Sozialabgaben kassiert. Nur Spitzenverdiener, die jetzt und im Alter mit ihren Einnahmen über den Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherung liegen, können bei langen Laufzeiten für Firmenverträge gute Renditen bekommen. 
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Was Sie über die Riester-Rente wissen sollten:

Wo gibt es die Riester-Rente?
   Banken und Versicherungen sind der Ansprechpartner. Im Idealfall haben Banken drei Produkte zur Auswahl: Banksparplan, Rentenversicherung oder Fondssparplan, meist aber eher nur eins oder zwei.
Wer hat Anspruch auf die Riester-Rente?
   Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, versicherungspflichtige Selbstständige, Arbeit- nehmer im öffentlichen Dienst, Kindererziehende während der dreijährigen Elternzeit, Wehr- und Zivil- dienstleistende sowie Berufssoldaten, Arbeitslose, Behinderte in anerkannten Werkstätten, nicht er- werbsmäßige Pflegepersonen sowie Ehepartner, die nicht zum förderberechtigten Personenkreis ge- hören.
Ist die Riester-Rente Pflicht?
   Nein, aber sehr empfehlenswert. Sie wurde geschaffen, um Kürzungen in der staatlichen Renten- versicherung auszugleichen. Sie dürfte künftig nur noch 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus- machen, während es heute noch rund 67 Prozent sind. Zusätzliche Einbußen kommen für jene hinzu, die nicht bis 67 arbeiten können oder wollen. Schon ein Rentenbeginn mit 65 statt 67 schlägt mit einer zusätzlichen Rentenkürzung von 7,2 Prozent zu Buche.
Wonach richtet sich die Förderung?
   Jeder, der einen Vertrag abschließt und drei Prozent seines Vorjahreseinkommens einzahlt, bekommt vom Staat in diesem und im nächsten Jahr jeweils 114 Euro Grundzulage. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 138 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann also insgesamt 504 Euro Förderung erhalten. Von 2008 an steigt die Förderung noch einmal(siehe Tabelle unten). Wer weniger als den geforderten Mindesteigenbeitrag spart, bekommt die Förderung nur anteilig.

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Wie bekomme ich die staatlichen Zulagen?
  Die Zulagen erhält nur, wer sie auch beantragt. Das dafür notwendige Formular erhalten Sparer von ihrem Anbieter. Seit 2005 gibt es einen Dauerzulagenantrag, der gleich bei Vertragsabschluss mit ausgefüllt werden kann und die jährliche Neubeantragung erspart. Der Anbieter übernimmt die Ab- wicklung mit der Zentralen Stelle für Altersvorsorge (ZfA). Die Zulagen werden dann von der ZfA an den Anbieter überwiesen und dem Kundenkonto gutgeschrieben.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es?
  Steuerzahler können die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil. Im Gegenzug ist die Riester-Rente in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig.
Wie sicher ist die Riester-Rente?
   Alle Produkte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu zählt die Kapitalgarantie für die ein- gezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zu Rentenbeginn. Verluste sind also bei allen Pro- dukten nicht möglich. Durch die Zulagen bringt der Vertrag selbst bei einer unterstellten Nullrendite eine Verzinsung von bis zu sechs Prozent.
Welche sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Riester-Produkte?
  Versicherungen punkten mit einem Garantiezins von 2,25 Prozent auf den Sparanteil und können eine garantierte Mindestrente vorrechnen, die sich noch um eine nicht garantierte Überschussbeteiligung erhöht. Hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten, die vom Kapital des Sparers abgezogen werden, geraten da oft in den Hintergrund. Fondssparpläne garantieren zwar Einzahlungen und Zulagen, haben aber keine Garantieverzinsung. Das zu Rentenbeginn erreichte Kapital hängt von der Rendite der Fonds ab. Da stärker als bei Versicherungen in die Aktienmärkte investiert wird, sind die Chancen und Risiken größer. Die monatlichen Zahlungen fließen in einen oder mehrere Fonds. Wie hoch der Aktienanteil dabei ist, hängt bei den meisten Anbietern vom Alter des Sparers ab. Je näher der Ruhestand rückt, um so stärker wird das Kapital in weniger schwankungsanfällige Rentenfonds umgeschichtet. Bankspar- pläne sind ein sehr konservatives, wenig verbreitetes und kostengünstiges Produkt. Die spätere Rente hängt hierbei von der Zinsentwicklung ab. Während viele Volksbanken die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen mit einem Abschlag von bis zu 0,75 Prozentpunkten ver- wenden, arbeiten Sparkassen mit Zinstreppen und Bonuszahlungen.
Für welches Riester-Produkt soll ich mich entscheiden?
   Das muss am Ende jeder selbst herausfinden. Aber es gibt einige Anhaltspunkte: Banksparpläne sind besonders gut für risikoscheue und ältere Sparer geeignet. Wegen der niedrigen Kosten ist der Sparer von Anfang an im Plus, was sich besonders bei kürzeren Laufzeiten auszahlt, etwa wenn man schon Mitte 50 ist. Wer auf die Riester-Rente als Ergänzung der gesetzlichen Altersrente existenziell angewiesen ist, sollte keine Risiken eingehen und deshalb ein Versicherungsprodukt mit möglichst hoher garantierter Rente bevorzugen. Die Ertragschancen der Kapitalmärkte in Form von Fondssparplänen können jüngere Sparer (bis ca. 45 Jahre) nutzen und jene, die schon ein anderes Versicherungsprodukt für ihre Altersvorsorge haben. Über den Anlageerfolg entscheiden hier die Qualität der zur Auswahl stehenden Fonds, aber auch das Anlagekonzept.
Weiche Riester-Produkte sind empfehlenswert?
   “Finanztest” favorisiert bei den Fondssparplänen die UniProfi-Rente (Volksbanken). Auch das Cominvest-Förderdepot (Commerzbank) und die DWS Toprente (Deutsche Bank) schneiden gut ab. Sparer bis 30 Jahre sind auch im HansaGeneration-Plan (Signal-Iduna) gut aufgehoben. Bei den Banksparplänen liegen allerdings die Sparkassen Hameln, Gevelsberg und Günzburg-Krumbach vorn. Die Angebote sind bundesweit verfügbar. Ebenfalls sehr empfehlenswert ist die Mainzer Volksbank. Bei den Versicherungen empfiehlt “Finanztest” klassische Rentenversicherungen von Asstel, CosmosDirekt, Debeka, Hannoversche Leben, HDI, Huk-Coburg und oeco capital.
Was passiert, wenn ich während der Einzahlphase sterbe?
   Der verwitwete Ehepartner kann das im Riester-Vertrag angesammelte Vermögen übernehmen, vorausgesetzt er überträgt es auf seinen eigenen Vertrag. Hat er noch keinen Riester-Vertrag, so kann er einen abschließen. Alternativ kann bei Vertragsabschluss auch vereinbart werden, das Kapital im Todesfall als Witwen oder Waisenrente auszuzahlen. Erben die Kinder, müssen die Fördermittel zurückgezahlt werden.
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Viele Bürger dürfen riestern

Wer wird gefördert?
•  Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung wie Arbeiter und Angestellte,
Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende
• Beamte, Richter und Soldaten
•  Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II
•  Eltern in der Erziehungszeit
•  bestimmte Selbstständige (zum Beispiel Handwerker, die in der Handwerkerrolle eingetragen sind)
•  Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
•  Geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Pauschal- beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 15 Prozent auf den jeweils geltenden vollen Beitrags- satz (derzeit 19,9 Prozent) aufgestockt haben.
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Wegweiser zur privaten Altersvorsorge

