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Wie wollen Sie sterben?
Welche Gedanken Helmut Schmidt und andere Prominente sich über den Tod machen

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Helmut Schmidt (88), Herausgeber der „Zeit”:
   „Ich habe schon vor langer Zeit eine Patientenverfügung getroffen, sie steckt immer in meiner Brief- tasche. Aber wichtiger in meinem Alter ist die Bevollmächtigung eines Dritten, in meinem Fall sind das meine Frau und meine Tochter. Sollte ich an einem Tag X nicht mehr zurechnungsfähig sein, können sie für mich sämtliche Entscheidungen treffen, eben auch jene, die sich auf ärztliche Maßnahmen erstrek- ken. Es sind ja Zweifel aufgetaucht, ob die Ärzte wirklich an die Patientenverfügung gebunden sind. Vor fünfzig Jahren hätte es darüber keinen Streit gegeben. Es ist ein Ausfluss der modernen Gesellschaft, die alles und jedes möglichst in juristischer Sprache regeln will. Ich wünsche mir, dass der Arzt meiner Patientenverfügung folgt und im Zweifel auf das hört, was die Person ihm sagt, die ich bevollmächtigt habe.”
Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit
  „Ich möchte sterben, umgeben von Menschen, die mir vertraut sind. Ich hoffe, dass meine Schmerzen medikamentös zu beherrschen sind und dass mir die Intensivstation erspart bleibt. Am wichtigsten ist mir, dass ich nicht allein bin, sondern dass mein Mann oder meine Kinder am Ende meines Weges Entscheidungen in meinem Sinne treffen können, die zu artikulieren mir dann die Kraft fehlt.”
„DieZeit"

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Christa Goetsch (54), GAL-Fraktionsvorsitzende in der Hamburgischen Bürgerschaft:
 
„Seit meine beiden Eltern innerhalb eines Jahres gestorben sind, weiß ich, dass man diesem Thema nicht ausweichen kann. Ich habe selbst keine Patientenverfügung, aber mein Mann und ich werden bestimmt irgendwann eine abschließen. Ich bin bei diesem Thema für mehr Rechtssicherheit, die einzel- nen Kriterien, zum Beispiel die genaue Wirksamkeit, müssen klarer sein.”
Corny Littmann (54), Direktor des Schmidts Tivoli und Präsident des FC St. Pauli:
  „Ich möchte im Familien- und Freundeskreis sterben ohne Apparatemedizin. Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, will ich in Ruhe und Gelassenheit, möglichst ohne Schmerzen mit der notwendigen Hilfe eines Arztes vom Leben in den Tod hinübergleiten.”
Thomas Collien (40), Intendant St.-Pauli-Theater:
   Als jemand, der auf dem Kiez arbeitet, werde ich voraussichtlich nicht eines natürlichen Todes sterben. Daher muss ich mir über Krankenhaus oder Ähnliches keine Gedanken machen. Aber Scherz beiseite bei einem so 'todernsten’ Thema: Da ich meine Frau und meine beiden Kinder über alles liebe, würde ich diese natürlich gern um mich haben, obwohl ich meine Kinder erst im fortgeschrittenen Alter mit solch einer Live-Situation belasten würde. Leider habe ich bereits einen Teil meiner Familie verloren und weiß somit: Für mich bitte keine lebensverlängernden Maßnahmen. Bis dahin: Carpe diem!”

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Mathias Petersen (51), SPD Politiker und Arzt:
   „Ich habe keine Patientenverfügung, aber meine Frau, die auch Ärztin ist, und ich haben genau be- sprochen, was im Ernstfall zu tun ist. Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen über das normale Maß hinaus. Ich glaube, dass meine Frau genau weiß, was ich mir wünsche. Das Thema Rechtsverbindlichkeit sehe ich anders als viele andere. Ich habe lange als Notarzt gearbeitet und weiß, dass es Situationen gibt, in denen es ganz schlimm um einen Menschen zu stehen scheint und in denen man trotzdem erst mal in Ruhe klären muss, was nun eigentlich genau vorliegt.”
Olaf Scholz (48), Erster Bürgermeister Hamburg:
  „Ich möchte möglichst im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte sterben. Ich habe vor wenigen Jahren eine Patientenverfügung verfasst. Ich wollte Gewissheit haben, dass ich in bestimmten Situationen nicht das hilflose Opfer der Apparatemedizin bin. Es kann durchaus sein, dass ich meine Patientenverfügung im Laufe des Lebens noch ändern werde. Beispielsweise wenn neue medizinische Erkenntnisse vorliegen oder sich die eigenen Wertevorstellungen ändern. Außerdem habe ich meiner Frau eine Vorsorgevoll- macht erteilt. Das war mir wichtig.”
Bert Ehm (60), Trainer des SC Victoria:
  „Mit meinem Tod beschäftige ich mich noch nicht. Allerdings möchte ich nicht lange künstlich am Leben gehalten werden, wenn das Ende naht. Sollte ich nicht mehr in der Lage sein, aus dem Bett zu kommen, dass ich nicht mehr gehen oder aufstehen kann, dann möchte ich würdevoll sterben. Ich möchte auf keinen Fall als Pflegefall dahinvegetieren. Was ist das für ein Leben, wenn man nicht mehr lachen, sprechen und herumtanzen kann, wenn man nur noch anderen zur Last fällt? Dann würde ich um eine Spritze bitten dürfen, die mich schnell und schmerzlos ins nächste Leben befördert.”
Pastor Hinrich Westphal (62):
  „Mich beschäftigt der Gedanke schon länger. Schließlich bin ich Single und habe keine Kinder, die diese Entscheidung später übernehmen müssten. Die Frage, die ich mir immer stelle: Was ist die Artistik der Mediziner und was ist Gottes Wille? Vielleicht will Gott einfach, dass ich nach einem erfüllten Leben gehe. Wenn ich dann aber durch medizinische Kunstgriffe am Leben gehalten werde, ist das nicht er- füllend. Weder in meinem noch in Gottes Sinn. Ich spreche mich deutlich gegen aktive Sterbehilfe aus, aber ich werde eine Patientenverfügung unterschreiben.”

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Jo Brauner (69), Ex-Tagesschau-Sprecher:
  „Noch habe ich keine Patientenverfügung unterschrieben. Aber wenn es mit mir zu Ende geht, sollen die Geräte abgeschaltet werden. In einem Krankenhausbett zu vegetieren, ist doch kein Leben mehr. Versichert mir der Arzt, dass es keine Heilungschancen gibt, dann lasst mich in Würde sterben. Wir hatten auch überlegt, bei einer schweren Krankheit eine Pille zu schlucken. Aber meistens ist man dann krankheitsbedingt nicht mehr bei Sinnen, und dann muss der Partner einem die Tablette geben. Die Schuld wollen wir uns nicht aufbürden. Deswegen haben wir Pillen ausgeschlossen.”
Annemarie Dose (79), Gründerin der „Hamburger Tafel”:
   „Ich habe bereits vor zwei Jahren eine Patientenverfügung gemacht und beim Notar hinterlegt. Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn ich beispielsweise an einer tödlichen Erkrankung leide oder nicht mehr bei Besinnung sein sollte. Eine Rückentwicklung zum hilflosen Fötus empfinde ich als entwürdigend. Ich bin um jeden Tag froh, an dem ich lebe. Aber wenn meine Uhr abgelaufen ist, brauche ich keinen Uhrmacher, der einen neuen Zeiger einbaut. Dann ist es Zeit, zu gehen.”
Peter Schulz (76), Hamburger Altbürgermeister, nach einer schweren Herzoperation:
  „Ich habe selbstverständlich eine Patientenverfügung und mit meinem Arzt darüber gesprochen, was im Ernstfall zu tun ist. Das Ganze ist eine Vertrauenssache zwischen Arzt und Patient und ich möchte auf keinen Fall, dass sich andere da einmischen, zum Beispiel andere Mediziner. Allerdings ist mir klar, dass nicht alle Fälle immer so ideal liegen können und dass es zum Beispiel bei Notfällen erst gar nicht möglich ist, ein Vertrauensverhältnis zu einem Arzt aufzubauen.”
Maria von Welser (60), Direktorin NDR-Landesfunkhaus Hamburg:
  „Natürlich wünscht man sich, beim Sterben seine Liebsten um sich zu haben, aber ich bin schon glücklich, wenn mein Mann dabei ist. Im Übrigen bin ich überzeugt, dass es ein Leben nach dem Tode gibt. Rein wissenschaftlich gesehen bleibt Energie immer erhalten. Schon lange habe ich eine Patien- tenverfügung, die ich regelmäßig aktualisiere. Durch meine journalistische Arbeit weiß ich, dass es Ärzte gibt, die eine Verfügung nicht akzeptieren, wenn sie zu alt ist. Ich habe sie nicht immer bei mir, aber mein Mann hat Zugriff au diese Verfügung.”

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Luan Krasniqi (35), Schwergewichts-Boxprofi:
  „Ich bin kein Freund der Sterbehilfe. Gott hat das Leben geschenkt, und er wird es wieder nehmen, wenn es an der Zeit ist. Ich wünsche mir für mich selbst, in einem weichen, behaglichen Bett ruhig einzuschlafen. Eine lange Leidenszeit wäre für mich das Schlimmste.”
Wolfgang Bosbach (54), stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
   „Ich habe keine Patientenverfügung. Ich traue es mir nicht zu, in meinem jetzigen Alter meinen Willen für eine Krankheitssituation vorzuformulieren, deren Verlauf ich noch gar nicht kennen kann. Wie soll ich jetzt wissen, wie ich mich dann entscheiden würde. Ich habe die Hoffnung, dass Ärzte und Angehörige später zu meinem Wohl handeln werden. Wenn ich aber eine Patientenverfügung machen würde, dann nur für den Fall des vollständigen Bewusstseinsverlustes, wenn jede Hoffnung auf Besserung fehlt.”
HA070330

Lebensrecht, aber keine Lebenspflicht?

  Es ist die Vorstellung, dauerhaft hilflos ans Bett gefesselt zu sein und vielleicht nicht mehr mitteilen zu können, ob man noch weiter medizinisch behandelt werden möchte oder nicht, die immer mehr Deut- sche dazu veranlasst, eine Patientenverfügung zu verfassen. Sie wollen damit im Voraus bestimmen, wie sie im Krankheitsfall behandelt werden wollen - und die Entscheidung nicht anderen überlassen. In der Praxis herrscht große Rechtsunsicherheit darüber, wie diese Patientenverfügungen umgesetzt werden sollen. Und so werden immer wieder Menschen weiterbehandelt, die dies zuvor für sich aus- drücklich ausgeschlossen hatten. Ärzte hingegen stehen vor dem Dilemma, ob sie der lebenserhaltenden Fürsorge oder die Selbstbestimmung des Patienten höher bewerten. 2003 hat der Bundesgerichtshof eine gesetzliche Regelung angemahnt, die den Patientenwillen stärkt. In der Begründung hieß es sinngemäß: Es gibt ein Lebensrecht, aber keine Lebenspflicht.
  Das Thema Patientenverfügung ist ein ernstes und zudem höchst persönliches, und so war es nur konsequent, dass die Abgeordneten in Berlin über drei Stunden in einer offenen Debatte diskutieren konnten. „Die Menschen haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit”, sagte der rechtspolitische Spre- cher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker. Er will das Selbstbestimmungsrecht des Patienten stärken - unabhängig von der Art der Krankheit oder deren Stadium. „Der Staat hat zu achten, was das Indivi- duum entscheidet”, forderte er.
   Ein Gruppenantrag, den der Unionsvizefraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) in Kooperation mit Abgeordneten der SPD, der FDP und der Grünen formuliert hatte, will die Gültigkeit der Patienten- verfügungen beschränken. Sie sollen nur dann gelten, wenn eine Krankheit einen unumkehrbaren töd- lichen Verlauf nimmt oder wenn ein nicht wieder umzukehrender Bewusstseinsverlust eingetreten ist. Bosbach verteidigte diese so genannte Reichweitenbegrenzung und warnte vor erheblichen Risiken, sollte man die Wirksamkeit nicht beschränken. „Die Patientenverfügung ist eine vorweggenommene Entscheidung”, betonte er, „sie beruht nicht auf eigener, persönlicher Erfahrung.” Bei Menschen, die sich im Fall schwerer Krankheit noch artikulieren könnten, würde man immer wieder die Erfahrung machen, dass sie von ihrer Patientenverfügung abwichen, sagte Bosbach.
  Den Zuhörern im Bundestag auf den gut gefüllten Besuchertribünen wurde eine höchst nachdenk- liche Debatte geboten. „Es geht hier nicht um Sterbehilfe”, sagte der FDP-Politiker Michael Kauch. „Es geht darum, der Natur den Lauf zu lassen, wenn der Patient es wünscht.” Die moderne Medizin könne sowohl ein Geschenk wie auch eine Qual sein, sagte er. Das dürfe nicht der Bundestag entscheiden. „Zwangsbehandlung ist Körperverletzung!” Der CDU-Abgeordnete Thomas Rachel, einer der Mitunter- stützer des Bosbach-Antrags, zitierte gar aus dem Buch Kohelet: „Geboren werden hat seine Zeit, sterben hat seine Zeit.” Gut ein halbes Dutzend der 31 Redner forderte, von einer gesetzlichen Regelung ganz abzusehen. Alle forderten einen Ausbau von Hospiz- und Palliativmedizin.
  Lesen Sie hierzu >Patientenverfügung 
MarinaKüchenHA070330

ElisabethHeister-NeumannJMx aktSterbehilfe-x

Sterbebegleitiung auf Abwegen. Nach dem Tod zweier Deutscher in der Schweiz gerät die Sterbehilfeorganisation Dignitas immer stärker unter Druck. Ein Verbot rückt näher.
Foto oben: Elisabeth Heister-Neumann, CDU, Kultusministerin in Niedersachsen

   Sie saßen noch hinterm Steuer, waren aber bereits viele Stunden tot. Die Bestatter, die die beiden toten Männer aus ihren Autos ziehen mussten, berichteten, es sei „pietätlos” gewesen. Der Freitod von zwei Deutschen auf einem Waldparkplatz in der Nähe von Zürich hat die Debatte um die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas neu entfacht. Denn wieder einmal war es Dignitas, die die Sterbe- willigen in den Tod beförderte. Seit zwei Jahren lotst die Organisation von ihrer deutschen Zentrale in Hannover aus Schwerkranke und Behinderte mit Suizidplänen zum Sterben in die Schweiz. Auch die Männer, die ihrem Leben jetzt ein Ende auf dem Parkplatz bereiteten, wurden über Hannover in die Schweiz vermittelt. Die Dignitas-Niederlassung in der Landeshauptstadt entwickelt sich immer mehr zur bundesweiten Anlaufstelle für Todeskandidaten.
  Und vieles spricht dafür, dass diesmal Dignitas-Chef Ludwig Minelli persönlich den Männern aus Bayern und Baden-Württemberg den Giftcocktail mit dem überdosierten Schlafmittel verabreichte. Denn der 75- Jährige lebt ganz in der Nähe des Kiesparkplatzes in der 9.000-Seelen-Gemeinde Baur. Und Minelli räumt freimütig ein, dass er schon einmal einer todesbereiten Deutschen im Auto vor seinem Haus beim Sterben geholfen hat.
  Politiker und Kirchenvertreter in Deutschland und der Schweiz zeigten sich entsetzt. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe warf Dignitas „Geschäftemacherei unter dem Deckmantel der Nächstenliebe” vor. Der zuständige Schweizer Staatsanwalt indessen zuckt bedauernd die Achseln. Gesetzlich sei der öffentliche Freitod auf dem Parkplatz nicht zu beanstanden, sagt Jürg Vollenweider. „Wer in der Natur oder etwa in seinem geliebten Auto sterben möchte, kann das natürlich tun.” Auch mit Hilfe anderer. Dass Dignitas dazu übergegangen ist, seine „Kunden” auf Parkplätzen in den Tod zu begleiten, ergibt sich nach den Worten des Gründers aus einer Notlage. Immer mehr Gemeinden im Raum Zürich nämlich haben sich in den vergangenen Wochen geweigert, die Genehmigung für sogenannte Sterbezimmer in Mietwohnungen zu erteilen - weder in Wohn- noch in Gewerbegebieten.
  Jahrelang bot Dignitas seine „Sterbebegleitung” in der Züricher Gertrudenstraße an. Die karge Ein- richtung bestand nur aus einem Krankenbett, einem kleinen Tisch, Stühlen und einer Einbauküche. Fast täglich erschienen hier die Lebensmüden, und ebenso oft fuhr der Leichenbestatter vor, um nach dem organisierten Suizid die sterblichen Überreste abzuholen. Doch je mehr Leichen das Haus verließen, desto größer wurde der Zorn der Anwohner. Das „Todeshaus”, beklagten sie, ruiniere den Ruf des ganzen Viertels. Schließlich erhielt Minelli die Kündigung und musste die Wohnung im September räumen. Seither bestellt Dignitas die Sterbewilligen zumeist in Hotels. In der Sterbehilfe auf dem öffentlichen Parkplatz sehen manche daher auch eine bewusste Provokation Minellis.„Wir haben keine andere Wahl”, sagt der frühere Journalist, der Dignitas 1998 gründete. „Wir respek- tieren es, wenn die Leute lieber in ihrem Auto als einem Hotel sterben möchten, und die Sterbe- willigen befinden sich in einer Situation, in der sie nicht warten können.”
 Im Internet preist Dignitas seine „Dienstleistung” unter dem Motto „Menschenwürdig leben, menschen- würdig sterben” als uneigennützigen Akt der Barmherzigkeit, in Wirklichkeit ist die Organisation jedoch ein Wirtschaftsunternehmen. Für die „Sterbebegleitung” schließlich wird immerhin ein Betrag von rund 3700 Euro berechnet - und die Kosten der Einäscherung kommen noch dazu. Darüber hinaus gibt es Berichte, wonach Dignitas-Kunden der Sterbehilfeorganisation auch noch einen Teil ihres Vermögens vererben.
   Das Geschäft mit der Sterbehilfe boomt. Minelli spricht von „erheblichen Wachstumsraten”. Allein 2006 hat Dignitas 196 Menschen zum Sterben verholfen - 50 Prozent mehr als im Vorjahr. 120 davon stammen aus Deutschland. Vielen Schweizer Parlamentariern ist dieser „Todestourismus” seit Langem ein Dorn im Auge. „Die Deutschen kommen nicht mehr der Berge wegen, sondern um zu sterben”, heißt es, und mehrere Gesetzesinitiativen verfolgen bereits das Ziel, Dignitas die gesetzliche Grundlage zu entziehen. Doch bisher waren die Befürworter des „selbstbestimmten Sterbens” immer noch knapp in der Mehrheit.
   Da die meisten „Mitglieder" aus Deutschland kommen, bemüht sich Minelli schon seit zwei Jahren, seine „Freitodbegleitung” auch in Deutschland anbieten zu können. Dies aber scheitert derzeit schon daran, dass die Substanz Natriumpentobarbital, die die Sterbewilligen in der Schweiz in einen tödlichen Schlaf versetzt, in Deutschland verboten ist. Darüber hinaus muss Menschen, die das Bewusstsein verloren haben, hierzulande ärztliche Hilfe zuteil werden - auch wenn sie zuvor ihren Sterbewunsch bekundet haben. Dignitas will nun in Deutschland die rechtliche Zulässigkeit des „begleiteten Suizids” mit Musterprozessen durchsetzen. „Wir müssen jemanden finden, der bereit ist, das Risiko der Strafver- folgung einzugehen”, sagt Minelli. Die finanziellen Lasten des Prozesses werde Dignitas übernehmen.
  Die Nachfrage ist offenkundig enorm. Die Zahl der Mitglieder der deutschen Sterbehilfefiliale Digni- tate in Hannover hat sich seit Ende vergangenen Jahres nach eigenen Angaben von 886 auf 1.700 erhöht. Mehr als 100 Schwerkranke wurden bereits über die Anlauf stelle in Hannover zum Sterben in die Schweiz geschickt.
  Ginge es nach Niedersachsens Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) hätte die hanno- versche Zentrale längst ihre Arbeit einstellen müssen. Die niedersächsische FDP bremste jedoch die geplante Bundesratsinitiative. Die Liberalen verteidigen die Sterbehilfe als Teil des Rechts, selbst- bestimmt über das Ende des eigenen Lebens bestimmen zu können und teilen die Bedenken gegen Dignitas nicht. Diese Position wird jedoch nicht von allen FDP-Landesverbänden geteilt. Baden- Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) zum Beispiel erhob keine Einwände, als sich seine Amts- kollegen  bei einer Justizministerkonferenz in Wolfsburg für ein Dignitas-Verbot aussprachen. Der Ab- stimmung blieb der FDP-Politiker dann am Ende aber doch lieber fern.
HAZHeinrichThies071109

Interview der HAZ mit Niedersachsens Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann

„Das ist ungeheuer”
Die beiden Deutschen, die mit Hilfe von Dignitas auf einem Parkplatz bei Zürich aus dem Leben schieden, sind über die Dignitas-Niederlassung in Hannover zum Sterben in die Schweiz vermittelt worden. Gibt Ihnen das nicht zu denken?
  Da läuft es einem kalt den Rücken runter. Das ist ungeheuerlich. Ich weiß wirklich nicht, was das mit würdevollem Sterben zu tun hat.
Hannover entwickelt sich immer mehr zur bundesweiten Anlaufstelle für Selbstmordkandi- daten. Was wollen Sie dagegen tun?
  Wir haben gerade auf der Justizministerkonferenz der CDU/CSU-geführten Landesjustizministerien be- schlossen, die Anstrengungen zu verschärfen, um das Geschäft mit dem Tod zu unterbinden. Insofern bin ich überzeugt, dass die Bundesratsinitiative von Hessen, Thüringen und dem Saarland zum Erfolg geführt werden kann.
Aber die niedersächsische Landesregierung selbst ist ja schon mal bei dem Versuch ge- scheitert, Dignitas den rechtlichen Boden zu entziehen. Die FDP hat seinerzeit darauf gedrängt, die Initiative zu stoppen.
  Das ist richtig, und das müssen wir auch akzeptieren. Ich äußere mich hier als Privatperson, nicht als Mitglied der Landesregierung.
Wird es jetzt neuen Streit mit der FDP geben?
  Wir streiten uns nicht. Wir sind Koalitionspartner und müssen die Einschätzung der FDP-Fraktion akzeptieren. Nach diesem eindeutigen Votum der Justizministerkonferenz bin ich allerdings sehr zuver- sichtlich, dass ein Verbot solcher Praktiken bald im Gesetz stehen wird.
Welche rechtliche Handhabe sehen Sie eigentlich, Dignitas beizukommen?
  Es geht darum, die geschäftsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.
Dignitas beteuert aber, rein nichtkommerzielle Sterbebegleitung zu betreiben.
   Daran muss man doch sehr zweifeln. Ich finde es schon fraglich, ob die Mitgliedsbeiträge gerecht- fertigt sind - ganz zu schweigen von den stolzen Preisen der Sterbehilfe.
HAZHeinrichThies071109

 â€žDie Herausforderung des Sterbens annehmen”. Gemeinsames Hirtenschreiben der Bischöfe von Freiburg, Basel und Strasbourg Foto von links nach rechts mit einem einleitenden Kommentar der FAZ.

epZollitsch,Koch,Doré

Plädoyer für das Leben - Alemannische Bischöfe wenden sich gegen aktive Sterbehilfe

  In immer mehr europäischen Ländern wird aktive Sterbehilfe praktiziert. In den Niederlanden und in Belgien ist der Tod auf Verlangen seit einigen Jahren unter bestimmten Bedingungen legal, die Schweiz, in der uneigennützige Hilfe bei Freitod schon seit 1918 erlaubt ist und Sterbehilfe-Organisationen hier und da schon in Alten- und Pflegeheimen tätig werden dürfen, sieht sich mittlerweile mit einem „Sterbe- Tourismus” konfrontiert.
   Untersuchungen aus Großbritannien, Frankreich und anderen Ländern lassen auf eine hohe Dunkel- ziffer bei der Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen in Krankenhäusern ohne Einwilligung der Patien- ten oder ihrer Angehörigen schließen. Und auch in Deutschland wird die Forderung nach Straffreiheit in bestimmten Fällen aktiver Sterbehilfe so massiv erhoben, dass sich der Deutsche Juristentag damit beschäftigt.
  Am Oberrhein lässt sich die Dynamik biopolitischer Themen seit Jahren wie unter einem Brennglas ver- folgen. In Karlsruhe befinden das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht über Abtreibung und Patientenverfügung, die Parlamentarische Versammlung des Europarats in Straßburg und das Europäische Parlament, das gleichfalls regelmäßig im Elsaß tagt, waren in den vergangenen Jahren mehrfach Ort heftiger Kontroversen über Sterbehilfe,Embryonen-Forschung und vorgeburtliche Diagnos- tik, und im schweizerischen Grenzgebiet sind nicht nur die Sterbehilfe-Organisationen „Exit” und „Digni- tas” aktiv. Auch große Pharma- und Gentechnik-Konzerne haben hier ihren Sitz. Kein Wunder, dass die drei katholischen Bischöfe am Oberrhein vor diesen „Zeichen der Zeit” nicht die Augen verschließen wollen.
  Seit mehr als 25 Jahren treffen sich die oberrheinischen Bischöfe zweimal im Jahr zum grenz- überschreitenden Erfahrungsaustausch zu einem „alemannisches Bischofstreffen”. 1982 äußerten sich die Bischöfe erstmals gemeinsam. Auf dem Höhepunkt des Streits über die zivile Nutzung der Atom- energie, der in der Deutschschweiz und in Baden nicht weniger heftig ausgetragen wurde wie in Brokdorf und Wackersdorf, brachen sie unter dem Titel „Christliches Verhalten im Streit über der Kernenergie” eine Lanze für den „Vorrang der Sittlichkeit vor der Technik an einem Wendepunkt der Menschheit”. Jetzt traten Kardinal Kurt Koch Foto oben Mitte, der Straßburger Erzbischof Joseph Doré Foto oben rechts und der damalige Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch erneut an die Öffentlichkeit. Ihr Anliegen: „Die Herausforderung des Sterbens annehmen.”
   Schon 2002 hatten sie in einem „gemeinsamen Hirtenwort” zu ethischen Fragen an den Grenzen des menschlichen Lebens geäußert und die Entwicklung beklagt, dass sich in der Frage der Abtreibung die Überzeugung immer mehr durchgesetzt habe, dass der Beginn des menschlichen Lebens in der Hand des Menschen liege. Vielen erscheine es daher als konsequent, „dass auch das Ende des Menschseins immer mehr in die Hand des Menschen selbst gelegt wird”. Die Zeit hat ihnen Recht gegeben. Die alten Vorhalte der katholischen Kirche gegen jede Verfügung von Menschen über Menschen sind daher aktueller denn je. „Ein Signal, das in die falsche Richtung weist”, nennen die Bischöfe die gesetzliche Zulassung der Tötung auf Verlangen oder der ärztlichen Beihilfe zum Selbstmord. Man sehe in dem Schwerkranken nicht mehr den leidenden Menschen, dem bis zuletzt vorbehaltlos Annahme, Liebe und Hilfe geschuldet ist. Der Kranke werde reduziert auf einen „medizinischen Zustand, der aussichtslos geworden ist und deshalb durch äußeres Eingreifen beendet werden soll”. Starke theologische Argu- mente kommen an dieser Stelle nicht ins Spiel. Es ist der Umgang des Menschen mit sich selbst, der die Bischöfe erschreckt: Wo Unabhängigkeit, Leistungsfähigkeit und Gesundheit  zum Maß des Menschseins werden, da kann die Gegenwart kranker, leidender und sterbender Menschen nur eine Belastung sein - und Schwerkranke unter Rechtfertigungsdruck geraten, wie Erzbischof Zollitsch zu bedenken gab, wenn sie nicht in ihren vorzeitigen Tod einwilligten.
   Einen Ausdruck von Autonomie, Selbstbestimmung oder Freiheit können die Bischöfe in der Ver- fügung über das eigene Leben oder das sterbender Menschen nicht erkennen. Hinter dem Verlangen, nach eigenem Willen aus dem Leben zu scheiden oder als Sterbender anderen nicht mehr „zur Last fallen” zu wollen, sehen sie das falsche Ideal eines „selbstgenügsamen Lebens” am Werk, das an einem gesunden, leistungsbewussten und keiner Hilfe bedürftigen Menschen abgelesen ist und von dort auf die Situation des Sterbens übertragen wird.
   Ihr mit Blick auf Frankreich, die Schweiz und Deutschland verfasster Hirtenbrief ist dagegen ein Plädoyer für „Solidarität”. Sie besteht nicht darin, Kranken einen Weg zu weisen, wie sie sich bei- zeiten aus dem Leben verabschieden können,  bevor sie anderen zur Last werden. „Wirkliche Hilfe, die der Herausforderung des Sterbens nicht ausweicht, erfordert vielmehr die Bereitschaft zum Dabei- bleiben, zum geduldigen Ausharren und zum gemeinsamen Warten auf den Tod”, heißt es in dem für deutsche Verhältnisse äußerst knappen Text.
   Radikal sind daher in den Augen der Bischöfe nicht jene, die sich Forderungen nach assistierter Sterbehilfe zu eigen machen oder selbst als Ärzte oder vermeintliche Helfer anderen die Hand zum Tod reichen. Nicht Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe im Sterben sei menschenwürdig, befand Erzbischof Zollitsch. Ob Hospize, palliativmedizinische Zentren, ehrenamtliche Besuchs- und Pflegedienste in den Kirchengemeinden oder Orte wie der französische Wallfahrtsort Lourdes. Es gebe viele Wege, wie die Christen ein „öffentliches Gegenzeugnis” (Bischof Koch) ablegen und eine Gesellschaft den unheilbar Kranken in ihrer Mitte „Räume des Sterbens” eröffnen könne. Einhelliges Lob fand auch die gesetzliche Regelung in Frankreich, die es Angehörigen in Frankreich, zur Pflege von Familienangehörigen unbe- zahlten Sonderurlaub zu nehmen.
   Mutlos klangen die drei Bischöfe nicht. Wir hoffen, so schreiben sie, „dass dieses Hirtenwort ähnlich wie vor vier Jahren dazu beiträgt, die einzelnen Menschen in ihrer persönlichen Auseinandersetzung mit den Fragen um Leben und Tod  im Licht des Evangeliums zu begleiten”. Auch der innerkirchlichen wie der öffentlichen Debatte in den drei Ländern wollen sie einen Impuls geben. Im Elsaß wie im Erzbistum Freiburg und in der Schweiz soll auf der Basis des Gesprächs mit Politikern und Repräsentanten anderer Glaubensrichtungen und Religionen gesucht werden. Auch in den kirchlichen Einrichtungen von den Alten- und Pflegeheimen bis zu den Krankenhäusern gibt es offenbar noch erheblichen Bedarf für Ge- spräche über einen angemessenen Umgang mit unheilbar Kranken und Sterbenden.
   Ungehört verhallen werde ihr Hirtenwort nicht, äußerten die drei Bischöfe einmütig, Bischof Koch sprach von einer gesellschaftlich anerkannten „diakonischen und eschatologischen Kompetenz” der Kirche, Erzbischof Doré berichtete, dass die Äußerungen der katholischen Kirche in Frankreich auch in laizistischen Politikerkreisen hohe Aufmerksamkeit fänden, und Erzbischof Zollitsch machte den Ernst der Lage mit dem Hinweis klar, dass immer mehr Niederländer ihren Lebensabend in Alten- und Pflegeheimen in Deutschland verbringen wollten.
DanielDeckersFA/060704dpa

Hier folgt das Hirtenwort der alemannischen Bischöfe:

Inhalt
Vorwort
     1. Schwerkranke und Sterbende brauchen Zuwendung, Fürsorge und Liebe
     2. Menschenwürdig Sterben: Leben bis zuletzt
     3. Räume des Sterbens.
     4. Das Recht, Sterben zu dürfen.
     5. Töten und Sterben lassen
     6. Der „Ausweg“ der Selbsttötung: Eine Niederlage für die Menschlichkeit
     7. Die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens
     8. Hoffnung, Geduld und Liebe: Gottes Licht im Dunkel des Todes
Vorwort
   Vor vier Jahren haben wir Bischöfe von Freiburg, Strasbourg und Basel in einem gemeinsamen Hirten- wort zu den gegenwärtigen biomedizinischen und gentechnischen Herausforderungen Stellung genom- men. Dabei gingen wir aus von den Problemen an den Grenzen des menschlichen Lebens. Wir sind dank- bar, dass unsere damaligen Überlegungen von vielen Menschen, vor allem auch den Fachleuten, positiv aufgenommen wurden und die entsprechenden Diskussionen durch unseren Beitrag inspiriert wurden.
   In der jetzigen Situation müssen wir feststellen, dass die Debatte weiter gegangen ist und durch die Auseinandersetzung um aktive Sterbehilfe eine neue Dimension erreicht hat. Diese Entwicklung beob- achten wir mit großer Sorge.
   Der Tod steht uns allen bevor. Die Frage nach einem Sterben in Würde beschäftigt viele Menschen über die Ländergrenzen hinweg. So scheint es uns angebracht, uns erneut gemeinsam zu Wort zu mel- den im Interesse der Würde des Menschen und eines menschenwürdigen Umgangs mit Sterben und Tod.
   Wir hoffen, dass dieses Hirtenwort ähnlich wie vor vier Jahren dazu beiträgt, die einzelnen Men- schen in ihrer persönlichen Auseinandersetzung mit den Fragen um Leben und Tod im Licht des Evan- geliums zu begleiten und zugleich der öffentlichen Debatte einen Impuls zu geben, der die unbedingte Achtung der Menschwürde auch vor dem Hintergrund unserer gesellschaftlichen Verantwortung in den Mittelpunkt rückt.
„Die Herausforderung des Sterbens annehmen”.
  