   Immer mehr Bundesbürger setzen zusätzlich zur staatlichen Rente auf die Riester-Vorsorge - als Banksparplan, Fondssparplan oder als Rentenversicherung, wie der Bundesverband deutscher Banken berichtet. Auf dem Weg bis zum Abschluss eines Vertrages stellen sich nach wie vor viele Fragen.
   Erhält jeder Vorsorgesparer nach dem Altersvermögensgesetz steuerliche Vergünstigungen? Welche Produkte gibt es, und wie werden sie gefördert? Wie erhält man die Zulage? Diese und andere Fragen beantwortet der Bundesverband deutscher Banken in seiner überarbeiteten Auflage der Broschüre „Private Altersvorsorge. Informationen für Privatkunden”.
   Der Bankenverband informiert unter anderem darüber, dass die Riester-Vorsorge als einzige private Kapitalanlageform zur Alterssicherung für Empfänger von Arbeitslosengeld II vor dem Zugriff des Staates geschützt ist. Insgesamt 27 Fragen und Antworten erleichtern den Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Broschüre kann beim Bankenverband kostenlos bestellt werden, Fax 030 - 16 63 12 99, Burgstraße 28, 10178 Berlin  oder im Internet unter:
www.bankenverband.de
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Mit Riester-Vertrag zur eigenen Altersvorsorge. Aber nicht ohne Ehemann oder Mini-Job

  Kinder, Küche, keine eigene Altersversorgung? Muss nicht mehr sein, meinen Rentenexperten. Seit es das freiwillige „Riester”-Sparen für den Ruhestand gibt, können sich auch Hausfrauen und Mütter mit wenig bis null Einkommen ein kleines, persönliches Polster fürs Alter aufbauen, unterstützt durch Fördermittel des Staats.
  „Eine fast geschenkte Rente”, meint Merten Larisch, Altersvorsorge-Spezialist der Verbraucher- zentrale Bayern. Die einen Frauen müssten dafür derzeit ganze fünf Euro im Monat aufbringen, un- zählige andere sogar keinen einzigen Cent. „Die lukrativste Geldanlage überhaupt”, sagt Ines Wilck von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
   Nur wenige der betroffenen Frauen wissen allerdings von ihrer Chance. Und nur wer sie in jungen Jahren ergreift, hat Zeit genug, einen ansehnlichen Rentenanspruch anzusammeln. Außerdem ist vom Staat zwingend vorgeschrieben: Entweder ein Ehemann, die dreijährige Kindererziehungszeit oder wenigstens ein Mini-Job unter bestimmten Vorzeichen.
   Am besten dran sind Frauen, die einen „Riester”-fähigen Mann geheiratet haben und nach Hochzeit oder Familiengründung zu Hause bleiben. Ist der Mann ein pflichtversicherter Angestellter, Beamter, Landwirt oder Berufssoldat und damit selbst förderberechtigt, kann die Partnerin einen eigenständigen Vertrag abschließen - auch ohne eigenen Job und Einkommen. Voraussetzung: Der Ehemann „riestert” ebenfalls. Seine Frau muss für ihren Partnervertrag keinen Cent an Beiträgen einzahlen. Höchstens eine Gebühr an den Anbieter, wie von einigen verlangt.
   Was das Riester-Konto der Frau im Laufe der Jahre wachsen lässt, sind die staatlichen Zulagen. Eine Mutter mit zwei Kindern zum Beispiel bekommt 2006 und 2007 jeweils 390 Euro jährlich vom Staat zum Aufbau der Altersvorsorge geschenkt, ab 2008 sogar 524 Euro. Ihr Vorteil: Ist nichts anderes aus- drücklich vereinbart, fließt die Kinderzulage immer in den Vertrag der Mutter, wie Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erläutert.
   Ist die Frau jedoch mit einem Selbstständigen oder Freiberufler verheiratet, geht sie leer aus. Ihr Ehemann ist dann nicht rentenversicherungspflichtig, er kann also nicht „riestern”. „Die Riester- Förderung ist immer gekoppelt an Heirat und Beschäftigung”, erläutert Beckerle. Das bekommen vor allem allein erziehende Mütter ohne Ehering und Job zu spüren. Sie haben zunächst nach der Geburt die Chance auf einen gesponserten Riester-Vertrag gegen Selbstzahlung eines Sockelbetrags von 60 Euro im Jahr. Ist die Elternzeit vorbei, das Kind drei Jahre alt, gibt ihnen der Staat nichts mehr zum Aufbau der Altersversorgung dazu, Ihre Riester-Police kann die Frau dann zwar weiter besparen, wenn das Geld reicht. „Die Förderung ist aber weg”, betont Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen.
 Der einzige Ausweg aus der Misere: Eine Beschäftigung suchen, etwa einen Mini-Job auf 400-Euro- Basis, falls eine Rückkehr in den Beruf nicht möglich sein sollte. Zahlt die Geringverdienerin dann freiwillig  einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ein (7,5 Prozent des Einkommens), sprudeln die staatlichen Riester-Zulagen wieder. „Schon bei einem Kind kann sich das lohnen, bei mehreren sowieso”, meint Beckerle. Auch Geringverdiener müssen für ihre Riester-Absicherung nur 5 Euro im Monat aus eigener Tasche zusteuern.
   Den Umweg über den Mini-Job können nicht nur ledige Alleinerziehende nutzen. Auch Geschiedene oder mit einem Selbstständigen Verheiratete können sich so wieder in den Kreis der Förderungs- berechtigten hineinmanövrieren, wie Markus Jähnig vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) bestätigt.
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Mit 60 Euro volle Förderung kassieren. Viele Geringverdiener verschenken
die Riester-Zulagen, obwohl sie kaum etwas dafür tun müssen

  Von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren zwei Gruppen überdurchschnittlich: die- jenigen, die nur ein verhältnismäßig geringes Einkommen beziehen, und diejenigen, die sehr gut ver- dienen. Während Letztere schon überdurchschnittlich häufig einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sieht es bei den weniger gut Verdienenden anders aus. Der Grund scheint auf der Hand zu liegen: Es fehlt das Geld zum Sparen. Vielfach dürfte aber nach wie vor auch Unkenntnis über die Förderregeln bestehen, meint die Verbraucherzentrale Bremen. Denn oft reicht schon eine recht geringe eigene Sparleistung, um ein Mehrfaches an Förderung zu erhalten.
    Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt auf zwei Wegen, und zwar durch Zulagen, die der Staat auf das Riester-Konto überweist, sowie steuerlich durch den Sonderausgabenabzug.
   Von Letzterem profitieren besonders Gutverdiener mit hohem Steuersatz. Bei den Zulagen wiederum gibt es zwei Arten: die Grundzulage, die in diesem und im nächsten Jahr bei maximal 114 Euro liegt, und die Kinderzulage, die 138 Euro beträgt. Um sie in vollem Umfang zu erhalten, müssen 2006 und 2007 jeweils 3 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vor Jahreseinkommens in einen Riester- Vertrag eingezahlt werden.
   Diese 3 Prozent muss der Riester-Sparer jedoch nicht vollem Umfang selbst aufbringen. Die Zulagen werden vielmehr mitgerechnet. Lag das sozialversicherungspflichtige Einkommen eines Förder- berechtigten 2005 beispielsweise bei 30.000 Euro, so müssen in diesem Jahr insgesamt 900 Euro in den Vertrag fließen, um die volle Zulage zu erhalten.
   Ein Single ohne Kinder müsste - unter Anrechnung der Grundzulage - selbst aber nur 786 Euro einzahlen. Bei einem Förderberechtigten mit einem Kind läge der notwendige Eigenbeitrag bei 648 Euro; bei zwei Kindern bei 510 Euro.
   Ist der Förderberechtigte verheiratet und der Partner selbst nicht direkt förderfähig, so kann dieser einen Riester-Ehegattenvertrag abschließen. Für diesen muss kein Eigenbeitrag geleistet werden. Wird genügend Geld in den Hauptvertrag eingezahlt, bekommt auch der Ehegatte eine Grundzulage. Mehr noch: Diese wird sogar bei den notwendigen Einzahlungen in den Hauptvertrag angerechnet. Im vor- stehenden Beispiel muss ein Ehepaar mit zwei Kindern dann sogar nur 396 Euro selbst aufbringen - während der Staat 504 Euro dazulegt.
   Die Anrechnung der Zulagen führt bei geringen Einkommen dazu, dass der rechnerische Eigen- beitrag sogar auf null sinkt. Tatsächlich muss jedoch stets ein Mindesteigenbetrag von 60 Euro jährlich aufgebracht werden, um die Zulagen zu erhalten. Ein Förderberechtigter mit einem Kind, der 2005 weniger als 10.400 Euro verdient  hat, muss also selbst 60 Euro sparen, um Zulagen von 252 Euro zu bekommen. Bei zwei Kindern liegt die Verdienstgrenze für den Mindestbeitrag bei 15.000 Euro.
   Interessant kann das besonders bei 400-Euro-Jobs sein. Diese sind in der Regel zwar nicht sozialversicherungspflichtig, so dass die betreffende Person nicht direkt förderfähig ist. Ist der 400- Euro-Jobber nicht verheiratet oder der Ehepartner nicht direkt förderfähig, eröffnet sich aber fol- gende Möglichkeit:
   Der Betreffende verzichtet auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dann muss er zwar bis zu 30 Euro im Monat selbst in die Renten- versicherung einzahlen. Er erhöht damit aber seinen gesetzlichen Rentenanspruch und kann dann auch die Riester-Förderung mitnehmen.
   Durch die Zulagen allein bauen sich natürlich keine üppigen Zusatzrenten auf. Gerade für diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nur sehr unzureichend abgesichert sind, wird aber später jeder Euro ins Gewicht fallen. Zu beachten ist deshalb, dass auch alle ALG-II-Bezieher förderberechtigt sind. Auch hier wird oft die Möglichkeit bestehen, sich die Zulagen allein über den Mindestbeitrag zu sichern.
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Satte Rendite durch staatliche Förderung
Riester-Rente - eine der sichersten und attraktivsten Geldanlagen