Der Gedanke an den eigenen Tod ist für uns Menschen eine große Herausforderung, der wir uns nur ungern stellen. Wir wissen zwar, dass wir sterben müssen, aber niemand kennt die Zeit, wann sein irdi- sches Leben zu Ende gehen wird. Ebenso bleiben die Umstände ungewiss, unter denen der Tod einmal eintreten wird. Doch haben die meisten von uns eine Vorstellung davon, in welcher Haltung sie den Tod zu erwarten wünschen. Auf die Frage „Wie wollen Sie sterben?” antworten viele: „Bei klarem Verstand, ohne Schmerzen” oder„ohne anderen zur Last zu fallen”. Viele wünschen sich, in ihrer persönlichen Umgebung und im Beisein ihrer Angehörigen sterben zu dürfen.
   Weil die Vorboten des Todes in Form von Krankheit, Schmerz und Leid im Leben erfahren werden, ängstigt der Tod viele Menschen - Gläubige nicht anders als Ungläubige. Am meisten fürchten sie sich davor, eine lange Leidenszeit vor ihrem Tod erdulden zu müssen. Besondere Ängste rufen die Mög- lichkeiten der modernen Intensivmedizin hervor, menschliches Leben zu verlängern.
   Obwohl viele Patienten dem Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen in einer kritischen Krankheitsphase ihr Leben verdanken und später ihre Gesundheit wieder erlangten, wird die moderne Hochleistungs- medizin oft einseitig als Bedrohung wahrgenommen. Vor allem erweckt die Vorstellung Schrecken, gegen den eigenen Willen durch künstliche lebenserhaltende Maßnahmen am Sterben gehindert zu werden. Außerdem führt die gestiegene Lebenserwartung dazu, dass die Zahl der chronisch Kranken steigt, die über lange Jahre hinweg pflegebedürftig sind. Nicht nur aus der Perspektive junger Menschen erscheint die Aussicht, das eigene Leben später unter derartigen Ein- schränkungen und Belastungen führen zu müssen, als erschreckend.
   Aufgrund solcher Ängste und Befürchtungen fordern nicht Wenige das Recht, Art, Zeitpunkt und Um- stände des eigenen Todes selbst zu bestimmen und sich dazu der Mithilfe der Ärzte oder des medizini- schen Pflegepersonals unserer Krankenhäuser zu bedienen.
1. Schwerkranke und Sterbende brauchen Zuwendung, Fürsorge und Liebe
   Die Ängste der Menschen und die Befürchtungen, die mit der anonymen und technischen Kehrseite der modernen Medizin zusammenhängen, müssen zweifellos ernst genommen werden. Doch dürfen wir uns die Antwort darauf nicht zu leicht machen. Die rechtliche Zulassung der Tötung auf Verlangen oder der ärztlichen Suizidbeihilfe wären ein Signal, das in die falsche Richtung weist. Sie verwandeln den Tod in ein künstlich herbeigeführtes Ereignis, das kranken Menschen, die keine Aussicht auf Heilung mehr haben, einen geräuschlosen Abschied aus der Mitte der Lebenden ermöglichen soll. Dahinter steht ein Menschenbild, das einseitig an den Idealen von Unabhängigkeit, Leistungsfähigkeit und Gesundheit orientiert ist. Die Gegenwart der kranken, leidenden und sterbenden Menschen wird in dieser Per- spektive ausschließlich als eine Belastung wahrgenommen, der man sich entziehen möchte. Man sieht in dem Schwerkranken nicht mehr den leidenden Menschen, dem wir bis zuletzt vorbehaltlos Annahme, Liebe und Hilfe schulden, sondern nur einen medizinischen Zustand, der aussichtslos geworden ist und deshalb durch äußeres Eingreifen beendet werden soll.
   Eine einseitige Betrachtung des Lebens, die seinen dunklen Seiten aus dem Weg geht, setzt Schwer- kranke und Sterbende dem Zwang zur Rechtfertigung ihres Daseins aus. Dies jedoch verstößt gegen das Grundprinzip einer wahrhaft menschlichen (und demokratischen) Gesellschaft, die durch ihre Rechtsordnung allen Mitgliedern - auch den Schwachen, Kranken und der Hilfe Bedürftigen - die Gewissheit vermitteln muss, vorbehaltlos angenommen zu sein. Der Grundsatz der Unverfügbarkeit des Lebens schützt das Leben in jeder Phase und in jeder Form; wer am Lebensanfang oder Lebensende bestimmte Zustände davon ausnimmt, maßt sich ein Urteil an, das in einer demokratischen Gesell- schaft niemandem zusteht.
   Der Gedanke wechselseitiger Anerkennung, der einer demokratischen Rechtskultur zugrunde liegt, fordert vielmehr, dass wir jedem Menschen in einer Haltung der Annahme und des Respekts begegnen, dem Gesunden ebenso wie dem Kranken, dem Genesenden ebenso wie dem Sterbenden.
   Das Sterben ist nicht einfach das Ende, sondern selbst ein Teil des Lebens. Im Tod geht es um die irdische Vollendung des Lebens, die von jedem Menschen, soweit es die Umstände seines Sterbens erlauben, bewusst angenommen werden soll. Dazu bedürfen Sterbende der Hilfe und Unterstützung in vielfacher Form. Ein humaner Sterbebeistand, der diesen Namen verdient, verfolgt das Ziel, einem sterbenden Mitmenschen Raum für die Annahme seines eigenen Todes zu gewähren. Sie belässt ihm das Recht auf das eigene Sterben - nicht nach der Art der manipulierten Selbsttötung, sondern im Sinn einer bewussten Annahme des Todes.
  „Infolge der Fortschritte auf medizinischem Gebiet und in einem kulturellen Umfeld, das sich der Trans- zendenz zumeist verschließt, weist die Erfahrung des Sterbens heute einige neue Wesensmerkmale auf. Denn wenn die Neigung vorherrscht, das Leben nur in dem Maße zu schätzen, wie es Vergnügen und Wohlbefinden mit sich bringt, erscheint das Leiden als eine unerträgliche Niederlage, von der man sich um jeden Preis befreien muss. Der Tod, der als ‚absurd’ angesehen wird, wenn er ein Leben plötzlich unterbricht, das noch für eine an möglichen interessanten Erfahrungen reiche Zukunft offen ist, wird dagegen dann zu einer ‚beanspruchten Befreiung’, wenn das Dasein bereits für sinnlos gehalten wird, weil es in Schmerz getaucht und unerbittlich für weiteres noch heftigeres Leiden bestimmt ist.” Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika „Evangelium vitae”, 1995, 64.
   Ein wichtiges Dokument der internationalen Staatengemeinschaft, die Charta des Europarates zum „Schutz der Menschenrechte und der Würde unheilbar Kranker und Sterbender” aus dem Jahre 1999 proklamiert deshalb ausdrücklich, dass sich die unverletzbare Würde des Menschen über alle Phasen des Lebens erstreckt und daher auch den Anspruch auf ausreichenden Schutz und wirksame Unterstützung und Hilfe beim Sterben umfasst. In ihrer letzten Bestimmung fordert die Charta ausdrücklich, dass der Respekt vor der Würde Sterbender absichtliche Tötungshandlungen niemals legitimieren kann; auch die Äußerung eines Sterbewunsches stellt keinen ausreichenden Rechtfertigungsgrund für willentliche Handlungen dar, die den Tod herbeiführen sollen. Aufgabe einer verantwortlichen Hilfe im Sterben kann es daher immer nur sein, dem Sterbenden die letzte Wegstrecke seines Lebens zu erleichtern. Dies ist der eigentliche Sinn von Mitleid und Erbarmen, in deren Namen das Töten durch den Arzt aber nie gerechtfertigt werden kann. Wahres Mitleid meint nicht nur ein Gefühl der Gesunden, wie es der verräterische Satz „Ich kann das nicht mehr mit ansehen” nahe legt. In ihrem biblischen Sinn erfordern Mitleid und Erbarmen vielmehr tatkräftige Hilfe,  die der Person des leidenden Menschen gilt. Mitleid, Erbarmen und Liebe bestimmen eine Beziehung zwischen Menschen, in der man auf den Nächsten hin lebt, sein Selbstgefühl stärkt, und ihn zu tragen und sein Leiden zu lindern bereit ist. Solches Mitleid erniedrigt den anderen nicht, sondern stärkt ihn in seinem Person- sein. Eine menschenfreundliche Ethik verbietet es, das Leiden als solches zu verklären oder das Ausmaß extremer Belastungen zu verharm- losen, die mit dem Sterben verbunden sein können. Doch sind Mitleid und Nächstenliebe Formen kreatürlicher Ehrfurcht, durch die wir uns der Person des leidenden Menschen in besonderer Weise nahe wissen. Sie dürfen jedoch niemals zum Argument für die Tötung durch den Arzt werden.
2. Menschenwürdig Sterben: Leben bis zuletzt
   Eine Argumentation zugunsten der Tötung auf Verlangen, die ihren Ausgangspunkt allein beim Ge- danken der Autonomie und Selbstbestimmung des Menschen nimmt, entzieht Sterbenden in Wirklichkeit auf subtile Weise die notwendige Unterstützung. Sie verwechselt Autonomie und Selbstbestimmung mit dem Ideal eines selbstgenügsamen Lebens, das an einem gesunden, leistungsbewussten und keiner Hilfe bedürftigen Menschen abgelesen ist und von dort auf die Situation des Sterbens übertragen wird.
   Tatsächlich verbirgt sich hinter dieser Vorstellung von Selbstbestimmung und Freiheit ein fragwür- diges, zutiefst unmenschliches Ideal, dem das Leben nur im Vollbesitz der eigenen Kräfte lebenswert erscheint. Auf fremde Hilfe angewiesen zu sein und eine schwere Krankheit ertragen zu müssen, gilt in dieser Auffassung als menschenunwürdige Belastung, der autonome Menschen in der verantwortlichen Ausübung ihrer Selbstbestimmung aus dem Weg zu gehen wissen.
   Hinter der abstrakten Hochschätzung von Autonomie und Selbstbestimmung vollzieht sich so eine Entsolidarisierung mit den Sterbenden, die ihnen notwendige und wirksame Hilfe vorenthält. Gerade in der letzten Phase des Sterbens ist die Erfahrung eines eigenen Lebenssinnes nur möglich, wenn sie von der Solidarität und Nähe anderer Menschen mitgetragen wird. Daher erfordert ein menschenwürdiges Sterben mehr als den bloßen Respekt vor einer angeblich unbeeinflussten Selbstbestimmung des Ster- benden.
   Menschenwürdiges Sterben ist überhaupt nur unter der Bedingung möglich, dass personale Be- ziehungen und das Angebot menschlicher Nähe aufrechterhalten werden. Solidarität mit Sterbenden be- steht nicht darin, ihnen einen Weg zu weisen, wie sie sich beizeiten aus dem Leben verabschieden können, bevor sie anderen zur Last werden. Wirkliche Hilfe, die der Herausforderung des Sterbens nicht ausweicht, erfordert vielmehr die Bereitschaft zum Dabeibleiben, zum geduldigen Ausharren und zum gemeinsamen Warten auf den Tod. Im Ertragen dieser Ohnmacht zeigen sich eine tiefere menschliche Solidarität und eine entschiedenere Achtung vor der Würde des sterbenden Menschen als in dem Ausweg einer willentlichen Herbeiführung des Todes durch andere oder den Sterbenden selbst.
3. Räume des Sterbens
   Ein gesellschaftliches Umdenken, das die Augen vor der oft bitteren Wirklichkeit des Sterbens nicht verschließt, muss radikaler ansetzen, als es die Forderung nach einer Freigabe von Euthanasie und ärztlicher Suizidbeihilfe empfiehlt. Die zahlreichen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich ehrenamtlich in der Hospizbewegung engagieren, zeigen, welche Art von Hilfe Sterbende vor allem benötigen. Wenn sie dank guter medizinischer Versorgung und mitmenschlicher Begleitung ihr Leben bis zuletzt in einer persönlichen Umgebung führen können, äußern sie nicht mehr den Wunsch, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden oder getötet zu werden. Der Ausbau palliativmedizinischer Zentren und außerklinischer Pflege- hospize, die den Wechsel zwischen häuslicher Umgebung und stationärer Pflege erleichtern, stellt daher den richtigen Weg dar, wie eine humane Gesellschaft mit den Sterbenden in ihrer Mitte umgehen sollte. Die Bereitschaft, die Würde unheilbar kranker und sterbender Menschen zu achten, zeigt sich gerade in dem Bemühen, ihnen eine angemessene räumliche und menschliche Umgebung zu schaffen, die ein würdevolles Abschiednehmen vom Leben ermöglicht. In die gleiche Richtung weist eine gesetzliche Neuregelung, die seit einigen Jahren in Frankreich und Österreich gilt. Dort können Angehörige unbe- zahlten Sonderurlaub nehmen, um die eigenen Eltern oder andere Familienangehörige zu Hause zu pflegen.
  Auch wenn dies angesichts der Wohnverhältnisse moderner Kleinfamilien nicht überall verwirklicht wer- den kann, ermöglicht es die Idee des Pflegeurlaubs doch vielen, nahen Familienangehörigen auf der letzten Wegstrecke des Lebens Dankbarkeit, Zuneigung und Liebe zu erweisen.
4. Das Recht, Sterben zu dürfen
   Auch von Ärzten ist ein Umdenken erfordert, das noch nicht überall mit der notwendigen Kon- sequenz vollzogen ist. Die medizinische Kunst dient nicht der Lebensverlängerung um jeden Preis, son- dern dem Wohl eines konkreten Menschen, der auch in der letzten Phase des Sterbeprozesses der ärzt- lichen Fürsorge bedarf. Die Aufgabe der Ärzte und des Pflegepersonals ist daher noch nicht zu Ende, wenn im Kampf mit einer tödlichen Krankheit keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Die moderne schmerzlindernde Medizin verfügt heute über wirksame Methoden der Schmerzbekämpfung. Wenn sie fachgerecht eingesetzt werden, können sie einem Sterbenden von unerträglichen Schmerzen befreien, Unruhe- und Angstzustände lindern und ihm die Annahme des eigenen Todes erleichtern.
  Der Wandel des Behandlungszieles von der kurativen (= heilenden) zur palliativen (= lindernden) Sorge um den kranken Menschen ist fast immer mit einer Entscheidung zum Verzicht auf weitere lebens- verlängernde Maßnahmen oder zum Abbruch einer bestehenden Therapie verbunden. Der Arzt respek- tiert dann den Wunsch des Patienten, in Ruhe sterben zu dürfen. Ein solcher Therapieverzicht kann nicht nur erlaubt, sondern unter Umständen sogar geboten sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die zu erwartende Lebensverlängerung in keinem angemessenen Verhältnis zu den körperlichen und seelischen Belastungen mehr steht, die eine Weiterführung der Behandlung mit sich bringen würde.
   Nach Auffassung der christlichen Ethik gibt es keine Verpflichtung des Menschen zur Lebensver- längerung um jeden Preis und auch kein ethisches Gebot, die therapeutischen Möglichkeiten der Medizin auf ihrem jeweils neuesten Stand bis zum Letzten auszuschöpfen. Zur Endlichkeit des Lebens gehört auch, dass man das Herannahen des Todes zulässt, wenn seine Zeit gekommen ist. Der verstorbene Papst Johannes Paul II., dessen Sterben unzählige Menschen mit tiefer Anteilnahme verfolgten, sagte am Ende seiner langen Krankheit: „Mein Leben steht in Gottes Hand.” Er tröstete die Gläubigen, die auf dem Petersplatz für ihn beteten mit den Worten: „Ich bin froh, seid ihr es auch!”
   Manchen Ärzten fällt es schwer, eine solche Haltung zu respektieren und die eigene Ohnmacht ange- sichts des Todes anzuerkennen. Nicht selten drängen sie aufgrund einer irrtümlichen Auslegung der Pflicht zur Lebenserhaltung ihren Patienten Therapien auf, die aus medizinischer Sicht nicht mehr sinnvoll sind.
5. Töten und Sterbenlassen
   Die Unterscheidung zwischen Töten und Sterbenlassen hilft dem Arzt, die Reichweite und Grenze seines Auftrages zu erkennen. Das Ziel einer palliativen Behandlung und des Verzichtes auf weitere lebensverlängernde Maßnahmen ist die Freiheit des Sterbenden von Angst und Schmerzzuständen; der Arzt verzichtet darauf, den Eintritt des Todes noch weiter hinauszuzögern, weil dies nur unnötige Leiden verursachen würde. Er lässt es zu, dass die Krankheit ihren Verlauf nimmt und in absehbarer Zeit zum Tode führt. Dabei ist die Arzt-Patient-Beziehung auch im Angesicht des Todes von gegenseitigem Respekt und von einer Hochschätzung des Lebens bestimmt. Der Arzt achtet den ihm anvertrauten Patienten in der Hilfsbedürftigkeit seiner letzten Lebensphase, indem er sein Sterben zu erleichtern sucht. Dabei respektiert er jedoch die letzte Grenze des Todes, die allen Beteiligten - dem Sterbenden, seiner Umgebung und auch dem Arzt selbst - gezogen ist.
   Das Tötungsverbot schützt auf diese Weise das Recht des Sterbenden, seinen eigenen Tod sterben zu dürfen, wenn dieser nicht mehr abzuwenden ist. Dagegen ist es mit dem ärztlichen Auftrag unver- einbar, den Tod selbst herbeizuführen.
6. Der „Ausweg“ der Selbsttötung: Eine Niederlage für die Menschlichkeit
  