 Die Riester-Rente ist durch ihre kombinierte Förderung aus Zulage und Steuerabzugsmöglichkeit der Beiträge derzeit eine der sichersten und attraktivsten Geldanlagen. Das erkennen immer mehr Vor- sorgesparer. Wer monatlich vier Prozent seines beitragspflichtigen Bruttoeinkommens in einen Riester- fähigen Vertrag anlegt, erhält 114 Euro vom Staat. Ab 2008 sind es schon 154 Euro.
   Für jedes Kind beträgt der jährliche Zuschuss 138 Euro. Ab 2008 werden 185 Euro pro Kind gezahlt. Darüber hinaus sind die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar.  Ergibt die sogenannte Günstigerprüfung des Finanzamtes, dass der Steuervorteil höher ist als die ausgezahlten Zulagen, wird die Differenz zusätzlich erstattet. Damit lohnt sich die Riester-Rente auch für Besserverdiener.
   Sogar Ehepartner profitieren von der Riester-Rente: Ist ein Ehepartner förderberechtigt, kann der andere „mitriestern”, auch wenn er selbst keinen Anspruch auf die Leistung hat. Er bekommt für den eigenen Vertrag Riester-Zulagen, ohne den sonst obligatorischen Eigenbetrag leisten zu müssen.
   Günstig sind auch die gebotenen Kombinationsmöglichkeiten. So können Berufsunfähigkeitsabsicher- ung und Hinterbliebenenschutz für die nächsten Angehörigen integriert werden. Möglich ist auch die Kombinationsmöglichkeit mit betrieblicher Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung.
   Selbst wenn der Riester-Vertrag nur eine geringe Wertsteigerung erfährt, ist allein durch die staatliche Förderung insgesamt eine beachtliche Rendite zu erzielen. Auch Arbeitslose können mit niedrigem finanziellen  Aufwand in den Genuss der Zulagenförderung kommen und, bei Arbeitslosen- geld-II-Empfängern sind Riester-Verträge bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens tabu. Ein weiterer Vorteil:  In Zeiten, in denen der Anleger die Beiträge für die Riester-Rente  nicht aufbringen kann, hat er das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen.
   Nach Angaben der Anbieter haben inzwischen rund zwölf Millionen Menschen einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, der sie in den Genuss der staatlichen Förderung bringt. Seit dem vergangenen Jahr muss  der Riester-Sparer zum Beispiel nicht mehr jährlich einen Zulagenantrag stellen. Sondern er stellt einmal den Antrag als so genannten Dauerzulagenantrag und beauftragt damit seinen Vertragspartner (Versicherer, Investmentgesellschaft, Bank, Sparkasse), für die Folge- jahre seine Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden.
   Nur wenn sich die persönlichen Verhältnisse des Vorsorgesparers ändern, zum Beispiel durch Heirat, Scheidung, Zuwachs oder Wegfall des Kindergeldanspruchs, muss eine entsprechende Mitteilung gegeben werden.  Sein Einkommen muss er nicht mehr angeben, wenn er damit einverstanden ist, dass die Zulagenstelle sich diese Angaben vom Rentenverversicherungsträger übermitteln lässt. Es wurden die Informationspflichten der Anbieter erweitert. Dies betrifft beispielsweise die Verpflichtung zur jährlichen Information über die Kapitalentwicklung und zu vorvertraglichen Infos über das Risiko- potenzial und über die Anlagepolitik.
  Von jetzt an dürfen die Anbieter von Riester-Verträgen die Abschluss- und Vertriebs kosten auf die ersten fünf Jahre der Vertragsdauer verteilen. Bislang war die Kostenverteilung über zehn Jahre vor- gesehen. „Diese verbraucherfreundlichere Regelung wurde leider aufgegeben”, bedauert Andreas Gernt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
  Wer sich jetzt entschließt, einen Riester-Vertrag abzuschließen, sollte wie folgt vorgehen: Es ist wichtig, sich einen genauen Überblick über, die eigene finanzielle Situation zu verschaffen und zu klären, inwieweit bereits eine Absicherung  gegen die so genannten Risiken wie Tod, Hinterbliebenen- schutz und Schutz für den Fall der Berufs unfähigkeit besteht. Im nächsten Schritt sollte man sich darüber klar werden, welches Versorgungsniveau im Alter angestrebt wird. Anschließend heißt es dann, Angebote zu vergleichen und sich ausgiebig beraten zu lassen. Denn nicht jedes Angebot und jeder für die Riester-Förderung zugelassene Altersvorsorgevertrag passt zu jedem.
   Die Vor- und Nachteile sollten vorher sehr genau abgeklärt werden. Wichtig: Es ist das Riester- Produkt auszuwählen, das am besten zur eigenen Lebenssituation passt. Ein 50-Jähriger ist mit risikoarmen Anlageformen gut beraten. Das können Riester-fähige Banksparpläne, kostengünstige Rentenversicherungen oder Fondssparpläne mit geringem Aktienanteil sein. Wer 40 Jahre oder jünger ist, sollte sich eher für Fondssparpläne oder fondsgebundene Rentenversicherungen mit einem größeren Aktienanteil entscheiden.
ChristianSchüttHAZ060228

Eine Basisrente bietet hohe Steuervorteile. Versorgungslücke für Selbstständige und Freiberufler geschlossen. Vertragsabschluss ist in fast jedem Alter möglich