Ebenso widerspricht es dem ärztlichen Ethos, Sterbenden bei der Durchführung eines selbst bestimm- ten Suizidwunsches behilflich zu sein. Es mag schwerste Krankheitsverläufe und Leidenszustände ge- ben, angesichts derer ein Arzt nach sorgfältiger Gewissensprüfung zu dem Urteil kommt, dass er einem Suizidversuch seines Patienten nicht im Wege stehen soll. Die öffentliche Propagierung und aktive Beteiligung an der Durchführung der Selbsttötung eines Patienten widerspricht jedoch dem ärztlichen Auftrag, im Zweifel an der Seite des Lebens zu stehen. Ein vollzogener Suizid ist, auch wenn man die Motive des Betreffenden von außen nicht mit Sicherheit bewerten kann, immer eine Niederlage. Hinter der endgültigen Absage an jede weitere Hoffnung, die aufgrund der Irreversibilität einer solchen Tat mit der Selbsttötung verbunden ist,  verbirgt sich eine Niederlage für das Leben, eine Niederlage für die Menschlichkeit, eine Niederlage für alle, die dem Suizid-Opfer als Angehörige und Freunde oder aufgrund ihrer beruflichen Stellung als Arzt oder Pflegekraft nahe standen. Auftrag des Arztes ist es, dem Sterbenden die Annahme seines Todes zu erleichtern, nicht aber, an der Herbeiführung des Todes mitzuwirken. Sie ist Hilfe beim Sterben und nicht Hilfe zum Sterben. Ein vom Arzt inszeniertes Handlungsarrangement, das die Letztverantwortung für die Auslösung der Selbsttötung dem Patienten belässt, unterläuft zudem die Mitwirkung des Arztes für die Willensbildung des Patienten und das ärztliche Ethos der solidarischen Nähe zum Leidenden. Die durchschnittliche Verweildauer des Ster- benden in einer Züricher Sterbeklinik schwankt zwischen mehreren Stunden  und wenigen Tagen. Schon diese kurzen Zeiträume widerlegen den Anspruch, den Suizidwunsch des Patienten erst nach einer langen persönlichen Auseinandersetzung und wenn die Suche nach Alternativen der Sterbebegleitung erfolglos verlief, zu respektieren.
7. Die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens
   Liebe Schwestern und Brüder, als Bischöfe am Oberrhein haben wir uns zu diesem gemeinsamen Hirtenwort entschlossen, weil wir als Kirche Jesu Christi eine Mitverantwortung für die demokratischen Gesellschaften unserer Länder tragen. Die Entwicklung der modernen Medizin, die Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens und die gerechte Verteilung seiner Leistungen stellen unsere Gesell- schaften vor große Herausforderungen, die ein Umdenken von uns allen erfordern. Dieses Umdenken kann jedoch nicht darin bestehen, dass wir die Rechte Sterbender dort einschränken, wo sie den gesellschaftlichen Leitbildern von Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und ungeminderter Leistungs- fähigkeit nicht mehr entsprechen. Die kranken, pflegebedürftigen und sterbenden Menschen gehören in gleicher Weise zur menschlichen Gesellschaft, wie alle anderen. Ihre Gegenwart stellt den Gesunden und Starken ihre eigene Zukunft vor Augen und bewahrt sie vor der Illusion eines oberflächlichen Lebens, die allen Zumutungen und Einschränkungen aus dem Weg gehen möchte. Wo kranke und ster- bende Menschen nicht aus dem gesellschaftlichen Leben verbannt werden, erinnern sie an eine ein- fache Wahrheit unseres Menschseins, die für alle gilt: dass wir als endliche Wesen existieren und dass unsere Würde eben darin besteht, in unseren Grenzen leben und sterben zu dürfen.
   Der Grundsatz von der Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens und die Forderung, die Rechte schwerkranker und sterbender Menschen zu achten, verpflichten alle Menschen.
   Den Schutz der Rechtsordnung fordern wir Bischöfe also nicht für besondere Moralauffassungen, die nur von gläubigen Christen anerkannt werden müssten. Die Fähigkeit eines demokratischen Rechts- staates, moralische Konflikte unter seinen Bürgerinnen und Bürgern auf eine allen zumutbare Weise zu lösen, setzt vielmehr die Anerkennung fundamentaler Rechte, Werte und Pflichten voraus, die einen Kernbereich menschlichen Zusammenlebens schützen. Die Anerkennung der Würde jeder mensch- lichen Person, die Achtung ihrer unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte sowie der Schutz des mensch- lichen Lebens, dem schlechthin fundamentalen Gut jeder menschlichen Gesellschaft, dürfen deshalb nicht dem scheinbar humanitären Belieben Einzelner anheim gestellt werden. Sie verkörpern vielmehr jene Rechte und Werte, mit deren Schutz Recht und Wert der Demokratie selbst auf dem Spiel stehen.
8. Hoffnung, Geduld und Liebe: Gottes Licht im Dunkel des Todes
   Eine gerechte und menschenfreundliche Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenebens kann nicht mehr als die äußeren Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die einzelnen Menschen die Heraus- forderungen ihres Daseins annehmen können. Das gilt nicht nur für die kleinen Aufgaben des alltäg- lichen Lebens, sondern erst recht für die großen Existenzfragen, denen niemand ausweichen kann. Wie wir das eigene Sterben bestehen werden, ob voller Hoffnung oder in tiefer Verzweiflung, kann keiner von uns vorhersehen.
 Für viele Menschen, die den Tod vor Augen haben, bleiben am Ende bohrende Fragen, auf die sie keine Antwort erhalten: Warum gerade ich? Warum diese schreckliche Krankheit? „Der Wert der Demokratie steht und fällt mit den Werten, die sie verkörpert und fördert: Im Hinblick auf die Zukunft der Gesell- schaft und die Entwicklung einer gesunden Demokratie ist es daher dringend notwendig, das Vor- handensein wesentlicher, angestammter menschlicher und sittlicher Werte wieder zu entdecken, die der Wahrheit des menschlichen Seins selbst entspringen und die Würde der Person zum Ausdruck bringen und schützen: Werte also, die kein Individuum, keine Mehrheit und kein Staat je werden hervorbringen, verändern oder zerstören können, sondern die sie nur anerkennen, achten und fördern werden müssen.” Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika „Evangelium vitae“, Nr. 71.
  Warum trifft sie mich schon in dieser frühen Lebensphase? Weder die Medizin, noch irgendeine Welt- anschauung und auch nicht unser christlicher Glaube geben auf diese Fragen  eine abschließende Ant- wort. Wir müssen es vielmehr lernen, angesichts des Todes mit offenen Fragen zu leben. Vor der dunklen Wirklichkeit des Todes endet vielmehr jedes nur theoretische Bescheidwissen-Wollen. Eine Brücke, die durch das Sterben hindurch führt, ist uns nur in der Hoffnung auf ewiges Leben und in einer Geduld gegeben, die sich Gottes Geheimnis anvertraut und sich von ihm im Dunkeln führen lässt. Nicht in der Absage an die Hoffnung, sondern nur auf dem Weg der Liebe, die „allem standhält” 1 Kor 13,7
,  werden wir der Not des Sterbens gerecht. „Sie ist das Licht - letzthin das einzige -, das eine dunkle Welt immer wieder erhellt und uns den Mut zum Leben und zum Handeln gibt.”  Mit diesem Wort aus der Antrittsenzyklika von Papst Benedikt XVI. und der Bitte um Gottes Segen grüßen wir Sie herzlich.
Im Juni 2006
+ Robert Zollitsch, Erzbischof von Freiburg/Breisgau
+ Joseph Doré, Erzbischof von Strasbourg
+ Kurt Koch, Bischof von Basel

 Interview medii-ProfJörg-DietrichHopp „Beihilfe zum Selbstmord ist keine ärztliche Aufgabe“

Foto: Prof. Jörg-Dietrich Hoppe ist seit 1999 Präsident der Bundesärztekammer
Die Mehrheit der Deutschen ist für ärztliche Sterbehilfe, viele Mediziner können sich vorstellen,
aktiv beim Suizid zu helfen. Sollte man Sterbehilfe auf Verlangen legalisieren?

Wir warnen vor einer solchen Entwicklung. Töten auf Verlangen ist und bleibt eine Straftat. Beihilfe zum Selbstmord ist keine ärztliche Aufgabe. Eine Umfrage zeigt im Übrigen, dass zwar viele Ärzte Suizid- wünsche von Schwerstkranken nachvollziehen können. Die Bereitschaft aber, da wirklich mitzuwirken, ist nicht sehr ausgeprägt. Ein Arzt muss schließlich sehr sorgfältig überlegen, was er tut. So muss er beispielsweise genau untersuchen, ob eine Depression vorliegt. Denn in 95 Prozent der Fälle, in denen Ärzte um Suizidbeistand gebeten werden, ist der Patient depressiv. Und fast alle Patienten, deren Depression behandelt wird, halten den Suizidwunsch nicht mehr aufrecht.
In Holland entscheidet eine Euthanasiekommission, ob einem Todkranken der assistierte Selbstmord ermöglicht wird.
   In Holland ist der Damm gebrochen. Da geht man oft über das hinaus, was eigentlich im Gesetz bebsichtigt ist. Mittlerweile gibt es dort nicht wenige ältere Menschen, die Angst haben, durch den gesellschaftlichen und auch verwandtschaftlichen Druck aktive Sterbehilfe an sich vornehmen lassen zu müssen. Diese Ethik geht vom Nützlichkeitsprinzip aus. Das können wir nicht gutheißen. Alles das, was auf einen gezielten Tod hinausläuft, muss verboten bleiben. Auf keinen Fall darf man den Arzt verpflich- ten, bei einer Tötung auf Verlangen zu assistieren.
Kann ein Arzt Todkranken den Wunsch erfüllen, in Würde zu sterben, ohne bestraft zu werden?
   In fast allen Fällen ist Sterben in Würde und ohne Schmerzen möglich. Die Palliativmedizin kann Menschen Angst und Schmerzen soweit nehmen, dass sie diese Phase vielleicht sogar positiv erleben können. Das Gesetz erlaubt es aber Ärzten mit der ihnen zufallenden Fürsorgepflicht auch, Menschen zu beraten, wenn sie aus dem Leben scheiden wollen. Dafür werden sie nicht bestraft. Aber sie dürfen sich nicht aktiv am Sterbeprozess beteiligen.
Auch wenn Menschen zu Hause sterben möchten?
   Bei der ambulanten Palliativmedizin gibt es zweifellos Nachholbedarf, darüber werden wie auf dem Deutschen Ärztetages Ende Mai 2011 diskutieren. Denn nicht Sterbehilfe soll zum Normalfall werden, sondern der Zugang zu einer modernen palliativmedizinischen Behandlung, die todkranken Menschen ein möglichst schmerz- und beschwerdefreies Leben ermöglicht. Ärztliche Aufgabe ist und bleibt es, Ster- benden beizustehen. Wenn sie das nicht wollen, dann muss man das allerdings auch respektieren. Das Thema Sterbebegleitung spielt im Medizinstudium mittlerweile eine große Rolle, beispielsweise in Ethik- vorlesungen. Da hat sich viel getan.
Sie haben in der eigenen Familie Erfahrung mit dem Thema. Wie haben Sie persönlich die Situation empfunden?
   Meine Schwiegermutter ging auf Mitte 80 zu und verlor nach und nach ihr Gedächtnis. Sie hat sich dann entschieden, ohne Einbeziehung anderer, nicht mehr weiterleben zu wollen. Sie hat das Essen eingestellt und duldete nur noch, dass sie zu trinken bekam und Infusionen erhielt, damit sie nicht verdurstet. Wir haben ihre Entscheidung respektiert und fanden das aber alle sehr traurig. Sie hat niemanden gebeten, sich aktiv daran zu beteiligen, das Leben zu beenden. Wir konnten sie nur noch trösten und ihr bis zum Lebensende liebevoll beistehen. HAZ101029Gesund

epHeinzJosefAlgermissen,Fu-   Bischof Heinz Josef Algermissen: Gegen eine Kultur des Todes

   Der Begriff „Selbsttötungsverein” ist an und für sich schon ein Symptom eines pathologischen Bewusstseins. Was der Hamburger Ex-Senator Roger Kusch da als menschenfreundlich kapriziert, ist tatsächlich skandalös. Es bedarf einer deutlichen Reaktion von Seiten des Gesetzgebers!
   In einer so grundsätzlichen Frage wie dem menschenwürdigen Sterben gilt es zunächst festzuhalten, dass jeder Mensch Anspruch hat auf ein Sterben, das seine letzte große Lebensaufgabe ist. Diese Aufgabe kann ihm niemand abnehmen, auch nicht der liebste und naheste Mensch. Wohl aber kann und muss ihm dabei geholfen werden. Das bedeutet in erster Linie, dass die Leiden des Kranken, gege- benenfalls auch unter Anwendung von schmerzstillenden Mitteln, so gelindert werden, dass er seine letzte Lebensphase menschlich zu bewältigen vermag. Das bedeutet weiterhin, dass dem Kranken die bestmögliche Pflege zuteil werden soll. Dabei geht es nicht nur um die medizinische Versorgung, sondern vor allem auch um die menschlichen Aspekte dieser Pflege.
  Zur Sterbehilfe nach christlichem Glauben gehört, dass der Schwerkranke in seiner seelischen Not nicht alleingelassen wird. Gerade im Sterben werden die Fragen nach dem Woher und Wohin des Lebens bewusst. Es sind im Letzten religiöse Fragen. Sie dürfen weder ausgeklammert noch verdrängt werden. Dabei ist der Glaube eine wirksame Hilfe, die Angst vor dem Tod durchzustehen, ja zu überwinden. Er schenkt dem Sterbenden auch im Angesicht des Todes eine feste Hoffnung.Der Glaube gibt dem Leiden, das uns unverständlich erscheint, seinen Sinn: Denn es ist Teilnahme am Leiden Jesu Christi selbst vgl. Kol 1,24.
   Aktive Sterbehilfe ist und bleibt ein tragischer Irrtum, weil es eine Alternative gibt. Statt das Töten zur Therapie zu erheben - die umfassende Zuwendung als Antwort auf den Schrei nach Hilfe bei der letzten Etappe des Lebens.
   Die Haltung der katholischen Kirche ist unaufgebbar eindeutig: „Willentliche Euthanasie, gleich in welcher Form und aus welchen Beweggründen, ist Mord. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Würde des Menschen und gegen die Ehrfurcht vor dem lebendigen Gott, seinem Schöpfer” Katechismus der katholischen Kirche Nr. 2324. Diese Grundhaltung wird uns immer dazu bringen, gegen die Kultur des Todes, die sich in unserer Gesellschaft breit macht, zu kämpfen.
Der Autor ist Bischof von Fulda.