  Während sich die Riester-Rente zum Erfolgsmodell entwickelt hat, ist die Basisrente bei den Kunden noch nicht so recht angekommen. 2006 wurden allein bei den Lebensversicherern mehr als zwei Millionen neue Riester-Renten abgeschlossen - im Vergleich zu 174.000 neuen Basisrenten-Verträgen. Das ist unverständlich, bietet sie doch im Vergleich zu anderen Altersvorsorgemöglichkeiten eine Viel- zahl von Vorteilen.
   Doch die höhere Förderung und der verbesserte Schutz vor Pfändungen wird der Basisrente neuen Auftrieb bringen, davon ist die Branche überzeugt. Worum geht es? Bei der Basisrente handelt es sich um eine freiwillige, private Rentenversicherung. Sie wird nach ihrem Erfinder, dem Sozialexperten Bert Rürup auch als Rürup-Rente bezeichnet und ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und  Gewer- betreibende gedacht, denen bisher keine staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit für das Alter zur Verfügung stand. Sie alle haben jetzt die Möglichkeit, die großzügigen Steuervorteile zu nutzen. Aber auch Angestellte und Beamte können einen Basisrenten-Vertrag abschließen.
   Die maximale Förderung bekommen nur jene Vorsorgesparer, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk zahlen. Ansonsten müssen sie von den 20.000 Euro die Beträge (ohne Arbeitgeberanteil) für die gesetzliche Rentenversicherung oder das berufsständische Versorgungswerk abziehen.
   Im Vergleich zu einem Riester-Vertrag lohnt sich die Basisrente vor allem für jene, die größere Summen für das Alter ansparen wollen. Während über einen Riester-Vertrag  höchstens 2.100 Euro gefördert werden, unterstützt  der  Staat  Einzahlungen  in Basisrenten-Verträge  mit bis zu maximal 20.000 Euro (Alleinstehende) / 40.000 Euro (Verheiratete) im Jahr wesentlich stärker.
  Der Basisrenten-Vertrag dient in erster Linie der Altersvorsorge. Als Ergänzung dazu können steuer- begünstigt Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits- versicherung. Auch ein Hinterbliebenenschutz lässt sich vereinbaren. Stirbt der Versicherungs. nehmer, wird das angesammelte Altersvorsorgevermögen bei entsprechender Vereinbarung in Form von Witwen- oder Waisenrenten ausgezahlt.
   Damit jedoch der Versicherungsbeitrag steuerlich abzugsfähig bleibt, muss der Beitrag für die in den Vertrag eingeschlossenen Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente zusammen weniger als 50 Prozent des jährlichen Gesamtbeitrags ausmachen. Die Leistungen aus den Zusatzversicherungen sind steuerpflichtig - vom Jahr 2040 an in voller Höhe und bis dahin anteilig entsprechend einer Übergangsregelung.
   Wer sich für Zusatzbausteine entschließt, sollte bedenken, dass er dafür Abstriche bei seiner Alters- rente in Kauf nehmen muss. Zu beachten ist auch, dass der Hinterbliebenenschutz nur für Ehepaare und Kinder gilt, nicht aber für unverheiratete Paare. Vereinbart der Kunde keinen Hinterbliebenen- schutz, wird bei Tod keine Leistung ausgezahlt. Das angesparte Kapital kommt der Versicherten- gemeinschaft zugute.
   Basisrenten-Verträge werden bisher nur von Lebensversicherungsunternehmen angeboten und zwar in unterschiedlichen Varianten: als klassische Basisrente, als fondsgebundene Basisrente oder als So- fortrente. Letztere eignet sich für rentennahe Jahrgänge, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen.
  Der Kunde zahlt hierbei einen größeren Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt. Durch die steuerliche Förderung wird die aktuelle Steuerbelastung gesenkt. Weil der Besteuer- ungsanteil der Sofortrente dauerhaft niedriger ist als der abzugsfähige Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, ist die Sofortrente doppelt lukrativ.
   Wer bei der Kapitalanlage ein höheres Risiko eingehen will und kann, für den ist die fondsgebundene Basisrente gedacht. Das Geld wird dort in der Regel vollständig in Investmentfonds entsprechend der vom Kunden gewählten Anlagestrategie investiert. Während der Kunde bei den klassischen Basis- renten-Angeboten eine garantierte Verzinsung erhält, gibt es diese bei der fondsgebundenen nicht. Die Rentenhöhe kann dort erst ab Rentenbeginn garantiert werden.
   Zu beachten ist, dass die Höhe der späteren Rente von der Wertentwicklung der Fonds abhängt. Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist darauf hin, dass sich Verlustrisiken vermeiden lassen, wenn eine Garantieleistung, wie sie bei der Riester-Rente zwin- gend Vorgeschrieben ist, vereinbart wird. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
   Wie die klassische Basisrente können auch die Sofortrente und die fondsgebundenen Basisrente um Zusatzbausteine ergänzt werden. Basisrenten-Verträge lassen sich fast in jedem Alter abschließen. Das Höchstalter bei Rentenbeginn liegt in der Regel bei 85 Jah ren. 
IngridLaueHAZ070521

Wichtige Voraussetzungen

   * Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Die Rente darf als nicht in einer Summe (auch nicht in Teilsummen) ausgezahlt werden.  Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs beginnen.
   * Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Die Leistungen werden immer nur an den Versicherten zu Lebzeiten ausgezahlt.
   * Im Bedarfsfall kann eine zusätzliche Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder die Kinder ver- einbart werden.
   * Wie gesetzliche Rentenansprüche dürfen auch die Ansprüche aus der Basisrente weder über- tragen noch beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
   * Das Vorsorgekapital der Basisrente ist vor einer vorzeitigen Verwertung im Falle von Arbeits- losigkeit geschützt. Es darf auch nicht gepfändet werden.  
eHAZ070521

Lebenserwartung(D)xx

  In nur hundert Jahren hat sich das Alltagsleben der Menschen schneller verändert als in den vielen Jahrhunderten zuvor. Abzulesen ist dies auch an der Lebenserwartung. Ein Junge, der 1901 geboren wurde, hatte eine rechnerische Lebenserwartung von knapp 45 Jahren. Ein Mädchen konnte etwas älter als 48 Jahre alt werden. Heute hat ein neugeborenes Mädchen eine Lebenserwartung von fast 82 Jahren, bei Jungen sind es etwas mehr als 76 Jahre. Und die Lebenserwartung steigt weiter.
HAZG070521

 Alle Details zum Nachlesen

 â€žDie Basisrente”, kostenlos erhältlich beim Informationszentrum der deutschen Versicherer, Postfach 08 04 31, 10004 Berlin, Telefon: (08 00) 7 42 43 75, Internet: www.klipp-und-klar.de
  „Die zweite Chance", Beitrag in Heft 2/2007 der Zeitschrift „Finanztest” und „So passt die Rürup- Rente” in Heft 3/2007. Die Hefte können bei den Verbraucherzentralen eingesehen oder bestellt werden unter www.test.de /shop, Telefon: (01 80) 5 00 24 67, Fax: (01 80) 5 00 24 68 für 3,80 Euro je Heft zuzüglich 2 Euro für Versand.
Die Beiträge sind auch im Internet abrufbar unter der Adresse  www.-finanztest.de 
ilaHAZ070521

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„Riester-Hopping” kann sehr teuer werden. Verbraucherschützer:
Bei hohen Wechselgebühren lohnt sich Mitnahme des Ersparten nicht immer

  Im Jahr fünf nach Start des staatlich gesponserten Zusatzsparens guckt sich so mancher nach besseren Angeboten um. Vertrags-„Hopping” ist keine Seltenheit mehr. Dem einen ist mittlerweile aufgegangen, dass er nicht die renditestärkste Lösung erwischt hat. Andere müssen notgedrungen umsteigen, weil sich ihr Anbieter aus dem Geschäft zurückzieht. „Die ersten Leute fangen an rum- zuwechseln”, bestätigt Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz.
   Grundsätzlich hat der Gesetzgeber den Kunden eine Wechselmöglichkeit eingeräumt, zu jeder Zeit, mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Riester-Sparer dürfen ihr angesammeltes Guthaben mitsamt Fördergeldern zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Der Pferdefuß daran:  Hohe Gebühren können den Umstieg richtig teuer machen. So teuer, dass sich ein Wechsel mit geschrumpftem Rest- guthaben manchmal nicht mehr lohnt, wie Peter Grieble, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg betont.
   Im Kleingedruckten des Vertrags steht genau drin, wie teuer ein Ausstieg zu stehen käme. Die meisten Anbieter verlangen eine einmalige pauschale Gebühr, beispielsweise 50 oder 100 Euro, völlig unabhängig vom aktuellen Guthaben respektive Beitrag. Bei vielen Banksparplänen fielen gar keine Wechselkosten an. Auch Besitzer von Fondslösungen komme ein Umstieg häufig nicht teuer.
  Kostspieliger kann es für Sparer werden, die sich für eine Rentenversicherung entschieden hatten, den Verkaufsrenner unter den drei möglichen Riester-Varianten. Da kann es sein, dass die Kosten beispielsweise prozentual zur Höhe des beim Wechsel bereits gebildeten Kapitals berechnet werden. Außerdem können Belastungen entstehen, die abhängig von der Provisionsstruktur sind. Werden Ab- schluss- und Vertriebskosten großzügig über die gesamte Ansparzeit verteilt, kann ein Kunde mehr Geld mitnehmen. Zieht der Anbieter diese Provisionen gleich in den ersten Jahren ab, schmälert das das angesparte Guthaben.
   Deshalb: „Vorsicht vor Mega-Gebühren”, warnt Wortberg. Und noch eine Hürde gilt es zu beach- ten: Jeder Anbieter kann frei entscheiden, ob er Neukunden mit fremdem Guthaben aufnehmen will oder nicht. Grieble rät Wechselwilligen, sich vor einer Kündigung immer erst bei der neuen Gesell- schaft rückzuversichern, ob man willkommen ist.
  Trotz hoher Gebühren kann es sich in einigen Fällen dennoch rechnen umzusatteln. Wie Merten Larisch, Rentenexperte der Verbraucherzentrale Bayern, betont, gibt es vor allem im Bereich der Ren- tenversicherungen gewaltige Leistungsunterschiede. Bei schlechten Verträgen könne die Renten- zahlung für den Kunden um 250 bis 700 Euro niedriger ausfallen, Monat für Monat. Wer aus einem schwachen Vertrag raus will, muss penibel rechnen. Verbraucherzentralen können helfen, optimale Sparverträge herauszupicken. Das gilt auch für Kunden, deren Bank, Versicherer oder Fondsgesel- lschaft sich aus dem Riester-Geschäft verabschiedet haben.
  Wer zu dem Schluss kommt, sein bislang erspartes Riester-Vermögen lieber nicht zu übertragen, weil die Wechselkosten zu sehr drücken, dem steht immer noch folgendes Szenario offen: Den ungünstigen alten Vertrag nicht weiter besparen und parallel dazu mit einem besseren Anbieter ganz neu anfangen. Die staatliche Förderung sei problemlos auf den neuen Vertrag übertragbar, betont Grieble. Nach seiner Erfahrung sei „das Ruhenlassen oft finanziell interessanter”. Auch Larisch ist überzeugt: „Wenn ich noch 30 Jahre bis zur Rente vor mir habe, ist es oft die bessere Wahl, den ungünstigen Vertrag nicht mehr weiter zu besparen.” Voraussetzung ist aber, dass die Kosten- belastung für die alte Riester-Police nicht allzu hoch ausfällt.
apNOZ060220

Wechsel bei Riester-Rente einfach

   Wer eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte in der Regel nicht kündigen. Bei der Riester-Rente ist ein Anbieterwechsel jedoch meist einfach machbar. Die Kündigung eines Riester-Vertrages sei ohne großen Aufwand und Hürden möglich, sofern das angesparte Riester- Kapital in einen neuen Riester-Vertrag übertragen werde, berichtete laversicherung.net in Marbach. Im Gegensatz zu sonstigen Altersvorsorgeverträgen wird bei einer Kündigung das gesamte (Riester-) Kapital übertragen. Die einzigen Kosten bei einem Anbieterwechsel sind die Umschreibungsgebühren in der Größenordnung von rund 100 Euro. Internet: laversicherung.net NOZddp080315

Experten zur Riester-Rente. Fragen und Antworten zur Riester-Rente

Bislang galt die Riester-Rente als wenig attraktiv. Mittlerweile empfehlen Experten sie wieder?
 
Jetzt ist die Riester-Rente vor allem flexibler und damit nochmals interessanter geworden, weil man sich auf Wunsch bei Fälligkeit 30 Prozent der Summe in Form einer Kapitalabfindung auf einen Schlag auszahlen lassen kann. Und das Antragsverfahren wurde deutlich vereinfacht: Man stellt einmal einen Zulagenantrag und nicht wie bisher jährlich immer wieder.
   Daneben gibt es weiterhin die attraktiven Zulagen für den versicherten Erwachsenen und seine Kinder. Konkret: Der Staat zahlt in diesem Jahr 76 Euro für den  Erwachsenen  und  92 Euro je Kind. Bei einer Familie mit zwei Kindern kommen da bis zu 336 Euro zusammen. Darüber hinaus gewährt der Staat Steuervorteile.
Können auch Selbstständige und Freiberufler riestern?
  
Das können sie dann, wenn sie einen Ehegatten haben, der selbst unmittelbar förderfähig ist und der einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat. Die Eheleute müssen zusammenleben und gemeinsam steuerlich veranlagt sein. Dann kommt auch der Selbstständige oder Freiberufler in den Genuss der Zulagen, allerdings nicht in den der Steuervergünstigung in Form des Sonderausgabenabzugs. Übrigens sind versicherungspflichtige Selbstständige, zum Beispiel Handwerker, ebenfalls direkt förderfähig.
In welchem Alter sollte man eine Riester-Rente abschließen?
  
Es gilt: je früher desto besser, um den Zinseszinseffekt mitzunehmen, der allenthalben unter- schätzt wird. Und: Wer früher anfängt, kassiert auch länger die staatlichen Zulagen.
Können auch Menschen mit einem 400-Euro-Job riestern?
 
Können sie, wenn sie auf die so genannte Versicherungsfreiheit verzichten. Dann ist man unmittel- bar förderfähig. Hat der 400-Euro-Jobber einen förderfähigen Ehepartner, dann braucht er das nicht zu tun, da er über den Ehepartner mittelbar förderfähig ist.
Kann ein Berufstätiger, der eine Riester-Rente abgeschlossen hat,
für seine nicht sozialversicherungspflichtige Ehefrau Zulagen beantragen?

 
Wenn die beiden zusammenleben, gemeinsam steuerlich veranlagt werden: Ja. Aber die Frau muss dazu einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, in den dann ihre Zulage fließt.

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Mehr Geld für den Ruhestand. Interesse an Fondssparplänen steigt – 700.000 Depots. Chancen mit Investmentfonds. Risiko lässt sich begrenzen. Während der Ansparzeit werden Förderung und Beiträge garantiert.

   Die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente kommt in Schwung. „Denn die Riester-Rente ist lediglich ein Ausgleich für die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus von 53 auf etwa 46 Prozent des Bruttoeinkommens”, sagt Dorothea Kleine, Altersvorsorgeexpertin beim Verbrau- cherzentrale Bundesverband. „Die Riester- Rente ist besser als ihr Ruf  und  bietet durch die staatliche Förderung eine attraktive Rendite.”
Beiträge lassen sich als Sonderausgaben absetzen
   Die Riester-Rente bietet Steuervorteile. Die Beiträge sind als Sonderausgaben von der Steuer ab- setzbar. Falls der Steuervorteil daraus höher ist als die ausgezahlten Zulagen, wird die Differenz zusätzlich erstattet. „Berechnung und Auszahlung übernimmt das Finanzamt mit der Steuererklärung”, sagt Kleine. Von dieser Regelung profitieren nicht nur Gutverdiener, sondern auch Riester-Sparer mit durchschnittlichem Einkommen, wenn sie nur die Grundzulage erhalten. Allerdings müssen zum Aus- gleich die Leistungen der Riester-Rente  im Alter voll versteuert werden.
Klarer Favorit ist die Rentenversicherung
   Nur staatlich zertifizierte Produkte können für die Riester-Rente genutzt werden. Zur Auswahl stehen Banksparpläne, Rentenversicherungen und Fondssparpläne. Klarer Favorit bei den Abschluss- zahlen sind die Rentenversicherungen. Mit einem Garantiezins von 2,75 Prozent auf den Sparanteil des Beitrages und einer garantierten Mindestrente lässt sich das Produkt gut verkaufen. Die oftmals erheblichen Vertriebs- und Verwaltungskosten, die vom Kapital des Sparers abgezogen werden, geraten eher in den Hintergrund.
   Allmählich holen aber Fondssparpläne auf. Ein Fünftel der im ersten Quartal abgeschlossenen Verträge entfällt auf diese Produktgruppe. Innerhalb von zwölf Monaten konnte die Fondsbranche ihre Riester-Depots auf knapp 700.000 verdoppeln. „Die Vorteile des langfristigen Sparens mit In- vestmentfonds setzen sich jetzt auch in der geförderten Altersvorsorge durch”, so Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des Bundesver- bandes Investment und Asset Management (BVI).
   Vom Prinzip her sind alle Fondsprodukte ähnlich gestrickt: Die monatlichen Einzahlungen fließen in einen Investmentfonds. Je nach Alter und Ablaufzeit kann der Aktienanteil in diesen Fonds unter- schiedlich hoch gewichtet sein. Das zum Rentenbeginn erreichte Kapital entscheidet über die Höhe der Rente. Bis zum 85. Lebensjahr wird die Rente aus dem Sparkapital gezahlt. Lebt der Sparer länger, kommt seine Rente aus einer Leibrentenversicherung, die zu Beginn des Ruhestandes abgeschlossen werden muss. Dafür müssen 20 bis 30 Prozent des angesparten Kapitals aufgewendet werden. Anders als bei herkömmlichen Fondssparplänen ist der Anleger der Börsenentwicklung nicht völlig ausgeliefert. Die eingezahlten Beiträge und die staatliche Förderung werden von den Anbietern zum Laufzeitende garantiert. Ein Verlustrisiko gibt es also nicht.
Die Bewertung der Fonds durch die Stiftung Warentest
   Dennoch sollten sich Sparer genau mit dem Fondskonzept des Anbieters beschäftigen. Favorit der Stiftung Warentest ist die Uni-ProfiRente von Union Investment. Auch im Vergleich
siehe Tabelle weist die Gesellschaft die höchsten Renten aus. Eine Garantie ist das nicht, denn es handelt sich lediglich um eigene Prognosen der Anbieter.