Erzbischof Joachim Kardinal Meisner    cdJoachimMeisner-xx

Nur eine ganz kleine Änderung
   Die Bundesärztekammer hat eine ganz kleine Änderung vollzogen. Galt bisher: „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos", so heißt es jetzt bloß noch ohne Wer- tung: „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe." Soll man sich über eine solche Kleinigkeit aufregen? Immerhin hat sich die deutsche Ärzteschaft in ethischen Debatten sehr lange sehr verantwortungsvoll gezeigt. Doch der Zusammenbruch der Ethik des Grundgesetzes, die sich der jüdisch-christlichen Auffassung vom gottebenbildlichen Menschen verdankt, vollzieht sich nicht mit einem großen Knall. Ganz im Gegenteil, anfangs wirkt alles völlig harmlos, dann etwas bedenklich, und schließlich scheint alles Weitere bloß noch unvermeidlich.
   Schon seit Jahren befinden wir uns auf einer schiefen Ebene. Bevor wir ganz langsam ins Rutschen kamen, galt noch der Satz von der gleichen Würde jedes Menschen, und es war klar, dass sich Staat und Gesellschaft vor allem um die Schwachen kümmern sollten. Und dann beginnt es immer scheinbar ganz harmlos. Erst entsteht eine für die Grenzüberschreitung aufgeschlossene Atmosphäre: Man spricht vom Leid von Eltern, die keine Kinder bekommen können. Warum soll man diesen Eltern nicht helfen? So erfindet man die künstliche Befruchtung. Bedenklich wird es auch für die Öffentlichkeit erst dann, wenn man zum Beispiel hört, dass nicht verwendete Embryonen tiefgekühlt oder zerstört werden. Eine unan- genehme Nebenwirkung, so beruhigt man sich. Und dann gibt es die Möglichkeit, über Präimplantations- diagnostik (PID) schwer, mittelschwer oder gar nicht schwer behinderte Embryonen zu vernichten und nur die Fittesten überleben zu lassen. Das ist Selektion von Menschen. Doch die Frage erscheint unvermeidlich: Warum soll man einen Menschen, den man durch eine künstliche Befruchtung „produziert" hat, nicht frühzeitig auf seine Produktqualität testen?
   Auch beim Thema Abtreibung begann es scheinbar ganz harmlos. Erst empört man sich zu Recht darüber, dass für Abtreibungen immer bloß die womöglich in verzweifelter Notlage befindlichen ungewollt schwangeren Frauen büßen sollen und nicht die mindestens genauso schuldigen Männer. Abtreibung in den ersten Monaten wurde straffrei gestellt. Bedenklich wurde es dann für viele erst, als klar wurde, dass Abtreibung inzwischen wie ein Verhütungsmittel eingesetzt wird und Behinderte sich durch die eugenische Indikation diskriminiert fühlten. Bei der Gesetzesnovellierung verzichtete man daher auf eine eigene Regelung für Behinderte. Dafür gilt nun in Deutschland eine Hasenscharte als ausreichender Grund, ein Kind mit medizinischer Indikation noch im Geburtskanal mit einer Kaliumspritze ins Herz zu töten. Dieser Eingriff ist Kassenleistung. Wohl niemand hat solche Spätabtreibungen erlauben wollen, aber die Entwicklung dahin schien unvermeidlich.
   Auch das Reden und Schreiben über die „Last", die minderbegabte Behinderte für die Gesellschaft darstellten, klang schon im vergangenen Jahrhundert für viele erst scheinbar ganz harmlos. Mit schrecklichen Konsequenzen, wie wir wissen.
   Und schließlich begann auch das Reden über „Sterbehilfe" erst ganz harmlos. Wer hat schon etwas gegen Hilfe? Anfangs wurden einige Extremfälle von Menschen geschildert, die nicht mehr leben wollten. Dann gab es den Ruf nach dem Recht auf Euthanasie, wenn ein Mensch das will. Bedenklich wurde es für viele erst, als klar wurde, dass es in den Niederlanden, die ein entsprechendes Gesetz verabschie- deten, inzwischen nicht mehr genügend gute Schmerztherapien gibt und etwa 900 Menschen im Jahr mit Kommissionsbeschluss totgespritzt werden, ohne zugestimmt zu haben, was auch dort eigentlich gesetzwidrig ist.
   Vielen scheint es unvermeidlich, dass eine solche Entwicklung auch uns ergreift. Es gibt allerdings Fortschritte, die in Wahrheit Rückschritte sind. Das Christentum hat bekanntlich das Mitleid erfunden. Die Heiden hatten für die Schwachen nur Verachtung und Gleichgültigkeit übrig. Je mehr nun das Hei- dentum in moderner Gestalt zurückkehrt, desto mehr scheint das humanitäre Niveau wieder zu sinken. Doch das ist eben keineswegs unvermeidlich. Angesichts der menschenunwürdigen Selektion durch PID, angesichts der grausamen Spätabtreibungen und angesichts des schweigenden Drucks auf Alte und Kranke, die Gesellschaft von sich zu entlasten, sollten sich auch Ärzte der Einsicht öffnen, dass manch- mal ein Schritt zurück von der schiefen Ebene ein Fortschritt sein kann. FAZ110415

Lux-aepFernandFranck-xx       Erzbischof Fernand Franck, Luxemburg

Luxemburg: Erzbischof für Bedenkzeit bei Euthanasiegesetz

  Der Luxemburger Erzbischof Fernand Franck fordert die Politiker seines Landes auf, das kürzlich verab- schiedete Gesetz zur Sterbehilfe neu zu überdenken. Mit einer knappen Mehrheit stimmte das Parlament in Luxemburg am 19. Februar für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. In den kommenden Wochen vor der zweiten Lesung der beiden Gesetze zur Palliativmedizin und zur Sterbehilfe sei die Zeit gekom- men, die Gegenstimmen zur Euthanasie zu hören. Eine Diskussion um den Euthanasie-Vorstoß stehe noch aus, sagt Bischof Franck gegenüber Radio Vatikan.
   „Ich glaube, dass wir grundsätzlich erklären müssen, was genau palliative Pflege und Euthanasie sind. Auch müssen wir erläutern, dass die Kirche nicht für einen so genannten Dolorismus (Verherrlichung von Leid) eintritt. Die Kirche setzt sich dafür ein, dass Menschen geholfen werden muss und sie nicht leiden müssen. Von medizinischer Seite stehen bereits mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.” 
   Der Erzbischof von Luxemburg hat seine Stellungnahme einen Monat nach der Parlamentsabstimmung bekannt geben - und bewusst wenige Tage vor Ostern.
  „Deswegen habe ich mein Schreiben nicht sofort nach der Abstimmung herausgegeben. Wir wollten auch nicht Emotionen schüren. Doch jetzt vor Ostern passt dieses Schreiben gut. Es ist nämlich wichtig zu betonen, dass die Würde des Menschen einzigartig ist. Wir müssen den Gläubigen klar machen, dass es bei der Menschenwürde darum geht, gemeinsam dafür einzustehen.”
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Papst Benedikt XVI. in der Wiener Hofburg: Menschenrecht - Leben - Sterben

   In Europa ist zuerst der Begriff der Menschenrechte formuliert worden. Das grundlegende Men- schenrecht, die Voraussetzung für alle anderen Rechte, ist das Recht auf das Leben selbst. Das gilt für das Leben von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende. Abtreibung kann demgemäß kein Menschenrecht sein – sie ist das Gegenteil davon. Sie ist eine „tiefe soziale Wunde”, wie unser verstorbener Mitbruder Kardinal Franz König zu betonen nicht müde wurde.
  Mit alledem sprechen wir nicht von einem speziell kirchlichen Interesse. Vielmehr machen wir uns zum Anwalt eines zutiefst menschlichen Anliegens und zum Sprecher der Ungeborenen, die keine Stimme haben. Ich verschließe nicht die Augen vor den Problemen und Konflikten vieler Frauen und bin mir dessen bewusst, dass die Glaubwürdigkeit unserer Rede auch davon abhängt, was die Kirche selbst zur Hilfe für betroffene Frauen tut.
   Ich appelliere deshalb an die politisch Verantwortlichen, nicht zuzulassen, dass Kinder zu einem Krankheitsfall gemacht werden und dass die in Ihrer Rechtsordnung festgelegte Qualifizierung der Ab- treibung als ein Unrecht faktisch aufgehoben wird. Ich sage das aus Sorge um die Humanität. Aber das ist nur die eine Seite dessen, was uns Sorgen macht. Die andere ist, alles dafür zu tun, dass die europäischen Länder wieder kinderfreundlicher werden. Ermutigen Sie die jungen Menschen, die mit der Heirat eine neue Familie gründen, Mütter und Väter zu werden. Damit tun Sie ihnen selbst, aber auch der ganzen Gesellschaft etwas Gutes. Wir bestärken Sie auch nachdrücklich in Ihren politischen Bemühungen, Umstände zu fördern, die es jungen Paaren ermöglichen, Kinder aufzuziehen. Das alles wird aber nichts nützen, wenn es uns nicht gelingt, in unseren Ländern wieder ein Klima der Freude und der Lebenszuversicht zu schaffen, in welchem Kinder nicht als Last, sondern als Geschenk für alle erlebt werden.
   Mit großer Sorge erfüllt mich auch die Debatte über eine aktive Sterbehilfe. Es ist zu befürchten, dass eines Tages ein unterschwelliger oder auch erklärter Druck auf schwerkranke und alte Menschen ausgeübt werden könnte, um den Tod zu bitten oder ihn sich selbst zu geben. Die richtige Antwort auf das Leid am Ende des Lebens ist Zuwendung, Sterbebegleitung – besonders auch mit Hilfe der Palliativ- medizin – und nicht „aktive Sterbehilfe”. Um eine humane Sterbebegleitung durchzusetzen, bedürfte es freilich baldigst struktureller Reformen in allen Bereichen des Medizin- und Sozialsystems und des Aufbaus palliativer Versorgungssysteme. Es bedarf aber auch konkreter Schritte: in der psychischen und seelsorglichen Begleitung schwer Kranker und Sterbender, der Familienangehörigen, der Ärzte und des Pflegepersonals. Die Hospizbewegung leistet hier Großartiges. Jedoch kann nicht das ganze Bündel solcher Aufgaben an sie delegiert werden. Viele andere Menschen müssen bereit sein bzw. in ihrer Bereitschaft ermutigt werden, sich die Zuwendung zu schwer Kranken und Sterbenden Zeit und auch Geld kosten zu lassen.

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Spes Viva barrierefrei im Internet

   Die neue Internetseite macht es möglich: Ab sofort sind alle Aktivitäten, Projekte und Köpfe von Spes Viva auch im Internet einzusehen. Das teilt die Organisation mit.
   Unter www.spes-viva.de hat jeder die Möglichkeit, sich über das vielfältige Betätigungsfeld der christlich-humanen Sterbebegleitung zu informieren. Die Internetseite ist barrierefrei - und somit auch für sehbehinderte Besucher „erlebbar".
   Konzipiert hat den Auftritt das Team um Andreas Ströker von der Werbeagentur „Die Werberei". „Wir haben von Anfang an alles so ge¬plant, dass auch körperlich eingeschränkte Personen die Inhalte ohne Probleme nutzen können." So ist es beispielsweise für Besitzer eines speziellen Programms möglich, sich die Texte vorlesen zu lassen. Ein Service, der vor allem solchen Besuchern gefallen wird, die Probleme ha-ben, kleinere Schrifttypen zu lesen. Weiterer Vorteil: Die Seite wirkt aufgeräumt und übersichtlich, eine thematische Farbgebung der unterschiedlichen Bereiche erleichtert den Nutzern die Orientierung.
   „Ein Klick lohnt sich", betont Reinhold Kassing, Vorstandsvorsitzender des Spes-Viva-Fördervereins. Eingebunden in die Seite ist die Web-Präsenz des Spes-Viva-Trauerlands, die auch direkt unter:
www.trauerland-os.de erreicht werden kann. NOZ101215pm

ErnstWolfgangBöckenförde   Ernst-Wolfgang Böckenförde, Bundesverfassungsrichter a.D.

   Die Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland wäre nach Ansicht des früheren Bundes- verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde ein „Dammbruch” beim Lebensschutz. Niemand dürfe Verfügungsgewalt über das Leben anderer haben, sagte Böckenförde in Freiburg. Das würde gegen das Grundrecht der Menschenwürde verstoßen.
   Zur passiven Sterbehilfe erklärte der Jurist, der Respekt vor dem Nichtbehandlungswillen eines Patienten sei nicht Sterbehilfe. Jeder habe das Recht, ärztliche Hilfe zu verweigern. Entschieden setzte sich Böckenförde für das Recht auf Leben des Embryos ein. Mit der Befruchtung beginne eigenes Leben und die Entfaltung „als Mensch, nicht zum Menschen”. Der Jurist lehnte jegliche Instrumentalisierung des Embryos ab. Aus der Forschung eventuell resultierende Heilungschancen für Krankheiten rechtfertigten nicht die Tötung von Embryonen.
DT071201

PalliativProfBorasio-x      Prof. Gian Domenico Borasio

Wann dürfen Menschen sterben?
Gesopräch der FAZ mit dem Palliativmediziner Prof.Gian Domenico Borasio über den Zwang zum Leben

   Eine Kerze vor der Tür, das bedeutet am Zentrum für Palliativmedizin der Münchner Ludwig-Maxi- milians-Universität, dass in dem Krankenzimmer ein Mensch stirbt. Kleine Symbole wie dieses gehören für Gian Domenico Borasio zum Versuch, in der Medizin einen neuen, sensibleren Umgang mit dem Tod zu praktizieren und wegzukommen von einer rein künstlichen Leidensverlängerung. Seine Expertise in der Palliativmedizin macht den Neurologen zum wichtigen Ansprechpartner von Politikern, Medizinern, Juristen und Ethikern in der Kontroverse um Sterbehilfe und Patientenverfügungen. Borasio hat den Stiftungslehrstuhl für Palliativmedizin am Klinikum Großhadern inne.
Die Fragen stellten Christian Schwägerl und Heinrich Wefing. FAZ070120