Riester-Tabelle06xx

  Andere kalkulieren vorsichtiger in der Sparphase und erreichen so niedrigere Ergebnisse. Die Ver- braucherschützer hat das Konzept von Union Investment dennoch überzeugt. Die Sparbeiträge fließen unabhängig vom Alter in einen weltweit anlegenden Aktienfonds. „Es ist bei Fondssparplänen sinnvoll mit einer möglichst hohen Aktienquote zu beginnen und diese nur in der letzten Phase vor Renten- beginn zu senken”, so Susanne Meunier von „Finanztest”. „Wer nichts mit Aktien am Hut hat, sollte ein anderes Riester-Produkt wählen.”
   „Wir haben bei großen Börsenturbulenzen die Möglichkeit, sowohl das angesparte Kapital als auch die Einzahlungen in den schwankungsärmeren Rentenfonds UniRenta umzuleiten”, sagt Wolfram Erling von Union-Investment. „Aber nicht jedes Börsengewitter macht das erforderlich, denn die meisten Anleger haben noch eine lange Zeit bis zum Rentenbeginn vor sich.”
   Andere Fondsgesellschaften orientieren sich stärker am Alter der Kunden bei der Aufteilung von Aktien- und Rentenanteilen. „Je näher das Rentenalter rückt, desto mehr sichert ein wachsender Prozentsatz an Rentenanteilen den Erhalt und die Sicherung des angesparten Kapitals und der erzielten Erträge”, sagt Felizitas Thom von der Deka. Sparer bei Hansainvest haben nur noch 20 Prozent Aktien im Depot, wenn sie weniger als zwölf Jahre vom Ende der Laufzeit entfernt sind. Riester-Sparer können bei der Adig zwischen sechs Fonds auswählen - vom reinen Aktienfonds bis zum Mischfonds.
Alternative zu Versicherungen
  „Zur Absicherung werden die Fonds zusätzlich mit Laufzeitfonds kombiniert, die sich nach dem Alter des Kunden richten“, sagt Kris Harms von der Adig. Dit, die Investmenttochter der Dresdner Bank, hat die förderfähigen Altersvorsorgefonds nach Geburtsjahrgängen gestaffelt.„So beträgt bei den Geburts- jahrgängen 1967 bis 1976 der maximale Aktienanteil bis Ende 2022 nicht mehr als 80 Prozent”, sagt Marc Savani vom Dit.
   Fondssparpläne sind eine Alternative zu den Versicherungsprodukten, vor allem wenn man schon mit einer Renten- oder Kapitallebensversicherung vorgesorgt hat. Auch unter Kostengesichtspunkten zahlen sich die Fonds aus. Mehr als der Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent und eine jährliche Gebühr von rund 15 Euro wird nicht fällig. Das ist im Vergleich zu den Versicherungen preiswert. Wer allerdings den Vertrag später für den Immobilienerwerb beleihen will, sollte ein anderes Produkt favorisieren. Bei ungünstiger Börsenentwicklung wären bei vorzeitiger Kapitalentnahme sogar Verluste möglich: Die Garantie gilt nur am Ende der Ansparzeit.
SteffenPreißlerHA060624

  Riestern trotz „Rente mit 67”    Verträge haben Bestandsschutz

   Riestersparer müssen für bereits abgeschlossene Vorsorgeverträge keine nachträgliche Anpassung der Altersgrenze fürchten, wenn die „Rente mit 67” eingeführt wird. Darauf weist die Initiative „Alters- vorsorge macht Schule” in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Für alle bis zur geplanten Anhebung des Rentenalters im Jahr 2012 abgeschlossenen Verträge bestehe Bestandsschutz.
   Diese könnten sich Sparer daher auch weiterhin mit dem 65. Geburtstag oder sogar vorher auszahlen lassen. Grundsätzlich gelte dabei aber: Steuerliche Förderung bekommen nur Verträge, die nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.
   Neue Konditionen gelten den Angaben zufolge erst für Verträge, die nach 2012 abgeschlossen werden. Hier liege die Altersgrenze künftig bei 62 Jahren. Wer sich seinen Vertrag dann vorher auszahlen lässt, verliere seinen Anspruch auf Förderung.
NOZtmn070929

Magazin: Riester-Rente könnte Flop werden. Rentenversicherung Bund widerspricht
   Die staatlich geförderte Riester-Rente könnte sich nach Informationen des ARD-Magazins „Monitor” für Millionen Versicherte im Rentenalter als Flop erweisen.

   Unter Berufung auf interne Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) berichtete „Monitor”, dass selbst ein Durchschnittsverdiener, der 32 Jahre in die Rentenkasse einzahle, im Jahr 2030 voraussichtlich keinen Nutzen von der Riester-Rente haben werde. Die DRV Bund erklärte, die pau- schalen Aussagen seien irreführend und problematisch.
   Das Magazin zitierte aus einem internen Papier der Behörde wie folgt: „Je weniger Beitragsjahre ein Versicherter hat und je geringer in dieser  Zeit  seine  Beiträge sind, desto weniger lohnt sich Riester.” Besonders betroffen wären zukünftige Rentner, die im Alter auf Sozialhilfe angewiesen seien. Die staatliche Grundsicherung werde dann um den Betrag der angesparten Riester-Rente gekürzt.
   Der Wirtschaftsexperte Bert Rürup, der die Bundesregierung berät, forderte laut „Monitor” eine Änderung der Gesetzeslage. Wer „riestert”, müsse das Geld später tatsächlich zusätzlich in der Tasche haben. Der Staat fördert die Riester-Rente als Extra Rücklage für den Ruhestand mit Zu- schüssen oder Steuervergünstigungen. Nach Angaben der DRV sind bei den vom Magazin genannten Berechnungen bestimmte Zusatzeinkommen aus Versicherungen, Erwerbstätigkeit oder Zinsen nicht berücksichtigt.
NOZdpa080111

Heftige Attacke gegen die Riester-Rente. Lohnt sich die Riester-Rente? Oder sollten Geringverdiener das Geld lieber ausgeben? Ein Fernsehbeitrag der ARD greift die staatlich geförderte Privatrente als nutzlos an. Die Regierung weist die These als abstrus zurück. Die Opposition fordert eine Reform.

 Zwölf Millionen Beamte und Angestellte haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Nun beunruhigt ein Fernsehbeitrag des ARD-Magazins Monitor die Sparer. Anders als es mancher Finanzberater behaupte, werde die Zusatzrente bei der Bemessung einer Grundsicherung doch angerechnet und mindere dadurch den Anspruch des Bedürftigen auf Unterstützung. Die Grundsicherung erhalten Rentner, wenn die eigene Rente nicht ausreicht. Deshalb lohne sich das Zusatzsparen für die meisten Geringverdiener nicht. Ihre Rente sei im Alter so gering, dass sie auch mit Riester-Rente nicht mehr als die Grundsicherung erhalten werden.
   Der frühere Arbeitsminister Walter Riester kritisierte die Darstellung. Er bezeichnete es gegenüber dieser Zeitung als „katastrophal”, wenn Geringverdiener dazu verleitet würden, darauf zu setzen, dass die Steuerzahler sie dauerhaft alimentierten. „Dafür ist Sozialhilfe nicht gemacht.” Die Grundsicherung gleiche nur aus, was trotz eigener Vorleistung fehle. Der SPD-Politiker lehnte es auch ab, dass der Staat künftig darauf verzichtet, die Erträge aus der nach ihm bezeichneten Altersvorsorge mit der Grundsicherung zu verrechnen. Die Riester-Rente basiere zu einem großen Teil auf staatlichen Zuschüssen. Warum solle man diese ausnehmen, nicht aber die gesetzliche Rente und andere Eigenleistungen, fragte er rhetorisch Das gehe nicht. Bundesregierung und Rentenversicherung warnten die Arbeitnehmer davor. au die geförderte Altersvorsorge zu verzichten. Das Bundes- arbeitsministerium stellte klar: „Die Riester-Rente lohnt für alle.” Gerade für Geringverdiener seien die Förderquoten mit bis zu 90 Prozent besonders hoch. Die These, „Geringverdiener lassen besser die Finger von der Riester-Rente, da sie im Alter sowieso von der Sozialhilfe leben werden”, sei zynisch- pessimistisch. Dann könnte man sämtliche Sparvorgänge und in letzter Konsequenz auch die Er- werbstätigkeit einstellen und auf die Versorgung durch das Gemeinwesen vertrauen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund kritisierte die Aussage, dass ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen, der 32 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt habe, keinen Nutzen von der Riester- Rente haben werde. Die Einkommen aus anderer Vorsorge, Zinsen oder Vermietung würden aus- geblendet. Auch könne ein Berufsstarter, der über den Abschluss eines Riesterertrages nachdenke, gar nicht abschätzen, ob er auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein werde. Die Opposition, aber auch die Versicherungswirtschaft forderte, die Riesterrente nicht länger auf die gesetzliche Grundsi- cherung im Alter anzurechnen. Solange die Regierung daran festhalte, untergrabe sie die Bereitschaft, durch Sparen vorzusorgen, meinten die Grünen-Politikerinnen Christine Scheel und Irmingard Schewe- Gerigk. Der FDP-Politiker Heinrich Kolb schlug vor, dass 100 Euro aus der privaten und betrieblichen Altersvorsorge anrechnungsfrei bleiben sollte. Auch darüber hinaus sollte die Eigenvorsorge nur zum Teil angerechnet werden.
   Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) weist der Monitor-Bericht zu Recht auf die absehbar rapide steigende Altersarmut hin. Selbst Durchschnittsverdiener brauchten fast dreißig Jahre, um mit ihrer Rente über die Grundsicherungsschwelle zu gelangen, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Damit gehe die Akzeptanz des Rentensystems verloren. Viele Arbeitnehmer mit geringem Einkommen glaubten zu Recht, dass sich für sie weder die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung noch zusätzliche Vorsorge lohne, weil der Staat ihnen ihre Anwartschaften über die Anrechnung bei der Grundsicherung wieder wegnehme. Sie verlangte existenzsichernde Renten und den Verzicht auf die volle Anrechnung von Alterseinkommen auf die Grundsicherung. Die Produkt- anbieter der Riester-Renten - Versicherer, Banken und Fondsgesellschaften - werben damit, dass sich der geförderte Sparvertrag für fast jeden lohne.
   Er lohne sich entweder wegen der Zulagen, die vor allem Geringverdiener und Familien mit Kindern bekommen. Oder sie lohne sich bei höheren Einkommen wegen der Steuervorteile, denn die Beiträge sind von der Einkommenssteuer befreit. Dafür werden die Auszahlungen im Alter versteuert, meist mit geringeren Sätzen.
   Ein Beispiel zeigt, dass die Empfehlung auch für Geringverdiener nicht falsch ist: Eine Allein- erziehende, 30 Jahre alt, hat drei Kinder, verdient halbtags mit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit 1.000 Euro monatlich und will in zwölf Jahren wieder ganztags arbeiten. Wegen der hohen Zu- lagen müsste sie nach Darstellung der staatlichen Zulagenstelle für eine jährliche Sparsumme von 769 Euro, derzeit nur 60 Euro selbst aufbringen. Reicht das für eine Rente über der Grundsicherung? Durch die Erwerbsarbeit würde sie auf etwa 18 Rentenpunkte kommen, die derzeit einen Wert von 26,27 Euro haben. Hinzu kommen 9 Punkte für die Erziehungszeit. Lässt man Inflation und Lohnerhöhungen außen vor, wäre eine Rente von mehr als 700 Euro zu erwarten - unterstellt man Berufstätigkeit vor der ersten Schwangerschaft noch etwas mehr. Samt Riester-Rente, käme die Frau auf mindestens 1.000 Euro monatlicher Rente.
FAZmas/ruh080112

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Und sie lohnt sich doch - die Riesterrente

   Seit es die Riester-Rente gibt, wird sie verteufelt. Anfangs als bürokratisches Monster, nun als Falle für Arme und Dumme. Trotzdem haben schon zehn Millionen Sparer einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie liegen damit richtig. Auch die jüngste Variante der Kritik - Geringverdiener hätten nichts von der Riester-Rente, weil sie auf die Grundsicherung angerechnet wird - läuft ins Leere. Selbstverständlich darf Sozialhilfe nicht gezahlt werden, wenn es ausreichend andere Einnahmen aus einer Riester-Rente oder einer Betriebsrente gibt. Das gilt für alle Arten der privaten Vorsorge wie Eigenheim, Sparbuch oder Lebensversicherung. Warum sollte es mit der staatlich geförderten Zusatz- rente anders sein? Daraus den Rat abzuleiten, dass Geringverdiener das Geld lieber für Urlaub und Auto ausgeben sollten, ist falsch und entlarvend für den Ratgeber. Niemand kann die Höhe künftiger Sozialhilfesätze abschätzen. Noch weniger kennen die Sparer ihren Lebensweg im Voraus. Wer heute wenig hat, kann morgen gut verdienen. Die private Absicherung ist ein Wert an sich, auch für Geringverdiener. Sie macht unabhängiger von staatlicher Fürsorge, sie macht jeden Sparer ein Stück freier. FAZStefanRuhkamp080112

Und sie lohn sich doch: Abschluss einer Riester-Rente in der Regel empfehlenswert
Anspruch auf Grundsicherung ist die Ausnahme