Herr Professor Borasio, viele Menschen fürchten sich davor, am Ende ihres Lebens von einer hoch-technisierten Medizin am Sterben gehindert zu werden. Ist diese Angst berechtigt?
   Die Angst vor dem Tod gehört zum Leben dazu. Die Palliativmedizin ist ein Weg, die Leiden lebens- bedrohlich Erkrankter zu lindern, ihre Lebensqualität und die ihrer Angehörigen zu verbessern. Doch sie ist in Deutschland noch nicht integraler Bestandteil der Medizin. Das führt leider nicht selten zu Prob- lemen im Umgang mit Schwerkranken, Sterbenden und ihren Angehörigen. Es fehlt zum Beispiel manch- mal die Kompetenz zu erkennen, ab wann ein alter Mensch im Sterben liegt. Und wenn es erkannt wird, wird dennoch häufig versucht, es zu verhindern. Statt Lebensverlängerung wird Sterbeverlängerung betrieben.
Was kann die Palliativmedizin dem Patienten bieten?
   Das lässt sich nur individuell bestimmen. Mal sind Medikamente wichtig, zum Beispiel gegen Schmerzen und Atemnot, mal kommen hightech-Verfahren zum Einsatz, mal sind die Gespräche mit Verwandten entscheidend. Deswegen gehören zu unserem Team selbstverständlich Psychologen, Sozialarbeiter und Seelsorger. Wenn alles klappt, werden wir hier am Zentrum demnächst die erste Stiftungsprofessur für „Spirituelle Begleitung” einrichten können, in enger Zusammenarbeit mit beiden theologischen Fakultäten. Entscheidend ist bei all dem eines: Kommunikation. Denn je weniger die Menschen an den Tod denken, desto schlechter leben sie. Deshalb ist für uns hier am Zentrum die tägliche Begegnung mit Sterbenden auch ein riesiges Geschenk.
Die ständige Konfrontation mit dem Tod ist nicht deprimierend?
   Nein, im Gegenteil. Schon mit Sterbenden reden zu können, an ihren Einsichten teilhaben zu dürfen ist ein unglaublicher Gewinn. Und ständig daran erinnert zu werden, dass man sterblich ist, verschiebt die Perspektiven völlig. Auch das ist ein zentrales Anliegen: den Diskurs über den Tod in der Gesellschaft zu verbessern.
   Noch aber sind wir längst nicht so weit. Nach Ihren Erhebungen begegnen selbst viele Chefärzte dem Lebensende ihrer Patienten mit Unsicherheit.
   In einer Umfrage unter neurologischen Chefärzten gab tatsächlich fast die Hälfte an, ihre eigene Ausbildung für die Begleitung in der Sterbephase sei „mäßig bis schlecht”. Sechzig Prozent räumten Angst vor Rechtsfolgen beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ein. Ähnliches ergaben Umfragen unter Hausärzten und Onkologen - übrigens auch bei Vormundschaftsrichtern.
Rechtssicherheit kann nur der Gesetzgeber schaffen. Derzeit wird in Berlin vor allem über eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung diskutiert.
   Eine solche Regelung würde ich sehr begrüßen. Aber man muss sich eines klarmachen: Häufig kommt es auf eine Patientenverfügung gar nicht an, sondern darauf, dass das Therapieziel klar definiert wird. In etwa der Hälfte der Fälle, die wir untersucht haben, lag gar keine medizinische Indikation für eine Weiterbehandlung mehr vor. Wo aber eine Weiterbehandlung gar nicht medizinisch indiziert ist, stellt sich auch die Frage nicht, ob der Patient mit einem Abbruch der Behandlung einverstanden wäre. Lebensverlängerung ist sicher ein medizinisches Ziel, Sterbeverlängerung nicht.
Gleichwohl wird von vielen Ärzten weiter lebensverlängernd therapiert.
   Ja. Das ist psychologisch auch verständlich. Die auf Lebensverlängerung gerichtete Therapie war ja meist am Anfang der Behandlung richtig. Ab einem bestimmten Punkt ist sie es aber nicht mehr. Diesen Punkt zu bestimmen ist sehr schwierig. Hinzu kommt: Juristisch mag es keinen Unterschied machen, ob man durch aktives Tun oder Unterlassen handelt, menschlich jedoch ist es für einen Arzt viel belastender, eine Behandlung abzubrechen. Nicht selten läuft dann einfach weiter, was einmal be- gonnen wurde.
Politisch wird fast ausschließlich über die Patientenverfügung gestritten.
  Richtig, die Forderungen des Deutschen Juristentages nach einer umfassenden Regelung der Sterbe- begleitung sind an der Politik offenbar abgeprallt. Trotzdem wäre eine gesetzliche Klarstellung zur Patientenverfügung ein wichtiger Schritt, denn sie würde auch die Ärzte stärker dafür sensibilisieren, dass der Wille des Patienten unbedingt zu befolgen ist.
Wie soll eine solche Regelung aussehen?
  Zunächst einmal ist jede Patientenverfügung wirksam, schon heute. Wenn ein Arzt weiß, was sein Patient in einer bestimmten Situation will, dann darf er das nicht ignorieren. Den Willen schriftlich niederzulegen ist nur aus Beweisgründen wichtig; eine Videoaufzeichnung würde den gleichen Zweck erfüllen. Nachdrücklich werbe ich für ein Beratungsgespräch mit einem Arzt vor Abfassung der Patien- tenverfügung. Schauen Sie, der Gesetzgeber schreibt für jeden Häuslekauf eine Beratung durch den Notar vor - und da geht es nur ums Geld, nicht ums Leben.  Nach meiner Vorstellung sollte eine Patien- tenverfügung, der ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Arzt vorausgegangen ist, eine erhöhte Verbindlichkeit haben.
Die Enquete-Kommission des Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin” hat vor- geschlagen, dass Patientenverfügungen nur gelten sollen, wenn eine Krankheit „unumkehrbar tödlich” verläuft;die Überlegungen des CDU-Politikers Bosbach gehen in eine ähnliche Richtung.
   Das ist absurd. Ein Patient, der bei Bewusstsein ist, kann doch selbstverständlich jede ärztliche Be- handlung zu jedem beliebigen Zeitpunkt ablehnen. Dieses Recht einem Patienten abzusprechen, der vorab eine wirksame Patientenverfügung angefertigt habe, wäre eine krasse Ungleichbehandlung. Eine solche Regelung würde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Auch medizinisch ist eine solche Einschränkung Unsinn, denn unumkehrbar tödlich verläuft ja das Leben selbst. Die Reichweitenbe- schränkung erweist sich somit als Ersatz des alten medizinischen Paternalismus durch einen neuen - und schlimmeren - ethischen Paternalismus. Das zentrale Prinzip des Lebensschutzes wird zum Dogma des Lebenszwangs umgedeutet und damit entwertet. Das hat in meinen Augen etwas Fundamenta- listisches.
Warum?
  Hier werden Prinzipien über Menschen gestellt. Die Autonomie wird außer Kraft gesetzt, man bemächtigt sich des biologischen Lebens von Menschen  und entzieht ihnen die Verfügung über sich selbst. So werden die Leute erst auf den Gedanken gebracht, maximal kontrollieren zu wollen, wer sie wann tötet. Man treibt damit die Menschen in die Arme der Euthanasiebefürworter. Und welche Probleme die Euthanasie in der Praxis schafft, sehen wir gerade in den Niederlanden. Hinter der Verteufelung der Patientenverfügung steht die nie ausgesprochene Annahme, dass die Patientenver- fügung eigentlich eine Suizidverfügung ist. Man sollte aber klar zwischen dem Wunsch nach einem Suizid und dem nach einem natürlichen Sterben unterscheiden. Dieser Wunsch ist der normalste auf der Welt. Auf der anderen Seite ist es wichtig, das Prinzip der Fürsorge nicht zu vergessen, was Juristen gelegentlich tun. Fürsorge gelingt nach unserer Erfahrung am besten durch Dialog, Beratung und Aufklärung.
Wie stellen Sie sich den Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung vor?
   Sie sollte selbstverständlicher Teil jeder Medizin werden. Das verhindert, dass Sterbegettos ent- stehen. Deshalb sollte Palliativmedizin Pflichtfach an allen Universitäten werden. Zweitens sollte die palliativmedizinische Fortbildung stark ausgebaut werden. Dass elementare Grundsätze der Palliativ- medizin den meisten Ärzten unbekannt sind, erschwert die Entscheidungsprozesse am Lebensende erheblich. So wissen viele Ärzte etwa nicht, dass Menschen in der Sterbephase in der Regel keinen Hunger verspüren. Deshalb ist die Rede davon, man dürfe Sterbende nicht „verhungern” lassen, reine Polemik. Viele Ärzte wissen auch nicht, dass Flüssigkeitszufuhr am Lebensende eine große Belastung für die Sterbenden darstellen kann. Und viele wissen nicht, dass das Legen einer Ernährungssonde bei Patienten mit weit fortgeschrittener Demenz medizinisch nicht indiziert ist, weil sie weder zu einer Le- bensverlängerung noch zu einer Verbesserung der Lebensqualität führt. Trotzdem werden in Deutsch- land jedes Jahr über 100.000 Magensonden gelegt, meist, um die Pflege zu erleichtern. Vor einer Weile habe ich einen Anruf bekommen von einem Sohn, der vor der Frage stand, ob seine Mutter eine Magensonde bekommen sollte. Die Dame sei seit vielen Jahre dement, bettlägerig und kommunikations- unfähig, der behandelnde Arzt hatte dennoch zur Magensonde geraten. Als ich fragte, wie alt die Mutter sei, kam die Antwort: 102 Jahre. Da frage ich mich schon: Wann dürfen Menschen eigentlich noch sterben?

Die Angst vor den Schmerzen nehmen  Dr.MajaFalckenbergHH Dr. Maja Falckenberg, Hamburg

Würden alle Mittel der Medizin genutzt, ginge auch der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe zurück. Davon sind die Fachleute überzeugt. Deutschland ist dabei, die Schmerzbehandlung für Schwerstkranke auszubauen. Aber es gibt noch viele Schwachstellen.

  Von Heilung ist in diesem Medizinfach nicht die Rede. Denn die Palliativ-Spezialisten kümmern sich um Schwerstkranke, denen sie das Leiden erleichtern wollen. Das Ziel beschreibt Dr. Maja Falckenberg von der Schmerzambulanz Alten Eichen: „Die Patienten in einen beschwerdearmen Tod hineinzubegleiten.”
   Die Hamburger Fachärztin für Anästhesiologie ist Präsidentin des 6. Kongresses der Deutschen Ge- sellschaft für Palliativmedizin, der auf dem Campus der Hamburger Universität stattfand. 1.200 Ex- perten trafen sich hier aus dem In- und Ausland. Die beiden Schwerpunktthemen: Teamarbeit und Kommunikation.
   Was sich so selbstverständlich anhört, gilt in der Kombination als Schlüssel zum Gelingen. Denn um Patienten mit fortschreitenden Leiden menschenwürdig zu versorgen, bedarf es vieler Disziplinen. Dazu gehören neben der Medizin, so Falckenberg, die Pflege, die psychosoziale Betreuung, die Spiritualität und das Ehrenamt.
  Diese Mischung lässt sich nicht per Rezept verordnen und im reglementierten Kassensystem auch nicht leistungsgerecht abrechnen. So stoßen Palliativ-Mediziner ständig an Grenzen: mit geringen Tages- festpreisen von 5,90 Euro für Opiate oder bei der Verschreibung von Schmerzpflastern für Patienten, die nicht schlucken können.
   All diese Hemmnisse sind jedoch nichts - gemessen an der Angst der meist Tumorerkrankten, „unter Qualen sterben zu müssen, was uns häufig begegnet”, so Falckenberg. Diese Angst treibt manche auch in die Bitte um aktive Sterbehilfe. Dabei könne den weitaus meisten der Schmerz genommen werden - und damit auch der Wunsch nach Tötung. Der sei nach ihrer Erfahrung mit Schwerstkranken meist ein „Aufschrei, sieh, wie ich leide”, berichtet Pflegedienstleiterin Martina Kern vom Palliativ-Zentrum  des Malteser-Krankenhauses Bonn. „Das Gefühl, ‚Sie können nichts mehr für mich tun’” täusche, sagt die Pflegespezialistin, „wir können immer noch etwas tun” und sei es die so genannte Palliative Sedierung, bei der man den Patienten in einen schlafähnlichen Zustand versetze.
   Die Angst, an Schläuchen zu sterben, könne den Betroffenen oft genommen werden. Als Orien- tierung ihrer Arbeit sieht sie die „radikale Patientenorientierung”.
   Tröstlich ist immerhin, dass sich entsprechende Angebote in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hätten, sagt Prof. Dr. Christof Müller-Busch vom Krankenhaus Havelhöhe in Berlin. Zwar gebe es bisher erst an fünf der 36 Medizin-Hochschulen auch Lehrstühle für Palliativmedizin (in Bonn, Aachen, Köln, München, Göttingen), doch schreite der Ausbau weiter voran, auch dank der finanziellen Unterstützung der Deutschen Krebshilfe.
  Auch die Forschung auf diesem Gebiet sei in Deutschland im internationalen Vergleich unter- entwickelt, doch sei es um so erfreulicher, „dass gerade auf dem Kongress in Hamburg eine große Zahl hochwertiger Forschungsprojekte vorgestellt wurde”.
   Alle Symptome, die bei Palliativpatienten auftreten (Atemnot, Magen-Darm-Probleme, Verwirrtheit, Delir, Angst), müssten hinsichtlich Ursache und Therapie wissenschaftlich untersucht werden. Den „bei großem Respekt vor den Niederlanden” dort eingeschlagenen Weg aktiver Sterbehilfe halte er für falsch, sagt Prof. Müller-Busch.
  Wenn erst die Lebensqualität verbessert würde, schwinde auch der Wunsch, sterben zu wollen, „nicht bei allen, aber in sehr vielen Fällen”, ergänzt Dr. Claudia Bausewein, die stellvertretende Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, die am Interdisziplinären Zentrum für Palliativmedizin Mün- chen tätig ist.
   Erfreulich sei die Entwicklung der letzten 15 Jahre, in denen 250 stationäre Einrichtungen (inklusive 130 Hospize) in Deutschland entstanden seien. Dennoch sei der geschätzte Bedarf von 50 Hospiz- und Palliativbetten auf eine Million Einwohner erst zur Hälfte gedeckt. Gerade in der ambulanten Versorgung sei die Finanzierung mangelhaft. Die Kompetenz anderer Berufsgruppen wie Physiotherapeuten, Psychologen, Seelsorger und Sozial-Arbeiter werde nicht ausreichend mit einbezogen. Bis zu 100000 Menschen benötigten jährlich in Deutschland die Betreuung solcher Teams. Für eine umfassende Versorgung müssten 600 Millionen Euro im Jahr ausgegeben werden,erläuterte Bausewein.
  Wenn Palliativmedizin an mehr Orten angeboten würde, so die Hamburger Ärztin Falckenberg, „könnte man flächendeckend den Menschen die Angst vor dem Sterben und vor möglichen Qualen nehmen”.
ChristophRindHA060922

„Politik muss Klarheit schaffen”.
Juristentag in Stuttgart diskutierten Sterbehilfe – Referenten fordern liberale Linie

   Darf ein Arzt dem Todeswunsch schwer Kranker nachkommen? Nach den Buchstaben des Straf- gesetzbuches nicht. In der Praxis mitunter schon. Gerichte haben über Jahrzehnte eine - verwirrende - Vielfalt von Ausnahmen entwickelt. Der Deutsche Juristentag hat Vorschläge erarbeitet, wie sich die Grauzone ausleuchten lässt.
   Mehr als 2.500 Juristen diskutierten in Stuttgart unter anderem das Thema „Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung”. Renommierte Strafrechtler wie der Bonner Professor Torsten Verrel und der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Klaus Kutzer, stellen dabei ihre Thesen vor.
   Kutzer wird sich auf die Ergebnisse einer von ihm geleiteten Expertenkommission stützen können. Das Gremium hat im Auftrag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Vorschläge erarbeitet, wie der Ge- setzgeber schwer Kranken gerecht werden kann, die auf Hilfe der modernen Apparatemedizin verzichten wollen. Kutzer vertritt einen liberalen Ansatz, dem sich die Experten des Nationalen Ethikrats im Juli weitgehend angeschlossen haben. Auch eine Gruppe von 20 Strafrechtsprofessoren plädiert in einem Gutachten dafür, die Selbstbestimmung des Patienten stärker zu gewichten. Die Eckpunkte wird Mit- autor Verrel in Stuttgart vortragen. Im Einzelnen:
Patientenverfügung regeln:
  Solange der Erkrankte seine Meinung sagen kann, ist die Rechtslage klar: Gegen seinen ausdrück- lichen Wunsch - und sei er noch so unvernünftig - darf der Arzt ihn nicht (weiter-) behandeln. Wenn der Patient sich aber nicht mehr mitteilen kann, wird es unübersichtlich.
   Selbst eine vorsorglich hinterlegte Verfügung hilft ihm nicht immer, seinen Willen durchzusetzen. Hintergrund:Gerichte beurteilten die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen von Fall zu Fall anders. „Die Politik muss hier endlich Klarheit schaffen”, fordert Kutzer.
   Ihm schwebt eine Vorschrift vor, die Form, Geltungsdauer und Reichweite von Verfügungen regelt. Für Kutzer ist klar: „Der Patient muss sein Schicksal für jede Art und jedes Stadium von Krankheit selbst regeln dürfen.” Während Zypries das ähnlich sieht, vertritt die 2005 aufgelöste Enquete-Kommission des Bundestages eine striktere Linie. Danach sollen Verfügungen nur für Fälle unumkehrbar tödlicher Krank- heiten im Endstadium greifen. Bei Wachkoma-Patienten oder schwer Dementen etwa ginge ein vorab verfügter Wille damit ins Leere, weil sie nicht tödlich erkrankt sind, sondern noch Jahre weiterleben könnten.
   Die Experten ringen daneben um die Frage, wann ein Arzt ohne schriftlich niedergelegten Patienten- willen die Versorgung abbrechen dürfen soll. „Wenn sich der ernsthafte Wunsch zum Abbruch durch frühere Aussagen des Erkrankten eindeutig ermitteln lässt, habe ich keine Bedenken”, sagt Kutzer. Andere Fachleute fordern, dass stets ein Gericht die Interpretation des Patientenwillens kontrollieren soll.
Strafrecht präzisieren:
    Auch im Strafrecht sieht Kutzer den Gesetzgeber gefordert. „Ein Wildwuchs gerichtlicher Konstruk- tionen erschwert Ärzten und Angehörigen das Handeln.” Aus Furcht vor Strafe werde im Zweifel nicht gehandelt, sagt Kutzer. Das hätten Umfragen unter Ärzten bestätigt. „Es bedarf eindeutiger Tat- bestände, die die Grenze des Erlaubten festlegen.”
   Kutzer schlägt vor, in § 216 des Strafgesetzbuches einen Katalog von Ausnahmen zum Tötungs- verbot festzulegen, der im Wesentlichen die gerichtlich anerkannten Fallgruppen abbildet. So soll das Unterlassen oder Beenden lebenserhaltender Maßnahmen straflos bleiben, wenn es dem - ausdrück- lichen oder mutmaßlichen - Willen des Patienten entspricht. Gleiches soll für eine medizinisch angezeigte Schmerztherapie gelten, auch wenn sie den Tod als Nebeneffekt beschleunigen könnte. Um Missbrauch zu vermeiden, fordert Kutzer eine genaue Dokumentation kritischer Entschlüsse, deren Fehlen ein Bußgeld nach sich zöge.
   Schließlich will Kutzer die Beihilfe zur Selbsttötung auch für Ärzte und Angehörige von Strafe frei- stellen, sofern der Todeswunsch des Kranken wohl überlegt ist, also nicht auf krankhaften Motiven wie etwa Depressionen beruht. Ärzte und Verwandte können heute wegen ihrer Fürsorgepflicht für den Kranken unter Umständen bestraft werden. Für Ärzte gilt zudem ein berufsrechtliches BeihilfeVerbot, an dem Kutzer nicht rütteln will.
Keine aktive Sterbehilfe:
   Wenn ein Arzt oder Angehöriger als Helfer ein Gift bereitstellen darf, soll er den tödlichen Cocktail auf das Flehen eines Hilflosen auch einflößen dürfen? „Nein”; sagt Kutzer entschieden und liegt damit auf einer Linie mit der Mehrheit in der Fachwelt.
   „Es mag extreme Ausnahmefälle geben, in denen der Einzelne nach seinem Gewissen entscheidet und dann vor Gericht Milde findet”, erläutert Kutzer, der Extremfall lasse sich indes nicht durch ein Gesetz regeln. „In der Praxis drohen abstrakte Vorschriften exzessiv angewendet, also im Klartext missbraucht zu werden.“ Das habe sich etwa in den Niederlanden gezeigt.
Vorschläge durchsetzbar?
   „Ich glaube schon, dass die liberale Linie der Referenten in Stuttgart eine Mehrheit findet”, sagt Kutzer. Den Weg ins Gesetzblatt hält er für schwieriger. Beschlüsse des Juristentages hätten für den Gesetzgeber zwar erhebliches Gewicht. „Klar ist aber auch, dass die Politik erweiterte Straf- vorschriften verhalten sieht.” Das sei wohl kein Projekt für diese Legislaturperiode. Beim Thema Patientenverfügung könnte es schneller gehen. Wie weit die Vorschrift geht, ist freilich längst nicht ausgemacht Denn in den Koalitionsfraktionen regt sich Widerstand gegen die von Kutzer und Zypries favorisierte unbeschränkte Reichweite von Verfügungen.

Die fünf zentralen Begriffe

Patientenverfügung:
   Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht gibt jedem Patienten das Recht, selbst zu entscheiden, welche ärztliche Behandlung er wünscht oder ablehnt.Schon im voraus kann der (spätere) Patient verfügen, ob und wie er versorgt werden möchte. Der Wille sollte schriftlich niedergelegt wer- den, um den Nachweis später zu erleichtern.
   Wird die Erklärung jährlich durch den Zusatz „Das ist immer noch mein Wille” erneuert, vermeidet das Zweifel an der Aktualität. Religiöse Ansichten und Wertvorstellungen sollten ebenso erklärt werden, um die Nachvollziehbarkeit des Entschlusses für den Arzt zu erleichtern. Ungültig sind Klauseln, die gegen das Gesetz verstoßen (etwa der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe). Die Patientenverfügung ist bis heute nicht gesetzlich geregelt.
Aktive Sterbehilfe
    ist in Deutschland verboten. Das Töten eines Menschen auf dessen Verlangen - etwa durch eine Überdosis Schmerz- oder Beruhigungsmittel - kann nach § 216 des Strafgesetzbuches bis zu fünf Jahre Gefängnis nach sich ziehen.
Passive Sterbehilfe
  fällt nicht unter § 216. Auf den Wunsch eines schwer kranken Patienten darf der Arzt auf eine lebens- verlängernde Behandlung verzichten. Das kann der Abbruch des Ernährens über eine Sonde öder das Einstellen des künstlichen Beatmens sein.
Indirekte Sterbehilfe
   ist ebenfalls zulässig. Der Begriff bezeichnet eine schmerzlindernde Therapie für einen schwer kranken Menschen, bei der als (unerwünschte) Nebenfolge auch eine Lebensverkürzung möglich ist.
Beihilfe zur Selbsttötung:
  Stellt ein Arzt oder Angehöriger dem Patienten ein tödlich wirkendes Medikament bereit, das er später selbst nimmt, ist das nicht strafbar. Stirbt der Patient aber nicht sofort, kann eine dann unterlassene Rettung doch eine Strafbarkeit begründen. Der Arzt verstößt zudem in jedem Fall gegen Standesrecht.
SvenRebehnNOZ060919

Der Gesunde weiß nichts vom Sterben

   Unsere Gesellschaft wird im Verhältnis zu Sterben und Tod übermächtig von zwei Vorstellungen bestimmt: dem Verdrängen der Tatsache, dass Krankheit und Sterben Teil des menschlichen Lebens sind. Der Tod wird nur noch als Ende und nicht mehr als Abschied und Vollendung und schon gar nicht als Weg zu Gott gesehen. Die zweite Vorstellung ist das Schreckensbild eines Sterbenden, den die Gerätemedizin nicht in Ruhe und in Würde sterben lässt. Obwohl dies durchaus widersprüchliche Vorstellungen sind, hängen beide mit den großen Erfolgen der naturwissenschaftlichen Forschung zusammen.
   Die Selbstbestimmung des Menschen hat in unserer Gesellschaft einen hohen Rang. Nicht selten ist diese aber mit einer Auffassung von der Würde des Menschen verbunden, die mit der Wirklichkeit nur noch wenig zu tun hat. Menschenwürde wird ausschließlich gesehen als Grundlage für den Anspruch auf individuelle Autonomie. Dabei gerät der notwendige Zusammenhang, in dem sich die wechselseitige Achtung der Menschenwürde als Gemeinsamkeit mitmenschlicher Existenz vollzieht, völlig aus dem Blick. Da wird die Menschenwürde zu einem Abstraktum, das nichts mehr davon weiß, wie sehr wir in unserem Wollen abhängen von den Erfahrungen unserer kreatürlichen Existenz, insbesondere in der Konfrontation mit Leiden und Todesangst. Statt dessen meint der sich gesund fühlende Mensch, über eine Lebenslage sicher urteilen zu können, von der er aus eigenem Erleben nichts weiß.
   Unter diesem Vorzeichen müssen Wert und Grenzen der Patientenverfügung gesehen werden. Einerseits ist sie ein wichtiger Hinweis darauf, was ein Mensch angesichts einer schweren und möglicherweise tödlichen Krankheit zu wollen meint. Andererseits bekundet sie einen Willen, der weit vor der eigenen Erfahrung entstanden ist. Die Verfügung könnte auch eine Willensbekundung sein, die auf der gesellschaftlich vorherrschenden Verdrängung von Leid oder auf den Erwartungen des persönlichen Umfeldes fußt. Der Verfügung steht die vielfach belegte Erfahrung entgegen, dass Menschen bereit und fähig sind, mit schweren Krankheiten zu leben und diese auch zu überleben. Ob dies bei einem bestimmten durch seine Erkrankung entscheidungsunfähigen Menschen zutrifft, weiß möglicherweise ein mit ihm vertrauter Verwandter oder Bekannter verlässlicher als eine unter ganz anderen Umständen unterschriebene Patientenverfügung. Nicht zuletzt kann ein erfahrener Arzt beurteilen, ob begründete Aussicht auf Besserung und Überleben besteht. Wer mit dem Verweis auf die individuelle Autonomie von einer absoluten Geltung von Patientenverfügungen ausgeht und damit die Lebenswirklichkeit ausblendet, könnte - entgegen guten Absichten - einer Versuchung zur „Entsorgung” alter und kranker Menschen Vorschub leisten, die in unserer Gesellschaft aus wirtschaftlichen und demographischen Gründen zu erwachsen droht.
   Der Achtung der Menschenwürde entspräche vielmehr eine gemeinsam von einem Bevollmächtigten oder Betreuer des nicht entscheidungsfähigen Patienten und einem ärztlichen Konsilium getroffene Entscheidung, auf die sich - unter gebührender Beachtung einer vorhandenen Patientenverfügung - die Beteiligten in einem im Betreuungsrecht geregelten Verfahren darüber verständigt haben, was der Wille des Patienten in dieser Lage wäre.
    Die Rechtlichkeit des Verfahrens, nicht aber die endgültige Entscheidung sollte dann gegebenenfalls der gerichtlichen Nachprüfung unterliegen. Stehen dagegen die Ärzte, wie offenbar derzeit, unter dem Eindruck, dass diese Entscheidung auch inhaltlich gerichtlich überprüft werden könnte und gegebenen- falls strafrechtliche Konsequenzen für sie hätte, wird der Ruf nach einer absolut wirkenden Patien- tenverfügung zunehmen. Zugleich wird sich die Neigung erhöhen, wie beim 66. Deutschen Juristentag, für Klassen von Krankheiten und Behinderungen, wie zum Beispiel Demenz oder Wachkoma, pauschal von der Berechtigung zur Beendigung lebenserhaltener Maßnahmen auszugehen. Auch dies entspräche nicht der medizinisch erkannten Wirklichkeit und widerspräche der unbedingten Achtung vor der menschlichen Würde, die Sterben und Tod als Teil des menschlichen Lebens begreift.
   Der Verfasser war Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und sächsischer Minister für Wissenschaft und Kunst. Hans Joachim Meyer.
FAZ061123

Tödliche Fallen der Selbstbestimmung  ManfredSpieker1x  Professor Dr. Manfred Spieker