  Der Abschluss von geförderten Altersvorsorgeverträgen, bekannt als Riester-Rente, lohnt sich für viele Geringverdiener nicht. Mit dieser provozierenden Aussage sorgte jetzt ein Fernsehmagazin für Aufregung. Demnach müssten die zusätzlichen Leistungen aus der Riester-Rente im Alter häufig mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet werden - so dass unter dem Strich die Altersvorsorge gar keinen Vorteil bringt. Fachleute räumen ein, dass dies in bestimmten Fällen so ist. In der Regel bringt die Riester-Rente jedoch im Alter zusätzliches Geld, weil die Masse der Ruheständler keinen Anspruch auf Grundsicherung hat.
   Im Schnitt beträgt der monatliche Grundsicherungsbedarf nach Berechnungen der Frankfurt School of Finance für einen Alleinstehenden 703 Euro monatlich. Dies bedeutet, dass kein Anspruch auf diese Leistung besteht, wenn im Alter das Einkommen aus Rente oder anderen Quellen diese Höhe erreicht. Der Betrag errechnet sich aus dem Regelsatz von 345 Euro sowie den angemessenen Aufwendungen für Miete und Heizung. Hier gibt es allerdings große Unterschiede. In Städten wie Hannover liegt der Betrag wegen der meist höheren Mieten über dem Durchschnitt, auf dem Lande in der Regel darunter. Die Spanne beim Grundsicherungsbedarf reicht daher von 614 Euro in Emden bis 847 Euro in München.
  Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover erreicht ein durchschnitt- lich verdienender Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von 29.600 Euro (= 2.466 Euro monatliches Durchschnittseinkommen) nach 26 Jahren und neun Monaten Erwerbstätigkeit einen Altersrentenanspruch in Höhe von 703 Euro. Ein Arbeiter mit einem Jahresbruttolohn von lediglich 22800 Euro (= 1.900 Euro monatlich) muss dafür 35 Jahre lang einzahlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jedenfalls in den alten Bundesländern die meisten Arbeitnehmer zusätzliche Einkünfte - zum Beispiel aus einer betrieblichen Altersversorgung - erwarten können. In der Regel liegen also die Ein- künfte im Alter deutlich über dem Grundsicherungsbedarf. Daraus ergibt sich, dass sich der Abschluss einer Riester-Rente meistens lohnt - also im Alter zusätzliche Einkünfte bringt und nicht mit staatlichen Leistungen verrechnet wird. Auch Geringverdiener sollten nicht grundsätzlich einen Bogen um die zusätzliche Altersvorsorge machen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie einen Großteil ihres Arbeits- lebens noch vor sich haben. Schließlich kann sich das Einkommen später noch erhöhen.
   „Die Frage, ob zusätzliche Altersvorsorge sinnvoll ist, stellt sich allenfalls für Menschen jenseits von 50 Jahren, die das Ende ihres Berufslebens und damit ihre spätere Einkommenssituation genau absehen können - dabei hilft die Renteninformation”, erklärt Ralf Kreikebohm, Chef der Deutschen Renten- versicherung Braunschweig-Hannover. „Nur wer dann erkennbar das Grundsicherungsniveau nicht erreichen wird, muss nicht über Riester nachdenken.”
   Schon bestehende Verträge können in solchen Fällen gekündigt werden. Allerdings muss der Ver- sicherte dann die staatlichen Zulagen und eventuell zusätzliche Steuervorteile zurückzahlen. Erst informieren: Es gibt große Unterschiede zwischen den Angeboten der geförderten Altersvorsorge. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss gründlich informieren. Hilfe bei der Entscheidung bietet das von der Stiftung Warentest herausgegebene „Finanztest Spezial Altersvorsorge: Riester-Rente”, das für 7,50 Euro im Zeitschriftenhandel erhältlich ist. Unabhängige Beratung bieten auch die Ver- braucherzentralen sowie die gesetzlichen Rentenversicherer an.
HAZAlbrechtScheuermann080121

Riester  - Vor allem Familien profitieren

  In den Genuss der nach dem früheren Sozialminister Walter Riester benannten Altersvorsorge kommen in erster Linie Arbeitnehmer und Beamte, aber auch Hausfrauen, Minijobber oder Arbeitslose. Es gibt drei Varianten, eine Riester-Rente anzusparen: Fondssparplan, private Rentenversicherung oder Bank- sparplan. Für die staatlichen Zu- schüsse spielt es keine Rolle, welche Möglichkeit man wählt.
   Wer die höchstmögliche staatliche Förderung erreichen will, der zahlt im Jahr 2008 auf einen Riester- Vertrag 4 Prozent des Vorjahresbruttoverdienstes ein. Unter dem Strich ist der Aufwand allerdings deutlich geringer, weil die staatliche Förderung in den Beitrag einfließt.
   Die Grundlage beträgt 154 Euro im Jahr zusätzlich zahlt der Staat 185 Euro pro Kind. Für jetzt geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro. Für die nicht berufstätige Ehefrau (beziehungsweise den Ehe- mann) wird ebenfalls Grundzulage gezahlt, wenn sie (beziehungsweise er) einen entsprechenden Ver- trag abschließt. Eine vierköpfige Familie kann also insgesamt bis zu 678 Euro jährlich für ihre Riester- Verträge vom Staat kassieren, bei neu geborenen Kindern sind es sogar 908 Euro.
  Außerdem können die Vorsorgeaufwendungen bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben bei der Ein- kommensteuer geltend gemacht werden. Dies kommt dann zum Tragen, wenn die Steuerersparnis die Zulagen übertrifft, was vor allem bei Kinderlosen in der Regel zutrifft.
  Am stärksten profitieren von der staatlichen Förderung jedoch Gering- bis Mittelverdiener-Familien mit mehreren Kindern. Bei ihnen kann der Zuschuss sogar den Eigenbeitrag übertreffen - die zusätz- liche Alters vor sorge wird also überwiegend aus der Staatskasse finanziert.
   Den Zulagen und Steuervorteilen in der Ansparphase steht die volle Steuerpflicht auf die später gezahlte Riester-Rente gegenüber. Im Allgemeinen ist jedoch das zu versteuernde Einkommen im Ruhestand deutlich niedriger, so dass die Steuer dann geringer ausfällt als die in der Ansparphase erhaltenen Steuervorteile beziehungsweise Zulagen.
   Übrigens: Auch bei längerer Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II bleibt das Kapital im Riester-Vertrag bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Der Vertrag muss also nicht aufgelöst werden.
HAZash080121

Vorsicht bei Beschäftigung in der Familie

   Sie sind familiär verbunden und zugleich Kollegen: Bei kleineren oder mittelständischen Unternehmen sind sehr häufig Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder angestellt. Sie werden, wie alle anderen Mitarbeiter, zur Sozialversicherung angemeldet. Doch dies kann ein schwerwiegender Fehler sein. Denn oft besteht gar keine Sozialversicherungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige. Eine falsche Einschätzung kann für die Betroffenen fatale Folgen haben.
   „Unternehmer sind grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig, abhängig beschäftigte Arbeit- nehmer dagegen schon. Auf den ersten Blick ist diese Regelung ganz einfach, doch in der Praxis ist die Abgrenzung manchmal nicht leicht", erläutert Claudia Veh von der Swiss-Life-Tochtergesellschaft Schweizer Leben Pensionsmanagement. „Gerade bei mitarbeitenden Familienangehörigen verschwimmen oft die Grenzen, ihre Rolle ist - zumindest aus Sicht der Sozialversicherung - nicht klar definiert. Wir empfehlen deshalb jedem Betroffenen, rechtzeitig seinen Versicherungsstatus feststellen zu lassen."
   Die falsche Annahme einer Versicherungspflicht kann verhängnisvolle Folgen haben. Trotz jahre- langer Beitragszahlung verweigert zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung von Arbeits- losengeld. Im Fall einer Erwerbsminderung besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Rentenzahlung. Und bei bereits abgeschlossenen Riester-Verträgen kann es so weit kommen, dass staatliche Zulagen und Vergünstigungen zu¬rückzuzahlen sind. Eine frühzeitige Statusüberprüfung ist deshalb sinnvoll.  HAZ090831e

Tod des Sparers vor der Auszahlung

   Stirbt ein Riester-Sparer vor der Auszahlung, geht das angesparte Kapital zwar an seine Hinterbliebenen.
   Die volle Summe erhalte aber nur der Ehepartner, berichtet das Portal www.ihre-vorsorge.de. Dieser muss das Geld allerdings wieder in einen Riester-Vertrag investieren. Der Staat wolle auf diese Weise sicherstellen, dass das von ihm geförderte Riester-Kapital für die Altersvorsorge verwendet wird. Ob der Begünstigte das Geld in einen bereits bestehenden Vertrag fließen lässt oder einen neuen ab- schließt, spiele dabei keine Rolle.
   Bei allen anderen Angehörigen werden den Angaben zufolge die aufgelaufenen staatlichen Zulagen abgezogen. Derzeit erhalten alle Sparer eine Grundzulage von bis zu 154 Euro jährlich. Besteht ein An- spruch auf Kindergeld, kommt eine Kinderzulage von maximal 300 Euro hinzu.
   In den Riester-Vertrag lässt sich den Experten zufolge auch ein Hinterbliebenenschutz einbauen. Dieser werde zwar selten angeboten, sorge aber dafür, dass die Erben im Todesfall mindestens die eingezahlten Beiträge bekommen. 090112dpa

 

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