   Etwa zwei Drittel der Deutschen befürworten eine aktive Sterbehilfe. Doch die Praxis in den Niederlanden zeigt, dass eine   Legalisierung der Euthanasie ein neues Verhältnis zwischen Arzt und Patient schafft. Der Schwerkranke kann leicht vom leidenden Subjekt, das Mitgefühl verdient, zum Objekt werden, das nur der Gesellschaft zur Last fällt. Aus dem Recht auf Selbsttötung wird dann fast schon eine Pflicht. Humaner ist es, das Sterben zu lernen.
   In der Debatte über Sterbehilfe werden in der Regel vier Formen der Sterbehilfe unterschieden: die aktive, die passive, die indirekte Sterbehilfe und die Beihilfe zur Selbsttötung. Die aktive Sterbehilfe ist die gezielte Tötung eines Patienten durch ein tödliches Gift; sittlich verwerflich ist sie eine Straftat, die das Strafgesetzbuch in Paragraph 216 verbietet. Die passive Sterbehilfe ist die Beendigung oder Unterlassung jener lebenserhaltenden Maßnahmen, die in einem Sterbeprozess den Tod hinauszögern, aber nicht mehr aufhalten können. Von indirekter Sterbehilfe wird gesprochen, wenn bei der Ver- abreichung palliativmedizinischer Medikamente lebensverkürzende Nebenwirkungen in Kauf genommen werden. Der assistierte Suizid schließlich ist die Bereitstellung eines tödlichen Giftes, das der Selbst- mörder selbst einnimmt in der Hoffnung, daran zu sterben.
   Die passive und die indirekte Sterbehilfe sind in der Regel weder strafbar noch sittlich verwerflich. Aber die Grenzen zwischen den verschiedenen Formen der Sterbehilfe sind fließend. Bei ihrer sittlichen Bewertung kommt es entscheidend auf die Absicht des Arztes an. Auch wenn er sich nicht der Methode der aktiven Sterbehilfe bedient, kann er sich schuldig machen. Er kann die passive und die indirekte Sterbehilfe mit der Absicht anwenden, den Patienten zu töten. Untersuchungen in den Niederlanden zeigen, dass gerade die indirekte Sterbehilfe nicht selten mit der Absicht angewandt wurde, den Tod des Patienten zu beschleunigen.
   Jahrzehntelang war die aktive Sterbehilfe in Deutschland tabu, weil sie während der Herrschaft der Nationalsozialisten in großem Stil betrieben worden war. Sie war Teil der nationalsozialistischen Ras- senideologie und diente der Eliminierung von Behinderten, unheilbar Kranken und Schwachen, deren Leben als „lebensunwert" und die „Volksgemeinschaft" belastend galt. Ihre Tötung wurde als Tat der Liebe und des Mitleids oder - wie von Hitler selbst im Oktober 1939 - als Gnadentod deklariert. Dass die Tötungen deshalb in der Gesellschaft auf größere Akzeptanz stoßen würden, nahmen aber selbst die Nationalsozialisten trotz jahrelanger Indoktrination nicht an. Sie unterlagen höchster Geheimhaltung, die Kardinal Galen mit seinen Predigten im Juli und August 1941 in Münster durchbrach. Der national- sozialistischen Euthanasie fielen in Europa insgesamt 200.000 bis 300.000 Personen zum Opfer, darunter 20.000 KZ-Häftlinge und 5.000 Kinder.
   Die Euthanasie war freilich nicht wie ein Gewitter aus heiterem Himmel über das Land gefallen. Sie war auch nicht nur eine nationalsozialistische Untat. Sie war vielmehr seit der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert  vorbereitet  worden  durch eine Ideologie, in der sich Kassennygiene, Sozialdarwinismus und Medizin mischten. In Büchern wie „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" (1920) wurde das Programm der Nationalsozialisten lange vor deren Aufstieg vorweggenommen. Mehr als zwanzig Jahre später, 1941, präsentierte der Goebbelssche Propagandafilm „Ich klage an" die Tötung einer unheilbar erkrankten, schwer leidenden Pianistin als Tat der Nächstenliebe ihres Gatten.
   Mit der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden ist die ein halbes Jahrhundert währende Tabuisierung der Euthanasie in Europa mittlerweile beendet. Das holländische Parlament ver- abschiedete am 10. April 2001 das Gesetz zur „Überprüfung bei Lebensbeendigung auf Verlangen und bei der Hilfe zur Selbsttötung", das am 1. April 2002 in Kraft trat. Es legalisierte eine Praxis der Euthanasie, die es auf dem Umweg über das Bestattungsgesetz und durch Richtlinien der Niederlän- dischen Ärztegesellschaft schon seit 1994 gab. Mit der Einführung eines Rechtfertigungsgrundes für die Tötung eines Patienten stellte es die Euthanasie aber auf eine völlig neue rechtliche Grundlage. Galt der Arzt, der einen Patienten tötete, bis Anfang der neunziger Jahre noch als Mörder und dann bis zur Verabschiedung des Euthanasiegesetzes als geduldeter Delinquent, so soll er fortan ein Wohltäter sein, der die Realisierung einer finalen Selbstbestimmung und einen schmerzfreien Tod ermöglicht.
   In Deutschland haben sich zwar Angehörige aller im Bundestag vertretenen Parteien, der Deutsche Ärztetag und die Kirchen wiederholt und einmütig gegen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe aus- gesprochen, aber auch hierzulande steht das Tabu nun zur Disposition. Gerichte und der Bundes- tag beschäftigen sich mit der Sterbehilfe. Auch Philosophen, Theologen, Juristen und Schriftsteller reden einem selbstbestimmten Tod das Wort. Nicht zuletzt haben preisgekrönte Spielfilme wie „Das Meer in mir" von Alejandro Amenäbar und Clint Eastwoods „Million Dollar Baby" die Zulassung der Euthanasie propagiert.
   Tabus dienen dem Schutz des Menschen vor sich selbst. Ihr Nutzen wird erst spürbar, wenn sie zerbrechen. Orientiert man sich an den Ergebnissen demoskopischer Untersuchungen, dann ist das Tabu der Euthanasie längst gebrochen. Die Mehrheiten, die sich für die moralische und gesetzliche Zulassung der Euthanasie aussprechen, sind erdrückend. In einer Umfrage der Konrad-Adenauer-Stiftung lehnten im Dezember 2002 76 Prozent der Befragten die Aussage ab: „Aktive Sterbehilfe darf auch bei Tod- kranken nicht angewendet werden." Nur 18 Prozent stimmten dieser Aussage zu. Andere Unter- suchungen bestätigen, dass etwa zwei Drittel der Deutschen die Euthanasie bejahen.
   In der Regel bedienen sich die Befürworter einer Legalisierung der Euthanasie zweier Argumente. Sie behaupten erstens, Euthanasie werde überall und täglich praktiziert. Der Gesetzgeber sei deshalb verpflichtet, sie aus der Grauzone der Illegalität herauszuholen und die Kluft zwischen dem Recht und der alltäglichen Praxis zu schließen. Nur so könne die Achtung vor der Rechtsstaatlichkeit Bestand haben. Sie behaupten zweitens, niemand habe das Recht, einem todkranken, oder sterbenden Men- schen die Pflicht aufzuerlegen, dann sein Leben unter unerträglichen Leiden oder Qualen fortzusetzen, wenn er selbst beharrlich den Wunsch geäußert hat, es zu beenden.
   Gegen das erste Argument ist einzuwenden: Die Kluft zwischen dem Recht und der Praxis lässt sich zwar theoretisch dadurch schließen, dass das Recht abgeschafft wird, nicht aber praktisch. Das Recht auf Leben ist das grundlegende Menschenrecht. Es schließt das Verbot der Tötung Unschuldiger ein. Die Aufhebung dieses Verbotes lässt sich nicht gesetzlich regeln. Die Aufrechterhaltung und Durchsetzung dieses Verbots ist die Legitimitätsbedingung des Rechtsstaates. Die Kluft zwischen Recht und Alltag lässt sich deshalb nur dadurch schließen, dass dem Recht auf Leben und dem Verbot der Tötung Unschuldiger konsequent Geltung verschafft wird. Gegen das zweite Argument ist einzuwenden: Es geht weder in der Euthanasie- noch in der Abtreibungsdebatte um ein Recht, anderen eine Pflicht auf- zuerlegen. Es geht allein um das Verbot, Unschuldige zu töten; positiv ausgedrückt, um die Ver- pflichtung, das Leben zu respektieren, das des Ungeborenen wie das des Sterbenden, eine Ver- pflichtung, deren Einhaltung Auskunft gibt über die Humanität einer Gesellschaft.
   Ein weiterer Versuch, die Euthanasie zu begründen, bedient sich eines anthropologischen Arguments. Die Kommunikationsfähigkeit wird zum konstituierenden Merkmal der menschlichen Existenz erklärt. Ist sie erloschen, sei der Mensch konsequenterweise kein Mensch mehr. Seine Tötung werde legitim. Wie verhängnisvoll das Argument der Kommunikationsfähigkeit werden kann, zeigen die Fälle der Wachkoma- patienten. Sie genügen „normalen" Kommunikationsansprüchen nicht, auch wenn sie für manche An- gehörige und Pflegekräfte durchaus auf ihre Weise kommunikationsfähig sind. In den vergangenen Jahren hat dafür nicht zuletzt die Hirnforschung neue Erkenntnisse erbracht. Messen sorgeberechtigte Angehörige die Kommunikationsfähigkeit jedoch an „normalen" Maßstäben, hätte der Wachkomapatient kaum noch eine Überlebenschance, wenn die Rechtsordnung die Sterbehilfe aufgrund mündlicher Willensbekundungen ermöglichen sollte. Der mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattete Angehörige, dem das Leben des Wachkomapatienten nicht mehr lebenswert erscheint, könnte verlangen, die Behandlung abzubrechen, die Patientenverfügung würde zur Euthanasiefalle.
   Befürworter der aktiven Sterbehilfe sagen, es gehe nur um Sterbehilfe für jene, die beharrlich, freiwillig und wohlüberlegt den Wunsch geäußert hätten, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Ihnen müsse das Recht auf Euthanasie zustehen. Der Forderung, Euthanasie nur im Falle eines entsprechend qualifizierten Wunsches des Patienten zu legalisieren, liegt die Vorstellung zugrunde, die Selbst- bestimmung sei der Kern menschlicher Identität und ihr Verlust sei gleichbedeutend mit dem Verlust der Menschenwürde.
   Diese Vorstellung entspricht nicht der Conditio humana. Schon der Eintritt ins Leben unterliegt nicht der Selbstbestimmung. Auch das Ende des irdischen Lebens hat - soll es menschenwürdig sein - mit Selbstbestimmung nichts zu tun. Der Mensch will nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen sterben. Unter alten und pflegebedürftigen Menschen nimmt denn auch die Befürwortung der Euthanasie deutlich ab. Je mehr die Kräfte schwinden und je näher der Tod kommt, desto schärfer wird der Blick dafür, dass weniger Selbstbestimmung als vielmehr Selbsthingabe das Wesen des Menschen ausmacht. Nicht das abgebrochene, sondern das zu Ende gelebte Sterben ist Ausdruck wahrer Selbstbestimmung.
  Die Praxis in den Niederlanden zeigt, dass die Vorstellung eine Illusion ist, Euthanasie werde nur beim Vorliegen eines beharrlichen, freiwilligen und wohlüberlegten Wunsches des Patienten vorgenommen. Untersuchungen im Auftrag der Regierung ergaben, dass in den Niederlanden zum Beispiel 2001 3,3 Prozent der etwa 140.000 Todesfälle (4632) auf aktive Euthanasie zurückzuführen waren. In mehr als 20 Prozent dieser Fälle (982) erfolgte die Euthanasie ohne Einwilligung des Patienten. In einem Viertel der Fälle unterblieb die vorgeschriebene Konsultation eines zweiten unabhängigen Arztes. In etwa der Hälfte der Fälle unterblieb auch die seit 1. November 1998 obligatorische Meldung der Euthanasie an die zuständige Regionale Kontrollkommission. Diese Meldung an die aus einem Juristen, einem Mediziner und einem Ethiker bestehende Kommission sollte dem Arzt die Angst vor der Staatsanwaltschaft nehmen und seine Meldebereitschaft erhöhen.
   Die niederländischen Strafverfolgungsbehörden sind zwar nicht an das Votum der Regionalen Kontroll- kommission gebunden, wenn sie den Verdacht auf eine Straftat hegen und Ermittlungen aufnehmen. Aber in der Praxis gilt jeder Euthanasiefall als „erledigt", wenn die Kommission zu dem Ergebnis kommt, der Arzt habe die im Gesetz genannten Sorgfaltskriterien eingehalten. Der gemeinsame Jahresbericht 2002 der fünf Regionalen Kontrollkommissionen, der erste nach der Inkraftsetzung des Euthanasie- gesetzes, zeigte, dass nur in fünf Fällen das Urteil „nicht sorgfältig" ausgesprochen wurde. Im Jahr 2008 waren es zehn Fälle. Die von der Regierung in Auftrag gegebene Untersuchung unter den Ärzten zeigt zwar, dass die Meldebereitschaft von 41 Prozent im Jahr 1995 auf 54 im Jahr 2001 gestiegen ist. Das heißt aber auch, dass fast die Hälfte der Euthanasiefälle nicht gemeldet wird. Dies wiederum setzt eine wahrheitswidrige Angabe der Todesursache, mithin eine Fälschung des Totenscheines voraus.
   Die Legalisierung der Euthanasie reißt also nicht nur neue Klüfte zwischen Recht und Alltag auf, sie verändert auch die sozialen Beziehungen, in erster Linie die zwischen Arzt und Patient. Der schwer- kranke Patient wird vom leidenden Subjekt, dem Mitleid und Solidarität der Gesellschaft zuteil werden, zum Objekt, das der Gesellschaft zur Last fällt. Nicht der Patient kann das Mitleid der Gesellschaft erwaren, sondern die Gesellschaft erwartet das Mitleid des Patienten. Der sterbende Pflegebedürftige, Alte oder Kranke hat nämlich alle Mühen, Kosten und Entbehrungen zu verantworten, die seine Ange- hörigen, Pfleger, Ärzte und Steuern zahlenden Mitbürger für ihn aufbringen müssen und von denen er sie schnell befreien könnte, wenn er das Verlangen nach Euthanasie äußert. Er lässt andere dafür zahlen, dass er zu egoistisch und zu feige ist, den Platz zu räumen. Wer möchte unter solchen Umständen weiterleben?
   Aus dem Recht zur Selbsttötung wird so unvermeidlich eine Pflicht. Aus der Euthanasie auf Verlangen wird eine Euthanasie ohne Verlangen. Sie wird nicht nur bei alten, pflegebedürftigen Patienten, sondern auch bei Neugeborenen und Kindern im ersten Lebensjahr praktiziert. So starben nach einer Unter- suchung der Niederländischen Ärztegesellschaft 1995 von 1.041 Kindern 8 Prozent, also mehr als 80, durch aktive Euthanasie. Wie sehr die Euthanasie das Vertrauen in die Ärzte belastet, zeigt die Ausbreitung der „Credo-Card" in den Niederlanden, eines Ausweises mit dem Aufdruck „Maak mij niet dood, Dokter" und dem Namen des Trägers. Sie signalisiert dem Arzt, dass der Inhaber auf keinen Fall euthanasiert werden will.
   Die Schweizerische Akademie für medizinische Wissenschaften scheute sich im Juni 2003 nicht, ihre standesrechtliche Empfehlung „Suizid unter Beihilfe eines Dritten" mit der demographischen Ent- wicklung und den steigenden Gesundheitskosten zu begründen. Beides führe dazu, dass ältere Menschen in Krankenhäusern und Pflegeinstitutionen nicht mehr bestmöglich versorgt werden können. Das lasse den Wunsch entstehen, getötet zu werden. In solchen Fällen bedürfe es klarer Regeln für Ärzte, Pflegepersonal und Verwaltungen der entsprechenden Einrichtungen.
   Die Legalisierung der Euthanasie verändert somit auch das Selbstverständnis der Gesundheitsberufe. Ärzte, Schwestern und Pfleger werden von Helfern des Kranken, die seine Genesung fördern, ihn im Sterben begleiten und im Angesicht des Todes ihre eigene Ohnmacht akzeptieren, zu Herrschern, die nicht nur die Therapie einer Krankheit wie Manager regeln, sondern auch das Sterben ihrem technischen Zugriff unterwerfen wollen. Der Sterbende wird zum Objekt, das ärztliche Handeln mutiert zur Tötungs- technik. In der Logik der Empfehlung der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften liegen ausgebildete, diplomierte Sterbehelfer, die für ihre Dienstleistung eine Erfolgs- oder zumindest eine Qualitätsgarantie anbieten. Der Tod „made in Switzerland" könnte so ein Gütesiegel und einen Wettbewerbsvorteil auf dem Euthanasiemarkt gegenüber dem Tod „made in the Netherlands" erhalten.
   In der Debatte über Patientenverfügungen wird zumindest in Deutschland hervorgehoben, dass solche Verfügungen mit aktiver Sterbehilfe nichts zu tun hätten. Sie sollten nur die Patientenautonomie gewährleisten, also das Recht gewähren, Festlegungen zum Schutz vor Übertherapie zu treffen, die gegebenenfalls zu einem Behandlungsabbruch führen.Aber auch die Debatte über Patientenverfügungen wird von der Illusion getragen, den eigenen Sterbeprozess steuern zu können. Dahinter steht einerseits die Angst vor dem Sterben oder einer das Sterben nur hinausschiebenden, belastenden Übertherapie, andererseits der Mangel an Vertrauen in eine humane ärztliche und pflegerische Fürsorge in den letzten Lebenstagen.
   Je weiter solche Patientenverfügungen verbreitet sind, desto größer ist unter alten und kranken Men- schen die Gefahr einer negativen Selbstbewertung. Es entsteht ein sozialer Druck, den medizinischen, pflegerischen und finanziellen Aufwand zu vermeiden und sich dem Trend des sozialverträglichen Frühablebens anzuschließen. Eine weitere tödliche Falle der Selbstbestimmung: Sie mündet in Selbst- entsorgung. Die dunkle Ahnung einer solchen Falle scheint weit verbreitet zu sein. Der Anteil derer, die eine Verbindliche Patientenverfügung ihr Eigen nennen, steigt trotz vieler Werbekampagnen weder in Deutschland  noch in den Vereinigten Staaten. Auch wenn 80 Prozent der Bevölkerung sagten, sie bejahten eine Patientenverfügung, so hatten 2003 doch nur zehn Prozent eine solche ausgestellt.
   Es wird immer schwierig sein, schlüssig nachzuweisen, dass die Situation, in der eine Patienten- verfügung zur Anwendung kommen soll, genau der Situation entspricht, die der Patient bei ihrer Abfassung oder in einer entsprechenden mündlichen Willensäußerung im Auge hatte. Über die Grenze zwischen Therapie und Übertherapie können auch Ärzte geteilter Meinung sein. Konflikte zwischen dem verfügten Willen und dem Wohl des Patienten, dem der Arzt nach seinem eigenen Berufsethos immer den Vorrang zu geben hat, sind damit unvermeidbar. Was ist die Alternative zur aktiven Sterbehilfe? Eine Wiederbelebung der Ars moriendi. Sterben ist Teil des Lebens. „Death education", wenn man dem Begriff eine positive Dimension abgewinnen will, wäre dann mehr als die schriftlich verfügte Übergabe des eigenen Leibes an die Euthanasietechniker. Es hieße, die soziale Dimension des Sterbens wiederzugewinnen, zu lernen, von den Familienangehörigen Abschied zu nehmen und das Zeitliche zu segnen. Stationäre Hospize, aber auch die ambulanten Hospizdienste sind ein Schritt in diese Richtung. Ein menschenwürdiges Sterben erfordert von den Angehörigen nicht nur Respekt vor einer angeblich unbeeinflussten Selbstbestimmung des Sterbenden, sondern auch in belastenden Situationen die Bereitschaft zum Dabeibleiben, zum geduldigen Ausharren und zuletzt: zum gemein- samen Warten auf den Tod.
Der Verfasser lehrt Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück.

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   Prof. Manfred Spieker hat Papst Benedikt XVI. im Vatikan sein Buch „Der verleugnete Rechtsstaat. Anmerkungen zur Kultur des Todes in Europa" persönlich überreicht. Der Sozialethiker befasst sich darin mit Fragen des Lebensschutzes.Spieker analysiert die Gefährdung der Menschenwürde und des Lebens- rechts am Anfang und am Ende des Lebens.
   Der Professor erforschte von 1983 bis 2008 die Christlichen Sozialwissenschaften, beschäftigte sich mit der politischen Ethik und der Wirschaftsethik. NOZ110405pm neu bei Schöningh

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